Selbständigkeit Broichs in möglichst baldige Aussicht, glaubte sie aber noch nichtsogleich aussprechen zu dürfen, weil Speidorf für sich ohne größere staatlicheZuschüsse, die nicht in Aussicht standen, noch nicht lebensfähig erschien. DenBroichern konnten trotz aller ihrer Versuche und Eingaben sowie persönlicherSchritte in Koblenz und Berlin ihre Wünsche nicht sofort erfüllt werden, infolgedessenein großer Teil, zuletzt gegen 1500 Seelen sich nach Austritt aus der Landeskirchezu einer freien evangelischen Gemeinde, übrigens ganz auf dem Boden uniertevangelischen Glaubens und Bekenntnisses, Katechismus und Gottesdienstordnungzusammenschloß, ein Bethaus errichtete und einen jungen Geistlichen aus Thüringen(Habermas) als Seelsorger gewann. Trotz dieses Mißklanges fand das Vereinigungs-fest der beiden Gemeinden Sonntag, den 9. Oktober, in erhebender Weise statt,nachdem erst wenige Tage vorher die lange verzögerte Genehmigung von denkirchlichen und staatlichen Behörden eingetroffen war.
III. Die lutherische Gemeinde.
Die ersten sicheren Spuren von der Existenz einer lutherischen Gemeindein Mülheim finden sich 1621, da dies Jahr auf der kleinen ursprünglichen Glockeangegeben war, die jedenfalls ihren ersten Platz in der früheren Broicher Schloß-kapelle gehabt hatte und dann dem in Mülheim 1660—70 erbauten lutherischenKirchlein überlassen worden war. Bis dahin also haben die wenigen lutherischenGemeindeglieder ihren Gottesdienst bis zur definitiven Konstituierung in jener Schloß-kapelle halten dürfen. Der damalige Herr zu Broich war nach Wirich's VI.schrecklichem Tode 1598—1623 sein Sohn Adolf, dessen Name auf jener Glockestand. Diesem folgte in langer, segensreicher Regierung der tatkräftige, tapfere,wohltätige und fromme Wilhelm Wirich 1623—82, dessen liebende Fürsorge fürdie Bewohner seiner Herrschaft nach dem 30 jährigen Kriege in mannigfachsterWeise, so auch besonders durch die Gründung der lutherischen Gemeinde hervor-tritt. Von ihm datieren daher auch die meisten Urkunden aus dem ersten halbenJahrhundert seit Bestehen der Gemeinde, insbesondere die Ernennungsurkundender ersten 8 Geistlichen, deren Amtsantritt in seine fast 60 Jahre lange Regierungs-zeit fiel. Es waren dies folgende:
1. Johann Beynickhaus (1636—48). Als Gehalt wurden ihm Renten derSt. Antoniuskapelle sowie des Hauses Broich und freie Wohnung, freie Feuerungund „freyen tisch bei Unser taffeilen" zugesichert. (Der Hofprediger wohnte alsodamals auf dem Schlosse Broich).
2. Heinrich Poley (1648—49).
3. Heinrich Schöler (1649—55).
4. Johannes Hallerfort (1655—57). Auch er erhält, wie seine Vorgänger,„die Vicariengefälle des Altars St. Antonii genandt, oder die Capellen-Renten zudiesem Hauß Bruch gehörig, so wie Unsre freye Taffei, freyen losament, nötigenBrandt Und licht".
5. Burkhard Poppelmann (1657—65). In seiner Bestellung ist ein genauesVerzeichnis der „Vikarien-Renten der St. Antoniuskapelle" beigefügt.
Da diese patriarchalischen Verhältnisse auf die Dauer den Gemeindebedürfnissennicht mehr genügten, auch die Zahl der Gemeindeglieder so zunahm, daß dieSchloßkapelle, in welcher sie an dem Gottesdienst teilnahmen, zu enge ward, und derEingang zu derselben ihnen durch die Überfahrt über die Ruhr häufig sehr erschwert
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