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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
Seite
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Ergänzungsverordnung vom 12. Febr. (P. 55f.) ausdrücklich gewährleistet. Dagegensind die Pfarrer von der Last der Verkündigung sonstiger Regierungserlasse vonder Kanzel zu befreien 1 ).

Wie überall, so haben sich auch im Großherzogtum Berg die Franzosen mitEifer der Ordnung des Medizinalwesens angenommen. Nach Verordnung vom1. Januar 1810 müssen die Apotheken besondere Verzeichnisse der in ihren Offizinenvorrätigen Medikamente einreichen (P. 6f.). Die wenigstens in Duisburg schon 1801eingeführte Schutzpockenimpfung wird jetzt obligatorisch gemacht 2 ). Auch erfolgtAnstellung von besonderenArrondissements-Physikern", so des Dr. Georg FlorentHeinrich Brüning für Essen am 24. Aug. 1809 3 ). In der Stadt Mülheim erhält am 13. Sept.1810 (P. 309) der Chirurgus Joseph Dubois die Erlaubnis zur Ausübung der Geburtshilfe 4 ).Brünings Vorgänger, Dr. Kohl, Amtsphysikus für Broich und Styrum, berichtet am15. Juni 1809 5 ), daß der Skorbut als endemische Krankheit infolge der Ausdünstungensumpfiger Gründe und feuchter Häuser herrsche. Aber der Maire bestreitet dieseAngabe. Er schildert außerdem die günstigen Wirkungen der Impfung und gibt dieZahl der Ärzte auf fünf, die der Wundärzte auf vier an.Marktschreier oderambulirende Charlatans sind gänzlich unbekannt, und medizinische Pfuschereien vonBauern und alten Weibern werden von der Polizei tüchtig gestraft".

Über Ausübung der schönen Künste erfahren wir unter der Fremdherrschaftnur wenig. Am 1. April 1810 erhält der Schauspiel-Direktor Stengel eine Konzessionu. a. auch für Mülheim. Doch muß er sich den Zensurgesetzen unterwerfen. DieAusgaben für Feuersicherheit werden ihm vergütet 6 ). Wirte, welche Ballsäle,Kaffeeschenken und Billards unterhalten, sind nach einer für das ganze Departementgiltigen Verordnung vom 17. Sept. der Gewerbesteuer, sog. Patentsteuer, unterworfen.Die Tanzmusikgelder sollen zu wohltätigen Zwecken verwandt werden (P. 311 f.).

Am 14. Dez. 1809 (P. 1 ff.) wendet sich der Präfekt in einem besonderenRundschreiben an die Maires des Arrondissements Essen, um die Einführung derbergischen Feuerversicherung auch in dieser Gegend zu empfehlen. Schon nachälteren Verordnungen vom 15. Jan. 1802 sind Privatfeuerversicherungsgesellschaftenverboten worden. Der Stadt Mülheim dürfe in dieser Beziehung keine Sonderstellungbewilligt werden.

Mit besonderem Eifer haben die Franzosen, worüber im nächsten Abschnittausführlicher gehandelt wird, ihre neue Muniz ipalorganisation auch für Mülheimdurchgeführt. Freilich läßt die Praxis im Einzelnen, wie schon von dem bestenKenner dieser Periode der bergischen Geschichte betont worden ist 7 ), viel zu wünschenübrig. Besonders in Zeiten äußerer Unruhe, namentlich während des bergischenArbeiterauf Standes im Januar 1813 8 ) erweisen sich die Munizipalbeamten als unzu-verlässig. Beugnot muß am 1. Oktober eine Reinigung verschiedener Munizipalitäten

!) 1809 Dez. 25: P. 43; vergl. 1810 Mz. 6 ebd. 82.

2 ) Vergl. Verordnungen vom 9. Jan. 1810 P. 21 f.

3 ) Als Arzt und Gutsbesitzer zu Essen figuriert er in dem Verzeichnis der Departementsrätevom 9. Jan. 1810 (P. 20). 'Weder im Departements- noch im Arrondissementsrate ist die StadtMülheim direkt vertreten (P. 207).

4 ) Die Zahl von 10 Hebammen für die Stadt wird als zu groß bezeichnet. S. die folgendeAnmerkung.

. 5 ) D. Statistik Nr. 21.

6 ) P. 123f. Eine allgemeine Verordnung über die bessere Beleuchtung der Tanzböden vom1. Jan. ebd. 8.

7 ) Ch. Schmidt S. 145. Vergl. 1810 Febr. 16 (P. 59), Mz. 3 (81), Mai 9 (191).

8 ) Ch. Schmidt S. 459ff.

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