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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
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werden, während sie die schuldige Achtung verletzte, wenn sie ihren Mann nicht mitGei" und seinem Zunamen ansprach.

Seit der Zeit, wo die Seminarbildung den Lehrer mit anderem Geiste erfüllte,wurde hochdeutsch in Schule und Haus gesprochen, und auch die alten Herrenmußten diesen Fortschritt mitmachen, verfielen aber manchmal, besonders, wennihnen etwas Unvermutetes begegnete, in ihr geliebtes Platt zurück. Charakteristischsowohl in dieser Hinsicht, als auch im Hinblick auf die Achtung und Wertschätzung,deren sich tüchtige Lehrer bei uns erfreuten, ist folgende Erzählung. Seit 1808wirkte in Mülheim Gerhard Heller, von seinen Schülern, auch von denen aus denersten Mülheimer Familien, nurden Aulen" genannt. Von dem sagt unser Gewährs-mann:Et gu av in Möllm mer twe|a Geburtsdage, die gefiehrt wohde, dat wujorendie vam preußische inig un vam aulen Heller."

In unserer Stadt waren nach einem Bericht des Bürgermeisters Oechelhäuserdie landrechtlichen Bestimmungen mit ihren Schulsozietäten niemals zur Ausführunggelangt (anders die Entwicklung in den Landgemeinden, wo die Schulsozietäten erstzu Ende des Jahrhunderts auf die Kommunaletats übergingen); es hatte sich viel-mehr inbezug auf die äußere Stellung der Schulen ein modus vivendi entwickelt,wonach allmählich, nach Abzug des Schulgeldes sowie verschiedener fester Zuschüsseund Leistungen der betreffenden kirchlichen Gemeinden, alle ferneren Lasten undKosten des Schulwesens von der politischen Gemeinde übernommen wurden. Inallen einzelnen Akten, aus denen sich dieser Entwicklungsgang zusammensetzte,fand derselbe nun zwar die Zustimmung der Königlichen Regierung; allein nichts-destoweniger mußte sich in Momenten, wo wichtige tiefeingreifende Neuerungenvorzunehmen waren, der Mangel bestimmter gesetzgeberischer Grundlagen fühlbarmachen und zwar um so mehr, als auch die speziellen Verordnungen für denRegierungsbezirk Düsseldorf bezüglich der Organisation der Schulaufsichtsbehördenhierorts in wichtigen Punkten, wenn auch der Form nach durchgeführt, doch nie zueingreifender Bedeutung für das Leben gelangt waren. Dies gilt besonders von dernach der Dienstvorschrift vom 2. Januar 1827 gebildeten Schulkommission, die nochübrigens im Laufe der Zeit durch den Austritt der katholischen Mitglieder und dieTrennung von Stadt und Land in ihrer Zusammensetzung mit den gesetzlichenNormen in Widerspruch gekommen war." Die Folge dieser Erkenntnis war derEntwurf einerMülheimer Schulordnung" von 1855, die in umfassender, gründlicherArt die Schulverhältnisse regeln wollte, aber nicht die staatliche Zustimmung erhielt.

Im Oktober 1854 waren bei einer Einwohnerzahl von 11 394 Seelen folgendeElementarschulen in der Stadt Mülheim a. d. Ruhr vorhanden:

1. Evangelische Elementarschulen:

a) die aus den gemäß Beschluß der städtischen Schulkommission und derevangelischen Schulvorstände von 1833 vereinigten 3 evangelischenPfarrschulen entstandene Klassenschule mit 843 Kindern, die von 3 Haupt-lehrern und 4 Aspiranten in einer Vorbereitungsklasse (ohne Trennung derGeschlechter) und 3 Knaben- und 3 Mädchenklassen unterrichtet wurden;

b) die Armenschule, an welcher 254 Kinder von 2 Lehrern in 2 Klassenohne Trennung der Geschlechter unterrichtet wurden.

2. Die katholische Elementarschule mit 485 Kindern, die von einem Haupt-lehrer und 2 geprüften Seminaristen in 3 Klassen (ohne Trennung derGeschlechter oder der Armenkinder) gelehrt wurden.

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