folgten weitere Systeme, die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Auf Grundder Verfügung der Kgl. Regierung vom 15. Mai 1902 ist dann die Aufnahme derSchulleiter, auch wenn sie nicht Rektoren sind, in den Schulvorstand bei allen Schulenzur Ausführung gelangt. Die Anweisung für die Lokalschulvorstände der StadtMülheim an der Ruhr vom 27. Dezember 1905 bestimmt daher im § 3 „die Schul-vörstände bestehen aus dem Rektor oder Hauptlehrer der Schule und aus 3 von derSchuldeputation möglichst aus Einwohnern des Schulbezirks zu wählenden Mitgliedern,von denen eins ein Geistlicher der Kirchengemeinde sein muß, in deren Bezirk dieSchule liegt."
Die Kgl. Regierung übt ihre staatlichen Schulaufsichtsrechte sc ; t 1872 ausdurch eine Kreisschulinspektion und durch Lokalschulinspektionen. Für die Schulender Stadt Mülheim a. d. Ruhr wurde das vorerwähnte städt. Organ der Stadtschul-inspektion seitens der Kgl. Regierung gleichzeitig mit der staatlichen Kreisschul-inspektion betraut; Art. III der vorerwähnten Schulordnung. Dieser staatliche Auftragzur Führung der Kreisschulinspektion an die Stadtschulinspektion wurde durchMinisterialerlaß vom 8. Mai 1883 zurückgezogen. Seit dem 1. Januar 1884 übt dieRegierung ihre Schulaufsicht auch bei den Mülheimer städtischen Schulen durch einenKgl. Kreisschulinspektor aus. Erster Nachfolger der Stadtschulinspektion in denGeschäften der Kreisschulinspektion war Herr Dr. Riemenschneider; ihm folgten dieHerren Dr. Lorenz, Dr. Block und Schulrat Dr. Heidingsfeld. Nach der Eingemeindungund der alsdann vorgenommenen anderweiten Organisation der Stadtschulinspektion,die jetzt den Namen „Städt. Schuldeputation" führt, wurden wieder staatliche Aufsichts-rechte auf diese Schuldeputation delegiert, sie erscheinen jetzt coordiniert nebendem Kgl. Kreisschulinspektor zugleich als Organ der staatlichen Schulauf Sichtsbehörde:§ 2 Abs. 4 des Statuts vom 5. Dezember 1905. Die Lokalschulinspektion war bisin den Anfang der 80er Jahre, von wo ab sie von Geistlichen ausgeübt wurde,vielfach von Lehrern der Realschule und andern Personen ausgeübt. So hatte derOberlehrer Pahde einige Jahre die Lokalschulinspektion über die paritätischen, derOberlehrer Finsterbusch über die evangelischen und der ordentliche Lehrer Dr. Finken-brink diejenige über die katholischen Schulen, welch letztere später der Inspektiondes Direktors Zerwes unterstellt wurden. Die Zahl der jetzt noch vorhandenen,lediglich geistlichen Lokalschulinspektoren verringert sich in demselben Maße, wiedie Anzahl der Schulleiter, die die Staatsbehörde zu Rektoren mit erweitertenAufsichtsbefugnissen ernennt, zunimmt.
Während noch die Schulordnung von 1873 nur die beiden konfessionell-patritätischen Bürgerschulen, die gemischt evangelische Schule am Rahmen, dieevangelische Knaben- und die evangelische Mädchenschule, die katholische Knaben-schule, die katholische Mädchenschule und die jüdische Schule aufzählt, bestandenEnde der 70er Jahre folgende Schulsysteme:
1) Die evangelische Schule am-Rahmen mit 6 Klassen,
2) die evangelische Schule im Nothweg mit 4 Knaben- und 4 Mädchenklassen,
3) die katholischen Schulen in der Auerstraße und am Muhrenkamp mit5 Knaben- und 5 Mädchenklassen,
4) die konfessionell-paritätische Schule am Dickswall mit 5 Klassen und 1 Selekta,
5) die konfessionell-paritätische Schule in der Auerstraße mit 4 Klassen,
6) die I. evangelische Schule in Eppinghofen mit 3 Klassen,
7) die II. evangelische Schule in Eppinghofen mit 3 Klassen,
8) die III. evangelische Schule in Eppinghofen mit 2 Klassen,
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