katholische Schule wurde 1755—57 erbaut, ebenso eine Wohnung für den Lehrer.Die Lehrerwohnung verlegte man im Jahre 1786, als die katholische Kirche gebautwurde, in das neue Haus neben derselben.
Um 1663 amtierten im Dorfe Mülheim 2 Lehrer, Johannes und Kaspar Bürichs,in Saarn: Hans zu Einsdorf, in Speidorf: Heinrich Schmitz, in Eppinghofen: HermannFalkenburg, in Styrum: Wilhelm Holweg, in Dümpten: Peter Schmal, in Haarzopf(Heißen): Tiel op der Steinkaul, in Holthausen: Jürgen Struckmann, in Menden:Trinken Vonscheids Sohn. Diese Ortschaften hatten nicht alle eigene Schulgebäudeund Lehrerwohnungen. Häufig bediente ein Lehrer zwei benachbarte Orte, so z. B.„der Schuldiener in der Harzopf" zugleich auch Heißen.
Die Schulen damaliger Zeit waren entweder eine Veranstaltung der kirchlichenGemeinde, sog. Pfarrschulen, oder sie waren von der zerstreut wohnenden Land-bevölkerung als sog. Neben- oder Hofschulen errichtet worden. Letztereerfreuten sich nur insofern der kirchlichen Beachtung, als der Pastor Vorgesetzterdes Lehrers war, der von dem Kirchenrat auf Vorschlag der Bewohner der Honschaftengewählt und, wie alle Lehrer, von der Herrschaft in Broich bestätigt wurde. Vorausging für alle Lehrer eine Prüfung durch den Pfarrer, die sich auf die Kenntnisse,Fertigkeiten und das sittliche Betragen des Bewerbers erstrekte, so daß kein Lehrer„ohne Vorwissen und Genehmigung des geistlichen Inspektors, und ohne von dem-selben geprüft und für tüchtig erkannt worden zu sein, nicht angestellt werdensollte", . . . „indem dieses der Billigkeit und den Grundsätzen der Erziehung ganzangemessen . . . sei". Später wurden von den Bewerbern bei Wiederbesetzungerledigter Schulstellen nicht nur Prüfungszeugnisse, sondern auch noch sog. öffentliche„Probeablegungen" gefordert. Häufig gab die Fertigkeit im „Orgelschlagen" undder Besitz einer starken Stimme zum Vorsingen den Ausschlag bei der Wahl, wobeies oft vorkam, daß ein sonst wirklich geschickter Schulmann, dem aber die Natureine starke Stimme versagte, deswegen seinem minder geschickten Mitbewerbernachgesetzt wurde. Bei der Wahl der Lehrer zu den Pfarrschulen stimmten meistensnur die Mitglieder des Kirchenrates, bei den Hof- und Nebenschulen die Schul-interessenten unter Hinzuziehung des zuständigen Kirchspielpfarrers. Über die erfolgteWahl erhielt der Gewählte einen Berufsschein, der nach einem bestimmten Formulareausgefertigt wurde, und der auch dazu diente, dem Nachfolger „alle getriebenenunanständigen Geschäfte und unrühmliche Aufführung" seines Vorgängers kund zutun, sofern dieser „einen vorzeitigen, unrühmlichen und unfreiwilligen Abgang" vonseiner Stelle hatte nehmen müssen, sowie ihm selbst alle derartigen Verstöße „beiStrafe der Cassation" zu untersagen. Derartiges erklärt sich aus dem Geistedamaliger Zeit, wo einerseits die Besoldung und die Behandlung des Lehrers — selbstmancher Prediger gab durch sein persönliches Verhalten gegen den Schullehrer einböses Beispiel — andrerseits die ungenügende, ihm selbst überlassene Ausbildung,die sich in höchst notdürftigen und mangelhaften Kenntnissen zeigte, keinen Menschen,der Kopf und eigenes Vermögen hatte, zum Eintritt „in diesen zwar nützlichen, dochschlecht salarierten und wenig geachteten Stand" willig machte. Der lächerlicheWahn, „daß ein gebrechlicher Mensch entweder ein Schneider oder Schullehrerwerden müsse", trug nicht wenig dazu bei, daß manche Schule mit einem solchen,nach Leib und Seele gebrechlichen Manne wirklich besetzt wurde. Oft genugsuchten auch die Lehrer durch allerlei Nebengewerbe — Winkeladvokaten, Lotterie-einnehmer, Färber, Leinwanddrucker, Bandwirker, Schneider, Vogelfänger etc. — ihredürftige Lage zu verbessern. Denn die Lehrerbesoldung war sehr gering. Die
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