Druckschrift 
Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
Seite
225
Einzelbild herunterladen
 

Erschienen N. N. und zeigten an, daß sie als Socii das alte Kohlwerk, diealte Diepenbeck im Lohmanns Kamp weiter zu bearbeiten vorhätten unddemnach um gnädigste Manutenenz bei diesem Werke angestanden undgebeten haben wollten". Decret:Wird Salvo cujuscunque jure tertii derenpetito deferirt".Gruben, welche Jahr und Tag nicht betrieben waren, verfielen ins Freie (z. B. 1764,1782); die Anteile der Gewerken, welche ihre Zubuße nicht zahlten, wurden caduziert.Der Bergordnung gemäß wurden auch alle Verträge über Bergwerksanteilevor dem Berggerichte verlautbart. Dasselbe erteilte den neuen Besitzern dieManutenenz gegen die üblichen Gebühren oder Gewinngelder, welche die Herrschafterhielt, z. B. 1732 16 1 /» Tlr., 1747 94 Tlr., 1748 310 l /a Tlr. Diese Verlautbarung hatrechtlich noch 1805 bestanden. So findet sich z.B. 1781 den 6. Oktober:

Procurator Schramm zeigte namens des Kaufhändlers Joh. Wilh. Holverscheidt 1 )untertänigst an, wie derselbe von denen Erbgenahmen von der Kuhlen etc.vermöge hierbei in originali vorzeigenden Vorwarden V 2 Oertgen Kohlbergin der Wieschen, nebst V 2 Oertgen auf dem Ziegelwerk und Steingang mitall' dessen Recht und Gerechtigkeiten, sowohl über als unter der Adit, vorund hinter der Hand, auch vor und hinter der Schlusen und wie es sonstenNamen haben mag, nach hiesigem Bergrecht und Gewohnheit, nichts überalldavon ab- noch ausgeschlossen, um und vor die Summe von 122 Tlr. alsMeistbietender erblich, ewig und unwiderruflich gekauft und auch bezahlthabe, in deren Besitz auch wirklich constituirt sei, baten um rechtlicheManutenenz und Überschreibung etc."

Die Überschreibung geschieht hiermit und wird demselben nach Bergrechtund Gewohnheit alle Manutenenz zugesichert, und habe derselbe an Laudemial-gebühren 5 Tlr. zu entrichten."Die Mülheimer Gruben waren nämlich bis 1815 nicht, wie heute, in Kuxen, sonderninOertgen" eingeteilt, deren Zahl auf den verschiedenen Werken verschieden war,so z. B. auf Wiesche 24, auf Freudenberg 21, auf Hammelsbeck 16, auf Dimbeck 16,auf den vereinigten Sellerbecker Werken 300 Oertgen betrug. Häufig findet sichnoch ein Zusatz, z. B. 1734 wird verkauft 1 Oertgen von Holthausen Bänksgen,so das 15. Theil des Berges und das 4. in derLiege" (späterin der Liekung").Dieser Zusatz bezieht sich auf die Stelle, welche das betreffende Oertgen bei derNaturalverteilung der nicht direkt von der Grube verkauften Kohlen unter dieGewerken einnahm. Die Kohlen wurden dann nach fixierten Quantitäten (z. B. aufSellerbeck 144 Scheffel),Liekungen" genannt, an die Gewerken in einer einmalfeststehenden Reihenfolge verteilt. So wurde es noch bis 1835/45 gehalten, nur daßman in späterer Zeit die auf die verschiedenen Oertgen kommenden Quantitätenbezw. Liekungen am Schlüsse eines jeden Jahres ausglich.

Abweichend von der Jülich-Bergischen Bergordnung scheint im Mülheimschenmit dem Besitze eines Grubenfeldes das Recht der ewigen Teufe nicht verbundengewesen zu sein, sondern jede Gewerkschaft nur auf diejenigen Kohlen Anspruchgehabt zu haben, welche sie mit ihrer Adit 2 ) abzutrocknen vermochte, sodaßbisweilen Berechtsamen übereinander lagen; das Unterwerken war jedoch gestattet.Doch mußte nach alter Mülheimer Observanz die jüngere Gewerkschaft mit ihremStollen oder Bau mindestens 25 Faden von dem Grubenbau der älteren Gewerkschaft

*) Der Name kommt noch 1808 im Adreßverzeichnis vor.2 ) Wassersaige zum Abtrocknen der Baue.

225 29