■m ■&k^ ■■■HmH mm , ! mm mm ■Hm HB 1 m m w~ä •■■-■ ■ ■ ■ ■ *-M 3 ir i ^ , ' 6y | %H 9^ ^ =r 02 3 DENKSCHRIFT ZUR HUNDERTJAHRFEIER DER STADT MÜLHEIM AN DER RUHR = 1908 LW) V L/VMDßS- 11ND STADT- HI Hü OTHF.K DtlSSELDOKF wwvwwvwvwvvw 1908 DRUCK VON JUL. BAGEL, MÜLHEIM-RUHR. 0 Entwurf des Umschlages, des Vorsatzpapieres und des Titelblattes von Fr. Höhndorf, Mülheim-Ruhr. | in bedeutungsvolles Jahrhundert hat mit raschem Fluge Mülheims Fluren gestreift. Die rauhe Hand Napoleons sprengte die Fesseln der deutschen Kleinstaaterei, in die auch unsere Heimat so lange Zeit eingeengt war, und erhob das betriebsame Dorf zur Stadt; die Neugestaltung Deutschlands in den Freiheitskriegen führte Mülheim bald darauf der Krone Preußen zu, unter deren mächtigem Schutze es erstarken und gedeihen konnte. Fast alle Zweige des Handels und Gewerbes haben seitdem hier festen Fuß gefaßt. Rauchende Schlote und tönende Hämmer verkünden schon von weitem das Getriebe der Großindustrie, und Handel und Schiffahrt tragen Mülheims Namen in weite Fernen hinaus. Die Stadt selbst hat durch Straßen- und Häuserbauten ein völlig neues Gepräge erhalten, und wieder stehen wir vor gewaltigen Projekten, die von den großzügigen Gesichtspunkten der Stadtverwaltung Zeugnis legen. Heute, nach hundert Jahren städtischer Entwicklung, lohnt es sich wohl, den Blick zurückzuwenden, und gerne hat der Geschichtsverein den Versuch gewagt, diesen bedeutsamen Abschnitt der Mülheimer Geschichte auf den folgenden Blättern festzuhalten und Stadt und Bürgerschaft zur Jubelfeier darzubringen. — Und nun noch ein paar Worte über die Anlage unserer Denkschrift. Ihre Anordnung geht aus der umstehenden ausführlichen Inhaltsübersicht hervor. Um die Ereignisse der letzten hundert Jahre verstehen zu können, bedurfte es eines Eingehens auf die früheren Verhältnisse, wie dies hinsichtlich der politischen Entwicklung nach einem Entwurf von Herrn Archivdirektor Dr. Ilgen in den „Grundlagen", hinsichtlich der einzelnen Zweige des geistigen und wirtschaftlichen Lebens auf den ersten Seiten der betreffenden Abschnitte geschehen ist. Beigegeben haben wir dem Buche außer den Beilagen, auf die im Texte verwiesen ist, ein Verzeichnis der bekanntesten erwähnten Persönlichkeiten, ein Firmen- und ein Sachverzeichnis. Vor allem aber bleibt uns hier noch die Pflicht, unseren zahlreichen Mitarbeitern, von denen hier nur die Verfasser größerer Abschnitte genannt werden mögen, herzlichst zu danken: Herrn Archivrat Dr. Redlich (Grundlagen der politischen Geschichte), Herrn Privatdocent Dr. Hashagen (Zeiten der Fremdherrschaft), Herrn Pfarrer Dr. Richter(Kirchl.Verhältnisse: ältesteZeitund evang. Gemeinden), Herrn Rendant Josef Bernhard (Katholische Pfarrgemeinde Mülheim), Herrn Otto Kaiser (Jüdische Gemeinde), Herrn Fritz Schmidt (Volksschulen), Herrn Prof. Dr. Scheifers (Gymnasium, Realschule), Herrn Direktor Meyer (Luisenschule), Herrn Julius Leverkus (Wirtschaftliche Verhältnisse), Herrn Rektor Kiewer (Baukunst, Literatur), Herrn Musikdirektor Diehl (Musik) und Herrn Dr. Münker für die Redaktion des Ganzen. Mülheim -Ruhr, den 18. Februar 1908. Der Geschichtsverein. Inhalts-Übersicht. I. TEIL. Grundlagen der politisch enGeschichteMül heims undseinerUmgebung Seite Älteste Nachrichten .............................. 4—5 Die Herren von Mülheim und der Limburgische Besitz.............. 5—8 Die Herren von Broich und ihre Erben ... •................. 8—12 Kirchspiel und Gericht Mülheim....................... • . 12—18 Die Hofesgerichte im Kirchspiel Mülheim.................... 18—21 Die Verteilung des Grundbesitzes im Kirchspiel Mülheim............ 21—23 Das Patronat der Kirche St. Petri zu Mülheim................. 23—27 Verpfändung des Kirchspiels Mülheim...................... 27—37 1. An Cleve (1399—1443) ......................... 27—32 2. Verpfändung an Kurköln nach der Einnahme des Schlosses Broich (1443) . 32—37 Ausbildung der Landeshoheit der Herrschaft Broich im Kirchspiel Mülheim .... 37—44 Kurzer Überblick über die äußeren Schicksale des Mülheimer Gebiets vom Ende des 16. bis ins 18. Jahrhundert...................... 44—48 Zeiten der Fremdherrschaft in Mülheim an der Ruhr........... 49—69 Verfassung und Verwaltung der Stadt Mülheim an der Ruhr 1808—1846. Die Zeit der Gesamtgemeinde Mülheim •.............. 70—85 1847—1903. Mülheim nach der Abtrennung der Landgemeinden......... 85—115 1904—1908. Wiedervereinigungen und Beginn der Entwicklung der neuen Stadtgemeinde Mülheim ........................... 115—124 II. TEIL. Kirchliche Verhältnisse I. Die älteste Zeit bis zur Reformation.................... 127—129 II. Die Zeit der Reformation......................... 129—131 III. Die reformierte Gemeinde.................•....... 132—147 IV. Die lutherische Gemeinde......................... 147—156 V. Die vereinigten evangelischen Gemeinden................. 156—161 VI. Die katholische Pfarrgemeinde, sub titulo: „Ad nativitatem B. M. V." .... 161—170 VII. Die katholische Pfarrgemeinde Mülheim-Saarn....... •....... 170—176 Seite VIII. Die jüdische Gemeinde.......................... 176—186 Die Organisation der Gemeinde................ . . . v . 178—182 Die Gemeindeabgaben.......................... 182—183 Synagogen ............................... 183—184 Schule ................................. 185 Friedhof ............................ • . . . 185—186 Vereine................................. 186 Schulwesen I. Die Volksschulen.............................. 187—203 II. Die höheren Schulen ............................ 204—220 Gymnasium und Realschule......................... 204—215 Die Luisenschule (städtische höhere Mädchenschule)............. 215 - 220 Wirtschaftliche Verhältnisse Bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts................... 221—231 a. Mühlen und kleinere Gewerbe...................... 221—223 b. Steinkohlenbergbau........................... 223—227 c. Handel und Schiffahrt.......................... 227—231 Vor 100 Jahren................................. 231—234 Vom Beginn des neunzehnten Jahrhunderts bis zur Gegenwart.......... 234—293 a. Steinkohlenbergbau........................... 234—243 b. Erzbergbau............................... 243—244 c. Eisen-, Maschinen- und Hütten-Industrie................. 244—249 d. Papier-, Tabak- und Textil-Industrie................... 249—255 e. Gerbereien und Lederfabriken...................... 255—258 f. Brauereien, Brennereien und Malzfabriken................ 258—260 g. Verschiedenes.............................. 260—263 h. Das Handwerk.............................. . 263—265 i. Schiffahrt, Verkehr und Handel...................... 266—278 k. Bankwesen..........'............•......... 278—281 1. Buchdruckereien und Zeitungen..................... 281—282 m. Die Handelskammer........................... 282—286 n. Rückblick................................. 286—293 Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen Vorgeschichte bis zur Einrichtung der Postanstalt................ 294—296 Geschichte der Postanstalt........................... 296—298 Orts- und Landbestelleinrichtungen....................... 298—299 Post-, Kurs- und Fuhrwesen.......................... 299—300 Postdiensträume...................... ........... 300—301 Statistik des Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehrs............ 301—302 Recht und Gericht I. Zivilgesetzgebung.............................. 303—306 II. Strafgesetzgebung............................. . 306—307 III. Gerichtsverfassung............................. 307—311 a. bis 1815: Seite 1. in Zivilsachen ............................ 307—309 2. in Strafsachen............................ 309—310 b. seit 1815 ................................ 310—315 Militärwesen.................................. 312—315 Vereinswesen Kriegervereine................................. 316—320 Turnvereine.................................. 320—322 Gewerbeverein................................. .322—323 Samariterverein ................................ 323 Literarischer Verein............................... 323—324 Sonstige Vereine................................ 324 Kunst und Literatur Baukunst . . • .................................. 325—329 Literatur.................................... 329—337 Musik .........................•........... 337—342 BEILAGEN. Nr. 1. Vertrag zwischen Dietrich Graf zu Limburg und dem Grafen Wilhelm von Berg wegen Wahrung der Burgfreiheit zu Broich sowie der Freiheit der Höfe zu Mülheim und Styrum, wegen der Limburgischen Leute und der Holzmarken. 1377 Mai 5 ........................... 345 Nr. II. Weistum über das bei Menden durch die Ruhr abgetriebene Land. 1436 Juni 11. 346 Nr. III. Kundschaft der Erben der Speldorfer Mark über die Rechte der Herren von Broich und von Styrum sowie des Abts von Hamborn vor dem Holzgeding zu Broich. 1494 September 9...................... 347-348 Nr- IV. Aufzeichnung des Broicher Frohnen über die Grenzen des Kirchspiels Mülheim (Ende des 16. Jahrhunderts.)..................... . 348 Nr. V. Verzeichnis der Richter in Mülheim (bis 1600)................ 349 Nr. VI. Verzeichnis der Mülheimer Schöffen (bis 1600)............... 349—350 Nr. VII. Tabelle über die Mülheimer Industrie, durch den Maire Voerster im Nov. 1809 aufgenommen. (D. H. G. 18)..................... 351 Nr. VIII. Aus dem Mairiebericht an den Unterpräfekten. 1812 Januar 11. (ebd.) . . . 352 Nr. IX. Lehrertabelle für die Mairie Mülheim, angefertigt vom Maire am 26. October 1812. Die beigefügten Jahre beziehen sich auf die Anstellung (D. C. 755) 353 Nr. X. Lebensmittelpreise in der Stadt Mülheim 1811—1813............. 354 Nr. XI. Verzeichnis der in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr bestehenden Stiftungen . . 355 Nr. XII. Aufstellung der Geldkurse für die Zeit von 1690—1809........... 356—357 Nr. XIII. Verkehrsstatistik der Eisenbahn 1907.................. . . 358 Nr. XIV. Ruhrschiffahrts-Verkehr in den Jahren 1852-1863............. 359 Nr. XV. Der Verkehr an der Mülheimer Schleuse.......■......... 359 Nr. XVI. Eisenbahn-Güterverkehr 1906....................... 360—361 Nr. XVII. Verkehr auf den Mülheimer Bahnhöfen 1906............... 362 Personenverzeichnis................................ 363-364 Firmenverzeichnis................................ . 365—367 Sachverzeichnis.................................. 368 ff. Grundlagen der politischen Geschichte Mülheims und seiner Umgebung. ie Geschichte des Kirchspiels und Gerichts Mülheim bietet ein seltenes und gewiß merkwürdiges Beispiel für die Ausbildung eines Verwaltungsbezirks und schließlich einer Herrschaft in den alten Grenzen des Kirchspiels. Für die Frage nach der Entstehung der Landeshoheit ergeben sich beim Betrachten der Entwickelung dieses kleinen Gebiets gar manche recht bemerkenswerte Tatsachen. Die Freunde und Verteidiger derjenigen Anschauung, welche in der Grundherrschaft die eigentliche Wurzel landesherrlicher Rechte erkennen wollen, erhalten hier zwar insofern eine Bestätigung ihrer These, als der umfassende Grundbesitz der Herren von Broich in Verbindung mit der ihnen übertragenen Amtsgewalt und gewissen Pfandrechten schließlich, wenn auch erst sehr spät, zur Ausbildung einer Art Landeshoheit geführt hat. Aber andrerseits wird doch grade hier die entgegengesetzte Ansicht, die nur in der Gerichtshoheit die Grundlage der Landesherrlichkeit erblickt, glänzend gerechtfertigt. Denn in der Zeit, da man von dem Vorhandensein eines bergischen Territoriums reden kann, im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert, erscheint das Kirchspiel Mülheim als ein bergisches Kirchspiel, das Gericht Mülheim als ein bergisches Landgericht, trotzdem ein bestimmter Grundbesitz des bergischen Grafenhauses in diesem Gebiet nicht mit Sicherheit nachzuweisen ist. Welche Vorgänge hierzu geführt haben mögen, wird uns freilich verborgen bleiben. Wir wissen nur, daß im benachbarten Werdenschen Gebiet die_ Grafen von Berg schon früh Vogteirechte besaßen und daß die meisten Ortschaften des Kirchspiels Mülheim in derselben Zeit, einige auch noch weit früher durch Zinspflicht in einem gewissen Zusammenhang mit Werden standen. So wird durch die Vogtei 1 ) vermutlich der Grund zur bergischen Landeshoheit hier gelegt worden sein. Es kam noch dazu, daß der Besitz der hier ansässigen Grundherren sich wohl so ziemlich die Wage hielt. So konnten die verschiedenen Herrschaftsansprüche, die sowohl von Seiten der Herren von Broich wie der Grafen von Limburg hier geltend gemacht wurden, zur Ausbildung einer Gerichtshoheit des einen oder andern nicht führen. Diese bergische Landesherrlichkeit, erwachsen auf dem Besitz der Gerichtshoheit, blieb nun auch dann noch latent vorhanden, als ein Zweig des Limburger Hauses das Erbe der Herren von Broich angetreten hatte und innerhalb *) Vogteigüter werden im 13. und 15. Jahrhundert erwähnt. Vgl. Beilage No. II. 3 der „Pfähle" des bergischen Landgerichts eine Art Landesherrschaft begründete. Denn diese galt eben doch nur als bergische Unterherrschaft und blieb im Territorialverband. Noch undurchdringlicher ist der Schleier, der uns die Bildung des Kirchspiels verhüllt. So häufig auch das Zusammenfallen von Parochial- und Gerichtsbezirken ist, so wenig wissen wir doch, wie es dazu kam. Nur dürfen wir annehmen, daß das Mülheimer Gotteshaus, und war es auch nur eine bescheidene Hofeskapelle, bald nach der Christianisierung des Ruhrgebiets gegründet worden ist und im Verein mit der Hofesverfassung es vermocht hat, die Ansiedlungen, die allmählich zu Ortschaften oder Honschaften erwuchsen, zu einem Kirchspiel zusammenzuschließen, das jahrhundertelang unverändert blieb und schließlich den Rahmen für ein Herrschaftsgebiet bildete. Älteste Nachrichten. Die früheste genau datierte urkundliche Erwähnung Mülheims führt uns ins Jahr 1093. Sie ist bedeutungsvoll, da sie uns nicht den bloßen Namen allein 1 ) überliefert, sondern zugleich die Tatsache, daß damals schon eine Gerichtsstätte hier bestand. Die Schenkung des Hofes Dahl an die Abtei Werden durch einen gewissen Thuringus wurde hier im Gericht (Placitum) des Grafen Bernher in aller Form Rechtens vollzogen. 2 ) Dieser Graf wird noch einmal im Jahr 1115 und zwar in einer den gleichen Hof betreffenden Urkunde des Werdener Abts genannt. 8 ) Vermutlich ist er auch identisch mit dem Sohn des gleichnamigen Grafen, der kurz vor 1050 der Schenkung eines Hofes zu Liefburgahuson an die Abtei als Zeuge beiwohnt. 4 ) Werden wird bald als im Ruhrgau, bald als im Ripuariergau gelegen bezeichnet; in einer Urkunde erscheint der Ruhrgau als ein Gebiet des Ripuarier-Herzogtums. Der Ruhrgau war also wahrscheinlich ein Untergau des Ripuariergaues und umfaßte im wesentlichen das Gebiet, das uns hier besonders interessiert. Außer Werden gehören nach sicherer Überlieferung des 9., 10. und 11. Jahrhunderts Duisburg, Fischlaken, Menden und Oeft zum Ruhrgau. Wenn eine in mehrfacher Hinsicht anfechtbare Urkunde von 1067, die uns nur in Abschriften des 17. Jahrhunderts vorliegt, den Ort Styrum für den Hettergau in Anspruch nimmt, so darf dies füglich niemanden irreführen. 5 ) Man wird annehmen können, daß Bernher der Graf eben des Ruhrgaues gewesen ist. Wenn er also in dieser Eigenschaft sein Placitum in Mülheim (Mulen- heim) abhielt, so würde damit dessen Zugehörigkeit zum Ruhrgau, die an und für sich schon das Wahrscheinlichste ist, nachgewiesen sein. Auch über die anderen Ortschaften des unteren Ruhrgebiets, die später im Verband des Kirchspiels Mülheim erscheinen, hat das Archiv des ehemaligen Stifts X, l ) Dies geschieht durch die Aufzeichnung über das Anniversar des Abts Adalwig von Werden (1066—1081), wo ein Zins von 17 Denaren aus Mülheim erwähnt wird. (C_r_exelius in -der- Zeitschr. des Berg. Gesch.-Ver. 7. S. 12.) 2 ) Lacomblet, Urkundenbuch z. Gesch. d. Niederrheins. I No. 247. 3 ) Ebenda IV No. 617. 4 ) Crecelius a. a. O. 6 S. 55. Jedenfalls ist er nicht zu verwechseln mit dem Grafen Bernhard, der 1062 im Emsgau, Engern und Westfalen die Grafschaft besaß. Denn dieser ist 1096 schon gestorben. Vgl. Lappenberg, Hamburger Urk. Buch 1 S. 87 und 115. B ) v. Ledebur, Allg. Archiv 1 S. 306 nimmt an, daß der rechtsrheinische Hatterungau das Land der Hattuarier umfaßte, das sich über Keldach-, Ruhr-und Duisburggau erstreckte. P. Eschbach, Der Stamm u. Gau der Chattuarier (Beitr. z. Gesch. d. Niederrh. Bd. 17) S. 27 hat an der unsichern Überlieferung der Urkunde von 1067 über Styrum keinen Anstoß genommen. Werden die ältesten Nachrichten aufbewahrt. Diese ehrwürdige bis ins Zeitalter Karls des Großen zurückreichende Stiftung bildete einen hervorragenden Ausgangspunkt für die Kultivierung des Niederrheins. Zahlreiche Schenkungen flössen von allen Seiten der Abtei zu, die damit zur Großgrundherrschaft heranwuchs. Sie bezeugen, daß schon im Jahr 811 Menden (Menethinne) und ums Jahr 1000 Dümpten (Dumiti), Fulerum (Fulramon), Raadt (Rotha), Saarn (Sarnon), Speidorf (Spelthorp) und Styrum (Stiarhem) als Ortschaften bestanden haben. Wie Mülheim selbst, so ist auch Broich (Broke 1 ) und Eppinghofen (Ebbincrothe) am Ende des elften Jahrhunderts vorhanden gewesen. Auch wird anzunehmen sein, daß die schon ums Jahr 800 bezeugten Rodungen im Wald Heißi auf dem nördlichen Ruhrufer früh zur Bildung der Ortschaft Heißen geführt haben. Die Orte Alstaden (Alstedon), Holthausen (Holthuson), Merenscheid (Mernscete) und Winkhausen (Winnighuson) sind für das zwölfte Jahrhundert durch Urkunden und Traditionsnachrichten sicher bezeugt. Wenig später, im Jahre 1215 kommt Haarzopf (Hartzappe) gleichfalls in einer Werdener Urkunde zum ersten Male vor. Von diesen Orten begegnen uns zwei, Menden und Styrum, auch in einem Rentregister des Stifts Kaiserswerth im 11. Jahrhundert. Mülheim war wie Broich, Bullert (Bulroide) und Dümpten in frühester Zeit der Sitz eines edeln Geschlechts. In der erwähnten Urkunde vom Jahre 1093 werden als Zeugen genannt Lambert von Dümpten und dessen Sohn Balderich, Conrad von Mülheim mit seinen Brüdern Weldger und Lambert, Burkhard von Broich, Werner von Linnep u. a. Balderich von Dümpten begegnet uns noch einmal in einer Urkunde von 1148; dann verschwindet dieses edle Geschlecht völlig aus unserm Gesichtskreis. Das Erlöschen einer ganzen Anzahl vornehmer Familien, die im 11. und 12. Jahrhundert urkundlich nachzuweisen sind, ist vermutlich eine Folge der Kreuzzüge, die dem Tod eine so reiche Ernte lieferten. Ein Herr Heinrich von Bulrode tritt im Jahr 1250 als Zeuge in einer Urkunde des Edelherrn Burkhard von Broich auf. Bulroide war ein Gut bei Broich, das uns im 14. und 15. Jahrhundert urkundlich genannt wird und auf einer Karte von 1715 als Bullert eingezeichnet ist. Heute scheint der Name völlig verschwunden zu sein. Jenes Geschlecht aber wird seit 1250 nicht mehr genannt. Die Herren von Mülheim und der Limburgische Besitz. Das Geschlecht der Edelherren von Mülheim hing möglicherweise mit dem der Herren von Linnep eng zusammen. In beiden Familien kehren die Vornamen Alexander und Conrad wieder, sie waren also vielleicht aus einem Stamme hervorgegangen. Trotz des frühen Aussterbens der Herren von Mülheim können wir mit einiger Sicherheit den Burgsitz dieses Geschlechts im Dorf Mülheim noch nachweisen. Als solcher hat ihnen, wenn wir recht vermuten, der spätere Maurenhof („die Mauer", „in der Mauern") gedient. Nicht nur die erhöhte Lage und der sonst kaum erklärliche Name weist auf die einstige Befestigung hin; auch in einem Vertrag der Herrschaft Styrum mit dem Herzogtum Berg vom Jahre 1774 wird der einstigen Burg an dieser Stätte gedacht. x ) Broke, Bruke, Bruche sind die ältesten und jahrhundertelang in Geltung bleibenden Formen. Das später eingeschobene i bezweckt nur die Dehnung des Vokals, wie in den Namen Troisdorf, Soest und im Worte „Voigt". Es beruht daher auf einer völligen Verkennung der niederrheinischen Vokalisation, wenn neuerdings die Aussprache „Bro-ich" (Breuch) beliebt geworden ist. Als Wirtschaftshof diente ihnen der dicht neben der Burg gelegene sogenannte Altehof. Schon verhältnismäßig früh findet er sich unter diesem Namen urkundlich erwähnt. Im Jahre 1263 wurde er als Pfandobjekt der Grafen von Isenberg- Limburg dem bergischen Grafenhaus versetzt. : ) Nun steht aber gleichfalls urkundlich fest, daß Arnold Graf von Altena, der Stifter des Hauses Isenberg, im Jahre 1200 wie den Hof Styrum so auch die curtis Mulen- heim als Allod besaß.-) Es ist aber mit Sicherheit anzunehmen, daß dieser Hof mit dem Altehof identisch ist. Wie > » //•■ jub^ ' "5s 1 i *^1 ^iäl AJH !S ■üÜSjl * 4 l -■*- ^äeM^^^^DH^E *~j ,£i* i rj ^^^^KPBff^*" ___;■*- . Alter Markt (auf dem Grund und Boden des früheren Altenhofes.) und wann er vom Hause Altena erworben wurde, entzieht sich freilich unserer Kenntnis 8 ), doch ist zu vermuten, daß der Erwerb zusammenhängt mit dem Aussterben der edlen Herren von Mülheim. Ein Edler Erpo de Mulenheim wird noch 1141 als Zeuge in einer Urkunde des Kölner Erzbischofs Arnold genannt. Weitere Glieder dieser Familie sind nicht mehr nachweisbar. 4 ) Wenn nun dieser Hof, der, wie spätere Zeugnisse dartun, der eigentliche Herrenhof gewesen sein muß, bereits 1263 als alter Hof bezeichnet wird, so darf man schließen, daß seit dem Jahre 1200 sich die Umwandlung der Burg in einen Wirtschaftshof, eben den Maurenhof, vollzogen hatte, der dicht neben dem Altenhof lag und sich, wie dieser, im Besitz des Hauses Isenberg-Limburg befand. Sehr bemerkenswert ist es ferner, daß dieser Maurenhof das Asyl recht besaß, d. h. jeder Missetäter und Verfolgte fand hier zunächst eine Freistatt. Solche Freihöfe sind allerdings nicht allzu selten. Ihr Asylrecht, oft der Überrest einer alten Fronhofsherrschaft, deutet zuweilen auch darauf hin, daß sich hier der Sitz der Gerichtsherren befunden hat 5 ). Hier fällt aber noch ins Gewicht, daß dieser Freihof durch ein Hofesweistum von 1573 zusammen mit dem Altenhof bezeichnet wird als ein freies kaiserliches Lehen, das allezeit „frei und feilich" gewesen sei, sodaß keine Obrigkeit dagegen zu handeln unternommen habe. Berücksichtigen wir noch, daß das Altenhofer Hofesgericht in dem Maurengut abgehalten und der Altenhofer Zehnt eben dort verpachtet wurde, während im Altenhof die Belehnungen der Styrumschen Vasallen stattfanden, so werden wir aus alledem den engsten Zusammenhang beider Höfe und die hervorragende Stellung des Maurenguts als Tatsachen feststellen dürfen. !) Lacomblet ÜB. II No. 529. 2 ) Ebenda IV No. 643. Vgl. Westfäl. Urk.-Buch VII 1. Abt. No. 2. 3 ) Die Mitteilung in Klanke-R ich ter, Geschichte der berg. Unterherrschaft Broich etc. S. 19, der Kölner Erzbischof habe kurz nach 1180 den Grafen Arnold von Isenberg mit Limburg, Styrum, Mülheim und Westhofen belehnt, beruht auf einem Irrtum. 4 ) Das am Ende des 12. Jahrhunderts auftretende kölnische Ministerialengeschlecht wird vermutlich von Mülheim am Rhein seinen Namen führen. ß ) Bindschedler, Kirchl. Asylrecht in der Schweiz (Kirchenrechtliche Abhandlungen her. v. U. Stutz 32. u. 33. Heft) S. 159 u. 176. 6 War nun wirklich, wie jenes Weistum besagt 5 die alte Burg der Herren von Mülheim ursprünglich Reichsgüt, was im Hinblick auf die erwähnten Eigenschaften immerhin möglich ist, so würden wir anzunehmen haben, daß die alte Mülheimer Kirche auf dem Grund einer Hofeskapelle entstanden sei. In der Tat liegt sie unmittelbar neben dem Maurengut und gehörte, soweit wir ihr Bestehen zurückverfolgen können, wie die beiden Höfe zum alten Besitz des Hauses Altena 1 ). Das Patronat des h. Petrus deutet gleichfalls auf ein hohes Alter dieser Kirche hin, wenn sie auch erst in der Mitte des 13. Jahrhunderts urkundlich 2 ) nachzuweisen ist. Von dem Verhältnis der Kirche zu den Inhabern der beiden Höfe wird später noch die Rede sein. Hier war zunächst nur festzustellen, daß sie mit dem Besitz der Herren von Mülheim und ihrer Rechtsnachfolger aufs engste verknüpft ist. Wie der Altehof so bildete auch der Hof Styrum einen Krystallisationspunkt für den Besitz des Hauses Altena-Isenberg. Auch dieser Hof war ein Freihof mit Asylrecht und der Mittelpunkt eines größeren Hofesverbandes. Beide Höfe waren, wie schon erwähnt, im Jahre 1200 im Besitz des Hauses Altena-Isenberg. Man muß annehmen, daß Arnold Graf von Altena sie seinem zweiten Sohne Friedrich Grafen von Isenberg vererbte. Es ist bekannt, wie dieser als Mörder des Erzbischofs Engelbert von Köln geächtet und hingerichtet wurde (1226). Über seinen Güterbesitz fielen damals Nachbarn und Verwandte her und besonders Friedrichs Vetter Adolf, Graf von der Mark, gilt als derjenige, der das Erbe seiner Neffen und Nichten beraubte. Erst allmählich, besonders durch das Eintreten Heinrichs von Limburg, Grafen von Berg, gelang es den Kindern Friedrichs wieder, in den Besitz des väterlichen Erbes zu gelangen. 3 ) Hier kann es nicht unsere Aufgabe sein, diese Vorgänge im einzelnen zu schildern. Nur das sei erwähnt, daß Friedrichs ältester Sohn Dietrich, der Erbauer der Burg Hohenlimburg, nach der er sich später von Limburg nannte, die Grafschaft Limburg an der Lenne mit den Besitzungen im Kirchspiel Mülheim und dem beträchtlichen Lehenbesitz in Westfalen schließlich in seiner Hand vereinigte. Durch Tausch hatte er vom Grafen von der Mark gegen den Zehnten zu Herbede und die Kirche zu Lütgendortmund den Altenhof mit der Kirchengift zu Mülheim erhalten 4 ), die vermutlich doch auch nur unrechtmäßigerweise in den Besitz des Märkischen Grafen gelangt waren. Aus welchen Gründen Dietrich dann (im Jahre 1263) den Altenhof an Berg verpfändete, ist nicht mit Sicherheit anzugeben, hängt aber doch wohl zusammen mit der Bürgschaft, die damals Graf Adolf von Berg für Dietrich übernahm. 5 ) Es sei auch daran erinnert, daß Limburg ein bergisches Lehen war und daß Dietrich hierdurch und schon seit den Zeiten des Grafen Heinrich mit dem ihm verwandten Grafenhause in den engsten Beziehungen stand. Für die Verpfändung können also die verschiedensten Gründe vorliegen. Vermutlich wurde der Hof bald wieder eingelöst. Eine besondere Urkunde ist darüber nicht vorhanden. Dietrichs Söhne Johann und Eberhard sind durch Teilung des väterlichen Erbes Stifter der Hohenlimburgschen und Styrumschen Linie geworden. Erstere *) Vgl. hierzu besonders die Urkunde von 1331 über das Patronat. (Kremer 11 S. 142.) 2 ) Ein Ludewicus plebanus de Mulnhem tritt als Zeuge in einer Urkunde des Herrn von Broich am 10. Juli 1250 auf. (Hennes, Urk.-Buch des Deutschordens. 1861. S. 88 No. 85.) 3 ) Vgl. Ilgen in der Zeitschr. d. Berg. Gesch.-Ver. 36 S. 46 f. 4 ) Krem er, Akadem. Beiträge II S. 142. Der Text dieser Urkunde ist sehr entstellt. Im Staatsarchiv Düsseldorf liegen nur Abschriften späterer Zeit vor, die ebenso unzulänglich sind, wie der Kremersche Abdruck. 5 ) Lacomblet U.-B. II No. 529 und 536. hatte ihre Residenz in Hohenlimburg oder Mülheim, die andere in Styrum und auf dem Hause Kolk. Noch zu Lebzeiten Dietrichs, der ein hohes Alter erreicht haben muß, wurde das Schloß Styrum gebaut. Eberhard vererbte es seinem Sohne Dietrich I. und dessen Gemahlin Bertradis. Eberhards Bruder Johann starb früh (vor 1280), noch vor dem Vater. Sein ältester Sohn, Graf Dietrich IL, pflanzte dieHohen- limburgische Linie fort. Schloß Styrum (nach dem Umbau im 17. Jahrhundert.) EsWÜrdeZU Weit führen, wollten wir hier die ganze Genealogie des Limburgischen Hauses aufrollen. Die beständig in beiden Linien wiederkehrenden Vornamen Dietrich und Johann würden zweifellos beim Leser die schlimmste Verwirrung anrichten. Wir begnügen uns daher, hier auf den von Kremer aufgestellten Stammbaum (im zweiten Band der Akademischen Beiträge) hinzuweisen, der freilich in einigen Punkten der Berichtigung bedarf. Hier galt es nur festzustellen, daß der Zweig der Limburgschen Familie, der die Grafschaft Limburg an der Lenne innehatte, im Besitz der Mülheimer Güter war. Eine Änderung trat erst im Jahre 1385 ein, nachdem Graf Dietrich V. Broich erworben hatte. Durch einen Tauschvertrag, von dem noch in dem Abschnitt über das Patronat der Mülheimer Kirche die Rede sein wird, gelangte die Styrumer Linie damals auch in den Besitz der Mülheimer Höfe. Die Herren von Broich und ihre Erben. Dem Geschlecht der edlen Herren von Broich war eine bedeutend längere Blüte beschieden als ihren Mülheimer Nachbarn. Erst am Ende des vierzehnten Jahrhunderts erlöschte es im Mannsstamm, nachdem es sowohl im Ruhrgebiet wie auch auf dem linken Rheinufer eine hervorragende Stellung eingenommen hatte. Schon das Wappen dieser Edelherren, ein Schild ohne weiteres Abzeichen, deutet wohl durch seine Einfachheit auf ein hohes Alter dieses Geschlechts oder seines Besitztums hin. Freilich vermögen wir die Herren von Broich nicht früher nachzuweisen, als durch die schon erwähnte Urkunde vom Jahre 1093. Der Name Burkhard, der hier genannt wird, gehört wie Dietrich zu den am häufigsten in dieser Familie angewandten Vornamen. So wird auch im Jahre 1148 wieder ein Burkhard von Broich genannt, der möglicherweise mit jenem identisch ist. Um 1190 erscheint ein Dietrich, zusammen mit Everwin, letzterer 1221 allein, und dann von 1241 bis 1269 wieder ein Burkhard, der also als dritter seines Namens zu bezeichnen wäre. Unter den reichen Erwerbungen des Kölner Erzbischofs Philipp von Heinsberg (um 1190) befand sich auch Schloß Broich. Um den Preis von 400 Mk. wurde es von Dietrich und Everwin erworben, vermutlich um ihnen dann als Lehen wieder aufgetragen zu werden. Doch verliert sich damit jede Spur einer weitern Verbindung mit Kurköln; vielmehr zeigte sich Burkhard von 1241 ab wiederholt im Gefolge der bergischen Grafen. 8 Mit Burkhard III. von Broich, dem ersten, der auch auf dem linken Rheinufer begütert erscheint 1 ), stehen wir schon auf gesicherterem Boden, wir kennen seine Gemahlin und seine Kinder. Mit Agnes, der Schwester Dietrichs von Isenberg-Limburg, war er vermählt. Als seine Söhne wurden genannt: Dietrich, Burkhard (IV.), Friedrich, Adolf und Walram, als Töchter Irmgard und Mechtild 2 ). Vermutlich sind diesen auch noch Aleidis und Adele von Broich zuzuzählen, die im Jahre 1292 dem Essener Kapitel angehörten.' Adolf und Walram wurden Kleriker; der letztere wird mehrfach (1297—1314) als Pastor der Mülheimer Kirche erwähnt. Während Burkhard IV. und Friedrich nur einmal (1250) genannt werden und vermutlich früh gestorben sind, läßt sich der älteste, Dietrich (II.) urkundlich von 1250 bis 1310 nachweisen. Burkhard III. scheint eine sehr angesehene Persönlichkeit gewesen zu sein. Manches weist darauf hin, daß er, wie es jene Zeit erheischte, ein streitbarer und gefürchteter Herr war. Wenn er im Jahr 1241 unter den Edlen erscheint, die für den bergischen Grafen Heinrich von Limburg als Bürgen eintraten 8 ), so gibt das schon einen Begriff von der Bedeutung des Mannes. Ein solcher Schwager mußte für Dietrich von Isenberg bei dem Kampf um die Wiedergewinnung des beraubten väterlichen Erbes hochwillkommen sein. Ohne Zweifel wird diese Heirat mit Agnes von Isenberg für Burkhard auch nicht ohne territorialen Gewinn geblieben sein. Daß er auch auf dem linken Rheinufer und zwar bei Rommerskirchen und Sinsteden sowie in Lützerath Besitzungen hatte, wurde schon erwähnt 4 ). Auch spricht es wohl für sein Ansehen, daß er seine Tochter Mechtild mit dem bekannten Burggrafen von Kaiserswerth, Gernand, verheiraten konnte 5 ). Und so darf es uns nicht wundern, wenn er Fernerstehenden geradezu als Territorialherr galt. Einst hatte sich das Kapitel des Stifts Essen beim Papst beklagt über allerhand Eingriffe und Schmälerung seiner Rechte durch verschiedene Nachbarn, unter denen sich auch Burkhard befand. Der Dechant von S. Gereon erhielt den Auftrag vom Papst, diese Klagen zu untersuchen. Doch gab ihm Alexander IV. strenge Weisung, das „Land" Burkhards nicht ohne besonderes päpstliches Mandat mit Exkommunikation oder Interdikt zu belegen 8 ). Auf einen bedeutungslosen Edeln würde man in Rom schwerlich so viel Rücksicht genommen haben. Aber in jener Zeit blutiger Fehden hätte es für das Stift Essen verderblich werden können, wenn ein gewalttätiger Nachbar durch kirchliche Zensuren unnötig gereizt worden wäre. Ob es Dietrich II. gelungen ist, das Erbe des Vaters zu mehren, läßt sich nicht mehr erkennen. Ebensowenig wissen wir, ob wir Burkhard V., der zum erstenmal 1329 genannt wird, als Dietrichs Sohn oder Enkel bezeichnen müssen. Das letztere J ) Ob Ritter Tirrich von Bruch, der ums Jahr 1191 einen Zehnten zu Bardenberg als Lehn innehatte (und zwar unrechtmäßig, wie das Kapitel von S. Severin behauptete) mit Dietrich I. von Broich identisch ist, bleibt fraglich. So können wir mit Sicherheit erst von Burkhard III. ab von einem linksrheinischen Besitz der Herren von Broich reden. 2 ) Hennes a. a. O. No. 85. 3 ) Westfäl. U. B. III No. 396. 4 ) Hennes und Lacomblet bezeichnen ihn als Herrn von Hackenbroich, aber sein Siegel läßt keinen Zweifel darüber, daß es Burkhard III. ist. Hackenbroich war damals übrigens schon im Besitz der Herren von Dyck. Bemerkenswert ist es auch, daß Burkhard nach 1260 ein Reitersiegel führt, das ihn ausdrücklich als nobilis vir bezeichnet. 5 ) Mit Urkunde (des Domstifts) von 1271 trägt Gernand mit seiner Gemahlin Mechtild dem Erzbischof Güter auf; er bezeichnet hier Burkhard als „dominus noster". Wir schließen daraus auf das nahe Verwandtschaftsverhältnis, zumal da Mechtild schon 1250 als Burkhards Tochter genannt ist. (Lacomblet U. B II No. 617.) 6 ) 1260 Mai 15 (Stift Essen). Es heißt hier: „proviso ne in terram dicti nobilis excommunica- tionis vel interdicti sententiam proferas nisi a nobis super hoc mandatum receperis speciale." 9 2 ist viel wahrscheinlicher, da Dietrich ja schon 1250 zusammen mit vier Geschwistern am Leben war. Aus diesem Grunde ist auch anzunehmen, daß er sehr bald nach 1310, dem letzten Jahr, in dem wir ihn nachweisen können, gestorben ist. Burkhard V. kommt bis 1366 in Urkunden vor; seine Gemahlin Lukardis erscheint 1374 als Witwe. Von ihr hatte er einen Sohn Dietrich III., mit dem das Geschlecht im Mannsstamm erloschen ist. Ob Irmgard von Broich, die in den Jahren 1337 bis 1362 als Dechantin und dann als Äbtissin von Essen wirkte, seine Tochter oder seine Schwester war, muß dahingestellt bleiben. Verwandtschaftliche Beziehungen verbanden Burkhard mit dem Grafen Friedrich von Moers und den Grafen von Limburg 1 ). Zu Kurköln trat er im Jahr 1345 in ein Lehnsverhältnis, indem er Burgmann des Schlosses Rheinberg wurde und ein Mannlehen aus dem dortigen Rheinzoll empfing. Bedeutungsvoller war es, daß Burkhard im Jahr 1348 zusammen mit seinem Sohn Dietrich, sowie mit Graf Dietrich von Limburg und Johann von Limburg zu Styrum in ein enges Bündnis mit dem bergischen Grafen Gerhard von Jülich eintrat. Hier sicherten die genannten dem jungen Landesherrn, der eben die Erbschaft des Grafen Adolf von Berg angetreten hatte, ihre Hülfe zu gegen alle gegenwärtigen und zukünftigen Feinde. Sie erwarteten dafür von ihm Verantwortung, Schutz und Schadenersatz. Es ist ein für die Geschichte des Kirchspiels Mülheim bemerkenswerter Vorgang, daß die drei vornehmsten Grundherren dieses Gebiets sich mit dem Herrn des Gerichts Mülheim zu einem derartigen Schutzbündnis zusammenschließen. Man kann hierin wohl die erste verbriefte Begründung der bergischen Landesherrschaft in dem Mülheimer Gebiet sehen, die auf der Anerkennung der drei hier vornehmlich angesessenen Herren und ihrer Erben basierte. So unterscheidet sich jenes Bündnis wesentlich von den ephemeren Schutzbündnissen, wie sie bei jeder Gelegenheit abgeschlossen wurden, um schon in kurzer Zeit einer andern Koalition Platz zu machen. Denn es ist doch gewiß kein Zufall, daß die Söhne der Kontrahenten, ja sogar ein Enkel des einen Beteiligten (Grafen Dietrich von Limburg), an dem Bündnis teilnehmen. Eine weitere Folge dieses Ereignisses war wohl auch die Ernennung Dietrichs III. von Broich zum Amtmann von Angermund. Als solcher ist er im Jahre 1365 nachzuweisen. Wir haben uns dabei zu erinnern, daß die Ausbildung der bergischen Amtsverfassung noch nicht lange vorher zum Abschluß gekommen war. Indem also der bergische Graf den Sohn des Broicher Dynasten zum Wahrer des Landfriedens und Rechts und zum Anführer des Landesaufgebots im Amt Angermund machte 2 ), festigte er zwar seine eigenen Rechte in dem Mülheimer Gebiet, das auf diese Weise in innigeren Zusammenhang mit dem gesamten Amtsbezirk gebracht wurde. Zugleich erhöhte er damit aber auch das Ansehen des Herrn von Broich im Kirchspiel Mülheim — ein Vorgang, der für die spätere Entwicklung vielleicht mit zu berücksichtigen ist. Burkhard V. wird etwa 1367 gestorben sein, wenigstens war er am 22. Januar 1368 nicht mehr am Leben. Als er starb, befand er sich im Bann, da er am Totschlag eines Priesters beteiligt gewesen war. Es wird ihm also zunächst ein christliches Begräbnis verweigert worden sein. Erst auf Bitten seiner Freunde und Verwandten *) In einer Urkunde von 1345 Oktober 14 wird er als „Neffe" der Gebrüder Johann und Dietrich von Limburg bezeichnet. (Broich No. 7.) 2 ) A. Koernicke, Entstehung und Entwickelung der Bergischen Amtsverfassung bis zur Mit... les 14. Jahrhunderts S. 66 ff. erblickt in dieser dreifachen Tätigkeit die hauptsächlichen Befugnisse und Aufgaben des Amtmanns. 10 und mit Rücksicht darauf, daß er vor seinem Tode noch Reue bezeigt habe, wurde ihm zwei Jahre nach seinem Tode, am 30. März 1369, noch die kirchliche Absolution zuteil. Nur aus den noch unfertigen politischen Zuständen heraus kann man es verstehen, wenn Burkhards Sohn und Nachfolger Dietrich III., der bergische Amtmann, am 22. Januar 1368 dem Herzog Eduard von Geldern sein Haus Broich mit den Vorburgen als Lehn und Offenhaus aufträgt 1 ), damit also geldrischer Vasall wird. Wir sind über die Vorgeschichte dieser Lehnsauftragung nicht näher unterrichtet. Da wir aber wissen, daß damals Differenzen zwischen dem geldrischen Herzog und dem Grafen Adolf von Cleve bestanden 2 ), so können wir begreifen, daß es für den ersteren aus militärischen Gründen wertvoll sein mußte, in der Nähe der Clevischen Grenze auf dem rechten Rheinufer eine Basis zur etwaigen Offensive zu haben. Offenbar verstieß das durchaus nicht gegen die Pflichten Dietrichs dem bergischen Grafen gegenüber. Denn schon ein Jahr später, am 15. Januar 1369, gelobten Dietrich und seine Gemahlin Katharina von Steinfurt dem Grafen Wilhelm von Berg Beistand mit ihrem Schloß Broich gegen Jeden, ausgenommen den Herzog von Geldern. Zugleich stellten sie dem Grafen auch das Öffnungsrecht in Aussicht, sobald der Herzog darauf verzichten würde 8 ). Dietrich von Broich starb noch, ehe diese Ansprüche des Herzogs erloschen (etwa 1372). Seine Gemahlin hatte ihm nur Töchter geschenkt. Die älteste, Lukardis, wurde 1371 die Gemahlin des Grafen Dietrich V. von Limburg, die zweite, Irmgard, war vermählt mit Friedrich von Wevelinghoven. Eine andere, Lysa, trat ins Essener Kapitel ein und bekleidete hier das Amt einer Thesauraria (Küsterin) in den Jahren 1370 bis 1412. Dietrich III. hatte seine Schwiegersöhne, die Erben seiner Güter, mit gutem Bedacht gewählt. Die linksrheinischen Besitzungen (bei Neuß)übernahm nach längerem, durch den bergischen Herzog Wilhelm am 10. September 1382 geschlichteten Erbstreit der dort begüterte Herr von Wevelinghoven, während die Herrschaft Broich und deren Güter im Kirchspiel Mülheim, zu Wülf- rath und anderwärts im bergischen Land dem schon längst hier heimischen Limburger Hause zufielen, das ja schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts durch Verwandtschaft mit dem Geschlecht der Herren von Broich verbunden war. Dank der für mittelalterliche Verhältnisse ganz vortrefflichen Lage des Schlosses Broich, das Schloß Broich. erst nach Einführung der Feuerwaffen sich doch nicht als uneinnehmbar erwies, hatten die Herren von Broich ihre Selbständigkeit gegenüber den Grafen von Berg und den *) Nijhoff, Gedenkwaardigheden uit de Geschiedenis van Gelderland II No. 156. 2 ) Ebenda No. 164. 3 ) Lacomblet U. B. III. Nr. 685. 11 benachbarten Qrundherren zu behaupten gewußt, während z. B. das Schloß Limburg schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in Lehnsabhängigkeit von Berg geraten war. Mit der Auflassung für den Herzog von Geldern geschah der erste Schritt zur Vasallität. Nach Dietrichs Tod traten bald Verhältnisse ein, die weitere Schritte zur Folge hatten. Graf Dietrich von Limburg geriet mit dem bergischen Grafen in Kampf, vielleicht eben wegen der Einlösung des von seinen Schwiegereltern gegebenen Versprechens vom 15. Januar 1369. Denn mit dem Tode des Herzogs Eduard von Geldern in der Schlacht bei Baesweiler (22. August 1371) war die Lehnspflicht des Herren von Broich gegen ihn erloschen, jenes Versprechen konnte mithin Inkrafttreten. Am 21. Juli 1376 kam es zur Sühne zwischen dem Grafen von Berg und von Limburg. Hier mußte der letztere darein willigen, daß Limburg und Broich bergische Offenhäuser, Broich aber auch bergisches Lehen würde. Erst am 5. Februar 1377 wurde der Lehnbrief ausgestellt und am 6. Mai erfolgte der Revers Dietrichs von Limburg. Offenbar hatten inzwischen noch weitere Verhandlungen stattgefunden, denn im Lehnbrief erscheinen beide Schlösser nicht nur als Offenhäuser, sondern auch als Lehen. Ausgenommen wurde hier niemand, der bergische Graf konnte also der Häuser sich bedienen, gegen wen er wollte. Falls Ravensberg von Berg getrennt werden sollte, hatte nur letzteres Anspruch auf die Lehnspflicht des Grafen von Limburg. Noch ehe Dietrich den Lehnrevers besiegelte, am-5. Mai 1377, schloß er mit seinem Lehnsherrn einen Vertrag ab über die Wahrung der Broicher Burgfreiheit, deren Umfang hier genau beschrieben wird, sowie die Freiheit der Höfe in Mülheim und Styrum. In das umfriedigte Gebiet der Burg und der Höfe, so wurde hier festgesetzt, durfte der Fronbote des bergischen Grafen nicht eindringen, ebensowenig sollte es dem Grafen gestattet sein, Leute oder Güter, die nach Broich oder Hohenlimburg gehörten, mit Schatz und Diensten heimzusuchen. Doch sollen diese Leute, wenn sie im bergischen Lande ansässig sind, dem Gericht des bergischen Grafen unterworfen sein und dem Glockenschlag folgen, um Wölfe jagen und Landwehren bauen zu helfen. In den Wäldern und Holzmarken soll es wie bisher beim Weistum der Gemarkenerben bleiben*). So hatte Dietrich, bevor er die Vasallität übernahm, nach besten Kräften die alten Freiheiten des Broicher und Limburger Hauses im Kirchspiel Mülheim vor etwaigen Übergriffen des Landesherrn gewahrt. Broich blieb bis auf weiteres bergisches Lehen und wurde in dieser Eigenschaft auch auf Dietrichs Söhne Wilhelm und Dietrich vererbt, bis Ereignisse eintraten, die sowohl für Broich wie für das gesamte Kirchspiel Mülheim von größter Bedeutung in politischer Hinsicht werden sollten. Davon wird in dem Abschnitt über die Verpfändung des Kirchspiels noch ausführlich die Rede sein. Kirchspiel und Gericht Mülheim. Bevor wir die weitere Verknüpfung der Geschicke Mülheims mit Broich zu schildern versuchen, erscheint es notwendig, die Frage nach den gegenseitigen Beziehungen von Kirchspiel und Gericht, deren Ausbildung und Begrenzung zu beantworten. Daß Mülheim schon am Ende des 11. Jahrhunderts eine Gerichtsstätte war, zeigte uns die bereits mehrfach erwähnte Urkunde vom Jahre 1093. Sie gestattet uns freilich keinen tieferen Einblick in die Verhältnisse. Nur aus den Namen der beim Placitum des Grafen Bernher erschienenen Zeugen war der Schluß zu ziehen, !) Vgl. Beilage No. I. 12 daß außer Mülheim auch Broich und Dümpten damals schon zu diesem Gericht gehörten, andrerseits freilich auch Dahl bei Kettwig, ein Ort, der später außerhalb dieses Qerichtssprengels lag. Noch vor der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts ist die Ausbildung des eigentlichen Schöffengerichts nachweislich zum Abschluß gelangt. Der Verkauf eines Hofs in der villa Harzap oder vielmehr der Verzicht auf denselben (durch Goswin den Bruder des Vogts zu Werden zu Gunsten des Duisburger Johanniterhauses) geschieht im Jahre 1246 in Gegenwart des Herrn von Broich und der Richter und Schöffen von Mülheim 1 ). Zwanzig Jahre später tritt auch der Ausdruck Kirchspiel (parochia) Mülheim urkundlich auf, als der Pleban von Mintard dem Kloster Saarn den Mansus uppen Brinke 2 ) vermachte (1266). Aus dieser spätem Erwähnung der Parochie kann natürlich nicht gefolgert werden, daß etwa die Bildung des Kirchspiels später als die des Gerichtsbezirks erfolgt wäre. Im Gegenteil ist gerade das Umgekehrte anzunehmen: die Ortschaften, die zu einer Kirche gehörten, schlössen sich allmählich zu einem Gericht zusammen 3 ). So konnte es auch kommen, daß der Ausdruck parochia geradezu für Gerichtsbezirk gebraucht wurde 4 ). Ließen sich, wie wir oben zeigten, die ersten Spuren der einzelnen Ortschaften, die später dem Verband des Mülheimer Schöffengerichts angehörten, schon früh nachweisen, so ist eben nur zu vermuten, daß die Grenzen dieses Gerichts im dreizehnten Jahrhundert schon dieselben waren, wie in späterer Zeit. Den vollen Beweis dieser Zugehörigkeit liefern natürlich erst die Güterverkäufe vor dem Schöffengericht, die in reichlicher Anzahl erst aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert vorliegen. Erst in dieser Zeit findet sich für jene Ortschaften die Bezeichnung Honnschaft, der dann in der Hauptsache beibehalten und nur gelegentlich durch den Ausdruck Bauerschaft ersetzt wird 5 ). Letzteres geschieht wohl nur unter dem Einfluß der westfälischen Nachbargebiete, denn die offizielle Bezeichnung ist bis ins neunzehnte Jahrhundert Honnschaft geblieben. Der Ausdruck Hörner für Honnschaften, der dem Mülheimer Gebiet eigentümlich zu sein scheint, tritt nicht vor dem Ende des sechzehnten Jahrhunderts auf und hängt wohl zusammen mit der Unierung einzelner Honnschaften, denn die sieben Hörner umfaßten ja im ganzen 16 ursprüngliche Honnschaften. Vielleicht verdankt die Bezeichnung Hörn einer Volksetymologie ihre Entstehung. Das Kirchspiel Mülheim bietet mit seinen zahlreichen Honnschaften ein recht typisches Beispiel für diese dem Niederrhein eigene Bildung der Ortsgemeinde und der Gemeindeverbände. Es bestätigt sich hier durchaus die auch anderwärts 8 ) gemachte Beobachtung, daß Dorf und Honnschaft keine identischen Begriffe waren, wenn sie auch beide als Ortsgemeinden bezeichnet werden können. Den Ausdruc k „D orf 11 finden wir in unsern Urkunden immer nur von Mülheim selbst gebraucht, als dem Mittelpunkt des Kirchspiels. So wenig uns auch über die Stellung der Honnen in *) Herrenstrunden No. 13. „Et in presentia domini Burchardi de Brughe necnon et judicum ac scabinorum de Mulinheim renunciavimus. Burkhard hat hier zugleich die Rolle eines Bürgen übernommen. Außer ihm siegeln noch die Gräfin von Berg und der Abt von Werden. 2 ) Saarn, Pfarrarchiv. Vgl. Lacomblet U. B. II No. 919. :i ) Lacomblet, Archiv I S. 239. 4 ) Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben I 1 S. 244. "') Die Bemerkung Lacomblets (Archiv I S. 223), daß auch in jüngeren Urkunden so selten der Hundschaft Erwähnung geschieht, trifft für unser Gebiet nicht zu. ü ) H. Schütze, Bezirk und Organisation der niederrheinischen Ortsgemeinde in den Beiträgen z. Gesch. d. Niederrh. 15 S. 188. 13 diesem Kirchspiel überliefert ist, so können wir doch das feststellen, daß sie hier nicht, wie es an so vielen andern Orten geschah *), die Funktionen eines Fronboten versahen. Sie waren wie es scheint lediglich Gemeindevorsteher hier und wurden wohl ursprünglich auch von den Gemeinden selbst erwählt. In späterer Zeit allerdings geschah dies durch den Amtmann, der sie immer auf zwei Jahre ernannte. Von diesen Honnschaften werden zwei, nämlich Haarzopf und Raadt, in einer Aufzeichnung aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts als nicht zum Kirchspiel, wohl aber zum Gericht Mülheim gehörig bezeichnet. Kirchlich hätten sie damals zur Pfarre Kettwig gehört. In Bezug auf Raadt haben wir aus derselben Zeit allerdings auch noch ein urkundliches Zeugnis für den kirchlichen Zusammenhang mit Kettwig. In einer Messenstiftung des Evert to Roßkoten vom 2. Mai 1537 für den S. Jakobs-Altar in der Kirche zu Kettwig wird die Bestimmung getroffen, daß die Kirchmeister der Honnschaften Kettwig und Raadt die gestiftete Rente den Hausarmen verteilen sollen, falls die Messen nicht gehalten werden 2 ). Betreffs Haarzopf fehlt es an einem solchen Beweis vollständig, doch wird weder bei der oben angeführten noch bei andern Urkunden über Güterverkäufe in Haarzopf dessen Zugehörigkeit zum Kirchspiel erwähnt. Wir müßten also bis auf weiteres davon absehen, die Honnschaften Haarzopf und Raadt zur Parochie Mülheim zu rechnen und hätten mithin den Gerichtsbezirk als die größere Einheit zu betrachten. Hinsichtlich der übrigen Honnschaften läßt sich mit ganz wenigen Ausnahmen 3 ) urkundlich der Nachweis führen, daß sie sowohl zum Kirchspiel wie zum Gericht Mülheim gehörten. Dies würde übrigens auch durch jene Aufzeichnung des 16. Jahrhunderts bestätigt werden. Mithin könnten wir eine volle Übereinstimmung der Kirchspiels- und Gerichtsgrenzen hier konstatieren mit Ausnahme jenes südlichen an das Werdener Abteigebiet angrenzenden Stücks. Aber selbst diesen Teil möchten wir für das alte Kirchspiel Mülheim in Anspruch nehmen und zwar aus folgenden Gründen. Die spätere Herrschaft Broich ist, wie unten ausführlicher gezeigt wird, entstanden durch die Amtmannschaft und den Pfandbesitz des Kirchspiels Mülheim. Wenn wir nun finden, daß die Grenzen der späteren Herrschaft sich völlig mit denen des Gerichts Mülheim decken, so ist doch wohl anzunehmen, daß eben auch die alten Kirchspielgrenzen keine andern gewesen sind. Denn als das Kirchspiel Mülheim verpfändet wurde, ist auch das Gericht mit verpfändet worden. Und es hat sicher mit konfessionellen Verhältnissen nichts zu tun, wenn in Urkunden aus der Mitte des 17. Jahrhunderts vom Nolengut und Hof auf dem Kamp „im Kirchspiel Mülheim und Hundschaft Rade" gesprochen wird. Wir schließen daher, daß beide Honnschaften, Haarzopf wie Raadt, ursprünglich auch zum Kirchspiel Mülheim gehört haben, aber später nach Kettwig eingepfarrt worden sind. Da sie aber damit dem bergischen Territorium nicht entzogen wurden, so blieben sie eben in dem politischen Gebiet, das nun einmal seit jeher als Kirchspiel bezeichnet wurde. Der Vollständigkeit wegen mag hier noch erwähnt werden, daß in der Honnschaft Alstaden ein Hof lag, der kirchlich zu Meiderich gehörte. Ebenso lag das durch die Abtei Hamborn (1441) erworbene Kolkmansgut (Kolker Hof) teils im Bergischen, teils im Meiderichschen. Die Grenzen des Mülheimschen Gebiets sind, soweit sie nicht gegen das Bergische hin (Amt Angermund) liefen, nach allen Seiten, sowohl gegen Cleve J ) Schütze a. a. O. S. 231. 2 ) Pfarrarchiv Kettwig. :i ) Alstaden, Eppinghofen, Lipperheide und Speidorf. Für diese Orte ist jedoch die Zugehörigkeit zu irgend einem andern Kirchspiel garnicht anzunehmen. 14 (Duisburg) wie gegen das Essener und Werdener Stiftsgebiet durch Kundschaften und Zeugenverhöre des 15. und 16. Jahrhunderts mehrfach festgestellt worden. Bei der Verwertung aller dieser Aussagen wird man sich freilich bewußt bleiben müssen, daß diese Art der Beweisführung immer nur eine mangelhafte ist und nur den Zustand verhältnismäßig kleiner Zeiträume ins Auge faßt. Im Süden grenzte das Gericht Mülheim an das Werdener Territorium. Hier bildete zunächst der in die Ruhr fließende Roßbach die Grenze. Weitere Grenzpunkte bezeichneten Mühlenbeckshof, Raadt, Haus Stein und Kreuzbeck 1 ). Hier begann die Grenze gegen das Stift Essen, die nach Osten hin durch die Punkte Overscheid und Kaldenhof markiert wird. Über die Grenzen an der Lipperheide sind mehrfach Zeugenverhöre aufgenommen worden. Die bei dieser Gelegenheit angegebenen Grenzpunkte Kraenenboem, Swartenberch, Worpenberch, werden freilich bei der Entwicklung, die grade dieses Gebiet genommen hat, heute nicht mehr aufzufinden sein. Es sei nur erwähnt, daß bei einer Grenzaufnahme vom 15. Februar 1483 Dückers Gut, Lipperhof, Temminkhof und Rumswinkel als noch zum Gericht Essen gehörig bezeichnet wurden. Nach Westen und Nordwesten hin grenzte das Gebiet des Duisburger Gerichts an das des Mülheimer. Aus dem Ende des 15. Jahrhunderts findet sich hierüber eine Grenzbeschreibung, die zum größten Teil auch in dem späteren Grenzverlauf wiederzuerkennen ist. Sie ist uns allerdings in zwei verschiedenen Formen überliefert 2 ) und wird noch ergänzt durch Aufzeichnungen aus dem Ende des 16. Jahrhunderts. Die Grenze lief vom Rhein bei Angerort die Anger aufwärts bis zum Hof then Biege, von da über den Weverkaet auf das hohe Hietfeld, über den Strohweg durch den Wald zur Roeden Becke, dann über ein Broick genannt die Teufelsmühle bis Speidorf und nun über die Wulfsbeke und die Monning bis zum Haus auf dem Kolk. Dieses bildete den Grenzpunkt zwischen drei Gerichten: dem Duisburger, Meidericher und Mülheimer Gericht. Wie die Duisburger im Jahre 1581 behaupteten, gehörte ein Teil der Speldorfer Mark noch zum Gericht Duisburg, während damals der Herr von Broich annahm, daß die ganze Speldorfer Mark zu seiner Hoheit gehöre 3 ). Über die Grenze gegen das Gericht Meiderich hin fehlt es, wie es scheint, an älteren Feststellungen. Doch handelt es sich hier nur um ein sehr kleines Stück des Gebiets. Überdies bietet die unten 4 ) mitgeteilte Grenzbeschreibung des Kirchspiels Mülheim aus dem Ende des 16. Jahrhunderts, die freilich vielfach von längst verschwundenen Zeichen redet, nach dieser Richtung hin eine gewisse Ergänzung. Innerhalb dieser bis ins 19. Jahrhundert hinein festgehaltenen Grenzen ist das Gericht Mülheim von jeher, soweit urkundliche Zeugnisse vorliegen, maßgebend gewesen. Wie steht es aber mit der Zugehörigkeit dieses Gerichts zu Berg und zum bergischen Amt Angermund? Daß das Gericht Mülheim unter die Gerichtshoheit des bergischen Grafen gehörte, erweist schon die Urkunde Engelberts von der Mark vom Jahre 1265, da hier von den unter der Jurisdiktion des Grafen Adolf befindlichen Leuten und x ) Vergl. die von Kötzschke in den Beitr. z. Gesch. des Stiftes Werden 10 S. 135 ff. veröffentlichte Grenzbeschreibung. 2 ) Vergl. Averdunk, Gesch. d. Stadt Duisburg S. 84—86. 3 ) Cleve-Mark. Abt. VIII Nr. 12e. i) Beilage Nr. IV. 15 Vogteigütern ausdrücklich die des Mülheimer Gerichts genannt werden 1 ). Zu demselben Ergebnis führen andere Zeugnisse, die schon auf die territoriale Zugehörigkeit hinweisen. Einmal die Besiegelung der oben erwähnten Urkunde von 1246 über Haarzopf durch die Gräfin von Berg. Ferner die Urkunde des Grafen Adolf von Berg vom 7. Januar 1280 über die Schenkung der Güter des Hermann von Roßkothen an die" Abtei Saarn. Besonders bezeichnend aber ist folgendes: 1289 Juni 20 schlichtete Graf Adolf von Berg durch seine Räte (darunter befindet sich der Amtmann von Ratingen) und durch die Mülheimer Schöffen einen Streit um Güter der Abtei Saarn, die von dem Vorbesitzer vor dem Gericht Mülheim gekauft worden waren. Aus diesem Anlaß begaben sich die Mülheimer Schöffen nach Saarn, um hier die Äbtissin, Prior und Subprior zu vereidigen, und stellten dann in Mülheim einen neuen Schöffenbrief aus 2 )- Spricht schon dieser Vorgang deutlich für die nahe Beziehung des bergischen Grafen zum Gericht Mülheim, so läßt eine Urkunde von 1326 Oktober 20 keinen Zweifel über den Charakter dieser Beziehungen. Denn hier urkundet Gobelinus de Walde als Amtmann des Grafen von Berg und Richter in Mülheim 3 ). Wie sich aus der Urkunde weiter ergibt, ist er nicht der einzige Richter in Mülheim, er nennt als solchen noch Daniel von Gotelshem 4 ). Er ist also der obere Richter, während Daniel der am Ort ansässige Richter sein muß. Nun können wir in den Jahren 1326 bis 1332 einen Wilhelmus de Walde als Schultheiß in Angermund nachweisen 5 ) und für 1327 einen Gobelinus (dictus Stoke) officiatus apud Anghermunt 0 ). Die Namen dieser Persönlichkeiten sprechen jedenfalls deutlich für den Zusammenhang des Gerichts Mülheim mit dem Amt Angermund. Die Ausbildung eines Amts Angermund im Anschluß an das Schloß ist verhältnismäßig früh erfolgt. Es bildete einen der vier Grundpfeiler des bergischen Territoriums 7 ). 1303 tritt schon ein officialis in Angermund auf (Zobbo miles 8 ) und 1327 ist von dem districtus Angermunt die Rede, als die Gräfin Agnes von Berg mit einer Leibzucht ausgestattet wurde 9 ). Die Amtleute und Schultheißen des Amts Angermund lassen sich nun bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts, also bis zur Verpfändung an Cleve als Schultheißen oder Richter in Mülheim, jedenfalls als Vorsitzende des dortigen Schöffengerichts nachweisen. So urkundet 1343 Reyner von Landsberg Amtmann von Angermund, Schultheiß zu Mülheim über einen Verkauf vor ihm und „vor onse gerechte to Molnhem" 10 ). 1363 verkauft Klays Heynemanns Sohn van Busche vor Schultheiß, Richter und Schöffen zu Mülheim sein Gut zu Busche 11 ), und im selben Jahre figuriert in der bekannten Verpfändungsurkunde wegen Blankenberg das Kirchspiel Mülheim als „in officio et terra Angermont" gelegen 1 ' 2 ). 1365 ist Dietrich von Broich, 1366 Dietrich von Limburg Amtmann in Angermund 18 ); beide haben in !) Westfäl. Urk. B. VII Nr. 1201. 2 ) Saarn, Pfarrarchiv. :l ) Kl. Sterkrade. In der Legende des Siegels heißt er Qodefridus. 4 ) Ein Verzeichnis der Mülheimer Richter bietet Beilage Nr. V. r >) Kellet er, Kaiserswerther Urk. B. S. 215—226. ") Lacomblet Urk. B. III Nr. 227. L. liest Schoke. 7 ) Lacomblet Urk. B. II Nr. 312. 8 ) Saarn 1303 Okt. 30. n ) Lacomblet Urk. B. III Nr. 226. Vergl. auch Lacomblet, Arch. IV S. 379 f. 10 ) Sterkrade 1343 Nov. 3. ") Herrenstrunden (Nr. 156) 1363 Dez. 18. 12 ) Lacomblet Arch. IV. S. 147. 13 ) Saarn Pf. A. 1365 März 17; Düssern 1366 Juni 1. 16 dieser Eigenschaft dem Mülheimer Gericht präsidiert. Schon 1371 tritt Ritter Hermann von der Seldunk in diese Funktionen ein 1 ). Er wird bald als Amtmann, bald als Schultheiß von Angermund bezeichnet. Bis zum Jahre 1391 läßt er sich in dieser Stellung und als Vorsitzender des Mülheimer Gerichts nachweisen 2 ), dann 1393 Reyneke von Ulenbroich, dem schon im folgenden Jahre Hermann von Winkelhausen als Schultheiß nachfolgte. Die Tatsache, daß der Vorsteher des Amts, zu dem das Gericht Mülheim gehörte, den Vorsitz in diesem Gericht führte und die Schöffenurkunden besiegelte, ist weder eine auffallende noch eine vereinzelte Erscheinung. Wir finden in jener Zeit diese Anordnung vielmehr planmäßig durchgeführt. Sie tritt erst zurück, als mit dem 15. Jahrhundert die Ansprüche an den Amtmann sowohl wie an die einzelnen Gerichte zu steigen begannen. Doch blieb den Amtleuten dann das sogenannte Amtsverhör, das aber an den betreffenden Amtssitzen stattfand. Einen Übergang zu der Selbständigkeit des Gerichts Mülheim bezeichnet das Auftreten eines besonderen Amtmanns am Ausgang des 14. Jahrhunderts. 1397 wird als Amtmann von Mülheim Johann van Kukelshem bezeichnet. Er blieb in dieser Stellung trotz der bald eintretenden Verpfändung des Kirchspiels und Gerichts nachweislich bis 1402 und nahm am Gericht fast immer 8 ) dieselben Funktionen ein, wie vorher der Amtmann und Schultheiß von Angermund. Als dann ein clevischer Amtmann Mülheim mit verwaltete, ist der Mülheimer Richter allein derjenige, der zusammen mit den namentlich aufgeführten Schöffen und dem Fron die Urkunden ausstellt und allein besiegelt. Die Namen der Mülheimer Schöffen enthalten, wenigstens in dieser frühen Zeit, deutliche Hinweise auf die zum Gerichtsbezirk gehörenden Ortschaften und Wohnplätze. Sie sind daher besonders aus diesem Gesichtspunkt von großem Interesse, abgesehen von ihrem Wert für die Geschichte einzelner Familien 4 ). Sie geben uns indessen keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Richter aus den Schöffen hervorgegangen sind. Man wird daher annehmen können, daß die Stelle des Richters nach Amtsrecht vergeben wurde. Die Bevorzugung einer Familie macht sich erst im 16. Jahrhundert bemerkbar, doch kann von einer Erblichkeit der Stelle dabei nicht die Rede sein. Der dem Gericht als Gerichtsbote beigegebene Fron gehörte demselben Personenkreis an, wie die Schöffen. Es kommt wiederholt vor, daß ein Fron als Schöffe im Schöffenkolleg bleibt, auch wenn er nicht mehr Fron ist. Hinsichtlich seiner Verfassung und Kompetenz unterschied sich das Mülheimer Gericht in keiner Weise von den übrigen bergischen Landgerichten. Solange das Schöffengericht Kreuzberg bei Kaiserswerth bestand, hatten hier die Mülheimer Schöffen ihre Konsultation zu nehmen 5 ). In welcher Weise durch die Ausbildung der Broicher Herrschaft besonders im 17. und 18. Jahrhundert die Gerichtsverfassung beeinflußt wurde, kann in dieser knappen Skizze nicht mehr berücksichtigt werden. Hierzu würde eine gründlichere Durchsicht des Broicher Aktenbestands, als sie jetzt möglich war, erforderlich sein. Nur auf einiges wenige besonders Charakteristische wird unten noch hingewiesen werden. J ) Broich 1371 Sept. 17. S. heißt auch van „Slycheim". Er wird hier als Amtmann bezeichnet, ebenso 1383, dazwischen als Schultheiß. 2 ) Er ist jedoch noch 1394 Okt. 24 am Leben (Jülich-Berg 1347). 3 ) Es kommt z. B. vor, daß er eine Schöffenurkunde nur besiegelt, aber nicht mit ausstellt. 4 ) Wir geben als Beilage VI ein Verzeichnis der Mülheimer Schöffen bis zum Jahre 1600. 5 ) Zeitschr. d. Berg. Gesch. Ver. 20 S. 173. Vgl. hierzu auch v. Below, Landtagsakten I S. 724. 17 3 Ein Siegel besaß das Mülheimer Schöffengericht ursprünglich nicht. In den ältesten Urkunden, die vor diesem Gericht ausgestellt wurden, siegelten entweder die Gerichtsherrschaft (Graf oder Gräfin von Berg) oder der Aussteller. Später traten, wie wir sahen, für die Gerichtsherren deren Amtleute in Angermund ein und um 1400 der spezielle Mülheimer Amtmann. Etwa um 1420 beginnt die Besiegelung durch den Richter, vielfach mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß die Schöffen kein Siegel besitzen. Erst im Jahre 1443 tritt ein solches auf, freilich um gleich darauf wieder zu verschwinden. Es kann erst nach dem 13. November 1441 angefertigt worden sein, aus welchem Anlaß, bleibt unbekannt. Zwei Schöffenurkunden des genannten Jahres 1443 bezeugen, daß das Siegel überhaupt existiert hat. Aber die eine ist uns nur in Abschrift überliefert, an der anderen ist das Siegel abgefallen. Schon 1447 April 16 siegelt der Richter wieder allein. Und so bleibt es bis zur Zeit Wirichs von Dhaun. Erst dieser hat im Jahre 1523 oder 1524 dem Gericht ein Siegel verliehen 1 ), charakteristischerweise das Dhaun'sche Wappen und darein gesetzt die Anfangsbuchstaben seiner Herrschaftsgebiete. Denn nur so dürften nach einer überzeugenden Vermutung des Herrn Archivdirektors Dr. Ilgen die sonst rätselhaften Buchstaben h, b, d, a, die in das Schräggitter gesetzt sind, sich erklären lassen: Herren (von) Broich, Dhaun, Averstein (Oberstein). In dieser Form wurde das Siegel auch wiederhergestellt, als das alte gelegentlich der Beraubung der Mülheimer Kirche durch die spanischen Truppen (1587 Jan. 12) verloren gegangen war. Die Hofesgerichte im Kirchspiel Mülheim. Neben dem Schöffengericht Mülheim gab es in dem Gebiete des Gerichts eine Anzahl Sondergerichte, die für bestimmte Personenkreise oder Güterverbände zuständig waren und damit bis zu einem gewissen Grade, soweit die niedere Gerichtsbarkeit in Frage kam, vom Schöffengericht eximiert blieben. Es bestanden hier nicht weniger als sieben Höfe, die mit den zugehörigen Gütern sich zu kleinen Gerichts- verbänden zusammenschlössen. Die Höfe in Mülheim und Styrum die sich im Jahre 1200 im Besitz des Grafen Arnold von Altena befanden, bildeten in späterer Zeit die Mittelpunkte zweier Hofesgerichte. Wir können ihr Bestehen zwar nicht vor dem fünfzehnten Jahrhundert urkundlich beweisen aber mit ziemlicher Sicherheit annehmen, daß schon in einer früheren Zeit die Ausbildung der Hofesverfassung stattgefunden hat. Man darf sich diese Höfe mit den von ihnen abhängigen Hufen und Gütern nicht als einen völlig einheitlichen Wirtschaftskomplex vorstellen. Denn diese abhängigen Güter waren vielfach verstreut zwischen freien Gütern und solchen, die wieder zu einem andern Hofesverband gehörten. Es ist wohl zu vermuten, daß der Zaun oder Etter, der das immune Gebiet des Altenhofs und des Hofs Styrum mit dem sogenannten Freidhof umgab, nur das eigentliche Salland dieser Höfe einfriedigte. Die abhängigen Güter werden eben, weil sie sich meist in Gemenglage mit Bauerngütern befanden, nicht mit von diesem Zaun eingeschlossen gewesen sein. Da uns zusammenhängende Protokolle des Hofesgerichts des Altenhofs in Mülheim wie des Freidhofes in Styrum erst aus dem siebzehnten Jahrhundert vorliegen, können wir nur nach diesen uns ein Bild von der Art der Hegung dieses Gerichts und der hierbei verhandelten Gegenstände machen. In letzterer Beziehung konnte auch eine Kundschaft der Altenhof er Hofesgeschworenen vom 4. Juni 1573 J ) 1527 Okt. 8. erklärten die Schöffen, es sei im vierten Jahre, daß sie von ihrem Junker ein gemeinsames Gerichtssiegel empfangen hätten. 18 mit zu Rate gezogen werden. Bei dem konservativen Charakter derartiger Einrichtungen ist wohl zu schließen, daß Fristen und Formen von jeher dieselben waren, soweit nicht die Gegenstände ein eigentliches Prozeßverfahren erheischten, das dann natürlich von den jeweiligen Formen der Prozeßführung abhängig war. Das regelmäßige (ungebotene) Hofesgericht des Altenhofs wurde jährlich dreimal abgehalten und zwar am Tage des hl. Blasius (3. Februar), der hl. Margarete (13. Juli) und des hl. Lambert (17. September); das des Freidhofs zweimal, am Tage nach St. Blasii (4. Februar) und nach St. Johannis Bapt. (25. Juni). Die Verhandlungen begannen Vormittags 10 Uhr. Alle Hofesleute (Hobsmannen) hatten da bei Strafe von 8 Albus zu erscheinen. Die Strafe für häufigeres Ausbleiben wurde vom Hofesgericht besonders festgesetzt. Jeder im Hofesverband befindliche Hof mußte hier vertreten sein. Beim Wechsel im Besitz hatte der neue Hofesmann den Eid als solcher abzuleisten. Gegenstände der Verhandlungen waren zunächst die allgemeinen Angelegenheiten des Hofesgerichts, wie Aufbewahrung des Hobsbuchs, Anträge zur Annahme als Hobsmann, Ablegung des Hofeseids. Im übrigen wurden hier Klagen einzelner Hobsieute vorgebracht. Meist handelte es sich dabei um Grenzsachen (Anträge auf Revision der Grenzsteine von Hofesland), um Wegesachen (Zupflügung des Zehnt- und Pachtwegs), Zahlung des Kurmuts und um verschiedenartige Streitigkeiten zwischen Hofesleuten, wie sie die Nachbarschaft eben hervorzurufen pflegt (z. B. Wasserabflüsse u. dergl.). Ebenso hatte das Hobsgericht zu befinden in Streitigkeiten zwischen dem Hobsherrn und den Pacht- und Lehnsleuten. Ferner wurden Verkäufe von Hofesgut und Besitzüberweisungen auf Grund von Verschreibungen hier vorgenommen. Bei Injuriensachen wurde die Entscheidung des oberen Hofesherrn, also des Inhabers der Höfe eingeholt. Handelte es sich um Grenzstreitigkeiten zwischen einem Hobsmann mit einem Nachbarn, der nicht zum Hofe gehörte, so wurde die Klage zunächst auch dem Hobsgericht vorgebracht; von diesem erging dann die Aufforderung an dasLandgerichtMülheim, die Grenzbesichtigung vorzunehmen. Es geschah häufig, daß das Hofesgericht „gehegt" wurde, aber aus Mangel an Verhandlungsmaterial auseinanderging. Außerordentliche (gebotene) Hofesgerichte wurden gelegentlich auch abgehalten, jedoch selten genug. Die zu diesen Höfen gehörigen Güter waren entweder Leibgewinnsgüter (Bauhöfe) oder Kurmutsgüter. Starb der Pächter eines Leibgewinnsguts, so hatten die Erben um die Erneuerung der Pachtung anzuhalten. Der Tod eines Kurmutsmanns verpflichtete den Erben innerhalb 14 Tagen den verfallenen Kurmut dem Hofesherrn abzuliefern. Beide, Pächter wie Kurmutsleute, wurden durch die Hobsartikel verpflichtet, ohne herrschaftliche oder Hobsgerichts-Erlaubnis keine Verpfändungen dieser Güter oder Verschreibungen auf dieselben vorzunehmen; das Abhauen des „Erbholzes" war ihnen gleichfalls untersagt. Ein Verzeichnis der zum Altenhof gehörigen Kurmutsgüter, das aus dem siebzehnten Jahrhundert erhalten ist, zeigt, daß diese über das ganze Kirchspiel verstreut lagen. In Mülheim selbst waren vier solche Güter („in der Müllhoeven", „in der Hellen", „ter Sooden" und Jan Ingelberts Haus), in Holthausen zwei (Spickermans und Nolden Gut), je eines in Dümpten („uffr Heyden"), Fulerum („Hueffmans Gut"), Menden (Rutger Bremers Gut), Styrum (Arnds Gut zu Kalden- hoeven), Vonscheid 1 ) (Titzmans Gut) und das Gut auf dem Sengel. x ) Zwischen Mülheim und Holthausen. Auf der Plönniesschen Karte von 1715 noch als Fonschet eingezeichnet. 19 3* Außer diesen beiden Hofesgerichten wurde in Broich an der Kapelle 1 ) ein Hofesgericht gehalten und efn weiteres im Neuenhof. Wir besitzen noch Protokolle dieser beiden Hofesgerichte, die freilich über den Beginn des 17. Jahrhunderts nicht zurückreichen. Sie überliefern uns aber doch die für diese Gerichte geltenden Ordnungen und unterrichten uns über die Termine und Verhandlungsgegenstände. In letzterer Beziehung gilt das vorhin Ausgeführte für alle diese Hofesgerichte. Auch die allgemeinen Bestimmungen über die Pflichten der Hobsieute weichen wenig von einander ab. Das Gericht an der Kapelle wurde jährlich dreimal abgehalten und zwar an dem Dienstag nach Dreikönigetag, Ostern und Lamberti 2 ). Nach einem Verzeichnis des 17. Jahrhunderts gehörten zu diesem Hobsgericht siebzehn Hobsieute, zu dem Gericht im Neuenhof nur elf. Der Termin der Hobsgerichtstage im Neuenhofer Gericht ist der gleiche wie im Altenhof zu Mülheim. In Raadt besaß schon im elften Jahrhundert die Abtei Werden einen sogenannten Sattelhof (Saal- oder Oberhof), der, vom Kaiser Heinrich IV. s ) für vogtfrei erklärt (1098), gewiß schon früh den Mittelpunkt eines Hofesverbands bildete. Die Protokolle des Raadter Hofesgerichts gehen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Damals gehörten in diesen Hof sechzehn Güter. Sie verteilten sich auf folgende Ortschaften: vier in Fulerum und Merscheid, drei in Winkhausen, je zwei in Raadt, Rüttenscheid und Berchem, je eins in Eppinghofen und Kettwig. Dieser Hofesverband ging also über die Grenzen des Gerichts Mülheim hinaus. Im 18. Jahrhundert sind zweiundzwanzig Güter auf dem Hofesgericht vertreten. Wie aus einer Urkunde des Gerichts Mülheim vom 17. Oktober 1536 hervorgeht, gehörte der Bruch zu Haarzopf („an der Hartschoppen"), zwischen dem Wasschede und dem Busch Bruyns zu Rade in den Hof der Abtei. Außer Werden hatte auch das Stift Kaiserswerth ein Hofesgericht in Styrum im Beumhof auf St. Panthaleonstag (28. Juli). Zu ihm gehörten im 16. Jahrhundert acht Hofesgüter. Auffälligerweise ist über diesen Hof und den ganzen Hofesverband so wenig bekannt, daß wir uns auf diese Erwähnung beschränkt sehen. Es muß dahingestellt bleiben, ob eben dieser Hof es ist, den Kaiser Heinrich IV. dem Stift 1067 geschenkt haben soll 4 ). Schließlich hatte noch der Johanniter-Komtur in Wesel ein Hofesgericht im Schulten-Hof zu Menden, zu welchem im 16. Jahrhundert aus dem Gericht Mülheim drei Hobsmannen gehörten. Dieses Hobsgericht wurde jedes Jahr an dem nächsten Werktag nach Lamberti abgehalten. Seit 1441 besaß die Weseler Kommende diesen Hof. Vorher war er Eigentum der Herren v. Elverfeld und eine Zeitlang der Pröpstin von Essen Margarete von der Mark 5 ). Im ganzen gehörten zehn Kurmutsgüter zu diesem Hof. Protokolle dieses Hofesgerichts liegen erst aus dem Ende des achtzehnten x ) Vermutlich das Hofesgericht des Viehhofs zu Broich. Bei dem Verkauf eines Teils des Guts up dem Boegel zu Saarn 1416 April 27 sind unter den Zeugen Hofesleute vom Viehhof zu Broich, „dar dat vurs. gud ein delz recht in gildet". (Broich). Das andere Hofesgericht ist wohl identisch mit dem „am Hagedorn". 2 ) Diese Termine waren besonders beliebt, galten z. B. auch für das Vogteigericht in Duisburg. (Averdunk S. 235). 3 ) Lacomblet, U. B. IVNo. 611. — Auch Kötzschke, Beiträge etc. 10 S. 83, sieht hierin den Anstoß zur Ausbildung selbständiger Fronhofsgerichte. 4 ) Lacomblet, U. B. I No. 207. Wir erwähnten oben schon, daß die Überlieferung der Urkunde erst aus dem 17. Jahrhundert stammt. "") Aander-Heyden, Urk.-Buch I S. 288. 20 Jahrhunderts vor. Im wesentlichen beziehen sich die Verhandlungen auf die Verpflichtung der Hobsieute, die Güter nicht zu zersplittern oder durch Verschreibungen zu belasten. Also nicht weniger als sieben Hofesgerichte haben im Kirchspiel Mülheim bestanden, von denen anscheinend nur zwei (Raadt und Menden) Güter umfaßten, die außerhalb der Grenzen des alten Kirchspiels lagen. Die Verteilung des Grundbesitzes im Kirchspiel Mülheim. Von der großen Mannigfaltigkeit der Grundbesitzverhältnisse und Rechtsansprüche in diesem einen Kirchspiel legen die Urkunden beredtes Zeugnis ab. Wir sahen eben schon, daß außer den Herrschaften Broich und Styrum die Abtei Werden, das Stift Kaiserswerth und die Johanniterkommende in Wesel als Besitzer abhängiger Höfe in Frage kamen. Aber diese Hofesgüter stehen der Zahl nach in einem sehr bescheidenen Verhältnis zu den in Allodialbesitz befindlichen Gütern. Werden, als die älteste Korporation, die im Mülheimer Gebiet Grundbesitz erhielt, besaß hereits im 9. Jahrhundert Land zu Menden. Außer dem schon erwähnten Hof zu Raadt mit den davon abhängigen Gütern, unter denen sich der schon im 11. Jahrhundert erworbene mansus in Dümpten 1 ) befand, hatte die Abtei noch verschiedene Güter inne, die als Lehen in Empfang genommen wurden, so das Gut Möllenbeck an der Grenze zwischen dem Stiftsgebiet und dem Kirchspiel, das Gut Broichhausen bei der Lipperheide, ein Gut zu Speidorf 2 ), und überdies die Rechte in der Saarner Mark 3 ) und die Fischerei in der Ruhr ober- und unterhalb Broichs, mit der sowohl Broich wie Styrum belehnt waren. Diese Fischereiberechtigung knüpfte sich ursprünglich an ein Grundstück zu Menden, das im 9. Jahrhundert von Oddag der Kirche zu Werden übertragen war 4 ). Unter den geistlichen Korporationen, die wir hier zunächst ins Auge fassen, erwarb den bedeutendsten Grundbesitz im Kirchspiel die Cisterzienserinnen-Abtei Saarn, gegründet etwa 1214. Er beschränkte sich nicht nur auf die Honnschaft Saarn, sondern umfaßte auch Güter in den Honnschaften Broich, Eppinghoven, Menden, Mülheim und Styrum. Schon im ersten Jahrhundert ihres Bestehens hat die Abtei zahlreiche Güter zum Teil aus der Hand adliger Herren Kloster saarn. erhalten, so durch den Edelherrn Werner von Linnep das Obereigentum eines Zehnten (1258), durch Bertold Scule das gleiche Recht an Besitzungen zu Roskothen (1277), durch den Grafen Dietrich von Limburg den Zehnten zu Bottenbroich (1297) u. a. m. Soviel sich urkundlich nachweisen läßt, hatte Saarn bis zum Jahre 1500 nicht !) Lacomblet U. B. IV No. 612. 3 ) Ebenda I No. 188. 3 ) Der Pächter des in den Hof Raadt gehörigen Muntersguts in Saarn versah das Försteramt auf Saarner Mark. (Kötzschke, Urbare S. 480 f.) 4 ) Lacomblet U. B. I No. 51 und davon abweichend Werden, Liber maior privilegiorum fol.ll b. 21 weniger als fünfundzwanzig größere Güter und Zehnten im Kirchspiel an sich gebracht, so in Mülheim selbst den Teinerhof, an den noch jetzt die Teinerstraße erinnert. Im Hinblick auf die nahe Nachbarschaft des Stifts Essen war dessen Güterbesitz im Mülheimschen verhältnismäßig gering. Wir zählen bis 1500 nur vier Höfe und Güter, so das Gut Teidinchrode (1361), die beiden Lehngüter zu Overscheide (1467) und Steynhuse (1462) und den zum Viehhof gehörigen Bollenberghof. Rellinghausen erwarb nur den Rotten in der Munte (1382), Abtei Hamborn das Kolkmansgut (1441) und Anteil an der Speldorfer Mark. Gerres- h e i m war mit zwei Lehngütern in Saarn, dem Gut zu Scherffen und Vyrynckelsgut im Kirchspiel vertreten, Düßern mit dem Hof Monning 1 ) („in der Munoye, Munhoge"). Von geistlichen Korporationen ist schließlich noch Kloster Sterkrade zu nennen, das im 14. Jahrhundert das Gut ten Grave in Styrum (1302), das Gut auf dem Heiwege (1383) und das in den Hof zu Lathem (Kirchspiel Meiderich) gehörige Gut Melinchove (1397) ankauft und nach 1500 die Güter Voenscheit in Holthausen, ter Baven in Eppinghoven und den Hof zu Bottenbroich. Neben diesem schon recht umfangreichen Besitz der geistlichen Korporationen kommen nun die Güter des Limburgschen Hauses, der Herren von Broich, der Grafen von Cleve und zahlreicher kleinerer Grundbesitzer in Betracht. Es würde uns zu weit führen, wollten wir hier eine ausführliche Gütergeschichte der beiden am stärksten hier begüterten Herrschaften Broich und Styrum geben. Hierzu würde auch das urkundliche Material für die ältere Zeit garnicht ausreichen. Denn z. B. über das, was die Herren von Broich vor ihrem Aussterben besaßen, haben wir nur ganz dürftige Nachrichten. Inwieweit also der spätere Broicher Güterbestand ursprünglich Broicher Besitz oder den der gräflichen Limburger Linie repräsentiert, ist garnicht zu entscheiden. Wir werden uns hier also damit begnügen müssen, aus späterer Zeit einen Überblick zu geben. Nach einer Übersicht vom Jahre 1616 2 ) besaß damals die Herrschaft Styrum in Mülheim selbst elf Höfe, fünf Hofesgüter und drei Mühlen, in Mülheimer Broich drei Güter, in Styrum dreizehn Höfe und ein Hofesgut, in Holthausen zwei Höfe und drei Hofesgüter, in Dümpten ein Hofesgut, in Eppinghoven zwei, Heißen vier, Fulerum zwei Güter und in Speidorf ein Gut und den Anteil an der Markgerechtigkeit. Im ganzen besaß Styrum damals also im Kirchspiel 38 Höfe, 10 Hofesgüter und 3 Mühlen. Den Umfang der Zehntberechtigung lassen wir hierbei noch ganz außer Betracht. Weit belangreicher ist im 17. Jahrhundert der Besitz des Hauses Broich. Erb- und eigentümlich besaß es in der Honnschaft Saarn sieben, in der Honnschaft x ) Dieser jetzt als Ausflugsort beliebte Hof lag ganz an der Grenze, zum Teil schon auf Duisburger Gebiet. 1275 Mai 1. kaufte Düßern Güter in Munhoge. 1286 Sept. 7. verkaufte Wilhelm von Hagen vor dem Gericht Duisburg die Güter Monoge beim Duisburger Wald an das Kloster. 1292 Jan. 5. erläßt Graf Adolf von Berg dem Kloster den schmalen Zehnt von diesem Hof, behält sich aber den Rottzehnt vor. 1366 Juni 1. verkauft Hermann Kremer vor dem Gericht Mülheim ein Stück Ackerland, „ingenre clever Moynoye" dem Kloster Düßern. — Auf clevischer Seite befand sich Gelremansgut, genannt „die Monoyge" bei Duisburg, ein Clevisches Lehngut. — Vgl. auch Averdunk S. 127. 2 ) Sie kann auch nicht vollständig sein, da ebenfalls im 17. Jahrhundert in den Altenhof allein 12 Kurmutsgüter gehörten und in den Freidhof zu Styrum doch gewiß auch noch eine ganze Anzahl Hofesgüter. 22 Speidorf zwölf und zu Mülheim drei Güter. Unter letzteren befand sich der Camper Hof, ein Freigut mit Asylrecht. Als „Hausleute" wurden ferner bezeichnet die Inhaber der zahlreichen Pachtgüter in Mülheim (8), Dümpten (1), Winkhausen (1), Fulerum(l), Eppinghoven (1), Styrum (2): zusammen vierzehn. An Lehngütern besaß es acht (darunter den Hof op dem Kolke), an Kurmutsgütern vier. Zu dem Neuenhof gehörten zwölf, zu dem Hofesgericht an der Kapelle einundzwanzig Hofesgüter. Hierzu kommen noch sieben Mühlen und ein umfangreicher Zehntbesitz. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß Cleve drei Lehngüter im Kirchspiel Mülheim besaß. Um endlich einen Überblick über die Besiedelung in den einzelnen Honnschaften zu gewinnen, führen wir aus dem Ausgang des 16. Jahrhunderts, zu einer Zeit also, als die Herren von Broich als Herren des Kirchspiels betrachtet wurden, die Zahl der Höfe an, die dem Haus Broich mit Hand- und Spanndiensten verpflichtet waren: In der Honnschaft Alstaden 12 Höfe Übertrag 84 Höfe n 11 ii Styrum 15 ii In der Honnschaft Heißen 6 „ ii n n Dümpten 16 ii n n ii Fulerum 7 „ 11 n ii Mellinghoven 9 ii n 11 n Haarzopf 8 „ n 11 n Eppinghoven 10 n ii 11 n Menden 17 „ n ii n Mülheim 5 ii ii •n ii Saarn 30 „ ii ii n Holthausen 10 n ii n ii Oberbroich 7 „ ii n n Winkhausen 7 n ii ii n Speidorf 15 „ zu übertragen 84 Höfe zusammen 174 Höfe Diesen gegenüber stehen zwölf Freigüter des Hauses Styrum und sieben andre, die dem Haus Broich keine Dienste schuldig sind. Außerdem werden noch sechs Höfe genannt, die im Kriegsfall Spanndienste leisten müssen. Zusammen ergäbe das eine Zahl von nahezu 200 Höfen im Kirchspiel am Ausgang des 16. Jahrhunderts. Das Patronat der Kirche St. Petri zu Mülheim. Wenn wir oben die Vermutung aussprachen, daß die jetzige reformierte Kirche, also die alte Pfarrkirche Mülheims, deren gewaltiger Turm noch als ein Zeuge heftiger Kämpfe und Fehden düsterer Vergangenheit in das Licht der Gegenwart hineinragt, auf dem Grunde einer Hofeskapelle erbaut sei, so müssen wir hier freilich daran erinnern, daß uns der Uebergang von der zur Burg der Herren von Mülheim gehörigen Kapelle zur Pfarrkirche eines großen Kirchspiels durch keine Aufzeichnung erhellt wird. Mit dem Auftreten eines P leb ans Ludwig von Mülheim im Jahre 1250 (als Zeuge in der schon erwähnten Urkunde Burkhards von Broich l ) ist für uns die Tatsache feststehend, daß eine größere Kirche damals hier vorhanden war. Durch einige Urkunden aus dem Ende des dreizehnten Jahrhunderts erfahren wir schon Näheres über die Art der Verwaltung dieser Kirche. Einen jüngeren Sohn Burkhards, Walram haben wir bereits als Rektor oder Pastor der Mülheimer Kirche in den Jahren 1297 bis 1314 kennen gelernt 2 ). In derselben Zeit (1298) läßt sich daneben ein Pleban Heinrich nachweisen 3 ). Das berechtigt uns zu der Annahme, !) Herrn es, a. a. O. Nr. 85. Er kommt noch 1269 vor (Düßern No. 27).1 2 ) Joerres, Urk. Buch des Gereonstifts Nr. 206 und 243. Walram tritt schon 1285 als Kleriker auf. (Hennes a. a. O. S. 254 f. Nr. 287.) 3) Broich Urk. Nr. 4. 23 daß der als Edelmann geborene Walram, entsprechend der Sitte jener Zeit, wohl den Titel und die Einkünfte eines Pastors innehatte, die eigentlichen Obliegenheiten als Pfarrer und Seelsorger aber dem Pleban oder Vicecuraten überließ. Mülheim ist eine der nicht allzu zahlreichen Kirchen, bei denen sich das eben geschilderte Verhältnis zu einem sogenannten Personat entwickelte. Die Inhaber eines solchen, die Personatarien, wurden meistens von adligen Herrschaften ernannt, sie waren in der Regel Verwandte des Patrons. Sie standen nicht unter der Aufsicht der Landdekane und hatten mit der Seelsorge und dem öffentlichen Gottesdienste der Pfarrgemeinde nichts zu tun 1 ). Hiernach hätte man also anzunehmen, daß Walram von Broich durch Verwandtschaft mit der Patronatsherrschaft die Pfarre oder besser gesagt das Personat bekommen habe. Da es unzweifelhaft ist, daß die Kirche auf dem alten Limburgschen Erbe in Mülheim stand, so erscheint es ausgeschlossen, daß außer den Limburgern noch andere Inhaber des Patronats in Frage kommen. Walram war ja überdies mit ihnen nahe verwandt. Und in der Tat hat er, so viel scheint sicher zu sein, von Graf Dietrich von Limburg die Kirche empfangen. Trotzdem erhoben die Herren von Broich sehr bald, vielleicht eben deswegen, weil einer der ihren die Kirche besessen hatte, möglicherweise aber auch mit Rücksicht auf ihren dicht an das Limburgische Erbe anstoßenden Grundbesitz 2 ) Anspruch auf das Patronatsrecht. Die Grafen von Berg und von der Mark mußten sich ins Mittel legen und beraumten zur Schlichtung des Streits einen Tag in Kettwig an. Hier stellten am 21. Mai 1331 die von Limburgischer Seite gekornen Schiedsmänner, die Edelleute Bernhard von Ahaus und Berthold von Büren nebst Ritter Gerhard von Witten gegen die Broichschen folgendes fest 3 ): Die Limburger erbieten sich zum urkundlichen Beweis, daß die Kirche zu Mülheim, „die auf Eigen steht des Altenhofs zu Mülheim", dem Herrn von Limburg und seinem Neffen Herrn Johann von ihrem Vater und Großvater angeerbt ist; ferner daß der alte Graf Dietrich von Limburg Hof und Kirche Mülheim, die zum Erbe des Grafen Adolf von der Mark gehörten, im Tausch bekam gegen die Kirche zu Lütgendortmund und den Zehnten zu Herbede und andres Gut, und daß er die Kirche verliehen und der Archidiakon (der Propst von Xanten) die Investitur gegeben habe. Sie erbieten sich ferner zum Zeugenbeweis, daß Graf Dietrich von Limburg die Kirche Herrn Walram von Broich verliehen habe. Gelingen ihnen diese Beweise, so dürfe ihnen Niemand die Kirche streitig machen. Die Ansprüche auf die Mülheimer Kirchengift verteidigten hier die Vertreter beider Limburgschen Linien gemeinsam, Dietrich von Limburg-Hohenlimburg und Johann von Limburg-Styrum. Mit jenem Ausspruch von 1331 gab sich Burkhard V. von Broich noch nicht zufrieden. Erst ein Jahrzehnt später gelang es dem in diesen Streitigkeiten zum Obmann erkorenen Grafen Adolf von Berg auf Grund der von den beiderseitigen „Ratleuten" ihm vorgelegten Urkunden eine endgiltige Entscheidung zu fällen. Er wies hier die Ansprüche Burkhards ab und ließ diesen Spruch am 8. August 1341 in Bensberg verbriefen und besiegeln 4 ). ') Mooren im 25. Heft der Annalen des histor. Vereins f. den Niederrhein S. 174 und 186. Er führt außer Mülheim nur linksrheinische Personate an. -) Sie besaßen das an den Altenhofer Mühlenteich angrenzende Land. Dies tauschten dann die Brüder Johann und Dietrich von Limburg mit Broich aus gegen die Schürmanns-Heide (1345 Okt. 14). 3 ) Kremer II S. 142. S. oben S. 7 Anm. 4. 4 ) Krem er II S. 144. 24 Diese Lösung mag den Anlaß gegeben haben, daß die Limburger nun ihre eigenen Differenzen, in die sie schon wegen der Patronatsrechte gekommen waren, zum Ausgleich brachten. Bereits am 17. Januar 1342 verglichen sie sich hierüber; der Nachfolger des von Dietrich von Limburg-Hohenlimburg mit der Kirche belehnten Herrn Hartmann sollte durch den Herrn von Styrum präsentiert werden, darnach hätte wieder die Hohenlimburgsche Linie zweimal hintereinander das Vergebungsrecht auszuüben 1 ). Da in späterer Zeit der Personatar immer das Recht für sich in Anspruch nahm, den Vicarius perpetuus zu ernennen, wäre wohl anzunehmen, daß bei dem Patronatsstreit nur die Präsentation des Personatars in Frage gekommen sei. Indessen ist es doch auffällig, daß nach Hartmanns Tod Dietrich Plater als Rektor substitutus der Kirche erscheint und im Jahre 1359 ausdrücklich erklären muß, kein Anrecht auf Kirche oder Vikarie zu besitzen, vielmehr sei Herr Johann von Limburg (ein jüngerer Sohn des Ritters Johann II. von Limburg-Styrum) der wirkliche Pastor der Kirche 2 ). Da Plater bis zu seinem im Anfang des 15. Jahrhunderts erfolgten Tod stets als Vikar bezeichnet wird, so ist zu vermuten, daß auch Hartmann nur Vikar war. Damit wäre dann zu folgern, daß der Streit um die Besetzung ebenso sehr das Vikariat wie das Personat betroffen habe. Einen neuen Versuch, das Patronatsrecht an sich zu reißen, unternahm im Jahre 1366 Burkhard von Broich mit seinem Sohn und Nachfolger Dietrich, freilich mit ebenso wenig Erfolg. Denn die Obmänner Graf Engelbert von der Mark und Graf Wilhelm von Berg konnten auch hier nur wieder das Recht des Grafen Dietrich von Limburg und somit die Abweisung der Ansprüche Broichs durch Graf Adolf von Berg bestätigen 3 ). So sah sich Dietrich von Broich veranlaßt, am 2. Juli 1368 endgiltig zu Gunsten des Grafen Dietrich von Limburg und Dietrichs von Limburg- Styrum auf das Patronatsrecht zu verzichten und damit den Streit zu begraben. Diese Aussöhnung kam zustande durch VermittlungderHerren Johann zu Moers, Wolter Stecke, Burkhard von Kückelsheim, Gerhard von Witten, Johann von der Dorneburg gen. Aschebrock und Wilhelm Maelmann. Sie wurde verbrieft im Münster zu Essen. Als Graf Dietrich dann Herr von Broich geworden war durch seine Heirat mit Lukardis und im Jahre 1385 durch einen Tauschvertrag den Altenhof nebst zwei Gütern zu Heißen und einem zu Fulerum der Styrumer Linie überließ, verzichtete seine Gemahlin auf die ihr am Altenhofe verschriebene Leibzucht, erklärte dabei aber, daß jedem sein Recht an der Kirche zu Mülheim verbleiben solle 4 ). Diesem Vertrag war ein anderer vorangegangen, der uns näher unterrichtet über die durch Graf Dietrich hierbei erworbenen Güter und Rechte. Sie dienten wesentlich dazu, den Besitz in der Grafschaft Limburg abzurunden. Auch hier war das beiderseitige Recht an dem Mülheimer Kirchenlehen von dem Tausch ausgenommen worden, obwohl die Basis dieses Rechts, der Besitz des Altenhofs, veräußert worden war 5 ). Für die Anschauungsweise jener Zeit gewiß sehr bemerkenswert ist dieses zähe Festhalten an demPatronats- recht, das an sich finanziell unergiebig war, mochten auch die Einkünfte des Personats !) Kremer II S. 145. 2 ) Auszug dieser Urkunde von 1359 Dez. 3 in Akten des Jül.-Berg. Archivs (Herrsch. Nr. 19). Vergl. hierzu Krem er II S. 100. 3 ) Kremer II S. 156—158. 4 ) Ebenda S. 160 f. (1385 Sept. 9). 5 ) Dieser Vertrag datiert vom 1. Aug. 1385. Er liegt nur in einer alten Abschrift des Broicher Archivs vor. Hier heißt es ausdrücklich: „Uitgescheyden des kerken leyns to Molhem der kerken, so weet mallich rechtes under uns beyden van aldes dar an gehaet hevet, dat sal mallich dar an behalden und unser beyder erven." 25 4 bedeutend sein. Zu Familienstreitigkeiten wurde dadurch immer wieder aufs neue Anlaß gegeben, einer Verstimmung zwischen nahen Verwandten Tür und Tor geöffnet. Dies zeigte sich auch hier. Noch Jahrhunderte lang bildet das Mülheimer Kirchlehen einen Zankapfel sowohl zwischen den beiden Limburger Hauptlinien als auch zwischen Angehörigen derselben Linie. Inwieweit die Streitigkeiten zwischen den Brüdern Graf Wilhelm und Dietrich von Limburg-Broich, die der Vertrag vom 21. August 1437 zum Abschluß brachte, mit hervorgerufen waren durch die Besetzung der Kirche, läßt sich nicht ersehen. Jedenfalls nahm Graf Wilhelm, als älterer Bruder, hier ausdrücklich die Mülheimer Kirchengift für sich in Anspruch. Zu einem ernsteren Konflikt kam es erst dadurch, daß die Rechte des Grafen Wilhelm mit dessen einzigem Kind Margarete an die Grafen von Neuenahr übergegangen waren. Denn hierdurch wurde eine Störung des früher zwischen den beiden Limburger Linien vereinbarten Turnus hervorgerufen. Gemäß Vertrag vom 12. September 1460 hatten die Grafen Gumprecht und Friedrich von Neuenahr, Vater und Sohn, das Personat vergeben x ) und später war durch Wilhelm von Limburg-Styrum der Antrag des Grafen von Neuenahr, nochmals die Kollation ausüben zu dürfen, bewilligt worden. Die nächste Vakanz trat 1496 ein durch den Tod des Vikars Heinrich Storm. Jetzt präsentierte Graf Johann von Limburg-Broich den Goswin Koch (Coci) 2 ), während der Inhaber des Personats, Dietrich Gruytter, den Lubbert Ede in Vorschlag brachte. Indem der Offizial des Xantener Propsts Ede als den Berechtigten anerkannte und in den Besitz der vicaria perpetua setzte, wurde hier zum ersten Mal dem Recht des Personatars auf die Besetzung der Vikarie Rechnung getragen. Es war erklärlich, daß Limburg-Broich, diesmal nicht zu seinem Rechte gelangt, bei Erledigung des Personats die Kollation auszuüben suchte. Es kam dabei aber mit Limburg-Styrum in Konflikt. Während nämlich Graf Johann seinem Kaplan Hermann das Personat zuzuwenden wünschte, präsentierte Adolf von Limburg-Styrum den bisherigen Vikar Goswin Koch als Personatar. Broich nahm das nicht ruhig hin, suchte vielmehr möglichst günstige Aussichten für den unvermeidlichen Prozeß am geistlichen Gericht zu gewinnen. Johann fertigte daher (1505) nicht für seinen Kaplan Hermann, sondern für den Dechant an S. Mariengraden in Köln, Hermann von Hessen, eine Präsentation aus, denn einem solchen Prälaten standen natürlich mehr Mittel zu Gebote, vor dem geistlichen Richter sein „Recht" und damit auch das des Herrn von Broich durchzusetzen 8 ). Es kam denn auch zum Prozeß vor dem Offizial des Xantener Propsts. Schließlich sollten beide Parteien Zeugen beibringen. Da half sich Johann von Broich mit Gewalt; er verbot den beiden Mülheimer Parochianen, die zu Gunsten Styrums vor den Offizial geladen waren, — es war der Knappe Heinrich von Galen und Johannes Bußenmecher —, durch den Boten des Mülheimer Gerichts bei Verlust von Leib und Gut, vor dem Offizial Zeugnis abzulegen. Der Gewalt mußten sie nun allerdings nachgeben, aber vor Notar und Zeugen bekundeten sie in Bußenmechers Haus in Mülheim, was ihnen über die Berechtigung des Hauses Styrum zur Präsentation des Personats bekannt war. Obwohl Goswin Koch sich diese Aussage notariell verbriefen ließ, nahm der Prozeß für ihn doch eine ungünstige Wendung. Der Offizial lud jene Zeugen nochmals vor und tat sie in Bann, als ') v. Steinen, Westfälische Geschichte IV S. 1341. a ) 1489 März 29 hatte Graf Johann schon dem Gauwyn vamme Huyß eine Anwartschaft auf die Kirche Mülheim verliehen oder 100 Gulden zugesagt. Dies bezog sich aber doch wohl auf das Personat. 1498 April 26 wurde Gauwyn mit 50 Gulden abgefunden. :i ) Daß es für arme Geistliche schwer war, im geistlichen Prozeß Recht zu erlangen, ist eine häufig auftretende Klage. Vergl. Redlich, Jülich-bergische Kirchenpolitik I S. 45 u. ö. 26 sie wieder nicht in Xanten erschienen. So ging der Prozeß für Styrum verloren und Koch blieb bis zu seinem Tod (1515) nur Vizecurat. Mit dem Tod Hermanns von Hessen (1540) trat die Angelegenheit in ein neues Stadium. Es kam hinsichtlich des Personats zu einem förmlichen Schisma, da die beiderseits Präsentierten ihre Ansprüche aufrecht erhielten, während ein langwieriger Prozeß an der Römischen Kurie die Berechtigung des einen oder andern in der Schwebe ließ. Das eigentliche Pfarramt versah in dieser Zeit Johann Kremer oder Mercatoris (gest. 1559). Die konfessionellen Unterschiede (Broich war evangelisch, Styrum katholisch) treten, zunächst wenigstens, in diesem Streit zurück hinter den dynastischen Interessen. Graf Wirich von Dhaun zu Broich hatte 1540 für das Personat seinen Sohn Johann, Kanonikus am Dom und an S. Gereon in Köln, dem Xantener Propst Johann von Vlatten präsentiert. Demgegenüber stellte im folgenden Jahre Graf Georg zu Limburg- Styrum den Johann Ansenick auf. Diesem gelang es, trotz schwebendem Prozeß sich in den Besitz der Personatsgüter zu setzen. Ihm folgte darin als StyrumerPraesentirter Gilbert Wittgenstein. Inzwischen hatte Johann von Oberstein auf das Personat Verzicht geleistet zu Gunsten der Ansprüche des Grafen Gumprecht von Neuenahr, der als Inhaber der Grafschaft Limburg nun seinerseits Wilhelm Lutzenradt präsentierte. Jedoch dieser resignierte das Personat dem Kanonikus an S. Gereon Werner Breid- scheidt. Jetzt spitzte sich der Streit immer mehr zu; denn Breidscheidt suchte den rite investierten Friedrich von der Wick, den Nachfolger Wittgensteins, und ebenso den 1563 von Styrum präsentierten Bernhard von der Wick aus dem Besitz der Personatsgüter zu verdrängen und wurde hierbei von dem Herrn von Broich unterstützt. Es würde zu weit führen, wollten wir hier die einzelnen Phasen des umständlichen Prozesses verfolgen. Es sei nur erwähnt, daß 1568 zunächst ein für Breidscheidt günstiges Urteil des Kölnischen Offizials erfolgte, während fünf Jahre später sein Gegner Berndt von der Wick an der päpstlichen Rota obsiegte, durch deren Urteil Breidscheidt exkommuniziert wurde. Wurde hiermit päpstlicherseits die Rechtmäßigkeit der Styrumschen Ansprüche anerkannt, so war damit der Friede in dieser Angelegenheit noch keineswegs völlig hergestellt. Denn neben dem Personat kam ja immer auch die Bestallung des eigentlichen Pfarrers in Frage, die bald vom Personatar, bald von der Patronats- herrschaft in Anspruch genommen wurde. Es fehlt dabei nicht an vernünftigen Vermittlungsvorschlägen, aber die Streitlust und Prozeßsucht treibt schließlich noch zur Einleitung des Verfahrens am Reichskammergericht. Und so geht der Streit noch Jahrzehnte lang fort, bis im Jahre 1662 Graf Moritz von Limburg-Bronkhorst zu Styrum den Entschluß faßt, der Gemeinde das Patronat zu überlassen, womit sich Broich ohne Preisgabe seiner Rechte 1675 einverstanden erklärt. Gemäß der Bestimmung des Grafen Philipp Ferdinand von Styrum vom Jahre 1760 hatte die Gemeinde fortan das Patronatsrecht als ein Lehen des Hauses Styrum zu empfangen. Verpfändung des. Kirchspiels Mülheim. 1. An Cleve (1399 bis 1443). Die gewaltige Kriegsschuld, die Berg durch den unglücklichen Kampf gegen Cleve im Jahre 1397 auf sich geladen hatte, nötigte den Herzog Wilhelm I. und dessen Söhne Gerhard, Adolf und Wilhelm zu umfangreichen Verpfändungen an Graf Adolf von Cleve und Mark. 13000 alte Goldschilde, das ist nach unserm heutigen Geld eine Summe von etwa 650000 Mark, betrug diese Schuld noch im 27 4* Jahre 1399, nachdem bereits für 30000 Goldschilde Sinzig und Remagen verpfändet worden waren. Schon in dem vorläufigen Sühnevertrag zwischen Berg und Cleve- Mark vom August 1397 war das Kirchspiel Mülheim „an beiden Ufern der Ruhr" als Pfandobjekt ins Auge gefaßt worden l ). Am 3. November 1399 wurde diese Verpfändung zur Tatsache. „Mit Gerichten und Herrlichkeiten hoch und nieder, mit Wasser, mit Weide, mit Holz, mit Leuten, mit Erbe und mit Renten, mit Einkünften, mit allen seinen Rechten und Zubehörungen, nichts ausgeschieden" ging es nebst zahlreichen anderen bergischen Besitzungen und Rechten in clevischen Pfandbesitz über 2 ). Somit war fortan, solange jene Summe nicht eingelöst war oder durch andre Pfänder ersetzt wurde, der Graf von Cleve in Mülheim Landesherr. In welcher Weise beeinflußte nun dieser Vorgang das Verhältnis der Herrlichkeit Broich zu Berg? Denn diese Herrlichkeit lag ja im Kirchspiel Mülheim, gehörte freilich als selbständiges Herrschaftsgebiet nicht mit zum clevischen Pfandbesitz. Schloß Broich war in jener Zeit selbst verpfändet. Ritter Evert von Limburg 3 ) hatte es als Pfand von seinem Vetter Graf Dietrich V. von Limburg inne. Er gelobte nun (1400 März 7) dem Herzog von Berg, ihm „den Brief zu halten", den er von seinem Vetter habe, „sprechend auf das Schloß Broich" 4 ). Im folgenden Jahre aber wurde das Verhältnis der Söhne Dietrichs V., Wilhelms und Dietrichs, zu Berg geklärt. Sie haben damals vermutlich die Erbschaft ihres Vaters angetreten und die Verwaltung von Limburg und Broich selbst in die Hand genommen. Am 16. November 1401 gab Herzog Wilhelm den Brüdern jenen Brief ihres Vaters wieder zurück, der mit dem Tode des Herzogs kraftlos werden sollte. Sie wurden bei dieser Gelegenheit zwar mit Limburg und Broich belehnt, doch nur für Lebzeiten des Herzogs Wilhelm 5 ). Vorläufig blieb also das nahe Verhältnis zu Berg bestehen. Es wurde ausdrücklich anerkannt in einem Vertrag, den die genannten Brüder am 29. März 1402 mit dem Erzbischof Friedrich von Köln abschlössen e ). Denn obschon sie hier Neutralität gegenüber Kurköln gelobten, so blieb doch dem bergischen Herzog das Recht gewahrt, in einem etwaigen Krieg mit dem Erzbischof sich der Schlösser Limburg und Broich zu bedienen. Dieser Neutralitätsvertrag wurde übrigens sehr bald zunichte, denn Jungherzog Adolf von Berg verstand es, den Grafen Wilhelm von Limburg ganz auf seine Seite zu ziehen, um seine Hülfe im drohenden Kampf gegen den Kölner Erzbischof und die Bischöfe von Münster und Paderborn zu gebrauchen. Er machte ihn zu seinem edeln Manne und Getreuen, verschrieb ihm jährliche Gulden und Renten, versprach ihm 500 Gulden bar und außerdem die Erlegung der 1000 Gulden, die Kurköln für den Bruch der Neutralität von dem Limburger fordern konnte. Wie es kommt, daß in diesem Vertrag vom 14. November 1404 7 ), in dem übrigens jener Everhard von Limburg als einer der J ) Lacomblet U. B. No. 1031 S. 901. a ) Klanke und Richter S. 182. ;l ) Sohn Johanns. Er stand dem bergischen Hof sehr nahe und wurde später Herr von Hardenberg. Man muß annehmen, daß er ein Sohn des Krem er II. S. 58 genannten Johann (Bruders von Dietrich V.) ist. Dann war er also der rechte Vetter von Wilhelm und Dietrich. Die Annahme Kremers (S. 69 f.) daß er ein Sohn Dietrichs VI. sei, ist ganz unhaltbar. (Vgl. z. B. Broich Urk. .1420 Aug. 23.) ') Bezieht sich wohl auf Lacomblet U. B. III No. 795. (Verpflichtung des Grafen Dietrich zur Hülfeleistung) oder auf den Lehenrevers. 5 ) Lacomblet U. B. IV. No. 5. Ergänzt durch die Urk. Hz. Wilhelms vom gleichen Tage (Ms. A. 266 fol. 10 v). G ) Lacomblet U. B. IV. No. 12. — Vgl. hierzu auch die Abmachung Kurkölns mit Jülich (ebenda No. 19). 7 ) Wie vor. No. 30. 28 Vermittler des Jungherzogs erscheint, Wilhelms Bruder Dietrich VI. nicht erwähnt wird, läßt sich nicht erkennen. Für die Beurteilung des Grafen fällt dies jedenfalls ins Gewicht, da ihm später von seinem Neffen Heinrich (Dietrichs Sohn) nachgesagt wird, daß er seinen Bruder in jeder Weise geschädigt und um das Seine gebracht habe 1 ). Es verdient übrigens noch bemerkt zu werden, daß ein Kampf gegen Cleve-Mark in dem Vertrag von 1404 ausdrücklich ausgenommen worden war. Nach dem Tode des Herzogs Wilhelm I. (1408 Juni 25) wurde zunächst die Lehen schaft Broichs nicht erneuert. Erst fünf Jahre später trat der Herr von Broich, diesmal war es Dietrich, wieder in ein Lehnsverhältnis zu Berg ein, wenn auch nicht in dem Umfange, wie einst sein Vater. Er machte durch Urkunde vom 9. Juni 1413 Schloß Broich zum Offenhaus des Herzogs Adolf, wurde dafür von diesem als Edelmann und Getreuer unter das tägliche Hausgesinde aufgenommen, erhielt 20 Gulden Manngeld, zahlbar aus dem Herbstgeld des Amts Angermund, und überdies die Hälfte des Mannlehens, das sein Bruder Wilhelm (wohl seit 1404) bekam, nämlich die Hälfte des Zehnten zu Wülfrath und 2 Fuder Wein. Er sicherte ihm gegen Jedermann Hülfe zu mit Ausnahme seines Bruders Wilhelm und seines Neffen Everhard 2 ). Daß Graf Wilhelm nicht aktiv an diesem Übereinkommen teilnahm, erklärt sich daraus, daß er durch den Teilungsvertrag 3 ) mit seinem Bruder die Grafschaft Limburg sich allein vorbehalten hatte. Broich sollte allerdings gemeinsamer Besitz sein, aber das ließ sich wohl nicht so leicht durchführen. Man muß nach dem Vertrag von 1413 annehmen, daß damals Dietrich allein in Broich residierte. Das Lehnsband, das die Herrn von Broich mit Berg verknüpfte, hatte sich also, wie wir sehen, noch nicht völlig gelöst. Broich selbst war noch bergisches Offenhaus, bergisches Lehen aber seit 1408 nicht mehr. Inzwischen hatte Berg das Kirchspiel Mülheim noch nicht wieder eingelöst, wenigstens fehlt darüber jede Nachricht. Es kam vielmehr am 24. Januar 1420 zu einer neuen Verpfändung an Herzog Adolf von Cleve 4 ). Die Forderung Cleves betrug damals 6000 alte Goldschilde. Außer Dorf und Kirchspiel Mülheim wurden noch mit verpfändet Güter in Barmen, Schwelm, Voerde, Beyenburg und die Wupper- fischerei zwischen Elberfeld und Beyenburg. Im wesentlichen ist es eine Erneuerung der Verpfändung von 1399, wenn jene auch noch umfangreicher war und z. B. das halbe Kirchspiel Radevormwald mit umfaßte. Die neuere Verpfändung erfolgte gleichzeitig mit einem gegen Gerhard von Cleve-Mark und dessen Anhänger gerichteten Bündnis des Herzogs Adolf von Jülich-Berg mit Herzog Adolf von Cleve-Mark 5 ). Letzterer versprach, sich nicht eher mit seinem Bruder Gerhard auszusöhnen, als bis Sinzig und Remagen an Berg zurückgegeben wären. Beides war, wie schon erwähnt, damals ebenfalls im clevischen Pfandbesitz. Möglicherweise bedeutete also der Vertrag von 1420 eine stillschweigende Reduktion der ursprünglichen Pfandsumme um den Preis der militärischen Unterstützung des clevischen Herzogs durch Berg. Somit hätten wir anzunehmen, daß Mülheim seit 1399 ununterbrochen unter clevischer Hoheit und Verwaltung geblieben sei. Seit Mülheim an Cleve verpfändet war, hatte zunächst Johann von Kukelshem hier als Amtmann die Verwaltung in der Hand behalten und dem Gericht, wie früher der J ) Ms. A. 266 Fol. 20. Erklärungen des Grafen Heinrich vom J. 1481. 2 ) Lacomblet U. B. IV. No. 74. 3 ) Vom 4. Dezember 1412. (Ms. A. 266 Fol. 11 u. ö.) 4 ) Jülich-Berg 1766. 5 ) Lacomblet U. B. IV No. 123. 29 Amtmann von Angermund, beigewohnt. Bis 1402 ist er als Amtmann von Mülheim nachzuweisen; später hatte Hein rieh Stecke, Amtmann zu Ruhrort 1 ), zugleich das Mülheimer Gebiet mit zu verwalten. Indessen verstand es Dietrich von Limburg, bald in dieses Amt einzurücken und damit Aussichten auf eine unumschränktere Stellung in diesem seine Herrschaft rings umgebenden Gebiet zu gewinnen. Noch 1428 ist sein Vasallitäts- verhältnis zu Berg unberührt; denn Herzog Adolf verschreibt ihm wegen rückständige 1 " Manngelder hundert Gulden 2 ). Aber zwei Jahre später, am 21. Februar 1430 wird er vom Herzog Adolf von Cleve zum Amtmann über das Kirchspiel Mülheim eingesetzt unter der Verpflichtung, dem Herzog oder dessen Erben auf Verlangen 2000 Gulden vorzustrecken, wofür Amt und Kirchspiel Mülheim als unberechnetes Pfand der Herren von Broich gelten sollte. Hierbei wurde seitens des Herzogs nur noch die vierteljährige Kündigung der Pfandschaft oder Einlösung der Hälfte des Pfandes mit 1000 Gulden ausbedungen :i ). Seine Aufgaben als Amtmann sind hier ziemlich ausführlich umgrenzt. Sie bestanden vor allem in der Wahrung und Verteidigung der clevischen Landeshoheit, des Gerichts, der Einkünfte der Leute (auch der außerhalb des Amts gesessenen), der Grenzen und des Wildbanns; ferner in der Verpflichtung, jedem Recht und Gericht widerfahren zu lassen vor Schöffen und Gerichtsleuten, sowie in der Einziehung und Verwaltung der landesherrlichen Renten, Gülten, Einkünfte und Brüchten, über die er dem Landesherrn Rechnung zu legen hatte. Für den Fall der Verpfändung blieb ihm letzteres allerdings erspart. Doch behielt sich der Herzog „Herrlichkeit, Gebot und Verbot, Schätzung und Dienste über Kirchspiel und Leute" ausdrücklich vor, ebenso die Brüchten, „welche den Leib betreffen" (Kriminalgerichtsbarkeit) und diejenigen, die eine ganze Gemeinde zu zahlen hätte. Auch sollte es für jenen Fall dem Herzog freistehen, das für die herrschaftlichen Bauten in Ruhrort und anderswo erforderliche Zimmerholz aus den Waldungen des Kirchspiels Mülheim schlagen zu lassen. Das Amt legte dem Herrn von Broich nun die Pflicht auf, dem Herzog bei Fehden zu helfen und unter Umständen Lehen deshalb aufzusagen. Dafür erwuchs ihm dann natürlich ein Anspruch auf Entschädigung durch den Herzog. Diese wurde ihm auch zugesichert für etwaige Botenritte außerhalb des Amts. Als Höchstes durfte er dabei die Entschädigung für fünf Berittene fordern. Noch eine wichtige Bestimmung dieses Amtsbriefs muß hier erwähnt werden, da in ihr wohl der Keim zu späteren Zwistigkeiten mit Cleve zu suchen ist. Dietrich von Limburg oder seine Erben sollten innerhalb des Kirchspiels kein neues Schloß oder Festung entstehen lassen und ebensowenig ohne Wissen und Willen des Landesherrn Fehde führen. Da der Herr von Broich dem clevischen Herzog auf diesen Brief hin Huldigung und Treueid leistete, und da die zwischen Cleve und Berg in diesen Jahren wieder ausgebrochene Fehde 4 ) ihn nötigte, auf clevischer J ) Lacomblet U. B. IV No. 105. 2 ) Jülich-Berg Literalien I. 1428 No. 17. ;l ) Ms. B 45 f. 27—28. Heinrich Stecke, der bisher in Ruhrort und Mülheim das Amt verwaltet hatte, erhielt am 2. Juli 1430 das Schloß Kniep, während sein Nachfolger in Ruhrort schon am 17. März Heinrich von Diepenbroich geworden war. In seinem Amtsbrief werden auch die Wagendienste des Kirchspiels Mülheim erwähnt. (Wie vor Fol. 43 v. u. 47 v.) *) Diese Fehde stand im Zusammenhang mit dem Kampf um Geldern, bei dem Adolf von Cleve die Egmontsche Partei unterstützte. 1429 war ein Waffenstillstand auf 4 Jahre zwischen Jülich-Berg und Geldern abgeschlossen worden. (Lacomblet U. B. IV No. 191). 1433 Dez. 3 kündigte Adolf von Cleve dem bergischen Herzog den zwischen ihnen vereinbarten Waffenstillstand (Ms. B. 45 Fol. 74) gemäß dem mit Geldern getroffenen Übereinkommen. (Lacomblet U. B. IV No. 211). 30 Seite zu kämpfen, war es nur folgerecht, wenn er bald darauf sein Schloß und seine Herrschaft Broich dem clevischen Herzog als Lehen auftrug. Das Amt Mülheim übernahm er, wie schon 1430 ins Auge gefaßt worden war, zur Hälfte als Pfandherr. Dies geschah am 1. September 1432. Wie wir wissen, hatte außer Dietrich auch dessen älterer Bruder Wilhelm (Herr zu Bedburg) Anrecht an Broich, wenn auch der erstere schon seit langem allein dort das Regiment führte. Es konnte nicht ausbleiben, daß der gemeinsame Besitz, der sich nicht nur auf Broich beschränkte, sondern auch auf die bergischen Lehen zu Biege und Wülfrath, auf das Patronats- und Grütrecht zu Mülheim und den Zehnten zu Holthausen erstreckte, hin und wieder zu Reibungen Anlaß gab. Umsomehr, nachdem Graf Wilhelm sein einziges Kind Margarete vermählt hatte und nun auch die Ansprüche des Schwiegersohns, Grafen Gumprecht von Neuenahr und Alpen mit in die Wagschale fielen. Genug, es kam zu Streitigkeiten und am 21. August 1437 zu einer Sühne zwischen den Parteien, die uns hier nur insofern interessiert, als dadurch das Patronat der Kirche zu Mülheim, die Grüt daselbst und der Zehnte zu Holthausen (als zu Limburg gehörig) dem Grafen Wilhelm zugesprochen wurden, während Dietrich Schloß Broich mit Zubehör und den Hof zum Biege, weil diese zusammen gelegen, allein innehaben sollte. Freilich blieb Wilhelms Anteil an Broich und Biege mit 1700 Gulden lösbar. Der Amtmannschaft im Kirchspiel Mülheim, die ja eine rein persönliche Angelegenheit Dietrichs war, geschieht hier keine Erwähnung 1 ). Was Dietrich von Limburg durch den Vertrag mit Cleve erreicht hatte, zerrann ihm bald unter den Händen; durch eigne Schuld und durch die seines Sohnes Dietrich verdarb er es mit seinem Lehnsherrn Herzog Adolf. An der Fehde des Herrn von Gehmen gegen die von Vitinckhoeve und andere Untersassen des clevischen Herzogs hatte er sich beteiligt, während Dietrich der Jüngere mit Friedrich von Rechtern Händel suchte und dessen Helfer auf Broich gefangen setzte. Nach einer Angabe des clevischen Chronisten hätte sich Erzbischof Dietrich von Köln für Rechtern bei Cleve verwendet, sodaß Herzog Adolf sich veranlaßt sah, vor Broich zu marschieren und dessen Übergabe zu erzwingen 2 ). Eine Einmischung von bergischer Seite, über die Gerüchte zu Ohren des Herzogs Adolf gekommen waren, verbat sich dieser durch ein Schreiben an die bergischen Landstände aufs deutlichste 3 ). Unsere Quellen gewähren uns nur ein sehr ungenaues Bild von allen diesen Vorgängen. Diese sind für uns ja aber auch unwichtiger als die Bestimmungen, die als Folge der vorhergegangenen Verwicklung durch den Sühne-Vertrag vom 6. Juni 1439 festgesetzt wurden 4 ). Hiermit hatte Dietrichs Rolle in Broich ausgespielt. Sein Sohn Heinrich, dem nun durch die Schiedsfreunde Graf Gerhard von der Mark, Graf Friedrich von Moers, Goswin Stecke und Weßel vam Loe das Schloß übergeben wurde, mußte sich eidlich verpflichten, den Vater nicht auf das Schloß kommen zu lassen. Die Fehde des Jüngern Dietrich mit Rechtern wurde geschlichtet, und er wie sein Vater mußten Urfehde schwören, das Geschehene nicht zu rächen. Heinrich !) Broich Or. No. 55. 2 ) Chronik Gerts van der Schüren. Ed. Troß S. 202. Ed. Schölten S. 109. Nur verlegt der Chronist die Sache fälschlich ins Jahr 1438. Die Annahme Hansen's (Westfalen u. Rheinland I. Einl. S. 44), daß der clevische Herzog und Erzbischof Dietrich im J. 1439 zusammen Broich belagert hätten, beruht auf einer Verwechslung, veranlaßt durch die Note zu Städtechroniken XII S. 185. 3 ) 1439, Juni 4. — Über den Verkehr der Landstände mit auswärtigen Fürsten vgl. v. Below, Landtagsakten I S. 96. <") La com biet U. B. IV. No. 232. 31 nahm die weitere Verpflichtung auf sich, dem Herzog alle Briefe zu erneuern, die diesem von Dietrich d. Ä. gegeben worden waren — also auch die Verbriefung über das Mülheimer Amt. Indessen war es auch Heinrich von Limburg nicht vergönnt, lange als clevischer Amtmann hier zu wirken. Die Fehdelust jener Zeit hatte auch ihn gepackt 1 ) und brachte ihn schon nach wenigen Jahren in heftigen Konflikt mit Erzbischof Dietrich von Köln. 2. Verpfändung an Kurköln nach der Einnahme des Schlosses Broich 1443. Als ein Vorspiel der berühmten Soester Fehde erscheint die Expedition, die Erzbischof Dietrich im Herbst 1443 gegen Broich unternahm. Welche Pläne dieser streitbare Kirchenfürst gegen Herzog Adolf von Cleve im Sinne trug, ist bekannt genug. Ihm schwebte der Gedanke vor, die wachsende Macht des Herzogs zu Boden zu werfen, von allen Seiten mit seinen Freunden und Verbündeten das clevische Land einzukreisen 2 ). Der Briefwechsel der beiden Fürsten in den Jahren 1441 und 1442 läßt das bald ausbrechende Gewitter schon ahnen. Immer gereizter wird der Ton, immer mehr häufen sich die Beschuldigungen. Da und dort zeigen sich schon Vorboten künftiger Verwirrung. Kölnische Untertanen sengen und brennen im herzoglichen Gebiet. Clevischerseits geschieht ähnliches im Kölnischen. Ein Überfall, den die Söhne Arnolds von Brempt, des kurkölnischen Amtmanns in Linn, im Frühjahr 1442 im Kirchspiel Mülheim ohne angesagte Fehde ausgeführt hatten, wurde nebst ähnlichen Ereignissen vom Herzog dem Erzbischof wiederholt vorgehalten, worauf dieser nach des Herzogs Ausdruck nur „schöne Worte" hatte. Seit das Kirchspiel Mülheim clevisch geworden war, mußte bei einem wirklichen Kriege mit Cleve die militärische Bedeutung Broichs an der Grenze des mit Kurköln verbündeten bergischen Lands eine ganz erhebliche sein. Sehr erklärlich also, wenn Erzbischof Dietrich hierauf sein Augenmerk richtete und die von Heinrich von Limburg gegen ihn oder seine Untertanen ausgeführten Fehdezüge zum Vorwand nahm, um sich hier festzusetzen. Welchen Wert auch Cleve auf Broich als militärischen Stützpunkt legte, sollte sich bald zeigen. Heinrich von Limburg hatte, wie es bei solchen Verpfändungen üblich war, dem Herzog versprechen müssen, als Besatzung nur solche Leute zuzulassen, die dem Herzog sich verpflichtet hatten 8 ). Aber nach den mit Dietrich von Limburg gemachten Erfahrungen mußten wohl Zweifel in dem Herzog aufsteigen, ob seine Interessen hinreichend durch den Limburger gewahrt würden, wenn die Stunde der Gefahr nahte. Denn daran schien bald kein Zweifel mehr zu sein, daß es der Erzbischof auf Broich abgesehen habe. Schon im Sommer 1442 liefen Gerüchte um, die den Herzog warnten. Er traf daher zunächst Anordnungen zum Schutze Mülheims. Durch Befehle an die Amtleute zu Werden und Wetter und an den Richter zu Mülheim geschah Vorsorge, daß der Kirchhof in Mülheim mit wehrhaften Leuten besetzt und durch Verproviantierung zur Verteidigung hergerichtet wurde, auch für die Herbeischaffung von Artillerie wurde gesorgt. Cracht Stecke, Amtmann *) Klagen über Räubereien seiner Leute, besonders Reiners von Ulenbroich im Dorf Brakel, wurden schon im J. 1441 laut. 2 ) Vergl. Hansen, Westfalen und Rheinland I. Einl. S. 12. u. ö. 3 ) So mußte auch Heinrichs Bruder Wilhelm, als er sich im Jahre 1442 auf das Schloß begeben wollte, in einem besonderen Revers sich Cleve gegenüber verpflichten, 32 zu Wetter, erhielt noch den besonderen Auftrag, eine Unterstützung der Feinde durch Ritterschaft und Städte des märkischen Landes zu verhüten. Obwohl Herzog Adolf noch im Mai 1443 bei einer persönlichen Zusammenkunft mit dem Erzbischof in Moers grade auch wegen des durch Heinrich von Limburg angerichteten Schadens zum Ersatz sich erboten hatte, wollten die Gerüchte über Erzbischof Dietrichs Pläne gegen Broich doch nicht zum Schweigen kommen. Daß der Kirchenfürst den Rachezug gegen Broich gemeinsam mit seinem Neffen, dem Herzog Gerhard von Jülich-Berg, ausführen würde, versicherten die Verbreiter jener Gerüchte aufs bestimmteste. So dachte Herzog Adolf noch im Juli 1443 ernstlich daran, von seinem Öffnungsrecht am Schlosse Gebrauch zu machen. Jedoch wurde er durch Heinrichs Bitten bestimmt, die bisherigen Verträge in Kraft zu lassen, und sah also von einer Besetzung des Schlosses ab. Inzwischen ließ der Amtmann von Angermund, Ritter Adolf Quade alles, was bei Broich vorging, aufs schärfste beobachten. Es konnte ihm nicht verborgen bleiben, daß clevische Räte dort ein- und ausgingen. Allerhand Vermutungen knüpften sich daran, und man redete wohl von einem clevischen Handstreich auf Broich. Holz wurde angefahren, vielleicht zum Bau von Verschanzungen. Aber eine Gewißheit über die clevischen Absichten war nicht zu erlangen. Jedenfalls wurde es dem Erzbischof klar, daß hier nicht gezögert werden dürfe. So zog er denn gemeinsam mit dem noch jugendfrischen und nicht minder kampflustigen Herzog Gerhard sowie mit den Grafen von Sayn, von Blankenheim und von Hörn am 2. September 1443 vor Broich und belagerte es 18 Tage lang 1 ). Wenn wir den Angaben eines Duisburger Johanniterbruders Glauben schenken wollten, dessen lateinische Denkverse auf die Belagerung von Broich die Hand des Chronisten Johann Wassenberg der Nachwelt aufbewahrte 2 ), so müßten wir uns das Belagerungsheer als ein für damalige Verhältnisse ganz ungeheures vorstellen. Über 18000 Mann und 400 Wagen hätte der Erzbischof gegen Broich herangeführt; daß dabei die Bergischen noch nicht eingerechnet waren, läßt der Dichter vermuten, um die Summe der Streitmacht noch erdrückender erscheinen zu lassen. Bald richtete das schwere Geschütz derartige Verwüstungen an, daß es schließlich aussichtslos schien, länger Widerstand zu leisten. Wilhelm von Limburg und die Herren Wilhelm und Reiner von Ulenbroich verließen das Schloß, um Waffenstillstand anzusagen und die Übergabeverhandlungen einzuleiten. Sie waren bereit, den beiden Fürsten Broich zur Verfügung zu stellen unter der Bedingung, daß die Besatzung Leib und Gut behalten dürfe. Daß sie als Verräter gehandelt hätten, wie der erwähnte Dichter uns wenigstens von Reiner von Ulenbroich glauben machen will, dafür liegt kein Anlaß vor. Denn die Größe der in Broich angerichteten Verheerungen ist von einem glaubwürdigen Augenzeugen, dem Kleriker Gottfried Kneydeholte aus Köln, anschaulich geschildert worden 3 ). a ) Daß der Herzog von Sachsen, wie von den Kölner Jahrbüchern (Städtechroniken XIII S. 185) berichtet wird, an der Belagerung teilgenommen habe, beruht auf einem Irrtum. 2 ) Vergl. II gen im Korrespondenzblatt der Westdeutschen Zeitschr. XII S. 233 ff. Hier wird auch die Übertreibung des Dortmunder Chronisten Johann Kerkhörde zurückgewiesen, der das Belagerungsheer auf 22000 Mann schätzte. — Dieselben Verse waren auch in der Sakristei der Duisburger St. Johannis-Kirche (Wassenberg war Bruder der Johanniter-Kommende) zu lesen. Dort hatte sie der Verfasser des Broicher Lagerbuchs von 1648 abgeschrieben. Zeile 11 des veröffentlichten Textes ist danach zu verbessern: „Isti pontifici dux ac de Monte recedit", dann Z. 21 in: „Per tradimentum Broich castrum noscito captum". (Mitteilung des Herrn Rheinen in Broich). 3 ) Veröffentlicht von II gen an derselben Stelle S. 237. 33 5 Die Frage, ob Cleve die Broicher Besatzung während dieser Belagerung unterstützt habe, bildete nach der Soester Fehde eine wichtige Rolle in den Friedensverhandlungen des Jahres 1449. Kölnischerseits wurde behauptet, daß Herzog Adolf sowohl mit Schießbedarf als auch mit Lebensmitteln den Belagerten beigesprungen wäre 1 ), sogar der clevische Wimpel habe auf Broich geweht. Cleve stellte jede Unterstützung in Abrede und erklärte das Vorhandensein des Wimpels damit, daß er von der Belagerung des Jahres 1439 dort zurückgeblieben sei. Wenn Heinrich von Limburg ihn aufgezogen habe, so sei das ohne Wissen und Erlaubnis des Herzogs geschehen. Die Zeugenaussagen machen eine aktive Unterstützung des Limburgers durch Cleve wenig wahrscheinlich'-). Herzog Adolf war noch durch den Vertrag mit dem Erzbischof gebunden und vermutlich noch nicht so weit zum Kriege vorbereitet, um diese Belagerung zum casus belli zu machen. Er mußte es also geschehen lassen, daß sein Lehnsmann in dieser Weise gezüchtigt wurde, und daß sein Offenhaus in den Besitz seines Feindes überging. Mit der Eroberung von Broich trat auch für das Kirchspiel Mülheim eine bedeutsame Wendung ein. Die beiden Fürsten kamen überein, das Schloß in gemeinsamen Besitz zu nehmen und es wieder völlig in Stand zu setzen. Für die notwendigen Bauten wurde eine zu gleichen Teilen zu tragende Summe von 6000 Gulden in Voranschlag gebracht. Gemeinsam sollte auch das Kirchspiel eingelöst und verwaltet werden. Mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit von Berg blieb es dem Herzog Gerhard oder dessen Erben freigestellt, für die Hälfte der Pfandsumme und Rückerstattung der Baukosten an Broich das Kirchspiel wieder einzulösen. Nur bedang Erzbischof Dietrich sich aus, daß diese Löse erst nach dem Tode seines Nachfolgers eintreten könne. Auch dann noch sollte Broich Offenhaus des Erzstifts bleiben, aber zusammen mit dem Kirchspiel erblich dem Herzog gehören. Da weder 1399 noch 1420 über eine Kündigung der Pfandschaft etwas ausbedungen war, konnte die Einlösung des Kirchspiels aus clevischem Besitz jederzeit erfolgen. Um dies alles vorzubereiten, galt es zunächst die Ansprüche der Limburgischen Geschwister aus der Welt zu schaffen. Die Bewilligung einer standesgemäßen Wohnung und einer ausreichenden Rente sollte den Verzicht auf Broich aufwiegen. Heinrich von Limburg blieb dabei außer Betracht. Wir finden ihn in den folgenden Jahren als einen der eifrigsten Parteigänger des Herzogs von Cleve 3 ), später aber söhnte er sich mit dem Erzbischof aus und erhielt von ihm sogar ein Mannlehen 4 ). Als Wohnsitz für seine Geschwister Wilhelm, Dietrich, Eberhard, Lücke (Lutgard), Agnes und Katharine wurde Hackhausen ausersehen. Die Rente sollte 500 Gulden betragen. Beides war als bergisches Lehen zu empfangen, nur verpflichtete sich der Erzbischof, die Hälfte der Rente dem Herzog wieder zu erstatten. Noch einige Monate vergingen, bis alle diese Maßnahmen durchgeführt und die notwendigen Urkunden und Verschreibungen ausgefertigt wurden. Vorläufig blieb eine ziemlich starke bergische Besatzung (75 Mann) in Broich unter dem Kommando von J ) Lacomblet IV S. 300. 2 ) Hansen, Westfalen u. Rheinland 1 S. 396—435. :! ) Vertrag zwischen Herzog Johann von Cleve und Heinrich von Limburg vom 16. März 1445 über den Anteil des letzteren an dem Brandschatz (dingtail). Die Güter zu Broich, die ihm gehörten, werden hier von der Unverletzlichkeit (veilicheit) ausgenommen. (Ms. B. 46 f. 20 v.) 1461 Dez. 26 verschreibt ihm der Herzog 60 Gld. aus den Gefällen der Vogtei Essen (Ms. A. 266 f. 43) vgl. auch Lacomblet U. B. IV No. 283. *) 70 Gld. aus dem Zoll Zons. Der Anspruch erlischt, wenn Heinrich nach dem Tode Wilhelms die Hälfte des Schloßes Broich erhalten würde. (1454 April 29 im kurköln. Mannbuch). 34 Adolf Quade. Daß es nicht an Reibereien mit den Clevischen fehlte, war nicht zu verwundern, da besonders Leute von Saarn und Speidorf den kölnischen Belagerungstruppen Schaden zugefügt hatten, wofür man sich jetzt durch Wegnahme von Vieh rächte. Trotzdem eröffnete Quade dem clevischen Amtmann Goswin Stecke, man denke nicht daran, Cleve etwas zu nehmen, bevor der Krieg erklärt sei 1 ). Die Löse des Kirchspiels vollzog sich glatt Mitte Januar 1444. Die bergischen Räte, Landdrost Gawin von Swanenberg und Johann Quade, empfingen zu Duisburg am 18. Januar von den kölnischen Räten 9461 „gute schwere oberländische Rheinische Gulden", die Übergabe an die clevischen Räte und die Rückgabe des Pfandbriefs vom Jahre 1420 erfolgte dann in feierlicher Weise im Beisein einer größeren Zahl bergischer Beamten. Wie die clevischen Räte ihrem Herzog berichteten, hatte es Mühe gekostet, dessen Befehl, für 52 alte Schild 82 Gulden zu bekommen, wirklich durchzusetzen. Da somit jene 6000 Schild bezahlt waren, ist anzunehmen, daß alle im Jahr 1420 verpfändeten Güter wieder bergisch wurden, obwohl darüber kein Wort in diesen Verträgen erwähnt wird. Durch die am 16. Januar vom Herzog Gerhard ausgestellte Pfandverschreibung ging nun Kirchspiel und Dorf Mülheim in kölnischen Besitz über, natürlich unter Wahrung der bergischen Territorialhoheit. Als Lösesumme (Schloß Broich einbegriffen) wurden 9500 Gulden festgesetzt. Für die Hälfte dieser Summe stand es Herzog Gerhard jederzeit frei, die Hälfte des Kirchspiels einzulösen (die Hälfte von Broich besaß er ja schon), während die Einlösung des Ganzen, wie gleich vom Erzbischof ausbedungen worden war, erst nach seines Nachfolgers Tod erfolgen konnte. Inwieweit die bei dieser Gelegenheit genauer bezeichneten Bauten am Schloß in Angriff genommen worden sind, hat sich noch nicht ermitteln lassen. Außer den Wiederherstellungsarbeiten am Schloß und den Gräben war eine Ruhrbrücke auf steinernen Pfeilern geplant mit Turm und Mole, um den Übergang sperren zu können. Das Notwendigste zur Ausbesserung der durch die Beschießung verursachten Beschädigungen war jedenfalls schon im Herbst 1443 geschehen. Fuhren von Kalk, Sand und Holz waren damals gleich von Herzog Gerhard angeordnet worden. Großen Schaden hatte die Belagerung auch über die ganze Umgebung von Broich herbeigeführt. Es waren besonders Einwohner von Eppinghoven, Mellinghofen, Saarn und Speidorf, die vor dem Gericht Mülheim ihre Schadenersatzansprüche geltend machten 2 ). Die Schrecken des Kriegs drohten auch im Jahre 1444 dem Mülheimer Gebiet. Amtmann Quade hatte Anfang Juli aus sicherer Quelle gehört, der clevische Herzog beabsichtige Styrum oder das Dorf Mülheim einzunehmen und wolle das Gericht und Kirchspiel wieder in seinen Besitz bringen, und solle es ihn auch Land und Leute kosten. Jedoch blieb es bei solchen Gerüchten. Die clevische Periode war für Mülheim endgiltig vorüber 3 ). Die gemeinsame Verwaltung des Pfandbesitzes dauerte, wie zu erwarten war, nur kurze Zeit. Bereits im Jahre 1446 trat eine Neuregelung der Verhältnisse in Broich-Mülheim ein. Wilhelm von Limburg hat es, wir wissen nicht durch welche Einflüsse, verstanden, das Vertrauen der beiden beteiligten Fürsten in hohem Maße 1 ) Bericht Steckes vom 10. Okt. 1443 (Cleve-M. Verh. z. Köln. Soester Fehde No. 15). Schon damals lag das Geld zur Löse des Kirchspiels bereit. 2 J Vgl. die von II gen a. a. O. S. 236 angeführte Urkunde. 3 ) Es ist immerhin bemerkenswert, daß Cleve 1464 nochmals den Gedanken erwog, das Kirchspiel als Pfand von Kurköln einzulösen. (Cleve-M. III A 2V2O 35 5* zu gewinnen. Zunächst wurde er vom Herzog Gerhard mit dessen Anteil an Broich belehnt gegen Rückerstattung des Lehns Hackhausen. Am folgenden Tag aber, am 15. Februar 1446, trug ihm der Erzbischof seinen Teil am Schloße Broich mit dem Kirchspiel zu Mülheim amtsweise auf, und zwar machte er ihn zu seinem und des Stifts „unberechneten" Amtmann, sodaß dieser also alle Einkünfte genießen konnte, ohne darüber Rechenschaft schuldig zu sein; er selbst behielt sich und dem Stift nur die Brüchten von Leib und Gut vor, die eine ganze Gemeinde oder doch deren größter Teil verwirken würde. Die Pflichten eines Amtmanns wurden hier in großen Zügen umrissen. Die Ernennung und Absetzung der Unteramtleute, Boten und Gerichtsknechte, die zu Schloß und Herrlichkeit gehören, lag in seiner Hand, ebenso die Anstellung der Turmknechte, Wächter, Pförtner und des Hausgesindes. Diese sollen jedoch kölnische Untertanen und dem Erzbischof vereidigt sein. Daneben finden sich hier ähnliche Bestimmungen wie in dem clevischen Amtsbrief von 1430. Wilhelm von Limburg mußte geloben, alle Untersassen im Dorf und Kirchspiel Mülheim und Herrlichkeit Broich in ihren Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu lassen, von ihnen keine ungewöhnlichen Schätzungen, Beden, Dienste oder Abgaben zu verlangen, von dem ganzen Besitz nichts zu veräußern oder zu verpfänden, sondern ihn zu verbessern und zu vermehren. Schutz der Straßen, Beseitigung der Straßenräuber und Landesfeinde wurden ihm noch besonders anempfohlen. Allerdings kam nun die Rente von 250 Gulden in Wegfall, und überdies sicherte sich der Erzbischof noch dadurch, daß er von Wilhelm verlangte, Bürgen zu stellen, und daß er sich eine vierteljährliche Kündigung dieses Amtsbriefs vorbehielt. Wilhelms Bürgen Heinrich d. J. Herr zu Gehmen, Wilhelm v. Neßelrode, Herr zum Stein und Sohn Johann, Ritter Adolf Quade, Kraft Stecke, Henne v. Hatzfeld, Johann vom Haus und Johann Pieck verpflichteten sich zum Einlager in Bonn für den Fall, daß Wilhelm den Amtsbrief nicht in allen Punkten beobachten würde. Eine Übereinkunft zwischen dem Erzbischof und Herzog Gerhard über diese Anordnungen wurde am 11. April 1446 verbrieft, und am gleichen Tage mußte Wilhelm von Limburg dem Erzbischof den Burgfrieden schwören, der wegen seiner ausführlichen Bestimmungen über die Verwaltung, Jurisdiktion, Verteidigung und Begrenzung des Broicher Burgbanns von großem Interesse ist. Nur das Wesentlichste sei hier in Kürze daraus mitgeteilt. Die äußersten Endpunkte der Freiheit und Herrlichkeit Broich bildeten die Ruhrfähren bei Saarn und Styrum. Die Grenze lief einerseits der Ruhr entlang, andrerseits „um den Hagen vor dem Saarner Berg". Die Bestimmungen über Brüchten u. a. gelten natürlich nur für dieses verhältnismäßig kleine Gebiet, das nun überdies zwischen Kurköln und dem Herrn von Limburg geteilt war. Jeder Besitzer hatte seine besondere Wohnung in Broich und die Hälfte aller Einkünfte. Pforten, Türme und alle Plätze in der Burg, Brunnen, Wohnhäuser, Umgänge, Backhäuser, Brauhäuser, Ställe, Schmieden u. a. sollten gemeinsam sein. Jeder Teil kann einen Amtmann auf eigne Kosten halten, auf gemeinsame waren folgende Beamte anzustellen: ein Priester, zwei Pförtner, acht Wächter, zwei Turmknechte, ein Fischer und zwei Müller, und zwar durften es nur kölnische oder bergische Leute sein. Alle Angestellten hatten beiden Teilen zu huldigen und den Burgfrieden zu beschwören. Etwaige Streitigkeiten zwischen ihnen soll Graf Friedrich von Moers als Obmann schlichten. Die Bestimmungen des Amtsbriefs werden durch diesen Burgfrieden ausdrücklich bestätigt 1 ). !) Köln, Domstift 1446 April 11. 36 Wir haben absichtlich bei diesen Festsetzungen etwas länger verweilt, da hier die Keime zu der weiteren staatsrechtlichen Entwicklung des ganzen Mülheimer Gebiets liegen. Es lag auf der Hand, daß die Rechte des Herrn von Broich und des Amtmanns von Mülheim immer mehr ineinander überfließen mußten, je länger diese Personalunion dauerte, und je weniger der eigentliche Territorialherr mit dem ganzen Gebiet in Berührung kam. Noch einmal schien es, als sollte die auf so umständliche Weise verbriefte Amtmannschaft des Herrn von Broich in Mülheim ein ebenso vorzeitiges Ende finden, wie die Dietrichs und Heinrichs von Limburg. In dem Schiedsspruch des Bischofs von Münster und des Grafen von Moers zwischen Erzbischof Dietrich und Graf Gerhard von der Mark vom 8. Oktober 1449 wurde eine Forderung des letzteren von 8500 Gulden anerkannt. Für 6500 Gulden sollte ihm dafür das Kirchspiel Mülheim versetzt werden unter der Voraussetzung, daß Graf Gerhard es von Wilhelm von Limburg einlöste für diejenige Summe, für die es diesem versetzt war. Damit würde dem Grafen das Kirchspiel für 7000 G. verpfändet sein. Indessen kam es nicht zu dieser Einlöse. Der Vertrag zeigt aber, daß Ritter Wilhelm schon damals Gläubiger des Erzstifts war. Dietrichs finanzielle Verpflichtungen gegen ihn nahmen aber im Laufe des folgenden Jahrzehnts, besonders durch Wilhelms Beteiligung an der Münsterschen Stiftsfehde, so erheblich zu, daß er am 22. Februar 1459 dem Limburger eine Verschreibung über 4078 Gulden ausstellte und ihm hierfür das Dorf und Kirchspiel Mülheim verpfändete. Auch hier ist ausdrücklich jede Rechnungslegung Wilhelms ausgeschaltet. Eine Einlösung durch den Erzbischof muß zwei Jahre vorher angekündigt werden, ebenso eine etwaige Absetzung Wilhelms als Amtmann über den Kölnischen Teil von Broich. Ausbildung der Landeshoheit der Herrschaft Broich im Kirchspiel Mülheim. Die kurkölnischen Pfandverschreibungen auf Mülheim und Broich sind, wie nun gleich hier erwähnt sein mag, niemals eingelöst worden. Berg, das ja am meisten Interesse daran gehabt hätte, diese Einlösung vorzunehmen, hat sich damit begnügt, das Lehnsverhältnis zu Broich aufrechtzuerhalten, und ließ es geschehen, daß das Kirchspiel Mülheim, das ja in den Lehnbriefen garnicht erwähnt werden konnte, in immer größere Abhängigkeit von den Herren zu Broich geriet. Schon im 16. Jahrhundert wurde seitens der bergischen Regierung nicht mehr zwischen Kirchspiel Mülheim und Herrschaft Broich unterschieden; es galt als ein einheitliches Gebiet, das nun wegen des Lehnsverbands mit Schloß Broich als „bergische Unterherrschaft" bezeichnet wurde. Im Hinblick auf den vorhin skizzierten Verlauf der Ereignisse in den Jahren 1443 bis 1459 erscheint dieser Anspruch Bergs als ein durchaus unberechtigter. Als solcher wurde er auch auf kurkölnischer Seite empfunden und bei Gelegenheit der Konferenzen über nachbarliche „Gebrechen" im 16. Jahrhundert wiederholt bekämpft. Hierbei zeigten die jülichschen Räte eine erstaunliche Unkenntnis der durch jene Verträge geschaffenen Verhältnisse. Sie erklärten die entscheidenden Urkunden einfach für verjährt und stritten Kurköln jedes Besitzrecht an Broich ab. Die auch in der Folgezeit fortgesetzten Bemühungen Kurkölns, die Anerkennung seiner Rechte zu erreichen, führten zu keinem befriedigenden Ergebnis. Die Verkennung der Sachlage ging schließlich soweit, daß man am 37 Jülicher Hof im Jahre 1564 die Herrschaft Broich als Pfandschaft des Herzogs betrachtete 1 ). Berg hatte, als es im Jahre 1478 den einst vertriebenen Heinrich von Limburg, Wilhelms Bruder, mit Broich belehnte, einfach den Lehnbrief von 1377 zur Vorlage genommen und somit nicht nur die ihm zustehende Hälfte, sondern das Ganze verliehen. Bei der Belehnung des Grafen Johann von Limburg, Sohn Wilhelms, im August 1484 war der Wortlaut des Lehnbriefs allerdings dem vom Jahre 1446 angeglichen worden. Aber auch hier wurde einfach von Schloß und Herrlichkeit geredet, nicht nur vom halben Teil. Bemerkenswert ist übrigens dabei die Erwähnung, daß wegen der Eigenschaft des Schlosses als Offenhaus Burggraf, Pförtner, Wächter, Turmknechte und sonstige Leute von der Besatzung dem Herzog Huldigung, Eid und Gelübde geleistet haben. Darin war das Muster von 1446 benutzt worden, während die Lehnbriefe von 1377 und 1478 diese Vereidigung nicht vorschrieben. Die Form dieser Belehnung von 1484 blieb auch für die Folgezeit maßgebend. Noch bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts wurde seitens der herzoglichen Regierung streng darauf gesehen, daß die Burgbeamten von Broich dem Herzog den Treueid leisteten. Im übrigen aber ließ die bergische Regierung ebenso wie die kurkölnische den Herren von Broich freie Hand, sich in dem ihnen amt- und pfandweise anvertrauten Gebiet immer mehr als Landesherren einzurichten. In welcher allmählichen Weise das geschah, und wie zunächst noch der Amtscharakter festgehalten wurde, dafür können wir eben nur einiges Wenige hier herausgreifen. Es entsprach den Bestimmungen des kurkölnischen Amtsbriefs, wenn jeder neue Herr von Broich sich bei seinem Amtsantritt verpflichten mußte, die alten Gebräuche und das Herkommen im Kirchspiel Mülheim zu wahren und zu handhaben. Dagegen empfing er dann das Treuegelöbnis der Kirchspielsleute oder — wie es gemäß dem Anwachsen landeshoheitlicher Befugnisse bald hieß — die Huldigung des Kirchspiels. Der Umfang dieses Herkommens ließ sich nach einer Aufzeichnung des 16. Jahrhunderts in folgende Punkte zusammenfassen: 1. Die Eingesessenen des Kirchspiels und dieses selbst sind vor Überfall und Bedrückung zu beschirmen. 2. Die Kirchspielsleute dürfen nicht besteuert werden. Dies könnte nur geschehen bei großen Aufwendungen zur Verteidigung. 3. Die Brüchten für Blutvergießen ohne Totschlag sollen nicht höher als 5 Gulden sein. 4. Kirchspielseingesessene dürfen nur dann in Stock und Block oder in den Diebesturm kommen, wenn sie Totschlag begangen, mit Diebereien berüchtigt oder sonst in Leibesstrafe gefallen wären. 5. Die Kirchspielsleute sind dem Haus Broich zu Diensten nur innerhalb des Kirchspiels verpflichtet, bis zur Landwehr. 6. Die Herren pflegen das Kirchspiel vor Bann zu beschützen. Wie lange diese Form der Huldigung vorgehalten hat, läßt sich schwer sagen, doch dürfen wir annehmen, daß die Kirchspielsleute zäh an dem alten Herkommen und seiner Bestätigung festgehalten haben. In der Ordnung, die Johann von Limburg 1486 für seine Häuser Broich und Bürgel erließ, wird die Aufgabe des Richters, das Kirchspiel vor Schaden und Gewalt !) von Below, Landtagsakten II S. 53. 38 zu bewahren, noch wesentlich als eine Pflicht gegen Kurköln und Jülich-Berg hingestellt. Aber es bedeutete doch schon eine starke Abhängigkeit des Richters, wenn er durch diese Ordnung verpflichtet wurde, eine um die andre Nacht abwechselnd mit dem Holzgreven auf dem Schloß Broich zuzubringen. Denn auf diese Weise mußte die Stellung des Richters immer mehr zu der eines gräflichen Beamten herabsinken. So ist es nicht zu verwundern, wenn der Herr von Broich schließlich nur noch von „unserm Richter" und „unserm Gericht" redet. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß schon Graf Johann von Limburg- Broich den Gerichtsfronen wegen schlechter Führung absetzen und dann wieder einsetzen konnte 1 ). Auch als Oberherr der Speldorfer Mark suchte Graf Johann die Mitherren der Mark, den Herrn von Styrum und den Abt von Hamborn, möglichst herabzudrücken. Diese beiden, deren Mitherrschaft sich einerseits auf den Hof Styrum und den Wüsthof, andererseits auf den Hof op dem Kolk stützte, veranlaßten darum ein Weistum der Gemarkenerben, um auf solche Weise ihre Rechte schriftlich festlegen zu lassen. Hier wird bemerkenswerter Weise Johann von Limburg nicht nur als Oberherr der Mark, sondern auch als „Landherr" bezeichnet 2 ). Durch die Broich und Styrum gemeinsamen Rechte an Waldnutzung, Jagd und Fischerei kam es zwischen beiden Herrschaften zu immer neuen Reibungen. So ließ wenige Jahre nach jenem Vorgang (1499) Graf Johann durch Kirchenruf die Leistung von Holzfuhren für den Herrn von Styrum verbieten. Vielleicht hängt hiermit auch der Streit des Grafen mit seinem Holzgreven, dem Bastard Dietrich von Limburg zusammen, der im Jahre 1495 in Broich gefangen gehalten wurde 3 ). Diesen deutlichen Versuchen Johanns, den Herren zu spielen, suchte Adolf von Limburg-Styrum zunächst durch Klagen beim Kölner Kurfürsten zu begegnen. Als dessen Versuche, die beiden Limburger auszusöhnen, durch Johanns Hartnäckigkeit scheiterten, rief Adolf den Beistand desHerzogs Wilhelm von Jülich -Berg an, um ihm, als seinem „Untertan" vor dem Holzgedinge Lintorf, am Landgericht Kreuzberg oder anderswo im Amt Angermund gegen Broich Recht widerfahren zu lassen. Der Herzog erbot sich darauf zu Ausgleichsverhandlungen und forderte gleichzeitig Graf Johann zum Bericht auf 4 ). Dieser erklärte, auf Adolfs Wunsch sei die Angelegenheit vors Gericht gekommen; von dem Urteil des Gerichts habe Adolf ans Kammergericht appelliert, obwohl damals kurkölnische Vermittlungsverhandlungen im Gange waren. Trotzdem sei er auch jetzt noch bereit, die Vermittlung des Herzogs anzunehmen. Damit ging es nun freilich nicht allzuschnell, denn erst zwei Jahre später beraumte der Herzog den Parteien einen Tag in Ratingen an, auf dem die Räte sowohl wegen der Markenrechte als auch wegen der sogenannten Armjacken-Fischerei 5 ) zwischen ihnen vermitteln sollten. Was hier erreicht wurde, ist uns leider nicht mehr bekannt. !) Revers des Albert ter Soede 1501 Aug. 2 (Broich). Sein Fürsprecher war Graf Qumprecht von Neuenahr. 2 ) Beilage Nr. III. 3 ) Duisburger Bürger suchten ihn mit dem Grafen auszusöhnen und verpflichteten sich, ihn tot oder lebendig nach Broich auszuliefern, wenn der Ausgleich nicht gehalten würde (Broich 1495 Dez. 8). Ein Schreiben von 1499 zeigt, daß damals Dietrich wieder im Amte war. 4 ) 1500 Mai 12. Bensberg. 5 ) Den Namen vermag ich nicht zu erklären. Ich erinnere nur daran, daß die Armagnaken durch Volksetymologie als arme Jacken bezeichnet wurden. Vermutlich ist auch die obige Bezeichnung durch einen populären Erklärungsversuch entstanden. 39 Diese Vorgänge sind in mehr als einer Hinsicht bemerkenswert. Sie zeigen, daß damals Styrum in staatsrechtlicher Beziehung noch weit davon entfernt war, als „Reichsherrschaft" gelten zu wollen, da der Herr von Styrum sich selbst als bergischen Untertan bezeichnet. Auch ist es charakteristisch, daß der Herzog auf den Antrag Styrums, die Streitigkeiten z. B. in Lintorf verhandeln zu lassen, nicht eingeht, sondern nur auf eine Vermittlung durch die Räte. Ebenso verdient es Beachtung, daß die Appellation Adolfs nicht etwa an das Rittergericht zu Opladen, sondern direkt an das Kammergericht erfolgte. Schließlich zeigt sich hier auch, wie wenig Kurköln in der Lage war, gegen seinen Amtmann, den Herrn von Broich, mit Entschiedenheit vorzugehen. Die Streitigkeiten, die in jenen Jahren zwischen Broich und Styrum obwalteten, sind eng verknüpft mit Forderungen, die der Herr von Strünkede geltend machte. Feindseligkeiten zwischen den Herrschaften Broich und Strünkede beunruhigten das Kirchspiel Mülheim schon seit geraumer Zeit. Als im Jahre 1465 Berg mit Strünkede in Fehde lag, wurden die Leute im Kirchspiel Mülheim „jämmerlich geschädigt, gebrandschatzt und verderbt" durch die Anhänger des Herrn von Strünkede, obwohl die Schöffen und Kirchspielsleute von Mülheim beschworen, daß von ihnen die Herrschaft Strünkede nicht geschädigt worden sei, daß sie überhaupt mit der Fehde nichts zu schaffen hätten, da sie dem Kurfürsten von Köln zugehörten 1 ). Weitere Belästigungen durch Johann von Strünkede und dessen Helfer erfuhr das Kirchspiel Mülheim in den Jahren 1483, 1484 und 1491. Sie richteten sich gegen Broich, doch ist die Veranlassung des Zwistes für uns nicht deutlich erkennbar. Später, im Jahre 1506, folgte eine Fehde des Grafen Johann mit Reinhard von Strünkede, nachdem dieser schon 1501 dem Junker Adolf von Limburg-Styrum Fehde angesagt hatte. Reiner von Strünkede hatte gegen den Willen Wilhelms von Limburg- Styrum dessen jüngste Tochter Sophie, die Schwester Adolfs, zum Weibe genommen, die ihm wichtige Dokumente und Kleinode aus dem Styrumer Archiv überliefert hatte' 2 ). An den Besitz dieser Urkunden knüpfte er allerlei Forderungen an das Styrumer Erbe, auf die Adolf nicht eingehen konnte. Bei den mannigfachen gemeinsamen Rechten, die beide Limburger Linien im Kirchspiel besaßen, (Patronat, Fischerei u. a.) konnte es nicht ausbleiben, daß Strünkede dadurch auch mit Broich in Fehde geriet. In welcher Weise diese Besitzstreitigkeiten der Herren von Broich das Kirchspiel in Mitleidenschaft zogen, zeigt sich in diesen Fehden mit Strünkede aufs deutlichste. Das Geschick der Eingesessenen des Kirchspiels war eben schon in der Zeit Johanns von Limburg-Broich aufs engste mit dem der Broicher Herrschaft verknüpft. — Den wesentlichsten Fortschritt in der Ausbildung der Landesherrlichkeit der Herren von Broich führte der Übergang der Herrschaft von den Limburgern an die Grafen von Dhaun-Falkenstein-Oberstein herbei 8 ). Die Ehe des Grafen Johann von Limburg mit der Gräfin Elisabeth von Neuenahr war kinderlos geblieben- ! ) Urkunde des Pastors zu Mülheim Goswin von Cleve vom 15. April 1465. (Cleve-Mark III A 2 7 2 ). 2 ) Adolf von Limburg-Styrum an Herzog Wilhelm 1501 Mai 15. (Jülich-Berg. Herrschaften. Berg Nr. 21). Im Jahre 1510 wies Adolfs Witwe Elisabeth von Reichenstein darauf hin, daß R. v. Strünkede z. B. die Urk. von 1342 über das Patronat in Händen habe. 3 ) Es ist ein merkwürdiger Zufall, daß die alten Herren von Dhaun im 13. und 14. Jahrh. schon den Titel als „Herren von Broich" führten. Natürlich bezog sich dies nicht auf Broich an der Ruhr. 40 Nach dem im Jahr 1492 zwischen ihnen abgeschlossenen Ehevertrag 1 ), der dazu dienen sollte, die Ansprüche Neuenahrs auf Limburg und Broich zu beschwichtigen und damit die seit 1459 herrschenden Erbstreitigkeiten zum Abschluß zu bringen, hätte Neuenahr das Erbe Johanns von Limburg antreten müssen. Indessen wußte der letztere durch einen neuen Vertrag (vom Jahre 1505) jene Bestimmungen zu umgehen und dem Schwiegersohn seiner mit dem Grafen Sebastian von Sayn vermählten Schwester Maria, dem Grafen Wirich V. von Dhaun das Erbe zuzuwenden, der die Belehnung mit Limburg und Broich vom Herzog Wilhelm von Jülich-Berg am 9. April 1508 empfing. Eine Erneuerung des kölnischen Amtsbriefs unterblieb jetzt ebenso wie 1478 und 1481. So begann die Dhaunsche Herrschaft in Broich in demselben Jahre, in dem Graf Philipp von Dhaun, Wirichs Oheim, Kurfürst von Köln wurde 2 ). Wirich von Dhaun verdankte nicht nur diesen Beziehungen, sondern der persönlichen Tüchtigkeit eine hervorragende Stellung am Jülich-bergischen Hofe, die wiederum seinem Ansehen als Herr von Broich zugute kommen mußte. Er war ebenso sehr als Staatsmann wie als Feldherr ausgezeichnet. Wir gedenken hier zunächst seiner Tätigkeit als herzoglicher Gesandter auf den bedeutsamen Reichsversammlungen der Reformationszeit, auf denen er freilich infolge der farblosen politischen Haltung der Herzöge zu einem besonders bemerkenswerten Auftreten keinen Anlaß hatte, und als Statthalter des Herzogs in Ravensberg, sowie seiner Beteiligung am Türkenkriege und seiner Erfolge als Heerführer gegen das Reich der Wiedertäufer in Münster. Er gehörte zu den bevollmächtigten Räten des Herzogs für das bergische Territorium und nahm hier eine dominierende Stellung ein 3 ). Bei den Verhandlungen über den Anschluß von Jülich-Cleve an die Politik des Hauses Habsburg im Jahre 1519 hat Wirich eine hervorragende Rolle gespielt 4 ). Das Kirchspiel Mülheim huldigte Wirich als „Landherrn" und empfing von ihm die Versicherung, das alte Herkommen in dem vorhin geschilderten Umfang wahren zu wollen. Sein hier gegebenes Wort, die Kirchspielsleute unbesteuert zu lassen, suchte Wirich in vollem Maße einzulösen; denn gegen die im Jahre 1532 in Jülich-Berg ausgeschriebene Türkensteuer wehrte er sich insofern erfolgreich 5 ), als er das Kirchspiel gegen Entrichtung von 120Thlr. von der weiteren Verpflichtung zur Zahlung dieser Reichssteuer zu befreien wußte. Auch von sich aus hat er lange Zeit dem Kirchspiel keine Auflagen zugemutet und erst in seinem letzten Lebensjahre die erste Steuervorlage an die Kirchspielseingesessenen durch seinen Sohn und Nachfolger Philipp gebracht. Die von diesem mit den „Untertanen" im Jahre 1546 darüber gepflogenen Verhandlungen gewähren ein deutliches Bild von der ganzen Organisation des immer mehr sich abschließenden Gebiets. Sie bilden ein Gegenstück zu den landständischen Verhandlungen in den größeren Territorien, nur mit dem Unterschied, daß hier nicht besonders Privilegierte dem Landesherrn gegenübertreten, sondern die ohne Rücksicht auf Standesunterschiede gekorenen Deputierten der Honnschaften des Kirchspiels. Diese besonderen Umstände rechtfertigen ein näheres Eingehen auf diese Verhandlungen. J ) v. Steinen, Westfälische Geschichte IV S. 1344. — H. A. v. Kamp, Schloß u. Herrschaft Broich S. 48 f. 2 ) Eine Tante Wirichs, Amoena, war in jener Zeit (seit 1489) Äbtissin von Essen. 3 ) Vgl. v. Below, Landtagsakten I S. 197, 303 Anm. u. ö. 4 ) Karl V. verlieh ihm zum Dank hierfür durch Patent vom 12. Dezember 1519 eine Jahresrente von 140 Livres. 5 ) v. Below, Landständische Verfassung III 2 S. 252 f. 41 6 Zunächst wurden (am 2. Juli 1546) Schöffen und Kirchräte 1 ) durch den Broicher Burggrafen an das Schloß zitiert. Die Verhandlung mit ihnen führt dann in Gegenwart des Grafen Philipp der Richter Conrad Hettermann und zwar in der Broicher Schloßkapelle. In längerer Ansprache schildert er die Verdienste Wirichs um das Kirchspiel, sein Eintreten für die Befreiung von der Türkensteuer, seine Fürsorge für die Untertanen beim Anrücken des Kaisers gegen Jülich (1543) durch Erwerbung eines vom Kölner Kurfürsten ausgestellten Freibriefs. Obwohl der Graf das Kirchspiel 20 oder 30 Jahre lang in gutem Frieden bewahrt habe, sei ihm kein Heller von den Eingesessenen gezahlt worden. Auch zur Verheiratung seiner Tochter mit dem Grafen von Neuenahr habe er von ihnen nichts verlangt. Der Richter begründet damit eine Forderung von 1000 Goldgulden zur Entschädigung der im Interesse des Kirchspiels aufgewendeten Kosten. Nach einer Beratung außerhalb der Kapelle erklärten Schöffen und Kirchräte, daß sie ohne Zustimmung des Kirchspiels hierin nichts beschließen könnten, und beantragten eine Versammlung aller Kirchspielsleute. Bis dahin solle jeder in seiner Honnschaft den Nachbarn von der Forderung Kenntnis geben. Eine Vorversammlung der Nachbarn von Mülheim und Holthausen wurde durch die Honnen einberufen und in der Mülheimer Kirche abgehalten. Hier vertrat der Schöffe Adam Rumeswinkel den gräflichen Antrag. Als er von den 1000 Goldgulden sprach, erhob sich ein unwilliges Gemurmel, das den Redner zu der Bemerkung veranlaßte, der Graf sei einer freundlichen Antwort wert. Fünf oder sechs Wochen später fand dann eines Sonntags nach der Messe die Versammlung des ganzen Kirchspiels auf dem „Wert" statt. Hier wiederholte der Richter zunächst die Ansprache, die er in der Broicher Kapelle gehalten hatte, und forderte, als hierauf allgemeines Stillschweigen eintrat,- die Honnschaften auf, zu einer gesonderten Beratung einzelne Kommissare zu ernennen. Die Mülheimer erkoren hierzu sieben Personen, die von Holthausen und Menden je zwei, und ebenso die übrigen Honnschaften. Bei dieser Besprechung der Deputierten führte wieder Rumeswinkel das Wort. Auf den Einwurf, daß der Graf gelobt habe, das Kirchspiel nicht schätzen zu wollen, entgegnet er, das sei keine Schätzung, sondern eine „freundliche Bede", dem Grafen die für das Kirchspiel aufgewandten Kosten tragen zu helfen. Er erinnert sie daran, was ihnen die Türkensteuer gekostet haben würde, und ermahnt sie, sich nicht „allzumal als undankbare Büffel zu erweisen". Den Verdacht, daß Graf Wirich garnicht um diese Sache wisse, weist er energisch zurück mit der Aufforderung, nicht so „närrisch zu kallen", und erinnert sie daran, daß der Richter in Abwesenheit des Grafen Statthalter sei. Schließlich kam man überein, dem Junker 300 Goldgulden anzubieten. Darauf erklärte der Richter nach kurzer BeVatung mit Junker Philipp, dieser habe nicht gedacht, daß man seinem Vater so wenig anbieten würde, denn die Türkensteuer allein würde 350Thlr. erfordert haben, der kurkölnische Schutzbrief habe ungefähr 300 Gulden gekostet, und wenn die Untersassen zur Hochzeit der Gräfin Amoena eingeladen worden wären, so würde wohl auch der Ärmste eine Verehrung dazu gegeben haben. Sie sollten sich daher noch einmal bedenken, bis der Junker sie wieder bescheide, denn die angebotene Summe sei unannehmbar. Neue Verhandlungen fanden dann einige Wochen später wieder in Broich statt. Hier wies man auf die große Armut des gemeinen Mannes und auf Mißwachs hin, erklärte sich aber bereit, 500 Goldgulden in 3 oder 4 Terminen zu zahlen. Dieses Angebot nahm der Graf schließlich an, bat aber, die Armen nicht zu beschweren, sondern die Vermögenden heranzuziehen. *) Sie sind wohl identisch mit den Kirchenmeistern. 42 So war die schwierige Verhandlung noch zur beiderseitigen Zufriedenheit verlaufen, ohne zu einem ernsteren Konflikt zwischen Herrschaft und Kirchspiel geführt zu haben. Noch in demselben Jahre starb Graf Wirich und hinterließ seinem Sohne Philipp das Broichsche Erbe. Dieser erhielt im Jahre 1548 (28. August) von Jülich-Berg die Belehnung mit Broich, nachdem er ein Jahr vorher auf seine Präbende am Domstift Verzicht geleistet hatte. Als jüngerer Sohn war er dem geistlichen Stande bestimmt worden; der frühe Tod seines älteren Bruders veranlaßte ihn jedoch, in den weltlichen Stand zurückzutreten. Aus der Zeit seiner Regierung ist als ein bemerkenswertes Zeichen der Abgeschlossenheit des Kirchspiels zu erwähnen, daß sowohl die von dem Jülicher Herzog veranstaltete Kirchenvisitation (1550) wie die Erkundigung über das Gerichtswesen (1555) im bergischen Lande an den Grenzen des Kirchspiels Halt machte. Der Herzog verzichtete also darauf, in die inneren Verhältnisse der „Unterherrschaft" einzudringen und die Rechte eines Oberherrn geltend zu machen. Die staatsrechtliche Stellung der Unterherren in Jülich und Berg, ihre Beziehungen zum Herzogtum waren, zumal in der ersten Zeit, in der diese Bezeichnung überhaupt Geltung erlangt, keineswegs scharf umgrenzt und bestimmt formuliert. Aus einzelnen Vorgängen kann man schließen, daß sie im allgemeinen landesherrliche Rechte ausübten, Gerichtsherren waren, Schatz und Dienst von ihren Untertanen erhielten und, soweit sie zum Herzog im Lehnsverhältnis standen, militärische Pflichten hatten 1 ). Im wesentlichen weist auch die Unterherrschaft Broich diese Züge auf. Die Herren von Broich werden, wie wir sahen, im Kirchspiel als Landesherren betrachtet, empfangen als solche die Huldigung des Kirchspiels. Sie verlangen zwar keinen Schatz von den Eingesessenen, verhandeln aber mit ihnen wegen einer Bede. Der größte Teil der Höfe im Kirchspiel ist ihnen dienst pflichtig. Eine Verpflichtung, zur Landsteuer in Jülich-Berg mit beizutragen, besteht für sie nicht 2 ). Nur Reichssteuern und auch diese nur in beschränktem Maße haben sie von den Kirchspielsleuten erhoben. Dagegen würde die Berufung der Eingesessenen durch den Glockenklang, die sonst wohl auch als ein Merkmal der „Herrlichkeit" erscheint, hier ebenso gut als Pflicht und Recht des Amtmanns gedeutet werden können. Ebenso wäre es angängig, die von den Herren von Broich ausgeübte Gerichtsbarkeit als eine ihnen vom Herzog in Auftrag gegebene aufzufassen, sodaß sie also nur dieselbe Stellung eingenommen hätten, wie im 14. Jahrh. der Amtmann von Angermund. Denn wenn sie, wie erwähnt, das Mülheimer Gericht unser Gericht nennen, so ist doch die Erinnerung daran, daß es ein bergisches Untergericht war, im 16. Jahrhundert noch keineswegs geschwunden. Als solches wird es von dem vorhin erwähnten Richter Hettermann dem Herzog gegenüber noch im Jahre 1556 ausdrücklich bezeichnet 3 ), war aber im vorhergehenden Jahre, wie schon erwähnt, nicht mit visitiert worden 4 ). Aus alledem ist der Schluß zu ziehen, daß das Kirchspiel Mülheim, obwohl es seine alte Organisation beibehielt, in Bezug auf seine Verwaltung im wesentlichen die Merkmale zeigt, die wir bei den Unterherrschaften überhaupt bemerken. Und J ) Vgl. v. Below, Die landständ. Verfassung in Jülich und Berg III 2 S. 183 ff. 2 ) Von Wirich VI. wird dies aufs bestimmteste ausgesprochen. Vgl. v. Below, Landtagsakten II S. 503 f. Ebenda S. 303 über die Türkensteuer im Jahre 1577. 3 ) „Darmit nu dis gericht als derselbiger e. f. g. undergericht bei alten hergebrachten rechten gehandhabt werden könne . . ." (Styrum Akten Nr. 20). Vgl. hierzu auch v. Below I S. 724 Anm. 4 ) Harleß in d. Zschr. d. Berg. Gesch. Ver. 20 S. 175. 43 6* so erklärt es sich, daß im 17. Jahrhundert, z. B. gelegentlich des Vergleichs vom Jahre 1661, der Herr von Broich nicht mehr von den „Eingesessenen des Kirchspiels", sondern /von den „Untertanen der Herrlichkeit Broich" spricht. So hatte diese Herrlichkeit das Kirchspiel völlig in sich aufgesogen und ihren ursprünglich bescheidenen Umfang bis zu den Grenzen des Kirchspiels ausgedehnt. Kurzer Überblick über die äußeren Schicksale des Mülheimer Gebiets vom Ende des 16. bis ins 18. Jahrhundert. Es kann hier weder unsere Absicht noch unsere Aufgabe sein, die Einzelheiten in der Erbfolge der Broicher Dynasten oder die wechselvollen Schicksale ihres Herrschaftsgebiets in lückenloser Folge aufzuzeichnen. Hier gilt es vielmehr nur, einige bemerkenswerte Momente und Ereignisse herauszugreifen, die für Mülheim selbst von Bedeutung gewesen sind. Unter Philipp's Sohn Wirich VI. von Dhaun brach eine schwere Zeit für die Bewohner des Kirchspiels an. Der spanisch-niederländische Krieg und derTruchseßsche Krieg haben blutige Spuren wie am Niederrhein überhaupt, so auch in dem betriebsamen Ruhrtal hinterlassen. Protestantismus und Katholizismus waren die beiden treibenden Kräfte in diesen Kriegen und ebenso im Jülicher Erbfolgestreit. Sie spielen auch in der Herrschaft Broich eine bedeutsame Rolle. Graf Wirich gehörte der protestantischen Partei an, aber die Herren von Styrum blieben der katholischen Lehre treu. So spiegelt sich in diesem verhältnismäßig kleinen Gebiet das ganze Elend unserer deutschen Geschichte in jener Periode ab. Für die niederrheinischen Länder war es verhängnisvoll, daß gerade in jener Zeit an der entscheidenden Stelle der starke Arm fehlte, um die Untertanen vor den Folgen verheerender Durchzüge und Einquartierungen zu behüten. Man weiß, daß der dem Protestantismus zuneigende, aber von jeher unentschiedene und auf Vermittlung bedachte Herzog Wilhelm V. von Jülich-Cleve seit 1566 infolge eines Schlagflusses dem Willen seiner Räte preisgegeben war. Damit standen den verschiedenartigen sich bekämpfenden Richtungen Tür und Tor offen, sodaß nunmehr die Politik des Jülich'schen Hofs unsicher zwischen Katholizismus und Protestantismus, zwischen Spanien und den Niederlanden hin und her schwankte. Die proklamierte Neutralität war umso gefährlicher, als sie nicht mit strenger Konsequenz durchgeführt wurde. Je mehr die katholischen Räte am Hofe Wilhelms die Oberhand erhielten, umso sicherer fühlten sich die Spanier, wenn sie dies neutrale Gebiet betraten. Eine wüste Soldatesca hauste besonders seit Ausbruch des kölnischen Krieges Jahr für Jahr im bergischen Lande und zumal in den Ämtern Angermund und Landsberg, häufig genug auch im benachbarten Broichschen Gebiet. Und das Schlimmste war, daß auch die Truppen, die das Land mit großen Kosten zur Verteidigung der Neutralität angeworben hatte, sich als eine wahre Landplage erwiesen. Graf Wirich 1 ) nahm in dieser bewegten Zeit als Haupt der protestantischen Partei und als Führer der bergischen Stände eine bedeutende Stellung ein. Seine Briefe und Denkschriften zeigen ihn als den warmherzigen Anwalt nicht sowohl der Wünsche seiner Partei als auch der Bedürfnisse des ganzen Landes. Er hielt nicht !) Harleß in der Allgemeinen Deutschen Biogr. V. S. 113—115. Vgl. auch v. Below, Landtagsakten II an zahlreichen Stellen. 44 zurück mit der Kritik der Regierung, die nach seiner Meinung durch strenge Unparteilichkeit dem Lande viel Not hätte ersparen können. Mit den tatkräftigsten Verfechtern der protestantischen Lehre stand er in reger Verbindung. So war es erklärlich, daß die protestantische Herzogin Marie Eleonore von Preußen ihn als Vertreter ihrer speziellen auf die Erbschaft gerichteten Interessen zu gewinnen suchte, ebenso aber auch nicht zu verwundern, daß er den Mitgliedern der katholischen Partei als das „caput omnium malorum" galt und schon früh den Haß der Spanier auf sich lenkte. In seiner Herrschaft hatte Wirich schon früh, bereits im Jahre 1572, für Beschaffung von Kriegswehr in den einzelnen Honnschaften 1 ) gesorgt, und es ist anzunehmen, daß er in der schweren Zeit häufiger Durchzüge (seit 1580) das Seine getan hat, um die Untertanen möglichst zu verteidigen. Aber er vermochte es doch nicht zu hindern, daß seit 1584 wiederholt Verwüstungen seines Gebiets stattfanden, und daß im Januar 1587 die Mülheimer Kirche, in die man allerhand Habseligkeiten, Kassen usw. geflüchtet hatte, von umherstreifendem Kriegsvolk ausgeplündert wurde. Welche Mutlosigkeit damals bei diesen unaufhörlichen Drangsalen sich auch der Besten bemächtigte, zeigt ein Verschen, das im August 1586 Bertram v. Loe zu Palsterkamp dem Grafen zuschickte: „Wer im 86. Jahr nit wird verderben und im 87. Jahr nit sterben und im 88. Jahr nit erschlagen, der soll im 89. Jahr von gutem Glück wissen zu sagen." In jenen Tagen verlor Wirich seine Gemahlin durch den Tod, und bald zogen sich auch über ihn verderbenschwangere Wolken zusammen. Schon im Frühjahr 1587 riet ihm Graf Hermann von Manderscheid, sich und die Kinder in Sicherheit zu bringen, da Schenkern Ruhrort eingenommen habe und Uerdingen von den Spaniern besetzt sei. Indessen war Wirich nicht der Mann, der Gefahr aus dem Wege zu gehen. Eine neue Warnung für ihn war die spanische Bluttat, der sein Vetter Graf Johann Philipp von Oberstein (1591) zum Opfer fiel. Je verwirrter die Verhältnisse am Düsseldorfer Hofe wurden, als Herzogin Jakobe mit Marschall Schenkern um die Macht kämpfte, desto schwieriger gestaltete sich auch für Wirich die Lage. Immer deutlicher traten die feindlichen Gesinnungen der Spanier gegen ihn zu Tage, sodaß er deswegen im Januar 1595 bei dem spanischen Oberst de Verdugo Beschwerde führte. Bald sollten die Gesinnungen in Taten übergehen. Ein schwerer Schlag für Wirich war schon seine diplomatische Niederlage durch Schenkern, der mit ihm gegen die Herzogin konspiriert hatte, nun aber die Macht allein in der Hand behielt. Da geschah Schlimmeres. Auf Befehl Mendozas, der im Auftrag des Erzherzogs Albert mit spanischen und italienischen Truppen an den Niederrhein gerückt war, um von hier aus Moritz von Oranien anzugreifen, zog (Oktober 1598) eine Abteilung Spanier (3000 Mann) vor das Schloß Broich. Es ist kaum zu bezweifeln, daß Mendoza nichts andres beabsichtigt hatte, als das Haupt der protestantischen Partei unschädlich zu machen und gleichzeitig diesen wichtigen Platz am Ruhrübergang in die Hand zu bekommen. Graf Wirich war genötigt, sich zur Wehr zu setzen 2 ), und da die Befestigungen den spanischen Geschützen schlecht Stand hielten, schon am folgenden Tage zu kapitulieren. Obwohl der Besatzung freier Abzug zugestanden war, wurde sie doch vor den Augen des Grafen zusammengehauen und das Schloß geplündert; wenige Tage später fiel der Graf selbst durch Meuchelmord. J ) Styrum und Dümpten erhalten von ihm die Erlaubnis zur Verpachtung von Gemeindeland zur Bestreitung der Kosten der Kriegsrüstung. Gleichzeitig (1572 November 29) schließt der Graf einen Vertrag mit einem Essener Meister wegen Lieferung von 70 Büchsen. (Broich) 2 ) Vgl. über diese Vorgänge das von Crecelius in der Zschr. d. Berg. Gesch. Ver. 23 S. 179 ff. zum Abdruck gebrachte Protokoll. 45 Wenn schon vor diesem Ereignis das Mülheimsche Gebiet Schweres durchgemacht hatte, so brachen jetzt vollends fürchterliche Drangsale für die unglückliche Bevölkerung an. Im folgenden Jahre wurden die Spanier durch Landgraf Moritz von Hessen vertrieben, aber erst durch die Holländer wurde schließlich die Bluttat gerächt. Die Söhne des Erschlagenen, Johann Adolf und Wirich, waren damals noch minderjährig und hielten sich an der Pariser Universität auf. Sie wurden beide am 10. April 1601 provisorisch mit Broich belehnt. Die Verhältnisse waren noch nicht dazu angetan, die furchtbaren Leiden der spanischen Einlagerung vergessen zu lassen. Schon im Jahre 1605 kamen die Spanier unter Spinola wieder an den Rhein, und ein kleines Detachement unter Velasco setzte sich im Mülheimschen fest. Der Schutzbrief des spanischen Generalfeldmarschalls (vom 30. Okt. 1605) konnte wenig helfen, da die Niederländer unter Moritz von Oranien heranrückten und hier an der Ruhr die Spanier in einen Kampf verwickelten, der mit großen Verlusten für beide Teile und infolge des Nahens Spinolas mit dem Rückzug der Holländer endete. Zwei Jahre später setzte eine neue Schreckenstat der Spanier gegen das von ihnen so gehaßte Dhaunsche Haus die Gemüter in Erregung. Der junge Graf Wirich wurde bei Sterkrade 1 ) von spanischem Kriegsvolk nachts erschossen. Vorläufig mußten die Mülheimer unter dem Druck der spanischen Besatzung die Faust in der Tasche ballen. Aber bald kam die Zeit, da sie die Ermordung ihres alten und jungen Herren Die Höiie. gerächt sahen. 1609 rückte der holländische General de Marquette mit seinen Reitern an und trieb die Spanier, die den Mülheimer Kirchhof besetzt hielten, zu Paaren. 500 Mann wurden damals in der Kirche gefangen genommen. Noch heute erinnert man sich bei den Namen Notweg, Hölle, Schänzchen an die blutigen Kämpfe, die damals beim Kirchhofe stattfanden 2 ). Damit waren aber die spanischen Drangsale für Mülheim noch nicht vorbei, denn der jülich-clevische Erbfolgestreit brachte die alten Gegner, Spanier und Niederländer, wieder an den Rhein. Spinola hielt Wesel und Duisburg besetzt und wurde erst 1629 durch die Holländer vertrieben. Die Ereignisse des dreißigjährigen Krieges brachten noch wiederholt fremde Truppen, Spanier, Franzosen und Niederländer, Hessen und Schweden, Kaiserliche und Bayern ins Land, und wenige Jahre nach dem westfälischen Frieden, 1651, wurde Broich durch den Kampf des großen Kurfürsten gegen Wolfgang Wilhelm in Mitleidenschaft gezogen 3 ). Zahlreiche von den verschiedenen Heerführern ausgestellte Schutzbriefe für die Herrschaft i) Zschr. d. Berg. Gesch.-Ver. 11 S. 145. 2 ) v. Kamp S. 107. — Klanke u. Richter S. 140. 3 ) P. Eschbach, Der Krieg des Kurf. Friedrich Wilhelm etc. S. 11. 46 Broich, die das Archiv des Hauses Broich noch verwahrt, legen von dem bunten Völkergewirr, das in diesen Jahrzehnten den Niederrhein heimsuchte, Zeugnis ab. Inwieweit diese Schutzbriefe ihren Zweck, die Untertanen vor den Leiden des Kriegs zu beschirmen, erreicht haben, wissen wi r nicht. Inzwischen hatte Johann Adolfs (f 1623) Sohn Wilhelm Wirich zunächst unter Vormundschaft seiner Stiefmutter und seit der Belehnung vom 5. November 1636 1 ) persönlich die Regierung des Broicher Ländchens in die Hand genommen. Er suchte nach Kräften die Wunden zu heilen, die der Krieg hier geschlagen hatte. Schon 1644 konnte er auch der Erweiterung und Befestigung des Schloßes Broich seine Sorge zuwenden, sodaß dieser mächtige Bau i n wenigen Jahren wieder die Spuren der Verwüstung überwunden hatte 2 ). Die lange Regierungszeit des Grafen Wilhelm Wirich bezeichnet für das Mülheimsche Gebiet eine Periode der Ruhe und Erholung nach unsäglichen Drangsalen und Demütigungen. Nur über das Verhältnis zur Lehnsherrschaft gab es mancherlei Streitigkeiten, zumal wegen der Steuerpflicht der Unterherrschaft, die erst 1646 durch einen Vergleich des Grafen mit Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm beendet wurden. Wilhelm Wirich war zwar strenger Lutheraner und sorgte dafür, daß Mülheim ein lutherisches Gotteshaus erhielt; er zeigte dabei aber eine durchaus tolerante Gesinnung, wovon sein unter dem Ein.druck des Todes seiner Gemahlin Elisabeth von Waldeck im Jahr 1647 aufgesetztes Testament Zeugnis ablegt 3 ). Elisabeth hatte ihm vier Söhne und vier Töchter geschenkt; drei Söhne starben schon im Kindesalter, so blieb nur der älteste, Karl Alexander übrig. Dieser aber, ein hoffnungsvoller Jüngling von 16 Jahren, fiel durch die mörderische Kugel des Grafen Moritz von Styrum (8. Oktober 1659). Die furchtbare Tat, ein neuer Schicksalsschlag für das Dhaunsche Grafenhaus, entfremdete die schon durch manchen Besitzstreit entzweiten Nachbarn auf lange hinaus. Sie nötigte zugleich den Grafen zu langwierigen Verhandlungen wegen der Lehnsfähigkeit seiner Töchter mit dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm. Dieser zögerte lange mit der Zustimmung. Er hatte bereits eine Garnison auf Schloß Broich gelegt, um das Lehen nach Wilhelm Wirichs Tode sofort einzuziehen. Schließlich ließ er sich doch gegen Zahlung von 15000 Thlr. und Abtretung der Jagdrechte auf die wilden Pferde im Duisburger Walde (Huckinger, J ) Die Angabe bei Klanke u. Richter S. 35, daß hier der Graf auch mit Dorf und Gericht Mülheim belehnt worden sei, findet durch den Lehnbrief keine Bestätigung. 2 ) Clemen, Kunstdenkmäler d. Rheinprovinz 112 S. 34ff. 3 ) Klanke u. Richter S. 191 ff. — Die Fürsorge des Grafen für die strenge Sittenzucht seines Hofgesindes kommt in der Hofordnung vom 29. Juni 1648 zum Ausdruck. Hier findet sich z. B. eine Bestimmung, daß derjenige, der den andern schilt, den ganzen Tag in der „eisernen Jungfer" sitzen soll. Inwieweit dies hier erwähnte Instrument dem ehemals im Schloß Dhaun vorhandenen und dann für die Sammlung von Folterwerkzeugen auf der Burg Nürnberg erworbenen Exemplar der eisernen Jungfrau glich, vermag ich nicht anzugeben. Wilhelm Wirich Graf von Dhaun-Falkenstein, Herr zu Broich 1623-1682. 47 Lintorfer, Saarner und Speldorfer Gemark) mit dem Gestüt des Hauses Broich im Jahre 1678 bereit finden, die Belehnung der Töchter und ihrer Descendenten männlichen und weiblichen Geschlechts zuzusagen. Noch vorher (1676 Juni 20) hatten dieSchwesterneinenTeilungsvertrag geschlossen, durch den die älteste, An na Elisabeth, Witwe des Grafen Georg Wilhelm zu Leiningen-Heidesheim gegen die Reichsherrschaft Oberstein und 1000 Goldgulden auf ihren Anteil an Broich verzichtet hatte. Die jüngste Schwester, Christine Luise, war seit 1664 vermählt mit Em ich Christian Graf zu Leiningen-Guntersblum, der sich lebhaft um das Zustandekommen der Einwilligung Philipp Wilhelms bemüht hatte. Als nun Wilhelm Wirich im Jahre 1682 nach einer langen und für die Herrschaft bedeutungsvollen Regierung starb, nahm Anna Elisabeth für ihren Sohn Joh. Carl August von der Herrschaft Oberstein Besitz, bevollmächtigte zugleich aber ihren Schwager Graf Emich, für sie und ihre andern Schwestern die Belehnung mit Broich zu empfangen. Da ihr jedoch in Broich keine Rechte eingeräumt wurden, mit Rücksicht auf den Vertrag von 1676, verklagte sie ihre Schwestern beim Düsseldorfer Hofgericht, und als dieses sie 1684 abwies, auch beim Reichskammergericht, das 1768 ebenfalls gegen sie entschied. Indessen wußte Graf Carl August mit Umgehung dieses Prozesses am 14. September 1686 eine Entscheidung des Düsseldorfer Hofgerichts herbeizuführen, die ihm den sogenannten „adligen Vorteil" d. h. das Heimfallsrecht auf Broich und ein Drittel der zum Hause Broich gehörigen Güter zusprach. Durch dieses Urteil ging der Guntersblumschen Linie die Erbfolge verloren, wenn sie auch zwei Drittel des Güterbesitzes behielt. Vergebens bat Emichs Enkel nach dem Tode des Grafen Christian Carl Reinhard 1 ) (1766 November 17) den Pfalzgrafen Carl Theodor, er wolle ihm „endlich einmal zum Trost und Erquickung dasjenige Recht angedeihen lassen, welches Höchstdero Lehnsthron in unsern aufgeklärten Zeiten so preiswürdig macht". Der Pfalzgraf entschied sich vielmehr, den Landgrafen Georg Wilhelm von Hessen-Darmstadt zu belehnen, der seit 1748 mit der ältesten Tochter des Grafen Christian, Marie Luise Albertine (geb. 1729 März 16) vermählt war. An die Persönlichkeit dieser Frau knüpfen sich insonderheit durch die Verehrung für ihre Enkelin, die Königin Luise von Preußen, noch heute eine Fülle von Erinnerungen. Ihr war es beschieden, die Geschicke der Herrschaft Broich zu leiten, bis mit der Fremdherrschaft auch für das Mülheimsche Gebiet eine neue Zeit anbrach. l ) Carl August war schon 1698 gestorben. Für seinen Sohn Christian Carl Reinhard wurde 1701 dessen Mutter Johanna Magdalena, 1717 der Vormund Graf Johann Friedrich von Leiningen belehnt. 48 AAA AAA Zeiten der Fremdherrschaft in Mülheim an der Ruhr. n den letzten Jahren bergischer Selbständigkeit merkt man nicht gerade, daß große Dinge in der Welt vorgehen, in der Welt im Westen jenseits des Rheins. Das Jahr 1792, das Gründungsjahr der französischen Republik, ist für das Bergische Land durch ein ganz anderes Ereignis ausgezeichnet: durch das 50jährige Regierungsjubiläum seines Gebieters, des Kurfürsten Karl Theodor von Pfalz- Bayern. Dort drüben der Zusammenbruch der alten Ordnungen und der alten Dynastie in wenigen Wochen schrecklichen Todeskampfes, hier der befriedigte Rückblick auf scheinbar unerschütterliche Verhältnisse, eine lange ruhige Regierung. Das Bergische Fest wird unter allgemeiner und aufrichtiger Teilnahme gefeiert. Karl Theodor hatte das alte Recht des Landes, wie es seine tief ins Mittelalter zurückreichende ständische Verfassung ausprägte, geachtet. Darüber vergaß man wohl die schweren Mängel der verrufenen kurpfälzischen Bureaukratie, und so kam es, daß, als der Kurfürst fünf Jahre später vom Tode hinweggerafft wurde, ihm manch ernstgemeinter Dank ins Grab folgte. Sein Nachfolger Maximilian Joseph wurde in den üblichen Formen höfischer Devotion begrüßt. Kein Mensch dachte daran, daß die Tage seiner Herrschaft gezählt waren, und nur wenige verstanden es, aus dem Siegeszuge, den die Revolution inzwischen mit der Kraft einer beispiellosen Propaganda begonnen hatte, für das bergische Land die Folgerungen zu ziehen. Das linke Rheinufer war seit dem Herbst 1794 tatsächlich in französischen Händen. Der drei Jahre später abgeschlossene Definitivfriede von Campo-Formio hatte als traurigen Wechsel für die Zukunft mit Einwilligung des Hauses Habsburg die Abtretungfast des ganzen linken Rheinufers an die französische Republik in Aussicht gestellt. Aber das alles berührte das bergische Stilleben nur von ferne. Höchstens, daß im benachbarten Duisburg in kleineren Kreisen der demokratische Gedanke und die Begeisterung für die Franzosen einige Fortschritte machte. Der Pfälzisch-Bayrischen Dynastie für das ganze Herzogtum entspricht in der Unterherrschaft Broich und ihrer Hauptstadt Mülheim an der Ruhr die Regierung des Hessisch-Darmstädtischen Fürstenpaares seit 1766 1 ). Die letzte Fürstin aus dem Leiningenschen Hause 2 ), Marie Luise Albertine, Herrin von Broich, hatte den Landgrafen Georg Wilhelm von Hessen-Darmstadt geheiratet und an seiner Seite bis zu seinem J ) Klanke-Richter, Geschichte der Bergischen Unterherrschaft Broich, sowie der Stadt Mülheim a. d. R., 1891, S. 45 ff. 2) a. a. O. S. 44. 49 7 im Jahre 1782 erfolgten Tode die Unterherrschaft verwaltet. Sie bemühte sich seit dem bergischen Regierungswechsel im Jahre 1799 die Belehnung ihres Sohnes Georg Carl mit der Unterherrschaft (im Anschluß an den älteren Erbvergleich von 1661) 1 ) bei dem neuen Kurfürsten Maximilian Joseph zu bewirken' 2 ). Mit der ganzen Schwerfälligkeit des in nichtigen Formalitäten aufgehenden Zeitalters wurden die Verhandlungen über die Erneuerung der Lehnsabhängigkeit geführt. Aber Jahr nach Jahr vergeht, ohne daß das Ziel erreicht wird, und schließlich ist es überhaupt zwecklos geworden, das Ziel zu erstreben. Es ist zu spät, um die Lehnrührigkeit der Unterherrschaft Broich vom Herzogtum Berg von neuem mit allen Klauseln zu umschreiben, denn ein Mächtigerer ist über die beiden Verhandelnden gekommen, über den Kurfürsten und die Landgräfin und damit über diese ganze, _in__den letzten Zügen liegende patriarchalische Herrlichkeit. Der skrupellosen Willkür Napoleons ist zusammen mit dem Herzogtum Berg auch das Mülheimer Land zum Opfer gefallen. Am 15. März 1806, also noch lange vor dem Ausbruch des preußischen Krieges, macht Napoleon seinen Schwager Joachim Murat zum Herzoge von Berg. SechsTage später ist die vom Kurfürsten Maximilian Joseph für die Untertanen erlassene Eidesentbindung am Rathause zu Düsseldorf angeschlagen. Man kennt die satirischen Erinnerungen daran in Heinrich Heines Buche Le Grand: „Als wir eines Morgens zu Düsseldorf erwachten und guten Morgen, Vater, sagen wollten, da war der Vater abgereist, und in der ganzen Stadt war nichts, als stumpfe Beklemmung . . . Die Herren Ratsherren gingen so abgedankt und langsam umher . . ." Für das Herzogtum im ganzen zerfällt die Zeit der Fremdherrschaft in zwei persönlich und sachlich von einander verschiedene Perioden 8 ). Murat hat die herzogliche IJncTspäter die großherzogliche 4 ) Würde nur bis zum Jahre_1808 bekleidet. Seit diesem Jahre hat Napoleon, um das Land noch vollständiger in das System seiner deutsch-europäischen Politik einzuordnen, es noch enger mit Frankreich verbunden: einige Monate nennt er sich selbst Großherzog von Berg. Am 3. März 1809 verleiht er dann diesen Titel seinem unmündigen Neffen Ludwig, dem ältesten Sohne des Königs von Holland, behält sich selbst jedoch ausdrücklich die Verwaltung bis zur Großjährigkeit seines Neffen vor. Überhaupt ist diese Zession nur eine Formalität. Nicht die Beamten eines unmündigen Kindes sind für die letzten Jahre der Fremdherrschaft seit 1808 verantwortlich, sondern die Grafen Beugnot und Röderer, die Beauftragten des Kaisers, und somit im letzten Grunde der Kaiser selbst. Diese beiden Perioden sind auch sachlich von einander verschieden. Unter Murat dringt der französische Einfluß nur zaghaft und Schritt für Schritt im Lande vor. Napoleon selbst aber setzt auch bei Verwaltung dieses Landes je länger je mehr alle Rücksichten bei Seite, und es gibt dann nur noch einige wenige Unterschiede zwischen dem formell selbständigen Großherzogtum Berg und den vier mit Frankreich vereinigten Departements auf dem linken Rheinufer. Die Verschiedenheit der beiden Perioden der Fremdherrschaft kommt auch in der Unterherrschaft Broich zum Ausdruck. Durch die bereits erwähnten Rheinbundsakte waren die Herrschaften Broich und Styrum zum Großherzogtum Berg geschlagen worden. Aber unter Murat hat die hessisch-darmstädtische Mittelregierung noch i) Klanke-Richter S. 207 ff. 2 ) Schon 1791 ließ sie die Beamten der Herrschaft huldigen: ebd. S. 79 ff. 3 ) Ch. Schmidt, le grand-duche de Berg, Paris 1905. 4 ) Durch die Rheinbundsakte vom 17. Juli 1806 wurde das Herzogtum Berg zum Großherzogtum erhoben: Ch. Schmidt, S. 14. 50 ruhig weiter fortbestanden x ), wie Murat denn auch die alten Stände noch einmal zu einer komödienartigen Tagung zusammenberufen hat. Erst Napoleon beseitigt am 11. Januar 1809 2 ) das altererbte Lehnsverhältnis zwischen dem Bergischen und dem Mülheimer Lande. Die Landgräfin erhält von ihm zwar eine Entschädigung; aber diese steht doch in keinem Verhältnis zu dem wirklich erlittenen Verluste; denn nur die Patrimonialeinkünfte und die Domänen werden ihr gelassen, dagegen verliert sie an übrigen Gefällen nahezu 9000 Reichstaler und hat 1813 auch auf den ihr zustehenden Bergwerkszehnten verzichten müssen. _Noch tiefer werden die Verhältnisse der Landschaft dadurch berührt, daß mit der Beseitigung der alten Dynastie auch die alte patriarchalische Verwaltungsordnung dahinsinkt. Am 13. Februar 1808 erfolgt die Einführung der französischen Behördenorganisation, vervollständigt durch die Einrichtung der französischen Departementseinteilung am 14. November desselben Jahres, — die Stadt Mülheim~äls Munizipalität schon unter Murat am 28. Januar organisiert, gehörte zum Rheindepartement und in diesem zum Arrondissement Essen und Kanton Duisburg — und vor allem ergänzt durch dieAngleichung des materiellen Rechtes (1810) und des Gerichtsverfahrens (1812) an die französischen Zustände. Dieser plötzliche Wechsel, wie ihn die allgemeine politische Lage so unvermutet hervorgebracht hat, erregt aus zwei Gründen mancherlei Bedauern. Die Regierung der Landgräfin konnte, soweit das in den engen Verhältnissen möglich war, nach einstimmigem Urteile der Zeitgenossen und der nachlebenden Generation persönlich und sachlich mancherlei Anerkennung beanspruchen. Und so verdienstvoll es auf der andern Seite war, daß die Franzosen die hohen Schranken um das kleine Land herum überall niederrissen und es nun teilnehmen ließen an dem politischen Leben eines immerhin beachtenswerten Mittelstaates, daß sie ferner an die Stelle eines gutmütigen Schlendrians ihre scharfe und keinen Widerspruch duldende Verwaltungspraxis setzten, daß sie vor allem auch' in diesem entlegenen Tale des bergischen Landes die großen, von Napoleon aus dem Revolutionsfeuer geretteten Gleichheitsgedanken, nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichheit vor der Abgabe, die Beseitigung der politischen und sozialen 0 ) Folgen der Konfessionsverschiedenheit durchsetzten: so haben sie doch durch eine von verderblichen Grundsätzen geleitete Handelspolitik den Wert ihrer Wohltaten gewaltig herabgemindert. So ist es kein Wunder, daß sich im Mülheimer Lande manch sehnsüchtiger Blick zu der verjagten Landgräfin zurückwendet. Wie man von der altbergisch- pfälzischen Herrschaft sagen kann, daß sie manch gute Erinnerung bei der Bevölkerung zurückläßt, so gilt ähnliches von der kleinen durchaus nicht verdienstlosen Marie Luise A i be rtine Broicher Dynastie. Ihre letzte Vertreterin, die Landgräfin Landgräfin von Hessen (1729— isis). Marie Luise Aibertine (1729—1818), gehört immerhin zu den eindrucksvolleren Frauengestalten aus dem Kleinfürstenleben der deutschen Rococozeit 4 ). Auf einem wohlgelungenen Portrait sieht sie klugen und klaren Auges in die Welt. Man denkt an den !) Klanke-Richter S.-48. 2 ) Vergl. das gedruckte Schreiben des Rheinpräfekten vom 14. August 1810, in den Präfektur- akten (künftig als P zitiert) S. 289 f. 3 ) Vgl. Ch. Schmidt S. 219. 4 ) Klanke-Richter, S. 149 ff. 51 7* Satz Richard Muthers, den er einmal auf die von Greff dargestellten Persönlichkeiten anwendet: „Sie haben alle die Kritik der reinen Vernunft gelesen." Es charakterisiert die Fürstin aber, daß sie bei ihrer Anwesenheit auf dem Broicher Schlosse ihren kirchlichen Bedürfnissen abwechselnd in der reformierten und in der lutherischen Kirche nachkommt 1 ). Daraus spricht eine selbständige Geistesrichtung. Auch die Verordnungen, die sie über verschiedene Materien der inneren Verwaltung, besonders über Gerichtssporteln und über allerlei wirtschaftliche Fragen erlassen hat, sind bemerkenswerte Denkmäler einer selbständigen und pflichtbewußten. Betätigung des aufgeklärten Absolutismus 2 ). Und doch liegt in allen diesen Beziehungen nicht eigentlich der Grund für ihr gutes Gedächtnis in Mülheim und Umgegend. Auf das breitere Volk pflegen persönliche Verhältnisse oft stärker zu wirken als sachliche Verdienste. Da ist denn die Gestalt der Landgräfin für die Unterherrschaft unauflöslich verbunden mit der Gestalt ihrer Enkelin, der späteren preußischen Königin Luise, die in den Jahren 1787 und 1791 Monate friedvollen und von der edlen Humanität jener Zeit durchzogenen Daseins auf dem Broicher Schlosse verlebt hat 3 ); noch im Jahre 1817, als die französische Herrschaft längst in das Meer der Vergangenheit gesunken war, wurde für sie eine Gedächtnisfeier veranstaltet 4 ), und noch eine Landesadresse aus dem Jahre 1881 hat des Sympathieverhältnisses zwischen der verblichenen Königin und dem Mülheimer Lande mit warmen Worten gedacht 5 ). Wir dürfen annehmen, daß in den ersten Jahren der französischen Herrschaft das tragische Geschick des preußischen Staates und seiner Herrscherin das tiefste Mitgefühl erregte. Auch unter der Fremdherrschaft stehen die zurückbleibenden Untertanen mit der meist in Neustrelitz bei ihrem Schwiegersohn lebenden Landgräfin in Beziehungen. Man sieht das aus an sich belanglosen Verhandlungen über die Verpachtung des herrschaftlichen Stuhls in der reformierten Kirche zu Mülheim, die in den Jahren 1808 und 1812 geführt worden sind 6 ). Am 12. November 1808 schrieb ihr Hofrat Arnoldi an die Landgräfin in dieser Angelegenheit. Es ist von hohem Interesse, zu sehen, wie er sie um Hülfe bittet gegen die Maßregeln der von der neuen Regierung eingesetzten Munizipalität. Die städtische Behörde ist nämlich der Meinung, daß die Landgräfin mit ihrem Weggang auf ihren Kirchenstuhl verzichtet habe, und sie weist außerdem darauf hin, daß nach dem schon erwähnten Organisationsdekrete für sie, die Munizipalität, „ein eminenter Kirchensitz" bestimmt sei. Infolgedessen hat sie dem reformierten Prediger Engels untersagt, die Verpachtung des betreffenden Stuhls zu Gunsten des Kirchenfonds vorzunehmen. Die Landgräfin antwortet am 26. November natürlich im Gegensatz zur Munizipalität und gestattet die Verpachtung unter bestimmten Bedingungen, die gewiß maßvoll erscheinen, aber doch an ihrem Eigentumsrecht keinen Zweifel aufkommen lassen wollen. Der auf Grund dieses Entscheides getätigte Pachtvertrag datiert vom 20. Dezember desselben Jahres. Es heißt darin: „Falls höchstdieselbe (die Landgräfin) die hiesigen Einwohner mit Ihrer hohen Gegenwart beehren wird und dem Gottesdienst . . . beiwohnen will, so sollen Anpfächtern für solchen Sonntag den ganzen Stuhl, welcher zur Ehre Ihrer Hochfürstlichen Durchlaucht erbauet ist, unbesezt laßen und diese Entbehrung verhältnismäßig an der Pfacht abziehen." ] ) Klanke-Richter. S. 162, 319. 3 ) a. a. O. S. 220 ff. (1778 ff.). :1 ) a. a. O. S. 161 ff. ') a. a. O. S. 168. 5 ) a. a. O. S. 169. 8 ) Akten im Besitze des Mülheimer Qeschichtsvereins No. 12. (Künftig als M. zitiert). 52 Man merkt aus diesem Vertrage kaum, daß die Franzosen schon 2 Jahre im Lande herrschen. Weitere Verhandlungen aus dem Jahr 1812 hängen mit der inzwischen erfolgten Beseitigung der alten Gerichtsverfassung zusammen. Die Kirchenbänke der abgesetzten Schöffen sollen nämlich neu verpachtet werden, und wieder ist es der Gegensatz zwischen den neuen französischen Behörden und den zurückgebliebenen Broicher Beamten, welcher neue Verhandlungen mit Neustrelitz veranlaßt. Sie beginnen mit einem Immediatberichte Arnoldis vom 7. März 1 ), welcher eine Neuverpachtung der betreffenden Sitze beantragt. Sie geschehe nur im Interesse der Kirche, deren „großmüthige Beförderin" die Landgräfin immer gewesen sei. Wie wenig diese alten Broicher Beamten die französische Organisation für etwas Definitives halten, sieht man aus der Ansicht des Hofrats, daß die „vorige Justiz-Verfassung" doch einmal wiederhergestellt werden könnte. Die Antwort der Landgräfin vom 24. billigt den Abschluß dieses neuen Pachtvertrages unter ähnlichen Bedingungen 2 ). Zugleich ersieht man aus diesem Schreiben, daß die finanziellen Auseinandersetzungen noch schweben. Wir besitzen noch ein Dankschreiben des Predigers Karl Johann Engels an den Hofrat Arnoldi vom 25. April 1812, welches die Anhänglichkeit an die „erhabene und wahrhaft edle Fürstin von Hessen" zum Ausdruck bringt und zugleich durchaus wieder mit der Eventualität einer Wiederherstellung der alten Zustände rechnet. Im Namen des reformierten Konsistoriums schließt Engels mit den Worten: „Diese neue Wohlthat ist ein neuer und schöner Beitrag, um das Andenken unsrer erhabenen Fürstin, das ohnehin in den Herzen redlicher Broicher unauslöschlich ist, zu verewigen." Man würde das Bild verzeichnen, wollte man annehmen, daß die Mülheimer ihr altes Leben sofort vergessen und abgelegt hätten wie ein altes Kleid. Das ist um so weniger geschehen, als die Franzosen in mancher Beziehung zur Konservierung des Alten beigetragen haben. Auf anderen Gebieten aber hat das neue Regiment keineswegs nur Segen verbreitet und Befriedigung erweckt. Gerade in materieller Hinsicht mochte einem flüchtigen Beobachter die frühere Lage in günstigerem Lichte erscheinen, als die durch manchen tiefen Schatten verdunkelte Gegenwart. Wenn die Franzosen ihre Verwaltungs- und Gerichtsorganisation erst in der zweiten Periode im Lande eingeführt haben, so kennen sie bezüglich der Steuern weniger Zurückhaltung 3 ). Die Mülheimer lernen bald die Grund-, Personal-, Mobiliar-, Patent-, Enregistrementsteuer und auch die StempeTtaxe kennen. Wie mechanisch die Franzosen vielfach das System ihrer Grund- und Personalsteuer durchgeführt haben, sieht man an dem kleinen, aber bezeichnenden Zuge, daß sie die unter der alten Herrschaft als exempt behandelten Wohnungen der Dorfschullehrer in der Mairie, ohne sich durch entgegenstehende soziale und pädagogische Bedenken stören zu lassen, sofort der allgemeinen Veranlagung unterwerfen 4 ). Besonders schwer lasten die wiederholten starken Truppendurchmärsche und die mannigfachen seit 1806 von den Franzosen erhobenen Kriegs-Kontributionen auf dem Lande. Der kleine Mann ist schließlich völlig außerstande, den hohen und im Laufe der Jahre immer mehr gesteigerten Anforderungen der Regierung, die ') Hierin der Satz: „Um . . . einer befürchteten nachtheiligen Einmischung Von Seiten der grosherzoglichen Verwaltungsbehörde zuvorzukommen . . ." Ein offenbar ähnliches Schreiben des Predigers Engels fehlt bei den Akten. 2 ) Von Pageis vorgeschlagen. 3 ) Klanke-Richter S. 49. 4 ) D. Cultus No. 733. 53 immer weniger das Interesse des Großherzogtums, als das Interesse der europäischen Politik Napoleons verfolgt, vollständig nachzukommen. So erklärt es sich, daß in Saarn der Kaufmann Mühlenbeck und der Schöffe Kaldenhofen an Ärmere bedeutendere Vorschüsse leisten müssen 1 ). Einen Einblick in die wirtschaftliche Bedrängnis gerade der niederen Schichten gewährt eine Klageschrift des Kohlenhändlers Gerhard Schmitz gegen vierzehn Ackersleute von Eppinghofen auf Zahlung von 1164,13 fr., die der Kaufmann ihnen „zur Tilgung der Bergischen Kriegsschuld" vorgestreckt hat (1806 Dez. 12.) 2 ). Man muß berücksichtigen, daß die militärischen Forderungen an eine Bevölkerung gerichtet werden, die von ihrer alten Herrschaft keinerlei militärische Erziehung gewöhnt ist"). Zwar hat die Landgräfin 1788 sogar für die französische Krone Werbungen veranstaltet 4 ). Wir wissen aber nicht, welchen Erfolg sie damit gehabt hat. Die großherzoglich-bergische Konskription begegnet später den größten Schwierigkeiten. Bisweilen muß die Hälfte aller Ausgehobenen als unbrauchbar zurückgeschickt werden. Und seitdem Napoleon am rechten Ufer herrscht, ist der militärische Druck immer weiter gesteigert worden. Er hat ihn nach und nach verdreifacht. Es gibt keine Spuren, die darauf hindeuten, daß er der Unterherrschaft eine Ausnahmestellung bewilligt. Auch das Mülheimer Land wird seinen Anteil zur Großen Armee gestellt haben. Aber auch unter den Deserteuren und Refractairs, deren Signalements die Präfekturakten des Rheindepartements durchziehen, befinden sich eine ganze Reihe Mülheimer 5 ). Es erscheinen folgende Namen: 1811 Aug. 23: Johann Sanders (P. 282). D. Gerhard Breyes. D. Johann Bergstein (P. 283). D. Gerhard Husselmann. D. Dec. 5: Johann Meklenbeck (P. 370). D. Wilhelm Nier. D. 1812 Jan. 16: Johann Stachelhaus 6 ) (P. 22). R. Heinrich Kempgen (P. 23). R. Johann Diedrich Fittinghoff. R. Johann Hermann Mathes. R. Johann Heinrich auf der Heidt. R. 1813 Mai 6: Wilhelm Sand (P. 88). D. Johann Wilhelm Schlieper. D. Gerhard Lohe (P. 96). D. Georg Heinrich Borgsmüller. D. Wilhelm am Büschen (P. 97). D. !) Klanke-Richter S. 49. 78. 2 ) M 8. s ) Die Lage des Militärstaates im alten Herzogtum kurz vor Einbruch der Franzosen darf nach Redlichs Untersuchungen im Düsseldorfer Jahrbuch 10, 1895, als kläglich bezeichnet werden. 4 ) Klanke-Richter, S. 47. •"') Nur die Stadt selbst ist im folgenden berücksichtigt. D bezeichnet Deserteur, R Refractair. '') Der Refractair Stachelhaus erscheint später als Deserteur. Am 26. April 1813 erläßt der Präfekt über ihn folgende Mitteilung (P. 69): „Der zur öffentlichen Arbeit verurteilte H. St. . . . hat Gelegenheit gefunden . . . von dem Depot der öffentlichen Arbeiten zu entweichen." Die Behörden werden aufgefordert, die Wiederverhaftung zu bewirken. 54 Johann Heinrich Bockeier. D. Michael Becker. D. Wilhelm Bögel. D. Mai 10: Johann Heinrich Eichholz (P. 109). D. Johann Theodor Kleinenbrahm (P, 111). D. Wilhelm Siepmann. D. Johann Heinrich Vorstmann (P. 112). D. Juli 20: Heinrich Bovermann (P. 164). D. Aug. 16: Johann Theodor Kukis (P. 192). D. Sept. 6: Wilhelm Lohbeck (P. 212). D. Es ist gewiß kein Zufall, daß im Frühling 1813 besonders viele Namen erwähnt werden! Daneben ist manch Zug heldenmütiger Tapferkeit auch von den unter Napoleon kämpfenden bergischen Truppen überliefert. Der Glanz des Schlachtenkaisers hat überall hineingeleuchtet. Mochten daheim weinende Eltern zurückbleiben: vor dem Feinde sah man nur ihn, den Gott des Heeres, der keine andern neben sich duldet 1 ). So oft Napoleon 2 ) als Friedefürst gepriesen wird: der Krieg ist doch der eigentliche Inhalt seines Lebens. Hätte die Fremdherrschaft auf allen anderen Gebieten nur Wohltaten verbreitet, so würde dieser eine Schatten, daß sie vielfach einer Lagerherrschaft ähnelte, nicht gebannt werden können. Die aus jener nun längst entschwundenen Zeit noch heute vorhandenen Aktenmassen reden eine deutliche Sprache. Rein äußerlich kann sich keiner ihrer Teile mit dem vergleichen, der die militärischen Angelegenheiten behandelt. Auf dem linken Rheinufer nahm man die Bulletins der Großen Armee sogar in die offiziellen Amtsblätter, die sog. Präfektur- akten auf. Wir fragen vergeblich, was sie dort zu suchen haben. Nun ist aber auch in außermilitärischer Beziehung die Periode der Fremdherrschaft für Berg und Broich keineswegs nur eine Periode des Aufschwungs nach langem Stillstand und des herrlichen Erwachens nach tiefem Schlafe. Es besteht ein einschneidender Unterschied zwischen dem Rheinlande des linken Ufers, das direkt mit dem Empire vereinigt ist, und dem nur lose der französischen Machtsphäre angegliederten Bergischen Großherzogtume. Die verdienstvollen Untersuchungen Charles Schmidts haben erst neuerdings nachgewiesen, daß auf wirtschafts- und speziell handelspolitischem Gebiete gerade die unklare Zwitterstellung dem Bergisch ^.n Lande schweren Schaden gebracht hat. Während die französische Gesetzgebung auf dem linken Ufer die wirtschaftliche Blüte des Landes mit allen Mitteln befördert und ihr vor allem durch Erschließung des unabsehbaren innerfranzösischen Absatzgebietes die glänzendste Zukunft eröffnet, hat sie das Großherzogtum auf dem rechten Ufer von allen Seiten mit hohen Zollschranken umgeben und im Interesse der fröhlich aufblühenden französischen IlTdustrie - 3te~~unliebsame bergische Konkurrentin ruiniert und die reiche Frucht der gedeihlichen Arbeit der letzten Jahrzehnte nahezu vernichtet. Zu den merkwürdigsten Bestandteilen des Großherzoglich-Bergischen Verwaltungsarchivs gehören noch heute die gehaltvollen Denkschriften vor allem der Wuppertaler Fabrikanten, in denen sie durch ein überwältigend großes und höchst besorgniserregendes Tatsachenmaterial das Verderbliche der auch von äußerpolitischen ') Verordnung über die Feier der russischen Siege vom 3. Okt. 1812 (P. 365). '-) Einführung der Feier des Napoleonfestes im Großherzogtum am 8. Aug. 1810 (P. 283). Vergl. 1811 Aug. 15 (P. 265). 55 Grundsätzen geleiteten französischen Handelspolitik darlegen und dann wohl gelegentlich bei dem in beweglichen Worten vorgetragenen Wunsche endigen, ein Radikalmittel gegen die Zollnot anzuwenden, nämlich die Reunion mit Frankreich. Es ist bisher nicht gelungen, ein derartiges Dokument aus Mülheimer Fabrikantenkreisen, von denen sofort näher die Rede sein wird, aufzufinden. Einen gewissen Ersatz kann da aber eine Denkschrift bieten, die unter dem 11. Nov. 1809 d. h. in einem Momente, wo die französische Zollpolitik erst eben anfängt, ihre verhängnisvollen Wirkungen zu äußern 1 ), von acht Handels- und Industrienotabein der Nachbarstadt Werden a. d. Ruhr bei ihrem Maire eingereicht worden ist 2 ). Sie beginnen mit einem sehnsüchtigen Blick auf die altbergische Handelsfreiheit. Besondere Beachtung verdient ihre Mitteilung, daß gerade die letzten 25 Jahre dem kleinen Abteistädtchen einen nennenswerten materiellen Aufschwung gebracht haben. Seelenzahl und Wert der Grundstücke hätten sich in dieser Zeit gleich sehr gehoben. Aus den 8 Webstühlen sind 40 geworden. Aber was nützt, diese ängstliche Frage wird erhoben, dieser Fortschritt, wenn die neuen Herren alles tun, um diese Industrie durch Entziehung der Absatzgebiete in sich zu erdrücken ? Man beginnt mit der Rheinsperre. Der Handel hat sich nun nach Holland gezogen. Aber die dauernde Freiheit auch dieser Grenze ist ein schöner Traum gewesen. Mit der holländischen ist auch die Eibgrenze geschlossen worden. Eine Ausfuhr der Fabrikate in größerem Umfange ist dadurch unmöglich geworden, die Produktion selbst aber durch hohe Belastung der Rohstoffeinfuhr schwer behindert. Die Folge ist der Rückgang der gesamten Exportindustrie. Nur diejenigen Fabrikationszweige, die mit auswärtigem Absätze nicht zu rechnen haben, fristen ein bescheidenes Dasein. Damit wird aller höhere Schwung aus der Arbeit verbannt. Wir dürfen diese Gedanken unbedenklich von Werden auf Mülheim übertragen. Vermutlich hat der Grenzschluß gerade wegen der größeren Annäherung an den Rhein hier noch verderblicher gewirkt, als weiter oberhalb im Ruhrtale. Wenn wir nun aber auch keine direkte denkschriftartige Quelle aus Mülheim auftreiben können, so besitzen wir doch aus den Jahren 1809, 1810 und 1812 ä ) tabellarische Aufnahmen der städtischen Industrie, die die Vermutung zur Gewißheit erheben, daß sie an dem allgemeinen Verfalle der bergischen ihren vollen Anteil genommen hat. Die letzte Rubrik der Übersicht von 1809 heißt nämlich: „Vorteile, welche derHandel mit dem Auslande genießet oder Hindernisse, welche demselben im Wege stehen". Die näheren Angaben lauten nun bei allen einzelnen Arten, bei der Papier-, Eisen-, Textil-, Seifen-, Tabakindustrie übereinstimmend dahin, daß dem Handel mit dem Auslande, d. h. dem Absätze der Mülheimer Fabrikate außerhalb des großherzoglich- bergischen Marktes nur Hindernisse in den Weg gelegt werden und daß er nirgends Vorteile genießt. Das muß um so nachteiliger gewirkt haben, als aus einer andern Rubrik zahlreiche und sehr umfassende Absatzmöglichkeiten ersichtlich sind. Für die Papierfabriken werden alle Gegenden Deutschlands genannt. Mülheimer Eisen- und Stahlwaren könnten, wenn man die Grenzen öffnete, nach Frankreich und Holland aufgeführt werden. Dasselbe gilt von der zu hoher Blüte gelangten Textilindustrie. Und selbst die kleineren Branchen könnten wenigstens in die nächsten - 1 ) Anstellung Evermanns als Generalinspektor der Manufakturen am 1. Jan. 1810, P. 12. 2 ) D. H. Q. 18. (D. bezeichnet hier wie im folgenden das in Düsseldorf befindliche Verwaltungsarchiv des Großherzogtums Berg. H. G. = Handel und Gewerbe). :i ) D. H. G. 18, die Tabelle von 1809 ergänzt durch einen Mairiebericht vom 19. Juni ebd. Statistik Nr. 21. Beilage VII. 56 Grenzgebiete hinübergreifen. Durch die künstliche Einschränkung oder gänzliche Verhinderung des auswärtigen Absatzes wird mit dem wirtschaftlichen natürlich zugleich ein sozialer Notstand erzeugt; denn in der damaligen Mülheimer Industrie sind immerhin an die 360 Arbeiter beschäftigt gewesen. Auch dadurch wird die Lage noch weiter verschärft, daß nicht einmal mehr der innere Markt von der einheimischen Fabrik konkurrenzlos beherrscht werden kann. Vielmehr strömen auswärtige Halb- oder Qanzfabrikate ungehindert ein. Besonders über den amerikanischen Wettbewerb wird Klage geführt 1 ). Zum zweiten Male erhalten wir näheren Aufschluß über die Mülheimer Industrie durch einen Bericht des Unterpräfekten an den Präfekten vomJJ^Aug, 1810 -). Dieser Bericht gibt sich als „Nachtrag zur Fabriquen-Tabelle vom Arrondissement Essen". In der Tat lehren diese Angaben die Unvollständigkeit der Nachrichten aus dem Jahre 1809. Am mangelhaftesten und oberflächlichsten erfolgt die Orientierung durch eine parallele Quelle vom 11. Januar 1812 !i ). Ein neuer Feind der Mülheimer Industrie hat sich inzwischen eingestellt: Es ist die von Napoleon für 1812 verfügte Monopolisierung des Tabaks 4 ). Die Einführung der Tabaksregie hat auf die Stimmung der beteiligten Kreise so ungünstig gewirkt, „daß die Gemüther der Kaufleute durch die stattgehabte Versiegelungen 5 ) und Inventarisationen der Thabacksvorräte zu Ertheilung der . . . verlangten Aufklärung nicht sehr aufgelegt sind". Wir hören, daß auch hier ein blühender Fabrikationszweig schwer geschädigt wird; denn der jährliche Umschlag wird auf nahezu 200000 Fr. angegeben, und die Übersicht über die verarbeiteten Tabake erlaubt wegen ihrer großen Mannigfaltigkeit einen Rückschluß auf den erheblichen Umfang der Produktion. Die Seifensiedereien ferner sind in ihrer Arbeitsleistung auf ein Drittel zurückgegangen. Der Grund ist der bekannte: die Versperrung der auswärtigen Absatzgebiete. Umgekehrt leiden die Stärkefabriken unter der starken Verteuerung der Weizeneinfuhr. Die Ansätze endlich zur Fayenceproduktion dürfen genau wie zwei Jahre vorher als ganz unbedeutend bezeichnet werden. So summarisch und unvollständig diese Nachrichten auch sein mögen: man sieht jedenfalls, daß Mülheim von dem allgemeinen großherzoglich-bergischen Unglück nicht verschont geblieben ist. Dafür ist es nur ein schwacher Trost, daß die Franzosen an der von der Natur begünstigten Verkehrslage der Stadt wenigstens nichts ändern können. In dem schon erwähnten topographisch-statistischen Berichte vom 19. Juni 1809 wird sehr nachdrücklich auf die wirtschaftliche Bedeutung der Ruhr sowohl wie der in den 70 er Jahren des 18. Jahrhunderts angelegten, von Düsseldorf und Ratingen nach Münster, Wesel und weiter nach Holland führenden Heer- und Handelsstraße hingewiesen. J ) Aus einer allgemeinen bergischen Industrietabelle, aufgestellt von Q. Siebel, Elberfeld, am 12. April 1809 (D. H. Q. 24), erfahren wir, daß auch Seide in Mülheim fabriziert wird. Vor allem handelt es sich um Taschentücher und Shawls. — Ferner wird Mülheim hier wegen des gesponnenen Baumwollengarns (Coton file, filatwes mechaniques) erwähnt: L'art de la filatwe ne commence . . . qu' ä se developper . . . Dagegen wird die hohe Blüte der Seidenindustrie (Sieg über die indische Konkurrenz) besonders erwähnt. Vergl. den Bericht vom 24. Nov. 1810 (D. H. G. 22) über die Mülheimer Seidenindustrie. 2 ) Beilage VII. 3 ) Beilage VIII. 4 ) Ch. Schmidt S. 298. 5 ) Weitere Verordnung darüber vom 12. April 1812 (P. 1494.) 57 8 In der Industriepolitik haben die Franzosen jedenfalls, soweit das Großherzogtum in Frage kommt, den Namen Befreier, den sie so gerne selbst im Munde führen und sich von ihren kritiklosen Anhängern beilegen lassen, für immer verscherzt. Aber man darf darüber nicht vergessen, daß sie auf dem Gebiete des Handwerks das große Befreiungswerk des inneren Frankreich und des linken Rheinufers in das bergische Land übertragen haben. Jedoch gehört auch diese Tat erst der zweiten Periode an l ) ; denn das Dekret, welches die alten Zünfte aufhebt, datiert vom 31 .März 1809, und am selben Tage ist die neue Gewerbe-, die sog. Patentsteuer, eingeführt worden 2 ). In Mülheim wurden davon vor allem die Schuhmacher und die Schmiede betroffen R ). Man kann sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bescheiden genug vorstellen 4 ). Die Inventarisationsprotokolle, welche wir über diesebeiden Mülheimer Zünfte besitzen — ihr spätes Datum, der 30. Juni 1812 5 ), zeigt das langsame Tempo dieser Aufhebungsarbeit — eröffnen uns einen Einblick in recht kleine und enge Verhältnisse. Die Schuhmacher- und die „mit dieser einverleibte Lohgerberzunft" wird durch nur sechs anwesende Handwerker repräsentiert. Die Finanzwirtschaft dieser Zunft erscheint selbst nach mittelalterlichen Begriffen als äußerst primitiv; denn die Einkünfte der Genossenschaft bestehen nur aus den satzungsgemäßen Gebühren, nicht aber aus besonderen Fonds und Revenuen. Man hat es nicht einmal für nötig gehalten, ein „besonderes Rechnungsmanual" anzulegen. Die ganzen Schulden der Zunft bestehen in einer unbedeutenden Wirtsrechnung. Ähnliche ärmliche Resultate fördert die Inventarisation zutage, indem sich in der Zunftlade nur die „Zunftartikel" von 1770 und das Zunftsiegel befinden. Interessanter ist, daß selbst dies in den bescheidensten Grenzen arbeitende Handwerk unter den Prohibitivzolltarifen zu leiden hat. Man beklagt sich über das Verbot der Ausfuhr Mülheimer Schuhe und über die unliebsame linksrheinische Konkurrenz. Wenigstens die linksrheinische Einfuhr solle man doch eindämmen. Nur unter diesen Bedingungen könnten die Mülheimer Schuhmacher „dahier als Bürger subsistieren". Die Lage der Scrmuedeziinft ist ganz ähnlich. Fünf Meister werden zur Vertretung für ausreichend gehalten. Auch hier steht die Finanzgebahrung auf recht niedriger Stufe. Die Schulden belaufen sich für „Zehrung" im Zunfthause auf 34 Rthlr. Man sieht, die im Mittelalter so oft gerügte Kalamität, daß die gesellschaftlichen d. h. die unproduktiven Ausgaben zu wenig beschränkt werden, ist noch immer nicht gehoben. Aus der Zunftlade der Schmiede kommt zum Vorschein „ein fast unleserliches Pergament-Dokument, datiert vom 22. März 1639", unterzeichnet vom Grafen Wilhelm Wirich von Dhaun-Falkenstein, ohne Siegel, dann eine Bestätigung vom 12. Oktober 1770, ein Einschreibebuch für die an das fürstlich-darmstädtische Amt zu Broich gezahlten Gebühren und eine Reihe als „unbedeutende" Miszellen *) Auch die Organisation der Handwerksgerichte ist erst 1810 erfolgt; vergl. die wertvolle Denkschrift von Daniels, d. d. Düsseldorf Sept. 10: H. G. 50. Man sieht, wie schwer es den beteiligten Kreisen noch in dieser Spätzeit wird, sich in der französischen Gesetzgebung zurechtzufinden. 2 ) Verordnung vom 31. Jan. 1810, P. 46. Ch. Schmidt S. 289. 3 ) D. H. G. 79. ') Ein Vergleich mit Duisburg, auch mit Essen und Werden fällt ganz zu Ungunsten Mülheims aus: D. H. G. 79 und Klanke-Richter S. 103. Dort ist der Zunftbrief der Mülheimer Schmiede abgedruckt. 5 ) Die betreffende Präfekturverordnung darüber stammt schon vom 7. Febr. 1810 (P. 51 ff.), Vgl. 1811 Mai 15 (P. 168 ff.), Juli 17 (227 f.). 58 bezeichnete Akten 1 ). Während die Schuhmacher Veränderung der Zollgesetzgebung wünschen, verlangen die Schmiede im Gegensatz zu den Absichten der Regierung Aufrechterhaltung der bisherigen Zunftverfassung. Die Inventarisation dieser bescheidenen der Vergangenheit angehörigen Handwerksreliquien hat noch ein kleines Nachspiel, aus dem man sehen kann, wie wenig Verständnis gerade in dieser Zeit verbreitet ist für ältere Dokumente überhaupt. Das Zunftsiegel ist nämlich nach Ansicht des Schmiedemeisters Wilhelm Forsten nur „den geringen Ertrag des darin befindlichen Messings wert". Was wir einem ehrsamen Handwerksmeister verzeihen, erscheint bei dem freiherrlichen Unterpräfekten doch recht auffallend: er hat das am 4. Juli 1812 abgegebene Forsten'sche Votum kritiklos am 12. September an den Präfekten weitergegeben. Bes ondere Fürsorge haben die Franzosen in der kaiserlichen Zeit im Gegensatze zu den schweren Verfehlungen der Republik dem Forstwesen 2 ) angedeihen lassen. Am 19. Mai 1810 (P. 191 ff.) erscheint eine ausführliche Verordnung über die Waldweide in den Waldungen des Arrondissements Essen. Wir erfahren, daß besonders die sog. Frechtungen in den Waldungen, d. h. die Anstalten, die dem Schutze der Forsten gegen das Vieh dienen sollen, verschiedentlich gewaltsam beseitigt worden sind. Auch das gepfändete, weil bei widerrechtlicher Waldweide betroffene Vieh ist von der Bevölkerung mit Gewalt befreit worden. Es wird hingewiesen auf eine ältere bergische Verordnung von 1761 3 ) und auf weitere großherzogliche Erlasse aus dem Jahre 1808, und von neuem der Schutz der Waldungen energisch in Erinnerung gebracht im Interesse der „Prinzipien einer geläuterten Forstwirtschaft"! die „mit dem allgemeinen Besten äußerst genau verbunden sind". Straftabellen für Broich und Styrum über von Menschen verübte Forstfrevel, die allerdings keinen großen Umfang haben, besitzen wir für Juli und Dezember 1810 4 ). Das Kulturleben eines Volkes pflegt sich in der wirtschaftlichen Betätigung nicht zu erschöpfen. Wir haben noch eine Antwort zu suchen auf die Frage, welchen Einfluß das neue Regiment auf die geistige Kultur in der ehemaligen Unterherrschaft ausgeübt hat. Auch hier dürfen wir die Erwartungen nicht zu hoch spannen. Zu den Lieblingswissenschaften des Jahrhunderts gehört die Pädagogik. Seit Jahrzehnten sind von einem Ende Deutschlands bis zum andern viele fleißige Federn an der Arbeit gewesen, um der Volkserziehung neue Bahnen zu weisen. Für Mülheim kommt der Hoch- und Mittelschulunterricht nicht in betracht. Die Frage ist vielmehr nur, wie sich unter der Fremdherrschaft die Lage der Volksschulen in der Mairie gestaltet hat. Die neue Regierung hat da vor allem eine tiefeinschneidende Neuerung gebracht: die energische staatliche Beeinflussung auch des niederen Bildungswesens rj ). Am 23. März 1812 heißt es in einem Präfekturerlaß: „Der Staatszweck macht es nothwendig, daß das Gouvernement sich von der Fähigkeit der öffentlichen Jugendlehrer ohne Rücksicht, zu welcher Konfession sie gehören, überzeugt . . . Die Synodalprüfungen der protestantischen Schullehrer befreyen keineswegs von der vom Gouvernement *) Auch bei den Schmieden fehlt ein Manual. s ) Ch. Schmidt, S. 310. 3 ) Schon am 17. Okt. 1807 eingeschärft: M. No. 4. 4 ) M. No. 4. 5 ) Vergl. Ch. Schmidt S. 25. 59 geforderten Prüfung, und die von den protestantischen geistlichen Behörden gemachten Reklamationen sind durch eine nähere Ministerial-Verfügung vom 4. d. M. abgeschlagen worden." Am 8. Mai 1811 veranstaltet der Rheinpräfekt eine Umfrage über die Volksschulen, der wir lehrreiche Aufschlüsse für unsere Gegend verdanken 1 ). Sie erstreckt sich auf die persönlichen Verhältnisse der Lehrer in der Mairie und verlangt außerdem Antwort auf folgende drei Fragen: 1. Werden die Lehrerämter durch Volkswahl oder durch Kollation verliehen? 2. Sind die Volksschulen Konfessions- oder Simultanschulen? 3. Ist besondere Fürsorge für den Unterricht der armen Schüler getroffen? Diese drei Fragen sind ein ehrenvolles Zeugnis für den ernsten Verwaltungseifer der französischen Regierung. Sie lenken mit anerkennenswerter Tatkraft die Aufmerksamkeit auf die in der Tat wichtigsten, noch heute wichtigsten Probleme der Volkserziehung. Noch größere Bedeutung haben für uns die vierzehn aus Mülheim und aus den umliegenden Dörfern der Mairie eingelaufenen Antworten. Sie führen fast übereinstimmend hinsichtlich der drei Fragen zu demselben Ergebnis. Es zeigt sich, daß schon unter der alten Herrschaft das Mülheimer Volksschulwesen sich auf freiheitlicher Grundlage erhoben und den großen Emanzipationsgedanken des Zeitalters Rechnung getragen hat. Denn nirgends werden hier Volksschullehrer vermittels Kollation, d.h. durch Geltendmachung bloß persönlicher Einflüsse eingesetzt. Überall findet „Volkswahr statt, allerdings unter Einfluß des reformierten Konsistoriums; denn die Lehrer gehören meistens der reformierten Konfession an. Aber es sind, wie die Beantwortung der zweiten Frage lehrt, fast nirgends die Leiter konfessioneller Anstalten. Vielmehr wird überall in den Schulen eine katholische Minderheit mit einer reformierten Mehrheit zusammen unterrichtet. Ja, es kommt vor, daß alle drei Konfessionen, Reformierte, Katholiken und Lutheraner demselben Lehrer unterstellt sind. Nirgends wird es für nötig gehalten, die konfessionellen Minoritäten in Anstalten, die dann die ganze Mairie umfassen müßten, zusammenzuschließen. Es ist im Gegenteil gelegentlich die Ansicht ausgesprochen worden, daß gegen eine konfessionelle Isolierung gewichtige grundsätzliche Bedenken geltend gemacht werden können. Solche finden sich wenigstens aus dem benachbarten Kettwig in einer bedeutungsvollen Note der reformierten Prediger Camphausen und Deeger an ihren Maire vom 24. Okt. 1812 klar ausgesprochen 2 ). Obwohl nach einem Ministerialreskript vom 21. Juni, auf das der Unterpräfekt in einem Schreiben an den Präfekten vom 8. Dz. verweist, wenn 32 katholische Kinder anwesend sind, ein besonderer Unterlehrer angestellt werden sollte, äußern sich die reformierten Prediger, indem sie gegenüber den französischen Behörden 8 ) den freieren Standpunkt vertreten, in anderem Sinne. Wir erklären, so lassen sie sich vernehmen, „daß unsere Schulen keine Konfessionsschulen sind, und daß in denselben nichts gelehrt wird, was nur auf das entfernteste auf Konfession Beziehung hat. Es wird darin nur ein vorbereitender Unterricht zu der christlichen Religion ertheilt, und nur solche Wahrheiten, in denen alle christlichen Religionspartheien übereinstimmen, kommen zur Sprache. Die Unterscheidungs- Lehren der verschiedenen Konfessionen gehören nicht in die Schule. Es ist Sache der Pfarrer, die ihrem Unterrichte anvertrauten Kinder damit bekannt !) D. Cultus Nr. 733. (Künftig als D. C. zitiert). *) D. C. Nr. 766. :! ) Eine Instruktion vom 7. Juli 1812 (P. 259) stellt den Grundsatz auf: „In der Regel muß jeder Konfession eine eigene Primairschule gegeben werden." 60 zu machen." Die dritte Frage 1 ) betreffend, so bestehen für die meisten Schulen besondere kleine Armenfonds, die vielfach auf die wohltätige Stiftung des Barmer Fabrikanten Evertsen-) zurückgehen. Das wird z. B. bei der reformierten Mädchenschule in Mülheim und bei den Volksschulen in Styrum, Saarn und Speidorf besonders erwähnt. Hinsichtlich der Antworten auf die drei Fragen wird also die neue Regierung kaum Veranlassung genommen haben, mit Neuerungen einzugreifen. Erst am 9. Oktober 1813 (P. 238) tritt an die Stelle der Volkswahl die Ernennung durch den Präfekten. Anders steht es mit einer mehr die inneren Schulverhältnisse berührenden Angelegenheit. Vom Lehrer der lutherischen Schule in Mülheim wird Klage darüber geführt, daß man Kinder von 2—3 Jahren zu ihm in die Schule schicke, „die zum Lernen noch nicht fähig, wohl aber Ordnung und Aufmerksamkeit der Größeren zu hindern tüchtig sind". Um diesem Mißstande abzuhelfen, hatte die französische Regierung schon 1806 unter Murat in einem Reformplane die Errichtung von besonderen sog. Warteschulen befürwortet 3 ). Ähnlich lauten die Vorschläge zwei Jahre später. Daß sie aber nicht überall durchgeführt sind, lehrt jene Mülheimer Nachricht. Durch Instruktion vom 7. Juli 1812 (P. 258f.) wird das schulpflichtige Alter auf 6—14 Jahre festgesetzt. Napoleon hat bei seiner Anwesenheit in Düsseldorf im Jahre 1811 die Meinung geäußert, daß die Lage der Volksschulen befriedigend sei 4 ). Die Spezialnachrichten aber, die wir aus der Mülheimer Mairie wenige Monate später erhalten, sind geeignet, gegen dies optimistische Urteil lebhaftes Mißtrauen zu erwecken. Fast alle Lehrer beklagen sich über den schlechten Zustand ihrer Schullokalitäten und über die jämmerlichen Einkünfte'"'). "Der Unterpräfekt erklärt, nachdem die Antworten aus den 125 Schulbezirken des Arrondissements Essen eingelaufen sind, dem Präfekten am 28. Sept. 6 ), daß die Schulgebäude sich durchgehends in einem baufälligen Zustande befänden. Auch litte der Unterricht darunter, daß kleinere Gemeinden „zu gewissen Jahreszeiten durch Inundation" gänzlich von allen Verbindungen abgeschnitten seien. In Eppinghofen hat das Schulgebäude von Regengüssen und Überschwemmungen so viel zu leiden, daß es oft garnicht benutzt werden kann 7 ). Da sich die Interessenten über die Verteilung der Reparaturkosten nicht einigen können, so bleibt die Kalamität leider ungehoben. Der Lehrer bittet dringend, hier Wandel zu schaffen, „um so mehr, da die besten und edelsten meiner Schul-Interessenten für die Aufrechterhaltung der Schule sehr liebevoll gesinnt sind". Auch die Saarner Schule bedarf der Reparatur. Der Raum ist zu klein, die Tische zu schmal, die Gemeinde zu arm, um dafür aufzukommen, die Regierung aber stets geneigt, alle Schullasten auf die Kommunen abzuwälzen 8 ). Diese selbst aber sind durch die hohen sonstigen pekuniären Anforderungen der Regierung öfters verhindert worden, ihren Schulverpflichtungen nachzukommen. Aus Holthausen wird berichtet: *) Auch später beschäftigt sich die Regierung häufiger mit dem Unterricht gerade der armen Kinder. Vergl. noch den Erlaß des Präfekten vom 9. Okt. 1813 (P. 242). 2 ) Vgl. Klanke-Richter S. 279. 3 ) Ch. Schmidt S. 266. *) Ch. Schmidt S. 267. 5 ) Als Minimalgehalt wird durch die e rwähnte Instruktion (P. 260) die Summe von 250 Fr. festgesetzt. «) D. C. Nr. 766. 7 ) D. C. Nr. 733. s ) Ch. Schmidt S. 267. (P. 260) (Instruktion vom 7. Juli 1812). * 61 „Viele zu hiesigem Schulbezirk gehörige Interessenten haben sich nun zwey Jahre lang geweigert, weder zum Gehalt, noch Reparation, noch Brand vor die Schule etwas mehr beizutragen, weil sie bei Veränderung der Steuerbezirke vorgeben, nicht mehr dazu verbunden, noch angehalten werden können." Es ist kein Wunder, daß die Lehrer selbst trotz ihrer bedrängten Lage da vielfach zur Selbsthilfe greifen. So hat ein Mülheimer für 30 Rthlr. aus seinem „sauer verdienten Schweise" sogar neue Pulte herstellen lassen, weil Tische und Bänke unbrauchbar geworden waren „und keine Hülfe weder von der Gemeinde, (denn sie ist zu arm), noch von unserm Herrn Pastor haben konnte. Ja, ich muß jedes Jahr noch einige Rthlr. anlegen, weil sich keiner um die Schule bekümmert, sondern ich mir allein überlassen bin, aber ich muß bald für meine Gesundheit bangen, weil es gleichsam nicht mehr auszuhalten ist wegen der Eingeschränktheit des Raumes". Der Präfekt habe sich ja schon selbst bei einer früheren Anwesenheit in Mülheim von der Notwendigkeit einer Reform überzeugt. Der Lehrer verspricht sich Besserung u. a. von der Anstellung zweier besonderer Schuldeputierten, die mit den nötigen Reparaturen und der Einsammlung des Schulgeldes zu betrauen wären. In der katholischen x ) Schule zu Saarn haben die Verhältnisse ganz ähnlich gelegen. „Es hat mir zwar" erzählt der Lehrer, „der Herr Maire vor zwei Monaten bedeutet, daß ihm zu Erbauung (eines neuen Schulhauses) ... die allerstrengste Verfügung zugegangen wäre. Da aber seit dem Jahre 1805 ungeachtet der so häufigen strengsten Befehlen die Schuldeputationen noch immer den Bau vereitelt haben, auch bis hiehin vom Herrn Maire noch nicht in Ausübung gebracht worden", so wird der Präfekt gebeten, doch endlich die Absicht des Maires in eine Tat zu verwandeln. Auch in der lutherischen Schule in Mülheim haben sich die Räumlichkeiten als zu klein erwiesen. Überall verhindert die materielle Not eine wirksamere Ausgestaltung des Unterrichts. Gelegentlich eingehender Reformverhandlungen, die unter den Maires des Arron- dissements vom 14.—18. Sept. stattgefunden haben' 2 ), wird die Erklärung abgegeben, daß überall wegen des gänzlichen Mangels an Fonds unbesiegbare Hindernisse sich der Besserung entgegenstellten. Nach all diesen Nachrichten wird man schon die äußere Lage der Schullokale in der Mairie durchaus nicht mehr als befriedigend bezeichnen können. Dazu kommt nun aber ferner, daß auch der innere Unterrichtsbetrieb unter mancherlei Schwierigkeiten zu leiden hat. Darauf deutet vor allem die vielfach erhobene Klage über den mangelhaften Schulbesuch, die am 26. Februar und 5. Juni 1810 (P. 79 f.) und am 6. April 1812 (P. 146) vom Präfekten auch für seinen ganzen Verwaltungsbezirk ausgesprochen wird. Vielfach müssen die Kinder, anstatt in die Schule zu gehen, das Vieh hüten. Oder die Eltern nehmen ihre Kinder selbst heraus „aus Privataffekten oder wegen einer vorgekommenen kleinen Strafe" 3 ). „Das freie Wirken des Lehrers wird sehr beschränkt durch seine Abhängigkeit von den Eltern . . . , welche die Freiheit haben, ihre Kinder seiner Schule zu entziehen . . . , wenn er sie nicht nach ihrem Willen behandelt". Das Ansehen der Lehrer werde dadurch gemindert (Reformierte Mädchenschule in Mülheim). Trotz der ärmlichen Bezahlung sind die hiesigen Lehrer von den Eltern *) Sie nimmt als kath. Konfessionsschule in der Mairie eine Ausnahmestellung ein. 2 ) Die beiden gleichlautenden, umfänglichen, erst nachträglich redigierten Protokolle s. D. C. 766. Hier auch eine Übersicht über die vielen baufälligen Lokale. :i ) Bericht des kath. Lehrers in Saarn Nr. 733. Er fühlt sich deshalb zu einer längeren Darlegung über das Strafrecht des Lehrers veranlaßt. 62 abhängig und werden wohl gar niedrig behandelt. Viele Kinder laufen aus einer Schule in die andere, wenn die Lehrer es auf irgend eine Art nicht nach ihrem Sinne machen (Luth. Schule ebd.). In einem Falle hat auch der Einfluß eines katholischen Pfarrers im Gegensatz zu einer gerade an die Pfarrer gerichteten gegenteiligen Aufforderung des Präfekten vom 5. Juni 1810 (P. 218) in Mülheim verderblich gewirkt. Er bemüht sich nur, niederzureißen, was der Lehrer mit großer Mühe aufgebaut hat. „Statt die Kinder, wie es doch heilige Pflicht von ihm wäre, zur Schule anzuhalten, . . . hält er sie vielmehr davon ab", besonders wenn er sieht, daß sie Fortschritte machen. Er nimmt die Eltern gegen den Schulbesuch überhaupt ein. Die Folge ist dann, daß 2 / s der Katholiken überhaupt nicht zur Schule gehen und daß die „Herren" Protestanten dafür eintreten. Auch in Epping- hofen, in den beiden Schulen zu Saarn, in Holthausen, Broich und Mülheim wird auf den unzulänglichen Schulbesuch hingewiesen. Auch sonst sind die Berichte der Lehrer von allerlei Klagen durchzogen. Sie wünschen vielfach, daß die Regierung dem Mangel an geeigneten Lehrmitteln abzuhelfen versuche, so die Eppinghofener und die Saarner. Was sie selbst über die von ihnen benutzten Lehrbücher berichten, zeigt eine erfreuliche Reichhaltigkeit. Von Interesse für die praktische Gestaltung des Unterrichts sind besonders die Mitteilungen aus Holthausen. Es werden hier neben Bibel und Gesangbuch, die natürlich auch sonst überall die Grundlage bilden, auch gebundene Zeitungsblätter, ferner eine mit Schreibschrift gedruckte Anleitung zum Brief schreiben und zur Orthographie benutzt. In Menden leistet neben Rauschenbusch's Biblischen Historien auch Rochows Kinder- freund gute Dienste. Von französischer Beeinflussung, von einer Verwertung etwa der maßvolleren Gedanken Rousseaus findet sich hier ebensowenig eine Spur, wie am linken Rheinufer. Trotzdem aber haben verschiedene Lehrer ein lebhaftes Gefühl für die Verpflichtung, dem allgemeinen geistigen Aufschwung der Zeit gerechtjzu werden. Auf diesem gemeinsamen Boden haben sich die Lehrer aller drei Konfessionen in Mülheim in beachtenswerten dem Berichte des lutherischen Lehrers beigefügten Verbesserungsvorschlägen zusammengefunden. Hier stellen sie den Satz auf: „Es ist Pflicht mit dem Zeitalter fortzuschreiten nnd nicht stehen zu bleiben". Neben verständigen, materiellen Besserungsplänen J ) wird die Forderung gestellt, die Lehrer soweit vom Unterricht zu entlasten, daß sje ihrer eigenen Weiterausbildung größere Aufmerksamkeit schenken können 2 ). In welcher Richtung diese Weiterausbildung zu geschehen habe, darüber lassen sie keinen Zweifel. Kein Wort der Empfehlung für die Pädagogik der neuen Herren, sondern allein ein rühmender Hinweis auf die musterhaften Verhältnisse in der Grafschaft Mark und im Anschluß daran der Wunsch, nach preußischem Muster alle Mülheimer Schulen zu einer Bürgerschule zu vereinigen 3 ). Es verdient Beachtung, daß der Präfekt des Rheindepartements eine Schulvisitation in Duisburg gemeinsam mit dem preußischen Minister von Massow unternommen hat 4 ). Jedenfalls findet man bei den Lehrern der Mülheimer Maire das Bestreben ausgesprochen, über daß bloße Einpauken der Elementaria hinauszukommen. Der x ) Die Lehrer wollen nicht mehr vom Schulgelde leben, sondern festes Gehalt bekommen. -) Ähnlich der Lehrer der reformierten Mädchenschule in Mülheim. Vgl. die Verordnung über den jährlich in Düsseldorf abzuhaltenden Lehrerbildungskursus vom 16. Januar 1810 (P. 26). Aus Mülheim wird am 30. Mai der Kandidat Mescher einberufen (P. 210). 3 ) Man verweist auf das Vorbild des Oberpräfekten von Remberg in Unna. Vgl. über den preußischen Einfluß auch Ch. Schmidt S. 266. 4 ) Bericht des lutherischen Lehrers Joh. Qotfr. Martin 1811 April 26. D. C. 233. 63 Speldorfer Lehrer sagt von seinen Schülern : „Ich suche auch ihren Verstand zu üben und auf ihr Herz zu wirken, um sie zu nützlichen Bürgern des Staates und guten Menschen zu bilden." Ähnlich lautet eine Angabe des Mendener Lehrers. Der katholische Lehrer Jacob Block in Mülheim, ein ehemaliger Duisburger Minorit, hat eine besonders hohe Auffassung von seinem Berufe. Obwohl er mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen hat und sich jämmerlich behelfen muß, so hat ihn doch der beseligende Gedanke, dem Staate als nützlicher Bürger gedient zu haben, immer wieder angefeuert, das angefangene Werk mutig fortzusetzen. Seine Mühe ist auch belohnt worden. Denn die Zahl der Schüler, die sich 1806 nur auf 25 beläuft, hat sich bald auf 100 und 150 vermehrt. Er ist auch ferner entschlossen, rastlos weiter zu arbeiten, da er schon in seinem Innern genug Belohnung für seine Mühe findet. Dieser idealistische Mülheimer Volksschullehrer aus den Tagen der Fremdherrschaft ist ein echter Jünger der um hohen Preis ringenden deutschen Aufklärung. Er gehört zu der unabsehbaren Schar rheinischer Klosterinsassen, für die die französische Herrschaft das große Befreiungswort gesprochen hat. Nun tritt er hinaus auf das freiere Feld weltlicher Betätigung im Dienste des Staates und der Humanität. Gewiß verdankt er den Fremdlingen die neue Richtung seines Lebens. Aber die Wurzeln seiner Bildung werden zurückgereicht haben in die Vergangenheit der deutschen Aufklärung. Die verbotenen Bücher der Freigeister, die er hinter den Klostermauern gelesen haben mag, der großen Pädagogen des inneren Deutschlands, werden ihn auch später nicht verlassen haben. So kann man von diesen anspruchslosen Darstellungen namenloser Männer manch allgemeineren Schluß ziehen, vor allem für die Beurteilung des französischen Einflusses auf dem Gebiete der geistigen Kultur. Sie sind geeignet, vor aller Überschätzung äußerer und besonders innerer Einwirkung nachdrücklichst zu warnen. Was wir über die Mülheimer Volksschulen 1811 hören 1 ), deutet zurück in die deutsche Vergangenheit. Die Regierung hat gewiß mancherlei beachtenswerte Reformpläne erwogen. Am ausführlichsten ist darüber die Instruktion zur Regulierung der Primairschulen von 7. Juli 1812 (P. 255—262). Aber sie sind, wie so vieles in dieser episodenhaften Zeit, auf dem Papier geblieben. Die bergischen Schulverhältnisse werden sich vielmehr ähnlich gestaltet haben, wie im benachbarten Großherzogtume Frankfurt, wo die einsichtsvolle primatische Regierung Dalbergs im wesentlichen alles auf altem Fuß gelassen hat. Auch in den kirchlichen Verhältnissen sind, soviel man weiß, keine tiefgreifenden Neuerungen eingetreten 2 ). In einer Beziehung freilich haben die Reformabsichten der Franzosen viel Staub aufgewirbelt. Wie am linken Rheinufer, so soll auch im Großherzogtum der Grundsatz durchgeführt werden, daß die Pfarreigrenzen im Gegensatz zu den Schulbezirksgrenzen (Instruktion vom 7. Juli 1812, P. 259) überall mit den kommunalen zusammenfallen 3 ). Wir werden aber sehen, daß die für Mülheim verantwortlichen Beamten sich bei Einführung dieser so viele Gefühle verletzenden Reform starke Zurückhaltung auferlegt haben, umsomehr, als bei Bildung der Mairie die alten Grenzen schließlich ziemlich unverschoben geblieben waren 4 ). Der Bericht ist noch erhalten, in dem der Essener Unterpräfekt die bestehenden Verhältnisse *) Wegen des Details verweise ich auf Beilage IX. 2 ) Das säkularisierte Kirchengut hat wohl nur einen geringen Umfang gehabt. Vor allem kommt die Saarner Abtei in Betracht. 3 ) Ch. Schmidt, S. 272. ■') Das Nähere darüber im folgenden Abschnitt. 64 o u Da 3 > 0) CQ ■a > Im 3 O CO 3 C/5 CD CD JD > CD cd > der Pfarreien der Mülheimer Mairie ausführlich erörtert 1 ). Sein Bericht hat vor allem die Tendenz, die Unentbehrlichkeit der vier Pfarreien dieser Mairie (1 reformierte, 1 lutherische, 2 katholische) des längeren nachzuweisen. Die Mülheimer reformierte Pfarre, die ihre Seelsorge über die ganze Stadt und über die fünfzehn ehemaligen Honnschaften erstreckt, umfaßt eine so bedeutende Seelenzahl, daß ihre Beseitigung ganz außer Betracht bleiben muß. Wegen ihrer zentralen Lage eignet sich die Mülheimer Kirche, die als ein „hinlänglich geräumiges solides Gebäude" bezeichnet wird, ganz besonders zur Pfarrkirche. Infolge der starken Zunahme gerade ihrer Konfessionsverwandten hat statt eines dritten nicht ordinierten Wochenpredigers jetzt ein ordinierter Prediger angestellt werden müssen, „ein Factum, welches sehr entscheidend für die Unentbehrlichkeit des Predigerpersonalis dieser Konfession spricht." Sie ergebe sich ferner aus der Tatsache, daß der größte Teil der Pfarrkinder sporadisch in den Honnschaften nach allen Richtungen zerstreut wohne. Dagegen sei es nicht nötig, für die Gemeinden Saarn, Broich und Speidorf auf der andern Seite der Ruhr eine besondere Pfarre zu schaffen, da die Ruhr nur selten und nur kurze Zeit über die Ufer trete „und also wenig Hindernisse den geistlichen Verrichtungen der Protestanten in den Weg legt." Übrigens predigen die Mülheimer Pfarrer auch in Saarn und zwar in einem für Beerdigungszwecke bestimmten sog. Kirchhause. Noch angelegentlicher bemüht sich der Unterpräfekt im weiteren Verlauf, eine Einschränkung des katholischen Kultus, wie sie eine Verminderung der Pfarrerzahl mit sich bringen würde, abzuwehren. Es wird auch daran erinnert, daß die bestehende Mülheimer katholische Kirche erst nach mühsamem Kollektieren des jetzigen Pfarrers hat errichtet werden können. Die ganze katholische Pfarre ist eine Stiftung des gräflichen Hauses Styrum. Aber auch abgesehen von diesem halb privaten Charakter dürfe hier, „ohne dem öffentlichen Wohl zu nahe zu treten", keine Veränderung Platz greifen. Nicht minder sei eine besondere katholische Pfarre in Saarn unerläßlich ; denn die Mülheimer Kirche sei zu klein, um die Saarner, Speldorfer und Broicher Katholiken mit aufzunehmen. Außerdem dürfe man die ohnedies übergroße Arbeitslast des Mülheimer Pfarrers nicht weiter vermehren. Vor allem aber ist eine Aufhebung der Saarner Pfarre untunlich „wegen der Religions-Grundsätze dieser Kirche, wonach die heiligen Sakramente, als letzte Oelung und Taufe, oft aufs schleunigste gereicht werden müssen, welches die Entfernung von Saarn nach Mülheim und der dazwischenliegende Ruhrstrom allerdings hindern würde", eine Begründung, welche besonders deutlich zeigt, wie rücksichtsvoll und vorsichtig die Regierungsbeamten gerade diese prekäre Frage behandelt haben. Für die lutherische Pfarre endlich wird derselbe Standpunkt eingenommen, wobei wieder auf ihren privaten Charakter aufmerksam gemacht wird. Sie ist ursprünglich eine Fundation der Grafen von Broich, „wie denn der Pfarrer bis diesen Augenblick Hofprediger der Landgräfin von Darmstädt und gehalten ist, bey Anwesenheit auf Erfordern den Gottesdienst in der Schloß-Capelle abzuhalten". Es soll also im wesentlichen alles beim alten bleiben. Nur die Honnschaften Haarzopf und Raadt, die bisher nach Kettwig eingepfarrt gewesen sind 2 ), sollen, um das Zusammenfallen der Pfarrei- mit den Mairiegrenzen zu bewirken, zu Mülheim gezogen werden. Wie der Unterpräfekt für Mülheim sonst die denkbar konservativste Haltung empfiehlt, so warnt er schließlich auch ganz allgemein vor einer zu energischen Durchführung der neuen Organisation der Pfarrbezirke. Insbesondere nimmt er sich !) D.C. No. 654. 2 ) „Weil die Kettwiger Gemeinde früher als die Mülheimer die Reformation annahm." Topographie der Pfarrbezirke vom 13. Dz. 1809: D. C. Nr. 675. 65 9 mit warmen Worten der sehr verdienten und würdigen Geistlichen an, „die schon über vierzig Jahre ihr Amt mit Ruhm geführet haben" und eventuell durch Absetzung schwer getroffen würden. Ganz abgesehen von ihrer materiellen Schädigung müsse ihre Entfernung von Gemeinden, „in deren Achtung sie stehen", „schon an sich selbst" als ein harter Schlag empfunden werden. Auch hinsichtlich der Dotationen der Pfarrer bekunden die Vorschläge des der Stadt Mülheim übergeordneten Essener Beamten sein lebhaftes Interesse für das Wohl des ganzen Standes. Vor allem widerrät er den Succursalpfarrern weniger Gehalt zu bewilligen, als den Hauptpfarrern. Denn die pekuniären Bedürfnisse seien bei beiden ganz gleich, und von beiden verlange der Staat, daß sie getreu und fleißig und mit immer währender Fortsetzung ihres Studierens arbeiten sollen. Für die protestantischen Pfarrer aber als für Ernährer von oftmals zahlreichen Familien sei um so mehr eine anständige Besoldung von nöten, als bei den Katholiken „mit der cura animarum ein weit größeres Einkommen verbunden zu seyn pflegte". Auch müsse man bei Normierung der Gehälter die Teuerung der Lebensmittel 1 ), über die auch gelegentlich in den Schulakten geklagt wird, berücksichtigen. Schließlich werden für die Katholiken 350—500 Rthlr., für die Protestanten 450—550 Rthlr. vorgeschlagen. Aber vermutlich sind nicht einmal diese maßvollen Gedanken in die Wirklichkeit umgesetzt worden 2 ). Was am linken Rheinufer die größte nicht nur kirchliche, sondern namentlich auch wirtschaftliche und soziale Revolution bewirkt hat: die Säkularisation der Kirchengüter und späterhin ihre Veräußerung, hat für den Mülheimer Bezirk offenbar nur geringe Bedeutung gehabt, da die Saarner Abtei das einzige größere geistliche Institut der Gegend gewesen ist 8 ). Die starke Mischung der Konfessionen im Mülheimer Gebiet hat jedenfalls hier früher wie in anderen konfessionell einheitlicher gestalteten Gegenden des Bergischen Landes zu einer praktischen gegenseitigen Duldung geführt. Die Existenz von Simultanschulen ist der beste Beweis dafür. Die französische Herrschaft hat hier zweifellos schon an ältere deutsche Regungen anknüpfen können. Das Verdienst bleibt ihr jedenfalls ungeschmälert, auch am rechten Ufer den noch öfters bedrohten Gedanken der Toleranz fast ohne Ausnahme durchgesetzt zu haben 4 ). Bei der Einführung des Zivilstandes, die mit der Einführung des gesamten französischen Rechts seit dem 1. Jan. 1810 zusammenhängt, suchen die Franzosen nach Möglichkeit die kirchlichen Gefühle zu schonen. So gestatten sie am 24. Jan. im Rheindepartement ausdrücklich die Abkündigungen von den Kanzeln (P. 39f.); „die religiöse Ansicht, worunter die Eheschließung betrachtet werden kann, muß mit der bürgerlichen nicht verwechselt werden". Das neue Gesetzbuch hat „in dem religiösen Theile der Eheschließung" nichts geändert, „sondern diesen vielmehr dem Gewissen der Eheleute überlassen. Die Kirchenrufe sind durch die Kirchengesetze vorgeschrieben, folglich müssen sich denselben diejenigen unterwerfen, welche des kirchlichen Segens theilhaftig werden wollen". Doch sollen die Zivilstandsbeamten darauf sehen, daß die Geistlichen die priesterliche Einsegnung nur denjenigen erteilen, welche ihre Ehe vor ihnen zuerst abgeschlossen haben 5 ). Auch die mit den Proklamationen verbundenen, den Pfarrern zu entrichtenden Stolgebühren werden ihnen laut einer x ) Vgl. Beilage X, Lebensmittelpreise in der Stadt Mülheim 1810—13. 2 ) Vergl. Ch. Schmidt S. 272. 8 ) Ein Teil des Liquidations-Protokolls bei D. C. 733. Vergl. Klanke-Richter S. 48 und D. Statistik Nr. 21. 4 ) Vortreffliche Ausführungen gibt Ch. Schmidt S. 275ff. r ') Vergl. 1810 Juni 24 (P. 264 f.). • 66 Ergänzungsverordnung vom 12. Febr. (P. 55f.) ausdrücklich gewährleistet. Dagegen sind die Pfarrer von der Last der Verkündigung sonstiger Regierungserlasse von der Kanzel zu befreien 1 ). Wie überall, so haben sich auch im Großherzogtum Berg die Franzosen mit Eifer der Ordnung des Medizinalwesens angenommen. Nach Verordnung vom 1. Januar 1810 müssen die Apotheken besondere Verzeichnisse der in ihren Offizinen vorrätigen Medikamente einreichen (P. 6f.). Die wenigstens in Duisburg schon 1801 eingeführte Schutzpockenimpfung wird jetzt obligatorisch gemacht 2 ). Auch erfolgt Anstellung von besonderen „Arrondissements-Physikern", so des Dr. Georg Florent Heinrich Brüning für Essen am 24. Aug. 1809 3 ). In der Stadt Mülheim erhält am 13. Sept. 1810 (P. 309) der Chirurgus Joseph Dubois die Erlaubnis zur Ausübung der Geburtshilfe 4 ). Brünings Vorgänger, Dr. Kohl, Amtsphysikus für Broich und Styrum, berichtet am 15. Juni 1809 5 ), daß der Skorbut als endemische Krankheit infolge der Ausdünstungen sumpfiger Gründe und feuchter Häuser herrsche. Aber der Maire bestreitet diese Angabe. Er schildert außerdem die günstigen Wirkungen der Impfung und gibt die Zahl der Ärzte auf fünf, die der Wundärzte auf vier an. „Marktschreier oder ambulirende Charlatans sind gänzlich unbekannt, und medizinische Pfuschereien von Bauern und alten Weibern werden von der Polizei tüchtig gestraft". Über Ausübung der schönen Künste erfahren wir unter der Fremdherrschaft nur wenig. Am 1. April 1810 erhält der Schauspiel-Direktor Stengel eine Konzession u. a. auch für Mülheim. Doch muß er sich den Zensurgesetzen unterwerfen. Die Ausgaben für Feuersicherheit werden ihm vergütet 6 ). — Wirte, welche Ballsäle, Kaffeeschenken und Billards unterhalten, sind nach einer für das ganze Departement giltigen Verordnung vom 17. Sept. der Gewerbesteuer, sog. Patentsteuer, unterworfen. Die Tanzmusikgelder sollen zu wohltätigen Zwecken verwandt werden (P. 311 f.). Am 14. Dez. 1809 (P. 1 ff.) wendet sich der Präfekt in einem besonderen Rundschreiben an die Maires des Arrondissements Essen, um die Einführung der bergischen Feuerversicherung auch in dieser Gegend zu empfehlen. Schon nach älteren Verordnungen vom 15. Jan. 1802 sind Privatfeuerversicherungsgesellschaften verboten worden. Der Stadt Mülheim dürfe in dieser Beziehung keine Sonderstellung bewilligt werden. Mit besonderem Eifer haben die Franzosen, worüber im nächsten Abschnitt ausführlicher gehandelt wird, ihre neue Muniz ipalorganisation auch für Mülheim durchgeführt. Freilich läßt die Praxis im Einzelnen, wie schon von dem besten Kenner dieser Periode der bergischen Geschichte betont worden ist 7 ), viel zu wünschen übrig. Besonders in Zeiten äußerer Unruhe, namentlich während des bergischen Arbeiterauf Standes im Januar 1813 8 ) erweisen sich die Munizipalbeamten als unzuverlässig. Beugnot muß am 1. Oktober eine Reinigung verschiedener Munizipalitäten !) 1809 Dez. 25: P. 43; vergl. 1810 Mz. 6 ebd. 82. 2 ) Vergl. Verordnungen vom 9. Jan. 1810 P. 21 f. 3 ) Als Arzt und Gutsbesitzer zu Essen figuriert er in dem Verzeichnis der Departementsräte vom 9. Jan. 1810 (P. 20). 'Weder im Departements- noch im Arrondissementsrate ist die Stadt Mülheim direkt vertreten (P. 207). 4 ) Die Zahl von 10 Hebammen für die Stadt wird als zu groß bezeichnet. S. die folgende Anmerkung. . 5 ) D. Statistik Nr. 21. 6 ) P. 123f. Eine allgemeine Verordnung über die bessere Beleuchtung der Tanzböden vom 1. Jan. ebd. 8. 7 ) Ch. Schmidt S. 145. Vergl. 1810 Febr. 16 (P. 59), Mz. 3 (81), Mai 9 (191). 8 ) Ch. Schmidt S. 459ff. 67 9* vornehmen, unter denen auch Mülheim erscheint 1 ). Schon einige Monate vorher ergeht sich der Unterpräfekt in bittersten Klagen über seine Maires 2 ), gegen die er machtlos sei, wenn man ihn nicht zu weitergehenden Zwangsmitteln ermächtige. Wir besitzen von ihm aus dem Juni und Juli verschiedene Berichte über das Einkommen von Fouragelieferungen für die verhaßten französischen Zollbeamten. Man erkennt daraus, daß in verschiedenen Mairien alles getan wird, um diese Lieferung auf die lange Bank zu schieben. Zu den lässigen Mairien gehören nach einer Mitteilung vom 29. Juni vor allem Holten, ferner Kettwig, Werden und Mülheim. Der Arbeiteraufstand des Jahresanfangs ist zwar mit brutaler Gewalt niedergeschlagen worden. Aber die Anzeichen mehren sich im Laufe des Jahres 1813 dafür, daß die Tage des neuen Großherzogtums gezählt sind. Aber noch unter dem 10. August 1813 ist eine Verordnung wegen der Feier des Napoleonsfestes erlassen (P. 185). Nur auf einige wenige Seiten des materiellen und geistigen Kulturlebens der Mülheimer Mairie unter der Fremdherrschaft ist im Vorstehenden die Aufmerksamkeit gelenkt worden. Eine genauere Prüfung der umfassenden Bestände des Großherzoglichen Verwaltungsarchivs, wie es in Düsseldorf und Paris beruht, wird zweifellos bei näherer Nachforschung noch viele Ergänzungen liefern können. Soweit unsere Kenntnis bis heute reicht, darf man schon sagen, daß die französische Herrschaft über Mülheim wie über das ganze Großherzogtum neben vielem hellen Licht auch manch dunkeln Schatten verbreitet hat. Man läßt sich von'jenem Licht blenden, wenn man die sauberen und klaren Akten der unermüdlich tätigen neuen Verwaltung zu studieren anfängt. Gewiß haben die Franzosen auch für Mülheim manch bleibende Errungenschaft gebracht. Dazu gehört, woran hier nur noch kurz erinnert werden kann, vor allem die Einführung des neuen einheitlichen und der Wirtschaftsstufe des Landes durchaus angemessenen französischen Rechts und Gerichtsverfahrens, ingleichen die Herstellung eines klaren und rasch arbeitenden Instanzenzugs. Auf dem Gebiete des Gerichtswesens sind die Sünden des alten Systems wohl am schwersten gewesen. Nicht minder wird die Beseitigung des ebenso buntscheckigen, wie ungerechten alten Steueretats heilsam gewirkt haben. Der Gedanke des allgemeinen Staatsbürgertums 3 ) endlich als die Krönung des ganzen scheinbar für längste Dauer berechneten Gebäudes hat auch die Mülheimer allmählich dazu erzogen, aus den alten die Standesunterschiede selbst vor dem Gesetz schroff hervorkehrenden Anschauungen schneller und völliger herauszutreten und den Anforderungen des neuen Jahrhunderts gerecht zu werden. Hier haben die fremden Eroberer eine Saat auf Hoffnung gesät, deren Ernte noch heutigen Tages nicht restlos eingebracht ist. Wir dürfen von einer Dankesschuld sprechen, die auch die Stadt Mülheim der französischen Herrschaft abzutragen hat. Aber darüber hat die Stadt doch nicht vergessen, daß sie eine deutsche Stadt war. Jahrhunderte hindurch mit den Schicksalen kleiner deutscher Dynasten aufs engste in Freud und Leid verbunden, hat sie keine große Mühe gehabt, sich nach dem Sturze der Fremdherrschaft wieder als deutsche und bald auch als preußische Stadt fühlen zu lernen. Dann hat man sich eben dessen erinnert, daß die Franzosen nicht nur Segen gespendet, sondern auch manch unheilvolle Maßregel ergriffen haben. Die Mülheimer Industrie, noch heute der Stolz des blühenden Gemeinwesens, hat 1 ) Ch. Schmidt S. 146. 2 ) An den Präfäkten am 23. Mai: D. H. Q. 13. 3 ) Sämtliche Untertanen sollen nur eine einzige von dem nämlichen Interesse geleitete Familie bilden: Rundschreiben des Präfekten vom 14. Dez. 1809: P. 2. unter ihrem Regimente schwere Jahre des Niedergangs erleben müssen. In beweglichem Tone hat der Essener Oberbeamte am 23. Mai 1813 kurz vor der Katastrophe die unheilvolle Wirkung der Zwangsmaßregel der französischen Zollpolitik, des Nossener Dekrets vom 8., geschildert x ): Ce decret fait grande Sensation et acheve d'aneantir tout commerce et de ruiner presque toutes les fabriques et les marchands. Mon arrondissement en souffre pas moins que tout le grand-duche. Die große Troost'sche Baumwollspinnerei, die damals immerhin noch zweihundert Arbeiter beschäftigte, hat den Betrieb eingestellt und die Arbeiterschaft dem Bettel in die Arme getrieben. Der Beamte bittet um schleunige Abänderung der Gesetzgebung. Aber es ist alles vergebens. Hunderte vor ihm haben dieselbe Bitte ausgesprochen. Sie alle predigen tauben Ohren. Denn Napoleon, der Allgewaltige, braucht den Ruin der bergischen und auch der Mülheimer Industrie für die Durchführung des Systems seiner europäischen Politik. Er ist nicht gesonnen, irgend eine Ausnahme zu bewilligen. So schließt diese Episode der auf andern Gebieten in Mülheim so segensreich wirkenden Fremdherrschaft mit einem grellen Mißton. Es ist und bleibt ein fremdes Volk, das seine Herrschaft am Rhein und an der Ruhr aufgerichtet hat. In manchem Betracht hat es gewiß eine erstaunliche Fähigkeit besessen, sich in die Lebensverhältnisse und Interessen der unterworfenen fremden Städte und Völker hineinzudenken, ihren esprit publique zu studieren, alle Mittel aufzuwenden, um treue und leistungsfähige Untertanen auch im ehemaligen Broicher Lande zu erziehen. Aber Napoleons Wille, von andern Motiven bestimmt, ist mächtiger, als das ernste Pflichtbewußtsein seiner bergischen Beamten. Man mag dem gewaltigen Schlachtenlenker auch in Mülheim zugejubelt haben: die tiefen Schatten, die sein Bild umziehen, lassen sich nicht bannen. Die Königin Luise, die Verkörperung nationaler Ideale nicht nur, sondern für Mülheim mehr als das: der freundliche Stern aus den entschwundenen alten Zeiten, sie ist von Napoleon ins Grab gebracht worden. Wenn wir diese beiden Gestalten als noch heute wirksame Symbole ansehen dürfen, so zweifeln wir doch nicht, welchem der Sieg zugefallen ist. !) D. H. Q. Nr. 13. Vgl. C h. Schmidt. 409. 411 A. 2. 472. 18oö. Verfassung und Verwaltung der Stadt Mülheim a. d. Ruhr. 1808-1846. Die Zeit der Gesamtgemeinde Mülheim. ^(agyjit besonderem Eifer waren, wie wir oben sahen, die Franzosen an eine ^%Ä Reorganisation der inneren Verwaltung des neuen Großherzogtums Berg gegangen. Bereits am 13. Oktober 1807 erließ Murat die Verordnung über die Organisation der Munizipalverwaltung, die als der Ursprung der städtischen Verfassung in Mülheim a. d. Ruhr &%3®ms f $S&l anzusehen ist. Sie bestimmt, daß die Städte von 5000 bis 10000 Einwohnern als Verwaltungsbeamte einen Direktor, zwei Beigeordnete und einen Polizei- Kommissär haben sollten, und daß daneben nach dem Muster der bereits im übrigen Rheinland bestehenden französischen Gemeindeverfassung als beratendes Organ ein Munizipalrat zu treten habe. Auf Grund dieser Verordnung verfügte der Minister des Innern im November 1807 die Einrichtung der Munizipalverwaltung in Mülheim; Mülheim mit Holthausen, zusammen 6017 Seelen enthaltend — die ganze Herrschaft Broich zählte 11591 Einwohner — sollten hiernach fortan eine eigene, von den übrigen Honnschaften der Herrschaft Broich getrennte Verwaltung erhalten. Es wurden Vorschläge wegen der anzustellenden Munizipalbeamten und Munizipalräte eingezogen, und alsdann erging folgender landesherrliche Erlaß: „JOACHIM Par la Grace de Dieu Grand-Duc de Berg, Prince et Grand-Amiral de France. Sur le rapport de notre Ministre de l'interieur nous avons decrete et decretons ce qui suit: Art. 1 Sont nommes membres de l'administration et du conseil municipal de la commune de Mulheim sur la Ruhr (Holthausen y compris) Administration. Directeur, le Sr Hermann Voerster, fabricant. 1. Adjoint, le Sr Clemens Marcks. homme de loix. 70 2. Adjoint," le Sr Siebel, negociant. Commissaire de police, le Sr Guillaume, ci-devant greffier ä Hilden. Secretaire..... Conseil municipal. Le Sr Pithan, pharmacien. le Sr Charles Vogt, fabricant. le Sr Hermann Michels, negociant. le Sr Kriens, negociant. le Sr Stein, idem. le Sr Keudel, idem. le Sr Bilger, homme de loix. le Sr Jean Qaspar Troost, fabricant. le Sr Hermann Falkenburg, negociant. le Sr Guerard Muhlenbeck, idem. le Sr Mathias Krabb, idem. le Sr Henri Muller proprietaire. le Sr Lindermann, horloger. le Sr Henri Neuhoff proprietaire. le Sr Henri Springmann, idem. le Sr von Scheidt. le Sr Rupping negociant. le Sr Couppien, negociant tanneur. le Sr Dieppenbeck, proprietaire. le Sr Ferrenbach, horloger. Art. 2. Notre Ministre de l'interieur est Charge de l'execution des presentes. Donne ä Paris, le 28. Janvier 1808. Joachim. Le ministre des finances remplissant provisoirement les fonctions de Secretaire d' Etat. Agar." Die Vereidigung der Beamten und des Munizipalitätsrates fand am 13. Februar 1808 durch den Provinzialrat in Düsseldorf, Grafen von Spee, statt. Seine erste Sitzung hielt der Munizipalrat am 18. Februar 1808. Aus dem Protokoll über diese erste Sitzung möge der Schlußpassus als besonders interessant wiedergegeben werden: „Nach Erledigung der vorgeschriebenen Punkten fände sich die municipalitaet noch gedrungen, dem Herrn Director zu bitten, der vorgesetzten provincial-räthlichen Behörde berichtlich unterthänig bemerkbar zu machen, wie das bis diesen Augenblick der zur municipalstadt erhobenen Flecken Mülheim einschließlich mit Holthausen nur einen integrirenden siebenten Theil der ehemahligen Herrschaft jetzigen Amts Broich gewesen sey, und mit den übrigen Sechs Honnschaften alle Lasten zu Sieben gleichen Theilen getragen haben, daß also jetzo diesen einzelnen Theile, welchen zware allerdings ziemlich vollkreich sey, allein zu zwey dritheilen aus bedürftigen wenigstens mittelmaßig begüterten Menschen bestehe, es schlechterdings ohnmöglich fallen würde die Kosten einer municipal und Polizey Verwaltung einseitig, und mit ausschließung des übrigen bey weitem größerm und bedeutenderen Theil des Amtes Broich zu 71 tragen und beyzubringen, wes falls der Herr Director ersucht wird, um nicht die Comune eine erdrükung durch die zu erschwingende Kosten auszusetzen unterthänigst dahin anzutragen, daß die bisherigen 6 Honnschaften des Amtes Broich als auswärtige Bürgerschaft, gleich es bey andern municipal-Städten der Fall ist, zu denen lasten der municipalitaet mit beygezogen werden möchten und Sie an der Verwaltung in gleichen Maaße durch Representanten oder Vorsteher mit theil nehmen zu laßen, ohne welches in vielen Beziehungen und besonders in Absicht einer gantz gleichen und exacten Polizey der vorliegende Höhere Zweck wohl ohnmöglich zu erreichen stehen wird." Wir sehen, wie sich die zur offiziellen Vertretung und Verwaltung der neuen Stadt berufenen Bürger gleich bei ihrem ersten Zusammensein der willkürlichen Verwaltungsmaßregel, die den alten Zusammenhang der 7 Honnschaften zerreißen sollte, widersetzten. In Ausführung des Beschlusses des Munizipalrates berichtete Direktor Voerster am 1. März 1808 an den Provinzialrat folgendes: „Da die Grenzen Mülheims und Holthausens fast jede der ausgeschlossenen sechs Honnschaften unmittelbar berühren, so ist offenbar schon darum keine exacte Polizey möglich, weil sie nicht allumfassend wäre, und auf den Grenzen dulden müste, was sie im inneren verbietet; nehmliche Hinderniße würde die Municipalitaet in Hinsicht ihrer wichtigsten Amtsverrichtungen, wozu ich mit Recht die Vertheilung der Einquartirung, des Vorspanns, Steurenregulirung und Conscription zählen zu dürfen glaube, vorfinden; manche Zänkerey und erbitternde Gränz- und (wenn ich mich so ausdrüken darf) Jurisdictions Conflicte würden nebst der Erliegung unter der einseitigen Last zur Aufbringung der Municipal und Policey-Verwaltungs Kosten, das unglückliche Resultat der Absonderung der mit uns in aller Hinsicht so genau verketteten sechs anderen Honnschaften als unserer auswärtigen Bürgerschaft, darstellen. In jeder dieser sechs Honnschaften eine Municipalitaet und Policey Anstalt zur errichten, ist offenbar nicht thunlich, für alle sechs mit Ausschluß unserer eine besondere Municipalitaet zu errichten, geht noch weniger, weil solche alle rings in der Runde um Mülheim gelegen, und in ihren äußersten Grenzen unter sich bey 2 Stunden von einander entfernt sind; Endlich dieße sechs Honnschaften ohne allen Municipalitaet- und polizeylichen Einfluß zu laßen, kann am allerwenigsten dem vorliegenden gnädigsten Landesherrlichen Zwecke entsprechen; Es bleibt sonach in jedem Betracht sowohl zum Bestand dahiesig eingerichteten Municipalitaet und Polizey Anstalt, als zur Bezwekung des wahren Wohls der auswärtigen Bürgerschaft nichts weiter übrig, als Ew. Exellenz bittlich anzugehen, Ihren ganzen Einfluß gnädig darauf zu verwenden, daß die andere 6 Honnschaften als auswärtige Bürgerschaft dahiesiger Municipalitaet und Policey einverleibt, und in ersterer mittels gnädigst zu ernennenden Repreesentanten vertretten werden möchten." Der Minister des Innern konnte sich diesen so eindringlich geschilderten verwaltungstechnischen Mißständen und finanziellen Bedenken nicht verschließen und entschied, daß das ganze Amt Broich eine Munizipalität bilden solle. Die auswärtigen Honnschaften hatten Delegierte mit beratender Stimme zu den Munizipalratssitzungen zu entsenden, die nach und nach beim Freiwerden von Munizipalratsstellen in diese einrücken sollten. In der Sitzung vom 18. März 1808 erschienen als Delegierte von Saarn: Joseph Winkes, von Speidorf: Gerhard am Diek, von Styrum und Alstaden: Michel Pannemann, von Heißen, Winkhausen, Fulerum: Joh. Bütefür, von Epping- hofen, Mellinghofen, Haarzopf und Raadt: Herrn, auf der Heidt, von Menden und Dümpten: Wilh. Siepmann, von Holthausen: Adam Witthaus. Die mit der Stadt zu 72 einer Munizipalität vereinigten 15 einzelnen Ortschaften der 7 Honnschaften bildeten in der Folge mit der Stadt eine Etatsgemeinde. Außer den allgemeinen Verwaltungskosten fielen in dieser Zeit Polizei- und Schulkosten der Munizipalität zur Last und wurden durch den gemeinsamen Etat aufgebracht. Nur betreffs der wenigen Einnahmen und Ausgaben, welche als nur die Stadt oder eine der 15 mit ihr vereinigten Ortschaften betreffend erachtet wurden, finden sich Spezialbudgets aufgestellt. Eine vergleichende Durchsicht des Qeneralbudgets und der einzelnen Spezialbudgets ergibt, daß der Schwerpunkt der Verwaltung bei der Munizipalität, nicht bei den Einzelortschaften lag. Der Beamtenkörper der Munizipalität — nur die Munizipalität hatte Beamte, nicht die Einzelorte — war während der französischen Fremdherrschaft kein großer: Der Direktor und seine Beigeordneten versahen ehrenamtlich die Geschäfte mit Hülfe eines Verwaltungssekretärs, eines Verwaltungsdieners und dreier Polizeidiener. Von einer Selbstverwaltung ist im Übrigen noch wenig zu merken. Weder die Beamten noch die Gemeindevertreter wurden von der Bürgerschaft gewählt, sondern der Großherzog ernannte sie und konnte sie absetzen; der Direktor, der nach kurzer Zeit die Amtsbezeichnung Maire erhielt, war nach französischem Muster fast nur ein Werkzeug des Präfekten und der höheren staatlichen Behörden; der Munizipalrat hatte nur zu beratschlagen und Vorschläge zu machen. In Artikel 18 der eingangs erwähnten Verordnung wird hervorgehoben, daß die Gemeinden in einem steten Zustand der Minderjährigkeit seien und keinen Akt begehen könnten, zu welchem Großjährigkeit oder Entlassung aus der väterlichen Gewalt erforderlich wäre. Es ist verständlich, daß man französischerseits solche Vorschriften aus Gründen der Staatsraison in den erst unlängst in Besitz genommenen Landen für erforderlich hielt, zumal die Organisation im Mutterlande eine ähnliche war; von Interesse ist aber der Vergleich mit Preußen, wo um dieselbe Zeit durch die Stein-Hardenberg'schen Reformen der staatlichen Bevormundung der Stadtverwaltungen ein Ende gemacht und durch Erlaß der Städteordnung einer freien Entfaltung der im Bürgertum ruhenden Kräfte zur Mitarbeit an den Aufgaben der Allgemeinheit die Bahn erschlossen wurde. Die Stellung des aus der Bürgerschaft entnommenen Direktors (Maires) war in den damaligen bewegten Zeiten keine leichte. Direktor Voerster hatte in den ersten Jahren seiner Amtstätigkeit scharfe Auseinandersetzungen mit dem Unterpräfekten in Essen und dem Präfekten in Düsseldorf, die ihm zum Vorwurfe machten, bei der Aufstellung über das vorhandene Gemeindevermögen absichtlich die in gemeinschaftlicher Nutzung der Mülheimer Einwohner befindlichen Ländereien im Mülheimer Bruch verschwiegen zu haben; später scheint es zu einem leidlichen Einvernehmen gekommen zu sein. Obwohl Mülheim mit Fug und Recht den Titel Stadt führte, war sein Aussehen selbst nach den damaligen bescheidenen Anforderungen keineswegs ein städtisches; noch beinahe 20 Jahre später wurde der dörfliche Charakter Mülheims hervorgehoben. Ansehnliche Gebäude waren nicht vorhanden, die Straßen in mangelhaftem Zustande. Allerdings wurde schon 1808 eine Straßenbeleuchtung eingeführt; der Haushaltsplan dieses Jahres sieht zur Anschaffung „einiger dem hiesigen Orte äußerst nötigen Laternen einschließlich des Öls" 75 Reichstaler vor. Wenn wir auch die Bevölkerung als überaus betriebs- und arbeitsam gerühmt finden, so kehren doch in den polizeilichen Berichten aus der französischen Zeit mehrfach Klagen über außergewöhnliche Rohheit der unteren Volksschichten wieder; „der berüchtigte Mülheimer Pöbel" ist eine Redewendung, der man öfters begegnet. Auch in anderer Beziehung scheint man auf die Mülheimer nicht gut zu sprechen gewesen sein, denn ohne Anlaß schreibt Maire Voerster sicherlich nicht in einem Berichte vom Jahre 1809: 73 10 „Der hiesige Einwohner vergißt seine Abstammung von den Germanen nicht und liebt der alten Sitte seiner Ahnen treu allerdings sein Gläschen, allein nicht mehr und nicht weniger als seine Nachbarn. Das weibliche Geschlecht putzt sich gern, wie anderswo auch; es giebt Spieler, aber anderswo auch. Kurz! ich sehe hier alle Leidenschaften wie an anderen Orten und daraus schließe ich, daß die Einwohner keinen hervorstechenden, dem hiesigen Amte eigentümlichen moralischen Hang haben." Den Hauptnahrungszweig der Bevölkerung bildete die Schiffahrt und Fischerei; der Wasserstand der Ruhr stellte den untrüglichen Anzeiger der Finanzen des gemeinen Mannes dar. Der Kohlenbergbau hatte nur sehr geringe Bedeutung, da die leichter zu gewinnenden Vorräte erschöpft waren; man begann mit der Anlegung von Dampfmaschinen, durch die man das der Förderung hinderliche Grundwasser zu beseitigen und den Bergbau wieder in Flor zu bringen hoffte. „Die Zeit wird über den Erfolg entscheiden", bemerkt skeptisch hierzu Maire Voerster. Die weitaus bedeutendste Fabrik der Stadt war die Baumwollspinnerei „Louisental" von J. C. Troost & Comp. Sie verarbeitete ihre Gespinste zum Teil selbst, betrieb eine Druckerei und eine Weberei und beschäftigte 300 Personen. Außer ihr und einer Tuchscheerenfabrik der Gebr. Vogt gab es vor allem Korn-, Papier-, Öl-, Schnupftabaks-, Farbstoff-, Gerst- und Grützmühlen. Der Ackerbau ernährte seinen Mann; doch klagte man besonders auf der linken Ruhrseite über den Mangel an geeignetem Ackerland. Die Grundbesitzer in Saarn und Speidorf hätten gerne ihre Waldungen in Äcker umgewandelt, doch stand dem der Umstand entgegen, daß die meisten Waldungen in der Wildbahn lagen und zur Ätzung des Wildes bestehen bleiben mußten. Immerhin war der größte Teil der Grundfläche Ackerland, wie sich bei der für die Grundsteuerveranlagung im Jahre 1808 vorgenommenen speziellen Aufnahme ergab. Diese Aufnahme erfolgte an der Hand von Vermessungen und nach Angaben der Eigentümer, denen im Falle einer Verschweigung von Grundbesitz die Konfiskation des verschwiegenen angedroht war; sie ermittelte nach Mülheimer Morgen (zu 46,58 ar) folgende Flächen: Häuser, Höfe, Gärten und Baumgärten . . . 700 Morgen Ackerland ................ 9363 Wiesen ................. 735 „ Weiden ................. 256 Hochwald ................ 1105 Schlagholz ................ 2316 „ Bruch .................. 6 Heide .................. 733 „ Nicht kultivierbar.......... ■ . . 1428 Zusammen 16742 Morgen Der mittlere Ertrag eines Morgens Ackerland wurde zu 10 Rtlr. angenommen. Hier seien noch einige weitere statistische Notizen aus dem Jahre 1809 angeführt; sie beziehen sich auf die ganze Munizipalität (also das ganze Gebiet der ehemaligen Herrschaft Broich oder des heutigen Stadt- und Landkreises). Die Zahl der Feuerstellen betrug 2164; die Zahl der männlichen Einwohner 6107, die der weiblichen 5996, zusammen 12103 Einwohner. Darunter befanden sich Kinder unter 12 Jahren: männlichen Geschlechts 1907, weiblichen Geschlechts 1853, zusammen 3760. Von den 12103 Einwohnern waren Reformierte 9073, Katholiken 1941, Lutheraner 903, Juden 185, Sektirer 1. An Armen waren 805 Köpfe vorhanden. An staatlichen 74 Abgaben waren aufzubringen: Grundsteuer 3982,11.4 Taler, Industriesteuer 1704,20.4 Taler, Familiensteuer 3058,53 Taler, zusammen 8746,25 Taler. Aus dem Jahre 1812 haben wir genauere Daten über die Bevölkerung der Munizipalität, die damals 12036 Seelen zählte: Bezeichnung der Ortschaft «SM CO fe 5 ~s n-o^tm CO Sd ._, CO 0J J NQ3 | B.-S X £ Anzahl der schulfähigen Mäd- Knaben chen Mülheim...... Eppinghofen .... Mellinghofen .... Holthausen .... Heißen...... Fulerum...... Winkhausen . . . Haarzopf..... Raadt ....... Menden...... Dümpten..... Styrum...... Alstaden ..... Broich und Speidorf Saarn....... 1385 165 91 293 91 89 128 92 36 96 164 175 85 450 344 941 103 78 188 49 51 80 67 16 77 98 91 56 281 214 1319 131 87 232 91 77 105 104 29 83 127 160 79 395 309 1066 114 83 202 43 63 92 75 16 75 96 108 60 306 235 4711 513 339 915 274 280 405 338 97 331 485 534 280 1432 1102 803 25 57 63 36 18 69 59 6 23 60 88 15 142 534 3163 465 275 814 229 229 308 246 89 300 417 438 259 1182 526 556 23 7 38 9 33 28 33 2 8 8 8 6 108 38 189 Zusammen 3648 2390 3328 2634 12036 1998 8940 905 I 193 416 59 51 92 27 23 35 26 8 37 41 53 28 109 111 394 47 54 88 25 24 34 32 7 34 27 55 22 102 103 1116 1048 Die äußeren Ereignisse während der Periode der Fremdherrschaft wurden bereits im vorhergehenden Abschnitt behandelt. Das Jahr 1813 brachte die Befreiung von den Franzosen, aber damit zunächst noch keine Besserung der allgemeinen Lage. Nachdem in der siegreichen Völkerschlacht bei Leipzig Napoleons Macht erschüttert war, wurden die französischen Heere bald über den Rhein zurückgedrängt; ihnen folgten die Armeen der verbündeten Mächte auf dem Fuße. Das Großherzogtum Berg wurde okkupiert und zu seiner Verwaltung von den Verbündeten vorläufig das Generalgouvernement Berg in Düsseldorf eingesetzt. Über die das Land durchziehenden Heerstraßen ergossen sich endlose Truppenmassen, für die Quartier, Verpflegung, Vorspann usw. aufgebracht werden mußten. Schwer litt Mülheim unter diesen drückenden Lasten, auf deren pünktliche Erfüllung die Truppen mit äußerster Strenge sahen. Preußische, schwedische, bergische und russische Truppen kamen und gingen in buntem Wechsel; besonders die letzteren blieben in schlechtem Andenken, da sie sehr rücksichtslos vorgingen und gleich zur Knute griffen, wenn ihre mannigfachen Wünsche nicht sofort befriedigt wurden, was leicht vorkommen konnte, da man ihre Sprache nicht kannte. Zum Überfluß war Mülheim auch noch als Etappenort bestimmt worden, und der Rheder Michels, der inzwischen als Nachfolger Voersters zum Bürgermeister ernannt war, hatte vom frühen Morgen bis späten Abend zu tun, allen auf ihn einstürmenden Anforderungen gerecht zu werden. Durch unablässige Vorstellungen bei den oberen Zivil- und Militärbehörden bemühte er sich, die Kriegslasten, unter denen die Bevölkerung zu erliegen drohte, dadurch zu mildern, daß die Truppennachschübe auf andere Marschrouten abgelenkt wurden. Da die kommunalen Kassen leer waren, mußte er einen Teil der erforderlichen Gelder aus seiner Tasche vorlegen; erst im Jahre 1824 erhielt er die letzte Rate seiner Auslagen erstattet. Ebenso mußten öfters und längere Zeit der Steuerempfänger und der Rendant der Armenanstalt den Kassen mit ihrem eigenen Gelde aushelfen. Die Kosten, die der Stadt Mülheim allein durch ihre Heranziehung zur Überschiffung der alliirten Truppen über den 75 10" Rhein im Winter 1813/14 entstanden, beliefen sich auf 52332,15 Franken. Anfangs Januar 1814 wurde vom bergischen Generalgouvernement eine Kriegssteuer von 3 Millionen Franken ausgeschrieben, wovon auf die Bürgermeisterei Mülheim 99569 Franken entfielen, eine für jene Zeit geradezu ungeheuerliche Summe. Die Beitreibung stieß trotz militärischer Exekution auf unüberwindliche Schwierigkeiten, und anfangs 1815 wurde die Einstellung der Beitreibungsmaßnahmen verfügt; die eingegangenen Gelder wurden zur Begleichung der kommunalen Kriegskosten verwandt. Der provisorischen Verwaltung des von den verbündeten Heeren in Besitz genommenen Großherzogtums folgte durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses die Vereinigung mit der Krone Preußen. Durch das „Patent wegen Besitznahme der Herzogtümer Cleve, Berg, Geldern, des Fürstentums Moers und der Grafschaften Essen und Werden" vom 5. April 1815, in welchem unter Ziffer 3 auch aufgeführt werden „auf dem rechten Rheinufer ... die Gemeinden der Ämter Broich und Styrum", wurde Mülheim preußisch. Bei der durch Bekanntmachung der Königlichen Regierung in Düsseldorf vom 24. April 1816 erfolgenden Kreiseinteilung wurde die „Bürgermeisterey" Mülheim a. d. Ruhr, deren Seelenzahl in dieser Bekanntmachung auf 12334 angegeben wird, mit den „Kantonen" Essen und Werden dem Essener Kreis zugeteilt; durch Kabinets-Ordre vom 27. September 1823 wurde „der Kreis Essen in seiner dermaligen Ausdehnung dem Kreise Dinslaken zugelegt, welche, also vereinigt, den Namen Kreis Duisburg mit dem Hauptort Duisburg annehmen". Im Stande der Städte auf dem Provinziallandtage gemäß Gesetz vom 27. März 1824 war Mülheim nicht mit einer besonderen Virilstimme vertreten (wie Cöln, Aachen, Düsseldorf, Coblenz, Trier, Elberfeld, Barmen und Crefeld); es war vielmehr zur Wahl eines gemeinschaftlichen Abgeordneten mit Duisburg, Essen, Kettwig, Werden, Ruhrort, Dinslaken, Emmerich, Rees und Isselburg nach Art. VIII der Kgl. Verordnung vom 13. Juli 1827 vereinigt worden. Ganz im Gegensatz zum französischen Regime ließ die preußische Verwaltung die in den neuen Landesteilen vorgefundene Gemeindeverfassung zunächst bestehen: die „Munizipalitaet" blieb als „Bürgermeisterey". Dagegen wurde das französische Recht verdrängt: Die Verordnung vom 25. Mai 1818 dehnte die Bestimmungen des Patents vom 9. September 1814 betreffend Wiedereinführung des Allgemeinen Landrechts in die schon früher preußisch gewesenen Teile des Großherzogtums Berg auch auf den Bezirk der Ämter Broich und Styrum aus, jedoch mit der Maßgabe, daß die Provinzial- gesetze und Gewohnheiten bestehen bleiben sollten. Nach der glücklichen Beendigung des Krieges war eine der wichtigsten staatlichen Arbeiten die Durchführung der schon sofort nach der preußischen Okkupation Im November 1813 begonnenen Organisation der Landwehr und des Landsturmes. Bei den hierzu erforderlichen Listenarbeiten zeigte sich Bürgermeister Michels sehr lässig; die deswegen entstandenen Auseinandersetzungen mit den staatlichen Behörden führten zu seinem Ausscheiden aus dem Amte. Im Juni 1816 wurde der bisherige Polizeivogt Maubach zum Bürgermeister ernannt, der als ein sehr energischer und regsamer Beamter galt. Ob er mit dem Stellenwechsel zufrieden war, mag dahingestellt bleiben; während er nämlich als Polizeivogt ein Gehalt von 2000 Franken bezog, erhielt er als Bürgermeister zunächst — nichts. Bei der Beratung des Haushaltsplanes für 1817 schlug der Gemeinderat für den Bürgermeister ein Gehalt von 1000 Talern vor. Dieser Vorschlag fand jedoch nicht die Billigung der Regierung, denn in der Jahresrechnung von 1817 stehen die 1000 Taler als Bureaukosten des Bürgermeisters aufgeführt; davon war aber ein Sekretär zu bezahlen, sodaß für den 76 Bürgermeister als reines Einkommen offenbar herzlich wenig übrig blieb. Dabei war zu berücksichtigen, daß, wie Maubach einmal schrieb, der Bürgermeister wegen des großen Umfanges der Bürgermeisterei ein Reitpferd halten mußte und der Lebensunterhalt auch sonst sehr kostspielig war, „indem es hier wirklich so teuer, als in den übrigen größeren Städten des hiesigen Regierungsbezirkes ist". Die ersten Jahre nach den Freiheitskriegen waren noch nicht darnach angetan, daß die Bürgerschaft die Scharten auswetzen konnte, die der Krieg ihrem Wohlstande geschlagen hatte. Zunächst brachten die Rückmärsche der Truppen aus Frankreich noch viele Beschwerlichkeit; dann machten Mißernten ihren nachteiligen Einfluß geltend. Die Preise für Wohnungen und Lebensmittel stiegen bedeutend; z. B. mußten die Arbeiter der in Saarn eingerichteten Gewehrfabrik, meistens eingewanderte Belgier, für eine Wohnung von Stube, Kammer und Vorratsraum 15 Taler Jahresmiete geben, ledige Arbeiter hatten 3 Taler monatlich für eine Stube mit Bett zu zahlen und für die Beköstigung wöchentlich 6 Franken zu entrichten. Die hohen Steuerlasten machten dazu die Ungunst der Zeitverhältnisse besonders fühlbar. Bis zum Jahre 1816 wurden die Beiträge zu den Kommunalbedürfnissen zusammen mit den staatlichen Steuern erhoben; sie wurden, wie der amtliche Ausdruck lautete, als Zusatz-Centims beigenommen. Im Oktober 1816 erließ die Regierung eine Verfügung, in der es hieß: „Die mit repartirten Kommunal-Zuschläge haben die Steuern sehr erhöht und drücken die Kontribuenten um so mehr, da die diesjährige Ernte so ungünstig ausgefallen ist. Ungeachtet des von uns bekannt gemachten Sachverhältnisses und des den einzelnen Kontribuenten von den Herren Kreiskommissarien, Steuerkontrolleurs und Einnehmern näher entwickelten Zusammenhangs glauben diese dennoch, daß die Steuern unter dem jetzigen Gouvernement erhöht sind, und diese Meinung kann nur dadurch auf das überzeugendste widerlegt werden, wenn im nächsten Jahre eine Verminderung der Beiträge für Kommunalbedürfnisse stattfindet. Wir haben daher beschlossen, ein Maximum für Gemeindebedürfnisse pro 1817 zu bestimmen, und dies auf 10 Centimen oder Prozent von der Grund- 20 „ „ „ „ „ Mobilar- r Steuer 20 „ „ ,. „ „ Patent- , festgesetzt." Als die meisten der daraufhin eingegangenen Berichte versicherten, daß die bei dieser Umlage sich herausstellenden Einkünfte zur Bestreitung der kommunalen Bedürfnisse nicht hinreichten, erging die Anordnung, vom Jahre 1817 ab die Erhebung der direkten Staatssteuern von den Kommunalsteuern vollständig zu trennen und für letztere eine eigene Repartition zu machen. Ungeachtet der schlechten Zeiten machten sich schon im Jahre 1818 in der Mülheimer Verwaltung die Anfänge einer frischen Betätigung auf kommunalem Gebiete, namentlich hinsichtlich des Armenwesens und des Bauwesens, bemerkbar. Bis dahin war die Armenpflege keine Angelegenheit der bürgerlichen Gemeinde, sondern einer besonderen, auf freiwillige Beiträge angewiesenen Armenanstalt. Der erste Schritt zur Übernahme der Armenpflege auf die Gemeinde war die Bewilligung unentgeltlicher Behandlung für erkrankte Arme, die vom Gemeinderate beschlossen wurde. Zur Begründung des Beschlusses schrieb Bürgermeister Maubach an die Regierung: „Es existirt hier eine alle Arme unterstützende Armenpflege, bis jetzt zwar durch freiwillige Gaben noch aufrecht erhalten, die aber wegen der eingetretenen Widerspänstigkeit mehrerer, keine freiwilligen Gaben mehr geben zu wollen, leider bald zu einer Zwangsanstalt durch zu erwirkende höhere Genehmigung wohl umgeschafft werden muss. ... Da die hiesige gemeine Volksklasse durch die zu 77 ihrem Loos gehörigen schweren Arbeiten in und auf den Kohlgruben, auf dem Rheine und der Ruhr — durch Kohlenschieben —, auf den Zimmerhallen, in Steinbrüchen, durch die schweren Holztransporte zu den Schiffbauten pp. mehr als irgendwo den grössten Gefahren preisgegeben und dabei im allgemeinen arm und um so ärmer ist, als es hier Sitte ist, daß jeder, der nur eben sein Brot verdient, auch Weib und Kinder ernähren zu können glaubt und dadurch Armut auf Armut häuft, so ist für diese hier sehr bedeutende Volksklasse die unentgeltliche ärztliche und wundärztliche Bedienung durchaus erforderlich, indem im Augenblick des Erkrankens einer solchen Familie zugleich der Verdienst aufhört, gleich der Armenpflege anheimfallt und ohnmöglich die ärztliche Hülfe haben, wenn ihnen solche nicht unentgeltlich angedeihen würde." Der Vorschlag des Gemeinderates fand die Billigung der Regierung; für ärztliche Bedienung der Armen wurde dem Dr. Cremer 1818 — 100 Tlr., 1819 — 120 Tlr. gezahlt; im letzteren Jahre erhielt daneben Wundarzt Dubois 80 Tlr. Im Jahre 1822 war die Organisation der bürgerlichen Armenverwaltung beendigt zur Wahrnehmung der Geschäfte bestand eine Kommission, die sich aus dem Bürgermeister, den Pfarrgeistlichen und 4 Bürgern zusammensetzte; für die Kassengeschäfte war ein besonderer Rendant bestellt. Sehr im argen lagen die Straßen- und Wegeverhältnisse. An Straßen mit städtischer geschlossener Bebauung waren zu Anfang des vorigen Jahrhunderts nur die folgenden vorhanden: Münsterstraße (jetzt Froschenteich und Notweg) Eppinghoferstraße (jetzt Charlottenstraße), Kommunikationsstraße (jetzt Schollenstraße und Wallstraße), Ruhrsteegstraße (jetzt Kettenbrückstraße), Ruhrstraße, Delle, Teiner- straße, Löhberg, Kohlenkamp, Mühlenstraße (jetzt Bachstraße), Gewaltsbachstraße (jetzt Dickswall), Kettwigerstraße, Werdenerstraße (jetzt Hagdorn und Lohscheid), Marktstraße (jetzt Althofstraße). Der städtische Anbau erstreckte sich in nordsüdlicher Richtung von der jetzigen Karlstraße bis zur Gabelung des Scharpenbergs und der Dohne und in west-östlicher Richtung von der Ruhrstraße bis zur Einmündung der Althofstraße in den Dickswall. Die Unterhaltungsarbeiten wurden durch die zu Hand- und Spanndiensten verpflichteten Bürger ausgeführt. Bei der Etatsberatung für 1819 beschloß der Bürgermeistereirat, für die Unterhaltung der Wege 200 Tlr. vorzusehen, und motivierte dies folgendermaßen: „Es wäre fernerhin unmöglich und habe es die Erfahrung bei den Wegearbeiten im letzten Sommer bewährt, daß nicht alle Arbeiten an den Polizei- und Kommunikationswegen durch gewöhnliches Aufgebot ausgeführt werden könnten, und dabei durchaus die Aufsicht eines mit diesen Geschäften kundigen Mannes nötig sei, der nach technischen Kenntnissen die Art der Arbeiten angeben, Pläne fertigen, die nötigen Vermessungen vornehmen könnte, und eine solche Hülfe wäre unentgeltlich nicht zu verlangen." Der Beschluß fand nicht die Genehmigung der Regierung; erst 1824 gestattete diese die Anstellung eines Wegewärters für die Bürgermeisterei Mülheim gegen ein jährliches Gehalt von 80 Talern. Sodann ist aus dieser Zeit die Erweiterung des sog^ Alten Marktes zu erwähnen, die in das Jahr 1816 fällt. Die Stadt besaß damals an freien Plätzen nur diesen und zwar in einer Größe von ca. 10 Quadratruten, die den gesteigerten Bedürfnissen des Wochenmarktverkehrs keineswegs genügte, wie denn auch kein Platz vorhanden war für die „Aufstellung durchziehender Kriegstruppen". Nach einem mit der katholischen Kirchengemeinde abgeschlossenen Vertrage verpflichtete sich diese, gegen eine jährliche Pacht von 50 Rtlr. aus dem Pfarrgrundstücke eine Fläche anschließend an den Kirchplatz der reformierten Kirche der Stadt zur Verfügung 78 zu stellen. Bezeichnend für die damalige finanzielle Lage der Stadt ist der Umstand, daß zur Sicherstellung obiger Pacht die Einkünfte aus dem Marktstandgeld sowie die Intraden aus dem Grundbesitze der Meistbeerbten „praeferentiell" bis zur Höhe der Pacht verschrieben werden mußten. Für die Unterhaltung des Pflasters und der Wege innerhalb der Stadt waren 1817 und 1818 nur je 50 Taler vorgesehen, 1819 dagegen 1000 Taler. In den Jahren 1819 bis 1822 wurden 4475 Taler für Verbesserung der Straßenverhältnisse ausgegeben; dazu kamen noch 1500 Taler für die Anlegung einer neuen Kirchtreppe. Hier mag erwähnt werden, daß im Juli 1803 die Regierung verlangt hatte, an Stelle des Friedhofes an der großen Kirche einen neuen Friedhof außerhalb der inneren Stadt anzulegen. Aber erst Ende 1812 wurde endlich der noch jetzt im Gebrauch befindliche Friedhof an der Dimbeck in Benutzung genommen. Bürgermeister Maubach schied im Jahre 1820 aus seiner hiesigen Stellung aus; sein Nachfolger wurde der Polizei-Inspektor Kniffter, der nur 2 Jahre lang das Amt eines Bürgermeisters von Mülheim innehatte. Ihm folgte im Mai 1822 der bisherige Kreissekretär Christian Weuste aus Krefeld, der über 25 Jahre lang die Verwaltung der Bürgermeisterei Mülheim und sodann noch einige Jahre die Verwaltung der von der Stadt getrennten Landgemeinden leitete. Christian Weuste, geboren am 1. September 1789 zu Wolfschlade im Amt Gimborn-Neustadt, jetzt Kreis Gummersbach, war seit 1808 Verwaltungsbeamter in verschiedenen Stellungen; 1812 wurde er Maire von Neustadt, 1814 Kalkulator bei der Kreisdirektion in Wipperfürth, 1816 Kreissekretär in Mettmann; 1817 war er in gleicher Amtseigenschaft nach Krefeld versetzt worden. Die Amtszeit des Bürgermeisters Weuste war eine Periode .steter Fort- jyitwickelung für Stadt und Land. Das Wegenetz wurde, wie wir weiter unten sehen werden, bedeutend vermehrt; an die Stelle der unzulänglichen Verbindung beider Ruhrufer durch eine Fähre trat die Kettenbrücke; die höhere Knabenschule wurde ins Leben gerufen und die Sparkasse eingerichtet; auch der Bau des Rathauses fiel in jene Zeit. Die Einwohnerzahl in der Gesamtbürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr während der Periode von 1822 bis 1846 ergibt sich aus folgender Übersicht: Zahl der Einwohner Davon waren Jahr in der Stadt auf dem Lande Zusammen evangelisch katholisch jüdisch sonstige 1822 5773 9458 15231 11850 3139 242 __ 1825 6126 10294 16420 12885 3283 252 — 1828 6543 10748 17291 13572 3462 257 — 1831 6838 11130 17968 14142 3607 219 — 1834 7442 11590 19032 14903 3879 250 — 1837 8172 12465 20637 16058 4310 268 1 1840 8817 13252 22069 — — — — 1845 — — 25088 19065 5698 325 — 1846 10162 15386 25548 — — — — Die Zunahme der Steuerkraft hielt mit der Steigung der Einwohnerzahl nicht gleichen Schritt, wie die beiden folgenden Übersichten zeigen. Darnach ist nur bei der Gewerbesteuer eine erhebliche Zunahme eingetreten; das Anwachsen der Klassen- 79 Steuer bleibt verhältnismäßig weit hinter der Bevölkerungsvermehrung zurück; die Grundsteuer hatte durch die in den Jahren 1820—1839 erfolgte Regulierung sich nur wenig geändert. Übersic ht ü Der die direkt en St aatss teuern im |ah re 1822. EinGrundsteuer Klassensteuer Gewerbesteuer Zusammen Gemeinde wohnerzahl Taler Sgr Pf. Taler |Sgr Pf. Taler Sgr Pf. Taler Sgr Pf. Mülheim ..... 5773 2014 3 3 3913 15 — 2160 — — 8087 18 3 Eppinghofen . 710 339 17 7 252 — — 14 — — 605 17 7 Mellinghofen 474 526 9 — 221 — — 11 — — 758 9 — Holthausen . 1144 905 17 1 419 15 — 39 — — 1364 2 1 Heißen . . . 515 709 15 5 173 15 — 13 — — 896 — 5 Fulerum . . 264 623 4 9 181 15 — — — — 804 19 9 Winkhausen . 514 637 4 8 258 15 — 14 '— — 909 19 8 Haarzopf . . 382 344 7 6 154 — — 1 — — 499 7 6 Raadt .... 148 411 28 — 108 15 — 10 — — 530 13 — Menden . . . 504 947 17 2 321 15 — 34 — — 1303 2 2 Dümpten . . 649 894 23 3 346 — — 6 — — 1246 23 3 Styrum . . . 649 933 17 1 313 15 — 48 — — 1295 2 1 Alstaden . . 383 469 3 8 199 15 — 29 — — 697 18 8 Broich und Speidorf 1634 1431 6 — 890 — — 162 — — 2483 6 — Saarn ....... 1488 1179 19 10 692 — — 173 — — 2044 19 10 Zusammen 15231 12367 14 3 8444 15 — 2714 — — 23525 29 3 Übersicht über die direkten Staatssteuern im Jahre 1847. Gemeinde Einwohnerzahl Ende 1846 Grundsteuer Taler Sgr Klassensteuer Taler Sgr Gewerbesteuer Taler Sgr Zusammen Taler Sgr Mülheim ........ Eppinghofen ...... Mellinghofen ...... Holthausen ....... Heißen ........ Fulerum ........ Winkhausen ...... Haarzopf ........ Raadt ......... Menden ........ Dümpten ........ Styrum ........ Alstaden ........ Broich .......... Speidorf ........ Saarn ......... Zusammen 10162 2066 926 1392 596 363 698 422 175 614 1102 1126 733 1230 1514 2429 2560 407 460 839 574 698 517 423 346 1049 796 890 474 713 1138 1481 25548 13365 5257 533 253 451 219 163 265 168 108 284 342 422 249 519 565 844 15 15 15 15 15 15 15 15 15 10646 15 6221 292 82 86 32 28 28 31 20 42 57 137 143 437 196 384 23 14 23 18 18 10 20 26 24 14039 1232 795 1376 826 889 810 622 474 1375 1195 1449 867 1670 1900 2709 8 29 23 15 3 18 15 15 10 5 11 9 8221 26 32233 11 80 Oberbürgermeister Dr. Paul Lembke Oberbürgermeister Karl von Bock Die kommunalen Bedürfnisse wurden durch Umlage auf die Grund- und Klassensteuer aufgebracht, doch wurde die unterste Klassenstufe freigelassen. In einem Jahre machte man den Versuch, auch diese Stufe heranzuziehen; dabei ergaben sich aber so viele Ausfälle und Reste, daß man schon im folgenden Jahre die Klasse wieder frei ließ. Im übrigen wurde die Klassensteuer und die Grundsteuer mit gleichem Prozentsatze belastet, die Gewerbesteuer blieb umlagefrei. 1839 wurde die Grundsteuer nur halb so hoch wie die Klassensteuer belastet, weil das Grundeigentum häufig verschuldet sei. Bezüglich der Bestimmung der Klassensteuer wurde festgesetzt, daß die zu 1 Taler und 1 L /a Taler veranlagten Klassensteuerpflichtigen in den einzelnen Gemeinden höchstens V 2 Taler Umlage zahlen sollten. Außerdem wurde nun auch die Gewerbesteuer der Klasse A (Handelsgeschäfte unter einer bekannt gemachten Firma mit kaufmännischen Rechten) belastet, „da die Kaufleute im allgemeinen so vorteilhafte Geschäfte führen, daß sie von ihrer Gewerbesteuer eines Tributs zu der Kommunalsteuer sehr wohl verpflichtet zu halten sind". In den folgenden Jahren wurden noch weitere Klassen von Gewerbetreibenden mit ihrer Gewerbesteuer zur Umlage herbeigezogen. Im allgemeinen waren die Finanzverhältnisse der Stadt nicht ungünstig; nachdem die Nachwirkungen der Kriege von 1813/15 und die Mißernten der folgenden Jahre überwunden waren, schwand auch nach und nach die Ebbe in der Kommunalkasse. Als Zeichen gebesserter Finanzverhältnisse kann es gelten, wenn 1823, als es sich herausstellte, daß gewisse Pachtgelder in den vorhergehenden Jahren versehentlich nicht erhoben waren, der Gemeinderat mit Genehmigung der Regierung beschloß, diese Summe, 65 Taler, der Landwehr als freiwilliges Geschenk zur Anschaffung von Tschakos zu überweisen. Handel und Gewerbe blühten in erfreulicher Weise auf, besonders der Kohlenhandel, dem auf der Ruhr 1823 eine Flotte von 76 hiesigen Eigentümern gehörigen Nachen mit einer Gesamtladefähigkeit von 58160 Zentnern zu Gebote stand. Die Mülheimer Rheinflotte zählte 69 Kähne mit einer Gesamtladefähigkeit von 169440 Zentnern-f-der größte dieser Kähne war die Urania der Firma Gombel & Levy, die 5022 Zentner faßte. Von sonstigen Gewerben der damals vorhandenen Industrie sind hauptsächlich zu nennen die_T_u£th_und Baumwollfabrikation, Leder-, Papier- und Tabakfabriken; auch das Handwerk schritt vorwärts. Im Jahre 1826 baute man in Eppinghofen den ersten Backofen, der mit Steinkohlen geheizt wurde. Der Mülheimer Woche jimarkt,, der dienstags und freitags stattfand, zog Verkäufer aus der ganzen Umgegend her; selbst Düsseldorfer Händler beschickten ihn regelmäßig. Die von altersher bestehenden Jahrmärkte, vier in Mülheim und einer in Saarn, bewirkten einen lebhaften Warenumschlag und waren gleichzeitig Volksfeste für Groß und Klein. 1835 klagte der Bürgermeister über die hohen Armenkosten, die sich auf 4500 Taler für die Bürgermeisterei beliefen; er führte das Anwachsen dieser Lasten zum Teil darauf zurück, daß in den benachbarten Gemeinden eine minder geregelte Armenpflege vorhanden sei; da bedauerlicherweise das Verziehen aus einer Bürgermeisterei in die andere freistände, kämen manche Leute, die nur noch wenig arbeitsfähig seien, hierher, ernährten sich kümmerlich ein Jahr lang und fielen dann der hiesigen Armenverwaltung zur Last. Die Ausgaben an laufenden wöchentlichen Unterstützungen beliefen sich im Jahre auf 4100 Taler für den Umfang der Bürgermeisterei ausschließlich Raadt und Haarzopf; diese Orte gehörten zur Kettwiger Armenpflege. Außerdem hatten die jüdischen Einwohner der Bürgermeisterei ihre besondere Armenpflege. 81 11 Die zweite Hälfte der dreißiger Jahre galt vor allem den Bestrebungen auf Herstellung besserer Wegeverbindungen. Der Staat baute die Chaussee von Duisburg nach Broich, die bis Speidorf den alten Verbindungsweg benutzte, dann aber abzweigte und über das herrschaftlich broicher Hagerfeld zum Stockfisch führte. Der Plan, dieser Straße eine Fortsetzung bis Kettwig zu geben durch Anlegung einer Chaussee dorthin im Ruhrtale auf dem rechten Ufer, scheiterte an dem Kostenpunkte. Der Staat war bereit, den größeren Teil der Ausführungskosten zu übernehmen, den anderen Teil sollten die beteiligten Gemeinden aufbringen, die aber hierzu nicht im Stande waren. Aus dem gleichen Grunde konnte man das Projekt, auf dem rechten Ufer des Flusses eine durchgehende direkte Chausseeanlage zwischen Mülheim und Ruhrort über Styrum und Alstaden herzustellen, nicht zur Ausführung bringen. Eine sehr schwierige und kostspielige Arbeit war die Überwölbung des die Stadt durchfließenden Ruhmbaches. Der Bach zog sich offen durch die Straßen hin; am Dickswall wurde sein Bett mit als Fahrweg benutzt, im Kohlenkamp war er auf der einen Seite durch eine Futtermauer von dem Wegekörper getrennt, auf der anderen Seite bespülte er die Häuser. Für den Verkehr war der Zustand nicht nur während der Dunkelheit, sondern selbst bei Tage gefährlich. Man entschloß sich daher im Jahre 1836 wenigstens im Kohlenkamp und 1847 und 1856 auch längs dem Löhwall und in der Bachstraße zwischen Neuhof- und der jetzigen Kurzestraße das Bachbett zu überwölben, und im Anschlüsse daran den Straßenkörper gemäß den gesteigerten Anforderungen des Verkehrs umzugestalten. Später wurden die noch übrigen Stellen des Baches in der Kurzestraße, auf dem Dickswall sowie auf den Privatgrundstücken an der Schollenstraße überwölbt. 1838 und 1839 wurde die Aktienstraße gebaut, die den Weg nach Essen, der früher über Styrum und Oberhausen 272 Meilen ausmachte, auf U/2 Meilen verkürzte. Wie der Name besagt, war eine zu diesem Zweck gebildete Aktiengesellschaft die Unternehmerin des Baues; sie erhielt die Berechtigung zur Erhebung von Wegegeld. Gleichzeitig wurde aus Gemeindemitteln zum Anschlüsse an die Aktienstraße die Straße von Mülheim nach Eppinghofen, die heutige Eppinghoferstraße, ausgebaut, und bald darauf auch deren Verlängerung über Dümpten nach Lipper- heidenbaum. Bereits im Jahre 1821 hatte die Regierung die Aufstellung eines Bebauungsplanes angeordnet. Mehr als 20 Jahre später, nämlich am 29. Okt. 1844 bezw. 24. April 1843 wurde dann nach Ausarbeitung mehrerer Pläne durch den Landmesser Vagedes und den Landbauinspektor Felderhoff mittels allerhöchster Kabinettsordre ein Bebauungsplan festgestellt. Jedoch ist dieser Plan, welcher die Stadterweiterung hauptsächlich nördlich der jetzigen Aktienstraße vorsah und auf die Geländegestaltung und die vorhandenen Wegezüge keinerlei Rücksicht nahm, nie zur Ausführung Rathaus. 82 gekommen. Er wurde definitiv aufgegeben, als der Ausbau der Eisenbahnen dem Verkehr andere Wege wies. Im Jahre 1836 hatte sich zur Gründung einer höheren Bürgerschule eine Aktiengesellschaft mit einem Kapitale von 5400 Talern gebildet. Der Bau des Schulhauses kostete 5886 Taler; an der Tilgung dieser durch Anleihe aufgebrachten Kosten beteiligte sich die Bürgermeisterei Mülheim vom Jahre 1840 ab in der Weise, daß sie 400 Taler jährlich zuschoß, die nach Maßgabe der Klassensteuer auf diejenigen Steuerpflichtigen, die zu 4 Taler und höher veranlagt waren, umgelegt wurden, wobei die Bewohner der Stadt doppelt so stark herangezogen wurden wie die Bewohner der Landgemeinden. 1841 wurde mit dem Bau des Rathauses begonnen. Der Bau kostete einschließlich Grunderwerb 20300 Taler und wurde im Sommer 1842 fertig gestellt. Zu gleicher Zeit entstand ein anderes hervorragendes Bauwerk unserer Stadt, die Kettenbrücke. Da die in der Verlängerung der jetzigen Schollenstraße betriebene Fähre längst nicht mehr den Bedürfnissen des lebhaften Verkehrs zwischen beiden Seiten der Ruhr genügte, war die Staatsregierung als Besitzerin der Fähre dem Plan des Baues einer Brücke näher getreten; zur Förderung des wichtigen Unternehmens stellte Mülheim an freiwilligen Beiträgen rund 15000 Taler zur Verfügung. Nach mehrjährigen Verhandlungen aber erst konnte im August 1842 die Grundsteinlegung erfolgen; eifrig wurde der Bau gefördert, und im November 1844 fand unter freudigster Anteilnahme der ganzen Bevölkerung die Einweihung des Bauwerks statt. Die Brücke gehört anerkanntermaßen zu den schönsten Brücken Deutschlands, wird aber einer andern Konstruktion Platz machen müssen, weil sie in ihrer Leistungsfähigkeit den jetzigen Verkehrsanforderungen nicht mehr genügt. Aus dem Umstände, daß die Kettenbrücke für Mülheim wirklich ein Wahrzeichen und Anziehungspunkt ist, erwächst der jetzigen Generation die Aufgabe, bei Errichtung der neuen Brücke wiederum ein Bauwerk zu schaffen, das sich den Eigentümlichkeiten des Stadtbildes und der Landschaft anpaßt und Mülheim den Ruf erhält, im Besitz einer eigenartigen, schönen Ruhrbrücke zu sein. Im Februar 1842 trat als gemeinsames Unternehmen der Stadt und der Landgemeinden die hiesige Sparkasse ins Leben; sie nahm Einlagen bis zu 200 Talern an und gewährte an "Zinsen 373% bei Einlage bis 100 Talern, sonst 2 l J2°jo. Ihre Inanspruchnahme blieb in den ersten Jahren ihres Bestehens hinter den gehegten Erwartungen zurück; doch betrug zu Ende des Jahres 1846 der Einlagenbestand bereits 14421 Taler. 30 Jahre lang gehörte jetzt die Bürgermeisterei Mülheim zum preußischen Staate; die Bevölkerung hatte sich während dessen verdoppelt; die Stadt Mülheim hatte den ursprünglich dörflichen Charakter allmählich abgestreift und war zu einem gesunden, gefestigten Gemeinwesen ausgewachsen. In der Verwaltungsorganisation dieses Gemeinwesens sollte nunmehr eine wesentliche Änderung eintreten. Am 23. Juli 1845 erließ König Friedrich Wilhelm IV. die Gemeindeordnung für die Kettenbrücke. 83 11* Rheinprovinz. Diese Gemeindeordnung sollte in sämtlichen rheinischen Gemeinden, einerlei ob Stadt oderDorf, eingeführt werden; doch behielt der König sich vor, denjenigen Städten die revidierte Städteordnung vom 17. März 1831 zu verleihen, die solches beantragten, und deren Verhältnisse die Verleihung wünschenswert erscheinen ließen. Beide Ordnungen bedeuteten gegenüber dem bisherigen Zustande einen erheblichen Fortschritt, da sie die Einrichtung einer unabhängigen, von der Bürgerschaft gewählten Gemeindevertretung vorsah, die nicht nur beratschlagen und vorschlagen durfte, sondern in allen wichtigen Angelegenheiten zu entscheiden hatte. Die Bürgerschaft der Stadt sah sich jetzt vor die Wahl gestellt, ob sie die Verleihung der revidierten Städteordnung beantragen oder die neue rheinische Gemeindeordnung in Mülheim zur Geltung kommen lassen wollte. Die Gegner der Städteordnung, unter ihnen in erster Linie der Bürgermeister Weuste, führten in der Hauptsache finanzielle Gründe ins Feld; sie wiesen darauf hin, daß bei Einführung der Städteordnung notwendigerweise die bisherige gemeinsame Verwaltung der Stadt und der Landgemeinden aufhören müsse, was durchaus nicht im -allgemeinen Interesse liege. Eine Gesamtverwaltung sei billiger als getrennte Einzelverwaltungen; von den Bürgermeistereiausgaben mit jährlich 10400 Talern hätte die Stadt nach dem bestehenden Verteilungsmodus nur 3400 Taler zu tragen, während sie bei getrennter Verwaltung mindestens 6000 Taler aufbringen müßte. Dadurch würden die Kommunalsteuern, die jetzt schon die Grund- und Klassensteuer überstiegen, um mehr als 10 Silbergroschen pro Taler Grund- und Klassensteuer erhöht werden. Die andere Partei unter Leitung des ersten Beigeordneten Vogt bestritt die Höhe der Mehrbelastung. Sie räumte zwar ein, daß die Städteordnung der Bürgerschaft etwas teurer zu stehen käme; die geringe Mehrbelastung würde aber reichlich aufgewogen durch die weit größere .Selbständigkeit, die der Gemeinde zugebilligt sei. Der Gemeinderat stellte sich auf Seite des Bürgermeisters und lehnte es ab, die Einführung der revidierten Städteordnung zu beantragen. Unter Nichtachtung dieses Beschlusses der gesamten Bürgerschaft, die sich — wie einst 1808 — gegen eine Teilung des von je zusammengehörigen Bezirks der alten Herrschaft Broich sträubte, wurde Vogt seinerseits beim Oberpräsidium in Coblenz wegen Einführung der rev. Städte-Ordnung vorstellig. Er erhielt den Bescheid, daß nur die gesetzlichen Vertreter der Stadt zu dem Antrage befugt seien, und daß bei dem ablehnenden Standpunkte des jetzigen Gemeinderats mit Einführung der Gemeindeordnung vorangegangen und abgewartet werden müsse, welchen Beschluß der künftige Gemeinderat in dieser Beziehung fassen würde. Es entspann sich nun eine lebhafte Preßfehde; die damals hier erscheinende, stark verbreitete Elberfelder Zeitung gab sogar anfangs Juli 1846 eine Extrabeilage „Wahlangelegenheiten der Stadt Mülheim an der Ruhr" heraus. Man stand vor der Entscheidung; kurz vorher war nämlich eine landrätliche Verfügung eingegangen, wonach auf ein von mehreren Eingesessenen an den König gerichtetes Immediatgesuch dieser zunächst die Vernehmung der Meistbeerbten darüber verfügt habe, ob die Städte-Ordnung oder die Gemeinde-Ordnung gewünscht werde. Meistbeerbte waren diejenigen Einwohner, die mindestens 2 Taler Grundsteuer oder 4 Taler Klassensteuer zahlten; ihre Anzahl betrug 359. Bei der am 6. Juni vorgenommenen Abstimmung sprach sich die Mehrzahl für die Städteordnung aus. Durch Kabinettsordre vom 4. September 1846, die in der Gesetzsammlung publiziert wurde, verlieh darauf der König der Stadt Mülheim an der Ruhr die revidierte Städte-Ordnung vom 17. März 1831. Zugleich wurde bestimmt, daß die bisher mit der Stadt Mülheim zu einer Bürgermeisterei verbundenen Landgemeinden fernerhin ohne die Stadt Mülheim einen 84 Bürgermeistereiverband bilden sollten. Hiermit war die Trennung der von altersher zusammengehörigen Gebiete entschieden, eine Trennung, die jedoch inzwischen bezüglich des größten Teils des damals abgetrennten Landbezirkes durch die Wiedervereinigung mit Alt-Mülheim rückgängig gemacht ist. 1847-1903. Mülheim nach der Abtrennung der Landgemeinden. Die Größe der nach der Abtrennung der Landgemeinden verbleibenden Stadtgemeinde Mülheim, welche zunächst auf 1426 Morgen 143 Ruten angegeben wird, wurde bei der Katasterberichtigung 1870 auf 1440 Morgen 45 Ruten und 50 Fuß oder 367 Hektar 72 Ar 88 Quadratmeter zum Katasterreinertrag von 6830,64 Talern ermittelt. Am 1. April 1878 ging die Verwaltung der durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 17. Oktober 1877 der Stadt einverleibten bisherigen Gemeinden Eppinghofen und Mellinghofen auf die städtischen Organe über. Nach Hinzukommen dieses Gebietes betrug nach den Fortschreibungen von 1880/81 das Flächengebiet der Stadtgemeinde 811 Hektar 36 Ar 71 Quadratmeter zum Katasterreinertrag von 13268,25 Talern. Diese Größenziffern wurden bei weiteren Neuvermessungen berichtigt auf 801 Hektar 67 Ar 88 Quadratmeter (davon Äcker und Gartenländereien 418 ha, Wiesen 16 ha, Weiden und Hutungen 39 ha und Forsten 6,60 ha) mit 9690,93 Talern Gesamtreinertrag. Die Abnahme der grundsteuerpflichtigen Liegenschaften beruht auf der Zunahme der neuen Gebäude. Im Stadtbezirk standen 1856 : 1123, 1878 : 3934, (davon 2902 im alten Stadtbezirk, 716 in Eppinghofen und 326 in Mellinghofen) und 1903 :5350 Gebäude. Hiervon waren Wohnhäuser 1856:924, 1878 : 2618 und 1903 : 3756. Das Anwachsen der Bevölkerung ergibt sich aus folgender Übersicht über die bei den Volkszählungen in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr gezählte oftsanwesende Bevölkerung. Jahr Ortsanwesende Bevölkerung Religionsbekenntnis der Volkszählung überhaupt männlich weiblich Evangelische Katholische Juden Sonstige 1 2 3 4 5 6 7 8 1849 10710 5 338 5 372 8035 2 436 237 2 1852 11099 5 554 5545 8190 2 606 254 49 1855 11789 5948 5 841, 8591 2 922 273 3 1858 12 748 6541 6 207 9164 3 222 314 48 1861 13 356 6 743 6613 9 691 3 332 328 5 1864 13 726 6 952 6774 9 887 3 495 332 12 1867 13 827 6842 6 985 9 839 3645 338 5 1871 14 267 7 090 7177 10 026 3908 319 14 1875 15 277 7 563 7714 nicht erhoben 1880 22146 10 901 11245 15 442 6177 431 96 1885 24 465 12 230 12 235 16724 7191 466 84 1890 27 903 13 980 13 923 18717 8 577 493 116 1895 31429 15724 15 705 21 003 9 754 531 141 1900 38 280 20133 18147 24 599 12 840 643 190 85 Die der Stadt Mülheim mit der revidierten Städteordnung vom 17. März 1831 verliehene S tadt verfassung teilte die Leitung der Geschäfte zwischen einem Magistrate als ausführender und verwaltender Stadtbehörde mit dem Bürgermeister als Vorsitzenden und einer aus öffentlichen Wahlen der Bürgerschaft hervorgegangenen Stadtverordnetenversammlung als vertretender, beschließender, kontrollierender Körperschaft mit einem von dieser selbst aus ihrer Mitte gewählten Vorsteher. Am Sonntag, den 5. September 1847, begannen die Wahlen nach einem feierlichen Gottesdienste; sie dauerten bis zum 11. September, da für jeden einzelnen der 24 Stadtverordneten und der 24 Stellvertreter eine besondere Wahlhandlung stattfinden mußte. Die Namen dieser ersten von der Bürgerschaft gewählten Verordneten waren: 1. Kaufmann Herrn. Heinr. von Eicken 13. Lederfabrikant Christian Coupienne 2. Schiffer Hermann Scholl sen. 14. Müller Johann Hörschgen 3. Justizkommissar Heinr. Berkenkamp 15. Wirt Hermann Rosenberg 4. Schmied Arnold Springmann 16. Bäcker Hermann Mühlenbeck 5. Kaufmann Ferdinand Stein 17. Kaufmann Mathias Stinnes 6. Anstreicher Wilhelm Bergfried 18. Kohlenhändler Hermann Graffweg 7. Destillateur Heinrich Künzel 19. Kaufmann J. D. Hammacher 8. Krämer und Wirt G. H. Dreeskamp 20. Fabrik-Inhaber T. A. Deus 9. Kaufm. Gerh. Schmitz Herrn. Sohn 21. Conrector Hermann Seeger 10. Kaufm. Gerh. Schmitz Gerh. Sohn 22. Wirt Hermann Quattelbaum 11. Kaufmann Richard von Eicken 23. Schiffbaumeister Hermann Mescher 12. Buchhändler F. A. Nieten 24. Anstreicher Franz Osterkamp Die Einführung der neuen Stadtverordneten erfolgte am 18. September 1847; in derselben Sitzung wurde als Stadtverordnetenvorsteher Hermann Heinrich von Eicken und als sein Stellvertreter Christian Coupienne gewählt. Als kurz darauf König Friedrich Wilhelm IV. in Düsseldorf weilte, sandten die Stadtverordneten eine Deputation an ihn, mit dem Auftrage, den Dank der Bürgerschaft für die Verleihung und Einführung der Städteordnung auszusprechen. Der König nahm die Deputation wohlgefällig auf und gab seine Freude darüber kund, daß die Stadt Mülheim sich die revidierte Städteordnung erbeten habe. Am 13. Oktober 1847 fand die Wahl des Bürgermeisters statt; sie fiel auf den Oberlandesgerichtsassessor Fritsch in Arnsberg. Zu Magistratsmitgliedern wurden gewählt: Gerhard Schmitz Hermann Sohn, Johann Daniel Hammacher, Friedrich Ax und Heinrich Coupienne. Am 23. Dezember 1847 geschah die Einführung und Vereidigung des Bürgermeisters und der vier ehrenamtlichen Magistratsmitglieder. Damit hatten sich die städtischen Kollegien konstituiert. Die durch die revidierte Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 verheißene Neuregelung der Verfassung und Verwaltung der Gemeinden erging am 11. März 1850 in der Gemeindeordnung für den preußischen Staat. Diese machte den bestehenden Verschiedenheiten in den Gemeindeverfassungsgesetzen ein Ende; sie galt ausnahmslos für das ganze Stadtgebiet, für Städte und für Landgemeinden, und machte nur, jedoch nicht als unabänderliche Norm, Unterschiede für Gemeinden mit mehr als 1500 Seelen und solche mit geringerer Einwohnerzahl; für jene sollten die Bestimmungen des Titels II, für diese die des Titels III die Regel bilden, doch konnten mit staatlicher Genehmigung auch Gemeinden mit über 1500 Seelen dem Titel III unterworfen werden, und umgekehrt. Nach Titel II wurde die Verwaltung durch den Gemeindevorstand, bestehend aus Bürgermeister und Schöffen, und dem Gemeinderat geführt; nach Titel III durch einen Gemeindevorsteher und den Gemeinderat. 86 Die Wahlen für den neuen Gemeinderat erfolgten im August und September 1850. Der Gemeinderat konstituierte sich am 19. September; er beschloß zunächst, die kollegialische Form des Gemeindevorstandes (bisher Magistrat), wie sie Titel II der Gemeindeordnung vorschrieb, beizubehalten. Als ein neues Amt war durch die Gemeindeordnung die Stelle eines Beigeordneten geschaffen worden, der als ständiger Vertreter des Bürgermeisters fungierte und auch dann, wenn er den Bürgermeister nicht vertrat, im Gemeindevorstande Sitz und Stimme hatte. Für dieses Amt wurde der Gutsbesitzer und Rentner Hermann Heinrich Brink gewählt. Nachdem die Wahl die Bestätigung des Königs gefunden hatte, erklärte die Regierung in Düsseldorf durch Bekanntmachung vom 8. Januar 1851 die Einführung der Gemeindeordnung als beendigt. Der Gemeindevorstand konstituierte sich an Stelle des Magistrats am 1. Februar 1851. Mit der Einführung der Gemeindeordnung von 1850 war keineswegs ein Ruhepunkt in der Gestaltung der kommunalen Verfassung Mülheims erreicht. Schon bald machten sich anderweitige Bestrebungen geltend, die darauf hinzielten, die rheinische Gemeindeordnung von 1845 wieder in Kraft zu setzen und sie auf alle Gemeinden, also auch auf diejenigen auszudehnen, die, wie Mülheim, es vorgezogen hatten, anstatt ihrer die revidierte Städteordnung anzunehmen. Gemeindevorstand und Gemeinderat sprachen sich am 10. Februar 1854 in einer Petition an die II. Kammer hiergegen und für die Beibehaltung der Gemeindeordnung von 1850 aus. Die veränderten politischen Anschauungen führten sehr bald zu einer Änderung der Gesetzgebung; während für die Landgemeinden die Gemeindeordnung von 1845 mit verschiedenen Ergänzungen und Umänderungen wieder in Kraft trat, erging im Anschluß an die für die östlichen Provinzender Monarchie erlassene Städteordnung vom 30. Mai 1853 für die Rheinprovinz die Städteordnung vom 15. Mai 1856, die, obwohl durch die spätere Gesetzgebung in manchen Punkten umgestaltet, in ihrem Kerne doch noch heute gilt und die Grundlage unserer gegenwärtigen städtischen Verfassung bildet. Sie trat für Mülheim, als Stadt über 10000 Einwohner, sofort mit ihrer Verkündigung in Geltung. Die rheinische Städteordnung sieht als Regelfall die bureaukratische Verwaltung der Stadt durch den Bürgermeister vor, brachte für's erste also die Aufhebung des Mülheimer kollegialischen Gemeindevorstandes mit sich; sie gestattete jedoch nach Titel VIII auch die Errichtung eines kollegialischen Gemeindevorstandes auf besonderen Antrag des Gemeinderates und mit Genehmigung der Kgl. Regierung. Der Antrag wurde in Mülheim alsbald gestellt und ohne weiteres genehmigt; Gemeindevorstand und Gemeinderat traten als Magistrat und Stadtverordnetenversammlung in unveränderter Zusammensetzung in ihre früheren Funktionen wieder ein. Bestimmend für den Antrag auf Beibehaltung einer kollegialen Ortsobrigkeit, mit dem Mülheim unter den rheinischen Städten ziemlich allein stand, war der Rückblick auf das ersprießliche und einmütige Zusammenarbeiten beider Kollegien in den verflossenen Jahren. „Eine seltene Eintracht hat das Wirken und Scharfen gefördert; keine Parteiungen im Schöße der Kollegien, keine Reibungen derselben untereinander, keine Konflikte zwischen Bürgerschaft und ihrer Vertretung sind irgendwie hervorgetreten," wie Bürgermeister Oechelhäuser, der Nachfolger Fritsch's, in seinem für die Jahre 1852—56 erstatteten Verwaltungsbericht sagt. Das dauerte bis 1872. Das Stadtverordnetenkollegium glaubte durch die Aufhebung des Magistrats gerade die bisher in diesen gewählten tüchtigsten und geeignetsten Männer der Stadt für die Stadtverordnetenversammlung frei machen zu sollen; man war der Ansicht, daß die bisher dem Magistrat zufallende eingehende Vorberatung 87 der Stadtverordnetenvorlagen gerade so gut in die im Voraus zu bildenden städtischen Kommissionen verlegt werden könne, und es unbestreitbare Vorteile biete, wenn der Bürgermeister als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung in dieser seine Anträge selbst begründen und vertreten, sowie seine Stimme für dieselben in die Wagschale werfen könne. So trat in Mülheim 1873 die noch heute bestehende Form der Organisation der städtischen Behörde ein: fortan steht an der Spitze der Verwaltung unserer Stadt, wie in fast allen rheinischen Städten, der Bürgermeister, nicht mehr ein kollegialischer Magistrat. Verfolgen wir noch einmal den Wechsel in den grundlegenden Gemeindeverfassungsgesetzen in Mülheim: Die Herbst 1847 durchgeführte Verfassung nach der revidierten Städteordnung von 1831 (Magistrat und Stadtverordnetenversammlung) wurde verdrängt durch die am 8. Januar 1851 durchgeführte Organisation nach der Gemeindeordnung von 1850 (Gemeindevorstand und Gemeinderat), um ihrerseits 1856 zu weichen der Verfassung nach der rheinischen Städteordnung vom 15. Mai 1856 mit der durch Titel VIII daselbst vorgesehenen Modifikation (Magistrat und Stadtverordnetenversammlung). Bei der ersten Änderung, der von 1851, wechselten die beiden städtischen Kollegien nur ihren Namen (Magistrat wurde Gemeindevorstand, Stadtverordnetenversammlung wurde Gemeinderat), bei der zweiten wurde der alte Zustand wieder hergestellt. Trotz mehrfachen Wechsels der Grundgesetze blieb also in Wirklichkeit eine Stabilität des Organismus, und die Gleichförmigkeit des Entwicklungsganges im Gemeindeleben Mülheim's war durch den Gesetzwechsel nicht gestört. Wesentlicher als diese Abänderungen war die 1873 beschlossene Einführung der von der rheinischen Städteordnung als Regelfall gedachten bureau- kratischen Verfassung an Stelle der bis dahin herrschenden Magistratsverwaltung. Bürgermeister waren in der Zeit der Magistratsverfassung: 1. Fritsch (1847—51.). Er schied am 1. Februar 1851 infolge seiner Ernennung zum Regierungsassessor bei der Kgl. Regierung in Arnsberg aus. 2. Wilhelm Oechelhäuser (1852—1856), Geboren am 26. August 1820 in Siegen, kaufmännisch und volkswirtschaftlich gebildet, besuchte er nach ausgedehnten Reisen 1844/45 in staatlichem Auftrage England und Frankreich zum Studium der Papier- und Maschinenfabrikation, war dann als Ministerialbeamter in das Reichshandelsministerium in Frankfurt am Main getreten und 1851 Mitglied der zollvereinsländischen Berichterstattungskommission zur Industrieausstellung in London. Seine kurze Amtszeit zeichnet sich durch eine bedeutsame allseitige Belebung des geistigen und wirtschaftlichen Lebens unserer Stadt aus; abgesehen von den energischen weitsichtigen Bemühungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse seien angeführt: Der Versuch zur Reorganisation des Elementarschulwesens, der Ausbau der im Jahre 1851 als Gemeindeinstitut übernommenen 3klassigen Rektoratschule zu einer 6 klassigen höheren Bürgerschule, Organisation der höheren Mädchenschule und der Handwerkerfortbildungschule, Inangriffnahme einer Revision des Bebauungsplanes, Einführung der Gasbeleuchtung. Am 6. November 1856 schied Oechelhäuser aus seinem Amte, um die Stelle des Verwaltungsdirektors der Dessauer Kontinental-Gasgesellschaft zu übernehmen. Geh. Kommerzienrat, eine Zeit lang Mitglied des Reichstages, in Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste um die deutsche Shakespeare-Forschung von der Universität Erlangen zum Ehrendoktor ernannt, verschied dieser bedeutende Mann am 25. September 1902 auf seiner Besitzung in Niederwalluf am Rhein. 88 3. Karl Obertüschen (1857—1873). Ein Kind unserer Stadt, übernahm Obertüschen als 29 jähriger Gerichtsassessor die Leitung der Verwaltung von Mülheim, das sich unter ihm während dieser für die politische Geschichte unseres Vaterlandes so überaus bedeutsamen Zeit in ruhiger steter Weise entwickelte bis zu seinem Anfang Mai 1873 erfolgenden plötzlichen Tode. Es folgten in der jetzt bureaukratischen Verwaltung die Bürgermeister: 1. Heinrich Bang (1873—1878). Bang war am 9. April 1838 zu Schlüchtern in Hessen geboren, 1866 Garnison- auditeur in Hofgeismar und nach der Annektierung Kurhessens dem Komandantur- gericht in Wesel zugewiesen, in welcher Stadt er im Juni 1870 die Bürgermeisterstelle übernahm. Zum Bürgermeister von Mülheim gewählt, wirkte er anfangs im besten Einvernehmen mit der Bürgerschaft und den Stadtverordneten. Später entstanden tiefgreifende Differenzen, die Bang veranlaßten, am 15. November 1878 gegen eine Entschädigung von 10000 Mark sein Amt niederzulegen; er ließ sich als Rechtsanwalt in Ruhrort nieder. 2. Karl von Bock und Polach (1879—1902). Am 28. Oktober 1840 zu Mainz geboren, hatte er sich zunächst dem militärischen Berufe gewidmet, trat 1859 als Offizier in die Armee ein und machte die Feldzüge von 1864 und 66 mit. Nachdem er 1868 seinen Abschied genommen hatte, wandte er sich der Verwaltung zu und wurde 1869 von der Regierung mit der kommissarischen Verwaltung der Bürgermeisterstelle in Laasphe im Kreise Wittgenstein betraut. Nachdem er am Feldzug 1870 und 1871 als Landwehrkompagnieführer teilgenommen, wurde er nach kurzer Beschäftigung als Volontair bei der Regierung in Arnsberg im August 1871 zum Amtmann des Amtes Langerfeld (Kreis Hagen) ernannt und Februar 1877 Amtmann in Herne. Auf den verschiedensten Gebieten des kommunalen Lebens hat während seiner fast 23 jährigen Amtsführung sein tätiger Einfluß sich fördernd geltend gemacht. Erwähnt seien: die Verbesserung der Straßen und Verschönerung der Stadt, der Bau des Wasserwerkes, die Übernahme des Gaswerkes, der Bau der Straßenbahn, die Förderung der Straßenverhältnisse, die Garnisonierung eines Infanterieregiments, der Bau eines neuen Gerichts- und Gefängnisgebäudes. Durch Kabinettsordre vom 7. Januar 1895 erhielt er den Titel Oberbürgermeister. Am 29. Januar 1902 verschied er nach schwerem Leiden. Als Beigeordnete sahen wir unter der Herrschaft der Gemeindeordnung von 1850 Heinrich Brink, ihm folgte unter der Herrschaft der rheinischen Städteordnung 1857 Christian Coupienne. Nach Einführung der bureaukratischen Verwaltung an Stelle des Magistrats wurden dem Bürgermeister zwei unbesoldete Beigeordnete beigegeben. Als solche fungierten Rechtsanwalt Westermann und Heinrich Erdmann. 1878 trat an des ersteren Stelle Hüttendirektor Joseph Zerwes, 1880 an Stelle Erdmanns der Rentner Adolf Fellinger. 1888 war infolge der Einführung der neuen Verwaltungsgesetzgebung die Anstellung von zwei weiteren unbesoldeten Beigeordneten nötig geworden. Als dritter und vierter Beigeordneter wurden Heinrich Erdmann und Wilhelm Zeppenfeld bestellt. Nach dem Tode Erdmanns 1890 rückte Zeppenfeld in seine Stelle ein und wurde als vierter Beigeordneter Max Itzenplitz gewählt. Itzenplitz wurde 1894 nach dem Ausscheiden Zeppenfelds dritter Beigeordneter und Zeppenfelds Stelle erhielt der neu erwählte vierte Beigeordnete Hermann Helmich. Nach des zweiten Beigeordneten Fellinger's Tode 1899 wurde 89 12 unter entsprechendem Aufrücken von Itzenplitz und Helmich Eugen Coupienne zum vierten Beigeordneten gewählt. Als der erste Beigeordnete Josef Zerwes 1901 starb, begnügte man sich fortan mit den noch übriggebliebenen 3 unbesoldeten Beigeordneten mit Rücksicht auf die inzwischen erfolgte Anstellung zweier besoldeter Beigeordneten. Die vermehrte Arbeit hatte bereits 1898 zur Wahl eines besoldeten Beigeordneten geführt, als welcher der bisherige zweite Bürgermeister von Minden Erich von Wedelstedt ausersehen wurde. 1900 trat als zweiter besoldeter Beigeordneter der bisherige Stadtbaumeister Linnemann hinzu. Was die Stadtvertretung, das Stadtverordnetenkollegium, anbetrifft, so war seit 1873 das fortan durch den Bürgermeister mitversehene Amt eines besonderen Stadtverordnetenvorstehers in Fortfall gekommen. Dieses Amt hatten bis dahin verwaltet: bis 1854 Hermann Heinrich von Eicken, (der dieses Amt bereits unter der Herrschaft der revidierten Städteordnung inne gehabt, und dessen Wahl zum Bürgermeister 1851 die Bestätigung des Königs nicht gefunden hatte), bis 1857 Christian Coupienne, ferner bis 1867 August Krabb, schließlich Heinrich Daber. Infolge Anwachsens der Stadt über 30000 Einwohner mußte bei der Wahl des Jahres 1897 die Zahl der Stadtverordneten von 24 auf 30 vermehrt werden. 1903 bildeten folgende Herren das Kollegium: von der I. Abteilung gewählt: 1. Eugen Coupienne, 2. Gustav Kaufmann, 3. Medizinalrat Dr. med. Heinr.Marx, 4. Johann Wilhelm Mellinghof, 5. Karl Müller, 11. Karl Berns, 12. Heinrich Dinsing, 13. Ferdinand Gothot, Karl Hermann Jötten, Heinrich Husmann, 14 15 6. Karl Roesch, 7. Wilhelm Schmitz-Scholl, 8. Dr. jur. Rudolf Schmits, 9. Hugo Stinnes, 10. August Thyssen. von der II. Abteilung gewählt: 16. Wilhelm Korthäuer, 17. Gerhard Küchen, 18. Wilhelm Sellerbeck, 19. Hermann Thielen, 20. Fritz Werntgen. von der III. Abteilung gewählt: 21. Wilhelm Albertsmeier, 22. Hermann Barte, 23. Josef Bernhard, 24. Hermann Helmich, 25. Kommerzienrat Louis Kannengießer, 26. August Kirchberg, 27. Heinrich Lindermann, 28. Albert Lücker, 29. Heinrich Ternieden, 30. Stelle nichtbesetzt (bisher Renckhoff). Die Stadtverordneten haben, um auch dieses zu erwähnen, das Ehrenbürgerrecht 1881 an den Feldpropst Dr. Thielen, einen geborenen Mülheimer, 1888 an den Reichsund Landtagsabgeordneten Dr. Hammacher und 1895 an den Altreichskanzler Fürst Bismarck verliehen. Die Stadt Mülheim blieb auch dann zum Kreise Duisburg gehörig, als durch Kabinetts-Ordre vom 10. August 1857 die vormals Essen- und Werdenschen Landesteile als Kreis Essen abgetrennt wurden. Aus dem Kreise Duisburg schied dann gemäß Kabinetts-Ordre vom 27. Juni 1873 die Stadt Duisburg aus, um einen eigenen Stadtkreis zu gründen. Infolgedessen wurde der Sitz des Landratsamtes im Januar 1874 nach Mülheim verlegt. Durch Kabinetts-Ordre vom 20. April 1887 erfolgte die Neubildung des Kreises Ruhrort durch Abtrennung vom Kreise Mülheim a. d. Ruhr; der letztere umfaßte von da ab nur das Gebiet des jetzigen Stadt- und Landkreises 90 Mülheim a. d. Ruhr sowie die Stadt Oberhausen, die am 1. April 1901, nachdem auch sie eine Einwohnerzahl von über 40000 erreicht hatte, aus dem Kreisverbande ausschied. Die am 1. Juli 1888 erfolgte Einführung der neuen Verwaltungsgesetzgebung änderte auch die Vertretung Mülheims auf dem Kreistag und im Provinzial-Landtag. Bisher wählte die Stadt nur 2 Vertreter zum Kreistag, nach Einführung der neuen Kreisordnung 10 Kreistagsabgeordnete. In den Provinzial-Landtag konnte Mülheim nach der alten Stände-Verfassung im Verein mit 17 anderen niederrheinischen Städten nur einen Vertreter entsenden. Nach der neuen Provinzialordnung ist der Kreis Mülheim a. d. Ruhr auf dem Provinzial-Landtag durch 3 Abgeordnete vertreten. Das in der Verwaltung beschäftigte Bureaupersonal ist in dem halben Jahrhundert ganz erheblich gewachsen. Mitte des Jahrhunderts arbeitete der Bürgermeister, abgesehen von dem Kassenrendanten, mit einem Verwaltungssekretär, der noch dazu die Stelle eines Handelskammersekretärs gleichzeitig versah; seit 1853 trat ein zweiter Bureaugehülfe hinzu. 1903 waren, abgesehen von den technischen und polizeilichen Beamten und den Angestellten der städtischen Betriebe, vorhanden: 1 Stadtsekretär, 15 Verwaltungssekretäre, 5 Bureauassistenten, 5 Kanzleigehülfen, 1 Stadtrentmeister mit 3 Kassenassistenten, 1 Kassengehülfe und 3 Vollziehungsbeamten, 1 besonderer Standesbeamter sowie 2 Rathausdiener und 3 Boten. Die Verwaltung war 1903 gegliedert in die Abteilungen I (Verwaltungssachen), Ia (Armen-, Steuer- und Meldesachen), II (Polizeisachen), IIa (Kollegialischer Gemeindevorstand — Wirtschaftssachen), IIb (Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung), III (Bausachen), III a (Kollegialischer Gemeindevorstand — gewerbliche Anlagen); dazu trat als Abteilung IV die Verwaltung des Gas- und Wasserwerks, als Abteilung V die der Straßenbahn. Von dem Rathause benutzt die städtische Verwaltung seit 1847 nur noch die unteren Räume rechts des Eingangs, während links die Geschäftsräume der Landbürgermeisterei untergebracht wurden und oben der Bürgermeister der Landbürgermeisterei, Weuste, wohnte. Diese gemeinschaftliche Benutzung des Rathauses hörte erst am 1. Juli 1877 auf; seitdem verblieb es der Stadt, erwies sich aber recht bald schon als unzulänglich. Mehrere bauliche Veränderungen vermochten dem durch die Vermehrung des Buieaupersonals sehr fühlbar werdenden Raummangel nicht abzuhelfen. 1898 wurde das vom Fiskus zum Preise von 91500 Mk. erworbene alte Postgebäude, nachdem es im Innern vollständig umgebaut worden, in Benutzung genommen; im Vordergebäude wurden Stadtbauami, Stadtkasse und Sparkasse, im Hintergebäude Meldeamt, Steuerbureau und Armenverwaltung untergebracht. Dem anfänglich mit in die alte Post verlegten Standesamt wurde schon bald eine neue Unterkunft in dem alten Schulgebäude in der Jackenstraße geschaffen. Die mannigfachen und so überaus bedeutungsvollen politischen Ereignisse, die in diesen Zeitabschnitt der Stadtgeschichte fallen, gingen auch an Mülheim nicht spurlos vorüber. Zu Beginn unserer Periode kamen die bekannten politischen Ereignisse im März 1848; die revolutionäre Bewegung schlug auch nach Mülheim ihre Wellen, konnte sich aber bei der königstreuen Gesinnung der Bürger nicht durchsetzen. Am 23. März sahen sich Magistrat und Stadtverordnete veranlaßt, zur Beruhigung der Bevölkerung eine Proklamation zu erlassen, insbesondere den Schiffern nicht nur die mit den Kohlenhändlern vereinbarten höheren Löhne zuzusichern, sondern auch noch weitere Lohnsteigerungen in Aussicht zu stellen. Gleichzeitig beschlossen die Stadtverordneten sich „zur Beratung über die in der jetzigen hochwichtigen Zeit zu treffenden Maßnahmen" täglich zu außerordentlichen Sitzungen einzufinden. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung erhielt die Stadt 91 12* militärische Einquartierung; eine Bürgerwehr wurde organisiert und militärisch bewaffnet. Die Tätigkeit der Stadtverordneten wurde in der nächsten Zeit, abgesehen von der Bereitstellung außergewöhnlicher Mittel für Wegebauten zwecks Beseitigung des durch die Arbeitslosigkeit herbeigeführten Notstandes, hauptsächlich ausgefüllt durch Beschlußfassung über Adressen und Proteste an den König, die Parlamente und Minister, über Entsendung von Delegierten und ähnliche politische Angelegenheiten; unerschütterlich wurde stets die Fahne der konstitutionellen Monarchie hochgehalten. So beschloß man in der Sitzung vom 29. März, zur Frankfurter Volksversammlung zwei Delegierte mit dem Auftrage zu entsenden, Jür das Prinzip der konstitutionellen Monarchie und der Bekämpfung aller republikanischen und kommunistischen Tendenzen zu wirken. Diese Sitzung mußte infolge tumultuarischer Auftritte auf dem Marktplatz aufgehoben werden. Im Jahre 1849, nachdem Friedrich Wilhelm IV. die ihm von der Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. angetragene Kaiserkrone abgelehnt hatte, fand in Köln eine Zusammenkunft sämtlicher Gemeindevertretungen der Rheinprovinz statt, die sehr aufgeregt verlief und extreme Maßnahmen gegen die Staatsregierung beschloß. Die Mülheimer Delegierten suchten vergeblich durch motivierte Anträge die Verhandlungen in gemäßigte Bahnen zu leiten und lehnten auch die Vollziehung der Beschlüsse ab. Dieselbe patriotische Gesinnung sehen wir mehrfach in der Folgezeit die städtischen Behörden betätigen. Im Januar 1863 beschlossen die Stadtverordneten, veranlaßt durch die 50 jährige Gedenkfeier der Erhebung des deutschen Volkes zur Befreiung des Vaterlandes im Jahre 1813, jedem der in der Stadt Mülheim lebenden bedürftigen alten Krieger aus jener Zeit eine jährliche Unterstützung von 10 Talern zu gewähren; es waren 14 solche Krieger vorhanden, die in den Genuss der Ehrengabe gelangten. Von ihrer unerschütterlichen Königstreue Zeugnis abzulegen gaben die großen Ereignisse der Jahre 1866 und 1870/71 der Mülheimer Bürgerschaft reichlich Gelegenheit. Die Mobilmachung des Jahres 1866 rief aus unserer Stadt 374 Mannschaften der Reserve und Landwehr I. Aufgebots zur Fahne, von denen fünf den Heldentod auf dem Schlachtfelde fanden. Die Ungunst dieses Jahres, das außer einem zweimonatlichen Schifferstreik, dem Brand der Schmachtenberg'schen Tuchfabrik, der Liquidation der Luisenthaler Aktiengesellschaft noch Pocken und Cholera brachte, konnte es nicht hindern, daß eine rege freiwillige Liebestätigkeit ganz außerordentliche Aufwendungen für die Kriegsteilnehmer und ihre Angehörigen zur Verfügung stellte. Als 1870 das gesamte deutsche Vaterland sich einmütig erhob, um die französischen Übergriffe gebührend zurückzuweisen, folgten aus Mülheim rund 700 Reservisten nnd Landwehrleute freudig dem Rufe ihres Königs. Magistrat und Stadtverordnete sandten eine Adresse an den König, in der sie ihm für die Festigkeit dankten, mit der er die demütigenden Zumutungen Frankreichs zurückgewiesen, und die treueste Hingebung versicherten. Diese Versicherung wurde in vollem Maße erfüllt. Die Stadtverordneten beschlossen, den zur Fahne eingezogenen Kommunalbeamten und Lehrern das Gehalt fortzuzahlen, die an die Familien der eingezogenen Landwehrleute und Reservisten zu zahlende Kreisunterstützung in Notfällen bis zu 50% aus städtischen Mitteln zu erhöhen, in zur Verfügung gestellten Fabrikräumen ein Lazarett für schwer Verwundete mit 50 Betten auf Kosten der Stadt einzurichten und zu unterhalten, das Schulgeld der die städtischen Elementarschulen besuchenden Kinder 92 einberufener Reservisten und Landwehrleute auf die Kommunalkasse zu übernehmen, und zur Unterstützung der durch den Krieg betroffenen deutschen Distrikte an der französischen Grenze 500 Taler zu bewilligen. Der stets opferbereite patriotische Sinn der Mülheimer Bürgerschaft zeigte sich im schönsten Lichte. Reichliche Gaben flössen dem städtischen Lazarett zu; erhebliche Mittel wurden durch drei Komitees flüssig gemacht, die die Unterstützung der einberufenen Krieger und ihrer Familien, die Fürsorge für die Verwundeten und Erkrankten sich zur Aufgabe gestellt hatten. 397 verwundete und kranke Krieger wurden im evangelischen Krankenhaus, im städtischen Lazarett, im Vereinshauseund bei Privaten gepflegt. Als nach dem siegreich beendeten Kampfe, in dem 14 Mülheimer den Tod fürs Vaterland fanden, Kaiser Wilhelm am 15. März 1871 in Saarbrücken wieder das deutsche Gebiet betrat, begrüßten ihn dort Deputationen der rheinischen Städte, aus Mülheim der Bürgermeister Obertüschen und der Stadtverordnetenvorsteher Daber. Ein glänzendes Sieges- und Friedensfest wurde am 2. und 3. September gefeiert und dabei der Grundstein zu dem Kriegerdenkmal auf dem Rathausmarkt gelegt. Durch manch wohlgelungene patriotische Feier, durch manche Huldigungsdepesche und Glückwunschadresse gab auch in der Folgezeit die Bürgerschaft Mülheims durch ihren Bürgermeister und ihre Stadtverordneten ihrer Anhänglichkeit an das Hohenzollernhaus und ihrer Vaterlandsliebe begeisterten Ausdruck. Im Übrigen sehen wir natürlich die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts auch auf das kommunale Leben unserer Stadt nachhaltigen Eindruck ausüben. Sie spiegeln sich wieder insbesondere in den städtischen Finanzen. Das erste, womit 1847 die städtischen Collegien ihre Tätigkeit beginnen mußten, war selbstverständlich die finanzielle Auseinandersetzung mit den Landgemeinden. Die 1847 vollzogene Trennung war, wie sich recht bald herausstellte, nach mehr wie einer Richtung hin einej;echt wenig glückliche Maßnahme gewesen. Kein Wunder, daß man an die finanzielle Auseinandersetzung auch nicht mit besonderer Freudigkeit heranging. Endlos zogen sich die Auseinandersetzungsverhandlungen hin. Der äußerst schleppende Gang der nach 30 Jahren noch nicht erledigten finanziellen Auseinandersetzungen läßt sich nur daraus erklären, daß man glaubte und hoffte, doch noch ohne Auseinandersetzung fertig zu werden, zusammen bleiben zu können. Keine Veränderung in der Organisation der städtischen Behörden verging, ohne daß nicht auch der Plan einer Wiedervereinigung von Stadt und Land zur ernsten Beratung gestellt worden wäre. So traten alsbald bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung von 1850 die Stadtverordneten gleichzeitig der Frage einer Wiedervereinigung der Verwaltung der Stadt mit der der Landgemeinden näher, da die vor Jahren vorgenommene Trennung für die allseitigen Interessen nicht förderlich gewesen war. Die Gemeindeordnung eröffnete die Möglichkeit, eine gemeinsame Verwaltung wieder einzurichten, und da die Stadt durch Einführung der revidierten Städteordnung den Anlaß zur Trennung gegeben hatte, hielt sie es für ihre Sache, den Landgemeinden die Hand zur Wiedervereinigung zu bieten. Bürgermeister Fritsch gab die Erklärung ab, daß er bereit sei, im Falle der Verbindung von Stadt und Land auf seine Stelle ohne jeglichen Entschädigungsanspruch zu verzichten, und die Stadtverordneten beschlossen einstimmig, den Landgemeinden den Vorschlag der Wiedervereinigung zu machen. Der Bürgermeister der Landbürgermeisterei, Weuste, war im Interesse der Sache ebenfalls geneigt, gegen Zubilligung einer mäßigen Pension sein Amt niederzulegen, 93 aber die Vertreter der Landgemeinden verhielten sich ablehnend. Und als es sich darum handelte, den kommunalen Magistrat in der Stadt Mülheim abzuschaffen, da schwebten gleichzeitig wieder dieselben Verhandlungen, die endlich 1877 nach dem Scheitern weitergehender Konzentrationsversuche ihren Abschluß in der Vereinigung der Gemeinden Eppinghofen und Mellinghofen mit Mülheim fanden. Ebenso lange hat es gedauert, bis das 1847 begonnene Werk der Auseinandersetzung zum Abschluß kam. Eine endgültige Vereinbarung erfolgte erst in der Verhandlung vom 23. Juni 1879. Bis 1876 hat die Stadt- und Landbürgermeisterei einen gemeinschaftlichen Etat wegen der gemeinsamen Vermögensobjekte aufstellen müssen. Diese bestanden in dem bis 1877 gemeinschaftlich benutzten Rathaus, dem bis zum 24. Oktober 1878 (und auch noch geraume Zeit nachher, da bis dahin nicht alle Gemeinden mit der Herstellung eigner Friedhöfe fertig geworden waren) zu gemeinsamer Bestattung dienenden Friedhof, dem Eichamt, dem Leichenwagen, dem höheren Bürgerschul- (nachmals Töchterschul-)Gebäude, dem Petri-Kirchturm, der Sparkasse und den Armenkapitalien. Wie wir sehen, waren Berührungspunkte zwischen Stadt und Land übrig geblieben, die dazu beitrugen, das Gefühl der ehemaligen Zusammengehörigkeit trotz der erfolgten Trennung aufrecht zu erhalten. Die Auseinandersetzung erfolgte 1876 bezw. 1879 dahin, daß das Rathaus, der Petrikirchturm, der Friedhof und das Eichamt in den alleinigen Besitz der Stadt übergingen, die an die Landgemeinden 60000 Mk. bar zu zahlen und die auf dem Friedhofe lastenden Schulden von 72000 Mk. zu übernehmen hatte. Ebenso ging die Sparkasse am 1. Januar 1877 an die Stadt über; der vorhandene Reservefonds und Reingewinn wurde zwischen Stadt und Land zu gleichen Teilen geteilt. Wenn wir zu den soeben erwähnten Vermögensstücken noch die städtischen Schulgebäude und die städtische Bleiche rechnen, so haben wir so ziemlich den Bestand des Aktivvermögens der Stadt Mülheim zu Beginn des behandelten Zeitabschnittes wiedergegeben. Die Anlegung des nach § 65 der rheinischen Städteordnung vorgeschriebenen Lagerbuches wäre daher keine umfangreiche Arbeit gewesen, weil das Vermögen und namentlich der Grundbesitz sehr gering waren, und eben deshalb — unterblieb sie überhaupt. Die wichtigste städtische Gerechtsame war die aus dem Vergleiche mit der Landgräfin Luise vom 15. September 1787 herstammende, nach Beseitigung der Fähre 1844 auf die Kettenbrücke übertragene Befreiung der Bevölkerung des Gebiets der ehemaligen Herrschaft Broich vom Brückengeld. Diese Gerechtsame wurde der Stadt vom Steuerfiskus streitig gemacht und fiel mit der Verkündigung des neuen Brückengeldtarifs vom 4. Juni 1855 ungeachtet aller Proteste endgültig weg; die Kettenbrücke selbst hat die Stadt 1903 dem Fiskus abgekauft. Bedauerlicher Weise ist der städtische Grundbesitz auch in der Folgezeit nicht so vermehrt worden, wie das jetzt wünschenswert wäre. Zwar sind unzählige zur Regulierung der Straßenzüge erworbene kleine Flächen hinzugekommen, auch größere Erwerbungen, wie sie gerade nötig wurden, wurden gemacht; eine zielbewußte Grundstückspolitik hat jedoch, leider zu spät, erst in den 90er Jahren eingesetzt. Immerhin betrug der Wert des städtischen Grund- und Gebäudebesitzes 1903 12035 359.87 Mk. und wird namentlich nach Hinzurechnung der Erneuerungsfonds der städtischen Werke und des fast P/a Millionen betragenden Reservefonds der städtischen Sparkasse das Gesamtvermögen der Stadt in diesem Jahre auf 14216118,13 Mk. beziffert. Hatte sich bis in die Mitte des Jahrhunderts die Stadt Mülheim im allgemeinen in der Lage gesehen, ihre Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken, und 94 nur in Ausnahmefällen für kürzere Zeiten kleinere Darlehen für einzelne Zwecke wie den Rathausbau, Schulbauten, Anlegung des neuen Marktes u. dergl. aufzunehmen, so änderte sich das, als im Jahre 1854 die Stadt der Mülheim-Essener Eisenbahngesellschaft zur Fortführung der Seilerbeck'schen Pferde-Eisenbahn ins Essener Fettkohlenrevier beitrat, al_s_1857_der Bau der Realschule und einer neuen Elementarschule größere Geldsummen verlangte, und als Mülheim sich an der Aufbringung des Aktienkapitals für den Bau der Witten-Oberhausen-Duisburger Eisenbahn beteiligte. Den damals aufgenommenen Schulden folgten bald weitere; sie wuchsen in stärkerem Tempo, als die Stadt dazu überging, in ihren Betrieben werbende Werte zu schaffen, daneben aber auch wie bisher Schulneubauten und Wegebauten aus Anleihemitteln bestritt; sie schnellten rapid weiter in die Höhe, als für die Erbauung der Garnison- Einrichtungen und der neuen Gerichtsgebäude Mittel beschafft werden mußten. So sehen wir die Schulden der Stadt im Laufe des Jahrzehnts 1880—90 von 1468878 Mk. allmählich auf 2755300 Mk., im folgenden Jahrzehnt aber schon auf 9564074 Mk. sich erhöhen und 1903 einen Bestand von 10714456,74 Mk. erreichen, wozu dann noch 467000 Mk. bei der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz angeliehene und an die beiden gemeinnützigen Bauvereine weitergegebene Kapitalien traten. Als Kommunalsteuern waren 1847 auf den Kopf der Bevölkerung 1 Thaler 6 Sgr. 7 Pfg. zu zahlen. 1848 mußten 1 Thaler 15 Sgr. 6 Pfg. erhoben werden. Da in letzterem Jahre der Etat verspätet fertiggestellt wurde, sahen sich die Stadtverordneten im Juli genötigt, bei den Bürgern vorzusprechen und sie höflichst zu bitten, auf ihre künftig festzustellenden kommunalen Steuern einen Vorschuß an die Steuerkasse zu zahlen. Die Prozentsätze, nach denen die Umlegung der Kommunalsteuern erfolgte, waren nicht nur für die einzelnen Steuerarten verschieden, sondern auch innerhalb der Steuerarten ungleichmäßig. Die unterste Stufe der Klassensteuer war z. B. 1848 mit 26 2 /3°/° belastet, die hier vorhandenen höchsten Stufen mit 348%. Man suchte durch diese starke Progression für die Gemeindebesteuerung die Mängel zu mindern, die dem bestehenden Klassensteuersystem anhafteten und die denn auch dazu führten, daß durch das Gesetz betreffend die Einführung einer Klassen- und klassifizierten Einkommensteuer im Jahre 1851 eine Reform der staatlichen Personalbesteuerung eintrat, die ihre Einwirkung auf die kommunalen Finanzen nicht verfehlte. Während die staatliche Klassensteuer 1848 nur 5257 Thaler ausmachte, ergab das Staats-Steuersoll im Jahre 1852 bereits 8172 Thaler und stieg dann stetig; 1856 waren schon 11720 Thaler erreicht. Die kommunalen Zuschläge zur Klassen- und Einkommensteuer fielen 1852 bis auf 13373°/° für die höchsten Stufen, stiegen aber sehr bald wieder infolge der vermehrten Anforderungen, die auf mancherlei Gebieten an die Leistungsfähigkeit der Stadt herantraten. 1853 machte man den Versuch, eine reine Kommunal-Einkommensteuer einzuführen, die unter Aufhebung aller Zuschläge zur Grund- und zur Gewerbesteuer die alleinige Kommunalsteuer bilden sollte. Die Einschätzung sollte in Klassen nach einem Tarif erfolgen, der als Norm eine.Besteuerung von 4% desjenigen Einkommens enthielt, daß dem Steuerpflichtigen nach Abzug von 100 Thalern übrig bleibt. Der Betrag von 100 Thalern wurde nämlich als die zur Fristung des Lebens absolut nötige Quote angesehen. Das Steuerregulativ fand aber nicht die Genehmigung der Regierung. Im Allgemeinen waren die Mülheimer Verhältnisse im Vergleich zu anderen Städten nicht ungünstig; mit Recht konnte Bürgermeister Oechelhäuser sagen, daß der städtische Haushalt fast nirgendwo in der Rheinprovinz mit verhältnismäßig so geringen Mitteln geführt werde, wie in Mülheim, und eine weitere Behauptung 95 werde ebensowenig Widerspruch finden, daß nämlich die Steuerfähigkeit Mülheims gewiß in stärkerem Maße gestiegen sei, als seine Kommunalsteuer. 1866 wurde zur Deckung der Kriegskosten eine besondere Kriegssteuer in Höhe eines Zuschlages von 3373% erhoben; 1871 wurden als Kriegssteuer 20% der Grund- und Gebäudesteuer, 100% der Klassen- und Einkommensteuer eingezogen. Die wirtschaftliche Krisis der 70er Jahre verursachte einen starken Rückgang der Staatssteuern und die Unmöglichkeit, die industriellen Werke angemessen zur Kommunalsteuer heranzuziehen; die Folge war eine enorme Steigerung der Steuerzuschläge, die im Etatsjahr 1877/78 auf 200% bei der untersten Klassensteuerstufe, 366%% von der übrigen Klassen- und Einkommensteuer, 200% von der Grund- und Gebäudesteuer und 25 % von der Gewerbesteuer angewachsen waren. Langsam, aber stetig besserten sich die Finanzverhältnisse in den folgenden Jahren. Der Zuschlag zur Grund- und Gebäudesteuer wurde schon 1880 auf 100% ermäßigt, der zur Gewerbesteuer 1884 ganz aufgehoben; die Umlage auf die oberen Klassen- steuerstufen und die Einkommensteuer fiel nach und nach bis auf 200% im Jahre 1890. Einen wesentlichen Einfluß auf diese günstige Gestaltung hatten die steigenden Überschüsse des Wasserwerks und der 1886 von der Stadt angekauften Gasanstalt. Von weitreichender Bedeutung auf die Gestaltung der Gemeindefinanzen war das Steuerreformwerk des Finanzministers v. Miquel. Das Einkommensteuergesetz vom Jahre 1891 ermöglichte es, die Einkommen in ihrer wirklichen Höhe bei der Besteuerung zu erfassen und eine angemessene Abstufung nach der Leistungsfähigkeit durchzuführen. Die bei der erstmaligen Veranlagung nach dem neuen Gesetze im Jahre 1892 festgesetzte Umlage auf die Einkommensteuer betrug 150%; schon im nächsten Jahr mußte sie zur Deckung der Gemeindebedürfnisse auf 200 % erhöht werden. Seitdem hat eine ausserordentliche Steigerung der Anforderungen an die Tätigkeit der Gemeinden auf vielen Gebieten stattgefunden; doch hat in Mülheim im allgemeinen die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bevölkerung ausgereicht, um mit Hilfe der durch das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 ermöglichten stärkeren Heranziehung der indirekten Steuern und bei angemessener Verteilung des Steuerbedarfes auf Real- und Personalsteuern ein weiteres Hinaufgehen der Umlage auf die Einkommensteuer über 200 % zu vermeiden. Ein niedrigerer Prozentsatz ist nur in den Jahren 1894—-99 erhoben worden. An indirekten Steuern wurden im Jahre 1894 eingeführt: eine Gemeindebiersteuer, eine Gemeindesteuer beim Erwerb von Grundstücken, sowie erhöhte Hunde- und Lustbarkeitssteuern. An direkten Steuern wurden 1903 außer 200% der Einkommensteuer erhoben: 250% der Grundsteuer und Gewerbesteuer und 50% der seit 1893 eingeführten Betriebssteuer. Betreffs der Grund- und Gebäudesteuer ist jedoch zu bemerken, daß diese Steuern seit dem 1. April 1902 nicht mehr auf Grund der staatlichen Veranlagung, sondern gemäß einer im Jahre 1901 von den Stadtverordneten beschlossenen Steuerordnung nach dem gemeinen Werte der steuerpflichtigen Grundstücke und Gebäude erhoben werden; um den erwähnten in Prozenten der staatlich veranlagten Grund- und Gebäudesteuer ausgedrückten Steuerbedarf zu decken, ist die Erhebung von 3,25 Mk. von jedem 1000 des gemeinen Werts von Grundstücken und Gebäuden erforderlich. Waren die wirtschaftlichen Verhältnisse unseres Bezirks, wie sie an einer anderen Stelle behandelt werden, schon im Allgemeinen auf die Finanzen der Stadt von Einfluß, so sind sie von ganz erheblicher unmittelbarer und bestimmender Bedeutung für die jeweilige Tätigkeit der öffentlichen Armenpflege. Allerdings 96 können die Ziffern der städtischen Armenetats allein für die objektive Beurteilung größeren oder niederen Notstandes der Bevölkerung nicht maßgebend sein, da nicht immer in derselben Weise das städtische Finanzinteresse mit den Anforderungen der Humanität in Übereinstimmung zu bringen ist. Zu Beginn des Jahres 1848 war eine Neuregelung der Organisation des Armenwesens erfolgt. Die gesamte Armenpflege wurde einer Kommission übertragen, bestehend aus dem Bürgermeister oder einem von ihm ernannten Magistrats- mitgliede als Vorsitzenden, einem Geistlichen und acht von den Stadtverordneten gewählten Kommissaren. Jeder der acht Kommissare verwaltete einen bestimmt abgegrenzten Distrikt, der wiederum in zwei Bezirke eingeteilt war, in denen Armenvorsteher die Armenpflege unmittelbar ausübten. Durch diese Einteilung der Stadt in 16 Armenbezirke kamen auf den einzelnen Vorsteher höchstens 20 Arme bezw. Armenfamilien. Allmonatlich versammelte sich die Kommission unter Zuziehung der Vorsteher mindestens einmal zur Beschlußfassung über die laufenden und zur Prüfung der bewilligten außerordentlichen Unterstützungen. Die Organisation erwies sich unter der Leitung des Stadtrates J. D. Hammacher als zweckmäßig. Die Zusammensetzung der städtischen Armenkommission fand 1859 insofern eine Änderung, als der aus den Pfarrern der Stadt zum Mitglied gewählte Pastor Schulz seinen Austritt erklärte, und darauf die Stadtverordneten beschlossen, daß Geistliche als solche nicht mehr Mitglieder der Armenkommission sein sollten, letztere vielmehr als eine auf Grund des § 54 der rheinischen Städteordnung zusammengesetzte städtische Deputation anzusehen sei. Diese Stellung der Armendeputation fand nach Einführung der am 1. Juli 1871 in Kraft getretenen neuen Armengesetzgebung (Bundesgesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 und preußisches Ausführungsgesetz vom 8. März 1871) durch erneute Stadtverordneten-Beschlüsse, die im übrigen zunächst an der Armenorganisation in Mülheim nichts änderten, ihre Bestätigung. Nach der Zulegung der Gemeinden Eppinghofen und Mellinghofen war die Stadt in zehn Bezirke geteilt, in denen 21 Bezirksvorsteher angestellt waren. Es hatten die Geschäfte der Verwaltung einen Umfang angenommen, daß es im Interesse der Sache und um die Gemeinde vor empfindlichen Nachteilen zu schützen, angezeigt erschien, ein besonderes Armenbureau einzurichten. Mit dem 1. Oktober 1880 trat eine neue, dem sog. Elberfelder System enger angepaßte Armenordnung in Kraft,, die noch gegenwärtig Geltung hat. Infolge ihres bewährten Grundprinzips, daß der Fürsorge des einzelnen Armenpflegers nur eine geringe Anzahl Unterstützungsfälle anvertraut sind, ermöglicht sie eine eingehende und gründliche Prüfung über Behandlung jedes Unterstützungsfalles und bietet doch den Armen die Möglichkeit, in Notfällen sofortige Hülfe zu erlangen. Die Stadt wurde 1880 in sechs Bezirke und jeder Bezirk in sechs Quartiere geteilt, sodaß außer den sechs Bezirksvorstehern 36 Armenpfleger fortan tätig waren. Die Aufsicht über das gesamte Armenwesen führte seither eine aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, vier Stadtverordneten sowie den sechs Bezirksvorstehern bestehende, den Namen „Städtische Armenkommission" führende Deputation, welche monatlich einmal zusammentritt und über die streitigen und schwierigen Fälle Beschluß faßt. An Armenanstalten hatte die Stadt seit 1858 ein stä dtisches , Waisenhaus. Zunächst provisorisch in einem Gebäude in Broich untergebracht, das nur 20 Kinder aufnehmen konnte, bezog die Anstalt 1863 mit einer Frequenz von anfänglich 44 Kindern den am Rahmen hierfür errichteten Neubau. Das von einem Hausvater 97 13 verwaltete Waisenhaus erhielt einen eigenen Vorstand und führte seit 1868 einen besonderen Etat, der 1874 an Zuschüssen aus der Kommunalkasse die Summe von 12528,20 Mk. verlangte. Ende August 1875 wurde es aufgehoben. Der Umstand, daß an den allgemeinen Ziehtagen regelmäßig verschiedene Familien obdachlos waren, regte bereits in den 80 er Jahren die Erbauung eines städtischen Armenhauses an, bis endlich am 1. Mai 1897 das auf dem früheren Kolkman'schen Gute mit einem Gesamtaufwande von 120091,— Mk. errichtete Gemeindegasthaus eröffnet wurde. Die Armenausgaben haben sich in dem halben Jahrhundert fast verachtfacht, während die Bevölkerung in demselben Zeitraum sich nicht einmal vervierfacht hat. Um einige Daten zu nennen, hatten 1859 die Armenausgaben (ohne Waisenhauskosten) 6985 Thaler 16 Sgr. 2 Pfg., 1860 8412 Thaler 20 Sgr. 10 Pfg. betragen. Als nun 1861 gar der Betrag von 9726 Thaler 13 Sgr. 1 Pfg. erreicht wurde, wies der Bürgermeister öffentlich darauf hin, daßdasArmenbudget in derbedenklichsten Weise gewachsen sei,ohne daß der Notstand in gleichem Verhältnis zugenommen habe, und daß Geben und Nehmen Sache der Gewohnheit werden könne. Gleichzeitig verpflichtete er Armenkommissare und Bezirksvorsteher, nur nach gründlicher Untersuchung und persönlicher Überzeugung von der vorhandenen Not Unterstützungen zu beantragen, und nahm die Leitung der Armenverwaltung — Hammacher war gestorben — persönlich in die Hand. Die Folge war, daß sich die Armenausgaben sofort 1862 auf 9087 Thaler 2 Sgr. 4 Pfg. verminderten und bis 1865 kaum stiegen. Eine erhebliche Steigung brachte das Unglücksjahr 1866 mit 11833 Thalern 11 Sgr. 11 Pfg. Armenausgaben (immer ohne Waisenhauskosten), eine Summe, die während der nächsten 10 Jahre niemals wieder, selbst 1870/71 nicht, erreicht wurde. Der wirtschaftliche Aufschwung Anfang der 70er Jahre machte sich auch im städtischen Armenetat bemerkbar; erst nach der Eingemeindung von Eppinghofen und Mellinghofen überschritten die Gesamtausgaben für Armenzwecke, die 1871 45032 Mk. 38 Pfg. betragen hatten, die Summe von 50000 Mk. Dann stiegen allerdings 1880 die Armenkosten über 60000, 1883 über 70000 und 1885 über 80000 Mk. Während der Jahre 1892—96 mußten je über 100000 Mk. jährlich für Armenzwecke verausgabt werden, 1899 gingen die Armenkosten dann allerdings wieder unter diese Summe zurück. In den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts stiegen sie dagegen wieder rapide auf 112280,33 Mk. und schließlich gar auf 144128,66 Mk. Nach dem Durchschnitt der letzten Jahrzehnte vor 1903 fielen auf den Kopf der Bevölkerung jährlich 2,68 Mk. Armenkosten zur Last der Stadtkasse. Weit über den Durchschnitt kamen die Jahre 1885, 1886, 1891,1892, 1893; am stärksten war die Armenpflege in Anspruch genommen 1892 mit 3,42 Mk. auf den Kopf der Bevölkerung. Im Jahre 1902 wurden dauernd unterstützt 214 Personen bezw. Familien, und vorübergehend 934 Personen; 95 Waisen bezw. Pflegekinder waren teilweise im hiesigen katholischen Waisenhause und dem G. und A. Schmits'schen Waisenstift untergebracht; 587 Personen wurden auf Kosten der städtischen Armenkasse im hiesigen evangelischen und katholischen Krankenhaus, im evangelischen und katholischen Versorgungshaus, im evangelischen Kinderheim und in sonstigen Anstalten verpflegt; im Gemeindegasthaus waren im Ganzen 65 Personen untergebracht mit 13613 Pflegetagen. Die behördliche Armenpflege finden wir allzeit tätig unterstützt durch die private Wohltätigkeit. Werktätige Menschenliebe, reger Bürgersinn und opferfreudige Wohltätigkeit wird Mülheims Bürgern nicht umsonst nachgerühmt. Davon geben Zeugnis die mannigfachen in Verwaltung der Stadt befindlichen Stiftungen aus der 98 Zeit bis 1903, von denen hier genannt seien: die Stein-Stiftung, die Krabb'sche Waisenstiftung, die verschiedenen Steinhaus-Stiftungen, die Qoslich-Stiftung, die Sofia-Stiftung, die Christian Coupienne-Stiftung, die beiden Gustav Hanau-Stiftungen, die Elisabeth-Stiftung, die Heymann-Stiftung und die Philipp Rosorius-Stiftung 1 ). Dauernde Denkmäler der Wohltätigkeit sind die aus freiwilligen Spenden entstandenen beiden Krankenhäuser. Diese private Wohltätigkeit ergänzte nicht nur in ständiger stiller Arbeit die öffentliche Armenpflege, sie setzte vor allem auch tatkräftig ein in Zeiten besonderer Not, wie in den Kriegsjahren 1866 und 1870/71 und bei der großen Wassersnot 1890. Eines weiteren außerordentlich bedeutenden Zweiges der Verwaltungstätigkeit der Stadt wird bei der Darstellung des Unterrichtswesens in einem besonderen Abschnitte gedacht. Die behördliche Tätigkeit, die man unter dem Namen Polizei zusammenfaßt, hat gerade in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eine außerordentlich vielseitige gesetzliche Regelung erfahren, deren praktische Folgen auch in dem kommunalen Leben unserer Stadt nicht zu verkennen blieben. Hatte das Gesetz über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 die rechtlichen Grundlagen, insbesondere für das Polizeiverordnungsrecht, präzisiert, so zeigt die von dem Stadtsekretär Spitzer seit den 80 er Jahren herausgegebene und zuletzt 1902 bei Jul. Bagel hier gedruckte Sammlung der Lokal-Polizeiverordnungen für die Stadtgemeinde Mülheim a. d. Ruhr, auf die im Einzelnen einzugehen über den Rahmen dieser Zeilen weit hinweggehen würde, wie intensiv und alle Seiten des täglichen Lebens durchdringend die verschiedenen Mülheimer Bürgermeister von der Befugnis, ortspolizeiliche Vorschriften zu erlassen, Gebrauch gemacht haben. Das Gesetz vom 14. Mai 1852 über die vorläufige Straffestsetzung bei Übertretungen übertrug dem Bürgermeister als Polizeiverwalter strafrichterliche Befugnisse, die ihm auch in der Folge durch das an des ersteren Stelle tretende Gesetz vom 23. April 1883 betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Übertretungen gewahrt blieben. Die Strafgelder, die zunächst einem besonderen, jetzt von der Provinz verwalteten Fonds zur Verpflegung und Erziehung verlassener Kinder überwiesen wurden, seit 1. Januar 1859 aber der Stadt zu eigner Verwendung für ihr Waisenhaus verbleiben, betrugen 1853 333 Thlr., 1903 4500 Mk. Zur Überwachung der Durchführung der ortspolizeilichen Vorschriften, zur Kontrolle der Innehaltung der reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen und Erlasse der höheren Behörden auf den verschiedenen Spezialgebieten der Polizei, zur Wahrnehmung der Obliegenheiten der Polizei in ihrer in der Reichsjustizgesetzgebung der 70er Jahre besonders betonten Eigenschaft als Hülfsorgan der Staatsanwaltschaft bei Ermittlung und Verfolgung von strafbaren Handlungen, endlich und insbesondere zur Ausübung des durch die Einführung der Freizügigkeit, durch die Vervollkommnung der Verkehrsmittel, durch das Anwachsen der Stadt und ihrer fremde und zweifelhafte Elemente anziehenden Industrie bedeutungsvoller gewordenen Sicherheits- und Ordnungsdienstes bedurfte es in stets wachsendem Maße der Vermehrung des Exekutivbeamtenpersonals. Gerade diese Entwicklung zu verfolgen, dürfte von besonderem Interesse sein. Noch um die Mitte des Jahrhunderts konnte man sich in Mülheim mit einem verschwindend geringen Personal begnügen. Erst 1851 wurde ein Polizeikommissar (Bilker) angestellt; außer dem Kommissar waren !) Vgl. Beilage XI. 99 13" 2 Polizeisergeanten und ein gleichzeitig als Rathausdiener fungierender Flurschütz vorhanden. Daneben gab es allerdings noch Nachtwächter, die aber nicht von der Stadt besoldet, sondern lediglich auf freiwillige Beiträge von Privaten angewiesen waren, auch weniger auf die öffentliche Sicherheit zu achten, als vielmehr dem Feuerschutz ihr Augenmerk zuzuwenden hatten. Von 1855 bis 1881 stand der Exekutivpolizei der Polizeikommissar von Jüchen vor. Während seiner Dienstzeit wurde der Sicherheitsdienst neu eingerichtet, und das Beamtenpersonal 1859 auf 3, 1878 infolge der Eingemeindung von Eppinghofen und Mellinghofen auf 5 und 1879 auf 6 Polizeisergeanten vermehrt. Schon bald hatte man eingesehen, daß die Einrichtung der Nachtwache sich je länger je weniger mit den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit vertrug; 1862 wurde deshalb eine Neuregelung dahin getroffen, daß 6 Wachtmänner bestellt wurden, die für jede geleistete Wache 10 Sgr. erhielten. Die Aufsicht über die Nachtwache hatten abwechselnd die Polizeibeamten, deren Gehalt übrigens damals 180 Thlr. betrug, wahrzunehmen. Von 1879 bis 1890 bestand das Polizeipersonal aus 1 Polizeikommissar, 1 Wachtmeister und 6 Sergeanten. 1885 glaubte der Bürgermeister den Klagen, daß man so selten einen Beamten auf der Straße zu sehen bekäme (übrigens kein Wunder bei dem damaligen Flächeninhalt der Stadt von über 811 ha, einer Einwohnerzahl von 23000 Seelen und nur — 6 Sergeanten!) dadurch abhelfen zu können, daß er den Beamten bestimmt bezeichnete Patrouillengänge und genaue Diensteinteilung vorschrieb. Erst die 90er Jahre brachten dann zur Abhülfe des längst fühlbar gewordenen Bedürfnisses erhebliche Vermehrungen. Seit 1892 bestand die Exekutive aus dem Polizeiinspektor, zu welchem der bisherige Kommissar Syler ernannt wurde, einem Polizei-Kommissar, 2 Polizeiwachtmeistern, 8 Polizeisergeanten und 8 in erster Linie für den Nachtdienst bestimmten Schutzleuten. Die bisherige Nachtwache ging ein. Die Neuorganisation fand ihren Abschluß in den Jahren 1898 und 1899 nach dem Eintritt des Polizeikommissars Hamann, der kurz nach seiner Anstellung 1899 zum Polizeiinspektor befördert wurde, sodaß am 1. April 1900 vorhanden waren: 2 Polizeiinspektoren, 3 Polizeiwachtmeister und 30 Polizeisergeanten. Das System der Nachtschutzleute war 1899 aufgehoben worden, seitdem versehen die Polizeisergeanten abwechselnd Tag- und Nachtdienst. Zur Zeit der Eingemeindung war die Zahl der auf zwei Polizeibezirke verteilten Sergeanten auf 30 stehen geblieben; das Aufsichtspersonal setzte sich dagegen jetzt zusammen aus 1 Polizeiinspektor (Hamann — Syler war 1900 pensioniert worden und versah seitdem das bisher vom Bürgermeister verwaltete Amt des Amtsanwalts —) 2 Kommissaren (Bünis und Engel), 1 Kriminal-Kommissar für die 1903 neu eingerichtete Kriminalabteilung (Neufeind) und 3 Wachtmeistern (Hermann, Klingebiel und Krüger). Der Flurschutz, der wie oben erwähnt, ursprünglich mit zu den Obliegenheiten des Rathausdieners gehörte, wurde, nachdem letzterer zugleich das Amt des Gefangenenwärters versah, und das Stadtgebiet durch die Vereinigung mit den Landgemeinden Eppinghofen und Mellinghofen einen erheblichen Zuwachs erfahren hatte, seit 1892 durch besondere Flurschützen ausgeübt, die aus den aufkommenden Pachtgeldern bezahlt wurden. Es war nämlich 1880, als die Jagdnutzungen in Eppinghofen und Mellinghofen — die Jagd im engeren Stadtbezirk war nicht verpachtet worden — pachtfrei wurden, das ganze Stadtgebiet als ein Jagdbezirk verpachtet, und dabei diese Verwendung der ganzen Jagdpacht anstelle ihrer Verteilung bestimmt worden. Die Straßenbeleuchtung, diese wirksamste Unterstützung des polizeilichen Sicherheitsdienstes, geschah bis 1856 durch 51 Öllaternen. Seitdem erfolgte 100 Gasbeleuchtung durch 78 Gaslaternen. 1867 verursachten die vorhandenen 133 Gaslaternen über 1360 Thlr. Kosten. Als diese Kosten 1877 gar auf 9527 Mark gestiegen waren, half man sich bedauerlicherweise mit Einschränkung der Beleuchtung durch Verkürzung der Brenndauer. Die im Jahre 1886 bei Übergang der Gasanstalt auf die Stadt vorhandenen 245 Laternen waren 1890 bis auf 322 vermehrt, und 1903 betrug ihre Zahl 765 (davon 244 Nachtlaternen), für welche der Etat 35200 Mark vorsah. Der Feuerschutz lag bei Beginn unserer Periode ziemlich im Argen. Im Jahre 1853 wurde das Mülheimer Feuerpolizeireglement erlassen; die beabsichtigte Organisation einer freiwilligen Feuerwehr mißlang. Man half sich durch Bestellung einer besoldeten Mannschaft von 32 Mann, die allerdings außer etwaigen Vergütungen bei Bränden nur je 2 Thlr. jährlich erhielten; diese Jahresbesoldung brachten die in Mülheim vertretenen Versicherungsgesellschaften auf. 1865 wurde dann vom Turnverein die Turnerfeuerwehr ins Leben gerufen, 1866 bildete sich eine freiwillige Bürgerfeuerwehr. Beiden wurden von der Stadt die erforderlichen Ausrüstungsstücke zur Verfügung gestellt; die der ersteren Wehr waren beim Wirt Hollenberg auf der Bach, die der anderen in den Eisenbahnbogen der Rheinischen Eisenbahngesellschaft untergebracht. Lange Jahre arbeiteten die beiden Wehren zusammen, ohne daß es gelang, die seit 1879 schwebenden Reorganisationsverhandlungen zum Abschluß zu bringen. Endlich im Jahre 1887 lösten sich die beiden Wehren auf und bildeten fortan zusammen die städtische freiwillige Feuerwehr, die 1891 einen neuen Steigerturm auf der städtischen Bleiche erhielt. Das schreckliche Brandunglück im Hause Bachstraße 38 am 18. Juli 1899, bei dem 3 Menschenleben zu Grunde gingen, führte zur Gründung der Feuerlöschkommission, auf deren Anregung eine größere Anzahl neuer Geräte, darunter auch ein Mannschaftswagen, beschafft, sowie die elektrische Feuermelde- und Alarmeinrichtung mit einem Kostenaufwand von annähernd 11000 Mark hergestellt wurden. Ist die Stadt glücklicherweise von umfangreicheren Feuersbrünsten in dieser Periode verschont geblieben, so versetzte andererseits die sonst so friedliche Ruhr sie mehrfach in schwere Wassersnöte. Um auf Hochwasser in etwa sich vorbereiten zu können, ist ein telegraphischer Nachrichtendienst eingeführt. Das Bürgermeisteramt Herdecke übermittelt uns den dortigen Hochwasserstand, und die Erfahrung hat gelehrt, daß die Flutwelle in etwa 14 Stunden von Herdecke hierher gelangt, und das Wasser dann hier um etwa' 90 cm höher steht als in Herdecke. Das schlimmste Hochwasser brachte der 25. November 1890 mit einer Pegelhöhe von 6,69 m; ein derartiger Hochwasserstand war bei den vorhergehenden Überschwemmungen der Jahre 1844, 1880 und 1888 auch nicht annähernd erreicht worden, nicht einmal bei der bis dahin größten Katastrophe von 1808. Die Verheerungen und Verwüstungen, die das entfesselte Element in den niedriggelegenen Stadtteilen — Delle, Notweg, Froschenteich, Rathausmarkt standen unter Wasser und wurden mit Kähnen befahren — anrichtete, waren denn auch bedeutend. Noch während des Hochwassers trat plötzlich Frost ein, der ununterbrochen 2 Monate in zeitweilig ganz ungewöhnlicher Strenge anhielt. Als am 24. Januar 1891 dann ebenso plötzlich Tauwetter kam, trat — ein bislang gleichfalls noch nicht dagewesenes Ereignis — der Ruhmbach aus seinen Ufern und überschwemmte Dickswall, Bachstraße, Kohlenkamp und Löhberg vollständig, drang sogar bis zum Notweg vor. Auf dem Gebiete der Fremdenpolizei verdient die Gründung der Natural- verpflegungsstation am 1. Oktober 1884 Erwähnung. Sie erwies sich als wirksames 101 Mittel gegen die zur Landplage gewordene Vagabondage. Ihre Frequenz war natürlich je nach den Zeitverhältnissen verschieden, im Jahre 1885 hatte sie 1392 Verpflegungsgäste, 1902 sogar 8107. In gesundheitspolizeilicherBeziehung ist vor allem der Cholera- und Pocken epidemie des Jahres 1866 zu gedenken; es starben 12 Personen an Pocken, 114 an Cholera. 1871 trat wiederum eine Pockenepidemie auf, der 35 Personen erlagen. Im Übrigen ist der Gesundheitszustand in Mülheim andauernd ein im allgemeinen günstiger gewesen, abgesehen von der Influenzaepidemie des Jahres 1889 und dem wiederholt gehäufteren Auftreten von Scharlach-, Masern-, Diphterie- und Typhuserkrankungen. Letztere erforderten mehrfach energische Abwehrmaßregeln. Die Zahl der vorhandenen Ärzte betrug 1862 10, 1903 15. An Krankenanstalten enstand 1849 das evangelische, 1886 das katholische Krankenhaus. Die Epidemie von 1866 hatte eine Reihe sanitärer Maßnahmen der nächsten Jahre im Gefolge gehabt, als welche zu nennen wären: Bildung der Sanitätskommission, die infolge des Kreisarztgesetzes von 1897 später als heutige Gesundheitskommission neu organisiert wurde; Erbauung eines Leichenhauses mit Friedhofswärterwohnung; Einführung regelmäßiger Desinfektionen der Düngergruben; Vorstellung bei der Regierung wegen Überwölbung bezw. Verlegung des Luisentaler Fabrikkanals mit Rücksicht auf die in der wärmeren Jahreszeit dem alten Hafenbassin entsteigenden gesundheitsschädlichen Miasmen, ausgeführt erst 1877. Die Übernahme der observanzmäßig den Anliegern obliegenden Straßenreinigung auf die Stadt ist aus sanitären Gründen schon 1889 versucht, aber erst nach der Eingemeindung zur Wirklichkeit geworden; die Abfuhr der Hausabfälle führt die Stadt seit 1889 aus. Das seit Ende der 80er Jahre gesundheitspolizeilich gestellte Verlangen nach einer planmäßigen Kanalisation und Abwässerreinigung führte zu den umfangreichen Arbeiten, die zwar im wesentlichen durchgeführt, aber bis auf den heutigen Tag noch nicht abgeschlossen sind. Als Folge des Reichsgesetzes betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879 wurde im Jahre 1880 zum ersten mal eine Summe in den Haushaltsplan der Stadt eingestellt, um der Polizeibehörde die chemische Untersuchung von Nahrungsmitteln und Verbrauchsgegenständen zu ermöglichen. 1888 ging man dazu über, das Laboratorium der Chemiker Dr. Loock und Lutz zu einem städtischen Untersuchungsamt zu erklären. Es wurde ein „Reglement für das Lebensmitteluntersuchungsamt" und eine städtische „Geschäfts-instruktion für den Chemiker" erlassen, und am 15. Januar 1890 begann das Amt, geleitet von Dr. Loock und dann von Dr. Goske, als „öffentliches" im Sinne von § 17 des genannten Gesetzes, 1889 und erneut 1902 vom Minister anerkannt, seine Wirksamkeit. Das Gesetz über die öffentlichen Schlachthäuser vom 18. März 1868 veranlaßte auch in Mülheim die Einführung des Schlachthauszwanges und die Inbetriebnahme des schon lange als im sanitätspolizeilichen Interesse höchst notwendig befundenen Schlachthofes am 1. Juli 1876. Der Erlaß der neuen Schlachthausordnung und die Einführung der obligatorischen Trichinenschau im Jahre 1889 waren Folgen der weiteren bezüglichen Gesetzgebung. Einen außerordentlich großen Einfluß auf die praktische Gestaltung und den Ausbau der verschiedenen Zweige der Gewerbepolizei übte der Erlaß der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 mit ihren zahlreichen Abänderungen und Ausführungsvorschriften. Auf Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden. Es sei nur erwähnt, daß unter ihrem Einfluß 1879 eine 1882 wegen mangelnder Benutzung 102 wieder eingegangene städtische Pfandleihanstalt entstand. Als eine Folge der Gewerbeordnung beklagen auch die Verwaltungsberichte die überaus große Anzahl der Wirtschaften und das Überhandnehmen der öffentlichen Lustbarkeiten. Allerdings war es auch für die allezeit lebensfrohen Mülheimer doch etwas zu viel des Guten, wenn im Jahre 1880 nicht weniger als 29 Gast-, 91 Schenk- und 12 Bierwirtschaften und außerdem noch 33 Kleinhandlungen mit Branntwein vorhanden waren, also von den vorhandenen 21605 Einwohnern auf je eine der 165 Schankstätten 131 Personen kamen. Am 30. Oktober 1879 hatte man durch das Ortsstatut betreffend Einschränkungen im Wirtschaftsbetriebe die Erteilung der Schankerlaubnis vom Nachweise eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig gemacht. Im Jahre 1890 waren (auch unter dem Einfluß des 1885 gegründeten Bezirksvereins des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke) nur noch 143 Verkaufsstellen geistiger Getränke vorhanden. Eine Schankstätte entfiel auf 191 Einwohner; das ist dieselbe Ziffer, die das Jahr 1867 charakterisiert, in dem unter 14386 Einwohnern 79 selbsttätige Wirte waren — ein Beweis, daß es vor der Gewerbeordnung auch nicht viel anders war. 1900 stellte sich bei 150 Schankstätten diese Verhältnisziffer auf 254. Als die Eingemeindung aber vor der Tür war, hatten sich die Verhältnisse wieder insofern verschoben, als bei 164 Schankstätten eine auf 233 Einwohner entfiel. Die Verwaltungsberichte erklären dies mit dem Durst der inzwischen nach Mülheim in Garnison gelegten 159 er. Im Jahre 1877 nach Erlaß des Baufluchtliniengesetzes trat man in Mülheim abermals der Aufstellung eines Bebauungsplanes näher. Der darauf zunächst im Jahre 1883 festgesetzte Plan sieht nur wenige Straßenzüge vor und beschränkt sich im wesentlichen auf die Verbesserung der bestehenden. Im Anschlüsse an diesen Bebauungsplan wurde in den Jahren 1895 bis 1903 der Plan für die eigentliche Stadterweiterung, namentlich auch über die im Jahre 1877 eingemeindeten Gebiete von Eppinghofen und Mellinghofen, aufgestellt. Neben den allgemeinen Straßenplänen sind größere Platzanlagen durchgeführt. In den Jahren von 1839 bis 1873 erfolgte die Freilegung des Rathausmarktes durch den Ankauf verschiedener Grundstücke mit einem Gesamtaufwande von 11030 Thlr. In das Jahr 1875 fällt weiter die Anlage des Kaiserplatzes. Laut Stadtverordnetenbeschluß vom 22. Februar 1875 wurde das Gelände, welches ehedem den Mühlenteich der sogenannten Althofs Mühle bildete, zum Preise von 9000 Thlr., wozu von Interessenten 2500 Thlr. beigesteuert wurden, von dem Rentner Adolf Fellinger erworben. An Straßendurchbrüchen kamen im inneren Stadtgebiete nachstehende zur Ausführung: Friedrichstraße in den Jahren 1852—1860, untere Schulstraße in den Jahren 1852—1854, Wilhelmstraße im Jahre 1868, Bahnstraße — teilweise früher Königstraße genannt —in den Jahren 1866—1871, Mendener Straße im Jahre 1866 — Beitrag der Stadt Mülheim 700 Thlr. —, Neuhofstraße im Jahre 1868. Der Ausbau der infolge der zunehmenden Bautätigkeit neuoffengelegten Straßen hat mit der fortschreitenden Entwicklung nicht gleichen Schritt gehalten. Im Jahre 1895 befanden sich fast sämtliche außerhalb des Stadtinnern belegenen Straßen in völlig unfertigem Zustande, sodaß zu außerordentlichen Mitteln gegriffen werden mußte, um hier einigermaßen Wandel zu schaffen. Es wurde daher im Jahre 1898 die Aufnahme einer Anleihe von 600000 Mk. beschlossen, um daraus die notwendigsten Ausgaben für Straßenausbauten zu bestreiten. Zur Ausführung gelangten im Jahre 1898 nachstehende Neupflasterungen: 1. der Schulstraße zwischen Teiner- und Kettwigerstraße; 2. der Feldstraße zwischen 103 Kaiser- und Gerberstraße; 3. der Muhrenkampstraße zwischen Kaiserstraße und Hagdorn; 4. der Kaiserstraße zwischen Althofstraße und Lohscheidt; 5. der Kasernenstraße; 6. der Friedrichstraße zwischen Wilhelm- und Bergstraße; 7. der Georgstraße; 8. der Hingbergstrasse zwischen Eppinghofer- und Kalkstraße; 9, der Augustastraße zwischen Aktien- und Falkstraße; 10. der Dammstraße zwischen Falk- und Auerstraße; 11. der Sandstraße zwischen Grün- und Aktienstraße und zwischenAktien- und Eppinghoferstraße; 12. des Dickswalls zwischen Neuhofstraße und Gracht. Ferner wurde der Ausbau und die Chaussierung der Bruchstraße von der Eppinghoferstraße bis zur katholischen Schule bewirkt. Hierbei wurde der neben der Straße offen herlaufende Bruchbach mitten in die Straße verlegt und dort überwölbt. Im Jahre 1899 kam zur Ausführung die Neupflasterung: 1. der Adolfstraße zwischen Hagdorn- und Gerberstraße; 2. der Oberstraße zwischen Kaiserstraße und Lohscheidt; 3. der Heißenerstraße zwischen Klöttschen- und Brückstraße; 4. der Seilerstraße zwischen Sandstraße und dem Grundstück von Schmidtmann; 5. der Gustavstraße; 6. der Kalkstraße; 7. des Froschenteichs von der Karlstraße bis zur Styrumer Gemeindegrenze; 8. der Eppinghoferstraße zwischen der Bergisch-Märkischen Bahn und der Aktienstraße. Desgl. im Jahre 1900 die Neupflasterung: 1. der Wilhelmstraße von der Dohne bis zur Kunstwollfabrik; 2. der Steinstraße; 3. der Augustastraße zwischen Aktien- und Sandstraße; 4. der Vereinsstraße; 5. der Aktienstraße vom Froschenteich bis zur Bergischenstraße. Ferner wurde in diesem Jahre die Chaussierung der Aktienstraße, deren Eigentum inzwischen durch Kauf auf die Stadtgemeinde übergegangen war, von der Bergischenstraße bis zur Gemeindegrenze, sowie Anlage und Chaussierung des Friedhofsweges zwischen Kettwigerstraße und Lohscheidt bewirkt. Das Jahr 1901 brachte die Neupflasterung: 1. der Schillerstraße; 2. der Goethestraße; 3. des Goetheplatzes; 4. der Rückertstraße; 5. der Grünstraße; 6. der Schreinerstraße; 7. der Kämpchenstraße; 8. der Beekstraße zwischen Grün- und Wiesenstraße. Ferner die Chaussierung: 1. der Wiesenstraße zwischen Sand- und Melling- hoferstraße; 2. der Bürgerstraße; 3. der Hornstraße; 4. der oberen Bruchstraße, und im Jahre 1902 die Neupflasterung: 1. der Gerberstraße mit dem anschließenden Teil der Oberstraße bis zur Kaiserstraße; 2. der Bergischen Straße; 3. der Wertgasse; 4. der Gerichtsstraße, sowie die Chaussierung: 1. der Kettwigerstraße zwischen Friedhofsweg und Friedhofstor; 2. des Lohscheidt von der Oberstraße bis zur Klüse und 3. der Mühlenstraße. In diesen Jahren kamen auch die Arbeiten am Ruhmbach zum Abschluß. In dem Zeitraum von 1899 bis 1903 wurden die Bachverhältnisse auf dem oberen Dickswall und in der Bachstraße einer endgültigen Regelung derart unterzogen, daß ein vollständig neues Bachbett gemauert, unter demselben ein Schmutzwasserkanal angelegt und im Anschlüsse daran der Straße die jetzige Höhenlage und eine moderne Pflasterung gegeben wurde. Damit sind die Gefahren, welchen die Bewohner des Dickswalls lange Jahre infolge der tiefen Lage der Straße und der ungenügenden Vorflutverhältnisse in Bezug auf Gesundheit und Eigentum ausgesetzt waren, für immer geschwunden. An diese Arbeiten schloß sich im Jahre 1904 eine vollständige Neupflasterung der Straßen im inneren Stadtgebiete an. Auch kam in diesem Jahre der endgültige Ausbau der verlängerten Wallstraße und Viktoriastraße zur Ausführung. 104 Zu bemerken ist, daß namentlich in der Zeit nach 1895 im Innern der Stadt in fast allen Straßen erhebliche Erweiterungen dadurch stattfanden, daß viele alte Gebäude niedergelegt und die Ersatzbauten in die festgestellte Baufluchtlinie zurückgezogen wurden. Auf diese Weise haben die Geschäftsstraßen im Innern der Stadt, Bachstraße, Kohlenkamp, Kurzestraße, Leineweberstraße, Notweg, Löhberg, obere Delle u. a. an Ansehen erheblich gewonnen. Die Unterhaltung der Straßen konnte gegen die früheren Jahre erheblich wirksamer betrieben werden, da es möglich war, entsprechend höhere Beträge in den Haushaltsplan einzusetzen. Hierbei mag noch erwähnt werden, daß die im Jahre 1895 erfolgte Verlegung der Geleise für die elektrische Straßenbahn in den davon durchzogenen Straßen eine Umgestaltung des Querprofils erforderlich machte, und daß im übrigen auch durch die fortgesetzt notwendigen Neuverlegungen von Gas-, Wasser- und elektrischen Leitungen etc. die Unterhaltung der Straßen einen weit größeren Umfang angenommen hat. Die Entwässerung des städtischen Straßengeländes sowohl als der anschließenden Privatgrundstücke geschah bis in die 90 er Jahre hinein derart, daß die Schmutz-und Meteorwässer oberirdisch durch die Straßenrinnen den die Stadt durchziehenden Bächen, Stollen etc. zugeleitet wurden. In den Jahren 1895—99 wurde durch den Stadtbaumeister Linnemann ein Projekt zu einer umfassenden unterirdischen Entwässerungsanlage aufgestellt, welches im Jahre 1902 die Genehmigung der Regierung mit der Maßgabe erhielt, daß die Abwässer, ehe sie zur Ruhr abgeleitet würden, einer gründlichen mechanischbiologischen Klärung zu unterziehen seien. Nach diesem Projekt ist das ganze Gebiet der Altstadt nunmehr kanalisiert; die vorgeschriebene Kläranlage befindet sich seit Dezember 1903 in Betrieb. Der Erfolg der Kanalisation zeigt sich besonders darin, daß seit der Einführung eine ganz erhebliche Abnahme der Infektionskrankheiten, wie Thyphus, Ruhr etc. stattgefunden hat. Das ganze Kanalnetz der Altstadt besteht aus ca. 8400 lfdn. m gemauerten und ca. 30000 lfdn. m Rohrkanälen. Die Bautätigkeit auf dem Gebiete des Hochbauwesens sowohl für private als auch für öffentliche Zwecke hielt sich bis in die 90 er Jahre in mäßigen Grenzen, während dieselbe von da ab einen gewaltigen Aufschwung nahm. Beispielsweise wurden in dem Jahrzehnt von 1880—90 284 Wohn- und 33 Fabrikgebäude, 1890—1900 962 Wohn- und 104 Fabrikgebäude errichtet. An städtischen Hochbauten kamen hauptsächlich neue Schulgebäude zur Ausführung. Dieser, sowie der weiter noch errichteten Gebäude, wie Kaserne, Volksbrausebad, Gemeindegasthaus, Friedhofsgebäude, Schlachthaus etc. ist an anderen Stellen Erwähnung getan. Für die Verschönerung der Stadt wurde in früheren Jahren teils aus Interesselosigkeit, teils auch wegen des Fehlens von Geldmitteln wenig getan. Zwar wurde bereits im Jahre 1856 der Erwerb des sogenannten Gänseplatzes an der Stelle der jetzigen Ruhranlagen zum Zwecke der Anlegung von Promenaden daselbst ins Auge gefaßt. Aber erst am 16. Dezember 1874 wurde der Platz zum Kaufpreise von 2004 Thlr. erworben und auf Veranlassung des Verschönerungsvereins, der sich inzwischen gebildet hatte, durch den Gartenarchitekten Rosorius zu einer wirkungsvollen Anlage umgewandelt. Im Jahre 1887 wurde dann das Kahlenberggelände angekauft und mit zweckmäßigen Wegeanlagen versehen. Der daselbst vorhandene Steinbruch wurde einplaniert, und auf der so gewonnenen Terrasse im Jahre 1889/1890 das Restaurationsgebäude errichtet. Im Anschlüsse an die Kahlenberganlagen wurde im 105 14 Jahre 1900 das Gelände des Witthausbusches erworben und zu einer umfangreichen, zusammenhängenden Parkanlage durch den Verschönerungsverein ausgestaltet. Weiter ließ es sich die Stadtgemeinde angelegen sein, durch Anlage von Baumpflanzungen und Zierplätzen an den öffentlichen Straßen auf eine Verschönerung des Stadtbildes hinzuwirken. Durch das Baupolizeireglement von 1846 war zur konsequenten Durchführung des Bebauungsplanes und reiflichen Prüfung aller Baugesuche eine Baukommission eingesetztworden. Imjahrel881 wurde sie als Deputation im Sinne des § 54 der Kahlenberg - Rhein. Städteordnung, bestehend aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Stadtbaumeister und sieben Mitgliedern, neu organisiert. Bereits 1865 war ferner zur Leitung und Beaufsichtigung der Wege- und Straßenbauarbeiten ein Wegeaufseher an Stelle des früher damit betrauten Polizeisergeanten bestellt worden. Die technische Oberaufsicht führte ein vertraglich gewonnener Baumeister. Als solcher fungierte lange für jährlich 60 Thlr. Gehalt der Baumeister Dahmen und von 1866 bis 1871 für 200 Thlr. Harsewinkel. 1872 entschlossen sich die Stadtverordneten zur Anstellung eines Stadtbaumeisters in Gemeinschaft mit der hier gegründeten Aktienbaugesellschaft. Da diese sich zur Zahlung eines jährlichen Gehaltsbeitrags von 300 Thlr. bereit erklärt hatte, wurde seitens der Kommunalkasse zur Besoldung des Baumeisters ein weiterer Betrag von 500 Thlrn. mit der Maßgabe bewilligt, daß ihm die Ausübung der Privatpraxis gestattet werde. Die Stadtbaumeisterstelle wurde zunächst mit dem Baumeister Giovanini und von 1876 ab mit dem Baumeister Schäfer besetzt. Letzterer wurde am 4. Februar 1895 als Stadtbaurat pensioniert; an seine Stelle trat der Ingenieur Linnemann aus Köln. Im Jahre 1903 beschäftigte das Bauamt außerdem einen Stadtgeometer, drei Bauassistenten, zwei Straßenmeister, einen Vermessungstechniker, mehrere Zeichner und eine Anzahl von Meßgehülfen. Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts schrieb einmal Bürgermeister Oechel- häuser: „An dem Kreuzungspunkt dreier Eisenbahnlinien nach Duisburg, Oberhausen und Essen und an der schiffbaren Ruhr gelegen, ist Mülheims Lage eine für alle Zeit gesicherte, ja glänzende zu nennen; treten mit der Zeit sogar noch die projektierten Eisenbahnen durchs Ruhrtal und endlich gar der Rheinkanal oder doch die Befreiung von Ruhrschiffahrtsabgaben hinzu, so wäre schwerlich mehr in ganz Deutschland eine bessere Stätte für Handel und Industrie, namentlich für die Metallgewerbe aufzufinden." Eifrig, wenn auch nicht immererfolgreich, haben Bürgermeister und Stadtverordnete sich bemüht, an der Erreichung dieser Ziele auch ihrerseits mitzuarbeiten. „Beteiligung der Stadt an großen Unternehmungen" bildet lange einen ständigen Abschnitt in den Verwaltungsberichten. Und als die moderne Technik die Mittel zur Befriedigung der 106 Bedürfnisse der Einwohnerschaft nach Licht, nach gesundem Trinkwasser, nach Kraft, nach Verkehrsmitteln schuf, da hat auch die Stadtverwaltung ihren Beruf erkannt, diesen Bedürfnissen durch entsprechende kommunale Betriebe abzuhelfen. Am 10. Juli 1854 hatte die Stadt mit den Unternehmern Schulte und Koepp aus Berlin über die Beleuchtung der Stadt mit Gas einen Vertrag abgeschlossen, in den durch notariellen Akt vom 21. Januar 1856 die 1855 von dem Regierungsrate a. D. von Unruh mit dem Bankpräsidenten v. Nulandt gegründete Deutsche Continental- Gas-Qesellschaft eintrat. Bürgermeister Wilhelm Oechelhäuser, welcher den Vertrag für die Stadt mit der Deutschen Continental-Gas-Gesellschaft abgeschlossen hatte, trat am 14. November 1856 in ihr Direktorium ein und leitete sie vom 15. März 1858 bis zum Jahre 1890 als Generaldirektor. Auf einem vom Mülheimer Hafenvereine auf 30 Jahre gepachteten Grundstücke von 1 Morgen 13 Ruten 114 Fuß wurde am 6. Juli 1855 mit dem Bau der Gasanstalt begonnen, und ihre Inbetriebnahme sowie die Beleuchtung der Stadt mit Gas konnte am 21. Januar 1856 stattfinden. Bis März desselben Jahres waren bereits 1631 Flammen zur Ausführung angemeldet. Der Gaspreis betrug für die Konsumenten laut Vertrag mit der Stadt 2 Thlr. 1772 Sgr. für 1000 Kubikfuß preuß. = 25 Pfg. pro cbm. Die Gasanstalt war für eine jährliche Erzeugung von 8,5 Millionen Kubikfuß englisch (etwa 250000 cbm) berechnet. Der damals benutzte Gasbehälter von 25000 cbf englisch = 700 cbm nutzbarem Inhalte steht noch heute und dient als Wassergasausgleichbehälter. Um den weiteren Ausbau des Werkes zu ermöglichen, kaufte die Gesellschaft 1860 das von dem bisher bebauten getrennt liegende Trapp- mannsche Grundstück von 78 Ruten 80 Fuß und ferner im Jahre 1871 andere dazwischen liegende und anstoßende Parzellen und vergrößerte so ihren anfänglichen Grundbesitz um mehr als das Doppelte. Gleichzeitig dehnte sie ihr Absatzgebiet auf das andere Ruhrufer aus. Mit den Jahren steigerte sich der Gasverbrauch dermaßen, daß eine bedeutende Vergrößerung der Betriebseinrichtungen unerläßlich war, welche im Jahre 1872 ausgeführt wurde. Im Jahre 1877 wurde eine Verbindung der Gasanstalt mit der rheinischen und bergisch-märkischen Bahn unter Benutzung der Schienengleise der Friedrich- Wihelms-Hütte hergestellt und dem Betriebe übergeben. Am 1. Februar 1886, also nach dreißigjährigem Betriebe durch die Deutsche Continental-Gas-Gesellschaft, ging die Gasanstalt durch Kauf in den Besitz der Stadtgemeinde über. Sie wäre kontraktlich nach weiteren 20 Jahren unentgeltlich in das Eigentum der Stadt gelangt; diese zog jedoch vor, von dem ihr kontraktlich zugestandenen Ankaufsrechte Gebrauch zu machen, und die seitherigen Ergebnisse haben ohne Zweifel die Richtigkeit des damaligen Entschlusses der Stadt dargetan. Über die Höhe des Kaufpreises hatten jahrelange Verhandlungen stattgefunden, die schließlich am 21. Dezember 1885 durch Schiedsspruch abgeschlossen wurden. Hiernach zahlte die Stadt Mülheim den Betrag der von der Gasgesellschaft aufgewandten Anlagekosten von im Ganzen 888160 Mark. In den der Erwerbung durch die Stadt folgenden ersten 14 Jahren wurden größere Bauten nicht vorgenommen, vielmehr war man darauf bedacht, nur den inneren Ausbau und die Leistungsfähigkeit auf dem vorhandenen Räume zu heben. Eine schwere Zeit brachte dem emporblühenden Werke der Winter 1890, erst durch die Überschwemmung am 25. November und dann noch durch die später eintretende langanhaltende Kälte. Das Wasser hatte am Morgen des 25. November bereits die Straße überschwemmt und drang in den nachfolgenden Stunden in den 107 14* Generatorkeller ein. Es wurde zwar versucht, durch Auspumpen den Betrieb aufrecht zu erhalten, jedoch das Wasser stieg so plötzlich, daß es von der westlichen Seite her einen Weg in den Hauptfeuerungskanal fand und diesen überflutete. Nun galt es nur noch, die Öfen zu retten und eine Explosion zu vermeiden. Das Leerpumpen der Generatorschächte wurde allmählich eingestellt und sämtliche Schachtdeckel geöffnet, sodaß die durch den Zusammenprall von Wasser und Feuer sich schnell entwickelnden Dämpfe frei in die Luft entweichen konnten. Heute ist die Höhenlage und Einrichtung der Fabrik eine solche, daß bei einem Hochwasser wie demjenigen von 1890 ähnliche Störungen nicht mehr eintreten können. Die schlimmen Folgen dieses Tages für die Retortenöfen übertrugen sich auch auf das Betriebsergebnis des ganzen Jahres. Über die allmähliche Entwicklung der Gasanstalt gibt am besten die nachstehende Zusammenstellung der jährlichen Gasabgaben Aufschluß: 1856: 199000 cbm 1896: 2056070 cbm 1865: 252700 „ 1897:2291600 „ 1875:1129100 „ 1898:2 534730 „ 1885: 1 386 660 „. 1899: 2 722 440 „ 1887:1260360 „ 1900:2863070 „ 1888:1374710 „ 1901:3010690 „ 1889:1515630 „ 1902:3 032640 „ 1890: 1 752 770 „ 1903: 3 433 240 „ 1891:1981920 „ 1904 1 ): 4324580 „ 1892: 2002 510 „ 1905: 4636720 „ 1893:1845700 „ 1906:5213000 „ 1894:1747640 „ 1907:5780000 „ (Schätzungsweise) 1895: 1838130 „ Faßt man zunächst den Zeitabschnitt von 1856 bis 1900 ins Auge, so bemerkt man, daß der Verbrauch fast stetig steigt. Nur dreimal tritt ein Rückgang ein, und zwar zum ersten Male im Betriebsjahre 1887/88 durch den Ausfall des Verbrauches der Firma Thyssen & Co., die eine eigene Gasanstalt errichtete. Dann macht sich in den Jahren 1893/94 die Einführung des Gasglühlichtes, der Mitteleuropäischen Zeit sowie die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung, insbesondere auf der Friedrich-Wilhelms-Hütte, bemerkbar. Dieser Rückgang erfährt noch eine Steigerung durch den Ausfall des Gasverbrauches in der Nachbargemeinde Broich, die ebenfalls ein eigenes Gaswerk in Betrieb nahm. Er glich sich jedoch durch die Gewinnung neuer Verbrauchsstellen bis zum folgenden Jahre wieder aus, und die Steigerung der Gasabgabe hält seitdem dauernd an. Im Jahre 1900 war das Gaswerk mit einer Jahresabgabe von 2722440 cbm an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt, sodaß ein vollständiger Umbau des ganzen Gaswerkes ins Auge gefaßt wurde, welcher in den Jahren 1901/02 zur Ausführung kam. Es wurden neu angelegt: Ein Retortenhaus mit 10 Stück 9er Vollgeneratoröfen, eine Betriebsdampfmaschine, ein Naphtalin- und Cyanwäscher, ein Standard-Ammoniakwascher, ein größerer Stationsgasmesser, eine komplette Wassergasanlage, ein Arbeiter-Aufenthaltsraum mit drei Brausebädern. Da die Verluste beim Verarbeiten des Gaswassers immer größer wurden, mußten die Destillationsapparate erneuert werden. J ) Des Zusammenhanges wegen sind an dieser Stelle sowie bei dem Wasserwerk und der Straßenbahn die'Zahlen für 1904 bis 1907 mit aufgeführt. 108 Das Gaswerk besaß nach Fertigstellung dieses Umbaues eine Leistungsfähigkeit von 18000 cbm Steinkohlen- und 5000 cbm Wassergas = 23000 cbm Mischgas in 24 Stunden, einer Jahresabgabe von 4600000 cbm entsprechend. Die im Jahre 1905/06 erfolgte Aufstellung von zwei neuen 9 er Öfen und eines zweiten Wassergasgenerators sowie die Erweiterung der Steinkohlengas- reinigung erhöhten die Leistungsfähigkeit der Anstalt auf 22000 cbm Steinkohlen- und 8000 cbm Wassergas, das ist eine maximale Tagesabgabe von 30000 cbm entsprechend einer Jahresabgabe von 6000000 cbm. Das Wasserwerk der Stadt Mülheim-Ruhr wurde im Laufe des Jahres 1875 von der Firma J. & A. Aird zu Berlin nach Plänen ausgeführt, welche, ursprünglich durch Civil-Ingenieur E. Bethge in Dortmund aufgestellt, später mannigfache Änderungen erfahren hatten. Mit der Leitung und Beaufsichtigung der Arbeiten war von der Stadt Ingenieur Pahde betraut. Die Maschinen und Röhren stammen von der Friedrich-Wilhelms-Hütte hierselbst. In den ersten Jahren seines Bestehens entwickelte sich das Wasserwerk sehr langsam. Erst der im Juni 1879 mit der Gutehoffnungshütte abgeschlossene Vertrag, wonach die Stadt sich verpflichtete, dieses große Werk an die Wasserleitung anzuschließen und ihm jährlich eine Wassermenge bis zu 700000 cbm zu liefern, brachte eine erfreuliche Wendung zum Besseren. Waren in den Vorjahren nur 288000 oder gar nur 283000 cbm gefördert worden, so stieg die Abgabe daraufhin rasch bis auf 1 138000 cbm im Betriebsjahre 1880/81. Über die Entwicklung des Wasserwerks gibt die nachstehende Zusammenstellung der jährlichen Wasserabgabe Aufschluß: 1877 287980 cbm 1899: 4466600 cbm 1880 1138000 ll 1900: 3503300 „ 1885 1518000 ll 1901: 3353600 „ 1890 3433320 11 1902- 3 258400 „ 1895 5136920 ll 1903: 3344100 „ 1896 5895100 11 1904- 3881 200 „ 1897 6095000 ll 1905: 4669000 „ 1898 5518000 ll 1906: 4133 700 „ Eine große Erweiterung erfuhr das Versorgungsgebiet des Wasserwerkes im Jahre 1887/1888, als die Gemeinden Broich, Speidorf und Saarn, die im Gebiete der Bürgermeisterei Borbeck liegenden Zechen Prosper I und II der Arenberg'schen Aktiengesellschaft für Bergbau und die Zechen Carolus-Magnus I und II der Firma Mathias Stinnes für den Anschluß an das Wasserrohrnetz gewonnen wurden. Hierdurch stieg die Abgabe in diesem Jahre auf 2 079000 cbm. Die noch höher steigende Abgabeziffer und die seitens der Gutehoffnungshütte sowie der höher gelegenen Versorgungsgebiete stets einlaufenden Klagen über mangelnden Druck und mangelhafte Wasserzuführung reiften den Entschluß, die Maschinenanlage zu erweitern und eine neue Druckzone einzurichten. Hierzu wurde ein neuer Druckrohrstrang von 400 mm Durchmesser vom Maschinenhause zur Bahn- und Auerstraße verlegt, und ein Wasserturm von 1000 cbm. Inhalt im Kreuzfeld errichtet. Das Versorgungsgebiet dieser Anlage umfaßte: Oberhausen, Borbeck Osterfeld, Heißen und das Kreuzfeld. Mülheim, Styrum und die Bürgermeisterei Broich erhielten ihr Wasser wie bisher durch die alte Anlage. Unter dem Hochwasser am 25. November 1890 hatte das Wasserwerk sehr zu leiden. Das Wasser drang von oben in die Keller und behinderte die Maschinen 109 in ihrem Gang. Um die Folgen der Überschwemmung zu beseitigen, mußten erhebliche Opfer gebracht werden, sodaß das-finanzielle Ergebnis dieses Jahres nicht der auf 3433 000 gestiegenen Abgabe entsprach. Als in den folgenden Jahren die Abgabeziffer sich weiter in aufsteigender Linie bewegte, wurde eine nochmalige Erweiterung der Maschinenanlage notwendig, außerdem mußte die Wassergewinnungsanlage um einen wasserdichten Saugbrunnen auf der Pumpstation, einen Sammelbrunnen auf der Brunnenwiese und um eine Verbindungsleitung mit neuen Filteranlagen von 750 mm I. W. vergrößert werden. Obwohl im Betriebsjahre 1893/94 die Firma Thyssen & Co. eine eigene Trinkwasserleitung anlegte, und im Sommer 1904 die Arenberg'sche Aktiengesellschaft anderweitig ihren Wasserbedarf deckte, wurde die Abgabeziffer in ihrem Anwachsen dadurch nicht gehemmt, bis sie 1897/98 ihren Höhepunkt mit 6095000 cbm erreichte. Da der Qutehoffnungshütte vom Wasserwerke die verlangten Mengen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden konnten, entschloss sie sich ein eigenes Wasserwerk anzulegen. Trotzdem sich von da ab ein merklicher Rückgang zeigte, konnte die Wassergewinnungsanlage infolge der starken Anstrengung in den Vorjahren den Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Gelände zur Erweiterung stand jedoch nicht mehr zur Verfügung, und die Verhandlungen mit dem damaligen Besitzer der anliegenden Weiden führten zu keinem Ergebnisse. — Um wenigstens für die nächste Zeit keinem direkten Mangel entgegensehen zu müssen, entschloß man sich zur Verlegung eines weiteren Filterstranges, der an den zweiten Sammelbrunnen angeschlossen werden sollte. Dieser Filterstrang wurde parallel dem vorhandenen, im Jahre 1877 verlegten, geführt, wäre jedoch kaum in der Lage gewesen, eine wesentliche Steigerung der Wassergewinnung zu bringen und den Bedarf zu decken, wenn nicht auch im Jahre 1901 die Wasserförderung mit einer Abnahme von beinahe 1000000 cbm. auf 3500000 cbm. zurückgegangen wäre. •■ Wenn es eines weiteren Beweises für die Notwendigkeit einer gründlichen Erweiterung und Erneuerung der Wassergewinnungsanlage bedurft hätte, so brachte ihn der überaus heiße und trockene Sommer des Betriebsjahres 1901/02. Nur unter großen Schwierigkeiten ließ sich der Wasserbedarf beschaffen, und es mußte stellenweise vor zu großer Wasservergeudung gewarnt werden, wenn auch die obligatorische Einführung der Wassermesser eine allgemeine Einschränkung herbeigeführt hatte. Den Platz zur Erweiterung gelang es durch Ankauf der angrenzenden, etwa 50 Morgen großen König'schen Weiden zu beschaffen. Die Errichtung eines Elektrizitätswerkes war zuerst im Jahre 1899/1900 angeregt worden. Die damaligen Umfragen ergaben jedoch keine genügende Garantie für die Rentabilität eines solchen Werkes, zumal die Königliche Eisenbahndirektion sich nicht entschließen konnte, zur Beleuchtung ihrer Bahnhöfe Strom abzunehmen. Als aber diese Behörde im Januar 1902 mit der Frage an die Stadt herantrat, ob sie bereit wäre, die Versorgung der Bahnhöfe sowie der Hauptwerkstätte in Speidorf mit elektrischer Energie zu übernehmen, entschloß man sich, die Verhandlungen behufs Errichtung eines Elektrizitätswerkes einzuleiten. Man dachte zunächst an Gleichstrom mit 2 mal 220 Volt Spannung, und zwar sollte die jetzige, für die Straßenbahn bestehende Kraftstation auch zur Abgabe von Kraft und Licht an Private erweitert werden. Um die nötigen Unterlagen zu erhalten, trat man mit den Elektrizitätsfirmen Schuckert & Co. Nürnberg, Lahmeyer & Co. Frankfurt a. M., Union Berlin, Siemens & Halske Berlin, Allgemeine Elektrizitäts- 110 gesellschaft Berlin, Helios Köln, Brown, Boveri & Cie. Mannheim, Chr. Weuste Duisburg und Max Schorch & Co. Rheydt in Verbindung wegen Ausarbeitung von Projekten und Einreichung von Kostenanschlägen. Die auf Grund dieser Kostenanschläge und Rentabilitätsberechnungen mit der Königlichen Eisenbahndirektion gepflogenen Verhandlungen führten jedoch zu der Überzeugung, daß keine Aussicht vorhanden sei, den Zuschlag auf Lieferung elektrischer Energie zu einem solchen Preise zu erhalten, welcher einen Gewinn gewährleistet hätte. Da indessen irgend etwas zur Versorgung des städtischen Gebietes mit elektrischem Strome geschehen mußte, die Rentabilität eines eigenen Werkes nach Abgang der Bahnhöfe aber zur Zeit als ausgeschlossen zu betrachten war, wurde auf Grund eines vom Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke nach längeren Verhandlungen abgegebenen günstigen Angebotes mit diesem Werke mit Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ein Vertrag über Stromlieferung abgeschlossen, und die Versorgung des Stadtgebietes am 1. Oktober 1903 aufgenommen. Zum Vertriebe gelangt Drehstrom mit einer Spannung von 3 mal 220 Volt, der von Essen aus durch zwei unabhängige Kabel, einem solchen mit 3 mal 5000 und einem anderen mit 3 mal 10000 Volt Spannung, dem Stadtgebiete zugeleitet wird. Der von dem letzteren geführte Strom wird in einer eigens hierzu errichteten Unter- station auf 3 mal 5000 Volt heruntertransformiert. Im Übrigen gelangte damals der Strom in 13 Transformatorenstationen auf seine Gebrauchsspannung von 3 mal 220 Volt. Am 1. Oktober 1903 wurde der Betrieb mit drei Abnehmern begonnen. In den folgenden Monaten kamen weitere Abnehmer hinzu, sodaß Ende März 85 Abnehmer vorhanden waren, die einen Gesamtverbrauch von 36172 Kw. Std. aufzuweisen hatten. Die Länge des Niederspannungskabelnetzes betrug im Jahre 1903/04 11112 m. Nach Übergang des Gaswerks in den Besitz der Stadt wurde die Verwaltung mit derjenigen des Wasserwerks vereinigt. Diese Verwaltung führte den Namen: „Curatorium der städtischen Gas- und Wasserwerke" und bestand aus den ständigen Mitgliedern a) dem Bürgermeister von Bock, b) dem kaufmännischen Delegierten Beigeordneten Zerwes, ferner aus 7 von der Stadtverordneten-Versammlung zu wählenden Mitgliedern. Zur technischen Leitung der Werke wurde ein Direktor angestellt und zwar: vom 1. Februar bis 30. April 1886 Dr. Mohr für die Übergangszeit; vom 1. Mai 1886 bis 30. Juni 1893 Ingenieur Pfudel, welcher nach Bochum gewählt wurde; vom 1. Juli 1893 bis zu seinem im März 1899 erfolgten Tode Ingenieur Lampe; vom 1. September 1899 bis 31. März 1901 Ingenieur Buhe, welcher nach Duisburg gewählt wurde. Besonders in diesen Jahren machte sich ein Bedürfnis zur Änderung des bestehenden Verwaltungsmodus geltend. Durch Statut vom 2. April 1901 wurde daher eine selbständige Dienststelle unter dem Namen: „Direktion der Gas-, Wasser-, und Elektrizitätswerke der Stadt Mülheim a. d. Ruhr" gebildet. Die Kontrolle über die Verwaltung und den Betrieb steht in erster Reihe dem Oberbürgermeister zu, welchem die Kömmission für die städtischen Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke zur Seite steht. Zur speziellen Führung der Geschäfte der drei vereinigten Werke nach den Beschlüssen der Kommission, sowohl in technischer wie kaufmännischer Beziehung, wurde ein Direktor angestellt, welcher dem Oberbürgermeister und der Kommission für seine Maßnahmen verantwortlich ist. Seit 15. Mai 1901 ist diese Stelle durch Ingenieur Hubert Förster besetzt. Das Projekt einer elektrischen Straßenbahn in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr wurde von dem Regierungs-Präsidenten in Düsseldorf am 8. Juli 1896 genehmigt. Auf Grund des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24. Juli 1896 wurde der Bau der in Straßenbahn derA.-G.Elektrizitätswerke (vormalsL.O.Kummer&Cie.) zu Niedersedlitz bei Dresden übertragen. Zunächst wurden die Strecken Kahlenberg—Oberhausen und Rathausmarkt—Hingbergstraße bis Körnerstraße fertiggestellt und am 9. Juli 1897 eröffnet. Auf diesen insgesamt 12,5 km langen Strecken verkehrten zunächst bei einem 15 M'inuten Verkehr täglich 7 Motorwagen. Bald machte sich jedoch das Bedürfnis geltend, innerhalb der Stadt in kürzeren Zeiträumen Wagen verkehren zu lassen, und es wurde daher noch in demselben Jahre vom 19. September ab der 772 Minuten Verkehr eingerichtet, während in Styrum der 15 Minuten Verkehr zunächst bestehen blieb. Es verkehrten jetzt täglich 11 Motorwagen, während im ganzen nur 13 zur Verfügung standen. Da die Reserve von 2 Wagen nicht genügte, auch die Einführung des 7 l J2 Minuten Verkehrs in Styrum und der Ausbau der Heißener Linie bis zur Kirche in Heißen beschlossen wurde, wurden bei der Firma Kummer 6 neue Motorwagen bestellt, welche in der Zeit vom 15. September 1897 bis 24. Mai 1898 zur Ablieferung gelangten. Während sich der 7 1 /2 Minuten Verkehr in Styrum gut bewährte, machte er sich auf der Strecke vom Kahlenberg zum Wilhelmsplatz so schlecht bezahlt, daß vom 2. Oktober 1898 ab auf dieser Linie wieder der 15 Minuten Verkehr eingerichtet wurde. Die Linie Körnerstraße—Heißen wurde am 13. November 1898 in Betrieb genommen und dadurch die Linie Rathausmarkt—Heißen hergestellt. Nach Eröffnung dieser Linie befanden sich täglich 15 Motorwagen und an Sonn- und Feiertagen, an welchen auch zwischen Kahlenberg und Wilhelmsplatz ein 7 x /2 Minuten Verkehr eingerichtet wurde, 16 Motorwagen, und im Sommer außerdem 7 Anhängewagen im Betrieb. Im Jahre 1899 wurde eine weitere Verbindung zwischen Mülheim und Oberhausen durch den Bau der Straßenbahnlinie Bahnhof Mülheim-Eppinghofen—Dümpten— Lipperheidenbaum hergestellt. Die Eröffnung dieser Linie fand am 10. Juli 1900 statt. Auf dieser rund 6 km langen Strecke verkehrten bei einem 15 Minuten Verkehr täglich 4 Motorwagen. Es wurden jedoch 7 neue Motorwagen von der Allgemeinen Elektrizitäts-Ges. Berlin beschafft, um an Sonn- und Feiertagen Wagen zum Verstärken des Betriebes und genügende Reserve zur Verfügung zu haben. Außerdem wurden 10 offene Anhängewagen beschafft. Die Entwicklung der Frequenz der Straßenbahn sowie der Einnahmen und Ausgaben seit der Betriebseröffnung ergibt sich aus folgender Tabelle: Geleistete km Qesamt- Einnahme Pro Wa- gen- kilo- meter Gesamt- Ausgabe Pro Wagen- kilo- meter Etatsjahr Motorwagen Anhängewagen Bemerkungen 1897/98 9. 7. 97 bis 31.3.98 1898/99 1899/00 1900/01 1901/02 1902/03 1903/04 1904/05 1905/06 1906/07 345 000 593 444 668 502 896 331 1 041 277 1 014 390 1 018 383 1018 981 1 027 363 1 072 720 11980 9 574 12 691 30 319 11701 16 635 16 402 18 980 29 510 101 906,95 175 453,96 226 600,23 282 050,51 301 114,02 277 448,27 286 122,95 299 638,16 327 096,32 359 366,45 0,295 0,289 0,334 0,310 0,281 0,270 0,276 0,290 0,3126 0,326 76 790 — 145 026,55 184 955,54 214 452,40 242 695,54 228 386,41 215 806,48 230 667,28 236 983,99 247 426,35 0,223 0,240 0,274 0,237 0,230 0,224 0,210 0,225 0,228 0,227 Die Bahn wurde am 9. Juli 1897 eröffnet. Am 13. November 1898 wurde die Strecke Körnerstraße-Heißen eröffnet. Die Strecke Eppinghoferstr.-Lipperheiden- baum wurde am 10. Juli 1900 eröffnet. 112 So hatte sich Mülheim auf den verschiedenen Gebieten städtischen Lebens entwickelt, als nach dem Tode des Oberbürgermeisters von Bock die Verhandlungen zur teilweisen_Wiedervereinigung mit den übrigen Bezirken der ehemaligen Herrschaft -Btoich von neuem eingeleitet wurden. Und nun, bevor auf den damit beginnenden neuen Zeitabschnitt eingegangen wird, noch einen kurzen Blick auf die zwischenzeitliche Entwicklung der von Mülheim getrennten Landgemeinden, Daß die 1847 erfolgte politische Scheidung von Stadt und Land nicht einer tatsächlichen und wirklichen Trennung der Lebensverhältnisse ihrer Bewohner gleichkam, ist bereits erwähnt. Die Zusammengehörigkeit hatte zu lange gedauert, der Berührungspunkte und Wechselbeziehungen waren zu viele, als daß ein Federstrich sie hätte hinwegräumen können. Historische und soziale Verbindungsfäden sind stärker als willkürlich am grünen Tisch aufgerichtete Scheidemauern, und wirtschaftliche Zusammenhänge werden nicht durch die auf dem Papier gezogenen Ortsgrenzen beseitigt. Dies hat sich auch noch später darin geltend gemacht, daß auf den verschiedensten Gebieten durch vertragliche Abmachungen (sei es über Gas- und Wasserlieferung, sei es über gemeinsame Wegebauten und dergleichen mehr) mit der Stadt weitere Berührungspunkte und gemeinsame Interessen geschaffen worden sind, die zum Teil der später erfolgten Wiedervereinigung zweckmäßig vorgearbeitet haben. Aber gewiß, in mancher Beziehung nahm die Entwickelung der einzelnen Ortschaften seit 1847 einen verschiedenartigen Gang. Wenigstens insofern war Stadt und Land auch politisch stets zusammengeblieben, als bei den verschiedenen Änderungen der Kreiseinteilung die ehemalige Herrschaft Broich nicht verschiedenen Kreisen zugeteilt wurde. Nur eine kleine Grenzverschiebung trat ein, als 1862 die_Gemeinden Alstaden, Styrum und Dümpten jede stark 400 Morgen an die neugegründete Bürgermeisterei Oberhausen abtraten. Bürgermeister Weuste behielt die Verwaltung der Landbürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1851. Ihm folgte Bürgermeister Robert Rheinen. Als bei der allgemeinen Volkszählung am 1. Dezember 1875 die Landbürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr 37673 Seelen betrug, nahmen die bereits lange wegen Änderung der bestehenden Organisation schwebenden Verhandlungen die Wendung an, daß-durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 17. Oktober 1877 die Teilung der Landbürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr mit der Maßgabe genehmigt wurde, daß die Gemeinde Eppinghofen und Mellinghofen dem Stadtgebiet einzuverleiben und ferner drei selbständige Bürgermeistereien zu bilden seien: 1. eine Bürgermeisterei mit dem Namen Broich aus den Ortschaften Broich, - Saarn und Speidorf, 2. eine Bürgermeisterei mit dem Namen Styrum aus den Ortschaften Alstaden, Styrum und Dümpten und __3. eine Bürgermeisterei, unter Beibehaltung der bisherigen Bezeichnung Landbürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr, aus den Ortschaften Heißen, Fulerum, Winkhausen, Holthausen, Haarzopf, Menden und Raadt. Diese neue Organisation trat am 1. April 1878 in Geltung, gleichzeitig trat Bürgermeister Rheinen in den Ruhestand, und wurden die für die neu gebildeten Verwaltungsbezirke ernannten Bürgermeister, nämlich: 1. für Broich Hauptmann a. D. Mentz, 2. für Styrum Bürgermeister a. D. Tschoepke, 3. für die neue Landbürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr der Polizeikommissar der aufgelösten Landbürgermeisterei Mülheim, Dietrich Meier, in ihr Amt eingeführt. 113 15 Erst von jetzt ab kam die 1847 ausgesprochene Trennung auch allmählich zu praktisch fühlbarerem Ausdruck. Die von dem Bürgermeister Mentz bis 1903 verwaltete Bürgermeisterei Broich, die 1878 8934 Seelen zählte, hat sich in den folgenden Jahren (ihre Einwohnerzahl stieg auf 20602 im Jahre 1902) günstig entwickelt. Insbesondere die Gemeinde Broich hatte einen erheblichen Aufschwung genommen dank der in ihr immer kräftiger blühenden Industrie, hauptsächlich der Lederindustrie. 1885 wurde das neue Rathaus in Broich bezogen. Die rege Privatbautätigkeit nötigte die Gemeinde Broich 1887, die Gemeinde Speidorf 1888 und die infolge der 1862 erfolgten Verlegung der Königlichen Gewehrfabrik nach Erfurt zunächst etwas zurückgegangene Gemeinde Saarn 1895 zur Aufstellung von Bebauungsplänen und ein geregeltes Bauen gewährleistender Ortsstatute. 1887 wurde dem Bedürfnis nach einer Wasserleitung durch den Anschluß an die Mülheimer Wasserleitung genügt; auch Gas wurde zunächst aus der Mülheimer Gasanstalt bezogen. Im Jahre 1894 entschloß sich die Bürgermeisterei zum Bau einer eigenen Gasanstalt. 1887 gelang es, die allgemeine Lokal- und Straßenbahngesellschaft in Berlin zu veranlassen, ihr Schienennetz, das bis dahin nur die Städte Ruhrort und Duisburg verband, bis nach Broich zu verlängern. Später wurde die Provinzialstraße in Broich und Speidorf in ihrer ganzen Länge gepflastert. Die Übernahme der Sozietätsschulen schuf die Möglichkeit, auch die Forensen, deren Grundbesitz im Bürgermeistereibezirk sehr erheblich war, zur Tragung der Schullasten mit heranzuziehen. Ferner trug die Entwicklung der staatlichen Eisenbahnwerkstätte und deren steigende Steuerleistung dazu bei, daß die Kommunalabgaben in mäßigen Grenzen gehalten werden konnten. Die Entwicklung der Bürgermeisterei Styrum bietet nicht das gleich günstige Bild. Bei der vornehmlich aus Fabrikarbeitern und Bergleuten bestehenden Bevölkerung blieb für das Wohl und Wehe dieser Bürgermeisterei die jeweilige Konjunktur in der Eisen- und Kohlenindustrie maßgebend. Deren dauernder Aufschwung hatte zur Folge, daß die Einwohnerzahl der Bürgermeisterei, die 1878 14503 und 1890 21679 Seelen zählte, 1897 bereits auf 30153 gestiegen war und in den folgenden 5'Jahren einen weiteren Zuwachs von fast 10000 erhielt. Die zerstreute Bebauung der Bürgermeisterei und die durch die Mülheimer elektrische Straßenbahn noch näher gerückte Nachbarschaft der beiden Städte Mülheim und Oberhausen waren einer selbständigen Entwicklung nicht gerade förderlich. Mit der rapiden Bevölkerungszunahme vermochte der Ausbau der Kommunaleinrichtungen nicht gleichen Schritt zu halten. Erst gegen Ende des Jahrhunderts trat man der Aufstellung von Bebauungsplänen, der Herstellung geordneter Straßenzüge (für die bei der bisherigen Einteilung der Gemeinden in Sektionen erst Straßenbenennungen gefunden werden mußten), dem Bau einer Gasanstalt, der Aufstellung von Entwässerungsprojekten und einer Verbesserung der im Argen liegenden Schulverhältnisse näher. Auch Bürgermeister Branscheid, der als Nachfolger Tschoepke's seit 1898 die in einem prächtigen, aber schon bald unzulänglich gewordenen Rathausneubau untergebrachte Verwaltung führte, vermochte in den kurzen Jahren seiner Amtstätigkeit nicht völlig Wandel zu schaffen. Es waren noch unfertige Verhältnisse, unter welchen am 1. Januar 1904 die größte der drei Gemeinden, Styrum, mit Mülheim vereinigt, und die beiden andern Gemeinden Alstaden und Dümpten zu selbständigen Landbürgermeistereien erhoben wurden. Die dritte aus der Teilung hervorgegangene Bürgermeisterei, die Landbürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr, erhielt mit dem Augenblick, als der 114 Amtssitz des Bürgermeisters von Mülheim nach Heissen verlegt und das dort erbaute neue Rathaus bezogen wurde, mit dem 30. August 1879 die .Bezeichnung Bürgermeisterei Heissen. Diese über 2630 ha sich erstreckende Bürgermeisterei mit ihren zu 5 Etatsgemeinden zusammengefaßten 7 Ortschaften wurde bis zum 1. Oktober 1898 vom Bürgermeister Meier verwaltet; nach seiner Pensionierung folgte ihm Bürgermeister Wasse im Amte. Die zu dieser Bürgermeisterei gehörende Etatsgemeinde Hqlthausen mit einem Areal von 489,90 ha hatte bereits im Jahre 1889 und 1890, als sie eine Klassensteuerumlage von 360% erheben mußte, ihre Eingemeindung nach Mülheim beantragt. Der normale Entwicklungsgang der ländlichen Verhältnisse hatte sich etwas geändert, als der Mülheimer Bergwerksverein im Osten der Gemeinde Holthausen eine Arbeiterkolonie anlegte. Die Einwohnerzahl Holthausen's war 1902 auf 3949 Personen gestiegen, als von neuem mit den Wiedervereinigungsverhandlungen begonnen wurde. 1904-1908. Wiedervereinigungen und Beginn der Entwicklung der neuen Stadtgemeinde Mülheim. Als im Anfang des Jahres 1902 die Wiederbesetzung der erledigten Bürgermeisterstelle in Frage stand, wurde gleichzeitig die Erweiterung des Stadtgebietes erörtert. Der Zeitpunkt hierzu erschien gegeben, weil Mülheim damals nahe vor der Einwohnerzahl von 40000 stand, welche den Städten der Rheinprovinz das Recht gibt, einen eigenen Kreisverband zu bilden. Es erschien zweckmäßig, die erstrebten Wiedervereinigungen mit den Landgemeinden oder einem Teil derselben vor dem Ausscheiden der Stadt aus dem gemeinsamen Kreisverbande durchzuführen. Da die Königliche Regierung mit Rücksicht auf die geschichtliche Entwicklung und die tatsächlich vorhandene Interessengemeinschaft sowie im Hinblick auf das immer engere Zusammenwachsen der Gemeinden die Zweckmäßigkeit der baldigen Vereinigung des größeren Teils derselben mit der Stadtgemeinde anerkannte, so wurden Vertreter aller beteiligten Bezirke zu einer Versammlung eingeladen, welche am 15. und 16. Januar 1903 unter Leitung des Ober-Präsidenten und in Anwesenheit eines Kommissars des Ministers des Innern sowie eines Vertreters des Regierungs- Präsidenten stattfand. In dieser Versammlung suchte die Königliche Staatsregierung mit den Interessenten Fühlung zu nehmen, sowie diesen Gelegenheit zu geben, ihre Wünsche dem Vertreter der Zentralbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Folge war, daß nach den Weisungen des Ministers des Innern nunmehr gesonderte Verhandlungen zwischen den folgenden Gemeindevertretungen, nämlich der Vertretung der Stadtgemeinde Mülheim einerseits und den Vertretungen von Styrum, Broich, Speidorf, Saarn und Holthausen andererseits eingeleitet wurden, welche unter der Leitung des Landrats Dr. Lembke zum Abschluß von Eingemeindungsverträgen zwischen diesen Gemeinden führten. Am 18. und 19. Juni wurden die Verträge vollzogen, und am 14. Juli 1903 verfügte der König an den Minister des Innern: „Auf den Bericht vom 9. Juli d. Jrs. genehmige Ich, daß die Stadtgemeinde Mülheim a. d. Ruhr und die Landgemeinden Styrum, Speidorf, Broich, Saarn und 115 15* Holthausen im Kreise Mülheim a. d. Ruhr nach Maßgabe der Verträge vom 18./19. Juli d. Jrs. zu einer Stadtgemeinde Namens Mülheim a. d. Ruhr vereinigt werden. Bergen, an Bord M. Y. Hohenzollern, den 14. Juli 1963. gez. Wilhelm R. ggez. Freiherr von Hammerstein." Im Anschluß hieran verfügte der Minister des Innern, daß die neue Stadtgemeinde einen selbständigen Stadtkreis zu bilden habe. Dem Landkreis verblieben die Bürgermeisterei Heißen abgesehen von Holthausen und die Gemeinden Dümpten und Alstaden, welche jede zu einer besonderen Bürgermeisterei erhoben wurden. Die wichtigsten Bestimmungen der Eingemeindungsverträge, welche jedoch lediglich vorübergehende Bedeutung haben, da sie nur für eine Übergangszeit von 10 Jahren gelten, sind diejenigen, durch welche den mit der Stadt vereinigten Orten mit Ausnahme von Holthausen Steuervorrechte in der Art zugestanden wurden, daß den darin wohnenden Personen sowie den dort betriebenen Gewerben und vorhandenen Grundbesitzungen höhere Steuerzuschläge, als vereinbart, und zwar entsprechend den bisherigen Steuerverhältnissen, nicht auferlegt werden dürfen. Damit während der Übergangszeit auf dem Gebiete des Straßenbaues die Entwicklung der neuen Bezirke gefördert werde, wurden in dieser Beziehung ziffernmäßig festgesetzte Mindestleistungen der Gesamtgemeinde vereinbart. Eine über den 10jährigen Zeitraum hinausgehende Bedeutung hat die Bestimmung, daß für Speidorf, Saarn und Styrum das Amt "je eines Bezirksvorstehers, welcher als örtliches Verwaltungsorgan gemäß § 55 der Städteordnung mit denselben Obliegenheiten wie die bisherigen Gemeindevorsteher ausgestattet wurde, eingerichtet ist. Für Holthausen und Broich wurde eine ähnliche Einrichtung nicht getroffen, jedoch aus dem Broicher Bezirke ein unbesoldeter Beigeordneter zu den vorhandenen Beigeordneten der Stadt hinzugewählt. Bemerkenswert ist ferner, daß die Zahl der Stadtverordneten auf 63 erhöht wurde, um den hinzugekommenen Bezirken ohne Schmälerung der altstädtischen Verordneten eine angemessene Vertretung zu schaffen. Die Zahl kann durch Ortsstatut, wenn das Bedürfnis entsteht, herabgesetzt werden. Mindestens bis zum Ablauf der Übergangszeit bildet jede der vereinigten Gemeinden einen besonderen Wahlbezirk für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung. So war der äußere Rahmen für die neue Stadtvertretung gegeben. Am 1. bis 4. sowie 21. und 22. Dezember 1903 fanden die Wahlen für die Stadtverordnetenversammlung statt. Vorher schon, nämlich am 8. September 1903, hatte die Wahl des neuen Bürgermeisters stattgefunden. Sie fiel einstimmig auf den Landrat Dr. Lembke, welcher die Wahl annahm. Durch Kabinettsordre vom 2. November bestätigte der König die Wahl, indem er zugleich dem Gewählten den Titel Oberbürgermeister verlieh. Oberbürgermeister Dr. jur. Paul Lembke wurde am 12. April 1860 in Luttersdorf in Mecklenburg-Schwerin geboren. Er war als Regierungs-Assessor bei dem Landratsamt Mülheim a. d. Ruhr, der Königlichen Regierung Düsseldorf und dem Oberpräsidium Koblenz tätig und wurde am 10. Juli 1899 mit der kommissarischen Verwaltung des Landratsamtes zu Mülheim a. d. Ruhr betraut. Am 15. Januar 1900 zum Landrat des Kreises Mülheim a. d. Ruhr ernannt, hat er dieses Amt bis zur Übernahme der Bürgermeisterstelle der Stadt inne gehabt. Am 2. Januar 1904 trat die neu gebildete Stadtverordnetenversammlung zu ihrer ersten Sitzung zusammen, in welcher durch den Regierungspräsidenten Herrn Schreiber die Einführung des Oberbürgermeisters erfolgte. Der Versammlung 116 1. 2. 3. 4. 7. 8. 9. 10. 11. gehörten aus dem Bezirke der Altstadt 33, aus Styrum 13, Broich Saarn und Holthausen je 3 Verordnete an, welche nachstehend aufg Metzgermeister Wilhelm Albertsmeier gewählt im Wahlbezirk „ Hermann Barte „ „ „ prakt. Arzt Dr. med. Friedr. Barth „ „ „ Ziegeleibes. Herrn. Becker (gen. Ulan) „ „ „ 5. Rendant Josef Bernhard „ „ „ 6. Kaufmann Karl Berns „ „ „ Bauunternehmer Heinrich Bresser „ „ „ Restaurateur Hermann Briem „ , „ „ Fabrikbesitzer Eugen Coupienne „ „ „ Bierbrauereibesitzer Heinrich Dinsing „ „ „ Schlossermeister Herrn, v. d. Dunk „ „ „ 12. Versicherungs-Inspektor Herrn. Faust „ „ „ 13. Lederfabrikant Wilhelm Funcke „ „ „ 14. Sanitätsrat Dr. med. Ferd. Greven „ .'.'".„ „ 15. Gutsbesitzer Wilhelm Grindberg „ „ „ 16. Restaurateur Hermann Haustadt „■ „ „ Restaurateur Gerhard Heckmann „ „ „ Bergwerksdirektor Herrn. Helmich „ „ „ Rentner Wilh. Hemscheidt „ „ „ Kaufmann Wilhelm Hennebruch „ „ „ Kaufmann Karl Herrn. Jötten „ „ „ Kommerzienrat Louis Kannengießer „ „ „ Kaufmann Gustav Kaufmann „ „ „ Kaufmann Wilh. Kempchen „ „ „ Geschäftsführer August Kirchberg „ „ „ Oberlehrer Dr. Leonhard Kirchrath „" „ „ Kaufmann Julius Kleinkemm „ „ „ Kaufmann Heinr. Klusmann „ „ „ Gutsbesitzer Wilhelm Kolkmann „ „ Restaurateur Wilhelm Korthäuer „ „ „ Steiger Konrad Krebber „. „ « Kaufmann Gerhard Küchen „ „ „ Kaufmann Wilhelm Lankhorst „ „ „ Gerbereibesitzer Herrn. Leimann „ ■ „ „ Schreinermeister Herrn. Lierhaus „ „ „ Gerbereibesitzer Heinr. Lindermann „ „ Restaurateur Albert Lücker , „ „ „ Medizinalrat Dr. med. Heinr. Marx „ „ Kaufmann Joh. Wilh. Mellinghoff Fabrikdirektor Karl Müller „ „ „ 41. Werkmeister Julius Murrack „ „ „ 42. Lokomotivführer a. D. Wilh. Neuhaus 43. Möbelhändler Herrn. Nikolai „ „ „ 44. Tapetenfabrikant Karl Niederhoff „ . „ 45. Fabrikbesitzer Karl Roesch „ , „ 46. Rentner Heinr. Roßkothen „ 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 6, Speidorf 5, eführt sind: Mülheim, Styrum, Mülheim, Styrum, Speidorf, Mülheim, Styrum, Broich, Styrum, Speidorf, Holthausen, Styrum, Mülheim, Holthausen, Broich, Mülheim, Styrum, Mülheim, Saarn, Mülheim, Speidorf, Mülheim, Broich, Speidorf, Mülheim, Styrum, Saarn, Mülheim, Broich, 117 47. Rechtsanwalt Dr. jur. Rudolf Schmits gewählt im Wahlbezirk Mülheim, 48. Kaufmann Karl Schmitz-Scholl „ „ » « 49. Fabrikbesitzer Dr. Ludolf Schmitz „ . .„ „ Broich, 50. Berginvalide Joh. Schumacher „ „ „ Styrum, 51. Bierbrauereibesitzer Wilh. Seilerbeck „ „ „ Mülheim, 52. Kaufmann Gustav Stinnes „ „ „ „ 53. Kaufmann Hugo Stinnes „ „ „ „ 54. Bauunternehmer Heinrich Ternieden „ „ „ Mülheim, 55. Kaufmann Hermann Thielen „ „ „ „ 56. Fabrikbesitzer August Thyssen „ „ „ „ 57. Bahnmeister a. D. Heinr. Wahn „ „ „ Speidorf, 58. Ingenieur Heinr. Weißenfels „ „ „ Styrum, 59. T Kaufmann Fritz Werntgen „ „ „ Mülheim, 60. Gutsbesitzer Wilhelm Werntgen „ „ „ Broich, 61. Gerbereibesitzer Herrn. Wetzmüller „ „ „ Holthausen, 62. Fabrikdirektor August Wilke „ ,, „ Styrum, 63. Fabrikant Josef Wilke „ „ „ Saarn. Von diesen Stadtverordneten sind durch Amtsniederlegung, Tod, Wegzug oder NichtWiederwahl bis zum Jahre 1908 ausgeschieden die Herren: Albertsmeier, Coupienne, Heckmann, Hemscheidt, Kempchen, Korthäuer, Lankhorst, Marx, Müller, Murrack, Nikolai, Seilerbeck, Ternieden, Weißenfels, Werntgen und Wetzmüller. Dafür wurden in den Jahren 1905 und 1907 zu Stadtverordneten neu gewählt die Herren: Postsekretär Josef Allekotte, Schloßfabrikant Johannes Auberg, Fabrikdirektor Ernst Becker, Amtsrichter a. D. Herrn. Bever, Rendant Adolf Bick, prakt. Arzt Dr. med. Willy Heinz, Bauunternehmer Joh. Wilh. Hofstadt, Arbeitersekretär Wilh. Kliever, Gärtner Herrn. Lohbeck, Rentner Heinr. Mühlendyck sen., Fabrikbesitzer Karl Nedelmann, Kaufmann Friedrich Pfeiffer, Anstreichermeister Herrn. Sander, prakt. Arzt Dr. med. Rudolf Wagner und Apotheker Wilhelm Wiese. Infolge Veränderung des Verhältnisses der stimmfähigen Bürger hat sich die Zahl der von den einzelnen Bezirken zu wählenden Stadtverordneten verschoben. Es entfallen zur Zeit auf die Altstadt 29, auf die Bezirke Broich 7, Speidorf 6, Saarn 4, Styrum 14 und Holthausen 3. Als besoldete Beigeordnete fungierten neben dem Oberbürgermeister am 2. Januar 1904 die Herren von Wedelstädt, Linnemann und der frühere Bürgermeister von Styrum, Branscheid, sowie als unbesoldete Beigeordnete die Herren Max Itzenplitz, Hermann Helmich und Eugen Coupienne, zu denen aus dem Bezirk Broich der Beigeordnete Roßkothen hinzugewählt wurde. Von diesen sind aus dem Amt als Beigeordnete ausgeschieden die durch ihre unermüdliche Hingabe an ihr Amt um das Wohl ihrer Mitbürger hochverdienten Herren Itzenplitz und Coupienne, welche der Stadt durch den Tod entrissen wurden, sowie der zum Bürgermeister in Schwelm gewählte Beigeordnete Branscheid. Dagegen wurden neu hinzugewählt die Herren Dr. Best, Helbing und Dietrich. Als Bezirksvorsteher wurden gemäß den Bestimmungen der Eingemeindungsverträge bestellt die Herren Ziegeleibesitzer Hermann Becker für den Styrumer Bezirk, Gerbereibesitzer Leimann für den Speldorfer und Tapetenfabrikant Niederhoff für den Saarner Bezirk, und als Stellvertreter die Herren Neuhaus in Styrum, Kolkmann in Speidorf und Kleinkemm in Saarn. Ausser dem bereits erwähnten Bürgermeister Branscheid traten auch alle übrigen Beamten der Bürgermeisterei Styrum, soweit sie nicht in den neu gebildeten 118 Bürgermeistereien Dümpten oder Alstaden Anstellung fanden, sowie ferner der grösste Teil der Beamten der Bürgermeisterei Broich in den Dienst der erweiterten Stadtgemeinde über, während der Bürgermeister Hauptmann a. D. Mentz zu Broich, sowie der Gemeindesekretär und der Kommunalbaumeister der Bürgermeisterei Broich ihrem Wunsche gemäss die Versetzung in den Ruhestand nachsuchten und bewilligt erhielten. Trotz der Beschränktheit der Verwaltungsräume gelang es, die durch die hinzugekommenen Beamten vergrösserte Verwaltung der neuen Stadtgemeinde in den zur Verfügung stehenden Gebäuden der Altstadt, zu denen sofort das vom Landkreise übernommene Kreishaus, sowie später noch notgedrungen mehrere andere Gebäude hinzukamen, zu zentralisieren. In den ehemaligen Bürgermeistereigebäuden zu Broich und Styrum wurden örtliche Verwaltungsstellen untergebracht. So war die Verwaltung eingerichtet, als am 29. März 1904 die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan der erweiterten Stadtgemeinde für deren erstes Rechnungsjahr 1904 beschliessen konnte. Schon hierbei zeigte sich, dass der Stadtgemeinde grosse Aufgaben auf dem Gebiete des öffentlichen Lebens bevorstehen, welche nach der Vereinigung der Gemeinden und infolge der dadurch sowie durch die Bevölkerungszunahme intensiver gestalteten kommunalen Betätigung Erfüllung heischen. Den breitesten Raum unter den zu erledigenden Aufgaben nimmt die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im inneren Stadtgebiet und nach aussen hin, sowie die weitere planmässige Regelung der Anbauverhältnisse ein. Obenan stehen die Eisenbahnen. Als eine der hochwichtigsten Erfolge der Eingemeindung ist die glückliche Lösung der schwierigen Mülheimer Eisenbahnfrage zu bezeichnen. Schon ein Jahr nach der Eingemeindung gelang es, eine Vereinbarung mit der Eisenbahnverwaltung zu treffen, nach welcher die drei Bahnhöfe Eppinghofen, Mülheim-Ruhr und Styrum nach einem einheitlichen Plane neu gebaut, die Bahnhofsanlagen erweitert und die gefährlichen, die städtische Entwicklung störenden Straßenübergänge beseitigt werden sollen. Wenngleich die von der Stadt für diesen Zweck zu bringenden Opfer bedeutende sein werden, so steht doch die namhafte Verbesserung der bisherigen kläglichen Verkehrsverhältnisse und hoffentlich eine wesentliche Verschönerung des äusseren Stadtbildes dem gegenüber. Auch werden nach Ausführung der Bahnhofsumbauten die Verkehrslinien der städtischen Straßenbahn eweitert werden können, da die Steigerung des Verkehrs den Ausbau weiterer Linien wünschenswert erscheinen lässt. Im Zusammenhang mit hierauf bezüglichen Projekten steht, da die jetzige Ruhrbrücke eine die beiden Seiten der Ruhr verbindende Straßenbahn nicht aufzunehmen vermag, der Bau einer neuen Brücke an Stelle der Kettenbrücke. In der Sitzung der Stadtverordneten vom 3. Dezember 1907 ist der Bau der neuen Brücke beschlossen worden. Die Ausführung wird eine der bedeutendsten Aufgaben der nächsten Zukunft bilden. Inzwischen ist bereits ein anderes Brückenprojekt, der Bau einer Ruhrbrücke am Kahlenberg zur besseren Verbindung von Alt-Mülheim und Saarn, zur Ausführung gebracht. Sehr bedeutend sind in den verflossenen 4 Jahren die Aufwendungen für den Straßen- und Wegebau gewesen; sie werden auch noch weiter bedeutend bleiben. Ganz besonders in den Bezirken der früheren Landgemeinden war und ist auf diesem Gebiete viel zu tun. Was für den Straßen- und Wegebau bisher geschah, dürfte aus der Angabe erhellen, daß in dem Zeitraum von 1904 bis 1907 einschließlich insgesamt hierfür 1458740 Mark aufgewendet wurden, wovon 676880 Mark auf die Altstadt und 781860 Mark auf die neuen Bezirke entfallen. 119 Dabei sind 260000 Mark, die aus Anleihemitteln außerordentlich beschafft worden sind, nicht mitgerechnet. Nicht hierin enthalten sind ferner die Kosten der in großem Umfange durchgeführten Straßenerbreiterungen, Bürgersteiganlagen und Kanalisationen (insgesamt für alle drei Zwecke in den vier Jahren 825000 Mark), wozu Beiträge von den Anliegern erhoben wurden. Auch fallen unter die obigen Aufwendungen nicht diejenigen Beträge, welche von Unternehmern zum Zwecke der Aufschließung ihrer Grundstücke gemacht worden sind, d. s. rund 370000 Mark. Erfreulicherweise hat die private Unternehmung auf diesem Gebiete in wachsendem Maße eingesetzt. Dies ist besonders in den letzten Jahren hervorgetreten, nachdem durch Errichtung einer städtischen Grundrentenanstalt, dem ersten derartigen Institut in Preußen, den Grundbesitzern die Kapitalbeschaffung erleichtert worden ist. Der Zweck dieses Instituts, das bereits im ersten Jahre des Bestehens vielseitig in Anspruch genommen wurde, geht außerdem besonders dahin, denjenigen Haus- und Grundbesitzern, welche gesetzlich zur Zahlung von Straßenbaukosten, Bürgersteig-, Straßenerbreiterungs- sowie Kanalisationsbeiträgen verpflichtet sind und hierfür größere Beiträge auf einmal aufbringen müssen, die Aufbringung durch Übernahme der Beträge gegen eine Rente zu erleichtern. Um den Anbau und den Verkehr in dem neuen Gesamtgebiete der Stadtgemeinde in die richtige Bahn zu lenken und für das Bedürfnis der Zukunft, insbesondere auch für den Durchgangsverkehr Vorsorge zu treffen, mußte die Ausarbeitung nach einheitlichen Gesichtspunkten aufgestellter Baupläne in Angriff genommen werden. Die auf diesem sowie auf allen übrigen vorbezeichneten Gebieten des Straßen- und Wegebaues, bei der Kanalisation, bei Brückenbauten etc. erforderlich gewordenen Arbeiten haben sich allmählich so umfangreich gestaltet, daß, a]s daneben noch zugleich ungewöhnlich umfangreiche Aufgaben auf dem Gebiete des Hochbaues hinzutraten, eine Teilung des städtischen Bauamtes in eine Tiefbau- und Hochbauabteilung stattfinden mußte. Im Jahre 1906 wurde diese Teilung durchgeführt und zum Leiter der Hochbauabteilung der neugewählte Beigeordnete Helbing bestellt, während die Tiefbauabteilung unter der Leitung des bisherigen Beigeordneten Linnemann verblieb. Da gleichzeitig das Beamtenpersonal verstärkt wurde, stehen die städtischen Bauabteilungen nunmehr den sie erwartenden großen Aufgaben wesentlich besser gerüstet gegenüber. Nächst der Sorge für den öffentlichen Verkehr hat nichts die Stadtverordnetenversammlung in ihren Beratungen während der ersten 4 Jahre nach der Vereinigung der Gemeinden so sehr beschäftigt, wie die Ausgestaltung und Entwicklung des Unterrichtswesens, insbesondere der Volksschulen. .Es scheint dies erklärlich, wenn man sich vergegenwärtigt, daß während dieses Zeitraumes die Zahl der schulpflichtigen Kinder sich um rund 2500 vermehrt hat. Es genügte aber nicht allein, für diese Vermehrung neue Lehrkräfte und Unterrichtsräume zu schaffen, vielmehr mußten darüber hinaus, weil die übernommenen Einrichtungen in den neuen Bezirken nicht ausreichten, noch weitere Vermehrungen der Klassenräume und Lehrpersonen beschlossen werden. So hat sich die Zahl der Lehrpersonen von 1904 bis 1908 von 232 auf 281, und die Zahl der Klassenräume von 233 auf 271 erhöht, wozu am 1. April 1908 noch ein alsdann in Gebrauch kommendes neues Schulgebäude mit 16 Klassen in Styrum hinzutritt. Den größten Anteil an der Vermehrung der Schulkinder hat der Bezirk Styrum, auf den von den obengenannten 2500 allein rund 1100 entfallen. Ein Zeichen, in welcher Weise außerdem noch die städtische Vertretung und Verwaltung sich der Verbesserung des Volksschulwesens angenommen 120 hat, sind die auf besonderen Gebieten getroffenen Einrichtungen. So wurde der Haushaltungsunterricht für Mädchen erweitert und der Handfertigkeitsunterricht für Knaben gefördert, ferner Hülfskiassen für Schwachbegabte und Kurse für Stotterer eingerichtet und bei den neuen Schulen Schulbrausebäder vorgesehen, deren erstes bei der in Styrum erbauten Schule in Gebrauch kommen wird. Für die Aufbesserung der Gehälter der Lehrpersonen wurde, nachdem bei der Eingemeindung alle Lehrpersonen im Gehalte gleichgestellt waren, durch Erhöhung des Grundgehalts und der Mietsentschädigung Sorge getragen. Von ganz besonderer Bedeutung für die Zukunft sind die Entschließungen, welche die städtischen Behörden hinsichtlich der höheren Knabenschulen zu fassen hatten. Schon lange war das vorhandene, mit einer Realschule verbundene Gymnasium überfüllt. Wie in dem Abschnitt über das Schulwesen näher dargelegt wird, ist es gelungen, mit dem Staate ein Abkommen zu treffen, nach welchem in Mülheim künftig alle drei Arten der höheren Lehranstalten, nämlich Gymnasium, Realgymnasium und Oberrealschule vertreten sein werden. Auf dem Gebiete des Mädchenschulwesens ist das Ergebnis der bei den Staatsbehörden schwebenden Verhandlungen über beabsichtigte Reformen abzuwarten. Inzwischen ist die hiesige Anstalt durch Verstärkung des Lehrpersonals und Schaffung weiterer Unterrichtsräume verbessert worden. Bei der Fülle der Aufgaben auf dem Gebiete des Unterrichtswesens hat es nicht ausbleiben können, daß die Aufwendungen für dasselbe erheblich gestiegen sind. Während die Ausgaben nach dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1904 1036057 Mk. betragen, weist der Haushaltsplan für 1907 deren bereits 1391403 Mk. nach. Eine erhebliche Ausgestaltung hat auch die gewerbliche Fortbildungsschule erfahren, da die Pflicht zum Besuche der Schule auf die Fabrikarbeiter ausgedehnt, und der Schulbezirk durch die Einbeziehung der Bezirke Styrum und Broich erweitert wurde. Verfolgt man weiter die Ereignisse, welche auf dem kommunalpolitischen Gebiete ins Auge fallen, so ist aus dem kurzen Zeitabschnitt seit dem Jahre 1904 zunächst die weitere Ausgestaltung der städtischen gewerblichen Betriebe (Gas- Wasser- und Elektrizitätswerk, Strassenbahn) bemerkenswert, Eine erhebliche Erweiterung erfuhr das Gaswerk. Nachdem die Gaserzeugungsanlagen in Styrum und Broich sogleich nach der Eingemeindung stillgelegt und die Gaserzeugung in dem alten Mülheimer Werk zentralisiert war, wurde das Versorgungsnetz im eigenen Stadtgebiet erheblich erweitert und ferner auf das Gebiet der Gemeinde Dümpten, mit welcher ein Gaslieferungsvertrag abgeschlossen wurde, ausgedehnt. Um die Leistungsfähigkeit des Werkes zu erhöhen, wurde u. A. ein neuer Gasbehälter von 30000 Kubikmeter nutzbarem Inhalt erbaut. Auch wurde ein Anschluss an die Koksofengasleitung der Firma Thyssen & Co. hergestellt, welche es ermöglicht, auch aus dieser Gas zu beziehen. Zur Verbesserung der Gaszuführung nach dem neuen Stadtteil Saarn sowie auch nach dem im Ausbau begriffenen Kahlenberggelände wurde eine Gasferndruckleitung angelegt. Beim Wasserwerk entschloss man sich, durch die Erfahrungen in dem trockenen Sommer 1904 veranlaßt, zu einer abermaligen Erweiterung der Wassergewinnungsanlagen durch Herstellung von 6 weiteren Rohrbrunnen. Um den Klagen über ungenügenden Druck in den hochgelegenen Teilen der Bürgermeisterei Heissen zu begegnen, wurde 1905 eine dritte Druckzone gebaut, die durch eine im Kreuzfelder Wasserturm aufgestellte elektrische Pumpanlage versorgt wird. Da es sich jedoch als nicht zweckmäßig erwies, ohne Ausgleichbehälter in dieser Zone zu arbeiten, 121 16 wurde ein Wasserbehälter an der Vehlauerstraße in Fulerum erbaut, der Anfang 1908 in Betrieb gekommen ist. Gleichzeitig wurde 1907 zur Verbesserung der Druckverhältnisse auf der linken Ruhrseite ein neues Druckrohr durch*die Ruhr verlegt. In der Elektrizitäts-Versorgung stieg die Zahl der Abnehmer von 183 im Jahre 1904 auf 500 im Jahre 1907; die Zahl der abgegebenen Kilowattstunden, welche im Jahre 1904 = 233.750 betragen hatten, erhöhte sich im Jahre 1905 auf 514135, 1906 auf 739633 und wird im Jahre 1907 auf mehr als 1000000 steigen. Die Entwicklung der Stromabgabe macht hiernach trotz der gleichzeitig erheblich gestiegenen Gasabgabe gute Fortschritte. Da die Stadtgemeinde den Strom von dem Rheinisch- Westfälischen Elektrizitätswerke bezieht, hat sie sich nebst anderen Gemeinden an diesem Werke durch Übernahme von Aktien beteiligt. Bei der Straßenbahn wurde, nachdem die Betriebsmittel, insbesondere die Zahl der Motorwagen, verstärkt waren, auf der Strecke nach Heißen der 772-Minutenverkehr eingeführt. Im Jahre 1906 konnte durch das Anwachsen des Verkehrs zum ersten Mal ein, wenn auch geringer, Nettoreinüberschuß erzielt werden. Außer diesen gewerblichen Betrieben verdienen zwei andere städtische Unternehmungen an dieser Stelle erwähnt zu werden, nämlich die städtische Sparkasse und der städtische Schlachthof. Für beide sind Neubauten beschlossen worden.^ Bei der Sparkasse ist mit den Bauarbeiten am Viktoriaplatz bereits begonnen worden, während für den Schlachthof, der auf dem früher Biesgen'schen Gelände errichtet werden soll, die Projektbearbeitung der Vollendung entgegengeht. Zur Vervollständigung der Militärbauten wurde auf den Wunsch der Militärverwaltung ein Bezirkskommandogebäude errichtet und dem Militärfiskus vermietet; auch mußte ein neuer Exerzierplatz, da der alte der Militärverwaltung nicht mehr genügte, bereit gestellt werden. Das erforderliche Gelände wurde in dem Saarner Bezirk erworben. Nicht weit von dem erwähnten Gelände, nämlich in dem angrenzenden Broich- Speldorfer Walde hatte die Stadt schon vorher im Jahre 1904 eine Anzahl Grundstücke, und„zwar insgesamt etwa 200 Morgen zu dem Zwecke erworben, um dadurch die in diesem Gebiete eingeleitete Zusammenlegung der zerstreuten Waldparzellen zu erleichtern. Diese Zusammenlegung ist inzwischen ausgeführt worden; auf der Grundlage der dadurch geschaffenen Besitzstände hat sich unter dem Namen Broich- Speldorfer-Wald- und Gartenstadtaktiengesellschaft eine Terraingesellschaft gebildet, welcher die Stadt mit dem größten Teile ihres Besitzes beigetreten ist. Die Gesellschaft beabsichtigt, den^Wald für die Ansiedlung zu erschließen, jedoch in solcher Weise, daß dabei der Waldcharakter des Geländes dauernd gewahrt bleibt. Außer bei den genannten Unternehmen ist die Stadt ganz neuerdings noch bei einem anderen ebenfalls als Aktionär eingetreten, und zwar bei der neu gegründeten Solbadaktiengesellschaft Raffelberg, welche im nächsten Jahremit der Errichtung ihrer Anlagen, eines Kur- und eines Badehauses, auf einer 30 Morgen großen Waldfläche nahe der Monning zu beginnen gedenkt. Infolge des Zustande kommens dieses Unternehmens wird gleichzeitig eine bisher schon vorhandene und von der Stadt unterstützte gemeinnützige Einrichtung, die jetzige Kinderheilanstalt Alstaden, die Möglichkeit erhalten, ihren Betrieb auf das schöner gelegene Gelände des Raffelberges zu verlegen. Dank der Mildtätigkeit hochherziger Geber sind der Stadt weitere bedeutende gemeinnützige Einrichtungen zuteil geworden. Obenan stehen die Schenkungen der Eheleute Dr. Hermann Leonhard und Margarete geborene Stinnes, die der Stadt eine 122 großartig angelegte Augenheilanstalt, eine Lesehalle, einen Spielplatz und ein Terrain nebst einem darauf zu erbauenden- Bismarckturm zugewendet haben; dazu kommt die Schenkung der Herren August und JosephThyssen,deren Erträgnisse zur Unterhaltung einer Badeanstalt und zum Betrieb'einer Haushaltungsschule für schulentlassene Mädchen und von Kleinkinderschulen Verwendung finden sollen. Während die zuletzt erwähnten Einrichtungen noch der Ausführung harren, ist die Augenheilanstalt inzwischen am 5. Juli 1907 dem Betrieb übergeben worden; ihre in selten vollkommener Weise durchgeführten Einrichtungen haben in den Kreisen aller Sachverständigen Augenheiianstait. uneingeschränkte Anerkennung gefunden. Auch die Lesehalle und der Spielplatz sind bereits einige Zeit in Benutzung genommen; ihre rege Inanspruchnahme zeigt, daß sie einem Bedürfnis entsprechen. Sodann ist der Stadt ein Schenkungskapital der Herren Gustav und Leo Stinnes zugeflossen, dessen Erträgnisse zu Weihnachten jeden Jahres an unterstützungsbedürftige Personen verteilt werden sollen. Ferner ist außer diesem Kapital und den vorerwähnten Einrichtungen, welche sämtlich nach näherer Maßgabe der Schenkungsurkunden in die Unterhaltung der Stadt übergehen, die segensreiche Stiftung der Frau Hugo Stinnes zu nennen, durch welche auf einem am Biesenbach gelegenen Grundstücke ein Heim für solche Kinder, welchen durch schwere Erkrankung oder den Tod von Vater und Mutter oder sonstige Verhältnisse vorübergehend oder dauernd die Häuslichkeit verloren gegangen ist, erbaut und gemäß den Satzungen der Stiftung, welche die juristische Persönlichkeit erhalten hat, in Betrieb genommen ist. Schließlich mögen aus der allerjüngsten Zeit die der Stadt gemachten Zuwendungen nicht unerwähnt bleiben, mit Hilfe deren die von der Stadtverordnetenversammlungbeschlossene Einrichtung einer Milchküche zur Verminderung der Säuglingssterblichkeit erfolgen soll. Schon vorher waren durch mildtätige Gaben die Mittel zur Speisung armer Schulkinder im Winter zur Verfügung gestellt worden. Die städt. Körperschaften haben mit um so größeren Danke diese bedeutenden, dem gemeinnützigen Bürgersinne entsprungenen Zuwendungen entgegen genommen, als, wie schon die obige Darstellung zeigte, auf fast allen Gebieten des städtischen Lebens grosse mit erheblichen Opfern verknüpfte Bedürfnisse sich geltend machten. Verfolgt man die Reihe der in den städtischen Haushaltsplänen aufgeführten Hauptabschnitte der Kommunalwirtschaft, aus welchen diese Bedürfnisse ersichtlich sind, so bleiben als bisher nicht berührte Gebiete diejenigen des städtischen Armen- und städtischen Polizeiwesens übrig. Während auf dem Gebiete des Armenwesens dank der günstigen Geschäftslage in den in Betracht kommenden Jahren eine Steigerung der Ausgaben nicht einzutreten brauchte, haben sich die Ausgaben der Polizei nicht unerheblich vermehrt. Dies hat seinen Grund vor allem in der notwendigen Verstärkung des Personals an Exekutiv- und Kriminalbeamten; jedoch kommen hierbei außerdem vermehrte Aufwendungen für Desinfektionen, Krankentransportwagen, Lebensmitteluntersuchung und andere Gebiete der Sanitätspolizei, sowie auch für die Feuerwehr in Betracht. 123 16* Ein Bild, wie sich die Aufwendungen des städtischen Haushalts im ganzen in den 4 Jahren gestaltet haben, geben die nachstehend gegenübergestellten Zahlen aus den Jahren 1904 und 1907, wobei zu bemerken ist, daß die Ziffern die Nettosummen, d. h. die zu Lasten der Stadt verbleibenden Zuschüsse nach Abzug der Einnahmen von den Ausgaben bedeuten: Etat 1904 Etat 1907 Vermögens-und Schuldenverwaltung und städtische Zus chuß Mk. Zusckuß Mk. Unternehmungen ............ 170428.18 16977.04 Allgemeine Verwaltung (einschl. Provinzialumlage und Ausgaben für gemeinnützige Zwecke) . 405277.09 566648.91 Polizeiverwaltung .............. 121489.50 178446.— Bauverwaltung ............... 265030.55 474212.57 Armenverwaltung .............. 226235.76 227850.— Schulverwaltung ............. . ■ 784063.92 _______ 1047990.48 Gesamtsumme: 1972525.- 2512125.— Gegenüber der aus diesen Zahlen hervorgehenden erheblichen Steigerung der Aufwendungen, welche in den obigen Ausführungen ihre Erklärung findet, ist es erfreulich festzustellen, daß infolge der günstigen Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens es möglich gewesen ist, ohne Erhöhung der direkten und indirekten Steuern auszukommen. Eine Beruhigung für die Zukunft kann ferner aus dem Umstände entnommen werden, daß die städtische Rechnung Ende 1907 einen fast ganz aus den Überschüssen der letzten Jahreangesammelten Betriebsfonds in Höhe von 1000000 Mk. aufweist. Bei der Kürze der seit der Bildung der neuen Stadtgemeinde verflossenen Zeit ist es erklärlich, daß viele der in Angriff genommenen Aufgaben sich noch im Stadium der Vorbereitung oder im Anfang der Ausführung befinden. Dies gilt, abgesehen von einer immerhin kräftig geförderten Bodenpolitik, insbesondere von den zahlreichen Bauprojekten (Schlachthof, Sparkasse, Badeanstalt, Gymnasium, Volksschulen, Ruhrbrücke, Straßenbahn etc.); rechnet man zu diesen noch den mit der Zeit immer dringender gewordenen Neubau eines Rathauses, so kann mit Recht gesagt werden, daß die Stadtgemeinde in eine Periode eingetreten ist, welche berufen ist, nicht nur der inneren Entwicklung, sondern auch dem äußeren Ansehen der Stadt eine bestimmende Richtung zu geben. Möchten der Stadt und mit ihr dem deutschen Vaterlande günstige Zeiten beschieden sein, welche es den Bewohnern leicht machen, die mächtigen Aufgaben der Gegenwart in einer auch in fernen Zeiten noch anerkannten Weise zu lösen und damit der gegenwärtigen Generation eine besondere Bedeutung in der Reihe der einander folgenden Geschlechter der Stadt zu geben. 124 IL TEIL. A A AA AA A DDDJD r - A A AA AA Kirchliche Verhältnisse. I. Die älteste Zeit bis zur Reformation. erhältnismäßig spät drang das Christentum in die rechtsrheinischen Gebiete des alten Deutschlands ein; erst unter Pipin von Heristal drangen die ersten christlichen Sendboten erfolgreich über den Rhein. Drei Namen glänzen besonders als Apostel des Niederrheines in der Geschichte seiner Christianisierung: Suidbertus, um 700 n. Chr., aus England, in Utrecht erzogen, ein Nachkomme des Sachsenfürsten Hengist, der Apostel des bergischen Landes, dessen Denkmal in Elberfeld steht und dessen Reste in der kathol. Stiftskirche zu Kaiserswert ruhen; Willibrord (f 739), ebenfalls angelsächsischen königlichen Geschlechts, der Gründer des Bistums Utrecht, der in Frieslandund Westfalen segensreich wirkte; Ludgerus oder Liudger (f um 800 als Bischof von Münster), ein in Utrecht, England und Rom ausgebildeter Friese, der Hauptapostel Westfalens, der Gründer der benachbarten Abtei in Werden. Wahrscheinlich war es der letztere, der von Werden aus auch in der Mülheimer Gegend missionierte, und aus dessen Zeit die Grundmauern eines alten Kirchleins stammen mögen, dessen Reste bei dem Umbau der hiesigen größeren Kirche 1871 sich noch teilweise vorfanden. Den ersten Grund zu einem geordneten kirchlichen Leben in Mülheim legten zweifellos die Grafen von Limburg-Styrum. Dieselben bauten vermutlich die vorhandene Kapelle auf dem Hügel des sogen, alten Hofes, der auf dem Grund und Boden ihres Besitztumes lag, zur Pfarrkirche aus 1 ); auch gründeten sie die Pfarrstelle und statteten sie und die Gemeinde mit reichlichen Mitteln aus. Die Kirche hatte ursprünglich zum Bistum Utrecht gehört; in der ältesten Zeit kommen an der Mülheimer Kirche Geistliche von dort vor. Später wurde sie dem erzbischöflichen Stuhle von Köln und zwar der Gerichtsbarkeit des Dekanats Xanten unterstellt. Die Herren von Limburg nahmen infolge des Kirchbaues und der Dotierung das Patronatsrecht d. h. die Besetzung der Pfarrstelle in Anspruch, welches ihnen auch seitens der kirchlichen Oberen als wohlverdient zuerkannt wurde. Allerdings entstanden bald über dies Patronatsrecht Streitigkeiten mit den Besitzern der Herrschaft Broich, die dasselbe auch in Anspruch nahmen, indessen zu Gunsten Styrums 1368 auf dasselbe Verzicht leisteten 2 ). Der kirchliche Sinn der Patronatsfamilie, auch in der späteren Zeit, zeigt sich in mannigfaltigen, teilweise ') Vgl. oben S. 7 und 23. -) Das Nähere hierüber oben S. 23 ff. 127 bedeutenden Stiftungen und Schenkungen. Die Kirche besaß bis zur Reformation außer dem Hauptaltare noch 3 Altäre zu Ehren der göttlichen Dreifaltigkeit, des Apostels Johannes und der Jungfrau Maria. Die noch vorhandene Stiftungs-Urkunde des Muttergottes-Altars datiert vom 13. März 1422. Nach einer Urkunde vom Januar 1432 wurden von 2 Junkern Gadert von Limburg und Johann von Limburg, genannt Oestrik, der Kanonikus zu St. Gereon in Köln war, 3 Morgen Land in Heißen an den Pastor Heinr. Kudenhorst mit der Bestimmung verkauft, daß der Ertrag je zur Hälfte für den St. Johannes- und Muttergottes-Altar verwandt werden sollte. 1442 wandte Theodor von der Molensiepen dem Marienaltar eine jährliche Rente, bestehend aus einem Malter Weizen und einem Malter Gerste, aus seinem Gute Ober-Broich zu mit der Verpflichtung, bei der Messe und dem Gebet eine Fürbitte für den Stifter und die Seinigen einzulegen, 1473 kam eine weitere Stiftung für diesen Altar von Wilhelm von Limburg und Styrum und seiner Gemahlin Agnes hinzu, die 1 Gulden aus ihrem in Epping- hofen gelegenen Gute Falkenstein, wie es in der Urkunde heißt, „Zur Seligkeit unserer Seelen und zur Beförderung der Verehrung der Gottesmutter Maria" bestimmten: „gegeven to selligkeit unser seylen ind betterynge to Möllern in der Kerken vor unser leyven vrouwen gebelde in oerem koer alle saterdage in der vasten." 1457 hatte die edle Jungfrau Wonzet (Bonizetta) von Sassenberg und Limburg 1 Gulden Rente aus ihrem Gute Klein-Eynartsgut gestiftet. Der Altar der Dreifaltigkeit war ebenfalls eine Stiftung der limburgischen Grafenfamilie, die nach einer vorhandenen Urkunde kraft ihres Patronatsrechts einen Priester der Kölner Erz-Diözese namens Custodis zum Rektor dieses Altars präsentierte; letzterer erhielt die Investitur laut beigehefteter Originalurkunde durch den damaligen, aus der Diözese Utrecht stammenden Pastor Lubbertus Ede. Von späteren Stiftungen sind noch erwähnenswert die Schenkung von 2 Kotten zu Kettwig vor der Brücke laut Urkunde von Johanni 1381, die ein Dietrich von Elverfeld, namens Sobbe, nebst seiner Ehefrau Else zum Zwecke eines Jahrgedächtnisses vermachte. Die Kirche sollte davon beziehen: „eynen halven verdel Wyns, seß pennych voert broet myt vier kertzen, jeder kertze van eynen halven punt wast". 1418 stiftete die Witwe von Dietrich von Limburg, Gertraud Wanner, 3 Messen für eine halbe Mark Duisburger Geld und l x /2 Pfd. Wachs, die aus ihrem Gute Krumpmann bestritten werden sollten, und wovon der Pastor sowie der das Jahrgedächtnis einläutende Küster je 6 Pfg. erhalten sollten, während der Rest des Geldes dem sogen, „ewigen Vikar" zufloß, der für die rechtzeitige Abhaltung der Messen Sorge zu tragen habe. Das gestiftete Wachs solle zu'4 bei der Messe brennenden Kerzen, der Rest zum Gebrauch vor dem Sakrament verwandt werden. Am wichtigsten war die Gründung des Altars der Maria, die damals in Mülheim anscheinend besonders verehrt wurde und auch bis heute die besondere Patronin der katholischen Gemeinde geblieben ist. — Ihr Bildnis trägt den Kirchenstempel der katholischen Gemeinde auch heute noch. Für die katholische Gemeinde war diese Urkunde besonders auch darum wichtig, weil die Stifter, die Grafen von Limburg, sich das Recht vorbehielten, daß die Güter dieser Stiftung weder verkauft noch zersplittert werden, auch nicht der Kirche oder dem Altar als Eigentum verfallen, sondern dem Hause Styrum so verbleiben sollten, daß, wenn später die Kapelle auf dem Schlosse Styrum eingerichtet würde, die ganze Stiftung dorthin gezogen werden und der Kapelle verbleiben sollte. 128 Die Pfarrkirche selbst, die in einer alten Urkunde noch ein „Kirksken" genannt wird, ist, wie ihre verschiedene Bauart zeigt, jedenfalls allmählich in längeren Zwischenräumen erbaut und in ihrer bis zum Um- und Ausbau 1870 vorhandenen Gestalt jedenfalls vor Anfang des 30jährigen Krieges vollendet worden, da seitdem nichts mehr vom Bau an der Kirche in den Gemeindeprotokollen und Rechnungen vorkommt. Der aus Bruchsteinen (Kohlensandstein) aufgeführte fünfstöckige Turm, der neben dem Chor als ursprüngliche Teile des alten Baues geblieben ist, stammt aus dem 15. Jahrh. Die Steine zum Bau von Kirche und Turm sollen, wie die zum Bau des Schlosses Styrum, aus dem längst verschütteten Steinbruch im sogen. Papen. büschchen in Mellinghofen genommen worden sein. Ein anderes gottesdienstliches Gebäude außer der Pfarrkirche war die auf der Dimbeck, auf den Grundstücken des Priesterhofes stehende „Antoniuskapelle", an die noch die im Volksmunde nicht ganz vergessenen Namen „Tönneskerksken, Papenhof, Papen- büschchen, in der Klüse (Klause)" erinnern, während die Baulichkeiten bis auf geringe Mauerreste ganz verschwunden sind. Die dieser Kapelle zugewiesene Rente wurde bei der Reformation durch die Patronatsherrschaft eingezogen Und ZUr Fundierung der Hülfs- Größere reformierte (Petri)-Kirche. (1892.) predigerstelle an der reformierten, sowie später der Pfarrstelle an der lutherischen Gemeinde mit verwandt. II. Die Zeit der Reformation. Die Zeit der Annahme der reformatorischen Lehre ist für Mülheim und die Herrschaft Broich nicht genau zu bestimmen, da die hiesigen Kirchenarchive und das Landesarchiv in Düsseldorf weder über die Art der Einführung noch über die Namen der ersten evangelischen Geistlichen Genaueres enthalten. Jedenfalls steht Mülheim, wie auch Düsseldorf 1 ), nicht in der Reihe der rheinischen Gemeinden, die schon in den ersten Jahrzehnten der Reformation in den entscheidenden Geisteskampf des Jahrhunderts eintraten. Nach einer Überlieferung soll 1555 am 3. Tage nach Ostern 2 ) der gemeinsame Übertritt der ganzen Gemeinde zum evangelischen Bekenntnis stattgefunden haben. Mit diesem Zeitpunkt stimmt ungefähr, daß in einem 1744 auf Grund der Akten angefertigten Verzeichnis der Prediger als erster 1554 Johannes Kremer genannt wird. Sichere Urkunden weisen erst auf das Jahr 1589 hin, in welchem der Bestand des reformierten Bekenntnisses schon als länger vorhanden vorausgesetzt ist. *) Siehe Natorp, Geschichte der evangelischen Gemeinde Düsseldorf 1888 S. 5. 3 ) Hierauf soll die Inschrift: „Anno domini am Donnerstag nach Paschen" auf einem in der äußeren Mauerseite zwischen der großen und kleinen Kirchtür eingemauerten Stein hindeuten. 129 17 Ob nun beim allgemeinen Übertritt sich ein Geistlicher mit mehreren Aktenstücken zu dem dem katholischen Bekenntnisse treubleibenden Hause Styrum begeben, ob, wie von katholischer Seite berichtet wird, ein Borbecker Geistlicher, dem dort ein Reformationsversuch mißlungen, einen solchen in Mülheim veranlaßte, oder ob der Graf von Broich, der schon früher auf seinem Schloß durch seinen Pfälzer Hofprediger die evangelische Lehre vernommen hatte, selbst mit eigener Hand eine Kapelle im Schloßgarten in Brand gesteckt — so viel ist bei allen diesen unerwiesenen Sagen mit Sicherheit zu vermuten, daß, nachdem die benachbarten Orte Duisburg, Meiderich, Beeck, Ruhrort und Essen die Reformation angenommen, auch Mülheim nicht lange wird zurückgeblieben sein, zumal in der damaligen Zeit nach dem Augsburger Religionsfrieden 1555 im deutschen Reiche endlich die Religionsfreiheit gesichert war, auch die Herren von Broich, damals Grafen von Dhaun und Falkenstein, sich frühe dem Protestantismus zuneigten und später kräftig für ihn eintraten. Da der Übertritt der Gemeinde Mülheim keinen Widerspruch fand, auch von der weltlichen Herrschaft geschützt wurde, so vollzog sich die Reformation in Mülheim ohne besondere innere weitere Störungen und Kämpfe. Doch blieben ihr in dem folgenden Jahrhundert leider desto weniger äußere Drangsale und Kämpfe erspart, da unsere Gegend in die schweren und blutigen Wirrnisse sowohl der niederländisch-spanischen Kämpfe, als auch des jülich-clevischen Erbfolge- und 30jährigen Krieges hineingezogen wurde, und das kirchliche Gemeindeleben infolgedessen herbe Schläge und zeitweilige blutige Bedrückung erdulden mußte. Erst aus den Jahren 1658 und 1659, also aus ruhigeren Jahren datieren die Amtssiegel der früher lutherischen (30. September 1658) und reformierten Gemeinde, deren letzteres außer der Zahl 1659 noch den Schlüssel als Attribut des Patrons, nach dem sich die Kirche benannte, trägt. Die katholische Kirche hatte die rechtliche Übernahme des Gemeindevermögens in Besitz der reformierten Gemeinde beanstandet, weil letztere nicht schon in dem im westfälischen Frieden hierfür als maßgebend festgesetzten Normaljahre 1624 als definitiv reformiert konstituierte und anerkannte Gemeinde existiert habe; doch wurde durch den großen Kurfürsten von Brandenburg, der während und nach Beendigung des jülich-clevischen Erbfolgekrieges der Schutzherr für die Protestanten in den an Pfalz-Neuburg gekommenen Herzogtümern Jülich und Berg blieb, die Gemeinde in dem rechtlichen Besitz des übernommenen Kirchenvermögens geschützt und gesichert. Die Fürsten, welche die Einführung der Reformation in Mülheim Stadt' und Land begünstigten und schützten, waren damals die dem reformierten Bekenntnis zugehörigen Herren von Broich 1 ), während das Haus Styrum, welches in der (1809 ausgestorbenen) Hauptlinie bei der katholischen Konfession verblieb, in seiner Schloßkapelle den wenigen im Gebiet der Herrschaft Broich verbleibenden Katholiken eine Erbauungsstätte bot. Bei der früheren Unsicherheit der Zeitläufte war es den protestantischen Gemeinden ein Bedürfnis, sich fester zusammenzuschließen, und durch Synodalversammlungen Einheitlichkeit in Kirchenordnung und Bekenntnis zu erzielen und zu bewahren. So trat schon 1589 die erste bergische Synode zu Neviges in der Herrschaft Hardenberg zusammen, an der Geistliche und Laien teilnahmen. Auf dieser Synode erschien auch der Hofprediger des Grafen Wirich, Wilhelm Rougius, und wurde *) 1552 am 28. September traute der Parochial Pastor Joh. Mercator auf der Schloßkapelle in Broich den Grafen Philipp v. Dhaun-Falkenstein mit Caspara von Holtey (früher Nonne) und legitimierte deren Sohn Wyrich, geb. 1540 (f 1598), mit päpstlichen Dispens. 130 hierbei ersucht, den Pastor von Mülheim, dessen Name nicht genannt wird, zu ermahnen, daß er sich dieser Synode anschließen möge, damit in Mülheim sowie auf dem Schlosse Broich die Kirchenzucht besser eingeführt werden könne; ein Beweis, daß damals die Mülheimer Gemeinde schon reformiert, sowie daß sie vom gräflichen Hause zu Broich abhängig war. Daß Mülheim sich später der clevischen und nicht der bergischen Synode anschloß, hat wahrscheinlich in der Nachbarschaft Duisburgs seinen Grund. Schon vor jener bergischen Synode hatten 1561 und 1571 die ersten epochemachenden Synoden zu Wesel und Emden getagt. Die reformierten Gemeinden, die durch den Einfluß der holländischen Bewegung das bedeutsame Übergewicht am Rhein gewannen, legten als Bekenntnis den Heidelberger Katechismus zu gründe und schlössen sich zur Weseler Klassikal- synode mit strenger Kirchenzucht zusammen. So reifte trotz aller Verfolgungen und Kriegsdrangsale, durch den Druck geläutert, das evangelische Gemeindeleben. Als ein besonderer lokaler Mißstand und Veranlassung zu Zwietracht, Zank und Ärgernis — der zur Reformation am hiesigen Orte mit beigetragen haben mag — kann die Art der Besetzung der hiesigen ersten Pfarrstelle an der Petrikirche bezeichnet werden. Die Stelle war nicht nur ein Patronat, sondern auch ein Personat, d. h. ihr Inhaber hatte wohl den Titel und die reichlichen Pfründeneinkünfte eines Pastors inne, überließ aber die geistlichen Funktionen einem Vikar (vicarius perpetuus 1 ). Bei der Wahl dieser Vikare wurde nicht immer die nötige Rücksicht auf geistige Tüchtigkeit, Eifer und Begabung genommen, und die Vikare wechselten infolgedessen oft ihre hiesige Stelle. Besonders in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts häufen sich die Streitigkeiten betreffs Besetzung der Pfarrstellen an der Petrikirche zu Mülheim. Der Beginn der Reformation war für diese Rechtsfragen ohne entscheidende Bedeutung; trotzdem die Geistlichen in jener Übergangszeit vielfach der neuen Lehre zugetan waren, wurden sie noch in altkirchlicher Weise eingesetzt und bestätigt. Aus dem Jahre 1594 datiert eine interessante Amtsnachweisung für den Pfarrer. Derselbe hat öffentlich Morgen- und Abendgebet in der Kirche zu sprechen, das Abendmahl fleißig auszuteilen, die Kranken bei Tag und Nacht zu besuchen, rechtzeitig alle Kinder zu taufen und im Notfalle nach 8 Tagen zur Taufe zu zitieren; er hat feste Kirchenzucht zu üben und auf der Kanzel nicht zu schimpfen und zu lästern; mit dem Kapellan hat er zweimonatlich in Hausbesuch und Ermahnung zum Gottesdienst abzuwechseln. Das Schriftstück ist unterschrieben von Johann Schöltgen. Nach Schöltgens Tode (1599) kam es zu neuen Zwistigkeiten zwischen den Patronen und der Gemeinde. Ein bezeichnendes Protokoll vom 7. Dezember 1599 berichtet von einer öffentlichen Störung der letzten Gastpredigt in der großen Kirche, die Sonntag den 14. November gehalten wurde. Der anwesende Vertreter von Broich nahm den Kirchenschlüssel zur Hand, schloß ab und gab dem „mercenario" (Probe- Kandidat) den Befehl zur Predigt; kaum hatte dieser */* Stunde begonnen, so trat Graf Erich von Styrum in die Kirche und untersagte die weitere Fortsetzung. Die ganze Gemeinde war über diese gewaltsame Störung in großer Ungestümigkeit; der „Pöpell" (die Gemeinde) rief laut, sie wollten den Kandidaten zum Prediger haben und wiederholten das Verlangen, als sie auf dem Kirchhof (vor der Kirche) noch einmal abgefragt wurden. !) S. oben S. 24 ff. 131 17' III. Die reformierte Gemeinde. 1. Johann (oder nach einer anderen Quelle Jakob) Kremer soll um 1554 nach einer alten Inschrift, wie nach allgemeiner Sage, der erste reformierte Prediger gewesen sein. Die Geistlichen, die zwischen 1540—69 die Vikarienstelle innehatten, besonders Werner Breitscheid (1541—59) scheinen noch nicht der neuen Lehre angehört zu haben. Dagegen ist der 1599 gestorbene 2. Johann Schöltgen wohl zweifellos als evangelischer Prediger anzusehen. — Dann tritt wieder eine Lücke ein. Der folgende reformierte Pfarrer, von dem Genaueres bekannt ist, ist 3. Jodokus Brinkmann (von vor 1611—1624) (1625). Von ihm und seinen Nachfolgern und Kollegen 4. Georg Rebenscheid 1621—1675 (zuerst als Mitprediger) und 5. Severinus Brinkmann (1624) (1625—1660) hören wir Näheres aus den interessanten, ausführlichen Protokollen, die über die 1611—1643 geführten Convents- verhandlungen der reformierten Duisburger Klasse noch vorhanden und im rhein. Provinzial-Synodal-Archiv zu Koblenz aufbewahrt sind. Aus dem für die kirchlichen Verhältnisse der damaligen Zeit höchst wertvollen Inhalt dieser Verhandlungen, die von den mancherlei Mängeln derselben, aber auch dem treuen Eifer und der gewissenhaften Fürsorge zur Hebung der Schäden Zeugnis geben, heben wir Folgendes, speziell die Mülheimer Gemeinde Betreffendes hervor: Die Duisburger Klasse trat am 6. April 1611 zuerst zusammen. Vertreten waren damals die Gemeinden Mülheim (mit D. Jodokus Brinkmann, Kirchendiener, und Wirich Goßmann), Meyderich, Kettwich, Ruhrort, Duißburg; später schlössen sich noch an Holt, Beeck, Dinslaken, Essen (ref.) und Werden (ref.). Jede Gemeinde ist in der Regel durch einen oder zwei Älteste vertreten. Als Mülheimer Älteste kommen auf den Conventen vor: Wirich Goßmann, Meister Adam Romßwinkell, Wimmer Boltenbroich, Hermann Peters, Johann Krämer, Georg Krabbe. 24. Mai 1611. Zu Mülheim ist's Consistorium angestellt, begehrt aber Anweisung, wie sich die Ältesten in Bedienung der Disciplin verhalten sollen. (Noch nicht in allen Gemeinden war ein Consistorium eingerichtet, doch drang die Klasse darauf.) Lobwassers Psalmen waren in den Gemeinden in Gebrauch. 30. August 1611. Brinkmann fragt, ob auch die, welche Gottes Wort zwar hören, aber nicht die Sakramente gebrauchen, als Zeugen bei der Taufe sollten gelitten werden. Antwort: Daß mit Sanftmütigkeit solche noch eine Zeit lang noch sollten gelitten werden, ob sie etwa zu gewinnen möchten sein. 3. April 1612. In der Kirche Mülheim ist es mit dem Wort Gottes richtig, wie auch in Bedienung der heiligen Sakramente; die Katechismus-Predigt wird wohl gehalten, die Armen werden genugsam versehen; von Lehr und Leben des Herrn Pastors ist gutes Zeugnis gegeben. 6. Oktober 1620. Der Pastor in Mülheim soll ermahnt werden, daß der Fast- und Bettag (Freitag) allerdings richtig gehalten werde. 13. Mai 1626. Sind die Mülheimer nicht anwesend wegen herumliegenden Kriegsvolks. 1636. Die Mülheimer sind entschuldigt propter periculum, wie auch die von Holt und Meiderich. 132 1643. „Das annoch zu Mülheim der hiebevor beschienener ernstlichen anmahnung und Verheißung nach, die anordnung eines Consistorii (Kirchenvorstandes) über alles Verhoffen dahinten bleibt". Aus den 60 er Jahren finden sich noch folgende interessante Schriftstücke im Düsseldorfer Archiv: Unterm 27. April 1660 werden die beiden Geistlichen Severin Brinkmann und als Kaplan Georg Rebenscheid durch ein gräfl. Schreiben gewarnt, — bei 25 Gulden Pön, sich an ausländische Consistorien und Synoden, sondern nur an inländische d. h. bergische Synoden zu halten. Am 14. Mai 1660 berief auf Wunsch und Vorschlag der Gemeinde der Graf als dritten Prediger Theodor Undereyk, weil Brinkmann sehr alt und schwach sei, und die Gemeinde mit den vielen Kranken mehr Hülfe bedürfe, gegen 150 r. Gehalt und die Accidentien der dritten Woche. Die beiden alten Pfarrer bitten den Grafen im Amt bleiben zu dürfen und ihre Einnahmen weiter zu beziehen. — Schon im November 1660 stirbt der alte Pfarrer Brinkmann, dessen Stelle erhält nunmehr nebst Wohnung 6. Theodor Undereyk (12. November 1660—1672). Die Wahl Undereyks bringt wieder neue Schwierigkeiten betreffs des Patronats. Am 26. November 1662 wird endlich, um den Streit zu schlichten, laut gerichtlichen Protokolls (Notar Haardt) Undereyk vom Grafen Brockhorst (Styrum)als Pfarrer in der Kirche installiert, hält seine Predigt und nimmt von Stelle und Pfarrhaus rechtlichen Besitz; ebenfalls wird er vom Grafen von Broich durch neue Amtsanweisung als Inspektor, Georg Rebenscheid als Kapellan anerkannt. 1663 legt der Graf von Broich beim Landesfürsten von Berg Verwahrung ein gegen das vermeintliche reformierte Patronatsrecht von Styrum. Die Behauptung Styrums, daß Broich nur ein adeliger Sitz, Styrum aber eine Herrschaft von Anfang an gewesen, sei falsch. — Broich sei seit Jahrhunderten eine Reichsherrlichkeit, und durch das Reichskammergericht als solche längst anerkannt. Das Schreiben ist in gereiztem Ton und urkräftigen Ausdrücken abgefaßt, wahrscheinlich noch unter dem schmerzlichen Eindruck des Verlustes des 1659 von dem jungen Styrumer Grafen meuchlings ermordeten, einzigen Sohnes Karl Alexander von Broich. Der Styrumb'sche Burggraf war auch wegen Übergriffe verhaftet. Erst 1667 finden wir die Fortsetzung der Verhandlungen und neue Schwierigkeiten zwischen Patron und Gemeinde, welch letztere ihre Rechte beeinträchtigt glaubt. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm antwortet am 20. Februar 1667 dem Grafen von Broich unter Zusendung des gedruckten Religions-Vergleichs für Jülich- Cleve-Berg, daß er eine Kommission zur Untersuchung der Rechtsfrage ernannt habe, deren Entscheidung sich Graf und Gemeinde zu fügen hätten. Trotzdem ergeht eine Beschwerde der reformierten Gemeinde an den Schutzherrn der Protestanten, den Großen Kurfürsten von Brandenburg, über die Beeinträchtigung der Gemeinderechte. Der kurfürstliche Rat Wüsthaus in Cleve wird beauftragt, die Lage zu untersuchen. Derselbe verhandelt schriftlich und mündlich im April und Mai 1667 in Düsseldorf und Broich mit der bergischen Regierung und dem Grafen Wirich, worauf im Juni die Aufforderung an den Grafen ergeht, in verschiedenen Punkten nachzugeben; die Gemeinde wünsche dieselben Wahlrechte, — betr. Pfarrer, Älteste und Schullehrer, die dann dem früheren Patron nur zu präsentieren sind — wie die anderen reformierten Gemeinden im Bergischen. 133 Im Jahre 1668 ziehen sich die Verhandlungen und Beschwerden weiter; dem Grafen und der Gemeinde wird der gedruckte erneute Religions-Receß vom 26. April 1668 zugestellt, worin über gleiche Rechte und Behandlung und Schutz der Evangelischen und Katholiken, der reformierten und der lutherischen Gemeinden in den jülich-cleve-bergischen Landen nach dem Erbvertrag zwischen Pfalz-Neuburg und Brandenburg vom Jahre 1666 genaue Bestimmungen und feste Zusicherungen erteilt werden. Noch am 30. Mai 1669 wiederholt ein monitum vom Fürsten an den Grafen bei 100 Goldgulden Strafe, das Edikt von der Kanzel verlesen zu lassen, was also trotz mehrfacher Mahnungen bis dahin vom Grafen scheint unterlassen worden zu sein. Die Veranlassung zu dem Mülheimer Kirchenstreit zwischen Patron und Gemeinde war die Predigerwahl von Kochenius und Keller, die viel Staub aufwirbelte. Auf die Beschwerde der Gemeinde beim großen Kurfürsten 1 ) erhielt— sie ein schönes Zeichen staatsmännischer Gewandtheit und Gerechtigkeit, ein rechtes Hohenzollernsches suum cuique — folgende ausführliche Bescheidung: „Der Pfalzgraf habe mit seiner Einsprache gegen die Wahl des Gochenius Recht, Keller habe 411, Gochenius nur 30 Stimmen erhalten; darum dürfe kein Geistlicher aufgedrängt werden. Keller werde ohne Grund als Wolf unter den Schafen geschildert. Es handle sich nur um eine Beschwerde gegen die Wahl des Predigers Keller von Anhängern des Gochenius; der Vorwand, daß Keller noch zu jung und zu unerfahren, sei nicht stichhaltig. Wenn die pfalzneuburgische Regierung der Mülheimer Gemeinde einen römisch-katholischen oder unwürdigen oder ihr unanständigen Prediger aufdrängen wollte, würden wir Einsprache erheben. Wir werden nie für Gochenius eintreten, wenn er nicht richtig gewählt ist. Daß Keller von der Regierung gehalten wird, finden wir nicht unrecht. Obschon uns indifferent ist, welcher Prediger dort sei, nur daß Frieden dort herrsche und die Evangelischen unter katholischer Obrigkeit in Sicherheit sind, und wir ein gutes, nachbarliches Verhältnis behalten." Es scheint keiner von beiden Bewerbern die Stelle erhalten zu haben. — Neue Schwierigkeiten entstehen über den jüngeren Prediger 7. Joh. Heinrich Rebenscheid (1664—75), der seit 1664 seinem Vater in Mülheim adjungiert, bei dessen Tod (1675) ohne weiteres die Stelle desselben in Anspruch nahm, während die Gemeinde freie Wahl beanspruchte, und die Herrschaft ihm die Kanzel verbot. Undereyks Nachfolger wurde 8. Arnold Siebel (1672—1687), ein für seine Zeit sehr gebildeter Mann, mit einer Tochter des Grafen Wilhelm Wirich von Broich vermählt, der bei den mancherlei Rechtsstreitigkeiten der Gemeinde mit der Herrschaft klug und versöhnlich zu vermitteln verstand, ohne aber den kirchlichen Rechten etwas zu vergeben. Besonders lag ihm die Hebung des dürftigen Schulwesens am Herzen, indem er eine für die damalige Zeit mustergiltige und wertvolle Schulordnung entwarf. Neben Siebel standen nach Rebenscheid's Tode 9. D. Osterloh (1676—77) und 10. Rudolf Copper (1677—81), der im Januar einem Rufe nach Duisburg folgte; 11. Johann Adolf Pavenstädt (1681—90) von Rheda, ein gelehrter Mann, Dr. der Theologie und dabei ein begabter erbaulicher Prediger, der verschiedene *) Näheres darüber in Lehmann, Preußen und die katholische Kirche, 1. Teil, 1878, S 239—241: Erlaß an die clevische Regierung, Königsberg 1669 (4./14. Juli). Erörterung der von den jülich- bergischen Protestanten vorgebrachten Religionsbeschwerden. 134 Erbauungsschriften und einen kleinen Katechismus herausgab. Die erste Predigerstelle brachte damals an Renten 400 r., die zweite nur 327 r. ein. Pavenstädt bewies seine Bescheidenheit durch die Tat, indem er seine rückständigen Renten den Schulen von Speidorf und Menden erließ. 1690 folgte er mit einem schönen Zeugnis einem Rufe nach Duisburg, wo er 1708 starb. Neben ihm amtierte seit November 1687 hierselbst 12. Ernst Wilhelm Buchfelder (1687—89) und 13. Bernhard Meier (1689—1703). An Pavenstädts Stelle trat im Februar 1691 14. Johann Schaaf (1691—1707), vorher Prediger zu Rheda. In die zweite Pfarrstelle trat 1704 zu Ostern 15. Arnold Lohmann (1704—1718) ein. 1707 kam an die Gemeinde 16. Albert Wilhelm Melchior (1707—1716). Darauf 17. Jacob Stock, der von 1718 bis 1741 hier wirkte. Ebenfalls 1718 wurde 18. Johann Caspar Kersten (1718—1760) gewählt, der bis 1760 hier stand und im 80. Jahre starb, nachdem er 57 Jahre im geistlichen Amte tätig gewesen war. An Jacob Stocks Stelle wurde gewählt 19. Jacob Wurm (1741—1772). Was das innere kirchliche Leben in diesem Jahrhundert von 1650 bis etwa 1750 betrifft, so mögen darüber folgende Mitteilungen einen Einblick gewähren: In der Zeit nach dem 30jährigen Kriege herrschten infolge der oben schon erwähnten vielen Drangsale noch kirchlich ziemlich ungeregelte Zustände, die zu der Bitte an den Grafen Wilhelm Wirich von Broich in seinem Vergleich von 1661 mit den Mülheimern Veranlassung boten, „daß die Gemeinde gleich andern benachbarten Kirchen ein Konsistorium (Kirchenrat) anzustellen und dann auch vorhin denselben Predigern Duisburgischer Classis sich zu tragen nicht verhindert werden mögen". Beides fand Genehmigung, und 1663, den 17. Oktobris wurde der erste reformierte Kirchenrat gehalten, womit das noch vorhandene Konsistorialbuch anfängt. Die weiteren Verhandlungen zeigen, daß auch Diakonen und Kirchenmeister schon fungierten, die indessen, wie auch die Schullehrer im Dorfe Mülheim, nur mit Zustimmung der Herrschaft eingesetzt werden durften. 1671 wurde der erste Kirchenrat durch Neuwahl ergänzt und beschlossen, daß die Ältesten alle Jahre zur Hälfte erneuert werden sollten. Ein Protest bei dieser ersten Neuwahl wegen Parteilichkeit des Konsistoriums, der an die Duisburger Klasse (Synode) und an die Herrschaft erging, wurde durch die einstimmige Wahl des Predigers Siebel erledigt und ausgeglichen. Da Se. gräfl. Gnaden die Wahl der neuen Ältesten nicht bestätigen wollte, boten sämtliche Konsistorialen sich Hand und Treue gegen die Eingriffe des Grafen in ihre Kirchenrechte und beschwerten sich bei der Landesregierung, die dem Grafen weitere Störung der Wahl untersagte. Dies wurde auch von der Klasse bestätigt, doch müsse die vom Konsistorium geschehene Wahl des Kirchenmeisters, Provisors und Schulmeisters von der Herrschaft zu Broich bestätigt werden. Die Streitigkeiten mit der Herrschaft wiederholten sich nach Pastor Rebenscheids Tode (1685), dessen Sohn sich in die Stelle einzudrängen suchte. Nach eingeholtem Rat bei den Herren Doktoren in Duisburg erhielten die Ältesten die Zusicherung des Grafen von Leiningen, daß sie fortan stets freie Predigerwahl haben sollten. Trotzdem trat am Wahltage, 3. Dezember, der Richter mit dem Frohn in die Kirche und las vor dem Chor einen gräflichen Befehl, die Wahl bei 25 Goldgulden Strafe noch nicht abzuhalten. Das Konsistorium protestierte sofort bei der Landesherrschaft gegen diesen Eingriff und erhielt die Zusage, daß der Graf sich in Kirchensachen nicht einzumischen und besonders bei der Wahl des zweiten Predigers kein Einspruchsrecht habe, worauf 135 die Wahl am 13. Dezember ungestört von statten ging. Unter den ferneren Zwistigkeiten zwischen Gemeinde und Herrschaft, bald Broich, bald Styrum, war das Begehren des Broicher Grafen bei der Predigerwahl 1691, „daß ihm gebräuchlich bei Einführung eines neuen Predigers ein Pferd zukomme". Eine Deputation des Kirchenrats ließ indes dem Richter in Broich sagen, daß 1675 der Graf 500 r. für alles empfangen und sich nichts vorbehalten habe, als die Kollation (diese betrug für Broich 600, für Styrum als die erste Pfarrstelle 1100 r.). Über diese an den Grafen von Broich zu zahlenden Kollationsgelder entstand noch später mehrfacher Streit, sowohl seitens der Gräfin zu Styrum, die ihre Lehnsleute von den Beiträgen hierzu befreit wissen wollte, als auch der lutherischen Gemeinde, was man von Seiten der reformierten Gemeinde für auffällig hielt, da die Lutherischen die Glocken der Reformierten gebrauchen und der Gemeinde Güter mit genießen, auch die Quote, die sie beitragen sollen, so gering ist. Als die Lutherischen sich der Beitragspflicht dauernd weigerten, wurde beschlossen, daß sich dieselben bei Leichenbegleitungen auch nicht mehr der Glocken der Reformierten unentgeltlich bedienen, sondern einen Reichstaler dafür zahlen sollten. Auch der besseren christlichen Unterweisung wie der Schulen nahm sich der Kirchenrat nach Kräften an, indem die Lehrer verpflichtet wurden, Katechisationen für ältere und jüngere Leute zu halten. Sie mußten Sonntag morgens vor dem Gottesdienste ein Kapitel aus der Bibel und ein Gebet, sowie nachmittags ein Kapitel und die fünf Hauptstücke gegen einen „jährlichen ehrlichen Recompens" verlesen; die Prediger sollten mit einem Ältesten wöchentlich die Schulen besuchen. Zwar für heute verwunderlich, aber für die damaligen Zustände erklärlich war das Amt des Konrad Krumbecken, der „die Schläfer im Gottesdienste aufzuwecken hatte und dafür laut Protokoll vom 28. Nov. 1686 7 r. pro Jahr erhielt. Noch sind ihm zugelegt 2 r., womit er wohl zufrieden gewesen." Im Mai 1687 wird er auch beauftragt, „während des Gottesdienstes um die Kirche zu gehen und die Draußenstehenden in die Kirche zu führen." Ebenso würden uns heute folgende Beschlüsse befremden: „Wenn die Ältesten Streit über Bänke in der Kirche vernehmen, sollen sie auf ihre Stühle klopfen und wenn das nicht hilft, durch den Küster den Streit verbieten lassen." Ebenso charakteristisch für die Zeit war es, daß zwei Frauen, die sich in der Kirche um einen Kirchensitz gezankt und geschlagen hatten, darüber vor dem Kirchenrat erscheinen und sich strafen lassen mußten. Überhaupt war dem derberen, oft pietätlosen Ton und Wesen jener Zeit gegenüber strengere Kirchenzucht nötig, die von dem Kirchenrat besonders seit Anschluß an die Duisburger Klasse sehr entschieden und zwar in fast jeder Sitzung geübt werden mußte. Ohne Ansehen der Person wurden Zechgelage, Unzucht, Ungehorsam gegen Verordnungen des Konsistoriums, Unkirchlichkeit usw. bald gelinder, bald schärfer bestraft durch Geldbußen an die Armen, durch Gebete für die Übertreter von der Kanzel ohne Namennennung, bei Wiederholung auch mit Nennung des Namens, oder auch mit Ausschließung vom heiligen Abendmahl und aus der Gemeinde. „Weibspersonen, die sich vergangen haben, werden nicht mit entblößtem Haupte kopuliert." 1693 wird ein Mülheimer, der 17 Jahre nicht zum heil. Abendmahl gegangen, prozeßsüchtig war und die Haushaltung vernachlässigte, ermahnt; 1696 wird er, da die versprochene Besserung nicht eingetreten, von neuem vorgeladen und katechisiert. Da er die geringsten Fragestücke nicht weiß, aber Besserung verspricht, wird ihm aufgegeben, sich bald wieder katechisieren zu lassen. Als ein bürgerlicher Deputierter einer Honnschaft gegen solche Beschlüsse des Konsistoriums aufreizte, wird er 136 vorgeladen und ihm diese Überschreitung seiner Vollmacht ernstlich vorgehalten. Die Eheleute, die auf dem „Alten Hof" freien Ausschank hatten, wurden am 3. Nov. 1679 vorgeladen und ernstlich verwarnt, weil sie in ihrem Hause am Jahrmarkt Kartenspiel geduldet hatten. Dasselbe mußten sich die gräflichen Beamten von Broich Dr. Kramer und Dr. Engelbert nebst dem Provisor von Mülheim gefallen lassen, weil sie dem Fastnachtspiel in Saarn beigewohnt. Bei Beschimpfungen der Prediger sowie bei allen Sachen, die nicht friedlich geschlichtet werden konnten, wandte sich der Kirchenrat an das weltliche Gericht zu Broich. Als sich einige Styrumer mit einer Wahrsagerin eingelassen, wurden sie 1685 vom heil. Abendmahle ausgeschlossen. Daß man es überhaupt mit der Zulassung zum heil. Abendmahl strenge nahm, beweist auch die Einrichtung vom Jahre 1689, wonach die Kommunikanten bleierne und gestempelte Zeichen auf den Tisch niederlegten, die sie bei der Visitation empfangen hatten; ebenso daß die, welche noch nicht zum Abendmahl gewesen, sich bei den Predigern und Lehrern melden und sich an bestimmten Tagen informieren lassen sollten. Auch gegen die Gefahr sektiererischer Bewegungen wachte der Kirchenrat mit ernstem Sinn, so als 1686 ein gewisser Alexander König als Prophet aus den Niederlanden hier auftrat. Er mußte auf dem Kirchhof vor versammelter Gemeinde und Konsistorium predigen, wurde über die Glaubensartikel von den Predigern befragt, worauf man beschließt, die Gemeinde, da er sich als Schwärmer beweist, vor ihm zu warnen. Doch ließ man ihn ruhig in einer Hütte, im Obspring errichtet, wohnen. Aber selbst dem teilweise heilsamen und segensreichen Pietismus gegenüber verhielten sich Behörden und Synoden mißtrauisch oder wenigstens zurückhaltend 1 ). Die Generalsynode von Duisburg beschloß 1725 betreffs der Separatisten, daß nur solche zur Proklamation und Trauung zugelassen werden sollten, die sich nicht grundsätzlich der Kirche und dem heil. Abendmahl entzögen und nicht der Kirchen und Kirchenlehrer spotteten. Die Mülheimer reformierte Gemeinde tat sich durch Eifer und Ernst in kirchlichen Angelegenheiten rühmlich hervor und hielt auf makellosen Wandel bei Besetzung der Predigerstellen und nicht weniger der Kirchenämter, oft noch strenger als die Prediger selbst, so z. B. bei einem Kandidaten, der nach einer Kirchenbuße von der Synode wieder aufgenommen ward und predigen durfte, hier in Mülheim indessen nicht zur Predigt zugelassen wurde. Die Konfessionen selbst lebten im allgemeinen in Frieden; nur wenige gegenseitige Übertritte kamen vor. Den unerquicklichen Schattenseiten dieser Zeit sei als Lichtbild eine Schilderung des kirchlichen Lebens aus einem Originalbrief des Predigers Melchior (1707—1716) gegenübergestellt. Einige Sätze in diesem Briefe lauten: „Die Mülheimer Gemeinde hatte sich vor den nächsten benachbarten Gemeinden emporgeschwungen und muß wenige ihresgleichen gehabt haben. Seit vielen Jahren hatte sie aber auch durch Gottes Güte vortreffliche, frommgele'hrte und besonders brünstige Lehrer gehabt, durch deren Exempel sie gedieh, so daß diese Gemeinde ein Muster und Beispiel der Zucht und Gottseligkeit für andere zu sein schien. Die Handwerks- und Ackersleute hörte man bei ihrer Arbeit Psalmen Davids oder geistliche Lieder singen oder sich aus dem Katechismus zu der bevorstehenden Catechisation vorbereiten." J ) Im Jahre 1670 trat der Gr. Kurfürst als Schutzherr der Protestanten für die t Freiheit religiöser Gesinnung ein, indem er durch mehrere ernste Reskripte die Befreiung des auf Veranlassung der Geistlichen durch den Grafen von Broich in längerem Gewahrsam gehaltenen pietistisch gesinnten Lehrers Backhaus erwirkte. 137 18 Da für die zwei Geistlichen die Arbeit an der Gemeinde zu umfangreich wurde, war schon 1684—97 von der Herrschaft ein Kandidat Wülfing zum sogen. Hülfs- oder Wochenprediger proponiert, der am Freitag zu predigen und die Geistlichen in ihren Amtsverrichtungen zu unterstützen hatte; auch hielt derselbe im Schloß zu Broich Betstunden oder Predigten und unterrichtete die gräflichen Kinder. Er bezog dafür als Gehalt einen Teil der Renten der Antoniuskapelle und das übrige von der gräflichen Familie. 1697 wurde über die feste Anstellung eines dritten Predigers bei Wülfings Abgang verhandelt. Es sollte ein Kandidat jeden dritten Sonntag und einmal an den Festtagen predigen und die Jugend katechisieren, vor allem aber auch eine Lateinschule für Knaben, die studieren sollten, beginnen. Das Gehalt sollte 100 r. betragen, die die Prediger ihm zahlten, wofür letztere die Antoniusrenten bezögen, außerdem solle jeder Schüler 30—40 Stüber monatlich geben. Näheres über die Besetzung und die Inhaber der Stelle fehlt. Erst von 1739 an werden Kandidaten als Wochenprediger genannt. Infolge des vermehrten geistlichen Bedürfnisses in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wünschten die evangelischen Bewohner des zu Mülheim gehörenden Vororts Saarn eine eigene Kapelle zu besitzen. Dieser Antrag der Saarner Ältesten wurde 1682 im Konsistorium zu Mülheim wohlwollend aufgenommen, man bewilligte Kollekten zum Bau des Bethauses für Katechisationen und Leichenpredigten; doch wurde der Bau von dem Richter von Ratingen auf fürstlichen Befehl bei Strafe von 50 Goldgulden, ebenso auch die Predigten in der Schule verboten. Lange wurde zwischen der Landesregierung in Düsseldorf und dem Kirchenrate fruchtlos verhandelt, bis sich die Saarner an den großen Kurfürsten wandten. Durch dessen Vermittlung erhielten sie 1683 die Gestattung des Kapellenbaues, jedoch nur zur Benutzung von Leichenpredigten, während sie im übrigen sich zur Mülheimer Kirche zu halten hätten. Die dann in Fachwerk erbaute Kapelle wurde 1775 durch die noch jetzt stehende feste Kirche ersetzt. Ebenfalls Ende des 17. Jahrhunderts gelangte die Gemeinde in den Besitz einer Kirchenorgel für den Preis von 850 r. Die seitdem öfter restaurierte Orgel diente bis 1870, wo bei dem Umbau der Kirche ein neues größeres Orgelwerk angeschafft wurde. Einige andere größere Ausgaben und Anschaffungen der Gemeinde datieren ebenfalls aus der Neige des 17. Jahrhunderts. 1693 wurde durch Uhrmeister Johannes Görts aus Essen ein neues Uhrwerk mit 3 Zeigern für 100 r. angefertigt. 1701 mußte der baufällige Turm für 700 r. gründlich repariert werden, wozu jedes Hörn (Honnschaft) 100 r. beizutragen hatte. Saarn, Speidorf und Haarzopf, letzteres, weil es zur Kettwiger Kirche gehöre, verweigerten den Beitrag; doch wurde Haarzopf durch die Herrschaft zur Zahlung veranlaßt, weil der Turm der bürgerlichen Gemeinde mit gehöre. 1702 im Juni erlitt die Gemeinde einen empfindlichen Verlust durch einen Kirchenraub, wobei die Abendmahlsgeräte und eine für die Lehrer bestimmte Summe von 30 r. gestohlen wurden; beides wurde durch Liebesgaben der Jünglinge und Jungfrauen ersetzt. Schwere Kriegslasten ruhten 1665, 1672, 1688 und 1702 auf der Gemeinde (Jülich-Clevesche Erbfolgekrieg, zwei französische Raubkriege und spanische Erbfolgekrieg). Die Getreidepreise, woraus der damalige Geldwert zu erkennen, waren: 1688 1 Malter Roggen 4 l / 2 Dahler, Weizen 6, Gerste 4 L / 2 , Hafer 3 Dahler. (1 Dahler = 30 mark. Stüber). Endlich bleibt uns noch aus dieser Zeit das eigentümliche Lebensbild eines der hervorragendsten Vertreter des reformierten Pietismus, des tiefsinnigen Mystikers 138 Gerhard Terstegen zu erwähnen. Geboren 1697 in Mors, verlor er früh im 6. Jahre seinen Vater, einen Kaufmann. Mit guten Anlagen absolvierte er schnell die Lateinschule seiner Vaterstadt, lernte auch Griechisch und Hebräisch, so daß er wohl die Gaben zum Predigerberuf besaß, indessen zum kaufmännischen Beruf durch die Mutter bestimmt wurde. Er trat bei seinem Schwager Kaufmann Brink in Mülheim in die Lehre. Hier schloß er sich an eine Gemeinschaft von erweckten Gemeindegliedern an, die von dem frommen Prediger Undereik begründet, durch einen Kandidaten Hoffmann geleitet wurde. Er gab 1719 den geräuschvollen Kaufmannsstand auf, wurde Bandwirker und lebte in Einsamkeit und asketischer Entsagung, äußerst mildtätig gegen Arme, um selbst zuletzt in Not zu geraten, da er bis 1720 oft wochenlang durch Krankheit arbeitsunfähig war. In dieser Zeit entbehrte er selbst des Gnadengefühls, gewann aber auf einer Reise wieder innern Trost, und verschrieb sich am grünen Donnerstag 1724 nicht als Schwärmer, sondern als nüchterner, praktischer, im Gebet nach innerm Frieden ringender Mann seinem Heilande zum völligen Eigentum, sein eigenes Blut zur Tinte benutzend. Er trat nunmehr in die Oeffentlichkeit, nahm 1725 den Bandwirker Sommer, einen Freund Hoffmann's, in sein Haus, ermäßigte seine Entbehrungen und schrieb Übersetzungen und Bearbeitungen alter, mystischer Traktate. Privatim trat er als Prediger für die Erweckten der Umgegend auf, am liebsten in der „Pilgerhütte" auf der „Otterbeck", einem Bauerngut zwischen Mülheim und Elberfeld, wo bis heute noch solche Laienversammlungen regelmäßig stattfinden. Durch mündliche und schriftliche Tätigkeit wurde Terstegen bald weithin bekannt, und durch Geschenke und Vermächtnisse von Freunden aller Nahrungssorgen enthoben, zumal er seit 1730 wegen zunehmender Kränklichkeit seinen Beruf aufgeben mußte. Mit der separatistischen Mystik stand er in brieflicher Verbindung; doch blieb er stets ein Gegner aller excentrischen Inspiration, er vertrat die maßvolle Mystik eines gesteigerten Pietismus. Die formelle Trennung von der Kirche billigte er nicht und trat selbst nie aus der reformierten Kirche aus. Um so schmerzlicher traf ihn das Verbot seiner Konventikel seitens der Kurpfälzischen Regierung (in den Jahren 1747—50), dem er sich indessen eine Zeitlang fügte, bis eine Erweckung ihn wieder veranlaßte, ungehindert als Konventikelprediger aufzutreten. 8 Schreiber schrieben 1753—56 30 solcher Reden nach, die er, da ein Bruchleiden ihm das Predigen erschwerte, in seiner Wohnung vor Freunden hielt, und die als „Geistliche Brosamen" 1769—73 veröffentlicht wurden. In einer Kritik der Gedichte Friedrichs des Großen beklagte er freimütig Friedrichs Vorurteil gegen die Religion und gab im übrigen ein so gediegenes, wissenschaftlich klares und nüchternes Urteil ab, daß Friedrich verwundert soll gefragt haben: „Können das die Stillen im Lande?" Eine von Friedrich in Wesel gewünschte Begegnung mit Terstegen kam leider nicht zustande. 1769 erkrankte Terstegen, der übrigens ehelos geblieben war, an der Wassersucht und verschied am 3. April. Terstegens Haus. 139 Wir fahren nach diesem kurzen Überblick über das kirchliche Leben in der hiesigen reformierten Gemeinde bis Mitte des vorigen Jahrhunderts mit dem Bericht über die weitere äußere Entwicklung und über die weiter an der Gemeinde stehenden Geistlichen fort. An Kerstens Stelle trat 1761: 20. Peter Conrad Engels (1761—1770). Da die hier wohnenden Katholiken bis dahin von den evangelischen Geistlichen beerdigt wurden, wurde gegen die auswärtige Beerdigung solcher Leichen in Saarn und Styrum durch dortige katholische Geistliche Protest eingelegt. Langwierige Streitigkeiten über Kirchensitze, über Gräber, Verkauf von Renten, Beschwerden über auswärtige Trauungen und Beerdigungen, ferner zahlreiche Verhängungen von Kirchenbußen, auch Geldstrafen an die Armen wegen Tanzens und Spielens, wegen Hochzeitszechereien, bei anstößigem Wandel und unchristlichem Leben, die von einer exemplarischen Kirchenzucht Zeugnis geben, füllen viele Verhandlungen dieser Zeit aus. Nach mehrfachen Beschwerden des Kirchenvorstandes gegen die eingerissenen Tanzmusiken erließ Graf Christian von Leiningen als Herr von Broich am 30. August 1767 einen Erlaß, der fortan sämtliche Tanzmusiken in der Herrlichkeit Broich untersagte, wogegen der Kirchenvorstand sich protokollarisch verpflichtete, für den dadurch entstandenen Ausfall jährlich 21 r. an die herrschaftliche Kasse zu entrichten. Auf Engels folgte 21. Heinr. Daniel Otterbein (1771—1807). Die herrschende Kirchenzucht wurde von dem neuen Prediger mit freudigem Eifer aufgenommen und ausgeübt. So erzählt man von ihm, daß er bisweilen vor Beginn des Gottesdienstes ein in der Nähe gelegenes Wirtshaus aufgesucht und die frühen Zechbrüder zum Fenster mit einem Stöckchen hinausgetrieben habe. 1773 wurde nach langen Verhandlungen der Prediger von Mettmann: 22. Joh. Otto Pithan (1773—1807, geb. 1742) gewählt. Auch von dieser Wahl wie von der früheren wurde sowohl der Herrschaft Broich, wie auch dem gräfl. Hause Styrum betreffs des Placitum (Zustimmung) der Herrschaft sowie Zusicherung der Styrumer Collation zur ersten Pfarrstelle amtliche Mitteilung gemacht. Über die letztere Mitteilung entspann sich ein längerer Rechtsstreit, ob diese Anzeige an das Haus Styrum mündlich oder schriftlich müsse gegeben werden. Erst durch Entscheidung der Kurfürst!. Regierung in Düsseldorf wurde der Kirchenrat zu solcher schriftlichen Eingabe nebst Beifügung der betreffenden Akten willig gemacht. 1785 vermachte Abraham Evertsen eine Stiftung von lOOORthlr. zum Besten der Waisen, wofür des Schäppers Gut angekauft wurde. Gegen die Anregung seitens der kurfürstlichen Behörde von 1782, den Kirchhof von der Kirche vor den Ort zu verlegen, wurde entschieden Einsprache erhoben. Ein kurfürstliches Edikt von Karl Theodor 1786 gestattete die Anlage eines katholischen Kirchhofes, auf dem die Leichen der Katholiken fortan auch von ihrem betr.Geistlichen beerdigt werden sollten. Indessen sollten auch von jetzt an diekatholischen Armen nichts mehr aus dem reformierten Armenstock erhalten. Damals ausbrechende Streitigkeiten zwischen der reformierten und der hiesigen katholischen Gemeinde wurden nach langen Verhandlungen durch ein kurfürstliches Edikt vom 11. Dezember 1789 dahin entschieden, daß die früheren Gerechtsame bleiben, die Katholiken keine weiteren Rechte betr. Prozessionen usw. erhalten sollten, wogegen die reformierte Gemeinde zur Abfindung in Armensachen usw. 1500 r. an die Katholischen zu zahlen sich bereit erklärt hatte. Zur Deckung dieser Summe stiftete Abraham Evertsen 1790, um die Armenkasse zu schonen, wiederum 1000 r., sowie der Schwiegervater des 140 Kirchenältesten Michels, Jakob Peter Schmitz, 250 r., welche großen, sehr zeitgemäßen Gaben mit herzlichem Danke entgegengenommen wurden; denn eine Reparation am Gewölbe im Chor und der Bau zweier neuer Schulen nahmen damals die Kräfte der Gemeinde derart in Anspruch, daß eine Schuldenlast von 980 r. blieb, die durch Kollekten, freiwillige Gaben und Erlös von Kirchensitzmiete, Gräberverkauf etc. größtenteils gedeckt wurde. 1795 wurde, da die Gemeinde und die Bedürfnisse in ihr bedeutend gewachsen, auch der häufige Wechsel des Wochenpredigers nachteilig war, beschlossen, die Wochenpredigerstelle in eine dritte Pfarrstelle umzuwandeln, und wurde der bisherige Wochenprediger 23. Karl Johann Engels (1795—1844) zum dritten Pfarrer einstimmig gewählt. Die zur Fundierung der dritten Stelle freiwillig gesammelten Gelder von über 3500 r. wurden als Hypotheken auf Grundstücke sicher gestellt. Der dritte Prediger sollte in Amtswochen sowie Hausbesuchung und Schulleitung mit den zwei Kollegen fortan regelmäßig abwechseln. Der 1797 aus dem Überschuß der für die dritte Pfarrstelle gesammelten Gelder beschlossene Neubau eines Pfarrhauses wurde infolge eines bedauerlichen Vorfalles aufgegeben. In der Nacht vom 20. auf 21. April war nämlich das etwas einsam vor dem Dorfe im Garten des jetzigen ersten Pfarrhauses am Ende der Teinerstraße gelegene alte Pastorat von einer 50—60 Mann starken Räuberbande umstellt und geplündert worden, wobei der Bewohner, der schon ältere Prediger Pithan, trotz mutiger Gegenwehr schwer verwundet und mißhandelt worden war. Es wurde auf Vorschlag desselben von dem noch weiter vom Ort auf der Dohne projektierten Pfarrhausbau abgesehen, zumal Prediger Pithan selbst behufs Erleichterung seiner Geschäfte 1000 r. spendete. Unterdessen wurde die Sammlung zur Erwerbung eines neuen Hauses bis zur Höhe von 2300 r. fleißig fortgesetzt. Als drittes Pfarrhaus wurde das Haus in der Delle neben der lutherischen Kirche für 5600 r. erworben, das aus dem Eichholze'schen Nachlasse stammend, einem gewissen Vogt gehörte, von dem es der Bruder des Predigers Pithan für die Gemeinde gekauft hatte. 1799 teilten die Bergwerksinteressenten mit, daß bei der drückenden Lage des Bergbaues die bisher den Predigern gewährte kostenfreie Lieferung der Kohlen zu schwer würde, worauf nach längeren höflichen Verhandlungen 34 hervorragende wohlgesinnte Gemeindeglieder durch freiwillige jährliche Zeichnungen 74 r. zur Beschaffung des berufsmäßig freien Kohlenbrandes der Prediger aufbrachten. Ende Dezember 1799 wurde auch der Grundstock zu der segensreichen Prediger-Witwenkasse durch die in Elberfeld verstorbene Schwiegerin des Pfarrers Pithan, die Jungfer Helene Marie Wicheishausen mit 400 r. gelegt, die in diesem Jahrhundert durch jahrzehntelangen Zinsenzuwachs sich in erfreulicher Weise vermehrte. Joh. von Eiken schenkte zu der Stiftung 400, zum Waisenfonds 250, und 100 r. für die Armen. Mühlenbeck in Saarn schenkte 200 r. für die Waisen. Da 1802 bei der Grenzverteilung zwischen Mülheim und Holthausen auf der Dimbeck der Platz, wo früher die Antoniuskapelle gestanden, zuletzt wüst geworden und dem Adam Witthaus zugeteilt wurde, verpflichtete sich dieser, für das dritte Pastorat, dem die Antoniusrente zufloß, jährlich 1 r. oder als Ablösung 50 r. zu zahlen. Die sogen. Gottesheller, d. h. Abgaben bei erheblichem Ankauf von Ländereien zum Besten der Armen an die Gemeinde, wurden hie und da von Käufern zu weigern versucht; doch wurde die Zahlung stets energisch von den Vertretern 141 verlangt und auch meist durchgeführt. Nach Pithans und Otterbeins Tode wurden an ihre Stelle gewählt 24. Joh. Heinr. Wolf (1808—42), und 25. Joh. Gerh. Engels (1808—14). Vom Jahre 1809 an wurde auch in der Saarner Kapelle abwechselnd Gottesdienst gehalten. Unter französischer Herrschaft wurden durch das Düsseldorfer Ministerium 1809 die Leichenpredigten wegen einzelner vorgekommener Mißbräuche verboten. Die Bemühungen der beiden Prediger in Düsseldorf, dies Edikt wieder aufzuheben, blieben zunächst vergeblich; doch erreichte man durch mündliche Vorstellungen der beiden Prediger bei dem Arondissementspräfekten Frhr. von Sonsfeld, daß jene Verfügung zurückgenommen wurde, und die Begleitung der Leichen wieder stattfinden dürfte; jedoch wurde den Küstern größte Vorsicht, Pünktlichkeit und Vermeidung aller Anstöße dringend empfohlen. Zur Deckung der vielen Schulden der Gemeinde wegen Kohlenbedarf und Pfarrhauskauf in der Delle wurde die 1808 zum Besten des Kirchenfonds gebaute Chorbühne in der Kirche größtenteils verpfändet, deren hinterste Bank Caspar Troost für 500 r. kaufte, während er auf die übrigen Sitze 1500 r. zu 4% der Gemeinde lieh. 1812 wurden die gesprungenen Glocken von dem Glockengießer Rinker in Leun bei Braunfels für 900 r. umgegossen. Die beiden umgegossenen Glocken wogen 5000 und 2300 Pfd.; der Guß gelang zur vollen Zufriedenheit. Die Töne der Glocken sind: Cis-Contrebaß, Dis-Baß und F-Tenor, so daß eine vollständige Terz hervorgebracht ward. Besonders kunstfertig und gelungen war der Guß, weil die mittlere, nicht umgegossene Glocke den Grundton geben und die andern zwei danach ganz genau geformt werden mußten. Am 12. November 1812 wurde endlich auch der neue Friedhof auf der Kettwigerstraße unter großer Beteiligung der Municipalität, des Kirchenvorstandes und der Gemeinde durch die drei ref. und den luth. Prediger eingeweiht. Nach Joh. Gerh. Engels Tode wurde 26. Joh. Peter Neumann (1816—1819) zum dritten Pfarrer gewählt. Während der Jahre der Freiheitskriege wurden Betstunden an Mittwoch Abenden abgehalten. Da diese viel besser als die vorher üblichen Freitag vormittags gehaltenen Predigten besucht wurden, wurde beschlossen, statt der Wochenpredigt die Mittwochabendgottesdienste, die bis heute geblieben sind, beizubehalten. Durch Gemeindestatut wurde bestimmt, daß fortan der Seelenzahl entsprechend die Stadt mit 4000 Seelen 24 Repräsentanten, die 6 Honnschaften mit 6000 Seelen 36 Wähler stellen sollten, und daß auch diesem Verhältnis entsprechend die Beiträge zum Predigergehalt aufgebracht werden sollten. Darauf wurde am 15. Dezember 1819 der noch jugendliche Kandidat 27. Eduard Schulz (1820—1876) einstimmig gewählt (geb. 1796), der einige Jahre als Hauslehrer in der hiesigen Familie Michels gewirkt und durch einzelne Predigten sich die allgemeine Zuneigung der Gemeinde erworben hatte. Schon 1820 beantragte die Gemeinde Saarn Abtrennung von Mülheim und die Gründung einer neuen Gemeinde. Die Sache zerschlug sich und kam erst 1845 zur Ausführung- 1822 wurde ein zweites Pfarrhaus, gegenüber dem ersten an der Teinerstraße für 4400 r. gebaut. Auch das erste sehr baufällige Pfarrhaus wurde für 3600 r. neu gebaut und dazu wieder eine Sammlung freiwilliger Gaben veranstaltet. 1830 regte Pfarrer Schulz mit den beiden älteren Kollegen und dem lutherischen Pfarrer Vogt monatliche Missionsstunden an, die abwechselnd von den 142 vier Geistlichen in beiden Kirchen unter großer Teilnahme jahrelang gehalten wurden, und gab dazu eine Sammlung von Missionsliedern heraus. Schulz war ein begabter, hervorragender Prediger. Mit tiefer Wärme verband er lebendige, oft poetische Darstellung und Ausführung biblischer Gedanken. Als bleibende Denkmäler seiner langen, reichgesegneten Tätigkeit stehen seit 1850 das von ihm gegründete evangelische Kranken- und Versorgungshaus in unserer Gemeinde. In den fünfziger Jahren bekleidete Schulz die Superintendenturwürde der Kreissynode Düsseldorf und legte nach 56jähriger, unermüdlicher Wirksamkeit sein Amt nieder. Nach kurzer, wohlverdienter Feierabendruhe starb er am 17. November 1880 an Entkräftung in dem ersten Pfarrhause, welches die Gemeinde ihm in dankbarer Anhänglichkeit bis zu seinem Lebensende gelassen hatte. Schulz hat infolge seiner fast zwei Menschenalter dauernden Wirksamkeit und seiner bedeutenden Gaben als Prediger und Seelsorger der Gemeinde in diesem Jahrhundert sein besonderes Gepräge aufgedrückt. Doch traten ihm in seinem reifen Alter noch weitere hervorragende geistliche Kräfte zur Seite. An Stelle des 1842 gestorbenen Pfarrers Wolf wurde nämlich — die Gemeinde war 1840 auf 14000 Seelen in Stadt und Land angewachsen — zunächst als dritter Pfarrer: 28. Karl Keller (1842—1873) (geb. 1798 in Orsoy) gewählt. Im Unterschiede von Schulz'feuriger Beredsamkeit und lebhaftem Naturell eignete Keller eine ruhige, klare, nüchterne Schriftforschung, sowie ein praktischer, verständiger Blick für alle Lebensverhältnisse, besonders auch für das Schulwesen. Wie er in Erkrath eine neue Kirche gebaut, so errichtete er in Mülheim eine geräumige Kleinkinderschule und förderte segensreiche Vereine: so den Gustav-Adolf-, Armen- und Gefängnisverein. 1848—54 war er Superintendent der Düsseldorfer Kreissynode; auch wählte ihn das Vertrauen seiner Mitbürger in den 50 er Jahren zum Abgeordnetenhause, in dem er der konservativen Partei beitrat. Besonders in den Jahren politischer Gährung und Kämpfe 1840—60 zeichnete er sich durch große Ruhe und Klarheit, sowie durch Milde und Gerechtigkeit in Versammlungen und Vereinen auf und unter der Kanzel aus. Er war wie Schulz ein Patriot von echtem Schrot und Korn; auch er wurde wie Schulz durch den roten Adlerorden von seinem König geehrt. Alles Phrasenwesen, alles separatistische und sektiererische Wesen war ihm fremd und zuwider; er sah nicht auf die Form, nur auf das Wesen und den Kern. Die Selbständigkeit der Kirche war sein Ideal, aber der mit dem Staat organisch und freundlich verbundenen Kirche. Er starb am 10. Juli 1873, nachdem er 31 Jahre lang der Gemeinde treu gedient. Bald nach seinem Amtsantritt trat als dritter Kollege an Stelle des verstorbenen Pfarrers Engels im Jahre 1845 der Sohn des früheren Pfarrers Wolf, 29. Hermann Wolf (1845—1876), hier geb. 1810. Er stand 31 Jahre mit Liebe und Milde in der Gemeinde'. Eine tiefe Erschütterung und bedeutsame Umgestaltung erfuhren die Gemeinde und das kirchliche Leben durch die Begründung einer vierten Pfarrstelle, die nach langen Verhandlungen und Kämpfen — die eine Partei wünschte statt derselben zwei geistliche Hülfskräfte für die Landbezirke — beschlossen und durch 30. Paul Wilh. Stursberg (1858—1881), geb. 1816 in Kaiserswerth, 1858 besetzt wurde. Er gründete 1858 die kirchliche Wochenschrift der Sabbathklänge, ferner 1860 das stattliche Vereinshaus an der Friedrichstrasse. Hauptsächlich auf seine Veranlassung fand der würdige Umbau der grossen Kirche nach innen und aussen 1871—72 statt, bei welchem nur der alte Chor und der Turm stehen blieben. 143 Der Bau in Bruchsteinen wurde nach den Plänen des Baumeisters Flügge von Essen durch den hiesigen Bauunternehmer Döring für die Summe von 70000 r. hergestellt und bietet in der innern erweiterten Form nun über 2000 Personen genügenden Platz. Die Kanzel, Taufschüssel und Abendmahlsgeräte sind Stiftungen von Fräulein Gertr. Schmits. Die letzten Jahre seines Lebens beschäftigte Stursberg die Gründung und Einrichtung des schönen Schmits-Waisenstiftes an der Dohne, das ähnlich wie das Vereinshaus größtenteils durch großartige Schenkungen des Fräulein Gertr. Schmits ins Leben gerufen wurde. Nach langährigem Leiden wurde er 1881 abberufen. Wie den vier Pfarrern Pithan, Otterbein, Engels und Wolf, so errichtete die Gemeinde auch ihren vier Predigern Schulz, Keller, Wolf und Stursberg, die jahrzehntelang gleichzeitig in der Gemeinde gewirkt, ein gemeinsames größeres Denkmal auf dem neuen Friedhof. In die Amtszeit der vier Geistlichen fiel auch die zweite Abgrenzung einer Außengemeinde (1845 Saarn), nämlich von Oberhausen. An Pfarrer Kellers Stelle wurde 1874 31. Wilhelm Hannesen (geb. in Ruhrort) zum vierten Pfarrer der Gemeinde gewählt. Seit dieser Zeit, wo die drei älteren, zeitweise leidenden Geistlichen mehrfacher Kandidatenhülfe bedurften, auch die Gemeinde infolge der Hebung des gewerblichen Lebens in den 70 er Jahren bis zu 25000 Seelen in Stadt und Land anwuchs, begannen die jahrelangen Beratungen und Versuche betreffs besserer Verteilung der geistlichen Arbeit, Vermehrung der geistlichen Kräfte und der allmählichen Abzweigung der Gemeinden in den Außenbezirken. Die äußerst schwierigen Bemühungen erhielten durch die Teilung der bisherigen Landbürgermeisterei Mülheim in die 3 Bürgermeistereien Broich, Heissen und Styrum mit besondern Verwaltungssitzen auf dem Lande 1878 weiteren lebhaften Anstoß und Förderung. Aber erst nachdem die Vereinigungsfrage beider Gemeinden seit 1885 mit den Bemühungen um definitive Abzweigung von Außengemeinden in Verbindung trat, konnten im Herbst 1887 beide Fragen gelöst und das erwünschte Doppelziel zu fast allseitiger Genugtuung erreicht werden. Die Umgestaltung der früheren Gemeindeverhältnisse sei hier kurz angegeben. Kurz vor Einführung des vierten Pfarrers im Jahre 1874 wurde wegen der starken Zunahme der Gemeinde zugleich eine Hülfspredigerstelle gegründet und mit dem Kandidaten Ernst Wetzmüller von Holthausen besetzt, dem nach der Einführung des vierten Pfarrers im Herbst 1874 der Bezirk Styrum-Alstaden überwiesen wurde. Da der zweite Pfarrer Wolf infolge eines Schlaganfalles seit mehr als einem Jahre leidend geworden und eines Stellvertreters (Hülfsprediger Grünschlag) längerer Zeit bedurft hatte, trat derselbe am 1. Januar 1876 in den Ruhestand und erhielt zu seinem Nachfolger als vierten Pfarrer den bisherigen Seminarlehrer von Soest 32. Gustav Wilhelm Gruber (gebürtig aus Schlesien), der 1877 eingeführt wurde. Gleichzeitig wurde, da die Seelenzahl in Stadt und Land auf nahezu 30000 angewachsen war, eine zweite Hülfspredigerstelle begründet, und für dieselbe der Kandidat Friedrich Kinzenbach von Wetzlar gewählt. Es wurden demselben als Amtsbezirk die Gemeindeteile in Speidorf, sowie Heißen, Fulerum und Winkhausen überwiesen, in denen er abwechselnd sonntäglich zu predigen hatte. Ein neuer Wechsel in den Pfarrstellen der Gemeinde trat durch die Emeritierung des ehrwürdigen Seniors Schulz ein, der schon während der letzten Jahre den Kandidaten Gräber 144 als Gehülfen und Vertreter zur Seite hatte. Am 12. Oktober 1876 wurde zum vierten Pfarrer der bisherige Hülfsprediger 33. Friedrich Kinzenbach gewählt. An dessen Stelle trat in den bisherigen Außenbezirken nunmehr der frühere Kandidat Gräber, der unterdessen ein halbes Jahr als Gefängnisprediger in Dortmund gewirkt hatte. Gleichzeitig wurden die beiden bisherigen Hülfspredigerstellen in 2 vollständige Landpfarrstellen umgewandelt, so daß nunmehr 34. Ernst Wetzmüller seit 1876 und 35. Wilhelm Gräber (gewählt 18. Januar 1877) die 5. und 6. Pfarrstelle der Gemeinde bekleideten. So war allmählich den wachsenden Bedürfnissen der Gemeinde nach langjährigen Verhandlungen durch Vermehrung der geistlichen Kräfte tunlichst Rechnung getragen; doch trat nun eine neue wichtige Frage besonders an die Außenbezirke heran: für Beschaffung würdiger gottesdienstlicher Räume (Gotteshäuser und Pfarrhäuser an Stelle der ungenügenden Schulräume, in denen die Gottesdienste bisher stattfinden mußten) Sorge zu tragen. Auch dem in den 70 er Jahren eindringenden Sektenwesen, besonders dem amerikanischen Methodismus, der 1876 hier eine Kapelle auf der Hingbergstraße baute, wurde durch Vermehrung der geistlichen Kräfte und bessere Verteilung der geistlichen Arbeit entgegengearbeitet. Mit der am 1. April 1878 ins Leben tretenden Einrichtung der 3 Landbürgermeistereien trat auch die kirchliche Abzweigung in ein weiteres Stadium, indem die neuen Außenkirchhöfe für die Gemeinden Heißen, Holthausen, Styrum, Broich, Speidorf im Herbste 1878 eingeweiht wurden, denen nach längeren Verhandlungen 1879 auch die Anlage eines neuen Kirchhofes in Dümpten folgte. Mit Beginn des Jahres 1879 übernahm Pfarrer Kinzenbach fortan die Pastorierung des selbständigen Gemeindebezirkes Broich und Speidorf, während Pfarrer Gräber nun den umfangreichen Bezirk von Heißen, Fulerum und Winkhausen allein erhielt, so daß von da an 3 Stadtpfarrer und 3 Landpfarrer an der Gemeinde wirkten. In den Jahren 1880—81 wurden die Beratungen zur Selbständigkeit und Abzweigung der Außengemeinden fortgesetzt, indem der Bau von drei Gotteshäusern in Heißen, Styrum und Speidorf in Aussicht genommen wurde. Nach Pfarrer Stursbergs Tode wurde 1882 36. Gerhard Klingenburg (geb. in Kettwig) von Caternberg bei Essen zum dritten Stadtpfarrer gewählt. Gleichzeitig traf die Genehmigung zum Bau der Landkirchen ein, der unter 35 Bewerbern dem Bauunternehmer Heinr. Volkenborn hier übergeben wurde. Schon im Sommer wurden die Grundsteine gelegt, am 16. Oktober 1883 wurde die Kirche in Styrum, am 24. Oktober desselben Jahres die in Heißen und am 22. November die in Speidorf eingeweiht. In diese Zeit fiel am 10. und 11. November das denkwürdige 400jährige Lutherjubiläum, das gleichsam schon als vorbereitender Hinweis auf'die Vereinigung durch eine gemeinsame Feier seitens beider Gemeinden begangen wurde. Schon während des Baues der 3 Landkirchen waren die vor zwei Jahren von Heißen angeregten und damals abgelehnten Abzweigungsanträge von der Stadt wieder aufgenommen worden, verbunden mit dem Antrag der Anstellung eines Pfarrvikars für Dümpten, zu welch letzterem die Gemeinde 1000 Mk. zulegen wollte. Doch erst 1885 wurden die Verhandlungen über die Abzweigung, bis dahin noch nichts weiter gefördert, diesmal mit besserem Erfolge wieder begonnen, indem durch den Weggang des Pastors Achilles von der lutherischen Gemeinde im Herbst 1885 die Frage der Vereinigung beider Gemeinden wieder auftauchte und in Verbindung mit der ersteren die definitive 145 19 Neugestaltung der beiden Gesamtgemeinden anbahnen sollte. Die Mehrheit der Vertretung der lutherischen Gemeinde hatte nämlich, während schon die Gastpredigten für die Wiederbesetzung der zweiten Pfarrstelle begonnen hatten, beantragt, die Besetzung der Pfarrstelle vorläufig nicht zu tätigen, sondern sofort mit der größeren Gemeinde betreffs Vereinigung beider Gemeinden in Verhandlung zu treten. Die kirchliche Behörde genehmigte diesen Beschluß und begann selbst die beiderseitigen Verhandlungen zu fördern. Im Mai 1885 war wiederum in der großen Gemeinde die Abzweigung und zwar diesmal von 4 selbständigen Landgemeinden von der Vertretung beschlossen. Die Art der Ausstattung der Außengemeinden fand indessen diesmal noch nicht die Zustimmung der ländlichen Vertreter, die die betreffenden von der Gemeindevertretung angebotenen, immerhin nicht unbedeutenden Summen für nicht ausreichend erachteten. Im Interesse des Friedens wurde im Dezember 1885 die Abfindungssumme um 24000 Mk. erhöht, so daß außer den betreffenden Kirchen Broich- Speldorf 14000, Styrum-Alstaden 26000 und Dümpten 47000 Mk. erhalten sollte. Unterdessen nahmen zugleich die Verhandlungen über die Vereinigung beider Gemeinden unter Leitung von Vertretern des Konsistoriums von Koblenz einen allerseits befriedigenden Verlauf, und einigte man sich im Februar 1886 über folgende Hauptpunkte: 1. Vermögen und Schulden, Gebäulichkeiten und Stiftungen beider Gemeinden fließen zusammen. 2. Die kirchlichen Beamten bleiben in ihren Stellungen und Rechten; der bisherige lutherische Pfarrer tritt als vierter Pfarrer in den Stadtpfarrbezirk der vereinigten Gemeinde. 3. Die beiden Katechismen, der heidelberger und der lutherische, bleiben im Gebrauch, doch werden aus beiden bestimmte Teile für Schule und Konfirmanden- Unterricht gemeinsam ausgewählt. 4. Die Gottesdienstordnung im Hauptgottesdienst bleibt in beiden Kirchen in der bisherigen Weise unverändert bestehen; in der großen Kirche die Liturgie ohne Chöre, in der kleinen mit Responsorien. 5. Trauungen in der Kirche und Beerdigungen im Talar werden gestattet, bezw. in Aussicht genommen, die Stolgebühren bei Trauungen und Beerdigungen vorläufig beibehalten; andere weniger wichtige Wünsche, wie Pfarr-Bezirks- Verteilung u. s. w. werden der künftigen Beratung nach der Vereinigung vorbehalten. Dieser billigen, maßvollen Grundlage stimmten die Vertretungen beider Gemeinden mit Ausnahme der meisten ländlichen Bezirke der lutherischen Gemeinde zu. Um die Bedenken der ländlichen Vertreter zu heben, entschloß sich im März 1886 die reform. Gemeinde zu nochmaliger Erhöhung der Abfindungssumme um 44000 Mk. (32000 aus dem Diakoniefonds und 12000 Mk. aus dem kirchlichen Pfarrfonds), so daß nun Broich-Speldorf 24000 (wovon 10000 für Broich besonders nach dessen Selbständigmachung), Styrum-Alstaden 38000, Heißen 33000 und Dümpten 59000 Mk. erhalten sollten. Anfang Juni sprachen die Repräsentationen beider Gemeinden den Wunsch aus, daß die Vereinigung, sowie Abzweigung der Außengemeinden am 1. Oktober 1887 ins Leben treten möge; nur ein großer Teil der Broicher verhielt sich zu dem Plane ablehnend, um nicht mit Speidorf, wo die neue Kirche stand, auf ungewisse Zeit vereinigt zu bleiben, da Broich die nötigen Mittel, Kraft und Seelenzahl zu einem eigenen Pfarrsystem besitze. Die kirchliche Behörde stellte diese 146 Selbständigkeit Broichs in möglichst baldige Aussicht, glaubte sie aber noch nicht sogleich aussprechen zu dürfen, weil Speidorf für sich ohne größere staatliche Zuschüsse, die nicht in Aussicht standen, noch nicht lebensfähig erschien. Den Broichern konnten trotz aller ihrer Versuche und Eingaben sowie persönlicher Schritte in Koblenz und Berlin ihre Wünsche nicht sofort erfüllt werden, infolgedessen ein großer Teil, zuletzt gegen 1500 Seelen sich nach Austritt aus der Landeskirche zu einer freien evangelischen Gemeinde, übrigens ganz auf dem Boden uniert evangelischen Glaubens und Bekenntnisses, Katechismus und Gottesdienstordnung zusammenschloß, ein Bethaus errichtete und einen jungen Geistlichen aus Thüringen (Habermas) als Seelsorger gewann. Trotz dieses Mißklanges fand das Vereinigungsfest der beiden Gemeinden Sonntag, den 9. Oktober, in erhebender Weise statt, nachdem erst wenige Tage vorher die lange verzögerte Genehmigung von den kirchlichen und staatlichen Behörden eingetroffen war. III. Die lutherische Gemeinde. Die ersten sicheren Spuren von der Existenz einer lutherischen Gemeinde in Mülheim finden sich 1621, da dies Jahr auf der kleinen ursprünglichen Glocke angegeben war, die jedenfalls ihren ersten Platz in der früheren Broicher Schloßkapelle gehabt hatte und dann dem in Mülheim 1660—70 erbauten lutherischen Kirchlein überlassen worden war. Bis dahin also haben die wenigen lutherischen Gemeindeglieder ihren Gottesdienst bis zur definitiven Konstituierung in jener Schloßkapelle halten dürfen. Der damalige Herr zu Broich war nach Wirich's VI. schrecklichem Tode 1598—1623 sein Sohn Adolf, dessen Name auf jener Glocke stand. Diesem folgte in langer, segensreicher Regierung der tatkräftige, tapfere, wohltätige und fromme Wilhelm Wirich 1623—82, dessen liebende Fürsorge für die Bewohner seiner Herrschaft nach dem 30 jährigen Kriege in mannigfachster Weise, so auch besonders durch die Gründung der lutherischen Gemeinde hervortritt. Von ihm datieren daher auch die meisten Urkunden aus dem ersten halben Jahrhundert seit Bestehen der Gemeinde, insbesondere die Ernennungsurkunden der ersten 8 Geistlichen, deren Amtsantritt in seine fast 60 Jahre lange Regierungszeit fiel. Es waren dies folgende: 1. Johann Beynickhaus (1636—48). Als Gehalt wurden ihm Renten der St. Antoniuskapelle sowie des Hauses Broich und freie Wohnung, freie Feuerung und „freyen tisch bei Unser taffeilen" zugesichert. (Der Hofprediger wohnte also damals auf dem Schlosse Broich). 2. Heinrich Poley (1648—49). 3. Heinrich Schöler (1649—55). 4. Johannes Hallerfort (1655—57). Auch er erhält, wie seine Vorgänger, „die Vicariengefälle des Altars St. Antonii genandt, oder die Capellen-Renten zu diesem Hauß Bruch gehörig, so wie Unsre freye Taffei, freyen losament, nötigen Brandt Und licht". 5. Burkhard Poppelmann (1657—65). In seiner Bestellung ist ein genaues Verzeichnis der „Vikarien-Renten der St. Antoniuskapelle" beigefügt. Da diese patriarchalischen Verhältnisse auf die Dauer den Gemeindebedürfnissen nicht mehr genügten, auch die Zahl der Gemeindeglieder so zunahm, daß die Schloßkapelle, in welcher sie an dem Gottesdienst teilnahmen, zu enge ward, und der Eingang zu derselben ihnen durch die Überfahrt über die Ruhr häufig sehr erschwert 147 19* Alte lutherische Kirche. (1672-1879.) wurde, schenkte Graf Wilhelm Wirich von Dhaun und Falkenstein, Herr zu Broich etc. laut Fundationsbrief vom 30. September 1658 denselben ein ihm zugehöriges Haus nebst Platz an der Delle in Mülheim 1 ), um hier Kirche und Pfarrhaus zu errichten, überwies dem anzustellenden Pfarrer den Titel und die Renten seines bisherigen Hofpredigers, trug zu den übrigen Kosten des außerdem aus freiwilligen Beiträgen und Leistungen der Gemeindeglieder und durch auswärtige Kollekten bestrittenenKirchenbaues reichlich bei, reservierte sich aber das jus patronatus und superioritatis, die Ernennung des Predigers und die Wahrnehmung des Gottesdienstes und der übrigen pfarramtlichen Handlungen auf seinem Schlosse Broich. Auch bestimmte er, daß das Religions - Exerzitium daselbst nach der Augsburgischen Konfession und derFalken- steinschen Kirchenordnung solle gehalten werden. Die Nachkommen und Erben haben seitdem noch mehreres zur Dotierung der Kirche und Pfarre beigetragen. Schon unter dem 31. März 1658 wird dem Baumeister Joh. Springmann befohlen, die nötigen Steine zum Kirchbau aus der sog. Steinkuhle 1659 zu holen; einen Einspruch der Reformierten gegen den lutherischen Kirchbau, als ob er kein Bedürfnis sei und die reformierte Gemeinde schädige, wird vom Grafen als unberechtigt und grundlos zurückgewiesen. Der vorerwähnte Fundationsbrief vom 30. September 1658 wird noch im Original auf Pergament geschrieben in einer Kapsel im Gemeinde-Archiv aufbewahrt. Einen höchst interessanten Einblick in die damaligen kirchlichen Verhältnisse, in den Druck der Zeit und die Not der Gemeinde, wie auch in die große Opferwilligkeit der Glaubensgenossen von nah und fern gewähren die sieben noch gut erhaltenen Kollektenbücher (in gepreßtem Leder und Goldschnitt in Quartform gebunden) aus der Anfangszeit der Gemeinde von 1657—92. Aus ihnen erfahren wir u. a., daß mit dem eigentlichen Kirchbau erst 1672 begonnen wurde, daß derselbe aber in den Kriegsunruhen dieser Jahre (es war der erste Raubkrieg Ludwigs XIV. gegen Holland, der auch den Niederrhein in schwere Mitleidenschaft zog) nicht vollendet werden konnte, daß der Turm noch fehlte, Pfarr- und Schulhaus dem Verfall nahe waren, bis erst im Anfange des 18. Jahrhunderts die Baulichkeiten in dauerhaften Stand gesetzt wurden. Sämtliche Bücher sind durch ein eigenes längeres Anschreiben mit warmer Empfehlung des Grafen Wilhelm Wirich versehen, worauf dann jedesmal als erste Gaben seine verschiedenen Schenkungen außer Platz, Haus und Garten: 300 r., ferner eine jährliche Rente zum Hofpredigergehalt, Turmuhr, die viertel und ganze Stunden schlägt, die beiden Glocken etc. mit eigener Namensunterschrift verzeichnet stehen. J ) Es war dies das bis September 1879 neben der alten Kirche stehende lutherische Pastorat, das mit derselben abgebrochen wurde; es war ursprünglich zu einem Armenhause bestimmt gewesen, soll aber, da sich keine Insassen fanden, eine Zeitlang leer stehend von den Grafen zu Broich gelegentlich ihrer Jagden zu einem Schankhause benutzt worden sein, bis es durch obige Urkunde 1658 seinem ursprünglichen christlichen Zwecke, wenn auch in anderer Weise, zurückgegeben wurde. 148 duch die noch im Gebrauch befindlichen Abendmahlsgeräte, Kanne mit dem Pelikan, der seine Jungen mit dem Herzblute nährt, Kelch und Patene, sind eine Schenkung des Patrons und mit dem gräflich Broich'schen Wappen und den Initialen W. W. $ (Wilhelm Wirich) versehen. — Noch drei Pfarrbesetzungen fanden unter Wilhelm Wirich statt: 6. Johann von Suntheim (1665—71). In seiner Bestallungsurkunde heißt es u. a.: „Zum dritten soll Er sich aber auf der Cantzel alles ehrnehmens und Lesterns enthalten, Keinen, welcher Religion Er auch seye, Verdammen, Vernichtigen noch Vergeringeren, — Sondern vielmehr das gebett vor Sie sprechen, Undt sonsten bei dem text bleiben, Undt waß zur straff und Stärkung frommer Gewissen dienlich, fleißig lehren und der Gemeine einbilden". Aus seiner Amtszeit findet sich ein gräfliches Reskript vom 6. August 1670 betr. die Genehmigung zum Beginn des Kirchbaues, nachdem schon über 12 Jahre kollektiert worden war. „Wilhelm Wyrich von den Augspurgischen Confessions Verwanten der Herrlichkeit Bruch" wird darin um gnädigen Konsens zur Erbauung eines geistlichen Gebäudes im „Dorff Möllern" ersucht und erteilt denselben 1 ). 7. Johann Nicolaus Köhler (1671—79). Eine Urkunde vom 26. Juli 1673 berichtet, daß die Gemeinde seit ungefähr 12 Jahren die Kollektensumme von 1240 r. für den Kirchbau nach und nach dem Grafen übergeben, wofür er 24 Malter hartes Korn jährlich aus der Rentmeisterei angewiesen. Als Pastor und Kirchenmeister wegen allerlei Ungelegenheit bei der Zahlung um ein sicheres Unterpfand bitten, bewilligt ihnen der Graf statt des Kornes „unsern Sommerhof in unserm Dorf Mülheim gelegen als unser Allodial- und durchschlechtig Gut." Die Ablösung soll aber ihm und seinen Nachkommen jederzeit freistehen. 8. Als letzter und tatkräftigster Pfarrer des 17. Jahrhunderts folgte Otto von Bielefeld (1679—1701) von Essen. Während dessen Amtsführung begannen langdauernde, bedauerliche Schwierigkeiten zwischen Patron und Gemeinde, sowie dadurch auch zwischen der reformierten und lutherischen Gemeinde, wodurch das gegenseitige Vertrauen und das kirchliche Leben auf lange schwer geschädigt wurde. Am 22. August 1682 war nach langer, segensreicher Regierung Graf Wilhelm Wirich von Broich Dhaun von Falkenstein entschlafen. Da sein einziger Sohn Karl Alexander schon lange vorher (8. Oktober 1659) von dem eifersüchtigen Nachbarn des Grafen, Moritz von Styrum, heimtückisch ermordet worden war, entstand zwischen den beiden ältesten Grafentöchtern Anna Elisabeth (zuerst verheiratet mit einem Grafen v. Leiningen Heidesheim, dann mit einem Rheingrafen v. Kirn) und Charlotte Auguste, verheiratet mit Graf Emin Christian v. Leiningen-Dagsburg, ein längerer Rechtsstreit über die Herrschaft Broich und das Patronat, wodurch die lutherische Gemeinde und ihr Pfarrer in die peinlichste und unleidlichste Mitleidenschaft gezogen wurden 2 ). Eine grosse x ) Auch wird durch gräfliches Schreiben, Bürgel, 11. Oktober 1668 Bau und Errichtung einer lutherischen Schule gestattet. Im August 1670 werden 5 Artikel betr. die lutherische Gemeinde festgestellt: Der lutherische Gottesdienst bleibt; auf andere Konfessionen darf nicht gescholten werden, und die Lutherischen dürfen ihre Kinder taufen und ihre Gemeindeglieder von jetzt an in ihrer Gemeinde proklamieren, kopulieren und beerdigen lassen. 2 ) Über die Namen und Fata der Dhaunschen Töchter herrscht Verwirrung. Göbel II. 316 Anm., auch pag. 319, hat die Namen anders. Vergl. daselbst die Quäkerei etc. zu Broich und Mülheim. — Pfarrer Siebel, der mit Karoline Louise verheiratet gewesen sein soll, während Göbel 316 ausdrücklich Charlotte Auguste zur Frau Pastorin macht, starb in Cleve 1698. Wenn Karoline Louise verwitwete Gräfin von Leiningen war, müßte also die Wittib Siebel den Grafen Leiningen in zweiter Ehe geheiratet, diesen Mann aber nach kurzer Ehe durch den Tod wieder verloren haben. Sehr wahrscheinlich ist dies nicht; jedenfalls bedarf die Genealogie etc. der Geschwister noch einer erneuten Untersuchung. 149 Reihe von Schriftstücken, gräflichen Erlassen, Strafmandaten, Gemeindebeschwerden, Supplikationen des Pfarrers geben ein trauriges Bild ihrer Lage. Da Otto von Bielefeld die ältere Gräfin als die Rechtsnachfolgerin im Patronat ansieht, so entlädt sich der Zorn der jüngeren auf dem Schlosse Broich wohnhaften Gräfin auf den ver-' meintlich unbotmäßigen und „meyneydigen" Pastor. Ein besonderer Kirchhof an der lutherischen Kirche in der Delle wurde gegen 1675 eingerichtet, da sich bei Beerdigungen auf dem reformierten Kirchhof Schwierigkeiten ergeben hatten. Das Pfarrgehalt setzte sich fast nur aus Naturallieferungen oder dem Erlös derselben seitens der Herrschaft Broich und verschiedener, der Herrschaft zu Naturallieferungen, Zehnten und Renten verpflichteten Höfe und Landleute zusammen. Von den letzteren werden genannt: Gert uff der Borg, Neres Jörgen zu Winkhausen, Sandhardt und Buschmann im Stift zu Essen, Sauerwinters Gut, Möllen- breckers Gut, Wyrich Heymann in Speidorf, Kerst Schultens Wittibe zu Styrum, Jan Poppe zu Speidorf, Jacob Holtzgräve Rötgers (wohnt im Vikarien- hause auf der Dimbeck). Die Rentei gab: 8 Malter Roggen, 8 Malter Gerste, 5 Malter Hafer, 28 r., 1 Schuldschwein, 2 Kuhweiden, 8 Fuder Holz, statt eines zweiten Schuldschweines 3 r., Hühner 9 Stück, 1 Kuh frei zu weiden; aus den Weidegeldern von Niederwörth 24 Gulden. Auf Otto von Bielefeld folgte 9. Johann Eberhard Lehnemann (1701—1718), von der Gemeinde gewählt und der Patronin Gräfin Johanna Magdalena von Leiningen-Dagsburg, Witwe des 1699 im frühen Alter von 37 Jahren verstorbenen Grafen Johann Karl August, bestätigt, obschon derselbe, wie es in der Bestallungsurkunde heißt, „zwar dem Unß zustehenden Juri patronatus zuwider und gar zu früh erwählt worden sei". Sie habe zwar Ursache, die Wahl zu annullieren, doch wolle sie wegen der guten Zeugnisse über Lehre und Leben und wegen der Einstimmigkeit der Wahl dieselbe für diesmal bestätigen. Wir sehen, wie der nicht ganz klare Passus in der Stiftungsurkunde von 1658 schon bald Veranlassung zu Auseinandersetzungen zwischen Patron und Gemeinde gab, die diesmal noch friedlich ausgeglichen wurde. Um der durch mancherlei Verluste schwer geschädigten lutherischen Gemeinde wieder in etwa aufzuhelfen — die Pastoratgefälle waren größtenteils durch die Reformierten entzogen, der langwierige Prozeß hat viel gekostet, die Gemeinde ist außerstande, den Pastor aus eigenen Mitteln zu erhalten — bewilligte die Gräfin während ihrer Vormundschaft 4 Fuder Holz aus der Saarner und Speldorfer Mark, ferner vom Schultenhof in Nienhausen 2 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Gerste, den Rott- und Wildzehnten und ein Dritteil des Pachtschweines, endlich bei Müllhoff in Menden und Hormann in Holthausen je Dreiviertel Roggen und Dreiviertel Gerste. 1707 empfiehlt auch die Gräfin eine Kollekte zum Besten der Gemeinde, da zwar das Kirchlein gebaut, doch die Gemeinde durch verschiedene Unglücksfälle (Verlust eines Hauptstücks ihrer Renten und Prozesskosten unter der reformierten Herrschaft 1682—1702) ruiniert und noch mit Schulden behaftet war, so daß selbst die nötigen Reparaturen bisher unterbleiben mußten. Wohltuend und erfreulich ist im Gegensatz zu dem früheren unwürdigen Konflikte das freundliche Verhältnis zwischen Herrschaft und Gemeinde, zwischen Patron und Pastor, wie es von nun an, abgesehen von einigen späteren Zwischenfällen, zum innern und äußern Segen und Wachstum der Gemeinde ungetrübt erhalten blieb. 1717 trat an Lehnemann's Stelle 150 10. Johann Andreas Platzius (1718—1733). Auch hierbei gelang der Gemeinde noch einmal die selbständige Pfarrwahl, die sie trotz mehrmaliger Warnung und Vermahnung seitens des Broicher gräflichen Rats Jacobi am 31. März durch sämtliche Qemeindeväter vollzog. Doch da die beiden Broicher Räte Landgrötger und Jacobi mit eingeladen waren und anwesend das Wahlprotokoll unterschrieben, auch die gnädige Herrschaft um Konfirmation der Wahl untertänigst gebeten wurde, fand dieselbe endlich im Januar 1719 die erbetene Bestätigung unter ernster Vermahnung zu treuer Amtsführung seitens des Gewählten, sowie unter Zusicherung der Gerechtsame und Gehaltsteile seiner Vorgänger. Eine erfreuliche Schenkung erhielt die Gemeinde nach Ableben des Christian Jüdte (Jötten) von Halberstadt 3. Mai 1727, der die lutherische Gemeinde zur Universalerbin seines Vermögens, sowie von Haus und Mobilar einsetzte. Gleich erfreulich ist das neue Vermächtnis des Patrons, des Grafen Christian Karl Reinhard, vom 12. November 1728. Für die an die reformierte Gemeinde durch Rechtsstreit verloren gegangenen Renten der St. Antoniuskapelle werden der Gemeinde, speziell dem Pfarrfonds, 500 r. Clevisch (gleich 384 r. Preuss. Courant) gnädigst bewilligt, deren Zinsen mit 25 r. jährlich (19 r. 7 Sgr.) von der Rentei Broich bis zur Ablösung des Patronats 1872 bezahlt wurden. 1733 wurde der Pfarr- und Schulhausbau in Fachholz fertig, wozu ein Professor Otto von Utrecht 200 r. gegen 4% Zinsen geliehen hatte, so daß nach 60 bis 70jährigem Kollektieren, nach langen Unterbrechungen und unter vielen Opfern die Baulichkeiten der Gemeinde (Kirche, Pfarr- und Schulhaus) in der bis zu ihrem Abbruch 1879 gebliebenen Gestalt vollendet werden konnten. Unter Platzius beginnen auch 1718 die Taufregister mit durchschnittlich 20 Taufen im Jahr, 1730 die Trau- und Sterberegister (gegen 9—10 Brautpaare und 10—15 Beerdigungen im Jahr), 1751 erst die Konfirmationsregister, wonach die Seelenzahl damals etwa 3—400 gewesen sein dürfte. Am 16. Juni 1633 starb Platzius im 57. Jahr. Nach längerer Vakanz wurde 11. Thomas Balthasar Rolle (1734—1740) zum Pfarrer und Hofprediger ernannt. Trotz Warnung und Androhung von 25 Goldgulden Strafe seitens der gräflichen Räte in Leiningen und Broich hatte der Inspektor der lutherischen Klasse auf dringendes Bitten des Kirchenvorstandes die Pfarrwahl auf den 9. Dezember 1733 festgesetzt, und durch 43 Hausväter war einstimmig Pastor Kruse von Ratingen gewählt worden. Die gräfliche Herrschaft sah hierin einen Eingriff in ihr Patronatsrecht, obschon sie gegen die Person des Gewählten nichts einzuwenden hatte, und obgleich die Gemeinde nachzuweisen suchte, die Wahl des Kruse sei keine ordentliche Wahl, sondern nur ein Assens (Zustimmung) zu dem auch von den Broicher Räten ernannten Pfarrer Kruse gewesen. Es wurden drei Geistliche dem Grafen vorgeschlagen, darunter ein Henke von Duisburg. Aber erst nachdem die Ältesten und Provisoren im April 1734 feierlich in einem Schreiben Abbitte getan und den Pfarrsatz durch den Patron anerkannt hatten, schlug letzterer den Kandidaten Keller, und als diesen die Gemeinde nicht wünschte, den Magister Rolle in Monjoie vor, welch letzteren Inspektor Wüsthof von Mülheim am Rhein dem Grafen in einem langen bombastischen Schreiben als einen ihm persönlich bekannten und tüchtigen Prediger und Seelsorger warm empfohlen hatte. Nachdem der Broicher Rat Schaumburg auf Kosten der lutherischen Gemeinde sich selbst nach Monjoie begeben, um den in Vorschlag gebrachten Prediger zu hören und sich vertraulich nach seinem Wandel zu erkundigen, kam endlich im Juni 1734 die Wahl 151 zustande, wo es in der Vokationsurkunde Heidesheim, 15. Juni 1734 u. a. heißt: „Wegen seiner angerühmten Gottesgelahrtheit und anderer anständiger qualitäten sei magister Rolle gewählt worden." Bei seiner Tüchtigkeit wurde Rolle (geb. in Unna) schon 1740 nach Saarbrücken versetzt, wo er 1780 als Superintendent starb. An seine Stelle trat 12. Friedrich Hermann Kruse (1740—65), 1736 vom Patron beanstandet, jetzt aber bestätigt, um zugleich zu bezeugen, daß der Patron gegen die Persönlichkeit des Pfarrers auch damals nichts einzuwenden hatte. Gleichzeitig war er 1755—1765 Inspektor der Düsseldorfer lutherischen Predigerklasse. 1759 gestattete Graf Christian Karl Reinhard auf Antrag des Amtmanns Bopp der Gemeinde, das von Theis Krapp mit 200 r. belegte sogen. Saarnsche Summen- und Schlachtgeld mittels Entrichtung der 200 r. an den Krapp selbst zu belegen, vorbehaltlich einer jederzeitigen Einlösung durch den Grafen und seine Erben. Die betr. Jahreszinsen wurden mit 5 r. ^VaStüber bergisch (nahezu 4 r. preußisch) von Broich bis 1872 an den Pfarr- und Kirchenfonds entrichtet. In den 60er Jahren baute die Gemeinde eine feste Bruchsteinmauer um den Kirchhof längs der Delle und der westlichen Seite. Im Mai und Juni 1751 grassierten stark die Kinderblattern; September bis Dezember 1761 wütete die Cholera, während französische Truppen im Dorfe lagen, sodaß z. B. eine Leiche von der Teinerstraße hinten herum durch Wertgäßchen, Pastorsgarten und Pastorathaus zum Kirchhof gebracht werden mußte. Kruse starb am 5. Januar 1765. Auf ihn folgte 13. Ludwig Daniel Drullmann (1765—1773). 1769 verlangte die Herrschaft Vorlegung aller Dokumente und Verbriefungen über den berechtigten Genuß herrschaftlicher Gütergefälle und Renten, Hofpächte, Schlachtgelder usw. binnen 10 Tagen an die Broicher Rentei, wahrscheinlich wegen erblicher Auseinandersetzung. 1766 war nämlich Christian Karl Reinhard von Leiningen gestorben; und Erbin von Broich wurde die zweite von seinen sieben Töchtern, Marie Luise Albertine Landgräfin von Hessen-Darmstadt, geb. 1729 f 1818. Pastor Drullmann starb am 12. November 1773. Sein Nachfolger wurde 14. Johann Waitz (1774—1775). Auf diesen folgte 15. Georg Wilhelm Friedrich de Groote (1776—1819). Neben seinem Pfarramt unterrichtete er die Jugend in Sprachen und höheren Schulwissenschaften. Er war ein Original, ein ehrlicher Rationalist aus alter Schule, der ebensogut als Hofmann zur Jagd ging, wie die Kranken, die er wegen seiner Schwäche nicht mehr besuchen konnte, versichern ließ, daß seine tägliche Fürbitte ihnen denselben Dienst leiste. Treu in seiner Arbeit ließ er sich in seinen letzten Jahren oft in einem Sessel zur Kirche tragen, wo er, vor dem Altare sitzend, predigte und den Gottesdienst verrichtete. Von seiner Gelehrsamkeit geben die ausführlichen lateinischen Überschriften über den Eintragungen in den Kirchenbüchern Zeugnis. Kleinere Kollisionen bei Amtshandlungen mit der reformierten Gemeinde kehren in den Kirchenbüchern ab und zu wieder, ebenso ernste Vermahnungen und strenge Kirchenzucht bei sittlichen Vergehungen. Noch strenger war diese Zucht allerdings in der reformierten Gemeinde, wo z. B. die heute nur noch in England bestehenden Eheverbote zwischen Schwager und Schwägerin in Geltung waren. Während de Groote's Amtszeit fiel der zweimalige Sommeraufenthalt der Besitzerin von Broich mit ihren Enkelinnen, den Prinzessinnen Luise und Friederike 1787 und 1791. Noch heute leben im Gedächtnis viele rührende Züge ihres landesmütterlichen, menschenfreundlichen und milden Sinnes. Regelmäßig besuchte sie mit den Prinzessinnen den Gottesdienst, meist 152 abwechselnd in der lutherischen und reformierten Kirche, wobei die alten Sessel im früheren herrschaftlichen Stuhle benutzt wurden. Über die folgenden Kriegszeiten bis zu den Freiheitskriegen ist nichts von Bedeutung in kirchlicher Beziehung in den Akten zu finden. Die Sieges- und Friedensfeste wurden dankbar im Gotteshause mitgefeiert; mit Freude trat die Herrschaft Broich mit dem Herzogtum Berg 1814 unter das preußische Szepter. Namen und Denkmünzen der in den Freiheitskriegen mitkämpfenden und gefallenen Mülheimer erinnern noch heute auf den alten Kriegertafeln an jene schwere und doch so glorreiche Zeit gewaltiger Taten. Die Gemeinde war im 18. Jahrhundert nur langsam gewachsen, indem sie 1650 etwa 200, 1750 etwa 400, 1820 beim Antritt des Pfarrers Vogt etwa 800 Seelen zählte. De Groote's Nachfolger wurde 16. Karl Ludwig Vogt (1820—71), von dem damaligen Patron Georg Karl, Landgraf von Hessen, 1820 auf Vorschlag der Gemeindevertreter ernannt. Zu seiner Abholung waren über 1000 r. bergisch in der kleinen, aber opferwilligen Gemeinde gesammelt worden. 3 Tage lang dauerte die Reise über Bochum und Essen. In Styrum empfingen ihn seine Gemeinde und die reformierten Kollegen, unter ihnen sein Studienfreund Schulz, der be- Die „Mausefalle"'). sonders auf Vogt vorher aufmerksam gemacht hatte; hoch zu Roß ritt der jugendlich schöne Prediger mit wallenden Locken in Mülheim ein. Von 1842—48 war er Superintendent der Kreissynode Düsseldorf. Vorgebildet in Weilburg und Göttingen, war er ein tüchtiger, strebsamer und begabter Theologe, ein gewandter Prediger, ein echt preußischer Patriot. Der Union treu ergeben, hielt er stets Frieden mit der reformierten Schwestergemeinde. Sein Anfangsgehalt betrug in Zinsen, Renten, Kohlen und Zahlung für Naturalien zusammen 330 r. bergisch von der Herrschaft, außerdem noch Naturalleistungen von 6 Höfen, Kuhweide, ein Schuldschwein jährlich und die fünfmalige Kirchenkollekte bei Abendmahlsfeiern. 1835 wurde mit Einführung der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung und der preußischen Agende im Anschluß an die letztere zu Ostern der erste liturgische Gottesdienst unter großer Teilnahme gehalten; auch wurden zum erstenmale Presbyterium und Repräsentation gewählt. 1852 mußte die Zahl der Kirchenvertreter bei Zunahme der Gemeinde auf über 2000 Seelen entsprechend erhöht werden. In den 50er Jahren zogen nämlich gegen 1000 junge lutherische Bergleute aus dem Minden-Ravensbergischen in unsere Gemeinde, infolgedessen die Kräfte des alternden Pfarrers nicht mehr genügten. Es wurde daher eine Hülfspredigerstelle gegründet. J ) Hier wurde die Landgräfin mit ihren Enkelinnen beim Kirchgange von den Geistlichen empfangen. 153 Das Gehalt betrug zuerst 400, dann 500, zuletzt 600 r., die durch eine Kirchensteuer bis zu 40°/o aufzubringen waren. Mit Eintritt der Hülfsprediger wurden die sonntäglichen Gottesdienste verdoppelt, auch eine öffentliche Catechisation eingeführt und Bibelstunden auf dem Lande, zuerst in Privathäusern, dann in den Schulen zu Fulerum und Dümpten gehalten, wo die Mehrzahl der eingewanderten Bergleute sich niedergelassen hatte. Wie 1845 an Saarn, wurde 1858 an Oberhausen als selbständige Gemeinde ein Teil der. betreffenden Gemeindeglieder ohne Entschädigung abgegeben. Küster Heinrich Vogtenrath wurde 1858 provisorisch, 1861 definitiv angestellt, nachdem seine Familie schon lange über 100 Jahre das Küsteramt verwaltet hatte; sein Anfangsgehalt betrug außer freier Wohnung, Gebühren und Osterumgang 70 r. 1861 wurde mit Ansammlung eines Kirchenfonds begonnen, wozu jährlich 100—200 r. zurückgelegt wurden. Am 24. Februar 1869 feierte der hochbetagte Pfarrer unter allseitiger Teilnahme sein 50jähriges Jubiläum. Bei seiner zunehmenden Schwäche wurde er Ende 1871 pensioniert. Sein König hatte ihn durch den roten Adlerorden ausgezeichnet. An seine Stelle trat 17. Hermann Richter (seit 1871) gebürtig aus Düsseldorf. Vor definitiver Besetzung der Pfarrstelle sollte das für beide Teile unzeitgemäß gewordene Patronat abgelöst werden, was nach längeren Verhandlungen zwischen der kirchlichen Behörde, der Gemeindevertretung und dem derzeitigen Besitzer der Herrschaft Broich, Eduard Stöcker, glücklich gelang. Der bisherige Patron zahlte eine Abfindungssumme von 2000 r., die später zum Kirchenbaufonds geschlagen wurden, und verzichtete auf alle Rechte der Besetzung der Pfarrstelle, sowie auf alle ferneren Pflichten, so auch auf eine event. Baulast bei einem Neubau; nur behielt er sich den herrschaftlichen Stuhl und einen entsprechenden Raum in der später zu erbauenden neuen Kirche vor. Hierauf konnte die Gemeindevertretung zur Pfarrwahl schreiten. Am 24. Juli wurde der provisorische Inhaber der Stelle definitiv gewählt und am 2. Oktober in sein Amt eingeführt. Im Juli wurde eine dritte Kriegertafel mit den 8 aus der Gemeinde im deutsch-französischen Kriege 1870/71 Gefallenen aufgehängt und eingeweiht. Ein von Pfarrer Richter 1877 ins Leben gerufener kirchlicher Gesangverein trug zur Hebung und Verschönerung des Gottesdienstes bei. 1875 wurden infolge der Zivilstandsgesetzgebung sämtliche Stolgebühren für Amtshandlungen in der Kirche, sowie für Beerdigungen aufgehoben; zugleich wurden die bisherigen Kirchsitzpächte abgeschafft und alle Kirchensitze, mit Ausnahme des herrschaftlichen Stuhles und eines Erbsitzes der Familie A. W. Vogt, aufgehoben. Eine 1875 gegründete Gemeindebibliothek wurde gern und fleißig benutzt. Nachdem 1875—76 ein erneuter Unionsversuch mit der reformierten Gemeinde mißlungen war, schritt die Vertretung zur Begründung einer völlig coordinierten zweiten Pfarrstelle, zu welcher am 11. April 18. Franz Achilles (1878—85) von Hastädt bei Bremen gewählt wurde. Von jetzt an wurden wieder zwei sonntägliche Gottesdienste, sowie eine sonntägliche Bibelstunde auf dem Lande in Styrum, Altstaden, Heißen, Dümpten, Fulerum, Eppinghofen, ferner seit November 1878 eine Sonntagsschule (Kindergottesdienst) neueingeführt, die eine erfreuliche Teilnahme von über 200 Kindern gefunden und behalten hat; außerdem nahmen die Geistlichen von jetzt ab an den Jünglingsvereinen in Mülheim und Heißen durch Bibelstunden und Vorträge teil; auch 154 wurden die eingegangenen Missionsstunden 1878 wieder aufgenommen und in monatlichen Abendgottesdiensten gehalten. Außerdem vermehrte sich die Amtsarbeit der beiden Geistlichen durch die Neugründung von 6 Außenkirchhöfen in Styrum, Holthausen, Speidorf, Heißen, Broich und Dümpten 1878—79. 1881 wurden Presbyterium und Repräsentation bei dem Wachstum der Gemeinde auf über 6000 Seelen von 9 auf 11 und von 40 auf 60 erhöht. Schwierigkeiten und Mehrarbeit brachte der zunehmende Separatismus, besonders der amerikanische Methodismus mit sich, bis sich auch hier der Reiz der Neuheit verlor und normalere Verhältnisse zurückkehrten. Aus der lutherischen Gemeinde traten von 1874 seit dem Gesetz über den freien Austritt aus der Kirche bis zur freien Vereinigung der Gemeinden (1887) nur 44 Glieder aus. Zur Begründung eines noch fehlenden Waisenfonds schenkte der am 3. September 1884 verstorbene Rentier Fr. Wilhelm Steinhaus testamentarisch der Gemeinde eine Summe von 1000 Mark als Fr. W. Steinhaus-Waisenstiftung. Der Neubau der lutherischen Kirche, schon in den 40er Jahren wegen ihrer Unzulänglichkeit und Baufälligkeit in Aussicht genommen, aber wegen der geringen Gemeindemittel immer wieder vertagt, wurde in den 70 er Jahren mehr und mehr zum unabweisbaren Bedürfnis. Darum faßte Pfarrer Richter denselben sofort nach seinem Amtsantritt ins Auge. Eine Sammlung ergab einen höchst erfreulichen, überraschenden Ertrag, der mit den früher schon etatsmäßig zurückgelegten Ersparnissen, mit dem Ablöse-Kapital des früheren Patronats der Herrschaft Broich, sowie dem Resultat einer Verloosung die hohe Summe von 20000 r. = 60000 Mark erreichte. Infolge des auf den geschäftlichen Aufschwung wieder folgenden Rückschlags und industriellen Niedergangs mußte der Beginn des Neubaues vertagt werden. — Mit dem Eintritt des zweiten Pfarrers 1878 machte sich indessen das Bedürfnis eines größeren, würdigeren und gesunderen Gotteshauses an Stelle des unzureichenden, feuchten Fachholzbaues aufs neue geltend, so daß die Vertretung nunmehr 1879 zur Inangriffnahme der wichtigen Arbeit mutig und vertrauensvoll schritt. Zu dem auf 70000 Mark angewachsenen Fonds wurden 40000 Mark als Anleihe aufgenommen; eine Bau-Kommission leitete die nötigsten Schritte ein und wählte aus den eingegangenen Plänen den einfachen, aber geschmackvollen Plan in frühgotischem Stil und Bruchsteinbau von Baumeister August Hartel in Krefeld, der für 90000 Mark den Rohbau der Kirche fertig stellen wollte. — Im September 1879 wurde mit dem Abbruch der alten und dem Bau der neuen Kirche — den Turm nach der Straßenfront, den Chor in den Pfarrgarten — rüstig begonnen, und letzterer vor Winter bis zur Sockelhöhe gefördert. Der Bau wurde bis zum Herbst des Jahres 1880 bis zum Dachstuhl gefördert, und im Frühling und Sommer nebst dem etwa50 Meterhohen schönen, zierlich durch- Kleine evang. Pauli-Kirche brochenen Turm glücklich — auch im Innern, mit Ausnahme der Chorfenster und der dritten Glocke, sowie der innern Ausmalung — vollendet. Am 30. September 1881 155 20* feierte die Gemeinde und Stadt die Einweihung des schönen, geräumigen Gotteshauses, das auch äußerlich für die Stadt eine Zierde geworden ist. Der Turm, etwa 150 Fuß hoch, erhebt sich in vier verschieden gestalteten, durchbrochenen Stockwerken bis zu dem Helm, der mit Schiefer gedeckt, ein mächtiges, eisernes Kreuz auf der Spitze trägt. Das Geläute bestand zunächst aus 2 neuen Glocken im Gewicht von 7 und 12 Zentnern, zu denen als dritte 1885 die größte mit 24 Zentner dank einer besonderen Stiftung von Witwe Gütz hinzukam, die mit den ersteren den Dreiklang a, fis und d bildet. Zum Guß der kleinsten Glocke (von Glockengießer Rinker in Sinn bei Herborn) wurden die zwei alten Glocken sowie 600 Pfund altes geschenktes Metall mit verwandt, worauf die Inschrift dieser Glocke hinweist: Aus den Broicher Grafenglocken, Aus des alten Deutschlands Münzen, Aus Gerät von Mülheims Häusern, Künd' ich nun in Eins gegossen, Neuen Zeiten: alte Liebe, Friede, Trost und Gottes Ehre! Der Pfarrhausbau, schon 1879 mit beschlossen, kam erst 1882—83 zur Ausführung, nachdem 4 Jahre lang das alte frei gewordene Pfarrhaus der großen reformierten Gemeinde an der Delle neben der Kirche gemietet worden war. Für die Vollendung des Kirchbaues war 1881 eine zweite Verloosung (50000 Loose ä 1 Mark) für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Arnsberg bewilligt worden, die den Reinertrag von 15000 Mk. ergab. Für den Rest der Kirchbauschuld und für den Pfarrhausbau war 1883 und 84 eine Hauskollekte im Regierungsbezirk Düsseldorf genehmigt worden, die hauptsächlich von den beiden Pfarrern persönlich abgehalten wurde, und die noch gegen 9—10000 Mark lieferte. So kam nach langjährigen Mühen das schöne Gotteshaus nebst Pastorat für die verhältnismäßig bescheidene Summe von 150000 Mark zustande, und war die Gemeinde damit in den Stand gesetzt, mit ebenbürtiger Kraft nunmehr in die Unionsverhandlungen mit der Schwestergemeinde einzutreten. Im Herbst 1885 folgte Pfarrer Achilles einem Rufe an die Patronats- gemeinde Brunn bei Neu-Ruppin, und sollte die nun eintretende Vakanz der zweiten Pfarrstelle die äußere Veranlassung zu der definitiven Vereinigung der beiden Gemeinden werden, über welche schon oben das nähere berichtet worden ist. V. Die vereinigten evangelischen Gemeinden. Die Stadtgemeinde fand sich am schnellsten in die neuen Verhältnisse; die drei sonntäglichen Gottesdienste fanden um 7 bezw. im Winter um 5 Uhr abends und um 9 Uhr in der reformierten, um 10 Uhr in der lutherischen Kirche statt; die Bibelstunden wurden noch in den 4 Landschulen zu Eppinghoferbruch, Melling- hofen, Holthausen und Menden abwechselnd sonntäglich gehalten. Um ihre finanzielle Lage zu heben, begann die Gemeinde mit dem Verkauf verschiedener Ländereien; denn durch die Abzweigungen hatte sie doch einschließlich des Baues der drei Landkirchen ein Opfer von etwa 300000 Mark bringen müssen. Trotzdem bewilligte die Vertretung im Frühjahr 1889 die Anstellung eines Hülfs- predigers für Mellinghofen und Eppinghoferbruch, wo seitdem sonntäglich Gottesdienste in der Schule an der Nordstraße stattfinden. 1890 wurde die Hülfspredigerstelle in eine fünfte Pfarrstelle umgewandelt und dem im Sommer gewählten Kandidaten 156 1. Ferdinand Rahlwes von Sigmaringen übertragen. Er erhielt den Seelsorge- Bezirk Eppinghofen-Mellinghofen für Amtshandlungen, Unterricht und Bibelstunden angewiesen, während er zuerst nur an den größeren Festen, später in regelmäßigem Turnus auch an den Predigten in den zwei Stadtkirchen sich beteiligte. Februar 1895 verließ er die hiesige Stellung, um einem Rufe nach Braunschweig zu folgen. An seine Stelle wurde im Frühjahr 1895 gewählt und im August eingeführt: 2. Max Voullieme von Rathenow, der das an der Heißener Straße kurz vorher erbaute fünfte Pfarrhaus bezog. Er trat sofort in den bisherigen regelmäßigen Turnus mit Predigten und Unterricht ein, während besondere Bibelstunden in dem neuen Lehrsaale an der Heißener Straße hinzutraten. — Nach dem im März 1899 plötzlich erfolgten Tode von Pfarrer Qruber beschloß die Vertretung der Gemeinde mit Rücksicht auf die starke Bevölkerungszunahme die Begründung einer sechsten Pfarrstelle, nach deren Genehmigung durch die kirchliche Aufsichtsbehörde im November 1894 in die fünfte und sechste Pfarrstelle gewählt wurden: 3. Martin Girkon von Ostpreußen; 4. Ernst Modersohn, bisher in Weidenau bei Siegen. Für den letzteren wurde das sechste Pfarrhaus mit Lehr- und Betsaal sowie Schwesternhaus für die drei Gemeindeschwestern des dritten nördlichen Pfarrbezirks an der oberen Aktienstraße erbaut. — Es wurden nun auch endlich nach dem Vorgange der meisten größeren Rheinisch-Westfälischen Gemeinden sechs definitive Pfarrbezirke für sämtliche Amtshandlungen, Seelsorge- und Religionsunterricht, an Stelle der früheren sog. Amtswochen eingerichtet; nur der regelmäßige Predigtturnus in den Kirchen und der Krankenhauskapelle blieb auch ferner bestehen. Doch wurde zur Förderung des kirchlichen Lebens noch eine Reihe von Bibelstunden in Schulen, Lehrsälen, Katechisierstube und Chorkammer eingeführt. An Stelle des längst baufälligen und unzureichenden Katechisierhauses am Scharpenberg wurde 1900 auch ein stattlicher Neubau mit vier großen Lehrsälen und einer Hausdiener-Wohnung errichtet. Durch die Vermehrung der geistlichen Kräfte und der gottesdienstlichen Lokale und Bibelstunden, Verteilung der Seelsorge und des Unterrichts enwickelte sich das kirchliche und christliche Leben, allerdings auch unter wachsenden Schwierigkeiten und stets neuen Anforderungen, sowohl im kirchlichen Gemeindeleben, wie auch in der Vereinstätigkeit und in dem sog. neuerwachten Gemeinschaftswesen. Zu den altbewährten Missions- und Gustav-Adolfs-Vereinen traten in den letzten Jahrzehnten der evangelische Arbeiter- und Bürger-Verein, der evangelische Bund, der evangelische Gesellen-Verein; zu dem schon über 50 Jahre bestehenden Jünglings-Verein traten verschiedene Jungfrauen-Vereine und Vereine zum blauen Kreuz, zu dem bald 25 Jahre bestehenden Kirchenchor traten gemischte christliche Gesangvereine hinzu. Ein Teil dieser Vereine fand seit lange und findet noch im evangelischen Vereinshause seine Wirkungsstätten, Versammlungs- und Festlokale, in dem auch seit 10 Jahren ein christliches Soldatenheim sich befindet. Das über 50 Jahre bestehende Vereinshaus wurde an derselben Stelle an der Friedrichstraße durch einen stattlichen Neubau nach den Plänen von Architekt Hagen ersetzt, der im Juli 1906 eingeweiht wurde und in das als Hausgeistlicher der frühere hiesige lutherische, jetzt pensionierte Pfarrer Achilles von Rostock berufen wurde. Für die von den beiden Pfarrern Girkon und Modersohn besonders in methodistischem Geiste gepflegte sog. Gemeinschaftsrichtung wurde an der Steinstraße in Eppinghofen ein größerer Betsaal 1906 gebaut und eingeweiht, in dem 157 Bibelstunden und Evangelisationsversammlungen gehalten wurden. Mit dieser Richtung steht die sog. Zelt-Mission in Verbindung, die in den letzten Jahren "auf Terstegens- Ruh, sowie in einem besonderen Zelte dreimal lange dauernde tägliche Versammlungen unter großer Beteiligung von Nah und Fern gehalten hatte. Die Stärke und Schwäche des Protestantismus zeigt sich auch in diesem freikirchlichen, von englischamerikanischem Geiste beeinflußten evangelischen Leben, auch dem derMethodisten, Baptisten, Derbisten, der Sabbatisten, der alten und neuen apostolischen Gemeinde, sowie der sog. Heils-Armee, die fast alle auch hier ihre besonderen gottesdienstlichen Versammlungslokale errichtet haben. Anfang 1906 verließ Pfarrer Modersohn die Gemeinde, um einem Rufe nach Blankenburg in Thüringen zu folgen; an seine Stelle wurde der frühere hiesige Gemeinde-Vikar, dann Pfarrer in Laar, 5. Heinrich Forsthoff zum sechsten Pfarrer gewählt und im Mai 1905 in sein Amt eingeführt. Zugleich wurde die Begründung einer siebenten Pfarrstelle und zwar für den Landbezirk Holthausen, dessen Seelenzahl auf annähernd 4000 gestiegen war, und wo Gemeinde-Vikar Lepper seit 1905 wirkte, in Aussicht genommen. Im August 1907 starb Pfarrer Girkon plötzlich in den besten Mannesjahren. Bei der auf nahezu 33000 Seelen gewachsenen Gemeindegliederzahl wurde auch in den letzten Jahren der Bau einer dritten evangelischen Kirche in dem besonders bevölkerten nördlichen Stadtteil Eppinghofen-Mellinghofen und zwar auf einem Kirchengrundstück an der Aktienstraße beschlossen, zu dem die Genehmigung schon eingegangen ist. Auch in Holthausen, wo bisher Schulräume benutzt wurden, ist der Bau eines Betsaales und Pfarrhauses in Aussicht genommen. Die beiden Kirchen der Altstadt Mülheim erhielten seit 1900 wieder alte apostolische Namen: die große, früher reformierte den Namen Petrikirche, dem Siegel mit dem Schlüssel entsprechend, den sie schon vor der Reformation getragen; die kleine, früher lutherische den Namen Paulikirche. Außer diesen beiden Kirchen hesitzt die Gemeinde 6 Pfarrhäuser, 1 Katechisier- haus, 3 Bet- und Lehrsäle an der Gartenstraße, Heißenerstraße und Aktienstraße — an der Gartenstraße wurde an Stelle des verkauften Pfarrhauses an der Eppinghoferstraße 1903 ein Pfarrhaus und 1905 ein kleiner Betsal gebaut. — Der evangelischen Gemeinde dienen aber auch noch die folgenden unter besonderer Verwaltung stehenden Anstalten: 1. Das evangel. Krankenhaus an der Teinerstraße, 1850 vom Pfarrer Schulz gegründet; erweitert 1885, 1899, 1901 und 1907, enthält nach dem letzten Erweiterungsbau 230 Betten, Operationssaal und eine schöne Kapelle. 2. Das evangel. Versorgungshaus, 1857 ebenfalls vom Pfarrer Schulz gegründet, 1907 erweitert, kann 90—100 Personen aufnehmen. 3. Das evangel. Schmitz- Waisenstift, an der Dohne, 1875 vom Pfarrer Stursberg gegründet, zählt gegen 50 Kinder. 4. Das Kinderheim an der Friedrichstraße, infolge eines Vermächtnisses der Wwe. Hugo Stinnes von 20000 Mk. im Jahre 1890 gegründet, beherbergt kranke kleine Kinder. 5. Die Kleinkinderschule im Hagedorn, vom Pfarrer Keller um 1860 gegründet, zählt in 2 Klassen gegen 100 noch nicht schulpflichtige Kinder. In vier dieser Anstalten wirken zusammen außer den 7 Gemeindeschwestern 14 Schwestern im Krankenhaus, 3 im Versorgungshaus und je 2 im Kinderheim und Stinnesstift; für die Gemeindeschwestern ist ein Heim an der Werthgasse und ein 158 Heim an der Aktienstraße errichtet; den verschiedenen Frauen- und Jungfrauen- vereinen, sowie einer Sonntagsschule dient mit 4 Sälen das 1900 in der Werthgasse erbaute Schwesternhaus. Außerdem bietet das großartig angelegte evangel. Vereinshaus mit seinen vielen Sälen, seiner christlichen Buchhandlung, seiner Herberge zur Heimat, seinem Hospiz ebenfalls vielen Vereinen und Pensionsgästen seine Räumlichkeiten dar. Endlich besteht seit 7 Jahren am Rande des sogenannten Witthausbusches ein Gast- und Logierhaus Terstegens-Ruhe mit hübschem Blick ins Ruhrtal und nahem Wald und gesunder Luft, verbunden mit einem großen Saal, wo Sonntagsschulen und Vereine sich oft versammeln und mit dem ein kleines Missionsmuseum verbunden ist. Das Missionarheim in der Vereinsstraße in Eppinghofen, in dem stets ein pensionierter Missionar wohnt, um für die Mission innerhalb der Synode zu wirken, gehört ebenfalls der evangelischen Gemeinde. Die etwa 20 Sonntagsschulen werden von rund 2500 Kindern besucht und meist unter kirchlicher Aufsicht und geistlicher Anleitung für die Gehülfen und Gehülfinnen, und unter Teilnahme der Geistlichen abgehalten. Die Tochter-Gemeinden. 1 ) I. In Heißen (7000 Seelen) begann man 1888 ein neues Pfarrhaus nebst Katechisierstube an Stelle der bisherigen Mietswohnung zu bauen. Im folgenden Jahre (1889) folgte der bisherige 1. Pfarrer Wilh. Gräber einem Rufe als Konsistorialrat, Superintendent und Pfarrer der reformierten Gemeinde in Stettin. An seine Stelle wurde 2. Pfarrer Hugo Quack, bisher Hülfsprediger in Wülfrath, gewählt, der aber schon 1890 sein Amt niederlegte. Sein Nachfolger wurde 3. Hülfsprediger Walter Stock aus M.-Gladbach. Nach dessen Weggang nach Hamm i. W. wurde 4. Pfarrer Schütte gewählt, der 1902 einem Rufe nach Mülheim am Rhein folgte; als jetziger Pfarrer trat seit 1902 5. Pfarrer Lauffs ein. Eine dringend nötige zweite Pfarrstelle ist genehmigt. Ein zweites Pfarrhaus und Betsaal in Fulerum ist im Rohbau vollendet; Jünglings- und Jungfrauenvereine, sowie ein Kirchenchor bestehen in der blühenden Gemeinde und tagen in einem besonders gebauten großen Saale. II. In Styrum (8000 Seelen), wo ein Pfarrhaus schon gebaut war, wurde 1889 noch eine Katechisierstube errichtet, und ein stattlicher Kirchturmbau, Dank zahlreicher, bedeutender Liebesgaben aus der Gemeinde, an Stelle des dürftigen Dachreiters begonnen und am 26. Oktober 1890 nebst einem neuen schönen Geläute von O tto in Hemelingen) feierlichst eingeweiht. Als Pfarrer fungierten bisher 1. Ernst Wetzmüller seit 1874, ihm trat als zweiter Pfarrer zur Seite 2. Carl vom Bruch (1894—98), der nach Lennep ging; ihm folgte 3. Friedrich Müller. Als Pfarrer Wetzmüller Anfang 1907 sein Amt niederlegte und plötzlich im Februar starb, wurde an seine Stelle 4. Heinrich Kemper gewählt. l ) Über die 1858 abgetrennte Gemeinde Oberhausen mögen hier folgende Daten Platz finden: Oberhausen I (18500 Seelen), erste Kirche 1. Friedrich Königs 1858—1884; 2. Theodor Roffhack 1873—1902 (f 1907); Hermann Ufer seit 1885; 4. v. d. Thüsen seit 1894 (3. Pfarrer); 5. Hunger 1903-1906 (Wesel); 6. Reingans seit 1906 (2. Kirche); 7. Dullhäuer (4. Pfarrer) 1906. Oberhausen II (4500 Seelen), 1. Herrn. Schauwina'ld, Kirchenweihe 1899; 2. Wilhelm Daniels 1905. 159 1905 wurde ein schönes geräumiges Gemeindehaus neben der Kirche errichtet, in dem die Vereine, Jünglings- und Jungfrauen -Verein und Kirchenchor, ihre Versammlungen halten. Ein Arbeiter-Verein und ein evangel. Bund bestehen ebenfalls. III. Alstaden (5500 Seelen) wurde von Styrum 1907 im Dezember abgezweigt und selbständig konstituiert. Als erster Pfarrer wurde Friedr. Fohrmann (geb. in Styrum) gewählt und eingeführt. Die schön in romanischem Stile gebaute neue Kirche wurde am 1. Juni 1905 am Himmelfahrtsfeste eingeweiht. Das neue Pfarrhaus ist Frühjahr 1908 vollendet. Es bestehen Jünglings- und Jungfrauen-Vereine, Männer- und Frauen-Vereine, Missions-Verein und kirchlicher Gesang-Verein. IV. In Speidorf (5000 Seelen) wurde ebenfalls 1888/89 der Bau eines Pfarrhauses nebst Katechisierstube getätigt, und im folgenden Jahre der Turmbau beendet. Der Friedhof wurde 1878 in Gebrauch genommen, und seitdem zweimal vergrößert. Der evangelische Arbeiter-Verein besteht seit 20, der Frauen- und Jungfrauen-Verein seit 24 Jahren. Pfarrer Friedrich Kinzenbach steht der Gemeinde seit ihrer Begründung 1879 in Broich, von 1889 in Speidorf vor. V. In Broich (5300 Seelen) beschloß die separierte Gemeinde im Frühjahr 1889 zur Landeskirche zurückzukehren, da nunmehr die kirchliche Selbständigkeit Broichs ermöglicht werden konnte, worauf der bisherige Prediger Habermas die Gemeinde wieder verließ, und der dann vom Konsistorium gesandte Pfarrverwalter Heinrich Haustadt zum ersten Pfarrer Broichs im September 1890 gewählt und am 19. Oktober in sein Amt eingeführt wurde. Als er nach längerem Leiden im September 1905 starb, folgte 1906 2. Ernst Stoltenhoff, bisheriger Hülfs- prediger. Die neue, geschmackvoll im Rundstil von Architekt Heidsick aus Mülheim (Ruhr) erbaute Kirche wurde im März 1901 eingeweiht. Außerdem besitzt die Gemeinde ein Pfarrhaus und ein Gemeindehaus, Männer-, Jünglings- undJungfrauen-Vereine, eine Gemeindeschwester. Eine zweite Pfarrstelle wird bald als dringlich erachtet, nachdem seit längerer Zeit ein ständiger Hülfsprediger den Pfarrer unterstützt. VI. In Dümpten (6000 Seelen) endlich, das bei der Abzweigung noch ohne Kirche, Pfarrhaus und Geistlichen war, wurde 1888 der bisherige Hülfsprediger Hermann Röhrig aus Barmen zum Pfarrer gewählt. Die neue, hübsche Kirche wurde am 23. Oktober 1892 eingeweiht, das Pfarrhaus 1891 gebaut, das Gemeindehaus 1900. Bei der stark wachsenden Seelenzahl steht seit bald 10 Jahren dem Pfarrer ein Hülfsprediger zur Seite. Ein Jünglings-, Jungfrauen-, Arbeiter-Verein und Kirchenchor bestehen in der Gemeinde. VII. In Saarn (bei der Abtrennung 1845: 600, jetzt 3000 Seelen) trat an die Stelle des 1. Pfarrers Friedr. Ringsdorff (1845—49) 2. Pfarrer Klemens Seyd (1849—63), dann 1865 3. Pfarrer Karl Flaskamp. Die Kirche wurde 1850—51 umgebaut, erweitert und mit Turm versehen (für 6000 r.) 1897 4. Pfarrer von Braken. Ev. Pfarrkirche in Broich. 160 Heinr. Daniel Otterbein Hermann Wolf ^jrtfjr»?-«?}. Carl Ludwig Vogt Carl Joh. Engels Königlicher Feldpropst D. Peter Thielen Iwnav Joh. Otto Pithan Karl Keller ^j&ji Joh. Heinr. Wolf Wilhelm Wolff Im März 1907 wurde ein schöner neuer evangelischer Friedhof auf der Höhe nahe dem Walde eingeweiht und in Benutzung genommen. — Unsere Stadt, die ganz evangelisch war, hat sich auch nach dem starken Wachstum der katholischen Schwestergemeinde den vorwiegend protestantischen Charakter gewahrt. Ein friedliches Verhältnis verbindet die Konfessionen. Möge die liebe Heimatstadt, mit der die evangel. Gemeinde durch so viele Bande seit Jahrhunderten untrennbar verbunden ist, untrennbar wie der Turm, der der Stadt, und die Petri-Kirche, die der Gemeinde gehört, nach Außen und Innen mit Gottes Segen wachsen, blühen und gedeihen! VI. Die katholische Pfarrgemeinde, sub titulo: „Ad nativitatem B. M. V." Gegen die Wende des 16. und 17. Jahrhunderts war in Mülheim a. d. Ruhr der katholische Kultus untergegangen, indem die Grafen von Broich, entgegen den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555, das jus reformandi für sich in Anspruch nahmen und durch Anstellung von Geistlichen der reformierten Konfession diese hier zur herrschenden machten. Bei diesem Bestreben kam es ihnen sehr zu statten, daß die eigentlichen Landesherren, die Herzöge von Berg, obwohl sie das katholische Bekenntnis beibehielten, eine schwankende Stellung gegenüber der Reformation einnahmen, und die kriegerischen Verwickelungen zu Beginn des 17. Jahrhunderts keine Ordnung der Dinge aufkommen ließen. Zwar schlössen die beiden Hauptpraetendenten im Jülich-Kleveschen Erbfolgestreit, Brandenburg und Pfalz-Neuburg, im Jahre 1614 zu Xanten jenen Teilungsvertrag, der 1629 zu Düsseldorf feierlichst bestätigt wurde, aber er ward weder von den Holländern noch von den Spaniern respektiert. Der nunmehrige bergische Landesherr, Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm, versuchte das kaiserliche Restitutionsedikt vom 6. März 1829 zur Durchführung zu bringen, nach welchem u. a. alle seit dem Passauer Vertrage (1552) dem katholischen Kultus entfremdete Kirchen- etc. Güter den Katholiken zurückzuerstatten waren, und verfügte auch für Mülheim die Wiederherstellung der alten, katholischen Kirchenordnung. Da jedoch der Große Kurfürst an den Katholiken seiner Landesteile Repressalien übte und durch die Bestimmungen des westfälischen Friedens nicht das Jahr 1552, sondern der 1. Januar 1624 als für den ferneren Besitzstand maßgebend festgesetzt wurde, einigten sich die streitenden Parteien am 26. April 1672 zu Colin a. d. Spree in einem feierlichen Religionsvergleich auf das Jahr 1624 als Normaljahr. In diesem „Vergleich" wurde auch Mülheim a. d. Ruhr unter jene Orte aufgenommen, „in welchen die Augsburgischen Konfessionsverwandten reformierter Religion Kirchen, Kapellen und Schulen, mit denen dazu gehörigen Pastorat-, Kirchen-, Küsterei- und Schulrenten, Wiedenhöfen, Vikarien und deren Auskünften, inmassen sie solche bis dahin exercieret, innegehabt und genossen, auch künftig unbeeinträchtigt haben und behalten sollen." Die wenigen Bewohner Mülheims und der Umgegend, welche am alten Glauben festhielten, mußten zur Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse die Klosterkirche zu Saarn aufsuchen, die als Eigentum des dortigen Klosters dem katholischen Kultus erhalten geblieben war. Aber auch die gräfliche Familie zu Styrum, die in ihrer hiesigen Hauptlinie katholisch blieb, sorgte nach Kräften für eine möglichst regelmäßige Seelsorge, indem sie in ihrer Schloßkapelle durch einen Minoritenpater aus Duisburg, der den Titel „Hofkaplan" führte, ständigen Gottesdienst einrichtete. Der häufige Wechsel der Geistlichen veranlaßte jedoch den Grafen Carl August von Limburg- Styrum im Jahre 1749, den Provinzial der niederrheinischen Provinz des Jesuitenordens 161 21 zu Cöln zu bewegen, die Seelsorge in Styrum zu übernehmen. Schon im Jahre 1750 traf als gräflicher Hofkaplan der Jesuitenpater Anton von Sonnenberg in Schloß Styrum ein. Mit dem Eifer, der den Mitgliedern seines Ordens eigen zu sein pflegt, nahm sich Pater v. Sonnenberg der Katholiken an und ermunterte sie zu einem regen religiösen Leben. Vom Jahre 1751 ab nahm er auch in der Schloßkapelle alle pfarramtlichen Handlungen vor, wie die Kirchenbücher beweisen, die mit diesem Jahre beginnen. Im Jahre 1752 wurde Pater von Sonnenberg aus seinem hiesigen Wirkungskreise abberufen, und an seine Stelle trat Pater Johannes Scheben S. I. Dieser ließ es sich recht angelegen sein, die Gemeinde zu sammeln. Von ihm besitzen wir noch ein namentliches Verzeichnis der 477 Personen, welche sich im Jahre 1754 zum katholischen Glauben bekannten, und zwar in Mülheim 325, Eppinghofen 26, Styrum 36, Mellinghofen 61, Holthausen 19 und Alstaden 10. Diese verteilten sich auf 137 Familien, von denen 68 gemischte und 69 rein katholische Ehen waren. Von den 229 katholischen Kindern waren 139 im Alter von 6—14 Jahren. Pater Scheben erkannte daher die Notwendigkeit der Errichtung einer katholischen Schule, welche schon am 12. Dezember 1752 eröffnet und mit Johann Valentin Keim aus Erfeld als Lehrer besetzt wurde. Dieser, der auch gleichzeitig den Küster- und Organistendienst zu versehen hatte, mußte unter äußerst ärmlichen Verhältnissen seines schwierigen Amtes walten, da weder ein Schullokal noch eine Gehaltsfundation vorhanden war. Die erste Sorge galt daher dem Bau einer Schule und einer Wohnung für den Geistlichen und den Lehrer. Den Grund und Boden hierzu schenkte Graf Carl August durch Urkunde vom 13. Januar 1755, indem er einen Teil des „Maurengutes" nebst Bauholz und 60 Reichstalern der Mission überwies. Auch versprach er den Rest des Maurengutes, sobald die Pachtverhältnisse es zuließen, nebst 4000 Reichstalern zur Fundierung der Mission zu schenken. Schule und Wohnhaus waren 1757 vollendet und wurden sofort bezogen. Die Zunahme der katholischen Bevölkerung und die mit der ausschließlichen Benutzung der Schloßkapelle für die Herrschaft und die Gemeinde verbundenen Unzuträglichkeiten ließen das Bedürfnis nach einem Gotteshause in Mülheim immer dringender erscheinen. Da aber Pater Scheben ohne alle Mittel war, richtete er das Schulhaus zu einer Notkirche ein, und so konnte nach fast 200jähriger Unterbrechung am 23. November 1763 in Mülheim zum ersten Male wieder das Opfer der heiligen Messe gefeiert werden. Sollte das einmal begonnene Werk nicht mehr untergehen, so mußte Pater Scheben auf die finanzielle Fundierung der neuen Gemeinde sinnen, und dafür fand er in dem Grafen Philipp Ferdinand, wie früher in dessen Bruder Carl August, eine kräftige Stütze. Die Kirchengemeinde Mülheim verdankte in der vorreformatorischen Zeit manche kirchliche Stiftung der hochherzigen und gläubigen Gesinnung der Styrumer Grafenfamilie. Weil jedoch die Fonds und Güter dieser Stiftungen dem Kirchenvermögen einverleibt worden waren, fielen sie durch den Religionsrezeß von 1672 der reformierten Gemeinde zu und wurden damit den stiftungsmäßigen Zwecken entzogen. Nur eine Stiftung aus dem 14. Jahrhundert, welche durch Urkunde vom 13. Juni 1422 erneuert worden, war diesem Verhängnis entgangen, weil die genannte Urkunde bestimmte, daß die Stiftsgüter nicht der Kirche als Eigentum übertragen, sondern von der gräflichen Rentei verwaltet werden sollten, welche dafür dem zeitigen Rektor eine ausreichende Subsistenz zu sichern hatte. Es betraf diese Stiftung die Fundation des Altares der allerseligsten Jungfrau Maria. Der oben angeführten Klausel und dem Umstände, daß die gräfliche Familie dem katholischen Bekenntnis treu blieb und daher die Wiederherstellung der Stiftung als Gewissenspflicht erachtete, 162 verdankt die katholische Gemeinde Mülheim die Übertragung der alten Stiftung auf die neue Gemeinde und dadurch die finanzielle Unterlage. Nachdem durch theologische und juristische Gutachten die Sachlage geklärt war, beschloß Graf Philipp Ferdinand die Refundierung dieser Stiftung und schenkte zu diesem Zwecke an die Mission in der Stadt Mülheim das ganze „Maurengut", den „Muhrenkamp" und das „Donner- und Dachfeld", in Dümpten den „Wennemannshof" und in Winkhausen den „Kaldenhof" zur Sustentation eines Hofpredigers und eines Hofbeichtvaters. Alle diese Besitzungen waren mit Schulden schwer belastet, deren Abtragung dem Missionar Scheben überlassen blieb, der auch mit Eifer und Erfolg in dieser Richtung tätig war. Die ganze Existenz der Mission wurde aber in Frage gestellt, als infolge der Aufhebung des Jesuitenordens durch päpstliches Breve vom 21. Juli 1773 die bergische Regierung die Güter des Ordens, zu denen sie auch die Besitzungen der Mülheimer Mission rechnete, mit Beschlag belegte und trotz der Anerkennung der Verpflichtung, für den Unterhalt der Missionspriester zu sorgen, nur schwer zu bewegen war, von Zeit zu Zeit Ratenzahlungen zu leisten. Auch durch das Drängen der Gläubiger, welche nach Aufhebung des Ordens Besorgnisse wegen ihrer Forderungen hegten, sahen sich die hiesigen Geistlichen in eine höchst unangenehme Lage versetzt. Der Nachfolger von Pater Scheben, Pater Bayertz S. I. zog es deshalb im Jahre 1775 vor, Mülheim zu verlassen und eine Stelle in Rees zu übernehmen. Am 12. November 1775 trat ein junger Weltgeistlicher, Peter Kürten, die wenig beneidenswerte Stelle als Seelsorger von Mülheim an. Mit jugendlicher Frische und Eifer ging er ans Werk, die Mission aus ihrer prekären Lage zu befreien. Seine Eingaben an die bergische Regierung blieben ohne Erfolg, es wurden ihm aus den mit Arrest belegten Einkünften der Stelle ganze 80 Reichstaler pro Jahr als Gehalt geboten. Daß er bei solcher Sachlage den Mut verlor und seine hiesige Stelle quittierte, ist um so weniger zu verwundern, als ihm von dem Abte zu Hamborn die Stelle eines Hausmeisters angeboten wurde, die er auch annahm und 3 3 /-iJahre bekleidete. Sein Nachfolger in Mülheim wurde Kaplan Blumenkamp aus Wittlaer, der jedoch schon bald die Pfarrstelle zu Saarn übernahm. Auch die Exjesuiten Pater Pfennigs und Pater Bacon fühlten sich der Situation nicht gewachsen. Deshalb sah sich endlich die bergische Regierung genötigt, wollte sie nicht die Mission ganz zugrunde gehen lassen, einem Manne die Leitung zu übertragen, der energisch und umsichtig genug erschien, die großen kirchlichen und materiellen Schwierigkeiten zu überwinden und eine neue Epoche für die katholische Gemeinde heraufzuführen. Dieser Mann war der vorhin schon genannte Peter Kürten. Am 9. November 1780 erhielt er von der herzoglichen Regierung zu Düsseldorf die Weisung, die Mission wieder zu übernehmen. Die auf etwa 1000 Seelen angewachsene Gemeinde, deren Gebiet sich über den ganzen Stadt- und Landkreis Mülheim a. d. Ruhr mit Ausnahme von Saarn, Broich, Speidorf, Raadt und Haarzopf erstreckte und auch noch die südliche Hälfte von Oberhausen umfaßte, bot der Pastoration derartige Schwierigkeiten, daß Kürten durch Berufung von Schulvikaren an Stelle von Lehrern eine Unterstützung in seinen seelsorglichen Arbeiten suchen und finden mußte. Nach einander versahen dieses Amt die Priester Ackermann (bis 1782) und Wurm (bis 1784); dann, nach Unterbrechung bis 1805, der frühere Klostergeistliche Urbanus Bloz (bis 1811), und nach dessen Weggang der junge Weltpriester Wilhelm Kürten, ein Neffe des Pfarrers. Als erstes und notwendigstes Werk faßte Kürten den Bau einer Kirche ins Auge, zu welcher schon am 8. Oktober 1781 der Abt von Dunkel aus Hamborn in Gegenwart der 163 21* weltlichen Behörde und des lutherischen Predigers in feierlicher Weise den Grundstein legte. Trotz seiner Einfachheit zog sich der Bau bis zum Sommer 1786 hin, weil Kürten die Mittel zum Kirchenbau mit unsäglicher Mühe selbst sammeln mußte und daher in steter Geldverlegenheit war. Am 10. September des Jahres 1786 wurde die neue Kirche durch den Weihbischof von Köln, Graf von Königseck, eingeweiht, und an den folgenden fünf Tagen in der Kapelle von Styrum an 23 752 Personen das heilige Sakrament der Firmung gespendet. In demselben Jahre wurde auch auf dem nördlichen Teile des Maurenguts ein Kirchhof für die Katholiken eingerichtet und benediciert. Nachdem Kürten die Kirche notdürftig vollendet und ein geordnetes Gemeindewesen geschaffen hatte, wurde auf Antrag der kurfürstlichen Regierung durch das Generalvikariat zu Köln' d. d. 18. Januar 1790 die Gemeinde Mülheim zur Pfarre erhoben, der zeitige Seelsorger Peter Kürten zum Pfarrer ernannt und als solcher am 22. März desselben Jahres feierlich in sein Amt eingeführt. Hatte Kürten bis dahin überaus segensreich für den innern und äußeren Ausbau seiner Gemeinde gewirkt, so bot sich ihm als Pfarrer hierzu noch mehr Gelegenheit. Durch Erbauung der Orgelempore (1799) und Aufstellung einer neuen Orgel, welche der Orgelbauer Fabricius aus Grevenbroich für 450 Reichstaler lieferte, zeigte Kürten, daß ihm auch der Schmuck und die Zierde des Gotteshauses eine Herzenssache war. Mit Recht liebte und ehrte die dankbare Gemeinde daher ihren verdienten ersten Pfarrer, der trotz seines schroffen und eckigen Charakters ein seelenguter, mildtätiger Mensch war, ein würdiger Priester und glaubenstreuer Diener seiner Kirche. Er endete sein tatenreiches Leben unter dem priesterlichen Beistand seines Neffen am 20. Juli 1813. Groß war die Trauer der Gemeinde über den Verlust des geliebten Pfarrers. Seine Grabstätte auf dem sogenannten „alten Friedhof" bezeichnete zwar kein Monument in Stein oder Erz, nicht einmal ein schlichtes Kreuz mit seinem Namen; kindliche Liebe und Verehrung ließen jedoch den Ort nicht in Vergessenheit geraten, und die dankbare Gemeinde sorgte pietätvoll für würdigen Schmuck des schlichten Grabhügels, bis im Jahre 1901 die wenigen Überreste (u. a. ein vergoldeter, hölzerner Kelch als Zeichen der priesterlichen Würde des dort Beigesetzten) ausgegraben und in die gemeinsame Begräbnisstätte der katholischen Priester Mülheims überführt wurden. Der Nachfolger Kürtens wurde der Exkonventuale der aufgehobenen Reichsabtei Werden a. d. Ruhr, Petrus Andreas (Vitus) Lemmens. Als früheres Mitglied der reichsunmittelbaren Abtei Werden bezog Pfarrer Lemmens von der preußischen Regierung eine jährliche Pension von 600 Gulden. Dieser Umstand kam der finanziell schwachen Gemeinde sehr zu statten, die während der Fremdherrschaft langwierige und kostspielige Prozesse über Pacht- und Eigentumsrecht der Güter der Kirchengemeinde hatte führen müssen, die erst in den sechziger Jahren wesentlich zugunsten der Gemeinde endgültig entschieden wurden. Der wissenschaftlich hochgebildete Pfarrer Lemmens widmete sich mit unvergleichlichem Eifer der Seelsorge. Er war für sich selbst von einer solch rührenden Anspruchslosigkeit, daß er sich der Liebe und der Anhänglichkeit seiner Gemeinde im höchsten Grade erfreute. Sein Einkommen verwandte er ganz für die hiesige Gemeinde, und in seinem Testamente bedachte er die Stelle für den „Frühmesser" (1. Kaplan) mit einer ansehnlichen Stiftung. Als Kaplan stand ihm von 1826—29 der später hochverdiente Weihbischof von Köln Johann Anton Friedrich Baudri zur Seite. Nach dem Tode von Pfarrer Lemmens (14. Juli 1829) traf am 7. März 1830 164 Heinrich Höltgen, bis dahin Vikar in Benrath, als Pfarrer von Mülheim ein. Nach kaum V-ji jähriger Wirksamkeit durch ein schweres Lungenleiden ganz entkräftet, starb Pfarrer Höltgen am 16. November 1832 im Alter von 32 Jahren, Am 28. März 1833 übernahm der bisherige Kaplan an der Maxkirche zu Düsseldorf Dr. theol. Ignaz, Stephan, Hubert von Sieger die hiesige Pfarrstelle. Zu Beginn seiner Amtstätigkeit stellte Pfarrer Dr. v. Sieger ein Verzeichnis der Katholiken seiner Pfarre auf, dem wir folgende Data entnehmen: Gesamtzahl der Pfarrkinder 2352, davon in Mülhein 1280, Holthausen 146, Menden 85, Fulerum 40, Heißen 16, Winkhausen 135, Eppinghofen 254, Mellinghofen 102, Dümpten 128, Styrum 135 und Alstaden 51. Ehen zählte er 583, davon rein katholische 294 und gemischte 289. In 46 gemischten Ehen wurden alle Kinder katholisch, in 63 alle protestantisch erzogen, bei 136 Mischehen waren die Kinder teils katholisch, teils protestantisch, und 44 Mischehen waren kinderlos. Die Seelsorge der räumlich so sehr ausgedehnten Gemeinde stellte an die Kräfte des Pfarrers übergroße Anforderungen, denen er auf die Dauer nicht gewachsen war. Zwar stand ihm seit dem Jahre 1846 noch ein zweiter Kaplan zur Seite, doch zwang ein hartnäckiges gichtiges Leiden den Pfarrer am 11. November 1847 auf die hiesige Pfarrstelle zu verzichten. Als Pfarrverweser folgte ihm Kaplan Keberlet von der Andreaskirche zu Düsseldorf. Da die Kgl. Regierung glaubte Patronatsrechte geltend machen zu müssen, zogen sich die Verhandlungen mit der kirchl. Behörde über die Besetzung der hiesigen Stelle bis zum 13. Juni 1848 hin, an welchem Tage Kaspar, Mathias, Wilhelm Wolff aus Essen als Pfarrer von Mülheim berufen wurde. Er fand eine Gemeinde vor von ca. 4300 Seelen, arm zwar an irdischen Gütern, reich jedoch an Liebe und Begeisterung für die heilige Kirche. Die „Kölner Wirren" hatten auch hier das religiöse Gefühl mächtig entflammt, und die „deutsch-katholische" Bewegung hatte vergebens versucht, hier Boden zu gewinnen, trotzdem sogar ein deutsch-katholisches Gotteshaus in der Karlstraße erbaut wurde, welches jedoch nach kurzer Zeit, infolge Mangels an Bedürfnis, in eine Werkstelle umgewandelt wurde. Mülheims katholisches Volk stand fest und treu bei seinen Priestern, die die Achtung vor der Autorität, der geistlichen wie auch der weltlichen, tief in die Herzen eingepflanzt hatten und dadurch ihre Pfarrkinder vor Verirrungen in kirchlicher und politischer Beziehung in den Revolutionsjahren 1848-49 zu bewahren wußten. Der Pfarrer verstand es, Begeisterung und Opferfreudigkeit zu wecken. Er lehrte die Gemeinde auf eigenen Füßen stehen und trotz der geringen Mittel Großes zu schaffen. Die alte Kirche war längst zu klein geworden, und die Pfarrwohnung in einem Zustande, daß sie baldigst abgebrochen werden mußte. Zwar hatten auch früher schon Beratungen und Verhandlungen stattgefunden über einen Neubau oder eine Erweiterung der Kirche, jedoch war man vor lauter Raten nicht zu Taten gekommen und hatte nicht einmal den geringsten Anfang zu einem Baufonds gemacht. Pfarrer Wolff bewog die Gemeinde durch Kirchensteuer die notwendigen Mittel aufzubringen. Einstimmig wurde in einer großen Versammlung eine Kirchensteuer von 33V» 0 / 0 gutgeheißen und später von den Behörden genehmigt. Schon am 10. Juli 1850 ward der Grundstein zum neuen (jetzigen) Pfarrhaus gelegt, und am 31. Mai 1856 der Erweiterungsbau der Kirche begonnen. Nach den Plänen des Dombaumeisters Statz wurden die Arbeiten unter Leitung des Kreisbaumeisters Damen ausgeführt. Zuerst wurde das Hauptschiff bis zur Straße verlängert und das östliche Seitenschiff erbaut. Im Jahre 1859 wurde der Bau des westlichen Nebenschiffes vollendet, und in den Jahren 1870—71 der Chor ausgebaut. Nachdem die 165 Kirche in ihrer heutigen äußeren Gestalt vollendet war, wurde sie am 24. Juni 1872 durch den Erzbischof Dr. Paulus Melchers von Köln feierlich konsekriert. Eine neue Orgel war schon 1858 von Orgelbauer Sonreck geliefert und aufgestellt, und die Kirche 1860 mit Leuchtgas versehen. Der von Pfarrer Wolff gegründete „Gesellige Bauverein" sammelte reiche Mittel für die innere Verschönerung der Kirche. Zwar ein Monumental- und Prachtbau ist die Kirche nicht geworden, jedoch ein würdiges Gotteshaus, dessen Zustandekommen Pfarrer und Gemeinde im höchsten Maße ehrt. Mehr noch wie die Stadt Mülheim bedurfte ein anderer Bezirk der großen Gemeinde der seelsorglichen Pflege, nämlich Styrum, das infolge des Baues der Köln-Mindener Bahn und der Errichtung großer gewerblicher Anlagen außerordentlich an Bevölkerung zunahm. Eine Menge Arbeiter und Beamte, größtenteils aus katholischen Gegenden herbeigezogen, schafften in bezug auf Schule und kirchliche VersorgungBedürfnisse, welche schnellstens befriedigt werden mußten. Am 9. Okt. 1859 errichtete daher Pfarrer Wolff im „Styrum'schen Busch" die erste katholische Schule und legte am 3. Juni 1862 den Grundstein zu einem bescheidenen Notkirchlein in Steinfachwerk, welches schon am 23. Oktober desselben Jahres dem Gottesdienste übergeben werden konnte. Durch bedeutende persönliche Opfer sicherte Pfarrer Wolff auch die Anstellung eines besonderen Geistlichen für Styrum. Zum ersten Seelsorger in Styrum wurde Kaplan Pomp im Jahre 1862 ernannt. In den Jahren 1872—74 errichtete die Filiale Styrum an Stelle der Notkirche die schöne St. Josephskirche. Entsprechend dem ganzen Grundzuge seines Charakters hatte Pfarrer Wolff am tiefsten in sein Herz geschlossen die Waisen und Kranken, denen er seine große Liebe zuwandte. Infolge der Anregung des St. Vincenz -Vereins erbaute er 1856—1858 das Waisenhaus am Muhrenkamp, zu dessen Leitung er im Jahre 1864 die barmherzigen Schwestern von der hl. Elisabeth aus dem Mutterkloster zu Essen berief. Auch das katholische Krankenhaus in Styrum verdankt seine Entstehung seiner Initiative. Als Filiale des katholischen Krankenhauses zu Essen ist es zwar nicht Eigentum der Gemeinde, jedoch auf dem Grund und Boden der Kirchengemeinde errichtet. Nachdem Pfarrer Wolff so in großartiger Weise gesorgt, beschäftigte ihn noch der Gedanke der Errichtung eines Krankenhauses in der Stadt Mülheim, den auszuführen ihm leider nicht mehr vergönnt war. Jedoch benutzte er jede Gelegenheit, für diesen Zweck einen Fonds zu sammeln und war nicht wenig erfreut, als ihm zu seinem 25 jährigen Pfarrjubiläum die Gemeinde mit einer Summe von 5000 Talern beschenkte, welche für das Krankenhaus bestimmt war. Auch seine Mutter gab für das Krankenhaus eine größere Summe her, und er selbst ließ sich an Opferwilligkeit für diesen Zweck nicht übertreffen. Bei all diesen Arbeiten wußte Pfarrer Wolff sich noch Mußestunden zu ersparen, welche er wissenschaftlichen, besonders lokalgeschichtlichen Forschungen widmete. Seine Verdienste wurden von seinem Könige durch Verleihung des roten Adlerordens anerkannt. Er starb 1876. Die ganze Stadt, Katholiken und Andersgläubige, trauerte an seinem Sarge, und ein ungeheurer Leichenzug begleitete ihn auf dem Gange zur letzten Ruhestätte. Infolge des Kulturkampfes blieb die Pfarre Mülheim nach dem Tode des Pfarrers Wolff unbesetzt. Die Pfarrverwaltung übernahm der 1. Kaplan Hubert Emanuel Baurs, der im Sinne und Geiste seines Vorgängers und mit Unterstützung seines Confraters Hetzer die überaus schwere Bürde mit heiligem Seeleneifer trug. Mit Klugheit und Geschick zu Werke gehend, waren Geistliche und Gemeinde eifrig bemüht, die Pfarre in den schweren Zeiten zu schützen und zu bewahren. Eine 166 Reihe edelgesinnter, opferfreudiger Laien standen den Priestern zur Seite. Pfarrverwalter Baurs hatte auch die Freude, die Erbauung des katholischen Krankenhauses in den Jahren 1886—87 vornehmen zu können. Nach den Plänen der Architekten Sardemann und Scherz wurde der schöne Bau von der Firma Döring hierselbst ausgeführt und anfangs Januar 1887 bezogen. Die Pflege übernahmen die barmherzigen Schwestern von der hl. Elisabeth aus dem Mutterhause zu Essen unter Leitung der Schwester Crescentia, welche früher schon 10 Jahre das Waisenhaus und später das kath. Krankenhaus in Styrum geleitet hatte. Zur Unterstützung der Pfarrgeistlichen wurde 1884 Kaplan Carl Bund nach hier berufen, der sich besonders verdient machte um die Errichtung einer Filialgemeinde in Dümpten, wohin er 1887 von der Behörde als geistlicher Rektor gesandt wurde. Die Gemeinde lohnte das eifrige Wirken des Pfarrverwalters Baurs durch rege Anteilnahme an der Feier seines silbernen Priesterjubiläums 1887 und sah ihn mit Bedauern Ostern 1888 von Mülheim scheiden, um nach Weisung der Behörden die Pfarrstelle in Bensberg zu übernehmen. Da inzwischen die Wogen des Kulturkampfes sich geglättet hatten, ernannte die erzbischöfliche Behörde unter Zustimmung der Kgl. Regierung den bisherigen Kaplan von Essen Hubert Heinrich Wolters am 9. Dezember 1887 zum Pfarrer. Doch starb er schon nach zweijähriger Amtstätigkeit am 12. Mai 1890 infolge einer Lungenentzündung. In die Zeit seines Wirkens fällt die Erhebung der Filiale Styrum zur eigenen Pfarre (1889). Eine seiner letzten Amtstätigkeiten war die Grundsteinlegung des durch Kaplan Pauen (1888—1891) errichteten Gesellenhauses an der Althofstraße. Auf Pfarrer Wolters folgte Johann Balthasar Klein aus Hersei bei Bonn. Während seiner Amtsperiode wurde eine Vergrößerung des Waisenhauses und eine Erweiterung des St. Marien-Hospitals zum unabweisbaren Bedürfnis. Diese Erweiterungsbauten sowie die Erbauung.einer neuen Wohnung für die Kapläne wurden in den Jahren 1891—93 vorgenommen, und die Kirche durch Einbau einer neuen Decke in Holzgewölbe verschönert. Dem Wunsche der Pfarrkinder aus Heißen, Fulerum und Winkhausen entsprechend, errichtete er in Heißen eine schöne Rektoratskirche mit Wohnung (1897). Auch trug er sich mit dem Gedanken eines Monumental-Kirchen- baues auf dem Gelände der Zinkhütte. Als am 1. April 1899 Mülheim die Garnison des Infanterie-Regiments Nr. 159 erhielt, wurde Pfarrer Klein auch mit der Seelsorge für die katholischen Mannschaften betraut. Aus all diesen Plänen und Arbeiten riß ihn der unerbittliche Tod am 18. Juni 1899 hinweg. Der Nachfolger von Pfarrer Klein, Pfarrer Theodor Unkel aus Köln, wurde am 30. September 1899 zum Pfarrverwalter, und nach Besetzung des damals erledigten erzbischöflichen Stuhles zum Pfarrer von Mülheim a. d. Ruhr ernannt. Gleichzeitig wurde ihm auch die Militärseelsorge beim Inf.-Reg. 159 übertragen. In Mülheim a. d. Ruhr harrten seiner große Aufgaben, die zwar von seinem Vorgänger teilweise schon in Angriff genommen, jedoch nicht ausgeführt werden konnten. Die Bevölkerungsziffer der katholischen Gemeinde, die jetzt nur noch die Altstadt Mülheim a. d. Ruhr und die Gemeinden Heissen, Holthausen, Menden und Dümpten umfaßte, war auf über 16000 gestiegen. Von diesen 16000 Seelen wohnten etwa 13000 in der Altstadt Mülheim, sodaß eine Teilung' der Gemeinde in absehbarer Zeit zur zwingenden Notwendigkeit wurde. Schon lange hatte man daher den Bau einer zweiten Kirche im nördlichen Stadtteile erwogen. Der Kirchenvorstand hatte zur Zeit des Pfarrers Klein die Baupläne zu einer großen Kirche herstellen lassen, die jedoch die nachgesuchte behördliche 167 I * I 1. Genehmigung nicht fanden. Pfarrer Unkel nahm sich jetzt energisch der Sache an. Von der Aktiengesellschaft „Bergbauverein Friedrich Wilhelms-Hütte" wurde durch Vermittlung des Herrn Kommerzienrats Josef Zerwes der Kirchengemeinde ein Bauplatz auf dem sogenannten Zinkhüttengelände unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Kirchenvorstand übertrug die Anfertigung der Pläne dem Kirchenbaumeister, Architekten Wilhelm Sültenfuß zu Düsseldorf, der auch die Bauleitung übernahm. Nachdem unter dem 21. Februar 1903 die ministerielle Genehmigung zum Bau eingetroffen und die finanzielle Seite der Kirchenbaufrage durch die Aufnahme einer Anleihe von 270000 Mk. bei der Landesbank der Rheinprovinz sowie durch einige hochherzige Schenkungen seitens wohlhabender Gemeindemitglieder und des Bonifazius-Vereins in Gesamthöhe von zirka 120000 Mk. glücklich gelöst war, konnte am 7. April 1903 der erste Spatenstich die Bauarbeiten einleiten, die sich bis zum Sommer 1906 hinzogen. Nach Vollendung des Turmes trafen 1905 auch die 4 schönen Glocken ein, die von der Firma F. Otto in Hemelingen bei Bremen gegossen und auf die Töne h, eis, fis, e gestimmt sind. Da die Kirche im März 1906 dem Gebrauch übergeben werden sollte, ernannte die kirchliche Behörde am 21. Februar 1906 den st. Engeibertuskirche. Deservitor der 1. Kaplanstelle, Fritz Welter, zum Rektor der neuen Kirche, und berief außerdem als Kaplan an dieselbe den Neo- presbyter Andreas Gilles aus Berg bei Nideggen. Am 4. März 1906 benedizierte der Dechant des Dekanates Werden, Pfarrer Gisbertz, die St. Engeibertuskirche und übergab dieselbe somit ihrer Bestimmung. Die Kirche, in einfachem gotischen Stile gehalten, wirkt durch ihre äußere Form und besonders durch die Eigenart des annähernd 72 m hohen Glockenturmes sehr schön. Sie ist eine Hallenkirche und bietet in ihren drei geräumigen Schiffen etwa 2500 Personen Platz. Durch den Unterbau einer Krypta ist der Chor um einige Stufen gehoben und tritt dadurch recht wirkungsvoll hervor. Macht sie auch im Innern noch einen kahlen Eindruck, so ist doch zu hoffen, daß nach und nach das Innere dem Äußeren entsprechen wird. Nebenher wurden auch auf dem Gelände, welches teils (zu 15000 Mk.) von der Friedrich Wilhelms-Hütte gekauft, teils von der Firma Thyssen & Cie. geschenkt worden, die Wohnungen für Pfarrer, Kaplan und Küster errichtet und im Sommer 1906 bezogen. Die feierliche Konsekration der Kirche nahm der Weihbischof Dr. Josephus Müller am 3. Juni 1907 vor, und am 1. September 1907 hatte die neue Gemeinde die Freude, von der kirchlichen und weltlichen Behörde als „Pfarrei St. Engelbert" anerkannt und von der Mutterpfarre abgetrennt zu werden. Zum Pfarrer wurde der derzeitige Rektor Fritz Welt er ernannt. Das St. Marien-Hospital hatte sich zu einem Schmerzens- und Sorgenkind entwickelt. Die Erweiterung des Hauses im Jahre 1891 hatte sich schon längst als durchaus ungenügend erwiesen, da fast doppelt so viele Kranke verpflegt werden mußten, als normalerweise untergebracht werden konnten. Auch die notwendige Vermehrung des Pflegepersonals konnte aus Platzmangel nicht erfolgen. Pfarrer Unkel faßte daher eine großzügige Erweiterung ins Auge, die sich zwar dem Stile des alten Gebäudes durchaus anpassen und doch den modernsten Anforderungen 168 St. Marien-Hospital. genügen sollte. 1903 kam der Bauplan zustande, nach welchem Architekt Wilhelm Sültenfuß, Düsseldorf, den Erweiterungsbau ausführte. An das vorhandene Gebäude wurde links ein 10 m breiter Mittelbau, im Erdgeschoß als Entree und Refektorium, in der Etage als Hauskapelle dienend, und daran ein Seitenflügel von 45 m Länge angebaut, sodaß die ganze Vorderfront eine Länge von zirka 100 m aufweist. Das ganze Gebäude wurde mit dem notwendigen Mobilar, mit Apparaten und Instrumenten so ausgestattet, daß es äußerlich und innerlich allen gerechten Anforderungen moderner Heilkunde entspricht. Die beträchtlichen Kosten wurden zum Teil durch milde Stiftungen und teils durch Aufnahme einer Anleihe bei der Landesversicherungs-Anstalt der Rheinprovinz gedeckt. Bei der Einweihungsfeier des Erweiterungsbaues überraschte der Oberbürgermeister Dr. Lembke den rührigen Pfarrer mit der Überreichung der Insignien zum roten Adlerorden 4. Klasse. Auch das Waisenhaus erfreute sich der Liebe des Pfarrers in hohem Maße. Infolge des niedrig gestellten Pflegesatzes schloß die Jahresrechnung der Anstalt stets mit einem größeren oder geringeren Defizit, welches aus der Kirchenkasse gedeckt werden mußte. Pfarrer Unkel sammelte daher einen Fonds, der zurzeit auf 28000 Mk. angewachsen ist und eine finanziell gesichertere Verwaltung gewährleistet. Auch ein Fonds zur Erbauung einer dritten Kirche, wie auch ein Kirchen- Neubaufonds der alten Pfarre verdanken ihre Gründung und ihr Wachstum der Fürsorge des Pfarrers. Durch Ankauf eines 7 Morgen großen Grundstücks in M.-Holthausen und eines Teiles der neben der alten Kirche belegenen Besitzung der Erben Fellinger trug der Kirchenvorstand Sorge, daß bei den später zu errichtenden Kirchen die Platzfrage keine Bedeutung mehr hat. Dem Bedürfnis nach Erweiterung der Sakristei der alten Pfarrkirche wurde durch einen schönen Neubau abgeholfen, die alte Kirche würdig ausgemalt und durch Aufstellung einer neuen Orgel, welche die Orgelbau-Anstalt E. Seifert zu Cöln- Mannsfeld zum Preise von ca. 18000 Mk. lieferte, verschönert. Bei all diesen Einrichtungen unterstützten der Kirchenvorstand sowie die kirchliche Gemeindevertretung in einmütigster Weise die Bestrebungen ihres Seelsorgers. In der Pflege des kirchlichen und des Vereinslebens standen dem Pfarrer die ihm von der Behörde zugewiesenen Kapläne treu zur Seite. Vor allem ist hier der seeleneifrigen Tätigkeit des Kaplans Lambert Hetzer zu gedenken, der vom Jahre 1868—1901 seines Amtes waltete und sich dabei der größten Liebe und Verehrung der Gemeinde erfreute. Der stille und bescheidene Sinn des frommen Priesters ließ ihn vor der breiten Öffentlichkeit zurücktreten, sodaß er sogar die ihm im Jahre 1893 zugedachte öffentliche Ehrung zum silbernen Dienstjubiläum ausschlug. Als er im Jahre 1901 von der kirchlichen Behörde den ehrenvollen Ruf als Pfarrrektor von Tüschenbroich bei Wegberg annahm, war die Trauer allgemein; ebenso 169 22 bei seinem Tode am 2. Januar 1906. Schon unter Pfarrer Klein war eine dritte Kaplanstelle eingerichtet worden. Überblicken wir nun zum Schlüsse die 150jährige Geschichte der katholischen Gemeinde Mülheims, so müssen wir staunen über das rapide Wachstum derselben. Von 477 Seelen im Jahre 1754 ist die Seelenzahl der Katholiken in demselben Bezirk 1 ) auf über 50000 gestiegen, von denen 1905 auf die Altstadt Mülheim 14251, auf Holthausen 1014 und auf Styrum 13739 entfielen. Und wenn auch nach Geburt oder Abstammung die Katholiken Mülheims den verschiedensten Volksstämmen angehören, so sind sie doch alle geeint in dem völkerumspannenden katholischen Glauben, einig aber auch in der Liebe zu ihrer jetzigen Heimat am schönen Strande der Ruhr, und treue Kinder des deutschen Vaterlandes, dem auch sie in kultureller und wirtschaftlicher Beziehung so vieles verdanken. Daß dieses so bleibe, und der deutsche Geist der Liebe und Treue zu Religion und Vaterland immerdar wachse, das walte Gott! VII. Die katholische Pfarrgemeinde Mülheim-Saarn. Die Geschichte der Pfarrgemeinde Saarn ist eng verknüpft mit der Geschichte des ehemaligen Nonnenklosters Saarn. Dasselbe wurde unter dem Titel „Aula sanctae Mariae" im Anfang des 13. Jahrhunderts errichtet und laut Zeugnis der ersten Äbtissin Wolberna im Jahre 1214 dem Cistercienser-Orden inkorporiert. Gleichzeitig wurde das Kloster Saarn der um 1122 gegründeten Abtei Kamp im heutigen Kreise Mors unterstellt, damit deren Abt auf ewige Zeit der „Visitator des Klosters" und „Seelenführer der Nonnen" sei. Kirche und Kloster sollen vom Erzbischof Engelbert dem Heiligen konsekriert worden sein. Für diese Tradition ist eine alte Aufzeichnung von Interesse, die Pfarrer Grothues der Nachwelt abschriftlich überliefert hat: „1214 auff ss. parti hiacinthi „ist die Kirch zu Sarn von dem „hl. Engelbertus mit den drey „altaren consecrirt, und ist „diß Segel im altaer von ss „petri und pauli vonden „1650 den 12 augusti." In den auf dem erzbischöflichen Generalvikariat aufbewahrten Akten wird die Konsekration durch Erzbischof Engelbert in das Jahr 1217 verlegt. Da die Originalakten fehlen, ist die Differenz der Angaben erklärlich. Für die Verlegung der Konsekration in das Jahr 1217 spricht der Umstand, daß Engelbert erst 1216 auf den Bischofsstuhl erhoben wurde. Erzbischof Engelbert selbst sagt darüber in einer Urkunde vom Jahre 1221, er habe einst (aliquando) die neue Pflanzstätte des Cistercienser- Ordens, aula beatae Mariae genannt, besucht, um das Kloster daselbst zu konsekrieren. Die päpstliche Bestätigung der neuen Niederlassung erfolgte durch Honorius III. 1223. Über die Geschichte des Klosters ist wenig bekannt, da die meisten der noch erhaltenen Urkunden nur einigen Aufschluß geben über die dem Orden zustehenden Ländereien und Zehnten.-) Als erste nachweisbare Schenkung erhielt das ') Mülheim, Styrum, Holthausen, Heißen, Fulerum, Winkhausen, Menden, Alstaden, Dümpten und ein Teil von Oberhausen. 2 ) Über den Saarner Grundbesitz s. auch oben S. 21 f. 170 Kloster 1221 den an die Kirche anstoßenden Buchelwald. Außerdem werden dem Kloster geschenkt: das sog. Vyrynkelsgut in Saarn, sowie 4 Morgen Land in Saarn, die bisher den Eheleuten Wilhelm & Enken under dem Daell gehört hatten, ferner das Gut up der Erlen, dessen Lage unbekannt ist, Güter super Miricam, up den Dumpelle, die Einkünfte einer Mühle daselbst, die Hälfte eines Hauses in Duisburg, Ländereien in Weitersberg, Huckingen, Lirevelde. Für 772 Mark kauft das Kloster 1277 das Obereigentumsrecht an den Gütern Roscothen in der villa Sarne, die es bereits früher erworben hatte. Es kauft ferner Güter in Berchem, Mundelincheym, Geroyde und Merenscheid, desgleichen in Saarn die Hakerot genannten Äcker, sowie ein Gut „im dorpe ende dair umlancys die bruicke, op der eyner syden ende die virde op der ander syde des vurs guedes gelegnen." Andere Ländereien gingen durch Tausch in den Besitz des Klosters über. 1231 genehmigte Erzbischof Heinrich, daß die Abtei St. Mariae de Sarne ihren Hof Genserath dem Stifte Gerresheim tauschweise überlasse gegen dessen Gut Eppinghofen bei Neuß, wo das Saarner Kloster alsbald eine Filiale errichtete. Die zwischen dem Convente von Sarne und Eppinghofen getroffene Separation der Güter wird 1237 durch den Abt Arnold von Camp bekundet. 1407 tauscht die Äbtissin von Tiele up dem Dyke und seiner Frau Drude ein Stück Land an dem Gerezbroiche ein gegen ein Stück Land up dem Woilnentrade. Etwa hundert Jahre später tauscht die Äbtissin Cathryne Sobben mit Godert Wegges einige Grundstücke in der Honnschaft Ebbinchoven und mit Hermann van Schoeler einige Ländereien op dem Loe aus. Die erworbenen Güter wurden zum großen Teil verpachtet. Derartiger Verpachtungsurkunden sind ebenfalls eine Anzahl im Pfarrarchiv aufbewahrt. Der Pachtzins ist entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Größe der Güter recht verschieden. Es werden vereinbart: 6 Scheffel Hafer und 2 Hühner, 27 Weißpfennige und 4 Hühner, 1 libra Wachs, 12 solidi, 9 Weißpfennige und Einräumung einer Kammer für eine bestimmte, alleinstehende Person. Die in der Herrschaft Broich gelegenen Güter des Klosters wurden 1781 auf Veranlassung der damaligen Äbtissin .von dem „privilegierten und patentisierten" Landmesser Joh. Kasp. Jos. Northoffen vermessen und in ein Kartenbuch eingetragen. Dieses im Königl. Staatsarchiv zu Düsseldorf aufbewahrte Kartenbuch führt auf: Ländereien im Sommerfeld, Mintarterfeld, Abdeyer Busch, Sant Mans Kothen, Geles Kothen, Otto Kothen, Knappertzhof, Erb des alten Schmidt, das newe Land, Pickartserb, lose Stücker Ackerland so an Herrn Scheffen Kellermann verpachtet, Ober-Dieck Hof, Oberlehner Hof, Unterlehner Hof, Theines Camp, Bisenbecks Camp, Bisenbecks newe Camp, Der newe Camp, Schaveracker Camp, Drüsthofs Camp, Knappertzerb zu Mülheim, Brinckmannshof, Erb zu Styrum aufm Hofert, Lindermanns Hof, Klostermannshof, Wetzmuellers Ländereien, ein Stück zu Menden im Osterfeld, Fonscheider Hof, Scheitmannshof, Erb und Gut zu Muehlenbeck, Stücker Land auf der Dohn, Teines Weide, Lohscheider Camp, lose Stücker auf der Dung, Land auf der Limbeck, Land auf der Wasserrennen, ein Stück aufm Kaienberg, ein Stück auf Kaienberg im Fonscheiderfeld. Besondere Erwähnung verdienen die Renten und Zehnten. Herzog Walram von Limburg gewährt 1266 dem Kloster das Privileg, die Grüt für das dem Konvent nötige Bier bei einem Grüter in Duisburg kostenlos zu entnehmen. Auch andere Renten in Geld oder Naturalien lassen sich nachweisen. Ein Verzeichnis der Zehenden aus dem 17. Jahrhundert nennt etwa 20 Bauern in Dümpten, die jährlich 171 22* dem Saarner Kloster den Zehnten zahlen mußten. Für den Zehnten als Gegenstand des Kaufes und Verkaufes sind gleichfalls einige Urkunden erhalten. Stiftungen für Memorie oder Anniversar erhält das Kloster ebenfalls schon im 13. Jahrhundert. 1500 schenkt Joh. Staell, Abt von Hamborn, für ein Marienbild die vaelen ind rynt, die ihm Amt von Heyden von einem swaerten perde schuldig ist. Im gleichen Jahre schenken Peter und Hilken toe Scherffem aus ihrem Gute Scherffem (jetzt Rövermann) eine Erbrente von 10 Gulden „op dat altaer der thein düsend merteler toe zaern, ind toe dem altaer sal eyn prester seyn, die dat altaer bedeint ind sal syn die derde prester in der kerken. Ind die prester sal dan dar toe verbonden seyn, dat die alle wecken duin sal twe mißen, die eyne op den sondach, n die er der hilligen dryvoldicheit, ind die andere miße op den dinsdach in die er sent Annen." Die Zahl der Saarner Äbtissinnen beträgt nach einem im Pfarrarchiv aufbewahrten Verzeichnis 30; auch eine Reihe von Klosterschwestern werden gelegentlich in den Akten genannt. Die Hauptbeschäftigung der sogenannten Klausurschwestern bestand in Gebet und Betrachtung und leichteren Arbeiten, während die Laienschwestern sogar der Urbarmachung des Bodens sich widmeten. Arme fanden an der Klosterpforte stets Hülfe. Auch die Kunst des Bücherschreibens wurde im Saarner Kloster gepflegt. Wenigstens berichtet ein Schriftsteller des Cistercienser- ordens aus dem 17. Jahrhundert über das Saarner Kloster: „Floruit in hac (aula) soror Agnes, quae genere nobilis sed artificiosa manu erbilior non sine multa admiratione exercitatos scribas vincens libros divinorum officiorum descripsit." Und endlich scheint die Abtei sich auch des Schulunterrichts angenommen zu haben. Als „Vorsteherin der kath. Schule in Saarn" quittiert die Äbtissin 1755 die Annahme eines Legates von 6 Reichstalern 15 Stüber, und 1822 bekundet einmal der 90 jährige Heinr. Heckmann, „er wisse von Hörensagen, daß früher die Schule im Abteigebäude gehalten worden. Seit seinem Gedenken sei jedoch die Schule immer auf ihrem jetzigen Platze gewesen und von der Abtei dort auf Markengrund, welcher ihr zu diesem Behufe geschenkt worden, auferbaut und immer von der Abtei ohne alles Zutun der Gemeinde unterhalten, ebenso auch der Schulmeister von der Abtei besoldet." Ohne Zweifel hat das Kloster zur Zeit der Blüte viel Gutes gestiftet; die vielen Schenkungen und Stiftungen, die es von nah und fern erhielt, legen davon Zeugnis ab. Dafür zeugt auch die kräftige Unterstützung des Klosters von Seiten der Grafen von Limburg-Styrum und Broich. Darum empfiehlt auch Herzog Wilhelm von Jülich-Berg die Niederlassung, die er „umb yrs geistligen adincligen levens" besonders liebe, dem Beistand und Schutz seiner Amtleute. Die erste Blüte des Klosters war jedoch nicht von allzulanger Dauer. Darauf deutet eine Notiz in den Akten: „Haec aula deficiens 1476 reformata est." Im 16. bezw. 17. Jahrhundert warf die Glaubensspaltung ihre Schatten nach Saarn. Pastor Grothues berichtet in einer von ihm verfaßten Chronik Saarns von dem Abfall von 6 Nonnen, die zu dem Grafen von Broich ihre Zuflucht genommen hätten. Carolus Reineri, Abt von Kamp, sagt in seiner Visitationsurkunde vom Jahre 1619: „Invenimus monasterii statum in spiritualibus et temporalibus supra modum esse collapsum". Nach Abgang der Äbtissin Margaretha von Holtrop reformiert er das Kloster, ermahnt zur Beobachtung der Ordensregeln und befiehlt, daß die Visitationsurkunde jährlich 4 mal in der Landessprache vor dem versammelten Convent vorgelesen werden solle. Der Geist der Neuerung scheint jedoch noch seine Nachwirkungen gehabt zu haben, denn die Nachfolgerin Anna von Deutz wurde ebenfalls abgesetzt. Nach Bestätigung 172 dieser Absetzung durch den päpstlichen Nuntius Bischof Fabius Chisius und nach vorgenommener Visitation des Klosters wird 1642 Agnes de Hyllen zur Äbtissin gewählt, die von dem Pfarrer Johann Henninges in Ratingen in ihr Amt eingeführt werden soll. Allein auch die nun anbrechende Blüteperiode, in der das neue Äbtissinnenhaus (1729)') und die Wirtschaftsgebäude (1755) entstanden, war nur von kurzer Dauer. 1808 ergriffen die Franzosen von dem Kloster Besitz, und nur bis zum 1. September 1809 wurde den Schwestern der Aufenthalt im Kloster gestattet. Beugnot, der kaiserl. Kommissar und Finanzminister für das Großherzogtum Berg, bewilligte durch Dekret vom 10. August 1809 den nunmehr vollständig mittellosen Klosterschwestern eine jährliche Pension. Es sollten erhalten: madame l'abesse Agathe de Heinsberg.............500 ecus la dame Guillelmine d'Andlau.................310 „ la dame Friederique de Copon................ 310 la dame Caroline de St. Remy................ 300 „ la dame Antoinette Leseque.................300 „ la dame Therese de St. Remy pour avoir assiste au Choer depuis dix ans ....................... 100 „ la demoiselle Maria Kemper pour avoir assiste au Choer et jouer de Forgue depuis cinq ans .............. 50 „ Das weitere Schicksal der Klosterschwestern ist unbekannt, sie scheinen aber die Auflösung des Klosters nicht lange überlebt zu haben. Die letzte Äbtissin Agathe von Heinsberg starb 1822 im Pfarrhause, so daß ihr Wunsch, den Lebensabend in dem von ihr am Priskamp erbauten Hause (jetzt Wilke) zu beschließen, sich nicht erfüllte. Ihre sterblichen Überreste ruhen unter dem großen Kreuze an der kath. Kirche. Die Klosterkirche, erbaut bei Gründung des Klosters um 1214, diente von jeher nicht allein den Insassen des Klosters, sondern auch den Bewohnern von Saarn. Die Seelsorge werden anfangs wohl nur Geistliche aus der Abtei Kamp besorgt haben. So werden in den Urkunden genannt: Gisbert Hämmer, Arnt von Wesel bychter, Johann van Hüls confessor, Lambert Ewickbichtheer. Zur Fundation für einen Weltgeistlichen schenkte jedoch bereits 1392 Pfarrer Theodor Plater in Mülheim den Hof Tynre in Mülheim (Teinershof). Außer den gewöhnlichen seelsorglichen Funktionen soll der Geistliche alljährlich ein Jahrgedächtnis für den Stifter halten. Der letzte Rest dieses Teinerhofes wurde nach der Säkularisation von der Königlichen Domänenverwaltung an den Schreinermeister Bergfried verkauft, der für die Abhaltung des Anniversars alljährlich 1 Taler 22 Stüber an" die Saarner Kirche zahlen mußte, bis dieser Canon vor einigen Jahrzehnten abgelöst wurde. Sicher ist, daß wenigstens zeitweise sogar mehrere Vikare tätig waren. Als solche wirkten 1, ,.;.,, v^- Ä? J&\ \. \ '-■, Hiisii g^- Ek«* KJ ffl i '^Hlr^hSBMi KT 1 ■ ^'■1 ?$$%* "1p - HQ^hK^^Hv ^m ^^m ^''-PiffifsiSi W^mJ^K^' jrawMI D ^Ä3Ö tB? * --ä — —, Klosterkirche Saarn (nach der Erweiterung 1895/96). *) Vgl. die Abbildung auf Seite 21. 173 unter anderen: Gerardus (1418), Böckelmann (1530), Johann Koy (1545), Anton Bracht (1670), Christianus Dauven (1685), Johannes Hüsken, Bernardus Heyden (1722), Gummich aus Essen. Die Äbtissin besaß für diese Vikariestelle das Präsentationsrecht, während die Investitur durch den Propst von Xanten, zu dessen Archidiakonatssprengel Saarn gehörte,'erteilt wurde. Der Umstand, daß die zur Dotation eines Weltgeistlichen gestifteten Güter vom Kloster verwaltet wurden, und die Äbtissin jedesmal den Geistlichen nominierte, führte zu manchen Unzuträglichkeiten. Die Folge war ein Erlaß des Erzbischöflichen Generalvikariates zu Köln vom 20. Dezember 1724. Darnach soll der Vikar erhalten: „praeter certa victualia, quibus fruitur, et exceptis duobus hortis, pomario et domo dotis, quae adhuc in bono et integro statu conservatur, iuxta mediocrem taxam consideratam ad summam centum et sexaginta duorum Dalerorum imperialem". Dafür soll der Vikar 1. an allen Sonn- und Festtagen, wie auch am Feste des heiligen Bernard die erste heilige Messe halten; 2. nach beendeter Hochmesse an benannten Tagen eine Predigt halten; 3. an allen diesen Tagen Christenlehre halten; 4. den Bewohnerinnen des Klosters und den benachbarten Katholiken, wie es auch seine Vorgänger getan, die Bedienung der Sakramente 'als Pastor oder Vicepastor gewähren; 5. dienstags, donnerstags und samstags eine heilige Messe „ad intentionem fundatorum" lesen und für den Begründer der Vikarie, Theodor Plater, jährlich ein solennes Amt und zwei andere Messen halten. Noch im Jahre 1741 wurde für diese Stelle Johann Kreuter ausdrücklich als Vikar ernannt. Das Verhältnis der beiden christlichen Konfessionen zueinander muß damals recht sonderbar gewesen sein. 1775 giebt die Äbtissin ihre Zustimmung, daß die Reformierten „an dem neuauszubauenden Kirchenhauß ein Thürmgen setzen und mit einem Glöcksgen behangen und solcher bey vorfallenden protestantischen Leichen Stadt des bishero gegen eine leidentliche Gebühr ihnen zugestandenen Kloster- geleuthes sich bedienen mögen". Andererseits wurden um dieselbe Zeit die Saarner Katholiken gezwungen, zu den Kosten des Turmes an der protestantischen Kirche in Mülheim beizutragen, weshalb sie sich veranlaßt sahen, an Se. Kurfürstliche Durchlaucht, Herzog von Jülich und Berg zu appellieren: „Wir vermeynen auch zu solchem Beytrag aus der ursach gantz und gar nicht gehalten zu seyn, weilen wir in Saaren eine eigene Kirch, Thurm und Begräbnis haben, sohin uns des Thurmes und Glocken zu Mülheim keineswegs bedienen." Vikar Kreuters Nachfolger, Peter Blumenkamp (1780—1814), bisher Missionar in Mülheim, bezeichnet sich selbst in einem Schreiben an die Behörde als Pastor. Gleichzeitig mit ihm ist in der Seelsorge tätig Vikar Aloys Deicola Hanau. Der erste jedoch, dem Saarn als Pfarrstelle förmlich übertragen wurde, war Heinr. Grothues (1814—1845), ein ehemaliger Kapuziner. Er nahm anfangs im Kloster Wohnung, bis er 1818 in die vom Fiskus erbaute jetzige Pastorat übersiedelte. Er ist besonders bekannt durch seinen Prozeß mit dem Fiskus. Bei der Einziehung der Klostergüter waren auch eine Reihe von Stiftungskapitalien in die Staatskasse geflossen. Die Bemühungen des Pfarrers, diese ihrem Zwecke entfremdeten Kapitalien wiederzuerlangen, waren lange ohne Erfolg, bis er zuletzt „die Königliche Gnade unmittelbar implorierte." Bei Prüfung der Sachlage durch den Regierungskommissar Weißbach schlug Gerichtsdirektor Berghaus vor, der Fiskus möge die bisher dem Pfarrer als Ersatz für frühere Unterstützung von Seiten des Klosters gezahlten 166 Taler 20 Sgr. um 33 Taler 10 Sgr. erhöhen. Durch Kabinettsordre vom 14. Januar 1834 wurde dann die Kompetenz des Pfarrers auf 200 Thaler erhöht, mit der Verpflichtung, die in Frage stehenden Seelenmessen zu 174 halten. Der glückliche Ausgang dieser Angelegenheit veranlaßte Grothues zu einem Prozeß gegen den preußischen Fiskus dahingehend, daß der Fiskus, als Rechtsnachfolger des Klosters, verurteilt werde, die Gehälter der Geistlichen, Lehrer, Küster und Organisten zu zahlen, für die Bauten und Reparaturen an Kirche, Pastorat, Vikarie und Schule aufzukommen, sowie alle zum Gottesdienst erforderlichen Geräte und Paramente zu beschaffen. Die Klage stützte sich darauf, daß der zur Fundation für einen Weltgeistlichen gestiftete Teinershof in Mülheim vom Kloster eingezogen sei, und das Kloster für den Lebensunterhalt des Geistlichen gesorgt habe. Durch die Einziehung des Teinerhofes von Seiten des Fiskus habe dieser auch die auf dem Hofe ruhenden Lasten, also die Sorge für den Lebensunterhalt des Geistlichen übernommen. Für die würdige Feier des Gottesdienstes, wie auch für Lehrer, Küster und Organist habe das Kloster gleichfalls Sorge getragen, durch die Aufhebung des Klosters aber sei diese Unterstützung in Wegfall gekommen. Der Zivilsenat des Königlichen Oberlandesgerichts zu Hamm wies am 18. Dezember 1846 die Klage ab. Der II. Senat des Königlichen Oberlandesgerichts zu Münster aber erkannte am 23. September 1847 den Fiskus in vollem Umfang für schuldig. Auf die Berufung des Fiskus hob jedoch der I. Senat des Königlichen Geheimen Obertribunals in Berlin in der Sitzung vom 21. August 1848 das letzte Urteil auf und wies die katholische Pfarrgemeinde entsprechend dem Urteil von Hamm mit ihren Forderungen ab. Pfarrer Grothues sollte indessen den Ausgang des Prozesses nicht mehr erleben, er starb am 30. Oktober 1845. Die Petitionen vieler Gemeindemitglieder an die Erzbischöfliche Behörde, dem Kaplan Tangermann die Pfarrstelle zu übertragen, hatten keinen Erfolg; es wurde vielmehr Franz Xaver Laum, bisher Kaplan inDüsseldorf, zum Pfarrer von Saarn ernannt (1846—1855). Das gute Einvernehmen zwischen der katholischen und protestantischen Gemeinde ließ damals viel zu wünschen übrig, besonders bildete die Prozession den Gegenstand des'Streites. Verhältnismäßig ruhig verlief die Zeit unter Pfarrer Wilh. Keberlet (1855—1863) und Kaplan Bergrath. Nach dem Tode des Pfarrers wurde Christian Joseph Neuß aus Olef im Kreise Schieiden zum Pfarrer ernannt (1863—1888). Die ungeheure Ausdehnung der Pfarre und das Anwachsen der Bevölkerung machten die Errichtung eines besonderen Seelsorgsbezirkes für Broich-Speldorf notwendig. Auf dem von Lehrer Schröder-Duisburg erworbenen Grundstück wurde am 20. Dezember 1872 der Grundstein zu einer Kapelle gelegt, die am 29. Mai 1873 die kirchliche Benediktion erhielt. Zum ersten Rektor von Broich-Speldorf wurde der bisherige Kaplan von Saarn, Erkelenz, ernannt. Der damals ausgebrochene Kulturkampf machte sich auch in Saarn bemerkbar, wenigstens insofern dem Pfarrer und dem Kaplan Neumann die seit Aufhebung des Klosters aus der Staats- K * ih - Pfarrkirche Broich-speidorf. kasse gezahlten Gehälter gesperrt wurden. Die Opferwilligkeit der Gemeinde half indessen über die Not hinweg. Am 24. April 1888 wurde Joh. Gimken aus Borbeck, bisher Kaplan in Solingen, zum Pfarrer von Saarn berufen. Von besonderer Wichtigkeit war zunächst die definitive Abtrennung von Broich-Speldorf und die damit verbundene 175 finanzielle Auseinandersetzung. Die Erhebung des genannten Bezirkes zur selbständigen Pfarre erfolgte 1891. Da die kleine Kapelle schon längst nicht mehr dem Bedürfnis genügte, wurde am 6. April 1891 der Grundstein zur jetzigen Pfarrkirche Broich-Speldorf gelegt, die am 14. August 1902 durch den damaligen Weihbischof Antonius Fischer feierlich konsekriert wurde. Als Pfarrer wirkten dortselbst: Erkelenz (1891—1899), Nagel (1900—1901), Wynands (1901—1907) und seit Pfingsten 1907 Coenen. Auch für die Pfarre Saarn erwies sich das Gotteshaus als ungenügend. Schon längst wäre der geplante Umbau der ehemaligen Klosterkirche ausgeführt worden, wenn die erforderlichen Mittel vorhanden gewesen wären. Der Opfersinn der Gemeinde und die Unterstützung von seiten auswärtiger Glaubensgenossen ermöglichten endlich 1895 und 1896 die Vergrößerung der Kirche. Während des Umbaues wurde der Gottesdienst in dem sogenannten Schaftschuppen abgehalten. Die Konsekration der Kirche erfolgte am 18. September 1897 durch Weihbischof Antonius Fischer. Nach einer längeren Vakanz der Vikarie wirkten unter Pfarrer Gimken nacheinander die Kapläne Oster, Herchenbach, Wichens, Hegel. VIII. Die jüdische Gemeinde. Das Recht der Juden, in den bergischen Landen zu wohnen, ist noch nicht sehr alt. Die im Jahre 1608 erschienene Polizeiordnung für Jülich, Cleve, Berg enthält noch die Verordnung: „Es sollen in unsern Furstenthumben vnd Land'en, wie gleichfalls bei den „Underherrlichkeiten, oder denen orten, so in gemeinschafft mit vns sitzen, auch „bei vnsern Lehen vnd Schirmbs verwandten, keine Juden, sonit nach Christlicher „Ordnung getaufft, gestattet, auffgehalten oder vergleitet werden, bei Vermeidung „straff vnd peen." Zehn Jahre später, am 26. November 1618 erteilt Graf Johann Adolf von Broich den Juden zu Essen, wo schon im Jahre 1291 eine jüdische Gemeinde nachgewiesen ist, die Erlaubnis, in seiner Herrschaft Handel und Wandel zu treiben. Am 20. September 1627 erhält als erster Jude Zander mit Frau gegen 5 Goldgulden jährlich die Genehmigung zur Niederlassung in Mülheim auf 14 Jahre und dieselbe Erlaubnis wie die Essener. Das Recht, in Mülheim wohnen zu dürfen, wurde den Juden in Form eines Schutzbriefes erteilt, der in der Regel auf 14 Jahre ausgestellt und dann immer wieder auf die gleiche Dauer verlängert wurde. Wir lassen hier einen solchen Brief im Wortlaut folgen: „Auf unterthänigste Vorstellung des Juden Baruch Cars, eines Sohnes des „verstorbenen Schutzjuden Cars Markus in der Herrlichkeit Broich, wasmassen „er bisher seiner verwittibten Mutter, gleich seinen altern Brüdern in Beyschaffung „der Nahrung und Erziehung seiner Jüngern Geschwister aus kindlicher Pflicht „treulich beigestanden, nunmehr aber da letztere erwachsen, und er von dortigen „Juden-Vorstand angetrieben werde, um den Herrschaftlichen Schutz anzuflehen, „um die Onera des dortigen Juden-Schutzes mittragen zu helfen, auch sein künftiges Gewerb und Etablissement zu Mülheim an der Ruhr solches ohnehin erfordern, „mit Bitte ihme den Schutz in Gnaden angedeyhen zu lassen, zu welchem Ende „er zugleich ein günstiges Certificat von dortigen Juden-Vorstand wegen seinem „sittlichen Charakter und daß solche gegen seine Reception nichts einzuwenden „habe, mit produciret, auch dieses durch einen Official-Bericht von Fürstl. Renthey 176 „bestärket wird; Als wird von Höchsten Herrschaftswegen dem Supplicanten der „unterthänigst gebethene Schutz hiedurch in Gnaden verliehen, dergestalten, daß „er gegen ein Receptionsquantum von zwanzig Reichsthaler Ediktmäßig und unter „Verweisung an den dortigen Juden-Vorstand wegen des gewöhnlichen — jährlich „mit Vierzehn Reichsthaler dreißig Stüber Ediktmäßig zu entrichtenden Tributs „bis Ende des Jahres 1812, wo die dortige Judenschaft überhaupt zu renoviren „verbunden ist, als Schutzjude dieser einverleibet wird. Urkundlich des hievor „gedruckten fürstl. Insiegels und gewöhnlicher Canzley-Unterschrift. Signatum „Darmstadt den 26. Mart. 1802. Ex Resolutione clementissima Fürstl. Hessische — zur Broichischen Canzley verordnete Räthe. L. S. L. Jung. H. Vatz. Wir sehen, welch beträchtliche Abgaben damals die Juden der Herrschaft zu entrichten hatten. Dennoch wurde durch die Aufnahme vieler fremder Juden als „Schutzverwandte" ihre Zahl in Mülheim so groß, daß bei den beschränkten Erwerbsmöglichkeiten — Handwerk und Landwirtschaft waren ihnen ja verschlossen — „die mehrsten sich nur Kümmerlich zu erwählen, für ihre Kinder aber fast keine Unterkunft und Versorgung abzusehen vermöchten," und so erteilten die Landgräfin Marie Louise Albertine und der Landgraf Georg Wilhelm von Darmstadt aus am 29. April 1777 der Gemeinde „einen respectivi Freiheits- und Versicherungsbrief, daß von nun zu gewießen „Zeit kein auswärtiger Jude mehr in Schutz genohmen werden solte, es sei dann, „er heurathen eines einheimischen Schutz-Verwandten Juden Tochter oder nachgelassene Wittwe und habe von den Vorstehern der Judenschaft ein Zeugnis „seines Ehrlichen herkommens, Wohlverhaltens und hinreichende Vermögens bey- „gebracht. Befehlen anbey Unseren broichischen Cantzeley Verordneten Räthen und „Beamten, dieses Freiheitsbrief in vorkommenden Fällen festzuhalten, und Unsere „getreuen Judenschaft dabey so viell an Ihnen liegt zu schützen und zu handhaben." Am 8. Mai 1779 bestätigt Marie Luise Albertine die Innung für die Mülheimer Judenschaft, wonach kein Schutzjude mehr als 2 Knechte halten, kein Judenknecht inner- oder außerhalb Landes anders, als für Rechnung seines Herrn ein Stück Vieh schlachten, auch kein entlassener Knecht, um Streitigkeiten zu vermeiden, vor Ablauf eines Jahres bei einem andern Schutzjuden zu Mülheim in Dienst genommen werden darf. Wie aus diesem Schlachtverbot ersichtlich, war die Abhängigkeit dieser „Judenknechte" nur eine rein formelle. Wer wegen der hohen Gebühren oder sonstiger Gründe die Schutzverwandtschaft nicht erlangen konnte, trat, um dadurch Aufenthaltsrecht zu erwerben, äußerlich und scheinbar in ein Dienstverhältnis zu einem Schutzjuden, wohnte in dessen Hause, durfte aber nicht heiraten und konnte jederzeit ausgewiesen werden. Am 18. Oktober 1784 setzte die Fürstin fest: Kein Jude soll in Schutz genommen werden, der sich nicht vorab durch ein Attest des Judenvorstandes zur Aufnahme qualifiziert hat. Die Judenschaft verpflichtet sich solidarisch, die jährlichen Schutzgelder von der gesamten Judengemeinde (damals 301 Rthlr. 30 St.) in vierteljährlichen Raten in die fürstliche Rentei ohne allen Nachlaß zu entrichten. Die Repartition dieser Gelder wird dem Judenvorstande überlassen, der Broicher Herrschaft aber vorbehalten, einen beständigen Deputierten aus den Mitgliedern der Judenschaft zu ernennen. Der erste und vielleicht einzige Deputierte scheint Samuel Gombel gewesen zu sein, der Großvater mütterlicherseits des späteren Gemeindevorstehers Gustav Hanau. 177 23 Bei der Huldigung, die die Herrschaft Broich 1790 dem Sohne der Landgräfin, Georg Karl, leistete, werden als Vertreter der Judenschaft Samuel Gombel, Baruch Wolf und Baruch Jacob genannt, die wohl den Vorstand der damaligen Gemeinde gebildet haben. Gombel wurde vom Landgrafen Karl Georg zum Hofagenten (Bankier) der Herrschaft Broich ernannt, in welcher Eigenschaft er Jahre lang tätig war. Er kam oft aufs Schloß und wurde, wie er selbst zu erzählen pflegte, von den jungen Prinzessinnen (unter ihnen die spätere Königin Luise) immer fröhlich begrüßt, da sie dann stets Konfekt etc. erhielten. Neben dem Bankgeschäft betrieb er auch Schiffahrt. Eines Tages — so erzählt die einzige noch lebende Enkelin — waren mehrere seiner Schiffe gesunken. Als er abends in die Societät (jetzt Kasino, Ecke Luisenstraße und Delle) kam, flüsterten einige Herren: „Herr Gombel muß noch nichts von dem Unglück wissen", worauf er antwortete: „Das Unglück ist mir bekannt, Gott hat es geschickt, und ich muß es mit Ergebung tragen." Das Amt eines Gemeindevorstehers war in jenen Zeiten kein angenehmes. Da die Juden in Berg kein Bürgerrecht besaßen und das Recht zu wohnen, in beschränktem Maße Handel und Gewerbe zu treiben, zu heiraten, ja zu sterben um hohen Preis erwerben und mit vieler Mühe gegen manche Anfechtung und Verkümmerung verteidigen mußten, war die Verwaltung der jüdischen Gemeinde, zumal auch die Entscheidung in Streitsachen zwischen Juden ihr anheimgegeben war, ziemlich verzweigt, mühevoll und verantwortungsreich. Der Oberrabbiner in Düsseldorf war nicht nur das religiöse Oberhaupt, sondern bildete auch die erste Instanz in zivilrechtlichen Prozessen unter den Juden des Herzogtums Berg, und als das Gericht der Herrlichkeit Broich 1779 in dieses Recht des Oberrabbiners eingreifen wollte, wurde ihm dies auf Vorstellung der Judenschaft hin durch kurfürstlichen Befehl untersagt. 1783 läßt dasselbe Gericht in der Synagoge zu Broich durch Gerichtsboten verkünden, es sei fernerhin verboten, „Insinuationen durch den Schulmeister zu bewirken", muß sich aber wiederum gefallen lassen, durch einen kurfürstlichen Erlaß darauf hingewiesen zu werden, daß „wann der Oberrabbiner hiesiger Landen Judenschaft einen Juden zu erscheinen nötig findet, derselbe solches durch den jüdischen Schulmeister fernerhin bewirken möge". Am 23. November 1784 muß das Amt Broich aufgefordert werden, die Vorgänger (Vorsteher) bei Eintreibung des schuldigen Tributes zu unterstützen. An Widerwärtigkeiten fehlte es also den Vorstehern keineswegs, und es gehörte ein volles Maß von Unerschrockenheit, Beharrlichkeit und idealem Sinn dazu, dieses Ehrenamt gewissenhaft zu führen. Samuel Gombel ist der Stifter des Kristall-Leuchters, welcher in der alten Synagoge vor der heiligen Lade hing. Die in Vorstehendem geschilderte, gedrückte Lage der „gülich bergischen Judenschaft" wurde mit einem Schlage beseitigt durch Eintritt der französischen Fremdherrschaft und Einführung des Code Napoleon im neuen Großherzogtum Berg. Die mittelalterlichen Ausnahmebestimmungen wurden beseitigt, die Juden den übrigen Staatsbürgern völlig gleichgestellt und nicht nur zu jedem beliebigen Gewerbebetrieb und zum Erwerb liegender Gründe befugt, sondern auch zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter für geeignet erklärt. Die Organisation der Gemeinde. Das älteste Statut unserer Gemeinde datiert vom Juni 1794 und beweist, daß die jetzige „Alte Synagoge", an Notweg- und Jackenstraßen-Ecke gelegen, kurz vorher erbaut ist. 178 „Montag den Eilften, des Monats Sivan, im Jahre Fünf Tausend Fünfhundert „Vier und Fünfzig (Juni 1794) haben wir Endes Unterschriebene, im neuen „Bethhause von der Gemeinde Bevollmächtigte Aelteste, den Anfang gemacht, „alle beste Maßregeln und Einrichtungen zu treffen, welche zum guten Zwecke „für die Gemeinde abzielen." Das Statut zählt 65 Artikel und beschäftigt sich fast ausschließlich mit der Synagogenordnung. Art. 14: „Es sollen die Vorgesetzten und Aeltesten bevollmächtigt sein, diejenigen welche sich weigern ihre Pacht zu bezahlen^ mit allen erdenklichen Zwangsmitteln dazu zu nöthigen, und letztlich ihnen den Platz mit einer Planke zu vernageln." Art. 16 verbietet den Vorgesetzten jede Parteilichkeit und untersagt ihnen jede Nachsicht bei Strafe von einem Goldgulden. Art. 40: Essollen die Frauen, welche die erste Reihe Plätze von No. 1 bis No. 16 haben, während dem Gebete, mit Ausnahme bei Öffnung der Bundeslade oder bei Erhebung der Gesetzesrollen, ihre Fenster nicht öffnen, bei Strafe eines Goldgulden, halb dem Fiskus, halb der Armenkasse. Art. 38 wirft ein helles Licht auf die Art und Weise, wie unsere Altvordern Gastfreundschaft übten. Man schickte demjenigen, der am Sabbat einen Gast hatte, Wein, Kuchen, Konfitüren etc. Das geschah nicht nur von den Verwandten, sondern, wie ausdrücklich vermerkt wird, auch von jedem Nichtverwandten und bürgerte sich so ein, daß man die Unterlassung als eine Beleidigung ansah. So artete der sinnige Brauch schließlich zu einem Mißbrauch aus, und man nahm zu dem Art. 38 Zuflucht, der „den alten Mißbrauch mit Schenken" bei Strafe von 2 Goldgulden untersagte. Am 4. November 1822 wurde dieses Statut revidiert und durch 13 Artikel erweitert. Nach Artikel 66 sollen von nun an 5 Vorgesetzte gewählt werden: ein Kirchenmeister auf 5 Jahre, ein Gemeindeschreiber auf unbestimmte Zeit, ein Almosenpfleger und ein Kirchenprovisor auf 2 Jahre und ein Beigeordneter auf 1 Jahr. Artikel 69: „Kirchenreparaturen, Verschönerungen und neue Einrichtungen, die einen guten Zweck haben und der Gemeinde nicht schaden, können durch die 5 Vorgesetzten vorgenommen werden". So scheinen also diese Vorgesetzten beschliessende und ausführende Behörde zugleich gewesen zu sein. Über den Wahlmodus wird keine Bestimmung getroffen. Daß die Gemeinde als eine Art geschlossener Gesellschaft aufgefaßt wird, besagt Artikel 72: „Wenn ein Eingeborener, oder der eine Eingeborene zur Frau hat, sich als Mitglied will aufnehmen lassen, so muß er gleich beim Eintritt 24 Reichsthaler an die Gemeinde, 30 Stüber an den Kantor und 30 Stüber an den Küster geben. Ein solcher kann von den Vorgesetzten einstimmig aufgenommen werden. Dagegen kann ein fremdes Ehepaar (Artikel 73) nur mit Mehrheit der Gemeinde-Stimmen als Mitglied aufgenommen werden, zahlt aber beim Antritt 25 Rthlr. und nach einem Jahre wieder 25 Rthlr.; auch je 30 Stbr. an den Küster und Kantor. Zahlt er am Ende des Jahres die anderen 25 Rthlr. nicht, so ist er Alte Synagoge. 179 23* nicht als Mitglied zu betrachten, und die bezahlten Gelder, wie sie auch Namen haben mögen, sind verfallen." Artikel 78: „Es dürfen in Zukunft ohne schriftliche Zustimmung der ganzen Gemeinde ohne Ausnahme keine Artikel abgeschafft werden, jedoch von den Vorgesetzten wohl verändert und mit Genehmigung einer Hochlöblichen Regierung vermehrt werden, wenn sie nicht gegen die Ordnung, das Interesse und die kirchliche Sittlichkeit streiten." Unterzeichnet ist das Statut von Moses Lob, Kirchenmeister; Isaac Jacob .Levi, Kirchenprovisor; Moses Levy, Armenpfleger; Isaac Leo Hanau, Genieindeschreiber, genehmigt erst am 19. Februar 1828 durch den Oberrabbiner, Präsident des Israelitischen Konsistoriums: Lob Carlburg zu Krefeld. Schon im Jahre 1840 erweist sich das vorstehende Statut als nicht mehr zeitgemäß. Die auf Verfügung der Königl. Regierung zu Düsseldorf vom 23. August 1839 neu entworfenen Bestimmungen über die Verwaltung nähern sich den heutigen. Nach den schweren Aufnahmebedingungen im Statut von 1822 erscheint es erklärlich, daß man auch jetzt noch an der Auffassung festhält, daß nur diejenigen wirkliche Gemeindemitglieder sind, deren Vorfahren entweder seit 1794 ununterbrochen der Gemeinde angehören, oder inzwischen zu den bekannten Bedingungen die Mitgliedschaft erworben haben. Allen übrigen, den sogenannten Angesessenen, ist nur der Mitgebrauch der Kirche gestattet. Es sind 2 Behörden vorgesehen: Kirchenrat und Vorsteheramt. Der Kirchenrat setzt sich aus allen männlichen, unbescholtenen wirklichen Gemeindemitgliedern zusammen, die das 25. Lebensjahr überschritten haben und kein besoldetes Gemeindeamt ausüben. Er wählt aus seiner Mitte das Vorsteheramt, nämlich einen Obervorsteher, einen Almosenier, einen Rendanten und einen Sekretär. Alle Verordnungen und Beschlüsse des Kirchenrats und Vorsteheramts (4 Mitglieder!) sollen nach Stimmenmehrheit gefaßt werden. Ersterer hat folgende Funktionen: 1. Abänderungen und Zusätze zu den Statuten, 2. Steuerumlage, 3. Wahl des Vorsteheramts und der besoldeten Kirchenbeamten, 4. Aufnahme von Gemeindemitgliedern, 5. Aufnahme in den Kirchenrat, 6. Bestimmung über Ausgaben, die 10 Taler übersteigen, über Bauten und sonstige außergewöhnliche Angelegenheiten, 7. Überwachung und evtl. Absetzung der Vorsteher. Das Vorsteheramt ist die eigentliche „administrative und Polizei-Behörde" und außer den oben bezeichneten Fällen vom Kirchenrat unabhängig, beruft den Kirchenrat zusammen, bringt dessen Beschlüsse zur Ausführung und leitet sämtliche die Gemeinde und die Kirche betreffenden Angelegenheiten, handhabt die Ordnung, verwaltet die Gelder usw. usw. Die freiwilligen und „gezwungenen" (pflichtmäßigen) Opfergelder und sonstige festgesetzte Gefälle fließen in die Gemeindekasse zur Bestreitung der notwendigen Ausgaben. Reichen die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht hin, so soll der Kirchenrat befugt sein, die dazu erforderliche Summe auf alle Gemeindemitglieder nach dem Vermögensverhältnis zu repartieren. Ihre endgültige Organisation erhielt die Gemeinde durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 über die Begründung und Organisation der jüdischen Gemeinden. Danach war von den Staatsbehörden für die im Kreise Duisburg wohnenden Juden die Bildung zweier Synagogenbezirke, Duisburg und Essen, angeordnet worden. Duisburg zählte 370 Seelen, Essen 998 Seelen, darunter Mülheim-Stadt 247 und Mülheim-Land 129 = 376 Seelen. Am 15. September 1854 beantragte jedoch der Mülheimer Judenvorstand bei der Kgl. Regierung die Bildung eines besonderen Synagogenbezirks Mülheim-Ruhr oder die Zuteilung der hiesigen Judenschaft zum 180 Synagogenbezirk Duisburg. Hierauf antwortete die Regierung an den Landrat des Kreises Duisburg, daß ein gesetzliches Hindernis dem Antrage, für Mülheim einen Synagogenbezirk zu bilden, nichts im Wege stehe". Auf Ersuchen des Landrats, sich zur Sache zu äußern, schreibt dann unterm 7. Dezember 1854 Bürgermeister Oechelhäuser: „Wir haben mit großer Befriedigung ersehen, daß die Königliche Regierung dem von uns stets befürworteten Wunsch der hiesigen Israeliten, eine selbständige Synagogengemeinde zu bilden, zu entsprechen geneigt ist. Abgesehen von den gewiß erheblichen Gründen, welche die Juden zur Verteidigung ihrer Ansicht geltend gemacht haben, liefert gewiß die Spaltung der verschiedenen bisher selbständig gewesenen Judengemeinden den sprechendsten Beweis, wie wenig ein organisches Zusammenwirken im Sinne des Gesetzes vom 23. Juli 1847 zu erwarten stünde, wenn man die projektierte Einteilung des Kreises in 2 Synagogenbezirke rücksichtslos durchführen wollte. In Mülheim Stadt und Land sind allerdings die Elemente einer selbständigen, zur Erreichung aller Kultus-, Schul- und sonstigen gemeinsamen Zwecke vollständig befähigten Synagogengemeinde vorhanden. Seit undenklichen Zeiten hat die ehemalige Herrschaft Broich tatsächlich einen abgeschlossenen Synagogenbezirk gebildet Die Juden besitzen eine neuerdings schön hergerichtete Synagoge und eine jüdische Schule, einen eigenen Lehrer, eigenen Kirchhof usw.; der Eintritt in eine größere Vereinigung bietet denselben nach keinen Richtungen hin eine Gewähr größeren Vorteils, sondern höchstens eine Perspektive von Mißhelligkeiten oder gar Opfern. Zur ausführlichen Begründung dieser Ansichten brauchen wir nur auf die bereits angeführten Schriftstücke, insbesondere aber auf die Ausführungen im letzten Teil der Beschwerdeschrift des jüdischen Vorstands vom 15. September d. J. hinzuweisen, denen wir in allen Punkten beitreten. Hierauf bezugnehmend erlauben wir uns den gehors. Antrag zu stellen: „Ew. Hochwohlgeboren wollten bei Kgl. Hochl. Regierung erwirken, daß Mülheim Stadt und Land zu einem selbständigen Synagogenbezirk vereinigt, auch baldigst die Zahl der zu wählenden Repräsentanten und Vorstandsmitglieder festgesetzt und die Abhaltung der Wahlen angeordnet werde." Unterm 10. Januar 1855 erfolgt schon die Einwilligung der Regierung zur Bildung des Synagogenbezirks Mülheim -Ruhr, so daß nunmehr im damaligen Kreise Duisburg die 3 Synagogengemeinden Duisburg, Mülheim und Essen bestanden. Am 7. Februar 1855 fand die Wahl von 9 Repräsentanten und bald darauf die der 3 Vorsteher statt. In den Vorstand wurden Gustav Hanau, 1 ) Michael Hirsch 2 ) und Moses Jakob gewählt; die Repräsentanten hießen: Gottschalk Kaufmann, Jacob Philipps, Michael Markus, Bernhard Bendix, Selig Meyer, Samuel Hanau, Martin Markus, Lazarus Cohn, Gerson Jakob Levy. Es wurde nun mit der Ausarbeitung eines Gemeindestatuts begonnen; doch sollte seine Fertigstellung Jahre lang dauern. Als Normalstatut wurde nämlich das Statut der Synagogengemeinde Cleve vom Oberpräsidium vorgelegt, und die Gemeindevertretung konnte sich erklärlicherweise nicht entschließen, dieses Statut ohne jegliche Änderung anzunehmen. Das gab nun einen endlosen Briefwechsel zwischen Gemeinde und Behörde, alle Instanzen hindurch. Unterdessen machte am 6. Juni 1857 das Oberpräsidium und die Königliche Regierung einen neuen Versuch, Mülheim, Essen und Duisburg, diesmal gar zu einem J ) Er bekleidete das Amt eines 1. Vorstehers ununterbrochen bis zu seinem Tode im Jahre 1902. 2 ) Am 6. Januar 1907, fast 103 Jahre alt, gestorben. 181 Synagogenbezirk, zu vereinigen. Alle erwähnten Versuche zur Verschmelzung der 3 Synagogenbezirke gründen sich auf die Ansicht des damaligen Oberpräsidenten v. Kleist-Retzow, daß in jedem landrätlichen Kreis nur 1 Synagogengemeinde bestehen solle. Wieder protestierte der Qemeindevorstand. Am 2. Oktober 1857 gab er zu Protokoll, daß einer Verschmelzung der gedachten Gemeinden zu einer einzigen unüberwindliche Schwierigkeiten im Wege ständen und daß sie den Interessen unserer Gemeinde entgegen sein würde. Diese sei in sich stark genug, zähle gegen 400 Seelen, habe über 70 Wähler, besitze seit 1796 eine eigene Synagoge, habe eigene Schule, eigenen Lehrer, eigenen Friedhof und sei seit undenklichen Zeiten selbständig gewesen. (Ein amtliches Verzeichnis vom Dezember 1857 gibt 116 selbständige steuerpflichtige Juden an, davon 83 in der Stadt, 1 in Heißen, 9 in Eppinghofen, 6 in Styrum, 8 in Alstaden, 3 in Speidorf, 6 in Saarn, die zusammen 897 Rthlr. Staatssteuern zahlten.) Diesmal war es der Bürgermeister Obertüschen, der das Gesuch der Gemeinde warm befürwortete, indem er auf die geistigen und materiellen Nachteile hinwies, die eine Verschmelzung der 3 Gemeinden für die Synagogen- Gemeinde Mülheim unausbleiblich zur Folge haben würde. Endlich, am 24. März 1858, wurde das Statut durch den Oberpräsidenten von Kleist-Retzow in der am 25. Septemberl857 festgesetzten Fassung bestätigt. Damit war die Gemeinde endlich sichergestellt und konnte sich von nun an ruhig und stetig entwickeln. 1859 wurde dem Vorstande Portofreiheit für amtliche Korrespondenz und ein entsprechendes Dienstsiegel von der Regierung zugebilligt. Die Gemeindeabgaben. Die §§ 108—111 des neuen Statuts enthalten die Bestimmungen über die Erhebung der Gemeindesteuern. Eine Kommission, bestehend aus 5 Mitgliedern, soll die jährlichen Beiträge der einzelnen Mitglieder „nach bestem Wissen gewissenhaft" feststellen. Zu diesem Zwecke wurden im Jahre 1859 die Gemeindemitglieder in folgende 7 Klassen eingeteilt: 1. Klasse 500 Taler Einkommen und darüber 2. „ 350—500 „ 3. „ 300—350 „ 4. „ 200—300 5. „ 150—200 „ 6. „ 100—150 „ 7. „ 100 „ „ und darunter 1 „ „ Es liegt auf der Hand, daß die Steuerzahler mit mehr als 500 Taler Einkommen durch diese Einteilung bevorzugt, und die mit weniger als 100 Taler benachteiligt wurden. Man sah dies bald ein und versuchte 1863 den Übelstand dadurch zu beseitigen, daß man die Zahl der Klassen auf 10 erhöhte und die niedrigste Steuerleistung bei 1—50 Taler Einkommen auf 15 Sgr. ermäßigte. Auch mit dieser Einteilung gab man sich nicht zufrieden und brachte 1865 die Zahl der Klassen auf 12. Doch blieb dieser Modus der Steuererhebung Jahrzehnte lang ein Stein des Anstoßes in der Gemeinde, war hierbei doch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß ein Unbemittelter 100 °/o, ein Vermögender nur 1 °/° oder noch weniger von seinem Einkommen besteuerte! Zudem besaß diese Einschätzungskommission natürlicherweise nicht die Autorität einer staatlichen Behörde, und so waren Beschwerden der Gemeindemitglieder über die Höhe ihrer Einschätzung nichts seltenes. Dieser Mißstand wurde noch bedenklicher, als 1874 durch Umbau der Synagoge der Etat 182 8 Taler Steuern 6 n V 5 11 V 4 n n 3 n n 2 ii V erheblich in die Höhe schnellte, und so beschlossen denn die Repräsentanten im gleichen Jahre, die Gemeindesteuer nach der Höhe der Staatssteuer zu erheben. Da der Vorstand diesem Beschluß die Genehmigung versagte, erlangte er keine Rechtsgültigkeit. Erst nach Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 wurden die auf den bisherigen Modus bezüglichen Paragraphen des Statuts aufgehoben, (die Genehmigung erfolgte am 21. August 1894), und seit 1893 die staatliche Einkommensteuer bei Erhebung der Gemeindeabgaben zu Grunde gelegt. Der Etat der Gemeinde schwankt in den Jahren 1874—1891 zwischen 1600 Mk. und 3300 Mk, er steigt 1892 auf 3450 Mk., 1893 auf 4180 Mk., 1902 auf 5000 Mk., 1903 auf 7050 Mk., 1905 auf 10031 Mk, 1906 auf 13900 Mk. Die erhebliche Steigerung in den letzten Jahren ist auf den Synagogen-Neubau zurückzuführen. 1892 hatte die Gemeinde 107, im Jahre 1895 schon 135, im Jahre 1899 gar 171 steuerzahlende, wahlberechtigte Mitglieder, deren Zahl in den folgenden Jahren auf 155 zurückging. 1902 betrug die Gesamtsumme der direkten Staats- und Synagogensteuer innerhalb der Gemeinde 33077,82 Mk. Die 1. Abteilung (5 Mitglieder) zahlte 13062,68 Mk., die 2. Abteilung (15 Mitglieder) 10065,51 Mk. und die 3. Abteilung (135 Mitglieder) 9949,33 Mk. Heute zählt die Gemeinde annähernd 700 Seelen. Synagogen. Vor Erbauung der in dem Statut von 1794 erwähnten Synagoge fand der Gottesdienst der kleinen Gemeinde in einem Betsaale statt, der sich in der Delle nahe bei der Bachstraße (jetzt Delle Nr. 2) befand. Wann er errichtet und wie er beschaffen war, darüber haben wir keine Nachricht. Selbst der genaue Zeitpunkt, in welchem man dann die jetzige „Alte Synagoge" an Notweg und Jackenstraßen- Ecke errichtete, ist uns nicht bekannt. Vielleicht findet man Aufschluß darüber, wenn bei dem zu gewärtigenden Abbruch dieses Gotteshauses der Grundstein geöffnet wird. Soviel wissen wir jedenfalls aus dem erwähnten Statut, daß es nicht lange vor 1794 erbaut worden ist. Über die ursprüngliche Einrichtung entnehmen wir dem Statut, daß der innere Raum nach dem Eingange hin durch ein Gitter begrenzt wurde, über welches diejenigen, welche keinen Platz besaßen, nicht hinausgehen durften. Die „Frauensynagoge" war vollständig von der „Männersynagoge" getrennt, und nur durch Öffnen der Fenster wurde zeitweilig eine Verbindung hergestellt. Gemeindezimmer, Bad und Schule befanden sich links resp. rechts vom Eingange. Die Synagoge ist mehrmals, u. a. kurz vor 1854 und zuletzt noch 1860 renoviert worden. Ein vollständiger Umbau, hervorgerufen durch Raummangel und schlechten Zustand des Gebäudes, erfolgte mit einem Kostenaufwande von 15000 Mark im Jahre 1874. Gemeindezimmer und Bad wurden in einen Fachwerkbau auf dem Synagogenhofe verlegt, die innern Wände entfernt und in dem so zu einem Räume umgestalteten Innern mehr als 100 Männersitze eingerichtet. Um die Störungen des Gottesdienstes, die sich aus der nunmehr unmittelbaren Verbindung des Bet- raumes mit dem Vorhofe ergeben hätten, zu vermeiden, errichtete man vor dem Eingang der Synagoge einen turmartigen Vorbau, der ein kleines Entree und die von hier zur Frauenempore führenden Treppen enthält. Auf der an seiner Vorderseite angebrachten Marmortafel stehen in hebräischen Lettern die Prophetenworte: „Mein Haus soll ein Bethaus genannt werden für alle Völker." Der Turm ist eine Zierde des schlichten Gebäudes und gibt mit den Bäumen und Sträuchern des Vorgärtchens dem Ganzen ein freundliches, anmutiges Gepräge. (Siehe die Abbildung auf Seite 179). Doch sind Vorraum und Treppen dunkel, letztere dazu noch steil 183 und schmal. Dem schmucklosen, schlichten Äußern entspricht das Innere; nach Schließung des Gotteshauses sind heilige Lade, Betpult und siebenarmige Leuchter an die jüdische Gemeinde Velbert übergegangen. Seit dem Neubau im Jahre 1874 ist die Seelenzahl der jüdischen Bevölkerung Mülheims so beträchtlich gestiegen (damals 104, jetzt zirka 180 Familien), daß der Raum des Gotteshauses besonders an den hohen Festtagen bei weitem nicht mehr ausreichte. Zu diesem Umstände kam die von Jahr zu Jahr deutlicher in die Erscheinung tretende Baufälligkeit des Gebäudes, dessen Mauern bei mangelnder Unterkellerung durch Feuchtigkeit stark gelitten hatten, so daß es sich schon aus Gründen der Sicherheit verbot, die Gottesdienste der hohen Festtage darin abzuhalten. Seit Jahren hat man deshalb für diesen Zweck einen geräumigen Saal gemietet. Aber trotzdem wurde das Bedürfnis nach einer neuen Synagoge immer dringlicher, bis endlich am 9. Juni 1901 von Repräsentanz und Vorstand der Gemeinde übereinstimmend der Beschluß gefaßt wurde, ein der Größe der Gemeinde entsprechendes, würdiges Gotteshaus zu errichten. Während man anfangs den Neubau auf dem Grundstück der alten Synagoge zu errichten gedachte, beschloß man auf vielseitigen Wunsch am 20. November 1904, das Grundstück am Viktoriaplatz zu erwerben, vor allem wegen seiner ruhigeren, freieren Lage und seiner beträchtlicheren Größe. Bezeichnend dafür, wie man den Plan der Ausführung nach und nach erweiterte, ist die Tatsache, daß man in der 1. Sitzung für den Gesamtbau 60000 Mk., später 100000 Mk. bewilligte, bis er schließlich die Höhe der Summe von 300000 Mk. erreicht hat, deren Verzinsung und Amortisation aus der Gemeindesteuer bestritten wird. Am 21. September 1905 wurde nach der Weiherede des derzeitigen Predigers der Gemeinde in feierlicher Weise der Grundstein gelegt. Das Gotteshaus, dessen Bau von Professor Joseph Kleesattel aus Düsseldorf entworfen und von ihm in Verbindung mit dem Architekten Franz Hagen von hier geleitet wurde, ist im romanischen Stil gehalten und innen wie außen von der herrlichsten Wirkung. Es gehört unstreitig zu den schönsten Bauwerken der Stadt. Am Samstag, den 27. Juli 1907 wurde der letzte Gottesdienst in der alten Synagoge abgehalten. Wie ernst die Empfindungen beim Scheiden von dieser heiligen Stätte, die mit der Geschichte der Gemeinde und dem Leben jedes Einzelnen unauflöslich verknüpft ist, waren, bewiesen die Tränen und das Schluchzen selbst ergrauter Männer. Am darauf folgenden Freitag, dem 2. August, wurde die neue Synagoge vor dem Abendgottesdienste in Anwesenheit der Militär- und Civilbehörden und der Ortsgeistlichkeit eingeweiht. Rabbiner Dr. Rosenthal aus Köln entzündete die ewige Lampe und hielt die Weiherede. Die Gemeindefeier erreichte ihren Abschluß in einer weltlichen Feier im Kirchholtes'schen Saale am folgenden Sonntag, bei welchem Anlaß außer den Rednern der Gemeinde auch der Oberbürgermeister Dr. Lembke, der Oberst Jung, der Beigeordnete Kommerzienrat Coupienne, der evangelische Pfarrer Dr. Richter, der katholische Pfarrer Unkel, der Töchterschuldirektor Meyer Ansprachen hielten, deren schöne Worte echter Humanität allen Hörern unvergeßlich bleiben werden. J ~J J.I :]" **^Tlj ! k -| 'rffit- h~ | l# " '" ♦ I wm*jr< I-Ä. Neue Synagoge 184 Schule. Daß schon in der frühesten Zeit des Bestehens die Gemeinde ihren Lehrer besaß, haben wir bereits früher gehört. Über Namen, Funktionen, Gehalt und Anstellungsverträge ist uns nichts bekannt. Nach dem geschilderten Vorfall liegt aber die Annahme nahe, daß er schon damals den Rabbiner vertreten, zum mindesten gottesdienstliche Funktionen versehen hat. Der erste, dem Namen nach bekannte jüdische Lehrer war Salomon Friedländer von Hamburg, der seit 1819 in Mülheim unterrichtete und außer dem Schulgeld von der Gemeinde ein Einkommen von 120 Rt. bezog. Da er in einzelnen Fächern, besonders im Rechnen, sehr tüchtig war, ließen auch christliche Familien ihren Kindern von ihm Privatunterricht erteilen. Nach seinem Fortgange fand ein häufiger Lehrerwechsel statt, der seine Erklärung darin findet, daß die Schule bis zum Jahre 1862 Privatunternehmen der Gemeinde war, die unbeschränktes Kündigungsrecht besaß; doch leistete die Stadt von 1819—1852 jährlich 25 Tl. Zuschuß, welchen sie 1852 auf 95 Tl., 1853 auf 135 Tl., 1857 auf 150 und 1859 auf 220 Tl. erhöhte. Der Lehrer Hertzfeld (1857—62) führte mehrfach bewegliche Klage über den mangelhaften Zustand des Klassenzimmers in der Synagoge, und schließlich sah sich die Gemeinde genötigt, ein besseres Schullokal ausfindig zu machen. Da ihr dies nicht gelang, wandte sie sich mit der Bitte an die Stadt, für einen zum Unterricht geeigneten Raum Sorge zu tragen. Die Stadt kaufte daraufhin 1862 an der Löhstraße ein passendes Haus und übernahm Unterhaltung der jüdischen Schule und des Lehrers auf den Kommunaletat. Die Gemeinde dagegen bezahlte von jetzt ab für jedes jüdische Schulkind 4 Sgr. monatlich in die Kommunalkasse. Mülheim hatte eine öffentliche jüdische Schule! Daß es eine der ersten ihrer Art war, beweisen die'zahlreichen, von nah und fern einlaufenden Erkundigungen nach den hiesigen jüdischen Schulverhältnissen, über deren weitere Entwicklung in dem Abschnitt über das Schulwesen die Rede sein wird. Der jüdische Lehrer, der zugleich den Rabbinatsdienst in der Gemeinde versieht, erteilt an der Dickswallschule einen Teil des Unterrichts und den sämtlichen jüdischen Schülern der Stadt Religionsunterricht in den dafür reservierten Stunden. Nach Hertzfelds Weggang bekleideten dies Amt Salomon Lebenstein (bis 75) und Lehmann Oppenheimer, auf den 1904 Otto Kaiser folgte. Was das Cantorat der Gemeinde betrifft, so entnehmen wir der^Rechnung des Vorstehers Moses Levy vom Jahre 1826, daß der Kantor damals ein festes monatliches Einkommen von -------2 Taler 40 St. bezog. Daneben flössen ihm natürlich noch zahlreiche Kirchengefälle zu. Jahrzehnte hindurch hat bis ins hohe Alter hinein der Kantor Moses Thalmann in treuester Pflichterfüllung seines Amtes gewaltet. Als er 1892 starb, trat der Kantor Gutmann Plachschinsky an seine Stelle, der auch heute noch dieses Amt versieht. Friedhof. Der Friedhof der Gemeinde, den die Juden recht bezeichnend „den guten Ort" nennen, lag, mündlichen Überlieferungen zufolge, in der ältesten Zeit an einem Wäldchen in der Nähe der Wetzmühle in Holthausen. Der heutige, an der Gracht gelegene, blickt auf ein Alter von etwa 150 Jahren zurück, was wir aus den noch lesbaren Inschriften einiger Grabsteine ersehen. Das einzige über den älteren Teil des Friedhofes vorliegende Schriftstück besagt, daß er 1867 verschönert und ,'mit einem eisernen Tor versehen wurde. Am 23. August 1876, als nur für wenige 185 24 Gräber noch Raum vorhanden war, wandte sich der Vorstand wegen Beschaffung eines neuen Friedhofes an die Stadtverwaltung. „Seit undenklichen Zeiten, solange Juden in Mülheim wohnen, haben dieselben aus eigenen Mitteln einen Begräbnisplatz sich verschafft, während sie zu den Kosten des Kirchhofs für die christlichen Konfessionen außerdem in Anspruch genommen worden sind, soweit diese Kosten aus der Kommunalkasse gedeckt werden mußten." Es ist bezeichnend für den liberalen Geist jener Jahre, daß man die Anlegung des neuen Friedhofes in unmittelbarer Nachbarschaft mit dem kommunalen in Erwägung zog, während eine andere Partei einen Platz an der Hingbergstraße vorschlug und eine dritte sich mit großer Lebhaftigkeit für die Vergrößerung des alten aussprach. Daß die beiden ersten Gruppen sich in diesem Falle über das auch in ihnen tiefwurzelnde Pietätsgefühl hinwegsetzten, lag an dem unsagbar traurigen Zustande des Weges durch die Gracht, der es mit sich brachte, daß oft der Leichenwagen im Schlamme stecken blieb, und der Sarg die übrige Strecke des Weges getragen werden mußte. So erklärt es sich, daß man an die Vergrößerung des alten Friedhofes immer und immer wieder die Bedingung knüpfte, daß der Weg dahin in einen passierbaren Zustand gebracht werde. 1879 wurde nun von der Stadt ein ca. 3 /± Morgen großes Stück Land erworben und der Gemeinde zur Verfügung gestellt und 1882 die Hecke zwischen altem und neuem Friedhofe beseitigt. Vereine. Die tägliche Erfahrung, daß die Kraft des Einzelnen in der Bekämpfung sozialer Übel fast nutzlos zersplittert, während Einigkeit auch hier stark macht, hat in der Synagogengemeinde schon frühzeitig zu einer Zusammenfassung aller edlen Kräfte geführt. Wir nennen an erster Stelle die Gemeinde-Armenkasse, deren Gelder aus nur freiwilligen Beiträgen zusammenfließen und deren Etat seit Jahren durchschnittlich die stattliche Summe von 1800 Mk., im letzten Jahre, wohl in Folge der Synagogeneinweihung, gar von 2600 Mk. aufweist. Daneben machen sich noch folgende Vereine die Unterstützung der Bedürftigen, die Fürsorge in Krankheitsund Todesfällen zur Aufgabe: 1. Die alte israel. Bruderschaft (Chewrah lig'milut chassadim) gegr. 1802. 2. Der israelitische Frauenverein, gegründet 1857. 3. Die neue israelitische Bruderschaft (Chewrah chadaschah) gegründet 1861. Außerdem besteht: 4. Der Verein für jüdische Geschichte und Literatur seit 1902. 5. Der Synagogen-Chor seit 1905. Was die Gemeinde sonst durch ihre einzelnen Mitglieder oder in Vereinen für gemeinnützige Zwecke leistet, kann und darf hier nicht weiter erörtert werden. Gern und eifrig haben die Mitglieder der Gemeinde sich an allen bürgerlichen und staatlichen Bestrebungen beteiligt und freudig jede Gelegenheit ergriffen, in allen Bürgertugenden mit ihren Mitbürgern zu wetteifern. Diese ganz selbstverständliche Tatsache ist bei dem Synagogenweihefest auch von dem Oberhaupte unserer Stadt dankbar anerkannt worden. Denn das Besondere, das die Gemeinde für sich in Anspruch nimmt, ist nur auf dem Gebiete ihrer religiösen Einrichtungen zu suchen; sonst aber treten ihre Mitglieder in die Reihen ihrer Mitbürger, mit welchen sie einig sind in der Liebe und Treue gegen das Vaterland, in der Liebe und Treue gegen das erlauchte Herrscherhaus und in der Beherzigung der prophetischen Mahnung: „Fördert das Wohl der Stadt, dahin ich euch geführt, und betet um sie zum Ewigen." 186 DDDD r ~-\ O O O D ^— ^ DDDD DAS SCHULWESEN. I. Die Volksschulen. |ann die erste Elementarschule in unserem Orte gegründet wurde, ist unbekannt. Die ältesten Nachrichten stammen aus dem 17. Jahrhundert. So beklagen einmal im Jahre 1611 die Mülheimer den jämmerlichen Stand ihrer Schulen; in demselben Jahre erscheint unter den Mülheimer Kirchenältesten ein „Meister" Adam Romswinkel. Erst nach dem 30jährigen Kriege finden sich dann einige weitere Notizen in den Kirchenbüchern der reformierten Gemeinde. Hiernach waren in dem Dorfe Mülheim 2 Lehier angestellt, die in demselben Lehrzimmer unterrichteten. Wo dieses Lehrlokal gelegen hat, ist mit Sicherheit nicht nachzuweisen. Im Jahre 1664 machte man Anstalten zum Bau einer Schule, wahrscheinlich des an der großen Kirchtreppe gelegenen, „die alte Schule" genannten Hauses.*) Eine Lehrerwohnung war damals noch nicht vorhanden. In einer Sitzung des Kirchenrates im Jahre 1666 wurde hierüber verhandelt und dabei die Bemerkung gemacht, daß man für 8 Reichstaler eine anständige Wohnung mieten könne. Die ersten Lehrerwohnungen befanden sich auf der Teirier- straße. Wann dieselben erbaut wurden, ist nicht genau zu bestimmen, wahrscheinlich Ende des 17. Jahrhunderts. Es wurde nämlich im August 1690 im Kirchenrat für nötig erachtet, daß eine Lehrerwohnung erbaut werde, damit man „von der kostbaren Hausheuer" abkomme. Die lutherische Gemeinde besaß um 1684 in Paul Johann Eichelberg ihren nachweislich ersten Lehrer. In einem Protokolle der reformierten Gemeinde vom Jahre 1698 heißt es, daß ein lutherischer Mann, namens Peter Stachelhaus, eine Schule angefangen habe, die man indes nicht als rechtmäßig anerkennen könne. Es wurde ihm deshalb das Schulhalten untersagt. Ebenso wenig bestand hier damals eine katholische Schule. Das Jahr 1784 brachte mehrere Schulneubauten: Auf dem Schlüterschen Erbe (später Haustadt's Besitz) an dem alten reformierten Kirchhof wurde eine Schule mit zwei Lehrzimmern erbaut; ferner erstand eine Schule in Styrum und das Katechesantenhaus am Mülheimer Scharpenberg. 1795 mußte bereits dies letztere, nur für Knaben bestimmte Schulzimmer durch Anbau vergrößert werden. Für die Kinder der lutherischen Gemeinde errichtete man 1793 in dem neuen Hause neben der Kirche eine Schulklasse, die mit der Lehrerwohnung verbunden war. Die erste *) In dem Hause war später das Spielwarengechäft von Fr. Schröder. Heute ist ein Neubau dort errichtet, der Geschäftsräume der Firma E. Jäger enthält. 187 katholische Schule wurde 1755—57 erbaut, ebenso eine Wohnung für den Lehrer. Die Lehrerwohnung verlegte man im Jahre 1786, als die katholische Kirche gebaut wurde, in das neue Haus neben derselben. Um 1663 amtierten im Dorfe Mülheim 2 Lehrer, Johannes und Kaspar Bürichs, in Saarn: Hans zu Einsdorf, in Speidorf: Heinrich Schmitz, in Eppinghofen: Hermann Falkenburg, in Styrum: Wilhelm Holweg, in Dümpten: Peter Schmal, in Haarzopf (Heißen): Tiel op der Steinkaul, in Holthausen: Jürgen Struckmann, in Menden: Trinken Vonscheids Sohn. Diese Ortschaften hatten nicht alle eigene Schulgebäude und Lehrerwohnungen. Häufig bediente ein Lehrer zwei benachbarte Orte, so z. B. „der Schuldiener in der Harzopf" zugleich auch Heißen. Die Schulen damaliger Zeit waren entweder eine Veranstaltung der kirchlichen Gemeinde, sog. Pfarrschulen, oder sie waren von der zerstreut wohnenden Landbevölkerung als sog. Neben- oder Hofschulen errichtet worden. Letztere erfreuten sich nur insofern der kirchlichen Beachtung, als der Pastor Vorgesetzter des Lehrers war, der von dem Kirchenrat auf Vorschlag der Bewohner der Honschaften gewählt und, wie alle Lehrer, von der Herrschaft in Broich bestätigt wurde. Voraus ging für alle Lehrer eine Prüfung durch den Pfarrer, die sich auf die Kenntnisse, Fertigkeiten und das sittliche Betragen des Bewerbers erstrekte, so daß kein Lehrer „ohne Vorwissen und Genehmigung des geistlichen Inspektors, und ohne von demselben geprüft und für tüchtig erkannt worden zu sein, nicht angestellt werden sollte", . . . „indem dieses der Billigkeit und den Grundsätzen der Erziehung ganz angemessen . . . sei". Später wurden von den Bewerbern bei Wiederbesetzung erledigter Schulstellen nicht nur Prüfungszeugnisse, sondern auch noch sog. öffentliche „Probeablegungen" gefordert. Häufig gab die Fertigkeit im „Orgelschlagen" und der Besitz einer starken Stimme zum Vorsingen den Ausschlag bei der Wahl, wobei es oft vorkam, daß ein sonst wirklich geschickter Schulmann, dem aber die Natur eine starke Stimme versagte, deswegen seinem minder geschickten Mitbewerber nachgesetzt wurde. Bei der Wahl der Lehrer zu den Pfarrschulen stimmten meistens nur die Mitglieder des Kirchenrates, bei den Hof- und Nebenschulen die Schulinteressenten unter Hinzuziehung des zuständigen Kirchspielpfarrers. Über die erfolgte Wahl erhielt der Gewählte einen Berufsschein, der nach einem bestimmten Formulare ausgefertigt wurde, und der auch dazu diente, dem Nachfolger „alle getriebenen unanständigen Geschäfte und unrühmliche Aufführung" seines Vorgängers kund zu tun, sofern dieser „einen vorzeitigen, unrühmlichen und unfreiwilligen Abgang" von seiner Stelle hatte nehmen müssen, sowie ihm selbst alle derartigen Verstöße „bei Strafe der Cassation" zu untersagen. Derartiges erklärt sich aus dem Geiste damaliger Zeit, wo einerseits die Besoldung und die Behandlung des Lehrers — selbst mancher Prediger gab durch sein persönliches Verhalten gegen den Schullehrer ein böses Beispiel — andrerseits die ungenügende, ihm selbst überlassene Ausbildung, die sich in höchst notdürftigen und mangelhaften Kenntnissen zeigte, keinen Menschen, der Kopf und eigenes Vermögen hatte, zum Eintritt „in diesen zwar nützlichen, doch schlecht salarierten und wenig geachteten Stand" willig machte. Der lächerliche Wahn, „daß ein gebrechlicher Mensch entweder ein Schneider oder Schullehrer werden müsse", trug nicht wenig dazu bei, daß manche Schule mit einem solchen, nach Leib und Seele gebrechlichen Manne wirklich besetzt wurde. Oft genug suchten auch die Lehrer durch allerlei Nebengewerbe — Winkeladvokaten, Lotterieeinnehmer, Färber, Leinwanddrucker, Bandwirker, Schneider, Vogelfänger etc. — ihre dürftige Lage zu verbessern. Denn die Lehrerbesoldung war sehr gering. Die 188 Haupteinnahme bestand in dem Schulgelde, das in einigen Honschaften monatlich, in anderen, wie in Speidorf und Styrum, jährlich entrichtet wurde, wobei jedoch fortwährend Klagen über Rückstände einliefen. Daneben wurde ein kleines bares Gehalt gewährt, das durch Naturallieferungen einige Erhöhung erfuhr. In letzterer Beziehung waren die Schulen in Mülheim besser fundiert, da hier dem Meister nach einem Beschluß des Kirchenrats von 1685 von jedem Neuling, der zuerst zum Tische des Herrn zugelassen wurde, was meist mit der Konfirmation zusammenfiel, ein Reichsort zustand . . . „urtheilend, daß Niemand, der der Schulen Wohlfahrt liebt, etwas dawider habe, gestalt den Meistern dafür, daß sie die Jugend den Predigern unter die Hände bereiten, etwas gebührt." Diese Gelder wurden anfangs, so wie sie einkamen, unter die Lehrer verteilt, späterhin aber bekam jede Schule der Reihe nach jedesmal 25 Taler, die zum fixen Gehalt geschlagen wurden. Außerdem kam es häufiger vor, daß für das Aufkommen und Unterhalten von Schulen Schenkungen und Vermächtnisse gemacht wurden, und daß bei jeder sich bietenden Gelegenheit, wo Gemeindegelder oder sonstige zufällige Einkünfte flüssig wurden, diese den Schulen zufielen. So vermachte „der alte Witthaus 1666 der Schule zu Holthausen 50 Dahler; ein Knecht der Schule zu Heißen im Jahre 1679 50 Dahler. Die Speldorfer Ältesten erbitten sich 1681 für ihre Schule 11 oder 12 Dahler, die vom Verkauf von 2 Häusern am Berg als Gottesheller eingekommen sind. Die Witwe Wintges zu Duisburg bedachte letztwillig im Jahre 1686 die hiesigen Schulen mit 100 Rthlr. und Hermann aufm Kamp in Mülheim gab 1689 jeder Schule 100 Dahler sowohl im Dorf als in den Hörnern." Die allgemeinen Klagen früherer Zeit über schlechte, ungesunde und unzulängliche Schulgebäude und Lehrerwohnungen mögen auch für unseren Bezirk zugetroffen haben. Ein anschauliches Bild der Schul- und Lehrerverhältnisse zu Beginn des vorigen Jahrhunderts gewährt eine Mülheimer Lehrerberufung vom Jahre 1816, die hier im Wortlaut folgen mag: Hochedelgeborner, werthester Herr Jacobs! Da sich nun in der bewußten Angelegenheit alle Erfordernisse geinigt haben, etwas Bestimmtes zu sagen: so beruft Sie im Namen der Gemeinde, das luth. Consistorium an die Schule derselben, doch so, daß Sie bey dem Leben des ordentlichen Schullehrers derselben, des Herrn Osius, sein fester Adjunctus, aber mit der Gewissheit sind, Ihm im Amte zu folgen. Ihre Functionen sind, die Schule zu halten, des Morgens von acht bis eilf Uhr, des Nachmittags von 1—4 Uhr. Nach einer Zwischenstunde beginnt um 5 Uhr die Abendschule welche bis 7 Uhr dauert. Frey sind die Nachmittage der Mittwoche und des Sonnabends, doch mit der Bestimmung, daß in der Mittwoche des Nachmittags die Abendschule gehalten wird nach Ihrem Belieben entweder von 1—3 oder von 5—7. Die in dem Jahre üblichen Vakanzen kommen Ihnen zu Statten. Bey den Gottesverehrungen haben Sie die Orgel zu spielen. Bey sich ereignenden Amtshindernissen, oder einer eintretenden Unpäßlichkeit des Predigers lesen Sie eine Ihnen angewiesene erbauliche Betrachtung vor dem Altare. Fürs erste leben Sie für diese Dienste nach der Anheischigmachung des Herrn Osius mit Ihm als Freund des Hauses in seiner Familie, zu seiner Zeit aber treten Sie in den vollen Genuß seiner constituirten Besoldung, nur mit der Bemerkung, daß, was Er als ein Gratiale*) besitzt, nicht von unserer Bestimmung abhängt, sondern dereinst einen eigenen Gesuch erfordert. *) Dieses Gratiale bestand in einer Bewilligung von Kohlen aus dem herrschaftlichen Kohlenzehnten. 189 Wir wünschen, daß Sie dieses unser Anerbieten genehmigen, und sind auf diesen Fall im Voraus überzeugt, daß Sie die mit Ihrem Berufe verbundenen Pflichten gewissenhaft erfüllen werden. Mögen Sie es mit reiner und hoher Freude. Wir sind mit dem wohlwollendsten Sinne Ihre ganz ergebene Mülheim a. d. Ruhr, G. W. F. de Groote, Hofprediger, Pastor den 23. November 1816. der luth. Gemeinde und Praeses Con- ,. «v sistorii. ' Joh. Heinr. Erdmann, Kirchenmeister. Zur Beglaubigung: Joh. Friedr. Felder, Ältester, der Schulpfleger: C.J.Engels. Friedrich Platzius, Ältester, der Bürgermeister: Maubach. Gerhard Beck, Beisitzer. Just. Baedeker, Schulvorsteher. Heinrich Dreskamp, Provisor. J. G. Leonhard, Schulvorsteher. Johann Hempelmann, Provisor. Abschrift des Hebezettels aus dem Berufschein des Lehrers Osius vom 9. May 1802 Besoldungsstücke eines Lehrers an der Ev. Luth. Schule zu Mülheim a. d. Ruhr. 1) Ein freies Wohnhaus mit einem Garten. 2) Zweiundfünfzig Reichsthaler dreißig Stüber baar in verschiedenen Terminen, nebst einem freien Umgang in der Gemeinde auf Martini.*) 3) Das Schulgeld. In der ordendlichen Schule gibt monatlich ein Rechenschüler 10 Stbr. — einer der nicht technet, — 5 Stbr. Ein Rechenschüler in der Abendschule gibt 15 Stbr., einer der nicht rechnet 10 Stbr. 4) Die Accidenzien bei Leichen, wie auch ein Neujahresgeschenk von den Schülern. Der Ertrag der letzteren Punkte, besonders des Schulgeldes ist nicht bestimmt anzugeben, allein bei einem sich ausbreitenden Ruhme der Geschicklichkeit, des Fleißes und der Treue kann das letztere ansehnlich werden, zumal, wenn der Privatunterricht in der Musik pp. noch dazu gezählt wird. ut Supra. Eine Änderung der Schulverhältnisse trat ein, als unter französischer Verwaltung die rechtliche Stellung der Schule auf anderen Grundlagen aufgebaut wurde. Da man einsah, daß die kirchlichen Gemeinden sich nur der Pfarrschulen annehmen wollten oder konnten, die Honnschaftsschulen oder Nebenschulen aber sich selbst überließen und vernachlässigten, diese kleinen Honnschaften oder Höfe aber für Bauten und Gehalt nicht leistungsfähig genug wären, so befreite die Verwaltung die kleinen Genossenschaften der Schulinteressenten von der alleinigen Verpflichtung gegen die Schulen und legte Lasten der Schulbauten und der Unterhaltung lediglich auf die stärkeren Schultern der bürgerlichen Gemeinden, wobei für die Schulinteressenten nur das monatliche Schulgeld bestehen blieb. Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts bestanden in Mülheim neben einer evangelischen und katholischen eine sog. Frei- oder Armenschule, deren Besucher von der Zahlung eines Schulgeldes befreit waren. Die zunehmende Bevölkerung zwang zur Errichtung einer zweiten, der „großen" evangelischen Schule im Nothweg. Als dieser Neubau bezogen und die Schule vom „aulen Schualhöffken" dorthin verlegt werden sollte, brach in Mülheim die Cholera aus. Die neue Schule wurde zum *) Da dieser Umgang bis dahin von den Herren Consistorialen gehoben und betrug ca. 60 a 65 Rth., so haben die Gemeins Glieder den Wunsch geäußert, daß der Schullehrer diese Gelder selbst heben möchte, wo denn sich auch ganz natürlich das Quantum weit höher belaufen wird. 190 Cholerakrankenhause eingerichtet, und die Schulkinder zogen mit ihrem Lehrer nach Holthausen, um Kamillen für die Kranken zu suchen. Die Schule in Eppinghofen, die im Jahre 1839 durch einen Neubau, die jetzige Schule in der Eppinghoferstraße ersetzt wurde, stand auf dem Fantinischen Besitztum. Dieser Ort war später noch unter dem Namen bei „Matthews an der Schulalen" bekannt. Um die Wohltat des Schulunterrichts allen Kindern zu verschaffen, schritt 1826 die Regierung zu der Anordnung der allgemeinen Schulpflicht und suchte auf alle Weise die Befolgung dieses Grundsatzes zu erzwingen. Da bisher der Rechenunterricht in den Schulen besonders bezahlt werden mußte, und manche Kinder aus diesem Grunde garnicht rechneten, so wurde ein einheitliches Schulgeld eingeführt, um auf diese Weise den Rechenunterricht allen Kindern zugänglich zu machen. Jetzt kam man allmählich auch zu der Ansicht, daß nur selten ein tauglicher, den neuen Ansprüchen genügender Lehrer ohne jede Anleitung — wie bis dahin — sich selbst bilden könne, sondern daß es zur Heranbildung desselben einer planmäßigen Vorbereitung bedürfe. Zur Erreichung dieses Zweckes wurde deshalb bestimmt, daß die angehenden Lehrer bei einem tüchtigen Hauptlehrer in allen nötigen Kenntnissen und Fertigkeiten unterwiesen und auch im Unterrichten geübt würden. Später, nach Errichtung der Seminare, waren die so vorgebildeten jungen Leute verpflichtet, diese Anstalten zu besuchen. Unter dem Namen Seminaristen und Aspiranten haben bis zum Jahre 1873 auch hier in Mülheim solche Gehilfen gewirkt. Sie erhielten 50 Taler und freie Station. Für letztere wurde dem Hauptlehrer, der zur Unterhaltung zweier Hilfslehrer verpflichtet war, eine Entschädigung von je 100 Talern gewährt. Die Verpflichtung, Gehilfen bei sich aufzunehmen, wurde im Jahre 1873, mit Inkrafttreten des Normalbesoldungsplanes vom 16. Juni 1870, aufgehoben. Den Lehreremeriten stand ehedem aus den Einkünften ihrer Schulstellen eine gewisse Pension zu, die der Nachfolger zu zahlen verpflichtet war. Ebenso war es mit der Witwenversorgung. In letzterem Falle suchte der neue, meist junge Lehrer diese drückende Verpflichtung dadurch zu mildern, daß er die Witwe gegen freie Kost und Wohnung in der Schule wohnen ließ, wofür sie ihm den Haushalt führte und die Reinigung und Heizung des Schullokals, die dem Lehrer — später gegen Entschädigung — oblag, besorgte. Bis zum Jahre 1860 waren die evangelischen Hauptlehrer verpflichtet, mit den Schülern der Oberklassen die Leichen zum Kirchhofe zu begleiten und auf dem Wege und am Grabe zu singen. Dafür erhielten die Lehrer für jeden Fall eine gewisse Entschädigung in Geld, die Schüler wurden mit einem Mürbbrötchen von 4 Pfg. entlohnt. Aus dieser Zeit stammt der Ausdruck „Mickesingen". Im vorgenannten Jahre wurde diese Gepflogenheit aufgehoben und den Lehrern eine Entschädigung von im ganzen 97 Tlr. 6 Sgr. 8 Pfg. unter der Bedingung aus der Kommunalkasse bewilligt, „daß dagegen alle Leichen-Accidenzien und amtliche Leichenbegleitungen der Lehrer wegfallen." Eine gleiche Entschädigung wurde den Lehrern aus der Kirchenkasse überwiesen. Damit war eine, bei ihrem Entstehen und auch später noch gewiß schöne Sitte beseitigt, die aber allmählich ihren Charakter fast gänzlich eingebüßt hatte und im höchsten Grade nachteilig auf den Unterricht wirkte, da letzterer beinahe an den meisten Nachmittagen der Woche wegen solcher Leichenbegleitungen ausgesetzt werden mußte. Die Umgangs- sowie Unterrichtssprache war bei uns in der ältesten Zeit das Plattdeutsche, und die Frau Lehrer mußte es sich, wie alle Frauen Altmülheims, gefallen lassen, von ihrem Manne mit „Doju" und ihrem Vornamen angeredet zu 191 werden, während sie die schuldige Achtung verletzte, wenn sie ihren Mann nicht mit „Gei" und seinem Zunamen ansprach. Seit der Zeit, wo die Seminarbildung den Lehrer mit anderem Geiste erfüllte, wurde hochdeutsch in Schule und Haus gesprochen, und auch die alten Herren mußten diesen Fortschritt mitmachen, verfielen aber manchmal, besonders, wenn ihnen etwas Unvermutetes begegnete, in ihr geliebtes Platt zurück. Charakteristisch sowohl in dieser Hinsicht, als auch im Hinblick auf die Achtung und Wertschätzung, deren sich tüchtige Lehrer bei uns erfreuten, ist folgende Erzählung. Seit 1808 wirkte in Mülheim Gerhard Heller, von seinen Schülern, auch von denen aus den ersten Mülheimer Familien, nur „den Aulen" genannt. Von dem sagt unser Gewährsmann: „Et gu av in Möllm mer twe|a Geburtsdage, die gefiehrt wohde, dat wujoren die vam preußische Kö inig un vam aulen Heller." In unserer Stadt waren nach einem Bericht des Bürgermeisters Oechelhäuser „die landrechtlichen Bestimmungen mit ihren Schulsozietäten niemals zur Ausführung gelangt (anders die Entwicklung in den Landgemeinden, wo die Schulsozietäten erst zu Ende des Jahrhunderts auf die Kommunaletats übergingen); es hatte sich vielmehr inbezug auf die äußere Stellung der Schulen ein modus vivendi entwickelt, wonach allmählich, nach Abzug des Schulgeldes sowie verschiedener fester Zuschüsse und Leistungen der betreffenden kirchlichen Gemeinden, alle ferneren Lasten und Kosten des Schulwesens von der politischen Gemeinde übernommen wurden. In allen einzelnen Akten, aus denen sich dieser Entwicklungsgang zusammensetzte, fand derselbe nun zwar die Zustimmung der Königlichen Regierung; allein nichtsdestoweniger mußte sich in Momenten, wo wichtige tiefeingreifende Neuerungen vorzunehmen waren, der Mangel bestimmter gesetzgeberischer Grundlagen fühlbar machen und zwar um so mehr, als auch die speziellen Verordnungen für den Regierungsbezirk Düsseldorf bezüglich der Organisation der Schulaufsichtsbehörden hierorts in wichtigen Punkten, wenn auch der Form nach durchgeführt, doch nie zu eingreifender Bedeutung für das Leben gelangt waren. Dies gilt besonders von der nach der Dienstvorschrift vom 2. Januar 1827 gebildeten Schulkommission, die noch übrigens im Laufe der Zeit durch den Austritt der katholischen Mitglieder und die Trennung von Stadt und Land in ihrer Zusammensetzung mit den gesetzlichen Normen in Widerspruch gekommen war." Die Folge dieser Erkenntnis war der Entwurf einer „Mülheimer Schulordnung" von 1855, die in umfassender, gründlicher Art die Schulverhältnisse regeln wollte, aber nicht die staatliche Zustimmung erhielt. Im Oktober 1854 waren bei einer Einwohnerzahl von 11 394 Seelen folgende Elementarschulen in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr vorhanden: 1. Evangelische Elementarschulen: a) die aus den gemäß Beschluß der städtischen Schulkommission und der evangelischen Schulvorstände von 1833 vereinigten 3 evangelischen Pfarrschulen entstandene Klassenschule mit 843 Kindern, die von 3 Hauptlehrern und 4 Aspiranten in einer Vorbereitungsklasse (ohne Trennung der Geschlechter) und 3 Knaben- und 3 Mädchenklassen unterrichtet wurden; b) die Armenschule, an welcher 254 Kinder von 2 Lehrern in 2 Klassen ohne Trennung der Geschlechter unterrichtet wurden. 2. Die katholische Elementarschule mit 485 Kindern, die von einem Hauptlehrer und 2 geprüften Seminaristen in 3 Klassen (ohne Trennung der Geschlechter oder der Armenkinder) gelehrt wurden. 192 Auf jede dieser 12 Klassen entfielen also von den insgesamt 1582 Kindern durchschnittlich 132, das Maximum der Schülerzahl hatte die 2. Klasse der katholischen Schule mit 184 Kindern. Außerdem bestand eine jüdische Schule mit 48 Kindern. Eine Privatschule sowie Schulen der anstoßenden Landgemeinden benutzten 264 Kinder, die Realschule 119 städtische Schüler. An Schulgebäuden waren vorhanden: 1. die große evangelische Knabenschule, worin die Klassen- und Armenschule untergebracht waren; Wohnungen für 2 Lehrer waren in einem Hintergebäude. 2. Die katholische Schule mit Lehrerwohnung. Alle Gebäude waren Eigentum der politischen Gemeinde. Die Juden besaßen in ihrer Synagoge ein Schulzimmer. Die Hauptlehrer waren auf das Schulgeld (4 Silbergroschen pro Kind und Monat) berufen. Außerdem bezogen sie eine Intrade aus kirchlichen Fonds, teilweise auch kleine Zuschüsse aus der Gemeindekasse. Die beiden Armenlehrer erhielten jeder inkl. Mietsentschädigung 300 Taler aus der Gemeindekasse. Für Unterricht der katholischen Armenkinder erhielt der Hauptlehrer ein Aversum von 60 Talern. Die geprüften Hülfslehrer erhielten 60 Taler, die Aspiranten 40 Taler aus der Gemeindekasse, außerdem freie Station beim Hauptlehrer. Insgesamt wurden aus Kommunalmitteln für das Elementarschulwesen im Jahre 1854 verwandt: 1856 Taler 23 Silbergroschen und 8 Pfennige. Anfang 1862 wurde die Schule am Rahmen, an der der Lehrer von Kamp mit 2 Gehülfen unterrichtete, eröffnet. Zur selben Zeit machte sich die Beschaffung weiterer Schulräume für die katholische Schule bemerkbar. Es wurde in der Auer- straße ein Grundstück angekauft und der Bau einer neuen Schule beschlossen. Sie wurde am 2. Januar 1864 bezogen und die Mädchenschule aus dem katholischen Waisenhause, woselbst dieselbe bisher provisorisch gegen Mietsentschädigung untergebracht war, in die bisherige Knabenschule verlegt. Seit dieser Zeit ist die vollständige Trennung der Geschlechter an der katholischen Volksschule durchgeführt. Es wurde eine dritte katholische Lehrerin angestellt, so daß jetzt 2 dreiklassige katholische Schulsysteme bestanden. Auch für die jüdische Schule zeigte sich bald das Bedürfnis nach Schaffung größerer Schulräume. Das Quattelbaum'sche Haus nebst zugehörigem Grundstücke in der Löhstraße wurde zum Preise, von 180 Tlr. angekauft und dasselbe der Synagogengemeinde zur Benutzung als Schule resp. Lehrerwohnung auf Widerruf überlassen. Doch zeigte dieses Gebäude im Jahre 1864 infolge seiner zu leichten Bauart so vielfache Mängel, daß die städtische Verwaltung den Plan faßte, ein anderes Schullokal zu beschaffen und das alte zu veräußern. Vorläufig blieb es bei dem Plane, denn als im Jahre 1866 die israelitische Schule zu einem Choleralazarett eingerichtet wurde, siedelte die Klasse in das Schulgebäude am Rahmen über, wo ein viertes Klassenzimmer, das zur Errichtung einer neuen evangelischen Schulklasse bestimmt war, zur Verfügung stand. Später ging das jüdische Schulgebäude überhaupt ein. Das Schulgebäude, das sich auf dem Hofe des jetzigen Röntgen'schen Grundstückes in der Löhstraße befand, wurde von der Zweigeisenbahn der Friedrich-Wilhelmshütte in Anspruch genommen und mußte abgebrochen werden. Die israelitischen Schüler wurden, nachdem sie zeitweilig in gemietetem Räume untergebracht waren, in der konf.-paritätischen Bürgerschule in der Auerstraße, nach einigen Jahren der neuen Schule am Dickswall überwiesen und in neuester Zeit, je nach ihrem Wohnsitze, auf die evangelischen Volksschulen der Stadt verteilt. 193 25 Am 20. Juni 1869 verordnete die Königl. Regierung in Düsseldorf, daß der einen integrierenden Teil des Volksschulunterrichts bildende Turnunterricht in den Lehrplan aufzunehmen, die für denselben angewiesenen Unterrichtsstunden in den Lektions- und Unterrichtsplan einzutragen, alle die Elementarschule besuchenden Knaben vom 8., spätestens 10. Lebensjahre an, mit Ausnahme der durch körperliche Schwächlichkeit behinderten, zur Teilnahme an diesem Unterrichte verpflichtet, Versäumnisse wie andere Schulversäumnisse zu behandeln, für jede zu unterrichtende Abteilung wo möglich 4, mindestens aber 2 wöchentliche Stunden zur Turnübung während der 6 Sommermonate anzusetzen seien. Für die Erteilung dieser neuen Disziplin wurde dem Seminaristen am Rahmen, sowie demjenigen am Nothweg eine Remuneration von 20 Tlr. jährlich bewilligt. — Zur Kontrollierung des Schulbesuchs wurde 1868 seitens der städtischen Verwaltung eine alphabetische Stammliste der Schulpflichtigen aufgestellt, die regelmäßig ergänzt und mit den Listen der die Schule besuchenden Kinder seitens der Lehrer verglichen wurden. Die Eltern derjenigen Kinder, welche sich über den Schulbesuch der letzteren nicht auszuweisen vermochten, wurden unnachsichtlich zur Bestrafung gezogen. — Die oben erwähnte konf.-paritätische Volksschule in der Auerstraße wurde gegen den Protest des Presbyteriums der größeren evangelischen Gemeinde als städtische Bürgerschule am 3. Januar 1871 für diejenigen Schüler hiesiger Stadt errichtet, welche eine weitergehende Bildung anstrebten, als die Elementarschulen vermitteln, und doch nicht die hiesige Realschule oder eine andere höhere Schule besuchen konnten. — Die Bürgerschule sollte aus fünf Klassen bestehen, von denen die 3., 4. und 5. Klasse vollständig und in jeder Beziehung dem hier zur Zeit bestehenden dreiklassigen Elementarschulsystem in der Schule am Nothweg entsprechen sollte. Die 1. und 2. Klasse dagegen sollte dazu dienen, die Unterrichtsgegenstände der Elementarschulen zu erweitern und fester zu begründen. Die drei unteren Klassen sollten für Kinder beiderlei Geschlechts, die beiden oberen Klassen nur für Knaben sein. Die Aufnahme in eine der beiden oberen Klassen konnte nur auf Grund einer bestandenen Prüfung geschehen. Der Kursus für jede der beiden oberen Klassen war ein zweijähriger. An Schulgeld für die drei unteren Klassen wurden von jedem Kinde monatlich 5 Sgr., später 7 1 /* Sgr. erhoben. Das monatliche Schulgeld für die beiden oberen Klassen war nach der Klassensteuer abgestuft und betrug zwischen 7 1 J2 Sgr. und 1 Tlr. Ein Schulvorstand verwaltete die Schule. Da für die zu errichtende Oberklasse ein Raum im Schulgebäude nicht zur Verfügung stand, so wurde der Saal des Wirtes Obertüschen in der Charlottenstraße zu Unterrichtszwecken angemietet. Die Eröffnung der Schule erfolgte am 3. Januar 1871 mit 234 Schülern, bei Beginn des Sommersemesters waren 300, bei Beginn des Wintersemesters 340 Schüler vorhanden. Diese Schule wurde im Mai des Jahres 1872 von einem schweren Unglücke betroffen. Bei Gelegenheit einer Schaustellung, bei der sämtliche Schüler in der Oberklasse versammelt waren, stürzte der Fußboden ein, weil der Schulraum nicht unterwölbt war. Zum Glück kamen an gefährlichen Verletzungen nur zwei Fälle vor, die aber auch gut verheilten. Die Folge war die sofortige Inangriffnahme eines Umbaues, wobei die beiden nicht unterkellerten Klassenräume mit starken Gewölben versehen wurden. — Die starke Überfüllung dieser, sowie aller anderen Volksschulen zeitigte den Stadtverordnetenbeschluß vom 26. September 1871, eine zweite Bürgerschule mit 194 fünf Klassen, ähnlich wie die bereits bestehende zu errichten. So entstand die Dickswallschule, die in der Selekta einen Aufbau erhielt, der eine über das Ziel der Volksschule hinausgehende Weiterbildung vermittelte. Die Selekta hatte in den ersten Jahren ihres Bestehens nur 14 bis 20 Schüler. Erst allmählich hat die Schülerzahl so zugenommen, daß sie später zweiklassig wurde. (Augenblicklich ist sie wieder einklassig.) Der Name Bürgerschule wurde nach Verlegung derselben umgewandelt in „konfessionell-paritätische Dickswallschule". Seit dem 1. April 1887 hat nur noch die Selekta einen konfessionell-paritätischen Charakter. Die Zeit des industriellen Aufschwungs nach dem Kriege brachte einen starken Bevölkerungszuwachs und infolgedessen auch eine Vermehrung der Schulsysteme. 1871 wurden 1633 evangelische, 670 katholische und 64 jüdische Schüler in 6 Schulen mit 19 Klassen unterrichtet. Die Kommunalkasse wendete in diesem Jahre für das Elementarschulwesen 8145 Tlr. auf. Am 5. Dezember 1873 wurde die Umwandlung der bisherigen Gehülfenstellen in ordentliche Klassenlehrerstellen beschlossen und das Diensteinkommen der Klassenlehrer vom Tage der definitiven Anstellung an auf ein Minimalgehalt von 450 Tlr. festgesetzt, mit einer von 3 zu 3 Jahren um je 25 Tlr. wachsenden Alterszulage bis zum Höchstgehalt von 600 Tlr., abzüglich 10% des Gehaltes für etwaige Dienstwohnung., Die Klassenlehrerinnen bekamen vom Tage der definitiven Anstellung an 300 Tlr. Gehalt. Es wuchs von 3 zu 3 Jahren um 25 Tlr. bis zum Höchstgehalt von 500 Tlr. abzüglich 10% für etwa gewährte Dienstwohnung. Für die Erteilung des obligatorisch gewordenen Handarbeitsunterrichts wurde 1873 eine besondere Lehrerin gegen Remuneration von 10 Tlr. pro Stunde und Jahr angestellt. Bis zum Jahre 1873 erhielt jeder Hauptlehrer für die Armenschüler an Federn- und Tintengeld 1 Spr. pro Kind und Monat. In diesem Jahre wurde es mit dem Schulgeld niedergeschlagen und erhielten die Lehrer dafür eine Entschädigung von 30 Tlr. jährlich. Die Schulgelder in Höhe von 330 Tlrn. 8 Groschen flössen in die Kommunalkasse. Von grundlegender Bedeutung für das preußische Volksschulwesen war das Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872 und für das Volksschulwesen Mülheims die am 5. Dezember 1873 von dem Stadtverordnetenkollegium beschlossene und am 22. desselben Monats von der königlichen Regierung genehmigte Schulordnung für die Stadt Mülheim a. d. Ruhr. Die insbesondere nach der 1847 erfolgten Trennung von Mülheim Stadt und Land notwendig gewordenen früheren Versuche des Bürgermeisters Oechelhäuser in den 50er und des Bürgermeisters Obertüschen in den 60er Jahren, das Volksschulwesen der Stadt Mülheim a. d. Ruhr durchgreifend neu zu organisieren, und die fortgesetzten Bemühungen der bürgerlichen Gemeinde, die die Kosten des Volksschulwesens ja übernommen hatte, um auch auf die äußeren und inneren Schulverhältnisse bestimmenden Einfluß zu gewinnen, waren bei dem Widerstreben der Kirche*),bei der zögernden Haltung der stets mit dem zu erwartenden allgemeinen Volksschulgesetz tröstenden Staatsbehörde bislang erfolglos geblieben. Nicht im Interesse und zum Vorteil des Schulwesens, über dessen Vernachlässigung dauernd geklagt wird. Anfang der 70er Jahre bestanden in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr an örtlichen städtischen Schulbehörden die Schulkommission und Schulvorstände. Die städtische *) Die Pfarrer hatten es durchzusetzen gewußt, daß entgegen der Vorschrift der die Zusammensetzung der Schulkommission regelnden Verfügung derKgl. Regierung in Düsseldorf vom 10. August 1825 und der Dienstvorschrift für diese vom 2. Januar 1827 der Vorsitz in der Schulkommission bis in die Mitte der 60er Jahren tatsächlich nicht vom Bürgermeister, sondern von einem Pfarrer geführt wurde. 195 25 * Schulkommission bestand aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, 4 Pfarrern der großen, dem Pfarrer der kleineren evangelischen Gemeinde, dem katholischen Pfarrer, dem Direktor der Realschule, e/nem vom Magistrat gewählten zweiten Magistratsmitglied, 2 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und einem „für das Schulwesen sich besonders interessierenden Manne, den die übrigen Mitglieder der Schulkommission erwählten". Auf Grund der Anordnung des Generalgouverneurs vom 3./15. Juli 1814 gebildete Schulvorstände bestanden: 1. für die evangelische gemischte Schule am Rahmen, 2. für die evangelische Knabenschule im Notweg, 3. für die evangelische Mädchenschule im Notweg, 4. für die evangelische Freischule im Notweg, 5. für die katholische Knabenschule und die katholische Mädchenschule gemeinsam. Die Schulordnung von 1873 gab eine vollkommne Neuregelung. Sie betont in Art. I, daß die vorhandenen Schulen „Anstalten der Stadt Mülheim an der Ruhr" sind, die die Stadt nach Art. II erhält und verwaltet unter der unmittelbaren Aufsicht der Kgl. Regierung; „Die Kosten dieser Schulen werden durch den Gemeindeetat mit den übrigen Gemeindelasten zusammen aufgebracht. Das Schulgeld wird durch die Kommunalkasse erhoben und fließt in dieselbe". Als Organ der städt. Schulverwaltung nennt die Schulordnung die Stadtschulinspektion und die Schulvorstände. Der Stadtschulinspektion überweist Art. III „die obere Leitung, Verwaltung und Beaufsichtigung des gesamten Schulwesens". An ihrer Spitze steht der Bürgermeister; die Stellung des Schulvorstandes regelt Art. VIII, „der Stadtschulinspektion untergeordnet steht an der Spitze eines jeden Schulsystems ein Schulvorstand". Die der Gemeinde zustehende Beteiligung an der Lehreranstellung ist auf diese beiden Organe derart verteilt, daß nach Art. XI von dem Schulvorstand und dem Bürgermeister 3 anstellungsfähige Kandidaten der Stadtschulinspektion namhaft zu machen sind und die Stadtschulinspektion sich über diese der Kgl. Regierung gegenüber gutachtlich zu äußern hat; die Ernennung erfolgt alsdann durch die Regierung. Diese Bestimmungen der Schulordnung von 1873 sind mit geringfügigen Abänderungen bis Ende 1905 in Kraft geblieben und sind im Wesentlichen in das „Statut für die Städt. Schuldeputation und die Lokalschulvorstände der Stadt Mülheim a. d. Ruhr vom 5. Dezember 1905" übergegangen. Die Abänderungen, die die alte Schulordnung von 1873 im Laufe der Zeit erhalten hat, betreffen im Wesentlichen nur die Zusammensetzung von Stadtschulinspektionen und Schulvorstand. Die Stadtschulinspektion bestand ursprünglich aus 8 Mitgliedern, nämlich dem Bürgermeister, 4 Stadtverordneten, einem Lehrer der Realschule und einem evangelischen und katholischen Lokalschulinspektor; seit 1900 traten ein evangelischer und ein katholischer Hauptlehrer hinzu. Nach der Eingemeindung wurde ihre Zusammensetzung neu geregelt: sie besteht jetzt aus dem Oberbürgermeister, 3 von diesem ernannten, 3 von den Stadtverordneten aus ihrer Mitte erwählten Mitgliedern und 5 von den bisher genannten gemeinschaftlich gewählten Schul-Sachverständigen, darunter je einem evangelischen und katholischen Geistlichen und Lehrer, also insgesamt 12 Mitgliedern. Die Schulvorstände setzen sich nach der Schulordnung von 1873 zusammen: aus einem Lokalschulinspektor und zwei Bürgern der Stadt. Dabei blieb es, bis 1900 die Pfarrer der evangelischen Gemeinde wegen Überlastung mit Amtsgeschäften bei der Kgl. Regierung den Antrag stellten, die Ortsschulinspektion den Hauptlehrern der betr. Systeme zu übertragen, wogegen die zuständigen Bezirkspfairer in den Schulvorstand eintreten sollten. Die Kgl. Regierung entsprach diesem Antrage dahin, daß die Hauptlehrer der Schulen im Notweg, in der Bergstraße, am Rahmen und in der Heißenerstraße zu Rektoren und Ortsschulinspektoren der betr. Schulen ernannt wurden; in den späteren Jahren 196 folgten weitere Systeme, die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Auf Grund der Verfügung der Kgl. Regierung vom 15. Mai 1902 ist dann die Aufnahme der Schulleiter, auch wenn sie nicht Rektoren sind, in den Schulvorstand bei allen Schulen zur Ausführung gelangt. Die Anweisung für die Lokalschulvorstände der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 27. Dezember 1905 bestimmt daher im § 3 „die Schul- vörstände bestehen aus dem Rektor oder Hauptlehrer der Schule und aus 3 von der Schuldeputation möglichst aus Einwohnern des Schulbezirks zu wählenden Mitgliedern, von denen eins ein Geistlicher der Kirchengemeinde sein muß, in deren Bezirk die Schule liegt." Die Kgl. Regierung übt ihre staatlichen Schulaufsichtsrechte sc ; t 1872 aus durch eine Kreisschulinspektion und durch Lokalschulinspektionen. Für die Schulen der Stadt Mülheim a. d. Ruhr wurde das vorerwähnte städt. Organ der Stadtschulinspektion seitens der Kgl. Regierung gleichzeitig mit der staatlichen Kreisschulinspektion betraut; Art. III der vorerwähnten Schulordnung. Dieser staatliche Auftrag zur Führung der Kreisschulinspektion an die Stadtschulinspektion wurde durch Ministerialerlaß vom 8. Mai 1883 zurückgezogen. Seit dem 1. Januar 1884 übt die Regierung ihre Schulaufsicht auch bei den Mülheimer städtischen Schulen durch einen Kgl. Kreisschulinspektor aus. Erster Nachfolger der Stadtschulinspektion in den Geschäften der Kreisschulinspektion war Herr Dr. Riemenschneider; ihm folgten die Herren Dr. Lorenz, Dr. Block und Schulrat Dr. Heidingsfeld. Nach der Eingemeindung und der alsdann vorgenommenen anderweiten Organisation der Stadtschulinspektion, die jetzt den Namen „Städt. Schuldeputation" führt, wurden wieder staatliche Aufsichtsrechte auf diese Schuldeputation delegiert, sie erscheinen jetzt coordiniert neben dem Kgl. Kreisschulinspektor zugleich als Organ der staatlichen Schulauf Sichtsbehörde: § 2 Abs. 4 des Statuts vom 5. Dezember 1905. Die Lokalschulinspektion war bis in den Anfang der 80er Jahre, von wo ab sie von Geistlichen ausgeübt wurde, vielfach von Lehrern der Realschule und andern Personen ausgeübt. So hatte der Oberlehrer Pahde einige Jahre die Lokalschulinspektion über die paritätischen, der Oberlehrer Finsterbusch über die evangelischen und der ordentliche Lehrer Dr. Finken- brink diejenige über die katholischen Schulen, welch letztere später der Inspektion des Direktors Zerwes unterstellt wurden. Die Zahl der jetzt noch vorhandenen, lediglich geistlichen Lokalschulinspektoren verringert sich in demselben Maße, wie die Anzahl der Schulleiter, die die Staatsbehörde zu Rektoren mit erweiterten Aufsichtsbefugnissen ernennt, zunimmt. Während noch die Schulordnung von 1873 nur die beiden konfessionell- patritätischen Bürgerschulen, die gemischt evangelische Schule am Rahmen, die evangelische Knaben- und die evangelische Mädchenschule, die katholische Knabenschule, die katholische Mädchenschule und die jüdische Schule aufzählt, bestanden Ende der 70er Jahre folgende Schulsysteme: 1) Die evangelische Schule am-Rahmen mit 6 Klassen, 2) die evangelische Schule im Nothweg mit 4 Knaben- und 4 Mädchenklassen, 3) die katholischen Schulen in der Auerstraße und am Muhrenkamp mit 5 Knaben- und 5 Mädchenklassen, 4) die konfessionell-paritätische Schule am Dickswall mit 5 Klassen und 1 Selekta, 5) die konfessionell-paritätische Schule in der Auerstraße mit 4 Klassen, 6) die I. evangelische Schule in Eppinghofen mit 3 Klassen, 7) die II. evangelische Schule in Eppinghofen mit 3 Klassen, 8) die III. evangelische Schule in Eppinghofen mit 2 Klassen, 197 9) die katholische Schule in Eppinghofen mit 3 Klassen, 10) die I. evangelische Schule in Mellinghofen mit 2 Klassen, 11) die II. evangelische Schule in Mellinghofen mit 2 Klassen, 12) die katholische Schule in Mellinghofen mit 2 Klassen, zusammen also 12 Systeme mit 48 Klassen und 3812 Schülern. Zunächst wurde an der katholischen Schule im Muhrenkamp eine Erweiterung erforderlich. Es wurde daher ein Umbau vorgenommen, durch welchen 5 große Klassenzimmer erzielt wurden und außerdem noch Wohnräume für drei Lehrerinnen übrig blieben. Zu gleicher Zeit wurde beschlossen, daß an der katholischen Schule der inneren Stadt eine neunte und an der Schule am Rahmen eine siebente und achte Lehrkraft angestellt würden. Die Klassen für die letzteren wurden im städtischen Waisenhause am Rahmen beschafft. Die Schulen am Nothweg, am Rahmen und die zu einem Schulsystem verbundenen beiden katholischen Schulen in der Auerstraße und am Muhrenkamp wurden zu 6stufigen Schulen von 8 Klassen umgeschaffen. Die paritätische Schule in der Auerstraße wurde in eine evangelische Schule umgewandelt. Ferner wurde der Anfang einer Lehrerbibliothek gemacht, indem hierfür vom Kreise und von der Stadt eine gewisse, jährliche Summe bewilligt und einstweilen rentbar angelegt wurde. Um der immer fühlbarer werdenden Überfüllung an den e\ angelischen Schulen in der inneren Stadt abzuhelfen, wurde 1884 beschlossen, zwischen Scharpenberg und Dohne eine 4klassige Schule mit Lehrerwohnung zu erbauen, welche so einzurichten sei, daß aus der Wohnung demnächst noch zwei Klassenzimmer hergerichtet werden könnten. Das Jahr 1885 brachte diesen Neubau, jedoch konnte er wegen ungünstiger Witterung nicht fertiggestellt werden. Die Schule, auf einem von der evangelischen Kirchengemeinde angekauften Grundstücke an der Bergstraße errichtet, wurde am 6. Juli 1886 der Benutzung übergeben. Auch bei den katholischen Schulen in der Auerstraße und am Muhrenkamp, an denen bereits 1883 sechste Lehrerstellen geschaffen waren, stieg die Schülerzahl so erheblich, daß auch von dort aus Wünsche nach Errichtung neuer Klassen laut wurden. Nach langen Verhandlungen wurde 1886 der Beschluß gefaßt, daß an der Feldstraße ein 4 klassiger Bau erstehen solle, der jedoch so einzurichten sei, daß, wenn die Schule am Muhrenkamp einmal veräußert werde, dann die Schule ohne besondere Schwierigkeiten zu einem 8 klassigen System erweitert werden könnte. Nach den Herbstferien 1889 wurde der Bau seinem Zwecke übergeben, nachdem sich die einzelnen Klassen Jahre lang, teils als fliegende Klassen, teils in gemieteten Räumen hatten behelfen müssen. Da nach Fertigstellung der Schule eine andere Einteilung der katholischen Schulsysteme erforderlich wurde, so wurde mit Genehmigung der Königlichen Regierung angeordnet, daß vom 1. April 1890 an in den 6 Klassen des Schulgebäudes an der Auerstraße eine 3 klassige Knaben- und eine 3 klassige Mädchenschule unter dem Hauptlehrer Lipp, in den 8 Klassen der Schule an der Feldstraße eine 4 klassige Knabenschule unter Hauptlehrer Menz und eine vierklassige Mädchenschule unter der Lehrerin Fräulein Schikowsky eingerichtet wurde. Die Knaben werden sämtlich durch Lehrer, die Mädchen nur durch Lehrerinnen unterrichtet. Gleichzeitig wurden den einzelnen katholischen Schulsystemen, wie solches schon im Jahre 1886 für die evangelischen geschehen war, besonders abgegrenzte Schulbezirke überwiesen. Bei der Einteilung in Schulbezirke mußte der paritätische. Charakter der Dickswallschule, welche von katholischen Schülern so gut wie garnicht besucht wurde, aufgehoben werden. 198 Unterm 21. März 1887 hatte die Stadtschulinspektion eine Schulordnung für die Volksschulen der Stadt Mülheim a. d. Ruhr erlassen, die mit der von ihr nicht berührten Schulordnung von 1873 nichts als den Namen gemein hat und nur zusätzlich zu der Schulordnung von 1873, die nach wie vor für die Organisation und Stellung der städt. Schulbehörden maßgebend blieb, nähere Anweisungen über Schulanfang, Schulschluß, Unterrichtspausen, Ordnung während des Unterrichts etc. enthielt und unterm 4. Mai 1894 geringfügige Abänderungen erfuhr. Durch die Benennung der Straßen in den früheren Gemeinden Eppinghofen und Mellinghofen wurde eine andere Benennung der einzelnen Schulsysteme erforderlich, sodaß 1890 vorhanden waren: A) Evangelische Schulen: am Rahmen, Nothweg, in der Auer- straße, am Dickswall, in der Bergstraße, in der Eppinghoferstraße, in der Bruchstraße, in der Heißenerstraße, in der Mellinghoferstraße und in der Nordstraße. B) Katholische Schulen: in der Auerstraße, am Muhrenkamp, in der Bruchstraße, an der Aktienstraße, in der Feldstraße; das sind 15 Schulen mit 65 Klassen, 3415 ev., 1461 kath., 48 jüd., zusammen 4924 Schülern. Von großer Bedeutung für unser Schulwesen war der Erlaß des Gesetzes vom 14. Juni 1888, nach welchem vom Staate zur Besoldung 1) eines alleinstehenden oder eines ersten ordentlichen Lehrers 400 Mk., 2) eines anderen ordentlichen Lehrers 200 Mk. und einer ordentlichen Lehrerin 150 Mk., 3) eines Hülfslehrers und einer Hülfslehrerin 100 Mk. gezahlt wurden. Hierfür sollte jedoch die Erhebung eines Schulgeldes fortan nicht mehr erfolgen und nur gestattet sein 1) für solche Kinder, welche innerhalb eines Bezirkes der von ihnen besuchten Schule nicht einheimisch sind, und 2) so weit als das gegenwärtig bestehende Schulgeld durch den Staatsbeitrag nicht gedeckt wird, und andernfalls eine erhebliche Vermehrung der Kommunal- und Schulabgaben eintreten müßte. Für die Stadtkasse entstand ein Ausfall von ungefähr 7000 Mk. Nichtsdestoweniger beschlossen die Stadtverordneten vom 1. Oktober 1888 an, von der Erhebung des Schulgeldes gänzlich abzusehen. Zu erwähnen bleibt ferner der Ministerialerlaß vom 28. Juni 1890, wonach diejenigen Lehrpersonen in Orten mit mehr als 10000 Einwohnern, welche sich am 1. April 1890 bereits im Genuß staatlicher Dienstalterszulagen befanden, dieselben für die Dauer ihres Verbleibens im öffentlichen Schuldienste des betreffenden Schulverbandes in der bisherigen Höhe behalten sollen, daß dagegen eine Gewährung neuer Dienstalterszulagen an die Lehrpersonen in Orten über 10000 Einwohnern nicht mehr stattfinden sollte. Daß man städtischerseits gegen diese Anordnung nicht vorging, hatte seinen Grund darin, daß man durch das neue Volksschulgesetz Abhilfe erwartete. Inzwischen war am 1. April 1890 eine neue Besoldungsordnung in Kraft getreten, die am 1. April 1892, am 1. April 1897, am 1. April 1906 und am 1. April 1907 eine Abänderung erfuhr und den Volksschullehrern und -Lehrerinnen eine wesentliche Erhöhung ihrer Gehälter brachte. Auf Grund des Gesetzes vom 4. Dezember 1899 betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen erhielten diese vom 1. April 1900 an die gleichen Bezüge wie die Hinterbliebenen der unmittelbaren Staatsbeamten mit der Maßgabe, daß der höchste Pensionssatz 2000 Mk. beträgt. Auch die Abänderung des Reliktengesetzes von 1906 findet auf die Volksschullehrer entsprechende Anwendung. Im Jahre 1895 beschäftigte sich die Schulverwaltung mit dem Plane der Einführung von Haushaltungsunterricht und beschloß, abzuwarten, wie sich die Einrichtung an anderen Orten bewähre. Eingerichtet wurden diese Haushaltungsklassen mit Errichtung der katholischen Schule auf dem Zinkhüttengelände, in deren Kellergeschoß 199 die Unterrichtsräume eingerichtet wurden. Der Unterricht findet an sämtlichen Wochen" tagen in vier aufeinanderfolgenden Stunden statt. An den zurzeit eingerichteten 7- Kursen sind je 24 Mädchen beteiligt, die abwechselnd aus den Oberklassen der verschiedenen städtischen Schulen genommen werden. Der Unterricht wird von zwei geprüften Haushaltungs- und Handarbeitslehrerinnen erteilt. Am 22. Januar 1900 beschloß die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Stadtschulinspektion die versuchsweise Einrichtung einer Hilfsklasse für schwachbefähigte Kinder, nachdem durch eine Prüfung der von den Schulleitern zur Aufnahme in eine Hilfsklasse als geeignet bezeichneten Kinder das Bedürfnis für eine solche Einrichtung erwiesen war. Die Klasse wurde in dem früheren Töchterschulgebäude untergebracht, und als Lehrer Herr Ingerfurth von der Schule am Rahmen, der die Klasse angegliedert wurde, gewählt. Jetzt hat sich die bewährte Einrichtung zu einem selbstständigen System mit 2 Klassen entwickelt, das in der alten evangelischen Schule in der Eppinghoferstraße provisorisch untergebracht ist. Auf eine Anregung des Kreisschulinspektors Dr. Heidingsfeld ist zur Hebung der Erfolge des naturgeschichtlichen Unterrichts im Jahre 1902 ein Schulgarten bei der Schule am Rahmen eingerichtet worden, in dem das für den Unterricht erforderliche Anschauungsmaterial gezogen wird. Am 1. April 1903 waren 102 Lehrstellen vorhanden, welche von 67 evangelischen, 23 katholischen Lehrern und einem jüdischen Lehrer, sowie von 2 evangelischen und 9 katholischen Lehrerinnen verwaltet wurden. Der Handarbeitsunterricht wurde von 14 Lehrerinnen erteilt. 7 Handarbeitslehrerinnen waren vollbeschäftigt und auf Grund des Lehrerbesoldungsgesetzes, und 2 gleichfalls vollbeschäftigte Handarbeitslehrerinnen zugleich für die Erteilung des Haushaltungsunterrichts angestellt. Mit der am 1. Januar 1904 erfolgten Eingemeindung der Außenorte Styrum, Broich, Speidorf, Saarn und Holthausen schnellte der Etat des Volksschulwesens gewaltig in die Höhe. Er stieg von Mk. 439906,33 im Jahre 1903 auf Mk. 919797,17 im Jahre 1904, wo 46 Schulsysteme mit 224 Klassen vorhanden waren. Auf die frühere Geschichte der einzelnen Schulsysteme der genannten 1904 eingemeindeten Bezirke kann hier nicht näher eingegangen werden.*) Einen Anhalt zur Beurteilung dessen, was seit der Eingemeindung auf dem Volksschulgebiete geleistet ist, bieten folgende Notizen: Zur Zeit, nach dem Stande vom 1. November 1907, werden 18002 Schulkinder von 281 Lehrpersonen im Stadtkreis Mülheim unterrichtet. Auf den Kopf des Schulkindes berechnet erfordern die Volksschulen gegen 5,50 Mk. im Jahre 1871 und 21,22 Mk. im Jahre 1890 heute einen jährlichen Zuschuß aus der Stadtkasse von 51,62 Mk. Seit der Zeit der Eingemeindung hat die Gesamtschülerzahl um 1843 Kinder zugenommen, hat andererseits die Stadt die Zahl der Lehrpersonen um 50 Kräfte vermehrt und 38 Klassenräume neu beschafft. Wie schon aus diesen Zahlen zu entnehmen, befindet sich seit der Eingemeindung das Volksschulwesen unserer Stadt in stetig fortschreitender Entwickelung, die von der städtischen Verwaltung mit warmem Interesse verfolgt und gefördert wird. Neue große, mit allen schulhygienischen Errungenschaften der Neuzeit ausgestattete Systeme sind im Entstehen begriffen, wie die 16klassige Schule in Styrum, oder beschlossen, wie die 16 klassige Schule an Stelle der unzulänglichen alten Mellinghofer Schule. Das „Statut für die städtische Schuldeputation und die Lokalschulvorstände der Stadt Mülheim a. d. Ruhr" vom 5. Dezember 1905, sowie die „Anweisung für die Lokal- *) Die Nachrichten darüber gehen bis in die letzte Hälfte des 17. Jahrhunderts zurück, sind aber sehr spärlich. S. Klanke-Richter Seite 356 ff. 200 schulvorstände der Stadt Mülheim a. d. Ruhr" vom 27. Dezember 1905 regeln die inneren und äußeren Angelegenheiten des gesamten Volksschulwesens. Der Gesundheitszustand der Volksschule wird verschiedene Male im Jahre durch Schulärzte festgestellt, wobei etwa sich ergebende Mängel durch ärztliche Behandlung, Operationen, Verschicken in Sool- und andere Bäder, Verabreichung von Milch etc. zu beseitigen versucht werden. Ebenso walten diese Herren bei der Einschulung der Schulrekruten ihres Amtes, indem diejenigen Schüler, deren Körper- oder Geisteszustand zu wünschen übrig läßt, vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Das Entgegenkommen edler Menschenfreunde, sowie die Erträgnisse eines Bazars haben es ermöglicht, eine ganze Reihe von Jahren während der Wintermonate arme Kinder mit Milch und Brötchen zu erquicken. Die Klassenfrequenz ist von Jahr zu Jahr gesunken, und wenn auch noch Klassen mit 60—70 Schülern vorhanden sind, so ist doch die Hoffnung wohlbegründet, daß im Laufe der Zeit auch diese Zahlen sich nach unten verbessern werden. Die Lehrmittelsammlungen der einzelnen Systeme haben dank der bereitwillig zur Verfügung gestellten Mittel eine größere Ausdehnung erfahren, und teils schon fertig angelegte, teils in Aussicht genommene Schulgärten sollen belebend und anregend den Unterricht fördern. Wenn ein Wunsch ausgesprochen werden darf, so ist es der, daß durch Erbauung von Turnhallen es auch dem Volksschüler ermöglicht werde, in den rauhen Wintermonaten, geschützt vor den Unbilden der Witterung, einen Ort zu haben, an dem er die so wichtige turnerische Ausbildung seines Körpers pflegen und fortsetzen kann. Es würde in dieser Beziehung schon vieles gewonnen sein, wenn sog. Bezirksturnhallen mehreren benachbarten Schulen zur Verfügung ständen. Ebenso würde die Anlage von Plätzen zur Pflege von Sport und Spiel mit Freuden zu begrüßen sein. Schließlich sei noch lobend der werktätigen Unterstützunggedacht, die der Knabenhandfertigkeitsunterricht bei den städtischen Behörden und Körperschaften gefunden hat. In allen Teilen unseres Gemeinwesens wird diese Tätigkeit in besonderen Klassen gepflegt. Die Kosten für Unterricht und Material werden zum größten Teile durch den städtischen Etat gedeckt. Die Kurse für stotternde Schulkinder, die für viele mit diesem Gebrechen behaftete Schüler segensreich wirken, sind ebenfalls eine Veranstaltung, die schon vor vielen Jahren von der Stadt ins Leben gerufen und zu immer größerer Vollkommenheit ausgebaut wurde. Als eine Veranstaltung für Kinder im vorschulpflichtigen Alter sind die hier bestehenden Bewahr- oder Kleinkinderschulen erwähnenswert. Ursprünglich ein Privatunternehmen der Witwe Anna Luhr um 1695, baute sich die Anstalt im Laufe des verflossenen Jahrhunderts durch die Bemühungen der ev. Pfarrer Keller und Stursberg zu drei verschiedenen Schulen aus, die in eigenen Gebäuden in der Hagedorn- und Löhstraße, sowie im ev. Vereinshause untergebracht wurden. Augenblicklich werden die beiden erstgenannten Schulen noch unterhalten; seit einigen Jahren trat auch eine katholische Kleinkinderschule hinzu. Als Einrichtungen für das nachvolksschulpflichtige Alter bleiben endlich noch die Handwerkerfortbildungsschule und die kaufmännische Fortbildungsschule zu erwähnen. Die erstere, im Jahre 1852 gegründet und bis heute geleitet von dem jeweiligen Direktor der höheren Schule, in deren Räumen auch der Unterricht erteilt wird, hat bisher Tausende fortgebildet. Sie erfreut sich vortrefflicher Unterrichtsmittel, sowie allseitigen Wohlwollens der Bürgerschaft, der Meister und der Vertreter technischer und industrieller Werke. Am 12. Oktober 1902 konnte die Schule auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. 1903 wurde der Schulzwang 201 26 für alle gewerblichen Lehrlinge bis zum 18. Lebensjahre eingeführt. Ausgenommen vom zwangsweisen Besuch waren vorläufig die Fabrikarbeiter, die aber auf Grund eines Ortsstatuts seit Ostern 1906 ebenfalls schulpflichtig geworden sind. Die angestellten Lehrer unterrichten im Nebenamt. Der Unterricht ist teils Tages-, teils Abendunterricht, der aber nicht über 8 Uhr ausgedehnt wird. Sonntagmorgen wird Fachunterricht im Zeichnen erteilt. Die Kaufmännische Fortbildungsschule, gegründet vom Kaufmännischen Verein, wurde eröffnet — und zwar zunächst mit fakultativem (Abend-) Unterrichte in den Sprachen (Englisch und Französisch), Handelslehre, Korrespondenz und Buchführung — im Januar 1897. Schon im folgenden Jahre übernahm auf Antrag des Kaufm. Vereins die hiesige Handelskammer die Verwaltung und das Protektorat über die Anstalt. Diese Übernahme der Verwaltung seitens der Handelskammer bot für das fernere Bestehen der jungen Anstalt größere Sicherheit und gewährte von vornherein die begründete Aussicht auf eine gedeihliche Förderung der weiteren Entwicklung der kaufm. Schule. In der Tat hat die hiesige Handelskammer der Anstalt in den verflossenen Jahren ihre Fürsorge in reichem Maße angedeihen lassen. Diese ihre Fürsorge betätigte sie abgesehen davon, daß sie einen Teil der Kosten zur Unterhaltung bestritt, auch darin, daß sie in liberaler Weise die Mittel bewilligte zur Abhaltung eines Kursus zur Ausbildung von Lehrern an kaufm. Schulen, vor allem aber dadurch, daß sie den Erlaß eines Ortsstatuts erwirkte, durch welches der fakultative Abendunterricht zu einem obligatorischen Tagesunterrichte umgewandelt wurde. Obwohl die Mitglieder der Handelskammer sich wohl bewußt waren, daß sie durch diese Umwandlung sich selbst und ihren Standesgenossen eine unbequeme und zuzeiten drückende Last auferlegten, ließen sie sich doch, überzeugt von der dringenden Notwendigkeit einer erweiterten fachmännischen Ausbildung der kaufm. Lehrlinge, bei ihren Entschlüssen nur leiten von dem Gefühle edler Fürsorge für das spätere Wohlergehen der heranwachsenden kaufm. Jugend. Aber auch darauf, daß sich unter der großen Zahl junger Handlungsbeflissenen immer einzelne schwächere Elemente befinden, haben Leitung und Schulvorstand schon bei der Einrichtung der obligatorischen Schule sofort Rücksicht genommen. Es wurde nämlich für die schwächeren Schüler gleich bei Eröffnung der obligatorischen Schule (Ostern 1902) eine sogenannte Vorstufe eingerichtet, in welcher dieselben in den Elementarfächern soweit gefördert werden sollten, daß sie imstande wären, im folgenden Jahre an dem Fach-Unterrichte in der Unterstufe der Anstalt mit Erfolg teilzunehmen. Diese Einrichtung hat sich in den verflossenen Jahren voll und ganz bewährt. Im ersten Jahre ihres Bestehens (1902—1903) zählte die obligatorische Schule 123 Schüler, die in zwei Klassen (einer Vorstufe und einer Unterstufe) unterrichtet wurden. Die eine (Unterstufe) mußte im Winterhalbjahre wegen größeren Zuganges von Schülern in zwei Parallelcöten geteilt werden. Es waren, um zweckmäßiger einen allmählichen Aufbau der Schule zu ermöglichen, in diesem Jahre nur diejenigen kaufm. Lehrlinge zur Teilnahme an dem Unterrichte verpflichtet, welche am 1. April 1902 das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Im zweiten Schuljahre (1903—1904) wurde die Schule besucht von 167 Schülern, die in einer Vorstufe und einer Unterstufe mit je einer Klasse und einer Mittelstufe mit drei Parallelklassen unterrichtet werden mußten. Im ersten Schuljahre des obligatorischen Unterrichtes wurde für die Fremdsprachen und die Buchführung der fakultative Unterricht noch beibehalten, und es 202 nahmen an demselben im Laufe des Jahres 59 Schüler teil. Die Zahl dieser Schüler setzte sich zu nicht geringem Teile zusammen aus Schülern, die auch zu dem obligatorischen Unterrichte verpflichtet waren. Als nun im zweiten Jahre die Buchführung (einfache) obligatorisches Lehrfach wurde, schmolz die Anzahl derer, die sich zur Teilnahme am fakultativen Unterrichte meldeten, so zusammen, daß sich der Schulvorstand veranlaßt sah, von der Weiterführung des fakultativen Unterrichtes gänzlich Abstand zu nehmen. Zum Schlüsse mögen hier noch einige statistische Nachweisungen über das Mülheimer Volksschulwesen Platz finden. Die Entwickelung des Volksschulwesens 1808—1908. Jahr 2 Schulkinder 'ahl de Schulsysteme r Lehrpersonen Bemerkungen 1808 Nicht festzustellen 4 Nicht festzustellen 1855 desgl. 6 desgl. 1861 1720 6 desgl. 1866 Nicht festzustellen 6 desgl. 1871 2397 6 desgl. 1880 1890 3812 4924 12 15 51 65 Nach Eingemeindung von Epping- hofenundMelling- hofen. 1895 5672 15 79 1900 6094 18 94 1904 1907 16332 18171 46 46 248 . 281 Nach Eingem. v. Styrum, Speidorf. Broich, Saarn und Holthausen. Am 1. Januar 1908 waren vorhanden: 3 00 Stadtbezirk Schüler und Schülerinnen I! 09 C co E Cß 3 cö:tC 5" 1 Altstadt Mülheim (Ruhr) 6817 17 112 110 2 Mülheim (Ruhr)-Styrum . 5114 10 77 71 3 „ „ -Broich . 1631 5 25 24 4 „ „ -Speidorf 2127 5 32 32 5 „ „ -Saarn . 1239 5 19 18 6 „ „ -Holthausen 1074 4 16 16 Stadtkreis Mülheim 18002 46 281 271*) *) Außerdem ein 16klassiges Schulsystem, welches im Bau ist und Ostern 1908 bezogen werden wird. So sehen wir in unserm Volksschulwesen einen stetigen rüstigen Fortschritt nach der Vollendung hin. So lange das Interesse und die tatkräftige Mitarbeit von Behörden, Verwaltung und Haus nicht nachläßt, solange werden wir in der Entwicklung dieser wichtigen städtischen Anstalt keinen Stillstand oder Rückschritt zu verzeichnen haben. Mögen immer einsichtsvolle Förderer an der Spitze unseres heimischen Schulwesens stehen, jener segensreichen Einrichtung, die berufen ist, durch Unterricht und Erziehung die Bürger kulturell zu heben, sie zu befähigen, verständnisvoll und tätig an allen Ereignissen des öffentlichen Lebens der Gegenwart teilzunehmen, damit jederzeit würdige Männer heranwachsen, die in der Arbeit für das Blühen, Gedeihen und die Größe ihrer Vaterstadt eine ihrer vornehmsten und dankenswertesten Aufgaben erblicken. 203 26* II. Die höheren Schulen. a) Gymnasium und Realschule. Die höheren Schulen Mülheims sind eine Schöpfung des neunzehnten Jahrhunderts. Zwar finden wir schon am Ende des siebzehnten Jahrhunderts Ansätze zur Entwicklung eines höheren Schulwesens in unserer Vaterstadt. 1673 versuchte ein Praezeptor Goswin Sommer eine höhere sogen. „Lateinschule" ins Leben zu rufen, und 1697 wurde dieser Versuch durch einen Kandidaten und Hülfsprediger erneuert. Aber ihre Bemühungen blieben ohne dauernden Erfolg. Späterhin wurden befähigtere Knaben von den hiesigen Predigern notdürftig in den alten Sprachen und der Geschichte bis zum Besuche des Duisburger oder Essener Gymnasiums oder der Universität unterrichtet. Besonders die beiden lutherischen Geistlichen de Groote und Vogt hatten in ihren Berufsscheinen von 1776 und 1820 die Verpflichtung, solche befähigtere Knaben aus höheren bemittelten Familien in der erwähnten Weise wissenschaftlich zu fördern. Erst im Jahre 1835, zu einer Zeit raschen Aufblühens der Stadt, machte sich nun das Bedürfnis einer höheren Lehranstalt in Mülheim mehr und mehr geltend. Die städtische Schulkommission entwarf nach dem Muster der in manchen benachbarten Städten bestehenden Rektoratsschulen den Plan zu einer zweiklassigen höheren Knabenschule; sie veranlaßte die Gemeindebehörde zur Bewilligung eines festen Zuschusses von 150 Talern, leitete eine Subskription ein, durch welche auf 3 Jahre eine jährliche Einnahme von 251 Talern an freiwilligen Beiträgen und von 408 Talern an Schulgeld gezeichnet wurde, und erwirkte den ferneren Beschluß der Gemeindebehörde, die Deckung des vorläufig noch vorhandenen Defizits von 191 Talern für die nächsten 3 Jahre zu übernehmen. Die Königliche Regierung genehmigte auf Grund des vorgelegten Planes die Errichtung der Schule, und am 17. November 1835 wurde der bisherige Lehrer am Pädagogium zu Siegen, Dr. Gerhard Kerlen, als Rektor in sein Amt eingeführt. Er begann den Unterricht am 18. November mit 38 Schülern. Am 2. Januar 1836 trat der erwählte zweite Lehrer, H. Seeger, bis dahin Lehrer in Stolberg, mit dem Titel Konrektor ein; gleichzeitig wurde dem Plane gemäß die zweite Klasse eröffnet. Der Opferwilligkeit der Interessenten hatte die neue Schule auch bald ein eigenes Heim zu verdanken. Am 16. Februar 1836 bildete sich eine Aktiengesellschaft zum Bau eines Schulhauses. Es wurde von 20 Aktionären ein Kapital von 5400 Talern gezeichnet mit der Bestimmung, daß nach erfolgter Amortisation dieses Kapitals das Haus mit allem Zubehör unbeschränktes Eigentum der Stadt Mülheim werden und von derselben fernerhin zum Stiftungszwecke benutzt werden solle. Diese Bestimmung ist durch die im Jahre 1852 vollendete Amortisation, zu welcher die Kommune seit 1840 durchschnittlich jährlich 400 Taler beigetragen hatte, in Kraft getreten. Die neue Schule (das Lokal der früheren Töchterschule in der Jackenstrasse) wurde am 19. Januar 1838 feierlich eingeweiht, nachdem sie schon am 2. Januar bezogen war. Da das Schulhaus sehr geräumig war, konnte dem Wunsche nach weiterer Ausbildung der Mädchen, der sich inzwischen mehr und mehr geltend machte, um so leichter Folge gegeben werden; mit Genehmigung der Königlichen Regierung wurde eine einklassige höhere Mädchenschule in Verbindung mit der Knabenschule errichtet. Der Organismus der Schule wurde durch Einrichtung einer gemeinsamen Elementar- Vorbereitungsklasse für Knaben und Mädchen erweitert, welche am 27. April 1846 eröffnet wurde. 204 Diese erste höhere Schule Mülheims, deren Tätigkeit bis zum Jahre 1852 reichte, bezeichnete sich als höhere Bürgerschule nach Maßgabe der Ministerial- Instruktion vom 8. März 1832. Sie lehrte in 32 wöchentlichen Stunden Religion, Weltgeschichte, Geographie, Mathematik, Naturwissenschaften, Deutsch, Latein (fakultativ), Französisch, Englisch (fakultativ) und die technischen Fertigkeiten. Sehr kümmerlich war der sprachliche Unterricht bedacht, auf das Französische wurden in der ersten Klasse nur 2 Stunden verwandt, in welchen Abschnitte aus französischen Schriftstellern hauptsächlich des achtzehnten Jahrhunderts gelesen wurden; die Zeichenstunden wurden zugleich zur Übung in der französischen Konversationssprache benutzt. Im Lateinischen und Englischen wurde nur Grammatik getrieben. Auffallend war gegenüber dem sehr spärlich bedachten Sprachunterricht die große Zahl der den verschiedenen Zweigen der Mathematik gewidmeten Stunden. In der ersten Klasse kamen auf Arithmetik, Geometrie und Algebra 7 Stunden, gerade so viel, wie auf Französisch, Englisch und Lateinisch zusammen genommen. Ein bestimmtes Ziel hatte der Unterricht nicht, aber die Schule hoffte, daß tüchtige Schüler im Stande sein würden, der Prüfung für den einjährig-freiwilligen Dienst zu genügen. Die Gesamtzahl der bis zum Jahre 1852 unterrichteten Schüler betrug 219. Wohl hatte die Schule unter Rektor Kerlen die Grenzen des ursprünglichen Planes bedeutend überschritten, aber doch konnte sie den Bedürfnissen nicht genügen und gab auch keine Hoffnung, sich ohne gänzliche Umgestaltung der Grundlage zu befriedigendem Zustande entwickeln zu können. Denn einerseits besaß sie keine gesicherte Dotation; sie blieb in ihrer Existenz fast ganz auf die Schulgelder angewiesen, welche eine sehr unsichere, keine freie Entwicklung zulassende Basis bildeten. Andererseits stand sie mit keinem größeren Gemeinwesen, weder mit dem Staate noch mit der Stadt, in engerer Verbindung, und da sie in ihrer Einrichtung keiner der vom Staate aufgestellten Schulreformen entsprach, entbehrte sie auch aller der Rechte, welche der Staat den von ihm anerkannten Schulen gewährt. Diese in den Einrichtungen liegenden Mängel und Hindernisse einer weiteren segensreichen Entwicklung der Schule fanden einen klaren und präzisen öffentlichen Ausdruck zuerst in einem Schreiben, welches das Kuratorium, dessen damaliger Vorsitzender Prediger Keller war, am 8. September 1848 an den Magistrat der Stadt richtete. Das Kuratorium legte darin der Stadt die Notwendigkeit dar, daß der Schule „ein gesetzliches Fundament, ein maßgebendes Statut" gegeben werde, dies könne ihr aber nur von dem Kreise verliehen werden, für den sie wirken solle und auf dessen Hülfe sie angewiesen sei. Der Magistrat wird gebeten diese Angelegenheit in die Hand zu nehmen. Magistrat und Stadtverordnete nahmen sich dieser Angelegenheit sofort auf das lebhafteste an, das Kuratorium in Gemeinschaft mit dem vom Magistrate dieser- halb beauftragten Bürgermeister Fritsch und mit 2 vom Gemeinderate aus seiner Mitte ernannten Mitgliedern unterzog sich der Aufgabe, die Reorganisation der innern und äußeren Verhältnisse der Schule anzubahnen. Aber manches Vorurteil galt es noch zu bekämpfen, ehe die Überzeugung von der Notwendigkeit der Neugestaltung sich allgemein Bahn brach. Aus den Beratungen des interimistischen Kuratoriums und insbesondere aus dessen Sitzungen vom 26. und 27. Januar 1851, welchen der Regierungs- und Schulrat Altgelt aus Düsseldorf präsidierte, gingen Grundzüge zu einem Statut für die höhere Bürgerschule hervor, welche den Gemeindebehörden zur weiteren Beschlußfassung übergeben wurden. Der Gemeinderat ernannte aus seiner Mitte eine Kommission, welche unter dem Vorsitze des um die Reorganisaton sehr 205 verdienten H. H. von Eicken die vorgelegten Grundzüge prüfte und deren fast unveränderte Annahme vorschlug. Diesem Vorschlage trat das Kollegium in einer Sitzung vom 20. März 1851 mit folgendem Beschlüsse bei: „Ferner beschloß der Gemeinderat auf Grund der adoptierten Grundzüge, wie solche von der Kommission vorgeschlagen, die höhere Bürgerschule als ein Kommunal- Institut zu übernehmen und für die erforderlichen Geldmittel zu garantieren." Der Schwerpunkt der „Grundzüge zu einem Statut für die höhere Bürgerschule" liegt in folgenden Sätzen: „Der Vorstand der Schule wird durch ein Kuratorium gebildet, dessen Befugnisse und Obliegenheiten durch eine vom Gemeinderat zu genehmigende und von der Königlichen Regierung zu bestädtigende Instruktion geregelt wird. — Die Schule soll vorzugsweise und zunächst als eigentliche Realschule mit 4 Klassen organisiert werden. Als sekundärer Zweck erscheint die Vorbereitung für den Besuch der höheren Klassen eines Gymnasiums. Der Ausbau der Anstalt nach oben zu einer vollständigen, zu Entlassungsprüfungen berechtigten Realschule ist in der Art vorbehalten, daß dem Kuratorium die Beschaffung aller zur möglichst baldigen Erreichung dieses Zieles dienenden Mittel als eine Hauptaufgabe bezeichnet wird. — Mit der Realschule in Verbingung und unter Benutzung der Lehrkräfte derselben, sowie unter spezieller Leitung und Kontrolle des Rektors soll eine zwei- klassige höhere Töchterschule organisiert werden." Das neue Kuratorium wurde am 27. Mai 1851 gewählt und am 17. Juni 1851 bestätigt. Es erblickte seine erste Aufgabe in der Besetzung der statutenmäßig festgesetzten Lehrstellen. Da die Schule ihrem Hauptzwecke nach Realschule sein sollte, so wünschte das Kuratorium an ihre Spitze einen mathmatisch-naturwissen- schaftlich gebildeten Philologen zu sehen. Der bisherige Rektor der Schule Dr. Kerlen kam diesem Wunsche entgegen, indem er mit einer Pension von 300 Talern am 4. September 1851 aus dem Amte schied. Die Stelle des Rektors wurde dem Oberlehrer am Gymnasium zu Wesel, Wilh. Gallenkamp, übertragen, neben ihm wirkten an der Schule als erster Lehrer Dr. Stahlberg, als zweiter S. Nagel, als Elementarlehrer Berns und als Zeichenlehrer der Techniker Krieger. Am 7. Juli 1852 erhielt die vorläufige äußere Organisation der höheren Bürgerschule ihren Abschluß durch Einführung des neu gewählten Rektors der Anstalt. Die innere Organisation der Schule wurde sofort aufs kräftigste in Angriff genommen. Der Unterricht begann mit 45 Schülern und 30 Schülerinnen, welche bisher auf 2 Knabenklassen, eine Mädchenklasse und eine für Knaben und Mädchen gemeinsame Elementar- und Vorbereitungsklasse verteilt waren. Es wurde sogleich aus den 4 befähigsten Schülern der ersten Knabenklasse eine neue erste Klasse (Quarta bis Tertia einer Realschule gleichstehend), aus 9 Schülern der bisherigen ersten Klasse eine zweite Klasse (einer guten Real-Quinta gleichstehend), und aus den Schülern der zweiten Klasse eine dritte Klasse (einer Sexta der Realschule gleichstehend) gebildet. Noch im Laufe desselben Sommers wurde auf Beschluß des Kuratoriums die Vorbereitungsklasse aufgelöst und in eine vierte Knabenklasse (Sexta) und eine zweite Mädchenklasse getrennt. Durch entsprechende Vermehrung der Lehrkräfte wurde es möglich, die Entwickelung der Schule so zu fördern, daß schon am Schlüsse des Schuljahres 1852—53 die erste Klasse „in mehreren Lehrfächern der Sekunda, in den übrigen der Tertia einer vollständigen Realschule, wie sie am Ende des Schuljahres sein soll, gleichkam." Seit Beginn des Schuljahres 1853—54 (Herbst) wurde auf Beschluß des Kuratoriums eine fünfte Klasse (Sekunda) 206 eröffnet. Im Laufe des Schuljahres 1853—54 gelang es dem Lehrerkollegium, die Entwickelung der Schule so zu fördern, daß das Kuratorium am 22. Juli 1854 folgenden wichtigen Beschluß fassen konnte: „Die höhere Bürgerschule besteht vom 1. Oktober er. an aus 6 Klassen, deren oberste das durch das Reglement vom 8. März 1832 bestimmte Klassen- und Schulziel zu erreichen hat. Der Kursus der Sekunda sowohl wie der Prima ist zweijährig, die 4 unteren Klassen haben einjährige Kurse." Die Gemeindebehörde stimmte zu, dagegen erwies sich die Zuversicht, das Königliche Ministerium werde schon auf Grund jener Beschlüsse in nächster Zeit die Schule als eine vollständige Realschule anerkennen, als verfrüht. Vielmehr weist der Minister in seiner Antwort vom 28. September 1854 darauf hin, daß die einer Anstalt zu erteilende Berechtigung zu Entlassungsprüfungen Schüler voraussetze, welche einen zweijährigen Kursus der Prima durchgemacht haben und hinreichend vorbereitet erscheinen, um die vorschriftsmäßige Abiturientenprüfung zu bestehen. Bei Beginn der Schuljahre 1854—55 wurde die Prima mit 2 Schülern eröffnet, und am 22. und 23. August 1856 unter Vorsitz des Regierungs- und Schulrates Dr. Landfermann die erste Abiturientenprüfung abgehalten. Geprüft wurde Robert Glebsattel aus Mülheim, 17 Jahre alt, 6 Jahre Schüler der Anstalt, 2 Jahre in Prima. Die Prüfungs-Kommission gelangte zu dem Resultate, daß dem Abiturienten das Zeugnis der Reife gebühre, daß er in allen Prüfungsgegenständen gut, in vielen vorzüglich gut bestanden habe. Das Resultat dieser Prüfung wurde am 12. November von seiten des Ministers bestätigt, und gleichzeitig der Anstalt das Recht zu Entlassungsprüfungen nach Maßgabe des Reglements vom 8. März 1832 erteilt, ihr damit auch alle den vollständigen Realschulen zukommenden Rechte verliehen. So war also schon nach 4 Jahren die vierklassige Schule, deren Leistungen nach dem Berichte des damaligen Direktors auf der denkbar niedrigsten Stufe standen, dank der aufopfernden Hingebung des Lehrerkollegiums, dank der rastlosesten und angestrengtesten Arbeit aller daran mitwirkenden Kräfte, zu einer sechsklassigen Realschule mit achtjährigem Kursus umgebildet worden. Die Zahl der Lehrer war unterdessen von 4 auf 10, die Schülerzahl von 45 auf 161 gestiegen. Dieses rasche Steigen der Schülerzahl hatte zur Folge, daß der Zuschuß der Stadt in den Jahren 1853-1857 von 1350 auf 820 Taler sank, während in derselben Zeit der Etat der Anstalt von 1600 bis 1750 Talern auf 6550 Taler angewachsen war. Allerdings waren die Gehälter der Lehrer derart unzureichend, daß diejenigen, welche kein eigenes Vermögen besaßen, von Nahrungssorgen gedrückt wurden und einen erheblichen Teil ihres Lebensunterhaltes durch außeramtliche Arbeiten zu erwerben gezwungen waren. Eine notwendige Folge dieser Mißstände war ein häufiger Wechsel im Lehrerkollegium, so daß in dem kurzen Zeitraum von 7 Jahren (bis 1859) in einem Kollegium, welches erst allmählich im Laufe dieser Zeit auf 12 Mitglieder angewachsen war, 28 Lehrer gewirkt haben. Aber alle Anträge des Direktors und des Kuratoriums auf Erhöhung der Gehälter wurden von den städtischen Kollegien abgelehnt, weil sich die Stadt gerade damals durch die Beteiligung bei der Erbauung der Eisenbahn mit einem Kapitale von 300000 Talern in einer finanziell etwas schwierigen Lage befand. Für die Schule wurde aber inzwischen weiter gesorgt. Da das bisherige Anstaltsgebäude den von Jahr zu Jahr wachsenden Bedürfnissen der Realschule nicht mehr genügte, obgleich die höhere Töchterschule bereits seit dem Jahre 1853 in ein Mietslokal verlegt war, so wurde von den Gemeindebehörden anfangs des 207 Jahres 1856 der Neubau des Hauses beschlossen, welchen die Schule heute noch bewohnt. Der Bau begann im Mai 1857, und nach mancherlei Hindernissen und Zögerungen konnte am 18. Oktober 1858 das Erdgeschoß und am 1. Januar 1859 die erste Etage dem Gebrauch übergeben werden. Das 118 Fuß lange und 57 Fuß breite Gebäude hat sich als zweckmäßig angelegt bewährt und jahrelang den stets wachsenden Bedürfnissen entsprochen. Die Kosten beliefen sich auf 37399 Taler 22 Sgr. 7 Pfg. Noch fehlte eine Turnhalle, so daß die Schule den Turnunterricht nur fakultativ in einem vom hiesigen Turnvereine gemieteten Turnsaale erteilen lassen konnte und schließlich wegen der damit verbundenen Übelstände einstellen mußte. Im Jahre 1861 wurde auch diesem Mangel durch den Bau einer Turnhalle auf dem zur Verfügung stehenden Teile des Schulplatzes abgeholfen. Das bisherige Realschulgebäude wurde der Töchterschule überwiesen. Während die Gesamtanstalt so fröhlich gedieh, erwuchsen ihr wie allen Realschulen in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre drohende Gefahren von außen. Wichtige Rechte, u. a. die Entlassung der Abiturienten zur Bauakademie, wurden der Realschule entzogen. Die Städte, deren Schöpfung vorzugsweise die Realschulen sind, nahmen sich der bedrängten Anstalten aufs kräftigste an. In der Presse, in Versammlungen erhob sich ein lebhafter Kampf um die Lebensfrage der Realschulen, und Mülheim stand dabei nicht in letzter Reihe. Durch die unterm 6. Oktober 1859 erlassene Unterrichts- und Prüfungsordnung der Realschulen und der höheren Bürgerschulen kam die lebhafte Bewegung zu einem vorläufigen Ab- schluss, indem durch dieselbe einerseits der Realschule ein fester Rechtsboden gegeben, andererseits ihrer Entwickelung bestimmte Zielpunkte angewiesen wurden. Die Realschulen wurden in drei Kategorien geteilt, in Realschulen 1. Ordnung, Realschulen 2. Ordnung und höhere Bürgerschulen. Unsere Anstalt, welche am 22. und 23. Juli 1858 durch den Herrn Ministerialrat Wiese eingehend revidiert worden war, befand sich unter denjenigen Anstalten, welche von vornherein als Realschule 1. Ordnung anerkannt und denen die früher der Realschule entzogenen Rechte wieder verliehen wurden. Verbunden hiermit war der Übergang der Anstalt aus dem Ressort der Königlichen Regierung zu Düsseldorf in dasjenige des Königlichen Provinzial-Kollegiums in Koblenz. Trotz dieser Fortschritte trat gegen Ende der fünfziger Jahre ein Stillstand, ja ein gewisser Rückschritt in den äußeren Verhältnissen der Anstalt ein. Die Schülerzahl, welche im Schuljahre 1857—58 bis auf 205 gestiegen war, sank bis auf 166 im Jahre 1863—64. Die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt, die Konkurrenz neuer Anstalten in den Nachbarstädten, auch der ausgedehntere Lateinbetrieb an der Schule selbst mögen diesen Rückgang verursacht haben. Namentlich war der Besuch der Prima sehr schwach und dementsprechend die Zahl der Abiturienten unbedeutend. In den Jahren 1856—1860 haben nur 3 Entlassungsprüfungen stattgefunden, denen sich insgesamt 9 Schüler unterzogen, eine notwendige Folge des leidigen Berechtigungswesens. Am 28. Dezember 1860 wurde Direktor Gallenkamp zum Direktor der städtischen (späteren Friedrichs-Werderschen) Gewerbeschule in Berlin erwählt. Am 23. April 1861 legte er sein hiesiges Amt nieder. Von ihm kann mit Fug gesagt werden, daß der rechte Mann zur rechten Zeit an der rechten Stelle gestanden hat. Sein Nachfolger war Dr. Kern, Professor am herzogi. Gymnasium und Direktor der Alexandrinenschule (höhere Töchterschule) in Koburg. 208 Die Zeit durchgreifender Reformen war für die Schule vorüber, es konnte sich nur um eine Nachlese handeln. Der bis dahin in den Hintergrund gestellte technische Unterricht erlangte größere Bedeutung durch Einrichtung regelmäßiger Turnstunden und durch die Anstellung eines fachmännisch gebildeten Gesanglehrers. Im Jahre 1862 wurde auch der Wunsch nach Errichtung einer Vorschule zum ersten Male laut. Bisher hatten die meisten der in die Sexta eintretenden Schüler die Privatschule des Herrn von Velsen besucht, wo etwa 80—90 Kinder im Alter von 6—11 Jahren durch einen einzigen Lehrer größtenteils gleichzeitig unterrichtet wurden. Doch wurde ein im Jahre 1864 vom Kuratorium gestellter Antrag auf Errichtung einer mit der Realschule zu verbindenden Vorschule vom Magistrat abgewiesen. Auch für eine Gehaltsaufbesserung der Lehrer war nichts zu erreichen, weil die sinkende Frequenz der Schule ohnehin schon den Etat mehr und mehr anschwellen ließ. Die traurigen Folgen der gedrückten äußeren Lage ihrer Hinterbliebenen suchten die Lehrer der Anstalt durch Selbsthilfe zu mildern, indem sie sich im Jahre 1862 zur Gründung einer Lehrer-Witwen- und Waisenstiftung vereinigten, zu der sie den Grundstock durch eine Reihe öffentlicher Vorträge aufbrachten. Direktor Kern wurde im Jahre 1865 zum Direktor der Luisenstädtischen Gewerbeschule in Berlin gewählt. Ihm folgte in seinem hiesigen Amte am 14. April 1866 Dr. C. Kruse, bis dahin Oberlehrer an der Realschule zu Stralsund. Doch dieser schied schon nach zweijährigem Wirken Ostern 1868 wieder aus seiner Stellung, um die Leitung des Gymnasiums und der Realschule in Greifswald zu übernehmen. Als ein nicht unwichtiges Ereignis aus dieser Zeit ist zu verzeichnen, daß nun endlich „die städtischen Behörden in gerechter Würdigung der Verhältnisse mit wohlwollender Liberalität sich bereit finden ließen, die Lehrergehälter um 900 Taler zu erhöhen." Es war aber auch die höchste Zeit, daß etwas geschah. Der unaufhörliche Lehrerwechsel bedrohte die innere Entwickelung der Schule mit ernsten Gefahren. Waren doch in den letzten 4 Jahren 11 Lehrer resp. Lehrerinnen der Anstalt entzogen worden. Zum Nachfolger des Direktors Kruse wurde im September 1867 der Prorektor und erste Oberlehrer der Realschule erster Ordnung in Hagen, E. Gruhl gewählt, am 30. November bestätigt und am 23. April 1868 in sein Amt eingeführt. Seit dem Jahre 1869 entbrannte abermals ein heftiger Kampf über die Beeinträchtigung der Realschulen, an welchem auch unsere Schule nicht unbeteiligt geblieben ist. Sie hat dabei nach zwei Seiten hin Stellung nehmen müssen; einmal hat sie in Gemeinschaft mit den Vertretern unserer Stadt dahin zu wirken gesucht, daß unseren Abiturienten auch die Universitäten erschlossen werden, andererseits aber hat unsere Schule sich auch gegen die gewendet, welche an jenen Grundsätzen, nach welchen die Realschulen allgemeine Bildungsanstalten sein sollen, zu rütteln versucht und unsere Schulen zu Experimentierplätzen für allerlei Versuche im Unterrichtswesen haben machen wollen. Die Bewegung hatte insofern Erfolg, als schon im Jahre 1870 den Realschulen erster Ordnung das Recht zugesprochen wurde, ihre Abiturienten zum Studium der Mathematik, der Naturwissenschaften und der neueren Sprachen zu entlassen, jedoch mit Beschränkung der Anstellungsfähigkeit solcher Kandidaten auf Real- und höhere Bürgerschulen. Dieser wenn auch minimalen Erweiterung der Berechtigungen entsprach ein starkes Steigen der Frequenz, welches bald die Teilung der Tertia in zwei Parallel- cöten nötig machte. Da die Behörde die Zweijährigkeit des Tertianerkursus mehr und mehr betonte, wurden jene beiden Abteilungen schon Michaelis 1873 als Unter- und 209 ^ Ober-Tertia organisiert und bezeichnet. Da mit Beginn des Schuljahres 1876—77 auch die Sekunda für fast alle Unterrichtsgegenstände geteilt wurde, so mußte auch die Zahl der Lehrerkräfte entsprechend vermehrt werden. Das Kollegium bestand nunmehr aus Direktor, 4 Oberlehrern, 5 ordentlichen Lehrern, 3 technischen und Elementarlehrern, 1 wissenschaftlichen Hülfslehrer und 1 katholischen Religionslehrer. Um jene Zeit fanden auch nach langen Kämpfen die Bemühungen um ausreichende Dotierung der einzelnen Lehrerstellen ihren befriedigenden Abschluß. Was im Jahre 1867 geschehen war, reichte nicht hin, dem häufigen Lehrerwechsel ein Ende zu machen. Als dann Ende 1871 wieder eine Erhöhung der Gehälter um 1000 Taler durchgesetzt wurde, trat unmittelbar darauf für die Königlichen Anstalten ein neuer Normaletat in Kraft, hinter welchem die Gesamtbesoldung des hiesigen Kollegiums um 2150 Taler zurückblieb. Die Stadt konnte sich der Notwendigkeit, in der Besoldung ihrer Lehrer dem Staate zu folgen, nicht entziehen, und so wurde der Normaletat vom 1. Oktober 1873 an durchgeführt, auch die Gehälter der technischen und Elementarlehrer erhöht. Freilich wurde zugleich das Schulgeld bis auf ein Maximum von 70 Talern in die Höhe geschraubt und dieser höchste Satz von allen auswärtigen Schülern verlangt. Die notwendige Folge war, daß die Zahl der auswärtigen Schüler hier in Mülheim bald in erschreckendem Maße abnahm. Trotzdem blieb die Frequenz der Anstalt in jenen Jahren in raschem Steigen und erreichte im Schuljahre 1877—78 ihr Maximum mit 280 Schülern, um schon im nächsten Jahre auf 248 zu fallen. Der städtische Zuschuß bewegte sich während der in Rede stehenden Zeit noch in mäßigen Grenzen und stieg nicht über 17000 Mark. Die gewaltigen Ereignisse der Jahre 1870—71 mußten auch das Schulleben berühren. Die Wirkungen der großen Zeit beschränken sich nicht auf äußere Vorkommnisse, auf einzelne Unterbrechungen des geregelten Betriebes, sie lassen sich auch am Pulsschlag des lebendigen Schulorganismus fühlen. Am 16. Juli wurde die Mobilmachung des Heeres ausgesprochen, am 18. Juli der Lehrer Piper zur Fahne einberufen. Obgleich seine Unabkömmlichkeit vorher anerkannt worden war, drängte es ihn doch, an dem Kampfe für die gerechte Sache sich persönlich zu beteiligen. Am 2. August trat auch der Lehrer Hunrath in das Heer ein. Nach beendetem Kriege kehrten beide frisch und wohlbehalten zu ihrer friedlichen Beschäftigung zurück, mit wahrhaft rührender Anhänglichkeit von ihren Schülern empfangen. Für solche Primaner im 4. und 3. Semester, welche in das Heer eintreten wollten, hatte der Minister eine beschleunigte Entlassungsprüfung angeordnet. Ein Primaner machte von dieser Erlaubnis im Januar 1871 Gebrauch, nachdem schon im Sommer 1870 3 Abiturienten nach bestandenem Examen des Königs Rock angezogen hatten. Von den zurückgebliebenen Lehrern waren 4 tätig in dem Komitee, welches für die Krieger und ihre zurückgelassenen Familien zu sorgen übernommen, einer begleitete während der Ferien eine Sendung Liebesgaben nach dem Kriegsschauplatz, eine Lehrerin widmete ihre Ferien und ihre freien Tage vor und nach den Ferien der Pflege der Verwundeten und Kranken im hiesigen Lazarette. Der Direktor rühmt die freudige Hingebung, mit welcher alle Lehrer ohne Unterschied die schwere Last der Vertretung ihrer beiden abwesenden Kollegen trugen, die durch Erkrankungen der Zurückgebliebenen noch erschwert wurde. Auch die Schüler, selbst der jüngeren Klassen, zeigten eine gehobene Stimmung. Nicht nur in den regelmäßigen Andachten, sondern auch nach jeder neuen Sieges- 210 botschaft, wie bei der Vorbereitung auf den Friedensgottesdienst wurden die Schüler auf die ernsten Aufgaben der Zukunft hingewiesen. Auch in den folgenden Jahren wurde der vaterländischen Fest- und Ehrentage in geziemender Weise gedacht. Am 7. Juli 1877 feierte die Anstalt ihr 25jähriges Bestehen durch einen öffentlichen Schulaktus. Direktor Gruhl folgte mit Schluß des Sommersemesters 1878 einem an ihn ergangenen Rufe zur Übernahme der Realschule erster Ordnung in Barmen. Sein Nachfolger wurde der Prorektor und erste Oberlehrer des Gymnasiums zu Höxter, Dr. O. Henke, der aber erst Ostern 1879 sein Amt antreten konnte. In den Anfang der achtziger Jahre fallen nichtendende Verhandlungen innerhalb der städtischen Behörden einerseits und zwischen diesen und den Staatsbehörden andererseits. Erstrebt und wiederholt beantragt wurde vor allem die Loslösung der Töchterschule von ihrer unnatürlichen, vielfach hemmenden Verbindung mit der Realschule, ferner die Verlegung der Fortbildungsschule aus den Unterrichtsräumen der Realschule in eine Volksschule, Herabminderung der Schulgeldsätze, Ausbau des Realgymnasialgebäudes (Aula und 4 Klassenräume), Bewilligung eines Staatszuschusses, zuletzt in der Höhe von 10000 Mark, zur Durchführung dieser Reorganisation. Alle diese Projekte scheiterten mit dem zuletzt aufgeführten. Wohl erklärte sich das Königliche Provinzial-Schulkollegium schließlich durch Reskript vom 29. Juli bereit, den Anträgen näher zu treten, beanstandete nur die Höhe des erbetenen Zuschusses und verlangte eine Anzahl den Antrag ergänzender Übersichten, da aber faßte das Kuratorium den Beschluß, die ganze Verhandlung fallen zu lassen, weil man mit weniger als 10000 Mark nicht glaube die wünschenswerten Reformen durchführen zu können. Auch die Errichtung einer Vorschule, zunächst einer solchen „mit gemischten Geschlechtern" wurde jetzt beschlossen. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium konnte dieselbe freilich nicht als eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Vorschule anerkennen, gestattete dem Direktor aber „in Hinsicht auf die in Aussicht stehende Reorganisation" die Leitung derselben. Die Schule wurde am 1. Mai 1880 in dem gemieteten Velsen'schen Lokale eröffnet mit 1 Lehrer und 1 Lehrerin. Sie zählte im ersten Jahre 60, im zweiten 75, im dritten 100 Schüler und Schülerinnen. Im Jahre 1882 wurde die Anstalt nach der Unterrichts- und Prüfungsordnung vom 31. März und 27. Mai 1882 als Realgymnasium reorganisiert, und im Anschluß daran eine eingehende, teilweise zu völliger Umarbeitung führende Revision der Lehrpläne vom Jahre 1877 vorgenommen. Die Frequenz der Anstalt sank um diese Zeit rasch. Sie betrug in den Jahren 1879—80 bis 1882—83 resp. 252, 221, 203, 214 Schüler. Noch bedenklicher wuchs der städtische Zuschuß, er belief sich in den entsprechenden Jahren auf 16500, 22300, 26000, 28800 Mark. Direktor Henke übernahm Ostern 1883 die Leitung des Gymnasiums zu Barmen. Im Dezember 1882 wurde zu seinem Nachfolger der Rektor des Realprogymnasiums in Segeberg, Dr. G. Zietzschmann, gewählt und am 14. April 1883 in sein Amt eingeführt. Die 1882 erschienenen neuen Lehrpläne hatten bezüglich der Berechtigungen alles beim alten gelassen und somit die sogenannte Realschulfrage voraussichtlich auf Jahre hinaus in einem für die Realschulen ungünstigen Sinne entschieden. Es drängte sich daher immer brennender die Frage auf, ob eine Schule, die bis zu 30000 Mark die Stadtkasse jährlich belaste, für Mülheim nicht zu teuer sei, wenn sie ihren Abiturienten nicht einmal alle sogenannten Berechtigungen zu gewähren 211 27 , vermöge. Das Kuratorium der Anstalt glaubte es nicht länger verantworten zu können, der Stadt die schwere Last der Unterhaltung der Schule zuzumuten und zugleich alle diejenigen Schüler, welche zu Universitätsstudien überzugehen beabsichtigten, nach auswärts zu weisen. Nachdem ein Antrag auf Einführung fakultativen griechischen Unterrichtes vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium als unstatthaft zurückgewiesen worden war, wurde der Direktor vom Kuratorium beauftragt, über die Möglichkeit der Umwandlung unserer Schule in ein Gymnasium zu berichten. Ein von ihm ausgearbeitetes Projekt wurde vom Kuratorium am 10. Oktober 1883 angenommen und fand am 4. Januar 1884 die einstimmige Billigung der vollzählig versammelten Stadtverordnetenversammlung. Diese Beschlüsse wurden durch Ministerialerlaß vom 15. März 1884 genehmigt. Dieselben bestimmten im wesentlichen folgendes: 1. Das Realgymnasium in Mülheim wird umgewandelt in ein Gymnasium mit Realparallelklassen für Tertia und Sekunda. 2. Diese Umgestaltung wird derart ins Werk gesetzt, daß von Ostern 1884 an die Klassen Sexta bis Quarta den Lehrplan des Gymnasiums befolgen, und daß denjenigen Schülern der bisherigen Quarta, welche im Lateinischen vorbereitet sind, im Falle ihrer sonstigen Reife der Eintritt in die Untertertia Gymnasii zu erlauben ist. Ostern 1886 wird die Sekunda des Gymnasiums, Ostern 1888 die Prima eröffnet. 3. Die Prima des Realgymnasiums ist so lange zu erhalten, daß denjenigen Schülern, die jetzt auf Untertertia Realis sind, die Möglichkeit bleibt, bei regelmäßiger Ascension alle Berechtigungen eines Realgymnasiums an der Anstalt zu erwerben. 4. Die bisher mit dem Realgymnasium durch Personalunion verbundene höhere Töchterschule wird mit Ostern 1884 von dieser Verbindung losgelöst und einem eigenen Direktor unterstellt. Die Direktion übernimmt der bisherige dritte Oberlehrer des Realgymnasiums und Prorektor der höheren Töchterschule. Mit ihm tritt auch einer der Elementarlehrer ganz zur Töchterschule über. 5. Zur Verstärkung der philologischen Lehrkräfte wird in eine Oberlehrerstelle ein Lehrer der alten Sprache berufen. Damit war die Grundlage zu einer Umwandlung der Schule geschaffen, welche sich in jeder Weise als segensreich erwies. Den besten Beweis dafür bot die rapide wachsende Frequenz der Anstalt, welche sich schon im Jahre 1885 wieder auf 242 gehoben hatte. Am 14. und 15. März 1887 fand die Revisionsprüfung der ersten Untersekunda des Gymnasiums durch den Provinzialschulrat Dr. Höpfner statt. Beim Schlüsse der Prüfung nahm der Vorsitzende keinen Anstand, den Schülern zu erklären, daß nach dem Ergebnisse der Revision die weit überwiegende Mehrzahl der Prüflinge in die Obersekunda eines jeden preußischen Gymnasiums mit Ehren eintreten könnte. Durch Ministerialreskript vom 26. Mai 1887 wurde die Gymnasialabteilung als Gymnasium anerkannt. Im folgenden Jahre wurde genehmigt, daß statt der noch vorhandenen beiden Klassen des Realprogymnasiums (Tertia und Untersekunda) eine lateinlose höhere Bürgerschule (jetzige Realschule) mit dem Gymnasium verbunden werde, damit diejenigen Schüler, die nur die wissenschaftliche Reife zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erstreben, dieses Ziel ohne Lateinunterricht erreichen können. Wie notwendig gerade solche Schule hier war, zeigt ihre Entwickelung. Sie hat allmählich an Schülerzahl so zugenommen, daß schon im Schuljahre 1901—02 ihre Frequenz die des neunklassigen Gymnasiums überstieg. Die erste Reifeprüfung an der Realschule fand am 12. und 13. Februar 1894 statt und hatte die Anerkennung der Anstalt 212 am 9. März 1894 zur Folge. Die letzte Reifeprüfung am Realgymnasium hatte schon am 27. März 1889, die erste Reifeprüfung am Gymnasium am 10. März 1890 stattgefunden. Die von Jahr zu Jahr steigende Frequenz erbrachte Ende der achtziger Jahre hohe Etatsüberschüsse, Von denen wiederholt erhebliche Ausgaben für bauliche Verbesserungen und Anschaffungen bestritten werden konnten. Um den immer wieder sich einstellenden Platznöten abzuhelfen, wurde am 29. März 1890 das Besitztum des „Bürgervereins" für 80100 Mk. angekauft und unter Aufwendung weiterer 20000 Mk. für Schulzwecke hergerichtet. Die Anstalt erhielt dadurch endlich den bis dahin fehlenden Festsaal (Aula), der am 12. August 1890 in würdiger Feier seiner Bestimmung übergeben wurde. Im Sommer 1891 wurde eine neue Schwimmanstalt für 18000 Mk- gebaut, nachdem die alte an Altersschwäche eingegangen war. Der Pflege körperlicher Bewegung dient auch der im Jahre 1893 gegründete Turnverein; an ihn gliederte sich im Jahre 1898 ein Ruderverein an. Der Direktor sammelte bei Freunden der Anstalt ein Kapital von 11000 Mk., wovon ein geräumiges Bootshaus errichtet und 7 Boote beschafft wurden. Im Jahre 1901 war der Platzmangel wieder so empfindlich geworden, daß die Stadtverordneten am 16. März 1901 beschlossen, das Hauptgebäude der Schule um ein Stockwerk zu erhöhen. Die Schule gewann dadurch einen Zeichensaal, 3 Klassenzimmer, ein physikalisches Lehrzimmer mit anstoßendem Raum für die Apparate und ein Zimmer für naturbeschreibenden Unterricht mit anstoßendem Naturialienkabinett. Endlich wurde auch Ostern 1900 die Vorschule nach Anstellung eines dritten Lehrers staatlich anerkannt und mit der Hauptanstalt organisch verbunden. Daß sie einem Bedürfnis entsprach, zeigte ihre schnell wachsende Frequenz, die schon im Schuljahre 1901/1902 die Zahl 100 überschritt. Am 7. Juli 1902 hatte die Anstalt die Freude, die Jubelfeier ihres fünfzigjährigen Bestehens begehen zu können. Denn als Geburtstag unserer Schule gilt der 7. Juli 1852, der Tag, an dem Dr. Gallenkamp als ihr erster Direktor in sein Amt eingeführt wurde. Auf Beschluß des Kuratoriums wurde der Gedenktag in einfacher aber würdiger Weise gefeieit. Eine anläßlich dieser Feier unter den ehemaligen Schülern veranstaltete Sammlung ergab einen Betrag von etwa 3000 Mk., aus dem eine Stiftung zur Unterstützung unbemittelter Schüler errichtet wurde. Auch für die Organisation der Schule war das Jahr 1902 von einschneidender Bedeutung. Am 9. Dezember 1902 faßten die Herren Stadtverordneten den einstimmigen Beschluß, das Gymnasium von Ostern 1903 ab in eine Latein-Reformschule nach Frankfurter System umzuwandeln. Die höheren Lehranstalten dieses Systems (Gymnasium und Realschule) beginnen den fremdsprachlichen Unterricht in der Sexta mit dem Französischen. In der Untertertia folgt mit verstärkter Stundenzahl das Lateinische, in Untersekunda erst setzt das Griechische (Gymnasium) oder das Englische (Realgymnasium) ein. So beginnt die zweite und dritte Fremdsprache erst, nachdem in der ersten und zweiten eine sichere Grundlage gewonnen ist, während in den Lateinschulen alten Stils die Schüler in den vier ersten Schuljahren die Elemente von drei Fremdsprachen sich anzueignen haben. Der Lehrplan der drei unteren Klassen ist bei den sogenannten Reformschulen genau der einer Realschule. Ist daher, wie hier in Mülheim, eine Realschule mit der Lateinschule verbunden, so ergibt sich ein gemeinsamer dreiklassiger Unterbau, und erst bei der Versetzung des Schülers nach Untertertia werden die Eltern vor die Frage gestellt, welche Schulart ihr Sohn weiter besuchen soll, Realschule oder Lateinschule. Namentlich diesem in die Augen springenden Vorteil ist es zuzuschreiben, daß die Zahl der Lateinschulen Frankfurter Systems sich in den letzten Jahren in überraschender 213 Weise vermehrt hat. Die Berechtigungen dieser sogenannten Reformschulen sind dieselben wie die der Lateinschulen alten Stils. Ob der Oberbau der neuen Reformschule ein Gymnasium oder ein Realgymnasium werden sollte, darüber hatte sich die Stadt die Entscheidung bis nach Errichtung der Untersekunda vorbehalten. Wie sehr diese Umwandlung den Wünschen und Bedürfnissen von Stadt und Umgegend entsprach, zeigte der ganz ungewöhnlich starke Andrang zur Anstalt. Die Zahl der Schüler stieg bis zum Schuljahr 1904 auf 960 mit 4 Sexten, 4 Quinten, 3 Quarten, 4 Unter- und ebensoviel Obertertien. So ist die Anstalt jetzt die größte der Provinz, eine der umfangreichsten des ganzen Staates. Dem in den letzten Jahren immer fühlbarer gewordenen Platzmangel wurde im Laufe des Jahres 1904 dadurch abgeholfen, daß man das Klassengebäude des Saalbaues um ein Stockwerk erhöht hat. Dadurch wurden 4 neue Klassenräume gewonnen. Nachdem sich so herausgestellt hatte, daß eine Anstalt unter keinen Umständen mehr ausreichte, wurden Verhandlungen mit der Staatsbehörde eingeleitet auf der Grundlage, daß der Staat das Gymnasium in seine Verwaltung übernimmt, wogegen sich die Stadt verpflichtet, die Realschule zu einer Oberreals:hule auszubauen. Die mit der Staatsbehörde angeknüpften Verhandlungen führten zu einem günstigen Abschlüsse. Durch Verfügung vom 17. Juni 1906 erklärte der Herr Minister seine Geneigtheit, dem Wunsche der Stadt entsprechend bei Trennung der jetzt vereinigten Anstalten das Gymnasium zu verstaatlichen. Die Stadt müsse aber außer der Hergabe eines geeigneten Grundstückes auch das Gymnasialgebäude selbst nebst allem Zubehör und der inneren Einrichtung bereitstellen. Daneben müsse sie einen dauernden Zuschuß von jährlich 15000 Mk. für das Gymnasium übernehmen. Am 9. Oktober 1906 teilte der Herr Minister dann mit, daß er, dem Wunsche der Stadt entsprechend, nach Bedarf Doppelklassen bei dem vom Staate zu übernehmenden Gymnasium einzurichten bereit sei, sofern die Stadt das Schulgebäude nebst innerer Einrichtung in einem die Aufnahme von Doppelklassen gestattenden Umfange bereitstelle und im Falle einer Teilung auch der oberen Klassen (von Obersekunda an) den zu übernehmenden Zuschuß um 5000 Mk. erhöhe. Am 15. Februar 1907 wurde auf Grund dieser Unterlagen zwischen dem Königl. Provinzial-Schulkollegium und dem Herrn Oberbürgermeister ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Die Ausführung des Baues ist danach in Angriff zu nehmen, sobald die ministerielle Genehmigung des Bauprojektes erteilt ist, und spätestens 2 l /n Jahre darauf zu Ende zu bringen. Als Bauplatz wird ein etwa 55—60 a großer Platz im Schnittpunkte der zu verlängernden Gustav- und Adolfstraße in Aussicht genommen. Dem in der Verhandlungsschrift ausgesprochenen Wunsche, das Gymnasium in seiner jetzigen Einrichtnug als Reformanstalt mit gemeinsamem Unterbau bis einschließlich Obertertia zu belassen, sodann nach dem Vorbilde der Leibniz-Schule in Hannover, entsprechend einem bereits zu den Akten des Provinzial-Schulkollegiums überreichten Plane, die Untersekunda in eine griechische und in eine englische Abteilung zu sondern und diese Teilung dann auch bis Oberprima durchzuführen, hat der Herr Minister bereits Rechnung getragen, indem er durch Erlaß vom 26. September 1907 genehmigte, daß die hiesige in die Verwaltung des Staates übergehende höhere Lehranstalt als Gymnasium und Realgymnasium nach Frankfurter System ausgebaut wird. Die Übergabe der Reformanstalt an den Staat wird voraussichtlich Ostern 1910 möglich sein und damit zu diesem Zeitpunkte auch der Ausbau der verbleibenden städtischen Realschule zu einer Oberrealschule beginnen. Unsere Stadt wird nach Durchführung der ganzen Abmachung mit einer vortrefflich gegliederten Organisation ihres höheren Unterrichtswesens in das zweite Jahrhundert 214 ihres Bestehens eintreten. Mögen die Anstalten wie bisher bleiben eine Pflanzstätte deutscher Zucht und Sitte, deutschen Fleißes und Strebens, deutscher Königstreue und Vaterlandsliebe bis in die fernsten Zeiten. b) Die Luisenschule (städt. höhere Mädchenschule). Bis zum Jahre 1838 wurden in Mülheim diejenigen jungen Mädchen, welche eine höhere Bildung als die von der Volksschule gewährte haben wollten, privatim in den Wohnungen der Lehrer unterrichtet. Erst im Januar 1838, nachdem für die neugegründete höhere Knabenschule das Schulgebäude in der Jackenstraße errichtet und genügend Platz vorhanden war, gründete man auch eine höhere Mädchenklasse, die im oberen Stockwerk untergebracht wurde. Der Zuspruch war ein geringer, sie wurde daher am 21. Dezember 1843 wieder aufgelöst. Am 1. Juli 1845 wurde sie in demselben Lokale von neuem eröffnet. — Schon Herbst 1853 war die höhere Knabenschule 5 klassig geworden, so daß die Töchterschule in ein Mietlokal am Notweg 36 verlegt werden mußte, wo im Vorder- und Hinterhause 3 Klassen eingerichtet wurden. Auch die gemeinsame Vorklasse fand hier Platz, und 1855 wurde gar Zeichensaal und Bibliothek der Realschule im Oberstock untergebracht. — Dieser Mißstand wurde beseitigt, als durch den Neubau der höheren Knabenschule das Schulgebäude in der Jackenstraße ganz für die höhere Töchterschule frei wurde. Auch der Prorektor erhielt oben im Gebäude Dienstwohnung. Selbstverständlich konnte bei dem Wachsen der Anstalt auch dieser Zustand nicht andauern. 1878 mußte man eine Klasse ausmieten und im Gebäude an der Ruhr- und Schollenstraßen-Ecke unterbringen; im Jahre 1879 wurde die Dienstwohnung des Prorektors aufgehoben, mit einem Kostenaufwande von 10000 Mk. das Schulgebäude in der Jackenstraße verändert und ganz dem Schulbetrieb übergeben. Zu gleicher Zeit wurde die neue gemeinsame Vorschule in dem v. Velsenschen Hause in der Wallstraße untergebracht, nachdem die schon lange bestehende v. Velsensche Privatschule ihr Ende erreicht hatte. — So trat ein Stillstand im Lokalwechsel bis zum Jahre 1890 ein. Dann wurde von den Stadtverordneten wiederum wegen Raummangels ein Neubau an der Adolfstraße beschlossen, der Ostern 1892 bezogen werden konnte. Auch dieser schöne Bau mußte schon 1899 durch einen Anbau von 6 Klassen und nochmals 1906 durch den Ausbau des Dachgeschosses für Physikzimmer, Zeichensaal und 2 Klassen erweitert werden. Neben 16 Klassenzimmern sind jetzt für Zeichen-, Gesang- und Physik-Unterricht besondere Räume vorhanden und mit der Neuzeit entsprechenden Einrichtungen versehen. Turnhalle und Festsaal schließen sich an die Korridore an, welche bei schlechtem Wetter den Schülerinnen reichlich Platz zum Aufenthalte bieten. Kaum braucht erwähnt zu werden, daß auch die übrigen Nebenräume, wie Direktor-, Lehrer-, 215 Bibliothek- und Warte-Zimmer, Schuldienerwohnung u. s. w. sich dem übrigen würdig anschließen. Als Heizungsanlage funktioniert eine Niederdruck-Dampfheizung, verbunden mit Ventilationsschächten, zu allgemeiner Zufriedenheit. Nach dem Statut vom Jahre 1839 ist es die Aufgabe der höheren Mädchenklasse, „mit sorgfältiger Berücksichtigung der Bestimmung und der Verhältnisse des weiblichen Geschlechtes die wissenschaftliche Ausbildung der Mädchen zu vollenden", und nach den Ausführungen, die Direktor Gallenkamp 1852 bei seinem Amtsantritt im Rathaussaale in der Rede entwickelte, „soll die höhere Töchterschule den Mädchen einen Grundstock lebendigen Wissens zu eigen machen, der für ihre Weiterbildung in Familie und Leben das Fundament und den Antrieb gibt. Sie soll ihnen Interesse und Sinn für das Höhere, für die die Welt beherrschenden und bewegenden Ideen erschließen, sie soll dahin streben, die Mädchen zu ruhiger Klarheit der Seele, zu Reinheit der Stimmung, zu inniger und bewußter Verehrung und Aneignung des Schönen und Edlen zu erziehen". Eine weitere Erklärung über die Aufgaben der höheren Mädchenschule findet sich in der Geschichte der Anstalt nicht; auch im Jahre 1884 bei der Festsetzung des Statutes ist in demselben kein entsprechender Passus aufgenommen. Dies erklärt sich daraus, daß der hiesigen Anstalt gleich den Schwesteranstalten der Rheinprovinz die in Weimar 1872 unter grosser Begeisterung gefaßten und dem Herrn Minister überreichten Beschlüsse der deutschen Mädchenschulkonferenz als Norm dienten. Seitdem hat eine Festsetzung der Grundsätze seitens des Herrn Ministers durch allgemeine Regelung im preußischen Staate stattgefunden (1894), eine weitere wird jetzt folgen, auf die wir am Schluß zurückkommen werden. Die Schule war von 1838 bis 1851 einklassig und erhielt kurz hintereinander von 1852—1853 noch 2 weitere Klassen. Von 1862 an war sie 4klassig, die erste Klasse hatte dabei 2 Abteilungen. Erst 1879 wurde dann eine weitere Klasse zugefügt, doch fehlte die jetzige Unterstufe bezw. Vorschule bis dahin vollständig. Die ersten drei Schuljahre mußten entweder durch den Besuch der Volksschule oder der v. Velsen'schen Privatschule ersetzt werden. — Die Vorschulen haben den Zweck, die Schülerinnen besser und für höhere Schulen passender vorzubereiten, als das die Volksschule kann, welche ganz andere Ziele verfolgt und in der durch die im Industriegebiet vorhandene große Frequenz der Klassen schwache Kinder viel leichter zurückbleiben. Schon 1862 wurde daher ein Antrag auf Errichtung einer gemeinsamen Vorschule gestellt, denn in der damals schon bestehenden v. Velsen'schen Schule wurden Kinder im Alter von 6—9 Jahren durch einen Lehrer größtenteils gleichzeitig unterrichtet. Die Stadtverwaltung lehnte den Antrag ab, aber die Sache hatte doch wenigstens das Gute, daß die v. Velsen'sche Schule von 1864 ab zwei- klassig wurde. Endlich am 1. Mai 1880 gelang es, sie mit gemischten Geschlechtern als städtische Lehranstalt in dem alten Lokale an der Wallstraße zu übernehmen. Lehrer Niedergesäß und Lehrerin Menne wirkten an dieser gemeinsamen Vorschule 3 Jahre. — Nachdem sich immer mehr das Bedürfnis einer vollständigen Trennung der höheren Knaben- und Mädchenschule herausgestellt hatte, erfolgte dieselbe 1884, wobei auch die städtische Vorschule zur Hälfte beiden Anstalten überwiesen wurde, so daß die Töchterschule nunmehr 5+2=7 Klassen mit 9 Lehrgängen erhielt, indem die 1. und 6. zweijährig waren. Sie konnte also bei der allgemeinen ministeriellen Reorganisation im Jahre 1894 den Ansprüchen, die man an eine öffentliche höhere Mädchenschule stellt, entsprechen, wurde als solche anerkannt, der Rektor zum Direktor ernannt. Die zunehmende Frequenz machte 1898 eine Parallelklasse nötig. Die im Jahre 1892 mit 9 Schülerinnen eröffnete Selekta für 216 das 16. Lebensjahr wurde 1894 mit ministerieller Genehmigung zu „Wahlfreien Kursen" umgestaltet, war, aber nur von besonders gut beanlagten Jahrgängen besucht. Erst 1899 gelang es, statt dieser eine 10. (erste) Klasse zu errichten, die zuerst schwach besucht war, aber jetzt gut besucht ist, so daß die Schule somit auch die weiteste Entwicklung bietet, wie sie heute für höhere Mädchenschulen verlangt wird. Der außerordentliche Zudrang, das rapide Wachsen der Schülerinnenzahl erforderten immer neue Parallelklassen, deren jetzt 5 vorhanden sind. Die Schule stand bis 1852 unter ihrem Leiter Kerlen in keinem anderen Verhältnisse zur Staatsbehörde wie jede Privatschule noch heute, d. h. die staatlichen Aufsichtsorgane hatten nur darüber zu wachen, daß die Schüler und Schülerinnen dasjenige Mindestmaß von Kenntnissen erwarben, was auf der öffentlichen Volksschule geboten wurde. Erst mit dem Dienstantritt des Rektors Gallenkamp (1852) erfüllte auch die Anstalt die Ansprüche, die man an eine höhere Schule stellen durfte. Sie ging später zum Ressort des Königlichen Provinzialschulkollegiums über. Während aber die höheren Knabenschulen dieser Aufsichtsbehörde noch heute unterstehen, ist seit 1884 die Töchterschule wieder der Königlichen Regierung zu Düsseldorf unterstellt. Die Stadtgemeinde übt die ihr zustehenden Verwaltungs- und Aufsichtsrechte durch ein Kuratorium aus, welches aus 6 Mitgliedern besteht und zwar dem Bürgermeister, bezw. dem ihn vertretenden Beigeordneten, dem Direktor der Anstalt, zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und zwei Bürgern der Stadt. Ein Kuratorium hatte die Schule schon unter Kerlen, den Vorsitz führte damals Pastor Keller, ein Mann, der wohl als geistiger Urheber der hiesigen höheren städtischen Schulen zu betrachten ist. (Vgl. den vorigen Abschnitt). Viele verdienstvolle Männer waren unter den Kuratoriums-Mitgliedern. Es sei hier nur auf zwei hingewiesen. Der eine von ihnen ist der leider zu früh verstorbene Oberbürgermeister C. v. Bock und Polach. Bald 25 Jahre war er Vorsitzender, und vornehmlich ihm war es zu danken, daß der höheren Mädchenschule ohne Zögern und ohne kleinliche Bedenken schließlich alles gegeben wurde, was sie auf die Höhe der Zeit stellte. Unter seiner Führung ist das Kuratorium einig und überzeugend für die Schule eingetreten, und eine Freude war es zu sehen, mit welchen Erfolgen diese Bemühungen gekrönt wurden. Darüber geben diese Blätter deutlichen Aufschluß. Der andere war der erst kürzlich verstorbene Beigeordnete Max Itzenplitz. Mülheims Bürgerschaft schätzte und ehrte den feinen, kenntnisreichen Mann, der in wahrem humanen Geiste sich das Wohl seiner Mitbürger angelegen sein ließ. Ihm folgte man auch, wenn er für die höhere Mädchenschule eintrat. Und das tat er immer. Dank und Anerkennung den Entschlafenen, deren Gedächtnis mit der Luisenschule für alle Zeiten ehrend verknüpft sein wird! LEKTIONSPLÄNE. Schuljahr 1838/1839 (einklassig). 1. Religion ............. 2 2. Deutsch.............. 4 3. Französisch............ 2 4. Geschichte............ 2 5. Erdkunde............. 2 6. Rechnen ............. 2 7. Naturbeschreibung......... 1 8. Schreiben............. 2 9. Zeichnen............. 1 10. Gesang.............. 1 Schuljahr 1859/1860 (dreiklassig). 1. Religion......... 2. Deutsch......... 3. Französisch....... 4. Geschichte und Erdkunde . 5. Rechnen......... 6. Naturbeschreibung .... 7. Schreiben........ 8. Zeichnen......... 9. Handarbeit.....- . . . Summa 19 St. Summe 1 2 4 6 4 3 2 2 in 2 Abt. 6 St. 27 26 26 217 28 Schuljahr 1883/1884 (fünfklassig.) 1. Religion........ 2. Deutsch........ 3. Französisch ...... 4. Englisch....... 5. Geschich'.c und Erdkunde 6. Rechnen....... 7. Naturbeschreibung . . . 8. Physik........ 9. Schreiben....... 10. Zeichnen....... 11. Singen........ 12. Turnen ........ 13. Handarbeit . . . . . . Summa I 35 I 35 34 34 31 Schuljahr 1889/1890 (siebenklassig.) la lb| 2 3 4| 5 ß 7 1. Religion .... 2 2 2 2 2 2 2 2 2. Deutsch . . 4 4 4 5 5 5 8 9 3. Französisch 4 4 4 5 5 6 — — 4. Englisch . 4 4 4 5. Rechnen . 2 2 2 2 3 4 4 4 6. Geschichte 2 2 2 2 1 — — — 7. Erdkunde . 2 2 2 2 2 2 1 — 8. Naturkunde 2 2 2 2 2 — — — 9. Singen . . 2 2 2 2 1 2 2 — 10. Schreiben . 2 4 — 11. Zeichnen . 2 2 2 2 2 '— — — 12. Turnen (i. Sommer) 2 2 2 2 2 1 — — 13. Handarbeit . Summ 3 3 3 3 4 3 2 2 a [31 31 31 29 |29 i27 |23 1 1 1 17 Schuljahr 1898/1899 (neunkl issig. ) 1 |2 3 4 | 5 |_G 7 8 | 9 1. Religion .... 2 2 1 2 3 3^ 3 3 | 3 2. Deutsch . . 4 4 4 5 5 i 5 9 9 9 3. Französisch 4 4 4 5 5 5 — — — 4. Englisch . 4 4 4 5. Rechnen . 2 2 2 3 3 3 3 3 3 6. Geschichte 2 2 2 2 2 — — — — 7. Erdkunde . 2 2 2 2 2 2 2 — — 8. Naturkunde 2 2 2 2 2 2 — — — 9. Zeichnen . 2 2 2 2 2 — __ — — 10. Schreiben . — — — — — 3 3 3 — 11. Handarbeit 2 2 2 2 2 2 2 — — 12. Turnen . . 2 2 2 2 2 2 o) n) 4 13. Singen . . 2 2 2 2 2 2 rn Sum m a 30 30 30 30 30 29 24 20 17 Schuljahr 1901/1902 (zehnklassig.) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1. Religion 2 2 2 2 3 3 3 3| 3 2 2. Deutsch . . 4 4 4 4 5 5 5 8 9 10 3. Französisch 4 4 4 4 5 5 5 — — 4. Englisch 4 4 4 4 5. Geschichte 2 o 2 2 2 2 — — 6. Erdkunde . 2 2 2 2 2 2 2 2-L — 7. Rechnen 1 2 2 2 3 3 3 3 3 3 8. Naturkunde 2 2 2 2 2 2 2 — — 9. Zeichnen . 2 2 2 2 2 2 — 10. Schreiben . — — — — — — 2 2 3 — 11. Gesang . . 2 2 2 2 2 2 2 — — — 12. Turnen . . 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 13. Handarb. . 2 2 2 2 2 2 2 2 — __ 14. Kunstgesch. 1 — Summa 30 30 30 30 30 30 28 22 20 18 Leitung und Lehrkörper der höheren Schulen Mülheims waren bis zum Jahre 1857 ganz gemeinsam, indem die Lehrpersonen je nach Individualität und Leistung von dem Chef verwandt wurden; das gemeinsame Kolleg ist auch bis zur Trennung 1884 geblieben. Die Leitung führte von 1838—52 Rektor Kerlen, der Vorsteher der ersten damals noch privaten höheren Schule, welche allerdings städtische Unterstützung genoß, aber in keiner organischen Verbindung mit der Gemeinde sich befand. Mit dem Amtsantritt des Rektors Gallenkamp, welcher am 7. Juli 1852 erfolgte, wurde die damalige höhere Bürgerschule (nachher Realschule I. O.) Kommunalinstitut, und dieses Datum gilt als Geburtstag der hiesigen Schulen im allgemeinen und der höheren Mädchenschule im besonderen. Rektor Gallenkamp, dem die Leitung beider Schulen zu viel wurde, veranlaßte 1857 die Kreierung eines eigenen Prorektorates der Töchterschule, indem immer der 3. Oberlehrer der Realschule zugleich Prorektor war. Dadurch wurde ihm ein Gehülfe beigegeben, der die spezielle und innere Leitung der Töchterschule übernahm. Als erster erhielt Dr. K. G. Andresen, Lehrer am Friedrichsgymnasium zu Berlin, das neue Amt und versah es bis zum Jahre 1863. Dann trat der neuangestellte Religionslehrer O. Natorp an seine Stelle und ließ 218 sich mit besonderem Eifer die Ausbildung der jungen Mädchen angelegen sein. Erst nach lOjähriger Tätigkeit machte er dem Rektor der höheren Mädchenschule zu Minden i. W., L. Finsterbusch, Platz. Finsterbusch ist der eigentliche Organisator der Töchterschule, er hat sie 4klassig ohne Vorstufe übernommen, die Trennung von der Schwesteranstalt durchgeführt und sie als 9klassige Schule mit 1 Parallelklasse seinem Nachfolger, dem jetzt noch im Amte befindlichen Direktor Meyer überliefert. Prorektoren der höheren Töchterschule: 1. Dr. K. Q. Andresen (1858—63) z. Z. Prof. a. d. Universität Bonn; 2. Prof. Dr. O. Natorp (1863—73) f 99 in Mülheim als Gymnasialprofessor; 3. L. Finsterbusch (1873—84) Emeritus hier. Direktoren der höheren Töchterschule: 1. L. Finsterbusch (1894—99) siehe oben; 2. Ed. Meyer (1899 bis jetzt). Die Prinzipien bei der Verteilung des Unterrichts an die verschiedenen Lehrpersonen sowie im allgemeinen bei der Anstellung neuer Kräfte sind im Laufe der Zeit sehr verschieden gewesen. In den Jahren der Verbindung beider Schulgattungen waren an den Töchterschulklassen neben Lehrerinnen und Lehrern mit Elementar- und Mittelschulbildung und außer dem akademisch gebildeten Prorektor auch noch sonstige akademisch gebildete Lehrer, besonders in fremden Sprachen, Geschichte, Erdkunde und Naturkunde auf den oberen Klassen tätig. Diese Lehrkräfte waren ja disponibel und wurden bereitwilligst verwandt. Nach der Trennung aber änderte sich das Bild vollständig. Außer dem Direktor zunächst kein Akademiker, kein Mittelschullehrer und in der nächsten Zeit gar ein solcher Mangel auch an Lehrerinnen, daß bei längeren Erkrankungen Kandidatinnen — einmal auch eine Selektanerin für einige Stunden — zur Stellvertretung verwendet werden mußten. Erst 1890 kam der erste Mittelschullehrer, 1891 der erste akademische Oberlehrer, dem dann 1899 ein weiterer, 1902 der dritte und 1906 der vierte folgte. — So hat die Anstalt heute außer dem Direktor 4 akademisch gebildete Oberlehrer, 2 für Mittelschulen geprüfte Lehrer, 6 für höhere Mädchenschulen geprüfte Lehrerinnen und 2 für höhere Mädchenschulen geprüfte Zeichen-, Handarbeits- und Turnlehrerinnen. Frequenz der Anstalt in den letzten 50 Jahren. Schulj. Evang. Kathol. Isr. Einh. Ausw Zus. Schulj. Evang. Kathol Isr. Einh. Ausw. Zus. 1858 61 2 — 53 10 63 1888 143 27 21 163 28 191 1863 70 4 5 60 19 79 1893 154 48 27 183 46 229 1868 95 7 2 80 24 104 1898 194 34 28 199 57 256 1873 93 8 2 76 27 103 1903 283 44 33 298 62 360 1878 108 20 2 91 41 132 1907 353 65 25 426 17* 443 1883 80 10 5 76 19 95 Haushaltungspläne in den letzten 30 Jahren. Etat Schulgeld städt. Zuschuss 1878 =• 9479 Mk. 6270 Mk. 2814 Mk. 1883 = 12525 i) 6560 „ 5965 n 1888 = 16775 » 11560 „ 5215 n 1893 = 24000 » 16060 „ 7940 M 1898 = 30300 » 22400 „ 7900 » 1903 = 60200 » 37800 „ 22400 » 1907 == 70000 5) 4 3200 „ 26000 7) Die innere Entwicklung der Schule hat im großen und ganzen keinen absonderlichen Lauf genommen. Die langjährige Verbindung mit der höheren Knabenschule hat ihr, was den Unterricht selbst anbetrifft, nicht geschadet, indem akademisch *) Der scheinbare Rückgang der Auswärtigen ist auf Eingemeindung von Styruin, Speidorf und Saarn zurückzuführen. 219 28* gebildete und sowohl durch wissenschaftliche wie pädagogische Leistungen ausgezeichnete Männer in dieser ganzen Zeit an ihr tätig waren, was anderen Schulen derselben Gattung fehlte. Daß diese Worte der Wahrheit entsprechen, zeigt die schon geschilderte Zeit nach der Trennung, wo die Schule bezüglich der Zusammensetzung des Lehrkörpers mehr als stiefmütterlich ausgestattet war. Das Bewußtsein, daß das anders werden müßte, hat sich überzeugend und so tatkräftig Bahn gebrochen, daß die Schule heute vollkommen auf der Höhe steht. Die rapide steigenden Besuchsziffern der einheimischen Schülerinnen haben der Stadtvertretung den deutlichsten Beweis und Dank dafür erbracht. — Die Lehrgegenstände zeigen im Wechsel der Zeit ein ähnliches Bild wie überall. Der Unterrichtsminister hat durch Lehrpläne aus den Jahren 1886 und 1894 der höheren Mädchenschule festere Bahnen gegeben und wird diese durch die in der Bearbeitung befindlichen Pläne erweitern und zeitgemäß fördern. — Betreffs der inneren Organisation soll nach den Worten des Ministers einer einseitig ästhetisch-litterarischen Entwicklung entgegengearbeitet werden. Das rechte Wort! Die Mädchenschule in ganz Deutschland hat unter dieser einseitigen Behandlungsweise lange gelitten. Jetzt soll das junge Mädchen auch auf gründliche Ausbildung in den Realien und wirkliche Verstandesbildung Ansptuch haben. Was viele heute noch nicht begreifen werden, ist zur Tatsache geworden: „Die Mathematik klopft an die Türe der höheren Töchterschule" und läßt sich nun ganz bestimmt nicht mehr abweisen. — Es wird dem Unterricht im Deutschen eine beherrschende Stellung gegeben werden. Die Ergänzung der Bildung unserer jungen Mädchen in der Richtung der allgemeinen Lebensaufgaben einer deutschen Frau, ihre Einführung in den Pflichtenkreis des häuslichen und gesellschaftlichen Lebens, das sind die Aufgaben der neuen Schule. — Dabei ist daran gedacht, denjenigen jungen Mädchen, welche sich einem Berufe widmen wollen, entweder auf selbständigen Studienschulen oder durch Nebenkurse Gelegenheit zu bieten, den Ansprüchen zu genügen, welche man für das Berechtigungswesen und die Universität zu fordern genötigt ist. Frohen Herzens kann die Luisenschule der Zukunft entgegen gehen. Die neue Zeit wird sie wohl gerüstet und bereit finden, den Ansprüchen, die an sie gestellt werden, mit Freudigkeit zu entsprechen. 220 A A AA AA A A AA AA Wirtschaftliche Verhältnisse. Bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts. fach allem, was aus der Geschichte Groß-Mülheims bekannt geworden, scheinen — abgesehen vom ursprünglichen Ackerbau, der Fischerei und Jagd — die Mühlen, der Bergbau, die Brauhäuser und die Zünfte die frühesten Geschichtsdenkmäler gewerblicher Tätigkeit zu liefern. Mühlen und Kohlen streiten um das Alter. Während der Mühlenbetrieb nach und nach mehrere Gewerbe umfaßte, die sich alle mehr oder weniger in engeren Grenzen hielten, hat sich der Kohlenbergbau und die mit ihm in ursächlichem Zusammenhange stehende Schiffahrt schon früh zu einer Großindustrie entwickelt, die Mülheim den Stempel eines Schiffer- und Kohlenplatzes aufgedrückt hat. a) Mühlen und kleinere Gewerbe. Von den Mühlen, nach denen Mülheim bekanntlich seinen Namen tragen soll, sind die beiden herrschaftlichen Korn- oder Fruchtmühlen an der Kahlen- berger und Broicher Schlacht vermutlich die ältesten; sie werden um 1414 erwähnt. Sie besaßen das Mühlenzwangsrecht für Broich, d. h. alle Broicher Untertanen mußten in diesen beiden Kornmühlen ihre Frucht mahlen lassen. Nach einer Berechnung stellte sich der Ertrag beider Mühlen in den Jahrenl794-1802 auf durchschnittlich 6450 Tlr. jährlich. Als aber, um das gleich hier zu erwähnen, 1811 das Mühlenzwangsrecht durch die Kahienberger Mühle. Franzosen aufgehoben wurde, gingen dieEinnahmen infolge des Entstehens neuer Mühlen beträchtlich zurück. Die Herrschaft soll damals an ihren beiden Mühlen einen jährlichen Einnahmeausfall von 3692 Tlrn. gehabt haben. Bei geringem Wasserstande hatte die Broicher Kornmühle gegenüber der mit ihr baulich zusammenhängenden Papier- und Walkmühle das Vorrecht, „damit die Unterthanen nicht zu Schaden kämen". Von diesen beiden Mühlen kommt die Papiermühle 1500 vor. Sie hatte das Privileg, daß ihr die Lumpen der ganzen Herrschaft verkauft werden mußten, wofür die Herrschaft eine Abgabe erhielt, z. B. in den Jahren 1796—1805 je 7 Berg. Tlr. Die Mühle wurde 221 1699 neu gebaut und trägt noch heute diese Jahreszahl. Jedenfalls hängt der Bau mit einem Besitzwechsel, wenn auch nur in der Form einer Pacht, zusammen. Von 1765 an hat die Ratskammer in Duisburg ihren Hauptbedarf an Papier von hier bezogen. Spätestens um die Mitte des 18. Jahrhunderts erscheint die Familie Vorster als Pächter der Papiermühle. Die Walkmühle ist die jüngste der drei Mühlen. Zum Bau derselben streckte der Bürgermeister Wintgens zu Duisburg dem Grafen Johann Carl August 2000 Tlr. vor und ließ sich hierfür im Vertrage vom 10. April 1698 die Mühle verpfänden. Nach dem Tode Wintgens wurde sie am 11. April 1707 dessen Witwe in antichretische Pfandbenutzung gegeben, welches Verhältnis so lange bestehen blieb, bis die Eheleute Kaufhändler Joh. Wilh. von Eicken das Pfandrecht aufkauften und später mit den Gräfinnen Luise und Polixene durch Vertrag vom 1. August 1788 vereinbarten, die 2000 Tlr. in ein Erb- standsgeld und das Pfandverhältnis in eine Erbpacht zu verwandeln. Dabei wurde stipuliert, daß von Eicken's die Walkmühle zu jedem anderen Gewerbe umwandeln konnten, nur durften siekeinePapier- oder Fruchtmühle daraus machen. Sie wandelten dieselbe denn auch später in eine öl-, Farbholz- und Schnupftabaksmühle um. Ferner erhielten sie Zollfreiheit für alle ein- und ausgehenden Waren, nur für diejenigen nicht, die außer Landes verkauft wurden. Die 2000 Tlr. sollten als Lehnsgeld gelten und als getilgt angesehen werden. Dagegen wurde ein jährlicher Canon von 18 Rtlrn. festgesetzt, und ein Laudemialgeld beim Besitzwechsel. Endlich durften von Eicken's die Mühle ohne vorherigen Konsens verkaufen oder verpachten. Neben diesen Ruhrmühlen finden wir andere am Ruhmbach (Rummelsbeek), die ursprünglich zu Styrum gehörten: den sogenannten Motenhof, auf dem Oberbach, der das Mühlenzwangsrecht für Dorf Mülheim und Styrum besaß und später in einen Eisenhammer (Vogts Mühle) umgewandelt wurde 1 ), die Wetz- oder Schleifmühle (jetzt Getreidemühle) und die Walkmühle, in der Tuch gewalkt wurde (wahrscheinlich nach 1788). Der Herrschaft gehörten auch die Brauhäuser, die 1446 zuerst genannt werden. Sie wurden entweder von dieser selbst betrieben oder in Pacht gegeben; Sicheres ist darüber nicht zu ermitteln. Brennereien werden zuerst im 17. Jahrhundert erwähnt. In den Jahren 1796—1805 gingen bei der Herrschaft durchschnittlich 45 Bergische Tlr. jährlich für indirekte Steuern der Branntweinbrennereien ein. Broicher Mühlen. J ) S. unten „Eisen-, Maschinen- und Hüttenindustrie." 222 Bis 1806 mußten von jedem Ohm ausgeführten Branntweins 77-2 Stüber entrichtet werden, dagegen beim Eingang 2 Tlr. Accise. Von Zünften finden wir im 17. Jahrhundert die Schuhmacher- und Schmiedezunft. Erstere wurde im Jahre 1639, die letztere 1657 gegründet; beide wurden 1770 von der Landgräfin bestätigt 1 ). Sehr früh haben auch die Spinner und Weber hier ihr Hausgewerbe betrieben. Im Jahre 1659 heißt es 2 ), daß der Flachs nicht im Backofen getrocknet werden dürfe, und 1725 nimmt Gerhard Terstegen, der bei seinem Schwager Kaufmann Brink in Mülheim gelernt hatte und später Leineweber wurde, einen frommen "Menschen zu sich, um ihn das Bandmachen zu lehren. Die Tuchwalkmühlen und der Name der Leineweberstraße können als weiterer Beweis gelten; auch die Nähe Duisburgs, wo seit dem 15. Jahrhundert die Weberzunft verbreitet und um 1700 recht bedeutend war, wird die hiesige Gegend beeinflußt haben, ebenso die alte Tuchindustrie in Werden und Kettwig ;! ). Und endlich wird man aus der Gründung von Fabriken dieser Art hierselbst am Ende des 18. Jahrhunderts schließen können, daß dieselben sich auf die Hausindustrie aufgebaut und diese schließlich nach und nach verdrängt haben. Mit Tabak ist hier sehr früh gehandelt worden; 1714 wurden mehrere Tabakhändler ermittelt. Später wurde dann auch die Fabrikation 4 ) betrieben, zunächst als Hausgewerbe; 1770 ward die älteste Mülheimer Tabakfabrik von Joh.W.v. Eicken gegründet. Auch die Mülheimer Erd- und Steinindustrie hat eine naturgemäß weit zurückreichende Geschichte. Der Porzellanerdegerechtigkeit wird Erwähnung getan 1655 und in einer Urkunde von 1695. Die Porzellanerde wurde 1731 pachtweise in Speidorf gewonnen, von wo Becker-Duisburg, Porzellanfabrik in Fayencen, um 1764 sein Material bezog. In Saarn bestand — wie lange, weiß man nicht — eine Porzellanfabrik. Die Konzession des Grafen von Leiningen datierte vom 13. Januar 1765 an Hermann Vorster und Hermann Kellermann und lautete auf 20 Jahre. Niemand anders durfte Porzellan gewinnen, nur die Herrschaft hatte sich den auswärtigen Verkauf vorbehalten. Der frühere Töpfer- und Pfannenofen zu Speidorf hat immer zur Herrschaft Broich gehört und war in Leibgewinn gegeben, wofür 1796—1805 durchschnittlich 23 Tlr. 21 Sgr. 11 Pfg. eingingen. Auch die Steinbrüche hatte sich die Herrschaft vorbehalten. Am 12. Dezember 1793 verkaufte die Landgräfin die verpachteten Steinbrüche des Kassenbergs an ihren Sohn. Den breitesten Raum nimmt aber seit altersher im Mülheimer Wirtschaftsleben der Steinkohlenbergbau, der Kohlenhandel und die Schiffahrt ein. b) Steinkohlenbergbau. Der Sage nach sollen die Kohlen im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts in Eppinghofen beim Pflügen entdeckt worden sein; daß sie schon im 15. Jahrhundert von Bedeutung waren, geht aus dem Vergleiche zwischen dem Grafen von Limburg und dem Grafen Gumprecht von Neuenahr über die Erbschaft des Grafen Wilhelm I. von Limburg im Jahre 1460 hervor, welcher bestimmt: „De Gruyß im Kirchspiel Mülheim sol ein Jeder zur Halbscheid gemessen". Dagegen sind Kohlen in dem Burgfrieden von 1446 B ), in dem alle Gerechtigkeiten aufgeführt werden, !) Vgl. auch oben S. 58 f. 2 ) Akten Fiskus c/a. Nachlaß Broich. Eigentum von Rob. Rheinen. 3 ) In Kettwig wohnte der berühmte Tuchfabrikant Herrn. Wilh. Engels, ein Vorfahre unseres Mitbürgers Qust. Engels. 4 ) Averdunk Börtschiffahrt 63: Von Duisburg infolge Besteuerung und Regie vertrieben, wird die Tabakfabrikation z. Zt. des 7jährigen Krieges hier immer mehr aufgekommen sein. 5 ) Vgl. oben S. 36. 223 noch nicht erwähnt. In frühester Zeit wurden die Kohlen von den Bauern, auf deren Feldern sie gefunden wurden, selbst „gegraben"; später, beim Aufkommen eines regelrechten Bergwerksbetriebes,waren es Gewerken (Mitbeteiligte), die die gewonnenen Kohlen unter sich verteilten und dann verkauften. Der Bergbau selbst konnte anfänglich mit den primitivsten Mitteln betrieben werden, da die Flötze zu Tage-ausgingen. Das Bergregal wurde als Lehnsrecht von der Herrschaft ausgeübt. Nachdem es ihr dann 1695 aus unbekannten Ursachen von der bergischen Hofkammer genommen war, wurde es ihr nach langen Verhandlungen 1731 wieder zurückgegeben l ). Inzwischen war am 15. Januar 1716 von der bergischen Regierung eine Verordnung publiziert worden, welche die im Mülheim'schen herrschenden Mißbräuche abstellen und geeignete Verbesserungen einführen sollte. Aus der Verordnung geht hervor, daß der hiesige Bergbau höchst sorglos und nachlässig betrieben wurde; Trotzbau, Kohlendiebstahl seitens der Schichtmeister, ungleiches Maß, Saufen der Bergleute, Überladung der Frachtwagen, schlechte Wege von den Werken zur Ruhr wurden gerügt. Man verfügte, daß Bergleute ohne Abkehr von einer anderen Grube nicht angenommen werden, Berganteile nur mit Vorwissen des Berghauptmanns oder des Bergvogtes veräußert werden sollten. Es wurde verboten, und zwar bei Strafe des Meineids, daß ein Schichtmeister auf demselben Berge Gewerke sei. Diejenigen, welche neue oder alte, seit Jahr und Tag verlassene Gruben muten und sich von dem Berghauptmann damit belehnen lassen würden, sollten mit ansehnlichen Freijahren vom Zehnten begnadigt werden. Die Strafgelder der Arbeiter waren zur Unterstützung von verunglückten Bergleuten bestimmt. Die Grundlage der meisten Gewohnheiten des hiesigen Steinkohlenbergbaues' 2 ) bildete die Jülich-Bergische Bergordnung vom 21. März 1719, die wenigstens bis 1767 in Kraft war, und ihre Vorgängerin von 1542. Ihr entsprechend übte das Berggericht in Broich nicht allein richterliche, sondern auch administrative Funktionen mancherlei Art aus: es führte die Aufsicht über den Grubenbetrieb und Haushalt im allgemeinen, stellte die dabei vorfallenden Unordnungen, wie z. B. unrichtiges Maß, unordentliches Abfahren der Kohlen, willkürliches Feiern der Bergleute u. s. w. ab und bestrafte die Schuldigen, und zwar nicht allein auf Anrufen der Interessenten, sondern auch ex officio. Ferner stellte es den Kohlmesser (der zugleich wohl der Pächter der fürstlichen Kohlwage war und für richtiges Maß und Gewicht, sowie Eintragung der verkauften Kohlen in die Bücher seitens der Herrschaft zu sorgen hatte) und die demselben untergeordneten Kohlenknechte an, vrügete (aichte) die Förder- und Maßgefäße und setzte nach Präsentation durch die Gewerken die für die einzelnen Gruben vorgeschriebenen „unparteiischen", d. h. vereideten Schichtmeister, denen die richtige Abführung des Zehnten etc., sowie die richtige Verteilung des Gewonnenen unter die Gewerken und die allgemeine Aufsicht oblag, an oder ab, während die Gewerken eventuell noch die sogenannten parteiischen oder Beischichtmeister für ihre sonstigen Geschäfte anstellten. Das Berggericht nahm auch die Schurfscheine und Mutungen an. So häufig sie auch sind, so viel geringer ist die Zahl der wirklich erteilten Belehnungen, gewöhnlich Manutenenzen genannt. Die Belehnung wurde auf dem Gesuche vermerkt, und letzteres alsdann dem Muter zurückgegeben. So heißt es z. B. am 13. Mai 1765: J ) Vgl. unten den Abschnitt über den Kohlenzehnten. 2 ) Wir folgen hier zunächst einer Schilderung des verstorbenen Bergrats von Velsen, der an Hand der im Archiv der Bergbehörde befindlichen alten Mülheimer Bergakten die hiesigen Verhältnisse im Jahre 1865 behandelt hat. 224 „Erschienen N. N. und zeigten an, daß sie als Socii das alte Kohlwerk, die alte Diepenbeck im Lohmanns Kamp weiter zu bearbeiten vorhätten und demnach um gnädigste Manutenenz bei diesem Werke angestanden und gebeten haben wollten". Decret: „Wird Salvo cujuscunque jure tertii deren petito deferirt". Gruben, welche Jahr und Tag nicht betrieben waren, verfielen ins Freie (z. B. 1764, 1782); die Anteile der Gewerken, welche ihre Zubuße nicht zahlten, wurden caduziert. Der Bergordnung gemäß wurden auch alle Verträge über Bergwerksanteile vor dem Berggerichte verlautbart. Dasselbe erteilte den neuen Besitzern die Manutenenz gegen die üblichen Gebühren oder Gewinngelder, welche die Herrschaft erhielt, z. B. 1732 16 1 /» Tlr., 1747 94 Tlr., 1748 310 l /a Tlr. Diese Verlautbarung hat rechtlich noch 1805 bestanden. So findet sich z.B. 1781 den 6. Oktober: „Procurator Schramm zeigte namens des Kaufhändlers Joh. Wilh. Holverscheidt 1 ) untertänigst an, wie derselbe von denen Erbgenahmen von der Kuhlen etc. vermöge hierbei in originali vorzeigenden Vorwarden V 2 Oertgen Kohlberg in der Wieschen, nebst V 2 Oertgen auf dem Ziegelwerk und Steingang mit all' dessen Recht und Gerechtigkeiten, sowohl über als unter der Adit, vor und hinter der Hand, auch vor und hinter der Schlusen und wie es sonsten Namen haben mag, nach hiesigem Bergrecht und Gewohnheit, nichts überall davon ab- noch ausgeschlossen, um und vor die Summe von 122 Tlr. als Meistbietender erblich, ewig und unwiderruflich gekauft und auch bezahlt habe, in deren Besitz auch wirklich constituirt sei, baten um rechtliche Manutenenz und Überschreibung etc." „Die Überschreibung geschieht hiermit und wird demselben nach Bergrecht und Gewohnheit alle Manutenenz zugesichert, und habe derselbe an Laudemial- gebühren 5 Tlr. zu entrichten." Die Mülheimer Gruben waren nämlich bis 1815 nicht, wie heute, in Kuxen, sondern in „Oertgen" eingeteilt, deren Zahl auf den verschiedenen Werken verschieden war, so z. B. auf Wiesche 24, auf Freudenberg 21, auf Hammelsbeck 16, auf Dimbeck 16, auf den vereinigten Sellerbecker Werken 300 Oertgen betrug. Häufig findet sich noch ein Zusatz, z. B. 1734 wird verkauft 1 Oertgen von Holthausen Bänksgen, „so das 15. Theil des Berges und das 4. in der „Liege" (später „in der Liekung"). Dieser Zusatz bezieht sich auf die Stelle, welche das betreffende Oertgen bei der Naturalverteilung der nicht direkt von der Grube verkauften Kohlen unter die Gewerken einnahm. Die Kohlen wurden dann nach fixierten Quantitäten (z. B. auf Sellerbeck 144 Scheffel), „Liekungen" genannt, an die Gewerken in einer einmal feststehenden Reihenfolge verteilt. So wurde es noch bis 1835/45 gehalten, nur daß man in späterer Zeit die auf die verschiedenen Oertgen kommenden Quantitäten bezw. Liekungen am Schlüsse eines jeden Jahres ausglich. Abweichend von der Jülich-Bergischen Bergordnung scheint im Mülheimschen mit dem Besitze eines Grubenfeldes das Recht der ewigen Teufe nicht verbunden gewesen zu sein, sondern jede Gewerkschaft nur auf diejenigen Kohlen Anspruch gehabt zu haben, welche sie mit ihrer Adit 2 ) abzutrocknen vermochte, sodaß bisweilen Berechtsamen übereinander lagen; das Unterwerken war jedoch gestattet. Doch mußte nach alter Mülheimer Observanz die jüngere Gewerkschaft mit ihrem Stollen oder Bau mindestens 25 Faden von dem Grubenbau der älteren Gewerkschaft *) Der Name kommt noch 1808 im Adreßverzeichnis vor. 2 ) Wassersaige zum Abtrocknen der Baue. 225 29 entfernt bleiben. Ausdrückliche Mutungen auf das Tiefste finden sich erst seit 1795. Diebereien, Tätlichkeiten und Verbal-Injurien auf dem Kohlberge und seinem Zubehör als einem „gefreieten Orte" wurden von dem Berggericht mit Geld bestraft, „gebrüchtet". Die Summe dieser Brüchten betrug z.B. 1780 337-2 Taler, 1789 40 Taler. So übte das fürstliche Berggericht eine bergordnungsmäßige Polizei- und Rechtspflege auf den Mülheimer Kohlengruben bis gegen das letzte Viertel des 18. Jahrhunderts aus. Von da ab scheint das Interesse desselben an der Verwaltung immer geringer geworden zu sein, und das der fürstlichen Beamten sich immer mehr auf die Erhebung des Zehnten etc. beschränkt zu haben. Jede Einwirkung derselben auf den Grubenbetrieb verschwindet zuletzt fast ganz, sodaß 1832 die Mülheimer Gewerken auf Grund der eidlichen Zeugnisse der letzten fürstlichen Bergbeamten behaupten konnten, daß ihrer Ansicht nach hier gar keine geschriebenen Berggesetze bestanden hätten, vielmehr nach Observanz nur die Belehnungen vom fürstlichen Gericht zu Broich erteilt, die Grubenbeamten lediglich von den Gewerken angestellt, und nur die Schichtmeister wegen des Zehnten vereidet seien. Um den Haushalt und die Administration hätten sich, soweit sie gedächten (40—50 Jahre), die Broicher Behörden nicht gekümmert, solange nicht durch spezielle Klagen die gerichtliche Entscheidung in Anspruch genommen sei. Und doch war noch 1811 unter denselben Beamten die Erlaubnis zur Anlegung von Dampfmaschinen (z. B. von Sellerbeck) nachgesucht und auch von „Bergverwaltungswegen" erteilt worden. Auch der Mülheimer Bergbau selbst scheint im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts sehr unbedeutend gewesen zu sein. Seine Glanzperiode muß derselbe bereits vor 1700 gehabt haben, da um 1730 über den aus dem Ruhrtale herangebrachten großen Stollen der Zechen Wiesche, Kinderberg, Sellerbeck, Laybank bereits im Wesentlichen abgebaut war, und entweder nur noch in besseren Flötzteilen geunterwerkt oder auf entfernter liegenden und weniger wertvollen Partien über höher angesetzten Stollen gebaut wurde. Der Betrieb wurde überhaupt fast ausschließlich in den Flötzen selbst geführt, auf Ausrichtungen von Verwerfungen (Schlusen) und Querschlagsarbeiten nach hangenden und liegenden Flötzen ließ man sich möglichst wenig ein und zog es bei der geringen Wasserdurchlässigkeit der Mülheimer Flötze vor, auf edlen und an Steinkohlen reichen Vorkommen, namentlich auf flachen Sätteln zu Unterwerken. Das Unterwerk bestand in flachen, auf den Flötzen niedergebrachten, 6 Faden ä 6 Fuß tiefen Gesenken, in denen die Wasser mit Handpumpen gehalten wurden. An einzelnen Punkten ist man ungemein tief mit denselben niedergegangen; so sind z. B. auf dem Flötze Cronenberger Adit der Zeche Sellerbeck 21, auf Radstube 14 Gesenke untereinander gewesen, und soll ein einziger Pumper im Stand gewesen sein, die Wasser zu halten; in der südlichen Partie, wie auf Wiesche, sollen die Unterwerke jedoch weniger tief, nur mit 3, höchstens 6 Gesenken gewesen sein. Die Förderung erfolgte durch übereinander stehende Haspel, deren 1816 auf Thiesgracht noch 6 sich zuarbeiteten. Den Bau leitete der „Werksbas", ein mitarbeitender Steiger. Neue Gruben kommen wenig vor, z. B. Dimbeck 1732, Kalverkuhl & Reifferbarth (Blücher) 1747—1810. Bedeutendere Mittel erforderte die Aufnahme alter verlassener Werke, wenn sie gleich nur in seltenen Fällen lohnend gewesen zu sein scheint. So wird 1732 das alte verlassene Werk, „der Hammelsbeck" genannt, wieder aufgenommen und in 16 Oertgen geteilt; 1733 setzte man das alte deferirte Werk „den Cleflappen" wieder in Betrieb, doch mußte bald den Gewerken mit Caduzierung gedroht werden, um nur die Zubuße zu erhalten. 1750 klagte die Cleflapper Gesellschaft, daß die Blumendeller gewalttätiger Weise eine neue Adit durch und über ihr Werk führten 226 und ihnen dadurch die Wasser von der Radstube, womit sie den „Pompschacht" betrieben, wegnähmen. Später wurde hier eine Roßkunst aufgestellt. Im Jahre 1750 reichte auf Tutenbank die „Pferdekunst" zur Wasserhaltung nicht mehr aus, und man wollte den Scheidtbach zur Anlegung einer Wasserkunst benutzen. Da dies jedoch das Stift Essen nicht gestattete, so gab das Berggericht die Genehmigung zur Benutzung des Hammelsbaches. Diese maschinellen Mittel zur Wasserhaltung konnten natürlich nur in seltenen Fällen angewandt werden, die Regel war die Wasserhaltung mit Handpumpen. Die geförderten Kohlen wurden, soweit sie nicht im Landdebit am Schachte verkauft wurden, auf der Grube in natura unter die Gewerken verteilt und dann zur Ruhr abgefahren; gegen 1716 scheint dies mit Karren und Pferdetreibern geschehen zu sein, seit 1750 finden sich Schiebewege erwähnt. Die Löhne betrugen 1750 für den Hauer 16 Stüber, für den Schichtmeister, dessen Kerbstock eine Rolle spielt, 14 Stüber, für den Schlepper 10 Stüber täglich. — 1791 erscheinen auf dem Broicher Schlosse die Schichtmeister von 18 Zechen, um vereidigt zu werden. Ein Geschworenen-Bericht nennt 1796 nur 7 Gruben als im Mülheim'schen in Förderung stehend, nämlich Dimbeck, Freudenberg, Holthauser Bänksgen, Thiesgracht, Steinkuhle, Corinthenkuhle und Blumendelle; dagegen werden vom fürstlichen Rat Arnoldi 1800—1806 wieder 27 Zechen genannt, die hier abwechselnd im Betrieb standen; dieselben sollen in dieser Zeit mit 10049 Tlr. 9 8 /i Stüber Verlust abgeschlossen haben. c) Handel und Schiffahrt. Wie der Bergbau, so wurde auch der Kohlenhandel, begünstigt durch die hier stets schiffbare Ruhr und die Nähe des Rheins, in Mülheim seit langem betrieben. Duisburg bezieht 1588 von Mülheim Kohlen. 1599 heißt es in den Rheinberger Zollrechnungen, daß Steinkohlen von der Ruhr hinuntergefahren sind. Als erste Kohlenhändler findet man 1588 Joh. Borcharts, 1630 Joh. Hofstatt. Diesem Kohlenhandel verdankt Mülheim sein Aufblühen. 1677 erklären die Kohlenhändler Gerhard Reikes, Theis Kalthof und Heinrich Mellinghoff dem reformierten Kirchenvorstand hierselbst, daß, „weil vorgekommen wäre, daß von ihrem Handel den Armen nichts zu Gute komme, sie von jeder Karre Kohlen, die sie ausfahren, den Armen ein Oertchen, den vierten Teil von einem Stüfer, geben, sie auch bei denen Schiffern, denen sie liefern, solches zu procurieren suchen, oder selbst dafür stehen wollen, auch Anderen darin vorgehen, daß sie folgen möchten." Zu Anfang des 18. Jahrhunderts treiben in Mülheim Kohlenhandel Hermann Mellinghoff, Arnd Brink und Lohmann; 1750 erscheint auch Krabb als Inhaber eines Kohlenplatzes. Im Jahre 1787 finden wir anläßlich eines Zusammenschlusses sämtlicher Kohlenhändler gegen die Unredlichkeit der Nachenknechte folgende Unterschriften : „Ericus Scheidtman, Heinrich Mellinghoff, Hermann Mellinghoff, Gebrüder Mühlenbeck, Hermann Schmitz, Wittib Georg Krabb. Wittib Joh. Wilh. Holverscheit, Gerhardt Mühlenbeck, Johann Kaldenhoven, Nahmens Wilh. Hendr. Speck, a Ordenbach, Johann Falkenburg, Heinrich Mühlenbeck, Johann Peter Schmitz, Johann Schmitz, Hermann Scholl, Hermann Falkenburg, Johann Heckhoff, Com. Borgemeister Nahmens v. Elsbruck & Compagnie sodann auch Nahmens Simon Pelzer, Conrad Lohmann, Fried. Rüthnick, Johann von Eicken, Jacob Schnitzler & Compagnie, Hermann Buchloh, Nahmens Gebrüder Borgemeister, Wilhelmus Endeman & Compagnie, Wittib Georg Kalthoff." Schon aus der großen Zahl dieser Kohlenhändler können wir schließen, daß der Kohlenhandel damals recht in Blüte war. Vor allem aber erkennen wir seine 227 29* Bedeutung bei einem näheren Eingehen auf die Entwicklung des wichtigsten und mit dem Kohlenhandel aufs engste zusammenhängenden Zweiges des alten Mülheimer Wirtschaftslebens, der Ruhrschiffahrt. Mit der zunehmenden Nachfrage nach Kohlen hatte sich auch die Ruhrschiffahrt entwickelt. Als älteste Nachrichten über eine Benutzung der Ruhr als Schiffahrtsweg gelten die Urkunden Kaiser Konrads II. vom 28. April 1033 und Konrads III. vom 17. Oktober 1147, deren erste der Abtei Werden das Recht der Beschiffung der Ruhr von Ruhrort bis zum Kloster verlieh, und deren zweite dieses Schiffahrtsrecht gegebenenfalls auch für die Flußstrecke oberhalb Werdens anerkannte. In welchem Umfange diese Schiffahrt betrieben wurde, und wie lange der Verkehr bestanden hat, wissen wir nicht. Doch da die Ruhr oberhalb Mülheims mit zahlreichen Schlachten (Wehren) besetzt war — die ersten Schlachten finden wir in Broich und weiter hinauf am Kahlenberg; sie waren schon 1414 vorhanden —so liegt die Vermutung nahe, daß die Schiffahrt in dieser Zeit von keiner größeren Bedeutung gewesen sein kann. Ein bergischer Regierungskommissar sagt im Jahre 1772, daß die Ruhr „von ihrem Ursprung bis nach Mülheim hin mit Last- und Transportschiffen niemal beladen gewesen . . .; dergleichen Schiffen hätten sich zwarn jeweilen einige Privaten zur verbringung ihrer hausesnotwendigkeiten an holtz und stein, oder ihrer fruchten zur Kettwiger Müle, auch wohl einiger kolen etc. bedient, dieses seye aber selten im Jahre geschehen, und solchem nach wäre gewiß, daß mehrgemelte Ruhr von ihrem Ursprung bis an Mülheim zur zeit niemal schiffbar gewesen. Von mehrgemelten Mülheim habe dahingegen die nemliche Ruhr vor hundert und meren Jahren her last-schiffe bis nach Duisburg getragen, wo dieselbe in Rhein sich ergieße, und auf diesen seyen die kolen und geris verschiffet worden. Keinen anderen Weg hätten die Mülheimer Kaufleute bis anher zu ihrem Kohlendebit einhalten können, dessen müßten sie sich für künftige zeiten ferner bedienen." Wohl heißt es in einer anderen Notiz, „daß 1754 ein Werdener Unterthan namens Schöller seit 2 Jahren auf Rechnung der Mülheimer Kohlenhändler Kohlen auf der Ruhr von Kettwig bis Mülheim schafft, sonst sei aber zwischen Kettwig und Mülheim nur alle 10—20 Jahre einmal ein Schiffchen auf der Ruhr erschienen." Es ist aber nicht anzunehmen, daß es sich hier um nennenswerte Quantitäten gehandelt hat. Dagegen steht fest, daß von Mülheim abwärts die Schiffahrt seit langem betrieben worden ist, und die Mülheimer den Kohlenhandel zunächst ganz allein in den Händen hatten, infolgedessen sie auch eine Konkurrenz auf der oberen Ruhr abzuwehren oder zu erschweren alle Ursache gehabt haben werden. Da der Kohlenbergbau schon seit dem 15. Jahrh. hier betrieben wurde, und der Absatz sich bald nicht mehr auf die nächste^Umgebung beschränkte, so ist auf diese Zeit auch die eigentliche Mülheimer Schiffahrt, für welche fast nur Kohlen in Betracht kamen, zurückzuführen; sie erstreckte sich bis weit hinaus auf den Rhein. Da die. Mülheimer Kohlen im wesentlichen mager sind, und die Förderung wohl auch für den blühenden Handel nicht ausreichte, so hatten die hiesigen Kohlenhändler seit jener Zeit, einen großen Teil der Fettkohlengruben bei Essen an sich gebracht und betrieben ihren Handel fast ohne Konkurrenz. Die Kohlen wurden auf Schiebewegen zur Ruhr gefahren und hier zum Teil gemischt. Gegen 1750 schlössen die Mülheimer Kohlenhändler einen Ring und erhöhten in kurzer Zeit den Preis für 100 Gang Kohlen ä 144—150 u von 27—28 Taler bis auf 45 Taler, was in den Kreisen der Konsumenten große Aufregung verursachte; die Clever „seufzten unter dem Monopol der Mülheimer wie unter einer feindlichen Contribution." 228 Nicht mehr lange sollte sich Mülheim dieses Monopols erfreuen, da seit Mitte des 18. Jahrhunderts eine Schiffbarmachung der ganzen Ruhr immer dringender verlangt wurde. Im Jahre 1764 erboten sich zwei Unternehmer, durch Einrichtung einer Schifffahrt auf der oberen Ruhr „viel bessere Steinkohlen zu liefern, als die der Mülheimer wären, welche fast nicht brenneten, auch die Kohlen in der Gattung unvermischt zu belassen, wie wirklich die Natur der Kohlen wäre, mithin selbige keineswegs mit schwarzen Steinen und Leykohlen zu vermischen, wie solches notorie von den Mülheimern geschehen und dadurch ein unerlaubter Profit von dem armen Publico gemacht werden thäte." Ihre fetten Kohlen überträfen die der Mülheimer beim Verbrauch um ein Drittel. Dazu stiegen die Mülheimer Kohlen dauernd im Preis, seien auch nicht einmal in genügender Menge oder auch nicht rechtzeitig zu bekommen. Außer einer Verbilligung der Kohlen durch die Zufuhr aus dem Märkischen, Essen'schen und Werden'schen hofften sie aber auch eine Ermäßigung des Holzbrandes und des rar werdenden Buchenbauholzes zu bewirken, und ebenso die oberrheinischen und holländischen Waren auf der Ruhr billiger landeinwärts zu transportiren. Das Unternehmen kam nicht zur Ausführung, da die Uferstaaten die Genehmigung dazu versagten. Aber 6 Jahre darauf nahm die klevische Regierung den Plan der Schiffbarmachung von neuem auf, setzte auch die Zustimmung der anderen Staaten durch und übertrug die Ausführung einer Gesellschaft Eisbruch u. Co., die alle Kosten der Anlage übernahm, dafür aber das ausschließliche Recht erhielt, Kohlen auf der Ruhr zu verschiffen. Vergebens hatten die Mülheimer auf den völligen Ruin ihres Handels hingewiesen, wenn den märkischen Kohlen „der bishero ermangelnde Debit geöffnet und durch die neue Schiffahrt auf mehr als zwei Drittel an den Kosten erleichtert werden sollte." Da sie die Essener Kohlen mit großen Unkosten auf Karren herbeischaffen müßten, so könnten sie im Preise unmöglich concurriren. Es nutzte alles nichts, die Mülheimer, von denen die clevische Kammer behauptete, sie hätten 1000 Dukaten zur Vereitelung der Schiffahrt aufgebracht, mußten sich in das Unvermeidliche fügen und sich in die neuen Konkurrenzverhältnisse, wenn auch schweren Herzens, einleben. Nachdem die versandeten Stellen ausgehoben, die Kribben angelegt und der Leinpfad festgesetzt war, begann vom Frühjahr 1772 ab der regelmäßige Kohlentransport auf der oberen Ruhr über Mülheim hinaus. Die Unternehmer bauten 25 Schiffe; aber statt der in Aussicht genommenen Kranen, mittels welcher die von Schlacht zu Schlacht fahrenden Schiffe umgeladen werden sollten, bediente man sich quer über die Schlachten gelegter Bretter, auf welchen die Kohlen mit Schiebkarren aus- und eingeladen wurden. In Ruhrort war ein königliches Kohlenmagazin eingerichtet, in das die für Cleve, Mors und Geldern bestimmten Kohlen eingeliefert wurden. Nur durch Vermittlung eines Unternehmers konnte man aus diesem Magazin Kohlen beziehen, nicht direkt. Kaum war der Kohlentransport im Gange, so mehrten sich schon die Bestrebungen, die Ruhr nun auch für andere Gütertransporte zu benutzen. Und auch das häufige Umladen an den Schlachten empfand man bald als äußerst lästig; die Kohlen zerfielen, und die Konsumenten, die große Stücke verlangten, waren nicht zu befriedigen. Der Bau von Schleusen an den einzelnen Schlachten und die Freigabe der Ruhr für alle Güter erschien unerläßlich. Auf 2 Konferenzen in Mülheim a. d. Ruhr im Jahre 1772 und 1773 einigte man sich, wenn auch nicht bedingungslos, über den Schleusenbau. Im Jahre 1774 wurde die „Allgemeine freie 229 Ruhrschiffahrt" eröffnet, aber erst am 9. August 1780, als die letzte Schleuse in Broich- Mülheim fertig wurde, konnte die Eröffnung sämtlicher Ruhrschleusen bekannt gemacht werden. Der hiesige alte Schleusenkanal, welcher im flachen Bogen hinter dem jetzigen Schlachthause herführte — die Schleuse selbst war hinter dem Schlachthause 1 )— kostete 25331 Tlr., welcher Betrag 1795 vom Landgrafen dem preußischen Staate zurückgezahlt wurde, worauf die Anlage in den Besitz der Herrschaft Broich überging. Am 5. Juli 1780 wurde das erste Kohlenschiff mit 300 Ctr. Ladung durchgeschleust. Zu Berg kam viel Holz, im Herbst auch Kappus. Am 10. Mai 1781 stellte die „Kgl. Preuß. Wasser- und Uferordnung für den Ruhrstrom in der Grafschaft Mark" die neue Schiffahrtsstraße unter gesetzlichen Schutz und bestimmte zugleich, daß die Interessen der Schlachtenbesitzer im Falle der Kollision mit denen der Schiffahrt den letzteren untergeordnet seien. Zur Deckung der Anlagekosten und Unterhaltung der Schleusen wurde ein Schleusengeld erhoben, welches in Mülheim fast doppelt so viel wie bei den anderen Schleusen betrug, nämlich 1 Tlr. 13 Sgr. 1 Pfg. Der Teil jedoch, der der Herrschaft zukam, wurde den Schiffern aus der Ruhrschiffahrtskasse zurückerstattet. An Schleusengeld erhielt die Herrschaft in den Jahren 1796—1805 durchschnittlich 5937 Berg. Tlr. pro Jahr. Von den nach Holland verschifften Kohlen mußte außerdem eine Abgabe von 2 Stüber pro Ringel — 175 Pfd. — entrichtet werden. 1803 wurden die progressiven Ruhrschiffahrtsgebühren eingeführt. Die Erhebung aller Gebühren erfolgte durch die Ruhrschiffahrtskasse in Werden. Der Kohlenhandel bildete naturgemäß die Haupterwerbsquelle der Mülheimer Kaufleute und Schiffer. Aber daneben begannen sie mehr und mehr auch mit anderen Artikeln Handel zu treiben. Wenn sie am Rhein ihre Kohlen ausgeladen hatten, nahmen sie als Rückfracht rheinische, vor allem die wichtigen holländischen Waren mit hinauf, um sie im Ruhrgebiet und imBergischen abzusetzen. In einerEingabe der Duisburger Kaufleute vom Jahre 1740 heißt es, daß in dem ungefähr 2 Stunden entfernt liegenden bergischen Dorfe Mülheim vor etwa 25—30 Jahren nicht der geringste Vorrat zu finden gewesen sei, sondern die derzeit daselbst Kaufmannschaft treibenden Handelsleute (u. a. Jörgen Dümptermann, Hermann Crass, H. Achtenrath, Jan Terstegen, Matthias Brink) wären genötigt gewesen, alle wollenen, leinenen und andere Stoffe, Viktualien, Baumöl, Branntwein, Käse, Kantert und andere Fettwaren in Duisburg 2 ) einzukaufen; jetzt aber sei Mülheim mit allerlei Handlung versehen, weil der Handel dort frei und unbeschwert betrieben würde. Und in einem Promemoria von 1754 wird behauptet, daß die Mülheimer die ganze Grafschaft Mark, Dortmund und andere umliegende Ortschaften mit holländischen Waren wie öl, Tran, gesalzenem Fischwerk, Kaffee Tee und ähnlichem mehr versähen. Wenn wir nun auch daran festzuhalten haben, daß die genannten Gebiete größtenteils von Wesel und Duisburg oder von der Weser her mit holländischen Waren versorgt wurden, so scheint doch Mülheim damals im Kolonialwarenhandel eine nicht unbedeutende Rolle gespielt zu haben. Ganz deutlich aber erkennen wir das, als im Jahre 1797 gar eine Börtschiffahrt von Amsterdam nach Mülheim a. d. Ruhr und vice versa eingerichtet wurde. Die Mülheimer Spediteure und Fabrikanten, mehrfach geschädigt durch die Zölle auf die vom Rhein zur Ruhr hinauf verschifften Waren, hatten diese Fahrt gegen alle Intriguen der 1 ) Auf dem Schlachthaus-Terrain stand auch das Häuschen des alten Schleusenwärters, nicht weit davon die Wirtschaft der Schiffer, jetzt Wohnhäuschen. 2 ) Infolge der seit 1674 eingerichteten Börtfahrten (Reihenfahrten) zwischen Holland und Duisburg trafen hier regelmäßig holländische Waren ein. 230 Duisburger, die ihre Waren aus dem Schiffe per Achse nach hier fuhren, durchgesetzt und konnten durch Umladen aus den Rheinschiffen in die Ruhrnachen in Ruhrort mit Duisburg konkurrieren; ja selbst Duisburger und Ruhrorter bedienten sich dieser Schiffahrt. Es luden 1800 „am Schlick" oder bei niedrigem Wasser in Ruhrort drei Schiffe aus und ein; in Ruhrort lagen immer Kohlennachen, die die Waren billig die Ruhr hinauf beförderten. Das Unternehmen, für welches sich der Hofrat Müller hierselbst in Amsterdam verwendet hatte, blieb bestehen, bis durch die gewaltsamen Eingriffe Napoleons der Handel mit überseeischen Artikeln, namentlich mit Kolonialwaren, außerordentlich erschwert wurde. Am Ende des 18. und zu Anfang des neuen Jahrhunderts drehte sich alles um die Ereignisse im Westen, die zu immer größeren Verwicklungen führten und Handel und Industrie nicht zur Ruhe kommen ließen. Vor 100 Jahren. Wir schreiben 1808! Das „Dorf" Mülheim ist zur Stadt erhoben! Der Fremde kann äußerlich keine Änderung wahrnehmen; das hervorragendste Gebäude und die bedeutendste Fabrik ist die im Jahre 1791 gegründete Troost'sche Weberei und Spinnerei zu Louisenthal; die Mühlen am Ruhmbache, an der Kahlenberger- und an der Broicher Schlacht lassen alles beim alten. Es sind ferner vorhanden ein Eisenhammer und einige, kleinere. Fabriken für Papier, Tabak, Seife, Stärke, Essig, Tuche usw.; das übrige ist Hausindustrie. Der Gerbereibetrieb ist noch in den ersten Anfängen. Der Bergbau liegt sehr darnieder; die Bergwerke, etwa 12 an der Zahl, deren Stollen hin und wieder bis in die Stadt reichen, werden durch keine Maschinengebäude und hohen Kamine gekennzeichnet, da Dampfmaschinen noch unbekannt sind. Die Verkehrswege, auf denen sich mühsam die Post- und Transportwagen, die Kaleschen der Kaufleute, die bis nach Frankfurt und Leipzig reisen, bewegen, sind unbefestigt. Die Bergleute, vielleicht 300 im ganzen, wohnen in bescheidenen Hütten zumeist in Mellinghofen und Eppinghofen, während die Schiffer, Zimmerleute, Weber, Tabakarbeiter etc. mehr das Innere der Stadt bevölkern. Auf der Broicher Seite liegt die Seifenfabrik von Böninger aus Duisburg. Die Schlösser Broich und Styrum und der große Gebäudekomplex des Klosters Saarn fallen in der Umgegend von Altmülheim in erster Linie ins Auge. Das meiste Leben herrscht an und auf der Ruhr. Direkt vor Mülheim bei den jetzigen Ruhranlagen biegt ein Wasserarm ein, der als alter Hafen anzusprechen ist; die hierdurch geschaffene langgestreckte Halbinsel ist der Gänseplatz. Dicht an der Ruhr, auf der Mülheimer Seite, liegen die Zimmerhellen und die Kohlenplätze. Die Schiffe, welche den Ruhrstrom beleben, sind meistens Kohlennachen, mit Mast und Segel. Die von der oberen Ruhr kommenden fahren durch den alten Kanal, werden an der alten Schleuse durchgeschleust und schließen sich dann den Mülheimer Schiffen an; die Reise geht stromabwärts nach Ruhrort, teilweise auch bis nach Holland und an den Oberrhein. Die zu Berg kommenden Schiffe werden von Pferden auf dem Leinpfade gezogen. Den Verkehr von einem Ufer zum andern vermittelt die Fähre (Ponte) 1 ), soweit sie nicht durch Hochwasser oder Wassermangel den Betrieb einstellen muß. Bei Hochwasser ist der Verkehr ausgeschlossen, etwaige Reisende und Fuhrwerke müssen sich oft tagelang gedulden und Quartier nehmen. Bei geringem Wasser hingegen ') Die Fähre, die 1787 von der Herrschaft an Hermann Scholl in Erbpacht gegeben worden war, hatte 1796-1805 durchschnittlich jährlich 365 Berg. Taler Pacht eingebracht. 1809 ging sie in Scholls Eigentum über, von dem sie 1827 der Schiffbauer Hermann Thielen für 16 653 Taler kaufte. 231 muß der Fährmann zusehen, wie der Wagenverkehr direkt durch das Flußbett geht; er hat den Schaden davon. — Leider haben wir gleich im ersten Jahr der städtischen Aera eine furchtbare Wassersnot zu verzeichnen. So viel Vorteile uns die Ruhr jahrhundertelang geboten, so hat sie im Frühjahr 1808 uns auch ihre verderbliche Seite gezeigt. Der Chronist schreibt: Das Frühjahr war sehr kalt, und im Apri] wurde es auf einmahl ganz warm, aller sauerländische Schnee lag noch; nun schmolz derselbe schnell, die Ruhr stieg 24 Fuß höher, wie beym kleinsten Wasser; Felder und Weiden wurden mit Ruhrsand oder Flußkies überschwemmt, und mehrere fruchtbare Felder in wüste Kiesfelder umgeschaffen; mehrere Kohlenmagazine weg- gespühlt und von den Fluthen verschlungen. Ganze Mühlenwerke sah man hinuntertreiben nebst vielen kleinen Häusern und Hütten, welche nahe an der Ruhr gestanden hatten. Das höchste Ruhrwasser hatte man sonst nicht über 12—15 Fuß gekannt. Die ältesten Einwohner konnten sich einer solchen Fluth nicht erinnern, hatten auch von ihren Vorfahren nie Ähnliches gehört. Freilich lag die Zeit auch weit zurück. Im Jahre 1497, sagt der Chronist, sei ebenfalls eine der größten Überschwemmungen gewesen: „De Ruhr dede Schaden groit, — Und brachte mennigen in groite Noit. — Sie war so groit und so flügge, — Sie dref tho Herdike over die Brügge." Der Handel mit Steinkohlen auf der unteren und oberen Ruhr ist um 1808 immer noch größtenteils in den Händen hiesiger Kaufleute; auch der Handel mit Kolonialwaren zu Wasser und zu Land ist recht bedeutend. Allwöchentlich stehen an der lutherischen Kirche bei Dierichs zwei Fuhren bereit mit Bestellungen nach Ratingen, Kettwig etc. Um den gewonnenen Eindruck von „unserem Mülheim vor 100 Jahren" zu vervollständigen, folgen hier die Namen der damaligen Geschäfts- und Kaufleute. Merkantiles Adressenverzeichnis, dem Alphabet nach geordnet 1 ). Beckmann H. D., Spezerei-Waaren, Ruhrstraße. Die Familie ist nach Lünen verzogen; Bögelmann Wilhelm, Industriant in Saarn; Böninger Gerhard aus Duisburg, holländische Seifenfabrik, Ecke Fähr- und Wiesenstraße in Broich, seit 1776. Die Konzession und das Einwohnerrecht hatte er von Darmstadt aus am 14. Oktober desselben Jahres erhalten; Brink Johann Gerhard, Stärkefabrik im alten Hof (der Name Brink ist sehr alt); Coupienne Jean Baptist, Gerbereibesitzer; Diepenbeck Hermann, Kaufmann; Diergard, Weinhandel; von Eicken Gerhard, Mühlenbesitzer Dickswall; von Eicken Hermann, Spezereiwaren; von Eicken Johann Wilhelm, Tabak-, Seifenfabrik und Spezereiwaren, in der Delle; Erdmann Johann Heinrich, Spezereiwaren, Ecke Friedrichstraße und Delle; Falkenburg Hermann & Co., Weinhandel; Falkenburg Hermann, Johann Sohn, Kohlenhandel; Forstmann & Krins, Spezereiwaren, Delle; Frickenhaus Johann Wilhelm, Spezereiwaren, Speidorf; *) Zusammengestellt nach mündlichen Überlieferungen mit Hülfe von Ohm, Handbuch für's üroßherzogtum Berg 1809, und Lenzen, Statistik des Herzogtums Berg 1802. 232 von Halfern Franz, Spezereiwaren, Ecke Kohlenkamp und Jackenstraße; Hamacher Caspar, Spezereiwaren und Siamosenfabrik 1 ), Nothweg 19; Holverscheidt Johann Christian, Kohlenhandel, Inhaberin dessen Wittib, geleitet von Johann Stinnes, nach dessen Tode von seinem Sohne Mathias Stinnes fortgeführt (1808) bis zu dessen bald darauf erfolgten Selbständigmachung; Hüninghaus Gebrüder, Spezereiwaren; Janßen, Manufakturwaren, Bachstraße; Kalthoff Gerhard, Spezereiwaren, Kettwigerstraße; Kalthoff & Seupner, Spezereiwaren; Kalthoff Georg Wwe., Kohlenhandel; Krabb Mathias, Kohlenhandel, Delle (Himmelreich); Kraben Goswein, Kohlenhandel; Keudel Julius, Kohlenhandel; Loeb Moses, Kaufmann; Meininghaus Johann Wilhelm, Seifenfabrik und Spezereiwaren, Ruhrstraße, später Ludwig Lindgens & Wilhelm Schmitz, dann Schmitz—Scholl; Mellinghoff Heinrich, Kohlenhandel; Mellinghoff Adam, Manufaktur und Segelmacher; Mellinghoff Wilhelm, Manufaktur; Michels Wwe. H. & Sohn, Manufaktur; Michels Hermann & Co., Manufaktur und Kohlenhandel, im Gang am alten Markt; Mühlenbeck Hermann, Industriant, Saarn; Mühlenbeck Gerhard & Co., Kohlenhandel, jetzt Gerhard Mühlenbeck, Ruhrstraße 8/10; Mühlenbeck Wilhelm, Spezereiwaren in Saarn; Momm Gerhard, Manufaktur und Kohlenhandel; Pelzer Heinrich, Lederhandlung und Gerberei; Pelzer Christian, Lederhandlung und Stiefelschäfte; Scheidmann Erich, Kohlenhandel, seine Frau eine geb. Troost; Schmachtenberg, Buxkinfabrik, Notweg 21, später verlegt nach Melling- hofen, brannte im Jahre 1866 ab, worauf Schmachtenberg nach Aachen verzog; Schmits Hermann, Kohlenhandel, Bachstraße; Schmits Mathias, Kohlenhandel, Delle; Schmitz Johann senior und junior, Kohlenhandel; Scholl Wilhelm senior, Manufaktur; Settmann J. A., Kohlenhandel; Siebel & Weber, Manufaktur; Stein Johann Carl, Spezereiwaren; Stinnes Mathias, (siehe oben Holverscheidt); Thielen Hermann, Schiffbauer; Troost Johann Caspar & Co., Weberei und Spinnerei, Luisenthal; Troost & Simons, Baumwollwarenfabrik; Überfeld Hermann, Essigfabrik; Vörster Hermann, Essigfabrik im alten Hof (Maire oder Bürgermeister); !) Siamosen webten die Leineweber. 233 30 Vorster Wittib & Söhne, Papierfabrik, Broich; Vogt J. W., Tuchscheerenfabrik, Motenhof; Wiskott A. W., Weinhandel. Handel und Gewerbe waren damals recht umständlich und beschwerlich, die Verkehrssicherheit war nicht groß, jeder mußte für seinen eigenen Schutz sorgen, und die vielen Geldsorten : ) trugen nicht zur Erleichterung bei. Wenn uns auch nun alles sehr kleinlich erscheint, so müssen wir doch bedenken, daß Mülheim damals immer noch den Mittelpunkt und Stapelplatz des ganzen unteren Ruhrgebiets bildete. Die verderbliche Wirkung der französischen Wirtschaftspolitik zur Zeit der Fremdherrschaft wurde bereits an anderer Stelle 2 ) eingehend erörtert. Auch die Alliierten verschonten Mülheim nicht. Bemerkenswert ist eine Eingabe an die Intendantur von Münster vom 1. 2. 1814, worin um Rückgängigmachung des angekündigten Durchmarsches von 36599 Mann und 14183 Pferden des Woronzow'schen Corps gebeten wird mit der Begründung, „daß unser armes Dorf, welches bloß die gierige Politik der verhaßten Franzosen zu einer Stadt erhoben, nicht mehr als 568 Häuser zähle, davon die größere Hälfte von armen Schiffsknechten und Bergleuten bewohnt, die Ruhr vom Eise starre und die Uebersetzung auf einer einzigen fliegenden Brücke eine pure Unmöglichkeit sei". Die Mülheimer Kaufleute und Fabrikanten, die seit alter Zeit in ihrem gräflichen Kleinstaate sich wohlgefühlt und manche Vorteile auszunutzen verstanden hatten, atmeten erleichtert auf, als endlich die Kriegswirrnisse zu Ende gingen. Von nun ab mehrten sich langsam im neuen Jahrhundert die Geschäfte und Fabriken; zu neuer Blüte gelangte der Bergbau durch die Einführung der Dampfmaschinen seitens Dinnendahl, da nunmehr auch die tiefer liegenden Kohlen gewonnen werden konnten; 1820 entstand in bescheidenen Verhältnissen die Eisen- und Maschinenindustrie; die Schiffer und Kohlenhändler, voran Stinnes, Mühlenbeck, Krabb, Schmitz u. s. w. machten gewaltige Anstrengungen zu immer weiterer Enwicklung der Schiffahrt und neuer Absatzquellen; 1850 kam die Lederfabrikation zur Blüte. — Verfolgen wir nun diese Entwicklung im Einzelnen. Vom Beginn des neunzehnten Jahrhunderts bis zur Gegenwart. a) Steinkohlenbergbau. Mit der Einführung der Dampfmaschine um die französische Zeit war den Gewerken ein Mittel gegeben, ihre alten Gruben wieder aufzunehmen und lohnend zu betreiben. In den Jahren 1809—1810 erbaute Franz Dinnendahl „Feuermaschinen" auf Wiesche, Rosendelle und Caroline, sodaß jede dieser Zechen im Stande war, 800—1000 Scheffel täglich zu fördern. Die Essen-Werdenschen Gewerken, welche für ihre von der mittleren Ruhr abzufahrenden Kohlen per Ruhrkarre ca. 4 L /2 Tlr. Mehrkosten hatten, als für die von Mülheim kommenden, klagten schon 1811, daß sie unter diesen Umständen und bei den hohen Abgaben, welche sie zahlten, gegen die Mülheimer Zechen, auf denen nur der Zehnte und auch dieser nur sehr ungenau und lässig nach den Angaben der Schichtmeister 3 ) erhoben würde, nicht bestehen könnten, und sie wurden in diesen Beschwerden von dem E'ssen- !) In Beilage XII geben wir eine Aufstellung der Geldkurse für die Zeit von 1690—1809. 2 j S. 55 ff. B ) Der Schichtmeister war auch später für viele Gewerken eine wichtige Person auf der Grube; er brachte ihnen die Ausbeute und teilte ihnen die Neuigkeiten über den Betrieb, den Absatz, die Aussichten etc. mit und wurde, besonders wenn die Ausbeute gut war, reichlich belohnt und traktiert. 234 Werdenschen Bergamte kräftig unterstützt. Die Bergbehörden wiesen auch auf den im Mülheimschen umgehenden Raubbau hin; es seien dort zu viele Zechen und überhaupt ein in jeder Beziehung ungezügelter Bergbau, sodaß es dringend notwendig erscheine, dieselben in bergamtliche Verwaltung zu nehmen und mit den übrigen Revieren gleichzustellen. Darauf erschien denn d. d. 19. Januar 1813 ein Dekret, durch welches die in Mülheim verladenen Kohlen dem progressiven Ruhrschiffahrtstarife unterworfen, die Gruben dem Bergamte zu Essen und allen dort geltenden Gesetzen unterstellt, und das Zehntrecht aufgehoben wurde. Vergebens protestierte die Fürstin; es wurde noch im März desselben Jahres die sofortige Absendung von Essenschen Bergbeamten angeordnet, um den Mülheimer Bergbau zu untersuchen und in Verwaltung zu nehmen. Nach Rückgabe des Zehnten April 1813 hörte aber sofort die bergamtliche Verwaltung wieder auf, und der hiesige Bergbau trat ganz in die Verhältnisse vor der französischen Zeit zurück. Aus dieser kurzen Zeit der bergamtlichen Verwaltung erfahren wir, daß 10 Gruben im Betrieb standen, unter denen jedoch nur Wiesche, Rosendelle und Caroline von Bedeutung waren. Diese hielten aus 22—35 Lachter Teufe vermittels Feuermaschinen das Wasser und förderten mit Pferdegöpeln. Auch Cleflappen, welche früher mit einer Roßkunst gesumpft hatte, stellte 1813 eine Feuermaschine auf. Die übrigen Gruben förderten mit Haspeln und nahmen meistens nur die über den Stollen noch anstehenden Pfeilerreste weg; die Zeche Kinderberg hielt mittels Handpumpen die Gesenke froh. Den Bergbau leiteten die Gebrüder Dinnen- dahl, nämlich Franz auf Caroline, Johann Dinnendahl (mit 600 Tlr. Gehalt) auf Wiesche und Rosendelle, während der 1807 von der Fürstin mit 40 Stüber täglichem Gehalte — das aber noch die Gewerkschaften bezahlen mußten — angestellte Oberschichtmeister Glebsattel das Rechnungswesen besorgte. Der Betrieb war nach der Ansicht der Essen'schen Beamten sehr schlecht: ein Grubenbild existierte bloß auf Rosendelle,, die Stollen waren sämtlich verbrochen und ließen nur in seltenen Fällen noch Wasser durch, sodaß manche Grube dadurch zum Ersaufen gekommen war. Die Natural Verteilung der Kohlen unter die Gewerken auf der Halde bestand fort; der Landdebit betrug 1813 nur ca. 500 Ringel täglich, während ca. 1800 Ringel gefördert wurden. Das Maß für die Kohlen war auf der Grube für Stücke ein Berggang = 275—280 Pfd., für Grus eine Berge, etwas mehr als l 1 / 2 Ringel; in den Ruhranlagen hielt für Stücke ein Ruhrgang = 146 Pfd., für Grus ein Ruhrfaß, beinahe 2 Ringel; eine Ruhrkarre wurde zu 16 Ruhrfaß = 30 Ringel gerechnet. Als Längenmaß brauchte man auf den Gruben sogenannte Faden == 6 Fuß Cölnisch. Der Preis der Kohlen betrug auf der Halde für Stücke 16—26 Stüber, für Grus mit Brocken 6—9 Stüber ins Land und 2—6 Stüber zur Ruhr pro Ringel; die Schiebelöhne von da in die Ruhrmagazine waren nach der Entfernung der Gruben 5—9 Stüber pro Ringel. Die Arbeiterzahl stellte sich 1813 einschließlich Grubenbeamte auf 378 Mann, von denen 151 auf Wiesche, 117 auf Rosendelle, 36 auf Caroline, 38 auf Holthauser Bänksgen und die übrigen 36 auf Cronenberger Adit, Voß, Kinderberg, Thiesgracht, Diepenbeck (Verein) und Blumendelle beschäftigt waren. Von den in den Jahren 1813—15 bearbeiteten Tiefbauzechen hat sich nur Wiesche bis jetzt fortdauernd in Betrieb erhalten; Rosendelle ersoff 1815 durch Anhauen alter Gesenke, Cleflappen stellte, nachdem es von 1812—1819 eine Zubuße von angeblich 140000 Tlr. gebaut hatte, seiner schlechten Verhältnisse wegen den Betrieb ein; Caroline, auf Grund einer Konzession von 1810 auf die alten verlassenen Husstädter Werke von Klewitz in Bau genommen und von einer potenten, zum größten Teil aus Fremden bestehenden Gewerkschaft, der u. a. der 235 30* Präfekt von Romberg, Präsident Bölling, Freiherr von Elberfeld und der Präsident von Vincke angehörten, betrieben, fuhr 1817 das Grandgebirge an und kam durch einen Wasserdurchbruch zum Erliegen. Auch von den obengenannten kleineren Zechen war nach 1819 keine mehr in Betrieb. Die schon 1815 beantragte Einführung der Clevisch-Märkischen Bergordnung unterblieb wegen des schwebenden Prozesses des Fiskus gegen die Herrschaft Broich. Doch wurde unterm 5. März 1816 eine allgemeine „Technische Polizei-Controlle" des Mülheimer Bergbaues angeordnet, und eine Untersuchung der Gruben vorgenommen. Die Gewerken, welche die hohen preußischen Bergwerkssteuern' fürchteten, verweigerten aber jedes Eingehen in ihre Verhältnisse und wollten auch die Nützlichkeit der bergamtlichen Bergwerksdirektion so wenig einsehen, daß die von Wiesche behaupteten, ihren Bau unter Leitung von Dinnendahl ebenso gut und noch besser zu führen, als unter der der Bergbehörde. Letztere bemühte sich gute Freundschaft zu halten, und lud die „löblichen Gewerkschaften", nachdem sie sich vorher mit den Interessenten besprochen hatte, auf den 28. September 1822 ein, um gemeinsam mit den Essener Zechen eine Kohlenpreisregulierung vorzunehmen und eine Fördereinschränkung für 1823 zu beraten, um die niedergedrückten Preise wieder zu heben. Sie beschränkte sich auf die Polizei-Aufsicht zur Sicherung gegen Unglücksfälle, bis Prinz Georg am 1./5. März 1824 auf alle seine Rechte, mit Ausnahme des Zehnten, verzichtete. Es wurde nun sofort die Aufsicht verschärft, und 1828 die Gewerkschaften in allen ihren Angelegenheiten an das Bergamt zu Essen verwiesen. Die Gewerkschaften nahmen diese Änderungen widerwillig auf und bald kam es zu einem heftigen Konflikte. Die Veranlassung war die 1828 eingelegte Mutung des Wiescher Erbstollens. Man beabsichtigte hierbei, den 1822 unterhalb der Stadt Mülheim begonnenen tiefen Wiescher Stollen, welcher die alte verbrochene Adit (Wassersaige) dieser Grube ersetzen sollte, weiter zu treiben und als tiefsten Hauptschlüsselstollen bis in das Stift Essen und die Grafschaft Mark fortzusetzen. Nach vielen Erörterungen über die Zulässigkeit desselben, namentlich auch im Interesse der Essener Gruben, wurde endlich unterm 6. Mai 1831 die Belehnung erteilt, und darin der Bau des Erbstollens nach den Verfügungen der Behörde und die Zahlung der Rezeß- und Quatembergelder ausdrücklich aufgenommen. Hiergegen, sowie gegen die zugleich angeordnete Vereidigung der Beamten protestierte die Gewerkschaft und erhob sogar 1832 beim Broicher Gericht Klage gegen den Fiskus dahin, daß derselbe von seinen Prätensionen abgehen und die Mülheimer Gewerkschaften im ruhigen Besitze ihrer bisherigen Freiheiten lassen solle. Dieser Prozeß wurde vom Justizminister inhibiert, und durch Allerhöchste Entscheidung vom 9. März 1834 die Beschwerde der Gewerkschaft zurückgewiesen, da die Unterherrschaft unzweifelhaft den Bestimmungen der Jülich-Bergischen Bergordnung unterliege, und die Unterlassung der durch dieselbe vorgeschriebenen Aufsicht durch die Besitzer der Herrschaft keine Observanz habe begründen können. Die Stimmung war während dieses Streites so heftig geworden, daß Wiesche, auf der damals sehr schwierige Arbeiten vorlagen, die Befahrung der Grube durch fremde Beamte verweigert, und die Behörde mit Gewaltmaßregeln gedroht hatte. Mittlerweile begann das Bergamt, die alten Grubenfelder auf Grund des oft sehr ausgedehnten Besitzstandes zu regulieren. Es ging dann, nachdem für die Mülheimer Zechen ein neues Revier (Geschworener Herold) gebildet war, mit der Einführung der bergamtlichen Verwaltung und Rechnungslegung weiter vor. Die Auslöhnung der Bergleute wurde kontrolliert, das Retardat- und Zubußeverfahren 236 geordnet, für den Landdebiet der Verkauf gegen bare Zahlung ohne Vorrecht der Gewerken festgesetzt, während für den Ruhrabsatz noch die Naturalverteilung der Kohlen bestehen blieb; vom 1. Januar 1843 ab wurde die Prüfung der Grubenrechnungen vorgenommen. Die Gewerkschaften aber protestierten energisch gegen die Versuche, die Kohlenpreisregulierung und die bergamtliche Leitung des Betriebes und Haushaltes auch hier einzuführen. Die Sache wurde erst 1845 zur Zufriedenheit erledigt, als der Minister erklärt hatte, in den Haushalt der Gruben solle nicht mehr eingegriffen werden, als das in Aussicht genommene Allgemeine Berggesetz beabsichtige. Die infolge des Jahres 1848 erlassenen Gesetze von 1851 gaben den Gewerkschaften den Haushalt und den Betrieb wieder vollständig in die Hand. Bis dahin waren außer den Zechen Oberhäuersbänksgen (1842—1849) und ver. Hollenberg & Darmstadt (1846—51) nur die Gruben ver. Wiesche und ver. Sellerbeck in Betrieb gewesen. Letztere war 1814 durch Konsolidation des größten Teiles der alten Sellerbecker Werke (Kiek, Kieksbänksgen, Voß, Kieks Trotz, Radstube, Radstubentrotz, Oberhäuersbänksgen, Cronenberger Adit und Steinkuhle) entstanden, welche schon 1811 die Genehmigung zur Anlage einer Dampfmaschine bei dem fürstl. Berggericht nachgesucht und „von Bergverwaltungswegen" (!) erhalten hatten. Die Zeche ver. Sellerbeck begann 1816 ihre erste Tiefbauanlage, 1824 die zweite, sowie 1834 eine dritte (Schacht Müller) und ersetzte 1839 den Schiebeweg zur Ruhr durch eine Pferdeeisenbahn, an welche sich später auch Wiesche anschloß. Den Anschluß an die Rheinische Bahn erhielt Wiesche erst 1881. — Nachdem bereits 1841 das jetzt zu Roland gehörige Feld Emanuel erbohrt war, erbohrte 1847 diese Zeche ihr 2. Feld und begann einen Schacht abzuteufen, gleichzeitig mit der Zeche Concordia bei Oberhausen, welche ebenfalls 1847 ein Feld im Mülheimschen erbohrt hatte. Concordia, im Jahre 1850 als Aktiengesellschaft gegründet, wurde 1877 in eine Gewerkschaft umgewandelt und ist seit 1890 wieder Aktiengesellschaft. Beide Gruben schlössen sich an die Köln-Mindener Bahn an, ebenso wie die 1854/55 begonnene Zeche Alstaden und der Schacht Carnall der Zeche ver. Sellerbeck. Außerdem wurde 1855 derTiefbau von Rosenblumendelle und 1856 der von Hammelsbeck (seit 1865 mit mehreren Essen'schen Zechen unter „Humboldt" konsolidiert) begonnen, welche beide ihren Anschluß an die Bergisch-Märkische Bahn herstellten. 1866 klagten die Grundbesitzer von Heißen, daß sämtliche Brunnen durch den Bau von Rosendelle trocken gelegt würden. — Die aus den Feldern Diepenbeck, Beringrath und Preußische Hoheit gebildete „Gewerkschaft Verein" wurde 1856 in eine „Bergbau Aktiengesellschaft Verein" umgewandelt, bestand aber nicht lange und ging schließlich an Wiesche über. Letztere wurde 1856 in eine Aktiengesellschaft „Broicher Bergwerksaktien-Verein" mit einem Kapital von 700000 Tlr. umgewandelt, bald darauf aber wieder in die Gewerkschaftsform zurückgeführt. Außer den 7 Tiefbauzechen ver. Sellerbeck, ver. Wiesche, Concordia II, Roland, Alstaden, ver. Rosenblumendelle, Hammelsbeck (Humboldt) förderte 1866 der 1862 gemutete Broicher Erbstollen, welcher den 1857 ins landesherrliche Freie verfallenen Wiescher Erbstollen wieder aufnahm, noch 18758 Scheffel Steinkohlen. Kohlenförderung: 1813 1817 1836 1854 1866 573000 Scheffel, 10 Gruben, 375 Arbeiter, 524998 „ 8 „ 378 1482820 „ 2 „ 543 „ 2920919 „ 3 „ 930 11488 277 „ 8 „ 3236 237 1867: Alstaden 2664764 Scheffel Roland 2525055 ver. Seilerbeck 2337837 Humboldt 1611071 Rosenblumendelle 1598600 ver. Wiesche 1482 308 Broicher Erbstollen ______ 649 zusammen 12220284 Scheffel gegen 17 Millionen Tonnen in ganz Preußen. Infolge des die Schranken des Hergebrachten durchbrechenden Aufschwungs, welchen die Großindustrie und das Eisenbahnwesen zu Anfang der 50 er Jahre nahmen, ging die Novellengesetzgebung dazu über, auch den heimischen Bergbau von hemmenden Fesseln der Gesetzgebung und Verwaltung vor und nach frei zu machen. Am 1. Oktober 1865 trat das auch heute noch maßgebende „Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten" vom 24. Juni desselben Jahres in Geltung. Darnach erstreckt sich die bergpolizeiliche Aufsicht nur auf die Sicherheit der Baue, des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, den Schutz der Erdoberfläche und den Schutz gegen gemeinschädliche Einwirkungen. Die Betriebsbeamten, Steiger, Aufseher etc. werden von den Unternehmern angestellt, dieselben müssen aber von der Bergbehörde bestätigt werden. Im Übrigen ist der Betrieb des Bergbaues frei, ebenso die Verwaltung desselben. Die Verleihungsurkunden lauteten : „Auf die Mutung vom . . . wird dem N. N. das Eigentum des Bergwerkes ... in der Gemeinde etc. mit einer Größe von . . . zur Gewinnung der in diesem Felde vorkommenden . , . nach Vorschrift des Allgem. Bergges. vom 24. Juni 1865 hierdurch verliehen." Die bisherige Mutungsfreiheit ist indessen durch die neueste Gesetzgebung vom 18. Juni 1907 aufgehoben, was aber für Mülheim, in dessen Bezirk alles in Frage kommende Terrain verliehen ist, kaum von Bedeutung sein dürfte. Die hiesigen Zechen gehören zu den Bergrevieren Süd-Essen und Oberhausen, Oberbergamtsbezirk Dortmund. Die Bergbehörden sind der Revierbeamte, das Oberbergamt, im gleichen Range mit der Regierung, und der Handelsminister. Im weiteren beschränken wir uns auf den Landkreis Mülheim; Concordia fällt also aus. Vorausschicken wollen wir noch, daß der Transport in den Gruben in früherer Zeit lediglich auf Menschenhände angewiesen war; dann kam der Pferdetransport, wozu die hiesige Firma Becker hauptsächlich früher und heute noch das Pferdematerial stellte; neuerdings finden teilweise Benzinmotore Anwendung. 1. Seilerbeck, Roland und Caroline. Die Zeche ver. Sellerbeck, eine der besten und ältesten Gruben, welche 1841 das große Quantum von 1280182 Scheffel Kohlen förderte, ging 1889 ganz in den Alleinbesitz der Firma Gebrüder Kannengießer über und ist kurz nach dem Übergange dieser Firma an die Harpener Bergbau-Actien-Gesellschaft zu Dortmund, 1904/5, stillgelegt worden. Die beiden Schächte Carnall und Müller waren seit 1860 durch eine Lokomotivbahn verbunden, welche quer über die Aktienstraße führte, seit längerer Zeit aber nicht mehr besteht. Sellerbeck hat auch einen Teil der seit 1817 stilliegenden Zeche Caroline erworben, welche durch Ankauf des übrigen Teiles seitens der Harpener Bergbau-Gesellschaft jetzt ganz zu dieser gehört. — Roland, 1901 an Louis Kannengießer und von diesem an Harpen übergegangen, ist noch in Betrieb und hat Bahnanschluß nach Oberhausen. Der langjährige bedeutsame Rechtsstreit mit Caroline ist bekannt. Auf Roland beträgt die größte Teufe 450 m. 238 Zeche Wiesche. 2. Ver. Wiesche, ver. Rosenblumendelle und Humboldt sind 1898 mit der sehr alten Zeche ver. Hagenbeck, welche außerhalb des Landkreises Mülheim liegt, und zu der auch die Zechen Schölerpad und Hobeisen gehören, zu einer einzigen Gesellschaft vereinigt unter dem Namen „Mülheimer Bergwerksverein-Aktien- Gesellschaft zu Mülheim a. d. Ruhr" mit einem Aktienkapitale von 14 Mill. Mark. Diese bedeutende Gesellschaft ist hauptsächlich auf Betreiben von Hugo Stinnes, August Thyssen und Leo Hanau ins Leben gerufen. Seit Gründung dieser Aktiengesellschaft sind die sämtlichen Zechen derselben, sowohl was den inneren Grubenausbau als auch die Anlagen über Tage betrifft, dem heutigen Stande der Bergtechnik entsprechend aufs Vollkommenste eingerichtet. Sämtliche Schächte haben Kohlenaufbereitungen, verbunden mit Brikettfabriken. Die Beteiligungsziffer des Bergwerksvereins an dem Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikat beträgt heute einschließlich Hagenbeck 1 590000 t, darunter 364900 t Briketts und 95000 t Koks (Hagenbeck). Es entspricht dieses einer täglichen Förderung von + 5000 t, wovon nach Abzug des Selbstverbrauchs etc. ca. 450 Doppelwaggon ä 10 t zum Versand gelangen. Für die Kohlenförderung sind 8 Förderschächte vorhanden, deren Teufen betragen: auf Wiesche 548 m, auf Humboldt 347 m, auf Rosenblumendelle 520 m, auf Hagenbeck 400 m. Der Grundbesitz beträgt ca. 1150 Morgen. 3. „ AI st ad en, Aktiengesellschaft f ür Bergbau", seit 1904 mit der „Bergbau- gesellschaftHibernia" vereinigt. Im Jahre 1853 kaufte ein belgisches Consortium, an dessen Spitze der Rektor der LütticherUniversität und Bergakademie Trasenster stand, einige Grubenfelder und erweiterte den Besitz durch Bohrungen. Es entstand daraus 1854 die „Mülheimer Steinkohlenbergbau - Commanditgesellschaft Albert de Gruyter & Co.", welche 1869 in die seit 1904 als solche erloschene Firma „Alstaden, Actien- Ges. für Bergbau" umgewandelt wurde. Die größte Teufe beträgt 500 m. Seit 1884 werden die zu 8°/o salzhaltigen Grubenwasser teilweise zu Sool- badezwecken ausgenutzt, welcher Umstand dazu führte, im Jahre 1888 außer dem Soolbadeeine Kinderheilanstalt für schwächere, namentlich skrophulös veranlagte Kinder unbemittelter Eltern ins Leben zu rufen. Das Soolbad sowohl wie die Kinderheilanstalt werden aber nicht durch die Zeche, sondern durch einen Privat- wohltätigkeitsverein betrieben, der mit dem Plane umgeht, demnächst seine Tätigkeit in die Nähe des Duisburger Waldes (Raffelsberger Hof in Speidorf) zu verlegen. Die Alstadener Soole soll alsdann bis zur neuen Verwendungsstelle übergeleitet werden. Belegschaft einschl. Beamte 1900 160679 199937 Kohlenförderung 1891 Sellerbeck Tonnen 116399 Roland , Wiesche ) Rosendelle > , Humboldt J Alstaden 120993 262564 271581 1905 1906 1907 40868 (offiziell eingestellt am 1.5. 1905) 192339" 717940 290957 728169 220034 205214 791310 265013 823 3115 1100 zusammen 771537 1369513 1181410 1261537 5038 239 Roland . . . 17 29 1 1 Wiesche . . 38 42 21 — Rosendelle . 10 51 9 1 Humboldt . . 6 36 16 1 Alstaden . . 14 36 16 1 Sellerbeck . 17 — — Insgesamt . . 85 211 63 4 stige 1 2 insgesa 49 103 1 73 1 61 67 17 Die Leistungsfähigkeit hat sich demnach in den letzten Jahrzehnten bedeutend gehoben. Koks wird auf diesen Gruben nicht produziert, wohl aber werden Stein- kohlenbrikets hergestellt. Außer vorstehenden Gruben mögen noch die erwähnt werden, die keinen Betrieb mehr haben, wie „ver. Hollenberg und Darmstadt" (Repräsentant Karl Nedelmann), welche früher der Herrschaft gehörte, 1879 stillgelegt wurde und solche, die nur aus verliehenen Feldern bestehen, wie Blücher, Adam, Wiesengrund und andere. Im Jahre 1905, als die geplante Beschränkung der Felderfreiheit zur Gewißheit wurde, erwarben die bedeutendsten Mitglieder des Kohlensyndikats 250 außerhalb unseres Bezirkes gelegene Grubenberechtsamen und gründeten hierfür die „Rheinisch-Westfälische Bergwerks-Gesellschaft" mit dem Sitze in Mülheim, an der Mülheimer Interessenten stark beteiligt sind. An fremdländischen Arbeitern waren 1905 beschäftigt: Öst.-Ung. Holl. Ital. Russen Belgier 2 5 370 Aus der vorstehenden geschichtlichen Entwicklung ersehen wir, wie wechselvoll der hiesige Bergbau gewesen, wie in früheren Zeiten Zechen entstanden und wieder eingegangen sind, wie andere wieder dem Schicksale Jahrhunderte lang Trotz geboten und bis auf den heutigen Tag sich erhalten haben; daneben müssen wir auch die Zubußfreudigkeit der Gewerken in den vielen schlechten Zeiten bewundern, und das Festhalten an dem Gedanken, daß der Kohlenbergbau naturnotwendig dermaleinst eine bedeutende Rolle spielen werde. Mülheimer Gewerken waren überall im ganzen Kohlenreviere bekannt und beteiligt, so z. B. besaß und besitzt die Familie Stinnes zum weitaus größten Teile die sogenannten Stinnes- Zechen im Essener Bezirk: Victoria Mathias, Mathias Stinnes, Friedrich Ernestine, Graf Beust und Carolus Magnus; Kannengießer besaß zuletzt die alte und bedeutende Zeche Sälzer-Neuak, die er später an Krupp verkaufte, andere waren dominierend auf Carolinenglück bei Bochum (Bergbau-Aktien-Gesellschaft Glückauf), viele hatten zerstreuten Besitz bezw. Anteile (Kuxe), und der „Wilde Mann" (Mannes Witthaus, Schwanenstraße), das Hotel Middendorf & Zulast weiß von manch schöner, feuchtfröhlicher Gewerkenversammlung zu erzählen. „Schlägel und .Eisen", diese Wahrzeichen gelten seit alters gewissermaßen als Wappen der Bergleute, weshalb dieselben auch als Schmuck z. B. für Fahnen, Mützen etc. benutzt werden. Der Schlägel ist das Fäustel oder der Hammer, das Eisen der Spitzkeil oder das Bergeisen. Die Bergleute hatten im allgemeinen viele Vorrechte, sie gründeten Knappenvereine und haben bis auf den heutigen Tag eigene Uniformen, Fahnen und Musik. Manches frohe Fest ist gefeiert worden. Auch das Verhältnis zwischen Gewerken und Knappen war ein patriarchales. Die Knappenvereine hatten auch die Unterstützung ihrer Mitglieder zum Zweck; auf den größeren Gruben erhob außerdem der Steiger von jedem Taler Verdienst einen Stüber und zahlte daraus den Kranken einen Schichtlohn. Seit 1814 bestanden kleinere Kassen, bis durch Kabinettsordre vom 26. Oktober 1842 eine einheitliche 240 Knappschaftsordnung für Mülheim eingeführt wurde, welche den Mülheimer Knappschaftsverein zeitigte. Dieser hat bis 1. Juli 1890 als selbständiger Verein bestanden, an welchem Tage er sich mit dem Essen-Werden'schen und dem Märkischen Verein zu dem jetzigen Allgemeinen Knappschaftsverein in Bochum verband, dem sämtliche Bergleute des ganzen Kohlenreviers angehören. — Zum Schlüsse mögen hier noch einige Ausführungen über das für den Mülheimer Bergbau so wichtige Zehntrecht folgen. Aus einem, von dem Besitzer des Schlosses Broich extrahierten Gutachten der Juristenfakultät zu Ingolstadt vom 5. August 1730 geht hervor, daß derselbe vor dem Jahre 1695 in der Herrschaft Broich unbestritten das Bergregal ausgeübt hat, daß ihm aber 1695 von der bergischen Hofkammer dasselbe für Steinkohlen, und 1704 auch die Porzellan-Erde-Gerechtigkeit genommen war. Die bergische Regierung hatte den Zehnten selbst gezogen, einen eigenen Bergrichter angestellt und die gräflichen Kohlenmesser abgesetzt. Mit dem Kurfürsten Karl Philipp kam am 31. Dezember 1730 ein Vergleich zustande, demzufolge gegen Abgabe von jährlich 300 Gulden dem Inhaber der Herrschaft Broich „der Besitz und Genuß der darin befindlichen Kohlenbergwerks- und Porzellan-Erde-Gerechtigkeit und alle sich künftig hervortuenden Bergwerken mit denen davon dependierenden Nutzbarkeiten und Berggerichten, wie die Inhaber der Herrlichkeit Broich solches vor dem Jahre 1695 und Ihre Kurfürstliche Durchlaucht bisher geübt haben", wieder eingeräumt und für die Zukunft zugestanden wurde. Die feierliche Rückgabe des Bergregals fand am 14.—17. Februar 1731 vor Notar und Zeugen durch beiderseitige Kommissare statt und zwar in Gegenwart der sämtlichen Bergbeamten, nämlich des Bergvogtes, Bergschreibers, dreier Bergschöffen und des Bergboten, und wurden dieselben ebenso wie die 13 Schichtmeister aus Kurfürst! Eid und Pflicht entlassen, die Schichtmeister auch in die des Grafen von Leiningen übernommen. Von den Kohlenbergwerken Unterste Dickebank, Holzhauser, Thies, Thiesgasser Bänkchen wurde durch Anfassen von Kohlen seitens des Broicher Richters faktisch Besitz ergriffen, ebenso wie die „gemeine Kohlenwaag mit aller ihrer Nutzbar- und Gerechtigkeit" von demselben durch Ergreifung der Ketten, Waagschaal u. s. w. solemnissime apprehendiert wurde. Am 19. Januar 1813 wurde durch Dekret des kaiserl. französischen Ministers das Zehntrecht der Herrschaft Broich aufgehoben. Letztere wurde dagegen von den oben erwähnten 300 Gulden befreit. Nach Vertreibung der Franzosen verfügte unterm 29. Dezember 1813 bezw. 19. Januar 1814 der General-Gouverneur Justus Grüner, daß zufolge einer Bestimmung des Zentral-Departements „der verwitweten Frau Landgräfin von Hessen der Steinkohlenzehnte, sowie alle eigentlichen Domanial-Gefälle der Herrschaft Broich künftig verbleiben sollten". Der fürstl. Rentmeister wurde angewiesen, die Aversionalsumme von 200 Taler (300 Gulden) für den Kohlenzehnten an die altbergische Bergwerks-Revenuenkasse zu Ründeroth zu zahlen. Dievom Essen-Werden'schen Bergamte pro 1813geforderten Zehntgelder, deren Zahlung die Gewerken übrigens verweigerten, wurden niedergeschlagen. Von großer Bedeutung für die Mülheimer Zechen war der im Jahre 1854 erfolgte Verkauf des Broicher Zehntrechts an eine Privatgesellschaft. Der Zehnte war früher in natura erhoben worden; nur von den auf dem Schachte ins Land verkauften Kohlen wurde derselbe vor 1812 als sogenanntes Kiepengeld bar entrichtet. Seitdem die Herrschaft ihre Macht verloren, bestritten jedoch die Gruben sowohl diese Verpflichtung der Barzahlung, als auch das Recht der Herrschaft, für die Abfuhr der Zehntkohlen die Zechenwege und Zechenbahnen zu benutzen, und 241 31 zwangen hierdurch die Herrschaft, ihnen die Zehntkohlen zu einem sehr billigen Preise (1851—53 bezahlten z. B. Wiesche und Sellerbeck 9 Pfg. pro Scheffel) zu überlassen. Nachdem aber 1852 die Klage des Fiskus wegen Wiedereinlösung des Kirchspiels Mülheim auf Grund der Verjährung des Besitzstandes endgültig abgewiesen, und derselbe nicht geneigt war, die Herrschaft Broich mit Opfern zu erwerben, ging die herrschaftliche Nachlaßmasse dazu über, den Kohlenzehnten zu veräußern. Zwar suchten die Mülheimer, und mit Erfolg, den König Friedrich Wilhelm IV. als Urenkel ihrer letzten Fürstin, der Mutter des Prinzen Georg, persönlich für den Ankauf der Herrschaft zu interessieren; bevor man jedoch in Berlin zu einem festen Entschluß gelangt war, hatten die Herren Max Troost und Heinrich Coupienne durch Vertrag vom 18. Oktober 1854 den Zehnten vom 1, Januar 1855 ab für 350000 Taler erworben. Zur Ausbeutung desselben bildete sich die Mülheimer Zehntgesellschaft, welche sofort die Zechen ver. Wiesche (samt Jean Paul und Anna Gertrud) und Concordia II gegen bedeutende Ablösungssummen aus ihrer Zehntpflicht entließ und nach manchen Streitigkeiten mit den übrigen Gruben Verträge dahin abschloß, daß dieselben 5—572 0 / 0 des Brutto-Ertrages zahlten. Als der Staat 1861 die fiskalischen Bergwerksabgaben bedeutend ermäßigte, wandten sich die Mülheimer Gewerken 1862 an die Kammern mit der Bitte, das Zehntrecht anzukaufen und ihre Gruben in Bezug auf die Besteuerung den übrigen Landesteilen gleichzustellen. Die hierauf eingeleiteten Unterhandlungen in den Jahren 1863—1866 führten dahin, daß die Zehntgesellschaft für die Ablösung der noch zehntpflichtigen Gruben die Summe von 590000 Tlr. forderte. Hierzu sollte der Staat pp. 120000 Tlr. beitragen, als 25fachen Betrag der einprozentigen Bergwerkssteuer, jedoch 14 Jahre lang auf diese Steuer, welche während dieser Zeit für Rechnung der betreffenden Grube zur Ablösung der Forderung der Zehntgesellschaft erhoben werden sollte, verzichten, sodaß erst nach Ablauf dieser 14 Jahre die Gruben die vollen Bergwerksabgaben an den Staat mit 2% der Brutto-Einnahme entrichteten. Die Zechen Roland und Hammelsbeck (Humboldt) traten indessen ganz von der Ablösung zurück; Alstaden, ver. Sellerbeck und ver. Rosenblumendelle hielten es für zweckmäßiger, sich ohne Hülfe des Staates gegen feste Summen abzulösen, und vereinfachte sich zuletzt die Angelegenheit dahin, daß letzterer nur die Zehntpflicht der 31 fristenden Gruben gegen den auf letztere fallenden Preis von 29451 Tlr. 21 Sgr. 7 Pfg. übernehmen sollte. Der Handelsminister lehnte dies jedoch unter dem 8. Juli 1867 definitiv ab, umsomehr, als die zunächst beteiligten Bergwerksbesitzer der Sache nur eine sehr geringe Teilnahme geschenkt hätten. Im Laufe der Zeit haben auch die übrigen Zechen den Zehnten abgekauft, sodaß alles in allem die Zehntgesellschaft außer dem bereits erhobenen Zehnten an Abfindungen erhalten hat von 1. Wiesche ................ M. 309000 — 2. Concordia ................„ unbekannt 3. Alstaden ................„ 435000— ' 4. ver. Sellerbeck nach 1857......... „ 1000000 — 5. Rosenblumendelle ......'...... „ 325000,— 6. Roland ................. „ 2500000 — 7. Humboldt 1896 (der größte Teil in Essen ist frei) „ 30000 — Mit dem Zehnten belastet sind noch die nicht in Förderung stehenden Gruben Hollenberg und Darmstadt u. a. Daß die Zehntgesellschaft tatsächlich den Zehnten in natura erhoben hat, zeigt ein zum Lagern der Zehntkohlen bestimmtes Grundstück 242 zwischen Hammelsbeck und Rosendelle, welches der Zehntgesellschaft bis vor wenigen Jahren noch eigentümlich zugehörte. In Holthausen heißt der Weg von Seilerbeck nach Dümpten der Zehntweg. Die jetzigen Inhaber der Zehntgesellschaft sind: Erben Stöcker, Erben van Braam, Familien Haniel und Troost, Erben Dr. Fr. Hammacher, Deichmann & Co., Cöln, U.A., zusammen 52 Personen. b) Erzbergbau. Der Erzbergbau interessiert hier insofern, als die beiden allein in Betracht kommenden Gruben zu Seibeck und Lintorf mit ihren Feldern Mülheimer Gebiet überdecken und stellenweise darin unbedeutenden Abbau geführt haben; gewonnen wurden Zink-, Blei-, Kupfer- und Schwefelerze. Gewerkschaft Seibecker Bergwerksverein bei Saarn, gegründet am 24. April 1882 als „Gewerkschaft Seibecker Erzbergwerke", baute in den Jahren 1888—1891 insgesamt 1 135000 Mk. Ausbeute, wurde 1890 in die Aktien-Gesellschaft „Seibecker Bergwerksverein" mit einem Kapitale von 5400000 Mk. umgewandelt, 1900 aber wieder in die Gewerkschaftsform mit obiger Firma zurückgeführt. Die Ausbeutung des gangartigen Vorkommens erfolgt durch die Anlage Neu-Diepenbrock III mit drei Schächten; dicht unter der Tagesoberfläche hatten schon „die Alten" zur „Franzosenzeit" wenig umfangreichen Stollenbetrieb geführt; der systematische Bergbau wurde erst in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eingeleitet. Er hat im Laufe der Jahre bedeutenden Umfang angenommen, wird aber durch das Auftreten großer Mengen salzigen Grubenwassers 1 ) und durch Selbstentzündung des Alaunschiefers in der Nähe des Ganges gegenwärtig sehr erschwert. — Laut Gewerken-Versammlungs- beschluß vom 30. Dezember 1907 tritt die Gewerkschaft aus vorgenannten Gründen in Liquidation und wird den Betrieb ganz einstellen. — Der untertägige Betrieb der Hauptanlage hat sich nicht bis in das Mülheimer Gebiet hinein ausgedehnt, steht jedoch dicht an der Gemeindegrenze von Mülheim(Ruhr)-Saarn. Versuchsschächte wurden abgeteuft auf den zu Mülheim gehörenden Parzellen „in den Quisseln", „auf dem Stümpenberg", „am Schlink" etc. Die größte Teufe der Zeche beträgt 400 m, beschäftigt sind ca. 400 Personen. Lintorfer Erzbergwerke, Gewerkschaft in Liquidation, gegründet 1865 als Aktiengesellschaft Lintorfer Erzbergwerke von einem holländischen Konsortium mit 6000000 Mk. Aktienkapital, kam 1883 vollständig zum Erliegen. Später (1897) nahm die jetzt in Liquidation befindliche Gewerkschaft den Betrieb wieder auf, mußte ihn aber wegen der großen Wasserzuflüsse — 90 cbm pro Minute — und mangelhaften Aufschlüsse wiederholt stunden und schließlich 1902 endgültig einstellen. Die Grube existiert schon seit 1813 und bestand ursprünglich aus den Zechen Friedrichsglück und Diepenbrock. Hier auf Lintorf ist ebenfalls bereits von den „Alten" Bergbau betrieben worden. Die Förderung war wegen der Wasserschwierigkeiten niemals stetig und erheblich. Die neue Gewerkschaft hatte vor der Stillegung den Betrieb auf Speidorf, Broich und Saarn ausgedehnt. Versuche von anderer Seite, auf Mülheimer Gebiet einen Erzbergbau zu etablieren, scheinen keinen Erfolg gehabt zu haben. Am 27. Februar 1865 heißt es über ein Schwefelkiesvorkommen bei Speidorf, daß sich durch fortgesetzte Bohrversuche die Verbreitung des Erzes als eine bedeutende herausgestellt habe, und es mehr als wahrscheinlich sei, daß man es am „Stümpenberge" mit einer Fortsetzung der Schwefelkieslager von Schacht Diepenbrock zu tun habe. Sei dies der Fall, so sei die Sache *) welches dem Haubach zugeführt wird. 243 31" günstig, zumal die Lintorfer Gesellschaft neuerdings verschiedene Läger bis zu 14' Mächtigkeit aufgeschlossen und in Angriff genommen habe. Wir müssen uns nochmals zum Kohlenbergbau zurückwenden wegen des dort im Zusammenhang mit der Kohle vorkommenden Kohleneisensteins; er war zeitweise Gegenstand bergmännischer Gewinnung. Der Wiescher Erbstollen wurde wesentlich wegen der 1853/57gemuteten Kohlen-Eisensteinfelderbetrieben, welche 1861 unter dem Namen „Broicher Eisensteinbergwerk" konsolidiert wurden. Erwähnt sei die Grube Eisenstein (Heißen, Vertreter von Eicken), welche seit 1865 und noch 1872 in Betrieb war. Im Ganzen war aber der Betrieb auf Eisenstein von keiner besonderen Bedeutung. c) Eisen-, Maschinen- 1 ) und Hüttenindustrie. Wie für den Bergbau, so waren auch für die Eisenindustrie in Mülheim die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts von entscheidender Bedeutung. Zwar wurde, wie allerwärts im bergischen Lande, so auch in Mülheim bereits Eisen verarbeitet. Am Anfang des vorigen Jahrhunderts betrieb hier Johann Wilhelm Vogt im Motenhof („Vogts Mühle") mit 7, nach anderen Angaben 12—15 Arbeitern einen Eisenhammer 2 ). DieFabrikate wurden abgesetzt in Deutschland, Holland und Frankreich. 1812 war der Hammer, der jetzt Reckhammer genannt wird, im Besitze der Gebrüder Friedrich und Karl Voigt, welche jährlich 8—12000 Pfd. Eisen- und Stahlwaren fabrizierten im Werte von ca. 3—4000 Rtlr. 3 ). Als Begründer einer Eisenhütten- und Maschinenindustrie kommen jedoch erst die Brüder Johann und Franz Dinnendahl in Betracht. Für gemeinschaftliche Rechnung legten sie 1819/20 eine „Eisenschmelze und Dampf maschinenfabrik" an unter der Firma Gebrüder Dinnendahl, 4 ) Mechaniker in Essen und Mülheim a. d. Ruhr. Von Johann Dinnendahl, der um 1813 den Betrieb der Kohlenzechen Wiesche und Rosen- blumendelle leitete, in Mülheim wohnte und die Tochter des Gastwirts Funke zu Essen, Maria Christine Gertrud Funke heiratete, wissen wir nicht viel. Mehr von seinem ältejen Bruder Franz. Geboren 1775 bei Steele, lernte er notdürftig lesen und schreiben, schob später Kohlen, wurde in seinem 16. Lebensjahre Bergmann und einige Jahre darnach Schreiner und Zimmermann, da er in letzterem Berufe sein angeborenes technisches Talent besser zu verwerten hoffte. Seine freie Zeit wandte er aber mit Vorliebe dem Maschinenbau zu, und bald war er Zimmermann und Maschinenbauer in einer Person. Um diese Zeit wurde die von James Watt in England erfundene und *) Drahtseilereien s. Verschiedenes, Gewehrfabrik Saarn unter „Militärwesen". 2 ) Beilage VII. Oben S. 222. 3 ) Beilage VIII. 4 ) Dickes Adreßsammlung 1834: Dinnendahl Johann, mechanische Werkstätte und Eisengießerei, Münzstraße. Meyers Adreßverzeichnis 1840: Brüder Dinnendahl, Eisengießerei und Maschinenfabrik. Franz Dinnendahl. 244 nach und nach vervollständigte Dampf- oder Feuermaschine in Deutschland eingeführt. Dinnendahl erfaßte schnell diese Neuheit, konstruierte und verbesserte so lange, bis er auf den Zechen das Feld beherrschte. Er war es, der es mit zäher Energie durchsetzte, daß man ihm die Erbauung der Feuermaschinen anvertraute, und die jedesmalige wohlgelungene Ausführung brachte ihm weitere Aufträge und Ehren. Er ist als der eigentliche Begründer des Dampfmaschinenbaues im Ruhrtale zu betrachten. Auch Napoleon zog Nutzen von der technischen Kunst Dinnendahls. 1808 erhielt Dinnendahl den Auftrag, mittels Feuermaschinenanlage das Wasser, welches die Gründung des Forts bei Wesel verhinderte, wegzuschaffen, was ihm auch gelang. — Die Wirkung der Dampfmaschine, so außerordentlich und gewaltig sie stets bleiben wird, ist heutzutage zu einer alltäglichen Erscheinung geworden. Bei unsern Groß- und Urgroßeltern erregte dieses Wunder großes Staunen, und es ist daher erklärlich, welche Anerkennung einem Manne gezollt wurde, der diese Kraft zuerst in unserer Gegend zur Geltung und erfolgreichen Anerkennung brachte. Franz Dinnendahl, der auch den Betrieb auf Zeche Caroline hierselbst leitete, hatte seine Maschinenfabrik in Essen; in dieser Fabrik war sein Bruder Johann tätig. Sie bezogen die Gußteile ausschließlich von der Sterkrader Hütte (Gutehoffnungshütte). Als aber die damaligen Besitzer dieser Hütte (Jakobi, Haniel und Huyssen) beschlossen, die Fabrikation der Maschinen selbst zu übernehmen, also in Konkurrenz gegen Dinnendahl zu treten, sah sich Franz Dinnendahl veranlaßt, seinerseits eigene Gießereien zu errichten; er tat dies in Gemeinschaft mit seinem Bruder Johann in Mülheim a. d. Ruhr und in Huttrop bei Steele. Auf die erste Ankündigung der Gutehoffnungshütte d. d. Dorsten oder Mülheim a. d. Ruhr 1 ) den 22. Juli 1820 folgte drei Tage darauf eine ähnliche von Dinnendahl: „So wie wir seit ungefähr 20 Jahren unsere Dampfmaschinenfabrik unabhängig und mit voller Selbständigkeit betrieben haben, so werden wir dieselbe nunmehr in einem um so vollkommeneren Zustande fortsetzen, da wir eigene Eisenschmelzen bei Essen a. d. Ruhr, unmittelbar bei der Spillenburg und zu Mülheim a. d. Ruhr angelegt und solche so eingerichtet haben, daß wir, statt der aus Rasenerzen hiesiger Gegend gegossenen Eisenteile, deren wir uns bisher gleichsam aus Not bedienen mußten, auf unsern eigenen Fabriken aus Eisen von Bergerzen vom Oberrhein und Siegen gegossene Maschinenteile liefern können. Bergwerksund Fabriken-Besitzern können wir uns demnach um so mehr empfehlen, da wir alle und jede Dampfmaschinenteile, sowie auch zu Cylindergebläsen, Walzwerken etc. von V 4 Pfund bis zu 12—14000 Pfund in einem Gusse, nach jedem beliebigen Modell oder Zeichnung, rein und schön abzugießen und zu liefern im Stande sind. Aber nicht bloß einzelne Maschinenteile nach allen Größen und Formen, sondern auch alle Arten von Maschinen selbst, deren Zweck uns angegeben und deren Construktion uns überlassen wird, werden wir zur vollen Zufriedenheit, in sehr billigen Preisen und unter sehr annehmlichen Bedingungen und Zahlungsfristen liefern, es mögen dieselben nun zum Wasserwältigen, Erzoder Kohlenfördern auf Bergwerken, oder zum Betriebe von Spinnereien, Walz- und Hammerwerken, Mahl-, Öl-, Schneide- oder jeder Art von Mühlen gebraucht werden sollen. Essen und Mülheim a. d. Ruhr, den 25. Juli 1820. Gebrüder Dinnendahl, Mechaniker." J ) worauf der Zusatz „oder Mülheim a. d. Ruhr" zurückzuführen ist, konnte nicht ermittelt werden. 245 In der Essener Fabrik war auch eine Gasanlage in Betrieb, die erste auf dem Kontinente. Im Jahre 1821 brannte die Fabrik in Essen ab, worauf sie Dinnendahl mit der Gießerei bei Steele vereinigte. Dieses Werk besteht heute noch unter dem Namen „R. W. Dinnendahl, Act.-Ges., Kunstwerkerhütte b. Steele." Franz Dinnendahl starb am 25. August 1826 im Alter von 51 Jahren. Das Vermögen, das er sich durch rastlose Arbeit selbst geschaffen, war fast ganz auf den Bau der Zeche Kunstwerk verwandt worden. Er hatte geschaffen für andere, ohne an sich selbst zu denken. Die Dinnendahls waren für Mülheim in doppelter Hinsicht von Bedeutung: sie haben die Mülheimer Maschinen-Industrie begründet und durch die Anwendung der Dampfkraft auch dem hiesigen Bergbau neues Leben gegeben, wie wir bereits oben gesehen haben. Nach Dinnendahls Tode ging die Mülheimer Fabrik in den Besitz von „Göring, Deus u. Moll", bezw. Deus, Moll und von Eicken über; sie erhielt nun den Namen Friedrich Wilhelms-Hütte. Im Jahre 1852 übernahm eine mit 512000 Talern gegründete Aktiengesellschaft das Werk unter der Firma „Aktiengesellschaft Bergwerksverein Friedrich Wilhelms-Hütte", im Volksmunde heute noch Dinnendahls Fabrik genannt. Sie ist sozusagen mit dem hiesigen Bergbau groß geworden, hat sich immer weiter entwickelt und beschäftigt heute 1 800 Personen. Sie betreibt 3 Hochöfen, Eisengießerei und Maschinenfabrik und besitzt eigene Erzgruben. 1871 kaufte sie den größten Teil des Hochofenanlage der ehemaligen Hafenterrains, etwa 50 Morgen, und errichtete Friedrich wiiheims-Hütte. darauf eine neue Hochofenanlage. Im folgenden Jahre wurde der Bahnanschluß an die Rheinische Eisenbahn in Eppinghofen hergestellt, der durch Mülheim ging, jetzt aber nicht mehr besteht; später fand die Hütte Anschluß an die Bergisch-Märkische Strecke. 1905 erfolgte die Fusion mit der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft in Bochum. Im Geschäftsjahr 1905/6 lieferte der Hochofenbetrieb 106320 t Roheisen, die Gießereien erzeugten 44284 t, und die Herstellungsmenge im Maschinenbau betrug 4432 t. Das Werk gehört dem Muffenröhren- und Roheisensyndikat an. Von den Direktoren sind die bekanntesten Wetz, Zerwes und Müller, letzterer später mit Brandt, Reusch, dann ganze Leitung bis zu seinem Eintritt in den Aufsichtsrat, jetzt Wirtz, ganze Leitung. Richard Cleff, Eisengießerei und Maschinenfabrik, kurz nach Gründung der Friedrich Wilhelms-Hütfe von dem verstorbenen Richard Cleff 1854 erbaut, wurde dann von den beiden Söhnen Richard und Peter Cleff (letzeren inzwischen im Januar 1908 gestorben) geführt und beschäftigt 70 Personen. Aktiengesellschaft für Eisenindustrie zu Styrum, gegründet am 28. Februar 1857 mit einem Kapital von 500000 Taler zwecks Errichtung eines Puddel- und Walzwerks. Das Werk lag früher auf Styrumer Gebiet, gehört aber seit der Grenzregulierung zwischen Styrum und der neuen Stadt Oberhausen zu dieser. Das Werk war eine Gründung vom verstorbenen Ernst Nedelmann hier und Daniel Morian in Neumühl. Es befindet sich in Liquidation; die Fabrikanlagen sind verkauft. Bernhard Bensberg, Dampfkesselfabrik, gegründet 1857 von dem jetzigen Inhaber Bernhard Bensberg, beschäftigt 40 Personen. H. Wilhelm i G. m. b. H., Eisengießerei und Maschinenfabrik für Kaffeebearbeitung, Hebezeuge, Krane, Pressen etc., wurde 1861 im kleinsten Maße von 246 Hermann Wilhelmi senior gegründet und 1895 durch Neuanlagen zum heutigen Umfange vergrößert. 1898 ging das Geschäft auf die Söhne Heinrich und Hermann Wilhelmi über und ist seit 1905 eine Gesellschaft m. b. H. Beschäftigt sind 150 Personen. Weitaus an erster Stelle steht indessen heute in der Mülheimer Eisenindustrie das Unternehmen der Firma Thyssen & Cie., das im Jahre 1871 in Form einer Kommanditgesellschaft von August Thyssen als persönlich haftendem Gesellschafter und dessen Vater Friedrich Thyssen senior in Eschweiler als Kommanditisten gegründet wurde und jetzt eine offene Handelsgesellschaft ist, deren Inhaber August und Josef Thyssen die Geschäfte leiten. Das Werk, das als „Eisenwalzwerk" 1871 den Betrieb mit 4 Dampfmaschinen, 1 Dampfhammer, mehreren Puddelöfen, 1 Schweißofen, 1 Walzenstraße und 142 Arbeitern begann, hat eine ganz ungewöhnliche Entwicklung genommen. Es besteht heute aus folgenden größeren Abteilungen: 1. einem Bandeisenwerk mit Verzinkerei für Bandeisen, Bleche, Röhren; 2. einem Stahlwerk mit Blechwalzwerk für Grob- und Feinbleche; 3. einer Blechfassonschmiede für Wellrohre und glatte Rohre; 4. einem Preßbau für Kesselböden und sonstige Kessel- und Preßteile; 5. einem Röhrenwalzwerk, das im Jahre 1878 begonnen und in letzter Zeit ganz bedeutend erweitert worden ist; 6. einer Rohrschmiede und Beizerei; 7. einer Maschinenfabrik und Eisengießerei, die neuerdings vor allem für den Bau von Großkraftmaschinen bis zu 5200 Pferdestärken erheblich vergrößert worden ist. Es besitzt außerdem eine eigene Gasanstalt und eine elektrische Zentrale für Kraft und Licht. Die Zahl der Arbeiter stieg bis 1884 auf 1800 und betrug 1906 etwa 5500. An Gehältern und Löhnen wurden 1906 rund 7800000 Mark gezahlt. Die Erzeugung umfaßte im ersten Betriebsjahre (1872) 2000 t Band- und Flacheisen und 1000 t Luppeneisen, insgesamt 3000 t. Vierunddreißig Jahre später, 1906, betrug die Gesamt-Walzwerkserzeugung 235361 t, die Erzeugung an Maschinen und Gußwaren 20154 t, und der Gesamtverbrauch an Kohlen und Koks 266842 t. — Mit dem Werke stehen eine Reihe Unternehmungen in engster Verbindung. Hier seien die beiden nächstliegenden erwähnt: Die Aktiengesellschaft für Hüttenbetrieb in Duisburg- Meiderich und die Gewerkschaft Deutscher Kaiser in Bruckhausen und Hamborn sowie in Dinslaken; Kohlenbergwerke, Eisenhütten, Stahlwerke und Walzwerke sind hier miteinander verbunden. Von den beiden letztgenannten Werken wird das Mülheimer Werk mit Rohstoffen: Kohle und Roheisen, versorgt. Mit der Gewerkschaft Deutscher Kaiser zusammen spricht das Mülheimer Werk als sogenannte Thyssensche Gruppe eine recht gewichtige Stimme im Stahlwerksverbande, in dem seit 1904 weit über 90°/o der deutschen Stahlwerkserzeugung vereinigt sind. Im Jahre 1871 hatte Thyssen & Cie. bezw. August Thyssen, der von Duisburg nach hier übersiedelte, von Gustav Becker Teile des Heckhoffshofes mit aufstehenden Gebäulichkeiten gekauft und daselbst, nachdem zuerst der Anschluß an die Berg.-Märk. Bahn hergestellt war, das Eisenwerk errichtet. Nach und nach vergrößerte die Firma ihren Besitz durch Zukauf weiterer Teile des Heckhoffshofes etc., erwarb 1884 die frühere Mülheimer Maschinenfabrik vormals Becker & Jordan, 1890 das Schloß Styrum und in den letzten Jahren zahlreiche andere Güter und Liegenschaften. Die Maschinenfabrik vorm. Becker & Jordan, ursprünglich die Tuchfabrik von Schmachtenberg, welche 1866 abbrannte, wurde am 31. Dezember 1873 zwecks Erweiterung und Fortbetrieb der Becker & Jordan gehörigen Maschinen- 247 fabrik und Eisengießerei mit 20000 Tlr. gegründet. Becker & Jordan traten 1874 aus. 1876 liquidierte die Gesellschaft, und in dieser Liquidation kaufte Jordan senior die Fabrik und nahm Rudolf Meyer als Teilhaber auf. Am 1. Mai 1883 wurde diese Fabrik von August und Josef Thyssen, Fritz Hoosemanns und Franz Burgers zu Bulmke, welche das ganze Aktienkapital zeichneten, mit 150000 M. als „Aktiengesellschaft Mülheimer Maschinenfabrik" gegründet und Josef Thyssen, August Baerte und Rudolf Meyer zu Vorstandsmitgliedern bestellt. Am 29. April 1884 ging auch diese Firma in Liquidation, und schließlich der ganze Besitz an Thyssen & Cie. über. Rud. Meyer, Akt.-Ges. für Maschinen- und Bergbau, gegründet 1885 von dem 1899 verstorbenen Ingenieur gleichen Namens, am 16. Oktober 1907 in eine Akt.-Ges. umgewandelt mit einem Kapital von 1500000 Mk., baut als Spezialität Luftkompressoren und Gesteinsbohrmaschinen und unternimmt maschinelle Bohrarbeiten in großem Maßstabe; die Arbeiterzahl ist von 80 seit der Gründung auf 1200 gestiegen, einschließlich derjenigen in Bergbauunternehmungen. Ruhrthaler Maschinenfabrik H. Schwarz & Co., G. m. b. H., gegründet 1899, bald darauf in die heutige Gesellschaftsform umgewandelt; die Inhaber sind Heinrich Schwarz & Compagnon. Fabrikationszweige: Motorlokomotiven, Gesteinsbohrmaschinen, Kühlanlagen, Eismaschinen etc. Beschäftigte Personenzahl 87. Außer den vorgenannten Firmen bestehen noch verschiedene kleinere, so die Maschinenbedarfs- und Betonbau-Industrie G. m. b. H., Styrum, die Saarner Eisenhütte, die Fabrik von Wilmer, ter Jung, Gebrüder Kleinbrahm und Schloßfabrik Johannes Auberg in Saarn, sowie Ferd. Gothot, Fabrik patentierter Apparate der Kaffeebranche, Carl Kampmann jun., G. m. b. H., Joh. Hessein Söhne, Winkhausen, und andere mehr. Fast ganz eingegangen ist die am 30. Sept. 1893 durch Ankauf der früher W. Hollenberg'schen Eisengießerei und Maschinenfabrik am Hingberg mit einem Kapitale von 120000 Mark gegründete „Mülheimer Eisengießerei und Maschinenfabrik." Die 1883 hier gegründete Dynamomaschinenfabrik von Christian Weuste, die einzige dieser Art am Platze, verlegte 1889 ihren Betrieb nach Duisburg. Von ihr wurde 1885 die erste elektrische Lichtanlage in Mülheim bei C. Fuglsang und in der Kunstwollfabrik, die erste elektrische Kraftanlage im Winter 1891 für die Eisbahn am Kahlenberg angelegt. Noch aus den 40er Jahren datiert die hier 27 Jahre lang in Betrieb gewesene Zinkhütte. Die auf dem Terrain an der Aktienstraße (Gemeinde Eppinghofen) seitens der Firma Vieille Montagne errichtete Anlage, welche 1845/46 erbaut, im Jahre 1852/53 namentlich durch den Bau einer Zinkweißfabrik bedeutend vergrößert wurde, bestand aus folgenden Einrichtungen: 4 Flamm- und 1 Schachtofen zum Verglühen der Zinkhütte. 248 Erze, 5 Erzzerkleinerungsmaschinen, später durch ein Dampfwalzwerk ersetzt, 36 Röstöfen, 36 belgischenZinköfen, 6 Flammöfen für Zinkweiß, 4 Flammöfen zur Behandlung von Zinkerzen, von Zink und Zinkweiß, 1 Dampfmaschine, 3 Brennöfen für Muffeln und feuerfeste Steine, 8 Pfannen und die Werkstätten für feuerfeste Produkte. — Der Betrieb, geleitet von Direktor Remont, unterstand den Vorschriften der Bergbehörde. Die Hütte betitelte sich „Gewerkschaft Eppinghofen", nach dem Eingang derselben 1873 kamen die Gebäude und Grundstücke in den Besitz der Friedrich Wilhelmshütte, welche das Terrain in letzter Zeit zwecks Verkaufs parzellierte. Auf einem Teil steht die neue katholische Kirche. Produktion von 1853 bis 1873. Geröstete Zinkblende von 1853 bis 1857..............10933 t Rohzink von 1853 bis 1873, gewonnen aus 178340 t Erz......69244 „ Zinkweiß von 1853 bis 1872, gewonnen aus 16236 t behandeltem Zink 18319 „ Anfangs der 70er Jahre brannte ein größerer Gebäudeteil ab, was in Verbindung mit dem Umstände, daß das Werk keinen Bahnanschluß erhalten konnte, der Gesellschaft Veranlassung gab, im Jahre 1873 den Betrieb ganz einzustellen; der Röstbetrieb hatte nur 4 Jahre gedauert. d) Papier-, Tabak- und Textilindustrie 1 ). Die drei Etablissements, welche hauptsächlich diese Industriezweige vertreten, nämlich Vorsters Papierfabrik (jetzt Dorstener Aktien-Gesellschaft), von Eickens Tabakfabrik und die Troost'sche Weberei (jetzt Roesch & Co.) haben das gemeinsam, daß sie unter Berücksichtigung der im Laufe von hundert Jahren und mehr stattgehabten Wandlungen auch heute noch die nämliche Fabrikation betreiben, wie einst. Sie waren keine Konkurrenten, hatten aber z. B. an der alleinigen Ausnutzung der Ruhrwasserkraft gleiches Interesse; zudem waren die Familien Vorster, von Eicken und Troost miteinander verwandt. Bereits in einer Urkunde vom 11. Juni 1704 wird ein Papiermacher Vorster erwähnt, der Reparaturarbeiten gemacht habe, es wird aber nicht gesagt, in welchem Verhältnis derselbe zur Broicher Papiermühle gestanden hat. Vielleicht ist es derselbe oder ein Sohn von diesem gewesen, nämlich Hermann Vorster, der durch Vertrag d. d. Styrum, 31. Januar 1755 die Mühle, die er bisher in Jahrespacht gehabt habe, nunmehr vom Grafen Limburg-Styrum in Leibpacht erhält, und zwar höchstwahrscheinlich aus dem Grunde, weil Vorster ein Pfandrecht an der Mühle hatte für geliehene 800 Tlr., deren Zinsen er an der Leibpacht abziehen durfte. Nach abermals 50 Jahren wird am 14. Februar 1804 ein Vertrag getätigt, worin Graf Georg Karl anerkennt, daß der bisherige Leibgewinner Hermann Vorster den Leibgewinn an seinen Bruder, Landgerichtsschöffen Friedrich Vorster und dessen Frau Gertraud Friedrich Vorster. l ) Tapetenfabrik, Hanfseilereien und Wettertuchfabriken s. Verschiedenes. 249 32 geb. Stockfisch zediert hat, und die neuen Leibgewinner eine jährliche Pacht von 150 Tlr. zu zahlen haben. Von Friedrich Vorster 1 ) ist die Papiermühle auf seine Witwe und seine Söhne Carl, Fritz und Hermann und schließlich von diesen auf den Sohn von Carl Vorster, Hermann Vorster junior übergegangen, welcher der letzte Besitzer war und die Erbpacht ablöste. Die Familie Vorster kann sonach auf einen 200jährigen Besitz der Papiermühle zurückblicken. In der letzteren wird das sogenannte Büttenpapier noch auf dieselbe Weise fabriziert wie damals, nämlich aus Lumpen mit einigen Zusätzen. Die mit der Papiermühle baulich zusammenhängende Kornmühle ging ebenso wie auch die (Walk-) Ölmühle in den Besitz der Familie Vorster über. Am 26. und 30. Dezember 1804 hatte der Landgraf von Hessen, der dem Handlungshause Ruppel & Harnier zu Frankfurt a. M. 120 000 Gulden schuldete, diesem die beiden Kornmühlen an der Broicher und Kahlenbergerschlacht verpfändet. Von da ab mußte die Rentei die Einkünfte an diese Firma abführen. Da hierbei Unregelmäßigkeiten vorgekommen sein sollen, brachte die Firma die beiden Mühlen zur Subhastation und ersteigerte dieselben am 5. März 1825 für 13200 und 9280 Tlr. Später fielen die Mühlen wieder an die Nachlaßmasse der Herrschaft zurück. Sie wurden am 6. Juli 1837 öffentlich auf 15 Jahre verpachtet. Auf die Kahlenberger Mühle wurden 17 Gebote, das höchste 700 Tlr., auf die Broicher Kornmühle 14 Gebote, das höchste 270 Tlr., abgegeben, auf beide zusammen 1015 Tlr. und hierfür dem Fabrikanten Friedrich Vorster sr. zugeschlagen. Gleich nach der Verpachtung wurde am 1. August 1837 das lebende Inventar, welches die Herrschaft sich vorbehalten hatte, an Gustav Rheinen verkauft, nämlich das Mühlenpferd zu Broich nebst Geschirr und Karre zu 43 Tlr., und die drei Esel der Kahlenberger Mühle mit Geschirr zu 12 Tlr. Hiermit hatte die Herrschaft ihren Jahrhunderte langen eigenen Betrieb endgültig aufgegeben. Die Kahlenberger Mühle stürzte 1840 ein, weshalb die Herrschaft resp. Nachlaßmasse durch Vertrag vom 28. Juli 1840 dieselbe wieder zurücknahm und einen Pachtnachlaß von 275 Tlr. bewilligte. Vorster trat die Pacht an Gustav Rheinen ab, und letzterer verzichtete im Vertrage vom 21. Februar 1840 auf das bisherige Vorrecht der Kornmühle, daß die Öl- und Papiermühle bei Wassermangel still stehen sollten, zu Gunsten von Vorster. Am 12. Januar 1852 ging die Pacht auf Witwe Rheinen über, welche den Vertrag mit der Nachlaßmasse bis 1. August 1862 verlängerte gegen 740 Tlr. Pacht. Die Broicher Kornmühle war vom Fährgeld der Mülheimer Fähre befreit. In den 50 er Jahren wurde sie vom Maurermeister J. Th. Eishorst regelmäßig untersucht. Vielleicht war man durch den Einsturz der Kahlenberger Mühle vorsichtiger geworden. — Nach 1862 wurde die Mühle von der Firma Friedrich Vorster käuflich erworben und an Joh. Wilh. Meininghaus verpachtet. Später betrieb sie Hermann Vorster, der Inhaber der Papierfabrik, bis sie als Getreidemühle aufgegeben und mit den anderen Anlagen vereinigt wurde. Die von der Familie von Eicken in eine Öl-, Farbholz- und Schnupftabaksmühle umgewandelte Walkmühle wurde seit 1826 teilweise auch als Fruchtmühle benutzt. Ruppel & Harnier fühlten sich hierdurch geschädigt und klagten, wurden aber durch Urteil vom 26. Oktober 1827 abgewiesen, da das Mühlenrecht 1811 aufgehoben und die Erbpacht durch Gesetz vom 21. April 1825 in freies *) Dickes Adressensammlung 1834: Friedr. Vorster, Fabrik von allen Sorten fein und ordin. Schreib-, Post-, Druck- und Packpapier. 250 Eigentum umgewandelt sei, das fragliche Verbot daher nicht mehr zu Recht bestehe 1 ). Am 28. Januar 1846 gab Joh. Wilh. von Eicken jun., geboren am 19. August 1806, gerichtlich zu Protokoll, daß die obige Mühle auf Grund Recesses zwischen Witwe Gerhard von Eicken, geborene Michels und Witwe Hermann von Eicken, geborene Troost bezw. deren Kindern und nach Privateinigungen jetzt allein den Gebrüdern Johann Wilhelm und August von Eicken gehöre. Einige Jahre darauf ist sie durch Erbvergleich in den Besitz der Familie Vorster übergegangen. Von da ab waren alle drei Mühlen im Besitze der Familie Vorster und später im Alleinbesitz von Hermann Vorster, der die Gesamtfabrikanlage, einschließlich der in den 80 er Jahren neu erbauten Cellulosefabrik in eine Aktiengesellschaft umwandelte. Die Cellulose- fabrik ist seit einigen Jahren außer Betrieb. Im Jahre 1900 wurde die ganze Vorstersche Fabrikanlage an der Ruhr von den Dorstener Papierfabriken A.-G. angekauft, die hier jetzt 150 Personen beschäftigt. Zur Fabrik gehört das Wehr (Schlacht) 2 ) zum Betriebe von 3 Turbinen, die an Stelle der früher außen angebrachten Wasserräder getreten sind, deren jedes mit den dazu gehörigen Gebäulichkeiten eine eigene Mühlenanlage bildete. Einige alte Gebäude sind noch vorhanden, sonst ist alles verändert, vergrößert und neuzeitlich eingerichtet. Die Fabrikation erstreckt sich auf Zeitungs- und Bütten- oder Handpapier, farbige Papiere, Düten- und Packpapier. Produktion zirka 87a Mill. kg. Joh. Wilh. von Eicken, Tabakfabrik zu Mülheim a. d. Ruhr und Hamburg, beschäftigt in Mülheim 125 Angestellte und Arbeiter. Gegründet 1770 in Mülheim von Joh. Wilhelm von Eicken, befaßte sich die Firma in früheren Zeiten außer mit Tabak mit Kolonialwarenhandel, Mühlenbetrieb und Seifenfabrikation 3 ), erst von 1871 ab ausschließlich mit Tabak; die jetzige neue Fabrik in der Wilhelmstraße wurde 1877 erbaut. Die Tabakfabrik erlitt in der Napoleonischen Zeit durch die Kontinentalsperre und Tabaksregie schweren Joh ' Wilh ' von Eicken - Schaden, von welchem sie sich in den nächsten Jahrzehnten nur schlecht erholen konnte. Ein Packmeister, Wilhelm Hogeweg, der 1870 nach 55jähriger Tätigkeit bei der Firma starb, erzählte Wunderdinge über die Art, wie in alten Zeiten die x ) Nach 1811 entstanden, wie bereits bemerkt, viele neue Mühlen, so die Kleinpoppens (Althof s)-Mühle (Ecke Kaiserplatz und Bachstraße), die Windmühle auf dem Schollenfeld, die Hörschgens-Mühle im Werth (Ecke Schollen- und Ruhrstraße) und die Schricks-Mühle in Speidorf. 1837 wurde die Windmühle in Saarn von Johann Schemken erbaut; der jetzige Besitzer ist Johann Schäfer. Benutzt wurde dieselbe zum Mahlen von Korn und Lohe; zeitweise wird sie noch jetzt betrieben. Aus 1861/62 stammte die jetzt nicht mehr vorhandene Dampf-Mehlmühle von Rudolf Rheinen im Hagerfeld in Broich. 2 ) Durch verschiedene langwierige Prozesse in den 20er Jahren um die Unterhaltung der Wehre wurde rechtskräftig festgestellt, daß diese zu den Mühlen gehören und von den Eigentümern unterhalten werden müssen. 3 ) 1840 Tabakfabrik, Seifensiederei und Ölmühle. 251 32* hauptsächlich aus Scheidemünze bestehenden Gelder unter Begleitung bewaffneter Reiter einkassiert wurden 1 ); die alten Feuersteinpistolen sind zum Teil noch bei der Firma vorhanden. Die Geschäftshäuser in der Delle umfaßten den Komplex von dem sogenannten Mumm'schen Hause neben dem Pastorat bis zur Friedrichstraße. Hinter dem heute noch vorhandenen Wohnhause lagen die Gebäude, die teilweise als Tabakfabrik dienten. Vom Begründer ging das Geschäft auf seinen Sohn, dann 1861 auf seinen Enkel Johann Wilhelm und Frau Sophie geb. Möllhoff über, später auf die jetzigen Inhaber Carl und dessen Sohn Hans von Eicken, beide in Hamburg. Dort wurde 1886 eine Filiale, 1902 eine neue Fabrik errichtet. Produktion hier in Mülheim 11 000 Ztr., in Hamburg 9000 Ztr. jährlich. Die Mülheimer Tabakfabrikation war schon vor 100 Jahren sehr beträchtlich; sie hatte einen Umschlag von annähernd 200000 Fr. Die verarbeiteten Rohstoffe kosteten (1812) 2 ): holländische Karotten und virginische Blätter 100 Pfd. 200 Fr., virginische Stengel 100 Fr., oberländische Karotten 50—60 Fr., feine Mailänder Tabake 200—250 Fr.; Portoriko — Kollen pro Pfd. 6 Fr., Havanna Kanaster pro Pfd. 9 Fr. In einer Übersicht vom 6. Februar 1812 werden als Tabaks-Debitenten erwähnt: Heinrich Siebel, J. D. Kleurz, L. W. Reineke, H. Kiesendahl. Tabak fabrizierten in den Jahren 1834—40 3 ), allerdings in kleinerem Maßstabe: Fr. Wilh. Fabarius, Phil. Heller, Dellestraße, J. W. Meininghaus, Franz von Halfern, Diedrich Klewitz, Joh. Heinr. Kocks, Hermann Mühlenbeck-Saarn und um 1870 Albert Werbrun. Heute besteht neben von Eicken nur die kleinere Fabrik von G. Denkhaus & Söhne, Luisental. Aus dem Ausland eingeführter Tabak kostet 85 Mk. Zoll pro 100 Kg., geschnittener für Zigaretten außerdem 700 Mk. pro 100 Kg. Zuschlag. Die Steuer für inländischen Tabak beträgt 45 Mk. pro 100 Kg. Die neu eingeführte Zigarettensteuer erbrachte pro 1906 Mk. 3118,59. C. Roesch & Co., Mechanische Weberei, Luisental, teils mit alten Gebäuden, teils neu gebaut, so die jetzige Weberei am Schleusenkanal in den Jahren 1854/56 und 1885/86, beschäftigt 350 Personen und fabriziert bunte Gewebe jeder Art. Im Jahre 1750 kam Johann Caspar Troost aus Elberfeld, wo die Familie Troost bis Mitte des 16. Jahrhunderts in ununterbrochener Reihenfolge nachgewiesen ist, nach Mülheim. Er verheiratete sich hier mit der Witwe Ehrenber-g geb. Overmann und wohnte in seinem 1777 erworbenen Besitztum Althofstraße, früher im Gang, jetzt teils den Erben Büdgen, teils der Adler-Apotheke gehörig. Sein Sohn Johann Caspar, geb. 1759 in Mülheim, vermählte seit 1788 mit Anna Gertrud Meisenburg aus Elberfeld, gründete nun 1791 die Fabriken zu Luisental: Druckerei, Weberei und Spinnerei, wovon die Spinnerei zweimal, 1796 und 1797, durch Feuersbrunst zerstört wurde, joh. Caspar Troost 1759-1830. Das Privilegium exclusivum zur Baumwollspinnerei und die Konzession zu einer Wasserleitung vom Schleusenkanal bis zur Fabrik datiert vom 18. Februar 1791. Im Jahre 1817 errichteten dann die beiden Söhne des x ) 1827 wurde der berüchtigte Straßenräuber Joh. Lutz gen. Dunker bei Schrick-Speldorf verhaftet. 2 ) Vgl. Beilage VIII. :i ) Dickes und Meyers Adreßsammlungen. 252 Gründers: Johann Caspar und Ferdinand Troost mit Einwilligung ihrer Eltern auf demselben Grundstück eine eigene Weberei (Baumwollmanufaktur) unter der Firma C. & F. Troost, während der Gründer „Troost & Co." firmierte. 1824 überträgt der Gründer seine Fabrik (Spinnerei, Weberei, Färberei, Walkmaschinen etc.) für 46150 Tlr. an seine beiden Söhne mit der Wirkung, daß der Übergang erst nach seinem Tode erfolgen soll. Eingeschlossen sind ein oberhalb der Kahlenberger Mühle, der Gombels Weide entlang durch den Schiffskanal in den Teich führender Wasserkanal, der Fabrikteich und der nördlich anschließende, vom Schleusenkanal zur Fabrik führende Querdamm, sowie Insel, Fabrikhof und Bleiche; ausgeschlossen dagegen das neue Webereigebäude und Zubehör, welches bereits der Firma C. & F. Troost gehörte. Auf Luisental waren um 1817 im ganzen 300 Arbeiter beschäftigt, eine gewiß stattliche Zahl für die damalige Zeit. Johann Caspar Troost, der genannte Gründer, schickte 1825 seine beiden Söhne nach England, um die dort in Gebrauch befindlichen neuen Maschinen kennen zu lernen. Am 18. Juli 1825 schrieb der jüngere Sohn Ferdinand von Manchester aus einen Brief an seinen Vater, der mit folgenden Worten beginnt: „Lieber alter Herr, verbrenne Deine Maschinen und laß Dir engländische bauen." Der Vater befolgte letzteren Rat, und ein halbes Jahr HfiäHSHMEfc. darauf, am 10. Januar 1826 ernannte ihn der König zum Kommerzienrat 1 ), „wegen früherer Verdienste um die Einführung der Baumwollspinnerei und mit der neuerdings unternommenen Einführung der besseren englischen Maschinen", so heißt es in dem ministeriellen Begleitschreiben 2 ). Gleichzeitig mit der Ernennung zum Kommerzienrat erhielt Troost vomMinisterium eine englische Maschine zum Schleifen von Baumwollenkratzen. Der Vater des bekannten Lehrers von Kamp wurde aus der englischen Konkurrenzfabrik bei Ratingen ) herbeigeholt und übernahm die Meisterstelle bei Troost. Das Etablissement „Luisental" erhielt diese Bezeichnung nach dem Namen der Königin Luise. Am 8. März 1830 starb der Gründer, bald darauf auch sein Sohn Ferdinand, sodaß die Leitung dem älteren Bruder Johann Caspar Troost zufiel 4 ). 1 ) Mülheims erster Kommerzienrat. 2 ) Dieser Vorgang deckt sich mit der allgemeinen Tatsache, daß die Engländer ihre treffliche Erfindung der Maschinenspinnerei zu verheimlichen suchten; sie setzten aber vergebens die Gefängnis- und Todesstrafe auf den, der sie verbringen würde. Deutsche Künstler gingen nach England, suchten auf Baumwollfabriken als gemeine Spinner Arbeit zu bekommen, drangen so in die Geheimnisse der Mechanik ein und verpflanzten diese wichtige Fabrik auf den vaterländischen Boden. 3 ) Baumwollspinnerei mit englischen Wassermaschinen von Kommerzienrat Brügelmann zu Cromfort. 4 ) Dickes und Meyers Adreßbuch 1834: C. & F. Troost, Seiden-, Halbseiden- und Baumwollmanufaktur. Familie Troost auf Louisental. 253 Dieser war 1840 bei der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV. Huldigungs- Deputierter, wurde 1847 Kommerzienrat und starb 1848, 56 Jahre alt. Seine Witwe, die zuletzt das Familienhaus in der Althofstraße bewohnte, starb 1882, und damit erlosch die Familie Troost in Mülheim. Das Werk feierte im Oktober 1841 sein 50jähriges Jubiläum, bei welcher Gelegenheit sämtliche Arbeiter neu gekleidet wurden. Im Frühjahr 1845 beschäftigte es 950 Arbeiter, 1846 — 1210! Im Jahre 1849 setzten sich die Erben der Söhne auseinander: Hugo und Gustav erhielten die Firma Troost & Co. (Baumwollspinnerei mit Spinn- und Dampfmaschinen, Wattefabrik etc.), Max und Albrecht erhielten die Firma C. & F. Troost (Kattundruckerei und Weberei); die Wasseranlagen blieben zunächst gemeinschaftlich. Der größere Teil „Casp. & Ferd. Troost" wurde am 17. Oktober 1856 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt unter der Firma „Luisenthaler Act.-Ges. für Druckerei, Weberei und Spinnerei" mit einem Aktienkapital von 1 200000 Taler. Kaufmännischer Direktor war August Dierolf, technischer Max Troost, vom 8. Oktober 1863 ab Hermann Heinzelmann. Gegen Schluß des Jahres 1856 wurde die Weberei auf 260 Stühle gebracht, die damals monatlich ca. 6200 Stück ä 78 Ellen lieferten; in der Druckerei wurden monatlich ca. 8500 Stück Kattun hergestellt. 1861 waren in der Akt.-Ges. Luisental 650 Arbeiter beschäftigt. Am 19. Juni 1875 liquidierte die Gesellschaft. Die Weberei kam durch Kauf in die Hände von Soliro & Fierz in Stuttgart; Direktor war genannter Heinzelmann, der 1872 die Fabrik erwarb und unter der Firma H. Heinzelmann & Co. weiterführte. 1882 trat Carl Roesch in die Firma ein. Nach dem Tode des Hermann Heinzelmann wurde die Firma 1894 in C. Roesch & Co. umgeändert. Der andere, frühere Teil der Fabrikanlage „Troost & Co.", die Spinnerei, die 1861 250 Arbeiter beschäftigte, kam am 1. Februar 1864 in den Besitz von Heinrich Pelzer und ging dann — nachdem inzwischen die Firma Th. Kückelhaus & Co. (Kunstwollfabrik) und Schmitz-Gartzen & Co. (Baumwollspinnerei) in den Fabrikanlagen eine Kunstwollfabrik eingerichtet hatten — auf die am 1. Februar 1872 mit 425000 Taler gegründete „Mülheimer Actiengesellschaft für Kunstwollfabrikation, Woll- und Baumwollspinnerei" über, die am 21. September 1886 in „Mülheimer Kunstwollfabrik Act.-Ges." geändert wurde, „da seit längerer Zeit Woll- und Baumwollspinnerei, weil unlohnend, nicht betrieben worden sei". Direktoren waren Theodor Kückelhaus, Josef Schmitz-Gartzen und bis 8. Dezember 1890 Jos. Hoosemanns. Aufsichtsratsmitglieder waren u a. Heinr. Pelzer und Ernst Nedelmann hier. Seit 1892 ruht der Betrieb ganz, 1896/7 kam die Fabrik in den Besitz von Thyssen & Cie., welche später einen großen Teil des Geländes an H. Heinzelmann & Co. bezw. C. Roesch & Co. verkaufte. Von dem ursprünglichen Etablissement „Luisenthal" sind heute noch die mechanische Weberei, Rauherei, Färberei und Bleicherei vorhanden. Die Anlage wurde zu Anfang durch ein Wasserrad getrieben, später mit Turbinen, so teilweise die Kunstwollfabrik bis 1890. Die Troost'sche Fabrik durfte die Wasserkraft nur insoweit benutzen, als dadurch die Broicher und Kahlenberger Mühlen nicht benachteiligt wurden. l ) In den Jahren 1834/40 finden wir noch folgende kleinere Fabriken erwähnt: 2 ) Mellinghoff & Mühlenbeck, Tuch- und Casimirfabrik mit Färberei, Dellenstraße, *) Urteil vom 31. Dezember 1832 i. S. Vorster und Ruppel & Harnier c./a. Troost. 2 ) Dickes & Meyers Adreßsammlungen. 254 Theodor Schmachtenberg, Tuch- und Casimirfabrik mit Färberei, Dellenstraße, Johann Diederich Hammacher, Siamosenfabrik, Hammacher & Schmachtenberg, Tuchfabrik, Johann & Wilhelm Jötten, Färberei und Druckerei, Wilhelm Jürgens, desgleichen und Johann Neulen, Tuchfabrik, Saarn. Heute besteht hier nur die genannte Firma C. Roesch & Co. e) Gerbereien und Lederfabriken. Einen europäischen Weltruf besaß um die Mitte des vorigen Jahrhunderts und besitzt heute noch unsere Stadt durch ihre Lederindustrie. Die örtlichen Verhältnisse — gebirgige wasserreiche Lage (Lohmühlen) und Nähe guter Gerbrindenwälder — waren einer Entwicklung der Gerberei und Lederindustrie besonders günstig. Mülheimer Vachetten und Geschirrleder waren auf den Frankfurter und Leipziger Messen bald so gesucht, daß jeder dafür geforderte Preis anstandslos gezahlt wurde, und da Jahrzehnte lang dem Mülheimer Leder keine Konkurrenz erstand, wurde es eine überaus lukrative Ausbeute für die hiesigen Gerber. Heinrich Coupienne auf dem Dickswall, Heinrich Pelzer im Notweg, Friedrich Pelzer auf dem Wall und Wilhelm Rühl auf dem Löhberg brachten Schmiervachetten und Geschirrleder von ganz besonderer Herstellung auf den Markt. — Als erste Gerber und Lederhändler sind die beiden Brüder Heinrich und Christian Pelzer anzusehen, die anfangs 1800 das Geschäft betrieben, dann der am 28. Januar 1808 zum Munizipalrat und 1813 zum 2. Beigeordneten ernannte Jean Baptist Coupienne, dessen Vater in der Napoleonischen Zeit hier eingewandert war — die Vorfahren wohnten in den Ardennen, zuletzt in Dinant (Belgien). J. B. Coupienne gründete seine Gerberei vor 1808 in der jetzigen Schollenstraße. 1810 gab es in Mülheim 5 Lederfabriken mit 12 Arbeitern. Sie verarbeiteten 2000 Kalbfelle und 400 Häute im Werte von 5600 Tlr. Nach dieser Zeit begegnen uns die Namen Konrad Pelzer, Oberbach, Wilhelm Schürmann, Münsterstraße und Wwe. Baptist Coupienne. Die Gerberei von J. B. Coupienne setzte der älteste Sohn Christian fort, während der zweite Sohn Heinrich die Kalbledererzeugung um 1838 auf die Bachstraße verlegte, wo die Fabrik heute noch ist. Um 1840 finden wir die vorgenannten Heinrich Pelzer, Christian und Heinrich Coupienne, Wilhelm Schürmann, sowie die Firmen Karl Becker, Heinrich Hörschgen, W. Kugelmann, Wilhelm Pelzer und C. W. Westhoff. In den 50 er Jahren gründeten die Gebrüder Julius und Emil Heller, bald darauf Konrad Pelzer die ersten großen Gerbereien in Broich, wohin auch Wilhelm Rühl sein Geschäft verlegte. Die Lederindustrie kann demnach auf einen mehr als hundertjährigen Bestand zurückblicken. Heute wird sie durch folgende Gerbereien vertreten, welche ihrem angegebenen Gründungsjahr entsprechend aufgeführt sind: H. Coupienne, gegründet vor ca. 70 Jahren durch Heinrich Coupienne, wie vorerwähnt. An Stelle der ursprünglichen Kalblederfabrikation wurde später der alte Mülheimer Artikel Glanzvachetten (Schmiervachetten) aufgenommen. Von Heinrich Coupienne ging das Geschäft auf Eugen und J. B. Coupienne, von diesen auf Kommerzienrat Eugen Coupienne, Vorsitzender des Vereins der deutschen Lederindustrie und Vorstandsmitglied der deutschen Lederberufsgenossenschaft (f 1907), und dann auf die heutigen Besitzer Ernst und J. B. Coupienne über. Spezial- artikel: Lackleder für Sattler und Wagenbedarf, Militär-Blankleder und Vachetten, farbige etc. Vachetten für Koffer etc., Schuhvachetten, farbige, lackierte etc., Polsterleder 255 lackiert etc., Blankleder für Zivilbedarf. Gründungsjahr 1830, Beamten und Arbeiter (—) l ) 200. Wilhelm Rühl, Nachf., Broich, gegründet von Wilhelm Rühl, ging am 1. Januar 1895 auf den Schwiegersohn desselben, Karl Abel, über und nach dessen Tode auf die drei Söhne Wilhelm, Karl und Walter Abel, welche die jetzigen Inhaber sind. Spezialität: Geschirrleder und Schmiervachetten, farbige Leder für Möbel-, Taschen-, Portefeuille- etc. Zwecke. Gründungsjahr 1856, Beamten und Arbeiter (12) 32. Frd. Bungert, gegründet von Friedrich Bungert, jetziger Inhaber Rudolf Bungert; Spezialität: Wagendachleder. Gründungsjahr 1857, Beamten und Arbeiter (10) 30. Karl Ibing, Broich, gegründet von Karl Ibing, jetzige Besitzer Emil Ibing und Fritz Thielen. Spezialität: Geschirrleder, geglänzte Rindvachetten für Wagenbau, gefärbte Vachetten für Möbel, Koffer und Portefeuille. Gründungsjahr 1858, Beamten und Arbeiter (5) 50. Ludwig Lindgens, Lederwerk G. m. b. H., Broich, gegründet von Ludwig Lindgens sen., blieb bis 1902 in dessen Alleinbesitz und wurde alsdann in die heutige Gesellschaftsform umgewandelt. Alleinige Gesellschafter sind Ludwig Lindgens sen. und seine Kinder; geleitet wird das Unternehmen von Ludwig Lindgens sen. und jun. und Dr. Schmitz. Spez. : Militärleder, Lackvachetten, Spalte, Sattlerleder. Export nach allen Ländern der Welt. Gründungsjahr 1861, Beamten und Arbeiter (15) 120. Lederwerke Friedrich Feldmann Akt.-Ges., Broich. Von Friedrich Feldmann gegründet, wurde das Geschäft im Jahre 1900 in die heutige Gesellschaftsform übergeführt. Spezialität: anilingefärbte und lackierte Vachetten für alle Zwecke. Gründungsjahr 1861, Beamten und Arbeiter (30) 80. Karl Abel, von dem 1907 verstorbenen Besitzer gleichen Namens gegründet, wird das Geschäft jetzt von den Erben fortgeführt. Spezialität: Fein- und Luxusrindleder für Portefeuilles, Gürtel, Galanteriesattlerei, Albumfabrikation, Möbel, Dekoration, Automobile, Buchbinderei, Lederplastik, Schuhfabrikation. Gründungsjahr 1864, Beamten und Arbeiter (5) 60. Wilhelm Unterhößel, Broich. Von Wilhelm Unterhößel sen. gegründet, ging die Firma 1903 auf seine beiden Söhne Wilhelm jun. und Ernst Unterhößel über, welche neben der Fabrikation den Lederhandel in größerem Maßstabe betreiben. Spezialität: Riemenleder, Rindvachetten und Spaltleder. Gründungsjahr 1865, Beamten und Arbeiter (10) 25. Gustav Schürmann, von diesem gegründet und nach dessen Tode von seinem Sohne gleichen Namens am 1. Januar 1896 übernommen. Letzterer hat im Jahre 1899 eine Lackfabrik errichtet und fabriziert in der Hauptsache Lackvachetten für Schuh- und Wagenleder sowie Automobilleder. Gründungsjahr 1865, Beamten und Arbeiter (4) 28. Hermann Möhlenbeck, Broich. Von dem jetzigen Besitzer gleichen Namens gegründet und durch Zukauf der Rühl'schen Gerberei mit Lackiererei in Saarn 1907 bedeutend vergrößert. Spezialität: gefärbte Rindleder für Möbel, Sport, Schuhe, Koffer, Portefeuille etc., lackierte Vachetten für gleiche Zwecke und für Automobil- und Wagenbau, auch lackierte Leder etc. Gründungsjahr 1870, Beamten und Arbeiter (12) 65. Rud. Lankhorst, Broich, gegründet von dem jetzigen Inhaber gleichen Namens. Spezialität: Vachetten für Wagen-und Waggonbau sowie Geschirrleder. Gründungsjahr 1876, Beamten und Arbeiter (—) 25. V) Die eingeklammerte Zahl bedeutet die Zahl der Beamten und Arbeiter bei der Gründung. 256 W. Hamm ann, Speidorf. Die von dem jetzigen Inhaber gleichen Namens bisher innegehabte Fabrik in der Altstadt (Hafenplatz) wurde 1906 an Gustav Stinnes und Kommerzienrat Küchen verkauft — ist zum Abbruch ausgeschrieben — und 1907 eine neue Fabrik in Speidorf erbaut und bezogen. Spezialität: gefärbte Rindleder für Möbel, Reiseartikel und Schuhe, Sattler- und Wagenbauleder. Gründungsjahr 1879, Beamten und Arbeiter (—) 40. Gebr. Oertmann, Broich. Das Geschäft wurde von Hermann und Heinrich Oertmann in Saarn gegründet, 1887 nach Broich und 1893 in die neu erbaute Gerberei Kassenberg 4 verlegt. Nach dem Tode des Mitinhabers Heinrich Oertmann wird das Geschäft unverändert weitergeführt. Gründungsjahr 1881, Beamten und Arbeiter (2) 12. Gebrüder Güldenberg, gegründet von den jetzigen Inhabern Franz und Otto Güldenberg. Spezialität: chromgegerbte Rindleder und schwarze genarbte Rindlackvachetten. Gründungsjahr 1882, Beamten und Arbeiter (1) 50. Gebr. Lindermann,früherin Broich, jetzt zu Mülheim in der alten Fußbahn'schen Gerberei. Inhaber und Gründer sind Heinrich und Hermann Lindermann. Spezialität: farbige Rindleder. Gründungsjahr 1884, Beamten und Arbeiter (4) 25. Julius Kleine rt, von dem jetzigen Besitzer gleichen Namens erbaut. Spezialität: Chromroßleder. Gründungsjahr 1886, Beamten und Arbeiter (10) 40. H. Leimann, Speidorf, gegründet vom jetzigen Inhaber Hermann Leimann. Spezialität: Vachetten und Zeugleder. Gründungsjahr 1888, Beamten und Arbeiter (—) 34. G. Möhlenbeck & Cie., Saarn, gegründet von Georg Möhlenbeck und Wilhelm Maaßen, wovon letzterer im Februar 1907 ausschied, sodaß von da ab Georg Möhlenbeck alleiniger Inhaber ist. Die am 17. Oktober 1896 vollständig niedergebrannte Fabrik wurde im folgenden Jahre neu erbaut. Spezialität: Automobil-, Möbel- und Wagenlackleder, sowie sonstige Ledersorten. Gründungsjahr 1889, Beamten und Arbeiter (6) 100. F. W. Rühl, Saarn; gegründet von Friedrich Wilhelm Rühl, ist die Firma nach dem Tode desselben 1905 auf seine Witwe übergegangen. Spezialität: genarbte Lackvachetten. Gründungsjahr 1890, Beamten und Arbeiter (15) 27. Hch. Pelzer & Rühl, Broich, gegründet von den jetzigen Inhabern Heinrich Pelzer und Friedrich Wilhelm Rühl. Spezialität: Vachetten zu Lakierzwecken, Spaltleder zu Ober- und Unterlederzwecken. Gründungsjahr 1892, Beamten und Arbeiter (10) 25. Witthaus-Eick, gegründet von demselben, fabriziert als Spezialität farbige und Militärleder. Gründungsjahr 1897, Beamten und Arbeiter (10) 18. Wir sehen, wie in kurzen Zwischenräumen immer neue Betriebe hinzugekommen sind, und wie die einzelnen klein angefangen und sich nach und nach zu der heutigen Größe entwickelt haben. Die meisten haben sich auch räumlich vergrößert, und viele den Betrieb ganz oder teilweise elektrisch eingerichtet. Außer vorstehenden Firmen bestehen noch solchein Saarn: Hermann Dennenborg, Decker & Cie., Joh. Westhoff; in Broich: Joh. Nöllenburg, Emil Bungert; in Speidorf: Gebrüder Hennes, Rheinische Lederfabrik S. Goldschmidt; in der Altstadt Mülheim: W. Fabri, Hermann Wetzmüller, G. Kolkmann Nachfolger, Köster & Cie., Fr. Kraft, Gebr. Osthoff und Lederfabrik Union, G. m. b. H. Gustav Becker, gegründet 1862, Richard Becker, Inhaber Gerh. von Eicken, Wilhelm Funcke, Broich, fertigen lederne Treibriemen, und A. Schönert, Styrum, gegründet 1859 von Herrn. Rosorius, fabriziert Lederleim. 257 33 Für den Einkauf des Rohmaterials sind die Häuteauktionen von größter Wichtigkeit, die, an allen größeren Plätzen Deutschlands eingerichtet, den direkten Verkehr zwischen Metzger und Gerber gestatten. Der Gerbstoff wird aus allen Ländern der Welt bezogen; an Gerbmaterialien kommen außer deutscher, holländischer und ungarischer Lohe: Quebracho, Myrabolanen und Sumach in Betracht, auch werden viele Extrakte verwendet, die teils in Deutschland, teils in Italien, Slavonien, Frankreich und Argentinien hergestellt werden. Die früheren vielen Lohmühlen sind bis auf eine einzige, die alte Becker'sche, verschwunden. Die Gerber lassen sowohl in dieser wie auswärts mahlen; teils haben sie eigene Mühlen. Für den Absatz der Fabrikate sind die Messen, auf denen hauptsächlich nur noch nach ausgelegten Mustern verkauft wird, fast ohne jede Bedeutung. Heute bedient man sich immer mehr der Vertreter und Exporteure, die den Verkauf nach allen Weltgegenden vermitteln. Die größeren Firmen sind an vielen Plätzen in Europa und Übersee direkt vertreten, unterhalten auch Konsignations- und Musterlager an mehr als 20 großen Weltplätzen. 1848 gab es hier 8 Gerbereien, 1866 20; heute sind es über 40. Die Zahl der Arbeiter und Beamten in der Gesamtlederindustrie betrug 1860 120, 1865 240, heute beträgt sie rund 1200, und der Wert der Produktion im Jahre 1907 nach sorgfältiger Schätzung 11—12 Millionen Mark. f) Brauereien, Brennereien und Malzfabriken. Der Brauereibetrieb war in früheren Zeiten fast regelmäßig mit einer Wirtschaft verbunden, es braute jeder Wirt sein Bier selbst, bezw. der Brauer war meistens Wirt und führte sein eigenes Bier. Allmählich, mit zunehmendem Konsum, gingen die Brauereien dazu über, auch über ihren Bedarf hinaus für den Verkauf zu produzieren. Solche Brauereien bestanden hier am Platze bis in die jüngste Zeit hinein, z. B. die von Wilhelm Kirchhofes und Carl Hill. Von Brauereien aus den 50er Jahren und früher sind zu nennen: Hermann Brauer, Bäcker und Wirt zu Heißen; Franz Güldenberg, Brauerei und Wirt; Hackstein, Gastwirt und Brauerei; W. Hempelmann (Zum Engel im Feld), Wirt und Brauerei in Menden; F. Hermanni, Brauerei und Ökonom der „Erholung"; Anton Holthaus, Gastwirt und Brauerei zu Broich; Mathias Krön, Gastwirt und Brauerei zu Saarn; Bernhard Kruse, Bierbrauerei und Wirt; Gerhard Mellinghoff, Brauerei und Ellenwarenhandlung; Gerhard Mühlemeier, Gastwirt und Brauerei; J. G. Reuthner, Wirtschaft und Bierbrauerei; Heinr. Schlösser, Wirt und Brauerei; Fritz Scholl, Brauerei und Wirt; Mannes Witthaus, H. Quattelbaum, hier; Blum-Saarn; Carl Nußbaum, hier; Aug. Horstmann-Saarn. Heute wird ausschließlich Lager- und Exportbier gebraut, nicht mehr wie früher das sogenannte obergährige Altbier. Die heutigen reinen Bierbrauereien im modernen Stile sind dem Alternach folgende: Mendener Engel-Brauerei G. m. b. H., gegründet um die Mitte des vorigen Jahrhunderts von Engelbert Hempelmann, nach dessen Vornamen die Brauerei benannt ist. 1887 wurde sie vollständig neu gebaut, 1900 ist die Eismaschine hinzugekommen, und 1905 ging die Brauerei auf die jetzige Firma über, welche die Anlagen renovierte und vergrößerte. Das Betriebspersonal beträgt 21 gegen 3 bei Gründung. Löwenbrauerei Heinr. Dinsing, seit 1. Mai 1877 Eigentum des jetzigen Besitzers, gegründet 1850 von H. Sellerbeck. 1878 wurde sie vergrößert und später eine Eismaschine und elektrisches Licht angelegt. Zahl der Beamten und Arbeiter 16, gegen 2 bei Gründung. Gebr. Jbing, erbaut 1863von den Gebrüdern Friedrich Jbingf 9. September 1892 und Richard Jbing f 1. Februar 1907 im Kassenberg, wurde vor 25 Jahren in großem 258 Stile auf Saarner Gebiet verlegt, während der Sitz in Broich geblieben ist. Die Firma produziert speziell Export- und Deutsch-Pilsener Bier und beschäftigt heute 62 Arbeiter gegen 5 bei Gründung. Mit der Großbrauerei ist eine Eisfabrik verbunden. Das Geschäft wird von den Erben fortgesetzt. Conrad Fuglsang Friedrichstraße, erbaut 1873 von Wilh. Schroer, jetzigem Inhaber der Malzfabrik W. Schroer & Sohn, 1877 an Fuglsang verkauft, beschäftigt 90 Arbeiter gegen 11 bei Gründung und produziert heute jährlich ca. 50000 hl. gegen 5000 in 1878. Mit der Brauerei ist eine Eisfabrik verbunden. Rheinische Kronenbrauerei vorm. Kolkmann & Kleinheisterkamp in Broich, gegründet 1887 von Robert Kolkmann und Wilh. Kleinheisterkamp, 1900 in die jetzige neue Firma umgewandelt. Die Zahl der Arbeiter stieg seit Gründung bis heute von 3 auf 25. Mülheimer Aktienbrauerei, Aktiengesellschaft, entstanden aus der Rheinisch- Westfälischen Wirtebrauerei, die ihrerseits aus der Brauerei von Carl Scheulen hervorgegangen war und 1900 in Konkurs geriet und von Fr. Meckel angekauft wurde. Sie wurde 1906 mit einem Aktienkapital von 500000 Mk. in die heutige Gesellschaftsform umgewandelt und produzierte 12000 hl in 1900, 38000 hl in 1906 und 43000 hl in 1907. Die Arbeiterzahl beträgt heute 70, gegen 18 in 1900. Die Brauerei wird z. Zt. umgebaut und für eine Produktion bis zu 100000 hl helles und dunkles Exportbier vergrößert. H. Mann, Bergbrauerei, Inhaber: Wilhelm & Carl Mann, Mellinghofen. Math. Rating, Mellinghofen. Fritz Cramer, Reformbierbrauerei in kleinerem Maßstabe. In den vorgenannten 9 Brauereien wurden 1905/06 32023 Dz. Gerstenmalzschrot, 22 Dz. Reismehl, 14 Dz. Bierkouleur und 53 Dz. Zucker verwendet und im Ganzen 211818 hl Bier erzeugt. Die Brausteuer pro 1906 betrug 186348 Mk. Neuerdings ist die Rheinische Zonenbrauerei G. m. b. H. in Betrieb gekommen (Wirtebrauerei), welche die Nachfolgerin der früheren „Bürgerliches Brauhaus Akt.-Ges." bezw. Feldschloßbrauerei ist. Sie ist gegründet am 15. Mai 1907 von Mitgliedern der rheinischen Zone des deutschen Gastwirteverbandes mit einem Stammkapital von 500000 Mk. per 30. Juli 1907. Produktion: untergähriges Bier; Personal: 20. Die zur Zeit in Mülheim bestehenden Malzfabriken beschäftigen zusammen ca. 30—35 Arbeiter und bereiten das Malz aus Gerste fertig zu: Anton Mohr in Saarn, gegründet um 1875 von Gelsam & Tellberg, nach dem Brande 1904 wieder aufgebaut; Gebr. Kellermann in Saarn, gegründet 1882 von Gebr. Wimmar und Wilhelm Kellermann, von den jetzigen Besitzern August und Wilhelm Kellermann 1888 übernommen; W. Schroer & Sohn, Hingberg, gegründet 1890 von Wilhelm Schroer, jetzt auch Zweigfabriken in Werden, Oschersleben b. Magdeburg und Schönebeck an der Elbe; Ferd. Schindler in Saarn und Fritz Strothmann, Hingbergstraße, die beiden letzteren Lohnmälzereien. — 1810 gab es in Mülheim 19 Branntweinbrennereien mit 61 Ohm jährlicher Produktion im Werte von 1220 Rtlr. Es wurde inländisches Korn im Werte von 910 Rtlr. p. a. verarbeitet. In der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts begegnen uns die beiden Namen: Wtb. Hermann Nocken, Branntweinbrennerei und Wirtschaft, und Wtb. Margarete Rating, Branntweinbrennerei. Um dieselbe Zeit gab es auch viele Likörfabriken, wenigstens wurden sie damals als Fabriken aufgeführt, so von Ludwig Daber, Eitel & Künzel, Hr. Künzel, Lutter & Küppers, Wilhelm Stricker. Heute sind es folgende 9 Firmen, welche als Brennereien in Betracht kommen: Friedrich Küppers, Brennerei, Destillerie- und 259 33* Likörfabrik; Gebr. Zeppenfeld, desgleichen; Wilhelm Dreesen, Brennerei, Styrum; Hermann Stockfisch, landwirtschaftliche Brennerei 1 ); Landwirtschaftliche Brennerei und Destilleriefabrik (vorm. Fr. Meckel) G.m.b.H. von Heinr. Poos; Anton Worms, Brennerei, Broich; J. Steingießer (früher Gerh. Hr. von Eicken), Brennerei; Franz Rögels, Brennerei, Broich und Ernst Renkhoff, Essig- und Spritfabrik. Als Destillerie und Likörfabrik kommt noch Gebrüder Kocks (Inhaber Carl Julius Meyer) hinzu und andere kleinere. Im Betriebsjahre 1905/06 wurden in den 9 Brennereien 6977 Dz. Roggen-, Gerstenmalz-, Maisschrot und Brauereiabfälle verarbeitet und 1341 hl reiner Alkohol erzielt. Pro 1906 wurden 287950 Mk. Branntweinsteuer (Verbrauchsabgabe, Zuschlag zu dieser und Brennsteuer) erhoben. — Die Gesamt-Arbeiter- und Beamtenzahl in den Brauereien, Brennereien und Malzfabriken kann auf rund 400 geschätzt werden. g) Verschiedenes. In der Erdindustrie wird heute nur noch Ton und Lehm verarbeitet, woran die hiesige Gegend sehr reich ist. Betriebe dieser Art sind das Mülheimer Ton- und Ziegelwerk G. m. b. H. in Mülheim und die Speldorfer Tonwerke G. m. b. H. Steinbrüche und Ziegeleien werden u. a. betrieben von C. Weyand am Kassenberg, den Mülheimer Ruhrstein- und Ziegelwerken Wilhelm Rauen in Broich; Ziegeleien von Becker.Styrum, Becker-Mülheim, vom Bögel-Mellinghofen, Gebr. Rohland-Styrum; als Steinbruchbesitzer nicht zu vergessen die alte Firma L'hoest, welche ihren Hauptbetrieb außerhalb hat. Das Mülheimer Portlandcementwerk W. Seifer & Cie., Hafenstraße, verarbeitet die Hochofenschlacke der Friedrich Wilhelmshütte und beschäftigt 80 Personen. Erbaut im Jahre 1901 von W. Seifer & Co., ging die Fabrik 1903 auf Math. Jos. Heil in Styrum über. Glashütte Itzenplitz & Nedelmann. Seit 1864 besteht hier eine Glashütte, gegründet von Wilhelm Stallmann, Max Itzenplitz f und Adalbert Schlafhorst f. 1890 wurde der veraltete Ofenbetfieb aufgegeben und der Wannenbetrieb nach belgischem System eingeführt. Die Hütte ging 1897 in den Besitz von Itzenplitz & Nedelmann über; heute gehört sie dem alleinigen Inhaber Carl Nedelmann hier- selbst unter der beibehaltenen obigen Firma. Fabriziert wird Fensterglas, dessen Verkauf dem Glassyndikat untersteht. Beschäftigt waren bei Gründung 45 Beamte und Arbeiter, heute sind es 160. Von der früheren Ruhrschiffahrt her stammt noch das hiesige Seiler- und Segeltuchgewerbe. Nennenswerte Betriebe sind die Hanfseilereien von Wilh. Overmann-Saarn, zugleich Holzwollspinnerei, H. A. Schmittmann und F. W. Schmittmann (zugleich Wettertuchfabrik), die Rheinische Wettertuchfabrik G. m. b. H.-Broich, sowie J. Wilke &Cie.-Saarn, früher Maschinenbauanstalt, seit 1890 lediglich mechanische Bindfadenfabrik mit Hanfspinnerei seit 1898. Beschäftigt sind 35 Personen. Im Jahre 1894 haben die jetzigen Inhaber Josef und Richard Wilke das Geschäft von ihrem Vater Josef Wilke senior (f 1899) ganz übernommen, der es 1872 mit seinem Sohne Josef gegründet hatte. — Gustav Kocks-Broich ist eine der ältesten Firmen, entstanden aus der im Jahre 1810 von Hermann Schnitzler gegründeten Hanfseilfabrik und der 1860 vom verstorbenen Gustav Kocks errichteten Drahtseilfabrik. ') Landwirtschaftliche Brennereien sind solche, welche ihre Rohprodukte aus der eigenen Landwirtschaft beziehen und die Abgänge darin wieder verbrauchen. '260 Spezialität ist heute: Drahtseile für Bergwerke, Luftbahnen, Transmissionen, Aufzüge, Kranen, Schleppschiffahrt. Betriebspersonal 40 Personen. — In Broich besteht noch eine zweite Drahtseilfabrik von Gerhard Krapoth. Ganz eingegangen ist der Schiffbau, der zur Zeit der Ruhrschiffahrt in Blüte stand und Schiffe bis nach Holland lieferte. Als erster aus der Zeit vor 100 Jahren ist Hermann Thielen, Münsterstraße, zu nennen, der mehrere Schiffsplätze an der Ruhr hatte. Um 1834/40 kommen als Schiffsbauer vor: Carl Biesgen, Speidorf, Wilhelm Hörschgen, Ruhrstraße und Gebrüder Ortkämper, Teinerstraße. An Schiffswerften waren in Mülheim vorhanden: 1846 7, 1856 6, 1860 5, 1862 7, 1864 6, 1870 5. Die letzte war die der Gebr. Thielen. 1852 heißt es einmal, die Werften hätten früher 400 Arbeiter beschäftigt. In Saarn befindet sich die Tapetenfabrik Niederhoff & Cie., welche 1874 von Friedrich Niederhoff und Heinrich Pelzer gegründet wurde. Letzterer ist 1877 gestorben, ersterer 1886, und sind jetzt Carl und Wilhelm Niederhoff Allein- Inhaber. Die Fabrik, welche 1883 abbrannte, besitzt 2 Niederlagen in Düsseldorf und in Berlin und beschäftigt 70 Beamte und Arbeiter gegen 8 bei Gründung. — Außer dem städtischen Wasserwerk in Mülheim ist in Styrum das Wasserwerk Thyssen & Cie., G. m. b. H., dessen Wasserabgabe z. Zt. ca. 30000000 cbm jährlich beträgt. Die Wasserversorgung erstreckt sich über die Gemeinden Hamborn, Walsum, Duisburg-Meiderich, Alstaden, Mülheim-Styrum, Dümpten, Borbeck, Bottrop, Gladbeck, Horst und Dorsten. Die Zahl der Beamten beträgt 47, der Arbeiter 270. Die ersten Anlagen des Wasserwerks sind im Jahre 1892/93 gebaut, und zwar von der Firma Thyssen & Cie.; seit 21. September 1903 ist das Werk in die heutige Gesellschaftsform umgewandelt. Am hiesigen Platze befinden sich noch große und kleine Kaffeeröstereien, darunter die Kaffeegroßrösterei von Schmitz-Scholl (Tengelmann) mit 250 Arbeiterinnen, eine Kunstbutter- und Talgfabrik von Schöndorff & Cie. (seit 1880), Seifenfabriken, z. B. diejenige von Joh. Herrn. Feldmann, Dampfsägewerke, z. B. das von Wilh. Backhaus jr. in Saarn (Inhaber Julius Kleinkemm), eine Orgelbauanstalt von Wellers- haus-Saarn und einige kleinere Bürstenfabriken etc. In den 40 er Jahren wurde von Heinr. Zeppenfeld an der Schleuse Stärke fabriziert, und Pulver von C. W. Woenckhaus. Im Jahre 1872 war der Mangel an Arbeiterwohnungen auch in Mülheim ganz erschreckend, was den Anstoß zur Bildung der Aktienbaugesellschaft Mülheim a. d. Ruhr gab, welche von Bürgermeister Obertüschen, Coupienne, Zerwes, Gustav Becker, Itzenplitz u. a. ins Leben gerufen wurde. Seit 1906 ist die Gesellschaft in Liquidation, da sie ihren Zweck erfüllt hat, und heute die Genossenschaftsform vorzuziehen ist. Im Jahre 1903 'wurde von dem Bankier Walter Hammerstein in Mülheim der Gedanke der Waldansiedlung angeregt und durch ein Übereinkommen mit den Gebrüdern Fritz und Mathias Bollert zu Duisburg ins Werk gesetzt. Die von ihnen gegründete Broich-Speldorfer Wald- und Gartenstadt Act. -Ges. zu Mülheim-Ruhr, der auch die Stadt Mülheim mit ca. 50 ha beigetreten ist, beabsichtigt den Wald dadurch zu erhalten, daß bei den kleinen, nicht unter 1 /i ha großen Parzellen der Gartenstadt, wie bei den großen Parzellen von einem und mehreren ha, nur die Hausparzelle zur Bebauung freigegeben wird, wogegen der übrige Besitz jedes Einzelnen als nicht bebauungsfähig grundbuchlich belastet wird. Das Gelände der Gesellschaft — 1612 preuß. Morgen =412 ha — liegt in einem geschlossenen Waldverbande von ca. 25000 Morgen = 6394 ha Wald. Das Aktienkapital beträgt 807000 M. 261 Zu Anfang des vorigen Jahrhunderts bestand hier eine Feuer-Versicherung unter dem Titel „Neu errichtete Feuerordnung und Feuer-Assekuranz-Gesellschaft in der „Herrschaft Broich. Aufgestellt und bearbeitet durch Wilh. Siepmann, „Professionist und Landmann in der Honnschaft Menden bei Mülheim a. d. Ruhr. „Gedruckt bei H. W. Blech 1801. Die wenigen Blätter, welche hier auf Veranlassung Herrschaftlich Broichischer Eingesessenen ans Licht treten, enthalten: 1. Die Entstehungsgeschichte statt einer Vorrede; 2. Nutzen einer Brandkasse; 3. Übereinkunft der Bürger und Landleute; 4. Inhalt einer Feuer-Ordnung; 5. Feuerabwendung, oder Lehre der Vorsichtigkeit, welche ein jeder bei dem Umgange des Feuers zu beobachten hat; 6. Anordnung der Deputirten; 7. Pflichten derselben; 8. Feuerstätte- und Feuergeräths-Besichtigung; 9. Feuerstätte- und Feuergeräths-Besichtigungs-Absichten; 10. Unterricht des Schornsteinfegers; 11. Feucrlöschungsgeräthe; 12. Feuerlöschungs-Mitteln; 13. Feuerlöschungs-Personale; 14. Feuerlöschungs-Anstalten; 15. Ueber Feuer-Assekuranz-Gesellschaften; 16. Feuer-Assekuranz-Gesellschaft; 17. Formular eines Urtheils der Taxatoren; 18. Bezahlungs-Ordnung der Assekurirten Feld-Früchten; 19. Bezahl- und Berechnungs-Ordnung der Feuer-Assekuranz-Gesellschaft; 20. Anordnung und Pflichten des Hauptdeputirten; 21. Gesetze der Feuer-Assekuranz-Gesellschaft; 22. Befestigung derselben. Aus vorstehendem Inhalt ist kurz hervorzuheben, daß die Feuerassekuranzen seit dem 7jährigen Kriege an Bedeutung zunahmen. Nach einem Brande am 17. März 1797 wurde für die Herrschaft Broich und den Gerichtsbezirk Werden von den Landleuten eine Brandkasse errichtet; Heißen schloß sich nicht an, sondern errichtete eine eigene Brandkasse, ebenfalls Menden in Vereinigung mit Holthausen. Aus der letztgenannten Menden-Holthausener Brandkasse ging nun obige Feuer- Assekuranz-Gesellschaft vom Jahre 1801 hervor, welcher sich Bürger und Landleute in Saarn, Menden, in der Hatzper, auf der Teinerstraße, Oberbach, Kettwigerstraße, Kohlenkamp, Unterbach, in Ebbinghofen, Speidorf, Broich am Berg, Holthausen, Rath, in der Dellenstraße, am Löhberg und Froschenteich, zu Styrum, Alstaden und Melling- hofen anschlössen, etwa 100 an der Zahl. Es war eine Immobiliarversicherung der Früchte in den Scheunen; Mobilien waren ausgeschlossen. Die versicherte Summe betrug am 28. Juni 1801 751 350 Rtlr., am 20. August 1806 903000 Rtlr. Im Jahre 1836 ist aus der Verschmelzung „sämmtlicher in der Rheinprovinz bisher bestandenen, auf gegenseitige Immobiliar-Versicherung gegen Feuersgefahr gerichteten Societäten, sie mögen für größere oder kleinere Territorien, einzelne 262 Kreise, Städte oder andere Abtheilungen bestimmt gewesen sein", die Provinzial- Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz gebildet worden (cfr. § 2 des Reglements für diese Anstalt, Gesetz-Sammlung pro 1836, Seite 13 ff.) Es war nicht festzustellen, ob die obenerwähnte Feuer-Assekuranz-Gesellschaft für die Herrschaft Broich um diese Zeit noch bestanden hat und mitübernommen worden ist. Außer der Provinzial-Societät sind heute hier fast alle größeren Feuer- Versicherungsgesellschaften vertreten, ferner solche gegen Einbruch, Diebstahl, Vieh-, Hagel- und Transportschaden, im ganzen etwa 50 Gesellschaften, darunter einige ausländische. h) Das Handwerk. Auch für das Handwerk bedeutete der Anfang des 19. Jahrhunderts einen entscheidenden Wendepunkt. Die Franzosen brachten die Befreiung aus den Fesseln der Zunft (1809) *). Allzuviel Bedeutung wird man allerdings dieser Maßnahme für unsere Stadt nicht zuweisen dürfen, da sich das hiesige Handwerk damals in den bescheidensten Grenzen bewegte. Durch die Hausindustrie und dadurch, daß in den Haushaltungen viele Sachen selbst angefertigt wurden, war eine Entwicklung des Handwerks beträchtlich erschwert; andererseits aber kann man viele der damaligen „Fabriken", welche kaum über 1—2 Arbeiter beschäftigten, als handwerksmäßige Unternehmungen ansehen. Auch durch die um die Mitte des vorigen Jahrhunderts beginnende Entwicklung des Großgewerbes wurde der Handwerksbetrieb nicht günstig beeinflußt, er wußte sich aber den verschiedenen Verhältnissen im Laufe der Zeit immer wieder anzupassen. Heute ist der Handwerkerstand in Mülheim ein Hauptvertreter des erwerbenden Mittelstandes. Um 1850 begann das Handwerk sich teilweise zu organisieren, der Zusammenhang ging jedoch durch die allgemeine preußische Gewerbefreiheit 1862 wieder verloren. Erst im Jahre 1874 bildete sich in Alt-Mülheim eine Vereinigung selbständiger Handwerksmeister, an deren Spitze der Schuhmachermeister Gustav Westhoff und Zimmermeister Linzbach standen. In den jetzt eingemeindeten Orten entstanden ähnliche Vereine. Der Handwerkerstand hatte sich um diese Zeit so gekräftigt, daß er für die Reichstagswahl 1879 einen eigenen Kandidaten aufstellte, der es im Wahlkreise auf 6—8000 Stimmen brachte. Später lösten sich die Vereine auf, und ein großer Teil der Mitglieder schloß sich dem Gewerbeverein an. Erst als die Aufgaben und Rechte der freien Innungen durch Gesetz vom 18. Juli 1881 wesentlich erweitert wurden, brach sich der Innungsgedanke auch hier Bahn. Es entstand als erste die freie Metzgerinnung und bald darauf die freie Bäcker- und Conditorinnung. Von den jetzt hier bestehenden 10 Innungen sind 7 Zwangsinnungen, d. h. solche, welche aus der Zeit nach Erlaß des sogenannten Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 stammen und auf Antrag der Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden seitens der höheren Verwaltungsbehörde eingerichtet worden sind, und welchen alle selbständigen Handwerker des betreffenden Gewerbezweiges als Mitglieder angehören müssen. In den freien Innungen besteht kein Mitgliederzwang. J ) Das Nähere oben S. 58 f. In den Inventarisationsprotokollen von 1812 werden uns als Mitglieder der Schuhmacherzunft (einschließlich der Lohgerberzunft) genannt: Wilhelm Forsten, Heinrich Ostkremsgen, zwei Johann Küpper, Heinrich Godder, Heinrich Stahls; als Mitglieder der Schmiedezunft: Heinrich Volterhof, Hermann Storp, Hermann Schäfer, Johann von der Berg, Johann Schlittmann. (Mitteilung des Herrn Privatdozent Dr. Hashagen.) 263 Aufgabe der Innungen ist die Pflege des Gemeingeistes, sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre, Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, die Fürsorge für das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis, sowie die Regelung des Lehrlingswesens. Die Innungen sind befugt, ihre Wirksamkeit auch auf andere gemeinsame gewerbliche Interessen auszudehnen. Sie können u. a. Gesellen- und Meisterprüfungen veranstalten und über die Prüfungen Zeugnisse ausstellen. Den Meistertitel aber in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks dürfen nur Handwerker führen, wenn sie in ihrem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erworben und die behördliche Meisterprüfung bestanden haben. Die hier bestehenden Innungen sind dem Alter nach folgende: Die freie Fleischerinnung umfaßt den Stadt- und Landkreis Mülheim, sie ist gegründet im Februar 1883. Sie hat folgende Nebeneinrichtungen, welche für das Fleischerhandwerk von hervorragender Bedeutung geworden sind: 1. den gemeinschaftlichen Eisbezug, 2. eine Häuteverkaufsgenossenschaft, 3. sie ist Mitglied der niederrheinischen Schmelze (Fettverwertung) in Crefeld und 4. hat sie eine eigene Schlachtviehversicherung. Sie gehört dem deutschen Fleischerbunde an und ist seit kurzem Mitglied der niederrheinischen Rohprodukten-Genossenschaft. Für die Arbeitnehmer besteht seit dem 1. Januar 1905 eine Innungskrankenkasse. Mitgliederzahl 92. Die freie Bäcker- und Conditor-Innu ng, umfassend den Stadt- und Landkreis Mülheim, wurde am 9. September 1885 gegründet. Seit 1886 gehört die Innung dem Zentralverbande deutscher Bäcker-Innungen Germania zu Berlin an. Es besteht seit 1886 eine Unterstützungskasse für wandernde Gesellen, und seit 1887 eine Innungskrankenkasse. Im Laufe des Bestehens der Innung wurden 493 Lehrlinge in die Lehrlingsrolle eingetragen und 456 Gesellenprüfungen abgehalten. Die Mitgliederzahl betrug zur Zeit der Gründung 39, heute 74. Die Schuhmacher-Zwangsinnung Eintracht für die jetzige Bürgermeisterei Mülheim, sowie Dümpten, Alstaden und Heißen wurde 1898 gegründet. Die Innung hat seit 1. Oktober 1905 eine Krankenkasse und eine Unterstützungs- Vereinigung für Sterbefälle. Mitgliederzahl 180. Die Schneider-Zwangsinnung Einigkeit für den Stadt- und Landkreis Mülheim besteht seit 1. Mai 1899. Die Zahl der Meisterprüfungen vor dem Prüfungsausschuß der Handwerkskammer betrug 2, der Gesellenprüfungen 10. Die Innung gehört dem Westdeutschen Schneiderbunde an. Die Mitgliederzahl stieg von 18 auf 125; ferner gehören 38 Geschäftsinhaber mit Schneidereibetrieb der Innung an. Die Sattler-, Polsterer- und Dekorateur-Zwangsinnung Harmonie für den Land- und Stadtkreis Mülheim besteht seit 1. September 1899. Die Innung, welche zu Anfang 50, jetzt 64 Mitglieder zählt, hat seit 2 Jahren einen Gesellen- ausschuss und gehört dem deutschen Sattlerbunde, dem deutschen Tapeziererbunde und dem rheinischen Handwerkerbunde an. Bisher haben 1 Meisterprüfung und 19 Gesellenprüfungen stattgefunden. Für die Gesellen besteht ein Lohntarif bis 1. Mai 1909. Die Maler-und Anstreicher-Zwangsinnung für die Altstadt Mülheim, bestehend seit 1. August 1901, hat eine Verteilungsstelle für städtische Arbeiten, eine Fachschule für Holz- und Marmormalerei und seit 1905 eine Innungskrankenkasse; sie gehört dem Innungsverbande für Rheinland und Westfalen an und hat 72 Mitglieder, gegen 64 bei Gründung. 103 Gesellen haben sich bisher der Prüfung 264 unterzogen, und 5 Mitglieder der Meisterprüfung. Die Fachschule wird von der Handwerkskammer wie von der Stadt unterstützt. Die Bäcker- und Conditor-Zwangsinnung für den Bezirk der früheren Bürgermeisterei Styrum besteht seit 1. Februar 1902. Die Mitgliederzahl beträgt 52. Die Barbier-, Friseur- und Perückenmacher-Zwangsinnung für den Stadtkreis Mülheim und die Bürgermeisterei Heißen ist gegründet am 1. September 1902 mit einer Mitgliederzahl von 62, die bis auf 95 gestiegen ist. Sie hat als Nebeneinrichtung einen Arbeitsnachweis, ein Lehrlingsschiedsgericht, einen Prüfungsausschuß, eine Fachschule, sowie seit dem 1. August 1904 eine Innungskrankenkasse und gehört dem Bunde deutscher Barbier-, Friseur- und Perückenmacher-Innungen in Berlin als Mitglied an. Gesellenprüfungen haben 43 stattgefunden, 2 Mitglieder legten die Meisterprüfung ab. Auf je 5 Meister entfällt ein Gehülfe, auf je 3 Meister ein Lehrling. Die Innung ist hervorgegangen aus der früheren Friseur-Zwangsinnung für Oberhausen, Mülheim, Styrum und Sterkrade. Die freie Vereinigung selbständiger Klempner und Installateure zu Mülheim-Ruhr, umfassend den Stadt- und Landkreis Mülheim, ist gegründet am 2. Mai 1906; sie zählte zu Anfang 37, jetzt 31 Mitglieder. 5 Gesellenprüfungen fanden statt. Die Innung gehört dem Westdeutschen Verbände selbständiger Installateure, Klempner und Kupferschmiede in Düsseldorf an. Die Dachdecker-Zwangsinnung tritt gemäß Anordnung des Regierungs- Präsidenten am l.Märzl908ins Leben. IhrBezirkumfaßtdenStadt-undLandkreisMülheim. Im Entstehen begriffen ist eine Schreiner- und Schlosser-Zwangsinnung. Sämtliche bestehenden Innungen gehören dem am 1. Mai 1902 errichteten „Innungsausschuß" an, dessen Hauptzweck die Unterstützung der vereinigten Innungen, sowie die Förderung der Errichtung neuer Innungen ist, ferner Regelung des Arbeitsverhältnisses, Pflege des Unterstützungswesens, Förderung der Ausstellungen usw. Der Innungsausschuß stand zuerst unter der Leitung des Obermeisters der Schuhmacher-Innung, Gustav Westhoff, vom 17. Januar 1904 ab ist der Obermeister der Friseur-Innung, Max Kölges, Vorsitzender. Der Ausschuß hat mancherlei Erfolge, sowohl wirtschaftlicher Art, wie auch bei Gewerbegerichts- und sonstigen Wahlen errungen. Er hat durch Veranstaltung von Lehrkursen und Vorträgen die Gesamtinteressen der Handwerker gefördert und unterhält eine eigene Rechts- und Geschäftsstelle, sowie einen Zentral-Lehrlingsnachweis. Die Mülheimer Innungen gehören zur Handwerkskammer Düsseldorf, Abteilung III Duisburg. Mitglieder der Kammer sind Gustav Westhoff, zugleich Vorsitzender der Duisburger Abteilung, Wilhelm Hammel und als Ersatzmann Hermann Barte. Im übrigen unterstehen sämtliche Innungen der Aufsicht der Gemeindebehörde. Vor der Prüfungskommission der Handwerkskammer haben bis jetzt 42 Meisterprüfungen von hiesigen Mitgliedern stattgefunden, und 86 Gesellenprüfungen von Lehrlingen, die in Mülheim bei Nicht- Innungsmeistern in der Lehre waren. Die überwiegend größte Anzahl der hiesigen Handwerksmeister ist innungsmäßig organisiert, und alle Innungen sehen mit großer Befriedigung auf eine erfolgreiche Tätigkeit zurück. Sie erstreben jetzt die gesetzlicheEinführungdes sogenannten kleinen Befähigungsnachweises, wonach nur der geprüfte Meister Lehrlinge ausbilden darf. Hierdurch hofft man eine bedeutend bessere Ausbildung der Handwerker zu erzielen und damit zugleich die Leistungsfähigkeit im Handwerk selbst zu erhöhen. Das früher vorgeschriebene Wandern der Handwerksburschen ist heute nicht mehr üblich. Der ehemalige Zunftzwang ist ersetzt durch den auf dem Boden der allgemeinen Gewerbefreiheit aufgebauten Innungszwang. 265 34 i) Schiffahrt, Verkehr und Handel. Nach dem Friedensschluß vom Jahre 1814 war endlich die ganze Ruhr unter preußische Hoheit gekommen; jetzt erst wurden zum erstenmale durchgreifende Maßregeln zur Verbesserung der Stromfahrt vorgenommen. Dies, sowie das Wiederaufblühen der Gewerbe und die Abnahme des Holzes als Brennmaterial trug besonders dazu bei, den Handel mit Ruhrkohlen immerfort zu vergrößern und ihm ein immer weiteres Absatzgebiet zu erobern. Und endlich traten um diese Zeit die Gebrüder Stinnes mit ihren weit ausschauenden Unternehmungen auf, deren Bedeutung unten bei Besprechung der Rheinschiffahrt näher dargelegt werden wird. Die Zunahme des Kohlenverkehrs auf der Ruhr in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts erkennen wir aus folgender Tabelle: An Kohlen sind verschifft von Jede Ladung oberhalb Mülheim Mülheim abwärts Überhaupt besteht also Jahrgang nach Ruhrort - durchschnittlich aus Zentner in Schiffen Zentner in Schiffen Zentner Schiffen Zentner 1814 1 095 739 2428 131 532 337 1 227 271 2765 444 1815 1 448 667 4067 103 175 172 1 551 842 4239 366 1816 2 857 162 3698 99 725 174 2 956 887 3872 764 1817 2 259 200 2918 46 858 59 2 308 058 2977 775 1818 1 925 383 2853 34 228 35 1959 611 2888 679 1819 3 389 867 4374 22 725 18 3 412 592 4392 777 1820 2 926 486 3473 14 826 1 ) 17 2 941312 3490 843 1821 2 528 832 2531 102 426 56 2 631258 2587 1017 1822 1 201 735 1216 222 580 653 1424 315 1869 762 1823 3 694 850 3587 524 263 1204 4 119113 4791 860 1824 3 085 342 2834 436 162 653 3 521 504 3487 1010 1825 2 276 408 2476 586 863 1912 2 863 271 4388 653 1826 3 116 336 3047 587 729 1415 3 704 065 4462 830 1827 3 255 917 3073 839 999 1640 4 095 916 4713 869 1828 3 382 787 3005 737 670 1161 4 120 457 4166 989 1829 3 361 504 2861 645 880 641 4 007 384 3502 1144 1830 4 703 271 3979 801 242 1154 5 504 512 5133 1072 1831 5 053 577 4953 1 023 302 1460 6 076 879 6413 949 1832 7 570 026 7316 822 086 1037 8 392 112 8353 1005 1833 6 110 437 5495 983 264 1976 7 092 701 7471 950 1834 7 070 453 5996 870 896 1460 7 941 349 7456 1065 1835 G 782 394 4960 665 291 1202 7 447 685 6102 1208 1836 6 639 124 4900 1 128 793 1593 7 767 917 6493 1196 1837 10 708 954 7171 937 601 959 11646 555 8130 1433 1838 8 851 955 5610 1 348 959 1275 10 200 914 6885 1500 1839 7 182 853 4783 1 478 582 2246 8 661435 7029 1232 1840 10 502 230 7447 1 102 292 1186 11604 522 8633 1344 1841 12 477 979 7902 800 264 617 13 278 243 8519 1558 1842 7 416 433 4827 1 564 838 2445 8 981 271 7272 1235 1843 11427 345 6428 953 216 660 12 380 561 7088 1747 1844 7 225 238 4324 1 2 338 128 2063 9 563 366 6387 1497 1845 11266 312 7393 2 659 381 2 ) 2509 13 925 693 9902 1406 1846 6 516 932 4148 2 596 224 4189 9113 156 8337 1093 1847 14 845 354 9219 2 122 654 2306 16 968 008 11525 1472 1848 10 009 269 5637 1 697 730 1470 11 706 999 • 7107 1647 1849 8 509 783 4427 1 782 698 1597 10 292 481 6024 1708 1850 11569 476 6649 1956 751 1526 13 526 227 8175 1668 1851 10 343 893 4994 2 156 629 1189 12 500 522 6183 2022 ') Bis zum Jahre 1822 bestand keine ausreichende Kontrolle über die unmittelbar in den Rhein fahrenden Mülheimer Kohlen, welche hier offenbar zu niedrig angegeben sind. 2 ) Mathias Stinnes allein 1 499 012 Scheffel. 266 Die Ruhrschiffahrtskasse in Werden war 1806 aufgehoben und die Einnahmen zu den allgemeinen Staatskosten geschlagen worden. 1813 wurde der frühere Zustand wiederhergestellt, und in Ruhrort eine Unterhebestelle für die von Mülheim verschifften Kohlen errichtet. Um die von hier abfahrenden Kohlen besser zu kontrollieren, wurde hier 1822 ein Aufseher angestellt, und um diese Kontrolle weiter zu verschärfen und die Unterhebestelle in Ruhrort entbehrlich zu machen, am 11. November 1828 die Ruhrschiffahrtskasse von Werden nach Mülheim verlegt. Das Personal des hiesigen Königlichen Ruhrschiffahrtgefälleamtes (Notweg, alte Post) bestand aus einem Rendanten, einem Kassenkontrolleur, zwei Revisionsbeamten und einem Kassendiener. Die auswärtigen Kaufleute, die von der oberen Ruhr hier durchschleusten, bedienten sich für den Verkehr mit dem Gefälleamt meistens der Vermittlung des Spediteurs und fürstlichen Schleusenkontrolleurs Stein an der Schleuse 1 ); daneben war das Bureau des Kalkulators 2 ) und dicht dabei das kleine Häuschen des Schleusenwärters. Weiter unten hatten die Schiffer im neuerbauten Wirtshause von Bergfried (jetzt Graumann) ihr neues Heim aufgeschlagen. Noch weiter unten hatten die Händler ihre Kohlenmagazine, von denen die jetzige Lagerstraße ihren Namen hat. Sellerbeck hatte für den Landdebit sein Lager auf dem jetzigen Grundstück der Firma Rudolf Meyer, Aktienstraße, Wiesche ein solches auf dem jetzigen Terrain der Friedrich Wilhelms-Hütte. Weiter stromaufwärts lagen die Zimmerhellen, eine auch ganz unten auf Speldorfer Gebiet. Gegen die ungleich hohe Tarifierung der Ruhrschiffahrtsabgaben hatten sich die Mülheimer aufgelehnt. Am 29. März 1839 wurde ein neuer progessiver Tarif festgesetzt mit dem Prinzip, die niedrigen Oberruhr- und die hohen Unterruhrsätze solange umgekehrt zu erhöhen bezw. zu erniedrigen, bis 1849 für die ganze Strecke Witten—Ruhrort eine gleiche Abgabe von 6 Sgr. pro 16 Ctr. sich ergebe. Letzterer Satz wurde im selben Jahre 1849 noch auf 4 Sgr., von 1852 ab auf 2 Sgr. und 1863 auf 20 Pfg. ermäßigt. Vom 1. Januar 1868 ab wurden alle Abgaben aufgehoben. Die alte Schleusen- und Kanalanlage, die baufällig war und nur noch bei höherem Wasserstande benutzt werden konnte, wurde im Jahre 1843/45 vom Staate durch eine neue (die jetzt noch vollständig vorhandene) ersetzt, die 149480 Tlr. kostete, welcher Betrag aus dem Ruhrschiffahrtsfond bestritten wurde. Sie wurde 1846 eröffnet, durfte aber nur benutzt werden, wenn der Wasserstand das Durchschleusen durch die alte Schleuse nicht gestattete. Die Herrschaft Broich bezw. die Nachlaßmasse stand nämlich wegen ihres angeblichen ausschließlichen Schleusenrechtes mit dem Fiskus im Prozeß, und erst nachdem das Gericht zu Gunsten des Staates entschieden, wurde die alte Schleuse vom Fiskus für 94049 Tlr. angekauft und vom April 1852 ab ganz außer Dienst gesetzt; 1874 ging sie durch Kauf für 11670Mk. in das Eigentum der Stadt über, die das Terrain für das jetzige Schlachthaus benutzte. Um dieselbe Zeit wie die neue Schleuse (13. November 1844) wurde auch die Kettenbrücke in Benutzung genommen, da die Fähre den wachsenden Verkehr nicht mehr zu bewältigen vermochte. Und ebenso hatte man bereits mit dem Bau eines Sicherheitshafens unterhalb Mülheims begonnen und damit die erforderlichen Kohlenniederlage- und Schiffszimmerplätze nebst den Gebäuden für den Ruhrschiffahrtskontrolleur und Hafenwärter verbunden. Es hatte sich zu dem Zweck der „Mülheimer Hafen-Aktien-Verein" gebildet mit einem Aktienkapital von 60000Tlr., x ) Jetzt Willy HammerStein. '-) Jetzt Walter Hammerstein. 267 34* wovon 20000 Tlr. aus dem erwähnten Ruhrschiffahrtsfonds vorgeschossen wurden, während der Rest als Aktienkapital aufzubringen war. Hauptaktionäre waren Math. Stinnes (48 Aktien), Hugo Haniel (27), Ernst Nedelmann (21), Qoslich (18), Q. Mühlenbeck (15), Krabb (16). Das erste Direktorium setzte sich zusammen aus H. H. Brink, Herrn. Küabb, Wilh. Goslich, Caspar Troost und Bürgermeister Chr. Weuste für Mathias Stinnes. Das Statut wurde durch Kabinettsordre vom 17. April 1841 genehmigt, und die Anlage nach dem Plane des Wasserbau-Inspektors Neuenborn ausgeführt. Die Kohlenniederlage- und Schiffszimmerplätze wurden öffentlich vermietet. Das Hafengeld für die aus dem Hafen verschickten Kohlen betrug V 2 Pfg-pro Ztr.; für jedes überwinternde 1 ) Schiff war ein Schutzgeld von 4 Tlr. zu zahlen. Am 20. November 1869 liquidierte der Verein. Die Grundstücke wurden zum größten Teil 1871 an die Friedrich Wilhelmshütte und die Deutsch-Kontinentale Gas-Gesellschaft Dessau, die erste Gasanstalt in Mülheim, auf deren Terrain auch das Hafenamt stand, verkauft, der Rest im Jahre 1885/86 teils an die Anlieger, teils an die Stadt, und die Aktien mit 140 Mk. pro Stück zurückgezahlt. Die 1854 gegründete Zeche Alstaden hatte ihren eigenen Ruhrhafen mit Kohlenmagazin und Pferdeschleppbahn. Die Anlagen sind heute noch vorhanden, werden aber seit 20 Jahren nicht mehr benutzt. Von der frühesten Zeit an bis anfangs 1830 hatte man sich vielfach der Schiebewege bedient, sowohl von den Zechen zur Ruhr, wie auch zum Absatz auf den Landstraßen. Nach Duisburg und Essen führten solche Straßen, die als Schiebewege benutzt wurden. Die Strecke Broich—Saarn—Werden war Handelsstraße für den Verkehr mit Leipzig und Frankfurt. Es war ein wichtiges Ereignis, wenn die hiesigen Kaufleute dorthin fuhren, um auf den Messen ihren Bedarf zu decken resp. ihre Waren abzusetzen, wie z. B. die Lederhändler; das Eingekaufte kam später in großen Lastwagen hier an. Die Hauptstraße für den Kohlentransport war die von Essen nach hier zur Ruhr; für die Essener und die Grafschaft Mark war das nahe Mülheim der Hauptstapelplatz. Die alte Straße nach hier war, wenigstens in ihrem Teile von Sälzer-Neuak bis Essen, mit 7—9" breiten Brettern auf kleinen Schwellen genagelt als Fahrbahn eingerichtet, zu deren Seiten man mannshohe Sparren angebracht hatte, damit die Bahn nicht durch Fuhrwerke und Reiter beschädigt wurde. Stellenweise und ähnlich haben auch hier solche Bahnen bestanden, z. B. bis in die 60er Jahre diejenigen von Schacht Buggenbeck der Zeche Wiesche über den Dickswall zum Hafen. Der alte Weg nach Duisburg wurde 1833/34 durch eine neue Kunststraße ersetzt. Im Jahre 1839 wurde auf Betreiben verschiedener Interessenten, voran Mathias Stinnes, die Mülheim -Borbecker Aktienstraße gebaut, wofür die Konzession am 6. Juli desselben Jahres erteilt worden war. An dem Unternehmen waren hauptsächlich Stinnes, Troost, Mühlenbeck, von Eicken, Pelzer sen., Hörnig, Deus & Moll, von Fürstenberg, „Sälzer-Neuak", „Schölerpad" und „Kronprinz von Preußen" beteiligt. Das Aktienkapital betrug 30000 Tlr. Die Strecke wurde am 12. Oktober 1839 eröffnet und somit eine neue Verbindung mit Essen (Wesel—Oberhausen—Borbeck—Essen) geschaffen, auf der sich alsbald unzählige Kohlentransporte bewegten. Auf der neuen Strecke wurde auch Wegegeld erhoben: 1840/41 ca. 1200 Tlr. pro Jahr, am Anfang dieses Jahrhunderts nur noch 700 Mk. Die Düsseldorfer Regierung hatte schon früher einen Verbindungsweg von Mülheim nach der Weseler Chaussee bis Borbeck, von wo, an Sälzer- Neuak vorbei, die Verbindung nach Essen weiterführte, ins Auge gefaßt, genannte 0 Die meisten Schiffe blieben aber im Kanal liegen. 268 Zeche aber verhielt sich ablehnend, „weil die besonders interessierten Mülheimer Kohlenhändler ihre vorzüglichen Fettkohlen nur zum Mischen und ohnehin auch nur dann holen ließen, wenn der niedrige Wasserstand der Ruhr den Bezug aus der Grafschaft verhinderte". Die Mülheimer aber, die nicht nur an Sälzer - Neuak, sondern auch an den Stinnes-Zechen, an Neuschölerpad und an Kronprinz Interesse hatten, betrieben den Plan der Mülheim-Borbecker Aktienstraße mit Vorliebe und setzten ihn schließlich durch. Doch wurde ihr Zweck durch die späteren Ereignisse, namentlich durch die Seilerbecker Pferdebahn vereitelt. Die Aktienstraße ging nach langen Verhandlungen mit den Aktionären und der Regierung 1899 in den Besitz der beteiligten Gemeinden über. Ein Jahr vor der Erbauung der Mülheim-Borbecker Aktienstraße, 1838, ersetzte die Zeche Seilerbeck ihren bisherigen Transportweg zur Ruhr durch eine Pferdeeisenbahn (Schleppbahn mit Lokomotivkonzession), was unter den Kohlenschiebern eine große Revolte verursachte, da sie sich hierdurch ausgeschaltet fürchteten. Die Bahn war so, daß die Wagen auf Schienen von Pferden gezogen wurden; es bestand ein Wagenzug aus 8—10 Wagen mit mehreren Pferden. Noch jetzt ist der Bahnstrang mit seinen Dämmen und Überbrückungen mitten in der Stadt deutlich zu erkennen. Eine ähnliche Bahn bestand seit 1830 von Steele (Essen) ins Wuppertal 1 ), es war dies die erste Eisenbahn (Güterbahn) in Deutschland überhaupt; für Lokomotivbetrieb eingerichtet, wurde sie zunächst durch Pferde für den Kohlentransport betrieben. 1841 stellte Wiesche den Anschluß an die Sellerbecker Bahn her. Als die Hauptbeteiligten der Aktienstraße den Vorteil der Sellerbecker Bahn erkannt hatten, bemühten sie sich mit anderen Interessenten, diese Bahn nach Essen fortzusetzen, um dadurch die Essener Zechen, namentlich Graf Beust (Stinnes) vorteilhafter an Mülheim anzuschließen und das Kohlengeschäft, welches namentlich seit Eröffnung der Cöln—Mindener Bahn (1847) sich ganz nach den Rheinhäfen in Duisburg und Ruhrort zu ziehen drohte, dort zu erhalten. Die hierzu 1847 erteilte Konzession kam wegen der Ereignisse des folgenden Jahres nicht zur Ausführung, und die seit 1852 wieder aufgenommenen Versuche führten zur Bildung einer Aktiengesellschaft, welche am 15. Januar 1858 die Essen-Mülheimer Pferdebahn bis Zeche Victoria (Mathias Stinnes Zeche) in Betrieb setzte. Wenn sie ihrem Zwecke dann doch nicht entsprechen konnte, ihre Ausnutzung sogar fast unmöglich war, so wird das in den Handelskammerberichten 1858 und 1862 zum größten Teil auf die hohen Ruhrschiffahrtsgefälle auf der unteren Ruhr geschoben. Auch war es bereits zu spät, um das Kohlengeschäft im Mülheimer Hafen zu erhalten, und die Gesellschaft trat 1863 die Bahn gern an die Rheinische Eisenbahn alsTeil der dann am 1 .September 1866 eröffneten Essen-Osterrother Bahn ab. Die erste Eisenbahn, die in unserer Gegend gebaut wurde, ist die Cöln- Mindener über Oberhausen; sie wurde 1847 eröffnet. Für Mülheim ist sie insofern erwähnenswert, als angeblich gegen ihren Ausbau über Mülheim von Seiten der Mülheimer protestiert wurde. Ein derartiger Protest wäre ja für die Mülheimer, für die die Ruhrschiffahrt beinahe alles bedeutete, und die sich keine Vorstellung davon machen konnten oder wollten, daß die Eisenbahn dermaleinst diese Schifffahrt sowieso brachlegen würde, leicht verständlich, und er mag auch laut genug erhoben worden sein. Aber aus den Akten der hiesigen Handelskammer ersehen wir, daß diese sofort nach ihrer Errichtung im Frühjahr 1841 bei den zuständigen l ) Steele—Kupferdreh—Vohwinkel, früher Prinz Wilhelm-Bahn genannt. 269 Stellen nachdrücklich für die Bahn über Mülheim eingetreten ist, und aus den im Düsseldorfer Staatsarchive beruhenden Akten des Landratsamtes Duisburg geht weiter hervor, daß, als die Anlegung dieser schon im Jahre 1833 geplanten Bahnlinie im Jahre 1841 in Angriff genommen wurde, die Bürgermeisterei Mülheim sich ohne Schwierigkeiten bereit erklärte, die auf 20000 Tlr. berechneten Kosten für die Anlage innerhalb ihres Gebietes bereitzustellen. Es kam bald darauf zu einem Vertrage zwischen der Gemeinde Mülheim und der Rheinischen Eisenbahngesellschaft, der leider nicht vorliegt. Die Vermessungen begannen im Januar 1844; als Kommissar zur Abschätzung des Grundeigentums wurde von Mülheim der Taxator Stockfisch zu Broich vorgeschlagen. Am 21. März 1844 teilte der mit der Absteckung der Linie betraute Ingenieur dem Landrat mit, daß diese Linie folgende Orte berühren werde: „Duisburg, Stockfeld, Düssern, Kolksmannshof, Alstaden (Ruhrübergang), Lipperheide, Oberhausen, Feldmark, Lipperheidebaum, Sandgarten, Pausmühlen, Vogelheim, Haus Bergen etc." Eine südlichere Richtung scheint also gar nicht in Frage gekommen zu sein; vielleicht trug die hier zu überwindende Steigung, für die die damaligen ersten Lokomotiven möglicherweise nicht geeignet waren, die Schuld. Die erste Eisenbahn, die Mülheim berührte, war die Bergisch-Märkische 1 ), welche 1848 den Betrieb von Elberfeld nach Dortmund eröffnet hatte und 1862 weiter nach Duisburg geführt wurde. Dann erst folgte im Jahre 1866 die vorerwähnte Rheinische Bahn; endlich 1876 die Ruhrtalbahn Mülheim—Broich—Saarn—Kettwig. Die Eröffnungsdaten dieser und der anderen Strecken sind: a) Styrum—Dortmund am 5. Oktober 1862; b) Styrum—Duisburg am 1. Mai 1862; c) Styrum—Ruhrort am 4. Dezember 1867; d) Speidorf—Heißen am 1, September 1866; e) Mülheim (Ruhr)— Broich und Styrum—Broich im März 1876; f) Speidorf—Broich am 3. Oktober 1885 und g) Styrum—Oberhausen am 16. April 1888. Verstaatlicht wurde die Cöln-Mindener Bahn am 20. Dezember 1879, die Bergisch-Märkische am 28. März 1882, die Rheinische am 14. Februar 1880 2 ). Die Wirkung dieser Eröffnung von Eisenbahnen im Kohlenrevier auf die Ruhrschiffahrt sollte sich bald zeigen, wenn auch zunächst ein ziffernmäßiger Rückgang der Ruhrtransporte nicht nachzuweisen war 3 ). In den 30er und 40er Jahren hatte der Verkehr auf der Ruhr denjenigen irgend eines Rheinortes an Zentnerzahl weit übertroffen. Von 1840 bis 1850 wurden durchschnittlich in einem Jahre hier in Mülheim 7100 Nachen durchgeschleust, ohne die von Mülheim ab zu Tal gehenden. Seit 1840 hatte aber auch der Versand von anderen Gütern als Kohlen bedeutend zugenommen. So betrug der Transport an Bruchsteinen, Blende (Zinkerz), Eisenstein, Holz, Roheisen etc. 1852 821 618 Zentner, 1861 sogar 2190872 Zentner neben 11635382 Zentner Kohlen. Die durchschnittliche Kohlenabfuhr per Ruhr nach den Häfen von Ruhrort und Duisburg betrug für die Jahre 1863—1866 12 v /8 Millionen Zentner, von da ab jedoch immer weniger. Durch den Anschluß der Zechen ging der Verkehr auf die Eisenbahnen über. Bezüglich dieser Anschlüsse und ihrer Wirkung heißt es bereits in einer Denkschrift von 1850: „Eine Konkurrenz der Kohlenzechen an der Ruhr mit den Kohlenzechen der Cöln-Mindener Eisenbahn in bezug auf den Transport bis zum Rhein ist durch die Ermäßigung und selbst durch die Aufhebung der Ruhrschiffahrtsgefälle für die oberen Zechen nicht zu ermöglichen; vielmehr muß diese Ermöglichung in der Fesselung der Kohlenpreise von den Gewerkschaften *) In Mülheim wurden hierfür namhafte Aktienbeträge gezeichnet. 2 ) Über den heutigen Eisenbahnverkehr in Mülheim Beilage XIII. 3 ) Beilage XIV: Ruhrschiffahrtsverkehr in den Jahren 1852—63. 270 der einzelnen Zechen gehofft werden, was auch so lange geschehen kann und wird, so lange die Eisenbahnen dem Bedürfnisse nicht genügen können. Geschieht das letztere aber, so wird nicht allein die Ruhrschiffahrt mit der Zeit entbehrlich, sondern es werden auch alle Kohlenzechen an der Ruhr nach und nach eingehen und verfallen, die sich nicht an die eine oder die andere Haupteisenbahn anschließen können." 1861 war man im Ministerium noch anderer Meinung; in einem Erlaß heißt es: „Die Ruhrschiffahrt wird ihre Wichtigkeit voraussichtlich auch nach der weiteren Ausbreitung des dortigen Eisenbahnnetzes behalten." Dies hat sich nicht bewahrheitet, vielmehr ist die erste Prophezeiung ganz und gar eingetroffen: schnell verschoben sich die Verhältnisse so, daß die Ruhrschiffahrt, die so lange Jahrhunderte für Mülheim trotz aller Unbill eine Quelle reichen Gewinnes war, in den 70er Jahren ganz zu Ende ging 1 ). Seitdem wurden nur noch ein paarmal aus besonderen Anlässen Kohlen auf der Ruhr verfrachtet. Aber für die sinkende Ruhrschiffahrt fanden die Mülheimer einen Ersatz in der mächtig emporblühenden Rheinschiffahrt. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts waren die Gebrüder Stinnes hier aufgetreten, hatten zuerst den Verkehr nach Holland gepflegt, richteten aber später, als der Verkehr durch die Vereinigung Hollands mit Belgien unterbunden wurde, ihr Hauptaugenmerk auf den Oberrhein. Schon 1814 hatten sie die ersten Kohlen nach dem Oberrhein transportiert, bald kamen sie bis nach Straßburg. Am Oberrhein waren die Kohlen bisher unbekannt; Stinnes schaffte sie zubilligen Preisen dahin, indem er zur Verbilligung seiner Kosten Rückfracht nahm. Als 1830 Belgien und Holland wieder getrennt waren, kamen die Ruhrkohlen auch in Holland wieder zur Geltung; die Rheinschiffahrt erwachte zu neuem Leben. Dann kam die Anwendung der Dampfkiaft ? ) hinzu, die eine vollständige Umwälzung hervorbrachte. Da der Pferdetransport verhältnismäßig recht kostspielig und zeitraubend war, so mietete Mathias Stinnes mit seinem Freunde Harkort zusammen einen in England erbauten Dampfer, um die aufkommende Dampfschleppschiffahrt auch für die Kohlentransporte nutzbar zu machen. Dies Unternehmen hatte jedoch mit so großen Schwierigkeiten zu kämpfen, daß es bald aufgegeben wurde; die Maschine wurde aus dem Schiffe entfernt und dieses als Kohlenschiff verwandt. Durch solche Widerwärtigkeiten ließ sich Mathias Stinnes jedoch nicht abschrecken; um die Mitte der 40 er Jahre baute er auf eigene Rechnung einen Schleppdampfer „Mathias Stinnes I", der 40000 Ztr. in 10 Kähnen auf einmal zu Berg schleppen konnte. Mathias Stinnes, geboren zu Mülheim am 4. März 1790, betrieb nach kleinen Anfängen zunächst Kohlenhandel und Schiffahrt und ist der Begründer der weit über seine Mathias Stinnes. x ) Vergl. Beilage XV: Der Verkehr an der Mülheimer Schleuse in den Jahren 1855-1878. Im Jahre 1865 war die Zahl der Ruhrschiffe bereits auf Va des früheren Bestandes zusammengeschmolzen. 2 ) Auf der Ruhr erschien das erste Dampfschiff im Jahre 1840; es war die „Yssel", die am 10. März bei günstigem Wasserstande von Ruhrort hinaufkam und vor Mülheim Anker warf. Sie erregte in unserer Stadt begreifliches freudiges Aufsehen. 1853 wurde eine regelmäßige Dampfschiffahrt Werden—Kettwig—Mülheim—Ruhrort mit 2 Booten eingerichtet; wegen des häufig sehr niedrigen Wasserstandes hat sie aber keinen langen Bestand gehabt. In den letzten Jahren fuhren 2—3 Personendampfboote von Mülheim bis Haus Krön und weiter, jetzt verkehrt hier nur noch ein einziges Dampfboot. Eine Dampfschleppschiffahrt hat auf der Ruhr niemals bestanden. 271 Vaterstadt hinaus bekannten Firma gleichen Namens. Er war eine der markantesten Persönlichkeiten seinerzeit, mit weitausschauendem Blick, zäher Energie und eisernem Fleiße in dem Bestreben, die Schiffahrt und den Kohlenhandel großzügig zu gestalten. Als die erste Eisenbahn, die Köln-Mindener durch das Kohlenrevier, gebaut werden sollte, trat er mit seiner ganzen Persönlichkeit für den Schienenweg über Mülheim ein; sein Wunsch ging aber nicht in Erfüllung, und er und manche seiner Mitbürger mußten sehen, wie die Bahn ihren Weg über Oberhausen nahm, welches sich von da ab zur mächtigen Industriestadt entwickelte. Mathias Stinnes war an allen Unternehmungen, die Schiffahrt und Verkehrswege betrafen, in erster Linie beteiligt. Er starb am 16. April 1845 und ruht in Mülheimer Erde. So eifrig, wie die Mülheimer ihre Ruhrschiffahrtsinteressen seit jeher verfolgten, ließen sie auch ihren alten Ruhm auf dem Rheine 1 ) glänzen. Es ist nicht unsere Aufgabe, auf die großartige Entwicklung der Rheinschiffahrt einzugehen, wir wollen im weiteren nur schildern, welchen Anteil die hiesigen Firmen an der jetzigen Schiffahrt und an dem jetzigen Kohlenhandel haben. Math. Stinnes, Firma, gegründet 1808 von genanntem Mathias Stinnes, geleitet von Kommerzienrat Gerh. Küchen und Gustav Stinnes, besitzt heute 21 Dampfer mit 15270 indizierten Pferdestärken, und 85 eiserne Kähne mit 83188 t Raumgehalt. Sie beförderte 1906 zu Berg 1327780 t, hiervon durch eigene Dampfer geschleppt: 1310366 t, durch fremde 17414 t; zu Tal: 29976 t, also insgesamt zu Berg und Tal: 1357757 t. Die Firma hat Brikettfabriken in Gustavsburg und Mannheim, sowie Niederlagen und Filialen in Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Hagen, Mainz, Gustavsburg, Frankfurt a. M., Offenbach, Mannheim, Rheinau, Karlsruhe und Kehl und beschäftigt im ganzen 693 Arbeiter und 58 kaufmännische und technische Beamte, davon 18 hier in Mülheim. Am 1. Januar 1906 übernahm sie die zu Mainz und Duisburg domizilierte Aktiengesellschaft für Handel und Schiffahrt H. A. Disch, und 1906 die hiesige Firma Gebr. Mellinghoff. Letztere Firma führt ihre Entstehung bis auf das Jahr 1848 zurück; sie ging am 1. Januar 1876 aus der Firma Stachelhaus & Mellinghoff hervor. Während die ersten Jahrzehnte noch in die Blütezeit der Ruhrschiffahrt fallen, befrachtete sie auf der Ruhr 1876 noch 95, 1880 noch 59, 1885 nur noch 13 Schiffe. Harpener Bergbau- Akt.-Ges., Abteilung für Schiffahrt, geleitet von Geh. Kommerzienrat Louis Kannengießer hierselbst. Im Jahre 1876 gründeten Carl und Louis Kannengießer die Firma Gebrüder Kannengießer, welche 1895 auf Louis Kannengießer überging. Sie besaßt eine größere Anzahl Schleppkähne und 8 Dampfer, außerdem Brikettfabrik und Kohlenwäsche in Gustavsburg bei Mainz, Magazine in Ruhrort und Mannheim, seit 1889 auch die Zeche ver. Sellerbeck; darauf erfolgte der Erwerb der ganzen Faber'schen Flotte. Ende November 1895 wurde der gesamte Besitz in die „Bergbau- und Schiffahrts-Aktiengesellschaft vorm. Gebr. Kannengießer" umgewandelt, ') Die „Liste der Mülheimer Schiffer, die zum Betriebe der kleinen Rheinschiffahrt im Jahre 1810 autorisiert sind", führt folgende Namen auf: Mathias Stinnes, Gerhard Jaeger, Heinrich Kamen, Wilhelm van Delft, Wilhelm Hilterhaus, Adam Sethmann, Mathias Krapp, Adam Zerres, Hermann Michels, Georg Kamen, Mathias Rauck, Hermann Heypertz, Wilhelm Münder, Mathias Tollhaus, Hermann Stinnes, Heinrich Becker, Joh. Herrn. Scholl, Heinrich Buchloh, Roßhoff u. Weicks, Philipp Rosorius, Johann von Delst, Wilhelm Hilderhaus. Der Schiffer Georg Stripke wird am 4. Februar 1813 als entsprungen aus dem Werdener Zuchthause erwähnt; dessen Strafzeit geht den 28. Oktober 1841 zu Ende. — Der Schiffbauer Hermann Vonscheid erhält am 23. Juni eine Belobigung, weil er ein Kind aus dem Schleusenkanal gerettet hat. (Praefekturakten 138, 14, 153, mitgeteilt von Herrn Privatdozent Dr. Hashagen). 272 und 1901 die Zeche Roland erworben. Im Juli 1904 ging die Firma an die Harpener Bergbau-Aktiengesellschaft zu Dortmund über, die dann im Januar 1905 die Central- Aktiengesellschaft für Tauerei und Schleppschiffahrt zu Ruhrort in sich aufnahm und daraus unter der jetzigen Firma in Mülheim eine Niederlassung mit Zweigniederlassungen in Duisburg-Ruhrort, Gustavsburg, Mannheim und Straßburg i. E. beließ. Die Gesellschaft verfügt heute über einen Schiffspark von 74 Kähnen mit 650000 t Raumgehalt, 17 Schlepp-Dampfern mit 15000 PS. und 8 Tauerbooten. Mit ihren Dampfern beförderte sie im Geschäftsjahr 1906/7 bergwärts: 1. für eigene Rechnung in eigenen Kähnen in fremden Kähnen 457099 t 79662 t 2. für fremde Rechnung 185744 t __________ 229512 t zus. 642843 t 309174 t = 952017 t gegen 816379 t im Vorjahre. In der Brikettfabrik Gustavsburg wurden 62150 t Briketts hergestellt und versandt gegen 58033 t im Vorjahre. Die Schiffsbesatzung beträgt 423, dazu 127 Arbeiter und 36 Beamte, wovon 8 in Mülheim, mithin Gesamt- personal 586. Die „Central-Aktien-Gesellschaff für Tauerei und Schleppschiffahrt" war hervorgegangen aus der 1845 gegründeten Ruhrorter Dampfschleppschiffahrtsgesellschaft, der Mülheimer Dampfschleppschiffahrtsgesellschaft, sowie der Central-Aktien-Gesellschaft für Tauerei in Cöln. Die genannte Mülheimer Gesellschaft wurde am 11. April 1853 mit 600000 Tlr. gegründet; erster Vorsitzender war Hermann Krabb, Direktor Dr. Toegel, das Hauptbureau in Mülheim, Ruhrstraße, neben Wigwam. 1871 wurde die hiesige Gesellschaft mit der Ruhrorter vereinigt, nachdem bereitsvorher eine „Konvention" bestanden hatte. Winschermann &Cie. wurde 1848 von Wilhelm Winschermann (f 24. Aug. 1881) gegründet und zunächst mit ganz bescheidenen Mitteln ein kleiner Kohlenhandel betrieben. Die Kohlen wurden mit eigenen Ruhrnachen von den an der Ruhr liegenden Zechen 1 ) abgeholt und am Mittel- und Niederrhein, sowie nach Holland abgesetzt. Mit dem Eintritt des Sohnes Johann Winschermann (f 12. Oktober 1903) wurde der Kohlenhandel auf den Oberrhein ausgedehnt. Jetzige Inhaber sind Frau Wwe. Johann Winschermann und Carl Itzenplitz, letzterer zugleich Geschäftsführer. Neben den bisherigen Holzschiffen wurde 1877 der erste eiserne Kahn „Helene Katharine" erbaut, der noch heute seine regelmäßigen Fahrten macht. Von den weiter erbauten Kähnen erhielten die 5 letzten aus den Jahren 1895/96 eine Tragfähigkeit von je 1600 t. Heute verfügt die Firma über 24 eiserne Schleppkähne mit zusammen ca. 24000 t Tragfähigkeit. Am 1. Januar 1906 erwarb die Firma 7 Schleppdampfer und dehnte damit ihren Schleppbetrieb, der sich bis dahin nur mit einem 150 PS.-Dampfer fast ausschließlich auf den Main erstreckte, auch auf J ) Einige Zechen hatten ihren Betrieb dicht an der Ruhr. 273 35 den Rhein aus. Der Dampferpark besteht heute aus 3 Rad- und 5 Schraubendampfern von zusammen 4500 indic. PS. Der größte Dampfer „Winschermann & Cie. No. 8" schleppt in 75 Fahrstunden 4 eiserne Kähne mit 4250 t Ladung von Ruhrort nach Mannheim. Auf der Strecke Bingen bis Mannheim befördert der Dampfer 8—10 Kähne mit zusammen 7500 t Ladung. Niederlagen und Filialen befinden sich in Ruhrort, Karlsruhe, Stuttgart, Frankfurt a. M., Offenbach, Aschaffenburg, Neuß und Crefeld; Vertretungen in St. Goar, Caub, Bingen, Mainz, Mannheim und Würzburg. Die Verladestellen etc. sind mit den modernsten Ausrüstungen versehen. Die Kähne beförderten 1906 zu Berg und zu Tal 383772 t, die Dampfer schleppten desgleichen 856375 t. Beschäftigt sind 77 Beamte, 40 Arbeiter; an Schiffspersonal auf den Kähnen 80 Mann, auf den Dampfern 70. Stachelhaus & Buchloh G. m. b. H., gegründet am 1. Januar 1876 von Hermann Buchloh in Bonn und Wilhelm Stachelhaus in Mannheim; die Firma hat Niederlagen und Filialen in Mannheim und Karlsruhe und besitzt einen Schiffspark von 5 Schleppbooten mit 3400 indic. PS. und 11 Schleppkähnen mit 13150 t Tragfähigkeit. Sie beförderte 1906 auf dem Rhein in eigenen und fremden Schiffen, für eigene und fremde Rechnung 354630 t. Hugo Stinnes, gegründet 1893 vom Inhaber gleichen Namens, beschäftigt 150 Beamte und 600 Arbeiter; ihr Schiffspark besteht aus 3 Räderbooten von je 1500 PS. (Hugo Stinnes I, II, III) und 28 eisernen Schleppkähnen von ca. 37238 t Tragfähigkeit (Hugo Stinnes 1—28). Die Firma beförderte 1906 auf dem Rhein in eigenen und fremden Schiffen, für eigene und fremde Rechnung 614595 t. Niederlagen und Filialen befinden sich in Duisburg, Cöln, Wiesbaden, Mannheim, Rheinau- Baden, Saarbrücken, Stuttgart, Straßburg i. E., Zürich, Paris, Rouen, Mailand, Genua, Venedig, Newcastle-on-Tyne. Hugo Stinnes übernahm vor mehreren Jahren die hier allbekannte Händlerfirma Fr. Becker; sie datiert aus den 40er Jahren, war eins der bedeutendsten Geschäfte und hat am längsten auf der Ruhr gefahren, namentlich auf der oberen. Lange Jahre hindurch war der inzwischen verstorbene Wilh. Becker Hauptteilhaber, in den letzten Jahren war der ebenfalls verstorbene Louis Mitsdörffer mitbeteiligt. Wilhelm Klusmann besitzt 5 eiserne Kähne und befrachtete 1906 auf dem Rhein mit diesen und fremden Schiffen, für eigene und fremde Rechnung 51 965 t. Zu den voraufgeführten 5 Reederfirmen kommen noch die sogenannten P artikulierschiff er (130) mit 132 Kähnen von insgesamt ca. 130000 t Rauminhalt. Im ganzen waren im Schiffs-Register, das beim Kgl. Amtsgericht zu Mülheim- Ruhr noch immer besteht, Ende 1903 321, Ende 1904 325, Ende 1905 374, Ende 1906 405 und Ende 1907 424 Binnenschiffe eingetragen. Während die Groß-Reeder für ihre Flotten Selbstversicherung haben, nehmen die andern in den hiesigen Versicherungsvereinigungen: Phönix, Vater Rhein und Gute Hoffnung, die im Gegensatze zu den früheren „hölzernen" die „eisernen" Gesellschaften genannt werden, Deckung. Vorstehende Angaben illustrieren deutlich die Größe und den Umfang des für Mülheim in Betracht kommenden Rheinverkehrs; derselbe steht hinsichtlich der Güterbeförderung der Städte am ganzen Rhein mit an erster Stelle. Bezeichnend ist, daß die Frachten auf dem Rhein noch immer nach der alten Ruhrkarre zu 1 700 kg berechnet werden. Schon oft hatten sich die Mülheimer Kohlenhändler, meist selbst Schiffer undZechen- besitzer, zur Förderung ihrer Interessen und zur Regelung der Kohlenpreise zusammengetan; es waren aber immer nur lose Verbindungen, die nicht lange standhielten. 274 Festere Formen nahmen die neuzeitlichen Bestrebungen in dieser Richtung an. Zuerst war es der Steele-Mülheimer Kohlenverkaufsverein, gegründet am 1. Mai 1891 mit dem Sitze in Mülheim, der verschiedene Zechen: ver. Wiesche, Alstaden und Humboldt vereinigte, um die Kohlen durch eine Zentralstelle vertreiben zu lassen. Dann wurde 1893 von den meisten Zechen des Ruhrbezirkes das Rheinisch-westfälische Kohlensyndikat in Essen zuerst auf 5 Jahre gegründet, der Vertrag aber schon 1895 revidiert und das Syndikat auf 10 Jahre bis Ende 1905 verlängert. Um die Gründung dieses bedeutenden Syndikates hat sich Geheimer Kommerzienrat Emil Kirdorf, der seit kurzem sein Domizil im hiesigen Speldorfer Walde aufgeschlagen hat, im höchsten Grade verdient gemacht. Der Kohlenverkaufsverein und der Brikettverkaufsverein, dem Wiesche mit seiner Brikettfabrik angehörte, schlössen sich dem Syndikate an und gingen schließlich ganz in dasselbe auf, ebenso wie das 1890 gegründete Westfälische Kokssyndikat in Bochum. Die ganze Kohlen-, Koks- und Brikettfabrikation steht von -da ab allein zur Verfügung des Kohlensyndikats, welches jetzt bis 1915 vertraglich gesichert ist. Die Zechen waren hierdurch gegen ihre eigene Konkurrenz geschützt, nicht aber die Händlerfirmen und Reedereien, welche ihren Bedarf wohl beim Syndikat deckten, sich aber im Übrigen scharfe Konkurrenz machten. Diese zu beseitigen war das Bestreben der größeren Beteiligten unter Mitwirkung des Syndikates. Eine lose Vereinigung hatte ein oder zwei Jahre bestanden, war aber wieder eingegangen. Erst als 1903 das Syndikat erneuert wurde, kam am 12. Dezember 1903 die feste Vereinigung zustande unter der Firma „Rheinische Kohlenhandel- und Reedereigesellschaft m. b. H." (kurz Kohlenkontor genannt) mit dem Sitze in Mülheim, deren Büros sich in dem ehemaligen neuen, jetzt vergrößerten Geschäftshause der Firma Mathias Stinnes befinden. Leiter ist Kommerzienrat Weyhenmeyer; die Gesamtzahl der Angestellten beträgt 312, davon sind in Mülheim 120, in Mannheim 129 und in Duisburg-Ruhrort 63 beschäftigt. Zunächst gehörten die vier Zechen besitzenden Firmen Mathias Stinnes, Kannengießer, Hugo Stinnes zu Mülheim und Haniel zu Ruhrort dem Kontor an. In Erfüllung des zwischen den Gründern abgeschlossenen Vertrages traten diesem auch die übrigen Firmen bei, soweit sie mindestens 50000 t an Syndikatsprodukten im Durchschnitt der letzten 3 Jahre für eigene Rechnung bezogen und im Interessengebiet des Kohlenkontors abgesetzt hatten. Das Kohlensyndikat übertrug dem Kohlenkontor mit Wirkung vom 1. April 1904 ab den Alleinverkauf seiner Produkte nach Süddeutschland, der Schweiz, Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oesterreich ob der Enns, den französischen Departements du Doubs und de la Haute-Saöne und dem Territoire von Beifort, sowie nach den Rheinstationen von den Ruhrhäfen aufwärts und nach Holland, soweit die Anlieferung auf dem Wasserwege des Rheins erfolgt. Das Kohlenkontor hat seinerseits wiederum den Alleinverkauf nach Holland der Steenkoolen-Handels-Vereeniging in Utrecht übertragen und ist mit den hier in Frage kommenden Mengen dieser Vereinigung als Gesellschafter beigetreten. Dem Kohlenkontor stehen die Reedereien, Umschlagseinrichtungen, Lagerplätze und Brikettfabriken seiner Gesellschafter gegen Zahlung gewisser Vergütungen zur Verfügung. In Mannheim wurde eine Zweigniederlassung und in Ruhrort ein Hafenversandbüro errichtet, ebenso sind in Mainz, Frankfurt a. M., Karlsruhe, Lauterburg und Mülhausen i. E. Vertreter bestellt, welche den Umschlagsverkehr und den 275 35* Versand an diesen Plätzen zu überwachen haben. — Das hiesige Kohlenkontor hat seine Tätigkeit anfangs 1904 aufgenommen und ist gegründet auf die Dauer des Kohlensyndikats, also bis 1915. Außer beim Syndikat bezw. Kohlenkontor kann niemand mehr von den Ruhrzechen — einige, z. B. die staatlichen ausgenommen — Kohlen beziehen, es sei denn im Landdebit der Zechen, der freigegeben ist. Beteiligung hiesiger Firmen am Kohlenkontor per 1. April 1907: M. Stinnnes 1 )............1156200 t Hugo Stinnes............ 687000 t Harpen — Kannengießer....... 656800 t 207000 t 184000 t 50000 t 50000 t Die anderen 2 /s entfallen Winschermann & Cie.......... Stachelhaus & Buchloh........ Wilh. Klusmann........... Gerh. Mühlenbeck.......... zusammen rund 3000000 t oder v /e der Gesamtbeteiligung, auf das Kohlensyndikat, die Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. und die Duisburg- Ruhrorter Firmen. Außer diesen vorgenannten Firmen befassen sich noch mit Kohlengroßhandel Gustav Hennenbruch, H. Thielen-Krabb, Carl Denkhaus, Fieseier & Schulteis, Carl Berns in Firma Wwe. Hermann Schmitz Erben, Carl W. Mellinghoff, M. Kann jr. und Gerhard Schmitz. Rheinische Kohlenhandel- und Reederei-Gesellschaft m. b. H. zu Mülheim-Ruhr. Der Gesamtversand an Kohlen, Koks und Briketts betrug: 1904/5 t 1905/6 t 1906/7 t mit der Eisenbahn in das Absatzgebiet versandt. . 1279 763 1478 565 1990 273 frei Ruhrhäfen abgeliefert.......... 933 711 883 977 900165 frei Schiff oberrheinische Empfangsplätze abgeliefert 1456 912 1677169 1313 807 ab oberrheinische Umschlagsplätze versandt . . . 1953 013 3 049 974 3 819 692 Versand nach Holland........... 959 762 1317471 1137104 im ganzen 6 583161 8407156 9161041 Anzahl der versandten Ladungen 1. an direkte Empfänger a) nach Holland b) nach oberrh. Stationen Ladung bis zu 125 t ■ » 250t „ „ 4001 über 400 t Kähne 1905/6 1906/7 1428 1341 755 940 4464 1258 1286 762 799 4105 Ladung bis ZU 250 t „ „ 500 t „ „1000 t über 1000 t Kähne 1905/6 1906/7 34 464 1261 _501_ 2260 37 453 1087 307 1884 2. nach oberrheinisch. Lagern Ladung bis ZU 250 t „ „ 500 t „ „1000 t über 10001 Kähne 1905/6 1906/7 53 316 1813 1306 3488 60 581 2062 1063 3766 Neben dem für Mülheim weitaus an erster- Stelle stehenden Kohlenhandel seien hier noch einige andere größere Handelsfirmen aufgeführt: In Colonialwaren und Drogerien: Wilhelm Schmitz-Scholl (früher von Eicken-Meininghaus), Hugo Feldmann, C. Künzel Nachf., Winkeler & Rintelen G. m. b. H., Franz Heckmann (auch Glas); in Eisen und Metallwaren: Mülheimer Handelsgesellschaft m. b. H., Stöcker & Reinshagen; in Weiß- und Wollwaren : Steinhaus & Thäsler; in Häuten, Fellen J ) Nächst dem Kohlensyndikat das höchstbeteiligte Mitglied. 276 und Leder: S. G. Kaufmann, Herrn. Kann, Hermann Bergfried; in Getreide: S. & B. Cohn; in Baumaterialien: Ernst Möhlenbruck; in künstlichen Düngstoffen: Wilhelm Lankhorst, Broich. Am 1. November 1880 war in Mülheim sogar eine Produktenbörse ins Leben getreten, die hauptsächlich den direkten Verkehr zwischen Produzenten und Consumenten zu heben bezweckte. Sie hat sich aber augenscheinlich nicht halten können. Die Kolonial- und Materialwarenhändler des Kreises Mülheim-Ruhr schlössen sich 1884 zu einem „Handelsverein des Kreises Mülheim a. d.Ruhr" zusammen, der den Zweck verfolgte, durch eine regelmäßige sachgemäße Untersuchung derjenigen Waren, bei denen eine Fälschung möglich ist, die Lieferanten einer Kontrolle zu unterziehen und das Nahrungsmittelgesetz (von 1879) freiwillig durchzuführen, sowie alle Unreellitäten und Mißbräuche im Handel zu bekämpfen. Er stellte zu dem ersten Zwecke einen eigenen Chemiker an. Seit Ende der 90er Jahre besteht der „Schutzverein für Handel und Gewerbe", der in wirksamer Weise den Schutz des soliden Kleinhandels und Kleingewerbes gegen alle Arten unlauteren Wettbewerbs betreibt. Auf die zahlreichen größeren und kleineren Detailgeschäfte Mülheims näher einzugehen, würde uns hier zu weit führen. Der Gesamt-Warenverkehr Mülheims wird in zwei Tabellen des Eisenbahnverkehrs veranschaulicht 1 ). Eisenbahn-Hauptwerkstätte Speidorf. In den 70er Jahren reichten die Werkstättenanlagen in Köln-Nippes, die der Rheinischen Eisenbahn gehörten, für die Bedürfnisse derselben nicht mehr aus; es machte sich ferner der Übelstand bemerkbar, daß diejenigen Betriebsmittel der genannten Eisenbahn, die auf den ausgedehnten Strecken derselben im Ruhrkohlenrevier schadhaft wurden, weite Wege bis nach Nippes zurückzulegen hatten. Die Rheinische Bahn entschloß sich daher, im Anschluß an ihren großen Rangierbahnhof Speidorf eine Eisenbahn-Hauptwerkstätte zu errichten. Dieselbe wurde am Schlüsse des Jahres 1874 in Betrieb genommen; ihren Namen führt sie von der angrenzenden Station Speidorf, trotzdem sie ganz auf Broicher Gebiet gelegen ist. Die von vornherein großzügig geplante Anlage wurde zunächst nur in bescheidenem Umfange ausgeführt. Man ebnete zu diesem Zwecke eine recht beträchtliche Fläche des von der Broich-Duisburger Landstraße nach der Bahnlinie Speldorf-Eppinghofen hin sanft abfallenden Geländes ein und errichtete auf demselben eine Lokomotivwerkstätte mit anstoßender Dreherei, eine große Schmiede, eine Wagenwerkstätte und ein Magazin. Anfangs wurden etwa 200 Arbeiter beschäftigt. — Die Preußische Staats-Eisenbahn-Verwaltung, welche die Hauptwerkstätte Speidorf von der Rheinischen Eisenbahn zusammen mit deren übrigen Anlagen im Jahre 1880 übernommen hatte, erweiterte im Laufe der Zeit die Lokomotiv- und die Wagenwerkstätte sehr erheblich; es entstanden eine Kesselschmiede, eine Schreinerei und eine Reihe kleinerer Anlagen. Zum Betriebe der zahlreichen Werkzeugmaschinen dient ausschließlich Elektrizität. Innerhalb des ausgedehnten Werkstätten-Gebietes können 35—40 Lokomotiven und 400—450 Güterwagen aufgestellt werden. Die Arbeiterzahl stieg fast auf das Dreifache der ursprünglichen; in den Büros, den Werkstätten und dem Magazin sind mehr als 40 Beamte tätig. Die Leistungsfähigkeit der seit 1895 der Eisenbahn-Werkstätten-Inspektion Speidorf unterstellten Anlagen wurde hierdurch so gehoben, daß z. Z. jährlich rund 400 Lokomotiven und 19—20000 Güterwagen in denselben repariert werden. !) Beilagen XVI und XVII. 277 Zur Ausbesserung von Personenwagen dienen dieselben nicht, ebensowenig zum Neubau von Betriebsmitteln. Allgemeine Lokal- und Straßenbahngesellschaft, Betriebsverwaltung Duisburg. Nach der landespolizeilichen Abnahme am 14. September 1888 erfolgte die Eröffnung der Strecke Monning-Broich als Verlängerung der 1882 in Betrieb genommenen Duisburger Dampfstraßenbahn. Der elektrische Betrieb auf der Strecke Kuhtor-Monning wurde am 31. Oktober 1897, auf der Strecke Monning-Broich (Bahnhof) am 25. Dezember 1897 eröffnet. Die Verlegung der Endstrecke der Linie in Broich nach der Kettenbrücke erfolgte im Spätherbst 1903 und wurde am 10. April 1904 dem Betriebe übergeben. Im Jahre 1906 wurden insgesamt 3244113 Personen befördert; die höchste Tagesleistung war die vom 2. September 1906 mit 30306 beförderten Personen. Schon öfters seit Einstellung der Ruhrschiffahrt ist die Frage aufgeworfen worden, ob es denn nicht nützlich sei, die Ruhrschiffahrt wieder aufleben zu lassen. Sehen wir die Sache objektiv an, so kommen wir zu dem Schlüsse, daß die Ruhr für den so mächtig entwickelten Verkehr nicht geeignet ist. Allenfalls käme ein Kanal in Frage, um die Eisenbahn zu entlasten. In letzterer Beziehung sind viele Körperschaften tätig gewesen. Auch die Stadt Mülheim hat zur Zeit, als die großen Kanalpläne für Preußen in Frage kamen, ein Projekt ausarbeiten lassen. In dem Entwurf für eine Wasserstrasse von Mülheim bis zum Rhein von 1899 sagt der Verfasser, Regierungsbaumeister Fabian: „In der hiesigen Kaufmannschaft ist die Tatsache unvergessen, daß noch im Jahre 1860 auf der Ruhr nach dem Rhein und vom Rhein her zu Berg zusammen an 900000 Tonnen Güter verfahren wurden, welche Menge dem Qesamtverkehr, der im gleichen Jahre auf dem mächtigen Rheinstrom Emmerich passierte, nur um 150000 Tonnen nachsteht. Man kann daher das Bedauern darüber verstehen, daß das einst blühende Großgewerbe der Ruhrschiffahrt, welches während eines langen Zeitraums hauptsächlich den Interessen der Handelskreise Mülheims gedient hat, aber auch nebst seinen beweglichen und unbeweglichen Zubehörungen aus dem Kapital dieser Kreise ins Leben gerufen und unterhalten worden ist, im Kampfe gegen die Eisenbahnen hat zu Grunde gehen müssen. Man kann ferner sogar bis zu einem gewissen Grade den Lokalpatriotismus verstehen, welcher es schmerzlich empfindet, daß das benachbarte Ruhrort, durch die Zeiten begünstigt, an Mülheims Stelle getreten ist; denn wenn auch der größere Teil der jetzt bestehenden Ruhrorter Hafenanlagen aus Mitteln erbaut ist, die der Ruhrfiskus im Hafen selbst verdient hat, so sind doch die ersten zweckmässigen Erweiterungen dieses ursprünglich unbedeutenden Hafens aus den Überschüssen der Ruhrschiffahrtsabgaben hergestellt worden, welche letztere wieder vorwiegend durch die Mülheimer Kaufmannschaft geleistet wurden." Vorgesehen war statt der Kanalisierung des Ruhrbettes ein besonderer Seitenkanal. Aus dem Projekt ist nichts geworden. Dessen ungeachtet ist in der Bürgerschaft auch heute noch die Hoffnung nicht aufgegeben, daß ein Wasserweg zum Rhein geschaffen wird. k) Bankwesen. Das Bankwesen beruht auch hier in Mülheim auf der zunehmenden Entwicklung der gewerblichen und industriellen Tätigkeit. Vor 100 Jahren waren die Geld- und Kreditgeschäfte einfacherer Art als heute; reine Bankgeschäfte waren unbekannt und der Umsatz so gering, daß das Bedürfnis von sogenannten Geldwechslern und den Kaufleuten „im Nebengeschäft" befriedigt werden konnte. 278 Die älteste, aus der Zeit vor 1787 stammende Firma, welche zuerst allerdings nur Kohlenhandel betrieb, später aber sich immer mehr auf das Bankgeschäft verlegte, ist die offene Handelsgesellschaft Gerhard Mühlenbeck (jetzige Inhaber Hermann Mellinghoff junior und Amtsrichter a. D. Hermann Bever) Ruhrstraße, welche zur Zeit 18 Beamte beschäftigt; für ihren Kohlenhandel hat sie in Ruhrort eine Filiale. Die nächst ältesten Namen, deren Träger sich mit Bankgeschäften befaßten, sind Samuel Qombel 1 ), fürstlicher Hofbanquier; Clemens August Kuhfus, später Kommerzienrat, gestorben 1866; Ernst Nedelmann, gestorben 1888, und Gustav Hanau, gestorben 1902. Die von letzterem schon weit vor den 50 er Jahren betriebene Privatbank wurde am 4. Juni 1897 mit einem Kapital von 5000000 Mk. in eine Aktiengesellschaft unter der Firma Rheinische Bank umgewandelt. Sie verlegte am 1. Juli 1905 ihren Sitz nach Essen und ließ die hiesige Stelle als Zweigniederlassung bestehen, woselbst 20 Beamte tätig sind. Die Mülheim er Bank ist die Nachfolgerin der Volksbank, eingetragene Genossenschaft. Im Jahre 1861 wurde auf Anregung des damals bestehenden Handwerkervereins am 24. April 1861 ein Vorschußverein nach Schulze-Delitzsch'schem Vorbild zu dem Zwecke gegründet, durch gemeinschaftlichen Kredit seinen Mitgliedern die zur Förderung ihres Geschäfts- und Wirtschaftsbetriebes zeitweise erforderlichen Geldmittel zu beschaffen. Die Zahl der Mitglieder stieg auf mehrere Hundert. Geschäftsführer war bis zu seinem Tode Franz Gerbener. Im Oktober 1868 stellte sich der Verein unter das am 4. Juli 1868 erlassene Genossenschaftsgesetz. Den Vorstand bildeten F. W.Möhlenbruck, H. Nölle und H. Engelbrecht. Am 23. August 1869 wurde die Firma in „Volksbank zu Mülheim an der Ruhr eingetragene Genossenschaft" umgewandelt. Seit 1868 wurden durchschnittlich 7% Dividende an die Mitglieder gezahlt. In den letzten Jahren des Bestehens war bei der Verwaltung der Wunsch rege geworden, die Bank in einem anderen Rahmen weiterzuführen, um den einzelnen Mitgliedern die im Genossenschaftsgesetz vorgesehene Haftpflicht zu ersparen. Infolgedessen wurde am 11. April 1889 die Liquidation beschlossen und die Bildung einer Aktiengesellschaft in Aussicht genommen. Bei der Liquidation wurden die Stammanteile sowohl, wie der Reservefond, letzterer pro rata an die Genossenschafter zurückgezahlt. Die Fortführung der Geschäfte wurde der inzwischen am 1. Juli 1889 mit einem Aktienkapitale von 500000 Mk. ins Leben getretenen Mülheimer Bank übertragen. Den ersten Vorstand bildeten: A. Fellinger f, A. Reiser, verzogen, und H. Engelbrecht, der bis zu seinem 1905 erfolgten Ausscheiden Mitdirektor der Bank geblieben war. Der Umsatz der Bank stieg im ersten Jahre 1889/90 von 38 Millionen allmählich auf über 522 Millionen in 1906, wobei das Aktienkapital nach und nach auf 9 Millionen Mark erhöht wurde. Die verteilte Dividende betrug bis heute durchschnittlich 5,85%; Beamtenzahl hier in Mülheim: 22. Das Geschäftslokal befand sich früher in der Charlottenstraße, seit 23. Dezember 1896 im neuen Bankgebäude am Kaiserplatz, doch ist bereits abermals ein Neubau vorgesehen. Zweigniederlassungen befinden sich in Oberhausen, Hamborn und Sterkrade mit zusammen 24 Beamten. Als drittes reines Bankinstitut kommt die Filiale der Essener Creditanstalt in Betracht, errichtet 1. Januar 1901 als eine Folge der Bestrebungen der großen Banken, ihre Interessensphäre durch Gründung von Filialen auszudehnen. Die Essener Creditanstalt ist die bedeutendste Bank im Industriebezirk. Die hiesige Filiale beschäftigt 14 Beamte. !) Vgl. oben S. 177 f. 279 Bis vor einigen Jahren bestand hier eine Gewerbebank. In Saarn besteht eine „Landwirtschaftliche Spar- und Darlehnskasse für Saarn und Umgegend" und in Styrum eine Gewerbebank, die am 16. Juli 1907 in „Spar- und Kreditverein Styrum e. G. m. b. H." umgeändert worden ist. Es kommen dann noch zwei Firmen in Betracht, die sich speziell mit An- und Verkauf von Kuxen, Aktien und sonstigen Wertpapieren befassen, nämlich Walter Hammerstein, bestehend seit 1888, welche in Berlin ein Zweigbüro unterhält und im ganzen 46 Beamte beschäftigt, davon 40 in Mülheim, sowie Gustav Kaufmann D.Sohn, gegründet 1890, mit 7 Beamten. Übrigens befassen sich auch die vorgenannten Banken: Gerhard Mühlenbeck, Rheinische Bank, Mülheimer Bank und Essener Creditanstalt mit dem Kuxen- etc. Geschäft. Die Zahl der im Mülheimer Bankwesen beschäftigten Beamten beträgt 140. Die Börsen, welche für Geschäfte dieser Art besonders gebildet sind, werden in Essen und Düsseldorf abgehalten. Hiesige Industrielle und Kohlenhändler brachten am 19. November 1888 für Mülheim eine Börse in Vorschlag, doch ist der Wunsch nicht zur Ausführung gekommen. Ein erneuter Antrag von Interessenten an die hiesige Handelskammer und eine diesbezügliche Eingabe der letzteren an das Ministerium vom 1. Mai 1899 ist ebenfalls erfolglos geblieben. Reichsbankstelle. Am 1. April 1863 wurde hier eine Agentur der Königl. Preuß. Bank errichtet und deren Leitung dem Bankagenten Ed. Hofius übertragen. An seine Stelle trat am 1. Juli 1873 der Bankagent Albrecht Charisius. Die Königl. Bankagentur, welche der Königl. Bankkommandite Düsseldorf nachgeordnet war, wurde am 1. Januar 1876 bei Übergang der ehemaligen Königl. Preuß. Bank auf die Reichsbank in eine Reichsbanknebenstelle umgewandelt und dem Bezirk der Reichsbankstelle Essen zugeteilt. Am 1. Juli 1896 schied Bankagent Charisius aus der Reichsbank aus, und die Verwaltung der Nebenstelle wurde nunmehr einem etatsmäßigen Beamten übertragen. Der zunehmende Umfang der Geschäfte machte bald eine Vermehrung des Personals nötig, ebenso wie sich die für die Unterbringung gemieteten Räume (Eppinghoferstraße 86, später Löhstraße 24) mehr und mehr als zu klein erwiesen. Namentlich forderte auch die Sicherheit der in Mülheim zu haltenden Barbestände, welche nach und nach auf ca. 2 Millionen Mark bemessen werden mußten und bislang in einem Geldschrank aufbewahrt wurden, den Bau eines feuersicheren Tresorgewölbes. Es wurde daher zur Errichtung eines eigenen Gebäudes in der Kaiserstraße 20 geschritten und dieses nach einer Besichtigung durch den Reichsbank-Präsidenten Dr. Koch Ende 1897 in Betrieb genommen. — Der im Jahre 1896 einsetzende industrielle Konjunkturaufschwung ließ auch die Umsätze und die Gewinne der Reichsbanknebenstelle in außerordentlicher Weise anschwellen und bestimmte das Reichsbank-Direktorium, zum 1. Februar 1901 an Stelle der bisherigen, von Essen abhängigen Reichsbanknebenstelle in Mülheim eine selbständige, dem Reichsbankdirektorium unterstellte Reichsbankstelle zu errichten, welche von zwei Vorstandsbeamten (damals Bankdirektor Frenkel und Bankassessor Kauffmann) verwaltet, und welcher die Reichsbanknebenstelle in Oberhausen als nachgeordnete Bankanstalt zugeteilt wurde. Das Personal der Reichsbankstelle war bereits auf 6 Beamte und 2 Unterbeairte angewachsen, wurde inzwischen aber auf 8 Beamte und 4 Unterbeamte vermehrt, deren Unterbringung einen Erweiterungsbau nach der Althofstraße zu nötig machte. Obgleich die Reichsbankstelle Mülheim mit einem Bezirk von nur 101,8 qkm dem territorialen Umfang nach die kleinste der selbständigen Bankanstalten ist, so 280 steht sie doch ihren Geschäftsumsätzen 'nach unter 89 selbständigen Bankanstalten heute an 30ter Stelle. Die Umsätze haben betragen im Kalenderjahre 1901 (11 Mon.) Mk. 828985400 1902 „ 789719700 1903 „ 943725300 1904 „ 1139771000 1905 „ 1443977700 1906 „ 1606336000 1) Buchdruckereien und Zeitungen. Die älteste Druckerei ist diejenige von Hermann Blech, welcher auch den heutigen General-Anzeiger verlegt. Im Jahre 1795 erhielt der Urgroßvater des jetzigen Besitzers, Gerhard Wilhelm Blech, sein Patent als Buchdrucker. In der Druckerei wurde noch bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts mit einer Holzpresse gearbeitet. Um diese Zeit wurde die erste eisende Handpresse aufgestellt, die anfangs 1870 von einer Schnellpresse abgelöst wurde 1 ). Von der Landgräfin Luise erhielt Gerhard Wilhelm Blech am 18. September 1795 die Konzession zur Herausgabe einer wöchentlichen Zeitung, worüber der zeitliche Jurisdiktionsbeamte die Zensur hatte. Die erste Nummer vom 3. Januar 1797 war betitelt: „Mülheimer Zeitung von Kriegs- und Staatssachen", dann änderte man den Titel in Snno 1797- ©ndbtgf* pritfiUgittc Wl ü 11) c i m c t 9?ro. 52. 3 e i tun«. Ö e c $ e; u e fi e tt gsegebenbeiten £)ienftas fcen 26. Sunt). Die heutige Blech'sche Druckerei mit dem Verlag beschäftigt 41 Personen. l ) Letztere hatte ein Deutscher namens König erfunden, der 1807 in England mit dem reichen Buchdrucker Bensberg einen Kontrakt über seine Erfindung abschloß; 1810 wurde König mit der ersten Dampfdruckmaschine fertig, und am 29. November 1814 konnte die „Times" ihren Lesern verkünden, daß sie ohne Hülfe von Menschenhänden auf einer solchen Maschine gedruckt sei. 281 36 Die zweite, ebenfalls sehr alte Druckerei ist die von Ernst Marks, welche durch Ankauf der im Jahre 1830 von F. W. Korschefsky, Eppinghoferstraße 11, errichteten Buchdruckerei begründet wurde. Korschefsky gab den „Boten für Stadt und Land" heraus, der 1844 im 10. Jahrgange stand; wie lange er erschienen, ist nicht bekannt. 1880 kaufte Ernst Marks die von Julius Wecker betriebene Buchdruckerei 1 ) und damit den Verlag der „Mülheimer Zeitung", welche seit 1872 erscheint. Nach dem Tode von Ernst Marks am 23. Juli 1905 ging der Verlag der Mülheimer Zeitung als Gesellschaft m. b. H. auf die 3 Kinder und den Redakteur Gottfried Ottweiler über, während die Druckerei Eigentum von Wilhelm Marks geworden ist. Druckerei und Verlag beschäftigen 70 Personen. Die dritte der größeren Druckereien betreibt Julius Bagel. Begründet im Jahre 1855 von dem verstorbenen Vater Julius Bagel sen., welcher nur Verlagsbuchhandlung betrieb, vergrößerte der jetzige Inhaber das Geschäft zu einer bedeutenden Großdruckerei, verbunden mit Steindruckerei, Lith. Anstalt und Geschäftsbücherfabrik, welche 150 Personen beschäftigt. Dem jetzigen Inhaber gehört der in Duisburg erscheinende, im 20. Jahrgange stehende Nahrungsmittelanzeiger und gemeinschaftlich mit Carl Schroers, Duisburg, die seit Ende der 40er Jahre erscheinende und hier viel verbreitete „Rhein- und Ruhrzeitung", G. m. b. H., Verlag und Redaktion in Duisburg. Außer diesen 3 Druckereien gibt es noch einige kleinere Betriebe z. B. von Erben Carl Blech und die alte Druckerei von W. Portmann. Bis 1796 dienten die Duisburger wöchentliche Intelligenz-Zeitung, die Berliner und die Amsterdamer Zeitung als Lektüre. Dann kam die Mülheimer Zeitung von Blech hinzu; wie lange sie herausgegeben worden, weiß man nicht. Seit den 30er Jahren gab Korschefsky den „Boten für Stadt und Land" heraus, und 1848 erschien hier in Mülheim noch ein Blatt (Druck und Verlag von F. H. Nieten) „Der Wächter an der Ruhr. Eine Zeitschrift für die Zeitgeschichte, für landwirtschaftliche, industrielle und Gemeinde-Interessen", aus der bald darauf die Rhein- und Ruhrzeitung hervorging. Außer diesen Blättern wurden damals auch die „Allgemeinen politischen Nachrichten" von G. D. Bädeker, jetzt Rheinisch-Westfälische Zeitung in Essen, hier gelesen. — In Mülheim ist die Geschäftsstelle der in Duisburg gedruckten Mülheimer Volkszeitung und der von Walter Hammerstein hierselbst begründeten Deutschen Bergwerkszeitung, G. m. b. H., (Redaktion in Essen). m) Die Handelskammer. Die Handelskammer zu Mülheim a. d. Ruhr ist im Jahre 1840 nach Anhörung und unter Zustimmung der Gewerbetreibenden durch Königliches Statut vom 26. Oktober als „Handelskammer für die Stadt und Bürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr" errichtet worden und hat sich am 9. März 1841 konstituiert. Ihr Bezirk umfaßte zunächst nur die heutigen Stadt- und Landkreise Mülheim a. d. Ruhr und den Teil der heutigen Stadt Oberhausen, der damals noch zu den Gemeinden Styrum, Alstaden und Dümpten der Bürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr gehörte. Nachdem im Jahre 1862 aus Teilen der drei genannten Gemeinden, sowie von Borbeck (im heutigen Landkreise Essen) und Holten (im heutigen Landkreise Ruhrort) die Bürgermeisterei Oberhausen gegründet worden war, wurde der Wirkungskreis der Handelskammer durch Königlichen Erlaß vom 26. Mai 1869 auf die ganze ') Der Drtickereibetrieb befand sich ursprünglich in dem jetzigen Porzellangeschäft von Britz, Eppinghoferstraße. 282 Gemeinde Oberhausen ausgedehnt. Seit 1904 trägt die Kammer offiziell den Namen „Handelskammer Mülheim (Ruhr)-Oberhausen." Die Aufgabe der Handelskammer war nach dem obengenannten Kgl. Statute, „den Staatsbehörden ihre Wahrnehmungen über den Gang des Handels, des Manufakturgewerbes und der Schiffahrt, und ihre Ansichten über die Mittel zur Beförderung des einen und des andern darzulegen, denselben die Hindernisse, welche der Erreichung dieses Zwecks entgegenstehen, bekannt zu .machen und ihnen die Auswege anzuzeigen, welche sich zur Hebung derselben darbieten. Auch kann ihr die Beaufsichtigung derjenigen öffentlichen Anstalten und Anordnungen übertragen werden, welche auf den Handel und die Schiffahrt Bezug haben." Diesen Charakter eines fast ausschließlich beratenden Fachorgans hat die Handelskammer im ganzen bis 1897 behalten, wo eine Novelle zum Gesetz über die Handelskammern vom 24. Februar 1870, das den Geschäftskreis der Kammern nur wenig erweitert hatte, diesen zunächst die Rechte einer juristischen Person verlieh und sie damit zu Trägern von Vermögensrechten machte, und ihnen ferner die Befugnis erteilte, selbst Einrichtungen zur Förderung von Handel und Gewerbe (wie Handelsmuseen, öffentliche Lagerhäuser, Fortbildungsschulen) zu begründen, zu unterhalten und zu unterstützen, Handelsmakler und Sachverständige für Handel und Gewerbe anzustellen und zu beeidigen, und Ursprungszeugnisse und andere dem Handelsverkehr dienende Bescheinigungen auszustellen. Ferner haben sie bei der Führung des Handelsregisters mitzuwirken, gutachtliche Vorschläge für die Ernennung von Handelsrichtern zu machen, Revisoren zur Prüfung des Hergangs der Gründung von Aktiengesellschaften zu bestellen und Vertreter in die Bezirkseisenbahnräte und neuerdings auch die Wasserstraßenbeiräte zu wählen. Sie können neben der ursprünglich vorgesehenen rein begutachtenden Tätigkeit also auch eine schöpferische Tätigkeit entfalten. Die Mitglieder der Handelskammer zu Mülheim a. d. Ruhr werden auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts von den wahlberechtigten Gewerbebetrieben des Bezirks gewählt. Die Wahlberechtigung war ursprünglich an die Zahlung einer Gewerbesteuer von mindestens 12 Taler gebunden, heut ist sie in der Regel von der Eintragung der Firma ins Handelsregister und der staatlichen Veranlagung zu einem Mindestsatze der Gewerbesteuer von 30 Mk. bedingt. Die ungeahnte Entwicklung des deutschen Wirtschaftslebens hat dabei infolge des Wortlauts der früheren Bestimmungen über die Handelskammerwahlen die merkwürdige Erscheinung mit sich gebracht, daß bis zum Jahre 1870 sowohl die Aktien- wie die Bergbaugesellschaften in der Handelskammer keine unmittelbare Vertretung finden konnten, da die Direktoren der Aktien- und die Grubenvorstände der Bergbaugesellschaften zum mindesten kein passives Wahlrecht hatten. Dies ist ihnen erst in dem Gesetz über die Handelskammern von 1870 ausdrücklich zugestanden worden. Wahlberechtigtwaren u.a. 1868 270 Betriebe, 1907 480 Betriebe. Die Kosten der Handelskammer werden, soweit sie nicht durch besondere Einnahmen (z. B. aus eigenem Vermögen) gedeckt werden können, durch Zuschläge zur staatlich veranlagten Gewerbesteuer der Wahlberechtigten bestritten. Die Mitgliederzahl betrug zunächst 6, neben denen zugleich 6 Stellvertreter gewählt wurden, seit 1869 9 nebst 9 Stellvertretern, von denen mindestens je 2 aus Oberhausen stammen mußten, seit 1871 12 (ohne Stellvertreter), von denen in der Regel 2 auf Oberhausen entfielen, seit 1898 15, von denen regelmäßig 5 aus Oberhausen stammten; seit 1904 beträgt die Zahl 21, von denen nach dem neuen 283 36* Statut der Handelskammer 9 in einem besonderen Wahlbezirke der Stadt Oberhausen zu wählen sind. Der erste Präsident war Caspar Troost, dessen „bekannte Intelligenz" nach Ansicht der Königlichen Regierung zu Düsseldorf bei Befürwortung der Errichtung der Kammer „das Gedeihen des Instituts sicher" stellte. Er schied am 23. Oktober 1846 aus. Seine Nachfolger waren Herrn. Heinr. von Eicken (1847—1853), Hermann Krabb (1854), Christian Coupienne (1855—1872), Gustav Stinnes (1872—1878), Gustav Hanau (1878—1881 und 1884—1890), Carl Lueg (1882 und 1883), Josef Zerwes (1891—1901); seit 1901 ist es Hermann Thielen. Die Geschäfte eines Sekretärs der Handelskammer versahen bis 1880 städtische Beamte im Nebenamt. 1881 wurde ein besonderer Beamter dafür angestellt: bis 1895 C. Boshamer, 1896—1905 Carl Kühn aus Dessau; seit Mai 1905 Dr. Rudolf Keibel aus Berlin. Die Geschäftsräume befanden sich zuerst im Rosen'schen Hause auf der Delle, dann jahrzehntelang im Rathause, zunächst von der Stadt zur Verfügung gestellt, später gemietet. Zum Herbst 1903 mietete die Handelskammer für ihre Zwecke das Haus Schollenstraße 2 (früheres Thielen'sches Haus). Nach Fertigstellung des neuen Sparkassengebäudes der Stadt am Viktoriaplatz wird sie voraussichtlich im Jahre 1909 das halbe erste Obergeschoß dieses weiträumigen Gebäudes mietweise übernehmen. Das Gebiet der Handelskammer umfaßt nur 101,8 qkm, aber seine wirtschaftlichen Interessen waren, was schon aus der Gründung einer Handelskammer eigens für diesen Bezirk hervorgeht, bereits damals bedeutend und haben, wiedie vorhergehenden Blätter wenigstens für Mülheim a. d. Ruhr zeigen, seitdem eine gewaltige Ausdehnung erfahren. Die Einwohnerzahl des Bezirks betrug 1841 etwa 21 — 22000, Ende 1906 rund 190000. Dementsprechend ist auch die Tätigkeit der Handelskammer von vornherein nicht kleinlich gewesen, sondern von großen Gesichtspunkten getragen worden. Die Pflege der örtlichen Interessen hat sie in den ersten beiden Jahrzehnten in erster Linie in der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse von Mülheim gesucht, die in der Tat ja für Mülheim von allergrößter Bedeutung waren: wie oben erwähnt, ist sie sofort für die Verlegung der Cöln—Mindener Bahn von Duisburg über Mülheim nach Essen, sodann für die Fortsetzung der Sellerbecker Pferdeeisenbahn bis in die Gegend von Essen und für die Kanalisierung der Ruhr von Mülheim bis zum Rhein eingetreten, daneben für die Wegeverbesserungen nach Borbeck, Dorsten, Kettwig, Saarn. Zugleich hat sie, um nur diese wenigen Tatsachen anzuführen, mit einer bewundernswerten Hartnäckigkeit die Beseitigung des unnatürlichen und ungerechten Systems der Ruhrschiffahrtsgefälle auf der unteren Ruhr, ebenso des drückenden Privatzehnten, den der Bergbau in der ehemaligen Herrschaft Broich zahlen mußte, vertreten, wie später, nachdem die Bergisch-Märkische Bahnstrecke gebaut war, die Besserung der unzulänglichen Bahnhofsverhältnisse in Mülheim a. d. Ruhr. Schon 1874 klagt sie in ihrem Bericht über das Jahr 1873, daß die Bergisch-Märkische Bahn den Mülheimern zumute, während anderwärts Prachtbauten zur Ausführung gelangten, sich mit dem Stationsgebäude zu begnügen, das vor 13 Jahren bei Eröffnung der Bahn zu einer Zeit hergestellt worden sei, als man „von dem heutigen riesigen Verkehr noch keinerlei Ahnung hatte", und im nächsten Jahr tritt sie nach Eröffnung des Bergisch-Märkischen Bahnhofs Eppinghofen schon mit dem Gedanken eines Zentralbahnhofs für Mülheim a. d. Ruhr (der damals wohl noch hätte geschaffen werden können) hervor. Wenn ihre fortgesetzten Bemühungen 30 Jahre lang erfolglos 284 geblieben sind, so muß sie sich hierbei mit dem gleichen Schicksal der Stadtverwaltung von Mülheim a. d. Ruhrund der Landtagsabgeordneten des Bezirks trösten. Aber über den wichtigen örtlichen Interessen hat sie auch die großen Fragen der Wirtschaftspolitik, deren günstige Lösung naturgemäß auch für ihren Bezirk vorteilhaft war, nie vergessen, sondern in einer Weise zu ihnen Stellung genommen, die man noch heut meist als richtig anerkennen kann. Ehe das deutsche Reich gegründet wurde, ist sie mit Eifer für die Aufrechterhaltung des Zollvereins, für ein einheitliches deutsches Handelsgesetzbuch, für die Verwirklichung eines einheitlichen Münz-, Maß- und Gewichtswesens eingetreten; nach der Gründung des deutschen Reichs hat sie u. a. die Notwendigkeit des Zollanschlusses von Hamburg und Bremen betont und von vornherein die Berechtigung der Kolonial-, später der Flottenpolitik erkannt und anerkannt. Von Anfang an ist sie für eine in jeder Richtung maßvolle Handels- und Zollpolitik unter Berücksichtigung der in ihrem Bezirk ansässigen Gewerbezweige, vor allem der Textil-, Papier- und Leder-, dann der Eisenindustrie eingetreten. In der Gewerbepolitik hat sie sich schon zeitig mit der Gefährdung des seßhaften und soliden Kleinhandels durch den Hausierhandel, später durch Wanderlager, Wanderauktionen, Abzahlungsgeschäfte und durch unlauteren Wettbewerb beschäftigt. Die Probleme, die die neuere Sozialpolitik brachte, hat sie mit Verständnis aufgenommen und vor allem die Unfallversicherung, später die Alters- und Invalidenversicherung lebhaft begrüßt. Im Verkehrswesen hat sie u. a. schon 1858 den Bau des Rhein-Weser-Elbe-Kanals befürwortet, 1883 die Schaffung eines Bezirksfernsprechnetzes, wie es später für den Rheinisch-Westfälischen Industriebezirk eingerichtet wurde, zunächst für das Gebiet Mülheim-Duisburg-Ruhrort-Oberhausen- Essen angeregt, 1901 die Errichtung eines deutsch-niederländischen Postvereins beantragt, über die alsdann Beratungen zwischen den deutschen und niederländischen Handelskammern gepflogen worden sind. Zolltarifgesetz von 1902, Kanalvorlage, Börsengesetz, Reform des Personentarifs, Schiffahrtsabgaben, Verstaatlichung des Kohlenbergbaues, Dienstvertrag der technischen Angestellten, Privatbeamtenversicherung, Reichsfinanzreform, Festlegung des Osterfestes, Eigentumsvorbehalt an Maschinen, das sind einige Vorlagen, die sie in den letzten Jahren beschäftigt haben. Die Verdienste der Handelskammer um das kaufmännische Fortbildungsschulwesen sind bereits oben S. 202 gewürdigt worden. In diesem Winter hat die Handelskammer auch begonnen, durch regelmäßige, nach Möglichkeit in jedem Winter zu wiederholende wissenschaftliche Vorträge über wichtige Gebiete der Staats- und Wirtschaftskunde nicht nur den in Industrie und Handel Tätigen, sondern den Gebildeten aller Stände Gelegenheit zur Vertiefung ihrer Kenntnisse von den Grundlagen, der Entwicklung und den mannigfachen Verästelungen unseres heutigen Wirtschaftslebens zu geben. Um die Interessen ihrer Bezirkseingesessenen noch besser wahren zu können, ist sie nach und nach verschiedenen wirtschaftlichen Verbänden und Vereinen beigetreten, unter denen der Deutsche Handelstag (die freiwillige Vereinigung sämtlicher deutscher Handelsvertretungen), die wertvolle im Jahre 1899 gegründete Vereinigung von Handelskammern des niederrheinisch-westfälischen Industriebezirks, der Zentralverband Deutscher Industrieller und der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen an erster Stelle stehen. So ist es seit dem Bestehen der Handelskammer ihr Bemühen, sowohl die besonderen Interessen ihres Bezirks wie die allgemeinen des ganzen deutschen 285 Vaterlandes an ihrem Teile zu fördern. Die Ausdehnung ihrer Tätigkeit tritt zum Teil vielleicht in dem Wachstum ihres Haushaltsplanes in die Erscheinung, der 1841 308 Taler = 924 Mark, 1875 1642,52 Mark und 1907 19423,90 Mark betrug. n) Rückblick. Schauen wir zurück auf die verflossenen hundert Jahre, dann kann Mülheim a. d. Ruhr mit seiner wirtschaftlichen Entwicklung trotz unerwarteter Verschiebungen, die sich in seinem Wirtschaftsleben vollzogen haben, und trotz schwerer Enttäuschungen, die es hat erleben müssen, im ganzen vollauf zufrieden sein. Seinem Alter und seiner günstigen Lage am Ende der unteren schiffbaren Ruhr nach schien es zu einer noch mächtigeren Stellung im Wirtschaftsleben des Ruhrgebietes bestimmt, als es eigentlich erlangt hat. Noch im Jahre 1840, als die Firma Fried. Krupp zu Essen noch nicht ihren gewaltigen Aufschwung begonnen hatte und als es noch keine Eisenbahnen im Industriegebiet gab, glaubte die Kgl. Regierung zu Düsseldorf bei Befürwortung der Errichtung einer Handelskammer für Mülheim a. d. Ruhr, daß diese Stadt, die „durch ihren unternehmenden und verhältnismäßig intelligenten Gewerbestand in den letzten Jahren zusehends gehoben" worden sei, „durch ihre Lage begünstigt, ohne Zweifel sehr bald als der Mittelpunkt des Handels und der Industrie des Kreises Duisburg" (zu dem damals außer den heutigen Kreisen Duisburg, Ruhrort und Mülheim a. Ruhr auch die heutigen Stadt- und Landkreise Essen gehörten) würde betrachtet werden müssen! Seitdem haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse aber schnell geändert. Der langjährige Mangel einer Eisenbahnverbindung hat Mülheim fern vom großen Weltverkehr gehalten, den die Schiffahrt doch nur teilweise vermitteln konnte; hinzu kamen die ungewöhnlich hohen Ruhrschiffahrtsgefälle auf der unteren Ruhr von Mülheim bis zur Mündung und die besonderen Bergwerksgefälle, die auf dem Bergbau der ehemaligen Herrschaft Broich lasten blieben. Dies alles und auf der anderen Seite das in Deutschland beispiellose Emporblühen der Firma Fried. Krupp und die ungeahnte Entwicklung der benachbarten Rheinhäfen hat Mülheim a. d. Ruhr genötigt, sich in den Glanz der „Hauptstadt" des engeren Kreises mit Essen und Duisburg-Ruhrort zu teilen. Aber genug Größe und Mannigfaltigkeit seiner gewerblichen Tätigkeit ist ihm geblieben, um auch unter veränderten Verhältnissen mit Stolz neben den Rivalen, zu denen sich als dritter noch die junge Stadt Oberhausen gesellte, bestehen zu können. Im Jahre 1807 hatte die Graf schaff Broich rund 11 600 Einwohner, Ende 1906 wohnten in den Stadt- und Landkreisen Mülheim a. d. Ruhr über 134000 Personen, und wenn wir noch rund ein Viertel der Einwohnerzahl der Stadt Oberhausen hinzurechnen, von deren Gebiet der vierte Teil altes Grafschaftsgebiet ist, dann erhalten wir rund 148000 Seelen. Schon diese Zahlen deuten, wenn wir zugleich den heutigen Wohlstand des ganzen Gebietes berücksichtigen, darauf hin, daß sich auf dem alten Grafschaftsgebiet von noch nicht zwei Geviertmeilen in den letzten hundert Jahren eine gewaltige wirtschaftliche Entwicklung vollzogen haben muß. Und in der Tat hat das allgemeine Aufblühen von Handel und Gewerbe, das nach den großen Umwälzungen auf staatlichem und technischem Gebiete zu Anfang des 19. Jahrhunderts allenthalben einsetzte, auch dem Gebiet der alten Grafschaft ein völlig verändertes Aussehen gegeben. Jahrhunderte lang waren Mülheim a. d. Ruhr und Broich in der südlichen Hälfte mit ihrer gewerblichen Tätigkeit aller Art der Schwerpunkt des ganzen Gebietes, an den sich die übrigen Teile ursprünglich als rein landwirtschaftliche Gebiete anschlössen. 286 Diese Vorzugsstellung haben die beiden Gemeinden bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts behalten. Spätestens im 15. Jahrhundert trat in der näheren Umgegend von Mülheim der Steinkohlenbergbau auf, der sich von der Mitte des 17. Jahrhunderts an in den damals notgedrungen engen Grenzen der Förderungsmöglichkeit immer mehr hob. Im Zusammenhang mit ihm erstarkte auch die Ruhrschiffahrt. Im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts wurden die ersten gewerblichen Anlagen neuzeitlicher Art gegründet: die Tabakfabrik und eine Seifenfabrik von Johann Wilhelm von Eicken und die Baumwollspinnerei von Troost, als Vorboten der zahlreichen Neuschöpfungen, die das neue Jahrhundert bringen sollte. Bis zur Einführung der Dampfkraft blieb man ausschließlich auf die Wasserfülle der Ruhr und des Ruhmbaches angewiesen; der Ruhmbach trieb auch den Vogt'schen Eisenhammer, der 1809 erwähnt wird. Mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts wurde durch die großen Erfindungen der Technik allenthalben ein großzügiger Betrieb möglich, vor allem auch im Bergbau, wo Dinnendahl das Abteufen der Schächte und ihre Ausrüstung mit Dampfmaschinen unternahm. Und als dann im Jahre 1839 auf der Zeche Graf Beust in Essen zum ersten Male auch das Abteufen von Deckgebirge gelungen war, da begann man in den 40 er Jahren des 19. Jahrhunderts auch im nördlichen Grenzgebiet der ehemaligen Grafschaft Broich, im Sande der Lipperhaide, unter dem Spott der dortigen Bevölkerung nach Kohlen zu suchen. Die Zweifel an dem Erfolge dieser Versuche waren bald beseitigt, und seitdem haben Bergbau und Eisenindustrie von den Nachbargebieten her hier Fuß gefaßt und so von der Mitte des vorigen Jahrhunderts ab auch der nördlichen Hälfte der alten Grafschaft ein industrielles Gepräge und eine selbständige Bedeutung neben dem südlichen Gebiet gegeben, derart, daß hier 1862 aus Teilen der damaligen Landbürgermeistereien Mülheim a. d. Ruhr, Borbeck und Holten die neue Bürgermeisterei Oberhausen gebildet wurde, die sich so schnell entwickelte, daß sie schon nach knapp vierzig Jahren 40000 Einwohner zählte und somit im Jahre 1901, noch vor der ehrwürdigen älteren Schwester, ein selbständiger Stadtkreis werden konnte. Mülheim a. d. Ruhr hat das Übergewicht nur dadurch wiedererlangt, daß es die Mehrzahl der angrenzenden Landgemeinden wieder an sich zog, darunter die Nachbargemeinde Broich, deren Schloßherren früher das ganze Gebiet beherrscht haben, und die sich nun infolge der Verschiebungen, die die Weltgeschichte unerbittlich vollzieht, mit der Stellung eines Stadtteils von Groß-Mülheim begnügen muß. Heut sind auf dem Gebiet der alten Grafschaft Broich, wenn wir den zu Oberhausen abgesplitterten Teil nunmehr außer Betracht lassen, an wirtschaftlichen Kräften neben der Landwirtschaft, dem Bergbau, dem Kohlenhandel und der Schiffahrt hauptsächlich noch die Eisenindustrie und die Lederindustrie tätig. D ane ben sind die Industrie der Metallverarbeitung, die Maschinenindustrie, die Industrien der Steine und Erden, der Nahrungs- und Genußmittel, Textil-, Papier-, Holz- und chemische Industrie und die wichtigsten Zweige des Großhandels außer dem Kohlenhandel durch große und mittlere Betriebe vertreten. Mülheim a. d. Ruhr war vor 100 Jahren noch vorwiegend Kohlen-und Schifferstadt: Kohlenhandel, Schiffahrt und der damals aufblühende Schiffbau (S. 261) standen im Vordergrund der wirtschaftlichen Interessen. Und noch Anfang der vierziger Jahre des verflossenen Jahrhunderts wurde der Kohlenhandel in Berichten der Handelskammer als der Haupterwerbszweig der Stadt bezeichnet. Durch Verbesserung der Wegeverhältnisse, wie den Bau der Aktienstraße und der Sellerbecker Schleppbahn, der Kettenbrücke, des Hafens und der neuen Schleuse, alles in den Jahren 1838—45, wurde diese Stellung Mülheims als Stapelplatz des Kohlenhandels und der 287 Kohlenschiffahrt im Ruhrgebiete noch befestigt. Auch die ersten Eisenbahnen, die fern von Mülheim über das Land gingen, konnten diese Stellung noch nicht erschüttern. Bis zum Jahre 1860 sah die Ruhrschiffahrt ihre jährlichen Beförderungsmengen aufwärts steigen. Dann aber ging es schnell mit ihr abwärts. Die Eisenbahnen, die ihr Netz immer mehr ausdehnten und jetzt auch Mülheim selbst berührten, rissen den ganzen Verkehr an sich, sodaß auch der Übergang der Kohle vom Lande auf die Wasserstraße von den oberen Ruhrhäfen nach den Rheinhäfen Duisburg und Ruhrort verschoben wurde. Bei Mülheim wurden Kohlen zum letzten Male 1889 durchgeschleust: 32 Schiffe mit 3192 t. Die letzte bestehende Schiffswerft in Mülheim stellte schon vorher ihren Betrieb ein. Die Vorteile, die der unmittelbare Schiffahrtsverkehr der Stadt geboten hatte, und der äußere Reiz einer Schifferstadt waren für Mülheim endgültig dahin. Trotzdem ist Mülheim Kohlen- und Schifferstadt geblieben; denn die großen Kohlenhandel- und Reederfirmen haben fast ausnahmslos ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr behalten, obwohl die eigentlichen Betriebe in den Rheinhäfen liegen: Mathias Stinnes, Kannengießer, Hugo Stinnes, Winschermann, Stachelhaus und Buchloh usw. Ebenso ist eine große Anzahl Einzelschiffer in Mülheim-Ruhr ansässig geblieben (Seite 274), und das „Kohlenkontor", die im Jahre 1903 geschaffene wichtige Verknüpfung des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikates mit den führenden Reedereien auf dem Rhein (Seite 275f), hat seinen Sitz in Mülheim genommen, und von seiner Gesamt- beteiligungsziffer entfällt nahezu ein Drittel auf die in Mülheim ansässigen Teilhaber. So hat sich Mülheim, obwohl kein einziges Frachtschiff privater Betriebe mehr auf der Ruhr fährt, eine maßgebende Stellung in der Vermittlung des Kohlenhandels über die Rheinstraße gewahrt. Diese Tatsache ist ein Zeugnis für das wertvolle Schwergewicht, das in einer bedeutsamen geschichtlichen Entwicklung liegt und das es einem rührigen Gemeinwesen ermöglicht, bei richtiger Pflege der früher gewonnenen StellungauchdieUngunsteinerÄnderungderVerhältnissezum mindesten abzuschwächen. Der Bergbau hat sich schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts aus dem Stadtgebiet von Mülheim-Ruhr ganz hinausgezogen und wird auch heut lediglich in dem verkleinerten Landkreise Mülheim a. d. Ruhr betrieben. Auch hier haben sich in den verflossenen hundert Jahren große Veränderungen vollzogen, die nach einem verlustreichen Rückgang zu neuer Blüte führten. Von all den kleinen Kohlengruben, die vor dem 19. Jahrhundert bestanden haben, hat sich unter den neuen Verhältnissen im Bergbaubetrieb nur ein Teil durch Zusammenlegung zu größeren Betrieben und durch völligen Umbau der Anlagen, durch Umbildung zu Tiefbauzechen, erhalten können; nur wenige sind bis heut ohne Unterbrechung im Betrieb geblieben. 1840 und auch 1852 waren nur zwei aus alten Gruben entstandene Zechen in Betrieb: ver. Sellerbeck und ver. Wiesche (S. 237). Zwei weitere, ver. Rosen- blumendelle und Humboldt (S. 237), haben lange „in Fristen" gelegen und sind erst in den fünfziger Jahren, als nach Überwindung der politischen und wirtschaftlichen Krisis von 1848 allgemein ein neuer Aufschwung im Wirtschaftsleben eintrat, wieder in Angriff genommen worden. Und zu gleicher Zeit sind zu jenen vier „alten" Zechen zwei neue hinzugekommen: Roland und Alstaden (S. 237). Sämtliche 6 Zechen, deren Felder fast ausschließlich das ganze Mülheimer Kohlengebiet überdecken, sind heute Glieder der 3 großen Bergbaugesellschaften: Hibernia, Harpen und Mülheimer Bergwerksverein. Die Befürchtung, die Bergwerke könnten nunmehr stillgelegt werden, damit ihr Anteil an der Beteiligungsziffer des Kohlensyndikats auf andere vielleicht ergiebigere Teile des großen Ganzen übertragen werden könnte, ist unbegründet geblieben. Die Geschichte des Bergbaues im Mülheimer Bezirk 288 zeigt, daß die Verschmelzungen, die im letzten Jahrzehnt erfolgt sind, nur eine Fortsetzung der durch die Umwälzung der Betriebsverhältnisse schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts bedingten Zusammenlegungen im Steinkohlenbergbau waren. Sind auch ein Schacht der Zeche Alstaden und selbst die ganze Zeche ver. Sellerbeck stillgelegt worden, so sind diese Maßnahmen doch in erster Linie im Interesse des Betriebes erfolgt und eine mehr äußerliche Erscheinung geblieben ; die Zeche Alstaden hat ihre übrigen Anlagen wesentlich ausgebaut und erweitert und die Gruben ver. Sellerbeck werden jetzt von Zeche Roland aus weiter abgebaut. Der Mülheimer Bergwerksverein (S. 239) aber ist eigens zu dem Zwecke gegründet worden, die alten in ihrer Selbständigkeit schwachen Gewerkschaften zu einer kraftvollen Einheit zu verbinden und so den großen Gesellschaften in den neu erschlossenen Bergbaugebieten ebenbürtig zu machen und diese großzügige Politik, die in der Güte des Minerals der Bergwerke ihre Begründung findet, hat der Verein denn auch nach seinen ersten Maßnahmen weiter betätigt. Der Mülheimer Bezirk selbst ist einer der ersten gewesen, die den Bergbau zur Blüte gebracht haben; er war die Bildungsstätte für eine Reihe tüchtiger Maschinen- und Pumpensteiger; seine Eigentümlichkeiten, welche ihm früher einen ausländischen Charakter den benachbarten Landesteilen gegenüber gaben, sind seit 1851 geschwunden, während seine Entwickelung alle früheren Erwartungen weit übertroffen hat. Die Tatsache, daß 1852 die Zahl der Bergleute 700 betrug, 1865 dagegen 2461 und Ende 1906 4673, beweist, daß der Mülheimer Bezirk trotz des ihn noch Jahrzehnte lang drückenden Privatzehnten an dem Aufblühen des ganzen preußischen Bergbaues vollen Anteil genommen hat. Mülheim hat zudem eine große Bedeutung durch die Verlegung des Sitzes der Rheinisch-Westfälischen Bergwerksgesellschaft (S. 240) nach hier erhalten. Auch die Lederindustrie, schon von altersher in Mülheim zu Hause, ist nicht nur heimisch geblieben, sondern hat sich ganz erheblich weiter entwickelt, wenn auch die Daseinsbedingungen sich im allgemeinen wesentlich geändert haben, und die Betriebe unter anderm durch den zunehmenden Verbrauch ausländischer Gerbstoffe nicht mehr unmittelbar an bestimmte Gegenden gebunden sind. Heute ist Mülheim einer der Mittelpunkte der deutschen Ledererzeugung. Von den übrigen gewerblichen Unternehmungen, die schon vor 100 Jahren bestanden, haben sich die Steinbrüche, die Papierindustrie, das alte Braugewerbe, ebenso die Tabak- und Seifenfabrikation gehalten. Die Industrie der Steine und Erden hat eine erhebliche Ausdehnung durch Ringofenziegeleien, die Glashütte und das Portlandzementwerk erhalten, die Industrie der Nahrungsmittel durch Vervollkommnung und Vermehrung der Brauereien, die von Mülheim aus einen großen Teil des niederrheinisch-westfälischen Industriebezirks versorgen, durch Malzfabriken, Brennereien und Kaffeegroßröstereien, deren bedeutendste ihre Erzeugnisse durch ganz Deutschland vertreibt. Auch die chemische Industrie, wenn wir in weiterem Sinne die Seifenherstellung zu ihr rechnen, hat sich ausgedehnt. Mit Trauer muß jeden Mülheimer dagegen der Rückgang der Textilindustrie erfüllen. Die groß angelegten Unternehmungen der Familie Troost, deren Entwicklung auf S. 252 ff. ausführlich geschildert worden ist, die schließlich Baumwoll-Spinnerei, -Weberei, -Färberei und -Druckerei umfaßten und noch zu Anfang der sechziger Jahre zusammen etwa 900 Arbeiter beschäftigten, kamen bald darauf, hauptsächlich unter dem Druck des amerikanischen Bürgerkrieges in Verfall, und heute blüht, nach mehrfachen Wandlungen, die die Werke durchgemacht haben, nur noch der Zweig 289 37 der Weberei. Auch die verschiedenen Tuchfabriken, die früher bestanden haben, sind allmählich eingegangen. Ein Kind des neuen Jahrhunderts, das schnell zu machtvoller Größe emporgewachsen ist, ist dagegen die Eisenindustrie. Sie wurde in Mülheim — wenn wir von dem alten Eisenhammer (S. 244) absehen — 1820 durch die Gründung der Maschinenfabrik von Dinnendahl eingeführt und hat seitdem das Bild der Stadt allmählich völlig verändert. Betriebe kamen und gingen, aber die Richtung der Entwicklung blieb aufsteigend, bis im Jahre 1871 die Gründung der Firma Thyssen & Cie. ein Unternehmen schuf, dessen ungewöhnliche Entwicklung in den 37 seitdem vergangenen Jahren Mülheim einen Entgelt für den Abbruch gewährt hat, den es in seiner Stellung im ehemaligen „Kreise Duisburg" durch das schnelle Emporkommen von Essen a. d. Ruhr erleiden mußte. Heute tritt die Stadt, die früher Kohlen- und Schifferstadt war, nach außen als Stadt der Großeisenindustrie in die Erscheinung. Aber in Wirklichkeit hat die Eisenindustrie die früher vorherrschenden Gewerbe, Kohlenhandel und Schiffahrt, nicht zu verdrängen vermocht. Sie halten heut, dank der Zähigkeit der „Alten", einander die Wage, und Mülheim a. d. Ruhr ist dadurch vor einer Einseitigkeit des gewerblichen Charakters behütet worden, die mancher neuzeitlichen Industriestadt zum Nachteil gereicht. Entsprechend dem Aufblühen der meisten industriellen Gewerbezweige und des Kohlenhandels haben sich schließlich auch die meisten übrigen Handelszweige in den verflossenen 100 Jahren gehoben. Zwar der Kolonialwaren-Großhandel hat nach dem Aufkommen der Eisenbahnen naturgemäß seine besondere Bedeutung als Zwischenhandel zwischen dem Rhein und dem bergischen Lande verloren, er ist aber kräftig geblieben und hat andere Wege für seinen Absatz gesucht, und an ihn und den Kohlengroßhandel reihen sich in mannigfaltiger Fülle die anderen, oben S. 276 f. genannten Zweige des Großhandels und ein regsamer Kleinhandel in neuzeitlichen Formen an. Und gleich dem Warenhandel hat sich auch der Geld- und Kredithandel, den wachsenden Bedürfnissen des heutigen Wirtschaftslebens folgend, wesentlich verstärkt und neben der Reichsbankstelle mehrere große private Bankunternehmungen erstehen lassen, durch deren sachverständige Unterstützung das Getriebe des Wirtschaftslebens vor unliebsamen Stockungen nach Möglichkeit bewahrt wird. Gleich die ersten Jahre des vergangenen Jahrhunderts haben, dank vor allem der gewaltigen Umwälzungen, die sich auf dem technischen Gebiete vollzogen hatten, wie die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit in der Welt, so auch die wirtschaftliche Bedeutung von Mülheim a. d. Ruhr im Gegensatz zu den früheren Jahrhunderten schnell gehoben. Unaufhaltsam ging diese Entwicklung weiter, um von den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts an das Zeitmaß immer mehr zu beschleunigen. Neben der Vervollkommnung der Verkehrsmittel und der Wegeverbindungen, die diese Jahre brachten, half dazu das Aktiengesetz, das 1843 erlassen wurde und es ermöglichte, durch Vereinigung vieler kleiner Kapitalien die größten Unternehmungen zustande zu bringen, ferner die im Jahre 1845 eingeführte allgemeine Gewerbefreiheit und 1851 das erste neue Berggesetz, das den Kohlenbergbau von alten Fesseln befreite. Eine erste Krisis trat im Revolutionsjahr 1848 ein, in dem z. B. die Zahl der Arbeiter der .früheren Dinnendahlschen Fabrik von 415 im April auf 216 zu Ende des Jahres sank. Erst Anfang der 50er Jahre war die erste Zahl wieder erreicht. Die lebhaften Befürchtungen speziell für den Kohlenhandel und die Schiffahrt 290 gingen zunächst noch nicht in Erfüllung. Die Nachteile, die man mit Recht von dem Bau der Cöln-Mindener Eisenbahn befürchtete, die seit 1846 von Duisburg über Oberhausen nach Essen lief, wurden Anfang der 50er Jahre zunächst außer durch die Erleichterung der Schiffahrt (teilweise Ermäßigung der Ruhrschiffahrtsgefälle) durch den ungeahnten Aufschwung der Industrie und des Bergbaus aufgehoben. 1852 wurde die „Friedrich-Wilhelmshütte" in eine Aktien-Gesellschaft umgewandelt, 1853 die Mülheimer Dampfschleppschiffahrtsgesellschaft gegründet, 1856 die Firma Math. Stinnes, wenn auch nur vorübergehend, in „Mathias Stinnes'sche Handlungs- Aktiengesellschaft" umgewandelt, im gleichen Jahre folgten weitere Gründungen, wie Wiesche, „Verein" (S. 237), Troost. Der Bergbau belebte sich, und da die erste Eisenbahn der Schiffahrt noch keinen Abbruch tat, so waren die Mülheimer in zuversichtlichster Stimmung. Es entstand ein wahres Kohlen- und Gründungsfieber; jeder wollte schnell reich werden. Ein zweiter Rückschlag, zu dem vielleicht auch die neue hohe Sonderbesteuerung der Aktiengesellschaften beigetragen hat, erfolgte in dem allgemeinen Krisenjahre 1857. Da schwand der stellenweise ganz maßlose Optimismus, und die folgenden Jahre lasteten schwer auf Mülheim. Nicht nur reiche Kapitalisten hatten sich an der Spekulation beteiligt, auch schwächere Kräfte und kleine Leute; gar mancher, der nicht vorgesorgt hatte, ging im Sturme unter. In diese kritische Zeit fällt der Bau der Bergisch-Märkischen Bahn von Duisburg über Mülheim nach Essen, die 1862 ihren Betrieb eröffnete. Hiermit begann das Ende der Ruhrschiffahrt, die dem neuen Verkehrsmittel nicht mehr gewachsen war. Traurig stand der Mülheimer auf der Kettenbrücke und betrachtete die prächtigen Anlagen für die Schiffahrt, die vor 20 Jahren mit bedeutenden Mitteln geschaffen worden waren und nun nutzlos und ungenützt liegen bleiben mußten. Der Rheinverkehr konnte allmählich hierfür Ersatz schaffen. Nach dem Friedensschluß von 1864 begann ein neuer Aufschwung, aber der Krieg von 1866 brachte schnell wieder eine merkliche Hemmung, von der sich Handel und Gewerbe infolge des Mangels an Vertrauen auf die Dauer des Friedenszustandes nur allmählich erholten. Für Mülheim speziell brachte des Jahr 1866 noch außer einem Schifferstreik die Einstellung der Betriebe der Luisentaler Aktien-Gesellschaft und der Schmachten- bergschen Tuchfabrik, die bis auf die Mauern abbrannte. Der Friedensschluß befreite aber wenigstens die Mülheimer Schiffer von ihrer Sorge um die auf dem Oberrhein verkehrenden Schiffe. 1 ) Der gewaltige Konjunkturaufschwung, der dann nach dem deutsch-französischen Kriege eintrat und nach wenigen Jahren zu einem dritten heftigen Rückschlage führte, ist bekannt. Zwar von „Gründungen" ist Mülheim, dessen Industrie im allgemeinen auf gesunder Grundlage ruhte, verschont geblieben; aber die großen und kleinen Kapitalisten der Stadt wurden doch in das allgemeine Fieber hineingezogen. Die Wogen der Spekulation gingen wieder hoch, und die Börse machte die besten Geschäfte. Auf der Straße, in den Eisenbahnwagen, x ) In einem Bericht vom Jahre 1866 heißt es: In den jüngsten Tagen sind bei dem beteiligten Publikum lebhafte Besorgnisse inbetreff der Rheinschiffahrt bei den heutigen Kriegszuständen laut geworden. Einestheils verlautete, Preußen beabsichtige ein Ausfuhrverbot der Ruhr- und Saarkohlen zu erlassen, um den süddeutschen Eisenbahnen und der süddeutschen Industrie ihren Lebensnerv zu unterbinden, andererseits wurden Besorgnisse gehegt, die preußenfeindliche Süddeutsche Regierung könnte das rheinische Dampf- und Segelschiff-Material preußischer Unterthanen mit Beschlag belegen und wenn auch nicht als Prise sich aneignen, doch zu militärischen Zwecken verwenden. Beide Besorgnisse erwiesen sich später als unbegründet. 291 37* an den Stammtischen wurden Papiere gehandelt und die abenteuerlichsten Unternehmungen besprochen. Die Frage: „Haben Sie [Name des Papiers]?" wurde ein geflügeltes Wort, das an sich schon wirkte. Bei dem folgenden allgemeinen Krach ist viel Geld verloren gegangen, und der Arbeitsmangel schuf in der Stadt große Armut. Erst Anfang der achtziger Jahre trat infolge der für die Eisenindustrie besonders wichtigen Änderung der deutschen Handelspolitik im Jahre 1879 eine entschiedene Besserung ein, die allerdings noch mehrfach Unterbrechungen erfuhr, so zu Anfang der 90er Jahre und noch mehr zu Beginn des neuen Jahrhunderts. Bekannt sind auch die heftigen Störungen des gesamten Wirtschaftslebens durch die Bergarbeiterausstände von 1889 und 1905. Jene Krisen haben allerdings nie mehr den Umfang der früheren erreicht, zum Teil dank dem planmäßigen Vorgehen der vielen großen und kleinen Unternehmerverbände, die seit Ende der 80er Jahre gebildet worden sind. Seit 1856 wird Mülheim a. d. Ruhr mit Gas versorgt. (S. 107.) Die erste Gasbeleuchtung von Wohnräumen führte aber bereits im Jahre 1840 die Witwe Kupferschläger Nocken in ihrer Behausung ein. In den achtziger Jahren trat die Elektrizität in Deutschland ihren Siegeszug an. 1883 wurde in Mülheim die erste Kraft- und Lichtanlage ausgeführt. Seitdem ist die Elektrizität in fast alle Gewerbe gedrungen, wenn sie auch für die Beleuchtung im Gasglühlicht und für den Starkstrom [in den Gaskraftmaschinen inzwischen wieder starke Wettbewerber gefunden hat. Die erste elektrische Straßenbahn wurde 1897 auf der Strecke Duisburg- Broich eröffnet, die vorher Dampfbetrieb hatte. Schon auf der Gewerbeausstellung für Rheinland und Westfalen in Düsseldorf 1880 fanden Mülheims gewerbliche Leistungen volle Anerkennung. In erhöhtem Maße war dies auf der Düsseldorfer Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung von 1902 der Fall, an der, obwohl sie in eine Zeit des Niedergangs fiel, die Eisen-, Leder- und Tabakindustrie sich in erheblichem Maße beteiligten. Seitdem hat das gesamte deutsche Wirtschaftsleben einen Aufschwung genommen, wie er bis dahin nicht erlebt worden ist, und an ihm hat auch Mülheim reichen Anteil gehabt. Andrerseits haben aber auch die Lebensmittel und Bedarfsartikel eine ungewöhnliche Verteuerung erfahren. Der Höhepunkt der glänzenden Konjunktur ist auch im vergangenen Jahre überschritten worden, und neben den Folgen des Rückganges drückt auf das gewerbliche Leben der hohe Geldstand, der durch den Mangel an verfügbarem Kapital in dem als Industriestaat noch jungen Deutschland und durch gleichzeitige außerordentliche Anforderungen des amerikanischen Wirtschaftslebens an den europäischen Geldmarkt hervorgerufen worden ist und in dem ungewöhnlichen Reichsbankdiskontsatz von 772%, der vom 8. November 1907 bis zum 13. Januar 1908 in Geltung war, seinen schärfsten Ausdruck gefunden hat. Hierunter hat auch das Baugewerbe sehr zu leiden, da die Bautätigkeit infolge der knappen Mittel ganz darnieder liegt. Aber es ist zu hoffen, daß die Abschwächung der gewerblichen Tätigkeit keinen verderblichen Rückgang des ganzen deutschen Wirtschaftslebens und damit seiner einzelnen Zweige bringt, sondern nur eine Zeit der Rast vor neuer Entfaltung der wirtschaftlichen Kräfte Deutschlands im Kampfe auf dem Weltmarkt bedeutet. Am 1. Januar 1907 befanden sich im Stadt- und im Landkreise Mülheim an der Ruhr unter Aufsicht der Bergbehörde und der Gewerbeaufsicht zu Mülheim an der Ruhr 490 gewerbliche Betriebe 1 ) mit zusammen rund 20000 Arbeitern *) d. h. einzelne Betriebe, von denen mehrere verschiedenartige ein Unternehmen bilden können. 292 und Arbeiterinnen, gleich 15% der Gesamtbevölkerung nach dem Stande vom November 1906. Es entfallen davon u. a. auf den Bergbau rund 4700, auf die gesamte Eisenindustrie über 8600, auf die Industrie derSteine und Erden rund 1300, auf die Lederindustrie rund 1100 Arbeiter. Von den Arbeitern waren rund 19300 männlich (darunter 1268 jugendlich) und gegen 700 weiblich (darunter 225 jugendlich). Am 1. April 1907 waren im Stadt- und im Landkreis Mülheim 332 Dampfkessel mit 23965 qm Heizfläche und 309 Dampfmaschinen mit 22 471 Pferdekräften vorhanden (ausschl. der Kessel und Maschinen auf Schiffen). Im Handelsregister des Amtsgerichts Mülheim waren Ende 1907 eingetragen: 563 Einzelkaufleute, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, 47 Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 15 Aktiengesellschaften, 2 Jurist. Personen gem. §§ 33 und 36 H.-G.-B., zusammen 627 Firmen; im Genossenschaftsregister 9 Genossenschaften; im Schiffsregister 424 Binnenschiffe. So herrscht heute in allen Teilen der ehemaligen Grafschaft Broich ein reges vielseitiges wirtschaftliches Leben. Der Steinkohlenbergbau, die mannigfachsten Industriezweige, Großhandel aller Art und Schiffahrt wirken jetzt hier vereint, um das wirtschaftliche Gedeihen und damit die Wohlfahrt des ganzen Gebietes weiter zu sichern. Vom kleinen Lehnsstaate hat sich Mülheim in mühsamen Kämpfen zu einer bedeutenden Industriestadt emporgerungen, und wenn die Stadt auch die Spuren der andersgearteten, zum Teil bescheidenen, aber auch poesiedurchwebten Vergangenheit nicht zu verwischen vermag: das Großzügige, das die deutschen Industriellen früher im Auslande bewunderten, ist heute Gemeingut der Führer unsres Wirtschaftslebens geworden. Überblickt man die Zahl bedeutender Männer, die in den letzten hundert Jahren in diesem verhältnismäßig kleinen Gebiete tätig gewesen sind und noch wirken, dann erkennt man, daß das Gebiet der alten Herrschaft Broich auch in der neuen Zeit sich eine Vorzugstellung bewahrt und für die neuere deutsche Wirtschaftsgeschichte eine bleibende Bedeutung gewonnen hat. Quellen und Literatur Achenbach Dr. H., Geschichte der Clev.-Märk. Gesetzgebung, Berlin 1869. Averdun k Heinr., Die Duisburger Börtschiff ahrt, Duisburg 1905. Bädeker G. D., Dinnendahl, ein Beitrag zur Geschichte der Industrie im Ruhrthale, Essen 1863. Dicke Fr. Wilh., Adreßsammlung vom Großherzogtum Niederrhein, Schwelm 1834. Engels Joh. Ad., Denkwürdigkeiten in den niederrhein. und westfäl. Provinzen, Werden 1817. Glückauf, Berg- u. Hüttenmänn. Ztg., Beiträge zur Geschichte des Bergbaues, Essen 1866—1873. Grevel Wilh., Geschichte des Landkreises Essen, Essen 1883. Kamp A. von, Geschichte der Herrschaft Broich, Mülheim 1851. Klanke-Richter, Geschichte von Broich und Mülheim a. d. Ruhr, Mülheim-Ruhr 1891. Kliche Walter, Schiffahrt auf der Ruhr und Lippe im 18. Jahrhundert, Es. d. Berg. G. N. 37, 1904. Lenzen Th. J. J., Beiträge zur Statistik des Herzogtums Berg, Düsseldorf 1802. Matschoss Conrad, Franz Dinnendahl, ein lOOjähriges Dampfmaschinen-Jubiläum, Berlin 1903. Meyer Heinr., Adreßbuch für den Reg.-Bez. Düsseldorf, Elberfeld anfangs 1840. Münker Dr. Herbert, Ruhrschiffahrt, Zeitschr. d. Geschichtsvereins Mülheim a.d. Ruhr Nr. 2, 1907. Ohm Joh. Jak., Merkantiles Handbuch fürs Großh. Berg, Elberfeld und Barmen 1809. Reuß M., Mitteilungen aus der Geschichte des Oberbergamtes, Berlin 1892. Vaterstädtische Blätter, Mülheim a. d. Ruhr 1907. Waldthausen Fr. Albert von, Geschichte von Sälzer und Neuak, Essen 1902. Akten und Berichte der Handelskammer. Akten und Urkunden von Rob. Rheinen: Broicher Mühlen, Fiscus c./a. Broich, Ruppel und Harnier, Vorster und Troost etc. Akten und Urkunden des Geschichtsvereins Mülheim a. d. Ruhr. Papiere aus dem Nachlaß des Bürgermeisters Chr. Weuste. Umfangreicher Briefwechsel mit den beteiligten Kreisen und persönliche Erkundigungen. CÄIDLrssJ 293 AAAA AAAA Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen. Vorgeschichte bis zur Einrichtung der Postanstalt. m westfälischen Frieden war den deutschen Reichsfürsten die völlige Landeshoheit zuerkannt worden. Damit hatten sie auch die Posthoheit erlangt, d. h. das Recht, in ihren Ländern uneingeschränkt und ohne Rücksicht auf bestehende Reichspost - Einrichtungen eigene postalische Einrichtungen zu treffen. Dieses Recht, seit Jahren eine Quelle von Streitigkeiten zwischen den Fürsten, war dem Kurfürsten "riedrich Wilhelm von Brandenburg im Jahre 1666 vom deutschen Kaiser ausdrücklich bestätigt worden. Mit staatsmännischem Blick hatte der große Kurfürst die Bedeutung und den Wert eines geordneten Postwesens sowohl für den Staat als auch für Handel und Verkehr erkannt. Schon in dem auf den Friedensschluß folgenden Jahre — 1649.— ordnete er an, daß Verwaltung und Betrieb des Postwesens, das bis dahin teils von Privatpersonen, teils von einzelnen Städten, teils von der damit belehnten Familie Thurn und Taxis ausgeübt worden war, vom Staate übernommen werden sollte. Dem großen Kurfürsten verdanken auch die Orte am Niederrhein die Einrichtung eines geordneten staatlichen Postbetriebes. Wenige Jahre nach seinem Regierungsantritt — 1646 — hatte er die erste Brandenburgische Post von Berlin über Osnabrück nach Münster eingerichtet. Im Jahre 1650 rief er als Fortsetzung dieser Linie eine Reitpost ins Leben, die den Westen des brandenburgischen Besitzes mit dem Osten verband und von Cleve bis Königsberg führte. Diese Post verkehrte anfangs nur einmal, später zweimal wöchentlich. Von den Kursstationen aus wurden die Sendungen nach einzelnen abseits gelegenen Nachbarorten durch Fußboten oder reitende Boten weiterbefördert. Im Jahre 1675 erhielt der Fuhrunternehmer Johann Maurenbrecher in Düsseldorf die Erlaubnis, wöchentlich einen Postwagen zollfrei von Düsseldorf über Xanten—Cleve nach Nymwegen laufen zu lassen. Damit war eine wichtige Verbindung mit Holland geschaffen. Für die Orte am Niederrhein war auch die im Jahre 1692 eingerichtete Fahrpost von Halberstadt über Minden, Bielefeld, Hamm, Wesel nach Cleve von Bedeutung, ferner die am 11. August 1712 dem Postmeister Kreyen in Wesel und seinen beiden Vettern, Johann und Dietrich Maurenbrecher in Düsseldorf, konzessionierte Fahrpost von Düsseldorf über Duisburg—Dinslaken nach Wesel, die vom Mai 1781 wöchentlich zweimal verkehrte. Neben diesen größeren Postkursen bestanden am Niederrhein und im benachbarten Westfalen noch einige kleinere. Außerdem hatten die größeren Ortschaften zu jener Zeit zur Unterhaltung und Belebung ihrer geschäftlichen Beziehungen nach den Nachbarorten private Boten angestellt, die den Postverkehr zu vermitteln hatten. So wurden z. B. seit dem Jahre 1698 294 aus Essen zum Anschluß an den Haupt-Postkurs Berlin—Cleve ein- bis zweimal wöchentlich Briefe und Pakete in einer Postkarre zur Poststation Wesel befördert. In ähnlicher Weise sind vermutlich auch bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts die Briefe und Pakete der Bewohner Mülheims und der Herrschaft Broich weiterbefördert worden, soweit nicht gelegentliche Boten oder Fuhren den Verkehr vermittelt haben. Die Beziehungen Mülheims führten hauptsächlich nach Duisburg, Düsseldorf, Essen und Werden. In der Essener Zeitung vom 26. Juli 1789 zeigt der Magistrat an, daß er den Bürger und Meister Wilhelm Born zum neuen Postboten zwischen Essen und Mülheim für Briefe und Pakete angestellt habe. Da Born aber kein festes Gehalt bezog, schließt die Anzeige mit einer kurzen, aber vielsagenden Empfehlung an das „billig denkende" Publikum. Seit dem Jahre 1778 wurden von dem Magistrat in Essen und auch von Bochum aus wiederholt Anträge bei der Preußischen Regierung gestellt, die Route des Wesel- schen Postwagens, der über Lünen-Olfen lief, über Dortmund-Bochum-Essen-Dinslaken zu verlegen. Ende 1794 wurde die Verlegung endlich zugesagt; doch erst am 1. Juli 1803 hatten die Bewohner von Essen, wie das Lokalblatt vom 3. Juli 1803 berichtet, das Vergnügen, zum ersten Mal den Berliner Postwagen durch ihr Städtchen — es zählte damals 3480 Einwohner — fahren zu sehen. Die Verhandlungen wegen dieser Verlegung haben vermutlich auch den Anstoß dazu gegeben, daß die Preußische Regierung im Jahre 1794 bei der Landgräfin von Hessen-Darmstadt als Besitzerin der Herrschaft Broich dahin vorstellig wurde, den Königlich Preußischen Posten freie Durchfahrt durch die Herrschaft und Befreiung von Chaussee- und Fährgeld zu gewähren. Die Landgräfin erklärte sich unterm 28. Juli 1794 bereit, die Durchfahrt zu gestatten, insofern ihren Territorialbefugnissen in der Herrschaft dadurch nicht präjudiziert werden solle. In dem Antwortschreiben des Königlich Preußischen Staatsrats vom 19. August 1794 wird dies feierlichst bestätigt und gleichzeitig bemerkt, daß die von der Landgräfin „für den Kommerz ihrer Unterthanen gehegte Absicht einer Postverbindung der Herrschaft Broich vollkommen erreicht wird, indem der Postwagen über Broich geleitet und daselbst zur Abgabe und Annahme der vorkommenden Correspondenzen und Sachen anhalten solle". Der weiteren Forderung des Staatsrats, die preußischen Posten von der Entrichtung des Chaussee- und Fährgeldes zu befreien, glaubte die Landgräfin anfangs nicht entsprechen zu sollen; doch ließ sie später nach langwierigen Verhandlungen die Forderung des Chausseegeldes fallen. Am 14. November 1796 kam sodann zwischen dem Königlich Preußischen Staatsrat und der Landgräfin eine Übereinkunft zustande, die folgende Bestimmungen enthielt: I. Von Seiten der verwittibten Frau Fürstin George Landgräfin zu Hessen, Durchlaucht, als Inhaberin der Herrschaft Broich wird den sämmtlichen durch das Gebiet dieser Herrschaft passirenden Kgl. Preußischen ordinären reitenden und fahrenden Posten, ingleichen den zu letzteren gehörenden Beiwagen, sowie auch den Königl. Couriers und Estafetten der freie Transitus zugestanden und gestattet. II. Auf die Überfahrt über die Ruhr und das Fähr vermag man Broichischer Seits jene Freiheit nicht auszudehnen, weil es Erbbestand des Fährmanns (Hermann Scholl) ist und auf vielen Kosten wegen Anschaffung und Unterhaltung der Gerätschaften beruht. Es wird daher dem Kgl. General-Postamt überlassen, mit dem Fährmann wegen des Fährrechts, daß solches entweder bei jedem Transitu gleich oder teilweise gezahlt werde, sich zu vereinbaren. III. Preußischer Seits wird accordirt und zugesichert, daß zur Vermeidung von Unterschleifen an den Barriere-Stellen die Verbindungspost sowohl als auch die Kgl. 295 Couriers und Estafetten durch Vorzeigung des Passes sich legitimiren sollen, damit keine fremden Couriers oder andere Passanten, die dem Barriere-Geld unterworfen bleiben, sich mit durchschleichen können. Broichischer Seits sollen die geschärftesten Ordres erteilt werden, daß den Kgl. Posten und besonders den Couriers und Estafetten sowohl bei Nachtzeit als bei Tage kein unnötiger Aufenthalt verursacht werden dürfe, sondern ihnen der Schlagbaum jederzeit, sobald der Postillion ins Hörn stößt, promptest eröffnet werden solle. Punkt IV und V betreffen die Zuständigkeit der General-Postdirektion und der Broicher Gerichte bei Streitigkeiten zwischen den Kgl. Preußischen Postoffizianten und Bedienten und bei criminellen Vorgängen als Postberaubungen, Postdiebstählen u. s.w. Damit hatte die Herrschaft Broich und das Kirchspiel Mülheim unmittelbaren Anschluß an einen Postkurs erlangt. Die Einrichtung einer Poststation in Mülheim war zwar der Landgräfin wegen der Nähe der Poststationen Essen und Duisburg abgeschlagen worden, doch richtete die Thurn- und Taxis'sche Postverwaltung entweder Ende 1796 oder Anfang 1797 — ein bestimmter Zeitpunkt hat sich leider nicht ermitteln lassen — eine Postanstalt in Mülheim ein. Geschichte der Postanstalt. Von großer Bedeutung kann dieses Postwärteramt indes anfangs nicht gewesen sein, denn es wurde 1—2 Jahre lang von dem katholischen Schullehrer neben seinen sonstigen Berufspflichten besorgt. Ihm folgte im Jahre 1798 als Vorsteher des Postwärteramts der Postverwalter Mathias Krabb, der ein Gehalt von 594 G. jährlich bezog. In die Zeit seiner Amtsführung fiel die französische Occupation, die für die weitere Entwickelung des Verkehrswesens höchst nachteilig war. Nachdem die französischen Truppen aus dem deutschen Gebiet zurückgedrängt waren, fielen im Jahre 1813 die Postgerechtsame am Niederrhein an den Fürsten Thurn und Taxis zurück. Am 1. Juli 1816 nahm Preußen die Thurn und Taxis'schen Posten am Niederrhein endgültig in Besitz. Am 11. Oktober desselben Jahres trat der 75jährige Postverwalter Krabb in den Ruhestand. Sein Nachfolger war der Postexpeditor Knopp aus Düsseldorf. Am 1. Januar 1817 wurde anläßlich der Einführung der Preußischen Postverfassung in dem neu erworbenen Besitz das Postwärteramt, das bis dahin dem Postamt in Duisburg unterstellt war, in ein selbständiges Postamt umgewandelt; der Vorsteher Knopp erhielt die Amtsbezeichnung „Postmeister". Gleichzeitig wurden die Postwärterämter in Werden und Kettwig dem hiesigen Postamt zugeteilt. Der Postsekretär Peres, der dem Postvorsteher Krabb beigegeben war und 280 G. Gehalt bezogen hatte, trat in den Ruhestand. Infolge Zunahme des Verkehrs wurde am 1. September 1827 ein weiterer Postschreiber eingestellt. Außer Knopp wirkten zu jener Zeit beim Postamt die Postschreiber Dieckmann, Voigt und Dobbelstein sowie der Wagenmeister Schürmann und der Briefträger Oesterwind. Im Jahre 1835 stellte das General-Postamt zur Unterstützung des Amtsvorstehers „im Hinblick auf das hohe Alter und in Anerkennung seines Amtseifers" einen weiteren Beamten, den Postsekretär Rahmenhoff, ein; auch das Unterbeamtenpersonal wurde zur Ausführung des Landbestelldienstes um eine Kraft vermehrt. Der Postmeister Knopp starb am 26. August 1844 im Alter von 83 Jahren. Da auch sein Vorgänger hochbetagt vom Amte zurückgetreten war, ist wohl der Schluß berechtigt, daß zu jener Zeit die Geschäfte des Postamtsvorstehers noch nicht allzu aufreibend gewesen sind. Nach Knopps Tode verwaltete zunächst der Postsekretär Torges das Postamt einige Monate, 296 bis der neue Amtsvorsteher, Postmeister Windmüller aus Elberfeld, am 8. Februar 1845 die Leitung übernahm. Kurz zuvor, am 1. Januar 1845, waren dem Postamt die bis dahin vom Postamt in Duisburg ressortierenden Postexpeditionen in Rellinghausen und Steele, sowie die Postexpedition und Station Oberhausen unterstellt, außerdem die Postverwaltung in Essen in rechnungsmäßiger Beziehung überwiesen worden- Infolge des raschen Anwachsens dieser Orte änderten sich die Verhältnisse aber schon einige Jahre später wieder. So erhielten Essen im Jahre 1848, Oberhausen im Jahre 1850 selbständige Postämter. Im Jahre 1846 bestand das Beamtenpersonal hier aus: Postmeister Windmüller, Postsekretär und Kassierer Gruber, Privatschreiber Böckner und Postschreiber Oebbeke. Windmüller rückte am 1. Februar 1849 zum Vorsteher des Ober-Postamts in Coblenz auf. Bis zum Eintreffen des neuen Amtsvorstehers, Ober-Postsekretärs Dieckmann, am 16. November desselben Jahres, verwaltete der Postsekretär Gruber interimistisch das Postamt. Dieckmann starb am 12. Dezember 1854. Ihm folgte vom 3. Juni 1855 ab der Postmeister Walbaum. In der Zwischenzeit hatte der Postsekretär Rehfeld die Vorstehergeschäfte besorgt. Nachfolger Walbaums, der zum 1. Juni 1859 nach Trier versetzt wurde, war der Postmeister Schulze, der später die Ernennung zum Postdirektor erhielt. Unter seiner Amtsführung traten in den Postbetriebseinrichtungen wesentliche Änderungen ein. In dem Verkehr, der bis dahin zwar stetig, aber doch nur allmählich gewachsen war, trat infolge des weiteren Ausbaues der Eisenbahnen und durch deren Benutzung für Postzwecke eine erheblichere Zunahme ein. Das erhellt am besten aus der Vermehrung, die das Personal des Postamts während weniger Jahre erfuhr. Während dasselbe 1859 aus 4 nachgeordneten Beamten und 10 Unterbeamten bestanden hatte, waren 1868 beim Postamt 7 Beamte und 18 Unterbeamte beschäftigt. Nach Schulzes Versetzung nach Bonn leitete zunächst vom 15. Februar 1868 der Postsekretär Schmidt, vom 11. April bis 8. August 1868 der Ober-Postsekretär Adrian aus Barmen interimistisch das Postamt, worauf die Leitung auf den zum Amtsvorsteher ernannten Ober-Post- kommissarius Graudam überging. Da dieser aber schwer krank war, übernahm vom 28. Dezember 1869 der Ober-Postsekretär Schmidt und vom 20. Juli 1870 ab der Ober-Postsekretär Schilling vertretungsweise die Leitung. Am 1. Oktober 1871 wurden dem Major a. D. Schimmelfennig von der Oye als Postdirektor die Vorstehergeschäfte übertragen. Nach seinem Tode — 26. Februar 1881 — verwaltete der Ober-Postsekretär Müller bis zum Eintreffen des neuen Postdirektors Schrauff aus Tondern (am 1. Oktober 1881) das Postamt. Auf letzteren folgte am 1. April 1887 Postdirektor Schlifter aus Hechingen. An seine Stelle trat am 1. Oktober 1894 der Postdirektor Ohmann, der am 28. August 1898 starb. Seit dem 20. Oktober desselben Jahres steht der Postdirektor Müller, vorher in Wesel, dem Postamt vor. Am 15. September 1863 wurde in Mülheim eine Telegraphenstation eingerichtet und mit dem Postamt kombiniert. Der Telegrammverkehr entwickelte sich — hauptsächlich durch den lebhaften Schiffsverkehr auf der Ruhr — sehr bald derart, daß schon im August 1865 voller Tagesdienst eingeführt und am 1. November 1869 das Telegraphenbureau in eine selbständige Station umgewandelt werden mußte. Nachdem vom 1. Januar 1876 ab Post und Telegraphie vereinigt worden waren, wurde gegen Ende desselben Jahres auch die hiesige Station wieder mit dem Postamt verbunden. Am 15. November 1886 wurde hier die Fernsprechanlage für den rheinischwestfälischen Industriebezirk in Betrieb genommen. Der gewaltige Aufschwung, den der Fernsprechverkehr in den folgenden Jahren, namentlich seit den letzten Jahren des verflossenen Jahrhunderts genommen hat, führte am 1. April 1905 zur Einrichtung 297 38 eines selbständigen Telegraphenamts, dessen Leitung der Telegraphendirektor Hoffmann übernahm. Ihm folgte vom 1. März 1907 ab der Telegraphendirektor Leser. Von den 1904 eingemeindeten Vororten haben Saarn, Speidorf und Styrum eigene Postämter. In Saarn wurde schon am 1. August 1847 eine Postexpedition eingerichtet. Nach anderen Angaben soll die Einrichtung derselben bereits in den 30er Jahren erfolgt sein. Die Expedition erhielt später die Bezeichnung „Postamt" (III. Klasse). Am 1. Oktober 1876 wurde auch der Telegraphenbetrieb daselbst eröffnet. Speidorf erhielt am 1. Januar 1878 ein Postamt; die Eröffnung des Telegraphenbetriebes daselbst fand am 16. September desselben Jahres statt. In Styrum besteht seit dem 1. Oktober 1886 ein Postamt (III. Klasse) mit Telegraphenbetrieb. In Broich trat am 1. August 1898 eine Zweigstelle des hiesigen Postamts ins Leben. Eine weitere Zweigstelle besteht seit dem 1. Mai 1876 am Froschenteich, in der Nähe des Bergisch- Märkischen Bahnhofs. Seit dem 1. Oktober 1878 wird auch Telegraphendienst daselbst wahrgenommen. Orts- und Landbestelleinrichtungen. In der ersten Zeit des Bestehens der hiesigen Postanstalt besorgte das Mädchen des Postwärters das Abtragen der eingehenden Briefe. Seit dem Jahre 1799 hatte der Wagenmeister Schürmann neben seinen sonstigen Dienstobliegenheiten die Bestellung auszuführen. Für diese Nebenleistung bezog er das aufkommende Bestellgeld. Das Ideal eines Briefträgers scheint Schürmann, der sonst lange Jahre eine Stütze der jungen Postanstalt war, nicht gewesen zu sein, denn das Preußische General- Postamt begründet unterm 11. Oktober 1816 die Einstellung des Hilfsbriefträgers Heinrich Oesterwind damit, daß Schürmann wegen „blöden Gesichts" den Bestelldienst nicht ordnungsmäßig ausführen könne. Die Übernahme des Postwärteramts seitens der Preußischen Postverwaltung führte auch eine Regelung und Verbesserung des bis dahin arg vernachlässigten Bestelldienstes herbei. Die Sendungen wurden seit dem Jahre 1816 regelmäßig an Werktagen zweimal abgetragen, und zwar gelangten die vormittags eingegangenen an demselben Nachmittage, die nachmittags und nachts angekommenen am nächsten Vormittag zur Bestellung. Der größte Teil der Briefempfänger machte jedoch, um das Bestellgeld zu ersparen, von der Abholung Gebrauch. Daraus erklärt es sich wohl, daß bis zum Jahre 1846 ein einziger Briefträger für den Orts-Briefbestelldienst ausreichte. Im Jahre 1854 wurde für das Abtragen der Pakete ein besonderer Unterbeamter eingestellt, der sich auch an der Briefbestellung zu beteiligen hatte. Einige Jahre später waren bereits 3 Ortsbriefträger tätig, die in den wichtigeren Straßen werktäglich dreimal, in den übrigen Ortsteilen zweimal zu bestellen hatten. Eine weitere Vermehrung des Bestellpersonals war erforderlich, als im Jahre 1866 das Ortsbriefbestellgeld in Wegfall kam und infolgedessen von der Abholung der Briefe weniger Gebrauch gemacht wurde. Im Jahre 1869 waren 4 Ortsbriefträger und 2 Paketbesteller, 1873 5 Ortsbriefträger und 3 Paketbesteller vorhanden. Seit 1875 wird die Paketbestellung mittels Fuhrwerks ausgeführt. Die weitere Ausdehnung der Stadt, die Zunahme der Bevölkerung und das Wachsen des Verkehrs auf allen Gebieten erforderten Jahr für Jahr auch für den Bestelldienst mehr Kräfte. Während im Jahre 1896 12 Ortsbriefträger, 3 Geldbriefträger und 2 Paketbesteller vorhanden waren, sind zur Zeit im Ortsbestelldienst 27 Briefträger, 5 Geldbriefträger und 3 Paketbesteller tätig. Auf die Landbezirke erstreckte sich die Bestellung zunächst nicht. Erst im September 1830 wurde versuchsweise der Landbestelldienst eingeführt; doch fand 298 diese jetzt als überaus segensreich erkannte Einrichtung damals durchaus nicht den ungeteilten Beifall der Landbewohner. Die Einwohner von Saarn erhoben sogar schriftlich beim General-Postamt lebhaften Einspruch dagegen und setzten es auch durch, daß ihnen gestattet wurde, ihre Briefe durch eine Gemeinde-Botenfrau vom Postamt in Mülheim abholen zu lassen. Trotzdem zum Landbestellbezirk die Orte Alstaden, Dümpten, Saarn, Speidorf, Styrum, Heißen und mehrere andere kleinere Ortschaften gehörten, belief sich die Einnahme an Bestellgeld, das 1 bis l 1 /^ Sgr. je nach der Entfernung betrug, zu Anfang der 40er Jahre auf nur 10 bis 12 Taler, ein Beweis dafür, wie gering dazumal der Briefverkehr war. Im Jahre 1848 erhielten die Gemeinden Broich, Eppinghofen und die der Stadt zunächst gelegenen Teile von Dümpten Briefe und Zeitungen werktäglich einmal; nach Alstaden, Speidorf und Styrum fand Montags und Freitags Bestellung statt, während Dümpten, Raadt, Heißen, Haarzopf, Menden und Fulerum gar nur einmal wöchentlich belaufen wurden. Doch schon im nächsten Jahre wurde die werktäglich einmalige Bestellung auch auf Alstaden und Speidorf ausgedehnt; in den übrigen Landorten fand zwei- bis dreimal wöchentlich Bestellung statt. Zu diesem Zwecke war ein zweiter Landbriefträger eingestellt worden. Seit dem 1. August 1852 wurde durch Einstellung von zwei weiteren Landbriefträgern ermöglicht, daß alle Landorte werktäglich einmalige Bestellung erhielten. Auch für bequemere Gelegenheit zur Auflieferung der Briefe auf dem Lande wurde im Jahre 1853 durch Aufstellung von Briefkasten gesorgt. In den 80er Jahren trat in den Landbestelleinrichtungen dadurch eine wesentliche Verbesserung ein, daß die Landorte werktäglich durchweg zweimal belaufen wurden. Infolge der Einrichtung neuer Postanstalten in den früher zum Bestellbezirk von Mülheim gehörigen Ortschaften und infolge der Ausdehnung des Stadtbezirks hat die Zahl der Landorte immer mehr abgenommen. Zur Zeit wohnen im hiesigen Landbestellbezirk rund 12000 Personen, die Bestellung nehmen 8 Landbriefträger wahr. Post-, Kurs- und Fuhrwesen. Welchen Umfang die hiesige Postfuhrstation anfangs hatte, läßt sich nicht mehr feststellen. Sie diente zunächst wohl ausschließlich dem Durchgangsverkehr. Ebensowenig ist bekannt, welche Posten damals Mülheim berührten. Erwähnt wird, daß die während der Zeit der französischen Occupation eingerichtete Fahrpost von Aachen über Düsseldorf nach Münster auch über Mülheim führte. Nach einer Bekanntmachung vom 19. Januar 1800 ist die Postbotenstelle von Essen nach Mülheim von dem Essener Magistrat an Christian Erckner verliehen worden. Diese Botenpost verkehrte zweimal wöchentlich, Dienstags und Freitags. Zur Beförderung gelangten Briefe und kleinere Pakete. Eine dreimal wöchentlich zwischen den beiden Nachbarstädten verkehrende Fahrpost ist erst 1808 ins Leben getreten. Im „Merkantilischen Handbuch für Westfalen vom Jahre 1805" ist noch eine wöchentlich zweimalige Verbindung von hier nach Elberfeld erwähnt, die durch einen Fuhrmann hergestellt wurde. Dieser logierte an der lutherischen Kirche bei Dierichs; dorthin hatten die Interessenten ihre Sendungen am Abend vor der Abfahrt zu bringen. Gleichzeitig besorgte dieser Fuhrmann auch Bestellungen nach Ratingen, Kettwig usw. Am 17. Februar 1821 schloss die Preussische Postverwaltung mit Heinrich Bockhorn, in dessen Händen sich die Posthalterei schon einige Jahre befunden hatte, einen neuen Vertrag ab, wonach er für die hiesige Postfuhrstation 10 Pferde und 4 Postillione zu halten hatte. Mit diesem Bestände waren wöchentlich 299 38* zu befördern: eine Reitpost nach Düsseldorf viermal, eine vierspännige Fahrpost eben dorthin zweimal, eine zweispännige Fahrpost zwischen Essen und Duisburg zweimal. Nach einer Statistik bestanden im Juli 1828 für Mülheim folgende Postverbindungen: Reitpost Osnabrück-Aachen wöchentlich viermal, „ Aachen-Osnabrück „ „ Diligence Osnabrück-Düsseldorf „ zweimal „ Düsseldorf-Osnabrück „ „ Güterpost Düsseldorf-Münster „ „ „ Münster-Düsseldorf „ „ Güterpost Duisburg-Essen „ „ „ Essen-Duisburg „ „ Botenpost Mülheim-Duisburg „ siebenmal „ Mülheim-Elberfeld „ dreimal „ Mülheim-Essen „ dreimal Als im Jahre 1830 eine wöchentlich zweimalige Güterpost und eine tägliche Schnellpost nach Düsseldorf hinzutraten, mußte der Posthalter 16 Pferde halten. Im Mai 1836 waren 23 Pferde mit 7 Postillionen vorhanden. Ende 1837 ging die Posthalterei von Bockhorn auf dessen Schwiegersohn Friedrich Lücker über. Im Jahre 1844 hatte sie mit 33 Pferden und 9 Postillionen wahrscheinlich ihren höchsten Bestand. Lücker hatte 1858, als ein weiterer Fuhrvertrag bis 1870 mit ihm abgeschlossen wurde, nur noch 20 Pferde und 7 Postillione zu unterhalten. Ihm lag damals die Beförderung der Personenposten von Mülheim nach Duisburg, nach Essen, nach Kettwig über Saarn und nach Oberhausen ob. Die Inbetriebnahme der Eisenbahnen nach Duisburg und Oberhausen in den 60er Jahren hatte eine so wesentliche Verringerung der Postfuhrleistungen zur Folge, daß 1868 nur noch 8 Pferde erforderlich waren. Am 1. März 1870 hatte der mit Lücker abgeschlossene Vertrag sein Ende erreicht; er wurde, weil der Posthalter unannehmbare Bedingungen stellte, nicht mehr erneuert. Infolgedessen wurde die hiesige Station für alles Fuhrwerk aufgehoben. Die Beförderung der Personenposten nach Kettwig übernahm die dortige Station. Mit der Eröffnung der Ruhrtalbahn Mülheim-Kettwig am 15. März 1876 hörte der Personenpostverkehr für Mülheim ganz auf. Zur Zeit hat die hiesige Posthalterei mit 6 Pferden nur noch die Bahnhofsfahrten und die Paketbestellfahrten auszuführen. Postdiensträume. Das hiesige Postwärteramt befand sich in den ersten Jahren seines Bestehens in dem Hause des Postwärters Krabb. Als dieser 1816 aus dem Amte schied, mußte man sich einige Monate mit einem kleinen Raum in einer Wirtschaft behelfen, bis der Tabakfabrikant von Eicken einen Teil seines auf der Delle gelegenen alten und unansehnlichen Hauses gegen 100 Taler Miete der Postverwaltung überließ. Da die Räume sich aber bald als wenig geeignet erwiesen, mietete man vom 1. Mai 1835 ab das Haus der Witwe TerjUng in der Münsterstraße für 175 Reichstaler an. Dieses Haus entsprach zwar den Anforderungen, mußte aber infolge Verkaufs zum 1. Mai 1841 geräumt werden. Die Beschaffung anderer geeigneter Räume verursachte wiederum große Schwierigkeiten. Endlich gelang es, das Haus des Kaufmanns Johann Stinnes am Notweg gegenüber der jetzigen Volksschule für 400 Taler jährlich zu mieten. Am 11. November 1851 siedelte das Postamt in das Haus des August Herdickershoff in der Kettenbrückstraße über. Der Mietspreis betrug 275 300 Taler jährlich. Im Jahre 1859 mietete die Postverwaltung für 350 Taler jährlich einen Teil des Ruhrschiffahrt-Qefällamtes am Notweg auf 12 Jahre an. 4 Jahre später wurden für die neu errichtete Telegraphenstation weitere Räume dieses Gebäudes dazu gemietet. Im Jahre 1869 mußten die Diensträume abermals erweitert werden, und am 1. November 1871 kaufte die Postverwaltung das ganze Gebäude für 20000 Taler an. Durch mehrmalige umfangreiche Erweiterungsbauten glaubte man, dem steigenden Verkehrsbedürfnis für längere Zeit Rechnung getragen zu haben. Doch schon Ende der 80er Jahre mußte sich die Postverwaltung nach einem anderen Grundstücke umsehen, weil eine Erweiterung der Diensträume nicht mehr möglich war. Sie kaufte im Jahre 1894 von dem Bauunternehmer Döring auf dem sogenannten Schollenfelde für 120000 M. einen großen Bauplatz. Im Juni 1895 wurde der Bau in Angriff genommen, und am 17. Mai 1897 konnte das stattliche Gebäude seiner Bestimmung übergeben werden. Das im Stile der Spätgothik aufgeführte Posthaus bildet einen Schmuck der Stadt. Der ungeahnte Aufschwung, den seitdem der Post- und Telegraphenverkehr, vor allem aber der Fernsprechverkehr genommen haben, wird binnen kurzer Zeit eine Erweiterung der Diensträume erforderlich machen. Statistik des Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehrs. Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts bewegte sich der Verkehr bei dem Postamt in mäßigen Grenzen. Die etatsmäßigen Einnahmen haben betragen im Jahre 1817.....4020 Taler, 1841 ..... 12181 „ 1854 ..... 15526 „ 1869 ..... 22070 „ Im Anfange der 70er Jahre setzte ein lebhafterer Verkehr ein, Wickelung die nachstehende Übersicht veranschaulicht. Die Abnahme des Telegraphenverkehrs in den letzten Jahren ist darauf zurückzuführen, daß der Fernsprecher, der eine ganz ungeahnte Entwicklung genommen hat, den Telegraphen immer mehr verdrängt. In allen anderen Zweigen ist in den letzten 30 Jahren eine gewaltige Zunahme eingetreten, ein beredtes Zeugnis für das Aufblühen von Handel und Verkehr in der Stadt Mülheim. dessen weitere Ent- 301 t— ► k__L | ____ L ,____1 ^ *— * 1—l l_fc (^ CD 8 CD 00 00 00 00 00 03 ?5 CO CD 00 00 -vj 3* cd Ol o Ol o Ol o Ol -1 o -vi OJ CO 1—1 1—1 cro. 00 CD 2 OJ CD ■^ 00 Q° CD m 3 D3 ro CD 4^ CD ^1 o 00 n. erq 00 OJ Ol © 4^ o> CD CO -+» -H cd n> 00 1—1 CS 4^ Ol -—1 CD 00 CT) ' wöhnli fsendu; r***) 8 CO CD 1—1 CD CO <-►- o 00 CS O 4^ O CO CD O -o CO CD CO CO 00 — -vi CD c^ O OJ S5 CD 00 °S "> 3 O fMl Ol CO o -vi 3 3 erq 3* ^^^ § 00 Ol i—* CO Q CO ffo. ' fD fl> _§L 8 CO 00 88 CO 2 CD to CD 3 3 _ _» „^ ffq 00 CS CD CO to Ol 9ß CS CD CS Ol 4^ -vi 4^ to 5,5. -vi 4^ CS cc -vi OJ 8 3 3 Grq ' 3* CD o Ol CS er -vi CO o 00 4^ CD 3 ro CO N—* o (-^ CD CD 4^ OJ CD 1 1 3* CD -vj O CD -vi CO 1 t—* CO CO -vi Ol CO Efl o pa 00 © 00 CO CO ^—"^ n n> CO -vi '— L 1—► CO OJ —H erq" 3 CS 2. 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Jahrhundert hinein unverschoben erhalten' haben und sich deckten mit den Grenzen der späteren Herrschaft Broich oder der Munizipalität und Bürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr. Dieses Gericht Mülheim unterstand ursprünglich der Gerichtshoheit des Grafen (Herzogs) von Berg, ging aber allmählich in die unmittelbare Gerichtshoheit der Herren von Broich über. Welcher Art die staatsrechtliche Verbindung der Herrschaft Broich mit dem Herzogtum Berg vor dem Jahre 1806 war, steht dahin. Es ist zweifelhaft, ob sie als ergänzender Teil zum Herzogtum Berg gehört hat, oder, wie altbergische Rechtsgelehrte es ausdrückten, „in et de territorio Ducatus" gewesen ist. Zweifellos aber ist, daß in der Herrschaft Broich die Gesetze des Herzogtums Berg rezipiert waren, und daß in ihr die allgemeinen bergischen Anordnungen in Gesetzgebung, Gewohnheiten und Statuten als Rechtsnormen gegolten haben. I. Die Zivilgesetzgebung. Die Provinzen Berg und Jülich, welche seit dem Jahre 1423 vereinigt waren, hatten vor 1555 außer dem gemeinen römischen Recht und den Satzungen des Reiches keine eigenen geschriebenen Gesetze, wohl aber ein Gewohnheitsrecht, das in mehreren Hauptmaterialien von den ersteren abwich. Da diese Gewohnheiten als ius non scriptum notwendig in den Anordnungen Zweifel und Verschiedenheiten erzeugen mußten, so wurde im 16. Jahrhundert der Herzog Wilhelm von Jülich und Berg bewogen, solche sammeln und schriftlich verfassen zu lassen. Diese Zusammenfassung der in den beiden Herzogtümern althergebrachten Gesetze und Gewohnheiten wurde im jähre 1554 von den Landständen angenommen und 1555 vom Kaiser Karl V. bestätigt und am 12. Juni desselben Jahres vom Herzog Wilhelm von Jülich und Berg als Gesetz für beide Provinzen promulgiert. Dieses Gesetz, genannt die Jülich-Bergische Rechtsordnung, ist wiederholt revidiert und deklariert worden, zum sechsten Male im Jahre 1696, und enthält Vorschriften über das öffentliche und das Prozeß-Recht, sowie über die bürgerlichen Privatrechte, namentlich über die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten und Kindern. Die Jülich-Bergische Rechtsordnung galt nebst einigen seit der Publikation hinzugekommenen Gesetzen bis zur französischen Gesetzgebung in der Herrschaft Broich; daneben galt subsidiär, soweit sie nicht hinreichte, das gemeine römische und das deutsche Privatrecht. 303 Seinen Ursprung leitet dieses Provinzialrecht nicht etwa auf den Sachsenoder Schwabenspiegel zurück — von beiden hat es sehr wenig angenommen — sondern auf das Brabantische Recht, dessen Eigentümlichkeiten es unverkennbar an sich trägt. Ist es doch auch wahrscheinlich, daß Jülich und Berg in den ersten Zeiten des deutschen Reiches zur lothringischen Monarchie gehört haben. Die Besonderheiten des Bergischen Landrechtes zeigen sich vor allem in folgenden Hauptgegenständen: In dem angenommenen mannigfachen Unterschied des Grundeigentums in Beziehung auf die gesetzliche Intestaterbfolge, auf welche sich das den beiden Herzogtümern eigentümliche Verfangenschafts-und Rückfallsrecht gründet; in der nach Unterschied der Güter obwaltenden General- und Partikulargütergemeinschaft unter Eheleuten, in der Leibzucht der Eheleute, in der Lehre von Testamenten, Schenkungen, dem Retraktsrecht u. a. Diese Materien findet man daher hauptsächlich in der Jülich-Bergischen Rechtsordnung abgehandelt, jedoch nur dürftig und wenig ausführlich. Dadurch war die Rechtsprechung in vielen Fällen gezwungen, zur Analogie, zu Gewohnheiten, t zu [Präjudizien und zur Landespraxis zurückzugreifen und genötigt, selbst in den angenommenen Meinungen bewährter Rechtsgelehrter oft Rat einzuholen. Die Herzogtümer Jülich und Berg hatten auch eine eigene Lehnsordnung, ein eigenes Wechselrecht sowie eine eigene Jagd-, Forst- und Polizeiordnung (von 1554), deren Bestimmungen über das Wegerecht noch heute in Geltung sind. Auch ist seit ihrem Bestehen eine Reihe von Edikten, Erläuterungen und Veränderungen über einzelne Rechtszweige erlassen worden. Allein außer den wenigen aus der früheren Zeit, welche der Rechtsordnung angehängt sind, fand sich keine vollständige Sammlung dieser Bestimmungen, weder bei den höheren Justizstellen noch bei den Untergerichten, weil bei ihnen keine besonderen Generalakten geführt wurden. Ein Teil der erwähnten Partikularverordnungen war jedoch bereits am Anfang des 19. Jahrhunderts obsolet geworden. Was das Hypothekenwesen anlangt, so waren unter der Bergischen Gesetzgebung die Einrichtungen, wie sie später unter der französischen und preußischen Herrschaft eingeführt wurden, nicht vorhanden, also eigentliche Hypothekenbücher unbekannte Dinge. Über gesetzliche Hypotheken traten die Bestimmungen des gemeinen Rechtes ein. Hinsichtlich der vertraglichen Hypotheken folgte man ebenfalls den Grundsätzen des römischen Rechtes. Durch Artikel 24 der Rheinbundsakte vom 17. Juli 1806 wurde die Herrschaft Broich dem damaligen Großherzog von Berg, Joachim Murat, mit voller Souveränität zugeteilt. Damit waren auch die Tage der Bergischen Zivilgesetzgebung gezählt. Denn durch ein kaiserliches Dekret Fontainebleau den 12. November 1809 (Gesetz- Bulletin No. 2) wurde angeordnet, daß der Code Napoleon im Großherzogtum Berg sofort verkündigt und mit dem 1. Januar 1810 in Kraft treten solle. Vom 1. Januar 1810 trat demzufolge der Code Napoleon an die Stelle des römischen und kanonischen Rechtes, der Statutargesetze, der Edikte, der allgemeinen und örtlichen Gewohnheiten, welche alle nach Art. 3 des erwähnten Dekretes aufhörten, die Kraft allgemeiner und besonderer Gesetze zu haben in allen den Materien, worüber der Code Napoleon verfügte. Die Art der Publikation der Gesetze wurde in einem kaiserlichen Dekret vom 3. November 1809 bestimmt, daß nämlich diese Verkündigung durch Einrückung in das Gesetz-Bulletin des Herzogtums Berg geschehen sollte. Fast alle in der Folge ergehenden kaiserlichen Verordnungen und Gesetze wurden dementsprechend bis zum Aufhören der Fremdherrschaft in dieser Weise bekannt gemacht. 304 Zwei unter der Fremdherrschaft erlassene Verordnungen sind besonders bemerkenswert, weil sie früher erworbene Privatrechte verändern. Das erste ist das kaiserliche Dekret, datiert aus dem Lager von Valladolid den 11. Januar 1809 (trotz nicht erfolgter vorgeschriebener Verkündigung [Art. I, a. a. O.] dennoch voll wirksam geworden). Durch dieses Dekret wurden alle Krön- und Privatlehen aufgelöst und die im Lehnsverband stehenden Eigentümlichkeiten in der Person des nfeudatus allodifiziert, sowie alle Lehnsleistungen und die Lehnserbfolge aufgehoben. Die zweite Verordnung ist das kaiserliche Dekret vom 13. September 1811 die abgeschafften Rechte und Abgaben betreffend. (Gesetz-Bulletin No. 15.) Durch dieses wurde das vorerwähnte Dekret wegen Aufhebung des Lehnsnexus auch auf das emphyteutische Rechtsverhältnis ausgedehnt. Das Charakteristische dieser Verordnung in Beziehung auf Privatrechte bestand hauptsächlich darin, daß die bisherige allgemeine Rechtsunterstellung, nach welcher der Verpächter des nutzbaren Eigentums für den Obereigentümer gehalten wurde, in diesem Dekret ins direkte Gegenteil verwandelt wurde. Es sollte nämlich dafür gehalten werden, daß derjenige das volle Eigentum einer (jeden) unbeweglichen Sache habe, welchem das nutzbare Eigentum an ihr zustehe. Der Begriff der römischen Emphyteusis und überhaupt der eines geteilten Eigentums wurde damit ausgelöscht. Die Verordnung wurde indes durch die Allerhöchste Kabinettsordre vom 15. Mai 1815 (unter Beibehaltung des aktuellen Besitzstandes bis zur späteren Regelung der bäuerlichen Verhältnisse) suspendiert. Die Hypothekenverwaltung und Führung der Hypothekenbücher nach französischer Form, wovon schon der Code Napoleon die Grundzüge enthielt, wurde durch ein kaiserliches Dekret Fontainebleau den 3. November 1809 eingeführt und darin bestimmt, daß die zur Zeit der Publikation dieses Dekrets bestehenden Hypotheken und privilegierten Rechte zu ihrer Erhaltung innerhalb 6 Monaten nach der Verkündigung eingetragen werden, die nach diesem Termine eingetragenen aber ihr früheres Vorzugsrecht verlieren sollten. Der Präklusivtermin wurde in der Gerichtspraxis au den 10. Mai 1810 angenommen. Schließlich wurde das Handelsgesetzbuch des französischen Rechtes durch ein kaiserliches Dekret vom 17. Dezember 1811 im Herzogtum Berg mit Gesetzeskraft vom 1. Februar 1812 an eingeführt. Nach der Wiedergeburt Deutschlands in den folgenden Jahren wurde die Herrschaft Broich dem Jurisdiktionsbezirk des Königl. Oberlandesgerichtes in Cleve zugeteilt, und in ihr durch Kabinettsordre vom 20. November 1814 vom 1. Januar 1815 ab das preußische Landrecht in Anwendung gebracht. Durch Verordnung vom 25. Mai 1818 wurden dann die Bestimmungen des Patents vom 9. September 1814 betreffend Wiedereinführung des Allgemeinen Landrechts ausdrücklich auch auf die Herrschaft Broich angewendet, und das Allgemeine Landrecht damit definitiv als Rechtsnorm in ihr eingeführt; es ist seitdem bis zum 1. Januar 1900, dem Inkrafttreten des bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich, hier in Geltung gewesen. Unter der preußischen Gesetzgebung wurde die Einführung des Hypothekenwesens nach der Vorschrift des Hypothekenpatents vom 22. Mai 1815 in der Herrschaft Broich durch die Allerhöchste Verordnung vom 25. Mai 1818 und die Bekanntmachung des Königl. Oberlandesgerichtes in Cleve vom G.Juli 1818 (6. Stück der Gesetzsammlung und No. 37 des Düsseldorfer Regierungsamtsblattes 1818) befohlen, und darin der Präklusivtermin zur Nachweisung des Besitztitels und Anmeldung der Realansprüche auf den 1. Mai 1819 und zur Provokation auf die Ausmittelung des Vorzugsrechtes 305 39 auf den 1. November 1819 festgestellt. Die Bearbeitung des Hypothekenwesens in der Herrschaft Broich gestaltete sich infolge der großen Zersplitterung des Grundeigentums und des vorhergehenden Wechsels der Gesetzgebungen und Gerichtsverfassungen zu einer recht mühevollen und langwierigen. Als eines der für unseren Bezirk bedeutsamsten preußischen Gesetze der Folgezeit mag das Gesetz vom 16. April 1860 über die sogenannte Westfälische Gütergemeinschaft erwähnt werden. Seit alten Zeiten hatte im hiesigen Gerichtsbezirk Gütergemeinschaft unter Eheleuten bestanden und war in die Jülich-Bergische Rechtsordnung aufgenommen worden (die alte Gütergemeinschaft galt nicht für Adel und Juden). Durch die Fremdherrschaft wurde indes das alte eheliche Güterrecht vernichtet. Für die zwischen dem 1. Januar 1810 und dem 1. Januar 1815 geschlossenen Ehen galt die Fahrnisgemeinschaft des französischen Rechtes. Die alte Gütergemeinschaft konnte nur so aufrecht erhalten werden, wenn sie in Heiratsverträgen (vor der Heirat durch Notariatsakt) bestimmt bezeichnet und unter Eheleuten bestimmt als geltende Rechtsnorm für ihr eheliches Güterverhältnis wörtlich vereinbart war. Die preußische Verordnung vom 8. Januar 1816 stellte zwar die alte Gütergemeinschaft in den im Besitznahmepatent vom 21. Juli 1815 genannten Territorien wieder her und bestimmte sogar, daß die seit Einführung des fremden Rechtes geschlossenen Ehen in Ermangelung besonderer Verabredungen in bezug auf die eheliche Gütergemeinschaft nach den früher darüber bestehenden provinziellen Vorschriften beurteilt werden sollten. In dem Besitznahmepatent vom 21. Juni 1815 ist aber die Herrschaft Broich nicht genannt, darüber verhielt sich das Besitznahmepatent vom 5. April 1815; letzteres ist aber in der Verordnung vom 18. Januar. 1816 nicht erwähnt. So kam es, daß vom 1. Januar 1815 bis zum 1. Januar 1861, dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. April 1860, das landrechtliche Gütertrennungssystem in Geltung trat. Durch das Gesetz vom 16. April 1860 (nicht für die Ehe eines dem hohen Adel angehörigen Mannes geltend) wurde indes auch für die Herrschaft Broich die allgemeine Gütergemeinschaft eingeführt und für die bis zum 1. Januar 1900 geschlossenen Ehen maßgebend. Diese sehr weitgehende Gütergemeinschaft, aus einem starken Familiensinn herausgewachsen, ist für die vor dem 1. Januar 1900 geschlossenen Ehen im wesentlichen auch heute noch wirksam. II. Die Strafgesetzgebung. Vor dem Jahre 1806 galt die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., die constitutio criminalis Carolina aus dem Jahre 1532 als legales Strafmaß bei Verbrechen in der Herrschaft Broich. Die Carolina, eine Verarbeitung von einheimischem und fremdem Strafrecht und Strafprozeß, einseitig beherrscht von dem starren Vergeltungsprinzip, enthielt sehr strenge Strafen, und das Institut der Folter stand im Mittelpunkt der Strafrechtspflege. Barbarische Strafen fördern aber nicht das kriminelle Zartgefühl. Vernünftige Fürsten und verständige Richter im Herzogtum Berg erkannten im Laufe der Jahre, daß die Carolina weder hinreichend und erschöpfend noch den Sitten neuerer Zeiten angemessen war. Beachtenswerte Kritiken der Carolina durch philosophische Schriftsteller und neue Theorien über Zweck der Strafen, Maß. der Zurechnung usw. gewannen Einfluß auf die Strafpraxis und führten mildere Strafen ein. So kam es, daß in den Kriminalerkenntnissen an Stelle der in der Carolina bestimmten Strafen überall mildere eingesetzt wurden, und daß der Gerichtsgebrauch den Strafkodex des genannten Gesetzes nach und nach 306 verdrängte, ohne daß er ausdrücklich abgeschafft worden wäre. Daß die Strafrechtspflege in dem Herzogtum Berg und damit in der Herrschaft Broich die obige Entwicklung genommen hat, geht deutlich aus einem Reskript vom 9. August 1796 hervor. Dieses verordnet nämlich, daß bei den sich vermehrenden Verbrechen auch eine schärfere Behandlung zum abschreckenden Beispiel nötig sei, und daß also in den Fällen, wo nach den Strafgesetzen die Strafen ausdrücklich bestimmt seien, künftig danach geurteilt werden solle. Die ordentlichen Strafen der Carolina sollten also als eine den Umständen nach nötige Schärfung angewendet werden. Das Strafverfahren selbst bewegte sich bis zum Ende des 17. Jahrhunderts durchweg in den Bahnen des Akkusations- oder Anklageprozesses. Diese Prozeßform wurde aber wie fast überall in Deutschland so im Herzogtum Berg durch den Inquisitionsprozeß verdrängt. Das geschah hier durch einen Inquisitionsrezeß des Kurfürsten Johann Wilhelm vom 11. Juni 1695, weil, um mit den eigenen Worten des Rezesses zu reden, „die armen Gefangenen mehrmalen ehender das Ende ihres Lebens in einem elenden Verhaft als den rechtlichen Ausgang des befangenen Akkusationsprozesses erführen". Dieser Inquisitionsrezeß als pragmatische Sanktion für das Herzogtum Berg, die Carolina und einige besondere Verordnungen waren die Grundlage für die Untersuchung und Behandlung der Strafsachen in der Herrschaft Broich. Die Tortur blieb aber nach wie vor als Mittel zur Erforschung der Wahrheit in eifriger Anwendung. Die traurigen Folgen dieser barbarischen Institution zeigten sich wie allenthalben so auch in der Herrschaft Broich. Wurde doch auch hier ein Fall nachgewiesen, daß ein angeblicher Verbrecher alle Grade der Folter ausgestanden hatte, und daß hinterher seine Unschuld durch Zufall entdeckt und von dem nämlichen Gericht anerkannt und proklamiert wurde, welches früher den Unschuldigen von Rechtswegen zur Peinigung verurteilt hatte. Erst im Jahre 1776 wurde die Tortur durch eine Verordnung des menschenfreundlichen Kurfürsten Karl Theodor vom 2. September mit Ausnahme dreier Fälle, unter die Hochverrat und Beleidigung göttlicher Majestät gehörten, für immer aufgehoben (in Preußen geschah dies bereits im Jahre 1740). Die französische Fremdherrschaft verdrängte die oben geschilderte Strafgesetzgebung. Ein Kaiserliches Dekret vom 17. Dezember 1811 führte das französische Strafgesetzbuch im Herzogtum Berg ein; es galt vom 1. Februar 1812 bis zum 1. Januar 1815 hierselbst. Von letzterem Tage an traten das Preußische Strafrecht, also insbesondere der 20. Titel des II. Teiles des Allgemeinen Landrechts, und die Preußische Kriminalordnung in Kraft. Von dieser Zeit ab nahm unser Stadtgebiet an der Gesetzgebung Preußens und später des Deutschen Reiches teil (Preußisches Strafgesetzbuch vom 14. April 1851, Reichsstrafgesetzbuch vom 31. Mai 1870). III. Die Gerichtsverfassung. a) bis 1815. Die Gerichtsbarkeit über den Bezirk der Herrschaft Broich wurde 1. in Zivilsachen unter der Bergischen Gesetzesherrschaft von zwei Behörden ausgeübt, einem Amtsverhör oder einer Kanzley, welche mit einem Amtmann, einem Richter, zu Zeiten auch einem Assessor, und einem Secretarius besetzt war, und einem Landgericht, das aus einem Landrichter, zuweilen einem Assessor, einem Gerichtsschreiber und 7 Schöffen bestand. 307 39* Die erstere Behörde erkannte in allen Personalzivilsachen, auch gehörten Polizei und fiskalische Sachen zu ihrer Kompetenz. Vor die zweite Stelle gehörten alle dinglichen Klagen, Hypothekeninskriptionen sowie die Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Letztere kamen jedoch sehr selten vor, da fast aller Wechsel des Grundeigentums durch außergerichtliche Verbriefungen dokumentiert wurde. Zu dem herrschaftlichen Gericht gehörte auch das aus frühester Zeit besonders konstituierte „Berggericht". Es hielt alle 14 Tage Sitzung ab und bestand aus dem Amtmann, dem Richter und dem Gerichtsschreiber. Seiner Verhandlung und Entscheidung unterstanden bergrechtliche Streitigkeiten aller Art, sachlicher wie persönlicher Natur. Die Funktionen dieses Berggerichts wurden 1695 bis 1795 durch den Bergregalprozeß mit der Kurfürstlich Bergischen Regierung unterbrochen, bis dieser zu Gunsten der Herrschaft Broich entschieden war. An Stelle des kurfürstlichen Berggerichtes trat damit wieder das frühere herrschaftliche Gericht. Durch napoleonische Verordnung vom 19. Januar 1813 wurde dieses Gericht für immer aufgehoben; an seine Stelle trat zunächst das Berggericht beim Bergamt zu Essen, welches später durch die gewöhnlichen Zivil- bezw. Gewerbegerichte abgelöst wurde. Die Haupteinkünfte der von den Inhabern der Herrschaft Broich ernannten Justizbeamten bestanden in den Sportein und Gebühren, welche sie unberechneter- weise nach einer splendiden, eigens von den Herren von Broich erlassenen Sportel- Taxe-Ordnung bezogen. Bei den oben erwähnten Gerichten fand die schriftliche Verhandlungsmetode nach Verschiedenheit der Prozeßarten und nach dem gemeinen bekannten deutschen Prozeß statt, worüber noch die Bergische Rechtsordnung nähere Bestimmungen angab. Gegen die Erkenntnisse beider Gerichte fand im Falle des Vorhandenseins der normalmäßigen Berufungssumme die Appellation an das Bergische Hofrats- dikasterium zu Düsseldorf statt, jedoch nicht in dem Maße, wie von unmittelbaren anderen Bergischen Gerichten, sondern unter mannigfachen durch Verfassung festgesetzten Modifikationen, so daß u. a. nie die Originalverhandlungen, sondern nur acta conscripta von der oberen Justizbehörde eingefordert werden durften. Ueber- haupt unterstanden die Gerichte der Herrschaft Broich weniger der Oberaufsicht des Hofratsdikasteriums als die übrigen Gerichte des Herzogtums Berg. 1 ) Den ersten Wechsel dieser Gerichtsverfassung erfuhr die Herrschaft Broich unter der französischen Fremdherrschaft. Durch das Kaiserliche Justiz- organisations-Dekret vom 17. Dezember 1811 wurde das französische Gesetzbuch über den Zivilprozeß eingeführt und am 1. Februar 1812 in Kraft gesetzt. Mit diesem Tage wurden die bisherigen Gerichtsbehörden aufgehoben. In geringfügigen Sachen trat nunmehr 1. das für den Kanton Duisburg — welchem die Herrschaft Broich innerhalb des Rheindepartements zugeschlagen wurde — errichtete Friedensgericht, und 2. in bedeutenderen das Tribunal des Arrondissements Essen in Essen als erstes Instanzgericht an die Stelle des Broicher Gerichtes. Ferner wurde 3. ein Appellationshof in Düsseldorf eingerichtet. Die Kassationsinstanz gelangte von den Urteilen der Friedensgerichte an den Appellationshof in Düsseldorf, von den Urteilen der Tribunale und des Appellationshofes aber an den Kassationshof zu Paris, an dessen Stelle zufolge einer Gesamt- 0 Vgl. S. 17 und 43. 308 Verfügung des westfälischen und bergischen Zivilgouvernements vom 17. und 22. Februar 1814 eine aus Mitgliedern des Staatsrates und des Appellationshofes zu Düsseldorf hierzu ernannte Kommission trat. Diese Gerichtsverfassung erreichte jedoch bald ihr Ende, denn seit dem 1. Januar 1815 wurde in der Herrschaft Broich die Allgemeine Gerichtsordnung für die Preußischen Staaten in Kraft gesetzt. 2. In Strafsachen übten die zeitlichen Dynasten von Broich von jeher und solange die deutsche Reichsverfassung ohne Unterbrechung durch die Rheinbundsakte vom 17. Juli 1806 bestand, durch ihre Gerichte in Broich die peinliche Gerichtsbarkeit im vollsten Umfange aus und erkannten über Leben und Tod. Die Gerichte zu Broich waren in Ausübung dieser Gerichtsbarkeit weniger eingeschränkt als selbst die höchste allgemeine Landes-Kriminal-Gerichtsstelle für die Herzogtümer Jülich und Berg, das Hofratsdikasterium zu Düsseldorf. Denn dieses durfte verfassungsmäßig nur nach gehörtem Vortrag eines Kriminalreferendars und nach eingeholtem Erkenntnis eines Schöffenstuhles, deren die beiden Herzogtümer 3, mit gelehrten Schöffen besetzte, hatten, ein entscheidendes Urteil sprechen. Dagegen waren jene bei ihren Entscheidungen nicht an ein Gutachten eines bergischen Kriminalreferendars gebunden, auch nicht gehalten, das Urteil eines bergischen Schöffenstuhles einzuholen, sondern taten genug, wenn sie die Meinung eines legalen, vaterländischen Rechtsgelehrten zu Rate zogen, und die sieben Schöffen des Broicher Landgerichtes dem vom Landrichter abgefaßten Urteil beipflichteten. Gegen ein solches Erkenntnis fand keine Appellation, wohl aber die querela ex capite nullitatis an das Hofratskollegium statt, weil das bergische Gerichtsverfahren in Strafsachen auch in der Herrschaft Broich angenommen war, folglich diesem Obergericht die Entscheidung darüber zustehen mußte, ob solches beachtet worden oder nicht. In besonderer Anwendung auf die Gerichte der Herrschaft Broich teilte sich der Strafprozeß in die General- und Spezial-Inquisition. Die erstere hatte sich mit der Ermittelung des Tatbestandes und der Frage, ob ein Verbrechen wirklich begangen, zu beschäftigen und gehörte vor das Amtsverhör oder die Kanzlei. Die Spezialinquisition oder das artikulierte Verhör des Verbrechers aber sowie die weitere Verhandlung und Entscheidung gehörte zur Kompetenz des Landgerichtes. Dieses Verfahren verschwand mit der ganzen Strafgerichtsbarkeit in der Herrschaft Broich im Jahre 1812, indem durch das bereits angezogene Kaiserliche Dekret vom 17. Dezember 1811 das französische Gesetzbuch über das gerichtliche Verfahren in Strafsachen eingeführt und am 1. Februar 1812 in Anwendung gesetzt wurde. Alle Untersuchungen sowohl in Kriminal- als auch in fiskalischen Sachen gelangten an das Bezirkstribunal in Essen, wo sie durch einen besonderen Instruktionsrichter geführt wurden. Die Abfassung der Erkenntnisse erfolgte in korrektionellen Sachen (bis zu 5 Jahren Gefängnis) von dem Tribunal in Essen, und die Appellation ging an den Appellationshof in Düsseldorf. In Kriminalsachen (über 5 Jahre Gefängnis) hatte der Assisisenhof des Rheindepartements in Düsseldorf zu erkennen; eine Appellation von diesen Urteilen fand nicht statt, sondern nur das Rechtsmittel der Kassation, worüber der Kassationshof in Paris zu erkennen hatte. In Sachen der einfachen Polizei (bis 15 fs. Geldbuße oder fünftägigem Arrest) hatten die Friedensrichter und in einigen Fällen auch die Bürgermeister (maires) zu erkennen; die Appellation ging an das Tribunal in Essen und die Kassationsinstanz an den 309 Appellationshof in Düsseldorf. Dieses Verfahren blieb mit einigen Änderungen aus dem Jahre 1814 im wesentlichen bis zum 1. Januar 1815 bestehen, b) Die Gerichtsverfassung seit 1815. Im Jahre 1815 bestimmte das preußische Justizministerium, daß nach den Vorschlägen der Königl. Organisationskommission zu Emmerich in Mülheim ein Land- und Stadtgericht über sämtliche zur Herrschaft Broich gehörige Ortschaften eingerichtet werde (Ministerialverordnung vom 25. März 1815). Das Beamtenpersonal (1 Landrichter, 1 Assessor, 1 erster und 1 zweiter Sekretär, 1 Kanzlist und 2 Boten) waren bereits vorgesehen. Die Errichtung stieß indes auf Schwierigkeiten. Es fehlte zunächst an einem passenden Lokal. Die Hauptschwierigkeit bestand aber darin, daß die Herrin von Broich die Patrimonialgerichtsbarkeit beanspruchte. Es blieb deshalb zunächst dem Land- und Stadtgericht in Duisburg die Gerichtsbarkeit über die Herrschaft Broich bis auf weiteres überlassen (unter Verstärkung des dortigen Personals). Durch Allerhöchste Verordnung des Königs von Preußen vom 21. Juni 1815 wurde die Gerichtsbarkeit über die Herrschaft Broich der Fürstin von Hessen-Darmstadt zurückgegeben. Daraufhin trat als Patrim'onial- gericht am 1. April 1816 in Broich ein Land- und Stadtgericht in Tätigkeit. Das Personal bestand aus einem Landrichter, einem ersten und einem zweiten Assessor, einem ersten Gerichtsschreiber, einem Aktuar, einem weiteren Aktuar und einem Aufseher, einem ersten Kanzlisten und 2 Gerichtsdienern. Der letzte hessen-darmstädtische Landrichter war Gerichtsdirektor J. A. Berghaus, geb. 1786 zu Essen, der nach der Aufhebung des Patrimonial- gerichtes 1849 in den preußischen Dienst übertrat und 1851 in Broich starb. Die Geschäfte der Anwaltschaft und des Notariats wurden von drei Notarien und Justizkommissarien wahrgenommen. Die Bezeichnung des Gerichtes lautete nach einer Bestimmung des preußischen Staatskanzlers vom 17. September 1816: „Fürst- Arnold Bergbaus, Gericlitsdirektor. ... « ... L , . IT , r, n . , „ ^ hches Gericht der Herrschaft Broich". Der Gebrauch des Siegels mit der Umschrift „Fürstlich Hessisches Land- und Stadtgericht" wurde durch Verfügung des Oberlandesgerichts zu Hamm vom 6. April 1821 untersagt. Bis zum 1. Dezember 1815 gehörte das Broicher Gericht zur Oberlandesgerichtskommission zu Emmerich, vom 1. Dezember 1815 bis zum 1. Juni 1820 zu dem Oberlandesgericht in Cleve, seit dem 1. Juni 1820 unterstand es dem Oberlandesgericht zu Hamm als zweiter Instanz. Das Broicher Gericht war das einzige Patrimonialgericht größeren Umfanges und mit kollegialer Verfassung im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Diese Gerichtsverfassung erlitt eine Neugestaltung durch die Verordnung vom 2. Januar 1849. An die Stelle des aufgehobenen Patrimonialgerichtes traten zwei Kreisgerichtskommissionen in Broich; aus diesen wurde am 1. April 1864 eine Kreisgerichtsdeputation gebildet. An die Stelle des Oberlandesgerichts 310 trat für den hiesigen Bezirk das Appellationsgericht in Hamm; oberste Instanz war das Obertribunal in Berlin. Bei der durch die Reichsjustizgesetzgebung zum 1. Oktober 1879 erfolgten Justizreorganisation trat an des letzteren Stelle das Reichsgericht, an die Stelle des Appellationsgerichtes das Oberlandesgericht in Hamm. Nach Duisburg kam ein Landgericht, und die Kreisgerichtsdeputation in Broich wurde durch das Amtsgericht in Mülheim ersetzt. Seit dem 16. September 1906 gehört das hiesige Amtsgericht zum neu begründeten Bezirk des Oberlandesgerichts in Düsseldorf. — Seit dem 1. Oktober 1892 besteht in Mülheim ein Gewerbegericht und seit dem 1. Februar 1905 ein Kaufmannsgericht. Die Zahl der im Jahre 1906 bei dem ersteren anhängig gemachten Klagen betrug 319, der beim letzteren angestrengten 23. Der Bezirk des Amtsgerichts in Mülheim-Ruhr hatte am 1. November 1906 134174 Eingesessene. Das Beamtenpersonal des Amtsgerichts besteht aus 9 etatsmäßigen Richtern, 1 Hülfsrichter, 1 Rendant, 17 etatsmäßigen Bureaubeamten, 2 Bureauhülfsarbeitern, 6 Gerichtsvollziehern, 2 Kanzlisten, 4 Gerichtsdienern, 10 Kanzleigehülfen und 2 Gefangenenaufsehern. (Am 1. Oktober 1879 waren hier 4 etatsmäßige Richter, 4 Gerichtssekretäre, 1 Gerichtsassistent, 1 Gerichtsdiätar, 2 Ge-. richtsvollzieher vorgesehen.) Zur Zeit sind beim hiesigen Amtsgericht 12 Rechtsanwälte zugelassen, von denen 6 zugleich Notare sind. Im Jahre 1906 betrug die Zahl der gewöhnlichen Prozesse 4170, der Urkunden- und Wechselprozesse 908, der Mahnsachen (Zahlungsbefehle) 4524, in Strafsachen fanden 118 Sitzungen statt, die Zahl der verhandelten Sachen betrug 1331, Königliches Amtsgericht. Urteile ergingen 1126, verurteilt wurden 1048 Personen, freigesprochen 329, die Zahl der Gefangenen betrug 962, ihre Durchschnittszahl 46,19; der Reingewinn der Arbeitsverdienstkasse belief sich auf 8352 Mk.; Konkurse wurden 18 eröffnet. In Grundbuchsachen betrug die Zahl der eingetragenen Verfügungen 5521, der Auflassungserklärungen 1016; die Zahl der Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandsschaften war 3534, die der eingetragenen Schiffe 405. Bis zum 30. September 1879 war Broich und hier wieder das Schloß Sitz des Gerichtes. Am 1. Oktober 1879 wurde das Gericht nach Mülheim verlegt. Seine Geschäftsräume befanden sich in dem Hause Notweg No. 43, später auch zum Teil Delle No. 25. Da die für das Amtsgericht in Frage kommenden Räumlichkeiten indes unpraktisch und unzulänglich waren, wurde die Erbauung eines Amtsgerichtes nebst Gefängnis und Wohnung für den Gefangenenaufseher beschlossen. Die Stadt Mülheim stellte den Platz dem Staate unentgeltlich zur Verfügung und führte den Neubau auf ihre Kosten aus, während der Staat die Bausumme auf 30 Jahre mit 472% verzinsen muß. Das neue Amtsgericht, in der Georgstraße gelegen, wurde am 1. November 1902 bezogen. Es ist ein praktisches und vornehmes Gebäude, würdig der in ihm geübten Justiz. 311 Cr D ^£2£?^£2£? D Militärwesen. fs|)n militärischer Beziehung ist von Mülheim nur wenig zu berichten, ist seine Eigenschaft als Qarnisonstadt doch auch noch jungen Datums. Wie bereits in dem politisch-geschichtlichen Teil dieses Buches erwähnt worden, haben in früheren Jahrhunderten mehrfach blutige Kämpfe auf Mülheimer Boden sich abgespielt, und zwar zwischen spanischen Truppen und dem Grafen von Broich, sowie Spaniern und Niederländern. Auch von den Leiden des dreißigjährigen Krieges sowie denen der Befreiungskriege ist Mülheim nicht verschont geblieben. Wenn es auch nicht der Schauplatz von Kämpfen war, entging es doch nicht hohen Kontributionen und schwer auf ihm lastender Einquartierung von Freund und Feind. Anfangs des 19. Jahrhunderts wurde zum ersten Male eine militärischen Zwecken dienende Anlage auf Grund und Boden der damals und auch jetzt wieder zu Mülheim gehörenden Gemeinde Saarn errichtet. Es wurde nämlich das alte Saarner Kloster in eine Gewehrfabrik umgewandelt. Die Anlegung dieser Gewehrfabrik wurde durch A. K. O. vom 6. Januar 1815 verfügt. Zunächst war unter dem 23. Dezember 1814 zwischen dem Kgl. Kriegsministerium und dem Gewehrfabrikanten Trenelle, damals in Magdeburg wohnhaft, ein Vertrag zustande gekommen, inhaltsdessen diesem die Abnahme von 25000 Infanterie-Gewehren zugesichert wurde. Anfang April 1815 wurde der Betrieb der Trenelle'schen Fabrik aufgenommen mit der Verpflichtung, jährlich wenigstens 5000 Stück zu liefern*). Zufolge A. K. O.vom 2. Dezember 1840 trat dann die Verstaatlichung des bis dahin Trenelle'schen Privatbetriebes ein. Der Betrieb der „Königlich Preußischen Gewehrfabrik" bestand in Saarn bis zum Jahre 1862. Am 28. September dieses Jahres wurde sie nach Erfurt verlegt. Im Jahre 1867 wurde infolge anderer Einteilung der Landwehrbezirke das bisher zum 4. Westf. Landw.-Regt. No. 17 gehörige Bataillon Wesel, dem die Kompagnie Mülheim untergeordnet war, dem 5. Westf. Landw.-Regt. No. 53 zugeteilt, und aus Stadt- und Landgemeinde Mülheim ein besonderer fünfter Kompagniebezirk gebildet. Die Folge dieser Neuordnung war, daß mit dem 1. Januar 1868 ein Bezirksfeldwebel in Mülheim stationiert wurde. Mülheim hatte also damit seinen ersten aktiven militärischen Einwohner. Die erste ständige Garnison aber, wenn auch eine sehr kleine, erhielt Mülheim am 1. Januar 1889, als das Kommando des Landwehrbataillonsbezirks Wesel nach Mülheim verlegt wurde. Untergebracht wurde das Bezirkskommando zunächst in der früheren katholischen Mädchenschule Ecke Muhrenkamp l ) Nach Saarn sind 1815 auch die Reste der Kaiserlichen Qewehrfabrik zu Essen, späteren Großherzoglichen Gewehr-Manufaktur gekommen. 312 und Kaiserstraße, zu welchem Zweck dieses Gebäude um ein Stockwerk erhöht werden mußte. Kommandeur des Landwehr-Bezirks war Oberstleutnant z.D.Köhnemann. Da sich im Laufe der Jahre die Unzulänglichkeit der Unterbringung herausstellte, war man zu einem Neubau gezwungen. Dieser, an der oberen Kämpchenstraße gelegen, wurde im Frühjahr 1906 bezogen. Im Frühjahr 1893 war bei den Infanterie-Regimentern der deutschen Armee aus Anlaß der Heeresverstärkung je ein viertes Bataillon gegründet worden. Als es bekannt wurde, daß aus diesen vierten Bataillonen neue Regimenter errichtet werden sollten, wandte sich der damalige Oberbürgermeister v. Bock und Pollach an den Kriegsminister mit der Bitte, eines dieser Regimenter nach Mülheim-Ruhr in Garnison zu legen. Der Antrag fand Entgegenkommen. Die angestellten Ermittelungen ergaben die Geeignetheit Mülheims als Garnisonstadt. Es sollte die erbetene Garnison erhalten. Die Nachricht hiervon, welche am 2. November 1896 in Mülheim eintraf, rief allgemeine Freude in der Bürgerschaft hervor, und zeigte es sich bei dieser Gelegenheit so recht wieder, welch ein kerngesunder patriotischer Geist der Bevölkerung unserer Stadt innewohnt. Das für Mülheim bestimmte, neu zu formierende Regiment sollte die Nummer 159 tragen, mit dem ebenfalls neu zu formierenden Regiment 158 die 79. Infanterie-Brigade bilden, der 13. Division und dem VII. Armeekorps unterstellt werden. Nachdem durch A. K. O. vom 22. März 1897 die Bildung der neuen Regimenter befohlen war, trat Regiment 159, gebildet aus den vierten Bataillonen der Infanterie-Regimenter 16) 39, 56, 57, am 1. April 1897 zusammen. Bis zur Fertigstellung der in Mülheim erforderlichen Kasernenbauten wurde dem Regimentsstab und dem I. Bataillon Düsseldorf, dem II. Bataillon Wesel als vorläufige Garnison zugewiesen. Im Sommer 1897 sah dann Mülheim sein zukünftiges Regiment gelegentlich einer Geländeübung zum ersten Male, wenn auch nur für einen Tag als Einquartierung, in seinen Mauern. Am 30. Oktober desselben Jahres konnte der Grundstein für die neue Kaserne in Gegenwart der Vertreter der Stadt und des Regiments gelegt werden, und Anfang 1899 war alles zu seiner Aufnahme bereit. Am 29. März fand der Einzug des Regiments in seine neue Garnison statt. Er gestaltete Kaserne, sich zu einem überaus festlichen. Von Düsseldorf und Wesel kommend, trafen beide Bataillone fast gleichzeitig in Mülheim ein, schon weit vor der Stadt eingeholt und begleitet von einem großen Teil der Bürgerschaft. Auf dem Rathausmarkt nahm das Regiment Aufstellung und wurde durch Oberbürgermeister v. Bock im Namen der Stadt auf das herzlichste willkommen geheißen. Nach einer Erwiderung des Regimentskommandeurs Oberst v. Winning zog das Regiment durch die festlich geschmückten Straßen, umwogt von einer vieltausendköpfigen, jubelnden Menge, zu seiner in der verlängerten Kaiserstraße gelegenen Kaserne, hier nochmals willkommen geheißen durch einen von den Anwohnern errichteten Triumphbogen. Zur Feier des Tages wurden am Abend die 313 40 Mannschaften in verschiedenen Vereinslokalen festlich bewirtet. Den Offizieren gab die Stadt im Kasino ein Festmahl, bei welchem dem Offizierkorps zu dem bereits früher seitens der Stadt geschenkten Schellenbaum und 10 Fanfarentrompeten mit Behängen ein prachtvoller Tafelaufsatz als erstes Prunkstück für die Offizier- Speiseanstalt durch Herrn Oberbürgermeister v. Bock überreicht wurde. Die Hoffnung und Erwartung, welche damals beim Einzüge in allen Reden ausgesprochen wurde und wohl eines Jeden tiefinnerster Wunsch war, es möge sich das Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Garnison zu einem immer engeren, durch nichts getrübten gestalten, ist nach jeder Richtung in Erfüllung gegangen. Die bald 9 Jahre der Anwesenheit des Regiments in unserer Stadt haben dies nach jeder Richtung gezeigt. Das für die neue Garnison erforderliche Lazarett konnte aus verschiedenen Gründen nicht gleichzeitig mit den Kasernen errichtet werden. Sein Bau auf der Dimbeck wurde im Mai 1900 begonnen, und am 1. Oktober 1902 konnte das mit allen Mitteln der Neuzeit aufs beste ausgestattete Krankenheim in Benutzung genommen werden. Bis zu seiner Herstellung wurden die Kranken des Regiments im evangelischen bezw. katholischen Krankenhause untergebracht. In der Zeit seiner Garnisonierung in Mülheim hat das Regiment dreimal seinen Kommandeur gewechselt. Schon zwei Monate nach dem Einzüge erhielt sein erster Kommandeur Oberst v. Winning den erbetenen Abschied, und trat an dessen Stelle Oberst Regenauer. Ihm folgte, als er am 18. Oktober 1902 mit der Führung der 2. Infanterie-Brigade Allerhöchst beauftragt wurde, Oberst Wettich und diesem, der am 13. Dezember 1906 unter Stellung zur Disposition zum Kommando des Truppenübungsplatzes Munster kommandiert wurde, als neuer Kommandeur Oberst Jung, welcher noch jetzt an der Spitze des Regiments steht. Zum Schlüsse seien noch einige Daten aus der jungen Geschichte des Regiments, die wohl von allgemeinem Interesse sind, angeführt. Das Regiment hat bisher an zwei Kaisermanövern teilgenommen und zweimal vor seinem Allerhöchsten Kriegsherrn in Parade gestanden, einmal schon vor seiner Verlegung nach Mülheim, im Herbst 1898 bei Minden, und zum zweiten Male im Herbst 1907 bei Münster. Am 27. Januar 1902, gelegentlich des Geburtstages unseres erhabenen Kaisers, erhielt das Regiment gleichzeitig mit vielen anderen Truppenteilen der Armee die noch jetzt bestehende Benennung „8. Lothringisches Infanterie-Regiment No. 159". Die Befürchtung, daß die Bezeichnung ein Beweis dafür sei, daß das Regiment seinen Standort wohl bald werde verlassen müssen, um in die Reichslande zu ziehen, wohin es seinem Namen nach gehöre, ist bisher eine unnötige gewesen. Im Mai desselben Jahres wohnte der Armee-Inspekteur S. Exzellenz Generalfeldmarschall Graf von Waldersee mit dem kommandierenden Herrn General, General der Kavallerie Frhrn. v. Bissing, der Besichtigung der beiden Bataillone des Regiments bei. Bei dem im Anschluß an die Besichtigung im Offizierkasino stattfindenden Mittagstisch trugen die vereinigten Männer-Gesangvereine Mülheims zu Ehren des hohen Gastes eine Reihe von Liedern vor. Am 20. Juni 1902, als S. Majestät der Denkmalsenthüllung in Moers anläßlich der 200jährigen Zugehörigkeit der Grafschaft Moers zum Königreich Preußen beiwohnte, wurde eine kombinierte Kompagnie des Regiments unter Führung des Hauptmann Blümcke als Ehrenkompagnie dorthin kommandiert. Im November desselben Jahres wurde dann dem Regiment die hohe Ehre zuteil, anläßlich der Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers zur Beisetzung Sr. Exzellenz Geheimrats Krupp zur Absperrung nach Essen kommandiert zu werden. 314 Als im letzten Frühjahr zehn Jahre seit Bildung des Regiments verflossen waren, wurde am 1. April dieser Erinnerungstag durch Regimentsappell mit nachfolgender großer Parole-Ausgabe festlich begangen. Die Vertreter der städtischen und anderen Behörden, eine große Anzahl ehemaliger Angehöriger des Regiments und eine tausendköpfige Zuschauermenge wohnte dem Appell bei. Am Nachmittage fand ein Festessen mit den städtischen Behörden statt, zu dem auch die alten Stammregimenter Vertreter gesandt hatten. Am 1. Oktober 1907 trat das Regiment anläßlich der Neueinteilung des VII. Armee-Korps aus dem Verband der 79. Infanterie-Brigade aus, um von diesem Tage ab mit dem Niederrheinischen Füsilier-Regiment 39 die 28. Infanterie-Brigade zu bilden, und untersteht somit jetzt der 14. Division. Das Bezirkskommando trat an demselben Tage aus dem Befehlsbereich der 14. Feldartillerie-Brigade unter die neugebildete Landwehr-Inspektion Essen. Am 20. Oktober 1907 konnte das Offizierkorps des Regiments teilnehmen an der Grundsteinlegung des Denkmals Kaiser Friedrichs. Der Kommandeur des Regiments, Oberst Jung, hielt bei dieser Feier die Weiherede. 315 40* Q u u ü g D n v 9 v p D 0 o a a a d a 10 oc Vereinswesen. ■ "•"—i Das Vereinsleben ist in Mülheim sehr entwickelt. Am 1. Februar waren polizeilich angemeldet: 26 Krieger-Vereine 31 Politische Vereine (einschließlich Polenvereine) 59 Gewerke-Vereine 58 Berufsvereine 65 Gesang-, Theater- und Musik-Vereine 30 Religiöse Vereine 7 Bildungs-Vereine 41 Gemeinnützige Vereine 78 Tierschutz- und Liebhaber-Vereine 30 Lotterie-Vereine 19 Rauchklubs 86 Sports-Vereine 6 Stenographen-Vereine 6 Militär- und Schützen-Vereine und 81 Sonstige Vereine, zusammen 583 Vereine! Aus dieser stattlichen Zahl können hier natürlich nur einige der bedeutenderen Vereine erwähnt werden. Die Kriegervereine. Die Aufgaben des deutschen Kriegervereinswesens und seine Bedeutung für Volk und Staat können nicht treffender bezeichnet werden als durch die Worte Sr. Majestät des Kaisers und Königs bei der Einweihung des Kyffhäuser-Denkmals am 18. Juni 1896: „Mit Gott für Kaiser und Reich! Möge solche Gesinnung die Kriegervereine durchdringen bis in die fernste Zukunft und hinausgetragen werden aus ihnen in die weitesten Kreise des Volkes." Abgesehen von vereinzelten Veteranen-Vereinen, die zu Ende des 18. Jahrhunderts entstanden sind, fällt die Begründungszeit der Deutschen Kriegervereine in die vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Diese ersten Vereine setzten sich nur aus Feldzugskameraden der Befreiungskriege zusammen, und ihr einziger Zweck war, verstorbene Kameraden mit militärischen Ehren zu Grabe zu geleiten. Die Vereine nannten sich Militär- Begräbnis-Vereine. Sie verloren mit dem Hinscheiden ihrer Mitglieder immer mehr an Bedeutung, und als die neue Zeit der Größe Deutschlands herannahte, da waren schon viele Vereine der Veteranen von 1813/15 ausgestorben, und ihre Fahnen ruhten in den Archiven und Gedenkhallen der Vaterstadt. 316 Einen ganz neuen, gewaltigen Umschwung brachte dem Kriegervereinswesen die große Zeit der Kriege von 1864, 1866 und namentlich von 1870/71. Überall, in Städten und Dörfern, entstanden neue Vereine; zu Hunderten und Tausenden bildeten sie sich in überraschend kurzer Zeit. Mit der neuen Zeit waren auch die Ziele gewachsen. Es handelte sich nicht mehr wie bei den alten Militär- Begräbnis-Vereinen lediglich um die fromme Pflicht militärischer Leichenbestattung. Die Erinnerung an die militärische Dienstzeit, besonders an die gemeinsam verlebte Feldzugszeit, die Absicht, sich gegenseitig kameradschaftlich zu helfen und in Zeiten der Not zu unterstützen, die Freude an der großen deutschen Herrlichkeit, die Freude am neuen Reiche, besonders aber die innige Verehrung für den großen Kaiser führte die Kameraden zusammen. Ein weiterer Grund der mächtigen Entfaltung der Kriegervereine lag in dem Umstände, daß die meisten der neugegründeten Vereine sich nicht wie die früheren auf Feldzugsteilnehmer beschränkten, sondern jeden ehrenhaften, monarchisch und national gesinnten Mann aufnahmen, der seine Dienstzeit treu erfüllt hatte. Damit war die Gefahr des allgemeinen Aussterbens der Vereine beseitigt. Die Vereine erneuerten sich von Jahr zu Jahr bei jeder Reservisten-Entlassung, sie bildeten gewissermaßen die Fortsetzung der aktiven Armee und wuchsen heran zu der „Armee im Bürgerrocke". Um diese Zeit, also kurz nach Beendigung des letzten glorreichen Feldzuges, bildeten sich auch hier in Mülheim die ersten Kriegervereine, die sich zunächst ausschließlich aus Kriegsteilnehmern rekrutierten. Allmählich erwachte dann auch bei den bestehenden Vereinen des Kreises Mülheim a. d. Ruhr und der Nachbarkreise das Verlangen, zur Betätigung gemeinsamer Interessen sich zusammenzuschließen zu einem Verbände. Die erste Vertreterversammlung des neu gegründeten Verbandes fand am 13. August 1876 in Oberhausen statt. Vierteljährlich entsandten die angeschlossenen Vereine für je 50 Mitglieder einen Vertreter. Derselbe Modus gilt auch heute noch. Dem jungen Verbände gehörten folgende Vereine an: Kriegerverein Alstaden .......mit 110 Mitgliedern Ruhrort ........ „120 „ Holthausen-Menden-Raadt „ 87 „ „ Haarzopf ....... „ 90 „ „ Oberhausen...... „160 „ „ Eppinghofen-Mellinghofen „ 65 „ „ Broich ........ „ 100 „ „ Meiderich ....... „120 Mülheim ........ „245 Landwehr- und Reserveverein Beeck . „ 105 „ Vaterländischer Kriegerverein Ruhrort . „ 200 „ Krieger-Unterstützungsverein Meiderich „ 193 „ Kriegerbund Mülheim ........ „ 70 „ Die Gesamtstärke des Verbandes betrug also bei der Gründung 13 Vereine mit 1 658 Mitgliedern. Alljährlich feiert man ein gemeinsames Verbandsfest, mit dem eine Parade sämtlicher Vereine verbunden ist. Im Jahre 1886 trat eine Erschlaffung im Verbandsleben ein; nur noch drei Vereine, der Broicher, Mülheimer und der Heißen-Winkhausener Kriegerverein gehörten damals dem Verbände an. Drei Jahre, von 1886—1889, setzen deshalb die Verbandsprotokolle aus. Im Jahre 1889 beschlossen die drei Vereine, ein letztes 317 Verbandsfest zu feiern, um den Kassenbestand zu verzehren. Aber wider Erwarten fiel das Fest so glänzend und anregend aus, daß von ihm an wieder ein frischer Zug in das Kriegervereinswesen kam. In echt kameradschaftlicher Hilfsbereitschaft hat der deutsche Kriegerbund, dem der Verband seit dem Jahre 1890 angehört, mit mehreren Versicherungsgesellschaften Empfehlungsverträge abgeschlossen. Den Kameraden des Kreis- Kriegerverbandes ist dadurch Gelegenheit gegeben, von mannigfachen Wohlfahrtseinrichtungen zu sehr günstigen Bedingungen Gebrauch zu machen. Weiter hat der Bund auch eine Sterbekasse gegründet, welche in dem Geschäftsjahre 1906 einen Mitgliederbestand von 81082 Versicherten mit über 1972 Millionen Mark Versicherungskapital notiert. Allen Kameraden ist der ausgiebigste Gebrauch dieser Anerbieten zu empfehlen, weil alle Versicherungen zu günstigen Bedingungen abgeschlossen werden. Seit März des Jahres 1906 hat der Kriegerverband auf Anregung des Kameraden Vorsitzenden sich eingehender interessiert für die Fechtanstalt des deutschen Kriegerbundes, eine Einrichtung, welche es sich zur Aufgabe gemacht hat, durch Erlangung von Geldspenden und Verwertung von Sammelgegenständen, die sonst achtlos weggeworfen werden, den Kindern verstorbener Kameraden eine Heimstätte zu gewähren. Die Mittel zur Errichtung des ersten Krieger-Waisenhauses waren der Kronprinz- und Kronprinzessin-Stiftung entnommen worden. Diese Stiftung ist gelegentlich der silbernen Hochzeit des damaligen kronprinzlichen Paares am 27. Februar 1883 entstanden. Es wurde damals dem hohen Silberpaare zur Errichtung von Krieger-Waisenhäusern die von den Kriegervereinen gesammelte Summe von 64000 Mk. überreicht. Der genannten Stiftung wurden dann die von Jahr zu Jahr sich steigernden Erträge der Fechtanstalt des Deutschen Kriegerbundes zugeführt. Hierdurch ist es möglich geworden, daß nunmehr 4 Krieger-Waisenhäuser bestehen, und zwar ein evangelisches, „Glücksburg" genannt, in Römhild (Sachsen-Meiningen) für 112 Kinder, ein katholisches in Canth (Schlesien) für 70 Kinder, ein zweites evangelisches (Renthe-Fink-Haus) in Osnabrück für 120 Kinder und ein zweites katholisches Haus in Wittlich (Rheinprovinz) für 70 Kinder. Die Zinsen der 258000 Mk. betragenden „Kaiser Wilhelm- und Kaiserin Augusta Viktoria-Spende", welche den beiden Majestäten zur silbernen Hochzeit überreicht wurde, werden alljährlich an besonders würdige und befähigte Zöglinge der Kriegerwaisenhäuser als Erziehungsgelder und Beihülfen verteilt. Die Spende wurde von den Mitgliedern des deutschen Kriegerbundes unter Mitwirkung der Fechtanstalt gesammelt. Durch diese Beihülfen ist es sechs Zöglingen möglich gemacht, den Lehrerberuf zu ergreifen, einem, eine Baugewerkschule zu besuchen, und einem jungen Mädchen, in einer Haushaltungsschule sich weiter fortzubilden. Leiter des hiesigen Fechtwesens ist der Vorsitzende der Kriegerkameradschaft, Herr Königl. Kommerzienrat Küchen. In der kurzen Zeit des Bestehens der Verbandsfechtschule, vom März 1906 bis zum 1. Oktober 1907, wurden allein von dieser 4597,70 Mk. für den guten Zweck abgeführt. Der Verbandsfechtschule sind zur Zeit drei Fechtschulen angegliedert, welche sich eifrig an der Sammelarbeit beteiligen. Möge es dem hiesigen Fechtwesen als Lohn für die aufopferungsvollen Bemühungen gelingen, den Bau eines 5. Waisenhauses, dessen Erbauung immer festeren Boden gewinnt, für unseren Kreis zu sichern. Durch das große Interesse, welches der Verbandsvorsitzende dem Kriegervereinswesen entgegenbringt, herrscht ein frisches Leben in dem Verbände. Gegenwärtig umfaßt derselbe 24 Vereine mit 2344 Mitgliedern, und zwar: 318 1. den Mülheimer Kriegerverein ........ mit 65 Mitgliedern 2. „ Broicher Kriegerverein......... 3. „ Saarner Kriegerverein......... 4. „ Speldorfer Kriegerverein......... 5. „ Alstadener Kriegerverein........ 6. „ Eppinghofen-Mellinghofener Kriegerverein . . 7. „ Dümptener Kriegerverein ....... 8. „ Heißen-Winkhausener Kriegerverein .... 9. „ Styrumer Kriegerverein........ 10. „ Broich-Speldorfer Kriegerverein ..... 11. „ Styrum-Alstadener Kriegerverein..... 12. „ Holthausener Kriegerverein....... 13. „ Fulerumer Kriegerverein....... . 14. „ Haarzopf er Kriegerverein ....... 15. „ Veteranenverein Mülheim-Broich-Speldorf-Saarn 16. „ Kavallerie-Verein, Mülheim-Ruhr ..... 17. „ Garde-Verein, Mühleim-Ruhr ....... 18. „ Verein ehemal. Her Husaren, Mülheim-Ruhr 19. die 53 er Vereinigung, Mülheim-Ruhr ..... 20. den Kreuzfelder Kriegerverein, Mülheim-Ruhr . . 105 112 140 140 158 138 143 109 120 71 151 26 99 47 105 70 55 180 57 45 87 41 21. ,. Marine-Verein, Mülheim-Ruhr ...... 22. „ Militärverein Styrum ......... 23. „ Verein ehemal. 159 er, Mülheim-Ruhr . . . 24. „ Artillerieverein, Mülheim-Ruhr ...... . „ — „ Zwei Vereine haben sich um die Verschönerung der Stadt ein Verdienst erworben, indem sie in pietätvoller Weise den Veteranen der Befreiungskriege und unserem Heldenkaiser Friedrich III. ein Denkmal setzten. Ganz aus eigenen Mitteln errichtete der Kriegerverein Eppinghofen-Mellinghofen im Jahre 1884 auf der Bachstraße in Mülheim ein Veteranen-Denkmal und übergab es der Stadt. Im Jahre 1903 wurde es mit Rücksicht auf den sich steigernden Verkehr von der Bachstraße auf den Alten Markt versetzt. Im Jahre 1907 war es der 53 er Vereinigung endlich möglich, den Grundstein zu legen für das Kaiser Friedrich-Denkmal, das vor der Kaserne des 159. Infanterie-Regiments seinen Platz finden soll. Den in dem letzten Feldzuge für König und Vaterland gefallenen Helden errichtete die Stadt- und Landgemeinde Mülheim im Jahre 1875 auf dem Rathausmarkt ein Denkmal, dessen in diesem Zusammenhange gedacht sei. Es ist eine Nachbildung der Igeler Säule, eines aus rötlichem Sandstein erbauten, mit vielen Reliefs bedeckten altrömischen Grabdenkmals der Familie der Secundier aus dem Dorfe Igel im Landkreise Trier. Auf dem Denkmal sind die Namen der gefallenen Söhne der Stadt eingemeißelt; es sind folgende: Orleans — Beifort. Le Mans — Paris. Becker, Georg Beckmann, Wilhelm Bergstein, Hermann Birkhoff, Heinrich Borghardt, Heinrich Büttinghaus, Heinrich Droste, Wilhelm vom Ende, Heinrich Endemann, Heinrich Fastrich, Hermann Frericks, Wilhelm Godder, Adam Güldenberg, Gerh. Hrch. von der Heiden, Herrn. Heise, Gerh. Wilh. Hellert, Philipp Helmes, Johann Hennessen, Jakob Hilterhaus, Heinr. Hormann, Johann Hörn, Wilhelm 319 Hiillinghorst, Kasp. Hrch. Kalthoff, Johann Kampmann, Heinr. Kleinefeld, Herrn. Lierhaus, Wilh. Marcks, Hrch. Wilh. Mühlemeier, Joh. Wilh. Müller, Joh. Pierburg, Heinr. Pohtmann, Herrn. Reimer, Andreas Rolauf, Peter Rosen, Herrn. Sander, Heinr. Sander, Herrn. Sander, Johann Schäferdick, Herrn. Schauenburg, Joh. Wilh. Schaumann, Wilh. Schildberg, Albert Schlieper, Wilh. Schmitter, Herrn. Schmitz, Franz Wilh. Schmitz, Gerhard Spien, Friedr. Ferd. Spliethoff, August Spliethoff, Gerhard Springmann, Heinr. Strathmeier, Wilh. Stuckmann, Wilh. Sunk, Wilh. Terbeck, Wilh. Terjung, August Trappmann, Heinr. Unterbäumer, Wilh. Vonscheidt, Wilh. Zimmermann, Wilh. Die Turnverein e. Die verheißungsvollen Anfänge des deutschen Turnwesens unter dem „Turnvater" Jahn hatten infolge der bekannten politischen Bewegungen gegen Ende des zweiten Jahrzehnts des vergangenen Jahrhunderts ein vorzeitiges Ende genommen. Erst im Jahre 1842 hob Friedrich Wilhelm IV. die seit 1820 bestehende Turnsperre auf, indem er gestattete, daß die Leibesübungen als notwendiger Bestandteil der männlichen Erziehung in den K r eis der Volkserziehungsmittel aufgenommen würden. Bald bildeten sich denn auch in den 40 er Jahren in allen deutschen Gauen aufs neue Turnvereine, in unserer nächsten Nachbarschaft in Duisburg, Ruhrort, Krefeld und anderen Städten; auch in Mülheim entstand 1849 ein Turnverein, vonjlem aber kaum mehr als der Name bekannt ist. Auch löste er sich schon nach 2 Jahren wieder auf; abermals ward in den Bewegungen um die Mitte des Jahrhunderts der freiheitliche Geist den Turnern zum Verderben, und wieder wurden die meisten Turnvereine aufgehoben oder doch unter polizeiliche Aufsicht gestellt. Doch mit der Beruhigung der Gemüter ließ auch die obrigkeitliche Überwachung nach, und schon nach wenigen Jahren konnte man von neuem zur Begründung von Turnvereinen schreiten. Im Jahre 1856 fanden sich in Mülheim 36 junge Männer zusammen zur Gründung des „Mülheimer Turnvereins". Zweck des Vereins sollte sein die Kräftigung und Veredelung des Körpers und Geistes durch Ausbildung in nützlichen körperlichen Bewegungen, und Aneignung der vornehmsten Eigenschaften des Turners im Sinne des Wahlspruchs: „Frisch, fromm, fröhlich, frei!" Dazu wollte man wirken für allgemeine Verbreitung turnerischer Übungen. Der junge Verein blühte rasch auf; am Ende des ersten Jahres zählte er schon 57 Mitglieder, auch verfügte er bereits über eine ganze Anzahl von Geräten. Eine Periode ungestörter Entwicklung für die deutschen Turnvereine, die auch bis heute noch andauert, begann aber erst mit dem Übergang der Regierung Preußens an Wilhelm I. (1858). An Stelle der „sorgsamen Wachsamkeit" kam nun ein freier, loyaler Geist in die Staatsverwaltung. Die Turnvereine wurden für immer befreit von dem schweren Drucke, der in den Reaktionszeiten auf ihnen gelastet hatte, und konnten fortab ihre allgemein menschlichen wie vaterländischen Ziele frei verfolgen. Auch für den Mülheimer Turnverein folgte jetzt eine Zeit der schönsten Blüte. Mit den Vereinen der Nachbarstädte unterhielt er einen lebhaften, freundschaftlichen Verkehr, der in Schauturnen, gemeinsamen Turnfahrten und anderem mehr seinen Ausdruck fand. Am 17. und 18. Juni 1860 wurde hier in Mülheim unter zahlreicher 320 Beteiligung auswärtiger Turner das erste rheinisch-westfälische Verbandsfest gefeiert, das einen begeisterten Verlauf nahm und noch heute manch altem Mülheimer in der Erinnerung ist. Bereits 2 Jahre vorher hatte der Mülheimer Turnverein als einer der ersten eine Turnschule eingerichtet, an der sich neben Schülern der Realschule und Kindern der Mitglieder bald die Jugend aller Stände beteiligte. Diese Schülerabteilungen haben bis in die 70 er Jahre bestanden. Weiter errichtete der Verein in Styrum eine Scheibenschießbahn, die dann allerdings wieder einging, einen Chor und eine Theaterabteilung. Auch eine Turnerfeuerwehr hatte man eingerichtet, die erst 1887 mit der freiwilligen Bürgerfeuerwehr zur jetzigen „städtischen freiwilligen Feuerwehr" vereinigt wurde. Im Jahre 1867 hatte der Mülheimer Turnverein 106 Turner und 111 Turnfreunde und über 500 Taler Barvermögen. In den Kriegsjahren entfaltete der Turnverein wie auch die anderen nationalen Vereine eine reiche Liebestätigkeit, und ebenso wurden auch die Siege begeistert gefeiert, zumal der Empfang der heimkehrenden Krieger im Jahre 1871 gestaltete sich zu einer imposanten Kundgebung auf dem sogenannten kleinen Schollenfelde, dem Platz, auf welchem jetzt das neue Postgebäude sich erhebt. Der Turnverein hatte auch jahrelang die Leitung der patriotischen Feste, die von den nationalen Vereinen (Kriegervereine, Turnvereine, Gesangvereine und andere) veranstaltet wurden. Sedanfeiern fanden in der Hauptsache für Schulkinder auf der großen Wiese an der linken Ruhrseite zwischen der Kettenbrücke und der Brücke der Rheinischen Eisenbahn statt. Später wurden die Festlichkeiten in dem Umfange aufgehoben; aber auch jetzt feiern alle patriotischen Vereine das Sedanfest gemeinschaftlich. In den 70er und 80er Jahren machte der Mülheimer Turnverein schwere innere Krisen durch. Ein großer Teil der Mitglieder schied aus und gründete den Turnerbund, andere traten zum Gewerbeverein und dem damals gegründeten Bürgerverein über. Seit den 90er Jahren begann aber ein neuer Aufschwung. Im Jahre 1901 sah der Mülheimer Turnverein endlich in der Einweihung der eigenen Turnhalle an der Kaiserstraße der Kaserne gegenüber einen alten Wunsch erfüllt. — Wie eben erwähnt, waren im Frühjahr 1874 39 Mitglieder aus dem Turnverein ausgetreten, um den Mülheimer Turnerbund zu gründen. Jahrelang standen nun die beiden Turnvereine in heftigster Konkurrenz, bis es endlich zu einem besseren Einvernehmen kam. Der Turnerbund hatte gleich mit großem Erfolge eine Jugendabteilung eingerichtet und unterhielt überhaupt ein flottes Vereinsleben. Im Jahre 1907 hat er an der Gracht einen Platz erworben und darauf einen Turnplatz und ein Luft- und Lichtbad angelegt. Er turnt wöchentlich 2 mal in der städtischen Turnhalle. Seit den 90er Jahren erfolgte ein bedeutender Zudrang von Turnern. Statt der 2 Turnvereine im Jahre 1890 gab es einige Jahre später schon 5, die auch alle Jugendabteilungen eingerichtet hatten. Immer neue Turnvereine folgten. Heute weist Mülheim folgende Turnvereine 1 ) auf: Mülheimer Turnverein; Turnverein Mülheim-Styrum ; Mülheimer Turnerbund; Broich-Speldorfer Turnverein; Turnerbund Eppinghofen-Mellinghofen; Turnverein Eppinghofen ; Turnerbund Mellinghofen; Eppinghofer Turnerbund; Turnervereinigung Mülheim-Speldorf; Turnervereinigung in Mülheim-Styrum; *) davon die ersten 7 in der deutschen Turnerschaft. 321 41 Turnervereinigung (auf der Dohne) Turnverein Holthausen; Mülheim-Ruhr; „Freie Turnerschaft", Mülheim-Ruhr; Turnverein „Victoria" Mülheim-Ruhr; „Sokol-Verein" (Polnischer Turnverein) Turnverein Mülheim-Broich; in Mülheim-Styrum ; Turnverein Mülheim-Speldorf; Turnverein „Vater Jahn", Sozialdemo- Turnverein Mülheim-Saarn; kratischer Turnverein in Mülheim- Turnverein „Jahn" Eppinghofen; Altstadt. Turnverein „Victoria", Mülheim-Saarn; Der Gewerbeverein. Als nach Errichtung des Norddeutschen Bundes ein frischer Luftzug das geistige, politische und wirtschaftliche Leben durchwehte, regte sich bis in kleinbürgerliche Kreise hinein das Verlangen nach umfassenderer Bildung. Zu diesem Zwecke trat Professor Dr. Nagel mit dem Vorsitzenden des Handwerkervereins Felderhoff sen. in Unterhandlung. Unter Mitwirkung des Bürgermeisters Obertüschen und Direktor Qruhls beschloß man, dem Verein unter dem Namen Gewerbeverein eine ausgedehntere Grundlage zu geben und eine Liste außer bei den Handwerksmeistern auch bei den Groß-Industriellen und bei den Beamten in Umlauf zu setzen. Als Zweck wurde 1. Anregung und Vervollkommnung tüchtiger Berufskenntnisse und 2. freie Entwicklung bürgerlichen Lebens und geselligen Verkehrs unter seinen Mitgliedern aufgestellt. Schon in der ersten Sitzung am 3. März 1870 im Dresen'schen Saale in der Delle, wo jetzt das Gewächshaus der Familie Stinnes steht, ließen sich 96 Herren in die Stammrolle eintragen, darunter die höheren Beamten der Stadtverwaltung, viele Stadträte, die meisten Lehrer der höheren Schule, viele der Volksschulen, und nicht etwa als lediglich zahlende, sondern als eifrige aktive Mitglieder, die an den Vortragsabenden durch eigene Vorträge oder durch Beteiligung an den sehr lebhaften Besprechungen, ebenso an den damals noch recht primitiven, aber volkstümlichen Vergnügungen der Sommerfeste zum Gedeihen des Vereins beitrugen. Die Vorträge wurden in den ersten fünf Jahren ausschließlich von Einheimischen gratis gehalten. Lebhafte Besprechungen ergaben sich bei Anregung von Einrichtungen, die heute als selbstverständlich angesehen werden, eines Verschönerungsvereins, des Vereins gegen Verarmung und Bettelei, des Baues eines Schlachthauses, die Beseitigung der Aschen- und Abfüllenot, einer Wasserleitung, einer Friedhofskapelle, der Neuanlage des Marktplatzes im Altenhof, eines Tierschutz Vereins, worüber die 8 Protokolle berichten- Andere Anregungen hatten keinen dauernden oder gar keinen Erfolg: Gründung einer Jiäuserbaugenossenschaft, einer Badeanstalt für das weibliche Geschlecht (1871), Beseitigung der Bogen an der Bogenstraße, Baarzahlungsverein, Petition an die Kgl. Regierung wegen Einverleibung einiger ländlicher Bezirke (1874), Petition um Verlegung des Hauptbahnhofes an die Eppinghoferstraße (1883). Von bleibendem gemeinnützigem Werte erwies sich die Einrichtung eines Samariterkursus, der sich später vom Gewerbeverein trennte, um sich als Samariterverein auf eigene Füße zu stellen. — Ganz besonders segensreich hat sich das auf Anregung des damaligen Landrates Conze vom Verein gegründete Volksbureau erwiesen, dessen Unterhaltung die Vereinskasse noch heute in Anspruch nimmt. Das Lokal (Friedrichstr. 7) dient zugleich zur Unterbringung der Vereinsbibliothek. Ebenso mag noch erwähnt werden, daß dem Lehrer Karl Köhler durch einen Vortrag im Gewerbeverein am 28. Oktober 1903 Gelegenheit geboten wurde, das Publikum 322 für Errichtung von Handarbeitskursen, besonders in Naturholz, für die männliche Jugend zu erwärmen und schnell Erfolge zu erzielen, die hoffentlich durch das Interesse der Stadtverwaltung sich von Jahr zu Jahr erweitern werden. Wichtig wurde der Beitritt zum Zentral-Gewerbeverein in Düsseldorf als Zweigverein 1883, dessen Organ für Bestrebungen des Kunstgewerbes „Das Westdeutsche Gewerbeblatt" in stattlichen Bänden in der Vereinsbibliothek zur Benutzung stehen. — Jahrelang wurde durch Direktor Dr. Frauberger monatlich eine Auswahl gewerblicher Muster und Vorlageblätter zugeschickt, die in einem von der Stadt freundlich zur Verfügung gestellten Zimmer auf dem Rathause für Meister und Gesellen zur Ansicht und Abzeichnung ausgelegt wurden. Eine weitere Folge war die Veranstaltung einer Ausstellung von Lehrlingsarbeiten vom 22.—31. August 1885 im Saale des „Vereins" auf der Friedrichstraße. Über die meist unter zahlreicher Beteiligung ausgeführten technischen Ausflüge, sowie über eine Reihe von Volksunterhaltungsabenden im Kirchholtes'schen Saale zu berichten, würde den gegebenen Raum überschreiten. Der Samariterverein. Der deutsche Samariterverein vom roten Kreuz (freiwillige Sanitätskolonne) ist eine im Jahre 1893 aus dem Gewerbeverein hervorgegangene gemeinnützige Vereinigung, welche bezweckt, durch Abhaltung von Samariterkursen freiwillige Helfer und Helferinnen auszubilden, bei Unglücksfällen unentgeltlich die erste Hülfe zu leisten, im Gebiete der-Stadt Mülheim Samariterstationen einzurichten und in engster Verbindung mit dem Zweigverein vom roten Kreu z in Mülheim-Ruhr Pflegepersonal für den Krieg bereitzuhalten. Der Verein hält alljährlich, Oktober beginnend, unter Leitung eines Arztes einen Ausbildungskursus ab; die Berechtigung zum Tragen des Samariter-Abzeichens (weiße Armbinde mit rotem Kreuz) muß durch eine Prüfung erworben werden. Seitens der Stadt wird das Bestreben des Vereins dadurch unterstützt, daß auf sämtlichen Polizeistationen Samariterhilfsstellen eingerichtet sind, Krankentransportwagen bereit stehen, und sämtliche Polizeibeamte nach und nach für die erste Hülfeleistung ausgebildet werden. Der literarische Verein ist am 3. November 1854 ins Leben getreten. Ausgegangen ist er von einem sogenannten Kränzchen der Lehrer der damaligen Realschule I. O., die wöchentlich einmal unter sich zusammenkamen und neben dem geselligen Verkehr sich in wechselseitiger Besprechung über die bedeutendsten wissenschaftlichen und literarischen Erscheinungen unterrichten wollten. Bald wurde in Kreisen außerhalb des Lehrerkollegiums der Wunsch laut, man möge sie zur Teilnahme zulassen, und so wurde an dem genannten Tage die förmliche Gründung des Vereins vollzogen. Außer dem Vorsitzenden, dem Direktor der Realschule Dr. Gallenkamp, gehörte dem Verein das damalige Lehrerkollegium an und außerdem eine Anzahl der angesehensten Männer aus den verschiedensten Berufszweigen. Die Grundforderung, die dem Verein seinen eigenen Charakter gegeben hat, nämlich, daß jedes Mitglied der Reihe nach für die Unterhaltung des Abends in Form eines Vortrages oder Vorlesung interessanter Stellen aus neuerschienenen Werken zu sorgen hat, blieb bestehen. Freilich ist bei dieser für manchen unbequemen Bestimmung die Zahl der Mitglieder 323 immer beschränkt geblieben und nicht über 70 hinausgegangen. In die Öffentlichkeit hinauszutreten hat er seinem immerhin privaten Charakter entsprechend stets gemieden. Jetzt hat der Verein etwa 50 Mitglieder und erfreut sich des lebhaften Interesses seiner meist langjährigen Mitglieder. Sonstige Vereine. Von Bildungs- und Berufsvereinen seien hier noch genannt: Die Loge zur Verklärten Luise, der Verein evangelischer Lehrer und Schulfreunde, der katholische Lehrerverein, der Mülheimer Lehrerverein (Verbandsverein des deutschen Lehrervereins), der kaufmännische Verein, der Verband Deutscher Handlungs- gehülfen zu Leipzig (Ortsgruppe Mülheim-Ruhr), der Deutsch-Nationale Handlungs- gehülfen-Verband, der Verein für Handlungs-Kommis 1858, der Verein technischer Beamten, der Werkmeisterverband, der Mülheimer Beamten-Verein, der Verein städtischer Beamten, der Mülheimer Wirte-Verein; von politischen Vereinen: Nationalliberaler Verein, Alldeutscher Verband; von gemeinnützigen: Deutscher Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, Deutscher Flottenverein; von Sportvereinen: Reiter- und Rennverein, Wassersportverein; von den übrigen Vereinen: Casino-Qesellschaft, Schiffer-Verein Borussia, St. Sebastian Schützen- Verein. Inbetreff der kirchlichen, künstlerischen und der anderen literarischen Vereine sei hier auf die betreffenden Abschnitte dieses Buches verwiesen. 324 Kunst und Literatur. Baukunst. ülheim hat aus ältester Zeit nur vier Bauwerke von historischem und künstlerischem Werte aufzuweisen: Das Broicher Schloß, das Styrumer Schloß, die Petrikirche und das Saarner Kloster mit der Klosterkirche. Dagegen ist unsere Stadt in den letzten Jahrzehnten mit einer Reihe von Bauten geschmückt worden, auf die sie stolz sein kann; als solche sind vor allem zu nennen: Die Paulikirche, die Post, das Amtsgericht, die Kaserne, die evangelische Kirche in Broich, die katholische Kirche in Broich—Speidorf, die Engelbertuskirche und die neue Synagoge. Da mit Ausnahme der beiden Schlösser alle genannten Bauwerke bereits an anderen Stellen dieses Buches gewürdigt worden sind, so darf sich unsere Besprechung hier auf diese beiden beschränken. Schloß Broich 1 ) wird mit Recht zu „den hervorragendsten Hofburgen am Niederrhein" gezählt; nur wenige Schlösser, wie das Schloß Burg an der Wupper und das zu Kleve übertreffen es an Bedeutung. Die eigentlichen Schloßgebäude sind ziemlich erhalten. Allerdings werden sie nicht mehr von hohen Türmen überragt, denn der Bergfried und die anderen Türme — diese bis auf Bruchstücke — sind verschwunden. Auch liegt die Burg nicht mehr in vornehmer Ruhe, abgesondert von den Wohnungen anderer Sterblicher da, und die Eisenbahn hat an der Nordwestseite der Feste vorbei und die elektrische Straßenbahn sogar durch einen der Schloßhöfe, den Viehhof, hindurch ihren Weg genommen. Aber dennoch macht das Schloß auch heute noch den Eindruck eines prächtigen Edelsitzes. Noch bis vor 30 Jahren führte eine Kastanien-Allee vom Stockfisch über den mit Linden und Kastanien bewachsenen Mühlenberg nach dem Torwärterhaus, durch dessen Durchfahrt man in den Viehhof gelangte. Dieses Haus ist von Wilhelm Wirich, der auch den Viehhof mit einer Mauer umzog, als einstöckiger Bau aus Bruchsteinen aufgeführt worden. Das starke Tor aus Eichenholz war mit Wildschwein- und Hirschklauen, Rehpfoten und Fängen und Läufen von Federwild über und über bedeckt. Im vorigen Jahrhundert baute man das Wärterhaus mit Backsteinen zu einem zweistöckigen Hause aus, um es als Gefängnis des Fürstlichen Gerichtes zu Broich zu benutzen. Das eigentliche Schloß besteht aus zwei getrennt liegenden Hauptgebäuden. Es hatte drei Höfe: den schon mehrmals genannten Viehhof, den Schloßhof zwischen den beiden Hauptgebäuden und den alten Burghof (nach der Bergstraße i) S. Abbildung auf S. 11. 325 hin gelegen). Zwischen den beiden Hauptgebäuden ist ein Torbogen mit Backsteinbalustrade errichtet worden. Tritt man durch den Torbogen in den Schloßhof, so hat man gleich zur rechten Hand das leider nicht mehr vollständig erhaltene Hoc|hschIoß, den ältesten Teil der Burg, dessen Erbauung bis ins 12. Jahrhundert zurückführt. Er ist aus Bruchsteinen aufgeführt und hat eine Mauerstärke von etwa l 1 /« im. An diesem Bau ließ Wilhelm Wirich und zwar rechts und links von dessen Toreinfahrt je einen Turm und nach Norden hin einen größeren Neubau aufführen. Das Portal, das er auch erneuerte, trägt das Wappen der Dhaun-Falkensteiner und die Unterschrift: WWVDGZFULH ZOBUR1648. (Wilhelm Wirich von Dhaun, Graf zu Falkenstein und Limburg, Herr zu Oberstein, Broich und Reipolzkirchen 1648). Vor dem Hochschloß im alten Burghof errichtete der Vater des jetzigen Besitzers des Schlosses schloß Broich (Schioßhof). e j nen modernen Anbau. An der Südseite des Hochschlosses zeigt ein Asphaltbelag die Stelle an, wo sich einst ein mächtiger viereckiger Turm erhob. Das unterirdische Gewölbe, das durch einen Mittelpfeiler gestützt wird, ist noch vorhanden. Mitten im alten Burghofe stand der starke, runde Bergfried. Als aus dem Burghofe ein Garten gemacht wurde, fand man seine Grundmauern. Die Ringmauer, die den alten Burghof begrenzt, ist von außerordentlicher Höhe und Stärke. An der Nordostseite ist sie gegen 12 m hoch, an der Ostseite erweitert sie sich zu einer Schildmauer, deren sorgfältig ausgemauerte, kasemattenartige Gelasse eine schmale Schießscharte hatten. In die Gelasse sollen in schweren Kriegszeiten Wertsachen versteckt worden sein. Die Schildmauer hat einen 1 m breiten Laufgang mit steinerner Brüstung. Neben ihr zog sich einst ein 1 m breiter und 5 m langer Gang hin, der zu einer Ausfallspforte führte. An der Südseite des Schloßhofes erhebt sich der Palas, um 1400 erbaut. In seinem Ober- und Unterstock lagen in alter Zeit wahrscheinlich die Rittersäle. Ursprünglich führten zwei Wendeltreppen in die oberen Stockwerke. Die eine dieser Treppen lag in einem Rundturme vor dem Treppenhaus, das, wie eine Inschrift mit Wappen des Hauses besagt, der Landgräfin Marie Luise Albertine seine Entstehung (1797) verdankt; die andere befand sich in dem Erker an der Südostseite des Palas. Da letztere sehr unbequem war, so ließ der Schloßherr vor etwa 20 Jahren an Stelle des Rundturmes an der Südostecke ein chorartiges, bequemes Treppenhaus bauen. In den schweren Kriegszeiten zu Ende des 16. und zu Anfang des 17. Jahrhunderts war das Schloß arg beschädigt worden. Wilhelm Wirich, dem neben der Sorge für das Wohl seiner Untertanen auch die Wiederherstellung seiner Burg am Herzen lag — von dem Umbau des Hochschlosses wurde schon berichtet — erneuerte den Palas so vollständig, daß man mit Sicherheit nur noch seine Grundmauern als Teile des ursprünglichen Baues ansprechen kann. Dann erweiterte er den Palas durch einen großen Anbau mit Mansardendach und einem Rundturm an der Südwestecke. Die alte Schloßkapelle wurde abgerissen und eine neue Kapelle mit Totengruft in dem östlichen Teile des Palas eingerichtet; die mächtigen Kreuzgewölbe 326 sind noch vorhanden. — Zur Befestigung seiner Burg baute Wilhelm Wirich an der Nordwestseite des Schloßhofes einen Rundturm, „Schiefhacke" genannt, und gab der ganzen Seite eine neue etwa 2,30 m dicke Mauer mit einer Brustwehr. In dem Küchengärtchen neben der Schiefhacke lesen wir die Inschrift: ANNO 1644 HABEN WIR W W V D Q Z F (Wilhelm Wirich von Dhaun Graf zu Falkenstein) DIESE GANZE SEITE DURCH GOTTES BEYSTAND NEW AUS DEM FUNDAMENT HERAUS BIS OBEN ZV LASSEN VFMAVERN. GOTT DER ALLMÄCHTIGE WOLLE VNS WEITER SEINEN GOTTLICHEN SEGEN VND GEDEIEN VERLEIHEN. Von der Schiefhacke soll ein unterirdischer Gang unter der Ruhr her nach Schloß Styrum geführt haben. — Zum Schlüsse sei noch der Turm an der Südostecke des Mauerrings und das Vorwerk „Veränderung", sowie der Wallgraben erwähnt. Der Turm war ein mehrstöckiger Wächterturm mit seitlicher Wendeltreppe. Seine Reste fielen vor einigen Jahren der Erbreiterung der Straße zum Opfer. Das Vorwerk lag rechts von der Duisburger Landstraße gleich hinter der Eisenbahn. Es war ein viereckiger Bau mit zwei starken Rundtürmen und vorgebautem Halbturme. Der Wallgraben wurde vor etwa 40 Jahren zugeschüttet. Das Haus Styrum wurde im Jahre 1289 von Eberhard I., dem ersten Grafen von Styrum, als einfache Kemenade erbaut. Im 14. oder 15. Jahrhundert bauten die Styrumer Grafen das Herrenhaus aus. Graf Hermann Georg umgab 1658 das Schloß mit einer neuen Mauer, baute an den Palas das sechsseitige, dreistöckige Treppenhaus, gab den Türmen geschweifte Hauben und errichtete das Torgebäude und eine Kapelle. 1 ) In der Kapelle führt eine Treppe in die Totengruft. Etwa 50 m vom Eingangstor entfernt ragt ein dreistöckiger Turm empor, dessen mit Schieferplatten gedeckte Haube von einem achtseitigen Türmchen gekrönt wird. Im westlichen Flügel ist die Küche noch ziemlich wohl erhalten. Im 18. Jahrhundert verfiel das Schloß. Neben den beiden Schlössern sind aber von besonderem kunsthistorischen Interesse auch die alten Mülheim er Haus am Bogen < Kirch P latz >- Bürgerhäuser. Wer Alt-Mülheim kennen lernen will, der muß die Straßen in der Nähe der Petrikirche aufsuchen. Dort sieht er Fachwerkbauten mit massiven Grundmauern und vorgekragtem Oberstock. Viele Häuser sind mit Schiefer bekleidet, !) S. Abbildung S. 8. 327 bei anderen Häusern ist das Mauerwerk getüncht, das Balkenwerk hin und wieder mit einiger Schnitzarbeit geziert und mit Ölfarbe angestrichen; nur wenige Häuser tragen Zementverputz. Grüne Fensterläden verleihen den Häusern ein anmutiges Aussehen. Die quergeteilten alten Haustüren mit dem Klopfer sind zumeist durch neue Türen ersetzt. Nennenswerte Häuser solcher Art sind: Terstegenshaus, 1 ) die Mausefalle, 2 ) die Häuser am Bogen, besonders das mit dem Giebel nach dem Kirchplatz gerichtete, einige Häuser am alten Markt, 3 ) die Häuser am Eingang der Teiner- und Kettwigerstraße, nicht zu vergessen das im vorigen Jahre niedergelegte Haus am Aufgang der Hölle. 4 ) Als Patrizierhäuser dürfen folgende Häuser aufgezählt werden: Buchdruckerei Hermann Blech, Michels im Gang, das Troost'sche Haus der katholischen Marienkirche gegenüber, von Eickens Haus und das alte Krabbsche Haus in der Delle. — In der Umgebung Mülheims gibt es dagegen manch altes bergisches Bauernhaus. Hier sind wie in den sächsischen Bauernhäusern die Wohnungen der Menschen und des Viehes unter einem Dache. Jedoch ist das Wohnhaus ein selbständigeren desGebäudes, der Viehstall gleichsam nur eine Verlängerung des Bauernhaus in Holtliausen (hinter.'der Walkmühle) ,,, , , • j Wohnhauses, das darum auch ebenso wie der;Stall einen besonderen Eingang hat. Der Hausflur ist geräumig und mit großen, oft roten Steinplatten belegt. Die Hausuhr gibt ihm ein freundliches Aussehen; die Treppe wird vielfach durch ein Geschränk verdeckt. Über der Haustür findet man die Namen der Erbauer des Hauses nebst der Jahreszahl und hin und wieder auch einen Spruch eingegraben. Viele der alten,Häuser sind in den letzten 20 Jahren niedergelegt und durch moderne Bauten ersetzt worden. Ganze Straßenzüge haben dadurch ein verändertes Aussehen bekommen, z. B. Kohlenkamp, Leineweberstraße, Bachstraße, teilweise auch der Dickswall und der Notweg, der obere Froschenteich u. a. Aber nicht bloß im Innern der Stadt ist viel gebaut worden, es sind auch neue Stadtviertel entstanden mit villenartigen Häusern und kleinen Vorgärtchen. Die Architekten haben sich bemüht, nicht nur bequeme und allen Anforderungen der Gegenwart entsprechende, sondern auch schöne Häuser zu bauen. Als Monumentalbau darf das Thyssen'sche Haus auf der Dohne bezeichnet werden. Was die Pflege der andern bildenden Künste betrifft, so ist darüber wenig zu sagen. Mülheim als Stadt des Gewerbfleißes und des Handels ist in dem !) S. Abbildung S. 139. 2 ) S. Abbildung S. 153. 3 ) S. Abbildung S. 6. ') S. Abbildung S. 46. 328 berechtigten Bestreben, wirtschaftlich stark zu werden, nicht dazu gekommen, eine Förderin der bildenden Künste zu sein. Von bedeutenderen Künstlern hat nur Wilh. v. Kaulbach als Jüngling ein paar Jahre hier in Mülheim gelebt, wo sein Vater Kupferstecher war. Kunst- oder andere Museen besitzt Mülheim auch nicht. Doch befinden sich in dem Privatbesitze einiger Herren wertvolle Sammlungen. Herr Stöcker hat mit Porträts von Herren und Damen des Broicher Grafengeschlechtes das Treppenhaus des Palas geschmückt. Wir sehen die Bilder von Wilhelm Wirich, Carl Alexander, Anna Elisabeth, geb. Gräfin von Waldeck, Johanna Magdalene u. a., deren Namen unbekannt sind. Die Bilder wurden von J. von Ravenstein (17. Jahrhundert) und F. Bartels (18. Jahrhundert) gemalt; doch sind einige Bilder von letzterem nur Kopien. Die Herren Amtsgerichtsrat Dr. Deicke und Rentner Robert Rheinen haben sich als Sammler von Holzschnitten, Kupfer- und Stahlstichen einen Namen gemacht. Herr Rheinen verfügt außerdem über eine reichhaltige Gemäldesammlung, Herr Dr. Deicke über eine wertvolle Münzsammlung. Als Grundstock für ein städtisches Museum sammelt bisher der Geschichtsverein Gegenstände aller Art, die zur Geschichte unserer Heimat in Beziehung stehen. Literatur. Die Zahl der Männer, die in Mülheim gelebt haben oder noch leben und dichterisch 1 ) oder sonst literarisch tätig gewesen sind, ist recht groß. Wir müssen uns an dieser Stelle darauf beschränken, neben wenigen Angaben aus ihrem Leben und einer kurzen Charakteristik die bekanntesten Werke aufzuführen. Gerhard Terstegen 2 ). Terstegen ist ein Dichter von Gottes Gnaden. Keine Sammlung geistlicher Lieder hat eine annähernd so große Auflage erlebt, wie sein „Blumengärtlein". Das Blumengärtlein ist Unzähligen zum Segen geworden. In Mülheim wertete man es fast der Bibel und dem Gesangbuch gleich. Gesellige Zusammenkünfte schloß man mit einem Liede Terstegens. Das Blumengärtlein hat vier Teile mit folgenden Überschriften: Jehovah (enthaltend kurze, erbauliche Schlußreime), Jesus (bestehend in kurzgefaßten Betrachtungen über einige auserlesene Sprüche aus den vier großen Propheten auf das innere Leben gerichtet), Halleluja! (oder geistliche Lieder und Andachten), Der Frommen Lotterie (Wobei man kann nichts verlieren). Teil 1, 2 und 4 sind Spruchdichtungen. Die Sprüche sind kurz, innig und treffend, ihre Überschriften ansprechend. Sie erfreuten sich einer solchen Beliebtheit, daß Freunde einander mit den Sprüchen grüßten. Auch heute noch werden die „Blümlein" gern gepflückt und die „Loose" gern gezogen. Noch wertvoller als seine Sprüche sind seine Lieder. Das evangelische Gesangbuch für Rheinland und Westfalen hat allein 18 Liedern Aufnahme gewährt. Auffallend ist es, daß seine Sprüche sowie seine Lieder vom ersten bis zum letzten inhaltlich und der Form nach gleich vollendet sind. Professor Lange sagt, manches Lied habe eine so schöne Form, daß es an Goethes Kunst erinnere, von Bunsen nennt Terstegen den ersten Meister des geistlichen Gesanges, Knapp urteilt, es seien mehrere Stücke von unnachahmlicher Tiefe, Klarheit und Einfalt. Wer kennt nicht: „Gott ist gegenwärtig" und „Jauchzet ihr Himmel, frohlocket ihr englischen Chöre". Tiefe Andacht zieht in das Herz des Soldaten ein, wenn er abends nach dem x ) Über den Dichter-Komponisten August Bungert s. unten 341 f. 2 ) Sein Leben s. S. 139. 329 42 großen Zapfenstreich zu den Klängen der Musik die Worte des Liedes: „Ich bete an die Macht der Liebe" in Gedanken mitsingt. Außer dem Blumengärtlein besitzen wir von Terstegen verschiedene Übersetzungen reformierter und katholischer Gottesmänner und zwei eigene Schriften. Zunächst erschien die Übersetzung von Labadies Handbüchlein der wahren Gottseligkeit, dann veröffentlichte er unter dem Titel „Das verborgene Leben in Christo", einen Auszug der Schriften des katholischen Mystikers de Bernieres Louvigny, drittens übertrug er die Nachfolge Christi von Thomas a Kempis ins Deutsche, und endlich vollendete er die Arbeit „Wahre Theologie des Sohnes Gottes" und schrieb das „Zeugnis der Wahrheit". Seine Übersetzungen sind nicht wortgetreue Wiedergaben der Originale, sondern Bearbeitungen. Sein umfangreichstes Werk führt den Titel „Auserlesene Lebensbeschreibungen heiliger Seelen". Über dieses Werk sagtGöbel: „Es ist die ungesundeste und bedenklichste Schrift unseres Mystikers". Drei Monate vor seinem Tode gab Terstegen seine Predigten heraus. Er nennt sie „Geistliche Brosamen". In diesen Reden und den sie begleitenden Gebeten haben wir wohl die reifste und süßeste Frucht Terstegen'schen Innenlebens vor uns. Die Gedanken, klar und innig, ziehn auf Flügeln des Gebetes ihre leuchtende Bahn. Zum Schlüsse sei noch gedacht seines Erstlingswerkes „Unparteiischer Abriß christlicher Grundwahrheit", seiner Schrift „Weg zur Wahrheit," seiner „Kritik der Gedichte Friedrichs des Großen" und seiner Briefe, von denen noch eine ziemliche Anzahl von Mülheimer Familien aufbewahrt wird. Dr. Karl Arnold Kortum. Karl Arnold Kortum wurde 1745 in Mülheim a. d. Ruhr als Sohn des Apothekers Chr. Fr. Kortum und seiner Ehefrau Helene Marie Severin, verwitwete Apotheker Künzel, geboren. Sein Geburtshaus kennt man nicht. Nach Klanke-Richter soll es auf dem Löhberg, nach Dr. Deicke auf der Kettwigerstraße gestanden haben. Die Familie Kortum stammt aus Friesland. Der Knabe, der schon im 4. Lebensjahre seinen Vater verlor, wurde von der Mutter mit vieler Liebe, aber auch mit Strenge erzogen. Da sie eine Anhängerin Terstegens war, so leitete sie die Erziehung in dessen Sinn, und wir dürfen wohl mit ziemlicher Gewißheit annehmen, daß Kortum seine reiche Bibelkenntnis zum größten Teil seiner Mutter verdankt. Bis zum 15. Lebensjahre blieb Kar! Kortum bei der Mutter, dann besuchte er das Gymnasium in Dortmund. Er war fleißig und begabt, zog sich aber manchen Tadel zu, weil er in Spottversen Personen so deutlich zeichnete, daß sie leicht zu erkennen waren. Mit dem 18. Lebensjahre bezog er die Universität Duisburg, um Medizin zu studieren. Mit großem Eifer betrieb er seine Studien, nach deren Beendigung er kurze Zeit die ärztliche Praxis in Duisburg und in seiner Vaterstadt ausübte. Nach seiner Verheiratung ließ er sich dann in Bochum Dr. Karl Arnold Kortum. nieder. In Mülheim und später in Bochum entfaltete er eine reiche literarische Tätigkeit. Anfangs schrieb er Aufsätze, die aber heute fast wertlos sind, daher übergangen werden können, dann verfaßte er Anekdoten und Gedichte. Das Jahr 1784 brachte Kortums Hauptwerk, durch das er sich unvergänglichen Ruhm erwarb, nämlich: 330 „Leben Meynungen und Thaten von Hieronimus Jobs dem Kandidaten, und wie er sich weiland viel Ruhm erwarb, auch endlich als Nachtswächter zu Sulzburg starb. Vorn, hinten und in der Mitten geziert mit schönen Holzschnitten. Eine Historia lustig und fein in neumodischen Knittelverselein. Münster und Hamm bey Philipp Heinrich Pereunon." Fünfzehn Jahre später veröffentlichte er den 2. und 3. Teil; das ganze Werk erschien unter dem Titel „Die Jobsiade. Ein komisches Heldengedicht in drei Theilen." Sie ist urdeutsch in ihren Gestalten; sie ist deutsch in ihrer Versform, einem Knittelverse, der kein fremdländisch Gepräge an sich hat. Was er mit der Jobsiade gewollt hat, sagt Kortum selbst: „Nur Hypochondristen eine frohe Stunde durch dieselbe zu machen, war mein Zweck." Kortums Wunsch ist in Erfüllung gegangen; die Jobsiade hat aber nicht nur Hypochondristen frohe Stunden bereitet, Unzählige haben sich an ihr erfreut, ja sie ist Gemeingut aller Gebildeten Deutschlands geworden, und das wird sie auch wohl bleiben, so lange der Deutsche Sinn für einen gesunden Humor behält. So sehr verbreitet die Kenntnis der Jobsiade ist, so wenig sind Kortums andere poetische Erzeugnisse bekannt, obgleich sie der Beachtung recht wohl wert sind. Gar köstlich lesen sich seine „Lebensbeschreibungen"; es sind kurze, knappe Sätze. In dem Gedichte „Der Wein eine Panacee" preist ein Arzt einem Kranken für alle Leiden Leibes und der Seele, und der Kranke hat deren viele, den Wein als Helfer an. Die Fabel „Hahn und Henne" erzählt von einem Hahn, der seine Hühner ob ihrer Streitsucht tadelt, selbst aber gleich nachher mit dem Hahn des Nachbars in einen bitteren Kampf gerät. „Gewißheit und Ungewißheit" geißelt scharf die Heuchelei. Einer literarischen Tätigkeit Kortums, die allerdings unsern Beifall nicht hat, müssen wir noch Erwähnung tun. Kortum war Anhänger der Alchimie, und um eine gegenseitige schriftliche Belehrung der Freunde der Goldmacherkunst zu ermöglichen, gründete er in Gemeinschaft mit Dr. Bährens aus Schwerte die hermetische Gesellschaft. Bald nach Erlaß des Aufrufs zur Gründung dieser Gesellschaft meldeten sich viele zur Aufnahme. Die Anfragen beantworteten die beiden Ärzte nach ihrer Ausdrucksweise apalliativisch. Von 1791—1804 blühte die Gesellschaft, dann verfiel sie. Kortum war als geschickter Arzt in Bochum sehr geschätzt, und da er ein liebenswürdiger Mensch war, so hatte er einen großen Freundeskreis, der sich oft an seinen heiteren Einfällen ergötzte. Er starb am 15. August 1824. Hermann Adam von Kamp wurde 1796 in Ruhrort geboren. Er war von 1814—1825 in Broich und von 1825—1867 in Mülheim-Ruhr als Hauptlehrer und Organist tätig, von Kamp war ein treuer, schaffensfreudiger Lehrer, der jeden seiner Schüler auf liebendem Herzen trug, und ein selbstloser Mann. Gern gewährte er Leuten, die das Schulgeld nicht zahlen konnten, Ausstand, niemals klagte er eine rückständige Forderung ein, er erlitt daher oft Schaden. Er war ein echter Patriot und ein Meister in der Darstellung vaterländischer Begebenheiten. Den Gesang hielt er für ein wichtiges Erziehungsmittel und verwendete deshalb auf dessen Pflege großen Fleiß, dichtete auch selbst viele Lieder, die von seinen Freunden in Musik gesetzt wurden. Neben den Volksliedern gab er eine Sammlung Grubenlieder heraus. Zur Steuer der Roheit, der Tierquälerei und des Wald- und Obstbaumfrevels verfaßte er eine Reihe von Volks- und Jugendschriften. Seine Frömmigkeit, seine Heimatliebe und seine Freude an der Natur begeisterten ihn zu manchem Gedichte. Für alles das, was von Kamp als Lehrer, Volksfreund und als Dichter geleistet hat, ist ihm reiche Anerkennung zu teil geworden. Der König verlieh ihm bei seinem 331 42* goldenen Amtsjubiläum, an dessen Feier die ganze Bürgerschaft, vornehm und gering, teilnahm, den Roten Adlerorden 4. Klasse. Er hat gearbeitet, bis der Tod ihm die Augen schloß. (1867.) Von seinen Werken seien folgende dem Titel nach aufgeführt: „Blumenkranz, gewunden im Frühlinge meines Lebens." „Lautenklänge oder der Gedichte II. Teil." „Erinnerungen aus dem Reiche der Natur und der Gnade." „Drei Erzählungen aus dem Leben des göttlichen Kinderfreundes." „Festlieder für Elementarschulen". „Der Fruchthain und der Wald, oder Beschreibung der vorzüglichsten einheimischen Obst- und Waldbäume." „Lieder für die Jugend", darunter das allbekannte: Alles neu, macht der Mai. „Natur und Menschenleben." „Die Sänger im Frühlingshaine, ein Lehrbuch für Kinder nebst einem Anhange über die Obstbäume und deren Nutzen." (Eine Preisschrift, die dem Verfasser von der Königlichen Regierung die ausgeschriebene Belohnung von 25 Taler einbrachte.) „Die Wege des Herrn mit verlassenen Kindern." „Winterblümchen, Erzählungen für die Jugend." „Grüße der Liebe und Freundschaft." „Gebetbüchlein Hermann Adam von Kamp. ... ... , ,. , ,..,,,.. „ , k. . für Kinder, die den Heiland lieben , und endlich sein bekanntes historisches Werk „Geschichte der Herrschaft Broich". Dr. Friedrich Kaiser, der 1843 in Mülheim a. d. Ruhr geboren wurde, als Stadtpfarrer in Weinheim an der Bergstraße lebt, schrieb mehrere Werke über Aegypten Dr. Karl von den Steinen, geb. am 7. März 1855 in Mülheim a. d. Ruhr, machte große Forschungsreisen, vor allem in Südamerika, deren Ergebnisse er in verschiedenen Werken niederlegte. Dr. Gerhard Kerlen, 1835—1851 Rektor der hiesigen höheren Schule, starb 1871. Sein bedeutendstes Werk ist die bekannte Biographie Terstegens. Das Buch führt den Titel: „Gerhard Terstegen, der fromme Liederdichter" und tätige Freund der inneren Mission". Ferner schrieb er: Gedanken Terstegen's über die Werke des Philosophen von Sanssouci, mit besonderen Bemerkungen über Friedrich's des Großen Glaubensansichten, und endlich „Gebet Terstegens". Pfarrer 1 ) E. W. Schulz schrieb folgende Werke bezw. Dichtungen: „Reise nach Palästina" (1851), eine Beschreibung seiner Reise ins gelobte Land, die er im nächsten Jahre noch einmal in poetischer Form behandelte. Ferner: Erinnerungen an Königin Luise (Gedichte), Vor 50 Jahren, Amtserfahrungen eines jungen Geistlichen in seiner Gemeinde. Pfarrer Karl Ludwig Vogt. Vogt und der vorher genannte Pfarrer Schulz gaben gemeinschaftlich im Jahre 1830 Missionslieder heraus, deren Titel „Heilsklänge" lautete. Vogt selbst verfaßte etwa 30 Schriften unter dem Pseudonym „Selmar". Die Arbeiten geben Zeugnis von seiner tiefen Frömmigkeit und von seinem regen Geiste. Sie verdienen es auch heute noch, in christlichen Familien gelesen zu werden. Pfarrer K. M. W. Wolff (f 1876) verfaßte die bekannte Geschichte der katholischen Gemeinde. 1 ) Biographisches siehe bei den Pfarrern unter „Kirchliche Verhältnisse". 332 W. vom Berg, Schriftstellername des Anstreichermeisters W. Berchter in Broich. Er schrieb lesenswerte Erzählungen zumeist für die Jugend, darunter „Das Haus auf Varvöe". Pfarrer Paul Wilhelm Stursberg. Stursberg gründete 1859 ein kirchliches Wochenblatt, „Sabbathklänge" genannt, das er bis zu seinem Tode redigierte. Das Blatt verschaffte sich bald einen großen Leserkreis, denn Stursberg schrieb sehr anschaulich und packend. Der Schluß des Hauptartikels in Nr. 4 vom Jahre 1861 lautete: „Und wenn dann im Rathe Gottes beschlossen ist, daß Deutschlands Geschicke sich immer fester an unser Königliches Haus knüpfen sollen, und unsere preußische Königskrone im raschen Laufe großartiger Zeitbewegungen vertauscht werden muß mit der alten, deutschen Reichskrone, dann wird in heiliger, unendlicher Begeisterung wiederum das ganze Volk jauchzen und sprechen: Glück zu dem Kaiser!" Besonderes Interesse erweckten die Ende der siebziger Jahre geschriebenen Aufsätze über die Petrikirche. Die von Stursberg herausgegebenen „Pilgerlieder" sind eine Sammlung hübscher geistlicher Lieder. Pfarrer Ernst Modersohn. Modersohn hat eine große Zahl Schriften verfaßt, die alle nur religiöse Fragen behandeln. Von seinen Arbeiten seien folgende genannt: „David" und „Naemann", „Die Frauen des Alten Testaments", „Sechs Jahre in der Stadt Terstegens". Gustav Adolf Berchter, 1840 geboren, lebte als Kaufmann in Broich und war lange Jahre Präses des evangelischen Vereinshauses; er starb im Jahre 1900. Seine Ansprachen fesselten die Zuhörer durch den Reichtum der Gedanken und durch eine angenehme Vortragsweise. Seine Frömmigkeit war Terstegen'scher Art; die Lauterkeit seines Wesens gewann ihm viele Herzen. Er besaß die Gabe, seine Gedanken klar in belehrenden Schriften und Erzählungen niederzulegen. Als Freund der Sonntagsschulen gründete er 1878 den „Mülheimer Kinderfreund" (heute heißt das Blatt „Rheinisch-Westfälischer Kinderfreund"), der eine große Verbreitung gefunden hat. Er verfaßte: „Aus dem Leben Abrahams", „Der Apostel Paulus", „Das Evangelium des alten Bundes". Christian Moritz Bernhardt, geboren 1869 zu Hachenburg im Kreise Oberwesterwald, ist seit 1895 in Mülheim als Lehrer tätig. Bernhardt übernahm nach Berchters Tode die Schriftleitung des „Rheinischen Kinderfreundes", der gegenwärtig in einer Auflage von 40000 Exemplaren erscheint. Er dichtete viele Kinderlieder, Rätsel und Gelegenheitsgedichte, die gern gelesen werden, verfaßte heimatkundliche Aufsätze und schilderte in manchen anmutigen Strophen die Schönheit unserer Heimat. Von seinen Werken seien erwähnt: „Lustgärtlein fürs kleine Volk." „Für unsere Kinder." „Gottes Brünnlein." „Drei kleine Erzählungen." Die Büchlein sind sämtlich illustriert. Professor Oskar Natorp. Natorp, dessen Ahn Johann Natorp im Jahre 1572 in Rellinghausen die erste evangelische Gemeinde gründete, wurde 1833 in Wengern geboren. Er studierte Theologie und neuere Sprachen und war von 1863 bis zu seinem Tode 1899 Oberlehrer in Mülheim. In der Bürgerschaft genoß Natorp großes Ansehen. An seinem 25jährigen Lehrerjubiläum überhäuften ihn seine ehemaligen Schüler mit Ehrenbezeugungen. Natorp dichtete vaterländische Gesänge, verfaßte Jugendschriften und Lehrbücher und schrieb eine Biographie seines Großvaters, des Oberkonsistorialrates Natorp in Münster. Wilhelm Rehbein, lebt seit 1895 als pensionierter Rektor in Düsseldorf. Es erschienen von ihm: „Patriotische Gedichte." „Gedichte 1. und 2. Auflage." 333 „Der Weg zum Glück" (Festspiel). „Engelbert" (Drama). „Cäcilie" (Libretto). „Heimwärts" (Gedicht). „Festklänge". Hermann Dickmann, geboren 1836 zu Mülheim a. d. Ruhr, war zuerst Lehrer und ließ sich dann als Schriftsteller in Wiesbaden nieder. Er starb am 29. Juni 1897. Dickmann beherrscht mit außerordentlicher Gewandtheit die Form. Der Wohllaut seiner Verse nimmt uns unwillkürlich gefangen, seine Lieder sprudeln von Geist und Humor. Er offenbart sich in seinen Gedichten als ein Mann, der das Herz auf dem rechten Flecke hat, der mit klarem Verstände beobachtet und scharfen Spott über das ausgießt, was er tadelnswert findet, jedoch auch manch gute Lehre zu geben weiß. Er ist auch dabei ein billig Denkender, der es für Recht hält, daß jedem das Seine wird, ein Sänger, der alles Schöne und Gute preist, und ein Freund heiteren Lebensgenusses. 1869 gab er unter dem Pseudonym Franz Othen einen Band Gedichte heraus; ferner erschienen unter seinem eigenen Namen: „Ein Lebensspiegel." „Neuer Frühling." „Rätselbuch." „Die Welt im Becher." „Jedem das Seine." Friedrich Röhrscheidt, geboren 1829 zu Schwerte, seit 1862 Schreinermeister in Mülheim. Er starb 1902. Die Feldzüge von 1864, 1866, 1870/71 gaben ihm in erster Linie Veranlassung zu seinen Gedichten, die er mit Vorliebe nach den Melodien alter deutscher bezw. preußischer Vaterlandslieder setzte. Röhrscheidt ist der Verfasser des vielgesungenen Benedek-Liedes, das in Tausenden von Exemplaren nach Böhmen wanderte. Für seine patriotischen Lieder erhielt er eigenhändige Anerkennungsschreiben von Bismarck und Roon. Durch großen Absatz wurde er sowohl im Jahre 1866 wie auch 1870/71 in die Lage versetzt, Gelder für die Kranken und Verwundeten zu überweisen. Auch seine Gelegenheitsgedichte, in denen er wiederholt Übelstände auf den verschiedensten Gebieten in satirischer Weise geißelt, fanden mehr oder weniger Anklang; vor allem das illustrierte „Große schöne Amtsgericht zu Mülheim-Ruhr", noch mehr das bei Gelegenheit des Einsturzes der Auerstraßenschule verfaßte Gedicht „Der Hexenmeister". Wilhelm Sander, 1838 in Mülheim a. d. Ruhr geboren, von Beruf Konditor, starb daselbst 1905. Vom Jahre 1869 bis zu seinem Tode gehörte er der Vertretung der evangelischen Kirchengemeinde an, wobei er sich um die Selbständigmachung der Außenbezirke und die Vereinigung der reformierten und lutherischen Gemeinde große Verdienste erwarb. Sander verfaßte eine große Zahl patriotischer Dichtungen. Er besang den alten Heldenkaiser und seine Paladine, von letzteren besonders oft den Fürsten Bismarck. Bei allen öffentlichen kirchlichen Feiern erschien er mit einer Gabe seiner Muse. Geschah in Mülheim etwas Wichtiges, so brachte er es in Reimen zur Darstellung. Auch sein frommer Sinn und seine Liebe zur Natur veranlaßten ihn zu manchem Gedichte. Sander war ein volkstümlicher Mann. Seine Festgedichte packten immer, mochten sie nun ein hochdeutsches oder ein plattdeutsches Gewand tragen. Aus seiner reichen Gedichtsammlung seien einige Gedichte angeführt: „Ein ernstes Wort zum Sedantage", „Nachruf an unseren allverehrten großen Kanzler Fürst Bismarck", „Des Kanzlers Wort", „Was denken die Mülheimer beim Anblick des Gänseplatzes und seiner Umgebung", „Möllm wätt Gruatstadt", „Nou üs et ewer faß, det de Saldote kumme". Dr. med. Otto Julius Quehl, 1857 zu Schwedt geboren, ließ sich 1888 in Heißen bei Mülheim (Ruhr) als prakt. Arzt nieder, siedelte 1890 nach Broich und 1897 nach Mülheim (Ruhr) über. Quehl ist unter den lebenden Dichtern Mülheims unstreitig der bedeutendste. Seine Sprache ist bilderreich und voll Schwung, die Darstellung anziehend. Sein Epos „Ein Sang an der Ruhr" verdient die weiteste 334 Verbreitung nicht nur, weil es das erste Epos ist, das einen Mann der Industrie (Krupp) zum Helden hat, sondern wegen seines echt poetischen Inhaltes. Er verfaßte außer dem genannten Epos und außer zahlreichen lyrischen Gedichten, die größtenteils in Zeitschriften erschienen sind, die Lustspiele: „Einquartierung" und „Die Garnison", die Posse: „Der große Meier", sowie die Dramen: „Der Salzgraf von Gallen", „Um den Zweikampf", „Glück" und Novellen. August Kellermann, 1849 hier geboren, war eine Zeit lang Feldmesser im Staatsdienst, mußte jedoch wegen Krankheit seine Laufbahn aufgeben und lebt seit 1875 in seiner Vaterstadt. Er gab einen Band Lieder für das deutsche Volk heraus, der wahrscheinlich jetzt in neuer Auflage erscheinen wird. Wilhelm Keienburg, Sekretär des evangelischen Vereinshauses. Von- ihm gibt es anmutige religiöse Gedichte, die er in verschiedenen christlichen Zeitschriften veröffentlichte. Fritz Jacobs, 1876 zu Altenessen geboren, ist von Beruf Kaufmann und wohnt in Broich. Verschiedene seiner dramatischen Dichtungen erlebten in Mülheim ihre Erstaufführung und wurden beifällig aufgenommen. Jacobs, der auch als Rezitator und Redner viel aufgetreten ist, zeigt nach dem Urteil der Marine-Zeitung ein selten tief empfindendes Gemüt und eine feine Beobachtungsgabe. Auf lyrischem, epischem, dramatischem und humoristischem Gebiet ist er fast überall mit demselben Erfolge tätig. Von seinen Werken seien genannt: „Vor und achter dem Mäste" (eine Sammlung maritimer Dichtungen), „Den Blick aufs Meer, Germane!" (40 lyrische, epische und dramatische maritime Dichtungen), „Bei Dijon oder die Fahne der 61 er" (militärisches dramatisches Festspiel aus dem Feldzuge 1870/71), „Humoresken und Scherzgedichte" (4 Erzählungen, 24 Scherzgedichte), „Sachen zum Lachen" (3 Erzählungen, 12 Scherzgedichte). Pfarrer Dr. Hermann Richter ist als Geschichtschreiber seit langen Jahren bekannt. In Gemeinschaft mit dem Oberlehrer a. D. Klanke-Duisburg verfaßte er die Geschichte der bergischen Unterherrschaft Broich sowie der Stadt Mülheim a.d.Ruhr (EwaldPungs). Von seinen hist. Arbeiten seien nochgenanntdie„KurzeChronik der evang.-luth. Gemeinde zu Mülheim 1882" (Wilhelm Portmann). Außerdem verfaßte er religiöse Schriften und kirchengeschichtliche Arbeiten und eine Reihe Reisebeschreibungen, darunter 1907 „Die Reise- und Tagebuchblätter aus dem Morgenlande". Dr. Karl Deicke, geboren 1863 in Mülheim (Ruhr), ist gegenwärtig als Amtsgerichtsrat in seiner Vaterstadt tätig. Dr. Deicke hat viele ortsgeschichtliche Aufsätze und Abhandlungen geschrieben, die er teils als besondere Schriften, teils als Feuilletonartikel veröffentlichte; auch populär-wissenschaftliche Schriften und eine literarhistorische Arbeit hat er verfaßt. Von seinen Schriften seien genannt: „Gerhard Terstegen", „Gerichts-Verfassung und Verwaltung in Mülheim (Ruhr) seit 100 Jahren", „Zum 25jährigen Jubiläum des Kgl. Amtsgerichts zu Mülheim a. d. Ruhr", „Wilhelm von Kaulbach, ein ortsgeschichtliches Gedenkblatt zu seinem 100. Geburtstage", „Der Jobsiadendichter Carl Arnold Kortum, sein Leben und seine Schriften", „Die Kettenbrücke zu Mülheim a. d. Ruhr, Erinnerungsblätter zum 50jährigen Bestehen derselben", „Der Vormund nach dem bürgerlichen Gesetzbuch", „Das Testament", Handbuch zur Testamentserrichtung für jedermann. Im vorigen Jahre verfaßte er den Katalog für eine lokalhistorische Bilderausstellung, der eine Zusammenstellung und Beschreibung aller bisher bekannten Bilder von Mülheim enthält. Heinrich Kühne vam Hingberg ist der erste Schriftsteller, der seine Werke in der Mülheimer Mundart verfaßte. Er wurde 1830 in Mülheim (Ruhr) geboren 335 und wirkte als Lehrer in der Nähe von Cöln. Er schrieb zwei größere Werke: „Schloß Broich un sin Voartied" und „Ut auler un neier Tied". Die Werke sind leider im Buchhandel nicht mehr zu haben. „Ut auler un neier Tied" umfaßt 3 Bände: 1. Meister Beekwahter. 2. De lessde Bruhlew in Ewwekowwe. Die Opgeregden. 3. De hermetische Gesellschaf. Kühne schreibt breit, aber seine Sprache ist anheimelnd; man meint, man höre einen alten, weißhaarigen Mülheimer mit der langen Pfeife, im „Waumes"undmitder„Plümeskappe" hinterm Ofen sitzend, erzählen. Am bekanntesten und wertvollsten ist die Erzählung „Meister Beekwahter". Hugo Stein. (Hugo Kückelhaus), der seine Jugendzeit in Mülheim a. d. Ruhr verlebte, ist Kaufmann in Essen. Seine Dialektdichtung, „Butt ewer Gudd" hat einen zahlreichen Leserkreis gefunden. Karl Broermann, geboren 1878, seit Januar 1907 Lehrer an der Lehrerbildungsanstalt zu Kempen (Rhein). Außer einigen biographischen Arbeiten veröffentlichte Broermann unter dem Schriftstellernamen „ten Voß" viele Novellen in größeren Tageszeitungen, sowie einige pädagogische Arbeiten. Die Titel einiger Erzählungen sind: „Die Brüder; Das Muttersöhnchen; Von Stufe zu Stufe; Die Krankenschwester; Schatzgräber; Joram; Die Amsel; Das Konzert; Der Sänger; Die Brüder von der Landstraße". Dazu kommen noch heimatkundliche Schriften: „Hubbelspöhn; Erz und Metall". Fritz Schmidt, geboren 1866 in Wesel, lebt seit 1886 in Mülheim a. d. Ruhr als Volksschullehrer. Er schrieb Gedichte und Erzählungen, die zerstreut in den Tageblättern erschienen; außerdem vor allem „Ut aul Popieren", Urkundliches und Handschriftliches aus dem Gebiete der ehemaligen bergischen Unterherrschaft Broich. Ferner zwei Schauspiele: „Zwei Weihnachten" und „Moderne Wohltäter". Friedr. W. Sandmann, geboren 1860 zu Speidorf, jetzt Lehrer in Mülheim. Sandmann verfaßte unter anderem „John Nelson Darby und die Versammlung", „Der Schuhmacher von Backenheim", „Altes und Neues aus dem Missionsleben an der Niederruhr". In Vorbereitung sind die schon zum Teil erschienenen „Sprükwöder und Kallerote". Carl Köhler wurde 1864 zu Cleve geboren. Als junger Lehrer im Gebiet von Mosel und Saar tätig, wandte er sich in seinen Mußestunden dem Studium der dort im Munde des Volkes lebenden Gesänge zu. In den Jahren von 1886—96 sammelte er die auch wissenschaftlich bedeutenden „Volkslieder an Mosel und Saar", die er in Gemeinschaft mit dem Germanisten Prof. Dr. John Meier-Basel in Halle erscheinen ließ. — Beim Volksliedersammeln lernte K. als eine andere Seite deutscher Volkskunstbetätigung die Naturholzarbeit kennen und ausüben. Von der Wichtigkeit einer solchen „Hauskunst" für das Familienleben durchdrungen, sucht er seit Jahren dieselbe schriftstellerisch und selbst praktisch arbeitend ins Volk zu tragen. 1899 erschien sein Buch: Arbeiten in Naturholz; 1901 die „Anleitung zur Einrichtung einer Jägerstube". 1905 begann die Heftausgabe des Vorlagenwerkes: „Die Naturholzarbeit als Volkskunst". 1902 wurde er hier nach Mülheim als Lehrer berufen, wo er bald große Handarbeitskurse einrichtete. Eine erfreuliche Erscheinung auf literarischem Gebiet in Mülheim sind die vielen heimatkundlichen Aufsätze und Erzählungen im Dialekt. Nicht als ob alle Arbeiten wissenschaftliche Erzeugnisse oder Kunstprodukte wären; viele haben nur aktuellen Wert. Aber ein Gutes haben sie alle: sie wecken und fördern den Heimatsinn, und darüber freut sich jeder, der weiß, daß Anhänglichkeit an die Heimat die erste und beste Vorbedingung für die Liebe zum Vaterland ist. 336 Der Generalanzeiger gibt in diesem Sinne seit einigen Jahren ein besonderes Beiblatt — Die Vaterstädtischen Blätter — heraus. Auch die Mülheimer Zeitung widmet der Dialektdichtung in der Samstagsnummer ein ganzes Feuilleton. Die Verfasser schreiben unter allen möglichen Namen. Aber nicht nur die Presse, auch der Mülheim er Waldverein und der im Jahre 1906 gegründete Geschichtsverein Mülheim a. d. Ruhr haben sich die Pflege der Heimatkunde zum Ziel gesetzt. Durch Vorträge, Veranstaltung gemeinschaftlicher Ausflüge sowie durch Festfeiern, die sich an alte Mülheimer Gebräuche anschließen, sucht die Abteilung für Heimatkunde des Mülheimer Waldvereins die Liebe zur Heimat zu stärken. Der Mülheimer Geschichtsverein gibt seit Dezember 1906 eine eigene Zeitschrift heraus. Ein Stadttheater besitzt Mülheim leider nicht. Bis vor einigen Jahren noch tauchte in Mülheim nur ab und zu eine Theatergesellschaft auf und gastierte in verschiedenen Lokalen, so gut oder so schlecht es ihr den Umständen nach möglich war. Es ist daher mit Freuden zu begrüßen, daß Herr Alb. Mentzen ein gutes, wenn auch für großstädtische Verhältnisse kleines Theater, die Centralhalle, eröffnet hat. Die Schauspieler, die bisher in der Centralhalle auftraten, leisteten Anerkennenswertes, dazu sind die Preise so gestellt, daß sie auch für Minderbemittelte nicht unerschwinglich sind. — Wenn das Theater früher als Bildungsstätte für nur wenige Mülheimer in Frage kam, so bemühte man sich durch Lesevereine und Lesekränzchen den Mangel zu ersetzen. Freunde guter Literatur fanden sich regelmäßig im Winter zu Leseabenden zusammen und lasen Gedichte oder Dramen, letztere mit verteilten Rollen. Vorbildlich für diese Vereine war der von dem Lehrer Klingenburg in Ickten vor mehr als 50 Jahren gegründete Leseverein, dem Palleske in seiner „Kunst des Vortrages" ein Denkmal setzt. Auch heute besteht bei uns ein Verein dieser Art, der „Verein für Kunst und Literatur". Musik. Wer die Aufgabe gestellt bekommt, über die Entwicklung des musikalischen Lebens und Treibens in Mülheim zu berichten, wird seinen Blick in erster Linie dem „Gesangverein" und der Geschichte seines Wirkens zuwenden. Leider ist nun das zur Verfügung stehende Material so dürftig und lückenhaft, daß der Chronist, will er nicht von der Wahrheit zur „Dichtung" schreiten, in nicht geringe Verlegenheit versetzt wird. Erst von dem Jahre 1880 an ist das Programm-Material ziemlich lückenlos und gestattet einen Überblick über die allmähliche Entwicklung des Vereins und des musikalischen Lebens überhaupt. Niemand vermag zu sagen, in welches Jahr die Entstehung des Gesangvereins fällt. Das älteste Dokument ist ein Statut aus dem Jahre 1839. Von der Gründung des Gesangvereins ist darin nicht die Rede, es kann also wohl daraus geschlossen werden, daß er schon vorher existiert hat. Die „Direktion" bestand damals aus dem Dirigenten und 2 ordentlichen männlichen Mitgliedern, von welchen einer das Amt eines Kassierers zu versehen hatte. Allerdings war auch damals schon dafür gesorgt, daß die Interessen der weiblichen Mitglieder durch einen aus 3 Damen bestehenden Damenvorstand genügend gewahrt wurden. § 9 unterscheidet ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Letztere waren, ohne tätig mitzuwirken, berechtigt, den Übungen beizuwohnen. Diese Vergünstigung war wohl nicht ohne finanziellen Hintergrund, wie denn auch die 337 43 Ehrenmitglieder nicht von der Entrichtung des jährlichen, 2 Tlr. P. C. betragenden Beitrags befreit waren. Einen interessanten Passus enthält § 14, der von den Übungen handelt, die übrigens damals auch schon Montags (von 6—9 Uhr) stattfanden. Es heißt darin: „Die Übungen gehen unausgesetzt fort; doch ist die Direktion befugt, im Falle dringender Notwendigkeit die Übungen bis auf 4 Wochen auszusetzen." (!) Welche Anlässe ein Aussetzen der Proben berechtigt erscheinen lassen durften, ist leider nicht gesagt. Ferner lautet § 14: „Es sollen von Zeit zu Zeit außerordentliche Übungen veranstaltet werden, zu welchen allen Mitgliedern für ihre häuslichen Angehörigen die Einführung frei steht." Wenn man auch annehmen darf, daß diese „außerordentlichen Übungen" mehr der Unterhaltung als ernstem Musizieren gewidmet waren, so läßt doch immerhin diese Einrichtung erfreulicherweise auf ein gewisses Interesse an den Proben von Seiten des Publikums schließen. Nun schweigt die Chronik bis zum Jahre 1853, das am 10., 11. und 12. September den Mülheimer Musikfreunden das vom „Ruhr-Sängerbund" veranstaltete 1. Gesangfest brachte. Eine große Zahl von Männerchören aus nah und fern (sogar aus Hattingen und Langenberg) hatte sich eingefunden, um in Einzel- und Gesamtchören Zeugnis ihres rastlosen Strebens abzulegen. Auch der „Frohsinn" war mit 24 Sängern beteiligt. Der Empfang der auswärtigen Sänger fand im „Stockfisch" zu Broich statt, die Aufführungen in der „Tonhalle". 1 ) Die Programme für die beiden Tage bestanden naturgemäß aus Männerchören, die mit Ouvertüren für Orchester (vom 13. Inf.-Regt. gestellt) abwechselten. Die Haupt-Nr.: Dithyrambe v. Schiller-Rietz wurde von Herrn Musikdirektor H. Engels, der sich im August 1853 in Mülheim niedergelassen hatte, dirigiert. Mit diesem Jahre beginnt also die an Verdiensten so reiche Tätigkeit Engels'. Wie er es verstanden hat, den Gesangverein aus kleinen Verhältnissen zu fördern und zu heben, wie es ihm gelungen ist, durch unermüdlichen Eifer und warme Hingebung das vorzugsweise aus Dilettanten bestehende Orchester heranzubilden und in den Dienst des Vereins zu stellen, das ist noch in dankbarer Erinnerung so vieler, als daß es an diesem Orte auf Grund der spärlichen Funde aus dem Aktenmaterial des Gesangvereins nachzuweisen für notwendig befunden würde. Wir gelangen nun zum Jahre 1855, das wieder ein Statut aufweist, welches sich im wesentlichen von dem oben genannten nicht unterscheidet. Das nächste musikalische Lebenszeichen ist ein Programm aus dem Jahre 1865. Die Haupt-Nummer desselben besteht in den ersten 6 Nummern aus „Die Martinswand" von A. zur Nieden, Musikdir. in Duisburg, einem „lyrisch-dramatischen Gesang" für Soli, Chor und Orchester. Am 28. Januar 1868 finden wir das 3. Abonn.-Konzert des Gesangvereins und der Essener Kapelle verzeichnet. Programm: Schön Ellen von Bruch, Sinfonie in C-Dur von Mozart und Fantasie von Beethoven. Wer letztere gespielt hat, davon schweigt des Sängers — Unhöflichkeit. Ohne Zweifel waren damals die Solisten noch bescheidener als heute!' 2 ) 1869. Am Sonnabend, 28. August fand in einem Konzert des Gesangvereins unter Mitwirkung eines Männerchors, „des gesamten Orchesters von Düsseldorf und •) Tonhalle von Carl Güldenberg (jetzt „Unser Fritz".) Schade um den stolzen Namen! 2 ) Die Solopartien wurden übrigens damals vielfach von Dilettanten, Schülern und Schülerinnen des Musikdirektors Engels, ausgeführt. 338 anderer auswärtiger musikalischer Kräfte" u. a. die Aufführung von Beethovens 9. Sinfonie statt. Das Jahr 1874 bringt uns eine neue Auflage der Statuten. Zur Bewältigung der Vereinsgeschäfte sind jetzt 4 männliche Vorstandsmitglieder notwendig. Es sind im Verein Differenzen ausgebrochen. Zur Schlichtung derselben übernimmt Herr Max Itzenplitz den Vorsitz, Herr Carl Fölmer wird Bibliothekar, Herr H. Thielen Kassierer, und der Friede ist wieder hergestellt. Über die Zahl der jährlichen Konzerte gibt erst das Jahr 1875 Aufschluß. In einer Subskriptions-Liste wird aufgefordert, auf die drei im großen Saale des Casinos unter Mitwirkung der Essener Kapelle (Langenbach?) stattfindenden Konzerte zu abonnieren. Das zweite derselben wurde am 13. März unter Mitwirkung Dr. F. Hillers veranstaltet. Dieser spielte ein eigenes Klavier- Konzert und dirigierte sein Oratorium „Israels Sieg", während Musikdirektor Engels sich durch den Vortrag der Gesangszene von Spohr solistisch beteiligte. Im Jahre 1880 wurde der Instrumental-Verein gegründet, der teils eigene Konzerte veranstaltete, teils dem Gesangverein unterstützend zur Seite stand. In den nächsten Jahren finden wir regelmäßige Konzerte der beiden Vereine, und zwar wurde u. a. aufgeführt: Schöpfung, Jahreszeiten, Paradies und Peri, Faustszenen von Schumann Comala von Gade, 8. Psalm für Soli, Chor und Orchester, Frühlingslied für Frauenchor, Variationen über ein eignes Thema für Violine und Orchester, letztere drei Werke von H. Engels, ferner 1., 2., 3., 5. und 7. Sinfonie von Beethoven, Requiem von Mozart, Schön Ellen von Bruch, Sinfonie mit dem Paukenschlag von Haydn etc. Von namhaften Solisten finden wir Sauret, Auer, Sauer, Dr. Hiller und W. Kufferath verzeichnet. Am 8. September 1891, nach fast 40jährigem erfolgreichem Wirken im Dienste der Kunst, beschloß Königlicher Musikdirektor Engels sein arbeitsreiches Leben. Sein Nachfolger wurde Richard Stronck. (1890—1897.) Während wir bis jetzt größtenteils gemischten Konzerten begegneten, machte sich Stronck die Pflege des Oratoriums besonders zur Aufgabe. Daß das Publikum dies als etwas Ungewöhnliches empfand, geht aus einer Notiz des General-Anzeigers (6. Mai 1893) hervor, in der es heißt: „In voriger Nummer war ein musikalisches Ereignis angekündigt, wie wir es nur äußerst selten in unserer Stadt zu verzeichnen haben: Die Aufführung der Jahreszeiten von Haydn." Paulus, Elias, Messias, Samson, Josua, Judas Maccabäus, Schöpfung und Jahreszeiten, Deutsches Requiem von Brahms, Bach's Johannes- und Matthäus-Passion, Paradies und Peri, H-moll-Sinfonie von Schubert 3. und 5. Sinfonie von Beethoven sind von größeren Werken unter Stroncks Leitung aufgeführt worden. Man siedelte vom großen Casinosaale zur Aula und von da zum Kirchholtes'schen Saale, dem „Konzertsaale der Gegenwart" über und engagierte von nun an ein Berufsorchester: die Kapelle des 39. Infanterie-Regiments aus Düsseldorf. Von hervorragenden Solisten sind zu nennen: Die Damen Crämer-Schleger, P. Manifarges, J. Nathan; die Herren Pinks, Sistermanns, van Rooy, W. Kufferath, Messchaert, Rogmans, van de Sandt. Stronck's Nachfolger, Dr. Max Steinitzer, erweiterte die Programm - Literatur durch Gluck's Orpheus, Bruch's Glocke und Odysseus, Mozart's Zauberflöte, Bach's Weihnachtsoratorium, Schuberts Es-dur Messe, Militär-Sinfonie von Haydn, Jupiter-Sinfonie von Mozart. Besondere Erwähnung verdient die Aufführung von Odysseus' Heimkehr, des 3. Teiles der Musik-Tetralogie des Dichter-Komponisten und Sohnes unserer Stadt August Bungert. Vom Jahre 1899 ab wurde das Orchester des 159. Inf.-Regts. 339 43* der instrumentale Faktor bei den Gesangvereins-Konzerten. Von den mitwirkenden Solisten seien besonders hervorgehoben: die Damen Therese Behr, M. Crämer- Schleger, Wally Schauseil, Joh. Dietz; die Herren Sauret, Pinks, Sistermanns, Rogmans, Kaufung. Auf Dr. Steinitzer folgte im Jahre 1901 Karl Diehl, der es sich zur Aufgabe stellte, neben dem bewährten Alten auch solchen Werken moderner Meister in seinen Programmen Aufnahme zu gewähren, über deren Wert ein Zweifel nicht mehr obwaltet. So gelangten von neuen und neueren Werken zur Aufführung: Cornelius: Barbier von Bagdad, Berlioz: Faust's Vedammung, Lißzt: Heilige Elisabeth, 13. Psalm, Faust-Sinfonie, les Pr61udes, Tasso und Orpheus, Schillings: Hexenlied, Strauß: Tod und Verklärung, Don Juan, Wanderers Sturmlied, Hugo Wolf: ital. Serenade, Sinfonieen v. Qlazounow und Tschaikowsky, Requiem v. Verdi. — Der 150 jährige Geburtstag Mozart's wurde durch eine Aufführung seiner C-Moll Messe gefeiert. Das Jahr 1902 brachte eine neue und segensreiche Einrichtung: diejenige der Volkskonzerte. Eine Subvention seitens der Stadt legte dem G.-V. die Verpflichtung auf, alljährlich ein populäres Oratorium zu billigem Eintrittspreise zu wiederholen. So wurden Schöpfung, Matthäus- Passion, Jahreszeiten, Elias und Messias als Volkskonzerte dargeboten. Daß diese Einrichtung einem Bedürfnis entgegenkam, beweist der Umstand, daß auch nicht ein einziges Mal der Saal die anströmende Menschenmenge zu fassen vermochte, und der Inhaber des Lokals sogar einmal wegen Überfüllung desselben mit einem erheblichen, von 2 Gerichts-Instanzen bestätigten Strafmandat überrascht wurde. Die im Jahre 1906 beschlossene Vermehrung der Abonn.-Konzerte von 4 auf 5, ferner das Engagement erstklassiger Solisten (Pauer, Backhaus, d'Albert, Marteau, Felix Kraus und Frau, Messchaert, Frau Fleischer-Edel, M. Philippi, E. Rückbeil-Hiller) sowie die Verstärkung des Orchesters stellten den Verein vor immer größere Aufgaben und Ausgaben, und hier muß rühmend und dankend hervorgehoben werden, daß sich, wie auch schon in früheren Jahren, eine Zahl kunstliebender Gönner fand, die sich wohl bewußt waren, daß nicht nur „Adel" verpflichtet, sondern auch Besitz und Position, und daß die Musik ein Kulturfaktor ist, an dem man, wie man sich auch persönlich dazu stellen mag, nicht achtlos vorübergehen kann. — Neben den Gesangvereins-Konzerten bildeten von jeher die Kammermusik-Ab ende eine Quelle musikalischer Genüsse. Außer den Musikdirektoren sind als Ausführende zu erwähnen: Sauret, Kufferath, J., H. und W. Allekotte, das Florentiner Quartett, Schubert, Dechert, Hugo Becker, Karl Friedberg, das Rose-, das Halir- und das Gürzenich-Quartett. Als 3. Faktor im öffentlichen Musikleben verdient seit 1899 die Kapelle des 159. Inf.-Regts. durch die zuerst unter Kapellmeister Beer, dann unter Kapellmeister Latsch veranstalteten Sinfoniekonzerte genannt zu werden. Auch der Männergesang steht in Mülheim in Blüte; von leistungsfähigen Vereinen wären zu nennen: Frohsinn, Lehrer-G.-V., Sängerbund, Cäcilia, Harmonie, das Cornelius'sche Doppel-Quartett etc. Namentlich ist es der 1852 gegründete „Frohsinn", der durch unermüdliches Arbeiten und treue Hingebung sich aus kleinen Anfängen zu einem leistungsfähigen, sehr geachteten Männerchor herangebildet hat, und der im Jahre 1902 unter großer Beteiligung des Publikums aller Kreise sein 50jähriges Jubiläum feiern konnte. In seinen Programmen lesen wir u. a.: Hegars „Totenvolk", Brambachs „Frühling" und „Der Lenz", Bruchs „Frithjofs-Sage", Ernst Heusers „Hünengräber". Neben der jährlichen Veranstaltung zweier Konzerte blieb der „Frohsinn" auch nicht zurück, wenn es galt, durch seine 340 Lieder ein Scherflein zu wohltätigen, gemeinnützigen oder patriotischen Zwecken beizusteuern. Seine Dirigenten in letzter Zeit waren die Herren Rebbert, Mentzen, Wilms, Berger und Zey. Der Lehrer-Gesang-Verein machte sich hauptsächlich um die Pflege des Volksliedes verdient, das er zum Teil auch in Volkskonzerten einem größeren Publikum dargeboten hat. Außerdem veranstaltete er mit dem befreundeten Ruhr- orter Lehrer-Gesang-Verein während der letzten Jahre 2 Konzerte größeren Stils mit A. Krugs „Fingal", bezw. Hegars „Graf Douglas". Ein ganz besonderes Verdienst aber erwarben sich „Frohsinn" und Lehrer-Gesang-Verein dadurch, daß sie dem Gesangverein in der Aufführung großer, zum Teil doppelchöriger Werke mitwirkend zur Seite standen. Nun verdienen noch einige Söhne unserer Stadt ehrenvolle Erwähnung. Die Familie Kufferath: a) Joh. Herrn. Kufferath, geb. 1797 zu Mülheim-Ruhr, gest. 1864 in Wiesbaden, trefflicher Violinist, Musikdirektor in Bielefeld und Utrecht, komponierte mehrere Festeantaten, Ouvertüren, Motetten und gab eine Gesangschule (preisgekrönt) heraus; b) Louis Kufferath, Bruder des vorigen, geb. 1811 in Mülheim-Ruhr, gest. 1882 in Brüssel, Pianist, Direktor der Musikschule in Leeuwarden, war von 1850 an in Gent ansässig, komponierte eine Messe, 250 Kanons, eine Cantate etc.; c) Hubert Ferdinand Kufferath, geb. 1818 in Mülheim-Ruhr, gest. 1896 in Brüssel, Bruder und Schüler der beiden vorigen, war 1841—44 Dirigent des Männer-Gesang-Vereins zu Köln, ließ sich 1844 in Brüssel nieder und wurde 1871 Professor am Konservatorium daselbst. Er veröffentlichte eine Sinfonie, ein Quartett, Trio, Gesänge und Klavierstücke; d) Wilh. Kufferath, Cellist, spielte wiederholt in hiesigen Konzerten und wirkt nun als Solo-Cellist der Hofkapelle in Oldenburg; e) Heinrich Kufferath (1807—82) lebte und wirkte in Mülheim, war im Jahre 1851 Mitbegründer und Dirigent des „Frohsinn", legte aber schon 1853 wegen Überbürdung das Dirigentenamt nieder. Er war Lehrer August Bungerts. August Bungert, geboren 14. März 1846 in Mülheim-Ruhr, studierte in Köln bei Hiller und in Paris bei dem Chopinschüler Mathias. Die Pariser Zeit war reich an Entbehrungen, aber der Kunstjünger ließ den Mut nicht sinken, arbeitete rastlos, sodaß er einige Male mit großem Erfolge als Pianist auftreten konnte. Doch es lag ihm fern, Virtuose zu werden, sein innerer Drang führte ihn vielmehr zum Wirken als schaffender Tonsetzer. Dazu kam noch eine beträchtliche dichterische Begabung, die ihm die Möglichkeit gewährte, die beiden Schwesterkünste Poesie und Musik, nach Wagners großem Vorbilde, zu vereinigen. Zum Abschluß seiner kontrapunktischen Studien begab er sich, nachdem er in Kreuznach die Praxis kennen gelernt hatte, zu Friedrich Kiel und trat auch mit Lißt in Beziehungen. Von besonderer Bedeutung für ihn war die Bekanntschaft mit der gekrönten Dichterin Carmen Sylva, in deren Gesellschaft er die mannigfachsten künstlerischen Anregungen August Bungert. 341 genoß, und deren Poesien er in großer Zahl vertonte. Auf dem Gebiete des Liedes hat Bungert reiche und allseitige Anerkennung gefunden. Aus seinem großen Liederschatze seien erwähnt: „Liebesbriefe" in Liedern (op. 26), das „Vaterunser", „Maria an der Wiege", der „Sandträger", „Bettlerliebe", „Über die Heide" und „Schwanengesang" aus dem Zyklus „Verlorene Liebe, verlorenes Leben", sowie die Lieder des Carmen Sylva-Albums. Seine Rheinlieder klingen im Rheinland allerorten, und auch jenseits des Weltmeers haben ihm sein „Chorlied der Deutschen in Amerika" und „Erinnerung" aus den „Mondscheinliedern" reiche Ehrungen eingetragen. Für die Bedeutung seiner Lieder spricht auch nicht wenig der Umstand, daß Lili Lehmann, Lillian Sanderson, Kaufung u. a. ganze Konzertabende mit Bungert'schen Liedern veranstalteten. Von seinen Instrumtntalkompositionen sind außer Klavierwerken und einem preisgekrönten Klavierquartett seine Orchesterwerke größeren Stils zu nennen: Symphonische Ouvertüre zu Torquato Tasso, das symphonische Gedicht „Auf der Wartburg" (beide auch hier aufgeführt) und seine Musik zu Goethes „Faust", die der Meister vor einigen Jahren für die Goethe-Festspiele in Düsseldorf komponiert hat und die einen bedeutenden Eindruck hinterließ. Bungerts Haupt- und Lebenswerk bilden endlich die Musiktragödien der homerischen Welt: Kirke, Nausikaa, Odysseus' Heimkehr und Odysseus' Tod. Das gewaltige Werk wurde zum 1. Male an der Dresdener Bühne unter Schuch mit großem Erfolge aufgeführt. Leider hat der Sinfoniker und Dramatiker noch nicht dasjenige Maß von Anerkennung gefunden, wie der Lyriker, und wenn es auch begreiflich ist, daß eine außergewöhnliche Erscheinung und stark ausgeprägte Persönlichkeit energischen Widerspruch findet, so sind dennoch die starken Anfeindungen, gegen die der Meister immer noch zu kämpfen hat, höchst bedauerlich, und wir schließen uns voll und ganz F. A. Geißler an, der im ersten Dezemberheft der „Musik" eine Würdigung Bungerts und seiner Werke also beschließt: „Wenn A. Bungert auch noch längst nicht an dem Ziele ist, das sich jedes Künstlers Wunsch in der allgemeinsten Anerkennung seiner Hauptwerke steckt, so darf er doch voll Befriedigung auf sein Leben und Wirken zurückschauen . . . und mag alles weitere der Zeit überlassen, der mächtigen Verbündeten alles dessen, was in der Kunst ehrlich und groß ist." Wir sind am Schlüsse unserer Aufzeichnungen angelangt. Möge das Musikleben Mülheims weiter blühen und gedeihen, möge die Stadtverwaltung in Verbindung mit kunstsinnigen Gönnern den Vereinen recht bald ein würdiges Konzerthaus schaffen! 342 BEILAGEN. AAAA AAAA Nr. I. Vertrag zwischen Dietrich Graf zu Limburg und dem Grafen Wilhelm von Berg wegen Wahrung der Burgfreiheit zu Broich sowie der Freiheit der Höfe zu Mülheim und Styrum, wegen der Limburgschen Leute und der Holzmarken. 1377 Mai 5. Wir Diderich greve zo Lymburgh doen kunt ind bekennen vur uns, unsse erven ind nakomelinchgen, dat alsustene künde gewijst ys ind gesacht thuysschen deme hogebornen unssem leven genedichgen herren hern Wilhelm van Guylghe greven van den Berchge ind van Ravesberg ind uns in der wijs, alz herna geschreven steyt. Dat ys to wijssen, dat die vryheyt zu Brochge an geyd an Heyvartz huys an deme renbome 1 ) ind geyt den berch lancks thusschen der Ruyren und deme huys, as die nu geyt bis an Kytgen huys an den boem ind vort umb dat huys zo Brochge as wijt, alz die nagen 2 ) nu begriffen ys; die Aide hoff bynnen deme eyderzuyne 3 ), die hoff, die geheyßen ys die Muyre, also wyt als die nu begriffen ys mit der muyren; die hoff zo Steirhem bynnen deme eiderzuyne, wie die nu begriffen ys, ind die platz vur deme hove geheißen die Vrijthoff. Yn alle dese vurschreven hoeve ind vryheyt en sal uns geneidichgen herren vurschreven noch sinre erven en gheyn vrone yn gaen noch dare ynne gebeiden, als wijd die vurgenuympt sijnt. Ouch dare luyde ind guyd weren zo Brochge off zo Lymburgh gehorich, der en sal unsse genedichge herre vurschreven nyet schetzen noch sine erven ind en solen yn gheynen denst doen, mare sij solen uns herren ind sinre erven vurschreven gerichte volgen ind clockenslage, wolfve helpen jagen ind lantweren helpen machgen bynnen den gerichten, so wa sy ymme lande van den Berchge geseßen sijnt. Die van Wolfrode moigen unsse genedichger vurschreven ind sine erven schetzen, yd en wer, dat wir Diderich vurschreven unsse erven ind nacomelinchgen yn dat äff gebidden künden. Were doch, dat da lüde seißen, dare lüde ind guyd zo Lymburgh off zo Brochge gehorich weren, die solen van unssem herren vurgenant ind sinen erven ungeschat blyven ind en gheynen denst anders doin, dan vurschreven ys. Ouch sal mant halden mit den weiden ind holtmarcken in der wys, alz man dat van alders herbracht hait, ind dare over solen die erven wysen ind die ghene, die mit rechte dar over wysen moigen, also dat mallich by syme rechte blyve. Ind dis zo gezuychge so hain wir Diderich vurschreven vur uns, unsse erven ind nakomelinchgen unss segel an desen breiff doen hancgen. Datum anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo septimo feria tertia post inventionem sancte crucis. Staatsarchiv Düsseldorf. Jülich-Berg Urkunden Nr. 937. Orig.-Perg. mit dem Siegel des Grafen Dietrich. (Im Schild der aufrechte, gekrönte, doppelschwänzige Löwe. Umschrift: S. TEODERICI. COMITIS. DE. LIMBORGH.) a ) Grenzpfahl, Grenzbaum. 2 ) Hecke, lebendiger Zaun. 3 ) geflochtener Zaun. 345 44 Nr. II. Weistum über das bei Menden durch die Ruhr abgetriebene Land. 1436 Juni 11. Wy Aleff Strave, richter, Johan Mekeler, Herman Selrebeke, Rotgher Veirinckell, Tzeris opp dem Brincke, Weßel oppme Have, Herman van Menden, Herman van Alstade, schepen to deser tyt to Molhem opp der Ruren doin kunt allen luden ind bekennen in desen apenen breve, das vur ons syn gekomen vur gerichte, dair wy stat und stoell eyns rechten gehegeden gerichtes beseten hadn, dye van Stirhem ind van Alstaden myt namen Evert Graveman, Aleff opp dem Brincke, Hevart van Nederhusen, Hevart Scheynken, Herman oppme Dijcke, Johan Scheynken, Henneken Brederen, Johan Boemken hebn gesacht und bekant ongedwonghen und ongedronghen ind myt oppgerichten vyngheren gestaveder eyde lijffliken aver dye hilghen geswaren dat on witlick ind kundich were, dat or alderen dat also an sy bracht hedn, dat sy oren erve aver dye Rure allweghe avergevolghet hedn, des on dye Rure genamen hedde ind an dye ander syde gelendet ind aengesendet hedde, ind hedn dat gebouwet, geseyet, geweidet, beslaghen in kempe ind sy hebn selver des geliken oick bis nach her avergevolghet, as vurschreven, ind hebn dat vurschreven or erve ind gut restliken und vredeliken beseten onbespraken van emande myt rechte. Ind diße vurschreven guede syn endeils vagetguede des hogheborn fursten hertoughen van Cleve und greven van der Marke onss gnedighen lieven heren ind die ander guede gehören den junfferen van Starekrade ind den junfferen van Sarne ind moten alle onssem gnedighen heren vurschreven dyenen und gelden. Ind oick so bekenne wy richter ind schepen vurschreven, dat vur ons komen syn myt namen Gerit Daelman, Tiell Paippe, Johan Koenken, Johan oppme Welterberghe, Heyn Piper, Johan Becker, Evert an den Weghe, Diderick Wiltforster, Hinrik van Menden, Tielken oppme Oberghe, Herman Ver, Tiell oppme Welterberghe, Lise Rebeis, Styn opp der Gaten ind hebn gesacht ind myt oppgerichten vyngheren lijfliken aver dye hilghen geswaren, dat on witlick und kundich sy den ganck, den sy geganghen hebn to Menden opp den Steynen, dat dye Rure dair oren rechten vlote hin to hebn plege ind des dair to Menden aen gesendet ind angelendet sy, dat dat affgedreven sy dem cloester van Sarne ind anderen vagzguede ind thientlande ons gnedighen heren vurs., dye onssen gnedighen heren dyenen und gelden. Ind vort so hebn bekant Johan Mekeler und Rotgher Veirinckell schepen des gerichtes vurs. ind by oren eyden gesacht, dat dese künden vurs. recht gesacht hebn ind hebn van oren alderen ind vurvaderen verstanden, dat dye rechte vlote van der Ruren noch narre by Menden hyn to ghaen pleghe, dan diße vurs. aide künden gewiist hebn. Want diße vurs. bekentniße ind eyde vurs. vur dem gerichte ind vur ons geschiet syn, so heb ick richter vurs. umb beeden wyll der junfferen van Sarne ind orre partien tot eynen tuge der wairheit myn segell van gerichtes weghen an dißen bryeff gehanghen, des wy schepen vurs. bekennen mede gebruken, want wy selver ghein segell en hebn. Gegeven in den jare ons heren MCCCCXXXVI 0 des mandaghes opp sunte Barnabas dach des hilghen apostels. Wie vor. Saarn No. 41. Orig.-Perg. S. ab. 346 Nr. III. Kundschaft der Erben der Speldorfer Mark über die Rechte der Herren von Broich und von Styrum sowie des Abts von Hamborn vor dem Holz- geding zu Broich. 1494 September 9. Auf die Klagen des Junkers Adolf von Styrum und des Abts von Hamborn, daß sie an der Speldorfer Mark verkürzt werden, hat Graf Johann von Limburg, Herr zu Broich, ein Holzgedinge berufen nach alter Gewohnheit. Es wurde gehalten „zu Brouch an der capellen des dinxtages na unser lieven frauen nativitas anno 94". Hier erschienen die drei vorhin Genannten, und Graf Johann bat zunächst den Holzgreven um einen „Vorspreker" und ließ durch diesen nach Beratung mit seinen Freunden folgendes erklären: „Leve her holtgreve, min jonker spricht, dat sich min jonker van Stirhem unde der apt beklagt haven tegen um, schriftlichen wie ouch mundlichen, wie dat sie veronrecht unde verkort werden an Speldorper marke, dat im seer leit were, of sulkes geschege, unde begert von uch her holtgref, dat ihr die erven manen willen op heren eid, den sie den herren unde der marken gedaen haven, dat sie wisen dat gene, dat recht is unde wat rechts si eime ieden herren an der marken bekennen unde des niet zo laßen omb silver noch om golt noch om lief noch om leit. Item herop haven die erven den holtgreven gebeden om beraid, des in der holtgref gegont hait unde sie haven sich omgekert und haven sich beraden und sint wederumme kommen an die holtbank und der holtgref hait sie gemaent bi erem eide, des beraids recht zo wisen. Item so haven die semptlichen erven gebeden Heynen Weneschit, ihr wort unde beraid zo sprechen. Si bekennen minen jonkeren van Lymborch op dat irst vur einen overheren und einen erven der marken och van wegen des hoves unde des huises zo Brouche unde he möge driven an die marke, als die walt eicher hait, alle die verken, die zo siner kochen behovet unde he mach ouch die vors, verken laßen bernen mit sines selfs ißeren ouch mag he bernen alle die verken mit demselben ißeren, die zo Brouch in den borchfreden behoeren sin, die die näheren op dem tröge haven zo s. Margreten miße unde doen an die mark driven. Item min jonker van Limborch mach den holtgreven setten unde ontsetten, also verne, als he ein erve is, unde is he gein erve, min jonker mach in einen erven machen; dat en were sacke, dat he unbekveme dar zo is, dat möchten die ander herren unde erven weddersprecken, so mag doch min jonker umbsehen, dat he ein krige, de dar bequem zo is. Ouch bekennen de erven, allewill min jonker van Lymborch vor ein landherren unde einen herren der marken unde wanner der walt eicker hait, so mag min jonker vors, einen sil schlan van des landheren wegen an die marke unde den zo bedriven na des waldes recht. Item ock bekennen de erven minen jonkeren vors., dat he ock einen sil mach schlan an de mark, als van des huses unde haves zo Brouche als vorgeschreven stet, unde den ock zo bedriven na des waldes recht unde gewonheit. Item de erven haven bekant, si bekennen minen jonkeren van Stirhem vor einen herren der mark als van des haves wegen unde Woesthave. Unde wanner der walt eckeren hat, so mag min jonker van Stirhem einen sil laißen schlan an der marke unde den sil mag he bedriven na des waldes recht. Unde hat he de verken zu Styrhem op sinem have, so mag he den sil bedriven, unde hat he ir nit op dem have, so mag he sie werven, den sil daemit zo bedriven na des waldes recht, als vorschreven steit. Ouch bekennen de erven dat hus zo Styrhem vor ene Overruersche gewalt unde nit forder, he en könne dat den herren und den erven afgebidden of gewilligen. Item de erven haven och bekant, si bekennen den apt van Hämmeren alwill vor einen herren der marken als van des haves wegen op dem Colcke unde wanner de marke ecker hat, so mag he einen sil schlan an die mark, den sil mag he bedriven laßen nae des waldes recht. Hait he de verken zo Haemeren, so mag he se driven unde hat he ir nit, so mag he se werven, war he kan. Item ouck haven de erven bekant, dat dese vors, herren mögen hauwen laßen op dem walde aisulk holt, als sie behoflicken sin ob dem vors, have zo timmeren, zo brennen, 347 44* zo tuinen unde vorder nit, id en were saj*e, dat de semptelicke erven in gungen und over- geven. Item dit vors, we vors, stet, dat haven die erven bekant unde gewist vor recht unde op iren eit, den sie den herren unde der mark gedan haven, dat si nit anders gehört en haven von alder zo alder unde willen darbi bliven zo leven unde zo sterven, dat in were sake, dat iemand dat gebrecken könde met ein beter rechte, des se noch nit geseen noch gehoert enhaven." Dieses Weistum wird von benannten Erben der Speldorfer Mark auf Antrag des Grafen Johann von Limburg, Herrn zu Broich, bestätigt und zwar vor Notar und Zeugen am 26. Februar 1499 vor dem Schloss Broich bei der Kapelle. Wie vor. Broich Or. Nr. 192. Not. Instr. des Klerikers Wolterus Werr de Boesekem. No. IV. Aufzeichnung des Broicher Fronen über die Grenzen des Kirchspiels Mülheim. (Ende des 16. Jahrhunderts.) Von dem schorenstein in dem Seytzenhaus up dem Kokk bis auf dat tonsche oder heilhanen reintz, daer plag ein dick eickelbaum zu staen, daran hieng ein gron creutzefix; der boum ist in kurzen jaren afgehauwen. Darvan durch die Kirschenake Straten, darvon op stollen Hertstein, darvon ober die rusche der beck, dar stund ein eichelbaum, ist ietzo afgehauwen, der stahm stehet noch dahe half manhoechden. Darvan bis op den Wurperberg, darauf durch die Lipperheide, durch die Lehtersche schling ader grub, daer rept op, van duinter keim (?) geit nae Mauers. Dor ist vorlangs ein loch gegraven, dair man siehet in stehen einen feurstein ') tuschen dat stift Eßen und herschaft Broich, ist aber nicht gescheit. Darvon bis uf den Schwartzenberg, dairvon bis uf den cronenbaum, darachter ist ein feurstein im morast. Darvon bis up den Lapenbaum, nun vort dan scheit die bach dat kirspel von Mülheim und dat stift Eßen bis lang Daemshof in der bach, die alda wider scheit die beiden stift und dat kerspel Mulheim. Do geit achter Weinkausen her nach dem Steinhaus und leuft über den weg, der nach Wegmans hof geit, längs Tevis weigen (?) ter Scheuren bis unden ahn die weischen, daer leuft sie in die Mullenbach die bach uf bis ahn die Beurisch mul, darnae den overscheit hin und bis baven den Creutzelberg, dan recht durch dat feld nach dem großen eikelbaum ahn Steins kokamp, da recht längs die hohe birck op Raetgens feurstein, dahe durch Ratgesbusch achter Goßeshaus im Waßertz, da recht durch dat feld durch den dael, der Gert ahm ende gehoert und recht op die Goßelbach und dan vort den beeckgang gefolgt bis in die Ruir. Der beeckgang scheit dat stift Werden und dat kirspel von Mulheim und die bach leuft boven Mullenbach in die Ruir. Darvan die Ruir hinauf in Scholtenbusch zum Hove, steiht ein dur eickelbaum da recht over die Ruir ahn die Mintersche seit. Den Vorgang ahn der Sarnsche seit weiß ich nicht. Nach der Aufzeichnung des Fronen Hartmann Qaßmann (nach 1581). Wie vor. Ms. A 94. J ) Grenzstein. 348 Nr. V. Verzeichnis der Rii Arnoldus dictus Haginman, 1277. Rutger de Blarsheym, 1302. Daniel de Gotelsem, 1326. Hermann Schmeling, 1327. Henricus de Blaerspel, dictus Ditman, 1354—1636. Hennekyn Hukelbusch(Hokelenbusch), 1373—1383. Conrad van der Heyde, 1383. Conrad van Zarne, 1385—1389. Johann van der Swaespe, 1393. Gerd in der Monte, 1397. Dietrich oppen Markde von Werden, 1401. Amt van den Schepen, 1402. Dietrich van Langenhorst, 1407—1410. Johann von Hoembergh gen. Colnere, 1416—1421. Johann Nygenhuyß, 1422—1426. Adolf Dorenbusch, 1429. Nr. VI. Verzeichnis der Mül van Alstaden, Gerhard Schriver, 1385. van Alstaden, Hermann Scheper, 1401. van Alstaden, Sweder, 1407. van Alstaden, Hermann, 1432, 1436. von Arenbogel, Rverhard, 1322. von Averbrucks, Heinrich, 1327. vonPakerdorpe(Baekenstorp), Arnold, 1326,1354. Becker van Dempte, Rutger, 1401. Becker, Hermann, 1557. Bensenbergh (Beentzenbergh) van Oeverbroik, Hermann, 1401—1447. Bensenbergh(vanBinsenberghe),Heynecken,1343. uppem Berge, Johann, 1326. Byrkman van Hartsappe, Johann, 1363. van Blaerspel, Heyne, Fron, 1343. up dem Borchgraiffe, Michel, 1578—1597. von Bottenbroich (Bottenbruke), Schulte, 1302. von Bottenbroich (Bottenbroek, Buttenbroiche), Johann, 1371, 1373. to Bottenbroich, Heinrich, 1479—1491. to Bottenbroich, Wilhelm, 1531—1545. uppen Brinkin, Gerhard, 1277. oppen Brinken, Heinrich, 1327. over Brinken, Heynekin, 1343. op dem Brincke, Tzeris (Seriacus), 1432, 1436. Broychus, Hennyke, 1397. oppen Brouke, Johann, (Henken), 1385—1393. Bullich (Buyllynch), Henne (Hennyke), 1397—1407. van Bulrade, Wilhelm, 1363—1366. van Deghinchusen, Hermann, 1393. van Deghinchusen, Hannes, 1416—1421. van Dertmonde, Johann, 1343. oppen Dyck, Hermann, 1327. oppen Dike, Leo, 1365—1371. opme Dyke, Tyele, 1383—1426. opme Dyke, Hermann, 1447—1464. opme Dyke, (up den Dyck), Johann, 1508—1510. hter in Mülheim (bis 1600). Johann Pauwels, 1432. Aleff Strave, 1436. Hermann Scholle, 1440—1441. Heinrich von Galen gen. Halstwick, 1443—1444. Goswin von Twingenberg, 1445—1450. Heyvart Kuyc, 1456. DyrichDrugekanneod.vanVoisbeick, 1457—1464. Johann Kreuwell od. Krowell, 1468—1482. Gherit Spee, 1486. Adam Romeswynckel, 1487—1496, 1500. Godairtvan derHaergen. Hettermann, 1497—99, 1501—1523. Lubbert Hettermann, 1524—1533. Arnt Portmann, 1534. Conrad Hettermann, 1535—1565. Rutger Delscher, 1575—1597. heimer Schöffen (bis 1600). opme Dyke, Derick, Fron und Schöffe, 1540—1554, 1557—1565. von Dypenbeke(Dypenbyke), Andreas, 1354,1363. von Dypenbeke, Johann, 1401. to Dieperbeck, Johann, 1495—1510. to Dieperbeck, Johann Schulte, 1575—1597. in den Doernen, Hermann, 1531—1551. uppem Duke, Hermann, 1456. von Ebbinchoven, Gobelinus, 1289. von Ebbinchoven, Gerhard, 1383. ten Eyck, Heinrich, Fron, 1499. an dem Ende, Johann, 1527—1540. von Enkel, Rutger, 1457. von Eßen, Johann, 1327. von Euren, Arnold, 1277. Faber (Smid) von Ebbinchoven, Heinrich, 1326. Faber (Smid) von Ebbinchoven, Hermann, 1363—1373. aufm Feld, Johann, 1457. in den (dem) Graven, Johann, 1472—1505. in den (dem) Graven, Wilhelm, 1533—1542. Grymberg (Gryntbergh,Gryndenberch), Hermann, 1456—1488. van Groen, Dietrich, Fron, 1441—1443. vor dem Haef (Have) Bernt, 1531. Hagen (van der Esten), Dietrich, 1373—1385. achter dem Hagen, Rutger, 1508—1509. im Hagerhoeff, Hermann, 1596—1597. van Hartsoppen, Goeßen, 1477—1482. opme Have, Wessel, 1436—1441. Heggeman van Ebbinchoeven, Heyne, 1389—1407. Heggeman van Ebbinchoeven (Hecgman), Rutger, 1402. Heggeman van Ebbinchoeven, Teile, 1461. de Heide, Ulrich, 1289. van Heys, Winand, 1289—1327. van Heys Hense, 1343. to Heyß, Gerit, 1495. 349 Helewech (Heelwech), Johann, 1477—1491. Hesynck, Kirstiaen, 1389. von Hesseide, Gerlach, 1289. vor dem Hofe/Bemt, 1508—1529. ten Hoeve, Wessel, 1440—1441. von Holtoye,'Berthold, 1289. Hoelwech, Johann, 1479. toe Hottenbroick, Heinrik, 1482. luden, Hermann, 1529. van Kaldenhoven, Johann, 1371—1373. van Kaldenhoven, Dietrich, 1447—1457. Kelreman van Heys, Dietrich, 1383. vur dem Kyrchove, Tyle, 1363. Knappertz," Johann, Fron, 1588. Knevel, Johann, Fron, 1497. Korhus, Henne, van Molenbecke, 1397. Krabbe, Tyel, 1527-1531. van Kreyenberghe, Christian, 1343. im Kulendale, Johann, 1447. Ktiytz, Ludger, Fron, 1504—1505. op dem Leen, (Lyen), Gerit, 1545—1575. Liefkens, Hermann, 1588. ter Lynden, Hermann, 1504—1505. Lochems, Arnold, 1572—1575. Louchs (Loufs), Arnold, 1575—1589. Mekeler, Johann, 1416—1443. Mekeler, Jakob, 1472—1473. von (to) Menden, Hermann, 1441—1458. von (to) Menden, Bernd, Fron, 1457—1474. von (to) Menden, Dietrich, 1458. von (to) Menden, Johann, Schulte, 1508—1527. von Merenscheyde, Heinrich, 1326. von Merenscheyde, Johann, 1422. in der Moelen, Gerit, 1560—1572. van Molenbeke, Heinrich, 1327—1366. zu Molenbeke, Georg, 1578—1597. Molenbrecker, Godert, Fron, 1509—1510. Molenbecker, Heyvert, 1531—1554. van Molenhem, Arnold, 1326. van Molenhem, Tile, 1343. van Molenhoeven, (Mulenhuven), Johann, 1322. van Molenhoeven, (Mulenhuven), Heinrich, 1402. Molner, (Moilner), Johann, 1456—1461. Monich, Johann, Fron, 1343. von Monheim, Hartmann, Fron und Schöffe, 1560-1575, 1578—1597. daer Neden, Rutger, 1540—1562. van (to) Nederhusen, Heyvart, 1441—1443. Nellenberg (op der Nellenborch), Rutger, 1488-1493. to Nyrhuisen, Tyel, 1565—1575. Nolle, Peter, 1461. up dem Oberch, Heinrich, 1488—1491. van der Osten, Jakob, 1363. Peike, Johann, 1289. van Raede, Bernd, 1432—1441. to Raede, (Raide), Bruyn, 1495—1505,1553-1562. van Randenberch, Hermann, 1277. vom Raetgen, Hermann, 1578—1597. de Roda, Lambertus, 1326. Roedeken, (in dem Rodkyne), Johann, 1373—1385. Rumswynckel, Louff, 1527—1536. Rumswynckel, Adam, 1557—1575. de Scheide, Christianus, 1322. up der Scheid, Johann, 1508—1510. Scheper Hermann, s. van Alstaden. Schriver, Gerhard, s. van Alstaden. Schule, Bertold, 1289. Schulte to Menden, s. Menden u. ter Schuren. ter Schuren, Hermann, 1440—1443. ter Schuren, Hermann, Schulte zu Menden, 1499—1505. ter Schuren, Dietrich, 1548—1566. de Selrebegh, Johann, 1302. Sellerbeke, Henneken, 1385. van Selrebeke, Hermann,71416—1443. to Selrebeke (Solrebeck), Gosen, 1508—1510. Sellerbeck, Hans, Fron, 1578—1597. Smelinch, Hermann, 1343. der Smyd, van Ebbinchoven, Hermann, 1363—1373. Smyt (Smed), Heinrich, 1479-1504. ter Soidt (Soye, Soyde, Zoedcn), Johann, Fron, 1479—1493. ter Soidt, Albert, Fron, 1495—1504. de Speldorp, Albertus, 1277. de Stenkule, Heyno, 1326. de Stirheim (Styrum), Gerardus, 1277. de Stirheim (Styrum), Bertoldus, 1322. Streppekyn, Hannes, 1407. Tacke, Johann, 1527—1536. Tacke, Heyvert, Fron, 1527—1554. Timmermann, Amt, 1495—1497. Troyst, (Troest), Gobelinus, 1302. Troyst (Troest), Hevardus, 1354. uppen Velde, Johann, 1456—1458. upger Verstat, Heinrich, 1499—1504. Vierinckel, (Veirinkel, Vyerenkel), Rutger, 1407, 1432—1464. Voyckin (Vuyckyn), Hermann, 1354—1371. de Vogelbusche, Conrad, Fron, 1289. Volbertz, N., Fron, 1432. van Vonsceyde, Henneken, 1363—1365. de Vosphich, Wilhelm, 1326. de Vosbeeck, Amt, 1464—1482. tho Vulrem, Everd, 1397. van Vulramen, Johann, 1421. de Vurebruoke, Everhard, 1322. de Wanbeke (Waembecke), Marsilius, 1289, 1327—1354. de Wanbeke, Heinrich, 1289. van Wedinchusen, Tilmann, 1371—1373. de Weitersberge, Theodoricus, 1322. Wiltfurster, Dietrich, 1426. Winnenscheit (Wynscheit), Johann, 1489—1505. 350 00 Ü X Q c 0J o c CU CXO LH 3 CO OD O 00 > o z CD -4— > w :— OJ o > cu c CU TD 3 TD t/3 TD C cu 2 Vorteile, welche der Handel mit dem Auslande genieset oderHindernisse, welche demselben im Wege stehn E 0) 0) TU t/3 p w °*n »E ES p gs > CO tu cu CA s :3 "53 |s > co CU C V- *- cu cu p c o~ X — cu 0)3 P — O Hindernisse sind die ununterbrochene Zufuhr der amerikanischen Baumwolle p Gai 1 keine Vorteile, aber viele Hindernisse, • besonders durch die Douanen-Linie an der holländischen Grenze Ohne Vorteile, allein viele Hindernisse durch die Douanen- Linie an der französischen und holländ. Grenze OJ B — c .H = •a oj ■a e ex: 1. 'cö « cuE3 co 0.3 CO > CU Ev.§ cuxi •a 3 33 XN - •5 ■a c cö OJ E CO OJ ,[ - tl. 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April 9,1,4 4,15,6 n » 3,49,4 11 11 Mai 7,8,7 4,13,6 4,35,3 » 4,15,6 Juni 7,32,4 4,9,1 4,50,1 11 n 0,45,0 5,0,0 Juli 6,53,1 4,15,6 4,15,6 2,42,2 3,56,1 6,40,0 Aug. 8,11,6 5,27,7 4,35,3 2,27,5 3,36,6 » 6,0,0 Sept. 8,31,4 5,47,4 4,28,4 JJ 3,43,0 0,50,0 !> Okt. 9,10,6 6,21,3 4,45,2 11 4,1,3 0,45,0 5,0,0 Nov. 9,20,0 6,8,7 4,28,4 11 4,5,7 ' 11 Dez. 36,50 28,15 17,85 9,85 15,85 2,37 18,00 1818 Jan. 15. 28,69 20,00 19,06 12,50 11,74 5,40 3,60 Jan. 31. 3H,91 23,57 19,80 13,33 10,43 6,60 3,60 Febr. 15. 28,00 25,10 23,00 21,30 20,00 6,00 4,20 Febr. 28. 28,50 J) März 15. ,) » März 31. 7» » » » » 11 )1 April 15. n » rt M n 1) » Mai 15. 26,60 23,40 22,50 21,70 24,00 4,00 Mai 31. 25,80 ■ 20,00 21,50 Juni 15. ■n » y> » )) >1 11 Juni 30. n n 25,70 27,00 20,75 4,20 Juli 15. 23,00 22,00 24,60 11 J) 1) 11 Juli 31. Yl » Yi « V 1) 11 Aug. 15. 71 18,00 20,00 29,00 » 11 11 Aug. 31. 2>,00 16,00 n 22,00 20,00 Sept. 15. 20,57 ») 17,77 20,00 15,00 Sept. 30. » 11 n 14,85 » U 11 Okt. 15. " 17,80 Jl n » 1» » Preise der Kartoffeln und Erbsen in Francs und Centimes für den Malter 1813. Die erste Zahl bezieht sich auf Kartoffeln, die zweite auf Erbsen. 1812 Jan. 15. 10,00 17,14 Juni 15. 6,00 24,00 Jan. 31. 12,50 Juni 30. Febr. 15. 6,50 26,00 Juli 15. 22,00 Febr. 28. Juli 31. März 15. „ Aug. 15. 20,00 März 31. „ Aug. 31. April 15. 11 Sept. 15. Mai 15. 0,00 Sept. 30. Mai 31. n 24,00 Okt. 15. 11 r> 354 No. XI. Verzeichnis der in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr bestehenden Stiftungen. Der Stiftung Datum Name Zweck Bestand desKapitals am 1. Jan.1908 10 n 12 13 14 15 16 17 18 30. 1. 44 28.11.66 18. 10. 66 1867 7. 5. 68 29. 5. 84 30. 5. 84 11.6. und 24. 7. 54 21. 7. und 7. 9. 61 10. 11. 86 13. 2. 73 u. 14. 4. 74 18. 11.72 17. 11.97 4. 9. 96 22. 7. 96 21. 3. 00 bezw. 9. 6. Ol 13. 5. und 26. 10. 03 23. 12. 03, 23. 2. 04 u. 6. 10. 04 28. 5. 06. Krankenhaus-Stiftung Friedensfest-Stiftung Stein-Stiftung Krabb'scheWaisenstiftung Steinhaus-Stiftung I Steinhaus-Stiftung II Steinhaus-Studien- Stiftung Goslich-Stiftung Sofia-Stiftung Christian Coupienne- Stiftung Gustav Hanau-Stiftung I Gustav Hanau-Stiftung II Elisabeth-Stiftung Heymann-Stiftung Philipp Rosorius-Stiftung Gustav und Auguste Stinnes-Stiftung Gretchen Leonhard- Stiftungen August und Josef Thyssen- Stiftung Zur Erbauung eines Armen- und Krankenhauses . Zur Unterstützung bedürftiger Krieger aus 1864 und 1866 oder deren Hinterbliebenen..... Zur Unterstützung bedürftiger Blinden..... Um armen Kindern eine Freude zu bereiten . . Zur Ausbildung von Söhnen unbemittelter Handwerker und Arbeiter............ Zur Bezahlung von Hausmiete an arme Witwen Legat von Universitätsstipendien..... Zur Unterstützung hülfsbedürftiger Krieger Für Sommerpflege von schwächlichen und kränklichen armen Kindern............ Zur Gewährung von Stipendien sowie von Unterstützungen an verschämte Arme und Brautleute Zur Unterstützung bedürftiger Krieger und deren Angehörigen................ Zur Ausbildung unbemittelter Handwerker . . . Wie bei 9................... Zur Gewährung von Unterstützungen an Arme am 22. Juli jeden Jahres............ Zur Schul- und Berufsbildung evangelischer Knaben mittelloser Eltern, zur Ausbildung evangelischer Mädchen u. zur Unterstützungverschämter Armen Zur Unterstützung von Armen zu Weihnachten jeden Jahres ................ Spielplatz auf dem Kahlenberg einschl. 150000 Mk. Barkapital..........210000— Mk. Bismarckplatzgelände.....37000,— „ Haus Viktoriastraße 15 .... 109000— „ Haus Eppinghoferstraße 19 . . 24000,— „ Augenheilanstalt Heißenerstr aße 620000,— „ Mk. 10433,50 4 163,71 3868,67 900 — 3694,35 1000 — 10000,- 900,- 6000 — 120000 — 3000 — 31747,94 20917,05 5000 — 117 [531,54 100 000,— Zur Errichtung und Unterhaltung einer Badeanstalt, von Haushaltungsschulen für schulentlassene Mädchen und von Kleinkinderbewahranstalten (Aktien von nom. 350 000 M., Kurswert 570 000 M.) 1000000 — 570000,- 355 45* 8^|S8S $ SO « Ol ■* i- — 5- in in -rr 01 m 01 t- fO N W N t- W in cn in i-i = a ro ro CD O > N cu •o _* :3 X Ol Im 3 CD O !_ CO T3 tuD c 3 "ö3 +-• c/3 3 < s® CD Ol Ol 5 Ol Ol ___________ lO 8 m ra m ^f d in oi t- ro t- oi i> t- m ■* in q w i- rt in ro ro H Ol s* CD § Ol CO § in 2 s ro fr- Ol t- t- in m IO G) CO 1 8 05 ..." t-l a -r * i X CO 3 £ ro CD K t- CO CD IG m 1/1 O) 8 -2? 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Verkehrsstatistik der Eisenbahn 1907. 1 ) Auf den Bahnstrecken im erweiterten Stadtbezirk Mülheim (Ruhr) verkehrt zur Zeit während eines Kalendertages die folgende Anzahl von Zügen: Schnellzüge Personenzüge Güterzüge 1. Mülheim (Ruhr)—Styrum—Mülheim (Ruhr) 49 111 99 2. Mülheim (Ruhr) — Mülheim — Eppinghofen (Nordseise) .......... 49 55 108 3. Mülheim (Ruhr) — Speidorf — Mülheim—Eppinghofen (Südseite).......— 30 119 4. Mülheim (Ruhr)—Speidorf—Mülheim (Ruhr) —Broich .......... . — — 51 5. Mülheim (Ruhr)—Styrum—Mülheim (Ruhr) —Broich ...........— — 24 6. Mülhetm (Ruhr) —Mülheim (Ruhr)— Broich — 21 17 7. Mülheim (Ruhr)—Broich—Mülheim (Ruhr) — Saarn ............— 21 51 ) Mitgeteilt von der Kgl. Eisenbahndirektion Essen am 16. X. 1907. 358 CO CO 00 CM iß 00 C3 C •V > >< .5 > CO u co 3 Od 0) *- 3 sa O ? ^ C CD'S ooNO)coffl-1—i m •* cm aocooQoccio—i sonstigt beson teine, Bl eine, Tar cht, Roh sind ver ■-HO00'*03t^03CX)00OlO«* CM — CO O "* CM CM O ■# OS ** CD ccajco(NiO'*cfio-*rtcoo < 43 WC u — 3 ca ä o g 5t lso chni Seh CD-r»CMO-*mOT(-*OCD-*CDOcNCDCNlOCO OCOOOOiCO^H^-^-it* n in t. 0) —* rH CM CM — —■< —« CM CM CM CM «-H •=, <» N 3 •o. iHCß^HlCiCOL^OOJlOCDO OOOißiOCOCMOOCOaoaOO -iHt-T«H(Ml0 1 0 0-'0<» o l^t*NCOSCOOCDNCD»t* CO E S 3 C/J *H COiOrttOCONrH^^COOSO ■* —< CM r^ CO — -* y-< OJ — l~ O OJ ^HOioomooNCDOco^ c O5O500t^'M'N[^O5-<*C35CO"-l io-^?iiot^ccoiO' r coKcn cd ffl?llOCOCO«CDCOCOOOO N CO CO 10 CD CO —' •■# CO l> Tj< lO CO C (U lOCDlCSHHONrf-fMOd lOOCO—'CMOTCCMOOaJOOS CNCOCMi-HpH — rH—tCMCOCOCD CO <+- x= :ingen erden euert t-r NEO9ll0N'Mt-O'*CCC0 u 0) l^^OOCDCDOT— 'pH-MiCt« c iO — t-^rtascr-^co^oscM > *CC I> CO c l>H!DiO-n.ror>.c<5ioco V- OOCD-*lOO'^(Ir~^OC— HCDCN £ t: Offl-iQiCfCDtDHK^cO s > 4-1 l>-CDCD'--0-^iQ»f---------naa o > 00!(Nr---------' CO t* CO CO CO QOin — COlC505CNlC3t>-CM-HCO j= . 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A., Gerichtsdirektor ........ 310 Bernhardt Moritz Christian . 333 Beugnot u.Röderer, Grafen . 50 v. Bock und Polach, Oberbürgermeister .... 89, 217 Branscheid, Bürgerm. 114, 118 Broermann Karl..... 330 Bungert August . . . 341, 342 Burkhard III. von Broich . 9 Burkhard V. von Broich 10, 24 Christian, Graf v. Leiningen 140 Christian Karl Reinhard von Broich......... 151 Coupienne Heinrich .... 242 Coupienne Jean, Baptist . . 255 Deicke Dr. Karl, Amtsgerichtsrat .....329, 335 Dhaun - Falkenstein - Oberstein, Grafen von . 40 ff., 326 Dickmann Herrn...... 334 Diehl Karl, Musikdirektor . 340 Dietrich III. von Broich 10, 11 Dietrich, Erzbischof v. Köln 31, 32, 33, 34, 37 Dietrich von Limburg ... 7 Dietrich V. von Limburg 11, 12, 28 Dinnendahl Frz.,234,244,245, 246 Dinnendahl Joh., . . . 244, 245 Eberhard I. von Styrum . . 327 Seite v. Eicken Joh. Wilhelm . . 251 Engels H., Königl. Musikdirektor ......338, 339 Evertsen Abraham .... 140 Finsterbusch, Töchterschuldirektor ........ 219 Friedrich, Erzbischof v. Köln ^8 Friedrich, Graf von Isenberg 7 Friedrich der Große . . . .139 Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg 46, 130, 133, 134, 294 Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, 86, 92, 242, 320 Fritsch, Bürgermeister . 88, 93 Gallenkamp Wilh., Realschuldirektor 206, 208, 213, 218 Georg, Prinz....... 236 Georg Karl von Hessen- Darmstadt . 50, 178, 249, 250 Georg Wilhelm von Hessen- Darmstadt .....49, 177 Gerhard v. d. Mark 33, 34, 35, 36, 37 Girkon Martin, Pfarrer 157, 158 de Groote Georg Wilhelm Friedrich, Pfarrer .... 152 Gombel Samuel...... 178 Gruhl E., Realschuldirektor 209, 211 Grothues Heinrich, Pfarrer 174, 175 Hermann Georg, Graf von Styrum......... 327 Hetzer Lampert, Kaplan . . 169 Jacobs Fritz....... 335 Johann von Limburg 38, 39, 40 Johann Adolf v. Dhaun ... 46 Johann Wilhelm, Kurfürst . 307 Itzenplitz Karl....... 217 Kaiser Dr. Friedrich .... 332 363 Seite von Kamp Herrn. Adam 331, 332 Karl V ........... 306 Karl Alexander v. Dhaun . . 47 Karl Theodor, Kurfürst von Pfalz-Bayern .... 49, 307 v. Kaulbach Wilhelm . . .329 Keienburg Wilhelm .... 335 Keller Karl, Prediger ... 143 Kellermann August .... 335 Kerlen Dr. Gerhard, Rektor 204, 206, 218, 332 Kern Dr., Realschuldirektor 208, 209 Kirdorf Emil, Geh. Kommer- zienrat......... 275 Kniffter, Bürgermeister . . 79 Köhler Carl........ 336 Kortum Dr. Karl Arnold 330, 331 Kremer Johs., Prediger 129, 132 Kühne Heinr. vam Hingberg 335 Kürten Peter, Pfarrer . 163, 164 Kufferath Heinrich .... 341 Kufferath Hubert Ferd. . .341 Kufferath Joh. Herrn. . . .341 Kufferath Louis...... 341 Kufferath Wilhelm..... 341 Grafen von Leiningen 48, 135, 223 Lembke, Oberbürgerm. 115, 116 Lindger ......... 127 Königin Luise ... 52, 69, 152 Marie Luise Albertine Landgräfin von Hessen 48, 49,50,51,52,53, 152, 153, 177, 281, 295, 326 Maubach, Bürgermeister 76,77,79 Maximilian Joseph von Bayern........49,50 Meier, Bürgermeister . . . 1H Mentz, „ 113, 114, 119 Michels, „ . . 75, 76 Modersohn Ernst.Pfarrer 157,333 46* Seite Moritz Landgraf von Hessen 46 Moritz Graf von Styrum . 47 Murat Joachim . 50, 51, 70, 304 Napoleon . 50, 54, 55. 69, 75, 231 Natorp Oskar, Professor . 333 Obertüschen,Bürgermstr. 89,182 Oechelhäuser, Bürgermstr. 87, 88, 107, 181 Philipp von Dhaun . . 41, 42, 43 Philipp Wilhelm, Pfalzgraf 47, 48 Quade Adolf .... 33, 35, 36 Quehl Dr. med. Otto Julius 334, 335 Rehbein Wilhelm . . . 333, 334 Rheinen, Bürgermeister . .113 Rheinen Robert...... 329 Richter Dr. Herrn., Pfarrer 154, 155, 335 Röhrscheidt Friedrich . . .334 Sander Wilh........ 334 Sandmann Friedr. W. . . . 336 Scheben S. I. Johann Peter 162, 163 Schmidt Fritz....... 336 Seite Schulz Eduard, Prediger 142, 143 Schulz E. W., Pfarrer . . . 332 Siebel Arnold, Prediger . . 134 Stein Hugo, (Kückelhaus Hugo)......... 336 v. d. Steinen Dr. Karl . . 332 Steinitzer Dr. Max .... 339 Stinnes Gebr..... 266, 271 Stinnes Joh........ 233 Stinnes Mathias . . 233, 271, 272 Stronck Rieh., Musikdirekt. 339 v. Strünkede....... 40 Stursberg P. Wilh., Pfarrer 143, 333 Suidbertus........ 127 Terstegen Gerhard 139, 223, 329, 330 Troost Joh. Caspar . . 252, 253 Tschoepke, Bürgermeister . 113 Unkel Theodor, Pfarrer 167, 169 Voerster Herrn., Maire (Direktor) . . 70,71,72,73, 74,75 Vogt, Beigeordneter ... 84 Vogt Joh. Wilh...... 244 Seite Vogt Karl Ludwig, Pfarrer 153, 154, 332 Vorster Friedrich..... 249 WalramHerzogvon Limburg 9, 21 Wasse, Bürgermeister . . .115 Weuste, Bürgermeister 79, 84, 93, 113 Wilhelm 1 .......93, 320 Wilhelm Herzog von Berg . 11 Wilhelm Herzog von Jülich- Berg......39, 172, 303 Wilhelm V. Herzog von Jülich-Cleve ...... 44 Wilhelm v. Limburg 33, 35, 223 Wilhelm Wirich v. Dhaun 47, 48, 135, 147, 148, 149, 326 Willibrord........ 127 Wintgens, Bürgermeister . 222 Wirich v. Dhaun..... 46 Wirich V. v. Dhaun . 27, 41, 43 Wirich VI. v. Dhaun ... 44, 45 Wolff Kaspar Math. Wilh., Pfarrer....... 165, 332 Wolfgang Wilhelm Pfalzgraf 133 364 Firmen-Verzeichnis. Seite Abel K., Gerberei............. 256 Aktienbaugesellschaft Mülheim a. d. Ruhr . . 261 Achtenrath H., Handelsmann........ 230 Aktien-Gesellschaft für Eisenindustrie, Styrum 246 Alstaden, Zeche 239, 240, 242, 268, 275, 268, 289 Auberg J., Schloßfabrik.......... 248 Backhaus Wilh. jun., Dampfsägewerk .... 261 Bagel Jul., Druckerei und Verlag...... 282 Becker Fr., Händlerfirma.......... 274 Becker Gustav, Gerberei.......... 257 Becker Karl, Gerberei........... 255 Becker Richard, Gerberei......... 257 Becker (Duisburg), Porzellanfabrik..... 223 Becker (Mülheim), Ziegelei......... 260 Becker (Styrum), Ziegelei......... 260 Beckmann H. D., Spez........... 232 Bensberg Bernh., Dampfkesselfabrik..... 246 Bergbau- und Schiffahrts-Aktien-Gesellschaft vorm. Gebr. Kannengießer....... 272 Bergfried Herrn., Lederhandlung...... 277 Berns C, Firma Herrn. Schmitz Erben, Kohlen- Großhandlung ............. 276 Biesgen Carl, Schiffsbauer......... 261 Blech Carl, Druckerei........... 282 Blech Herrn., Druckerei (General-Anzeiger) . 281 Blumendelle, Grube.......... 226, 227 Bögel vom, Ziegelei............ 260 Bögelmann Wilh., Industriant........ 232 Böninger Gerh., holländische Seifenfabrik . . 232 Borcharts Joh., Kohlenhandlung...... 227 Borgemeister Com., Kohlenhandlung .... 227 Borgemeister Gebr., Kohlenhandlung .... 227 Brink Arnd, Kohlenhandlung........ 227 Brink Joh. Gerh., Stärkefabrik....... 232 Brink Math., Handelsmann......... 230 Broich-Speldorfer Wald- und Gartenstadt Akt.- Gesellschaft............ 122, 261 Broicher Bergwerksaktien-Verein...... 237 Broicher Eisensteinbergwerke....... 244 Buchloh Herrn., Kohlenhandlung....... 227 Bungert Emil, Gerberei .......... 257 Bungert Frd., Gerberei........... 256 Carolina, Grube..........234, 235, 238 Central-Akt.-Ges. für Tauerei und Schleppschiffahrt ............... 273 Cleff Rieh., Eisengießerei und Maschinenfabrik 246 Cleflappen, Grube........... 226, 235 Cohn S. & B., Getreidehandel....... 277 Concordia, Zeche............. 237 Corinthenkuhle .............. 227 Coupienne H., Gerberei.......... 255 Coupicnne J. B., Gerbereibesitzer..... 232 Cramer Fritz, Brauerei........... 259 Crass Herrn., Handelsmann......... 230 Decker & Cie., Gerberei.......... 257 Seite Denkhaus C, Kohlengroßhandlung..... 276 Denkhaus G. & Söhne, Tabakfabrik .... 252 Dennenborg Herrn., Gerberei........ 257 Diepenbeck, alte.............. 225 Diepenbeck Herrn., Kaufmann ....... 232 Diergard, Weinhandlung.......... 232 Dimbeck, Grube.........225, 226, 227 Dinnendahl Gebr., Maschinenfabrik 244, 245, 290 Dorstener Papierfabrik A.-G....... 249, 251 Dreesen Wilh., Brennerei.......... 260 Dümptermann Jörgen, Handelsmann..... 230 Eicken von Gerh., Mühlenbesitzer..... 232 Eicken von Herrn., Spezereiwarenhandlung . 232 Eicken von Johann, Kohlenhandlung .... 227 Eicken von Joh. Wilh., Tabak-, Seifenfabrik u. Spezereiwarenhandlung 223, 232, 249, 251, 287 Eisenstein, Grube.......•..... 244 Elsbruck v. & Compagnie....... 227, 229 Endemann Wilh. & Co., Kohlenhandlung . . 227 Erdmann Joh. Hrch., Spezereiwaren .... 232 Essener Creditanstalt........... 279 Fabri W., Gerberei ............ 257 Falkenburg Herrn. & Co., Weinhandlung . . 232 Falkenburg Herrn., Kohlenhandlung..... 227 Falkenburg Herrn., Joh. Sohn, Kohlenhandlung 232 Feldmann Hugo, Kolonialw.- u. Drogenhandlung 276 Feldmann Joh. Herrn., Seifenfabrik..... 261 Fieseier & Schulteis, Kohlengroßhandlung . . 276 Forstmann & Krins, Spezereiwarenhandlung . 232 Freudenberg, Grube.......... 225, 227 Frickenhaus Joh.Wilh., Spezereiwarenhandlung 232 Friedrich Wilhelms-Hütte........ 246, 291 Fuglsang C, Brauerei........... 259 Funcke W., Gerberei............ 257 Gewerkschaft Seibecker Bergwerksverein . . 243 Gombel Samuel, fürstlicher Hofbanquier . . . 279 Gombel & Levy, Reederfirma ....... 81 Gothot Ferd., Fabrik patentierter Apparate der Kaffeebranche........... 248 Güldenberg Gebr., Gerberei........ 257 Halfern von Franz., Spezereiwarenhandlung . 233 Hamacher Casp., Spezereiw. u. Siamosenfabrik 233 Hammacher Joh. Died., Siamosen-Fabrik . . 255 Hammacher & Schmachtenberg, Tuchfabrik . 255 Hammann W., Gerberei.......... 257 Hammelsbeck, Grube.......225, 226, 237 Hammerstein Walter, Bankgeschäft..... 280 Hanau Gustav, Bankgeschäft........ 279 Harpener Bergbau-A.-G., Abteilung für Schifffahrt ..........238, 272, 273, 288 Heckhoff Joh., Kohlenhandlung....... 227 276 276 257 248 Heckmann Franz, Kolonialwaren en gros Hennenbruch Gust., Kohlengroßhandlung Hennes Gebr., Gerberei........ Hessein Joh. Söhne, Maschinenfabrik . . 305 Seite Hibernia, Bergbau-Akt.-Ges.......239, 288 Hörschgen Heinrich, Gerberei....... 255 Hörschgen Willi., Schiffsbauer....... 26L Hofstatt Jon., Kohlenhandlung....... 227 Hollenberg & Darmstadt, ver. Gruben . . . 2ö7 Holthauser Bänksgen, Grube...... üüö, 227 Holverscheidt Joh. Christ., Kohlenhandlung . 233 Holverscheit Joh. Wilh., Wittib, Kohlenhandlung 227 Humboldt, Zeche..........242, 275, 288 Hüninghaus Gebr., Spezereiwaren ..... 233 Janssen, Manufakturwaren......... 233 Jörgers W., Färberei und Druckerei .... 255 Jötten Joh. & Wilh., Färberei und Druckerei 255 Ibing Karl, Gerberei............ 256 Ibing Gebr., Brauerei........... 258 Kaldenhoven Joh., Kohlenhandlung..... 227 Kalthoff Georg, Wwe., Kolilenhandlung ... 233 Kalthoff Gerh., Spezereiwaren....... 233 Kalthoff Theis, Kohlenhandlung....... 227 Kalthoff & Seupner, Spezereiwaren..... 233 Kalverkuhl & Reifferbarth (Blücher), Zeche . 226 Kampmann C, G. m. b. H., Maschinenfabrik . 248 Kann Herrn., Häute- und Fellhandlung .... 277 Kann M., jr., Kohlengroüliandlung...... 276 Kaufmann Gust. D., Sohn, Bankgeschäft . . . 280 Kaufmann S. G., Häute- und Fellhandlung . . 277 Kellermann Gebr., Malzfabrik........ 259 Keudel Jul., Kohlenhandlung........ 233 Kinderberg, Grube........... 226, 235 Krabb Math., Kolilenhandlung........ 233 Kraben Gosw., Kolilenhandlung....... 233 Kleinbrahm Gebr., Maschinenfabrik..... 248 Kleinert Jul., Gerberei........... 257 Klusmann Wilh., Reederei......... 274 Kocks Gebr., Destillerie und Likörfabrik . . 260 Kocks Gust., Drahtseilfabrik........ 260 Küster & Cie., Gerberei . . ........ 257 Kolkmann G. Nachf., Gerberei....... 257 Krabb, Kolilenhandlung........... 227 Kraft Fr., Gerberei ............ 257 Künzel C., Nachfolger, Kolonialwarenhandlung 276 Küppers Frdrch., Brennerei ........ 259 Kugelmann W., Gerberei.......... 255 Kuhfus Clemens Aug., Bankgeschäft .... 279 Landw. Brennerei und Destilleriefabrik (vorm. Fr. Meckel) G. m. b. H., von Hrch. Poos 260 Landw. Spar- und Darlehnskasse für Saarn und Umgegend............ 280 Lankhorst Rud., Gerberei ......... 256 Lankhorst Wilh., Künstl. Düngstoffe .... 277 Laybank, Grube.............. 226 Lederwerke Fr. Feldmann, Akt.-Ges..... 256 Leimann H., Gerberei........... 257 L'hoest, Steinbruchbesitzer......... 260 Lindermann Gebr., Gerberei........ 257 Lintorfer Erzbergwerke.......... 243 Loeb Moses, Kaufmann.......... 233 Seite Löwenbrauerei Hrch. Dinsing........ 258 Lohmann, Kolilenhandlung......... 227 Lohmann Konrad, Kohlenhandlung..... 227 Ludwig Lindgens, Lederwerk G. m. b. H. . . 256 Luisenthaler Akt.-Ges. für Druckerei, Weberei und Spinnerei........... 254, 291 Mann H., Bergbrauerei........... 259 Marks Ernst, Druckerei, (Mülh.-Ztg.) .... 282 Maschinenbedarfs- und Betonindustrie G. m. b. H. Styrum................ 248 Maschinenfabrik, vorm. Becker und Jordan . 247 Meininghaus Joh. Wilh., Seifenfabrik und Spezereiwaren............. 233 Mellinghoff Adam, Manufakturw.- und Segelmacher ................ 233 Mellinghoff C. W., Kohlengroßhandlung ... 276 Mellinghoff Gebr., Kolilenhandlung..... 272 Mellinghoff Herrn., Kohlenhandlung..... 227 Mellinghoff Heinrich, Kohlenhandlung . . 2^:7, 233 Mellinghoff Wilh., Manufakturwaren..... 233 Mellinghoff & Mühlenbeck, Tuch- und Kasimirfabrik ................. 254 Mendener Engelbrauerei, G. m. b. H..... 258 Meyer Rudolf, Akt.-Ges. für Maschinen- und Bergbau................ 248 Michels Herrn. & Co., Manufakturwaren und Kohlenhandel............. 233 Michels Wwe. H. & Sohn, Manufakturwaren 233 Möhlenbeck G. & Cie., Gerberei...... 257 Möhlenbeck Herrn,, Gerberei........ 258 Möhlenbruck Ernst, Baumaterialien..... 277 Mohr Anton, Malzfabrik.......... 259 Momm Gerh., Spezereiwaren........ 233 Mühlenbeck Gebr., Kohlenhandlung..... 227 Mühlenbeck Gerh., Kohlenhandlung . . . 276, 279 Mühlenbeck Gerh, Kohlenhandlung..... 227 Mühlenbeck Gerh. & Co., Kohlenhandlung . . 233 Mühlenbeck Heinrich, Kohlenhandlung .... 227 Mühlenbeck Herrn., Industriant....... 233 Mühlenbeck Wilhelm, Spezereiwaren .... 233 Mülheimer Aktienbrauerei.......... 259 Mülheimer Bank.............. 279 Mülheimer Bergwerksverein -Aktien - Gesellschaft zu Mülheim a. d. Ruhr . . 239, 288, 289 Miilh. Dampfschleppschiffahrtsgesellschaft 273, 291 Mülheimer Handelsgesellschaft m. b. H. . . . 276 Mülheimer Kunstwollfabrik Akt.-Ges..... 254 Mülh. Ruhrstein- und Ziegelwerke, W. Rauen 260 Mülheimer Ton- und Ziegelwerk G. m. b. H. . 260 Nedelmann Ernst, Bankgeschäft....... 279 Neu-Diepenbrock III, Grube........ 243 Neulen Joh., Tuchfabrik.......... 255 Niederhoff & Cie., Tapetenfabrik...... 261 Nöllenburg Joh., Gerberei......... 257 Oertmann Gebr., Gerberei......... 257 Ortkämper Gebr., Schiffbauer....... 261 Osthoff Gebr., Gerberei.......... 257 366 Seite Overmann Wilh., Hanfseilerei........ 260 Pelzer Chr., Lederhandlung......... 233 Pelzer Hrch., Lederhandlung und Gerberei . 233 Pelzer Hch. & Rühl, Gerberei........ 257 Pelzer Simon, Kohlenhandlung....... 227 Pelzer Wilh., Gerberei........... 255 Portmann W., Druckerei.......... 282 Rating Math., Brauerei........... 259 Reikes Gerh., Kohlenhandlung....... 227 Renkhoff Ernst, Essig- und Spritfabrik . . . 260 Reichsbank................ 280 Rhein. Bank................ 279 Rhein. Kohlenhandel- und Reederei-Gesellschaft m. b. H.........275, 276, 288 Rhein. Kronenbrauerei........... 259 Rhein. Lederfabrik, S. Goldschmidt..... 257 Rhein. Wettertuchfabrik m. b. H....... 260 Rhein.-Westfälische Bergwerksgesellschaft in Mülheim (Ruhr)............ 240 Rhein.-Westfäl. Kohlensyndikat..... 275, 288 Rhein. Zonenbrauerei............ 259 Rögels Fr., Brennerei........... 260 Roesch C. & Co., Mech. Weberei . . . 252, 254 Rohland Gebr., Ziegelei.......... 261- Roland, Zeche......237, *38, 242, 288, 289 Rosenblumendelle, Zeche . 234, 235, 237, 242, 288 Rühl F. W., Gerberei............ 257 Rühl Wilh. Nachf., Gerberei........ 256 Rüthnick Friedr., Kohlenhandlung...... 227 Ruhrtaler Maschinenfabrik, H. Schwarz & Co. 24d Saarner Eisenhütte............. 248 Scheidtmann Erich, Kohlenhandlung..... 233 Schmachtenberg, Buckskinfabrik .... 233, 291 Schmachtenberg Theodor, Tuch- und Kasimirfabrik und Färberei.......... 255 Schmits Herrn, Kohlenhändler........ 233 Schmits Math., Kohlenhandel........ 233 Schmittmann H. A. in Firma F.W. Schmittmann, Hanfseilerei.............. 260 Schmitz Gerhard, Kohlengroßhandlung .... 276 Schmitz Joh. sen & jun., Kohlenhandlung . . 233 Schmitz Joh. Peter, Kohlenhandlung ..... 227 Schmitz - Scholl (Tengelmann), Kaff eegroß- rösterei................ 261 Schmitz-Scholl Wilhelm, Kolonialwaren . . . 276 Schnider Ferd., Lohnmälzerei........ 259 Schnitzer Jak. & Co., Kohlenhandel .... 227 Schöndorff & Cie., Kunstbutter- und Talgfabrik 261 Schönert A., Lederleimfabrik........ 257 Scholl Herrn., Kohlenhandlung....... 227 Scholl Wilh. sen., Manufakturwaren..... 233 Schroer & Sohn, Malzfabrik........ 259 Schürmann Gust, Gerberei......... 256 Schürmann Wilh., Gerberei......... 255 Sellerbeck, Zeche 225, 226, 237, 238, 242, 267, 288, 289 Settmann J. A., Kohlenhandlung...... 233 Siebel & Weber, Manufakturwaren..... 233 Seite Spar- und Kreditverein Styrum, e. G. m. b. H. . 280 Speck W. H., Kohlenhandlung........ 227 Speldorfer Tonwerke G. m. b. H....... 260 Stachelhaus & Buchloh, G. m. b. H, Reederei und Kohlenhandel........... 274 Steele-Mülheimer Kohlenverkaufsverein . . . 275 Stein Joh. Carl, Spezereiwaren....... 233 Steingießer J., Brennerei.......... 260 Steinkuhle Grube............. 227 Steinhaus & Thäsler, Weiß- und Wollwaren . 276 Stinnes Hugo, Reederei und Kohlenhandel . . 274 Stinnes Math., Reederei und Kohlenhandel 233, 272 Math. Stinnes'sche Handlungs-Aktiengesellsch. 291 Stockfisch Herrn., Brennerei........ 260 Stöcker & Reinshagen, Eisen- und Metallwaren 276 Strothmann Fr., Lohnmälzerei........ 259 ter Jung, Maschinenfabrik......... 248 Terstegen Jan, Handelsmann........ 230 Thielen Herrn., Schiffbauer......... 233 Thielen-Krabb, Kohlengroßhandlung..... 276 Thiesgracht, Grube............. 227 Thyssen & Cie., Walzwerk, Gießerei, Maschinenfabrik u. a . . . •..........247, 254 Troost Joh. Caspar & Cie., Weberei und Spinnerei 69, 74,133,233,249,252,253,254,2ö7,289 Troost & Simons, Baumwollwaren-Fabrik . . 233 Tutenbach, Grube............. 227 Überfeld Herrn., Essigfabrik........ 233 Union Lederfabrik G. m. b. H......... 257 Unterhößel Wilhelm, Gerberei....... 256 Vörster Herrn., Essigfabrik......... 233 Vogt, Eisenhammer (Tuchscheerenfabrik) 74, 222 234, 244, 289 Volksbank zu Mülheim a. d. Ruhr eingetragene Genossenschaft............ 279 Vorster Wittib & Söhne, Papierfabrik .... 234 Wasserwerk Thyssen & Cie, G.m.b.H. ... 261 Wellershaus, Orgelbauanstalt........ 261 Westhoff C. W., Gerberei.......... 255 Westhoff Joh., Gerberei.......... 257 Wetzmüller Herrn., Gerberei........ 257 Weuste Christian, Dynamofabrik...... 247 Weyand C, Steinbruch und Ziegelei .... 260 Wiesche, Zeche . 225, 226, 234—237, 239, 242, 244, 267, 275, 288, 291 Wilhelm H., G. m. b. H., Eisengießerei und Maschinenfabrik............ 246 Wilke J., & Cie., Mechanische Bindfadenfabrik 260 Willmer, Maschinenfabrik......... 248 Winkeler & Rintelen, G. m. b. H, Drogen und Chemikalien.............. 276 Winschermann&Cie.,Reederei U.Kohlenhandel 273 Wiskott A. W., Weinhandlung....... 234 Witthaus-Eick, Gerberei.......... 257 Worms Anton, Brennerei......... 260 Zeppenfeld Gebr., Brennerei........ 260 Zinkhütte, Gewerkschaft Eppinghofen . . 248, 249 367 Sach-Verzeichnis. Seite Ackerbau......... 74 Ärzte (Wundärzte) 67, 78, 102 Aktienstraße . . 82, 104, 268f. A Istaden . . 5, 14, 72, 113, 299 Alstaden Bürgermeisterei 114, 116 Alstaden Kinderheilanstalt 122, 239 Alstaden evangel. Kirchengemeinde ........ 160 Alstaden Zeche, S.Firmenregister Altehof 6,7,18, 19,24,25, 127, 137, 322 Altena, Graf von ..... 7 Alter Markt .... 6, 78f., 322 Althofs Mühle....... 103 Amtmann v.Mülheim(Broich) 27, 30, 31, 32, 36, 37, 40 Amtsgerichtsgebäude . . . 325 Amtsverhör........ 307 Angermund, Amt 10 16, 17, 29 Antonius Kapelle 129, 141, 147 Apotheken........ 67 Appellationshof Düsseldorf 308, 309 Arbeiteraufstand 1813 ... 67 Armenpflege 77, 78, 81, 96, 97, 98, 99, 123 Armenschule.....190 192 Annjacken Fischerei ... 39 Asylrecht.......6, 7, 23 Augenheilanstalt . 123, Beil. XI Bahnhöfe......119,284f. Bankwesen..... 278—281 Barriere Geld....... 296 Bauamt städtisches . . 106,120 Bauernhäuser....... 328 Bauerschaft........ 13 Baukommission...... 106 Baukunst........ 325ff Bebauungsplan 82, 83, 103, 114, 120 Beigeordnete 70f., 73, 89f., 118 Berg, Grafen bez. Herzöge v. 3,7,8, 10,11, 12,15,16,24, 27, 28, 29, 30, 31, 49, 50, 303 Berg, Herzogtum 153, 306, 307, 308 Berg, Großherzogtum 50, 58, 68, 75, 76 Bergamt Essen .... 235, 236 Bergarbeiterausstände . . . 292 Berggericht 224,225,226,227,308 Berggesetz, Allgemeines für die preuß. Staaten .... 238 Seite Bergordnung, Clevisch-Mär- kische......... 236 Bergordnung, Jülich-Bergische ..... 224, 225, 236 Bergregal...... 224, 241 Bergrevier Oberhausen . . 238 Bergrevier Süd-Essen . . . 238 Besatzung, bergische (Broich) 34 Bestellgeld....... 296f Betriebe, gewerbl., Zahl der 292 Betsaal, jüd., in der Delle . 183 Betsaal Holthausen .... 158 Bewahrschulen . . 143, 158,201 Bezirkskommando 112, 312, 313, 315 Bezirksvorsteher . . .116,118 Biege, Hof zum...... 31 Bogen, Häuser am .... 328 Börsen........ 277,280 Börtschiffahrt....... 230 Brauereien.....258f., 289 Brauhäuser ........ 222 Brennereien . . 222, 259f., 289 Briefverkehr....... 299 Broich 5, 13, 115, 200, 286, 295, 296, 298, 299 Broich Amt........ 72 Broich Bürgermeister 113, 114, 144 Broich, Gemeinde, evang. . 160 Broich, Gemeinde, freie . . 147 Broich, Gericht 137, 178, 236, 309 Broich, Herren von 3, 8, 10, 11, 12, 22, 23, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 127, 130, 133, 136, 140, 161, 309, 312 Broich, Herrschaft 14, 15, 17, 28, 29, 31, 48, 50, 113, 149, 153, 178, 188. 221,222,223,236,241,250, 262, 267, 286, 287, 293, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309 Broich, Herrschaft, Gerichtshoheit der . . . 308, 309, 310 Broich, Herrschaft, Landeshoheit der . . . 3, 4, 9, 37—44 Broich, Unterherrschaft 37, 43, 49, 236 Broich Schloß 8, 11,28,29, 31,32, 33, 34, 35, 47, 52, 130, 131, 227, 231, 311, 325, 326, 327 Broich Schloßkapelle . 130, 147 Bruchbach ........ 104 368 Seite Brückengeld....... 94 Buchdruckereien .... 281f. Bullert.......... 5 Bürgerhäuser....... 327 Bürgermeister 76, 79, 88f., 116 Bürgerschule (Auerstraße) . 194 Bürgerschule, höh., 83,205,206,207 Burgfreiheit, Broicher ... 12 Burgfrieden von 1546 . 36, 223 Büropersonal, städtisches 73, 91 Chausseegeld....... 295 Chemische Industrie .... 287 Cholera . . 92, 102, 1Ö2, 190f. Cleve, Grafenbezw. Herzöge von . 11, 22, 27, 28, 29, 30, 31 Code Napoleon .... 178, 304 Couriere........295f. Dampfmaschinen 74,234,245f .,287 Delle........... 78 Denkmal, Kaiser Friedrich . 319 Denkmal, Krieger- .... 319 Denkmal, Veteranen- . . 319f. Deserteure...... 54, 55 Duisburger Chaussee ... 82 Duisburg, Kanton ... 51, 308 Duisburg, Kreis . . 76, 286, 290 Dümpten 5,13,19,72,113,188,299 Dümpten, Bürgermeisterei 114, 116 Dümpten, Herren von ... 5 Dümpten, evangel. Kirchengemeinde ........ 160 Ehrenbürger....... 90 Eingemeindungsverträge . .116 Eisenbahn 83, 95, 119, 269, 270, 277, 284, 288, 291, 297, 300 Beil. XIII, XVI, XVII. Eisenbahn - Hauptwerkstätte Speidorf......114,277 Eisenindustrie . . 56, 244ff. 290 Eisenstein........ 244 Elektrische Straßenbahn 105, 111, 112, 114, 122 Elektrizitätswerk, städt. 110, 111 Elektrizitätswerk, Rheinisch- Westfälisches . . . .111, 122 Eppinghofen 5, 20, 72, 85, 94, 103, 113, 128, 188, 223, 299 Eppinghoferbruch..... 156 Eppinghoferstraße .... 78 Erbfolgestreit, Jülich-Clevi- scher........ 46, 161 Erd- und Steinindustrie 223, 260, 287, 289 Seite Erzbergbau....... .'43f. Essen .... 76, 295, 297, 299 Essen, Arrondissement . . 51 Essen, Kreis....... 76 Essen, Stift....... 9, 22 Exerzierplatz....... 122 Fähre....... 83, 94, 231 Fahrgeld......... 295 Fayence-Industrie..... 57 Fechtanstalt....... 318 Fernsprecher . . 297, 301, 302 Feuerschutz..... 100, 101 Feuerstellen....... 74 Feuerversicherung . . 67, 262 Feuerwehr, freiwill. Bürger- 101, 321 Feuerwehr,freiwill.städt.l01, 321 Feuerwehr, Turner- . . 101, 321 Finanzen, städt. 81, 93, 94, 95, 96 Fischerei in der Ruhr 21, 39, 74 Fischerei in der Wupper . . '29 Fischlaken........ 4 Flurschützen....... 100 Forstwesen........ 59 Fortbildungsschule, Handw. . 201 Fortbildungsschule, kaufm. . 202 Fouragelieferung..... 68 Französische Behördenorganisation ..... 51, 53 Franz. Gerichtsverfahren 51, 68 Franz. Handelspolitik . . 50, 56 Franz. Handelsgesetzbuch . 305 Franz. Herrschaft 50 ff., 69,75, 307 Franz. Kirchenpolitik 64 bis 67 Franz. Kriegslasten . . 53, 54 Franz. Okkupation .... 296 Franz. Recht (Zivil) . öl, 68, 76 Franz. Schulpolitik . 59, 60, 61 Franz. Staatsbürgertum . . 68 Franz. Steuern..... 53, 58 Franz. Strafgesetzbuch . . 307 Franz. Verwaltung . . . .190 Franz. Zollpolitik . 55, 56, 69 Freidhof in Styrum .... 18 Freischule...... 190, 196 Fremdenpolizei .... 101, 102 Fremdherrschaft, franz. 50ff., 308 Friedensgericht...... 308 Friedhof.......79, 142 Friedhof, jüdischer . . 185, 186 Fulerum ... 5, 19, 20, 72, 299 Qänseplatz...... 105, 231 Garnison....... 312, 313 Garnisonlazarett..... 314 Gartenstadt...... 122, 261 Gasanstalt 107, 108, 109, 111, 121,292 Seite Gehilfen (Hilfslehrer) .191,195 Geldern, Herzöge von . 11, 12 Gemeinde, jüdische . . . 176ff. Gemeinde, kathol., Mülheim 65, 78, 140, 161 ff. Gemeinde, lutherische 65, 146, 147ff„ 187 Gemeinde, reformierte 65, 132 ff., 149, 154, 187 Gemeindegasthaus..... 98 Gemeindeordnung für den preußischen Staat von 1850 86, 87, 88 Gemeindeordnung, rheinische von 1845.....83, 84, 87 Gemeindevorsteher, jüd. . . 178 Gemeinschaftsrichtung . . . 157 Generalgouvernement Berg in Düsseldorf...... 75 Gerbereien....... 255ff. Gericht Broich . 303, 309, 310 Gericht Duisburg..... 15 Gericht Meiderich..... 15 Gericht Mülheim 3, 4, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 303, 310, 311 Gerichtsbehörden..... 308 Gerichtshoheit 3, 15 f., 303, 310 Gerichtsverfass. 13 ff., 17, 307 ff. Gesellenhaus, kath..... 167 Gesundheitspolizei..... 102 Gewaltsbachstraße .... 78 Gewehrfabrik Saarn 72,77,114,312 Gewerbeausstellungen . . . 292 Gewerbefreiheit...... 263 Gewerbepolizei..... 102f. Glasindustrie....... 260 Gottesheller ....... 141 Grenzen desMülh. Gebiets 14, 15 Grundbezitz .... 21—23, 74 Grundbesitz, städtischer . . 94 Grundrentenanstalt städt. . 120 Gütergemeinschaft . . 304, 306 Gymnasialgebäude . . 213, 214 Gymnasium . 204, 212, 213, 214 Haarzopf 5, 14, 20, 65, 72, 81, 188, 299 Hackhausen ....... 36 Hafen..........267f. Hafengeld........ 268 Hammelsbach....... 227 Handarbeitskurse (Köhler) 201, 323, 336 Handarbeitsunterricht .195,200 Hand- und Spanndienste . . 78 Handelsverein des Kreises Mülheim a. d. Ruhr . . .277 Seite Handel......2>7ff., 272ff. Handelskammer..... 282ff. Handelsregister...... 293 Handelsstraßen .... 57, 268 Handwerk....... 263ff. Handwerkskammer .... 265 Hauptlehrer ....... 191 Haushaltungsunterricht . . 199 Heißen 5, 72, 188, 189, 262, 299 Heißen, Bürgermeisterei 115, 116, 144 Heißen, evangel. Kirchengemeinde ........ 159 Hilfsklasse für schwachbefähigte Kinder ..... 200 Hochbauwesen...... 105 Hochwasser.....101,232 Hofesgericht Altenhof . 6,18,19 Hofesgericht a. d. Kapelle in Broich (Viehhof) . . 20, 23 Hofesgericht Freidhof (Styrum)...... 18, 19 Hofesgericht Menden ... 20 Hofesgericht Ncucnhof (am Hagedorn)....... 20 Hofesgericht Raadt .... 20 Hofesgericht Styrum ... 20 Hofeskapelle in Mülheim . . 47 Hof ratsdikasterium z.Düssel- dorf........308,309 Hofschulen........ 188 Holthausen 5,19,72,115,116, 188, 189, 200, 266 Holzindustrie....... 287 Honnen.......... 13f. Hörner.......... 13 Honnschaften 4, 13, 21, 23, 71, 72, 73, 142, 188, 190 Hypothekenwesen 304, 305, 306 Innungen........ 263ff. Innungsausschuß..... 265 Isenberg, Grafen von ... 6 Jagd........... 100 Jahrmärkte........ 81 Jesuitenorden....... 163 Juden, s. Gemeinde jüdische. Jünglingsverein...... 157 Justizbeamten, Einkünfte der 308 Kaffeeröstereien . . .261,289 Kahlenberg...... 105, 121 Kahlenberger Mühle . 221, 250 Kaiserplatz ........ 103 Kaiserswerth, Stift .... 20 Kammermusikabende . . . 340 Kanalisation..... 102, 105 Kaserne....... 313, 325 Kassationshof in Paris 308, 309 369 47 Seite Katechesantenhaus .... 187 Kettenbrücke .... 83, 94, 267 Kettwigerstraße...... 71 Kettwiger Tuchindustrie . . 223 Kinderheime..... 123, 158 Kirche in Mülheim 4, 7, 23 ff., 42,45,52, 127, 128,129,161 „ lutherische alte 148, 149, 155 „ lutherische (Paulikirche) 155, 156, 158 „ reformierte (Petri- kirche) 65, 129, 131, 138, 143, 144, 156 „ katholische (Marienkirche) 163, 164, 165, 166, 169 katholische (Engel- bertuskirche) . 167, 168 „ in Broich (ev.) ... 160 „ in Broich-Speldorf (ka'th.) .... 176, 176 „ in Heißen (ev.) . . 145 (kath.) . . 167 „ in Saarn (Klosterkirche) 161, 170, 173, 174 176 „ in Saarn (ev.); . 138, 142 „ in Speidorf (ev.) . . 145 „ in Styrum (ev.) . . 145 » » (kath.) (130, 161) 166 Kirchhof in Mülheim 33, 79, 140, 142 Kirchhöfe d. Landgemeinden 145 Kirchenordnung rhein.-westf. 153 Kirchenrat . ...... 135 Kirchenraub 1702..... 138 Kirchensitze....... 154 Kirchenvisitation..... 43 Kleinkinderschulen 143, 158, 201 Knabenhandfertigkeitsunterricht .......... 201 Kohlenbergbau 78, 223ff., 234ff., 286, 287, 288, 289 Kohleneisenstein..... 244 Kohlenförderung 237, 238, 239 Kohlenhandel 81, 227ff„ 232ff., 271 ff., 287, 288, 290 Kohlcnkamp....... 78 Kolonialwarenhandel 230, 231 232, 233, 276, 277 Kommunikationsstraße ... 78 Krankenhaus, evang. 99,102,158 Krankenkaus, kath. (St. Marienhospital) 99,102,167,168,169 Krankenhaus kath. in Styrum 166 Seite Kranken- und Versorgungs- haus ev......... 143 Kreisgerichtsdeputation 310, 311 Kreisgerichtskommission . . 310 Kreishaus ........ 119 Kreisschulinspektion . . . 197 Kreistag......... 91 Kreuzberg, Schöffengericht 17 Kribben......... 229 Krieg, 30jähriger..... 130 Krieg, Jülich-Cleve'scher Erbfolge-......46, 130 Krieg, Niederl.-Spanischer 130, 132 Krieg 1813/15....... 81 Krieg 1864....... . 317 Krieg 18K6 .... 92,291,317 Krieg 1870/71 .... 92,93,317 Kriegervereine..... 316ff. Kriegssteuer . . 76, 96, 138, 312 Kriminalordnung, Preuß. . . 307 Krisen, wirtschaftliche . . 290ff. Krön- und Privatlehen, Auflösung der....... 305 Künste, bildende..... 328 Kunst und Literatur . . . 325ff. Kurköln 8, 10, 23, 29, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40 Kurmutsgüter....... 19 Lagerstraße....... 267 Landbestelleinrichtungen . 298ff. Landeshoheit, bergische . 3, 10 Landeshoheit der Grafen von Broich.....3,4,9,37ff. Landgemeinden 84, 85, 93, 91, 113, 114, 115, 116 Landgericht ....... 307 Land- u. Stadtgericht Broich 310 Landrecht, allgem. 76, 305, 307 Landrecht, bergisches . . . 304 Landsturm........ 76 Landwehr......... 76 Landwehrbezirk...... 312 Landwirtschaft...... 287 Lateinschule....... 204 Lederindustrie 114, 255, 256, 257, 258, 289 Lehnsordnung ...... 304 Lehnsverhältnis(Broich-Berg) 51 Lehrer jüdische...... 185 Lehrerausbildung . 63, 188, 191 Lehrerberufsschein . . . 188ff. Lehrerbesoldung 61, 62, 188, 190, 193, 195, 199 Lehrerbibliothek..... 198 Lehreremeriten...... 191 Lehrerprüfung .... 59, 188 370 Seite Lehrerwohnungen..... 187 Lehrmittel........ 63 Leibgewinnsgüter..... 19 Leibzucht der Eheleute . . 304 Leichenbegleitung..... 191 Leinpfad......... 229 Lesehalle, städtische .... 123 Likörfabriken....... 259 Limburg, Grafen von 3, 7, 11, 12,24, 25, 20, 127, 128 Limburg-Broich, Grafen von 25, 26, 27, 34 Linnep, Herren von .... 5 Lipperhaide........ 287 Literatur........ 329ff. Löhberg......... 78 Lohmanns Kamp..... 225 Lohmühlen........ 258 Lokalschulinspektion . . . 197 Luft- und Lichtbad .... 321 Luisenschule 204, 206, 207, 211, 212, 215ff. Luisenschule, Gebäude der . 215 Luisenschule, Lehrerkollegium der........ 219 Mädchenschule evangel. . . 193 Mädchenschule kath. . 193, 196 Mädchenschule höhere siehe Luisenschule » Malzfabriken....... '^59 Manutenenz ....... 225 Marienaltar........ 128 Mark, Grafen von der . .7, 24 Marktstraße....... 78 Maschinenindustrie . 244ff. 287 Maurengut......162,163 Maurenhof....... 5, 6 Mausefalle........ 328 Männergesang...... 340 Medizinalwesen...... 67 Meistbeerbte....... 84 Mellinghofen 72, 85, 94, 103, 113, 156 Menden 4, 5, 19, 72, 188, 266, 299 Merenscheid......5, 20 Milchküche........ 123 Militärwesen......312ff. Mißernten ...... 77, 81 Monning......... 22 Motenhof......... 222 Mühlen 22, 23, 74, 221, 222, 231,250 Mühlenstraße....... 78 Mühlenzwangsrecht .... 221 Mülheim-Borbecker Aktienstraße ......... 268 Mülheim, Bruch...... 73 Seite Mülheim, Bürgermeisterei 76, 270 Mülheim, Dorf 13, 29, 35, 37, 188, 222, 230, 231 Mülheim, Einwohnerzahl 70, 741, 76, 79f., 85 Mülheim, äußere Schicksale 44, 45, 46, 47, 48 Mülheim, Gemeindevermögen 73 Mülheim, Gericht, s. Gericht Mülheim, Amts-, Kaufmannsund Gewerbegericht . . . 311 Mülheim, Größe...... 85 Mülheim, Herren von . . 5, 6, 7 Mülheim, Industrie 56, 57, 68, 69 74,8J,221ff, Beil. VII u. VIII. Mülheim, Kirchspiel 3, 4, 10, 13, 14, 28, 29, 30, 32, 34, 35, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, Mülheim, Kreis..... 90, 91 Mülheim, Landbürgermeisterei 84, 85, 113, 114, 115, 144, 287 Mülheim, Landkreis . . . .116 Mülheim, Stadt (Munizipalität) 51, 52, 64, 68, 74, 75 Mülheim, Stadtkreis . .115, 116 Münsterstraße...... 78 Muhrenkamp....... 163 Munizipalbeamte . 70, 71, 73 Munizipalorganisation . 67, 68 Munizipalrat..... 71, 72 Munizipalverwaltung . 70, 73 Münzwesen 234, Beilage XII Musik......... 337ff. Nachtwächter....... 100 Nahrungs- und Genußmittelindustrie ........ 287 Nebenschulen..... 188, 190 Neuenahr,Graf.v., 26, 27, 31, 40 Ober-Broich....... 128 Oberhausen . . 113,282,287, 297 Öffnungsrecht ...... 11 Oeft........... 4 Offenhaus (Schloß Broich) . 34 Ortsbestelleinrichtungen298, 299 Ortsschulinspektion ..... 196 Papierindustrie . 56, 249ff., 287 Papiermühle . . . 221 f., 249f, Partikulierschiffer..... 274 Patrimonialgerichtsbarkeit . 310 Patriotische Feste..... 321 Patrizierhäuser...... 328 Patronat der luth. Kirche 149, 150, 151, 154 Patronat der Petrikirche 23, 24, 25, 26, 27, 31, 127, 131, 133, 134 Peinliche Halsgerichtsordn. (Carolina)..... 306, 307 Seite Personat . . 24, 25, 26, 27, 131 Pfandleihanstalt, städt. . . 103 Pfarrbezirk, kath., Broich- Speldorf...... 175, 176 Pfarrer-Einkommen .... 66 Pfarrschulen..... 188, 190 Pferdebahn Essen-Mülheim 269 Pferdeeisenbahn der Zeche Sellerbeck.....95, 269 Provinzial - Feuerversicherungs-Anstalt der Rheinprovinz ......... 263 Provinzial-Landtag . . 76, 91 Prozeßverfahren..... 308 Pocken........92, 102 Polizei........72, 123 Polizeiordnung von 1854 . 304 Porzellanerde(Gerechtigkeit)223 Porzellanfabrik Saarn . . . 223 Post brandenburgische . . 294 Post kgl. preußische . . . 295 Post Thurn-u.Taxis'sche 294, 296 Postanstalt Mülheim . . .296 Post-Botenposten .... 294ff. Postdiensträume . . . 300, 301 Postdirektoren...... 297 Postfuhrstation .... 299, 300 Postgebäude....... 325 Posthoheit........ 294 Postkurse .... 294, 299, 300 Postverkehr..... 301, 302 Raadt . . 5, 14, 20, 65, 72, 81, 299 Raffelsberg........ 122 Rathaus........ 83, 91 Rathausmarkt....... 103 Realgymnasium 211, 212, 213, 214 Realschule 204, 207,208, 209, 210, 211, 212, 213, 215 Realschule Lehrer der 207, 209, 210 Realschule Reorganisation der ...... ..... 211 Recht und Gericht .... 303 Rechtsordnung jülich-berg. 303 Reformation in Mülheim 129,130 Reformierte Duisburger Klasse ......... 132 Regimentskommandeure . . 314 Reichsbank....... 280f. Reichsstrafgesetzbuch . . . 307 Religionsrezesse . . . 134,162 Revolutionsjahr 1848 . . .290 Rheinbundsakte .... 50, 304 Rheindepartement ..... 51 Rheinische Eisenbahngesellschaft ......... 270 Rheinschiffahrt . . . 81,271 ff. 371 Seite Richter von Mülheim 38,39,42,43 Beilage V Ripuariergau....... 4 Ruderverein (Schüler-) . . . 213 Ruhmbach .... 82, 101, 104 Ruhranlagen....... 105 Ruhrbrücke am Kahlenberg 119 Ruhrbrücke an Stelle der Kettenbrücke...... 119 Ruhrgau......... 4 Ruhrschiffahrt 81, 228, 229, 230, 231, 266, 270, 271, 278, 287, 288, 291, 297 Beilage XIV, XV. Ruhrschiffahrtsgefälleamt . 267 Ruhrschiffahrtsgebühren 230, 284, 286 Ruhrschiffahrtstarif . . 235, 267 Ruhrsteegstraße..... 78 Ruhrstraße........ 78 Saarn 5,72,115,188, 200,298,299 Saarn Äbtissinnen 172, 173, 174 Saarn Kirchengemeinde ev. 160, 161 Saarn Kloster 16, 21, 66, 170, 171,172, 173, 174, 231, 312, 325 Saarn Pfarre (kath.) 65, 174 ff. Saarner Mark...... 21 Sabbathklänge,kirchl. Wochenschrift ....... 143, 333 Sammlungen....... 329 Scheidtbach ....... 227 Schenkungen an Schulen . 189 Schichtmeister .... 224, 227 Schiebewege.....228,268 Schiefhacke ....... 327 Schiffahrt ... 74, 271, 287, 290 (s. auch Ruhr- und Rheinschiffahrt) Schiffbau .... 261, 287, 288 Schiffer (Streik) ... 91, 92 Schiffsversicherung .... 274 Schlachthof......102,122 Schleusenanlagen 229, 230, 267 Schleusengeld ...... 230 Schmiedezunft ... 58, 59, 223 Schuhmacherzunft . . 58,59,223 Schulärzte........ 201 Schulaufsichtsgesetz 1872 . 195 Schulbesuch....... 62 Schuldeputation...... 197 Schule, alte....."... 187 Schule, evangelische in der Auerstraße 193, 194, 197, 198 Schule, katholische in der Auerstraße.....193,197 Schule an der Bergstraße . 198 Schule, Bürger-...... 63 47* Seite Schule am Dickswall 195, 197, 198 Schule in Eppinghofen 191, 197, 198, 199 Schule an der Feldstraße . 198 Schule, höhere Bürger- . . 83 Schulen, höhere...... 204 Schule, jüdische .... 185, 193 Schule an der Kirchtreppe . 187 Schule in Mellinghofen 197,199 Schule, katholische, am Muhrenkamp.....197,198 Schule am Notweg . . 190,197 Schule am Rahmen . . 193,197 Schuletat..... 193, 195, 200 Schulgarten........ 200 Schulgeld 189, 190, 191, 193, 195, 199 Schulkommission . 192,195,196 Schiillokale...... 61, 62 Schulneubauten...... 187 Schulordnung der Mülheimer Schulen . 192, 195, 196, 199 Schulpflicht, allgemeine . . 191 Schulpflichtiges Alter ... 61 Schulsozietäten .... 190, 192 Schulvorstand . . 195, 196, 197 Schutzbrief, für Juden . . . 176 Schutzpockenimpfung ... 67 Schwimmanstalt...... 213 Seifensiederei.....57, 289 Seiler- u. Segeltuchgewerbe 260 Sektenwesen.....137, 145 Selekta ......... 195 Siegel des Mülheimer . . Gerichts........ 18 Siegel der jüdischen Qe- . meinde......... 182 Siegel der luth. Gemeinde . 130 Siegel der reform. Gemeindel30 Simultanschulen • • ■ . 60, 66 Soolbad, Alstaden (siehe Alstaden) Spanier......45, 46, 312 Sparkasse, Mülheim a. d. . . Ruhr........83, 122 Speidorf . 5, 72, 115, 188, 189, 20U, 223, 298, 299 Speidorf, Kirchengemeinde . evangelische...... 160 Speldorfer Mark . . . . 22, 39 Spinner.......... 233 Stadtbauamt....... 106 Städteordnung revidierte v. 1831 .........84, 88 Städteordnung rheinische v. 1856 .........87, 88 Seite Stadtschulinspektion .... 196 Stadtverfassung 70, 71, 72, 73, 76, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 90, 91, 93, 113, 115, 116 Stadtverordnetenkollegium 86, 90, 116, 117, 118 Stärkefabriken...... 57 Stein - Hardenberg'sche Reformen ....... 73 Steinhaus Fr.W.,Waisenstift. 155 Steinkuhle........ 227 Sterkrade, Kloster..... 22 Steueretat........ 68 Steuern 67,75,77,80,81,95,96, 116 Stiftungen, kirchliche . . . 128 Stiftungen, städt. 98, 99, 122, 123 Beilage XI. Stolgebühren .... 66, 67, 154 Strafgesetzbuch, preuß. . . 307 Strafsachen, franz. Verfahr, in 309 Straßen, Handels- und Verkehrs- .......57, 268 Straße, Duisburger .... 268 Straße nach Oberhausen 78, 82 Straßenbahn, Broich—Duisburg ...... 114, 278, 292 Straßenbahn, Mülh. 111, 112, 122 Straßenbau 78, 79, 82, 103, 104, 105, 116, 119, 120 Straßenbeleuchtung 73, 100, 101 Straßenreinigung..... 102 Styrum 4, 5, 19, 72, 113, 115, 188, 200, 222, 298, 299 Styrum, Bürgermeisterei 113, 114, 144 Styrum, Busch...... 166 Styrum, Grafen von 7, 8, 22, 25, 26, 27,127, 1*8, 130, 131, 133, 136, 161, 162, 327 Styrum, Herrschaft . . 40, 50 Styrum, Hof ... 6, 7, 12, 18 Styrum, Kirchengem, ev. 159, 160 Styrum, Schloß 128, 231, 247, 325,327 Synagoge, alte . . . .179, 183 Synagoge, neue .... 184, 325 Synagogenbezirk Mülheim 180, 181, 182 Synode, erste bergische . .130 Tabakfabrikation 57,223,251, 252 Tabakhandel....... 223 Tapetenfabrikation . . . .261 Technische Polizei-Kontrolle 236 Teinerhof ......22, 175 Teinerstraße....... 78 Telegraphenstation . . 298, 299 Telegramm verkehr 298, 301, 302 372 Seite Terstegenshaus...... 328 Terstegensruhe...... 159 Textilindustrie 56,233, 252ff., 287 Theater .......67,337 Tribunal in Essen . . 308, 309 Trtippendurchmärsche 53, 75, 77, 234 Tuchfabrikation S.Textilindustrie Türkensteuer....... 41 Turnsperre........ 320 Turnunterricht......194 Turnvereine...... 820 ff. Unterrichtswesen 120,121, 187 ff. Beilage IX. Untersuchungsamt, städt. . .102 Vereine ......... 316 Vereine: Alldeutscher Verband . . 324 Bürgerverein...... 321 Casinogesellschaft . . . 324 Deutscher Flottenverein . 324 Deutsch-Nationaler Hand- lnngsgehülfen-Verband 324 Deutscher Samariterverein vom roten Kreuz 322, 323 Deutscher Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke....... 324 Ev. Arbeiter- u. Bürgerverein ........ 157 Gesangvereine 337, 338, 339, 310, 341 Geschichtsverein . . 329, 337 Gewerbeverein . . . 321, 322 Handwerkerverein . . . 322 Instrumentalverein . . . 330 Jünglingsverein..... 157 Kath. Lehrerverband . . 324 Kaufmännischer Verein . 324 Kriegervereine .... 316ff. Lehrerverein...... 324 Literarischer Verein . . 323f. Loge zur verklärten Luise 324 Mülheimer Beamtenverein 324 Mülheimer Knappschaftsverein ........ 241 Mülheimer Waldverein . 337 Mülheimer Wirteverein . 324 Nationaler Handlungs- gehülfen-Verband . . . 324 Nationalliberaler Verein . 324 Reiter- und Rennverein . 324 Schifferverein Borussia . 324 Schutzverein für Handel und Gewerbe..... 277 St. Sebastian Schützenverein ........ 324 Tierschutzvereine . . 316, 322 Seite Turnvereine . . 320, 321, 322 Verband deutscher Hand- lungsgehülf en, Orts - gruppe Mülheim - Ruhr 324 Verein städt. Beamten . . 324 Verein techn. Beamten . . 324 Verein der Handlungs- Kommis 185S..... 324 Verein kath. Kauf leute und Beamten....... 324 Verein für Kunst und Literatur ........ 337 Verein evang. Lehrer und Schulfreunde..... 324 Verein gegen Verarmung und Bettelei..... 322 Vereinigungselbständiger Handwerksmeister . . 263 Verschönerungsverein 105, 106, 322 Wassersportverein . . . 324 Werkmeisterverband . . 324 Verein für jüd. Geschichte und Literatur..... 186 Vereine, Zahl der polizeil. angemeldet ..... 316 Vereinshaus ev. . 143, 157, 159 Seite Verordnung betr. die abgeschafften Rechte und Abgaben ......... 305 Verpfändung des Kirchspiels Mülheim . . . . 27 ff. Verpfändung des Schlosses Broich......... 28 Versorgungshaus ev . . . 158 Viehhof (Broich) ... 20, 21 Vikariat . . 24, 25, 26, 27, 131 Vogtei.......... 3 Vogts Mühle....... 244 Volksbüreau....... 322 Volkskonzerte...... 240 Volksschulen ... 59 ff, 187ff. Vorschule . . . 209, 211, 213 Waisenhaus kath. . 98, 166, 169 Waisenhaus städt. ... 97, 98 Waisenstift, Q.A.Schmits'sches 98,144, 158 Waldansiedlung...... 261 Walkmühle..... 222,250 Wappen der Herren von Broich......... 8 Warteschulen ....... 61 Wasserstraße nach dem Rhein 278 Wasserwerke 109, 110, 111, 121, 122 Seite Weber.......... 223 Wegewärter....... 78 Werden.....3, 4, 5, 56 Werden Abtei . 20,21,127, 228 Werdenerstraße...... 78 Werdener Tuchindustrie . . 223 Weseler Klassikalsynode . 131 Wetz- und Schleifmühle . . 223 Wildbahn.....47, 48, 74 Winkhausen .... 5, 20, 72 Wirtschaften....... 103 Wissenschaftliche Vorträge . 285 Wochenmarkt..... 78, 81 Xanten, Propst von . 26,27, 127 Zehnte.....234, 235, 236 Zehnte Altenhofer..... 6 Zehntgesellschaft . . . 241 ff. Zehntrecht..... 241, 242 Zehntweg........ 243 Zeitungen ....... 281f. Zeltmission ........ 158 Zinkhütte...... 248, 249 Zivilgesetzgebung . . 303, 304 Zivilprozess, franz. Gesetzbuch über ........ 308 Zivilstand......... 66 Zünfte, Aufhebung der 68, 263 Zunftsiegel........ 59 371 Berichtigungen und Zusätze. Seite 49, Zeile 15 von oben: „sieben" statt fünf. Seite 52, Zeile 1 von oben: „Anton Qraff" statt Greff. Zeile 17 von unten: „der" Hofrat statt ihr Hofrat. Seite 53, Zeile 14 von oben: Auseinandersetzungen „mit Beugnot". Anm. 1: „von" statt Von; .... ein offenbar ähnliches „von der Landgräfin am 24. erwähntes" Schreiben. Anm. 2: „Engels" statt Pageis. Anm. 4: Statt C: „Düsseid. Staatsarchiv, Großherzogtum Berg." Hinzufügen: Zum Ganzen vergl. Ch. Schmidt 287 ff. Seite 54, Anm. 4 hinzufügen: Für das Folgende vergl. Ch. Schmidt 55 ff, 154, 157 ff. Seite 55, Zeile 1 von unten: „wesentlich" statt auch. Zu Anm. 1 : Ch. Schmidt, Seite 171 ff. Seite 57, Anm. 1: „filatures" statt filatwes. Blüte der „bergischen" Seidenindustrie. Anm. 5: P. 149 f. Seite 59, Zeile 7 von oben: „Schuhmachermeisters" statt Schmiedemeisters. Seite 60, Zeile 13 von oben: „sechzehn" statt vierzehn. Zeile 18 von oben: „fast" nirgends. Seite 62, Zeile 6 von oben: „70" statt 30. Zeile 17 von unten: 14.—18. September 1812. Zeile 9 von unten: P. 79 f. 217 f. Zeile 6 von unten: „Privat-Eigensinn". Seite 63, Zeile 2 von unten: „Mairie" statt Maire. Anm. 3: „von Romberg" Seite 64, Zeile 4 von oben: „Blotz" statt Block. Zeile 11 von oben: „finde" statt findet. Zeile 15 von unten: „ist vermutlich" statt sind. Seite 65, Anm. 1 hinzufügen: 1809 Dezember 22. Seite 66, Zeile 20 von unten: „jedenfalls" muß fortfallen. Seite 67, Anm. 1, hinzufügen: Juli 24. ebd. 265. Anm. 3: „P 20 f" statt P 207. Anm. 7 hinzufügen: „und Schreiben des Unterpräfekten an den Präfekten vom 22. Dezember 1811 : D. C. 654. Seite 90, Zeile 7 von oben : „Wedelstaedt". Zeile 19 von unten: „Heinrich Klusmann" statt Husmann. Seite 95, Zeile 8 von unten: „das". Seite 98, Zeile 6 von oben: „Kolkmann'schen" Gute. Seite 243, Zeile 2 von oben: „In Mellinghofen (Mülheim)" statt Holthausen. Sejte 253, Zeile 4 von unten: „Ratingen a )". Zeile 3 von unten: „Landgräfin" Luise. (Marie Luise Albertine). Seite 254, Zeile 19 von oben: „1865" statt 1875. Seite 263, Zeile 18 von unten: fallen die Worte „durch die allgemeine preußische Gewerbefreiheit 1862" fort. Seite 267, Zeile 17 von oben: „Wiesche" statt Sellerbeck. Zeile 18 von oben: „Sellerbeck" statt Wiesche. Seite 289: Der Querschlag zwischen Sellerbeck und Roland ist vor einigen Wochen ganz aufgegeben worden. 375 8©.3a?« ■■■■ HB I m