Bürgermeister als reines Einkommen offenbar herzlich wenig übrig blieb. Dabeiwar zu berücksichtigen, daß, wie Maubach einmal schrieb, der Bürgermeister wegendes großen Umfanges der Bürgermeisterei ein Reitpferd halten mußte und der Lebens-unterhalt auch sonst sehr kostspielig war, „indem es hier wirklich so teuer, als inden übrigen größeren Städten des hiesigen Regierungsbezirkes ist".
Die ersten Jahre nach den Freiheitskriegen waren noch nicht darnach angetan,daß die Bürgerschaft die Scharten auswetzen konnte, die der Krieg ihrem Wohlstandegeschlagen hatte. Zunächst brachten die Rückmärsche der Truppen aus Frankreich nochviele Beschwerlichkeit; dann machten Mißernten ihren nachteiligen Einfluß geltend. DiePreise für Wohnungen und Lebensmittel stiegen bedeutend; z. B. mußten die Arbeiterder in Saarn eingerichteten Gewehrfabrik, meistens eingewanderte Belgier, für eineWohnung von Stube, Kammer und Vorratsraum 15 Taler Jahresmiete geben, ledigeArbeiter hatten 3 Taler monatlich für eine Stube mit Bett zu zahlen und für dieBeköstigung wöchentlich 6 Franken zu entrichten. Die hohen Steuerlasten machtendazu die Ungunst der Zeitverhältnisse besonders fühlbar. Bis zum Jahre 1816 wurden dieBeiträge zu den Kommunalbedürfnissen zusammen mit den staatlichen Steuern erhoben;sie wurden, wie der amtliche Ausdruck lautete, als Zusatz-Centims beigenommen. ImOktober 1816 erließ die Regierung eine Verfügung, in der es hieß: „Die mit repartirtenKommunal-Zuschläge haben die Steuern sehr erhöht und drücken die Kontribuentenum so mehr, da die diesjährige Ernte so ungünstig ausgefallen ist. Ungeachtet desvon uns bekannt gemachten Sachverhältnisses und des den einzelnen Kontribuentenvon den Herren Kreiskommissarien, Steuerkontrolleurs und Einnehmern näherentwickelten Zusammenhangs glauben diese dennoch, daß die Steuern unter demjetzigen Gouvernement erhöht sind, und diese Meinung kann nur dadurch auf dasüberzeugendste widerlegt werden, wenn im nächsten Jahre eine Verminderung derBeiträge für Kommunalbedürfnisse stattfindet. Wir haben daher beschlossen, einMaximum für Gemeindebedürfnisse pro 1817 zu bestimmen, und dies auf10 Centimen oder Prozent von der Grund-20 „ „ „ „ „ Mobilar- r Steuer
20 „ „ ,. „ „ Patent- ,
festgesetzt." Als die meisten der daraufhin eingegangenen Berichte versicherten, daßdie bei dieser Umlage sich herausstellenden Einkünfte zur Bestreitung der kommunalenBedürfnisse nicht hinreichten, erging die Anordnung, vom Jahre 1817 ab die Erhebungder direkten Staatssteuern von den Kommunalsteuern vollständig zu trennen undfür letztere eine eigene Repartition zu machen.
Ungeachtet der schlechten Zeiten machten sich schon im Jahre 1818 in derMülheimer Verwaltung die Anfänge einer frischen Betätigung auf kommunalem Gebiete,namentlich hinsichtlich des Armenwesens und des Bauwesens, bemerkbar. Bis dahinwar die Armenpflege keine Angelegenheit der bürgerlichen Gemeinde, sonderneiner besonderen, auf freiwillige Beiträge angewiesenen Armenanstalt. Der erste Schrittzur Übernahme der Armenpflege auf die Gemeinde war die Bewilligung unentgeltlicherBehandlung für erkrankte Arme, die vom Gemeinderate beschlossen wurde. ZurBegründung des Beschlusses schrieb Bürgermeister Maubach an die Regierung:
„Es existirt hier eine alle Arme unterstützende Armenpflege, bis jetzt zwardurch freiwillige Gaben noch aufrecht erhalten, die aber wegen der eingetretenenWiderspänstigkeit mehrerer, keine freiwilligen Gaben mehr geben zu wollen, leiderbald zu einer Zwangsanstalt durch zu erwirkende höhere Genehmigung wohl um-geschafft werden muss. ... Da die hiesige gemeine Volksklasse durch die zu
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