aber die Vertreter der Landgemeinden verhielten sich ablehnend. Und als es sichdarum handelte, den kommunalen Magistrat in der Stadt Mülheim abzuschaffen, daschwebten gleichzeitig wieder dieselben Verhandlungen, die endlich 1877 nach demScheitern weitergehender Konzentrationsversuche ihren Abschluß in der Vereinigungder Gemeinden Eppinghofen und Mellinghofen mit Mülheim fanden. Ebenso langehat es gedauert, bis das 1847 begonnene Werk der Auseinandersetzung zum Abschlußkam. Eine endgültige Vereinbarung erfolgte erst in der Verhandlung vom 23. Juni 1879.Bis 1876 hat die Stadt- und Landbürgermeisterei einen gemeinschaftlichen Etat wegender gemeinsamen Vermögensobjekte aufstellen müssen. Diese bestanden in dembis 1877 gemeinschaftlich benutzten Rathaus, dem bis zum 24. Oktober 1878 (undauch noch geraume Zeit nachher, da bis dahin nicht alle Gemeinden mit der Herstellungeigner Friedhöfe fertig geworden waren) zu gemeinsamer Bestattung dienendenFriedhof, dem Eichamt, dem Leichenwagen, dem höheren Bürgerschul- (nachmalsTöchterschul-)Gebäude, dem Petri-Kirchturm, der Sparkasse und den Armenkapitalien.Wie wir sehen, waren Berührungspunkte zwischen Stadt und Land übrig geblieben,die dazu beitrugen, das Gefühl der ehemaligen Zusammengehörigkeit trotz dererfolgten Trennung aufrecht zu erhalten. Die Auseinandersetzung erfolgte 1876bezw. 1879 dahin, daß das Rathaus, der Petrikirchturm, der Friedhof und das Eichamtin den alleinigen Besitz der Stadt übergingen, die an die Landgemeinden 60000 Mk.bar zu zahlen und die auf dem Friedhofe lastenden Schulden von 72000 Mk. zuübernehmen hatte. Ebenso ging die Sparkasse am 1. Januar 1877 an die Stadt über;der vorhandene Reservefonds und Reingewinn wurde zwischen Stadt und Land zugleichen Teilen geteilt.
Wenn wir zu den soeben erwähnten Vermögensstücken noch die städtischenSchulgebäude und die städtische Bleiche rechnen, so haben wir so ziemlich denBestand des Aktivvermögens der Stadt Mülheim zu Beginn des behandelten Zeit-abschnittes wiedergegeben. Die Anlegung des nach § 65 der rheinischen Städte-ordnung vorgeschriebenen Lagerbuches wäre daher keine umfangreiche Arbeitgewesen, weil das Vermögen und namentlich der Grundbesitz sehr gering waren,und eben deshalb — unterblieb sie überhaupt. Die wichtigste städtische Gerechtsamewar die aus dem Vergleiche mit der Landgräfin Luise vom 15. September 1787 her-stammende, nach Beseitigung der Fähre 1844 auf die Kettenbrücke übertrageneBefreiung der Bevölkerung des Gebiets der ehemaligen Herrschaft Broich vomBrückengeld. Diese Gerechtsame wurde der Stadt vom Steuerfiskus streitig gemachtund fiel mit der Verkündigung des neuen Brückengeldtarifs vom 4. Juni 1855ungeachtet aller Proteste endgültig weg; die Kettenbrücke selbst hat die Stadt 1903dem Fiskus abgekauft. Bedauerlicher Weise ist der städtische Grundbesitz auch inder Folgezeit nicht so vermehrt worden, wie das jetzt wünschenswert wäre. Zwar sindunzählige zur Regulierung der Straßenzüge erworbene kleine Flächen hinzugekommen,auch größere Erwerbungen, wie sie gerade nötig wurden, wurden gemacht; einezielbewußte Grundstückspolitik hat jedoch, leider zu spät, erst in den 90er Jahreneingesetzt. Immerhin betrug der Wert des städtischen Grund- und Gebäudebesitzes1903 12035 359.87 Mk. und wird namentlich nach Hinzurechnung der Erneuerungs-fonds der städtischen Werke und des fast P/a Millionen betragenden Reservefondsder städtischen Sparkasse das Gesamtvermögen der Stadt in diesem Jahre auf14216118,13 Mk. beziffert.
Hatte sich bis in die Mitte des Jahrhunderts die Stadt Mülheim im allgemeinenin der Lage gesehen, ihre Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken, und
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