geforderten Prüfung, und die von den protestantischen geistlichen Behörden gemachtenReklamationen sind durch eine nähere Ministerial-Verfügung vom 4. d. M. abgeschlagenworden." Am 8. Mai 1811 veranstaltet der Rheinpräfekt eine Umfrage über dieVolksschulen, der wir lehrreiche Aufschlüsse für unsere Gegend verdanken 1 ). Sieerstreckt sich auf die persönlichen Verhältnisse der Lehrer in der Mairie und verlangtaußerdem Antwort auf folgende drei Fragen:
1. Werden die Lehrerämter durch Volkswahl oder durch Kollation verliehen?
2. Sind die Volksschulen Konfessions- oder Simultanschulen?
3. Ist besondere Fürsorge für den Unterricht der armen Schüler getroffen?
Diese drei Fragen sind ein ehrenvolles Zeugnis für den ernsten Verwaltungs-eifer der französischen Regierung. Sie lenken mit anerkennenswerter Tatkraft dieAufmerksamkeit auf die in der Tat wichtigsten, noch heute wichtigsten Problemeder Volkserziehung. Noch größere Bedeutung haben für uns die vierzehn ausMülheim und aus den umliegenden Dörfern der Mairie eingelaufenen Antworten.Sie führen fast übereinstimmend hinsichtlich der drei Fragen zu demselben Ergebnis.Es zeigt sich, daß schon unter der alten Herrschaft das Mülheimer Volksschulwesen sichauf freiheitlicher Grundlage erhoben und den großen Emanzipationsgedanken desZeitalters Rechnung getragen hat. Denn nirgends werden hier Volksschullehrervermittels Kollation, d.h. durch Geltendmachung bloß persönlicher Einflüsse eingesetzt.Überall findet „Volkswahr statt, allerdings unter Einfluß des reformierten Konsistoriums;denn die Lehrer gehören meistens der reformierten Konfession an. Aber es sind,wie die Beantwortung der zweiten Frage lehrt, fast nirgends die Leiter konfessionellerAnstalten. Vielmehr wird überall in den Schulen eine katholische Minderheit miteiner reformierten Mehrheit zusammen unterrichtet. Ja, es kommt vor, daß alle dreiKonfessionen, Reformierte, Katholiken und Lutheraner demselben Lehrer unterstelltsind. Nirgends wird es für nötig gehalten, die konfessionellen Minoritäten in Anstalten,die dann die ganze Mairie umfassen müßten, zusammenzuschließen. Es ist im Gegenteilgelegentlich die Ansicht ausgesprochen worden, daß gegen eine konfessionelleIsolierung gewichtige grundsätzliche Bedenken geltend gemacht werden können.Solche finden sich wenigstens aus dem benachbarten Kettwig in einer bedeutungs-vollen Note der reformierten Prediger Camphausen und Deeger an ihren Maire vom24. Okt. 1812 klar ausgesprochen 2 ). Obwohl nach einem Ministerialreskript vom21. Juni, auf das der Unterpräfekt in einem Schreiben an den Präfekten vom 8. Dz.verweist, wenn 32 katholische Kinder anwesend sind, ein besonderer Unterlehrerangestellt werden sollte, äußern sich die reformierten Prediger, indem sie gegenüberden französischen Behörden 8 ) den freieren Standpunkt vertreten, in anderem Sinne.Wir erklären, so lassen sie sich vernehmen, „daß unsere Schulen keine Konfessions-schulen sind, und daß in denselben nichts gelehrt wird, was nur auf das entferntesteauf Konfession Beziehung hat. Es wird darin nur ein vorbereitender Unterricht zuder christlichen Religion ertheilt, und nur solche Wahrheiten, in denen alle christlichenReligionspartheien übereinstimmen, kommen zur Sprache. Die Unterscheidungs-Lehren der verschiedenen Konfessionen gehören nicht in die Schule.Es ist Sache der Pfarrer, die ihrem Unterrichte anvertrauten Kinder damit bekannt
!) D. Cultus Nr. 733. (Künftig als D. C. zitiert).*) D. C. Nr. 766.
:! ) Eine Instruktion vom 7. Juli 1812 (P. 259) stellt den Grundsatz auf: „In der Regel mußjeder Konfession eine eigene Primairschule gegeben werden."
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