einberufener Reservisten und Landwehrleute auf die Kommunalkasse zuübernehmen, undzur Unterstützung der durch den Krieg betroffenen deutschen Distrikte ander französischen Grenze 500 Taler zu bewilligen.
Der stets opferbereite patriotische Sinn der Mülheimer Bürgerschaft zeigte sichim schönsten Lichte. Reichliche Gaben flössen dem städtischen Lazarett zu; erheblicheMittel wurden durch drei Komitees flüssig gemacht, die die Unterstützung der ein-berufenen Krieger und ihrer Familien, die Fürsorge für die Verwundeten und Erkranktensich zur Aufgabe gestellt hatten. 397 verwundete und kranke Krieger wurden imevangelischen Krankenhaus, im städtischen Lazarett, im Vereinshauseund bei Privatengepflegt. Als nach dem siegreich beendeten Kampfe, in dem 14 Mülheimer den Todfürs Vaterland fanden, Kaiser Wilhelm am 15. März 1871 in Saarbrücken wieder dasdeutsche Gebiet betrat, begrüßten ihn dort Deputationen der rheinischen Städte, ausMülheim der Bürgermeister Obertüschen und der Stadtverordnetenvorsteher Daber.Ein glänzendes Sieges- und Friedensfest wurde am 2. und 3. September gefeiertund dabei der Grundstein zu dem Kriegerdenkmal auf dem Rathausmarkt gelegt.
Durch manch wohlgelungene patriotische Feier, durch manche Huldigungs-depesche und Glückwunschadresse gab auch in der Folgezeit die BürgerschaftMülheims durch ihren Bürgermeister und ihre Stadtverordneten ihrer Anhänglichkeitan das Hohenzollernhaus und ihrer Vaterlandsliebe begeisterten Ausdruck.
Im Übrigen sehen wir natürlich die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisseder zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts auch auf das kommunale Lebenunserer Stadt nachhaltigen Eindruck ausüben. Sie spiegeln sich wieder insbesonderein den städtischen Finanzen.
Das erste, womit 1847 die städtischen Collegien ihre Tätigkeit beginnenmußten, war selbstverständlich die finanzielle Auseinandersetzung mit den Land-gemeinden. Die 1847 vollzogene Trennung war, wie sich recht bald herausstellte,nach mehr wie einer Richtung hin einej;echt wenig glückliche Maßnahme gewesen.Kein Wunder, daß man an die finanzielle Auseinandersetzung auch nicht mit besondererFreudigkeit heranging. Endlos zogen sich die Auseinandersetzungsverhandlungenhin. Der äußerst schleppende Gang der nach 30 Jahren noch nicht erledigten finanziellenAuseinandersetzungen läßt sich nur daraus erklären, daß man glaubte und hoffte,doch noch ohne Auseinandersetzung fertig zu werden, zusammen bleiben zu können.Keine Veränderung in der Organisation der städtischen Behörden verging, ohne daßnicht auch der Plan einer Wiedervereinigung von Stadt und Land zur ernsten Beratunggestellt worden wäre. So traten alsbald bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung von1850 die Stadtverordneten gleichzeitig der Frage einer Wiedervereinigung derVerwaltung der Stadt mit der der Landgemeinden näher, da die vor Jahren vorgenommeneTrennung für die allseitigen Interessen nicht förderlich gewesen war. Die Gemeinde-ordnung eröffnete die Möglichkeit, eine gemeinsame Verwaltung wieder einzurichten,und da die Stadt durch Einführung der revidierten Städteordnung den Anlaß zurTrennung gegeben hatte, hielt sie es für ihre Sache, den Landgemeinden die Handzur Wiedervereinigung zu bieten. Bürgermeister Fritsch gab die Erklärung ab, daßer bereit sei, im Falle der Verbindung von Stadt und Land auf seine Stelle ohnejeglichen Entschädigungsanspruch zu verzichten, und die Stadtverordneten beschlosseneinstimmig, den Landgemeinden den Vorschlag der Wiedervereinigung zu machen.Der Bürgermeister der Landbürgermeisterei, Weuste, war im Interesse der Sacheebenfalls geneigt, gegen Zubilligung einer mäßigen Pension sein Amt niederzulegen,
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