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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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Cholerakrankenhause eingerichtet, und die Schulkinder zogen mit ihrem Lehrer nachHolthausen, um Kamillen für die Kranken zu suchen. Die Schule in Eppinghofen,die im Jahre 1839 durch einen Neubau, die jetzige Schule in der Eppinghoferstraßeersetzt wurde, stand auf dem Fantinischen Besitztum. Dieser Ort war später nochunter dem Namen beiMatthews an der Schulalen" bekannt.

Um die Wohltat des Schulunterrichts allen Kindern zu verschaffen, schritt 1826die Regierung zu der Anordnung der allgemeinen Schulpflicht und suchte auf alleWeise die Befolgung dieses Grundsatzes zu erzwingen. Da bisher der Rechenunterrichtin den Schulen besonders bezahlt werden mußte, und manche Kinder aus diesemGrunde garnicht rechneten, so wurde ein einheitliches Schulgeld eingeführt, um aufdiese Weise den Rechenunterricht allen Kindern zugänglich zu machen. Jetzt kamman allmählich auch zu der Ansicht, daß nur selten ein tauglicher, den neuen Ansprüchengenügender Lehrer ohne jede Anleitung wie bis dahin sich selbst bilden könne,sondern daß es zur Heranbildung desselben einer planmäßigen Vorbereitung bedürfe.Zur Erreichung dieses Zweckes wurde deshalb bestimmt, daß die angehenden Lehrerbei einem tüchtigen Hauptlehrer in allen nötigen Kenntnissen und Fertigkeiten unter-wiesen und auch im Unterrichten geübt würden. Später, nach Errichtung der Seminare,waren die so vorgebildeten jungen Leute verpflichtet, diese Anstalten zu besuchen.Unter dem Namen Seminaristen und Aspiranten haben bis zum Jahre 1873 auch hierin Mülheim solche Gehilfen gewirkt. Sie erhielten 50 Taler und freie Station. Fürletztere wurde dem Hauptlehrer, der zur Unterhaltung zweier Hilfslehrer verpflichtetwar, eine Entschädigung von je 100 Talern gewährt. Die Verpflichtung, Gehilfen beisich aufzunehmen, wurde im Jahre 1873, mit Inkrafttreten des Normalbesoldungsplanesvom 16. Juni 1870, aufgehoben.

Den Lehreremeriten stand ehedem aus den Einkünften ihrer Schulstellen einegewisse Pension zu, die der Nachfolger zu zahlen verpflichtet war. Ebenso war esmit der Witwenversorgung. In letzterem Falle suchte der neue, meist junge Lehrerdiese drückende Verpflichtung dadurch zu mildern, daß er die Witwe gegen freieKost und Wohnung in der Schule wohnen ließ, wofür sie ihm den Haushalt führteund die Reinigung und Heizung des Schullokals, die dem Lehrer später gegenEntschädigung oblag, besorgte.

Bis zum Jahre 1860 waren die evangelischen Hauptlehrer verpflichtet, mitden Schülern der Oberklassen die Leichen zum Kirchhofe zu begleiten und auf demWege und am Grabe zu singen. Dafür erhielten die Lehrer für jeden Fall einegewisse Entschädigung in Geld, die Schüler wurden mit einem Mürbbrötchen von4 Pfg. entlohnt. Aus dieser Zeit stammt der AusdruckMickesingen". Im vor-genannten Jahre wurde diese Gepflogenheit aufgehoben und den Lehrern eineEntschädigung von im ganzen 97 Tlr. 6 Sgr. 8 Pfg. unter der Bedingung aus derKommunalkasse bewilligt,daß dagegen alle Leichen-Accidenzien und amtlicheLeichenbegleitungen der Lehrer wegfallen." Eine gleiche Entschädigung wurde denLehrern aus der Kirchenkasse überwiesen. Damit war eine, bei ihrem Entstehenund auch später noch gewiß schöne Sitte beseitigt, die aber allmählich ihren Charakterfast gänzlich eingebüßt hatte und im höchsten Grade nachteilig auf den Unterrichtwirkte, da letzterer beinahe an den meisten Nachmittagen der Woche wegen solcherLeichenbegleitungen ausgesetzt werden mußte.

Die Umgangs- sowie Unterrichtssprache war bei uns in der ältesten Zeit dasPlattdeutsche, und die Frau Lehrer mußte es sich, wie alle Frauen Altmülheims,gefallen lassen, von ihrem Manne mitDoju" und ihrem Vornamen angeredet zu

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