Wir fahren nach diesem kurzen Überblick über das kirchliche Leben in derhiesigen reformierten Gemeinde bis Mitte des vorigen Jahrhunderts mit dem Berichtüber die weitere äußere Entwicklung und über die weiter an der Gemeinde stehendenGeistlichen fort. An Kerstens Stelle trat 1761:
20. Peter Conrad Engels (1761—1770). Da die hier wohnenden Katho-liken bis dahin von den evangelischen Geistlichen beerdigt wurden, wurde gegendie auswärtige Beerdigung solcher Leichen in Saarn und Styrum durch dortigekatholische Geistliche Protest eingelegt. Langwierige Streitigkeiten über Kirchen-sitze, über Gräber, Verkauf von Renten, Beschwerden über auswärtige Trauungenund Beerdigungen, ferner zahlreiche Verhängungen von Kirchenbußen, auch Geld-strafen an die Armen wegen Tanzens und Spielens, wegen Hochzeitszechereien,bei anstößigem Wandel und unchristlichem Leben, die von einer exemplarischenKirchenzucht Zeugnis geben, füllen viele Verhandlungen dieser Zeit aus. Nach mehr-fachen Beschwerden des Kirchenvorstandes gegen die eingerissenen Tanzmusikenerließ Graf Christian von Leiningen als Herr von Broich am 30. August 1767einen Erlaß, der fortan sämtliche Tanzmusiken in der Herrlichkeit Broich untersagte,wogegen der Kirchenvorstand sich protokollarisch verpflichtete, für den dadurch ent-standenen Ausfall jährlich 21 r. an die herrschaftliche Kasse zu entrichten. AufEngels folgte
21. Heinr. Daniel Otterbein (1771—1807). Die herrschende Kirchenzuchtwurde von dem neuen Prediger mit freudigem Eifer aufgenommen und ausgeübt.So erzählt man von ihm, daß er bisweilen vor Beginn des Gottesdienstes ein in derNähe gelegenes Wirtshaus aufgesucht und die frühen Zechbrüder zum Fenster miteinem Stöckchen hinausgetrieben habe.
1773 wurde nach langen Verhandlungen der Prediger von Mettmann:
22. Joh. Otto Pithan (1773—1807, geb. 1742) gewählt. Auch von dieserWahl wie von der früheren wurde sowohl der Herrschaft Broich, wie auch demgräfl. Hause Styrum betreffs des Placitum (Zustimmung) der Herrschaft sowie Zu-sicherung der Styrumer Collation zur ersten Pfarrstelle amtliche Mitteilung gemacht.Über die letztere Mitteilung entspann sich ein längerer Rechtsstreit, ob diese Anzeigean das Haus Styrum mündlich oder schriftlich müsse gegeben werden. Erst durchEntscheidung der Kurfürst!. Regierung in Düsseldorf wurde der Kirchenrat zu solcherschriftlichen Eingabe nebst Beifügung der betreffenden Akten willig gemacht.
1785 vermachte Abraham Evertsen eine Stiftung von lOOORthlr. zum Bestender Waisen, wofür des Schäppers Gut angekauft wurde.
Gegen die Anregung seitens der kurfürstlichen Behörde von 1782, den Kirchhofvon der Kirche vor den Ort zu verlegen, wurde entschieden Einsprache erhoben.
Ein kurfürstliches Edikt von Karl Theodor 1786 gestattete die Anlage eineskatholischen Kirchhofes, auf dem die Leichen der Katholiken fortan auch von ihrembetr.Geistlichen beerdigt werden sollten. Indessen sollten auch von jetzt an diekatholischenArmen nichts mehr aus dem reformierten Armenstock erhalten. Damals ausbrechendeStreitigkeiten zwischen der reformierten und der hiesigen katholischen Gemeindewurden nach langen Verhandlungen durch ein kurfürstliches Edikt vom 11. Dezember 1789dahin entschieden, daß die früheren Gerechtsame bleiben, die Katholiken keineweiteren Rechte betr. Prozessionen usw. erhalten sollten, wogegen die reformierteGemeinde zur Abfindung in Armensachen usw. 1500 r. an die Katholischen zu zahlensich bereit erklärt hatte. Zur Deckung dieser Summe stiftete Abraham Evertsen 1790,um die Armenkasse zu schonen, wiederum 1000 r., sowie der Schwiegervater des
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