III. Die reformierte Gemeinde.
1. Johann (oder nach einer anderen Quelle Jakob) Kremer soll um 1554nach einer alten Inschrift, wie nach allgemeiner Sage, der erste reformierte Predigergewesen sein.
Die Geistlichen, die zwischen 1540—69 die Vikarienstelle innehatten, besondersWerner Breitscheid (1541—59) scheinen noch nicht der neuen Lehre angehörtzu haben. Dagegen ist der 1599 gestorbene
2. Johann Schöltgen wohl zweifellos als evangelischer Prediger anzusehen.— Dann tritt wieder eine Lücke ein. Der folgende reformierte Pfarrer, von demGenaueres bekannt ist, ist
3. Jodokus Brinkmann (von vor 1611—1624) (1625). Von ihm und seinenNachfolgern und Kollegen
4. Georg Rebenscheid 1621—1675 (zuerst als Mitprediger) und
5. Severinus Brinkmann (1624) (1625—1660) hören wir Näheres aus deninteressanten, ausführlichen Protokollen, die über die 1611—1643 geführten Convents-verhandlungen der reformierten Duisburger Klasse noch vorhanden und im rhein.Provinzial-Synodal-Archiv zu Koblenz aufbewahrt sind. Aus dem für die kirchlichenVerhältnisse der damaligen Zeit höchst wertvollen Inhalt dieser Verhandlungen, dievon den mancherlei Mängeln derselben, aber auch dem treuen Eifer und dergewissenhaften Fürsorge zur Hebung der Schäden Zeugnis geben, heben wir Folgendes,speziell die Mülheimer Gemeinde Betreffendes hervor:
Die Duisburger Klasse trat am 6. April 1611 zuerst zusammen. Vertretenwaren damals die Gemeinden Mülheim (mit D. Jodokus Brinkmann, Kirchendiener,und Wirich Goßmann), Meyderich, Kettwich, Ruhrort, Duißburg; später schlössensich noch an Holt, Beeck, Dinslaken, Essen (ref.) und Werden (ref.). Jede Gemeindeist in der Regel durch einen oder zwei Älteste vertreten. Als Mülheimer Ältestekommen auf den Conventen vor: Wirich Goßmann, Meister Adam Romßwinkell,Wimmer Boltenbroich, Hermann Peters, Johann Krämer, Georg Krabbe.
24. Mai 1611. Zu Mülheim ist's Consistorium angestellt, begehrt aberAnweisung, wie sich die Ältesten in Bedienung der Disciplin verhalten sollen.(Noch nicht in allen Gemeinden war ein Consistorium eingerichtet, doch drang dieKlasse darauf.) Lobwassers Psalmen waren in den Gemeinden in Gebrauch.
30. August 1611. Brinkmann fragt, ob auch die, welche Gottes Wort zwarhören, aber nicht die Sakramente gebrauchen, als Zeugen bei der Taufe solltengelitten werden. Antwort: Daß mit Sanftmütigkeit solche noch eine Zeit lang nochsollten gelitten werden, ob sie etwa zu gewinnen möchten sein.
3. April 1612. In der Kirche Mülheim ist es mit dem Wort Gottes richtig,wie auch in Bedienung der heiligen Sakramente; die Katechismus-Predigt wird wohlgehalten, die Armen werden genugsam versehen; von Lehr und Leben des HerrnPastors ist gutes Zeugnis gegeben.
6. Oktober 1620. Der Pastor in Mülheim soll ermahnt werden, daß der Fast-und Bettag (Freitag) allerdings richtig gehalten werde.
13. Mai 1626. Sind die Mülheimer nicht anwesend wegen herumliegendenKriegsvolks.
1636. Die Mülheimer sind entschuldigt propter periculum, wie auch die vonHolt und Meiderich.
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