können die Ziffern der städtischen Armenetats allein für die objektive Beurteilunggrößeren oder niederen Notstandes der Bevölkerung nicht maßgebend sein, da nichtimmer in derselben Weise das städtische Finanzinteresse mit den Anforderungender Humanität in Übereinstimmung zu bringen ist.
Zu Beginn des Jahres 1848 war eine Neuregelung der Organisation desArmenwesens erfolgt. Die gesamte Armenpflege wurde einer Kommission über-tragen, bestehend aus dem Bürgermeister oder einem von ihm ernannten Magistrats-mitgliede als Vorsitzenden, einem Geistlichen und acht von den Stadtverordnetengewählten Kommissaren. Jeder der acht Kommissare verwaltete einen bestimmtabgegrenzten Distrikt, der wiederum in zwei Bezirke eingeteilt war, in denen Armen-vorsteher die Armenpflege unmittelbar ausübten. Durch diese Einteilung der Stadtin 16 Armenbezirke kamen auf den einzelnen Vorsteher höchstens 20 Arme bezw.Armenfamilien. Allmonatlich versammelte sich die Kommission unter Zuziehungder Vorsteher mindestens einmal zur Beschlußfassung über die laufenden und zurPrüfung der bewilligten außerordentlichen Unterstützungen. Die Organisation erwiessich unter der Leitung des Stadtrates J. D. Hammacher als zweckmäßig. DieZusammensetzung der städtischen Armenkommission fand 1859 insofern eineÄnderung, als der aus den Pfarrern der Stadt zum Mitglied gewählte Pastor Schulzseinen Austritt erklärte, und darauf die Stadtverordneten beschlossen, daß Geistlicheals solche nicht mehr Mitglieder der Armenkommission sein sollten, letztere vielmehrals eine auf Grund des § 54 der rheinischen Städteordnung zusammengesetztestädtische Deputation anzusehen sei. Diese Stellung der Armendeputation fand nachEinführung der am 1. Juli 1871 in Kraft getretenen neuen Armengesetzgebung(Bundesgesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 und preußischesAusführungsgesetz vom 8. März 1871) durch erneute Stadtverordneten-Beschlüsse,die im übrigen zunächst an der Armenorganisation in Mülheim nichts änderten,ihre Bestätigung.
Nach der Zulegung der Gemeinden Eppinghofen und Mellinghofen war dieStadt in zehn Bezirke geteilt, in denen 21 Bezirksvorsteher angestellt waren. Eshatten die Geschäfte der Verwaltung einen Umfang angenommen, daß es im Interesseder Sache und um die Gemeinde vor empfindlichen Nachteilen zu schützen, an-gezeigt erschien, ein besonderes Armenbureau einzurichten. Mit dem 1. Oktober 1880trat eine neue, dem sog. Elberfelder System enger angepaßte Armenordnung inKraft,, die noch gegenwärtig Geltung hat. Infolge ihres bewährten Grundprinzips,daß der Fürsorge des einzelnen Armenpflegers nur eine geringe Anzahl Unter-stützungsfälle anvertraut sind, ermöglicht sie eine eingehende und gründliche Prüfungüber Behandlung jedes Unterstützungsfalles und bietet doch den Armen die Möglichkeit,in Notfällen sofortige Hülfe zu erlangen. Die Stadt wurde 1880 in sechs Bezirkeund jeder Bezirk in sechs Quartiere geteilt, sodaß außer den sechs Bezirksvorstehern36 Armenpfleger fortan tätig waren. Die Aufsicht über das gesamte Armenwesenführte seither eine aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, vier Stadtverordnetensowie den sechs Bezirksvorstehern bestehende, den Namen „Städtische Armen-kommission" führende Deputation, welche monatlich einmal zusammentritt und überdie streitigen und schwierigen Fälle Beschluß faßt.
An Armenanstalten hatte die Stadt seit 1858 ein stä dtisches , Waisenhaus.Zunächst provisorisch in einem Gebäude in Broich untergebracht, das nur 20 Kinderaufnehmen konnte, bezog die Anstalt 1863 mit einer Frequenz von anfänglich 44Kindern den am Rahmen hierfür errichteten Neubau. Das von einem Hausvater
97 13