wieder eingegangene städtische Pfandleihanstalt entstand. Als eine Folge derGewerbeordnung beklagen auch die Verwaltungsberichte die überaus große Anzahlder Wirtschaften und das Überhandnehmen der öffentlichen Lustbarkeiten. Allerdingswar es auch für die allezeit lebensfrohen Mülheimer doch etwas zu viel des Guten,wenn im Jahre 1880 nicht weniger als 29 Gast-, 91 Schenk- und 12 Bierwirtschaftenund außerdem noch 33 Kleinhandlungen mit Branntwein vorhanden waren, also vonden vorhandenen 21605 Einwohnern auf je eine der 165 Schankstätten 131 Personenkamen. Am 30. Oktober 1879 hatte man durch das Ortsstatut betreffend Einschränkungenim Wirtschaftsbetriebe die Erteilung der Schankerlaubnis vom Nachweise einesvorhandenen Bedürfnisses abhängig gemacht. Im Jahre 1890 waren (auch unterdem Einfluß des 1885 gegründeten Bezirksvereins des Deutschen Vereins gegen denMißbrauch geistiger Getränke) nur noch 143 Verkaufsstellen geistiger Getränkevorhanden. Eine Schankstätte entfiel auf 191 Einwohner; das ist dieselbe Ziffer, diedas Jahr 1867 charakterisiert, in dem unter 14386 Einwohnern 79 selbsttätige Wirtewaren — ein Beweis, daß es vor der Gewerbeordnung auch nicht viel anders war.1900 stellte sich bei 150 Schankstätten diese Verhältnisziffer auf 254. Als dieEingemeindung aber vor der Tür war, hatten sich die Verhältnisse wieder insofernverschoben, als bei 164 Schankstätten eine auf 233 Einwohner entfiel. Die Verwaltungs-berichte erklären dies mit dem Durst der inzwischen nach Mülheim in Garnisongelegten 159 er.
Im Jahre 1877 nach Erlaß des Baufluchtliniengesetzes trat man in Mülheimabermals der Aufstellung eines Bebauungsplanes näher. Der darauf zunächstim Jahre 1883 festgesetzte Plan sieht nur wenige Straßenzüge vor und beschränktsich im wesentlichen auf die Verbesserung der bestehenden. Im Anschlüsse andiesen Bebauungsplan wurde in den Jahren 1895 bis 1903 der Plan für die eigent-liche Stadterweiterung, namentlich auch über die im Jahre 1877 eingemeindetenGebiete von Eppinghofen und Mellinghofen, aufgestellt. Neben den allgemeinenStraßenplänen sind größere Platzanlagen durchgeführt. In den Jahren von 1839 bis1873 erfolgte die Freilegung des Rathausmarktes durch den Ankauf verschiedenerGrundstücke mit einem Gesamtaufwande von 11030 Thlr. In das Jahr 1875 fälltweiter die Anlage des Kaiserplatzes. Laut Stadtverordnetenbeschluß vom 22. Februar1875 wurde das Gelände, welches ehedem den Mühlenteich der sogenanntenAlthofs Mühle bildete, zum Preise von 9000 Thlr., wozu von Interessenten 2500 Thlr.beigesteuert wurden, von dem Rentner Adolf Fellinger erworben.
An Straßendurchbrüchen kamen im inneren Stadtgebiete nachstehende zurAusführung: Friedrichstraße in den Jahren 1852—1860, untere Schulstraße in denJahren 1852—1854, Wilhelmstraße im Jahre 1868, Bahnstraße — teilweise früherKönigstraße genannt —in den Jahren 1866—1871, Mendener Straße im Jahre 1866 —Beitrag der Stadt Mülheim 700 Thlr. —, Neuhofstraße im Jahre 1868.
Der Ausbau der infolge der zunehmenden Bautätigkeit neuoffengelegtenStraßen hat mit der fortschreitenden Entwicklung nicht gleichen Schritt gehalten.Im Jahre 1895 befanden sich fast sämtliche außerhalb des Stadtinnern belegenenStraßen in völlig unfertigem Zustande, sodaß zu außerordentlichen Mitteln gegriffenwerden mußte, um hier einigermaßen Wandel zu schaffen. Es wurde daher imJahre 1898 die Aufnahme einer Anleihe von 600000 Mk. beschlossen, um darausdie notwendigsten Ausgaben für Straßenausbauten zu bestreiten.
Zur Ausführung gelangten im Jahre 1898 nachstehende Neupflasterungen:1. der Schulstraße zwischen Teiner- und Kettwigerstraße; 2. der Feldstraße zwischen
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