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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
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Wir wünschen, daß Sie dieses unser Anerbieten genehmigen, und sindauf diesen Fall im Voraus überzeugt, daß Sie die mit Ihrem Berufe verbundenenPflichten gewissenhaft erfüllen werden. Mögen Sie es mit reiner und hoher Freude.Wir sind mit dem wohlwollendsten Sinne

Ihre ganz ergebeneMülheim a. d. Ruhr, G. W. F. de Groote, Hofprediger, Pastor

den 23. November 1816. der luth. Gemeinde und Praeses Con-

,. «v sistorii.

' Joh. Heinr. Erdmann, Kirchenmeister.

Zur Beglaubigung: Joh. Friedr. Felder, Ältester,

der Schulpfleger: C.J.Engels. Friedrich Platzius, Ältester,

der Bürgermeister: Maubach. Gerhard Beck, Beisitzer.

Just. Baedeker, Schulvorsteher. Heinrich Dreskamp, Provisor.

J. G. Leonhard, Schulvorsteher. Johann Hempelmann, Provisor.

Abschrift des Hebezettels aus dem Berufschein des Lehrers Osius vom 9. May 1802Besoldungsstücke eines Lehrers an der Ev. Luth. Schule zu Mülheim a. d. Ruhr.

1) Ein freies Wohnhaus mit einem Garten.

2) Zweiundfünfzig Reichsthaler dreißig Stüber baar in verschiedenen Terminen,nebst einem freien Umgang in der Gemeinde auf Martini.*)

3) Das Schulgeld. In der ordendlichen Schule gibt monatlich ein Rechen-schüler 10 Stbr. einer der nicht technet, 5 Stbr. Ein Rechenschülerin der Abendschule gibt 15 Stbr., einer der nicht rechnet 10 Stbr.

4) Die Accidenzien bei Leichen, wie auch ein Neujahresgeschenk von denSchülern. Der Ertrag der letzteren Punkte, besonders des Schulgeldes istnicht bestimmt anzugeben, allein bei einem sich ausbreitenden Ruhme derGeschicklichkeit, des Fleißes und der Treue kann das letztere ansehnlichwerden, zumal, wenn der Privatunterricht in der Musik pp. noch dazugezählt wird. ut Supra.

Eine Änderung der Schulverhältnisse trat ein, als unter französischer Verwaltungdie rechtliche Stellung der Schule auf anderen Grundlagen aufgebaut wurde. Daman einsah, daß die kirchlichen Gemeinden sich nur der Pfarrschulen annehmenwollten oder konnten, die Honnschaftsschulen oder Nebenschulen aber sich selbstüberließen und vernachlässigten, diese kleinen Honnschaften oder Höfe aber für Bautenund Gehalt nicht leistungsfähig genug wären, so befreite die Verwaltung die kleinenGenossenschaften der Schulinteressenten von der alleinigen Verpflichtung gegen dieSchulen und legte Lasten der Schulbauten und der Unterhaltung lediglich auf diestärkeren Schultern der bürgerlichen Gemeinden, wobei für die Schulinteressentennur das monatliche Schulgeld bestehen blieb.

Zu Beginn des vorigen Jahrhunderts bestanden in Mülheim neben einer evan-gelischen und katholischen eine sog. Frei- oder Armenschule, deren Besucher vonder Zahlung eines Schulgeldes befreit waren. Die zunehmende Bevölkerung zwangzur Errichtung einer zweiten, dergroßen" evangelischen Schule im Nothweg. Alsdieser Neubau bezogen und die Schule vomaulen Schualhöffken" dorthin verlegtwerden sollte, brach in Mülheim die Cholera aus. Die neue Schule wurde zum

*) Da dieser Umgang bis dahin von den Herren Consistorialen gehoben und betrug ca. 60a 65 Rth., so haben die Gemeins Glieder den Wunsch geäußert, daß der Schullehrer diese Gelderselbst heben möchte, wo denn sich auch ganz natürlich das Quantum weit höher belaufen wird.

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