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Kirchliche Verhältnisse.
I. Die älteste Zeit bis zur Reformation.
erhältnismäßig spät drang das Christentum in die rechtsrheinischenGebiete des alten Deutschlands ein; erst unter Pipin von Heristaldrangen die ersten christlichen Sendboten erfolgreich über den Rhein.Drei Namen glänzen besonders als Apostel des Niederrheines in derGeschichte seiner Christianisierung: Suidbertus, um 700 n. Chr., ausEngland, in Utrecht erzogen, ein Nachkomme des SachsenfürstenHengist, der Apostel des bergischen Landes, dessen Denkmal in Elberfeld steht unddessen Reste in der kathol. Stiftskirche zu Kaiserswert ruhen; Willibrord (f 739),ebenfalls angelsächsischen königlichen Geschlechts, der Gründer des Bistums Utrecht,der in Frieslandund Westfalen segensreich wirkte; Ludgerus oder Liudger (f um 800als Bischof von Münster), ein in Utrecht, England und Rom ausgebildeter Friese,der Hauptapostel Westfalens, der Gründer der benachbarten Abtei in Werden.Wahrscheinlich war es der letztere, der von Werden aus auch in der MülheimerGegend missionierte, und aus dessen Zeit die Grundmauern eines alten Kirchleinsstammen mögen, dessen Reste bei dem Umbau der hiesigen größeren Kirche 1871sich noch teilweise vorfanden.
Den ersten Grund zu einem geordneten kirchlichen Leben in Mülheim legtenzweifellos die Grafen von Limburg-Styrum. Dieselben bauten vermutlich dievorhandene Kapelle auf dem Hügel des sogen, alten Hofes, der auf dem Grundund Boden ihres Besitztumes lag, zur Pfarrkirche aus 1 ); auch gründeten sie diePfarrstelle und statteten sie und die Gemeinde mit reichlichen Mitteln aus. DieKirche hatte ursprünglich zum Bistum Utrecht gehört; in der ältesten Zeit kommenan der Mülheimer Kirche Geistliche von dort vor. Später wurde sie demerzbischöflichen Stuhle von Köln und zwar der Gerichtsbarkeit des DekanatsXanten unterstellt. Die Herren von Limburg nahmen infolge des Kirchbaues undder Dotierung das Patronatsrecht d. h. die Besetzung der Pfarrstelle in Anspruch,welches ihnen auch seitens der kirchlichen Oberen als wohlverdient zuerkanntwurde. Allerdings entstanden bald über dies Patronatsrecht Streitigkeiten mit denBesitzern der Herrschaft Broich, die dasselbe auch in Anspruch nahmen, indessenzu Gunsten Styrums 1368 auf dasselbe Verzicht leisteten 2 ). Der kirchliche Sinnder Patronatsfamilie, auch in der späteren Zeit, zeigt sich in mannigfaltigen, teilweise
') Vgl. oben S. 7 und 23.
-) Das Nähere hierüber oben S. 23 ff.
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