Bei der Huldigung, die die Herrschaft Broich 1790 dem Sohne der Landgräfin,Georg Karl, leistete, werden als Vertreter der Judenschaft Samuel Gombel,Baruch Wolf und Baruch Jacob genannt, die wohl den Vorstand der damaligenGemeinde gebildet haben. Gombel wurde vom Landgrafen Karl Georg zum Hof-agenten (Bankier) der Herrschaft Broich ernannt, in welcher Eigenschaft er Jahrelang tätig war. Er kam oft aufs Schloß und wurde, wie er selbst zu erzählen pflegte,von den jungen Prinzessinnen (unter ihnen die spätere Königin Luise) immer fröhlichbegrüßt, da sie dann stets Konfekt etc. erhielten. Neben dem Bankgeschäft betrieber auch Schiffahrt. Eines Tages — so erzählt die einzige noch lebende Enkelin —waren mehrere seiner Schiffe gesunken. Als er abends in die Societät (jetzt Kasino,Ecke Luisenstraße und Delle) kam, flüsterten einige Herren: „Herr Gombel muß nochnichts von dem Unglück wissen", worauf er antwortete: „Das Unglück ist mir bekannt,Gott hat es geschickt, und ich muß es mit Ergebung tragen."
Das Amt eines Gemeindevorstehers war in jenen Zeiten kein angenehmes.Da die Juden in Berg kein Bürgerrecht besaßen und das Recht zu wohnen, inbeschränktem Maße Handel und Gewerbe zu treiben, zu heiraten, ja zu sterben umhohen Preis erwerben und mit vieler Mühe gegen manche Anfechtung undVerkümmerung verteidigen mußten, war die Verwaltung der jüdischen Gemeinde,zumal auch die Entscheidung in Streitsachen zwischen Juden ihr anheimgegebenwar, ziemlich verzweigt, mühevoll und verantwortungsreich. Der Oberrabbiner inDüsseldorf war nicht nur das religiöse Oberhaupt, sondern bildete auch die ersteInstanz in zivilrechtlichen Prozessen unter den Juden des Herzogtums Berg, undals das Gericht der Herrlichkeit Broich 1779 in dieses Recht des Oberrabbinerseingreifen wollte, wurde ihm dies auf Vorstellung der Judenschaft hin durch kur-fürstlichen Befehl untersagt. 1783 läßt dasselbe Gericht in der Synagoge zu Broichdurch Gerichtsboten verkünden, es sei fernerhin verboten, „Insinuationen durch denSchulmeister zu bewirken", muß sich aber wiederum gefallen lassen, durch einenkurfürstlichen Erlaß darauf hingewiesen zu werden, daß „wann der Oberrabbinerhiesiger Landen Judenschaft einen Juden zu erscheinen nötig findet, derselbe solchesdurch den jüdischen Schulmeister fernerhin bewirken möge". Am 23. November 1784muß das Amt Broich aufgefordert werden, die Vorgänger (Vorsteher) bei Eintreibungdes schuldigen Tributes zu unterstützen. An Widerwärtigkeiten fehlte es also denVorstehern keineswegs, und es gehörte ein volles Maß von Unerschrockenheit,Beharrlichkeit und idealem Sinn dazu, dieses Ehrenamt gewissenhaft zu führen.Samuel Gombel ist der Stifter des Kristall-Leuchters, welcher in der alten Synagogevor der heiligen Lade hing.
Die in Vorstehendem geschilderte, gedrückte Lage der „gülich bergischenJudenschaft" wurde mit einem Schlage beseitigt durch Eintritt der französischenFremdherrschaft und Einführung des Code Napoleon im neuen Großherzogtum Berg.Die mittelalterlichen Ausnahmebestimmungen wurden beseitigt, die Juden den übrigenStaatsbürgern völlig gleichgestellt und nicht nur zu jedem beliebigen Gewerbebetriebund zum Erwerb liegender Gründe befugt, sondern auch zur Wahrnehmung öffentlicherÄmter für geeignet erklärt.
Die Organisation der Gemeinde.Das älteste Statut unserer Gemeinde datiert vom Juni 1794 und beweist, daßdie jetzige „Alte Synagoge", an Notweg- und Jackenstraßen-Ecke gelegen, kurzvorher erbaut ist.
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