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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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1643.Das annoch zu Mülheim der hiebevor beschienener ernstlichenanmahnung und Verheißung nach, die anordnung eines Consistorii (Kirchenvorstandes)über alles Verhoffen dahinten bleibt".

Aus den 60 er Jahren finden sich noch folgende interessante Schriftstücke imDüsseldorfer Archiv: Unterm 27. April 1660 werden die beiden Geistlichen SeverinBrinkmann und als Kaplan Georg Rebenscheid durch ein gräfl. Schreibengewarnt, bei 25 Gulden Pön, sich an ausländische Consistorien und Synoden,sondern nur an inländische d. h. bergische Synoden zu halten.

Am 14. Mai 1660 berief auf Wunsch und Vorschlag der Gemeinde der Grafals dritten Prediger Theodor Undereyk, weil Brinkmann sehr alt und schwach sei,und die Gemeinde mit den vielen Kranken mehr Hülfe bedürfe, gegen 150 r. Gehaltund die Accidentien der dritten Woche. Die beiden alten Pfarrer bitten den Grafenim Amt bleiben zu dürfen und ihre Einnahmen weiter zu beziehen. Schon imNovember 1660 stirbt der alte Pfarrer Brinkmann, dessen Stelle erhält nunmehrnebst Wohnung

6. Theodor Undereyk (12. November 16601672). Die Wahl Undereyksbringt wieder neue Schwierigkeiten betreffs des Patronats. Am 26. November 1662wird endlich, um den Streit zu schlichten, laut gerichtlichen Protokolls (NotarHaardt) Undereyk vom Grafen Brockhorst (Styrum)als Pfarrer in der Kirche installiert,hält seine Predigt und nimmt von Stelle und Pfarrhaus rechtlichen Besitz; ebenfallswird er vom Grafen von Broich durch neue Amtsanweisung als Inspektor, GeorgRebenscheid als Kapellan anerkannt.

1663 legt der Graf von Broich beim Landesfürsten von Berg Verwahrung eingegen das vermeintliche reformierte Patronatsrecht von Styrum. Die BehauptungStyrums, daß Broich nur ein adeliger Sitz, Styrum aber eine Herrschaft von Anfangan gewesen, sei falsch. Broich sei seit Jahrhunderten eine Reichsherrlichkeit,und durch das Reichskammergericht als solche längst anerkannt. Das Schreiben istin gereiztem Ton und urkräftigen Ausdrücken abgefaßt, wahrscheinlich noch unterdem schmerzlichen Eindruck des Verlustes des 1659 von dem jungen StyrumerGrafen meuchlings ermordeten, einzigen Sohnes Karl Alexander von Broich. DerStyrumb'sche Burggraf war auch wegen Übergriffe verhaftet.

Erst 1667 finden wir die Fortsetzung der Verhandlungen und neue Schwierig-keiten zwischen Patron und Gemeinde, welch letztere ihre Rechte beeinträchtigtglaubt. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm antwortet am 20. Februar 1667 dem Grafenvon Broich unter Zusendung des gedruckten Religions-Vergleichs für Jülich-Cleve-Berg, daß er eine Kommission zur Untersuchung der Rechtsfrage ernannthabe, deren Entscheidung sich Graf und Gemeinde zu fügen hätten. Trotzdemergeht eine Beschwerde der reformierten Gemeinde an den Schutzherrn derProtestanten, den Großen Kurfürsten von Brandenburg, über die Beeinträchtigungder Gemeinderechte. Der kurfürstliche Rat Wüsthaus in Cleve wird beauftragt,die Lage zu untersuchen. Derselbe verhandelt schriftlich und mündlich imApril und Mai 1667 in Düsseldorf und Broich mit der bergischen Regierungund dem Grafen Wirich, worauf im Juni die Aufforderung an den Grafenergeht, in verschiedenen Punkten nachzugeben; die Gemeinde wünsche dieselbenWahlrechte, betr. Pfarrer, Älteste und Schullehrer, die dann dem früheren Patronnur zu präsentieren sind wie die anderen reformierten Gemeinden imBergischen.

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