10. Johann Andreas Platzius (1718—1733). Auch hierbei gelang derGemeinde noch einmal die selbständige Pfarrwahl, die sie trotz mehrmaligerWarnung und Vermahnung seitens des Broicher gräflichen Rats Jacobi am 31. Märzdurch sämtliche Qemeindeväter vollzog. Doch da die beiden Broicher RäteLandgrötger und Jacobi mit eingeladen waren und anwesend das Wahlprotokollunterschrieben, auch die gnädige Herrschaft um Konfirmation der Wahl untertänigstgebeten wurde, fand dieselbe endlich im Januar 1719 die erbetene Bestätigung unterernster Vermahnung zu treuer Amtsführung seitens des Gewählten, sowie unterZusicherung der Gerechtsame und Gehaltsteile seiner Vorgänger.
Eine erfreuliche Schenkung erhielt die Gemeinde nach Ableben des ChristianJüdte (Jötten) von Halberstadt 3. Mai 1727, der die lutherische Gemeinde zurUniversalerbin seines Vermögens, sowie von Haus und Mobilar einsetzte.
Gleich erfreulich ist das neue Vermächtnis des Patrons, des GrafenChristian Karl Reinhard, vom 12. November 1728. Für die an die reformierteGemeinde durch Rechtsstreit verloren gegangenen Renten der St. Antoniuskapellewerden der Gemeinde, speziell dem Pfarrfonds, 500 r. Clevisch (gleich 384 r. Preuss.Courant) gnädigst bewilligt, deren Zinsen mit 25 r. jährlich (19 r. 7 Sgr.) von derRentei Broich bis zur Ablösung des Patronats 1872 bezahlt wurden.
1733 wurde der Pfarr- und Schulhausbau in Fachholz fertig, wozu einProfessor Otto von Utrecht 200 r. gegen 4% Zinsen geliehen hatte, so daß nach60 bis 70jährigem Kollektieren, nach langen Unterbrechungen und unter vielenOpfern die Baulichkeiten der Gemeinde (Kirche, Pfarr- und Schulhaus) in der biszu ihrem Abbruch 1879 gebliebenen Gestalt vollendet werden konnten.
Unter Platzius beginnen auch 1718 die Taufregister mit durchschnittlich 20Taufen im Jahr, 1730 die Trau- und Sterberegister (gegen 9—10 Brautpaare und10—15 Beerdigungen im Jahr), 1751 erst die Konfirmationsregister, wonach dieSeelenzahl damals etwa 3—400 gewesen sein dürfte. Am 16. Juni 1633 starb Platziusim 57. Jahr. Nach längerer Vakanz wurde
11. Thomas Balthasar Rolle (1734—1740) zum Pfarrer und Hofpredigerernannt. Trotz Warnung und Androhung von 25 Goldgulden Strafe seitens dergräflichen Räte in Leiningen und Broich hatte der Inspektor der lutherischenKlasse auf dringendes Bitten des Kirchenvorstandes die Pfarrwahl auf den 9. De-zember 1733 festgesetzt, und durch 43 Hausväter war einstimmig Pastor Krusevon Ratingen gewählt worden. Die gräfliche Herrschaft sah hierin einen Eingriffin ihr Patronatsrecht, obschon sie gegen die Person des Gewählten nichts ein-zuwenden hatte, und obgleich die Gemeinde nachzuweisen suchte, die Wahl desKruse sei keine ordentliche Wahl, sondern nur ein Assens (Zustimmung) zu demauch von den Broicher Räten ernannten Pfarrer Kruse gewesen. Es wurden dreiGeistliche dem Grafen vorgeschlagen, darunter ein Henke von Duisburg. Aber erstnachdem die Ältesten und Provisoren im April 1734 feierlich in einem Schreiben Abbittegetan und den Pfarrsatz durch den Patron anerkannt hatten, schlug letzterer denKandidaten Keller, und als diesen die Gemeinde nicht wünschte, den Magister Rollein Monjoie vor, welch letzteren Inspektor Wüsthof von Mülheim am Rhein demGrafen in einem langen bombastischen Schreiben als einen ihm persönlich bekanntenund tüchtigen Prediger und Seelsorger warm empfohlen hatte. Nachdem derBroicher Rat Schaumburg auf Kosten der lutherischen Gemeinde sich selbst nachMonjoie begeben, um den in Vorschlag gebrachten Prediger zu hören und sichvertraulich nach seinem Wandel zu erkundigen, kam endlich im Juni 1734 die Wahl
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