nur in Ausnahmefällen für kürzere Zeiten kleinere Darlehen für einzelne Zwecke wieden Rathausbau, Schulbauten, Anlegung des neuen Marktes u. dergl. aufzunehmen,so änderte sich das, als im Jahre 1854 die Stadt der Mülheim-Essener Eisenbahn-gesellschaft zur Fortführung der Seilerbeck'schen Pferde-Eisenbahn ins EssenerFettkohlenrevier beitrat, al_s_1857_der Bau der Realschule und einer neuen Elementar-schule größere Geldsummen verlangte, und als Mülheim sich an der Aufbringung desAktienkapitals für den Bau der Witten-Oberhausen-Duisburger Eisenbahn beteiligte.Den damals aufgenommenen Schulden folgten bald weitere; sie wuchsen in stärkeremTempo, als die Stadt dazu überging, in ihren Betrieben werbende Werte zu schaffen,daneben aber auch wie bisher Schulneubauten und Wegebauten aus Anleihemittelnbestritt; sie schnellten rapid weiter in die Höhe, als für die Erbauung der Garnison-Einrichtungen und der neuen Gerichtsgebäude Mittel beschafft werden mußten. Sosehen wir die Schulden der Stadt im Laufe des Jahrzehnts 1880—90 von 1468878 Mk.allmählich auf 2755300 Mk., im folgenden Jahrzehnt aber schon auf 9564074 Mk.sich erhöhen und 1903 einen Bestand von 10714456,74 Mk. erreichen, wozu dannnoch 467000 Mk. bei der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz angeliehene undan die beiden gemeinnützigen Bauvereine weitergegebene Kapitalien traten.
Als Kommunalsteuern waren 1847 auf den Kopf der Bevölkerung 1 Thaler6 Sgr. 7 Pfg. zu zahlen. 1848 mußten 1 Thaler 15 Sgr. 6 Pfg. erhoben werden.Da in letzterem Jahre der Etat verspätet fertiggestellt wurde, sahen sich die Stadt-verordneten im Juli genötigt, bei den Bürgern vorzusprechen und sie höflichst zubitten, auf ihre künftig festzustellenden kommunalen Steuern einen Vorschuß an dieSteuerkasse zu zahlen. Die Prozentsätze, nach denen die Umlegung der Kommunal-steuern erfolgte, waren nicht nur für die einzelnen Steuerarten verschieden, sondernauch innerhalb der Steuerarten ungleichmäßig. Die unterste Stufe der Klassensteuerwar z. B. 1848 mit 26 2 /3°/° belastet, die hier vorhandenen höchsten Stufen mit 348%.Man suchte durch diese starke Progression für die Gemeindebesteuerung die Mängelzu mindern, die dem bestehenden Klassensteuersystem anhafteten und die denn auchdazu führten, daß durch das Gesetz betreffend die Einführung einer Klassen- undklassifizierten Einkommensteuer im Jahre 1851 eine Reform der staatlichen Personal-besteuerung eintrat, die ihre Einwirkung auf die kommunalen Finanzen nicht verfehlte.Während die staatliche Klassensteuer 1848 nur 5257 Thaler ausmachte, ergab dasStaats-Steuersoll im Jahre 1852 bereits 8172 Thaler und stieg dann stetig; 1856waren schon 11720 Thaler erreicht. Die kommunalen Zuschläge zur Klassen- undEinkommensteuer fielen 1852 bis auf 13373°/° für die höchsten Stufen, stiegen abersehr bald wieder infolge der vermehrten Anforderungen, die auf mancherlei Gebietenan die Leistungsfähigkeit der Stadt herantraten. 1853 machte man den Versuch,eine reine Kommunal-Einkommensteuer einzuführen, die unter Aufhebung allerZuschläge zur Grund- und zur Gewerbesteuer die alleinige Kommunalsteuer bildensollte. Die Einschätzung sollte in Klassen nach einem Tarif erfolgen, der als Normeine.Besteuerung von 4% desjenigen Einkommens enthielt, daß dem Steuerpflichtigennach Abzug von 100 Thalern übrig bleibt. Der Betrag von 100 Thalern wurde nämlichals die zur Fristung des Lebens absolut nötige Quote angesehen. Das Steuer-regulativ fand aber nicht die Genehmigung der Regierung.
Im Allgemeinen waren die Mülheimer Verhältnisse im Vergleich zu anderenStädten nicht ungünstig; mit Recht konnte Bürgermeister Oechelhäuser sagen, daßder städtische Haushalt fast nirgendwo in der Rheinprovinz mit verhältnismäßig sogeringen Mitteln geführt werde, wie in Mülheim, und eine weitere Behauptung
95