unter anderen: Gerardus (1418), Böckelmann (1530), Johann Koy (1545),Anton Bracht (1670), Christianus Dauven (1685), Johannes Hüsken,Bernardus Heyden (1722), Gummich aus Essen. Die Äbtissin besaß für dieseVikariestelle das Präsentationsrecht, während die Investitur durch den Propst vonXanten, zu dessen Archidiakonatssprengel Saarn gehörte,'erteilt wurde. Der Umstand,daß die zur Dotation eines Weltgeistlichen gestifteten Güter vom Kloster verwaltetwurden, und die Äbtissin jedesmal den Geistlichen nominierte, führte zu manchenUnzuträglichkeiten. Die Folge war ein Erlaß des Erzbischöflichen Generalvikariateszu Köln vom 20. Dezember 1724. Darnach soll der Vikar erhalten: „praeter certavictualia, quibus fruitur, et exceptis duobus hortis, pomario et domo dotis, quae adhucin bono et integro statu conservatur, iuxta mediocrem taxam consideratam ad summamcentum et sexaginta duorum Dalerorum imperialem". Dafür soll der Vikar 1. anallen Sonn- und Festtagen, wie auch am Feste des heiligen Bernard die erste heiligeMesse halten; 2. nach beendeter Hochmesse an benannten Tagen eine Predigt halten;3. an allen diesen Tagen Christenlehre halten; 4. den Bewohnerinnen des Klostersund den benachbarten Katholiken, wie es auch seine Vorgänger getan, die Bedienungder Sakramente 'als Pastor oder Vicepastor gewähren; 5. dienstags, donnerstagsund samstags eine heilige Messe „ad intentionem fundatorum" lesen und für denBegründer der Vikarie, Theodor Plater, jährlich ein solennes Amt und zwei andereMessen halten. Noch im Jahre 1741 wurde für diese Stelle Johann Kreuterausdrücklich als Vikar ernannt.
Das Verhältnis der beiden christlichen Konfessionen zueinander muß damalsrecht sonderbar gewesen sein. 1775 giebt die Äbtissin ihre Zustimmung, daß dieReformierten „an dem neuauszubauenden Kirchenhauß ein Thürmgen setzen undmit einem Glöcksgen behangen und solcher bey vorfallenden protestantischen LeichenStadt des bishero gegen eine leidentliche Gebühr ihnen zugestandenen Kloster-geleuthes sich bedienen mögen". Andererseits wurden um dieselbe Zeit die SaarnerKatholiken gezwungen, zu den Kosten des Turmes an der protestantischen Kirchein Mülheim beizutragen, weshalb sie sich veranlaßt sahen, an Se. KurfürstlicheDurchlaucht, Herzog von Jülich und Berg zu appellieren: „Wir vermeynen auch zusolchem Beytrag aus der ursach gantz und gar nicht gehalten zu seyn, weilen wir inSaaren eine eigene Kirch, Thurm und Begräbnis haben, sohin uns des Thurmes undGlocken zu Mülheim keineswegs bedienen." Vikar Kreuters Nachfolger, Peter Blumen-kamp (1780—1814), bisher Missionar in Mülheim, bezeichnet sich selbst in einemSchreiben an die Behörde als Pastor. Gleichzeitig mit ihm ist in der Seelsorge tätigVikar Aloys Deicola Hanau. Der erste jedoch, dem Saarn als Pfarrstelle förmlichübertragen wurde, war Heinr. Grothues (1814—1845), ein ehemaliger Kapuziner.Er nahm anfangs im Kloster Wohnung, bis er 1818 in die vom Fiskus erbaute jetzigePastorat übersiedelte. Er ist besonders bekannt durch seinen Prozeß mit dem Fiskus.Bei der Einziehung der Klostergüter waren auch eine Reihe von Stiftungskapitalienin die Staatskasse geflossen. Die Bemühungen des Pfarrers, diese ihrem Zweckeentfremdeten Kapitalien wiederzuerlangen, waren lange ohne Erfolg, bis er zuletzt„die Königliche Gnade unmittelbar implorierte." Bei Prüfung der Sachlage durchden Regierungskommissar Weißbach schlug Gerichtsdirektor Berghaus vor, derFiskus möge die bisher dem Pfarrer als Ersatz für frühere Unterstützung von Seitendes Klosters gezahlten 166 Taler 20 Sgr. um 33 Taler 10 Sgr. erhöhen. DurchKabinettsordre vom 14. Januar 1834 wurde dann die Kompetenz des Pfarrers auf200 Thaler erhöht, mit der Verpflichtung, die in Frage stehenden Seelenmessen zu
174