In der Industriepolitik haben die Franzosen jedenfalls, soweit das Großherzogtumin Frage kommt, den Namen Befreier, den sie so gerne selbst im Munde führenund sich von ihren kritiklosen Anhängern beilegen lassen, für immer verscherzt.Aber man darf darüber nicht vergessen, daß sie auf dem Gebiete des Handwerksdas große Befreiungswerk des inneren Frankreich und des linken Rheinufers indas bergische Land übertragen haben. Jedoch gehört auch diese Tat erst der zweitenPeriode an l ) ; denn das Dekret, welches die alten Zünfte aufhebt, datiert vom 31 .März 1809,und am selben Tage ist die neue Gewerbe-, die sog. Patentsteuer, eingeführt worden 2 ).In Mülheim wurden davon vor allem die Schuhmacher und die Schmiede betroffen R ).Man kann sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bescheiden genug vorstellen 4 ).Die Inventarisationsprotokolle, welche wir über diesebeiden Mülheimer Zünfte besitzen —ihr spätes Datum, der 30. Juni 1812 5 ), zeigt das langsame Tempo dieser Aufhebungs-arbeit — eröffnen uns einen Einblick in recht kleine und enge Verhältnisse. DieSchuhmacher- und die „mit dieser einverleibte Lohgerberzunft" wird durch nur sechsanwesende Handwerker repräsentiert. Die Finanzwirtschaft dieser Zunft erscheintselbst nach mittelalterlichen Begriffen als äußerst primitiv; denn die Einkünfte derGenossenschaft bestehen nur aus den satzungsgemäßen Gebühren, nicht aber ausbesonderen Fonds und Revenuen. Man hat es nicht einmal für nötig gehalten, ein„besonderes Rechnungsmanual" anzulegen. Die ganzen Schulden der Zunft bestehenin einer unbedeutenden Wirtsrechnung. Ähnliche ärmliche Resultate fördert dieInventarisation zutage, indem sich in der Zunftlade nur die „Zunftartikel" von 1770und das Zunftsiegel befinden.
Interessanter ist, daß selbst dies in den bescheidensten Grenzen arbeitendeHandwerk unter den Prohibitivzolltarifen zu leiden hat. Man beklagt sich über dasVerbot der Ausfuhr Mülheimer Schuhe und über die unliebsame linksrheinischeKonkurrenz. Wenigstens die linksrheinische Einfuhr solle man doch eindämmen.Nur unter diesen Bedingungen könnten die Mülheimer Schuhmacher „dahier alsBürger subsistieren".
Die Lage der Scrmuedeziinft ist ganz ähnlich. Fünf Meister werden zurVertretung für ausreichend gehalten. Auch hier steht die Finanzgebahrung auf rechtniedriger Stufe. Die Schulden belaufen sich für „Zehrung" im Zunfthause auf 34 Rthlr.Man sieht, die im Mittelalter so oft gerügte Kalamität, daß die gesellschaftlichend. h. die unproduktiven Ausgaben zu wenig beschränkt werden, ist noch immernicht gehoben. Aus der Zunftlade der Schmiede kommt zum Vorschein „ein fastunleserliches Pergament-Dokument, datiert vom 22. März 1639", unterzeichnetvom Grafen Wilhelm Wirich von Dhaun-Falkenstein, ohne Siegel, dann eine Bestätigungvom 12. Oktober 1770, ein Einschreibebuch für die an das fürstlich-darmstädtischeAmt zu Broich gezahlten Gebühren und eine Reihe als „unbedeutende" Miszellen
*) Auch die Organisation der Handwerksgerichte ist erst 1810 erfolgt; vergl. die wertvolleDenkschrift von Daniels, d. d. Düsseldorf Sept. 10: H. G. 50. Man sieht, wie schwer es den beteiligtenKreisen noch in dieser Spätzeit wird, sich in der französischen Gesetzgebung zurechtzufinden.
2 ) Verordnung vom 31. Jan. 1810, P. 46. Ch. Schmidt S. 289.
3 ) D. H. G. 79.
') Ein Vergleich mit Duisburg, auch mit Essen und Werden fällt ganz zu Ungunsten Mülheimsaus: D. H. G. 79 und Klanke-Richter S. 103. Dort ist der Zunftbrief der Mülheimer Schmiedeabgedruckt.
5 ) Die betreffende Präfekturverordnung darüber stammt schon vom 7. Febr. 1810 (P. 51 ff.),Vgl. 1811 Mai 15 (P. 168 ff.), Juli 17 (227 f.).
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