unter entsprechendem Aufrücken von Itzenplitz und Helmich Eugen Coupienne zumvierten Beigeordneten gewählt. Als der erste Beigeordnete Josef Zerwes 1901starb, begnügte man sich fortan mit den noch übriggebliebenen 3 unbesoldetenBeigeordneten mit Rücksicht auf die inzwischen erfolgte Anstellung zweier besoldeterBeigeordneten. Die vermehrte Arbeit hatte bereits 1898 zur Wahl eines besoldetenBeigeordneten geführt, als welcher der bisherige zweite Bürgermeister von MindenErich von Wedelstedt ausersehen wurde. 1900 trat als zweiter besoldeter Beige-ordneter der bisherige Stadtbaumeister Linnemann hinzu.
Was die Stadtvertretung, das Stadtverordnetenkollegium, anbetrifft, so warseit 1873 das fortan durch den Bürgermeister mitversehene Amt eines besonderenStadtverordnetenvorstehers in Fortfall gekommen. Dieses Amt hatten bis dahinverwaltet: bis 1854 Hermann Heinrich von Eicken, (der dieses Amt bereits unterder Herrschaft der revidierten Städteordnung inne gehabt, und dessen Wahlzum Bürgermeister 1851 die Bestätigung des Königs nicht gefunden hatte), bis 1857Christian Coupienne, ferner bis 1867 August Krabb, schließlich Heinrich Daber.
Infolge Anwachsens der Stadt über 30000 Einwohner mußte bei der Wahldes Jahres 1897 die Zahl der Stadtverordneten von 24 auf 30 vermehrt werden.1903 bildeten folgende Herren das Kollegium:
von der I. Abteilung gewählt:
1. Eugen Coupienne,
2. Gustav Kaufmann,
3. Medizinalrat Dr. med. Heinr.Marx,
4. Johann Wilhelm Mellinghof,
5. Karl Müller,
11. Karl Berns,
12. Heinrich Dinsing,
13. Ferdinand Gothot,Karl Hermann Jötten,Heinrich Husmann,
1415
6. Karl Roesch,
7. Wilhelm Schmitz-Scholl,
8. Dr. jur. Rudolf Schmits,
9. Hugo Stinnes,10. August Thyssen.
von der II. Abteilung gewählt:
16. Wilhelm Korthäuer,
17. Gerhard Küchen,
18. Wilhelm Sellerbeck,
19. Hermann Thielen,
20. Fritz Werntgen.
von der III. Abteilung gewählt:
21. Wilhelm Albertsmeier,
22. Hermann Barte,
23. Josef Bernhard,
24. Hermann Helmich,
25. Kommerzienrat Louis Kannengießer,
26. August Kirchberg,
27. Heinrich Lindermann,
28. Albert Lücker,
29. Heinrich Ternieden,
30. Stelle nichtbesetzt (bisher Renckhoff).
Die Stadtverordneten haben, um auch dieses zu erwähnen, das Ehrenbürgerrecht1881 an den Feldpropst Dr. Thielen, einen geborenen Mülheimer, 1888 an den Reichs-und Landtagsabgeordneten Dr. Hammacher und 1895 an den Altreichskanzler FürstBismarck verliehen.
Die Stadt Mülheim blieb auch dann zum Kreise Duisburg gehörig, als durchKabinetts-Ordre vom 10. August 1857 die vormals Essen- und Werdenschen Landes-teile als Kreis Essen abgetrennt wurden. Aus dem Kreise Duisburg schied danngemäß Kabinetts-Ordre vom 27. Juni 1873 die Stadt Duisburg aus, um einen eigenenStadtkreis zu gründen. Infolgedessen wurde der Sitz des Landratsamtes im Januar 1874nach Mülheim verlegt. Durch Kabinetts-Ordre vom 20. April 1887 erfolgte die Neu-bildung des Kreises Ruhrort durch Abtrennung vom Kreise Mülheim a. d. Ruhr; derletztere umfaßte von da ab nur das Gebiet des jetzigen Stadt- und Landkreises
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