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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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Haupteinnahme bestand in dem Schulgelde, das in einigen Honschaften monatlich,in anderen, wie in Speidorf und Styrum, jährlich entrichtet wurde, wobei jedochfortwährend Klagen über Rückstände einliefen. Daneben wurde ein kleines baresGehalt gewährt, das durch Naturallieferungen einige Erhöhung erfuhr. In letztererBeziehung waren die Schulen in Mülheim besser fundiert, da hier dem Meister nacheinem Beschluß des Kirchenrats von 1685 von jedem Neuling, der zuerst zumTische des Herrn zugelassen wurde, was meist mit der Konfirmation zusammenfiel,ein Reichsort zustand . . .urtheilend, daß Niemand, der der Schulen Wohlfahrtliebt, etwas dawider habe, gestalt den Meistern dafür, daß sie die Jugend denPredigern unter die Hände bereiten, etwas gebührt." Diese Gelder wurden anfangs,so wie sie einkamen, unter die Lehrer verteilt, späterhin aber bekam jede Schuleder Reihe nach jedesmal 25 Taler, die zum fixen Gehalt geschlagen wurden. Außer-dem kam es häufiger vor, daß für das Aufkommen und Unterhalten von SchulenSchenkungen und Vermächtnisse gemacht wurden, und daß bei jeder sich bietendenGelegenheit, wo Gemeindegelder oder sonstige zufällige Einkünfte flüssig wurden,diese den Schulen zufielen. So vermachteder alte Witthaus 1666 der Schule zuHolthausen 50 Dahler; ein Knecht der Schule zu Heißen im Jahre 1679 50 Dahler.Die Speldorfer Ältesten erbitten sich 1681 für ihre Schule 11 oder 12 Dahler, dievom Verkauf von 2 Häusern am Berg als Gottesheller eingekommen sind. Die WitweWintges zu Duisburg bedachte letztwillig im Jahre 1686 die hiesigen Schulen mit100 Rthlr. und Hermann aufm Kamp in Mülheim gab 1689 jeder Schule 100 Dahlersowohl im Dorf als in den Hörnern." Die allgemeinen Klagen früherer Zeit überschlechte, ungesunde und unzulängliche Schulgebäude und Lehrerwohnungen mögenauch für unseren Bezirk zugetroffen haben. Ein anschauliches Bild der Schul- undLehrerverhältnisse zu Beginn des vorigen Jahrhunderts gewährt eine MülheimerLehrerberufung vom Jahre 1816, die hier im Wortlaut folgen mag:

Hochedelgeborner, werthester Herr Jacobs!

Da sich nun in der bewußten Angelegenheit alle Erfordernisse geinigthaben, etwas Bestimmtes zu sagen: so beruft Sie im Namen der Gemeinde,das luth. Consistorium an die Schule derselben, doch so, daß Sie bey demLeben des ordentlichen Schullehrers derselben, des Herrn Osius, sein festerAdjunctus, aber mit der Gewissheit sind, Ihm im Amte zu folgen.

Ihre Functionen sind, die Schule zu halten, des Morgens von acht biseilf Uhr, des Nachmittags von 14 Uhr. Nach einer Zwischenstunde beginnt um5 Uhr die Abendschule welche bis 7 Uhr dauert. Frey sind die Nachmittage derMittwoche und des Sonnabends, doch mit der Bestimmung, daß in der Mittwochedes Nachmittags die Abendschule gehalten wird nach Ihrem Belieben entwedervon 13 oder von 57. Die in dem Jahre üblichen Vakanzen kommen Ihnenzu Statten. Bey den Gottesverehrungen haben Sie die Orgel zu spielen. Beysich ereignenden Amtshindernissen, oder einer eintretenden Unpäßlichkeit desPredigers lesen Sie eine Ihnen angewiesene erbauliche Betrachtung vor dem Altare.

Fürs erste leben Sie für diese Dienste nach der Anheischigmachung desHerrn Osius mit Ihm als Freund des Hauses in seiner Familie, zu seiner Zeitaber treten Sie in den vollen Genuß seiner constituirten Besoldung, nur mit derBemerkung, daß, was Er als ein Gratiale*) besitzt, nicht von unserer Bestimmungabhängt, sondern dereinst einen eigenen Gesuch erfordert.

*) Dieses Gratiale bestand in einer Bewilligung von Kohlen aus dem herrschaftlichen Kohlenzehnten.

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