Zunächst wurden (am 2. Juli 1546) Schöffen und Kirchräte 1 ) durch denBroicher Burggrafen an das Schloß zitiert. Die Verhandlung mit ihnen führt dannin Gegenwart des Grafen Philipp der Richter Conrad Hettermann und zwar in derBroicher Schloßkapelle. In längerer Ansprache schildert er die Verdienste Wirichsum das Kirchspiel, sein Eintreten für die Befreiung von der Türkensteuer, seineFürsorge für die Untertanen beim Anrücken des Kaisers gegen Jülich (1543) durchErwerbung eines vom Kölner Kurfürsten ausgestellten Freibriefs. Obwohl der Grafdas Kirchspiel 20 oder 30 Jahre lang in gutem Frieden bewahrt habe, sei ihm keinHeller von den Eingesessenen gezahlt worden. Auch zur Verheiratung seiner Tochtermit dem Grafen von Neuenahr habe er von ihnen nichts verlangt. Der Richterbegründet damit eine Forderung von 1000 Goldgulden zur Entschädigung der imInteresse des Kirchspiels aufgewendeten Kosten. Nach einer Beratung außerhalbder Kapelle erklärten Schöffen und Kirchräte, daß sie ohne Zustimmung des Kirchspielshierin nichts beschließen könnten, und beantragten eine Versammlung aller Kirchspiels-leute. Bis dahin solle jeder in seiner Honnschaft den Nachbarn von der ForderungKenntnis geben. Eine Vorversammlung der Nachbarn von Mülheim und Holthausenwurde durch die Honnen einberufen und in der Mülheimer Kirche abgehalten. Hiervertrat der Schöffe Adam Rumeswinkel den gräflichen Antrag. Als er von den1000 Goldgulden sprach, erhob sich ein unwilliges Gemurmel, das den Redner zuder Bemerkung veranlaßte, der Graf sei einer freundlichen Antwort wert.
Fünf oder sechs Wochen später fand dann eines Sonntags nach der Messedie Versammlung des ganzen Kirchspiels auf dem „Wert" statt. Hier wiederholteder Richter zunächst die Ansprache, die er in der Broicher Kapelle gehalten hatte,und forderte, als hierauf allgemeines Stillschweigen eintrat,- die Honnschaften auf, zueiner gesonderten Beratung einzelne Kommissare zu ernennen. Die Mülheimererkoren hierzu sieben Personen, die von Holthausen und Menden je zwei, und ebensodie übrigen Honnschaften. Bei dieser Besprechung der Deputierten führte wiederRumeswinkel das Wort. Auf den Einwurf, daß der Graf gelobt habe, das Kirchspielnicht schätzen zu wollen, entgegnet er, das sei keine Schätzung, sondern eine„freundliche Bede", dem Grafen die für das Kirchspiel aufgewandten Kosten tragenzu helfen. Er erinnert sie daran, was ihnen die Türkensteuer gekostet haben würde,und ermahnt sie, sich nicht „allzumal als undankbare Büffel zu erweisen". DenVerdacht, daß Graf Wirich garnicht um diese Sache wisse, weist er energisch zurückmit der Aufforderung, nicht so „närrisch zu kallen", und erinnert sie daran, daß derRichter in Abwesenheit des Grafen Statthalter sei. Schließlich kam man überein,dem Junker 300 Goldgulden anzubieten. Darauf erklärte der Richter nach kurzerBeVatung mit Junker Philipp, dieser habe nicht gedacht, daß man seinem Vater sowenig anbieten würde, denn die Türkensteuer allein würde 350Thlr. erfordert haben,der kurkölnische Schutzbrief habe ungefähr 300 Gulden gekostet, und wenn dieUntersassen zur Hochzeit der Gräfin Amoena eingeladen worden wären, so würdewohl auch der Ärmste eine Verehrung dazu gegeben haben. Sie sollten sich dahernoch einmal bedenken, bis der Junker sie wieder bescheide, denn die angeboteneSumme sei unannehmbar. Neue Verhandlungen fanden dann einige Wochen späterwieder in Broich statt. Hier wies man auf die große Armut des gemeinen Mannesund auf Mißwachs hin, erklärte sich aber bereit, 500 Goldgulden in 3 oder 4 Terminenzu zahlen. Dieses Angebot nahm der Graf schließlich an, bat aber, die Armen nichtzu beschweren, sondern die Vermögenden heranzuziehen.
*) Sie sind wohl identisch mit den Kirchenmeistern.
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