fünf Klassen, ähnlich wie die bereits bestehende zu errichten. So entstand dieDickswallschule, die in der Selekta einen Aufbau erhielt, der eine über das Zielder Volksschule hinausgehende Weiterbildung vermittelte.
Die Selekta hatte in den ersten Jahren ihres Bestehens nur 14 bis 20 Schüler.Erst allmählich hat die Schülerzahl so zugenommen, daß sie später zweiklassig wurde.(Augenblicklich ist sie wieder einklassig.) Der Name Bürgerschule wurde nach Ver-legung derselben umgewandelt in „konfessionell-paritätische Dickswallschule". Seitdem 1. April 1887 hat nur noch die Selekta einen konfessionell-paritätischen Charakter.
Die Zeit des industriellen Aufschwungs nach dem Kriege brachte einen starkenBevölkerungszuwachs und infolgedessen auch eine Vermehrung der Schulsysteme.1871 wurden 1633 evangelische, 670 katholische und 64 jüdische Schüler in 6 Schulenmit 19 Klassen unterrichtet. Die Kommunalkasse wendete in diesem Jahre für dasElementarschulwesen 8145 Tlr. auf. Am 5. Dezember 1873 wurde die Umwandlungder bisherigen Gehülfenstellen in ordentliche Klassenlehrerstellen beschlossen und dasDiensteinkommen der Klassenlehrer vom Tage der definitiven Anstellung an auf einMinimalgehalt von 450 Tlr. festgesetzt, mit einer von 3 zu 3 Jahren um je 25 Tlr.wachsenden Alterszulage bis zum Höchstgehalt von 600 Tlr., abzüglich 10% desGehaltes für etwaige Dienstwohnung., Die Klassenlehrerinnen bekamen vom Tageder definitiven Anstellung an 300 Tlr. Gehalt. Es wuchs von 3 zu 3 Jahren um25 Tlr. bis zum Höchstgehalt von 500 Tlr. abzüglich 10% für etwa gewährte Dienst-wohnung. Für die Erteilung des obligatorisch gewordenen Handarbeitsunterrichtswurde 1873 eine besondere Lehrerin gegen Remuneration von 10 Tlr. pro Stundeund Jahr angestellt. Bis zum Jahre 1873 erhielt jeder Hauptlehrer für die Armen-schüler an Federn- und Tintengeld 1 Spr. pro Kind und Monat. In diesem Jahrewurde es mit dem Schulgeld niedergeschlagen und erhielten die Lehrer dafür eineEntschädigung von 30 Tlr. jährlich. Die Schulgelder in Höhe von 330 Tlrn. 8 Groschenflössen in die Kommunalkasse.
Von grundlegender Bedeutung für das preußische Volksschulwesen war dasSchulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872 und für das Volksschulwesen Mülheims dieam 5. Dezember 1873 von dem Stadtverordnetenkollegium beschlossene und am22. desselben Monats von der königlichen Regierung genehmigte Schulordnung fürdie Stadt Mülheim a. d. Ruhr. Die insbesondere nach der 1847 erfolgten Trennungvon Mülheim Stadt und Land notwendig gewordenen früheren Versuche des Bürger-meisters Oechelhäuser in den 50er und des Bürgermeisters Obertüschen in den60er Jahren, das Volksschulwesen der Stadt Mülheim a. d. Ruhr durchgreifend neuzu organisieren, und die fortgesetzten Bemühungen der bürgerlichen Gemeinde, diedie Kosten des Volksschulwesens ja übernommen hatte, um auch auf die äußerenund inneren Schulverhältnisse bestimmenden Einfluß zu gewinnen, waren bei demWiderstreben der Kirche*),bei der zögernden Haltung der stets mit dem zu erwartendenallgemeinen Volksschulgesetz tröstenden Staatsbehörde bislang erfolglos geblieben.Nicht im Interesse und zum Vorteil des Schulwesens, über dessen Vernachlässigungdauernd geklagt wird.
Anfang der 70er Jahre bestanden in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr an örtlichenstädtischen Schulbehörden die Schulkommission und Schulvorstände. Die städtische
*) Die Pfarrer hatten es durchzusetzen gewußt, daß entgegen der Vorschrift der die Zusammen-setzung der Schulkommission regelnden Verfügung derKgl. Regierung in Düsseldorf vom 10. August 1825und der Dienstvorschrift für diese vom 2. Januar 1827 der Vorsitz in der Schulkommission bis in dieMitte der 60er Jahren tatsächlich nicht vom Bürgermeister, sondern von einem Pfarrer geführt wurde.
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