Lintorfer, Saarner und Speldorfer Gemark) mit dem Gestüt des Hauses Broichim Jahre 1678 bereit finden, die Belehnung der Töchter und ihrer Descendentenmännlichen und weiblichen Geschlechts zuzusagen. Noch vorher (1676 Juni 20) hattendieSchwesterneinenTeilungsvertrag geschlossen, durch den die älteste, An na Elisabeth,Witwe des Grafen Georg Wilhelm zu Leiningen-Heidesheim gegen die ReichsherrschaftOberstein und 1000 Goldgulden auf ihren Anteil an Broich verzichtet hatte. Die jüngsteSchwester, Christine Luise, war seit 1664 vermählt mit Em ich Christian Graf zuLeiningen-Guntersblum, der sich lebhaft um das Zustandekommen der EinwilligungPhilipp Wilhelms bemüht hatte. Als nun Wilhelm Wirich im Jahre 1682 nach einer langen undfür die Herrschaft bedeutungsvollen Regierung starb, nahm Anna Elisabeth für ihrenSohn Joh. Carl August von der Herrschaft Oberstein Besitz, bevollmächtigte zugleichaber ihren Schwager Graf Emich, für sie und ihre andern Schwestern die Belehnungmit Broich zu empfangen. Da ihr jedoch in Broich keine Rechte eingeräumt wurden,mit Rücksicht auf den Vertrag von 1676, verklagte sie ihre Schwestern beim DüsseldorferHofgericht, und als dieses sie 1684 abwies, auch beim Reichskammergericht, das 1768ebenfalls gegen sie entschied. Indessen wußte Graf Carl August mit Umgehungdieses Prozesses am 14. September 1686 eine Entscheidung des Düsseldorfer Hofgerichtsherbeizuführen, die ihm den sogenannten „adligen Vorteil" d. h. das Heimfallsrechtauf Broich und ein Drittel der zum Hause Broich gehörigen Güter zusprach. Durchdieses Urteil ging der Guntersblumschen Linie die Erbfolge verloren, wenn sie auchzwei Drittel des Güterbesitzes behielt. Vergebens bat Emichs Enkel nach dem Todedes Grafen Christian Carl Reinhard 1 ) (1766 November 17) den PfalzgrafenCarl Theodor, er wolle ihm „endlich einmal zum Trost und Erquickung dasjenigeRecht angedeihen lassen, welches Höchstdero Lehnsthron in unsern aufgeklärtenZeiten so preiswürdig macht". Der Pfalzgraf entschied sich vielmehr, den LandgrafenGeorg Wilhelm von Hessen-Darmstadt zu belehnen, der seit 1748 mit derältesten Tochter des Grafen Christian, Marie Luise Albertine (geb. 1729 März 16)vermählt war. An die Persönlichkeit dieser Frau knüpfen sich insonderheit durchdie Verehrung für ihre Enkelin, die Königin Luise von Preußen, noch heute eineFülle von Erinnerungen. Ihr war es beschieden, die Geschicke der HerrschaftBroich zu leiten, bis mit der Fremdherrschaft auch für das Mülheimsche Gebiet eineneue Zeit anbrach.
l ) Carl August war schon 1698 gestorben. Für seinen Sohn Christian Carl Reinhard wurde1701 dessen Mutter Johanna Magdalena, 1717 der Vormund Graf Johann Friedrich von Leiningen belehnt.
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