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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
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Synagogenbezirk Duisburg. Hierauf antwortete die Regierung an den Landrat desKreises Duisburg, daß ein gesetzliches Hindernis dem Antrage, für Mülheim einenSynagogenbezirk zu bilden, nichts im Wege stehe". Auf Ersuchen des Landrats,sich zur Sache zu äußern, schreibt dann unterm 7. Dezember 1854 BürgermeisterOechelhäuser:Wir haben mit großer Befriedigung ersehen, daß die KöniglicheRegierung dem von uns stets befürworteten Wunsch der hiesigen Israeliten, eineselbständige Synagogengemeinde zu bilden, zu entsprechen geneigt ist. Abgesehenvon den gewiß erheblichen Gründen, welche die Juden zur Verteidigung ihrerAnsicht geltend gemacht haben, liefert gewiß die Spaltung der verschiedenen bisherselbständig gewesenen Judengemeinden den sprechendsten Beweis, wie wenig einorganisches Zusammenwirken im Sinne des Gesetzes vom 23. Juli 1847 zu erwartenstünde, wenn man die projektierte Einteilung des Kreises in 2 Synagogenbezirkerücksichtslos durchführen wollte. In Mülheim Stadt und Land sind allerdings dieElemente einer selbständigen, zur Erreichung aller Kultus-, Schul- und sonstigengemeinsamen Zwecke vollständig befähigten Synagogengemeinde vorhanden. Seitundenklichen Zeiten hat die ehemalige Herrschaft Broich tatsächlich einen ab-geschlossenen Synagogenbezirk gebildet Die Juden besitzen eine neuerdings schönhergerichtete Synagoge und eine jüdische Schule, einen eigenen Lehrer, eigenenKirchhof usw.; der Eintritt in eine größere Vereinigung bietet denselben nach keinenRichtungen hin eine Gewähr größeren Vorteils, sondern höchstens eine Perspektivevon Mißhelligkeiten oder gar Opfern. Zur ausführlichen Begründung dieser Ansichtenbrauchen wir nur auf die bereits angeführten Schriftstücke, insbesondere aber aufdie Ausführungen im letzten Teil der Beschwerdeschrift des jüdischen Vorstandsvom 15. September d. J. hinzuweisen, denen wir in allen Punkten beitreten. Hier-auf bezugnehmend erlauben wir uns den gehors. Antrag zu stellen:

Ew. Hochwohlgeboren wollten bei Kgl. Hochl. Regierung erwirken, daßMülheim Stadt und Land zu einem selbständigen Synagogenbezirk ver-einigt, auch baldigst die Zahl der zu wählenden Repräsentanten undVorstandsmitglieder festgesetzt und die Abhaltung der Wahlen angeordnetwerde."Unterm 10. Januar 1855 erfolgt schon die Einwilligung der Regierung zurBildung des Synagogenbezirks Mülheim -Ruhr, so daß nunmehr imdamaligen Kreise Duisburg die 3 Synagogengemeinden Duisburg, Mülheim undEssen bestanden. Am 7. Februar 1855 fand die Wahl von 9 Repräsentanten undbald darauf die der 3 Vorsteher statt. In den Vorstand wurden Gustav Hanau, 1 )Michael Hirsch 2 ) und Moses Jakob gewählt; die Repräsentanten hießen: GottschalkKaufmann, Jacob Philipps, Michael Markus, Bernhard Bendix, Selig Meyer, SamuelHanau, Martin Markus, Lazarus Cohn, Gerson Jakob Levy. Es wurde nun mit derAusarbeitung eines Gemeindestatuts begonnen; doch sollte seine FertigstellungJahre lang dauern. Als Normalstatut wurde nämlich das Statut der Synagogen-gemeinde Cleve vom Oberpräsidium vorgelegt, und die Gemeindevertretung konntesich erklärlicherweise nicht entschließen, dieses Statut ohne jegliche Änderunganzunehmen. Das gab nun einen endlosen Briefwechsel zwischen Gemeinde undBehörde, alle Instanzen hindurch.

Unterdessen machte am 6. Juni 1857 das Oberpräsidium und die KöniglicheRegierung einen neuen Versuch, Mülheim, Essen und Duisburg, diesmal gar zu einem

J ) Er bekleidete das Amt eines 1. Vorstehers ununterbrochen bis zu seinem Tode im Jahre 1902.2 ) Am 6. Januar 1907, fast 103 Jahre alt, gestorben.

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