Amtssitz des Bürgermeisters von Mülheim nach Heissen verlegt und das dort erbauteneue Rathaus bezogen wurde, mit dem 30. August 1879 die .Bezeichnung Bürger-meisterei Heissen. Diese über 2630 ha sich erstreckende Bürgermeisterei mitihren zu 5 Etatsgemeinden zusammengefaßten 7 Ortschaften wurde bis zum1. Oktober 1898 vom Bürgermeister Meier verwaltet; nach seiner Pensionierungfolgte ihm Bürgermeister Wasse im Amte. Die zu dieser Bürgermeisterei gehörendeEtatsgemeinde Hqlthausen mit einem Areal von 489,90 ha hatte bereits im Jahre1889 und 1890, als sie eine Klassensteuerumlage von 360% erheben mußte, ihre Ein-gemeindung nach Mülheim beantragt. Der normale Entwicklungsgang der ländlichenVerhältnisse hatte sich etwas geändert, als der Mülheimer Bergwerksverein imOsten der Gemeinde Holthausen eine Arbeiterkolonie anlegte. Die EinwohnerzahlHolthausen's war 1902 auf 3949 Personen gestiegen, als von neuem mit den Wieder-vereinigungsverhandlungen begonnen wurde.
1904-1908.
Wiedervereinigungen und Beginn der Entwicklung der neuen
Stadtgemeinde Mülheim.
Als im Anfang des Jahres 1902 die Wiederbesetzung der erledigten Bürger-meisterstelle in Frage stand, wurde gleichzeitig die Erweiterung des Stadtgebieteserörtert. Der Zeitpunkt hierzu erschien gegeben, weil Mülheim damals nahe vorder Einwohnerzahl von 40000 stand, welche den Städten der Rheinprovinz das Rechtgibt, einen eigenen Kreisverband zu bilden. Es erschien zweckmäßig, die erstrebtenWiedervereinigungen mit den Landgemeinden oder einem Teil derselben vor demAusscheiden der Stadt aus dem gemeinsamen Kreisverbande durchzuführen. Da dieKönigliche Regierung mit Rücksicht auf die geschichtliche Entwicklung und dietatsächlich vorhandene Interessengemeinschaft sowie im Hinblick auf das immerengere Zusammenwachsen der Gemeinden die Zweckmäßigkeit der baldigen Ver-einigung des größeren Teils derselben mit der Stadtgemeinde anerkannte, so wurdenVertreter aller beteiligten Bezirke zu einer Versammlung eingeladen, welche am15. und 16. Januar 1903 unter Leitung des Ober-Präsidenten und in Anwesenheiteines Kommissars des Ministers des Innern sowie eines Vertreters des Regierungs-Präsidenten stattfand. In dieser Versammlung suchte die Königliche Staatsregierungmit den Interessenten Fühlung zu nehmen, sowie diesen Gelegenheit zu geben, ihreWünsche dem Vertreter der Zentralbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Folgewar, daß nach den Weisungen des Ministers des Innern nunmehr gesonderte Ver-handlungen zwischen den folgenden Gemeindevertretungen, nämlich der Vertretungder Stadtgemeinde Mülheim einerseits und den Vertretungen von Styrum, Broich,Speidorf, Saarn und Holthausen andererseits eingeleitet wurden, welche unter derLeitung des Landrats Dr. Lembke zum Abschluß von Eingemeindungsverträgenzwischen diesen Gemeinden führten. Am 18. und 19. Juni wurden die Verträgevollzogen, und am 14. Juli 1903 verfügte der König an den Minister des Innern:
„Auf den Bericht vom 9. Juli d. Jrs. genehmige Ich, daß die StadtgemeindeMülheim a. d. Ruhr und die Landgemeinden Styrum, Speidorf, Broich, Saarn und
115 15*