Neugestaltung der beiden Gesamtgemeinden anbahnen sollte. Die Mehrheit derVertretung der lutherischen Gemeinde hatte nämlich, während schon die Gastpredigtenfür die Wiederbesetzung der zweiten Pfarrstelle begonnen hatten, beantragt, dieBesetzung der Pfarrstelle vorläufig nicht zu tätigen, sondern sofort mit der größerenGemeinde betreffs Vereinigung beider Gemeinden in Verhandlung zu treten. Diekirchliche Behörde genehmigte diesen Beschluß und begann selbst die beider-seitigen Verhandlungen zu fördern.
Im Mai 1885 war wiederum in der großen Gemeinde die Abzweigung undzwar diesmal von 4 selbständigen Landgemeinden von der Vertretung beschlossen.Die Art der Ausstattung der Außengemeinden fand indessen diesmal noch nicht dieZustimmung der ländlichen Vertreter, die die betreffenden von der Gemeinde-vertretung angebotenen, immerhin nicht unbedeutenden Summen für nicht ausreichenderachteten. Im Interesse des Friedens wurde im Dezember 1885 die Abfindungs-summe um 24000 Mk. erhöht, so daß außer den betreffenden Kirchen Broich-Speldorf 14000, Styrum-Alstaden 26000 und Dümpten 47000 Mk. erhalten sollte.
Unterdessen nahmen zugleich die Verhandlungen über die Vereinigungbeider Gemeinden unter Leitung von Vertretern des Konsistoriums von Koblenzeinen allerseits befriedigenden Verlauf, und einigte man sich im Februar 1886 überfolgende Hauptpunkte:
1. Vermögen und Schulden, Gebäulichkeiten und Stiftungen beider Gemeindenfließen zusammen.
2. Die kirchlichen Beamten bleiben in ihren Stellungen und Rechten; derbisherige lutherische Pfarrer tritt als vierter Pfarrer in den Stadtpfarrbezirkder vereinigten Gemeinde.
3. Die beiden Katechismen, der heidelberger und der lutherische, bleiben imGebrauch, doch werden aus beiden bestimmte Teile für Schule und Konfirmanden-Unterricht gemeinsam ausgewählt.
4. Die Gottesdienstordnung im Hauptgottesdienst bleibt in beiden Kirchen in derbisherigen Weise unverändert bestehen; in der großen Kirche die Liturgie ohneChöre, in der kleinen mit Responsorien.
5. Trauungen in der Kirche und Beerdigungen im Talar werden gestattet, bezw.in Aussicht genommen, die Stolgebühren bei Trauungen und Beerdigungenvorläufig beibehalten; andere weniger wichtige Wünsche, wie Pfarr-Bezirks-Verteilung u. s. w. werden der künftigen Beratung nach der Vereinigung vorbehalten.
Dieser billigen, maßvollen Grundlage stimmten die Vertretungen beiderGemeinden mit Ausnahme der meisten ländlichen Bezirke der lutherischen Gemeindezu. Um die Bedenken der ländlichen Vertreter zu heben, entschloß sich im März
1886 die reform. Gemeinde zu nochmaliger Erhöhung der Abfindungssumme um44000 Mk. (32000 aus dem Diakoniefonds und 12000 Mk. aus dem kirchlichenPfarrfonds), so daß nun Broich-Speldorf 24000 (wovon 10000 für Broich besondersnach dessen Selbständigmachung), Styrum-Alstaden 38000, Heißen 33000 undDümpten 59000 Mk. erhalten sollten.
Anfang Juni sprachen die Repräsentationen beider Gemeinden den Wunschaus, daß die Vereinigung, sowie Abzweigung der Außengemeinden am 1. Oktober
1887 ins Leben treten möge; nur ein großer Teil der Broicher verhielt sich zu demPlane ablehnend, um nicht mit Speidorf, wo die neue Kirche stand, auf ungewisseZeit vereinigt zu bleiben, da Broich die nötigen Mittel, Kraft und Seelenzahlzu einem eigenen Pfarrsystem besitze. Die kirchliche Behörde stellte diese
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