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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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Erbauungsschriften und einen kleinen Katechismus herausgab. Die erste Predigerstellebrachte damals an Renten 400 r., die zweite nur 327 r. ein. Pavenstädt bewies seineBescheidenheit durch die Tat, indem er seine rückständigen Renten den Schulenvon Speidorf und Menden erließ. 1690 folgte er mit einem schönen Zeugnis einemRufe nach Duisburg, wo er 1708 starb. Neben ihm amtierte seit November 1687 hierselbst

12. Ernst Wilhelm Buchfelder (168789) und

13. Bernhard Meier (16891703). An Pavenstädts Stelle trat im Februar 1691

14. Johann Schaaf (16911707), vorher Prediger zu Rheda. In die zweitePfarrstelle trat 1704 zu Ostern

15. Arnold Lohmann (17041718) ein. 1707 kam an die Gemeinde

16. Albert Wilhelm Melchior (17071716). Darauf

17. Jacob Stock, der von 1718 bis 1741 hier wirkte. Ebenfalls 1718 wurde

18. Johann Caspar Kersten (17181760) gewählt, der bis 1760 hier standund im 80. Jahre starb, nachdem er 57 Jahre im geistlichen Amte tätig gewesen war.An Jacob Stocks Stelle wurde gewählt

19. Jacob Wurm (17411772).

Was das innere kirchliche Leben in diesem Jahrhundert von 1650 bisetwa 1750 betrifft, so mögen darüber folgende Mitteilungen einen Einblick gewähren:

In der Zeit nach dem 30jährigen Kriege herrschten infolge der oben schonerwähnten vielen Drangsale noch kirchlich ziemlich ungeregelte Zustände, die zu derBitte an den Grafen Wilhelm Wirich von Broich in seinem Vergleich von 1661 mitden Mülheimern Veranlassung boten,daß die Gemeinde gleich andern benachbartenKirchen ein Konsistorium (Kirchenrat) anzustellen und dann auch vorhin denselbenPredigern Duisburgischer Classis sich zu tragen nicht verhindert werden mögen".Beides fand Genehmigung, und 1663, den 17. Oktobris wurde der erste reformierteKirchenrat gehalten, womit das noch vorhandene Konsistorialbuch anfängt. Dieweiteren Verhandlungen zeigen, daß auch Diakonen und Kirchenmeister schonfungierten, die indessen, wie auch die Schullehrer im Dorfe Mülheim, nur mit Zustimmungder Herrschaft eingesetzt werden durften. 1671 wurde der erste Kirchenrat durchNeuwahl ergänzt und beschlossen, daß die Ältesten alle Jahre zur Hälfte erneuertwerden sollten. Ein Protest bei dieser ersten Neuwahl wegen Parteilichkeit desKonsistoriums, der an die Duisburger Klasse (Synode) und an die Herrschaft erging,wurde durch die einstimmige Wahl des Predigers Siebel erledigt und ausgeglichen.Da Se. gräfl. Gnaden die Wahl der neuen Ältesten nicht bestätigen wollte, botensämtliche Konsistorialen sich Hand und Treue gegen die Eingriffe des Grafen inihre Kirchenrechte und beschwerten sich bei der Landesregierung, die dem Grafenweitere Störung der Wahl untersagte. Dies wurde auch von der Klasse bestätigt,doch müsse die vom Konsistorium geschehene Wahl des Kirchenmeisters, Provisorsund Schulmeisters von der Herrschaft zu Broich bestätigt werden. Die Streitigkeitenmit der Herrschaft wiederholten sich nach Pastor Rebenscheids Tode (1685), dessenSohn sich in die Stelle einzudrängen suchte. Nach eingeholtem Rat bei den HerrenDoktoren in Duisburg erhielten die Ältesten die Zusicherung des Grafen von Leiningen,daß sie fortan stets freie Predigerwahl haben sollten. Trotzdem trat am Wahltage,3. Dezember, der Richter mit dem Frohn in die Kirche und las vor dem Chor einengräflichen Befehl, die Wahl bei 25 Goldgulden Strafe noch nicht abzuhalten. DasKonsistorium protestierte sofort bei der Landesherrschaft gegen diesen Eingriff underhielt die Zusage, daß der Graf sich in Kirchensachen nicht einzumischen undbesonders bei der Wahl des zweiten Predigers kein Einspruchsrecht habe, worauf

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