Mittel gegen die zur Landplage gewordene Vagabondage. Ihre Frequenz warnatürlich je nach den Zeitverhältnissen verschieden, im Jahre 1885 hatte sie 1392Verpflegungsgäste, 1902 sogar 8107.
In gesundheitspolizeilicherBeziehung ist vor allem der Cholera- und Pockenepidemie des Jahres 1866 zu gedenken; es starben 12 Personen an Pocken, 114 an Cholera.1871 trat wiederum eine Pockenepidemie auf, der 35 Personen erlagen. Im Übrigenist der Gesundheitszustand in Mülheim andauernd ein im allgemeinen günstigergewesen, abgesehen von der Influenzaepidemie des Jahres 1889 und dem wieder-holt gehäufteren Auftreten von Scharlach-, Masern-, Diphterie- und Typhuserkrankungen.Letztere erforderten mehrfach energische Abwehrmaßregeln. Die Zahl der vorhandenenÄrzte betrug 1862 10, 1903 15. An Krankenanstalten enstand 1849 das evangelische,1886 das katholische Krankenhaus. Die Epidemie von 1866 hatte eine Reihe sanitärerMaßnahmen der nächsten Jahre im Gefolge gehabt, als welche zu nennen wären:Bildung der Sanitätskommission, die infolge des Kreisarztgesetzes von 1897 späterals heutige Gesundheitskommission neu organisiert wurde; Erbauung eines Leichen-hauses mit Friedhofswärterwohnung; Einführung regelmäßiger Desinfektionen derDüngergruben; Vorstellung bei der Regierung wegen Überwölbung bezw. Verlegungdes Luisentaler Fabrikkanals mit Rücksicht auf die in der wärmeren Jahreszeit demalten Hafenbassin entsteigenden gesundheitsschädlichen Miasmen, ausgeführt erst 1877.Die Übernahme der observanzmäßig den Anliegern obliegenden Straßenreinigungauf die Stadt ist aus sanitären Gründen schon 1889 versucht, aber erst nach derEingemeindung zur Wirklichkeit geworden; die Abfuhr der Hausabfälle führt dieStadt seit 1889 aus. Das seit Ende der 80er Jahre gesundheitspolizeilich gestellteVerlangen nach einer planmäßigen Kanalisation und Abwässerreinigung führte zuden umfangreichen Arbeiten, die zwar im wesentlichen durchgeführt, aber bis aufden heutigen Tag noch nicht abgeschlossen sind.
Als Folge des Reichsgesetzes betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln,Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879 wurde im Jahre 1880zum ersten mal eine Summe in den Haushaltsplan der Stadt eingestellt, um derPolizeibehörde die chemische Untersuchung von Nahrungsmitteln und Verbrauchs-gegenständen zu ermöglichen. 1888 ging man dazu über, das Laboratorium derChemiker Dr. Loock und Lutz zu einem städtischen Untersuchungsamt zu erklären.Es wurde ein „Reglement für das Lebensmitteluntersuchungsamt" und eine städtische„Geschäfts-instruktion für den Chemiker" erlassen, und am 15. Januar 1890 beganndas Amt, geleitet von Dr. Loock und dann von Dr. Goske, als „öffentliches" imSinne von § 17 des genannten Gesetzes, 1889 und erneut 1902 vom Ministeranerkannt, seine Wirksamkeit.
Das Gesetz über die öffentlichen Schlachthäuser vom 18. März 1868 veranlaßteauch in Mülheim die Einführung des Schlachthauszwanges und die Inbetriebnahmedes schon lange als im sanitätspolizeilichen Interesse höchst notwendig befundenenSchlachthofes am 1. Juli 1876. Der Erlaß der neuen Schlachthausordnung und dieEinführung der obligatorischen Trichinenschau im Jahre 1889 waren Folgen derweiteren bezüglichen Gesetzgebung.
Einen außerordentlich großen Einfluß auf die praktische Gestaltung und denAusbau der verschiedenen Zweige der Gewerbepolizei übte der Erlaß derGewerbeordnung vom 21. Juni 1869 mit ihren zahlreichen Abänderungen und Aus-führungsvorschriften. Auf Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden. Essei nur erwähnt, daß unter ihrem Einfluß 1879 eine 1882 wegen mangelnder Benutzung
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