hierbei ersucht, den Pastor von Mülheim, dessen Name nicht genannt wird, zuermahnen, daß er sich dieser Synode anschließen möge, damit in Mülheim sowieauf dem Schlosse Broich die Kirchenzucht besser eingeführt werden könne; einBeweis, daß damals die Mülheimer Gemeinde schon reformiert, sowie daß sie vomgräflichen Hause zu Broich abhängig war. Daß Mülheim sich später derclevischen und nicht der bergischen Synode anschloß, hat wahrscheinlich in derNachbarschaft Duisburgs seinen Grund. Schon vor jener bergischen Synode hatten1561 und 1571 die ersten epochemachenden Synoden zu Wesel und Emdengetagt. Die reformierten Gemeinden, die durch den Einfluß der holländischenBewegung das bedeutsame Übergewicht am Rhein gewannen, legten als Bekenntnisden Heidelberger Katechismus zu gründe und schlössen sich zur Weseler Klassikal-synode mit strenger Kirchenzucht zusammen. So reifte trotz aller Verfolgungenund Kriegsdrangsale, durch den Druck geläutert, das evangelische Gemeindeleben.
Als ein besonderer lokaler Mißstand und Veranlassung zu Zwietracht, Zankund Ärgernis — der zur Reformation am hiesigen Orte mit beigetragen haben mag —kann die Art der Besetzung der hiesigen ersten Pfarrstelle an der Petrikirchebezeichnet werden. Die Stelle war nicht nur ein Patronat, sondern auch einPersonat, d. h. ihr Inhaber hatte wohl den Titel und die reichlichen Pfründeneinkünfteeines Pastors inne, überließ aber die geistlichen Funktionen einem Vikar (vicariusperpetuus 1 ). Bei der Wahl dieser Vikare wurde nicht immer die nötige Rücksichtauf geistige Tüchtigkeit, Eifer und Begabung genommen, und die Vikare wechselteninfolgedessen oft ihre hiesige Stelle. Besonders in der ersten Hälfte des 16. Jahr-hunderts häufen sich die Streitigkeiten betreffs Besetzung der Pfarrstellen an derPetrikirche zu Mülheim.
Der Beginn der Reformation war für diese Rechtsfragen ohne entscheidendeBedeutung; trotzdem die Geistlichen in jener Übergangszeit vielfach der neuen Lehrezugetan waren, wurden sie noch in altkirchlicher Weise eingesetzt und bestätigt.Aus dem Jahre 1594 datiert eine interessante Amtsnachweisung für den Pfarrer.Derselbe hat öffentlich Morgen- und Abendgebet in der Kirche zu sprechen, dasAbendmahl fleißig auszuteilen, die Kranken bei Tag und Nacht zu besuchen, rechtzeitigalle Kinder zu taufen und im Notfalle nach 8 Tagen zur Taufe zu zitieren; er hatfeste Kirchenzucht zu üben und auf der Kanzel nicht zu schimpfen und zu lästern;mit dem Kapellan hat er zweimonatlich in Hausbesuch und Ermahnung zum Gottes-dienst abzuwechseln. Das Schriftstück ist unterschrieben von Johann Schöltgen.Nach Schöltgens Tode (1599) kam es zu neuen Zwistigkeiten zwischen den Patronenund der Gemeinde. Ein bezeichnendes Protokoll vom 7. Dezember 1599 berichtetvon einer öffentlichen Störung der letzten Gastpredigt in der großen Kirche, dieSonntag den 14. November gehalten wurde. Der anwesende Vertreter von Broichnahm den Kirchenschlüssel zur Hand, schloß ab und gab dem „mercenario" (Probe-Kandidat) den Befehl zur Predigt; kaum hatte dieser */* Stunde begonnen, so tratGraf Erich von Styrum in die Kirche und untersagte die weitere Fortsetzung.Die ganze Gemeinde war über diese gewaltsame Störung in großer Ungestümigkeit;der „Pöpell" (die Gemeinde) rief laut, sie wollten den Kandidaten zum Predigerhaben und wiederholten das Verlangen, als sie auf dem Kirchhof (vor der Kirche)noch einmal abgefragt wurden.
!) S. oben S. 24 ff.
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