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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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Diese erste höhere Schule Mülheims, deren Tätigkeit bis zum Jahre 1852reichte, bezeichnete sich als höhere Bürgerschule nach Maßgabe der Ministerial-Instruktion vom 8. März 1832. Sie lehrte in 32 wöchentlichen Stunden Religion,Weltgeschichte, Geographie, Mathematik, Naturwissenschaften, Deutsch, Latein(fakultativ), Französisch, Englisch (fakultativ) und die technischen Fertigkeiten. Sehrkümmerlich war der sprachliche Unterricht bedacht, auf das Französische wurden inder ersten Klasse nur 2 Stunden verwandt, in welchen Abschnitte aus französischenSchriftstellern hauptsächlich des achtzehnten Jahrhunderts gelesen wurden; die Zeichen-stunden wurden zugleich zur Übung in der französischen Konversationssprache benutzt.Im Lateinischen und Englischen wurde nur Grammatik getrieben. Auffallend wargegenüber dem sehr spärlich bedachten Sprachunterricht die große Zahl der denverschiedenen Zweigen der Mathematik gewidmeten Stunden. In der ersten Klassekamen auf Arithmetik, Geometrie und Algebra 7 Stunden, gerade so viel, wie aufFranzösisch, Englisch und Lateinisch zusammen genommen. Ein bestimmtes Zielhatte der Unterricht nicht, aber die Schule hoffte, daß tüchtige Schüler im Standesein würden, der Prüfung für den einjährig-freiwilligen Dienst zu genügen. DieGesamtzahl der bis zum Jahre 1852 unterrichteten Schüler betrug 219.

Wohl hatte die Schule unter Rektor Kerlen die Grenzen des ursprünglichenPlanes bedeutend überschritten, aber doch konnte sie den Bedürfnissen nicht genügenund gab auch keine Hoffnung, sich ohne gänzliche Umgestaltung der Grundlage zubefriedigendem Zustande entwickeln zu können. Denn einerseits besaß sie keinegesicherte Dotation; sie blieb in ihrer Existenz fast ganz auf die Schulgelder an-gewiesen, welche eine sehr unsichere, keine freie Entwicklung zulassende Basis bildeten.Andererseits stand sie mit keinem größeren Gemeinwesen, weder mit dem Staatenoch mit der Stadt, in engerer Verbindung, und da sie in ihrer Einrichtung keinerder vom Staate aufgestellten Schulreformen entsprach, entbehrte sie auch aller derRechte, welche der Staat den von ihm anerkannten Schulen gewährt.

Diese in den Einrichtungen liegenden Mängel und Hindernisse einer weiterensegensreichen Entwicklung der Schule fanden einen klaren und präzisen öffentlichenAusdruck zuerst in einem Schreiben, welches das Kuratorium, dessen damaligerVorsitzender Prediger Keller war, am 8. September 1848 an den Magistrat der Stadtrichtete. Das Kuratorium legte darin der Stadt die Notwendigkeit dar, daß derSchule „ein gesetzliches Fundament, ein maßgebendes Statut" gegeben werde, dieskönne ihr aber nur von dem Kreise verliehen werden, für den sie wirken solle undauf dessen Hülfe sie angewiesen sei. Der Magistrat wird gebeten diese Angelegenheitin die Hand zu nehmen.

Magistrat und Stadtverordnete nahmen sich dieser Angelegenheit sofort aufdas lebhafteste an, das Kuratorium in Gemeinschaft mit dem vom Magistrate dieser-halb beauftragten Bürgermeister Fritsch und mit 2 vom Gemeinderate aus seinerMitte ernannten Mitgliedern unterzog sich der Aufgabe, die Reorganisation der innernund äußeren Verhältnisse der Schule anzubahnen. Aber manches Vorurteil galt esnoch zu bekämpfen, ehe die Überzeugung von der Notwendigkeit der Neugestaltungsich allgemein Bahn brach. Aus den Beratungen des interimistischen Kuratoriumsund insbesondere aus dessen Sitzungen vom 26. und 27. Januar 1851, welchen derRegierungs- und Schulrat Altgelt aus Düsseldorf präsidierte, gingen Grundzüge zueinem Statut für die höhere Bürgerschule hervor, welche den Gemeindebehörden zurweiteren Beschlußfassung übergeben wurden. Der Gemeinderat ernannte aus seinerMitte eine Kommission, welche unter dem Vorsitze des um die Reorganisaton sehr

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