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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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Holthausen im Kreise Mülheim a. d. Ruhr nach Maßgabe der Verträge vom18./19. Juli d. Jrs. zu einer Stadtgemeinde Namens Mülheim a. d. Ruhr vereinigt werden.Bergen, an Bord M. Y. Hohenzollern, den 14. Juli 1963.

gez. Wilhelm R.ggez. Freiherr von Hammerstein."Im Anschluß hieran verfügte der Minister des Innern, daß die neue Stadt-gemeinde einen selbständigen Stadtkreis zu bilden habe. Dem Landkreis verbliebendie Bürgermeisterei Heißen abgesehen von Holthausen und die Gemeinden Dümptenund Alstaden, welche jede zu einer besonderen Bürgermeisterei erhoben wurden.Die wichtigsten Bestimmungen der Eingemeindungsverträge, welchejedoch lediglich vorübergehende Bedeutung haben, da sie nur für eine Übergangszeitvon 10 Jahren gelten, sind diejenigen, durch welche den mit der Stadt vereinigtenOrten mit Ausnahme von Holthausen Steuervorrechte in der Art zugestanden wurden,daß den darin wohnenden Personen sowie den dort betriebenen Gewerben undvorhandenen Grundbesitzungen höhere Steuerzuschläge, als vereinbart, und zwarentsprechend den bisherigen Steuerverhältnissen, nicht auferlegt werden dürfen.Damit während der Übergangszeit auf dem Gebiete des Straßenbaues die Entwicklungder neuen Bezirke gefördert werde, wurden in dieser Beziehung ziffernmäßig fest-gesetzte Mindestleistungen der Gesamtgemeinde vereinbart. Eine über den 10jährigenZeitraum hinausgehende Bedeutung hat die Bestimmung, daß für Speidorf, Saarnund Styrum das Amt "je eines Bezirksvorstehers, welcher als örtliches Verwaltungs-organ gemäß § 55 der Städteordnung mit denselben Obliegenheiten wie die bisherigenGemeindevorsteher ausgestattet wurde, eingerichtet ist. Für Holthausen und Broichwurde eine ähnliche Einrichtung nicht getroffen, jedoch aus dem Broicher Bezirkeein unbesoldeter Beigeordneter zu den vorhandenen Beigeordneten der Stadt hinzu-gewählt. Bemerkenswert ist ferner, daß die Zahl der Stadtverordneten auf 63 erhöhtwurde, um den hinzugekommenen Bezirken ohne Schmälerung der altstädtischenVerordneten eine angemessene Vertretung zu schaffen. Die Zahl kann durch Orts-statut, wenn das Bedürfnis entsteht, herabgesetzt werden. Mindestens bis zumAblauf der Übergangszeit bildet jede der vereinigten Gemeinden einen besonderenWahlbezirk für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung.

So war der äußere Rahmen für die neue Stadtvertretung gegeben. Am 1.bis 4. sowie 21. und 22. Dezember 1903 fanden die Wahlen für die Stadtverordneten-versammlung statt. Vorher schon, nämlich am 8. September 1903, hatte die Wahldes neuen Bürgermeisters stattgefunden. Sie fiel einstimmig auf den LandratDr. Lembke, welcher die Wahl annahm. Durch Kabinettsordre vom 2. Novemberbestätigte der König die Wahl, indem er zugleich dem Gewählten den Titel Ober-bürgermeister verlieh.

Oberbürgermeister Dr. jur. Paul Lembke wurde am 12. April 1860 inLuttersdorf in Mecklenburg-Schwerin geboren. Er war als Regierungs-Assessor beidem Landratsamt Mülheim a. d. Ruhr, der Königlichen Regierung Düsseldorf unddem Oberpräsidium Koblenz tätig und wurde am 10. Juli 1899 mit der kommissarischenVerwaltung des Landratsamtes zu Mülheim a. d. Ruhr betraut. Am 15. Januar 1900zum Landrat des Kreises Mülheim a. d. Ruhr ernannt, hat er dieses Amt bis zurÜbernahme der Bürgermeisterstelle der Stadt inne gehabt.

Am 2. Januar 1904 trat die neu gebildete Stadtverordnetenversammlungzu ihrer ersten Sitzung zusammen, in welcher durch den RegierungspräsidentenHerrn Schreiber die Einführung des Oberbürgermeisters erfolgte. Der Versammlung

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