Am 20. Juni 1869 verordnete die Königl. Regierung in Düsseldorf, daß dereinen integrierenden Teil des Volksschulunterrichts bildende Turnunterricht in denLehrplan aufzunehmen, die für denselben angewiesenen Unterrichtsstunden in denLektions- und Unterrichtsplan einzutragen, alle die Elementarschule besuchendenKnaben vom 8., spätestens 10. Lebensjahre an, mit Ausnahme der durch körperlicheSchwächlichkeit behinderten, zur Teilnahme an diesem Unterrichte verpflichtet, Ver-säumnisse wie andere Schulversäumnisse zu behandeln, für jede zu unterrichtendeAbteilung wo möglich 4, mindestens aber 2 wöchentliche Stunden zur Turnübungwährend der 6 Sommermonate anzusetzen seien. Für die Erteilung dieser neuenDisziplin wurde dem Seminaristen am Rahmen, sowie demjenigen am Nothweg eineRemuneration von 20 Tlr. jährlich bewilligt. —
Zur Kontrollierung des Schulbesuchs wurde 1868 seitens der städtischenVerwaltung eine alphabetische Stammliste der Schulpflichtigen aufgestellt, die regel-mäßig ergänzt und mit den Listen der die Schule besuchenden Kinder seitens derLehrer verglichen wurden. Die Eltern derjenigen Kinder, welche sich über denSchulbesuch der letzteren nicht auszuweisen vermochten, wurden unnachsichtlichzur Bestrafung gezogen. —
Die oben erwähnte konf.-paritätische Volksschule in der Auerstraße wurdegegen den Protest des Presbyteriums der größeren evangelischen Gemeinde alsstädtische Bürgerschule am 3. Januar 1871 für diejenigen Schüler hiesiger Stadterrichtet, welche eine weitergehende Bildung anstrebten, als die Elementarschulenvermitteln, und doch nicht die hiesige Realschule oder eine andere höhere Schulebesuchen konnten. — Die Bürgerschule sollte aus fünf Klassen bestehen, von denendie 3., 4. und 5. Klasse vollständig und in jeder Beziehung dem hier zur Zeitbestehenden dreiklassigen Elementarschulsystem in der Schule am Nothweg ent-sprechen sollte. Die 1. und 2. Klasse dagegen sollte dazu dienen, die Unterrichts-gegenstände der Elementarschulen zu erweitern und fester zu begründen. Die dreiunteren Klassen sollten für Kinder beiderlei Geschlechts, die beiden oberen Klassennur für Knaben sein. Die Aufnahme in eine der beiden oberen Klassen konntenur auf Grund einer bestandenen Prüfung geschehen. Der Kursus für jede derbeiden oberen Klassen war ein zweijähriger. An Schulgeld für die drei unterenKlassen wurden von jedem Kinde monatlich 5 Sgr., später 7 1 /* Sgr. erhoben. Dasmonatliche Schulgeld für die beiden oberen Klassen war nach der Klassensteuerabgestuft und betrug zwischen 7 1 J2 Sgr. und 1 Tlr. Ein Schulvorstand verwaltetedie Schule. Da für die zu errichtende Oberklasse ein Raum im Schulgebäude nichtzur Verfügung stand, so wurde der Saal des Wirtes Obertüschen in der Charlotten-straße zu Unterrichtszwecken angemietet. Die Eröffnung der Schule erfolgte am3. Januar 1871 mit 234 Schülern, bei Beginn des Sommersemesters waren 300, beiBeginn des Wintersemesters 340 Schüler vorhanden.
Diese Schule wurde im Mai des Jahres 1872 von einem schweren Unglückebetroffen. Bei Gelegenheit einer Schaustellung, bei der sämtliche Schüler in derOberklasse versammelt waren, stürzte der Fußboden ein, weil der Schulraum nichtunterwölbt war. Zum Glück kamen an gefährlichen Verletzungen nur zwei Fällevor, die aber auch gut verheilten. Die Folge war die sofortige Inangriffnahme einesUmbaues, wobei die beiden nicht unterkellerten Klassenräume mit starken Gewölbenversehen wurden. —
Die starke Überfüllung dieser, sowie aller anderen Volksschulen zeitigte denStadtverordnetenbeschluß vom 26. September 1871, eine zweite Bürgerschule mit
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