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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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Broich, die das Archiv des Hauses Broich noch verwahrt, legen von dem buntenVölkergewirr, das in diesen Jahrzehnten den Niederrhein heimsuchte, Zeugnis ab.Inwieweit diese Schutzbriefe ihren Zweck, die Untertanen vor den Leiden des Kriegszu beschirmen, erreicht haben, wissen wi r nicht.

Inzwischen hatte Johann Adolfs (f 1623) Sohn Wilhelm Wirich zunächstunter Vormundschaft seiner Stiefmutter und seit der Belehnung vom 5. November 1636 1 )persönlich die Regierung des Broicher Ländchens in die Hand genommen. Er suchtenach Kräften die Wunden zu heilen, die der Krieg hier geschlagen hatte. Schon1644 konnte er auch der Erweiterung und Befestigung des Schloßes Broich seineSorge zuwenden, sodaß dieser mächtige Bau i n wenigen Jahren wieder die Spurender Verwüstung überwunden hatte 2 ). Die langeRegierungszeit des Grafen Wilhelm Wirich be-zeichnet für das Mülheimsche Gebiet eine Periodeder Ruhe und Erholung nach unsäglichen Drang-salen und Demütigungen. Nur über das Ver-hältnis zur Lehnsherrschaft gab es mancherleiStreitigkeiten, zumal wegen der Steuerpflicht derUnterherrschaft, die erst 1646 durch einen Ver-gleich des Grafen mit Pfalzgraf WolfgangWilhelm beendet wurden. Wilhelm Wirich warzwar strenger Lutheraner und sorgte dafür, daßMülheim ein lutherisches Gotteshaus erhielt; erzeigte dabei aber eine durchaus tolerante Ge-sinnung, wovon sein unter dem Ein.druck desTodes seiner Gemahlin Elisabeth von Waldeckim Jahr 1647 aufgesetztes Testament Zeugnisablegt 3 ). Elisabeth hatte ihm vier Söhne undvier Töchter geschenkt; drei Söhne starbenschon im Kindesalter, so blieb nur der älteste,Karl Alexander übrig. Dieser aber, einhoffnungsvoller Jüngling von 16 Jahren, fiel durchdie mörderische Kugel des Grafen Moritz von

Styrum (8. Oktober 1659). Die furchtbare Tat, ein neuer Schicksalsschlag für dasDhaunsche Grafenhaus, entfremdete die schon durch manchen Besitzstreit entzweitenNachbarn auf lange hinaus. Sie nötigte zugleich den Grafen zu langwierigenVerhandlungen wegen der Lehnsfähigkeit seiner Töchter mit dem PfalzgrafenPhilipp Wilhelm. Dieser zögerte lange mit der Zustimmung. Er hatte bereitseine Garnison auf Schloß Broich gelegt, um das Lehen nach Wilhelm Wirichs Todesofort einzuziehen. Schließlich ließ er sich doch gegen Zahlung von 15000 Thlr.und Abtretung der Jagdrechte auf die wilden Pferde im Duisburger Walde (Huckinger,

J ) Die Angabe bei Klanke u. Richter S. 35, daß hier der Graf auch mit Dorf und GerichtMülheim belehnt worden sei, findet durch den Lehnbrief keine Bestätigung.

2 ) Clemen, Kunstdenkmäler d. Rheinprovinz 112 S. 34ff.

3 ) Klanke u. Richter S. 191 ff. Die Fürsorge des Grafen für die strenge Sittenzuchtseines Hofgesindes kommt in der Hofordnung vom 29. Juni 1648 zum Ausdruck. Hier findet sichz. B. eine Bestimmung, daß derjenige, der den andern schilt, den ganzen Tag in dereisernenJungfer" sitzen soll. Inwieweit dies hier erwähnte Instrument dem ehemals im Schloß Dhaun vor-handenen und dann für die Sammlung von Folterwerkzeugen auf der Burg Nürnberg erworbenenExemplar der eisernen Jungfrau glich, vermag ich nicht anzugeben.

Wilhelm Wirich

Graf von Dhaun-Falkenstein, Herr zu Broich

1623-1682.

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