ruhig weiter fortbestanden x ), wie Murat denn auch die alten Stände noch einmal zueiner komödienartigen Tagung zusammenberufen hat. Erst Napoleon beseitigt am11. Januar 1809 2 ) das altererbte Lehnsverhältnis zwischen dem Bergischen und demMülheimer Lande. Die Landgräfin erhält von ihm zwar eine Entschädigung; aberdiese steht doch in keinem Verhältnis zu dem wirklich erlittenen Verluste; dennnur die Patrimonialeinkünfte und die Domänen werden ihr gelassen, dagegen verliertsie an übrigen Gefällen nahezu 9000 Reichstaler und hat 1813 auch auf den ihrzustehenden Bergwerkszehnten verzichten müssen. _Noch tiefer werden die Verhältnisseder Landschaft dadurch berührt, daß mit der Beseitigung der alten Dynastie auch diealte patriarchalische Verwaltungsordnung dahinsinkt. Am 13. Februar 1808 erfolgtdie Einführung der französischen Behördenorganisation, vervollständigt durch dieEinrichtung der französischen Departementseinteilung am 14. November desselbenJahres, — die Stadt Mülheim~äls Munizipalität schon unter Murat am 28. Januarorganisiert, gehörte zum Rheindepartement und in diesem zum Arrondissement Essenund Kanton Duisburg — und vor allem ergänzt durch dieAngleichung des materiellenRechtes (1810) und des Gerichtsverfahrens (1812) an die französischen Zustände.Dieser plötzliche Wechsel, wie ihn die allgemeine politische Lage so unvermutethervorgebracht hat, erregt aus zwei Gründen mancherlei Bedauern. Die Regierungder Landgräfin konnte, soweit das in den engen Verhältnissen möglich war, nacheinstimmigem Urteile der Zeitgenossen und der nachlebenden Generation persönlichund sachlich mancherlei Anerkennung beanspruchen. Und so verdienstvoll es aufder andern Seite war, daß die Franzosen die hohen Schranken um das kleineLand herum überall niederrissen und es nun teilnehmen ließen an dem politischenLeben eines immerhin beachtenswerten Mittelstaates, daß sie ferner an die Stelleeines gutmütigen Schlendrians ihre scharfe und keinen Widerspruch duldendeVerwaltungspraxis setzten, daß sie vor allem auch' in diesem entlegenen Tale desbergischen Landes die großen, von Napoleon aus demRevolutionsfeuer geretteten Gleichheitsgedanken, nämlichdie Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichheit vor derAbgabe, die Beseitigung der politischen und sozialen 0 )Folgen der Konfessionsverschiedenheit durchsetzten: sohaben sie doch durch eine von verderblichen Grundsätzengeleitete Handelspolitik den Wert ihrer Wohltatengewaltig herabgemindert.
So ist es kein Wunder, daß sich im MülheimerLande manch sehnsüchtiger Blick zu der verjagtenLandgräfin zurückwendet. Wie man von der altbergisch-pfälzischen Herrschaft sagen kann, daß sie manch guteErinnerung bei der Bevölkerung zurückläßt, so gilt ähn-liches von der kleinen durchaus nicht verdienstlosen Marie Luise A i be rtineBroicher Dynastie. Ihre letzte Vertreterin, die Landgräfin Landgräfin von Hessen (1729— isis).Marie Luise Aibertine (1729—1818), gehört immerhin zu den eindrucksvolleren Frauen-gestalten aus dem Kleinfürstenleben der deutschen Rococozeit 4 ). Auf einem wohl-gelungenen Portrait sieht sie klugen und klaren Auges in die Welt. Man denkt an den
!) Klanke-Richter S.-48.
2 ) Vergl. das gedruckte Schreiben des Rheinpräfekten vom 14. August 1810, in den Präfektur-akten (künftig als P zitiert) S. 289 f.
3 ) Vgl. Ch. Schmidt S. 219.
4 ) Klanke-Richter, S. 149 ff.
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