finanzielle Auseinandersetzung. Die Erhebung des genannten Bezirkes zurselbständigen Pfarre erfolgte 1891. Da die kleine Kapelle schon längst nicht mehrdem Bedürfnis genügte, wurde am 6. April 1891 der Grundstein zur jetzigen Pfarr-kirche Broich-Speldorf gelegt, die am 14. August 1902 durch den damaligen Weih-bischof Antonius Fischer feierlich konsekriert wurde. Als Pfarrer wirkten dortselbst:Erkelenz (1891—1899), Nagel (1900—1901), Wynands (1901—1907) und seitPfingsten 1907 Coenen. Auch für die Pfarre Saarn erwies sich das Gotteshaus alsungenügend. Schon längst wäre der geplante Umbau der ehemaligen Klosterkircheausgeführt worden, wenn die erforderlichen Mittel vorhanden gewesen wären. DerOpfersinn der Gemeinde und die Unterstützung von seiten auswärtiger Glaubens-genossen ermöglichten endlich 1895 und 1896 die Vergrößerung der Kirche. Währenddes Umbaues wurde der Gottesdienst in dem sogenannten Schaftschuppen abgehalten.Die Konsekration der Kirche erfolgte am 18. September 1897 durch WeihbischofAntonius Fischer. Nach einer längeren Vakanz der Vikarie wirkten unter PfarrerGimken nacheinander die Kapläne Oster, Herchenbach, Wichens, Hegel.
VIII. Die jüdische Gemeinde.
Das Recht der Juden, in den bergischen Landen zu wohnen, ist noch nichtsehr alt. Die im Jahre 1608 erschienene Polizeiordnung für Jülich, Cleve, Bergenthält noch die Verordnung:
„Es sollen in unsern Furstenthumben vnd Land'en, wie gleichfalls bei den„Underherrlichkeiten, oder denen orten, so in gemeinschafft mit vns sitzen, auch„bei vnsern Lehen vnd Schirmbs verwandten, keine Juden, sonit nach Christlicher„Ordnung getaufft, gestattet, auffgehalten oder vergleitet werden, bei Vermeidung„straff vnd peen."
Zehn Jahre später, am 26. November 1618 erteilt Graf Johann Adolf vonBroich den Juden zu Essen, wo schon im Jahre 1291 eine jüdische Gemeinde nach-gewiesen ist, die Erlaubnis, in seiner Herrschaft Handel und Wandel zu treiben.Am 20. September 1627 erhält als erster Jude Zander mit Frau gegen 5 Goldguldenjährlich die Genehmigung zur Niederlassung in Mülheim auf 14 Jahre und dieselbeErlaubnis wie die Essener.
Das Recht, in Mülheim wohnen zu dürfen, wurde den Juden in Form einesSchutzbriefes erteilt, der in der Regel auf 14 Jahre ausgestellt und dann immerwieder auf die gleiche Dauer verlängert wurde. Wir lassen hier einen solchen Briefim Wortlaut folgen:
„Auf unterthänigste Vorstellung des Juden Baruch Cars, eines Sohnes des„verstorbenen Schutzjuden Cars Markus in der Herrlichkeit Broich, wasmassen„er bisher seiner verwittibten Mutter, gleich seinen altern Brüdern in Beyschaffung„der Nahrung und Erziehung seiner Jüngern Geschwister aus kindlicher Pflicht„treulich beigestanden, nunmehr aber da letztere erwachsen, und er von dortigen„Juden-Vorstand angetrieben werde, um den Herrschaftlichen Schutz anzuflehen,„um die Onera des dortigen Juden-Schutzes mittragen zu helfen, auch sein künf-tiges Gewerb und Etablissement zu Mülheim an der Ruhr solches ohnehin erfordern,„mit Bitte ihme den Schutz in Gnaden angedeyhen zu lassen, zu welchem Ende„er zugleich ein günstiges Certificat von dortigen Juden-Vorstand wegen seinem„sittlichen Charakter und daß solche gegen seine Reception nichts einzuwenden„habe, mit produciret, auch dieses durch einen Official-Bericht von Fürstl. Renthey
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