Synagogenbezirk, zu vereinigen. Alle erwähnten Versuche zur Verschmelzung der3 Synagogenbezirke gründen sich auf die Ansicht des damaligen Oberpräsidentenv. Kleist-Retzow, daß in jedem landrätlichen Kreis nur 1 Synagogengemeinde bestehensolle. Wieder protestierte der Qemeindevorstand. Am 2. Oktober 1857 gab er zuProtokoll, daß einer Verschmelzung der gedachten Gemeinden zu einer einzigenunüberwindliche Schwierigkeiten im Wege ständen und daß sie den Interessen unsererGemeinde entgegen sein würde. Diese sei in sich stark genug, zähle gegen 400 Seelen,habe über 70 Wähler, besitze seit 1796 eine eigene Synagoge, habe eigene Schule,eigenen Lehrer, eigenen Friedhof und sei seit undenklichen Zeiten selbständiggewesen. (Ein amtliches Verzeichnis vom Dezember 1857 gibt 116 selbständigesteuerpflichtige Juden an, davon 83 in der Stadt, 1 in Heißen, 9 in Eppinghofen,6 in Styrum, 8 in Alstaden, 3 in Speidorf, 6 in Saarn, die zusammen 897 Rthlr. Staats-steuern zahlten.) Diesmal war es der Bürgermeister Obertüschen, der das Gesuchder Gemeinde warm befürwortete, indem er auf die geistigen und materiellenNachteile hinwies, die eine Verschmelzung der 3 Gemeinden für die Synagogen-Gemeinde Mülheim unausbleiblich zur Folge haben würde.
Endlich, am 24. März 1858, wurde das Statut durch den Oberpräsidentenvon Kleist-Retzow in der am 25. Septemberl857 festgesetzten Fassung bestätigt. Damitwar die Gemeinde endlich sichergestellt und konnte sich von nun an ruhig undstetig entwickeln. 1859 wurde dem Vorstande Portofreiheit für amtliche Korrespondenzund ein entsprechendes Dienstsiegel von der Regierung zugebilligt.
Die Gemeindeabgaben.Die §§ 108—111 des neuen Statuts enthalten die Bestimmungen über dieErhebung der Gemeindesteuern. Eine Kommission, bestehend aus 5 Mitgliedern,soll die jährlichen Beiträge der einzelnen Mitglieder „nach bestem Wissen gewissen-haft" feststellen. Zu diesem Zwecke wurden im Jahre 1859 die Gemeindemitgliederin folgende 7 Klassen eingeteilt:
1. Klasse 500 Taler Einkommen und darüber
2. „ 350—500 „
3. „ 300—350 „
4. „ 200—300
5. „ 150—200 „
6. „ 100—150 „
7. „ 100 „ „ und darunter 1 „ „
Es liegt auf der Hand, daß die Steuerzahler mit mehr als 500 Taler Ein-kommen durch diese Einteilung bevorzugt, und die mit weniger als 100 Talerbenachteiligt wurden. Man sah dies bald ein und versuchte 1863 den Übelstanddadurch zu beseitigen, daß man die Zahl der Klassen auf 10 erhöhte und die niedrigsteSteuerleistung bei 1—50 Taler Einkommen auf 15 Sgr. ermäßigte. Auch mit dieserEinteilung gab man sich nicht zufrieden und brachte 1865 die Zahl der Klassen auf 12.Doch blieb dieser Modus der Steuererhebung Jahrzehnte lang ein Stein des Anstoßesin der Gemeinde, war hierbei doch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß einUnbemittelter 100 °/o, ein Vermögender nur 1 °/° oder noch weniger von seinemEinkommen besteuerte! Zudem besaß diese Einschätzungskommission natürlicher-weise nicht die Autorität einer staatlichen Behörde, und so waren Beschwerden derGemeindemitglieder über die Höhe ihrer Einschätzung nichts seltenes. Dieser Miß-stand wurde noch bedenklicher, als 1874 durch Umbau der Synagoge der Etat
182
8
Taler
Steuern
6
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