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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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Diese Vorgänge sind in mehr als einer Hinsicht bemerkenswert. Sie zeigen,daß damals Styrum in staatsrechtlicher Beziehung noch weit davon entfernt war,als „Reichsherrschaft" gelten zu wollen, da der Herr von Styrum sich selbst alsbergischen Untertan bezeichnet. Auch ist es charakteristisch, daß der Herzog aufden Antrag Styrums, die Streitigkeiten z. B. in Lintorf verhandeln zu lassen, nichteingeht, sondern nur auf eine Vermittlung durch die Räte. Ebenso verdient esBeachtung, daß die Appellation Adolfs nicht etwa an das Rittergericht zu Opladen,sondern direkt an das Kammergericht erfolgte. Schließlich zeigt sich hier auch, wiewenig Kurköln in der Lage war, gegen seinen Amtmann, den Herrn von Broich,mit Entschiedenheit vorzugehen.

Die Streitigkeiten, die in jenen Jahren zwischen Broich und Styrum obwalteten,sind eng verknüpft mit Forderungen, die der Herr von Strünkede geltend machte.Feindseligkeiten zwischen den Herrschaften Broich und Strünkede beunruhigten dasKirchspiel Mülheim schon seit geraumer Zeit. Als im Jahre 1465 Berg mit Strünkedein Fehde lag, wurden die Leute im Kirchspiel Mülheim „jämmerlich geschädigt,gebrandschatzt und verderbt" durch die Anhänger des Herrn von Strünkede, obwohldie Schöffen und Kirchspielsleute von Mülheim beschworen, daß von ihnen dieHerrschaft Strünkede nicht geschädigt worden sei, daß sie überhaupt mit der Fehdenichts zu schaffen hätten, da sie dem Kurfürsten von Köln zugehörten 1 ). WeitereBelästigungen durch Johann von Strünkede und dessen Helfer erfuhr das KirchspielMülheim in den Jahren 1483, 1484 und 1491. Sie richteten sich gegenBroich, doch ist die Veranlassung des Zwistes für uns nicht deutlich erkennbar.Später, im Jahre 1506, folgte eine Fehde des Grafen Johann mit Reinhard vonStrünkede, nachdem dieser schon 1501 dem Junker Adolf von Limburg-Styrum Fehdeangesagt hatte. Reiner von Strünkede hatte gegen den Willen Wilhelms von Limburg-Styrum dessen jüngste Tochter Sophie, die Schwester Adolfs, zum Weibe genommen,die ihm wichtige Dokumente und Kleinode aus dem Styrumer Archiv überlieferthatte' 2 ). An den Besitz dieser Urkunden knüpfte er allerlei Forderungen an dasStyrumer Erbe, auf die Adolf nicht eingehen konnte. Bei den mannigfachen gemein-samen Rechten, die beide Limburger Linien im Kirchspiel besaßen, (Patronat, Fischereiu. a.) konnte es nicht ausbleiben, daß Strünkede dadurch auch mit Broich in Fehdegeriet. In welcher Weise diese Besitzstreitigkeiten der Herren von Broich dasKirchspiel in Mitleidenschaft zogen, zeigt sich in diesen Fehden mit Strünkedeaufs deutlichste. Das Geschick der Eingesessenen des Kirchspiels war eben schonin der Zeit Johanns von Limburg-Broich aufs engste mit dem der Broicher Herrschaftverknüpft. —

Den wesentlichsten Fortschritt in der Ausbildung der Landesherrlichkeitder Herren von Broich führte der Übergang der Herrschaft von den Limburgernan die Grafen von Dhaun-Falkenstein-Oberstein herbei 8 ). Die Ehe des GrafenJohann von Limburg mit der Gräfin Elisabeth von Neuenahr war kinderlos geblieben-

! ) Urkunde des Pastors zu Mülheim Goswin von Cleve vom 15. April 1465. (Cleve-MarkIII A 2 7 2 ).

2 ) Adolf von Limburg-Styrum an Herzog Wilhelm 1501 Mai 15. (Jülich-Berg. Herrschaften. BergNr. 21). Im Jahre 1510 wies Adolfs Witwe Elisabeth von Reichenstein darauf hin, daß R. v. Strünkedez. B. die Urk. von 1342 über das Patronat in Händen habe.

3 ) Es ist ein merkwürdiger Zufall, daß die alten Herren von Dhaun im 13. und 14. Jahrh.schon den Titel als „Herren von Broich" führten. Natürlich bezog sich dies nicht auf Broichan der Ruhr.

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