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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
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vorgeladen und ihm diese Überschreitung seiner Vollmacht ernstlich vorgehalten.Die Eheleute, die auf dem „Alten Hof" freien Ausschank hatten, wurden am3. Nov. 1679 vorgeladen und ernstlich verwarnt, weil sie in ihrem Hause am JahrmarktKartenspiel geduldet hatten. Dasselbe mußten sich die gräflichen Beamten von BroichDr. Kramer und Dr. Engelbert nebst dem Provisor von Mülheim gefallen lassen,weil sie dem Fastnachtspiel in Saarn beigewohnt. Bei Beschimpfungen der Predigersowie bei allen Sachen, die nicht friedlich geschlichtet werden konnten, wandte sichder Kirchenrat an das weltliche Gericht zu Broich. Als sich einige Styrumer miteiner Wahrsagerin eingelassen, wurden sie 1685 vom heil. Abendmahle ausgeschlossen.Daß man es überhaupt mit der Zulassung zum heil. Abendmahl strenge nahm,beweist auch die Einrichtung vom Jahre 1689, wonach die Kommunikanten bleierneund gestempelte Zeichen auf den Tisch niederlegten, die sie bei der Visitationempfangen hatten; ebenso daß die, welche noch nicht zum Abendmahl gewesen,sich bei den Predigern und Lehrern melden und sich an bestimmten Tagen informierenlassen sollten.

Auch gegen die Gefahr sektiererischer Bewegungen wachte der Kirchenrat miternstem Sinn, so als 1686 ein gewisser Alexander König als Prophet aus denNiederlanden hier auftrat. Er mußte auf dem Kirchhof vor versammelter Gemeindeund Konsistorium predigen, wurde über die Glaubensartikel von den Predigernbefragt, worauf man beschließt, die Gemeinde, da er sich als Schwärmer beweist,vor ihm zu warnen. Doch ließ man ihn ruhig in einer Hütte, im Obspring errichtet,wohnen. Aber selbst dem teilweise heilsamen und segensreichen Pietismus gegen-über verhielten sich Behörden und Synoden mißtrauisch oder wenigstens zurück-haltend 1 ). Die Generalsynode von Duisburg beschloß 1725 betreffs der Separatisten,daß nur solche zur Proklamation und Trauung zugelassen werden sollten, die sichnicht grundsätzlich der Kirche und dem heil. Abendmahl entzögen und nicht derKirchen und Kirchenlehrer spotteten. Die Mülheimer reformierte Gemeinde tat sichdurch Eifer und Ernst in kirchlichen Angelegenheiten rühmlich hervor und hielt aufmakellosen Wandel bei Besetzung der Predigerstellen und nicht weniger der Kirchen-ämter, oft noch strenger als die Prediger selbst, so z. B. bei einem Kandidaten, dernach einer Kirchenbuße von der Synode wieder aufgenommen ward und predigendurfte, hier in Mülheim indessen nicht zur Predigt zugelassen wurde. Die Konfessionenselbst lebten im allgemeinen in Frieden; nur wenige gegenseitige Übertritte kamen vor.

Den unerquicklichen Schattenseiten dieser Zeit sei als Lichtbild eine Schilderungdes kirchlichen Lebens aus einem Originalbrief des Predigers Melchior (1707—1716)gegenübergestellt. Einige Sätze in diesem Briefe lauten: „Die Mülheimer Gemeindehatte sich vor den nächsten benachbarten Gemeinden emporgeschwungen und mußwenige ihresgleichen gehabt haben. Seit vielen Jahren hatte sie aber auch durchGottes Güte vortreffliche, frommgele'hrte und besonders brünstige Lehrer gehabt,durch deren Exempel sie gedieh, so daß diese Gemeinde ein Muster und Beispielder Zucht und Gottseligkeit für andere zu sein schien. Die Handwerks- und Ackers-leute hörte man bei ihrer Arbeit Psalmen Davids oder geistliche Lieder singen odersich aus dem Katechismus zu der bevorstehenden Catechisation vorbereiten."

J ) Im Jahre 1670 trat der Gr. Kurfürst als Schutzherr der Protestanten für die t Freiheitreligiöser Gesinnung ein, indem er durch mehrere ernste Reskripte die Befreiung des auf Veranlassungder Geistlichen durch den Grafen von Broich in längerem Gewahrsam gehaltenen pietistisch gesinntenLehrers Backhaus erwirkte.

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