halten. Der glückliche Ausgang dieser Angelegenheit veranlaßte Grothues zu einemProzeß gegen den preußischen Fiskus dahingehend, daß der Fiskus, als Rechts-nachfolger des Klosters, verurteilt werde, die Gehälter der Geistlichen, Lehrer, Küsterund Organisten zu zahlen, für die Bauten und Reparaturen an Kirche, Pastorat,Vikarie und Schule aufzukommen, sowie alle zum Gottesdienst erforderlichen Geräteund Paramente zu beschaffen. Die Klage stützte sich darauf, daß der zur Fundationfür einen Weltgeistlichen gestiftete Teinershof in Mülheim vom Kloster eingezogensei, und das Kloster für den Lebensunterhalt des Geistlichen gesorgt habe. Durchdie Einziehung des Teinerhofes von Seiten des Fiskus habe dieser auch die auf demHofe ruhenden Lasten, also die Sorge für den Lebensunterhalt des Geistlichen über-nommen. Für die würdige Feier des Gottesdienstes, wie auch für Lehrer, Küsterund Organist habe das Kloster gleichfalls Sorge getragen, durch die Aufhebungdes Klosters aber sei diese Unterstützung in Wegfall gekommen. Der Zivilsenatdes Königlichen Oberlandesgerichts zu Hamm wies am 18. Dezember 1846 die Klageab. Der II. Senat des Königlichen Oberlandesgerichts zu Münster aber erkannte am23. September 1847 den Fiskus in vollem Umfang für schuldig. Auf die Berufungdes Fiskus hob jedoch der I. Senat des Königlichen Geheimen Obertribunals in Berlinin der Sitzung vom 21. August 1848 das letzte Urteil auf und wies die katholischePfarrgemeinde entsprechend dem Urteil von Hamm mit ihren Forderungen ab.Pfarrer Grothues sollte indessen den Ausgang des Prozesses nicht mehr erleben,er starb am 30. Oktober 1845. Die Petitionen vieler Gemeindemitglieder an dieErzbischöfliche Behörde, dem Kaplan Tangermann die Pfarrstelle zu übertragen,hatten keinen Erfolg; es wurde vielmehr Franz Xaver Laum, bisher Kaplan in-Düsseldorf, zum Pfarrer von Saarn ernannt (1846—1855).
Das gute Einvernehmen zwischen der katholischenund protestantischen Gemeinde ließ damals viel zuwünschen übrig, besonders bildete die Prozession denGegenstand des'Streites. Verhältnismäßig ruhig verliefdie Zeit unter Pfarrer Wilh. Keberlet (1855—1863)und Kaplan Bergrath. Nach dem Tode des Pfarrerswurde Christian Joseph Neuß aus Olef im KreiseSchieiden zum Pfarrer ernannt (1863—1888). Die un-geheure Ausdehnung der Pfarre und das Anwachsen derBevölkerung machten die Errichtung eines besonderenSeelsorgsbezirkes für Broich-Speldorf notwendig.Auf dem von Lehrer Schröder-Duisburg erworbenenGrundstück wurde am 20. Dezember 1872 der Grund-stein zu einer Kapelle gelegt, die am 29. Mai 1873die kirchliche Benediktion erhielt. Zum ersten Rektorvon Broich-Speldorf wurde der bisherige Kaplan vonSaarn, Erkelenz, ernannt. Der damals ausgebrocheneKulturkampf machte sich auch in Saarn bemerkbar,wenigstens insofern dem Pfarrer und dem Kaplan Neu-mann die seit Aufhebung des Klosters aus der Staats- K * ih - Pfarrkirche Broich-speidorf.kasse gezahlten Gehälter gesperrt wurden. Die Opferwilligkeit der Gemeinde half in-dessen über die Not hinweg. Am 24. April 1888 wurde Joh. Gimken aus Borbeck,bisher Kaplan in Solingen, zum Pfarrer von Saarn berufen. Von besonderer Wichtigkeitwar zunächst die definitive Abtrennung von Broich-Speldorf und die damit verbundene
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