entfernt bleiben. Ausdrückliche Mutungen auf das Tiefste finden sich erst seit 1795.Diebereien, Tätlichkeiten und Verbal-Injurien auf dem Kohlberge und seinem Zubehörals einem „gefreieten Orte" wurden von dem Berggericht mit Geld bestraft,„gebrüchtet". Die Summe dieser Brüchten betrug z.B. 1780 337-2 Taler, 1789 40 Taler.
So übte das fürstliche Berggericht eine bergordnungsmäßige Polizei- undRechtspflege auf den Mülheimer Kohlengruben bis gegen das letzte Viertel des18. Jahrhunderts aus. Von da ab scheint das Interesse desselben an der Verwaltungimmer geringer geworden zu sein, und das der fürstlichen Beamten sich immer mehrauf die Erhebung des Zehnten etc. beschränkt zu haben. Jede Einwirkung derselbenauf den Grubenbetrieb verschwindet zuletzt fast ganz, sodaß 1832 die MülheimerGewerken auf Grund der eidlichen Zeugnisse der letzten fürstlichen Bergbeamtenbehaupten konnten, daß ihrer Ansicht nach hier gar keine geschriebenen Berggesetzebestanden hätten, vielmehr nach Observanz nur die Belehnungen vom fürstlichenGericht zu Broich erteilt, die Grubenbeamten lediglich von den Gewerken angestellt,und nur die Schichtmeister wegen des Zehnten vereidet seien. Um den Haushalt unddie Administration hätten sich, soweit sie gedächten (40—50 Jahre), die BroicherBehörden nicht gekümmert, solange nicht durch spezielle Klagen die gerichtlicheEntscheidung in Anspruch genommen sei. Und doch war noch 1811 unter denselbenBeamten die Erlaubnis zur Anlegung von Dampfmaschinen (z. B. von Sellerbeck)nachgesucht und auch von „Bergverwaltungswegen" erteilt worden.
Auch der Mülheimer Bergbau selbst scheint im letzten Viertel des 18. Jahr-hunderts sehr unbedeutend gewesen zu sein. Seine Glanzperiode muß derselbebereits vor 1700 gehabt haben, da um 1730 über den aus dem Ruhrtale heran-gebrachten großen Stollen der Zechen Wiesche, Kinderberg, Sellerbeck, Laybankbereits im Wesentlichen abgebaut war, und entweder nur noch in besseren Flötzteilengeunterwerkt oder auf entfernter liegenden und weniger wertvollen Partien überhöher angesetzten Stollen gebaut wurde. Der Betrieb wurde überhaupt fast ausschließlichin den Flötzen selbst geführt, auf Ausrichtungen von Verwerfungen (Schlusen) und Quer-schlagsarbeiten nach hangenden und liegenden Flötzen ließ man sich möglichstwenig ein und zog es bei der geringen Wasserdurchlässigkeit der Mülheimer Flötzevor, auf edlen und an Steinkohlen reichen Vorkommen, namentlich auf flachen Sättelnzu Unterwerken. Das Unterwerk bestand in flachen, auf den Flötzen niedergebrachten,6 Faden ä 6 Fuß tiefen Gesenken, in denen die Wasser mit Handpumpen gehaltenwurden. An einzelnen Punkten ist man ungemein tief mit denselben niedergegangen;so sind z. B. auf dem Flötze Cronenberger Adit der Zeche Sellerbeck 21, aufRadstube 14 Gesenke untereinander gewesen, und soll ein einziger Pumper im Standgewesen sein, die Wasser zu halten; in der südlichen Partie, wie auf Wiesche, sollendie Unterwerke jedoch weniger tief, nur mit 3, höchstens 6 Gesenken gewesen sein. DieFörderung erfolgte durch übereinander stehende Haspel, deren 1816 auf Thiesgrachtnoch 6 sich zuarbeiteten. Den Bau leitete der „Werksbas", ein mitarbeitender Steiger.
Neue Gruben kommen wenig vor, z. B. Dimbeck 1732, Kalverkuhl & Reifferbarth(Blücher) 1747—1810. Bedeutendere Mittel erforderte die Aufnahme alter verlassenerWerke, wenn sie gleich nur in seltenen Fällen lohnend gewesen zu sein scheint. So wird1732 das alte verlassene Werk, „der Hammelsbeck" genannt, wieder aufgenommenund in 16 Oertgen geteilt; 1733 setzte man das alte deferirte Werk „den Cleflappen"wieder in Betrieb, doch mußte bald den Gewerken mit Caduzierung gedroht werden,um nur die Zubuße zu erhalten. 1750 klagte die Cleflapper Gesellschaft, daß dieBlumendeller gewalttätiger Weise eine neue Adit durch und über ihr Werk führten
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