mit warmen Worten der sehr verdienten und würdigen Geistlichen an, „die schonüber vierzig Jahre ihr Amt mit Ruhm geführet haben" und eventuell durch Absetzungschwer getroffen würden. Ganz abgesehen von ihrer materiellen Schädigung müsseihre Entfernung von Gemeinden, „in deren Achtung sie stehen", „schon an sichselbst" als ein harter Schlag empfunden werden. Auch hinsichtlich der Dotationender Pfarrer bekunden die Vorschläge des der Stadt Mülheim übergeordneten EssenerBeamten sein lebhaftes Interesse für das Wohl des ganzen Standes. Vor allemwiderrät er den Succursalpfarrern weniger Gehalt zu bewilligen, als den Haupt-pfarrern. Denn die pekuniären Bedürfnisse seien bei beiden ganz gleich, und vonbeiden verlange der Staat, daß sie getreu und fleißig und mit immer währenderFortsetzung ihres Studierens arbeiten sollen. Für die protestantischen Pfarrer aberals für Ernährer von oftmals zahlreichen Familien sei um so mehr eine anständigeBesoldung von nöten, als bei den Katholiken „mit der cura animarum ein weitgrößeres Einkommen verbunden zu seyn pflegte". Auch müsse man bei Normierungder Gehälter die Teuerung der Lebensmittel 1 ), über die auch gelegentlich in denSchulakten geklagt wird, berücksichtigen. Schließlich werden für die Katholiken350—500 Rthlr., für die Protestanten 450—550 Rthlr. vorgeschlagen.
Aber vermutlich sind nicht einmal diese maßvollen Gedanken in die Wirklichkeitumgesetzt worden 2 ). Was am linken Rheinufer die größte nicht nur kirchliche,sondern namentlich auch wirtschaftliche und soziale Revolution bewirkt hat: dieSäkularisation der Kirchengüter und späterhin ihre Veräußerung, hat für den MülheimerBezirk offenbar nur geringe Bedeutung gehabt, da die Saarner Abtei das einzigegrößere geistliche Institut der Gegend gewesen ist 8 ).
Die starke Mischung der Konfessionen im Mülheimer Gebiet hat jedenfallshier früher wie in anderen konfessionell einheitlicher gestalteten Gegenden desBergischen Landes zu einer praktischen gegenseitigen Duldung geführt. Die Existenzvon Simultanschulen ist der beste Beweis dafür. Die französische Herrschaft hathier zweifellos schon an ältere deutsche Regungen anknüpfen können. Das Verdienstbleibt ihr jedenfalls ungeschmälert, auch am rechten Ufer den noch öfters bedrohtenGedanken der Toleranz fast ohne Ausnahme durchgesetzt zu haben 4 ).
Bei der Einführung des Zivilstandes, die mit der Einführung des gesamtenfranzösischen Rechts seit dem 1. Jan. 1810 zusammenhängt, suchen die Franzosen nachMöglichkeit die kirchlichen Gefühle zu schonen. So gestatten sie am 24. Jan. imRheindepartement ausdrücklich die Abkündigungen von den Kanzeln (P. 39f.); „diereligiöse Ansicht, worunter die Eheschließung betrachtet werden kann, muß mit derbürgerlichen nicht verwechselt werden". Das neue Gesetzbuch hat „in dem religiösenTheile der Eheschließung" nichts geändert, „sondern diesen vielmehr dem Gewissender Eheleute überlassen. Die Kirchenrufe sind durch die Kirchengesetze vorgeschrieben,folglich müssen sich denselben diejenigen unterwerfen, welche des kirchlichen Segenstheilhaftig werden wollen". Doch sollen die Zivilstandsbeamten darauf sehen, daßdie Geistlichen die priesterliche Einsegnung nur denjenigen erteilen, welche ihreEhe vor ihnen zuerst abgeschlossen haben 5 ). Auch die mit den Proklamationenverbundenen, den Pfarrern zu entrichtenden Stolgebühren werden ihnen laut einer
x ) Vgl. Beilage X, Lebensmittelpreise in der Stadt Mülheim 1810—13.2 ) Vergl. Ch. Schmidt S. 272.
8 ) Ein Teil des Liquidations-Protokolls bei D. C. 733. Vergl. Klanke-Richter S. 48 und D.Statistik Nr. 21.
4 ) Vortreffliche Ausführungen gibt Ch. Schmidt S. 275ff.r ') Vergl. 1810 Juni 24 (P. 264 f.). •
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