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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
Seite
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Präfekt von Romberg, Präsident Bölling, Freiherr von Elberfeld und der Präsidentvon Vincke angehörten, betrieben, fuhr 1817 das Grandgebirge an und kam durch einenWasserdurchbruch zum Erliegen. Auch von den obengenannten kleineren Zechenwar nach 1819 keine mehr in Betrieb.

Die schon 1815 beantragte Einführung der Clevisch-Märkischen Bergordnungunterblieb wegen des schwebenden Prozesses des Fiskus gegen die Herrschaft Broich.Doch wurde unterm 5. März 1816 eine allgemeine „Technische Polizei-Controlle"des Mülheimer Bergbaues angeordnet, und eine Untersuchung der Gruben vor-genommen. Die Gewerken, welche die hohen preußischen Bergwerkssteuern'fürchteten, verweigerten aber jedes Eingehen in ihre Verhältnisse und wollten auchdie Nützlichkeit der bergamtlichen Bergwerksdirektion so wenig einsehen, daß dievon Wiesche behaupteten, ihren Bau unter Leitung von Dinnendahl ebenso gutund noch besser zu führen, als unter der der Bergbehörde. Letztere bemühte sichgute Freundschaft zu halten, und lud die „löblichen Gewerkschaften", nachdem siesich vorher mit den Interessenten besprochen hatte, auf den 28. September 1822ein, um gemeinsam mit den Essener Zechen eine Kohlenpreisregulierung vorzunehmenund eine Fördereinschränkung für 1823 zu beraten, um die niedergedrückten Preisewieder zu heben. Sie beschränkte sich auf die Polizei-Aufsicht zur Sicherung gegenUnglücksfälle, bis Prinz Georg am 1./5. März 1824 auf alle seine Rechte, mit Aus-nahme des Zehnten, verzichtete. Es wurde nun sofort die Aufsicht verschärft, und1828 die Gewerkschaften in allen ihren Angelegenheiten an das Bergamt zu Essenverwiesen. Die Gewerkschaften nahmen diese Änderungen widerwillig auf undbald kam es zu einem heftigen Konflikte. Die Veranlassung war die 1828 ein-gelegte Mutung des Wiescher Erbstollens. Man beabsichtigte hierbei, den 1822unterhalb der Stadt Mülheim begonnenen tiefen Wiescher Stollen, welcher die alteverbrochene Adit (Wassersaige) dieser Grube ersetzen sollte, weiter zu treiben undals tiefsten Hauptschlüsselstollen bis in das Stift Essen und die Grafschaft Markfortzusetzen. Nach vielen Erörterungen über die Zulässigkeit desselben, namentlichauch im Interesse der Essener Gruben, wurde endlich unterm 6. Mai 1831 die Be-lehnung erteilt, und darin der Bau des Erbstollens nach den Verfügungen der Behördeund die Zahlung der Rezeß- und Quatembergelder ausdrücklich aufgenommen. Hier-gegen, sowie gegen die zugleich angeordnete Vereidigung der Beamten protestiertedie Gewerkschaft und erhob sogar 1832 beim Broicher Gericht Klage gegen den Fiskusdahin, daß derselbe von seinen Prätensionen abgehen und die Mülheimer Gewerk-schaften im ruhigen Besitze ihrer bisherigen Freiheiten lassen solle. Dieser Prozeßwurde vom Justizminister inhibiert, und durch Allerhöchste Entscheidung vom9. März 1834 die Beschwerde der Gewerkschaft zurückgewiesen, da die Unter-herrschaft unzweifelhaft den Bestimmungen der Jülich-Bergischen Bergordnungunterliege, und die Unterlassung der durch dieselbe vorgeschriebenen Aufsicht durchdie Besitzer der Herrschaft keine Observanz habe begründen können. Die Stimmungwar während dieses Streites so heftig geworden, daß Wiesche, auf der damals sehrschwierige Arbeiten vorlagen, die Befahrung der Grube durch fremde Beamteverweigert, und die Behörde mit Gewaltmaßregeln gedroht hatte.

Mittlerweile begann das Bergamt, die alten Grubenfelder auf Grund des oftsehr ausgedehnten Besitzstandes zu regulieren. Es ging dann, nachdem für dieMülheimer Zechen ein neues Revier (Geschworener Herold) gebildet war, mit derEinführung der bergamtlichen Verwaltung und Rechnungslegung weiter vor. DieAuslöhnung der Bergleute wurde kontrolliert, das Retardat- und Zubußeverfahren

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