Ob nun beim allgemeinen Übertritt sich ein Geistlicher mit mehreren Akten-stücken zu dem dem katholischen Bekenntnisse treubleibenden Hause Styrum begeben,ob, wie von katholischer Seite berichtet wird, ein Borbecker Geistlicher, dem dortein Reformationsversuch mißlungen, einen solchen in Mülheim veranlaßte, oder obder Graf von Broich, der schon früher auf seinem Schloß durch seinen Pfälzer Hof-prediger die evangelische Lehre vernommen hatte, selbst mit eigener Hand eineKapelle im Schloßgarten in Brand gesteckt — so viel ist bei allen diesen unerwiesenenSagen mit Sicherheit zu vermuten, daß, nachdem die benachbarten Orte Duisburg,Meiderich, Beeck, Ruhrort und Essen die Reformation angenommen, auch Mülheimnicht lange wird zurückgeblieben sein, zumal in der damaligen Zeit nach demAugsburger Religionsfrieden 1555 im deutschen Reiche endlich die Religionsfreiheitgesichert war, auch die Herren von Broich, damals Grafen von Dhaun und Falken-stein, sich frühe dem Protestantismus zuneigten und später kräftig für ihn eintraten.
Da der Übertritt der Gemeinde Mülheim keinen Widerspruch fand, auch vonder weltlichen Herrschaft geschützt wurde, so vollzog sich die Reformation inMülheim ohne besondere innere weitere Störungen und Kämpfe. Doch blieben ihrin dem folgenden Jahrhundert leider desto weniger äußere Drangsale und Kämpfeerspart, da unsere Gegend in die schweren und blutigen Wirrnisse sowohl derniederländisch-spanischen Kämpfe, als auch des jülich-clevischen Erbfolge-und 30jährigen Krieges hineingezogen wurde, und das kirchliche Gemeindelebeninfolgedessen herbe Schläge und zeitweilige blutige Bedrückung erdulden mußte.Erst aus den Jahren 1658 und 1659, also aus ruhigeren Jahren datieren die Amts-siegel der früher lutherischen (30. September 1658) und reformierten Gemeinde,deren letzteres außer der Zahl 1659 noch den Schlüssel als Attribut des Patrons,nach dem sich die Kirche benannte, trägt.
Die katholische Kirche hatte die rechtliche Übernahme des Gemeindevermögensin Besitz der reformierten Gemeinde beanstandet, weil letztere nicht schon in demim westfälischen Frieden hierfür als maßgebend festgesetzten Normaljahre 1624 alsdefinitiv reformiert konstituierte und anerkannte Gemeinde existiert habe; doch wurdedurch den großen Kurfürsten von Brandenburg, der während und nach Beendigungdes jülich-clevischen Erbfolgekrieges der Schutzherr für die Protestanten in den anPfalz-Neuburg gekommenen Herzogtümern Jülich und Berg blieb, die Gemeinde indem rechtlichen Besitz des übernommenen Kirchenvermögens geschützt und gesichert.
Die Fürsten, welche die Einführung der Reformation in Mülheim Stadt' undLand begünstigten und schützten, waren damals die dem reformierten Bekenntniszugehörigen Herren von Broich 1 ), während das Haus Styrum, welches in der (1809ausgestorbenen) Hauptlinie bei der katholischen Konfession verblieb, in seiner Schloß-kapelle den wenigen im Gebiet der Herrschaft Broich verbleibenden Katholikeneine Erbauungsstätte bot.
Bei der früheren Unsicherheit der Zeitläufte war es den protestantischenGemeinden ein Bedürfnis, sich fester zusammenzuschließen, und durch Synodal-versammlungen Einheitlichkeit in Kirchenordnung und Bekenntnis zu erzielen undzu bewahren. So trat schon 1589 die erste bergische Synode zu Neviges in derHerrschaft Hardenberg zusammen, an der Geistliche und Laien teilnahmen. Auf dieserSynode erschien auch der Hofprediger des Grafen Wirich, Wilhelm Rougius, und wurde
*) 1552 am 28. September traute der Parochial Pastor Joh. Mercator auf der Schloßkapellein Broich den Grafen Philipp v. Dhaun-Falkenstein mit Caspara von Holtey (früherNonne) und legitimierte deren Sohn Wyrich, geb. 1540 (f 1598), mit päpstlichen Dispens.
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