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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
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zu machen." Die dritte Frage 1 ) betreffend, so bestehen für die meisten Schulenbesondere kleine Armenfonds, die vielfach auf die wohltätige Stiftung des BarmerFabrikanten Evertsen-) zurückgehen. Das wird z. B. bei der reformierten Mädchen-schule in Mülheim und bei den Volksschulen in Styrum, Saarn und Speidorf besonderserwähnt.

Hinsichtlich der Antworten auf die drei Fragen wird also die neue Regierungkaum Veranlassung genommen haben, mit Neuerungen einzugreifen. Erst am9. Oktober 1813 (P. 238) tritt an die Stelle der Volkswahl die Ernennung durch denPräfekten. Anders steht es mit einer mehr die inneren Schulverhältnisse berührendenAngelegenheit. Vom Lehrer der lutherischen Schule in Mülheim wird Klage darübergeführt, daß man Kinder von 23 Jahren zu ihm in die Schule schicke,die zumLernen noch nicht fähig, wohl aber Ordnung und Aufmerksamkeit der Größeren zuhindern tüchtig sind". Um diesem Mißstande abzuhelfen, hatte die französischeRegierung schon 1806 unter Murat in einem Reformplane die Errichtung von be-sonderen sog. Warteschulen befürwortet 3 ). Ähnlich lauten die Vorschläge zwei Jahrespäter. Daß sie aber nicht überall durchgeführt sind, lehrt jene Mülheimer Nachricht.Durch Instruktion vom 7. Juli 1812 (P. 258f.) wird das schulpflichtige Alter auf614 Jahre festgesetzt.

Napoleon hat bei seiner Anwesenheit in Düsseldorf im Jahre 1811 die Meinunggeäußert, daß die Lage der Volksschulen befriedigend sei 4 ). Die Spezialnachrichtenaber, die wir aus der Mülheimer Mairie wenige Monate später erhalten, sindgeeignet, gegen dies optimistische Urteil lebhaftes Mißtrauen zu erwecken. Fastalle Lehrer beklagen sich über den schlechten Zustand ihrer Schullokalitäten undüber die jämmerlichen Einkünfte'"'). "Der Unterpräfekt erklärt, nachdem die Ant-worten aus den 125 Schulbezirken des Arrondissements Essen eingelaufen sind,dem Präfekten am 28. Sept. 6 ), daß die Schulgebäude sich durchgehends in einembaufälligen Zustande befänden. Auch litte der Unterricht darunter, daß kleinereGemeindenzu gewissen Jahreszeiten durch Inundation" gänzlich von allen Ver-bindungen abgeschnitten seien. In Eppinghofen hat das Schulgebäude von Regen-güssen und Überschwemmungen so viel zu leiden, daß es oft garnicht benutztwerden kann 7 ). Da sich die Interessenten über die Verteilung der Reparaturkostennicht einigen können, so bleibt die Kalamität leider ungehoben. Der Lehrer bittetdringend, hier Wandel zu schaffen,um so mehr, da die besten und edelsten meinerSchul-Interessenten für die Aufrechterhaltung der Schule sehr liebevoll gesinnt sind".Auch die Saarner Schule bedarf der Reparatur. Der Raum ist zu klein, die Tischezu schmal, die Gemeinde zu arm, um dafür aufzukommen, die Regierung aber stetsgeneigt, alle Schullasten auf die Kommunen abzuwälzen 8 ). Diese selbst aber sinddurch die hohen sonstigen pekuniären Anforderungen der Regierung öfters verhindertworden, ihren Schulverpflichtungen nachzukommen. Aus Holthausen wird berichtet:

*) Auch später beschäftigt sich die Regierung häufiger mit dem Unterricht gerade der armenKinder. Vergl. noch den Erlaß des Präfekten vom 9. Okt. 1813 (P. 242).

2 ) Vgl. Klanke-Richter S. 279.

3 ) Ch. Schmidt S. 266.*) Ch. Schmidt S. 267.

5 ) Als Minimalgehalt wird durch die e rwähnte Instruktion (P. 260) die Summe von 250 Fr.festgesetzt.

«) D. C. Nr. 766.7 ) D. C. Nr. 733.s ) Ch. Schmidt S. 267. (P. 260) (Instruktion vom 7. Juli 1812).

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